Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/9515 –
Entwicklung der Arbeitsunfälle in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf der Großbaustelle in der Hamburger Hafencity sind fünf Bauarbeiter
gestorben, weil am 30. Oktober 2023 ein Baugerüst eingestürzt ist. Damit gab es
allein in Hamburg im laufenden Jahr mindestens 14 tödliche Arbeitsunfälle
(
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Unfall-auf-Baustelle-in-Hamburg-
Viertes-Todesopfer-geborgen,arbeitsunfall168.html).
Unfälle bis hin zu schweren und tödlichen Unfällen sind weiterhin Teil des
Arbeitslebens in Deutschland. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte
oder freiwillig Versicherte bei ihrer Arbeit, auf Dienstreisen oder auf dem Weg
zur Arbeit erleiden. Der Begriff „Arbeitsunfall“ umfasst demnach
innerbetriebliche Arbeitsunfälle, außerbetriebliche Arbeitsunfälle und Wegeunfälle.
Für Arbeitsunfälle besteht für Versicherte ein Schutz durch die gesetzliche
Unfallversicherung.
Zur aktuellen Entwicklung der Arbeitsunfälle in Deutschland wird die
Bundesregierung befragt.
1. Wie viele meldepflichtige Arbeitsunfälle gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2022 sowie nach aktuellsten Zahlen
(bitte einzeln ausweisen sowie nach Branchen, Berufsgenossenschaften,
Bundesländern und auch nach Geschlecht und Alter differenzieren)?
a) Wie viele meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1 000 Vollarbeiter gab es
in den Jahren 2013 bis 2022 sowie nach aktuellsten Zahlen nach
Kenntnis der Bundesregierung (bitte einzeln ausweisen sowie nach
Branchen, Berufsgenossenschaften, Bundesländern und auch nach
Geschlecht und Alter differenzieren)?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
In den jährlichen Berichten zum Stand von „Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit“ (SuGA) werden Statistiken zu Arbeitsunfällen dargestellt (einzeln
abrufbar unter
https://www.baua.de/DE/Themen/Monitoring-Evaluation/Zahlen-
Daten-Fakten/SuGA/SuGA_node.html). Die hier angefragten Zahlen sind im
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9887
20. Wahlperiode 20.12.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
12. Dezember 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Tabellenteil dieser Berichte verortet. Die Anzahl der meldepflichtigen
Arbeitsunfälle insgesamt und je 1 000 Vollarbeiter in den Jahren 2013 bis 2021 ist in
Tabelle TM 2 des zuletzt veröffentlichten SuGA 2021 dargestellt. Tabelle TM 4
gibt einen Überblick über die Entwicklung der Arbeitsunfälle je 1 000
Vollarbeiter nach ausgewählten Wirtschaftszweigen in den Jahren 2013 bis 2021. In
Tabelle TB 4 werden in den jeweiligen SuGA-Berichten die meldepflichtigen
Arbeitsunfälle je 1 000 Vollarbeiter für die letzten drei Jahre nach
Berufsgenossenschaften ausgewiesen.
Für eine Differenzierung nach Ländern sind nur absolute Arbeitsunfallzahlen
verfügbar, die für das jeweilige Berichtsjahr Tabelle TL 2 entnommen werden
können. In Tabelle TB 8 sind die meldepflichtigen Arbeitsunfälle für das
jeweilige Berichtsjahr nach Geschlecht (und Wirtschaftszweigen) dargestellt,
allerdings auch hier nur in absoluten Zahlen. Zusätzliche Differenzierungen nach
Altersgruppen liegen der Bundesregierung nicht vor. Zahlen für das Jahr 2022
sind noch nicht verfügbar.
b) Wie viele meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1 Million geleisteter
Arbeitsstunden gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2013 bis 2022 sowie nach aktuellsten Zahlen (bitte einzeln ausweisen
sowie nach Branchen, Berufsgenossenschaften, Bundesländern und
auch nach Geschlecht und Alter differenzieren)?
