Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/9884 –
Deutschlands Positionierung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie in Zeiten
des Klimawandels und der Energiekrise
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine am 24. Februar 2022
befindet sich Deutschland in einer tiefen Energiekrise. Um akute Engpässe zu
vermeiden und ein weiteres Ansteigen der Energiepreise zu verhindern, wurden
u. a. Braunkohlekraftwerke als Versorgungsreserve reaktiviert. Diese
Energiepolitik spiegelt sich deutlich im Ausstoß von CO2-Emissionen wider:
Während Frankreich bei der Stromerzeugung in den letzten 30 Tagen 58
gCO2eq/kWh produzierte, waren es in Deutschland im gleichen Zeitraum 565
gCO2eq/kWh (app.electricitymaps.com/zone/DE, Stand 5. Dezember 2023).
Zudem ist Deutschland beim grenzüberschreitenden Stromhandel seit April
2023 netto vom Stromexporteur zum Stromimporteuer geworden (
www.energ
y-charts.info/charts/import_export_map/chart.htm?l=de&c=DE&interval=mo
nth&year=2023&month=11). Insbesondere Frankreich ist ein wichtiges
Importland von Strom (
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energie-deuts
chland-importiert-seit-april-wieder-mehr-franzoesischen-strom/2918412
4.html). Dies macht deutlich: In Deutschland wird seit dem 15. April 2023
zwar kein Atomstrom mehr produziert, genutzt wird er aber weiterhin in
beträchtlichem Maße.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Netzbetreiber den
Anschluss von neuen Wärmepumpen oder privaten Ladeeinrichtungen für E-
Autos zukünftig nicht mehr ablehnen dürfen. Um den damit verbundenen
erhöhten Strombedarf aber managen zu können, hat die Bundesnetzagentur unlängst
beschlossen, dass die Netzbetreiber ab dem 1. Januar 2024 den Strombezug
von steuerbaren Wärmepumpen und Ladestationen einschränken dürfen, wenn
eine Überlastung des Netzes droht.
Anders als vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert
Habeck, zu Beginn der Energiekrise behauptet (
www.n-tv.de/politik/Habeck-
Haben-Gasproblem-kein-Stromproblem-article23467946.html) wurde, scheint
Deutschland ein Stromproblem zu haben. Umso bemerkenswerter ist es, dass
die Bundesregierung ein Angebot des Energieversorgungsunternehmens
PreussenElektra abgelehnt haben soll, das Kernkraftwerk Isar 2 bis Ende
Oktober 2023 wieder ans Netz zu nehmen. Dem Vernehmen nach wollte das
Unternehmen den Strom für 6 ct/kWh liefern, d. h. zu einem international
wettbewerbsfähigen Preis (
www.bild.de/politik/inland/politik-inland/akw-weit
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10119
20. Wahlperiode 18.01.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 15. Januar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
erbetrieb-warum-lehnte-die-ampel-super-stromangebot-ab-86034668.bil
d.html). Die Regierung hat Aussagen des Konzerns zufolge auf dieses
Angebot in keiner Weise reagiert.
Vor dem Hintergrund eines sicheren, klimafreundlichen und bezahlbaren
Strommixes verwundert es daher nicht, dass zahlreiche Staaten mit Blick auf
die technologischen Weiterentwicklungen auch perspektivisch auf eine
friedliche Nutzung der Kernenergie setzen. Zahlreiche Länder planen derzeit den
Weiterbetrieb bestehender Anlagen oder wollen neue bauen (
www.grs.de/de/a
ktuelles/kernenergie-weltweit-2023). Auch auf der Weltklimakonferenz 2023
(COP28) in Dubai haben 22 Staaten, darunter einige Industriestaaten wie die
USA, Kanada, Großbritannien, Frankreich oder Japan, eine Atomallianz
gebildet und eine Erklärung veröffentlicht, mit dem Ziel, die Energiegewinnung
durch Kernenergie massiv auszubauen, insbesondere unter dem Aspekt der
CO2-Reduktion.
Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) unterstrich in diesem
Zusammenhang die Bedeutung von Innovationen im Nuklearsektor, wie z. B.
kleine modulare Reaktoren, die darauf abzielen, die Kernenergie einfacher zu
bauen, flexibler einzusetzen und kostengünstiger zu machen. (vgl.
www.iaea.o
rg/newscenter/pressreleases/net-zero-needs-nuclear-power-iaea-says-in-landm
ark-statement-backed-by-dozens-of-countries-at-cop28).
1. Hat die Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 mit
Geschäftsführungen von Energieunternehmen, die Kernkraft zu Stromerzeugung
betreiben bzw. betrieben haben, Gespräche über einen möglichen
Weiterbetrieb von Kernkraftwerken nach dem 15. April 2023 geführt (wenn ja,
bitte nach Datum, Gesprächsinhalten, Gesprächspartnern und
Ergebnissen differenziert darlegen)?
Die Bundesregierung hat am 17. Oktober 2022 die Entscheidung bekannt
gegeben, einen Gesetzentwurf zur Einbringung beim Deutschen Bundestag
vorzulegen, der das Ende des Leistungsbetriebs der drei damals noch am Netz
befindlichen Kernkraftwerke auf den 15. April 2023 festlegte. Das Datum war
Ergebnis der Abwägung, zu der auch mit den betroffenen Unternehmen Gespräche
geführt worden waren. Nach dieser Entscheidung hat sich die Bundesregierung
nicht an die genannten Unternehmen im Hinblick auf einen über das mit dieser
Entscheidung festgelegte Datum 15. April 2023 hinausgehenden Weiterbetrieb
gewandt.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher
geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate und
elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und eine solche umfassende
Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung
der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte
nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten
Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie
vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit
möglicherweise nicht vollständig.
Es hat im abgefragten Zeitraum zahlreiche weitere Gespräche mit
Energieversorgungsunternehmen gegeben, auch mit E.ON, RWE und EnBW. Dabei ging
es zum Teil auch um das genannte Thema. Eine genaue Zuordnung auf einzelne
Gespräche ist nachträglich nicht möglich.
2. Wurde die Bundesregierung von der Geschäftsführung von
PreussenElektra im Jahr 2023 direkt kontaktiert, um insbesondere die
Möglichkeit eines Weiterbetriebs des Kernkraftwerks Isar 2 mit ihr
gemeinsam zu eruieren, und wenn ja,
a) zu welchem Zeitpunkt hat sich PreussenElektra in dieser Sache an
die Bundesregierung gewandt?
b) auf welcher Ebene (beispielsweise Bundesministerin bzw.
Bundesminister, Staatsekretärin bzw. Staatsekretär, Abteilungsleiterin bzw.
Abteilungsleiter) wurde dem Energieunternehmen geantwortet?
Wenn nein, warum wurde seitens der Bundesregierung nicht
reagiert?
c) welche Bundesministerien waren bezüglich der Anfrage von
PreussenElektra bzw. in möglichen Verhandlungen mit PreussenE-
lektra eingebunden?
Die Fragen 2 bis 2c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung sind keine derartigen Gespräche oder Gesprächsangebote
von PreussenElektra bekannt. Es wird verwiesen auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 des Abgeordneten Enrico Komning auf
Bundestagsdrucksache 20/9409, die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 9 des Abgeordneten Leif-Erik Holm auf
Bundestagsdrucksache 20/9409, die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 10
des Abgeordneten Dr. Andreas Lenz auf Bundestagsdrucksache 20/9462 sowie
die Antwort auf die Mündliche Frage 10 des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft,
Plenarprotokoll 20/136 und die Antwort auf die Mündliche Frage 28 des
Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Plenarprotokoll 20/140.
3. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Vorschlag von
PreussenElektra, bei einem Weiterbetrieb von Isar 2 zugleich der
Industrie Strom mit einem Industriestrompreis von 6 ct/kWh liefern zu können
(siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Am 30. Juni 2011 beschloss der Deutsche Bundestag mit der 13. Novelle des
Atomgesetzes auf Grundlage eines Gesetzentwurfs der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP den gegenüber der zuvor geltenden Rechtslage
beschleunigten Ausstieg aus der Atomenergie mit breiter und parteiübergreifenden
Mehrheit. Die dieser Entscheidung zugrundeliegende Risikoabwägung des
Gesetzgebers gilt nach wie vor fort und die Bundesregierung hält am
Atomausstieg fest.
