Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/9175 –
Versorgung und Betreuung von Kriegsverletzten aus der Ukraine im Rahmen des
Kleeblatt-Verfahrens
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach der illegalen Annexion der ukrainischen Halbinsel Krym durch Russland
und dem darauffolgenden Beginn der Kriegshandlungen in der Ostukraine im
Frühjahr 2014 hat Deutschland ukrainische Soldatinnen und Soldaten für
medizinische Behandlung aufgenommen. Die Finanzierung ihrer Behandlung
erfolgte über den Bundeshaushaltsplan, Einzelplan 14.
Nach dem Beginn des großflächigen russischen Angriffskrieges gegen die
Ukraine am 24. Februar 2022 hat sich Deutschland am
Katastrophenschutzmechanismus der EU (UCPM) beteiligt und mit dem Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ein sogenannten sechstes „Kleeblatt“
eingeführt, um ukrainische Kriegsverletzte aufzunehmen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Entlastung des ukrainischen Gesundheitssystems durch einen strategischen
Patiententransport nach Deutschland ist eine der wichtigsten und auch
erfolgreichsten zivilen deutschen Unterstützungsleistungen für die Ukraine. Mit der
Aufnahme und Behandlung von bislang über 900 Patientinnen und Patienten
(im Folgenden Patienten, zuzüglich ca. 300 Begleitpersonen) hat Deutschland
im internationalen Vergleich mit Abstand den größten Beitrag bei der im
Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens koordinierten Evakuierung von
ukrainischen Patienten in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union geleistet.
Zudem hat Deutschland von Beginn an neben Zivilpersonen auch
Militärangehörige zur medizinischen Behandlung aufgenommen. Bereits am 24. März
2022, also nur einen Monat nach Beginn des völkerrechtswidrigen
Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine, wurde der erste ukrainische Patient im
Rahmen des Kleeblattverfahrens nach Deutschland evakuiert. Das Verfahren wurde
in Folge der Corona Pandemie im Jahre 2020 für notwendige nationale
Patientenverteilung entwickelt und bereits während der Pandemie mit der Öffnung für
die Übernahme von Patienten aus dem Ausland als deutsches
Hilfsleistungsinstrument etabliert.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9536
20. Wahlperiode 29.11.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 22. November 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Der internationale strategische Patiententransport und über das Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) koordinierte nationale
Kleeblattverfahren sind hochkomplexe, anspruchsvolle und arbeitsintensive
Verfahren, welche an alle Beteiligten in Bund und Ländern hohe
Anforderungen stellt und hohe Einsatzbereitschaft verlangt.
Dabei beschränkt sich im Verfahren die Zuständigkeit des Bundes auf die
Koordinierung des Transports aus dem Ausland bis zur Aufnahme des Patienten
im zur Behandlung bestimmten deutschen Krankenhaus und die vorangehende
Abstimmung mit den Ländern hinsichtlich der dort bestehenden
Aufnahmekapazitäten unter Berücksichtigung der im Einzelfall erforderlichen Behandlung.
Fragen und Verantwortlichkeit für die eigentliche Behandlung, Unterbringung
und Betreuung der Patienten und Begleitpersonen fallen in die Zuständigkeit
der aufnehmenden Krankenhäuser bzw. in den Ländern zuständigen Stellen.
Dabei richten sich das Verfahren in den Ländern nach den für alle nach
Deutschland geflüchteten Ukrainern geltenden aufenthalts-, ausländer- und
sozialrechtlichen Bestimmungen. Allerdings hat der Bund gemeinsam mit den
großen Hilfsorganisationen aufgrund der besonderen Bedürfnisse der
aufgenommenen Patienten ein die Betreuungsangebote der Länder, Krankenhäuser,
Kommunen und privater Initiativen ergänzendes Patienten-Lotsen System
geschaffen, dass allen im Rahmen des Kleeblattverfahrens aufgenommenen
Patienten seit dem 15. September 2022 kostenfrei eine sozial-dienstliche
Betreuung anbietet.
1. Seit wann existiert das Kleeblatt-Verfahren für Kriegsverletzte aus der
Ukraine, und welche genauen Schritte im Rahmen welcher
Vereinbarungen sind damit geregelt?