Die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle der gewerblichen
Berufsgenossenschaften je eine Million geleisteter Arbeitsstunden in den Jahren 2013 bis
2021 ist in Tabelle TM 3 des zuletzt veröffentlichten SuGA 2021 dargestellt. In
Tabelle TB 5 werden in den jeweiligen SuGA-Berichten die meldepflichtigen
Arbeitsunfälle je eine Million geleisteter Arbeitsstunden für die letzten drei
Jahre nach Berufsgenossenschaften (inklusive der Unfallversicherungsträger
der öffentlichen Hand) ausgewiesen. Zahlen für das Jahr 2022 sind noch nicht
verfügbar.
Die Bezugsgröße „Arbeitsstunden“ ist nicht für die landwirtschaftliche
Berufsgenossenschaft verfügbar. Zusätzliche Differenzierungen der meldepflichtigen
Arbeitsunfälle je eine Million geleisteter Arbeitsstunden nach
Wirtschaftszweigen, Ländern, Geschlecht und Altersgruppen liegen der Bundesregierung nicht
vor.
c) Wie viele Arbeitsunfälle gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2013 bis 2022 sowie nach aktuellsten Zahlen differenziert
nach betrieblichen Arbeitsunfällen, außerbetrieblichen Arbeitsunfällen
und Wegeunfällen?
Die absolute Anzahl der meldepflichtigen Unfälle (insgesamt sowie Arbeits-
und Wegeunfälle) wird in Tabelle TB 1 der SuGA-Berichte stets für die jeweils
letzten drei Jahre ausgewiesen. Die absolute Anzahl der meldepflichtigen
Arbeitsunfälle in den Jahren 2013 bis 2021 ist in Tabelle TM 2 des zuletzt
veröffentlichten SuGA 2021 dargestellt. In Tabelle TM 5 wird die absolute Anzahl
der meldepflichtigen Wegeunfälle in den Jahren 2013 bis 2021 dargestellt. Eine
Differenzierung nach betrieblichen und außerbetrieblichen Arbeitsunfällen liegt
der Bundesregierung nur für die tödlichen Arbeitsunfälle vor. Diese werden in
Tabelle TB 3 der SuGA-Berichte jeweils für die letzten drei Jahre ausgewiesen.
Zahlen für das Jahr 2022 sind noch nicht verfügbar.
2. Wie viele der in Frage 1 erfragten gemeldeten Arbeitsunfälle wurden
anerkannt (bitte jeweils in Summe und prozentual darstellen)?
Die in der Antwort zu Frage 1 angegeben meldepflichtigen Arbeitsunfälle
fallen in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung und sind
somit von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Fälle.
3. Wie viele tödliche Arbeitsunfälle gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2022 sowie nach aktuellsten Zahlen (bitte
einzeln ausweisen sowie nach Branchen, Berufsgenossenschaften,
Bundesländern und auch nach Geschlecht und Alter differenzieren und
sowohl absolute Werte also auch im Verhältnis zu Versicherten- bzw.
Erwerbstätigenzahlen in den einzelnen Bereichen angeben)?
Die Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle absolut und je 1 000 Vollarbeiter in
den Jahren 2013 bis 2021 ist in Tabelle TM 2 des zuletzt veröffentlichten SuGA
2021 dargestellt. Tabelle TB 9 der Berichte gibt jeweils einen Überblick über
die tödlichen Arbeitsunfälle absolut, differenziert nach Wirtschaftszweigen und
Geschlecht im jeweiligen Berichtsjahr. In Tabelle TL 1 werden in den SuGA-
Berichten die tödlichen Arbeitsunfälle nach Berufsgenossenschaften in
absoluten Zahlen und (für gewerbliche Berufsgenossenschaften) je eine Million
geleisteter Arbeitsstunden für das jeweilige Berichtsjahr ausgewiesen. Für eine
Differenzierung nach Ländern sind nur absolute Unfallzahlen verfügbar, die für
das jeweilige Berichtsjahr Tabelle TL 2 entnommen werden können.
Zusätzliche Differenzierungen nach Altersgruppen liegen der Bundesregierung nicht
vor. Zahlen für das Jahr 2022 sind noch nicht verfügbar.
4. Wie viele der in Frage 3 erfragten tödlichen Arbeitsunfälle wurden
anerkannt (bitte jeweils in Summe und prozentual darstellen)?
Die in der Antwort zu Frage 3 angegeben tödlichen Arbeitsunfälle fallen in den
Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung und sind somit von
den Unfallversicherungsträgern anerkannte Fälle.
