Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/9468 –
Serverkapazitäten für die elektronische Identität bzw. europäische digitale
Identität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut dem Dashboard Digitale Verwaltung (
https://dashboard.ozg-umsetzun
g.de/) wurden seit Januar 2020 bis August 2023 rund 22,15 Millionen Nutzer
über zwei eID (elektronische Identität)-Server registriert. Den höchsten
Ausreißer, neben der sonst eher steten Nutzungszahl, erreichte man im März 2023
mit der Einmalzahlung an Studierende in Höhe von knapp über 2,5 Millionen
Abrufen.
Laut der Anhörung zum Thema „Digitale Identitäten“ vom Ausschuss für
Digitales am 4. Juli 2022 (
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a23_digitales/
Anhoerungen/899386-899386) wurde noch vom Sachverständigen Kim
Nguyen, Geschäftsführer der D-Trust GmbH, einem Tochterunternehmen der
Bundesdruckerei, bestätigt, dass die Bundesdruckerei bisher einziger Anbieter des
Berechtigungszertifikates für die Bereitstellung der eID Server und
Rechenserverinfrastruktur ist. Im Rahmen des Aufbaus für die prototypische
Infrastruktur einer deutschen EUDI-Wallet (EU-Brieftasche für europäische
digitale Identität (EUDI)) wurde ein Konsultationsprozess des Bundesministeriums
des Innern und für Heimat (BMI) zum Aufbau eines Ökosystems für die
EUDI initiiert. Nach jetzigem Stand soll die eID in Form des elektronischen
Personalausweises in die Infrastruktur des Ökosystems um die EUDI
einbezogen werden, während die Frage um die genaue Nutzung der eID noch offen
ist. Sollte der elektronische Personalauswies zur Identifizierung von
Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der EUDI eingesetzt werden, würde dies enorme
Server- und Rechenkapazitäten zur Bewältigung des Datenverkehrs durch die
Nutzung der Ausweisapp und/oder der EUDI-Wallet erfordern.
1. Welches zu verarbeitende Datenvolumen ist bisher für die
Authentifizierung und Identifizierung der eID im Jahr 2021 und 2022 beansprucht
worden (bitte nach Monat und Datenvolumen auflisten)?
Das Datenvolumen pro Transaktion hängt von zahlreichen Faktoren ab:
Technische Art der electronic Identity (eID)-Server-Anbindung, eID-Server-Produkt,
eID-Client-Produkt, Art und Anzahl der angefragten Datengruppen, Inhalt der
Datengruppen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9824
20. Wahlperiode 15.12.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 8. Dezember 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Da ein Großteil dieser Faktoren aufgrund der Dezentralität des eID-Systems
nicht erhoben wird, kann das verarbeitete Datenvolumen nur anhand eines
Durchschnittswertes für das Datenvolumen und die erfolgreichen eID-
Transaktionszahlen inklusive der erfolgreichen Selbstauskünfte in der AusweisApp
für einen Teilbereich geschätzt werden.
Die Datenmenge einer eID-Transaktion zwischen eID-Server und eID-Client
beträgt voraussichtlich zwischen 60KB und 120KB je Transaktion.
2. Welche und wie viele Unternehmen stellen nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell eID-Server für die Abwicklung der eID-
Authentifizierung und eID-Identifizierung zur Verfügung?
Da eID-Server (Hard- und Software) keiner offiziellen Zulassung bedürfen, ist
kein Unternehmen verpflichtet, die Bundesregierung über den Betrieb eines
eID-Servers zu informieren. Eine zentrale Erfassung erfolgt nicht.
3. Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen zur Bereitstellung von
eID-Servern erfüllen?
Die Fragestellung lässt offen, ob die Entwicklung und Bereitstellung der
Softwarekomponente „eID-Server“ gemeint ist oder der Betrieb eines solchen für
Dritte („eID-Service“) bzw. durch den Diensteanbieter selbst.
Der eingesetzte eID-Server muss aus Sicht des Bundesamtes für Sicherheit in
der Informationstechnik (BSI) in beiden Fällen den technischen
Spezifikationen genügen, welche in der Technical Guideline (TR)-03130-1 niedergelegt
sind. Jenseits des Risikos der Inkompatibilitäten besteht aber keine
grundsätzliche Verpflichtung, diese Vorgabe zu befolgen.
