Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/9812 –
Brandbrief des Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge an die
Bundesministerin des Innern und für Heimat
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland befindet sich in einer historischen Migrations- und
Flüchtlingskrise. In diesen beispiellos herausfordernden Zeiten kommt dem Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine zentrale Rolle zu, da sie die
einzige Asylbehörde Deutschland ist.
Mit großer Sorge nehmen die Fragesteller zur Kenntnis, dass der Präsident des
BAMF in einem Brief an die Bundesministerin des Innern und für Heimat,
Nancy Faeser, mit Datum vom 3. November 2023 zur Vorbereitung eines für
den 14. November 2023 angesetzten Gesprächs zwischen ihm und der
Bundesinnenministerin auf die dramatische Belastungslage seines Amtes
hingewiesen hat. In dem Schreiben heißt es unter anderem:
„Ab August kam es wieder zu einem Anstieg der Zugangszahlen, der
diejenigen des Vorjahres noch einmal deutlich überstieg. Es ist der höchste Zugang
seit 2015/16. […] Bis zum Ende des Jahres muss mit einem Asylzugang von
350 000 oder sogar darüber hinaus gerechnet werden.
Meine Behörde stemmt sich seit über einem Jahr mit aller Kraft gegen diese
hohen Zugangszahlen. […] Obwohl wir Rekordzahlen erreichen bei
Anhörungen […] und Asylentscheidungen […] und damit die Erledigungszahlen von
2022 deutlich übertreffen, gelingt es uns nicht, den Anstieg der anhängigen
Verfahren aufzuhalten. […] Für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nicht
nur in den operativen Asylabteilungen, sondern im gesamten Amt, bedeutet
diese Situation eine außerordentliche Belastung. Unserem Anspruch,
Asylbewerberinnen und -bewerbern zeitnah Klarheit über den Ausgang ihrer
Verfahren zu geben, können wir zunehmend weniger gerecht werden.
Die derzeitige Situation in den Aufnahmeeinrichtungen, in denen die
Außenstellen des Bundesamts mit den jeweiligen Landesbehörden
zusammenarbeiten, kann man nur als dramatisch bezeichnen. Trotz enger Abstimmung
mit den Landesbehörden und ganz überwiegend gutem Willen wird es immer
schwieriger, die aufeinander abgestimmten Regelprozesse aufrecht zu
erhalten. In einer Reihe von Ländern sind die Aufnahmekapazitäten mittlerweile
derart ausgelastet, dass bereits binnen weniger Tage nach Erstregistrierung
und Gesundheitsuntersuchung durch das Land eine Verteilung in
nachgeordnete Unterkünfte oder in die Kommunen erfolgen muss, ohne dass meine Be-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9985
20. Wahlperiode 05.01.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
29. Dezember 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
hörde überhaupt noch die Chance hat, den Asylantrag in der
Aufnahmeeinrichtung entgegenzunehmen oder eine Anhörung durchzuführen.
Vor dem Hintergrund der öffentlichen und politischen Diskussion der letzten
Monate ist diese Situation äußerst kritisch. Ich muss daher darauf hinweisen,
dass die im Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 vorgesehenen Mittel und
Stellen in keiner Weise ausreichen, den auch im nächsten Jahr voraussichtlich
hohen Asylzugang zu bewältigen, geschweige denn einen Abbau der anhängigen
Verfahren zu ermöglichen.