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Wahrnehmung der
Dokumentationspflicht der Arbeitgeber bei Beinaheunfällen
insbesondere nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) vor, und wurde diese
kontrolliert, wenn nein, bitte begründen, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis (bitte Daten für die letzten zehn Jahre ausweisen)?
In Deutschland besteht keine gesetzliche Dokumentations- oder Meldepflicht
für Beinaheunfälle. Daher liegen der Bundesregierung über die Anzahl und Art
von Beinaheunfällen bei der Arbeit keine Daten vor.
6. Wie hoch war jeweils das statistische Unfallrisiko (Quote der
Arbeitsunfälle je 1 000 Beschäftigte in Vollzeit) in den Jahren 2013 bis 2022 sowie
nach aktuellsten Zahlen (bitte einzeln ausweisen sowie nach Branchen,
Berufsgenossenschaften, Bundesländern und auch nach Geschlecht und
Alter differenzieren)?
Die Fragen werden anhand der statistischen Angaben der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für die gewerblichen
Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand beantwortet. Von
der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
wurde Fehlanzeige gemeldet.
Es wird für den Zeitraum 2013 bis 2019 auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/18370 sowie für die Jahre 2020 und 2021 auf ihre Antwort zu
Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/3469 verwiesen.
Die nachfolgende Tabelle enthält die meldepflichtigen Arbeitsunfälle je 1 000
Vollarbeiter des Jahres 2022.
Tabelle: Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1 000 Vollarbeiter nach
Unfallversicherungsträger (UV-Träger)
UV-Träger 2022
BG Rohstoffe und chemische Industrie 17,33
BG Holz und Metall 30,41
BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 15,85
BG der Bauwirtschaft 45,51
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe 28,90
BG Handel und Warenlogistik 22,33
BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation 37,80
Verwaltungs-BG 12,48
BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 13,94
UVTöH AUV* (zusammen) 7,50
Gesamt 18,27
* Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, allgemeine Unfallversicherung
Da zu den Versicherten keine Angaben zu den Branchen, Bundesländern, Alter
und Geschlecht vorliegen, ist eine weitere Differenzierung nicht möglich.
7. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2013 bis 2022 sowie nach aktuellsten Zahlen nach
Arbeitsunfällen ein Durchgangsarzt eingeschaltet (bitte einzeln ausweisen sowie nach
Branchen, Berufsgenossenschaften, Bundesländern und auch nach
Geschlecht und Alter differenzieren)?
Die Fragen werden anhand der statistischen Angaben der DGUV für die
gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der
öffentlichen Hand beantwortet. Von der SVLFG wurde Fehlanzeige gemeldet.
Für den Zeitraum 2013 bis 2021 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/3469 verwiesen.
Die nachfolgenden Tabellen enthalten die Anzahl an Arbeitsunfällen im Jahr
2022 mit Kosten für Durchgangsarztleistungen der gewerblichen
Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand nach
Unfallversicherungsträger, Geschlecht und Alter (weitere Differenzierungen liegen
der Bundesregierung nicht vor).
Tabelle: Arbeitsunfälle mit Kosten für Durchgangsarztleistungen nach UV-
Träger
UV-Träger 2022
BG Rohstoffe und chemische Industrie 57 968
BG Holz und Metall 277 916
BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 132 507
UV-Träger 2022
BG der Bauwirtschaft 200 760
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe 121 286
BG Handel und Warenlogistik 240 653
BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation 119 803
Verwaltungs-BG 237 052
BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 349 091
UVTöH AUV* (zusammen) 249 929
Gesamt 1 986 965
* Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, allgemeine Unfallversicherung
Tabelle: Arbeitsunfälle mit Kosten für Durchgangsarztleistungen nach
Geschlecht
Geschlecht 2022
Männlich 1 260 100
Weiblich 725 840
Divers, unbestimmt oder keine Angabe 1 025
Gesamt 1 986 965
Tabelle: Arbeitsunfälle mit Kosten für Durchgangsarztleistungen nach Alter
Alter 2022
unter 6 Jahre 2 273
6 bis unter 10 Jahre 1 125
10 bis unter 15 Jahre 2 077
15 bis unter 20 Jahre 78 032
20 bis unter 25 Jahre 222 963
25 bis unter 30 Jahre 213 355
30 bis unter 35 Jahre 208 281
35 bis unter 40 Jahre 187 314
40 bis unter 45 Jahre 181 169
45 bis unter 50 Jahre 169 698
50 bis unter 55 Jahre 212 382
55 bis unter 60 Jahre 240 534
60 bis unter 65 Jahre 175 176
65 bis unter 70 Jahre 45 162
70 bis unter 75 Jahre 19 970
75 bis unter 80 Jahre 10 447
80 Jahre und älter 16 765
Alter unbekannt 242
Gesamt 1 986 965
8. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2013 bis 2022 sowie nach aktuellsten Zahlen Arbeitsunfälle durch
die Unfallversicherungsträger entschädigt (bitte einzeln ausweisen sowie
nach Branchen, Berufsgenossenschaften, Bundesländern und auch nach
Geschlecht und Alter differenzieren)?