Für den Betrieb eines eID-Servers ist zu unterscheiden, ob ein Unternehmen
einen eID-Server betreiben möchte, um Daten im Wege des elektronischen
Identitätsnachweises anzufragen (gemäß § 21 des Personalausweisgesetzes
(PAuswG)), oder es diesen betreiben möchte, um
Identifizierungsdienstleistungen für Dritte zu erbringen (gemäß § 21b PAuswG).
Für beide Fälle wird ein Überblick über die rechtlichen und technischen
Voraussetzungen in der BSI TR-03128 gegeben.
Für den Betrieb eines eID-Servers finden sich Vorgaben in der BSI TR-03130-2
sowie indirekt in der TR-03129 und der Certificate Policy (CP) für die Country
Verifying Certificate Authority (CVCA) eID-Anwendung. Verpflichtend
umzusetzen sind hierbei im Wesentlichen nur Vorgaben in Bezug auf das
Schlüsselmanagement der Berechtigungszertifikate.
4. Welche und wie viele Unternehmen sind derzeit BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik)-zertifizierte eID-Anbieter?
Eine Zertifizierung als eID-Diensteanbieter ist nach der BSI TR-03128-1
möglich. Für Identifizierungsdiensteanbieter gemäß § 21b PAuswG ist diese
verpflichtend. Die Liste der zertifizierten Anbieter ist abrufbar unter:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-un
d-Zertifizierung/Zertifizierung-und-Anerkennung/Listen/Zertifizierte-
Produktenach-TR/eID-Anwendungen/eID-Anwendungen_node.html. Berechtigungen
für eID-Diensteanbieter werden durch die Vergabestelle für
Berechtigungszertifikate im Bundesverwaltungsamt erteilt.
5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass – Stand: 19. Oktober 2023
– für die Abwicklung der eID-Authentifizierung und eID-Identifizierung
für die bis heute angebotenen Verwaltungsleistungen als auch für alle
zukünftigen Verwaltungsleistungen genügend Rechenkapazitäten zur
Verfügung stehen?
Ja, das deutsche eID-System zeichnet sich konzeptionell durch eine potentiell
hohe Skalierbarkeit aus.
Richtig ist, dass mit Zunahme der Einbindung des Online-Ausweises und einer
stärkeren Nutzung in Diensten die jeweiligen Diensteanbieter das Vorhalten
entsprechender Verfügbarkeiten und Kapazitäten bei genutzten eID-Servern
bedingt. Perspektivisch ist somit davon auszugehen, dass beispielweise bei der
BundID eine höhere Verfügbarkeit durch zusätzliche Kapazitäten von eID-
Servern vorzuhalten ist.
6. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass für die Abwicklung der
eID-Authentifizierung und eID-Identifizierung für die bis heute
angebotenen Verwaltungsleistungen als auch für alle zukünftig digitalisierten
Verwaltungsleistungen, als auch für alle privaten und geschäftlichen
Authentifizierungs- und Identifizierungs-Usecases genügend eID-Server
bzw. Rechenkapazitäten zur Verfügung stehen?
Bei privaten und geschäftlichen Anwendungsfällen von Authentifizierung und
Identifizierung sind grundsätzlich die jeweiligen Diensteanbieter verantwortlich
genügend Kapazitäten und eine entsprechende Verfügbarkeit vorzuhalten.
Ähnlich gilt dies auch in Bezug auf Verwaltungsleistungen, bei denen eine eID-
Authentifizierung und -Identifizierung unmittelbar eingebunden wird.
Bei der BundID ist zentral das Bundesministerium des Innern und für Heimat
(BMI) zuständig. Hier ist davon auszugehen, dass die Kapazität bezüglich Last
und Verfügbarkeit fortwährend angepasst werden muss.
7. Welche Initiativen plant die Bundesregierung zum Auf- und Ausbau der
Rechenkapazitäten für die Abwicklung der Authentifizierung und
Identifizierung der eID?
Bei Diensten des Bundes, die eine Authentifizierung- und Identifizierung mit
dem Online-Ausweis vorsehen, werden dienstespezifisch gegebenenfalls
wietere eID-Server-Kapazitäten beauftragt/aufgebaut. Dies ist beispielweise bei der
BundID vorgesehen.
