[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3784
17. Wahlperiode 15. 11. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Jan van Aken,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3550 –
EUTM und Atalanta Somalia sowie internationales Krisenmanagement
am Horn von Afrika
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 1991 tobt in Somalia ein Bürgerkrieg. Eine kurzfristige Stabilisierung im
Jahr 2006 unter der weitgehenden Herrschaft der Union Islamischer
Gerichtshöfe (UIC), während derer auch die Vorfälle von Piraterie vor den Küsten
Somalias nahezu zum Erliegen kamen, wurde durch eine US-gestützte
Militärintervention Äthiopiens in Somalia Ende 2006 beendet. Aus der
anschließenden Besatzung durch Äthiopien ging unter Vermittlung der internationalen
Gemeinschaft in Somalia eine Übergangs-Bundesregierung (TFG) hervor. Diese
ermächtigte Drittstaaten, in ihren Küstengewässern und auf ihrem Territorium
gegen mutmaßliche Piraten vorzugehen.
Innerhalb Somalias übt die TFG als loser Verband verschiedener Milizen
jedoch faktisch keine Kontrolle aus. Mithilfe von mittlerweile knapp 7 000
Soldaten der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM), die
überwiegend aus Uganda und Burundi stammen, kontrolliert sie lediglich den Hafen
und Teile des Regierungsviertels der Hauptstadt Mogadischu. Die Regierung
operiert überwiegend vom benachbarten Dschibuti aus, Zusammentreffen der
Regierung oder des Übergangsparlaments in Mogadischu führen häufig zu
intensivierten Gefechten in der Hauptstadt oder auch zu direkten Angriffen auf
diese.
In der Fläche wie auch in großen Teilen Mogadischus übt die islamische
Gruppe Al Shabaab die Kontrolle aus. Die USA und die EU unterstützen in
diesem Bürgerkrieg die unterlegene TFG und tragen hiermit zur Eskalation
und Internationalisierung des Konflikts bei. So warnte das UN-
Flüchtlingskommissariat UNHCR (Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten
Nationen) Anfang September 2010, alleine in den vergangenen zwei Wochen wären
in der Hauptstadt mindestens 250 Zivilisten getötet und 400 verletzt worden.
Seit Anfang des Jahres 2010 seien darüber hinaus mindestens 68 000
Einwohner Mogadischus nach Kenia geflohen oder ins somalische Hinterland, wo sie
das UNHCR nicht erreichen können. Bei Gefechten vom 1. bis 3. Oktober
2010 wurden erneut mindestens 50 Personen getötet und 174 verletzt. Von der
UN (United Nations) und zahlreichen Menschenrechtsgruppen werden sowohl
Al Shabaab, als auch den sie bekämpfenden Truppen der TFG und der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. November 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3784 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAMISOM schwere Kriegs- und Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen,
einige der in der TFG vertretenen Milizen bestehen laut UN-Angaben
„überwiegend“ aus Kindersoldaten. Auf Initiative des ugandischen Präsidenten
Yoweri Kaguta Museveni beschloss die Afrikanische Union, die
Truppenstärke der AMISOM auf 20 000 zu erhöhen. Uganda hat bereits angekündigt,
hierfür weitere Soldaten bereitzustellen, macht dies aber von finanziellen
Zusagen der EU und der USA abhängig. Eine Internationalisierung erfuhr der
Bürgerkrieg in Somalia bereits schnell als Stellvertreterkonflikt zwischen
Äthiopien und Eritrea. Über die AU-Mission AMISOM wurden zudem
Uganda und Burundi mit der Unterstützung von der EU und den USA zu
entscheidenden Akteuren im somalischen Bürgerkrieg. Al Shabaab reagiert
hierauf zunehmend mit der Androhung und auch Durchführung von Anschlägen in
den Nachbarstaaten und auf Infrastrukturen der internationalen Gemeinschaft.
Die Europäische Union engagiert sich am Horn von Afrika mit den
Militärmissionen Atalanta (Anti-Piraterie-Mission) und der EU-Trainingsmission für
Somalia (EUTM Somalia) und durch die Finanzierung der AMISOM. Ziel der
von Dschibuti aus koordinierten Atalanta-Mission ist die Bekämpfung der von
Somalia ausgehenden Piraterie vor den Küsten Ostafrikas, im Rahmen von
EUTM hingegen sollen 2 000 Soldaten für die TFG in Uganda ausgebildet
werden. Dieses Engagement wird flankiert durch die Unterstützung der
Nachbarstaaten, welche zugunsten der TFG in den Bürgerkrieg eingreifen oder die
EU bei der Bekämpfung der Piraterie unterstützen. Auch hierbei wird mit
Streitkräften kooperiert, die sich regelmäßig schwerer
Menschenrechtsverletzungen schuldig machen.
So besuchte das EU-Militärkomitee Anfang Oktober 2010 Uganda und
Äthiopien und traf sich dabei u. a. mit dem äthiopischen Verteidigungsminister.
