Versorgung und Betreuung von Kriegsverletzten aus der Ukraine im Rahmen des Kleeblatt-Verfahrens
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Nach der illegalen Annexion der ukrainischen Halbinsel Krym durch Russland und dem darauffolgenden Beginn der Kriegshandlungen in der Ostukraine im Frühjahr 2014 hat Deutschland ukrainische Soldatinnen und Soldaten für medizinische Behandlung aufgenommen. Die Finanzierung ihrer Behandlung erfolgte über den Bundeshaushaltsplan, Einzelplan 14.
Nach dem Beginn des großflächigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 hat sich Deutschland am Katastrophenschutzmechanismus der EU (UCPM) beteiligt und mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ein sogenannten sechstes „Kleeblatt“ eingeführt, um ukrainische Kriegsverletzte aufzunehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Seit wann existiert das Kleeblatt-Verfahren für Kriegsverletzte aus der Ukraine, und welche genauen Schritte im Rahmen welcher Vereinbarungen sind damit geregelt?
Wie viele kriegsverletzte Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen aus der Ukraine kamen im Rahmen des Kleeblatt-Verfahrens nach Deutschland (bitte nach Bundesland und dem Monat der Ankunft aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Patientinnen und Patienten wurden nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) registriert?
b) Wie viele dieser Patientinnen und Patienten befinden sich aktuell in Deutschland?
Welche Bundeshaushaltsmittel sind in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für Kleeblatt-Patientinnen und Kleeblatt-Patienten aus der Ukraine vorgesehen (bitte nach dem Haushaltstitel, der Höhe und dem Zweck aufschlüsseln)?
Bis zu welchem Punkt ist der Bund für die Belange von kriegsverletzten Kleeblatt-Patientinnen und Kleeblatt-Patienten und ihre Angehörigen aus der Ukraine zuständig?
a) Ab wann beginnt die Zuständigkeit der Länder und Kommunen?
b) Im Rahmen welcher Vereinbarungen ist der Übergang der Zuständigkeit zwischen dem Bund und den Ländern geregelt?
c) In welchem Rahmen wurden diese Regelungen an die Länder und Kommunen zu welchem Zeitpunkt kommuniziert (bitte nach Bundesland mit den Überschriften der entsprechenden Mitteilungen aufschlüsseln)?
Steht der Bund im Austausch mit den Ländern und weiteren Akteuren zu den Themen der Versorgung, Begleitung und Unterbringung von Kleeblatt-Patientinnen und Kleeblatt-Patienten aus der Ukraine?
a) Wenn ja, seit wann, in welcher Form, wie oft, und unter Beteiligung welcher Akteure findet dieser Austausch statt?
b) Welche Ergebnisse wurden bisher erzielt?
Wie haben sich die Verfahren in Bezug auf Kriegsverletzte aus der Ukraine, die Deutschland für medizinische Behandlung einlädt, seit dem 24. Februar 2022 geändert im Vergleich zum Zeitraum von 2014 bis 2022?
Welche Angaben zur Übernahme der Kosten für die medizinische Behandlung, Versorgung und Unterbringung stehen in den Einladungen, die die Kleeblattzelle an ukrainische Patientinnen und Patienten verschickt?
Wie ist die Kostenübernahme für die medizinische Behandlung von Kleeblatt-Patientinnen und Kleeblatt-Patienten aus der Ukraine ab dem Zeitpunkt ihrer Evakuierung geregelt?
Über welche Mittel werden die Kosten der ersten Behandlung im Krankenhaus, die sich in einigen Fällen über mehrere Monate erstreckt, gedeckt?
Werden die Kosten für die medizinische Behandlung für alle eingeladenen Kleeblatt-Patientinnen und Kleeblatt-Patienten übernommen oder müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden?
Ab welchem Zeitpunkt müssen Kleeblatt-Patientinnen und Kleeblatt-Patienten gesetzlich versichert sein, damit die Kosten für ihre weitere medizinische Behandlung, für Reha und Prothesen von der Krankenkasse übernommen werden?
a) Welche Verfahren sind für die Beantragung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse für Kleeblatt-Patientinnen und Kleeblatt-Patienten vorgesehen?
b) Gibt es spezielle Regelungen bei der Kostenübernahme für die medizinische Behandlung, für Reha und Prothesen für Kriegsverletzte, die bei der ukrainischen Armee angestellt sind?
c) Müssen diese Patientinnen und Patienten selbst die Kosten tragen, und wenn ja, werden sie darüber im Einladungsschreiben informiert, und wenn nein, über welche Mittel wird ihre Behandlung und Reha finanziert?
Seit wann gibt es ein Projekt zu Patienten-Lotsinnen und Patienten-Lotsen für Kleeblatt-Patientinnen und Kleeblatt-Patienten aus der Ukraine?
a) Wie ist der genaue Titel des laufenden Projekts?
b) Über welche Töpfe, in welcher Höhe und in welchem Zeitraum wird das Projekt momentan finanziert?
c) Wie viele Mittel sind im Rahmen des Projekts unmittelbar für die Entlohnung von Lotsinnen und Lotsen vorgesehen?
Wie viele Patienten-Lotsinnen und Patienten-Lotsen sind im Rahmen dieses Projekts bundesweit momentan tätig (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Bei welchem Träger, mit welcher wöchentlichen Stundenzahl und in welcher Form (haupt- oder ehrenamtlich) sind die Lotsinnen und Lotsen angestellt?
Gibt es Online-Informationen zum Lotsen-Programm und zu den Kontaktdaten der zuständigen Lotsen, an die sich Patientinnen und Patienten wenden können, und wenn ja, in welcher Sprache, und auf welcher Webseite, und wenn nein, auf welchem Weg werden Patientinnen und Patienten über die Möglichkeit der Unterstützung durch Lotsinnen und Lotsen informiert?
Können Patientinnen und Patienten oder ihre Begleitpersonen sich proaktiv an die zuständigen Lotsinnen und Lotsen wenden, und wenn nein, warum nicht?
a) Welche konkreten Aufgaben übernehmen die Lotsinnen und Lotsen?
b) Gehören die Registrierung nach § 24 AufenthG, die Antragstellung beim Jobcenter, die Antragstellung beim Sozialamt, die Beantragung der gesetzlichen Krankenversicherung, die persönliche Begleitung zu Behörden, die Organisation von ärztlichen Terminen und die Begleitung zu diesen Terminen dazu?
Wie wird die Erfüllung ihrer Aufgaben auf der Bundesebene koordiniert und kontrolliert?
Auf welchem Weg, in welcher Form, von wem und zu welchem Zeitpunkt erhalten die zuständigen Lotsinnen und Lotsen Informationen zu Kleeblatt-Patientinnen und Kleeblatt-Patienten, inklusive deren Kontaktdaten?
a) Deckt das Projekt die aktuellen Bedarfe von Kleeblatt-Patientinnen und Kleeblatt-Patienten nach Einschätzung der Bundesregierung?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, Mittel für die Begleitung von Kleeblatt-Patientinnen und Kleeblatt-Patienten einzustellen, um das bereits bestehende Lotsen-Projekt zu ergänzen?