BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Integration von Schutzberechtigten in das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben - Bestandsaufnahme bestehender Maßnahmen

(insgesamt 76 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

21.03.2024

Aktualisiert

27.03.2024

BT20/1007117.01.2024

Integration von Schutzberechtigten in das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben - Bestandsaufnahme bestehender Maßnahmen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Integration von Schutzberechtigten in das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben – Bestandsaufnahme bestehender Maßnahmen Seit 2015 wurden in Deutschland über 2,6 Millionen Asylanträge gestellt. Mehr als 1,5 Millionen Personen haben Schutz zugesprochen und entsprechende Aufenthaltstitel erhalten. Hinzu kommen über 1 Million Ukrainerinnen und Ukrainer, die seit Februar 2022 nach Deutschland geflohen sind und hier außerhalb des Asylsystems Schutz erhalten. Die Integration dieser Schutzberechtigten und weiterer zukünftig in Deutschland Schutz findender Menschen ist eine große Herausforderung – für die Menschen selbst und auch für unsere Gesellschaft. Ziel muss es sein, dass diese Schutzberechtigten am Ende des Integrationsprozesses in gleichem Maße am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben wie die einheimische Bevölkerung. Dementsprechend ist es das im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beschriebene Ziel, die Integration der rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländer in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben durch Integrationsmaßnahmen zu fördern und zu fordern (vgl. § 43 AufenthG). In diesem Integrationsprozess nehmen der Spracherwerb und die Teilnahme am Ausbildungs- und Arbeitsleben eine herausragende Rolle ein. Sie sind Hauptmotoren für eine gelingende Integration. Die Integrationskurse sind ein Angebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), um die gesellschaftliche Integration von Ausländern zu fördern. Ausländer sollen mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können. Hierzu bedarf es ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. So umfasst der Integrationskurs neben einem Orientierungskurs regelmäßig einen Basis- und einen Aufbausprachkurs mit dem Ziel eines Referenzniveaus B1. Das reguläre Programm wird durch Kurse ergänzt, die auf spezielle Bedürfnisse zugeschnitten sind, wie etwa Alphabetisierungskurse, Zweitschriftlernkurse, Förderkurse sowie Kurse für Frauen, Eltern und Jugendliche. Die mit den Kursen verfolgte Zielsetzung konnte und kann nicht immer erreicht werden, insbesondere werden häufig keine ausreichenden Sprachkenntnisse erlangt, wie die jährlichen Berichte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Integrationskursgeschäftsstatistik zeigen. Eine veränderte Struktur der Kursteilnehmer und damit verbundene veränderte Bedürfnisse, eine hohe Anzahl von Kursabbrüchen sowie mögliche neue Ansätze sollten nach Ansicht der Fragesteller zum Anlass für eine Evaluierung und daraus folgende Optimierung genommen werden. Deutscher Bundestag Drucksache 20/10071 20. Wahlperiode 17.01.2024 Anerkannte Schutzberechtigte sowie geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer haben vollen Arbeitsmarktzugang. Auch wenn die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Fluchthintergrund Fortschritte gemacht hat, bleibt sie nach Einschätzung der Fragesteller schwierig. Viele der Schutzberechtigten bleiben über Jahre auf staatliche Transferleistungen angewiesen, wie die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigen. Die Beschäftigungsquote der Menschen aus den Hauptasylherkunftsländern betrug im September 2023 36,9 Prozent. Auch die hiesige Beschäftigungsquote der Menschen aus der Ukraine ist mit 19,9 Prozent im europäischen Vergleich niedrig. Im August 2023 bezogen 40,7 Prozent der Erwerbsfähigen aus