Ein Leistungsbetrieb von Isar 2 nach dem 15. April 2023 widerspräche der
Regelung des Atomgesetzes, nach dem die Erlaubnis zum Leistungsbetrieb der
letzten drei Kernkraftwerke in Deutschland am 15. April 2023 erloschen ist.
4. Wie hoch sollte generell nach Auffassung der Bundesregierung ein
Industriestrompreis gestaltet sein, um die inländische Wirtschaft mit hohem
Strombedarf konkurrenzfähig zu halten gegenüber entsprechenden
Unternehmen, die im Ausland produzieren?
Der Strompreis ist einer von vielen Faktoren, die für die Wettbewerbsfähigkeit
der Industrie relevant sind. Die Industriestrompreise in Deutschland waren auch
in der Vergangenheit häufig höher als in Regionen mit besonders günstigen
Industriestrompreisen. Infolge des völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine hat sich der Abstand zu Regionen mit besonders
günstigen Industriestrompreisen deutlich erhöht, im europäischen Vergleich lagen sie
im Mittelfeld. So lagen die Terminpreise für den Jahreskontrakt (Baseload)
2024 an der Strombörse im ersten Halbjahr 2023 im Durchschnitt noch über
150 Euro pro Megawattstunde.
Inzwischen sind die Strompreise weiter deutlich gesunken. So lag im Dezember
2023 der Preis für den Jahreskontrakt (Baseload) 2024 an der Strombörse
zwischen 90 und 100 Euro pro Megawattstunde.
Zudem profitieren viele stromintensive Produktionsprozesse von der
Strompreiskompensation. Mit der Absenkung der Stromsteuer auf den von der
Europäischen Union vorgegebenen Mindestsatz für das produzierende Gewerbe hat
die Bundesregierung zudem die Rahmenbedingungen für die Strompreise
weiter verbessert. Perspektivisch führt insbesondere der beschleunigte Ausbau der
erneuerbaren Energien zu sinkenden Börsenstrompreisen, da damit die Stunden
zunehmen, in denen keine fossilen Kraftwerke benötigt werden.
5. Sind der Bundesregierung die Ergebnisse einer Studie von Egerer et al.
(2022) bekannt, welche einen Rückgang der durchschnittlichen
Strompreise Deutschlands von 8,5 Prozent (pessimistisches Szenario) bzw.
12,1 Prozent (optimistisches Szenario) bei einem befristeten
Weiterbetrieb von drei Kernkraftwerken berechnen (
www.wirtschaftsdienst.eu/inh
alt/jahr/2022/heft/11/beitrag/mobilisierung-von-erzeugungskapazitaeten-
auf-dem-deutschen-strommarkt.html), und wenn ja,
a) wie bewertet die Bundesregierung diese Studienergebnisse, und
b) welche konkreten Schlüsse zieht sie aus diesen Ergebnissen bzw.
wurden aus den Ergebnissen gezogen?
Der Bundesregierung sind die Ergebnisse der Studie bekannt. Die
Entscheidungen der Bundesregierung sind Ergebnis eines Abwägungsprozesses, in denen
Strompreise eine von vielen entscheidungsrelevanten Variablen darstellen. Die
Bundesregierung macht sich die Ergebnisse der Studie nicht zu eigen.
Zudem sind die Annahmen der Studie, beispielsweise zur
Erdgaspreisentwicklung, nicht mehr aktuell. Aktuell liegen die Erdgaspreise bei 35 bis 40 Euro pro
Megawattstunde. Die genannte Studie geht von einem drei- bis viermal höheren
Gaspreis von 120 bis 180 Euro pro Megawattstunde aus. Da Gaskraftwerke in
vielen Stunden des Jahres den Preis am Stromgroßhandel setzen, hat die
Gaspreisannahme einen erheblichen Einfluss auf die Ergebnisse.
Des Weiteren berücksichtigt die Studie nicht, dass erhebliche Kosten durch die
erforderliche Wiederherstellung der personellen, technischen und rechtlichen
Voraussetzungen für einen Weiterbetrieb entstehen würden. Hierzu gehörten –
unbeschadet des geltenden Verbots – nicht nur die Herstellung des Status quo,
sondern auch Sicherheitsüberprüfungen und Nachrüstungen nach dem Stand
von Wissenschaft und Technik.