Ende Oktober 2010 ist eine große, von der EU koordinierte und finanzierte
Militärübung „AMANI-AFRICA“ in der äthiopischen Hauptstadt geplant.
Über das Europäische Instrument für Stabilität wurden u. a. Uganda, Burundi,
Kenia und die Seychellen finanziell beim Auf- und Umbau ihrer Justizsysteme,
Polizeieinheiten und Streitkräfte unterstützt. Dazu kommen bilaterale Beiträge
der EU-Mitgliedstaaten: So führen Frankreich und Großbritannien eigene
Ausbildungsprogramme in den Nachbarstaaten Dschibuti und Kenia durch.
Andere Programme, welche durch die Nachbarstaaten durchgeführt werden,
werden von den USA, UN-Organisationen oder EU-Mitgliedstaaten finanziert.
Deutschland finanzierte bereits mehrfach die Ausbildung somalischer
„Polizisten“ durch die äthiopische Armee. Nachdem im Mai 2010 925 von ihnen
unter äthiopischer Verantwortung nach Somalia transportiert wurden, konnte
die Bundesregierung wochenlang keine Angaben über ihren Aufenthalt
machen, bis sie im Oktober 2010 behauptete, die Rekruten würden „im Gebiet
Gedo“ eingesetzt (
www.taz.de). Dort aber ist die TFG gar nicht präsent,
sondern neben den Al Shabaab lediglich eine Miliz, die sich kurz zuvor unter
äthiopischer Vermittlung mit der TFG verbündet hatte. Am 17. Oktober 2010
fanden in Gedo heftige Gefechte statt, vor denen rund 5 400 Menschen
geflohen sind. Kenia hat daraufhin die nahe gelegenen Grenzen geschlossen und
militärisch verstärkt. Die Einwohner von Bulo Hawo befürchten nun
Vergeltungsmaßnahmen oder erneute Gefechte zwischen den Milizen von Barre
Aden Hiirale und der Al-Shabaab (
www.irinnews.org).
Die Beteiligung von Bundeswehrsoldaten an EUTM Somalia erfolgt ohne
Beschluss des Deutschen Bundestages, da die Bundesregierung keine
Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung sieht oder erwartet, obwohl die
Bundeswehrsoldaten bewaffnet sind und in Uganda nach Lagebeurteilung des
Bundesministeriums der Verteidigung, ein „Staat, [eine] Organisation oder
Gruppe über die Fähigkeit und die Absicht [verfügt], deutsche Streitkräfte
und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen“ und „[a]llgemeine, nicht
spezifizierte Anzeichen auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin[
deuten]“. Presseberichte über eine möglicherweise im Rahmen von EUTM
stattfindende Ausbildung von Kindersoldaten im Zuge einer früheren Kleinen
Anfrage konnte die Bundesregierung nicht dementieren
(Bundestagsdrucksache 17/2615), der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor
Freiherr zu Guttenberg, kündigte jedoch an, diese „hart und deutlich“ zu
überprüfen (
www.fr-online.de).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/37841. Wurde die mögliche Ausbildung Minderjähriger im Rahmen von EUTM,
wie vom Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu
Guttenberg, angekündigt, „hart und deutlich“ überprüft, wie wurde diese
überprüft, und wie wollen die EU und die Bundesregierung ausschließen,
dass von der TFG Minderjährige zur Ausbildung durch die EUTM
ausgewählt werden?
Der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu
Guttenberg, hat im zitierten Presseartikel der „Frankfurter Rundschau“ vom 23. Juli
2010 darauf verwiesen, dass es keine Hinweise für eine Ausbildung von
Minderjährigen bei der EU-Trainingsmission für Somalia (EUTM) gibt. Auch eine
erneute Prüfung des Sachverhalts beim deutschen Kontingent EUTM in
Bihanga ergab nach weiteren Erkundigungen vor Ort, dass nach wie vor keine
Ausbildung von Minderjährigen durch EUTM stattfindet.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/2372 verwiesen. Demnach findet die
Auswahl der Rekruten in der Verantwortung der Übergangsregierung mit
Unterstützung durch die Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM)
und der Vereinigten Staaten von Amerika statt. Der Bundesregierung liegen
keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich unter den im Rahmen der EUTM
auszubildenden somalischen Rekruten Kindersoldaten befinden. Im Rahmen des
Auswahlverfahrens wurde eine Reihe von Bewerbern abgelehnt, bei denen der
Verdacht bestand, den Anforderungen an das Mindestalter nicht zu
entsprechen.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass laut dem Bericht
des UN-Generalsekretärs über Kinder in bewaffneten Konflikten vom
13. April 2010 die TFG Kindersoldaten rekrutiert und einsetzt, Anfang
2009 3 000 Soldaten ausgebildet haben soll, von denen etwa die Hälfte
minderjährig waren und mit Milizen verbündet war, die etwa zur Hälfte
aus Kindersoldaten bestehen?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 17/2372 wird verwiesen. Demnach lehnt die somalische
Übergangsbundesregierung (Transitional Federal Government, TFG) den Einsatz
von Kindersoldaten ab und engagiert sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Nach übereinstimmender Einschätzung der meisten Somalia-Beobachter,
einschließlich der mit Menschenrechtsfragen befassten Stellen der Vereinten
Nationen (VN), wird die Rekrutierung von Kindersoldaten in erster Linie von den
radikalislamischen Gegnern der somalischen Übergangsregierung praktiziert.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Vorwürfe, die TFG
habe in Flüchtlingslagern in Kenia teilweise minderjährige Flüchtlinge als
Soldaten angeworben und damit gegen internationales Recht verstoßen?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass solche Vorwürfe erhoben wurden; sie
hat hierzu jedoch keine eigenen, belastbaren Erkenntnisse. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der beispielhaft in
einem Video über EUTM auf dem ESDP-Channel bei Youtube (
www.you-
tube.com) vorgestellte Rekrut nach eigenen Angaben zuvor in einem
Flüchtlingslager in Kenia gelebt hat?