Ich bin daher auf Ihre Unterstützung angewiesen.“
Nach einer Darlegung der Mehrbedarfe des BAMF richtet der Präsident einen
eindringlichen Appell an seine Ministerin:
„Ich meine deshalb, dass die Bedarfe des Bundesamts in die Verhandlungen
der Bundesregierung mit den Ländern über die Kosten der
Flüchtlingsfinanzierung eingebracht werden sollten. Wenn dort den Ländern und sogar
unmittelbar den Ausländerländerbehörden Milliarden zugesagt werden, darf nicht
die zuständige Bundesbehörde vergessen und so der Fähigkeit beraubt werden,
ihre Aufgaben zu erfüllen. Das Bundesamt versteht sich als Partner der Länder
und ist in vielfältiger Weise mit diesen vernetzt. Würde es bei den Kürzungen
bleiben, könnte das Bundesamt nicht mehr einen zentralen Beitrag zur Lösung
leisten, sondern würde selbst zum Problemfall und geriete ins Zentrum der
politischen Auseinandersetzung zwischen Ländern und Bund. Das müssen wir
verhindern, im Interesse der kompetenten Umsetzung des Asylrechts in
Deutschland, aber auch im Interesse meiner Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter.“
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das aktuelle Zugangsgeschehen nach Europa und speziell nach Deutschland
stellt alle Beteiligten in Bund und Ländern sowie nicht zuletzt auf der
kommunalen Ebene vor besondere Herausforderungen, zumal Deutschland zusätzlich
über eine Millionen Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen hat. Nach
einem Anstieg der irregulären Migration bis zum dritten Quartal sind die
Asylgesuchszahlen im November 2023 deutlich zurückgegangen, was auf einen
Rückgang der aktuellen Zugangssituation hinweist.
Zugleich sind die Konsolidierung der staatlichen Finanzen und die Einhaltung
der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse (Artikel 109 i. V. m.
Artikel 115 Grundgesetz) ein übergeordnetes Ziel der Bundesregierung. Dazu
leisten auch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und sein
Geschäftsbereich einen wichtigen Beitrag. Trotz der angespannten
Haushaltslage bietet der zu erwartende Bundeshaushalt 2024 für den Einzelplan 06 BMI
die Gewähr dafür, dass das BMI seine unverzichtbare Arbeit in allen
Politikbereichen, einschließlich jener der Integration und Migration, erfolgreich
fortsetzen kann.
Der Einzelplan 06 des BMI wird mit Stand Regierungsentwurf zum
Bundeshaushalt 2024 Ausgaben in Höhe von rund 12,9 Mrd. Euro vorsehen. Das
würde ein Plus von rund 600 Mio. Euro im Vergleich zur ursprünglichen
Finanzplanung bedeuten. Das Niveau des Haushalts 2023 wird damit trotz der
Konsolidierungserfordernisse annähernd gehalten.
Das Politikfeld Migration und Integration hat dabei unverändert hohe Priorität.
Zu diesem Zweck wie auch zur Bewältigung der Migration stehen im
Fachkapitel 0603 Titelgruppe 01 und im Behördenhaushalt des Bundesamts für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) im nächsten Jahr voraussichtlich insgesamt rund
2 Mrd. Euro zur Verfügung, davon allein 880 Mio. Euro für die
Integrationskurse. Dies entspricht in Gänze über 15 Prozent des Gesamtansatzes des
Einzelplans des BMI im Jahr 2024 und einer Steigerung von knapp acht Prozent
gegenüber den Ausgabenansätzеn des Jahres 2023 allein für dieses Politikfeld.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bundeshaushalt 2024 insgesamt weiter
Gegenstand der regierungsinternen und parlamentarischen Beratungen ist. Dies
schließt den Einzelplan 06 ein. Für abschließende Ergebnisse ist die finale
Beschlussfassung durch den Deutschen Bundestag abzuwarten.
1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des BAMF,
dass der Anstieg der Asylzahlen ab August 2023 der höchste Zugang seit
2015/2016 ist?
Die Zahl der Asylanträge in den Monaten Oktober und November 2023 lagen
mit 33 513 (Oktober) und 37 140 erstmals seit Oktober 2016 wieder über der
Marke von 30 000 Asylanträgen pro Monat. Allerdings lag der Asylzugang im
Monat August 2016 noch bei über 90 000 Asylanträgen.
2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des BAMF,
dass selbst die beim BAMF registrierten Asylgesuche im September und
Oktober 2023 nicht den tatsächlichen Asylzugänge wiedergeben, da die
Länder mittlerweile erhebliche Registrierungsrückstande haben, und dass
es tatsächlich im September 2023 rund 50 000 und im Oktober 2023
rund 55 000 Zugänge gab?