6. Hat die Bundesregierung selbst eine Studie angefertigt bzw. anfertigen
lassen, welche einen Preiseffekt auf den durchschnittlichen deutschen
Strompreis durch einen befristeten Weiterbetrieb der Kernenergie zur
Energiegewinnung über den 15. April 2023 hinaus beziffert, und wenn
ja, zu welchen Ergebnissen sind diese Studien gekommen?
Nein.
7. Sind der Bundesregierung die Presseberichte bekannt (
www.welt.de/wirt
schaft/plus241848771/Der-Mythos-vom-unbefangenen-AKW-Entschei
d.html), wonach in der finalen Version des Prüfvermerks zum
Weiterbetrieb der Kernkraftwerke (Vermerk vom 7. März 2022,
www.bmuv.de/do
wnload/vermerk-zur-kritik-am-pruefvermerk-von-bmwk-und-bmuv-vo
m-7-maerz-2022-zur-laufzeitverlaengerung-von-atomkraftwerken)
Hinweise auf preisdämpfende Effekte am Strommarkt durch einen
befristeten Weiterbetrieb der Kernenergie nicht mit aufgenommen wurden und
der Passus der CO2-Vermeidung durch die Nutzung der Kernenergie
gestrichen wurde, und wenn ja, wie positioniert sich die Bundesregierung
zu diesen Berichten?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 der
Abgeordneten Beatrix von Storch auf Bundestagsdrucksache 20/8804
verwiesen.
8. Hat sich die Bundesregierung schon Ende 2022 – also noch vor der
Stilllegung der letzten drei Kernkraftwerke im April 2023 – an
Energieversorgungsunternehmen gewandt, um aufzuklären welche Vor- und
Nachteile ein Weiterbetrieb der drei verbliebenen Kernkraftwerke Isar 2,
Neckarwestheim 2 und Emsland bis April 2024 gehabt hätte, und wenn ja,
a) welche Bundesministerien haben sich an dieser Anfrage beteiligt,
und
b) welche Antworten (Vorteile, Nachteile usw.) wurden von den
Energieversorgungsunternehmen erhalten?
Ja. Die Bundesregierung hat sich am 13. Oktober 2022 mit den
kernkraftwerksbetreibenden Energieversorgungsunternehmen ausgetauscht, welche Vor- und
Nachteile ein Weiterbetrieb der drei verbliebenen Kernkraftwerke Isar 2,
Neckarwestheim 2 und Emsland gehabt hätte. An dem Austausch haben
Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundesminister Robert Habeck, Bundesminister Christian
Lindner, Bundesminister Wolfgang Schmidt, Staatssekretär Patrick Graichen,
Staatssekretär Werner Gatzer und Staatssekretär Jörg Kukies sowie E.ON CEO
Leonhard Birnbaum, RWE CEO Markus Krebber sowie EnBW
Vorstandsmitglied Georg Stamatelopoulos teilgenommen. Die Ergebnisse des Gesprächs
sind in die am 17. Oktober 2022 bekannt gegebene Entscheidung der
Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Einbringung beim Deutschen Bundestag
vorzulegen, der das Ende des Leistungsbetriebs der drei damals noch am Netz
befindlichen Kernkraftwerke auf den 15. April 2023 festlegte, eingeflossen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
9. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Entwicklung, dass
Deutschland seit April 2023 netto vom Stromexporteur zum
Stromimporteur geworden ist (
www.energy-charts.info/charts/import_export_map/ch
art.htm?l=de&c=DE&interval=month&year=2023&month=11)?
Die Entwicklung des Stromaußenhandels Deutschlands folgt dem
gesamteuropäischen, stündlichen Zusammenspiel aus Angebot und Nachfrage. Die
grenzüberschreitende Marktkopplung ermöglicht, dass Strom im europäischen
Verbund immer dort erzeugt wird, wo dies am günstigsten möglich ist.
Deutschland und die anderen europäischen Länder können so wechselseitig von den
jeweils günstigsten Erzeugungsbedingungen profitieren.