Die Fragen werden anhand der statistischen Angaben DGUV für die
gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der
öffentlichen Hand beantwortet. Von der SVLFG wurde Fehlanzeige gemeldet.
Für den Zeitraum 2013 bis 2021 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/3469 verwiesen.
Die nachfolgenden Tabellen enthalten die Anzahl der entschädigten
Arbeitsunfälle der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand im Jahr 2022 nach betrieblichen Arbeitsunfällen,
Arbeitsunfällen auf Dienstwegen und Wegeunfällen sowie jeweils nach
Unfallversicherungsträger und Geschlecht (weitere Differenzierungen liegen der
Bundesregierung nicht vor).
Tabelle: Entschädigte Arbeitsunfälle nach UV-Träger im Jahr 2022
UV-Träger Betrieblicher
Arbeitsunfall
Arbeitsunfall auf
Dienstwegen
Wegeunfall
BG Rohstoffe und chemische
Industrie
35 876 762 7 978
BG Holz und Metall 82 536 3 989 23 426
BG Energie Textil Elektro
Medienerzeugnisse
34 222 5 010 15 856
BG der Bauwirtschaft 94 616 3 638 13 931
BG Nahrungsmittel und
Gastgewerbe
21 550 2 334 9 406
BG Handel und Warenlogistik 37 689 5 303 16 735
BG Verkehrswirtschaft Post-
Logistik Telekommunikation
37 670 904 5 173
Verwaltungs-BG 37 976 4 006 19 496
BG für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege
14 819 2 613 14 556
UVTöH AUV* (zusammen) 45 473 1 167 15 694
Gesamt 442 427 29 726 142 251
* Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, allgemeine Unfallversicherung
Tabelle: Entschädigte Arbeitsunfälle nach Geschlecht im Jahr 2022
Geschlecht Betrieblicher
Arbeitsunfall
Arbeitsunfall
auf
Dienstwegen
Wegeunfall
Männlich 375 090 21 227 8 7923
Weiblich 65 956 8 212 53 703
Divers, unbestimmt oder keine
Angabe
1 381 287 625
Gesamt 442 427 29 726 142 251
9. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
Entschädigungsleistungen der Unfallversicherungsträger in den Jahren 2013 bis
2022 sowie nach aktuellsten Zahlen (bitte einzeln ausweisen sowie nach
Branchen, Berufsgenossenschaften, Bundesländern und auch nach
Geschlecht und Alter differenzieren)?
Die Fragen werden anhand der statistischen Angaben der DGUV für die
gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der
öffentlichen Hand beantwortet. Von der SVLFG wurde Fehlanzeige gemeldet.
Für den Zeitraum 2013 bis 2021 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/3469 verwiesen.
Die nachfolgenden Tabellen enthalten die Summen der
Entschädigungsleistungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand für Arbeitsunfälle im Jahr 2022 in Mio. Euro
gegliedert in betriebliche Arbeitsunfälle, Arbeitsunfälle auf Dienstwegen und
Wegeunfällen sowie jeweils nach Unfallversicherungsträger und Geschlecht (weitere
Differenzierungen liegen der Bundesregierung nicht vor).