Die Nutzung des bereits während der Corona-Pandemie etablierten
Kleeblattverfahrens für die Aufnahme von Patienten aus der Ukraine wurde seitens der
Länder mit einem Beschluss des Arbeitskreises V (Feuerwehrangelegenheiten,
Rettungswesen und zivile Verteidigung) der ständigen Konferenz der
Innenminister und Senatoren der Länder (IMK) vom 2. März 2022 und einer
ergänzenden Erklärung der Gesundheitsminister und Senatoren der Länder und des
Bundes vom 7. März 2022 beschlossen. Seitens der Bundesregierung erfolgte die
konkrete Umsetzung mit Erlass des Bundesministeriums des Innern und für
Heimat (BMI) an das BBK vom 9. Mai 2022 (Kleeblatt-Ergänzungserlass).
Damit wurden die in der Corona-Pandemie etablierten Prozesse angepasst und die
bisherigen Aufgaben des BBK als Kontaktstelle des Bundes im
Kleeblattverfahren erweitert. Als 6. Kleeblatt stellt das BBK seitdem als nationaler
Ansprechpartner folgende Verfahrensschritte sicher:
• Die Steuerung von Behandlungs- und Transportbedarfen von Patienten aus
der Ukraine in die Kleeblattstrukturen der Länder,
• das Angebot deutscher Aufnahmekapazitäten zu Übernahme von Patienten
an hilfesuchende Staaten bzw. die Europäische Union (EU),
• die Abstimmung mit den internationalen wie nationalen Partnern sowie die
Koordination der strategischen Patiententransporte.
2. Wie viele kriegsverletzte Patientinnen und Patienten und ihre
Angehörigen aus der Ukraine kamen im Rahmen des Kleeblatt-Verfahrens nach
Deutschland (bitte nach Bundesland und dem Monat der Ankunft
aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Patientinnen und Patienten wurden nach § 24 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) registriert?
b) Wie viele dieser Patientinnen und Patienten befinden sich aktuell in
Deutschland?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Insgesamt wurden (Stand: 17. November 2023) 928 Patienten sowie ca.
300 Begleitpersonen über das Kleeblattverfahren nach Deutschland evakuiert.
Aktuelle haben die Kleeblätter der Länder wie folgt Patienten aufgenommen:
West (28,25 Prozent), Süd (16 Prozent), Südwest (16,11 Prozent), Ost
(17,72 Prozent) und Nord (21,91 Prozent). Dabei ist zu berücksichtigen, dass
die Aufnahme von den jeweils lokal verfügbaren Behandlungskapazitäten
sowie der Passgenauigkeit der Behandlungsressourcen zum vorliegenden
Verletzungsmuster bzw. Krankheitsbild abhängt.
Für ergänzende Informationen zum Verfahren und insbesondere auch zur
Zusammensetzung der Kleeblätter der Länder wird auf der Website des BBK
verwiesen (
https://www.bbk.bund.de/DE/Infothek/Fokusthemen/Corona-Pandemi
e/Kleeblattkonzept/kleeblattkonzept_node.html).
Zu den erbetenen Patientenzahlen im Sinne der Unterfragen 2a und 2b liegen
der Bundesregierung keine Informationen vor.
3. Welche Bundeshaushaltsmittel sind in den Jahren 2022, 2023 und 2024
für Kleeblatt-Patientinnen und Kleeblatt-Patienten aus der Ukraine
vorgesehen (bitte nach dem Haushaltstitel, der Höhe und dem Zweck
aufschlüsseln)?
Seitens des Bundes werden im Zuge des Kleeblattverfahrens lediglich die
anfallenden Transportkosten getragen, soweit diese nicht von der EU im Rahmen
der 75-prozentigen Transportkostenerstattung des EU-
Katastrophenschutzverfahrens übernommen werden. Da der luftgebundene strategische
Patiententransport (Medevac) zumeist mit einem norwegischen Flugzeug erfolgt und
Norwegen den verbleibenden Kostenanteil von 25 Prozent selbst trägt, handelt
es sich bei den vom Bund zu übernehmenden Kosten im Regelfall nur um die
Kosten des Transportes vom Flughafen in Deutschland bis zum aufnehmenden
Krankenhaus. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden vom
Auswärtigen Amt als Projektmittel dem BBK zur Verausgabung bereitgestellt
(Haushaltsstelle 0501-68738). Die Mittelverausgabung stellt sich wie folgt dar:
2022: 372.221,25 Euro
2023: 800.651,49 Euro.