8. Hat die Bundesregierung Unternehmen beim Aufbau von Server- und
Rechenkapazitäten zur Bewältigung des perspektivischen
Datenaufkommens aufgrund der Massenadoption bei der Authentifizierung und
Identifizierung bisher unterstützt oder gefördert, oder hat sie dies zukünftig
vor?
Nein, eine Förderung ist nicht erfolgt und derzeit nicht vorgesehen.
9. Mit welchem Datenvolumen und zu verarbeitenden Rechenkapazitäten
rechnet die Bundesregierung bei einer Massenadoption der Nutzung der
eID, insbesondere vor dem Hintergrund, dass bisher lediglich 14 Prozent
der Bundesbürger die eID nutzen (
https://www.behoerden-spiegel.de/nl/n
l1207.pdf)?
Eine zentrale Abschätzung über alle Anwendungsfälle in Wirtschaft und
Verwaltung hinweg ist nicht getroffen worden und kaum möglich. Dies ist auch
nicht erforderlich, weil das eID-System konzeptionell eine dezentrale
Bereitstellung von eID-Servern vorsieht und im Regelfall durch den jeweiligen
Diensteanbieter Maßnahmen zur Sicherstellung von Verfügbarkeit, Last und
Perfomance ergriffen werden.
10. Sieht die Bundesregierung Bedarf für den weiteren Auf- und Ausbau von
Server- und Rechenkapazitäten für die eID?
Ja, ein Bedarf wird bezüglich Verwaltungsleistungen gesehen. Dies
insbesondere bei der BundID, weil dort wesentliche Leistungen von Kommunen,
Ländern und Bund angebunden werden und der Online-Ausweis dort als eine
Identifizierungs- und Authentifizerungskomponente vorgesehen ist.
11. Wie viel Rechenkapazität hat die Bundesregierung bei der
Bundesdruckerei im Jahr aufgrund der Abwicklung der eID-Authentifizierung
und eID-Identifizierung reserviert?
a) Wie viel im Jahr 2021?
b) Wie viel im Jahr 2022?
c) Wie viel im Jahr 2023?
12. Hat die Bundesregierung Rechenkapazität für die Abwicklung der eID-
Authentifizierung und eID-Identifizierung für die Einmalzahlung
reserviert, und wenn ja, wie viel?
13. Hat die Bundesregierung Rechenkapazität für die Abwicklung der eID-
Authentifizierung und eID-Identifizierung für den Kulturpass reserviert,
und wenn ja, wie viel?
Die Fragen 11 bis 13 werden gesammelt beantwortet.
Die Frage wird so verstanden, dass Kapazitäten von eID-Servern erfragt
werden. Eine zentrale Bereitstellung durch die Bundesdruckerei erfolgt nicht. Eine
gesonderte Reservierung von Kapazitäten für die Einmalzahlung200 und die
KulturPass-App ist nicht erfolgt.
14. Wie viel Rechenkapazität reserviert der Bund für die Authentifizierung
und Identifizierung durch die eID für die bisherigen
Verwaltungsleistungen, und wie viel plant er zu reservieren für alle zur Verfügung stehenden
zukünftigen Verwaltungsleistungen, welche ein hohes Vertrauensniveau
vorsehen?
a) Wie viel für die Rechenkapazität für Verwaltungsleistungen des
Bundes?
b) Wie viel für die Rechenkapazität für Verwaltungsleistungen der
16 Bundesländer?
c) Wie viel für die Rechenkapazität für Verwaltungsleistungen der knapp
11 000 Kommunen?
d) Wie viel für die Rechenkapazität insgesamt?
Die Fragen 14 bis 14d werden gebündelt beantwortet.
Eine Aussage kann hierbei nur in Bezug auf die Einbindung des Online-
Ausweises in die BundID getroffen werden.