den sogenannten acht Hauptasylherkunftsländern sowie über 60 Prozent der Erwerbsfähigen aus der Ukraine Bürgergeld (vgl. Aktueller Migrationsmonitor der Bundesagentur für Arbeit, Monatszahlen). Diese erwerbsfähigen Menschen müssen nach Ansicht der Fragesteller besser und praxisbezogener an den Arbeitsmarkt und – im Falle der Menschen mit Asylhintergrund – gerade auch an Ausbildungsmöglichkeiten herangeführt werden. So hatten laut SoKo-Jahresbericht 2022 von den befragten Asylantragstellern im Jahr 2022 nur 9,5 Prozent eine berufliche Ausbildung absolviert, 12,5 Prozent einen Beruf ohne Zeugnis erlernt, und fast 60 Prozent gar keine Ausbildung absolviert. Unter derzeit knapp 484 000 als arbeitsuchend registrierten Personen aus der Statistikgruppe der acht Hauptasylherkunftsländer haben 8 Prozent keine Ausbildung; bei der größten Gruppe der Syrer betrifft dies 88 Prozent (vgl. Migrationsmonitor der Bundesagentur für Arbeit, Monatszahlen). Entgegen dem gesetzlichen Auftrag des Aufenthaltsgesetzes (§§ 93 ff. AufenthG) beinhaltete der 13. Integrationsbericht (Bundestagsdrucksache 20/5670) der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Reem Alabali-Radovan, ausschließlich einen Lagebericht zu Rassismus. Einen Bericht zur Integration blieb die Bundesregierung bislang nach Kenntnis der Fragesteller schuldig. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Personen haben in den Jahren von 2013 bis 2023 an einem Integrationskurs teilgenommen (bitte nach Jahr und prozentualem Anteil von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen aufschlüsseln)?  2. Wie viele von den in Frage 1 erfragten Teilnehmern haben in den Jahren von 2013 bis 2023 am Ende eines Integrationskurses eine Sprachprüfung (Deutsch-Test für Zuwanderer – DTZ) abgelegt?  3. Wie viele von den Testteilnehmern in Frage 2 haben in den Jahren von 2013 bis 2023 bei der Sprachprüfung das Zielniveau B1 und das niedrigere A2-Niveau erreicht (bitte nach Jahr und Sprachniveau aufschlüsseln)?  4. Wie viele Personen mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen im Sinne des § 44 Absatz 1 Nummer 1c sowie 2 AufenthG haben in den Jahren von 2013 bis 2023 an Integrationskursen teilgenommen (bitte nach Jahr, Geschlecht und den acht häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)?  5. Wie viele dieser Personen haben am Ende eines Integrationskurses eine Sprachprüfung (DTZ) und mit welchem Ergebnis abgelegt (bitte für die Jahre von 2013 bis 2023 sowie nach Geschlecht und den acht häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)?  6. Wie viele der in Frage 4 erfragten Personen haben den Integrationskurs nicht beendet (bitte für die Jahre von 2013 bis 2023, nach Geschlecht sowie nach gemeldetem „Abbruch“ oder erfasster „Inaktivität“ aufschlüsseln)?  7. Wie viele gestattete Personen haben in den Jahren von 2016 bis 2023 an Integrationskursen teilgenommen (bitte nach Jahr, Geschlecht und den acht häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)?  8. Wie viele der gestatteten Personen haben den Integrationskurs erfolgreich mit dem Sprachniveau B1 abgeschlossen (bitte für die Jahre von 2016 bis 2023, nach Geschlecht und den acht häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)?  9. Wie viele der gestatteten Personen haben den Integrationskurs nicht beendet (bitte für die Jahre von 2016 bis 2023, nach Geschlecht sowie gemeldetem „Abbruch“ und erfasster „Inaktivität“ aufschlüsseln)? 10. Wie viele Personen mit einer Duldung haben in den Jahren von 2016 bis heute Integrationskurse besucht (bitte nach Jahr, Geschlecht und den acht häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)? 11. Wie viele Personen mit einer Duldung haben in den Jahren von 2016 bis heute Integrationskurse erfolgreich mit dem Sprachniveau B1 abgeschlossen (bitte nach Jahr, Geschlecht und den acht häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)? 