Die zitierten Angaben sind für die Bundesregierung nicht überprüfbar.
Drucksache 17/3784 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. War die Auswahl der Rekruten für EUTM und die Rekrutierung
Minderjähriger Gegenstand der Gespräche, die Vertreter des EU-Militärkomitees
Anfang Oktober 2010 mit Vertretern der ugandischen Regierung, der TFG
und des Somalia-Büros der USA in Nairobi geführt haben?
Weder die Auswahl der Rekruten für EUTM noch die Rekrutierung
Minderjähriger waren Gegenstand der Gespräche des EU-Militärausschusses während
dessen Besuchs in Nairobi.
6. Waren die Misshandlungen somalischer Rekruten, die anschließend auch
an der Ausbildung im Rahmen von EUTM teilgenommen haben, durch
ugandische Soldaten im Lager Bihanga Gegenstand dieser Gespräche, und
wurden die Verantwortlichen für diese Misshandlungen nach Wissen der
Bundesregierung strafrechtlich verfolgt?
Nach den bedauerlichen Ereignissen im ugandischen Teil des
Ausbildungslagers Bihanga im Juni 2010, an denen Ausbilder der EUTM nicht beteiligt
waren, fanden mehrere Treffen des EUTM-Missionskommandeurs mit dem
ugandischen Heereschef statt. Die ugandischen Streitkräfte wurden
aufgefordert, ihre Ausbildungsmethoden zu ändern. Seitdem hat es keine weiteren
derartigen Ereignisse mehr gegeben. Bei den Gesprächen des EU-
Militärausschusses wurden auch Ausbildungsstandards thematisiert und deren Einhaltung
durch ugandische Soldaten von Vertretern der Mission bestätigt. Nach
Aussagen der ugandischen Streitkräfte wurden juristische Schritte gegen die an den
Ereignissen beteiligten ugandischen Ausbilder eingeleitet. Über Details der
strafrechtlichen Verfolgung im Nachgang zu den Ereignissen im Juni 2010
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
7. Verfügen die Truppen der TFG mittlerweile über eine ausreichende
Kommandostruktur, in welche die 2 000 im Rahmen von EUTM ausgebildeten
Soldaten integriert werden können und deren politische Kontrolle
sichergestellt ist, und ist mittlerweile abschließend geklärt, wem diese Soldaten
nach Abschluss ihrer Ausbildung unterstellt werden sollen?
AMISOM und der Gemeinsame Sicherheitsausschuss („Joint Security
Committee“, JSC) aus Vertretern der somalischen Übergangsregierung und der
wichtigsten internationalen Akteure (u. a. United Nations Political Office for
Somalia, Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, Afrikanische Union,
EU, USA) planen derzeit Maßnahmenpakete zur Eingliederung der
ausgebildeten somalischen Sicherheitskräfte. Die somalischen Rekruten werden nach
Rückkehr im Rahmen der Befehlskette von AMISOM gemeinsam mit den
ugandischen und burundischen Kontingenten in Mogadischu eingesetzt. Die
Arbeit der somalischen Übergangsbundesregierung zur Etablierung eigener
militärischer Befehlsstränge wird nach Kenntnis der Bundesregierung weiter
vorangetrieben.
8. Welche Bau- und Infrastrukturmaßnahmen in Uganda und dem
Militärlager Bihanga wurden im Vorfeld oder während der EUTM-Mission
durchgeführt und von der EU finanziert, und was wird mit diesen Einrichtungen
nach dem Ende der Mission geschehen?