Aus Sicht der BundID wird keine Unterscheidung der Rechenkapazität für
Verwaltungsleistungen des Bundes, der Länder oder der Kommunen
vorgenommen. Da alle den Basisdienst BundID in Anspruch nehmen können, werden
diese in ihrer Gesamtheit betrachtet. Im Anbindungsprozess werden die zu
erwartenden Fallzahlen bei den jeweiligen Onlinediensten (Bund, Länder,
Kommunen) abgefragt, gleichzeitig werden die Fallzahlen der bereits produktiven
Onlinedienste gemonitort.
Daraus werden die Lastprognosen für die BundID insgesamt und für die eID
Zugangsmittel insbesondere erstellt. Diese eID Lastprognosen werden dem
derzeit genutzten eID-Server-Anbieter Governikus gespiegelt. Dieser stellt
genügend Kapazitäten inklusive Puffer zur Verfügung, derzeit sind bis zu 74.000
Anfragen pro Stunde möglich. Darüber hinaus wurde die BundID bereits
ertüchtigt, verschiedene eID-Server anzusprechen. Es ist bei Bedarf kurzfristig
möglich, weitere eID-Server zu nutzen, um bspw. die Kapazität kurzfristig für
temporäre Lastspitzen zu verdoppeln. Eine georedundante Nutzung mehrerer
eID-Server bei verschiedenen Dienstleistern ist derzeit in konkreter Planung.
Die Anzahl der eID-Transaktionen sind unter
https://dashboard.ozg-umsetzun
g.de/ abrufbar.
15. Ist der Bund oder sind die Bundesländer für die Reservierung von
Rechenkapazitäten bei eID-Serviceanbietern für die Authentifizierung und
Identifizierung durch die eID zuständig, welche als einzige die
Anforderung des hohen Vertrauensniveaus im aktuellen Onlinezugangsgesetz
(OZG)-Regierungsentwurf erfüllt?
Grundsätzlich ist der jeweilige Diensteanbieter für die Reservierung/Vorhalten
von entsprechenden Kapazitäten verantwortlich. Bezogen auf die BundID ist
die verantwortliche Stelle das BMI. Für die BundID wurden 2023 Kapazitäten
bei den eID-Serviceanbietern Governikus GmbH & Co. KG als auch bei der
D‑Trust Gmbh beauftragt.
16. Wie tauscht sich der Bund derzeit mit den Ländern und den Kommunen
über die Koordinierung bei der Reservierung von Rechenleistung bei
eID-Server-Anbietern aus?
a) Welche bisherigen Abkommen wurden hier erzielt?
b) Wer übernimmt hierfür bisher die Kosten, der Bund oder die Länder?
c) Wer übernimmt perspektivisch die Kosten, wenn, wie vorgesehen,
die OZG-Gesetzgebung lediglich das hohe Vertrauensniveau für die
Beantragung aller Verwaltungsleistungen erlaubt?
Die Fragen 16 bis 16c werden gebündelt beantwortet.
Grundsätzlich ist der jeweilige Diensteanbieter für die Reservierung/Vorhaltung
von entsprechenden Kapazitäten verantwortlich. Bezogen auf die BundID gilt
folgendes Verfahren.
Jedes Verfahren meldet bei Einbindung der BundID die jeweils eigene
erwartete Last für das eigene Verfahren vor produktiver Nutzung der BundID. Dies ist
Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Basis zwischen Verfahren und der
BundID, bspw. durch Kooperationsvereinbarung einer Behörde mit dem BMI.
Rechte und Pflichten sind für alle nutzenden Verfahren identisch, ob Bund,
Länder oder Kommunen. Auf Basis dieser Prognosen sowie dem tatsächlichen
Nutzungsverhalten werden die Kapazitäten gesteuert (inkl. entsprechendem
Puffer).
Die Kosten der BundID trägt derzeit der Bund. Dies gilt auch für Kosten die im
Zusammenhang mit der Reservierung von eID-Server-Kapazitäten entstehen.
17. Anhand welchen Schlüssels berechnet der Bund die Höhe der
notwendigen Rechenkapazitäten für die Abwicklung der Authentifizierung und
Identifizierung der eID?
Die Frage kann nicht beantwortet werden. Es handelt sich bei dem deutschen
eID-System nicht um eine Infrastruktur mit zentral beauftragten oder
gesteuerten Server- und Rechenkapazitätsinfrastrukturen. Eine Aussage ist nur auf
Ebene von Diensten möglich.
