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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Brandbrief des Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge an die Bundesministerin des Inneren und für Heimat

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

05.01.2024

Aktualisiert

19.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/981214.12.2023

Brandbrief des Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge an die Bundesministerin des Innern und für Heimat

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Deutschland befindet sich in einer historischen Migrations- und Flüchtlingskrise. In diesen beispiellos herausfordernden Zeiten kommt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine zentrale Rolle zu, da sie die einzige Asylbehörde Deutschlands ist.

Mit großer Sorge nehmen die Fragesteller zur Kenntnis, dass der Präsident des BAMF in einem Brief an die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, mit Datum vom 3. November 2023 zur Vorbereitung eines für den 14. November 2023 angesetzten Gesprächs zwischen ihm und der Bundesinnenministerin auf die dramatische Belastungslage seines Amtes hingewiesen hat. In dem Schreiben heißt es unter anderem:

„Ab August kam es wieder zu einem Anstieg der Zugangszahlen, der diejenigen des Vorjahres noch einmal deutlich überstieg. Es ist der höchste Zugang seit 2015/16. […] Bis zum Ende des Jahres muss mit einem Asylzugang von 350 000 oder sogar darüber hinaus gerechnet werden. Meine Behörde stemmt sich seit über einem Jahr mit aller Kraft gegen diese hohen Zugangszahlen. […] Obwohl wir Rekordzahlen erreichen bei Anhörungen […] und Asylentscheidungen […] und damit die Erledigungszahlen von 2022 deutlich übertreffen, gelingt es uns nicht, den Anstieg der anhängigen Verfahren aufzuhalten. […] Für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nicht nur in den operativen Asylabteilungen, sondern im gesamten Amt, bedeutet diese Situation eine außerordentliche Belastung. Unserem Anspruch, Asylbewerberinnen und -bewerbern zeitnah Klarheit über den Ausgang ihrer Verfahren zu geben, können wir zunehmend weniger gerecht werden.

Die derzeitige Situation in den Aufnahmeeinrichtungen, in denen die Außenstellen des Bundesamts mit den jeweiligen Landesbehörden zusammenarbeiten, kann man nur als dramatisch bezeichnen. Trotz enger Abstimmung mit den Landesbehörden und ganz überwiegend gutem Willen wird es immer schwieriger, die aufeinander abgestimmten Regelprozesse aufrecht zu erhalten. In einer Reihe von Ländern sind die Aufnahmekapazitäten mittlerweile derart ausgelastet, dass bereits binnen weniger Tage nach Erstregistrierung und Gesundheitsuntersuchung durch das Land eine Verteilung in nachgeordnete Unterkünfte oder in die Kommunen erfolgen muss, ohne dass meine Behörde überhaupt noch die Chance hat, den Asylantrag in der Aufnahmeeinrichtung entgegenzunehmen oder eine Anhörung durchzuführen.

Vor dem Hintergrund der öffentlichen und politischen Diskussion der letzten Monate ist diese Situation äußerst kritisch. Ich muss daher darauf hinweisen, dass die im Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 vorgesehenen Mittel und Stellen in keiner Weise ausreichen, den auch im nächsten Jahr voraussichtlich hohen Asylzugang zu bewältigen, geschweige denn einen Abbau der anhängigen Verfahren zu ermöglichen. Ich bin daher auf Ihre Unterstützung angewiesen.“

Nach einer Darlegung der Mehrbedarfe des BAMF richtet der Präsident einen eindringlichen Appell an seine Ministerin:

„Ich meine deshalb, dass die Bedarfe des Bundesamts in die Verhandlungen der Bundesregierung mit den Ländern über die Kosten der Flüchtlingsfinanzierung eingebracht werden sollten. Wenn dort den Ländern und sogar unmittelbar den Ausländerländerbehörden Milliarden zugesagt werden, darf nicht die zuständige Bundesbehörde vergessen und so der Fähigkeit beraubt werden, ihre Aufgaben zu erfüllen. Das Bundesamt versteht sich als Partner der Länder und ist in vielfältiger Weise mit diesen vernetzt. Würde es bei den Kürzungen bleiben, könnte das Bundesamt nicht mehr einen zentralen Beitrag zur Lösung leisten, sondern würde selbst zum Problemfall und geriete ins Zentrum der politischen Auseinandersetzung zwischen Ländern und Bund. Das müssen wir verhindern, im Interesse der kompetenten Umsetzung des Asylrechts in Deutschland, aber auch im Interesse meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des BAMF, dass der Anstieg der Asylzahlen ab August 2023 der höchste Zugang seit 2015/2016 ist?