Tabelle: Entschädigungsleistungen in Mio. Euro für Arbeitsunfälle im Jahr
2022 nach UV-Träger
UV-Träger Betrieblicher
Arbeitsunfall
Arbeitsunfall
auf
Dienstwegen
Wegeunfall
BG Rohstoffe und chemische
Industrie
293 11 78
BG Holz und Metall 592 49 224
BG Energie Textil Elektro
Medienerzeugnisse
243 44 141
BG der Bauwirtschaft 671 36 117
BG Nahrungsmittel und
Gastgewerbe
123 18 63
BG Handel und Warenlogistik 237 53 117
BG Verkehrswirtschaft Post-
Logistik Telekommunikation
269 8 42
Verwaltungs-BG 280 49 166
BG für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege
86 18 101
UVTöH AUV* (zusammen) 313 11 131
Gesamt 3 106 297 1 178
* Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, allgemeine Unfallversicherung
Tabelle: Entschädigungsleistungen in Mio. Euro für Arbeitsunfälle im Jahr
2022 nach Geschlecht
Geschlecht Betrieblicher
Arbeitsunfall
Arbeitsunfall
auf
Dienstwegen
Wegeunfall
Männlich 2 757 245 851
Weiblich 333 47 317
Divers, unbestimmt oder keine
Angabe
17 6 9
Gesamt 3 106 297 1 178
10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der neuen
Unfallrenten in den Jahren 2013 bis 2022 sowie nach aktuellsten Zahlen
(bitte einzeln ausweisen sowie nach Branchen, Berufsgenossenschaften,
Bundesländern und auch nach Geschlecht und Alter differenzieren)?
Die absolute Anzahl der neuen Unfallrenten (insgesamt sowie unterteilt nach
Arbeits- und Wegeunfällen) wird in Tabelle TB 2 der SuGA-Berichte stets für
die jeweils letzten drei Jahre ausgewiesen. Die Anzahl der neuen
Arbeitsunfallrenten absolut und je 1 000 Vollarbeiter in den Jahren 2013 bis 2021 ist in
Tabelle TM 2 des zuletzt veröffentlichten SuGA 2021 dargestellt. Tabelle TM 5
des SuGA 2021 ist die Anzahl der neuen Wegeunfallrenten absolut und je
1 000 gewichtete Versicherungsverhältnisse in den Jahren 2013 bis 2021 zu
entnehmen. Tabelle TL 1 der SuGA-Berichte gibt einen Überblick über die
neuen Arbeitsunfallrenten nach Berufsgenossenschaften im jeweiligen
Berichtsjahr. Zusätzliche Differenzierungen nach Wirtschaftszweigen, Ländern,
Geschlecht und Altersgruppen liegen der Bundesregierung nicht vor. Zahlen für
das Jahr 2022 sind noch nicht verfügbar.
11. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Rehabilitationsleistungen in den Jahren 2013 bis 2022 sowie nach aktuellsten
Zahlen nach Arbeitsunfällen von den zuständigen
Berufsgenossenschaften übernommen (bitte einzeln ausweisen sowie nach Branchen,
Berufsgenossenschaften, Bundesländern und auch nach Geschlecht und Alter
differenzieren)?
Die Fragen werden anhand der statistischen Angaben der DGUV für die
gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der
öffentlichen Hand beantwortet. Von der SVLFG wurde Fehlanzeige gemeldet.
Für den Zeitraum 2013 bis 2021 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/3469 verwiesen.
Die nachfolgenden Tabellen enthalten die Anzahl an Arbeitsunfällen der
gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der
öffentlichen Hand mit Kosten für Rehabilitations- und Teilhabeleistungen im
Jahr 2022 gegliedert in betriebliche Arbeitsunfälle, Arbeitsunfälle auf
Dienstwegen und Wegeunfällen sowie jeweils nach Unfallversicherungsträger,
Geschlecht und Alter (weitere Differenzierungen liegen der Bundesregierung nicht
vor).