18. Wie hoch ist die maximale Anzahl von möglichen Anfragen für eine
eID-Authentifizierung anhand der vorhandenen Server- und
Rechenkapazitätsinfrastruktur?
Es handelt sich bei dem deutschen eID-System nicht um eine Infrastruktur mit
zentral beauftragten oder gesteuerten Server- und
Rechenkapazitätsinfrastrukturen. Eine entsprechende Anzahl kann somit nicht genannt werden. Es ist auch
der jeweilige Einzelfall zu betrachten und dieser hängt von verschiedenen
Faktoren ab, beispielsweise Menge an angebundenen eID-Servern und deren
jeweiligen Grenzen bezüglich Verfügbarkeit und Last.
19. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für eine
Installation der Hardware und des Betriebs der Software für die
AusweisApp und die direkte Integration wie beispielsweise bei
Bankinstituten?
Die AusweisApp selber wird auf einem Gerät des Endnutzers installiert und
verursacht keine Kosten auf Seiten eines Diensteanbieters. Dies gilt auch bei
Integration der AusweisApp in die Anwendung eines Drittanbieters (SDK).
Beim Betrieb eines eID-Servers (siehe auch Frage 3) durch beziehungsweise im
Auftrag eines Diensteanbieters fallen folgende Kosten an:
Für die Erteilung einer Berechtigung bei der Vergabestelle für
Berechtigungszertifikate wird eine Gebühr von 102 Euro erhoben. Für den Bezug des
technischen Berechtigungszertifikats und der Sperrinformationen ist eine Anbindung
an einen Anbieter für Berechtigungszertifikate notwendig. Die dabei
entstehenden Kosten ergeben sich aus der Vertragsbeziehung mit dem entsprechenden
Anbieter. Der Bundesregierung liegen keine öffentlich verfügbaren Zahlen
hierzu vor. Die Kosten für den Betrieb des eigentlichen eID-Servers hängen von
der Wahl des Betriebsmodells und der gewünschten Kapazität und
Verfügbarkeit ab und variieren daher entsprechend. Ein Diensteanbieter kann hierbei den
eID-Server als Software selbst betreiben oder als Dienstleistung durch einen
oder mehrere Dritte bereitstellen lassen.
20. Welche Gesamtkapazität besitzt die aktuelle eID-Infrastruktur (in
Abfragen pro Sekunde und pro Minute)?
Es handelt sich bei dem deutschen eID-System nicht um eine Infrastruktur mit
zentral beauftragten oder gesteuerten Server- und
Rechenkapazitätsinfrastrukturen. Eine entsprechende Anzahl kann somit nicht genannt werden.
21. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung aktuell, um die
Gesamtkapazität der eID-Infrastruktur auszubauen?
Sofern es eigene Dienste betrifft, beispielweise eID-Anbindung an der BundID,
werden entsprechende Bedarfe fortwährend überprüft und bei Bedarf
zusätzliche Serverkapazitäten beauftragt.
22. Plant die Bundesregierung die Förderung des Aufbaus einer privaten
eID-Infrastruktur, um das große Nutzungsaufkommen der eID zukünftig
bewältigen zu können?
Eine Förderung ist nicht vorgesehen.
23. Plant die Bundesregierung die Verteilung der Server auf mehr als die
bisher beauftragten Unternehmen?
Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Bundesregierung
beauftragt/stellt nicht zentral eID-Server der gesamten eID-Infrastruktur für
Anwendungen in Wirtschaft und Verwaltung. Ein Diensteanbieter kann den im
Dienst eingesetzten eID-Server als Software selbst betreiben oder als
Dienstleistung durch einen oder mehrere Dritte bereitstellen lassen.
Das deutsche eID-System ist grundsätzlich offen gestaltet. Es steht somit
Unternehmen frei, eigenständig am Markt Leistungen entsprechend anzubieten.
24. Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für die Überlastung der
eID-Services im Zuge der Einmalzahlung für Studierende, und welche
Maßnahmen hat die Bundesregierung seitdem unternommen, um
zukünftig nicht ähnliche Probleme bewältigen zu müssen (
https://www.heise.de/
news/Energiepreispauschale-Holpriger-Start-der-Einmalzahlung-fuer-Stu
denten-7549625.html)?
a) Welche Komponenten der Infrastruktur für die eID waren konkret
überlastet?
b) Wie konnte die Überlastung konkret behoben werden?
c) Welche konkreten Ausweichserverkapazitäten wurden genutzt, um
der Überlastung zu entgegnen?