Im Rahmen der Errichtung des Camp Bihanga (Uganda) wurden folgende Bau-
und Infrastrukturmaßnahmen durch den für die Finanzierung der gemeinsamen
Operationskosten zuständigen ATHENA-Sonderausschuss der EU bis zu einer
Höhe von insgesamt 2,3 Mio. Euro genehmigt: Errichtung eines Feldlagers für
die EU-Ausbilder, eines Ausbildungscamps für die somalischen Rekruten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3784(inklusive Unterkünften, Sanitätsgebäude, Schießplatz, Exerzierplatz,
Einrichtungen für Kampf in bebautem Gelände, Hindernisbahn, Sportplatz, Speisesäle
und Unterrichtsräume) sowie einer unbefestigten Start- und Landebahn zum
Zwecke der medizinischen Evakuierung. Hinsichtlich der in Uganda errichteten
Infrastruktur sieht das zwischen der EU und Uganda abgeschlossene
Stationierungsabkommen vor, dass der EU-Missionskommandeur vor dem Abzug von
EUTM Somalia – wo dies angebracht erscheint – in Restwertverhandlungen
mit der ugandischen Seite treten soll. Gleichfalls wurde in o. g. Artikel
vereinbart, dass diese Infrastruktur kostenfrei durch Uganda an eine mögliche
Nachfolgemission übergeben werden soll.
9. Kann die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den
Anschlägen in Kampala am 11. Juli 2010 und der Tatsache, dass die EUTM-
Mission in Uganda stattfindet, ausschließen?
Für einen Zusammenhang zwischen der Durchführung der EU-Ausbildungs-
und Trainingsmission EUTM und diesen Anschlägen gibt es keine Hinweise.
10. Welche finanziellen Beiträge haben die EU und deren Mitgliedstaaten
bislang zur AMISOM-Mission geleistet, und wie hoch ist der deutsche
Anteil hieran (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Mitgliedstaaten)?
Die EU hat nach eigenen Angaben seit Schaffung der „African Peace Facility“
(APF) rund 142 Mio. Euro für Unterstützung der AMISOM geleistet. Der
deutsche Anteil am Europäischen Entwicklungsfonds beträgt circa 20,5 Prozent.
Deutschland hat AMISOM bilateral bislang durch Ausbildungsmaßnahmen für
Polizisten am „Kofi Annan Peace Keeping Training Center“ in Ghana und am
„International Peace Support Training Centre“ in Kenia unterstützt sowie
Ausstattungshilfe (Kleidung, Fahrzeuge etc., aber keine Rüstungsexportgüter)
geleistet und 2009 einen Beitrag in Höhe von 2,5 Mio. Euro in den auf der
Grundlage von Sicherheitsratsresolution 1863 (2009) eingerichteten „Trust Fund in
Support of the African Union Mission to Somalia“ gezahlt, um die Ausstattung
von AMISOM-Polizeieinheiten zu unterstützen.
Ferner beteiligt sich Deutschland mit Pflichtbeiträgen an den Kosten des
„United Nations Support Office for AMISOM“ (UNSOA), das auf der Grundlage
der Sicherheitsratsresolution 1863 (2009) eingerichtet wurde und AMISOM
logistisch unterstützt. Bislang wurden folgende Beiträge für UNSOA gezahlt:
2009 – 13 Mio. Euro und 2010 – 10,9 Mio. Euro. Die Bundesregierung verfügt
über keine belastbaren Angaben über das bilaterale Engagement anderer EU-
Mitgliedstaaten für AMISOM.
11. Welche Beiträge für AMISOM und die Ausbildung der hieran beteiligten
Soldaten wurden aus dem Europäischen Entwicklungsfonds
bereitgestellt?
Aus dem Europäischen Entwicklungsfonds wurden bisher insgesamt 142 Mio.
Euro für AMISOM bereitgestellt (vergleiche Antwort zu Frage 10).
Drucksache 17/3784 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Welche Position nimmt die Bundesregierung bezüglich der Anfrage der
Afrikanischen Union an die EU-Kommission ein, die AMISOM-
Gehälterzahlungen zu erhöhen?
Die AMISOM-Truppensteller werden nach AU-Sätzen entschädigt, eine
Entscheidung zur Erhöhung dieser Erstattungssätze ist noch nicht erfolgt.
13. Wie bewertet die Bundesregierung das Vorhaben, die Truppenstärke der
AMISOM auf bis zu 20 000 Soldaten zu erhöhen, und welche hierdurch
entstehenden zusätzlichen Kosten werden daraus für Deutschland und die
EU erwachsen?
Es gibt noch keine Entscheidung des VN-Sicherheitsrats über eine Erhöhung
der Truppenstärke von AMISOM im Rahmen des VN-Mandats. Es besteht
zudem kein Automatismus zwischen einer möglichen Truppenaufstockung und
Zahlungsverpflichtungen für die Bundesrepublik Deutschland. Nur das
logistische Unterstützungspaket der VN für AMISOM (UNSOA) wird derzeit aus
VN-Pflichtbeiträgen finanziert.
14. Worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung das Interesse
Ugandas, mehr als 10 000 Soldaten nach Somalia zu entsenden und deren
Einsatz durch Drittstaaten finanzieren zu lassen?
Uganda teilt mit zahlreichen Staaten in der Region die Sorge vor der
Ausbreitung des radikal-islamischen Terrors von Somalia aus und hat darüber hinaus,
wie viele andere Staaten in der Region und in der Welt, ein hohes Interesse an
einer Stabilisierung Somalias. Uganda stellt Truppen für AMISOM in
Umsetzung internationaler Mandate von VN und AU.