Ein funktionierender Strombinnenmarkt ist damit auch für die
Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig. Denn ohne Stromimporte hätte Deutschland den
Strom in inländischen fossilen Kraftwerken zu höheren Kosten und mit
höheren CO2-Emissionen produzieren müssen. Diese Mehrkosten hätten von den
deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern in Form höherer
Stromrechnungen getragen werden müssen. Der grenzüberschreitende Stromhandel erhöht
somit die volkswirtschaftliche Wohlfahrt.
Außenhandelsdaten erlauben keine Aussage über die Versorgungssicherheit in
Deutschland. So hat Deutschland zwar im Sommer 2023 mehr Strom importiert
als exportiert. Jedoch hat sich die Außenhandelsbilanz seit Beginn des Winters
umgekehrt. So hat Deutschland im Dezember 2023 nicht nur den eigenen
Stromverbrauch, der im Winter im Übrigen weitaus höher liegt als im Sommer,
sondern anteilig auch den Stromverbrauch von Nachbarländern gedeckt.
Im Jahr 2023 hat Deutschland 11,7 Mrd. Kilowattsunden mehr im- als
exportiert. Der Anteil der Nettostromimporte am Bruttostromverbrauch (nach
vorläufigen Schätzungen: 523 Mrd. Kilowattstunden) beträgt 2 Prozent. Dies ist im
Vergleich mit anderen Energieträgern wie Erdgas, Steinkohle oder Erdöl, die
einen Importanteil von jeweils über 95 Prozent am nationalen Verbrauch
aufweisen, verschwindend gering.
10. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Erklärung von Rafael
Mariano Grossi (Generaldirektor der IAEA) in einem Interview mit
France 24, dass Kernenergie ein Teil der Lösung zur Bekämpfung des
Klimawandels sei (
www.youtube.com/watch?v=8K_KoEBQnkw%20ab
%20Minute%208:40), und wie positioniert sich die Bundesregierung zu
der Erklärung von Frankreich und anderen Staaten auf der UN-
Klimakonferenz (COP 28), die nuklearen Kapazitäten bis 2050 zu verdreifachen
(
www.oecd-nea.org/jcms/pl_88702/countries-launch-joint-declaration-t
o-triple-nuclear-energy-capacity-by-2050-at-cop28)?
Die Position der Bundesregierung gegenüber den Gefahren und Kosten der
Atomkraft und insbesondere der langfristigen Gefahren und Kosten des
Umgangs mit Atommüll, deren Risiken wir nicht auf die kommenden Generationen
abwälzen wollen und deren Entsorgung weiterhin ungeklärt ist, hat sich nicht
geändert. Ein Ausbau der Atomkraft in dieser Dekade würde zudem aufgrund
der langen Vorlauf- und Umsetzungszeiten neuer Projekte nach Einschätzung
der Bundesregierung nicht zur Emissionsminderung in dieser Dekade beitragen
können.
Erneuerbare Energien sind bereits seit Jahren die kostengünstigste und
effizienteste Energiequelle, insbesondere bei Strom. Sie sind rasch verfügbar und
können dezentral eingesetzt werden. Dieser Pfad sollte weltweit so ambitioniert
wie möglich umgesetzt werden.
Die Bundesregierung begrüßt den Beschluss der COP28, die Erneuerbaren
weltweit so weit auszubauen, dass ein mit dem 1,5-Grad-Ziel kompatibler
Entwicklungspfad erreicht wird.
11. Wird die Bundesregierung ebenso wie die Unterzeichner der Erklärung
zur Atomallianz internationale Finanzinstitutionen aufrufen, in die
Nutzung bzw. die Weiterentwicklung der Kernenergie zu investieren, oder
hält die Bundesregierung am deutschen Sonderweg fest und empfiehlt
unabhängig von technologischen Fortschritten auf diesem Gebiet auch
perspektivisch eine Abkehr von der friedlichen Nutzung der
Kernenergie?
Die Bundesregierung hält am deutschen Atomausstieg fest und unterstützt
keine Aufrufe zu Investitionen in die Atomindustrie. Ressourcen sollten
stattdessen in die Fortentwicklung Erneuerbarer Energien investiert werden.