Die Fragen 24 bis 24c werden gesammelt beantwortet.
Bei der Einmalzahlung200 wurde die BundID als
Authentifizierungskomponente eingesetzt. Durch den Onlinedienst „Einmalzahlung200“ wurde die
Online-Ausweisfunktion neben PIN in Verbindung mit Benutzername/Passwort
sowie ELSTER innerhalb der BundID als zulässig definiert. Eine Überlast
bestand nur bei der eID, alle Anfragen mit dem Authentifikationsmittel ELSTER
sowie PIN in Verbindung mit Benutzername/Passwort konnten ohne Überlast
bearbeitet werden. Einschränkungen bei der Nutzung mit den anderen
Authentifikationsmitteln ergaben sich ausschließlich durch die Versuche die Kapazität
des eID-Servers zu erhöhen.
Im Zuge der hohen Nachfrage der eID als Authentifikationsmittel der BundID
zum Start der Einmalzahlung kam es zu einer Überlast des damals
angebundenen eID-Servers beim Dienstleister D-TRUST GmbH.
Durch kurzfristige Bereitstellung eines eID-Servers beim Dienstleister
Governikus konnte durch höhere Kapazität Abhilfe geschaffen werden.
Durch den neuen eID-Server stand die dreifache Kapazität zur Verfügung,
welche innerhalb weniger Stunden durch den Dienstleister Governikus noch
einmal auf das insgesamt 4,5-fache erhöht werden konnte.
Die eID-Nachfrage konnte ab diesem Zeitpunkt ohne weitere Probleme im
Rahmen der Einmalzahlung200 abgewickelt werden.
25. Ab welcher Nutzerzahl pro Sekunde und pro Minute ist die aktuelle eID-
Infrastruktur überlastet?
26. Hält die Bundesregierung redundante Rechenkapazitäten bei der
aktuellen eID-Infrastruktur vor, und welche Gesamtkapazität hat diese?
27. Wie-viel Rechenleistung hält die Bundesregierung aktuell für die
Nutzung der eID bei den eID-Infrastrukturanbieter vor?
Die Fragen 25 bis 27 werden gesammelt beantwortet.
Es handelt sich bei dem deutschen eID-System nicht um eine Infrastruktur mit
zentral beauftragten oder gesteuerten Server- und
Rechenkapazitätsinfrastrukturen. Eine Aussage ist nur auf Ebene von einzelnen Diensten möglich.
28. Meldet die Bundesregierung konkrete mögliche Spitzenauslastungen
beim Infrastrukturanbieter vorher an?
In Bezug auf die Einbindung des Online-Ausweis in die BundID lässt sich
sagen, dass Lastspitzen angekündigt werden, sofern diese bekannt und absehbar
sind. Grundsätzlich liegt es am Diensteanbieter selbst, entsprechende
Ankündigungen vorzunehmen und Verfügbarkeit und Lastspitzen zu prognostizieren.
29. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bei der eID-Identifizierung
beim Ausrollen des Kulturpasses besser gemacht, sodass es zu keiner
Serverüberlastung bei der Beantragung des Kulturpasses kam?
Zur Vermeidung von Server-Engpässen zum Start des KulturPasses im Juni
2023 haben der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien beauftragte IT-Dienstleister und die D-Trust GmbH im Vorfeld gemeinsam
umfangreiche Last- und Performancetests durchgeführt. Dabei wurden die
Server unter Höchstlast getestet und die IT-Infrastruktur entsprechend optimiert. In
der Folge hat die D-Trust GmbH für die Startphase des KulturPasses eine
zweite Verarbeitungsstrecke zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise konnte die
Anfragelast gut bewältigt werden, sodass es nicht zu Serverüberlastungen kam.
30. Welche und wie viele Unternehmen nutzen derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits zertifizierte eID-Server für ihre Leistungen?