Tabelle: Arbeitsunfälle mit Kosten für Rehabilitations- und Teilhabeleistungen
im Jahr 2022 nach UV-Träger
UV-Träger Betrieblicher
Arbeitsunfall
Arbeitsunfall
auf
Dienstwegen
Wegeunfall
BG Rohstoffe und
chemische Industrie
61 886 950 12 422
BG Holz und Metall 340 056 3 215 40 750
BG Energie Textil Elektro
Medienerzeugnisse
130 543 8 381 29 750
BG der Bauwirtschaft 241 077 3 695 19 163
BG Nahrungsmittel und
Gastgewerbe
121 777 1 974 22 594
BG Handel und
Warenlogistik
240 471 3 180 50 311
BG Verkehrswirtschaft Post-
Logistik
Telekommunikation
132 579 498 13 099
Verwaltungs-BG 225 232 6 068 70 120
BG für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege
276 071 12 747 95 167
UVTöH AUV* (zusammen) 233 760 3 800 71 169
Gesamt 2 003 452 44 508 424 545
* Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, allgemeine Unfallversicherung
Tabelle: Arbeitsunfälle mit Kosten für Rehabilitations- und Teilhabeleistungen
im Jahr 2022 nach Geschlecht
Geschlecht Betrieblicher
Arbeitsunfall
Arbeitsunfall
auf
Dienstwegen
Wegeunfall
Männlich 1 393 141 22 982 205 338
Weiblich 609 265 21 498 219 014
Divers, unbestimmt oder keine
Angabe
1 046 28 193
Gesamt 2 003 452 44 508 424 545
Tabelle: Arbeitsunfälle mit Kosten für Rehabilitations- und Teilhabeleistungen
im Jahr 2022 nach Alter
Alter Betrieblicher
Arbeitsunfall
Arbeitsunfall
auf
Dienstwegen
Wegeunfall
unter 6 Jahre 2 526 2 80
6 bis unter 10 Jahre 1 345 3 52
10 bis unter 15 Jahre 2 406 31 147
15 bis unter 20 Jahre 79 640 699 15 093
20 bis unter 25 Jahre 229 055 2 660 39 820
25 bis unter 30 Jahre 217 956 3 073 39 944
30 bis unter 35 Jahre 212 491 3 420 40 574
35 bis unter 40 Jahre 189 805 3 312 38 438
40 bis unter 45 Jahre 183 122 3 588 37 203
45 bis unter 50 Jahre 169 571 3 748 35 964
50 bis unter 55 Jahre 209 766 5 087 47 908
55 bis unter 60 Jahre 233 123 6 750 58 887
60 bis unter 65 Jahre 169 161 5 684 45 544
65 bis unter 70 Jahre 45 111 2 689 13 332
70 bis unter 75 Jahre 21 692 1 750 5 692
75 bis unter 80 Jahre 12 620 969 2 833
80 Jahre und älter 23 624 1 036 2 990
Alter unbekannt 438 7 44
Gesamt 2 003 452 44 508 424 545
12. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2013 bis 2022 sowie nach aktuellsten Zahlen Widerspruch gegen
Entscheidungen des Unfallversicherungsträgers bezüglich der
Anerkennung eines Arbeitsunfalles eingelegt, und in wie vielen Fällen war ein
solcher erfolgreich (bitte einzeln ausweisen sowie nach Branchen,
Berufsgenossenschaften, Bundesländern und auch nach Geschlecht und
Alter differenzieren)?
Für den Bereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand liegen hierzu keine Daten vor. Die
Widerspruchsgründe werden statistisch nicht erhoben. In den Widerspruchsverfahren
aufgrund von Unfällen sind nicht nur die Streitigkeiten über die Anerkennung
eines Versicherungsfalls enthalten, sondern auch zum Beispiel Fragen zur
Minderung der Erwerbsfähigkeit, zum Rentenbeginn oder zur Höhe des
Jahresarbeitsverdienstes.
13. In wie vielen Fällen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2013 bis 2022 sowie nach aktuellsten Zahlen Sozialgerichte über
Widersprüche gegen Entscheidungen des Unfallversicherungsträgers
bezüglich der Anerkennung eines Arbeitsunfalles entscheiden, und in wie
vielen Fällen wurde dabei im Sinne der Versicherten entschieden (bitte
einzeln ausweisen sowie nach Branchen, Berufsgenossenschaften,
Bundesländern und auch nach Geschlecht und Alter differenzieren)?
Die Fragen werden anhand der statistischen Angaben der DGUV für die
gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der
öffentlichen Hand beantwortet. Von der SVLFG wurde Fehlanzeige gemeldet.
Für den Bereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand werden zu den Klagegründen keine
statistischen Informationen erhoben. Die Zahl der durch sozialgerichtliche
Entscheidung anerkannten Versicherungsfälle im Jahr 2022 kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Zahlen enthalten sowohl Arbeits- als auch
Wegeunfälle. Eine Differenzierung nach Alter und Geschlecht ist nicht
möglich.