Für das Jahr 2024 ist noch keine Mittelveranschlagung erfolgt.
4. Bis zu welchem Punkt ist der Bund für die Belange von kriegsverletzten
Kleeblatt-Patientinnen und Kleeblatt-Patienten und ihre Angehörigen aus
der Ukraine zuständig?
a) Ab wann beginnt die Zuständigkeit der Länder und Kommunen?
b) Im Rahmen welcher Vereinbarungen ist der Übergang der
Zuständigkeit zwischen dem Bund und den Ländern geregelt?
c) In welchem Rahmen wurden diese Regelungen an die Länder und
Kommunen zu welchem Zeitpunkt kommuniziert (bitte nach
Bundesland mit den Überschriften der entsprechenden Mitteilungen
aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet.
Da die Patiententransporte nach Deutschland im Zuge der Umsetzung des
Kleeblattverfahrens im Regelfall mit dem Flugzeug erfolgen, endet die
Zuständigkeit des Bundes für die Patienten und Begleitpersonen mit der Landung am
jeweiligen Zielflughafen in Deutschland und geht auf das jeweilige Länder-
Kleeblatt über. Soweit der Transport auf dem Landweg erfolgt, vollzieht sich
der Zuständigkeitsübergang mit der Aufnahme durch das Zielkrankenhaus in
Deutschland. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen und die in der Antwort
zu Frage 1 genannte Beschluss- und die Erlasslage verwiesen. Zur
Kommunikation zum Kleeblattverfahren innerhalb der Behördenstruktur der Länder und
Kommunen liegen dem Bund keine Informationen vor.
5. Steht der Bund im Austausch mit den Ländern und weiteren Akteuren zu
den Themen der Versorgung, Begleitung und Unterbringung von
Kleeblatt-Patientinnen und Kleeblatt-Patienten aus der Ukraine?
a) Wenn ja, seit wann, in welcher Form, wie oft, und unter Beteiligung
welcher Akteure findet dieser Austausch statt?
b) Welche Ergebnisse wurden bisher erzielt?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Der Austausch zu Fragen zum Kleeblattverfahren zwischen Bund und Ländern
findet grundsätzlich im Rahmen der hierfür eingerichteten besonderen
Koordinationsgremien statt.
Auf der operativen Ebene haben sich ein bis fünf Länder zu jeweils einem
Kleeblatt zusammengeschlossen und aus ihrem Kreis ein Land als SPoC
(Single Point of Contact) bestimmt. Diese SPoCs arbeiten als regionale
Koordinierungsstellen mit dem BBK und der Fachgruppe Intensivmedizin, Infektiologie
und Notfallmedizin (kurz: Fachgruppe COVRIIN) des Robert Koch-Institut
(RKI) zusammen. Sie sind für die Umsetzung des Kleeblattmechanismus
verantwortlich und tauschen sich regelmäßig im „Operativen Steuerungsgremium“
aus. In intensiven Arbeitsphasen tagt dieses Gremium wöchentlich bis
zweiwöchentlich, ansonsten nach Bedarf. Es kann aufgrund des 24/7-Ansatzes des
Kleeblattmechanismus anlassbezogen jederzeit zusammenkommen. Für die
Bewertung der bundesweiten Gesamtlage wurde das Strategische
Steuerungsgremium eingerichtet. Dieses besteht aus Vertretern der SPoCs, des AK V der
IMK, des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des BMI, des
Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg), des BBK, der Fachgruppe COVRIIN,
des RKI und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten
Landesgesundheitsbehörden (AOLG). Dieses Gremium tagt zur strategischen Gesamtsteuerung
regelmäßig und auf Antrag des operativen Steuerungsgremiums.
Daneben stehen der Bund und die Länder seit Beginn des russischen
Angriffskrieges auf die Ukraine auf verschiedenen Ebenen und Formaten im
regelmäßigen und anlassbezogenen Austausch über die Versorgung, Begleitung und
Unterbringung von Kleeblatt-Patienten aus der Ukraine.