2

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des BAMF, dass selbst die beim BAMF registrierten Asylgesuche im September und Oktober 2023 nicht den tatsächlichen Asylzugänge wiedergeben, da die Länder mittlerweile erhebliche Registrierungsrückstande haben, und dass es tatsächlich im September 2023 rund 50 000 und im Oktober 2023 rund 55 000 Zugänge gab?

3

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des BAMF, dass bis zum Ende des Jahres 2023 mit einem Asylzugang von 350 000 oder sogar darüber hinaus gerechnet werden muss?

4

Auf welcher Einschätzung basiert die Differenz von 50 000 Zugängen zwischen den Schätzungen des BAMF-Präsidenten vom 3. November 2023 und denen in der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 errechneten Gesamtzugängen für das Jahr 2023 von 300 000?

5

Hat die Bundesregierung in der Besprechung mit den Ministerpräsidenten am 6. November 2023 den Brief des BAMF-Präsidenten erwähnt?

a) Wenn ja, mit welchem Inhalt?

b) Wenn nein, warum nicht?

6

Wie hat sich die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BAMF entwickelt (bitte prozentual ab 8. Dezember 2021 angeben, nach Monaten und Geschlecht differenziert)?

7

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des BAMF, dass man die derzeitige Situation in den Aufnahmeeinrichtungen, in denen die Außenstellen des BAMF mit den jeweiligen Landesbehörden zusammenarbeiten, nur noch als dramatisch bezeichnen kann, und welche Regelprozesse sind hierbei besonders belastet?

8

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, damit das BAMF noch eine Chance hat, vor einer Verteilung in nachgeordnete Unterkünfte oder in die Kommunen, den Asylantrag in der Aufnahmeeinrichtung entgegenzunehmen oder eine Anhörung durchzuführen?

9

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des BAMF, dass die im Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 vorgesehenen Mittel und Stellen in keiner Weise ausreichen, den auch im nächsten Jahr voraussichtlich hohen Asylzugang zu bewältigen, geschweige denn einen Abbau der anhängigen Verfahren zu ermöglichen?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung zum Jahresende 2023 Stellen im BAMF nach § 16 des Häftlingshilfegesetzes (HHG) 2023 um 1,5 Prozent zu kürzen?

a) Wenn ja, in welcher Höhe?

b) Wenn nein, auf welche anderen Behörden soll die auf das BAMF anfallende Stellenkürzung in welcher Höhe verteilt werden?

11

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des BAMF, dass es politisch untunlich ist, die Mehrbedarfsforderung des BAMF vom 2. März 2023 für den Asylbereich weiter zu verfolgen?

a) Wenn ja, was sind die Gründe dafür?

b) Wenn nein, warum nicht?

12

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des BAMF, dass dem BAMF Mittel zur Verfügung zu stellen sind, um im Jahr 2024 bis zu 1 000 Leiharbeitskräfte einstellen zu können, und in welcher Höhe beabsichtigt die Bundesregierung, diese Mittel bereitzustellen?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die mit Schreiben des BAMF vom 20. Oktober 2023 geäußerte Bitte für eine Genehmigung des BMF, weitere 200 befristete Arbeitsverträge (sachgrundlose Befristungen für zwei Jahre) abschließen zu können?

14

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des BAMF, dass dem BAMF Mittel zur Verfügung zu stellen sind, um im Jahr 2024 bis zu 2 000 sachgrundlos einstellen zu können, und in welcher Höhe beabsichtigt die Bundesregierung, diese Mittel bereitzustellen?

15

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des BAMF, dass die 600 externen, von Dienstleistern zur Verfügung gestellten IT-Kräfte auch unverzichtbar sind, um den Betrieb der laufenden Anwendungen zu gewährleisten, sie an neue Vorgaben und neue Anwendungen oder Schnittstellen anzupassen und kurzfristig Fehler zu beheben, deren schnelle Beseitigung oftmals auch für die Zusammenarbeit mit den Ländern von hoher politischer Brisanz ist, und welche politische Brisanz ist hier gegeben?

16

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des BAMF, dass mit der Reduzierung der für die IT-Dienstleistung zur Verfügung stehenden Mittel nicht mehr ausreichend Mittel vorhanden wären, um den Betrieb auch nur der elementaren IT-Anwendungen des BAMF sicherzustellen?

17

Welche Mehrbedarfe sieht die Bundesregierung im Haushalt des BAMF bei Integrationskursen, Erstorientierungskursen, Migrationsberatung für Erwachsene und Asylverfahrensberatung, für deren Deckung eine politische Lösung aussteht?

18

Welche zusätzlichen Haushaltsmittel und Stellen in welcher Höhe beabsichtigt die Bundesregierung, dem BAMF angesichts des Schreibens des Präsidenten vom 3. November 2023 zu bewilligen (bitte nach Kapitel und Haushaltstitel differenzieren)?

Berlin, den 5. Dezember 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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