Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/9958 –
Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Mannheim und Basel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Mannheim und Basel gehört
nach Auffassung der Fragesteller zu den wichtigsten Bahnprojekten im
deutschen und europäischen Schienengüterverkehr. Die Strecke zwischen beiden
Städten ist eine der ältesten und am stärksten frequentierten
Eisenbahnstrecken in Südwestdeutschland. Außerdem ist das Bahnprojekt ein wesentlicher
Bestandteil des Güterverkehrskorridors Rotterdam–Genua (vgl. bauprojekte.
deutschebahn.com/p/karlsruhe-basel), welcher zu den wichtigsten
Transeuropäischen Netzen (TEN) gehört. Umso wichtiger ist aus Sicht der Fragesteller
der Aus- und Neubau der Bahnstrecke.
Auf der Strecke zwischen Mannheim und Basel ist zwischen zwei
Schienenprojekten zu unterscheiden:
1. Das Projekt „Korridor Mittelrhein: Zielnetz 1“ (vgl.
Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030,
www.bvwp-projekte.de/schiene_2018/2-004-V03/
2-004-V03.html, nachfolgend „Korridor Mittelrhein“ genannt),
eingeordnet im vordringlichen Bedarf und für welches die Planungen begonnen
haben;
2. Das Projekt „ABS/NBS (Ausbau- und Neubaustrecke) Karlsruhe–Basel
(BAB-Trasse) (vgl. BVWP 2030,
www.bvwp-projekte.de/schiene_2018/
2-005-V02/2-005-V02.html, nachfolgend ABS/NBS Karlsruhe–Basel
genannt), welches sich bereits im Bau befindet.
Für den Korridor Mittelrhein sollen laut Deutsche Bahn AG (DB AG) im
Jahr 2024 die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren eingereicht werden.
Wann der Aus- und Neubau dieser Strecke vollendet werden soll, steht nach
Kenntnis der Fragesteller noch nicht fest. Für das Projekt ABS/NBS
Karlsruhe–Basel soll dem Zeitplan der DB AG zufolge der Ausbau auf vier Gleise
auf der Bahnstrecke bis 2035 erfolgen und der vollständige Ausbau der
Strecke bis 2041 (vgl. bauprojekte.deutschebahn.com/p/karlsruhe-basel).
Aus Sicht der Fragesteller ist der Erfolg beider Bahnprojekte entscheidend für
die Zukunft des deutschen sowie europäischen Schienengüterverkehrs. Gerade
mit Blick auf den Korridor Mittelrhein und den noch frühen Planungsstand
des Projekts sind nach Ansicht der Fragesteller weitere Verzögerungen bis zur
Inbetriebnahme der Strecke wahrscheinlich. Vor diesem Hintergrund beab-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10318
20. Wahlperiode 13.02.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 12. Februar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sichtigen die Fragesteller, den aktuellen Sachstand des Aus- und Neubaus der
Rheintalbahn zwischen Mannheim und Basel zu erfragen.
1. Wie lautet der aktuelle Planungsstand für das Bahnprojekt ABS/NBS
Karlruhe-Basel?
Rund 60 Kilometer der 200 Kilometer langen Gesamtstrecke sind bereits
fertiggestellt und in Betrieb. Hierbei handelt es sich um die rund 42 Kilometer lange
Teilstrecke zwischen Rastatt Süd und Offenburg (Streckenabschnitte 2 bis 6)
und den 17,6 Kilometer langen Abschnitt zwischen Schliengen und
Eimeldingen mit dem Katzenbergtunnel (Streckenabschnitt 9.1). Etwa 20 Prozent des
Projekts sind aktuell im Bau und sollen bis 2030 abgeschlossen sein. Folgende
Abschnitte befinden sich im Bau:
Karlsruhe–Rastatt Süd (Streckenabschnitt 1) mit dem Tunnel Rastatt,
Müllheim–Auggen (Streckenabschnitt 9.0),
Haltingen–Basel (Streckenabschnitte 9.2 und 9.3).