15. Wie stellen Bundesregierung und EU-Kommission sicher, dass die im
Rahmen von AMISOM eingesetzten Soldaten regelmäßig ihren Sold
erhalten?
AMISOM ist eine Friedensmission der Afrikanischen Union. Die Besoldung
der eingesetzten AMISOM-Kräfte liegt im Verantwortungsbereich der
Truppensteller und der die Mission leitenden Afrikanischen Union.
16. Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, wonach Soldaten der
AMISOM ihren Sold verspätet oder gar nicht ausbezahlt bekommen
haben?
Der Bundesregierung sind solche Berichte insbesondere auch über verspätete
Soldzahlungen bekannt.
17. Welche Rolle bei der EU-Unterstützung der AMISOM spielte die
institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen dem Politischen und
Sicherheitspolitischen Komitee der EU (PSK) und dem Friedens- und Sicherheitsrat
der Afrikanischen Union (AU PSC), deren drittes beratendes Treffen am
15. Oktober 2010 in Brüssel stattfand?
AMISOM beruht auf einer Entscheidung der AU und ist vom VN-
Sicherheitsrat mandatiert. Die Treffen zwischen dem Politischen und
Sicherheitspolitischen Komitee der EU (PSK) und dem Friedens- und Sicherheitsrat der
Afrikanischen Union (AU PSC) dienen dem partnerschaftlichen sicherheitspoli-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/3784tischen Dialog zwischen AU und EU. In diesem Rahmen werden auch die Lage
in Somalia und die maritime Sicherheit am Horn von Afrika thematisiert. Es
besteht zwischen AU und EU Einigkeit darüber, dass AMISOM weiterhin der
aktiven Unterstützung durch die Internationale Gemeinschaft bedarf.
18. Welche Rolle spielt die Zusammenarbeit von PSK und AU PSC bei der
Herstellung der maritimen Sicherheit vor Somalia?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
19. Welchen Anteil an der Finanzierung der AU-Strukturen und insbesondere
des AU PSC trägt die Europäische Union?
Das Gesamtbudget der AU beläuft sich auf ca 300 Mio. US-Dollar. Davon sind
rund 145 Mio. US-Dollar Programmbudget. Dieser Teil wird zu circa 85
Prozent von Partnern finanziert. Der EU-Anteil am Programmbudget dürfte bei
rund 50 Prozent liegen, also rund 72 Mio. US-Dollar. Das AU-PSC wird zu
100 Prozent von den AU-Mitgliedstaaten finanziert.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass sich nach
übereinstimmenden Berichten des UN-Generalsekretärs, des UNHCR und von
Human Rights Watch sowie zahlreicher Beobachter vor Ort alle
bewaffneten Parteien in Mogadischu, auch die TFG und AMISOM, schwerer
Kriegs- und Menschenrechtsverletzungen schuldig machen und häufig
Wohngebiete unter Mörserbeschuss nehmen, ohne dabei zwischen
militärischen und zivilen Zielen zu unterscheiden?
Der Bundesregierung ist bewusst, dass es Berichte gibt, denen zufolge TFG-
und AMISOM-Einheiten in der Vergangenheit auf Beschuss aus Wohngebieten
heraus mit Antwortfeuer reagiert haben, das zwischen militärischen und zivilen
Zielen nicht unterschied. Verstöße gegen die Regeln des Humanitären
Völkerrechts sind aus der Sicht der Bundesregierung inakzeptabel, unabhängig davon,
von welcher Seite sie verübt werden.
21. Welche strategischen Interessen verfolgt Al Shabaab nach Ansicht der
Bundesregierung gegenüber Uganda?
Al-Shabaab sucht den Anschluss an den internationalen, dschihadistischen
Terrorismus und vor allem an al-Qaida; die Gruppe versucht daher, sich durch
Anschläge auch außerhalb Somalias zu profilieren. Darüber hinaus versucht
al-Shabaab gewaltsam, die Afrikanische Union bzw. die truppenstellenden
Staaten, zu denen Uganda zählt, zur Beendigung von AMISOM zu zwingen.
22. Wie viele Soldaten und Polizisten aus welchen Staaten werden an der
Übung AMANI-AFRICA in Addis Abeba teilnehmen, welche
materiellen und personellen Beiträge werden die EU und ihre Mitgliedstaaten
hierfür bereitstellen, auf welchem Szenario wird die Übung basieren, und
wer hat dieses ausgearbeitet?