Für den Zeitraum 2013 bis 2019 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/26167 sowie für die Jahre 2020 und 2021 auf ihre Antwort zu
Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/3469 verwiesen.
Tabelle: Durch sozialgerichtliche Entscheidung anerkannte Versicherungsfälle
aufgrund von Unfällen
UV-Träger 2022
BG Rohstoffe und chemische Industrie 10
BG Holz und Metall 67
BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 21
BG der Bauwirtschaft 31
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe 12
BG Handel und Warenlogistik 54
BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik
Telekommunikation
17
Verwaltungs-BG 114
BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 39
Gewerbliche Berufsgenossenschaften zusammen 365
UVTöH AUV* (zusammen) 81
Insgesamt 446
* Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, allgemeine Unfallversicherung
14. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten bei den
Berufsgenossenschaften in den Jahren 2013 bis 2022 sowie nach aktuellsten Zahlen nach
Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte einzeln ausweisen sowie
nach Berufsgenossenschaften differenzieren und auf die
Zusammensetzung nach Alter, Geschlecht und Qualifikation eingehen)?
Die Anzahl der Beschäftigten bei den Unfallversicherungsträgern
(Vollzeiteinheiten) von 2014 bis 2021 ist in Tabelle TM 13 des zuletzt veröffentlichten
SuGA 2021 dargestellt. In Tabelle TH 1 der SuGA-Berichte werden die
Beschäftigten für das jeweils aktuelle Berichtsjahr differenziert nach
Berufsgenossenschaften und Arbeitsbereich ausgewiesen.
Vergleichbare Zahlen für 2013 sowie zusätzliche Differenzierungen nach Alter,
Geschlecht und Qualifikation liegen der Bundesregierung nicht vor. Zahlen für
das Jahr 2022 sind noch nicht verfügbar.
15. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten beim Technischen
Aufsichtsdienst nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2022
sowie nach aktuellsten Zahlen entwickelt (bitte einzeln ausweisen sowie
nach Berufsgenossenschaften differenzieren und auf die
Zusammensetzung nach Alter, Geschlecht und Qualifikation eingehen)?
In Tabelle TM 13 des zuletzt veröffentlichten SuGA 2021 sind die
Personalressourcen im Arbeitsschutz (Vollzeiteinheiten) in den Jahren 2014 bis 2021
dargestellt, darunter auch die Anzahl der Aufsichtspersonen mit
Arbeitsschutzaufgaben sowie die Anzahl des Personals der Prävention in Vorbereitung/
Ausbildung für Aufsichtspersonen, -helferinnen und ‑helfer, Betriebsrevisorinnen und
Betriebsrevisoren. In Tabelle TH 1 der SuGA-Berichte werden die
Beschäftigten für das jeweils aktuelle Berichtsjahr differenziert nach
Berufsgenossenschaften ausgewiesen. Vergleichbare Zahlen für 2013 sowie zusätzliche
Differenzierungen des technischen Aufsichtsdienstes nach Alter, Geschlecht und
Qualifikation liegen der Bundesregierung nicht vor. Zahlen für das Jahr 2022
sind noch nicht verfügbar.
16. Wie viele Beauftragte für Sicherheit bei der Arbeit gibt es nach Kenntnis
der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2022 sowie nach aktuellsten
Zahlen (bitte einzeln ausweisen und nach Fachkräften für
Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten sowie nach Bereichen der
Berufsgenossenschaft aufschlüsseln)?
Die Anzahl der von den Unfallversicherungsträgern gemeldeten
Sicherheitsbeauftragten und Sicherheitsfachkräfte wird in Tabelle TH 6 der SuGA-
Berichte stets für die jeweils letzten drei Jahre ausgewiesen. Dabei werden die
Zahlen zusätzlich nach Unfallversicherungsträgern differenziert. Für die
Anzahl der in Unternehmen tätigen Sicherheitsfachkräfte ist zu berücksichtigten,
dass diese ab dem Jahr 2020 durch ein geändertes Berechnungsverfahren bei
gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern der
öffentlichen Hand nicht mit den Vorjahren vergleichbar ist. Zahlen für das Jahr
2022 sind noch nicht verfügbar.
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ISSN 0722-8333