Die weiteren Abschnitte befinden sich in der Planung bzw. der Planfeststellung.
Für den Abschnitt 7 (Appenweier–Kenzingen) hat die Deutsche Bahn AG (DB
AG) die Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) abgeschlossen. Für den
Abschnitt 7.1 Appenweier-Hohberg (mit Tunnel Offenburg) wird noch in diesem
Jahr die Offenlage der Planfeststellung erwartet. Die Abschnitte 7.2–7.4
(Hohberg–Kenzingen) haben die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen.
Die Planfeststellung wird nun für Ausbau- und Neubaustrecke vorbereitet.
Die neue Güterstrecke im Abschnitt 8A (Kenzingen–Müllheim) befindet sich
im Genehmigungsverfahren. Der erste Planfeststellungsbeschluss für den
Abschnitt 8.1 wurde am 28. Dezember 2023 vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
erlassen. Die weiteren Planfeststellungsbeschlüsse werden zeitnah erwartet. Im
Streckenabschnitt 8B (vorhandene Strecke von Kenzingen über Freiburg nach
Müllheim) wird derzeit die Vorplanung durch die DB AG fertiggestellt.
2. Befinden sich die Planungen zum Bahnprojekt ABS/NBS Karlsruhe–
Basel im Zeitplan der DB AG, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie
sieht der weitere Zeitplan aus (bitte konkret auflisten)?
Die geplanten Termine zur Inbetriebnahme sowie aktuelle Informationen zum
Ausbaustatus können unter
www.karlsruhe-basel.de/projektbeschreibung.html
eingesehen werden.
3. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung für das
Bahnprojekt ABS/NBS Karlsruhe-Basel?
Die DB AG rechnet mit Gesamtinvestitionen (Stand: 2021) in Höhe von rund
14,2 Mrd. Euro.
4. Rechnet die Bundesregierung mit Kostensteigerungen des Bahnprojekts
ABS/NBS Karlsruhe–Basel, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum
nicht?
Kostensteigerungen sind aufgrund der noch langen Projektlaufzeit von über
15 Jahren nicht auszuschließen. Die DB AG berücksichtigt jedoch
Kostensteigerungen aus Marktpreisentwicklungen, Inflation und weiteren Faktoren in der
Gesamtkostenprognose.
5. Wird der Ausbau des Bahnprojekts ABS/NBS Karlsruhe–Basel im Jahr
2035 bzw. der Neubau des Bahnprojekts im Jahr 2041 abgeschlossen
sein, und wenn nein, warum nicht?
Gemäß aktuellem Terminplan geht die DB AG von diesen Inbetriebnahmedaten
aus.
6. Wie weit sind aktuell die Arbeiten an der Tunnelbaustelle in Raststatt,
nach der Havarie in der Oströhre (nachfolgend „Tunnelhavarie“ genannt)
im Jahr 2017, vorangeschritten?
Nach Auskunft der DB AG erfolgt im Tunnel Rastatt derzeit der Innenausbau
in beiden Röhren. Seit Anfang 2023 stellt die DB AG die feste Fahrbahn her,
anschließend wird der Oberbau eingebaut.
Die DB AG arbeitet weiter daran, die Oströhre des Tunnels Rastatt in offener
Bauweise fertigzustellen. 2023 wurde der Einschluss der großen Baugrube
fertiggestellt.
7. Wann wird der Rastatter Tunnel nach der Tunnelhavarie der
Bundesregierung zufolge in Betrieb gehen?
8. Ist die Inbetriebnahme des Rastatter Tunnels Ende 2026 nach wie vor
aktueller Stand der Planungen der DB AG (vgl. bnn.de/mittelbaden/rastat
t/zuege-rollen-in-rastatt-fruehestens-ende-2026-durch-den-tunnel)?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ja.