Als regelmäßige Besprechungsformate werden, bzw. wurden auch die
Sitzungen der „Bund-Länder-Koordinierungsstelle Ukraine“ mit Vertretern der
Ressorts und der Länder sowie der „Austausch der Innenstaatssekretäre“
genutzt.
Soweit dem Bund Probleme bei Aufnahme, Versorgung und Betreuung bekannt
geworden sind, wurden diese insbesondere in diesen Gremien thematisiert, um
auf eine Lösung in den jeweils zuständigen Stellen hinzuwirken. Aufgrund der
nur in wenigen Einzelfällen bekannt gewordener Probleme kann vor dem
Hintergrund der bislang über 900 aufgenommener Patienten davon ausgegangen
werden, dass die Aufnahme, Versorgung und Betreuung zufriedenstellend
gewährleistet wird.
6. Wie haben sich die Verfahren in Bezug auf Kriegsverletzte aus der
Ukraine, die Deutschland für medizinische Behandlung einlädt, seit dem
24. Februar 2022 geändert im Vergleich zum Zeitraum von 2014 bis
2022?
Die Patientenaufnahme aus der Ukraine vor dem 24. Februar 2022 erfolgte als
humanitäre Hilfsleistung, ohne Nutzung des Kleeblattverfahrens. Diese erfolgte
in Zuständigkeit und Verantwortung des BMVg durch Bundeswehreigene
Transportfähigkeiten. Aufgenommen wurden zudem nur ukrainische
Militärangehörige, die durch den Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr zuvor
gesichtet und die in Bundeswehrkrankenhäusern behandelt wurden. Die entstandenen
Behandlungskosten wurden im Unterschied zum Kleeblattverfahren vollständig
vom Bund übernommen.
7. Welche Angaben zur Übernahme der Kosten für die medizinische
Behandlung, Versorgung und Unterbringung stehen in den Einladungen, die
die Kleeblattzelle an ukrainische Patientinnen und Patienten verschickt?
Der Bund und damit auch die Kleeblattzelle des BBK spricht keine
Einladungen zur Aufnahme in Deutschland aus (zum Verfahren siehe Website des BBK:
https://www.bbk.bund.de/DE/Infothek/Fokusthemen/Corona-Pandemie/Kleebla
ttkonzept/kleeblattkonzept_node.html). Im Vorfeld der über das EU-
Katastrophenschutzverfahren koordinierten Evakuierung verschickt die Kleeblattzelle
lediglich Informationsschreiben an das ukrainische Gesundheitsministerium zur
Weiterleitung an die zur Aufnahme in Deutschland vorgesehen Patienten. Diese
beinhalten Informationen zum Datum des Transports und der Zielregion, bzw.,
soweit bereits bekannt, das konkrete Krankenhaus in welchen die Patienten
behandelt werden sollen. Zusätzlich wird über die mit der Aufnahme
verbundenen Rechte, Ansprüche und Verfahrensvoraussetzungen in Deutschland
informiert (siehe Antwort zu den Fragen 8, 9 und 10).
8. Wie ist die Kostenübernahme für die medizinische Behandlung von
Kleeblatt-Patientinnen und Kleeblatt-Patienten aus der Ukraine ab dem
Zeitpunkt ihrer Evakuierung geregelt?
9. Über welche Mittel werden die Kosten der ersten Behandlung im
Krankenhaus, die sich in einigen Fällen über mehrere Monate erstreckt,
gedeckt?
10. Werden die Kosten für die medizinische Behandlung für alle
eingeladenen Kleeblatt-Patientinnen und Kleeblatt-Patienten übernommen oder
müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden?