Ein durch die Frage konkludent unterstellter „technologischer Fortschritt“ ist
aus Sicht der Bundesregierung derzeit nicht dergestalt feststellbar, dass die
umfassende Risikoabwägung, die der Gesetzgeber den
Atomausstiegsentscheidungen zugrunde gelegt hat, in Frage zu stellen wäre.
12. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Allianz für kleine
modulare Reaktoren (SMR), die die Europäische Kommission für Anfang 2024
angekündigt hat (
www.euractiv.de/section/energie/news/modulare-kernre
aktoren-europaeische-atomallianz-nimmt-form-an/), und wird sich
Deutschland daran beteiligen?
Die Bundesregierung hat die Vorbereitungen für die Allianz für kleine
modulare Reaktoren (SMR) der Europäischen Kommission zur Kenntnis genommen,
plant jedoch keine Beteiligung daran.
Im Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung beschäftigt sich die
Bundesregierung mit der Sicherheitsbewertung auch von neuen Nuklearanlagen.
13. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Staaten im Einzelnen die
friedliche Nutzung der Kernenergie fördern und zugleich anerkennen, dass
neben Kernenergie auch alle anderen verfügbaren emissionsarmen
Technologien aktiv unterstützt werden sollten, um so den Klimawandel
wirksam bekämpfen zu können?
Die Bundesregierung verfolgt die weltweite Entwicklung der kommerziellen
Nutzung der Atomenergie.
14. Unterstützt die Bundesregierung die Forschung an neuen
Kernkrafttechnologien wie Kernreaktoren der nächsten Generation in Deutschland,
und wenn nein, welche Gründe sprechen insbesondere mit Blick auf
Ressourcenschonung, Wiederverwendbarkeit von atomaren Abfällen und
Nachhaltigkeitsaspekten sowie vor dem Hintergrund intensiver
Forschungsaktivitäten anderer EU- und OECD-Länder dagegen?
Die Bundesregierung hält am deutschen Atomausstieg fest.
Energieerzeugung aus Kernspaltung ist nach Auffassung der Bundesregierung
nicht nachhaltig, insbesondere unter Berücksichtigung des Risikos schwerer
Unfälle, der Entsorgungsproblematik radioaktiver Abfälle und der
Berücksichtigung von Folgelasten für kommende Generationen. Im Übrigen wird auf
Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Die Bundesregierung fördert u. a. im Rahmen der Förderrichtlinien des BMUV
und flankierend durch Maßnahmen des BMBF den Kompetenzerhalt in der
nuklearen Sicherheitsforschung (mit Fokus u. a. auf Reaktorsicherheitsforschung
und nuklearer Entsorgungsforschung).
Im Bereich der Reaktorsicherheitsforschung haben technisch-wissenschaftliche
Fragestellungen zu deutschen Forschungsreaktoren sowie dem
Stilllegungsbetrieb von deutschen Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren große
Bedeutung. Zudem liegt auch der sichere Betrieb kerntechnischer Anlagen im
Ausland im unmittelbaren deutschen Sicherheitsinteresse, denn die Folgen
kerntechnischer Unfälle und Ereignisse können sich grenzüberschreitend auswirken.
Aus Sicht der Bundesregierung ist es wichtig, dass Deutschland auch weiterhin
internationale Entwicklungen in der Kerntechnik (einschließlich Beurteilung
der Sicherheit neuer Reaktortypen) und in der nuklearen Entsorgung begleitet,
sich aktiv in die internationale Diskussion kerntechnischer Sicherheitsfragen
sowie die Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik
einbringt.
15. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die
Stromnetze in Deutschland in hohem Tempo zu optimieren, zu digitalisieren und
auszubauen bzw. dies zu unterstützen, so wie die Bundesnetzagentur es
empfiehlt (
www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/
DE/2023/20231127_14a.html)?
Um den Ausbau der Übertragungsstromnetze zu beschleunigen, hat die
Bundesregierung auf verschiedenen Ebenen Maßnahmen ergriffen: Neben
verschiedenen gesetzlichen Änderungen wurde ein vorausschauendes Netzausbau-
Controlling eingeführt, Best-Practice-Foren mit den Behörden der Länder und der
Bundesnetzagentur durchgeführt sowie Schritte unternommen für eine
Reduzierung des Prüfumfangs und der Prüftiefe bei der Planung und Genehmigung
von Netzausbau-Vorhaben.