9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie es
zur Tunnelhavarie kam, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
10. Wann wird das Beweiserhebungs- und Schlichtungsverfahren der
Tunnelhavarie der Bundesregierung zufolge abgeschlossen sein?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Beweiserhebungs- und Schlichtungsverfahren ist noch nicht
abgeschlossen. Aussagen zu Ursachen des Schadensereignisses können erst nach
Abschluss des Verfahrens getroffen werden.
11. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Presseberichten, dass der
Weiterbau an der havarierten Tunnelbaustelle jahrelang aufgeschoben
wurde, und wenn ja, weshalb gab es diese Verzögerung (vgl.
www.dvz.
de/unternehmen/schiene/detail/news/viergleisig-durchs-rheintal.html)?
Die Bundesregierung teilt die in der Fragestellung zitierte Behauptung nicht.
Im Norden stellte die DB AG den gesamten Abschnitt vom Abzweig Bashaide
bis Ötigheim mit Oberbau und Elektrifizierung fertig. Die Abzweigstelle
Bashaide nahm die DB AG am 8. November 2021 in Betrieb. Im Norden und im
Süden errichtete die DB AG zudem alle Schallschutzwände. An beiden
Tunnelportalen hat die Bahn die Grundwasserwannen und die Sonic Boom-Bauwerke
fertiggestellt. Die haubenförmigen Bauwerke an den Portalen sorgen dafür,
dass sich Druckwellen bei Tunnelein- und -ausfahrten besser ausbreiten
können. Von Oktober bis Dezember 2021 hat die DB AG den Vortrieb in der
Weströhre abgeschlossen. Im Tunnel hat die DB AG die Arbeiten an den
Verbindungsbauwerken zwischen den beiden Röhren, den sogenannten Querschlägen,
im Dezember 2022 beendet. Mit der Verlegung der Rheintalbahn Ostern 2022
und der Herstellung der Baugrubenumschließung zur Sanierung der havarierten
Stelle im Jahr 2023 sind die Voraussetzungen für die Fertigstellung der
Maßnahme geschaffen worden.
12. Auf welche Höhe beziffert die Bundesregierung den
gesamtvolkswirtschaftlichen Schaden der Tunnelhavarie?
Der volkswirtschaftliche Schaden kann derzeit nicht beziffert werden.
13. Auf welche Höhe beziffert die Bundesregierung die Kosten für den Bund
durch die Tunnelhavarie?
Die Kosten der Tunnelhavarie können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beziffert
werden. Zunächst müssen sämtliche Leistungen und Kosten für den Weiterbau
der Weströhre, die Änderung des Verlaufs der Rheintalbahn und die Sanierung
der Oströhre abschließend definiert werden. Auch das Ergebnis des
Schlichtungsverfahrens zwischen der Vorhabenträgerin und den Auftragnehmern muss
in eine Gesamtbewertung einfließen.
14. Beeinträchtigt die Tunnelhavarie im Jahr 2017 die aktuellen Arbeiten des
Bahnprojekts ABS/NBS Karlsruhe-Basel, und wenn nein, warum nicht?
Nein, im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
15. Um wie viele Jahre wird sich der Aus- und Neubau des Bahnprojekts
ABS/NBS Karlsruhe–Basel durch die Tunnelhavarie verzögern?
Die Tunnelhavarie hat keine Auswirkungen auf den Inbetriebnahmetermin des
Gesamtprojekts.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Verzögerung des Bahnprojekts
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, obwohl sich Deutschland im Vertrag von
Lugano im Jahr 1996 verpflichtet hat, das Bahnprojekt und vor allem den
viergleisigen Ausbau der Strecke Karlsruhe–Basel bis zum Jahr 2021
fertigzustellen?
17. Warum konnte die Bundesrepublik Deutschland nicht wie vereinbart den
Vertrag von Lugano mit der Fertigstellung des Bahnprojekts bis zum
Jahr 2021 erfüllen?
Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung ist bestrebt, das Bahnprojekt Karlsruhe–Basel
schnellstmöglich fertigzustellen.
Gründe für die Verzögerung waren unter anderem Bürgerproteste gegen die
Ausgestaltung des Ausbaus zwischen Offenburg und Basel, die die Planungen
für mehrere Jahre fast vollständig gestoppt haben. Als Reaktion auf diese
Proteste gab es 2015 einen stark veränderten und erheblich erweiterten
Projektauftrag des Deutschen Bundestages. Danach mussten etwa 50 Prozent der
Gesamtstrecke zum Teil neu und in großen Teilen auch wesentlich umfangreicher
durch die Vorhabenträgerin geplant werden.
18. Wie lautet der aktuelle Planungstand für das Bahnprojekt Korridor
Mittelrhein?
Das Gesamtprojekt Korridor Mittelrhein: Zielnetz I umfasst mehrere Vorhaben
(siehe
www.bvwp-projekte.de/schiene_2018/2-004-V03/2-004-V03.html). Die
folgenden Antworten zu den Fragen 18 bis 22, 25 bis 27 und 30 beziehen sich
auf die NBS/ABS Mannheim–Karlsruhe. Dieses Vorhaben bildet den
Lückenschluss zwischen der NBS Frankfurt–Mannheim (ebenfalls Bestandteil des
Projektes Korridor Mittelrhein: Zielnetz I) im nördlichen und der ABS/NBS
Karlsruhe–Basel im südlichen Zulauf.
Aufgrund des kapazitiven Engpasses in Bezug auf die aktuell gültige
Zugzahlenprognose 2030 Deutschlandtakt plant die DB AG auf Basis des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes zwischen Mannheim und Karlsruhe eine neue
Bahnstrecke. Aktuell läuft das Trassenauswahlverfahren für die NBS/ABS
Mannheim–Karlsruhe. Von ursprünglich 50 ermittelten, durchgängigen
Linienvarianten für zwei zusätzliche Gleise werden nun acht mögliche Trassen im
Variantenvergleich vertieft untersucht, wovon sechs ausschließlich auf
rechtsrheinischer und zwei teilweise auch auf linksrheinischer Seite verlaufen. Diese
Option gilt unter dem Vorbehalt, dass aus kapazitiven Gründen im Raum
Mannheim zwei zusätzliche Gleise erforderlich sind.
Hierfür wird die neue Zugzahlenprognose 2040 entscheidend sein, die das
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) voraussichtlich in der
zweiten Jahreshälfte 2024 veröffentlichen wird. Falls keine zusätzlichen,
durchgängigen Gleise in Mannheim erforderlich werden, würden im Variantenvergleich
sechs Linienvarianten in Betracht kommen, die nur auf rechtsrheinischer Seite
verlaufen und in Mannheim an den Bestand anbinden.
19. Befinden sich die Planungen zum Bahnprojekt Korridor Mittelrhein im
Zeitplan der DB AG, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie sieht der
weitere Zeitplan aus (bitte konkret auflisten)?
Die Planungen zur NBS/ABS Mannheim–Karlsruhe befinden sich im Zeitplan.
Allerdings hängt die Auswahl der Vorzugsvariante von der Veröffentlichung
der neuen Zugzahlenprognose 2040 ab, welche die Bundesgutachter derzeit
erarbeiten. Auf dieser Grundlage kann ein aktualisierter Terminplan erstellt
werden.
20. Wann wird das Raumordnungsverfahren für das Bahnprojekt Korridor
Mittelrhein abgeschlossen sein?
Gemäß § 15 Absatz 1 des Raumordnungsgesetzes endet die
Raumverträglichkeitsprüfung innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Vorliegen der
vollständigen Verfahrensunterlagen bei der zuständigen Raumordnungsbehörde.
Nähere Erkenntnisse liegen derzeit nicht vor.
21. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung für das
Bahnprojekt Korridor Mittelrhein?
Eine belastbare Kostenschätzung wird erst mit Abschluss der Vorplanung
vorliegen.
22. Wie bewertet die Bundesregierung den Fortgang der Planungen sowie
den aktuellen Planungsstand der beiden hier erwähnten Bahnprojekte
Korridor Mittelrhein und ABS/NBS Karlsruhe–Basel?
Die Planungen sind aufgrund der Projektgröße und der vielen teilweise
gegensätzlichen Ansprüche der verschiedenen Interessensgruppen umfangreich und
komplex. Beide Projekte haben zudem einen unterschiedlichen
Bearbeitungsstatus.
23. Wie ist der Erarbeitungsstand des in der „Gemeinsamen
Absichtserklärung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur der
Bundesrepublik Deutschland zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der
Zulaufstrecken zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT)“
vorgesehenen Ausbaus linksrheinischer Alternativrouten via Frankreich (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache
19/18911), und inwiefern ergeben sich daraus Auswirkungen auf die
Planungen der Deutschen Bahn zum hier erwähnten Bahnprojekt?
Linksrheinische Verbindungen könnten nach einem Ausbau als
Ausweichstrecken die Resilienz des Netzes erhöhen.
Die Strecke Wörth (Rh)–Lauterbourg–Strasbourg stellt dabei eine mögliche
Alternativroute dar.
Darüber hinaus bieten auch wechselseitige Nutzungsmöglichkeiten zwischen
dem südlichen Abschnitt der Rheintalbahn zwischen (Appenweier–)Offenburg
und Basel sowie der französischen Strecke Strasbourg–Mulhouse Ville–Basel
Chancen für Wachstum und Resilienz. Solche Überlegungen erfolgen im
Dialog mit SNCF Réseau.
Zu der Frage, ob es im Falle eines Ausbaus von Alternativrouten
Auswirkungen auf die Planungen der NBS/ABS Mannheim–Karlsruhe bzw. ABS/NBS
Karlsruhe–Basel geben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage
getroffen werden.
24. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der französischen
und schweizerischen Planungen zum Ausbau der Bahnstrecke Wörth–
Lauterbourg–Strasbourg (vgl.
www.hupac.com/220819-Kapazittsengpas
s-Rheintalbahnpdf-a9747700?MasterId=g1_5431), auch im Rahmen der
Bedarfsplanüberprüfung, auf das Schienennetz zwischen Karlsruhe und
Mannheim, insbesondere auf das hier erwähnte Bahnprojekt?
Frankreich und Deutschland sind sich einig, dass die Voraussetzungen für eine
Wirtschaftlichkeit des linksrheinischen Ausbaus der Bahnstrecke Wörth–
Lauterbourg–Strasbourg für den Schienengüterverkehr derzeit noch geschaffen
werden müssen. Dazu fand zuletzt am 28. September 2023 eine trilaterale
Abstimmung zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz statt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
25. Wann wird der Aus- und Neubau des hier erwähnten Bahnprojekts
Mannheim–Karlsruhe abgeschlossen sein?
Die NBS/ABS Mannheim–Karlsruhe befindet sich zum jetzigen Zeitpunkt in
einer frühen Planungsphase. Die Vorzugsvariante ist noch nicht ausgewählt.
Dadurch ist eine Kalkulation zu einer möglichen Bauzeit derzeit noch nicht
möglich.
26. Plant die Bundesregierung, zum Erreichen höherer Akzeptanz der
Bevölkerung für das Aus- und Neubauprojekt Mannheim–Karlsruhe
Lärmschutz über das gesetzliche Maß hinaus vorzusehen (analog zum
sogenannten Rheintalbahnbeschluss, Bundestagsdrucksache 18/7364)?