Die Bereitstellung und/oder Nutzung von eID-Servern bei
privatwirtschaftlichen Anwendungsfällen liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen
Diensteanbieters. Entsprechende Daten werden daher nicht zentral erhoben und liegen
nicht vor.
31. Wie lautet die Strategie der Bundesregierung bezüglich externer
Anwendungen neben der AusweisApp, die ebenfalls die eID-Transaktionen in
die Höhe schnellen lassen können, speziell im privatwirtschaftlichen
Bereich (z. B. Banken, Versicherungen, Krankenkassen)?
Sind die eID-Server und eID-Infrastrukturen darauf ausgelegt, gibt es
(relative und absolute) „Freikapazitäten“ für eID-Transaktionen aus der
Privatwirtschaft?
Die Bereitstellung und/oder Nutzung von zertifizierten eID-Servern bei
privatwirtschaftlichen Anwendungsfällen liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen
Diensteanbieters.
Banken, Versicherungen und Krankenkassen sind somit selbst zuständig
sicherzustellen, dass ausreichende Kapazitäten für bereitgestellte Dienste vorgehalten
werden.
32. Soll es eine einheitliche und transparente Zertifizierung für
Anwendungen geben, die die eID integrieren, um sie der Verwaltung und/oder
Wirtschaft zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, wie soll diese aussehen,
und wer darf diese durchführen – akkreditierte
Konformitätsbewertungstellen?
Die Fragestellung lässt offen, auf welchen Zertifizierungsgegenstand sie sich
bezieht, da sich eine Zertifizierung ja nach Schema und Anforderungen von
einzelnen Komponenten bis hin zu allen technischen und organisatorischen
Maßnahmen einer Organisation erstrecken kann.
Für Fachverfahrenssoftware, die auf Anbieterseite zum Einsatz kommt und
Anbindung an einen eID-Server besitzt, gibt es aktuell keine Planungen zum
Angebot einer Zertifizierung.
Nutzerseitig ausgeführte Anwendungssoftware mit Integration der eID über
Einbindung eines eID-Kernels (beispielsweise AusweisApp software
develepment kit (SDK)) kann gemäß BSI TR-03124-1 zertifiziert werden.
Anwendungen, bei denen die Identifizierung mittels eID als integrierte
Dienstleistung selbst erfolgt, sind Identifizierungsdiensteanbieter gemäß § 21b
PAuswG und benötigen eine Zertifizierung nach BSI TR-03128-1.
33. Wie wirkt die Bundesregierung einer „Überidentifizierung“ entgegen, die
im Zuge einer EUDI-Wallet – speziell bei einer Identifizierung
gegenüber Hyperscalern (sog. Very Large Online Platforms) – auftreten kann?
Für eine vertrauensvolle digitale Kommunikation ist es wichtig, dass sich beide
Seiten gegenseitig authentifizieren können, wofür der sichere Einsatz digitaler
Identitäten notwendig ist. Um die Überidentifizierung von Nutzern zu
vermeiden, muss die Preisgabe von persönlichen Daten auf das für den jeweiligen
Anwendungsfall notwendige Minimum beschränkt werden. Bei der Online-
Ausweisfunktion muss der Diensteanbieter hierfür dem Nutzer ein
Berechtigungszertifikat übermitteln, welches die Identität des Anbieters nachweist und über
die angefragten Daten aufklärt. Um solch ein Zertifikat zu beantragen, muss der
Anbieter gegenüber der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate erläutern, zu
welchem Zweck er die personenbezogenen Daten verarbeiten muss.
Zusätzlich wird bei der Online-Ausweisfunktion die Authentizität der
übermittelten Daten garantiert, ohne dass diese mit einer digitalen Signatur versehen
sein müssen.
Im Rahmen der Diskussion zur Novellierung der Verordnung über
elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung) werden
gegenwärtig mehrere Lösungsoptionen diskutiert.
34. Wie viele Anmeldungen fanden bei der „Einmalzahlung200“ und dem
Kulturpass per Onlineausweisfunktion (eID), ELSTER und PIN in
absoluten Zahlen statt?
In Bezug auf die Einmalzahlung200 ergeben sich folgende Werte: PIN
1.835.270; Online-Ausweisfunktion 670.470; Elster-Zertifikat 335.235.