Die Bundesregierung sowie das BAMF arbeiten intensiv daran, die aktuelle
Lage zu bewältigen. Diese zeichnet sich durch eine starke Belastung des
Asylsystems in Bund, Ländern und Kommunen und eine erheblich gestiegene Zahl
von durchzuführenden Asylverfahren aus. Vor diesem Hintergrund ist der
Bunderegierung bekannt, dass es einzelnen Ländern nicht möglich war, die
Registrierungen unmittelbar vorzunehmen und es daher zu Registrierungsrückständen
gekommen ist.
3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des BAMF,
dass bis zum Ende des Jahres 2023 mit einem Asylzugang von 350 000
oder sogar darüber hinaus gerechnet werden muss?
Von Januar bis November 2023 wurden nach Angaben des BAMF insgesamt
325 801 Asylerst- und Folgeanträge gestellt. Aus derzeitiger Sicht erscheint
eine Zahl in der Größenordnung von etwa 350 000 Asylanträgen für das
Gesamtjahr 2023 realistisch.
4. Auf welcher Einschätzung basiert die Differenz von 50 000 Zugängen
zwischen den Schätzungen des BAMF-Präsidenten vom 3.
November 2023 und denen in der Ministerpräsidentenkonferenz am 6.
November 2023 errechneten Gesamtzugängen für das Jahr 2023 von 300 000?
Im Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder zu TOP 6 ihrer Besprechung am 6. November 2023
wurde im Sinne der Fragestellung Folgendes festgehalten: „Es ist aktuell davon
auszugehen, dass im Gesamtjahr 2023 mehr als 300 000 Menschen aus
Drittstaaten Asylerstanträge in Deutschland stellen werden.“ Diese Einschätzung
steht insofern nicht im Widerspruch zu den Schätzungen des BAMF-
Präsidenten vom 3. November 2023.
5. Hat die Bundesregierung in der Besprechung mit den
Ministerpräsidenten am 6. November 2023 den Brief des BAMF-Präsidenten erwähnt?
a) Wenn ja, mit welchem Inhalt?
b) Wenn nein, warum nicht?
In der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder am 6. November 2023 fanden die in dem genannten
Brief aufgeworfenen Fragestellungen soweit Eingang, wie es den jeweiligen
Beschlüssen entnommen werden kann.
6. Wie hat sich die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BAMF entwickelt (bitte prozentual ab 8.
Dezember 2021 angeben, nach Monaten und Geschlecht differenziert)?
Für die Jahre 2021 und 2022 liegen die im Detail erfragten Daten nicht vor. Das
entsprechende IT-Tool, welches eine Auswertung nach Monat und Geschlecht
zulässt, wird erst für das Jahr 2023 flächendeckend eingesetzt. Daher ist es für
die Jahre 2021 und 2022 nur möglich, die Gesamtzahlen der
krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten gemäß dem jährlichen Gesundheitsreport an das BMI
zu melden. Diese Daten sind zwar nach männlich und weiblich unterteilt;
lassen sich aber nicht nach Monaten unterteilen.
Jahr Krankenstand in Prozent pro
weiblicher Mitarbeitender für
das jeweilige Jahr
Krankenstand in Prozent pro
männlichem Mitarbeitenden für
das jeweilige Jahr
2021 8,75 6,78
2022 11,19 9,03
2023 Jan 23 Feb 23 Mrz 23 Apr 23 Mai 23 Jun 23
männlich 9,00 % 10,60 % 10,70 % 8,80 % 8,10 % 7,80 %
weiblich 10,70 % 11,70 % 11,40 % 9,50 % 9,00 % 8,50 %
2023 Jul 23 Aug 23 Sep 23 Okt 23 Nov 23 Dez 23
männlich 8,40 % 8,40 % 9,40 % 10,10 % 11,70 % 11,60 %
weiblich 8,70 % 8,60 % 10,00 % 11,10 % 13,00 % 12,10 %
7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des BAMF,
dass man die derzeitige Situation in den Aufnahmeeinrichtungen, in
denen die Außenstellen des BAMF mit den jeweiligen Landesbehörden
zusammenarbeiten, nur noch als dramatisch bezeichnen kann, und
welche Regelprozesse sind hierbei besonders belastet?