Ein rechtlicher Anspruch auf Lärmvorsorgemaßnahmen besteht für den
gesamten Streckenverlauf der NBS/ABS Mannheim–Karlsruhe sowie die
unmittelbaren Anbindungsbereiche an die Bestandsinfrastruktur. Über Maßnahmen, die
über das gesetzliche Maß hinaus gehen, wird die Bundesregierung den
Deutschen Bundestag im Rahmen der parlamentarischen Befassung unterrichten.
27. Plant die Bundesregierung, zum Erreichen höherer Akzeptanz der
Bevölkerung und der Vermeidung der Zerschneidung von Natur- und
Siedlungsräumen der Raumwiderstandsklassen IV und V beim Aus- und
Neubauprojekt Mannheim–Karlsruhe abschnittsweise Eisenbahntunnel
anstatt eines oberirdischen Ausbaus vorzusehen (analog zum
sogenannten Rheintalbahnbeschluss, Bundestagsdrucksache 18/7364)?
Aufgrund der Topografie wird ein vorrangig oberirdischer Trassenverlauf
gesucht.
28. Wann werden die Gutachter des Bundes die neue strategische Langfrist-
Verkehrsprognose 2040, aus der die neuen Zugzahlen für das Zieljahr
2040 abgeleitet werden, vorlegen?
Der Prognosefall 1 „Basisprognose 2040“ der Verkehrsprognose 2040 ist
empirische Grundlage für die Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ). Das BMDV plant den
BPÜ-Bericht im Sommer 2024 an den Deutschen Bundestag zu übermitteln.
29. Welche Auswirkungen könnte die neue Zugzahlprognose 2040 auf den
bereits laufenden Aus- und Neubau der Bahnstrecke Karlsruhe–Basel
haben?
Eine Bewertung der Auswirkungen wird erst möglich, wenn die Prognose
vorliegt.
30. Welche Auswirkungen könnte die neue Zugzahlprognose 2040 auf den
Planungsprozess des Aus- und Neubaus der Bahnstrecke Mannheim–
Karlsruhe haben?
Die Kapazitätsuntersuchungen für die NBS/ABS Mannheim–Karlsruhe haben
ergeben, dass auf Basis der Zugzahlen 2030 Deutschlandtakt in Mannheim ein
oberirdischer Bestandsausbau ausreichend wäre, um eine optimale
Betriebsqualität zu erreichen. Voraussetzung dafür ist die Wiederherstellung der
zweigleisigen Befahrbarkeit der östlichen Riedbahn, die bereits im
Bundesverkehrswegeplan 2030 als zweigleisige Strecke unterstellt war. Das Ergebnis der
Kapazitätsuntersuchungen ist jedoch knapp. Wenn also die Zugzahlen in der Prognose
2040 steigen, werden für eine optimale Betriebsqualität zwei zusätzliche Gleise
im Raum Mannheim benötigt.
31. Hat der von DB AG und Bundesregierung vorgelegte Sanierungsplan für
die wichtigsten Bahnkorridore (vgl. beispielsweise die Generalsanierung
der Riedbahn;
www.riedbahn.de/home.html) Auswirkungen auf die Aus-
und Neubauprojekte der Bahnstrecken Mannheim–Karlsruhe sowie
Karlsruhe–Basel, und wenn ja, um welchen Zeitraum verzögern sich
diese Projekte?
32. Welche Neu-, Aus- und Umbauprojekte sowie Lärmsanierungen der DB
Netz AG in Hessen, Rheinland-Pfalz sowie Baden-Württemberg
verzögern sich durch die Generalsanierung der Riedbahn (bitte nach Projekt,
jeweiligem Zeitverzug und erwarteten Mehrkosten auflisten)?
Die Fragen 31 und 32 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Ausbau der hochbelasteten Streckenabschnitte zum Hochleistungsnetz
macht die Koordinierung von Baumaßnahmen in den kommenden Jahren
deutlich anspruchsvoller. Dadurch kann es in Einzelfällen erforderlich werden, den
Zeitplan von Projekten zu überarbeiten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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