Die Fragen 8 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Kostenübernahme für die medizinische Behandlung erfolgt bei finanzieller
Hilfebedürftigkeit der ukrainischen Patienten über die Sicherungssysteme des
Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) oder des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II) oder des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Welches Leistungssystem anwendbar ist, hängt von den aufenthaltsrechtlichen
Voraussetzungen und dem Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen
Anspruchsvoraussetzungen im Einzelfall ab. Für den Zugang zu Leistungen nach dem
SGB II oder SGB XII ist grundsätzlich ein Aufenthaltstitel nach § 24 Absatz 1
des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder eine Fiktionsbescheinigung wegen
eines Antrags auf diesen Titel erforderlich. Für eine Leistungsberechtigung
nach dem AsylbLG bedarf es der Äußerung eines Schutzgesuchs, welches
jedoch in bestimmten Fällen auch konkludent erfolgen kann. Dies entspricht den
allgemeinen Regelungen für ukrainische Staatsangehörige, die sich in
Deutschland aufhalten.
Leistungsberechtigte nach dem SGB II sind versicherungspflichtig in der
gesetzlichen Krankenversicherung und erhalten hierüber Gesundheitsleistungen.
Die Beiträge werden durch das jeweils zuständige Jobcenter gezahlt. Für
Leistungsberechtigte nach dem SGB XII besteht ein Zugang zu
Gesundheitsleistungen im Umfang des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bei Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG besteht ein Anspruch auf
Kostenübernahme für Gesundheitsleistungen im gesetzlich geregelten Umfang.
11. Ab welchem Zeitpunkt müssen Kleeblatt-Patientinnen und Kleeblatt-
Patienten gesetzlich versichert sein, damit die Kosten für ihre weitere
medizinische Behandlung, für Reha und Prothesen von der Krankenkasse
übernommen werden?
a) Welche Verfahren sind für die Beantragung der Mitgliedschaft in der
gesetzlichen Krankenkasse für Kleeblatt-Patientinnen und Kleeblatt-
Patienten vorgesehen?
b) Gibt es spezielle Regelungen bei der Kostenübernahme für die
medizinische Behandlung, für Reha und Prothesen für Kriegsverletzte, die
bei der ukrainischen Armee angestellt sind?
c) Müssen diese Patientinnen und Patienten selbst die Kosten tragen,
und wenn ja, werden sie darüber im Einladungsschreiben informiert,
und wenn nein, über welche Mittel wird ihre Behandlung und Reha
finanziert?
Die Fragen 11 bis 11c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 bis 10 verwiesen. Die Patienten
werden im Rahmen der Evakuierung entsprechend informiert. Zusätzliche
Informationen finden sich auf der Webseite
https://www.germany4ukraine.de/hilfeporta
l-ua. Darüber hinaus gibt es keine weiteren gesonderten Verfahren für
Kleeblatt- Patienten bzw. Kriegsverletzte der ukrainischen Armee.
12. Seit wann gibt es ein Projekt zu Patienten-Lotsinnen und Patienten-
Lotsen für Kleeblatt-Patientinnen und Kleeblatt-Patienten aus der Ukraine?
a) Wie ist der genaue Titel des laufenden Projekts?
b) Über welche Töpfe, in welcher Höhe und in welchem Zeitraum wird
das Projekt momentan finanziert?
c) Wie viele Mittel sind im Rahmen des Projekts unmittelbar für die
Entlohnung von Lotsinnen und Lotsen vorgesehen?
Die Fragen 12 bis 12c werden gemeinsam beantwortet.
Das Unterstützungsangebot durch Patienten-Lotsen und Lotsinnen (im
Folgenden Patientenlotsen) startete im Auftrag des BMG mit einem Pilotprojekt am
15. September 2022 („Unterstützung bei der Versorgung von Kriegsverletzten
und geflüchteten Menschen aus der Ukraine“). Bis zum 15. Februar 2023
wurde das Pilotprojekt unter Leitung der Johanniter-Unfall Hilfe (JUH) und in
Zusammenarbeit mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der Deutschen-
Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DRLG) und dem Malteser-Hilfsdienst (MHD)
umgesetzt. Für das Pilotprojekt wurden 63.528,25 Euro aus Bundesmitteln
eingesetzt.