Die Übung auf strategischer Ebene „AMANI AFRICA“ fand mit circa 150
Teilnehmern (darunter Polizisten und zivile Beamte) in Addis Abeba statt. Vertreter
von fünf regionalen afrikanischen Organisationen und
Koordinierungsmechanismen („Economic Community of West African States“ ECOWAS, „Southern
African Development Community“ SADC, „Economic Community of Central
Drucksache 17/3784 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAfrican States“ ECCAS, „North Africa Regional Capability“ NARC, „Eastern
African Standby Brigade Coordination Mechanism“ EASBRICOM) haben die
Teilnehmer des Übungsstabes gestellt. Die EU stellte neben finanziellen Mitteln
aus dem „AMANI AFRICA-Trust Fund“ das Personal der Planungszelle und
sechs in den AU-Übungsstab integrierte Mentoren zur Verfügung. Ein deutscher
Stabsoffizier hat an der Übung teilgenommen. Das Szenario für die Übung
„AMANI AFRICA“ geht auf ein Ursprungsszenario der VN zurück. Dieses
wurde für die AU vom „International Peace Support Centre“ in Kenia
überarbeitet und von der AU-Kommission und den afrikanischen
Regionalorganisationen indossiert. Das Szenario hat sich für die Ausbildung der „African
Standby Force“ bewährt und wurde noch einmal durch das kanadische „Pearson
Peacekeeping Centre“ für diese Rahmenübung verfeinert. Das Szenario stellt
eine Friedensmission unter Kapitel VI der VN-Charta dar.
23. Welches Szenario lag der Übung der Nordic Battle Group, die ab Januar
2011 einsatzbereit sein soll, im September 2010 in Schweden zugrunde,
an der Teile der schnellen Eingreifkräfte Kenias teilgenommen haben,
und welche Erwägungen lagen der Entscheidung zugrunde, die
kenianischen Streitkräfte in diese Übung einzubeziehen?
Die im EU-Battlegroup-Konzept festgelegten Grundsätze zur Vorbereitung der
Battlegroup weisen den an der EU-Battlegroup beteiligten Nationen die
Verantwortung für das Ausbildungsprogramm sowie für die abschließende
Zertifizierung zu. Der Bundesregierung liegen deshalb keine Kenntnisse zu
Übungsszenarien und -teilnehmern vor.
24. Befindet sich bereits eine Beratergruppe der Bundeswehr im Rahmen der
Ausstattungshilfe in Äthiopien oder ist eine solche Entsendung
vorgesehen, und worin wird die Ausstattungshilfe für die äthiopischen
Streitkräfte konkret bestehen?
In Anlehnung an die Verfahren des Ausstattungshilfeprogramms der
Bundesregierung wird auf Bitten des äthiopischen Verteidigungsministeriums in
Kooperation mit der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) eine
Beratergruppe der Bundeswehr (BerGrpBw), bestehend aus einem Stabsoffizier
(Leiter) und fünf Beraterfeldwebeln (BerFw), die Transformation des
Technischen Kollegs in Holeta von einer zivilmilitärischen
Berufsausbildungseinrichtung in eine überwiegend zivil ausgerichtete Institution unterstützen. Die
BerGrpBw hat offiziell zum 1. September 2010 mit dem Leiter und einem
BerFw die Arbeit aufgenommen, im Dezember 2010 ist die Verlegung der drei
weiteren Soldaten geplant. Das Technische Kolleg Holeta soll im Rahmen der
Umstrukturierung der äthiopischen Streitkräfte die Aus- und Fortbildung von
ehemaligen Soldaten für ihre Wiedereingliederung in das zivile Leben
unterstützen. Parallel dazu sollen Jugendliche verstärkt die Möglichkeit zur
Ausbildung in technischen Berufen erhalten.
25. Wie viele äthiopische Soldaten wurden seit 1998 von der Bundeswehr
oder mit deren Beteiligung aus- und weitergebildet (bitte nach Jahr und
Ausbildungsort aufschlüsseln)?
Äthiopien gehört im Kontext der durch die Bundesregierung geleisteten
militärischen Ausbildungshilfe zur Gruppe der grundsätzlich förderungswürdigen
Staaten, denen jährlich ein Ausbildungsangebot unterbreitet wird. Seit 1998
sind im Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe (MAH) 73 äthiopische
Lehrgangsteilnehmer an Ausbildungseinrichtungen und in Truppenteilen der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/3784Bundeswehr ausgebildet worden: 1998 drei Lehrgangsteilnehmer in München,
1999 drei Lehrgangsteilnehmer in München, 2001 drei Lehrgangsteilnehmer in
München, 2002 zehn Lehrgangsteilnehmer in München und Münster, 2003 drei
Lehrgangsteilnehmer in München, 2004 sieben Lehrgangsteilnehmer in Aachen
und München, 2005 zehn Lehrgangsteilnehmer in Aachen, Hammelburg,
Hamburg und München, 2006 16 Lehrgangsteilnehmer in Aachen, Feldafing,
Hamburg, München und Bremen, 2007 zwölf Lehrgangsteilnehmer in München,
Aachen und Hamburg, 2009 vier Lehrgangsteilnehmer in Hammelburg und
Strausberg sowie 2010 zwei Lehrgangsteilnehmer in Hammelburg.
26. Welche Inhalte hat das bilaterale Kooperationsprogramm zwischen
Deutschland und Äthiopien, welches für 2011 geplant ist (
www.german-
foreign-policy.com)?