Zudem begleitet die Bundesregierung aktiv die Umsetzung des im Jahr 2022
angepassten Rechtsrahmens für eine stärker vorausschauende (szenariobasierte)
und integrierte Netzausbauplanung im Verteilnetz (§ 14d des
Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG). „Integriert“ meint, dass auch gerade
sektorübergreifende Entwicklungen wie der Hochlauf von E-Mobilität und Wärmepumpen
ausdrücklich einzubeziehen sind. Um die Branche bei der Umsetzung des § 14d
EnWG zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) Anfang Juni 2022 den Branchendialog „Verteilnetze der
Zukunft“ initiiert. Ziel ist es, Planungsprozesse für einen vorausschauenden
Netzausbau zu etablieren. Zur wissenschaftlichen Begleitung dieses Prozesses hat
das BMWK ein Gutachten (Studie „Planung von Verteilnetzen der Zukunft“)
vergeben.
Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen u. a. im
Kontext der Stromnetze war Gegenstand der Besprechung des Bundeskanzlers mit
den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. November
2023. Auf die Ergebnisse wird verwiesen. Der Investitionsbedarf in den
jeweiligen Verteilnetzen fällt je nach Ausbaubedarf unterschiedlich aus und hängt
u. a. davon ab, in welchem Umfang jeweils noch Netzreserven bestehen.
Im Übrigen wird der bedarfsgerechte Netzausbau wesentlich durch das Regime
der Anreizregulierung und das Regime für die Netzentgelte bestimmt, für die
jeweils allein die Bundesnetzagentur zuständig ist.
16. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den aktuellen
Entwicklungen zum Bau neuer grundlastfähiger Kraftwerksleistung in Deutschland,
und welche Schlüsse für die Versorgungssicherheit bis 2030 und nach
2030 leitet sie daraus ab?
Die Versorgung mit Elektrizität wird heute und zukünftig durch ein
Zusammenspiel aus erneuerbaren Erzeugungskapazitäten, steuerbaren Kraftwerken,
Stromspeichern und flexiblen Lasten und dem grenzüberschreitenden
Stromhandel gewährleistet. Dank des europäischen Strombinnenmarkts müssen nicht
all diese Kapazitäten in Deutschland stehen. Vielmehr öffnet der
grenzüberschreitende Stromhandel Raum für Synergien, wodurch sich nicht jedes Land
mehr autark versorgen muss, sondern die Deckung der europäischen
Stromnachfrage eine gemeinschaftliche Aufgabe wird.
Aus diesem Grund ist es möglich, dass die installierte Leistung von steuerbaren
Kraftwerken in Deutschland und Europa abnimmt und dabei gleichzeitig ein
gleichbleibend sehr hohes Versorgungssicherheitsniveau gewährleistet wird.
Nichtsdestotrotz ist es auch zukünftig sinnvoll, auf unvorhersehbare,
krisenhafte Ereignisse, wie z. B. die aktuelle Gasversorgungskrise, vorbereitet zu sein.
Deshalb hält Deutschland Reserven vor, die bei Bedarf aktiviert werden
können.
Der Bundesregierung ist bewusst, dass insbesondere die Dekarbonisierung des
deutschen Kraftwerkparks eine große Aufgabe darstellt. So müssen
beispielsweise Investoren von steuerbaren Kraftwerken neue und für sie schwierig zu
bewertende Risiken tragen. Auch aus diesem Grund arbeitet die
Bundesregierung aktuell an einer Kraftwerksstrategie und der Weiterentwicklung des
Strommarktdesigns, um den Bau und Betrieb der erforderlichen
Erzeugungskapazitäten und die Transformation der Stromerzeugung hin zur Klimaneutralität
in Zukunft sicherzustellen.
17. Sieht Bundesregierung infolge der Haushaltslage Handlungsbedarf, ihren
eingeschlagenen Weg mit Blick auf die immer noch ausstehende
Kraftwerksstrategie zu korrigieren, und wenn nein, warum nicht?
Die Kraftwerksstrategie wird derzeit regierungsintern beraten (siehe auch die
Antwort zu Frage 16). Sobald die Beratungen abgeschlossen sind, wird die
Bundesregierung Parlament und Öffentlichkeit informieren.
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