Bund, Länder und Kommunen stehen gleichermaßen vor großen Aufgaben und
sehen sich aufgrund des seit Herbst 2022 anhaltend hohen Zustroms von
Geflüchteten mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert. Das BMI sowie das
BAMF befinden sich in einem kontinuierlichen und engen Austausch mit den
Ländern und haben bereits mit Beginn des vergangenen Jahres zahlreiche
Maßnahmen ergriffen, um die Asylverfahren zu beschleunigen und die
Personalressourcen im Asylbereich zu verstärken. Welche Prozesse im Einzelnen
besonders belastet sind, hängt auch von den Rahmenbedingungen vor Ort ab, die sich
regional unterscheiden.
8. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen,
damit das BAMF noch eine Chance hat, vor einer Verteilung in
nachgeordnete Unterkünfte oder in die Kommunen, den Asylantrag in der
Aufnahmeeinrichtung entgegenzunehmen oder eine Anhörung durchzuführen?
Die Gesamtdauer von der Stellung eines Asylgesuchs bis zur Antragstellung
beim BAMF ist von mehreren Faktoren abhängig, die die Bundesregierung nur
zum Teil beeinflussen kann.
Mit der Einstufung von Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten und
der damit einhergehenden Verfahrensbeschleunigung, dem Gesetzentwurf zur
Verbesserung der Rückführung sowie den in der Besprechung des
Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6.
November 2023 beschlossenen Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits auf
die aktuelle Lage reagiert.
Bund und Länder stimmen sich fortlaufend über zu treffende Maßnahmen ab,
um einer Weiterverteilung, bspw. auf die kommunale Ebene, vor
Antragsannahme und Anhörung entgegenzuwirken. Wie diese auszugestalten sind, lässt sich
nicht pauschal bestimmen, sondern hängt von den konkreten Umständen im
jeweils betrachteten Bundesland und der Situation in den
Aufnahmeeinrichtungen ab.
9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des BAMF,
dass die im Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 vorgesehenen Mittel und
Stellen in keiner Weise ausreichen, den auch im nächsten Jahr
voraussichtlich hohen Asylzugang zu bewältigen, geschweige denn einen
Abbau der anhängigen Verfahren zu ermöglichen?
Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Es steht außer Frage, dass die
Konsolidierung des Bundeshaushalts erhebliche Anstrengungen bei der Aufstellung
des Haushalts 2024 erfordert. Gleichwohl ist im Lichte der insgesamt
angespannten Haushaltslage des Bundes die mit dem Regierungsentwurf zum
Bundeshaushalt 2024 geplante Erhöhung der Ausgabenansätze bereits Ausdruck
der besonderen Priorität des Politikfeldes Migration und Integration und der
Herausforderungen durch das Zugangsgeschehen 2023.
10. Beabsichtigt die Bundesregierung zum Jahresende 2023 Stellen im
BAMF nach § 16 des Häftlingshilfegesetzes (HHG) 2023 um 1,5 Prozent
zu kürzen?
a) Wenn ja, in welcher Höhe?
b) Wenn nein, auf welche anderen Behörden soll die auf das BAMF
anfallende Stellenkürzung in welcher Höhe verteilt werden?
Die haushaltsgesetzliche Stelleneinsparung umfasst auch das BAMF, konkret
im Umfang von 122,5 Stellen.
11. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des BAMF,
dass es politisch untunlich ist, die Mehrbedarfsforderung des BAMF
vom 2. März 2023 für den Asylbereich weiter zu verfolgen?
a) Wenn ja, was sind die Gründe dafür?
b) Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
12. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des BAMF,
dass dem BAMF Mittel zur Verfügung zu stellen sind, um im Jahr 2024
bis zu 1 000 Leiharbeitskräfte einstellen zu können, und in welcher Höhe
beabsichtigt die Bundesregierung, diese Mittel bereitzustellen?