Äthiopien hat für 2011 erstmals das Angebot eines bilateralen
Kooperationsprogramms erhalten, das aus neun Maßnahmen zu folgenden Bereichen
besteht: Expertengespräche im Bereich Sanitätswesen, Offiziersausbildung Heer
und Luftwaffe, Ausbildung an den Universitäten der Bundeswehr, VN-
Ausbildung, Streitkräfte in der Demokratie und Transformation der Streitkräfte.
27. In welchen Gebieten Somalias hält die Bundesregierung die
Sicherheitslage für ausreichend, um der TFG unterstehende Polizisten ohne
militärischen Schutz einzusetzen?
Die Beurteilung der Frage, wo und unter welchen Bedingungen in Somalia
Polizisten ohne militärischen Schutz eingesetzt werden können, obliegt aus
Sicht der Bundesregierung ausschließlich der TFG.
28. Welche Rolle spielten die mit deutscher Hilfe von Äthiopien
ausgebildeten „Polizisten“ vor, nach und bei den Gefechten am 17. Oktober 2010
bei Bulo Hawo?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 17/3565 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen weiterhin
keine näheren Informationen über die in der Fragestellung erwähnten Gefechte
vor. Sie kann daher keine Aussage über die Rolle der mit deutscher finanzieller
Hilfe in Äthiopien ausgebildeten Polizisten vor, nach und während dieser
Gefechte treffen.
29. Welche Mitgliedstaaten der Intergovernmental Authority on Development
(IGAD) erhielten seit 2007 Gelder aus dem Europäischen Instrument für
Stabilität, und welche konkreten Maßnahmen wurden hiermit jeweils
unterstützt (bitte aufgeschlüsselt nach Ländern, Jahren und Maßnahmen)?
Der Sudan erhielt 2008 3 Mio. Euro aus dem Treuhandfonds EU-VN für das
Vermittlungsteam Darfur und 2009 den Betrag von 15 Mio. Euro für die
Unterstützung des Stabilisierungsprozesses im Sudan. Für Somalia wurden 2007
5 Mio. Euro für AMISOM bereitgestellt, 2008 4 Mio. Euro als Unterstützung
für somalische Übergangsbehörden. Kenia erhielt 2009 einen Betrag von
1,75 Mio. Euro zur Unterstützung des Gerichtswesens. Alle aufgeführten
Beträge stammen aus dem Stabilitätsinstrument, auch die 3 Mio. Euro für den EU-
VN Treuhandfonds. Die EU gibt ihre Mittel häufig im Rahmen von joint
management an andere internationale Organisationen weiter. Die weiteren
Drucksache 17/3784 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIGAD-Mitgliedstaaten Dschibuti, Äthiopien, Uganda und Eritrea wurden durch
das EU-Stabilitätsinstrument nicht gefördert.
30. An welche Staaten der Region wurden bislang Menschen durch
Angehörige der Mission Atalanta ausgeliefert, die der Piraterie verdächtigt
wurden, gegen wie viele wurden bislang Verfahren eröffnet, wie viele davon
wurden bislang zu welchen Strafen verurteilt oder freigesprochen, und
wie oft haben bisher Angehörige der Mission Atalanta als Zeugen in
solchen Prozessen ausgesagt (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
Im Rahmen der Operation EU NAVFOR ATALANTA wurden bislang 79
Piraterieverdächtige an Kenia (2009: 75; 2010: 4) und elf Piraterieverdächtige an
die Seychellen (alle 2010) übergeben. Alle übergebenen Personen wurden von
den zuständigen Strafverfolgungsbehörden in Kenia bzw. auf den Seychellen
angeklagt.
Von den Piraterieverdächtigen, die an Kenia übergeben wurden, wurden sieben
zu fünf Jahren Freiheitsstrafe ohne Anrechnung der anderthalbjährigen
Untersuchungshaft (Urteil am 6. September 2010), 18 zu fünf Jahren Freiheitsstrafe
(Urteile am 23. und 29. September 2010) und sieben zu viereinhalb Jahren
Freiheitsstrafe (Urteil am 22. Oktober 2010) verurteilt. Die übrigen Strafverfahren
in Kenia sind noch nicht beendet. Die elf an die Seychellen übergebenen
Piraterieverdächtigen wurden am 3. November 2010 durch ein seychellisches Gericht
jeweils zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, wobei die Untersuchungshaft
auf die Strafe angerechnet wird.
28 deutsche Angehörige der Operation EU NAVFOR ATALANTA haben
bislang – im Zeitraum April 2009 bis Oktober 2010 – als Zeugen in Strafverfahren
in Kenia ausgesagt. 17 haben einmal ausgesagt, sieben haben zweimal
ausgesagt und vier haben dreimal ausgesagt. Der Bundesregierung liegen keine
Erkenntnisse darüber vor, wie viele Soldatinnen/Soldaten anderer Nationen in
Strafverfahren in Kenia und auf den Seychellen ausgesagt haben.
31. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die kenianische
Justiz überlastet und der kenianische Strafvollzug um über 200 Prozent
überbelegt ist, deshalb regelmäßig mutmaßliche Schwerverbrecher auf
freien Fuß gesetzt werden müssen, sich Prozesse gegen Geldzahlungen
verschleppen lassen und somit Straflosigkeit und organisierter
Kriminalität Vorschub geleistet wird?