Zum 16. Februar 2023 startete in Abstimmung mit dem Bund unter der
Federführung der JUH das auf zwei Jahre angelegte Anschluss-Projekt „Ergänzende
soziale Betreuung und Rücktransport für MEDEVAC-Patienten aus der
Ukraine“. Das Projekt wird zu 90 Prozent aus dem Asyl-, Migrations- und
Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union finanziert. Die verbleibenden zehn
Prozent werden aus Bundesmitteln übernommen. Neben den vier oben
genannten Hilfsorganisationen beteiligt sich an dem diesem Projekt auch das Deutsche
Rote Kreuz (DRK). Die Projektleitung hat die JUH. Das Gesamtbudget beträgt
4,8 Mio. Euro. Circa 30 Prozent der Projektmittel sind für die ergänzende
Sozialbetreuung der im Rahmen des Kleeblattverfahrens aufgenommenen Patienten
vorgesehen.
13. Wie viele Patienten-Lotsinnen und Patienten-Lotsen sind im Rahmen
dieses Projekts bundesweit momentan tätig (bitte nach Bundesland
aufschlüsseln)?
14. Bei welchem Träger, mit welcher wöchentlichen Stundenzahl und in
welcher Form (haupt- oder ehrenamtlich) sind die Lotsinnen und Lotsen
angestellt?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Insgesamt sind bei den im Projekt tätigen Hilfsorganisationen zwölf
Patientenlotsen hauptamtlich tätig. Die Lotsen werden nach Bedarf durch ehrenamtliche
Mitarbeitende der Organisationen unterstützt. Die Aufteilung nach Land und
Organisation stellt sich wie folgt dar:
Berlin und Brandenburg: MHD, zwei Lotsen (1,5 Stellen, davon eine besetzt)
Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern: ASB – Ein Lotse
(eine Stelle)
Niedersachsen, Bremen: JUH, ein Lotse (eine Stelle)
Nordrhein-Westfalen: MHD, zwei Lotsen (1,25 Stellen), JUH, zwei Lotsen
(1,25 Stellen)
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland: JUH, ein Lotse (eine Stelle)
Baden-Württemberg, Bayern: JUH, zwei Lotsen (eine Stelle)
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen: JUH, ein Lotse (0,5 Stellen).
15. Gibt es Online-Informationen zum Lotsen-Programm und zu den
Kontaktdaten der zuständigen Lotsen, an die sich Patientinnen und Patienten
wenden können, und wenn ja, in welcher Sprache, und auf welcher
Webseite, und wenn nein, auf welchem Weg werden Patientinnen und
Patienten über die Möglichkeit der Unterstützung durch Lotsinnen und Lotsen
informiert?
16. Können Patientinnen und Patienten oder ihre Begleitpersonen sich
proaktiv an die zuständigen Lotsinnen und Lotsen wenden, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Einerseits werden die Patientenlotsen über die Krankenhäuser angefragt.
Anfragen werden aber auch von den kommunalen Trägern der Unterkünfte, die die
Patienten nach der Behandlung beherbergen, Freiwilligen bzw. ehrenamtlich
Tätigen und dem ukrainischem Gesundheitsministerium an das Projekt gestellt.
Die Kontaktaufnahme erfolgt dabei über eine Hotline der JUH, die allen
ukrainischen Patienten im Rahmen der Evakuierung übermittelt wird und auch den
Krankenhäusern und Behörden vorliegt.
Andererseits gehen die Patientenlotsen je nach Kapazität nach Ankunft der
Patienten auf die jeweiligen Krankenhäuser zu, um das Angebot bei dem
Krankenhaus bekannt zu machen. Sie bitten um Weitergabe der Information an die
Patienten.
Eine öffentlich zugängliche Online-Information mit den Kontaktdaten der
Patientenlotsen gibt es nicht, da sich die ergänzende Sozialbetreuung ausschließlich
an die im Rahmen des Kleeblattverfahrens aufgenommenen Patienten richtet.
17. a) Welche konkreten Aufgaben übernehmen die Lotsinnen und Lotsen?
b) Gehören die Registrierung nach § 24 AufenthG, die Antragstellung
beim Jobcenter, die Antragstellung beim Sozialamt, die Beantragung
der gesetzlichen Krankenversicherung, die persönliche Begleitung zu
Behörden, die Organisation von ärztlichen Terminen und die
Begleitung zu diesen Terminen dazu?
Die Fragen 17a und 17b werden gemeinsam beantwortet.