Für den KulturPass gab es zum Stand 27.11.2023 rd. 245.000 Anmeldungen
über eID (Identifizierung der 18-Jährigen) und 4.343 Anmeldungen über
ELSTER (Verifizierung der Kulturanbietenden).
35. Wieso werden nach Ansicht der Fragesteller nutzerfreundliche und
sichere Identifizierungs- sowie Signaturlösungen, die hohe Nutzungsraten in
der Privatwirtschaft genießen, durch den bisherigen OZG-2.0-
Gesetzentwurf ausgeschlossen (
https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/200809
3.pdf)?
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG)
sieht in § 3 Absatz 4 Nummer 1 und 2 des Onlinezugangsgesetzesentwurfs
(OZG-E) vor, dass die Identifizierung im Nutzerkonto auf lange Sicht nur
durch Identifizierungsmittel auf dem Sicherheitsniveau „hoch“ im Sinne der
eIDAS-Verordnung erfolgen soll. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass der
elektronische Identitätsnachweis für sämtliche Verwaltungsleistungen
einheitlich und mittels eines gleichförmig wiederkehrenden Verfahrens erfolgt.
Bis sich die Verwendung von Identifizierungsmitteln auf dem
Sicherheitsniveau „hoch“ bei natürlichen Personen flächendeckend etabliert hat und bis
auch für juristische Personen ein Identifizierungsmittel auf dem
Sicherheitsniveau „hoch“ zur Verfügung steht, kann der Identitätsnachweis zudem für
einen begrenzten Zeitraum (drei Jahre im Bürgerkonto und fünf Jahre im
Organisationskonto) durch ELSTER-Softwarezertifikate oder andere
Identifizierungsmittel auf dem Sicherheitsniveau „substantiell“ im Sinne der eIDAS-
Verordnung erbracht werden.
36. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Verwaltungsleistungen,
für deren Nutzung das Sicherheitsniveau „substanziell“ ausreichend ist?
a) Wenn ja, um welche Verwaltungsleistungen handelt es sich dabei?
b) Wie groß stellt sich der prozentuale Anteil dieser gegenüber dem
Vertrauensniveau „hoch“ dar?
c) Nach welchen Kriterien wurde dies entschieden?
d) Gibt es Verwaltungsleistungen, für deren Nutzung das
Sicherheitsniveau „normal” oder „Basisregistrierung” gemäß der BSI-TR (BSI –
Technische Richtlinie) 03160 ausreichend sind, und wenn ja, welche?
Die Fragen 36 bis 36d werden zusammenhängend beantwortet.
Das für die Erbringung einer elektronischen Verwaltungsleistung erforderliche
Vertrauensniveau wird jeweils durch die für das konkrete Verfahren zuständige
Stelle ermittelt. Eine pauschale Zuordnung von Vertrauensniveaus zu
sämtlichen Verwaltungsleistungen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist
damit ebenso wie eine umfassende Darstellung der prozentualen Anteile der
Verwaltungsleistungen auf den Vertrauensniveaus „normal“, „substantiell“ und
„hoch“ nicht möglich.
In die Ermittlung des Vertrauensniveaus einer Verwaltungsleistung fließen
verschiedene Bewertungsfaktoren ein, die anhand der Besonderheiten des
konkreten Verfahrens zu beurteilen sind (z. B. Schadensauswirkungen, Sensibilität der
zu verarbeitenden Daten). Das BMI stellt im Rahmen des OZG-Leitfadens ein
Praxistool zur Einschätzung des Vertrauensniveaus einer Verwaltungsleistung
bereit.
37. Wie viel Datenverkehr soll nach Kenntnis der Bundesregierung über den
von Adesso (
https://www.kommune21.de/meldung_42522_Neue+eID-L
%C3%B6sung+angek%C3%BCndigt.html) ab 2024 geplanten eID-
Server abgewickelt werden können (bitte auch nach Abfragen pro Sekunde
und pro Minute auflisten)?
Es handelt sich um eine privatwirtschaftliche Leistung des Unternehmens
Adesso und nicht um ein staatliches Angebot oder eine staatlich beauftragte
Leistung. Insoweit liegen der Bundesregierung keine Informationen über
entsprechende Produkteigenschaften vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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