Der kenianische Justiz- und Strafvollzugsektor profitiert von der Kooperation
mit der EU und anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit der
gemeinschaftlichen Pirateriebekämpfung begonnen hat. Durch die erhöhte
Aufmerksamkeit und Beobachtung der Strafverfahren und des Strafvollzugs trägt die
Bundesregierung zusammen mit der internationalen Gemeinschaft im Übrigen
zur Einhaltung der maßgeblichen Verfahrensgrundsätze bei der strafrechtlichen
Verfolgung von Piraterieverdächtigen bei.
32. Wie bewertet die Bundesregierung das Justizsystem der Seychellen und
die Tatsache, dass dort zum Zeitpunkt der letzten Erhebung (2008) über
60 Prozent der Inhaftierten noch auf ihren Gerichtsprozess warteten?
Der Justiz- und Strafvollzugssektor der Seychellen profitiert in besonderem
Maße von der mit Blick auf die Gesamtkapazitäten umfangreichen Kooperation
mit der EU und anderen Akteuren, die im Rahmen der gemeinschaftlichen
Pirateriebekämpfung erbracht wird. Durch die erhöhte Aufmerksamkeit und Be-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/3784obachtung der Strafverfahren und des Strafvollzugs trägt die internationale
Gemeinschaft im Übrigen zur Einhaltung der maßgeblichen Verfahrensgrundsätze
bei der strafrechtlichen Verfolgung von Piraterieverdächtigen bei.
33. Wie bewertet die Bundesregierung ihre Unterstützung für die
jemenitische Küstenwache im Rahmen der Ausstattungshilfe vor dem
Hintergrund, dass von der Küstenwache festgenommene mutmaßliche Piraten
im Jemen zum Tode verurteilt werden können und auch bereits wurden?
Die Unterstützung der jemenitischen Küstenwache durch die internationale
Gemeinschaft einschließlich Deutschland dient der Verbesserung der maritimen
Sicherheit im Golf von Aden. Die Sicherheit im Golf von Aden ist zunehmend
von Piraterie, terroristischen Aktivitäten, Waffen- und Drogenschmuggel sowie
Menschenhandel bedroht. Die Bundesregierung thematisiert die
Menschenrechtslage im Jemen regelmäßig in bilateralen Gesprächen wie auch im
multilateralen Kontext, so u. a. im Rahmen des Besuchs des Bundesministers des
Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, am 11. Januar 2010 in Sanaa wie auch im
Rahmen des jährlichen „High Level Political Dialogue“ der EU mit Jemen. Die
Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihres weltweiten Engagements gegen
die Todesstrafe auch im Jemen aktiv für ein Moratorium und die abschließende
Abschaffung der Todesstrafe ein.
34. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass zahlreichen
Berichten zufolge die Piraten in Somalia wegen drohender Militäraktionen
ausländischer Streitkräfte massiv aufgerüstet haben und sowohl mit
Kräften innerhalb der TFG als auch der Al Shabaab kooperieren
(
www.nytimes.com)?
Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse und
enthält sich einer spekulativen Bewertung.
35. Welchen Inhalt hat der „Somalia Inland Action Plan“, zu dem sich die
EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton beim zweiten Ministertreffen
über Piraterie und Maritime Sicherheit am 7. Oktober 2010 auf Mauritius
bekannt hat?
Der „Strategy and Action Plan for Inland Somalia“ orientiert sich zunächst an
den drei Leitlinien: (1) Innersomalischer Dialog, (2) Wiederaufbau von
somalischen Schlüsselinstitutionen und (3) Dialog mit internationalen
Gemeinschaften und Partnern. Er betont dabei die Notwendigkeit, dass die Internationale
Gemeinschaft Somalia weiterhin bzw. verstärkt unterstützt und empfiehlt die
folgenden Maßnahmen: Unterstützung des „Kampala Framework for Dialogue
among Somalis“, in dessen Rahmen sich Vertreter von Süd-/Zentral-Somalia,
von Puntland und von Somaliland u. a. zu Pirateriefragen austauschen;
fortgesetzte Unterstützung für die somalischen Sicherheitskräfte und AMISOM;
fortgesetzte Unterstützung der somalischen Übergangsregierung beim
Staatsaufbau, guter Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit; verbesserte
Koordination der internationalen Unterstützungsbemühungen, auch auf dem Gebiet
der Bekämpfung internationaler Organisierter Kriminalität sowie
Unterstützung Somalias bei der Markierung der ausschließlichen Wirtschaftszone, ihrer
Kontrolle und Überwachung. Bei dem Ministertreffen auf Mauritius am 7.
Oktober 2010 wurde die Absicht zur Erarbeitung eines solchen Plans von allen
Teilnehmern begrüßt, u. a. von der Hohen Beauftragten der EU für Außen- und
Sicherheitspolitik, Catherine Ashton.
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ISSN 0722-8333]