Aufgabe der Lotsen ist es, die Patienten bei nahezu allen Problemstellungen,
die sich aus dem Aufenthalt und der medizinischen Versorgung in Deutschland
ergeben können, Hilfestellung zu geben.
Dazu gehören auch die Unterstützung bei der notwendigen
ausländerrechtlichen Registrierung nach § 24 AufenthG, die Antragstellung beim Jobcenter und
beim Sozialamt sowie die Beantragung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Lotsen unterstützen auch bei Suche nach einer angemessenen Unterkunft
nach Beendigung der Akutbehandlung im Krankenhaus. Aufgaben der
allgemeinen Sozialbetreuung gehören nicht zu den Aufgaben der Lotsen.
18. Wie wird die Erfüllung ihrer Aufgaben auf der Bundesebene koordiniert
und kontrolliert?
Die Koordination und Kontrolle der Arbeit der Patientenlotsen im Rahmen des
AMIF-Projekts obliegt den jeweiligen Arbeitgebern, also den genannten
Hilfsorganisationen sowie der JUH Projektleitung. Die Projektleitung ist zudem in
regelmäßigem Austausch mit den zuständigen Bundesministerien und -
behörden. Die Bundesministerien und -behörden erhalten regelmäßige
Projektberichte.
Zusätzlich gelten die europäischen Vorgaben zum Nachweis der
zweckentsprechenden Verwendung der gewährten EU-Fördermittel des AMIF 2021 ff.
Insoweit unterliegt die gesamte Fördermaßnahme der späteren Prüfung durch
die AMIF-Verwaltungsbehörde eingerichtet beim Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge sowie den weiteren Europäischen Prüfungsinstanzen.
19. Auf welchem Weg, in welcher Form, von wem und zu welchem
Zeitpunkt erhalten die zuständigen Lotsinnen und Lotsen Informationen zu
Kleeblatt-Patientinnen und Kleeblatt-Patienten, inklusive deren
Kontaktdaten?
Nach Eingang der Unterstützungsanfragen (siehe Antworten zu den Fragen 15
und 16) fordert die Koordinierungsstelle der JUH zunächst eine vom Patienten
gezeichnete Schweigerechtsentbindungserklärung an. Erst dann werden die so
autorisierten Anfragen an die zuständigen Patientenlotsen weitergeleitet.
Zudem erhält die Koordinierungsstelle im Regelfall einmal wöchentlich von der
Kleeblatt-Zelle im BBK elektronisch eine verschlüsselte und anonymisierte
Liste zu den neu in Deutschland aufgenommen Kleeblatt-Patienten, um –
soweit es die Kapazitäten der Lotsen zulassen – mit den Krankenhäusern in
Kontakt treten zu können. Ziel der Kontaktaufnahme ist es, die Krankenhäuser auf
das Unterstützungsangebot aufmerksam zu machen und eine frühzeitige
Einbindung der Patientenlotsen zu ermöglichen.
20. a) Deckt das Projekt die aktuellen Bedarfe von Kleeblatt-Patientinnen
und Kleeblatt-Patienten nach Einschätzung der Bundesregierung?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, Mittel für die Begleitung von
Kleeblatt-Patientinnen und Kleeblatt-Patienten einzustellen, um das
bereits bestehende Lotsen-Projekt zu ergänzen?
Die Fragen 20a und 20b werden gemeinsam beantwortet.
Das beschriebene AMIF-Projekt ergänzt lediglich die in den Ländern,
Kommunen und Krankenhäusern bestehenden Betreuungsangebote. Zudem stehen den
Patienten alle Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung, die
über das zentrale Hilfsportal der Bundesregierung für Geflüchtete aus der
Ukraine angeboten werden (
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de).
Das AMIF-Projekt und die Unterstützungsleistungen der Lotsen leisten nach
Auffassung der Bundesregierung einen wichtigen ergänzenden
Betreuungsbeitrag für die aufgenommenen Patienten, die oft auch von ihren sie begleitenden
Angehörigen unterstützt werden. Zudem werden die personellen Ressourcen
des Projekts im Laufe des Novembers und Dezembers 2023 in den Ländern
Berlin und Nordrhein-Westfalen verstärkt, um auf eine höhere Nachfrage
reagieren zu können.
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