Das Zugangsgeschehen ist in seiner Gesamtheit von vielen Faktoren abhängig,
die sich einer letztgültigen Prognose entziehen. Angesichts der zum Teil
erheblichen Schwankungen der Zugangszahlen ist es aus fachlicher und
organisatorischer Sicht sinnvoll, dass das BAMF im Bedarfsfall eines kurz- bis mittelfristig
erhöhten Zugangsgeschehens kurzfristig und flexibel zusätzliche
Arbeitskapazitäten beschaffen kann. Dafür ist der Einsatz von Leiharbeit im Rahmen der
haushaltsmäßigen Voraussetzungen grundsätzlich ein geeignetes Instrument,
insbesondere um kurzfristige Arbeitsspitzen und ggf. entstandene Rückstände
zu bewältigen. Die H��he der zur Verfügung stehenden Mittel wird Ergebnis der
parlamentarischen Beratungen für die Aufstellung des Haushalts 2024 sein. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die mit Schreiben des BAMF vom
20. Oktober 2023 geäußerte Bitte für eine Genehmigung des BMF,
weitere 200 befristete Arbeitsverträge (sachgrundlose Befristungen für zwei
Jahre) abschließen zu können?
Das BMI hat bereits vor dem Schreiben des Präsidenten des BAMF an die
Ministerin nochmals einen weiteren Antrag auf Erhöhung der Quote sachgrundlos
befristeter Einstellungsmöglichkeiten für das BAMF um weitere zehn Prozent
(entspricht 200 Stellen) beim Bundesministerium der Finanzen (BMF)
beantragt und bewilligt bekommen. Das BAMF kann damit über die gesetzlich
festgelegte Quote (2,5 Prozent des Stellensolls) hinaus in Höhe von weiteren
20 Prozent seines Stellensolls für rund 400 sachgrundlos befristete
Arbeitsverträge verwenden.
14. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des BAMF,
dass dem BAMF Mittel zur Verfügung zu stellen sind, um im Jahr 2024
bis zu 2 000 sachgrundlos einstellen zu können, und in welcher Höhe
beabsichtigt die Bundesregierung, diese Mittel bereitzustellen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen, die sinngemäß auch für das
Instrument der zusätzlichen Einstellung von sachgrundlos befristet
Beschäftigten durch das BAMF gilt.
15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des BAMF,
dass die 600 externen, von Dienstleistern zur Verfügung gestellten IT-
Kräfte auch unverzichtbar sind, um den Betrieb der laufenden
Anwendungen zu gewährleisten, sie an neue Vorgaben und neue Anwendungen
oder Schnittstellen anzupassen und kurzfristig Fehler zu beheben, deren
schnelle Beseitigung oftmals auch für die Zusammenarbeit mit den
Ländern von hoher politischer Brisanz ist, und welche politische Brisanz ist
hier gegeben?
Neben der Sicherstellung des laufenden Betriebs ist es erforderlich, bestehende
IT-Anwendungen auch bei begrenzten Mitteln fortwährend anzupassen, um auf
künftige Krisen schnell reagieren zu können.
Die erforderliche Stabilität von IT-Systemen und unmittelbare Beseitigung von
Fehlern, beispielsweise in den Bereichen der Identitätssicherung und -
feststellung sowie der gesetzeskonformen Verteilung und Registrierung von
Asylsuchenden, hat für die Bundesregierung hohe Priorität.
16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des BAMF,
dass mit der Reduzierung der für die IT-Dienstleistung zur Verfügung
stehenden Mittel nicht mehr ausreichend Mittel vorhanden wären, um
den Betrieb auch nur der elementaren IT-Anwendungen des BAMF
sicherzustellen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage
15 verwiesen.
17. Welche Mehrbedarfe sieht die Bundesregierung im Haushalt des BAMF
bei Integrationskursen, Erstorientierungskursen, Migrationsberatung für
Erwachsene und Asylverfahrensberatung, für deren Deckung eine
politische Lösung aussteht?
18. Welche zusätzlichen Haushaltsmittel und Stellen in welcher Höhe
beabsichtigt die Bundesregierung, dem BAMF angesichts des Schreibens des
Präsidenten vom 3. November 2023 zu bewilligen (bitte nach Kapitel
und Haushaltstitel differenzieren)?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs
zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu
Frage 9 verwiesen.
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