12. Wie viele Personen mit einer Duldung haben den Integrationskurs nicht beendet (bitte für die Jahre von 2016 bis heute, nach Geschlecht sowie gemeldetem „Abbruch“ und erfasster „Inaktivität“ aufschlüsseln)? 13. Wie viele Personen aus sicheren Herkunftsstaaten nach § 29a des Asylgesetzes (AsylG) nehmen derzeit an Integrationskursen teil, und wie viele haben sich darüber hinaus seit dem 1. Januar 2023 für einen Kurs angemeldet? 14. Wie viele Ukrainerinnen und Ukrainer haben von 2022 bis heute an Integrationskursen teilgenommen bzw. nehmen an diesen teil (bitte nach Quartal, Kursart und Geschlecht aufschlüsseln)? 15. Wie viele Ukrainerinnen und Ukrainer haben von 2022 bis heute einen Integrationskurs bereits abgeschlossen, und mit welchem Ergebnis (bitte nach Kursart und Sprachlevel aufschlüsseln)? 16. Was waren in den Jahren von 2021 bis heute in allen Personengruppen die drei am häufigsten genannten Gründe für den Abbruch eines Integrationskurses? 17. Inwieweit unterscheiden sich die prozentualen Quoten des vorzeitigen Austritts aufgrund gemeldeten Abbruchs und erfasster Inaktivität bei den Eltern- und Frauenintegrationskursen sowie den Jugendintegrationskursen prozentual im Vergleich zu den allgemeinen Integrationskursen? 18. Was waren in den Jahren von 2021 bis heute bei den Eltern- und Frauenintegrationskursen sowie den Jugendintegrationskursen die drei am häufigsten genannten Gründe für einen Kursabbruch? 19. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den genannten Abbruchgründen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung, um bei den genannten Gründen ggf. Abhilfe zu schaffen, und welche kursbegleitenden Maßnahmen kommen neben der Kinderbetreuung für welche speziellen Gruppen in Betracht, um die Erfolgswahrscheinlichkeit zu erhöhen? 20. Wie viele Personen haben in den Jahren von 2013 bis 2023 an Alphabetisierungskursen teilgenommen, und wie viele von den Teilnehmenden haben mit einem Sprachniveau von A2 oder höher abgeschlossen (bitte nach Jahr, Sprachniveau und prozentualem Verhältnis zu den Kursteilnehmenden sowie zu den Testteilnehmenden aufschlüsseln)? 21. Wie viele Plätze in virtuellen Integrationskursen wurden seit Juni 2020 angeboten, und wie viele wurden tatsächlich wahrgenommen (bitte nach Halbjahren, absoluten Zahlen sowie prozentualem Anteil an allen Kursangeboten aufschlüsseln)? 22. Welches waren die acht häufigsten Staatsangehörigkeiten der Teilnehmer an den virtuellen Kursen (bitte nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht der Teilnehmer aufschlüsseln)? 23. Wie viele der Teilnehmer haben den virtuellen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen (bitte nach absoluten Zahlen sowie prozentualem Anteil aufschlüsseln)? 24. Wie hoch war die Abbruchquote bei den virtuellen Integrationskursen (bitte nach absoluter Zahl sowie prozentualem Anteil aufschlüsseln)? 25. Wurden und werden die Gründe für die Abbrüche virtueller Kurse gesondert erfasst, und wenn ja, was waren die drei häufigsten Gründe, und wie bewertet die Bundesregierung die genannten Abbruchgründe, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung, um bei den genannten Gründen ggf. Abhilfe zu schaffen? 26. Wie viele Personen haben von 2020 bis heute von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Unterrichtseinheiten des Sprachkurses zu wiederholen, und wie viele Wiederholer haben in derselben Zeit erfolgreich abgeschlossen (bitte nach Jahr und Erfolgsquote der Wiederholer bei Kursende aufschlüsseln)? 27. Wie viele Personen haben von 2020 bis heute Integrationskurse aufgrund des Eintritts in eine andere Tätigkeit oder Aktivierungsmaßnahme vorzeitig verlassen (bitte nach Jahren sowie nach den Bereichen Berufstätigkeit, Berufsausbildung, Aktivierungsmaßnahme aufschlüsseln)? 28. Wie viele Personen wurden in den Jahren von 2016 bis heute nach § 44a AufenthG zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet (bitte nach Jahr sowie Aufenthaltsstatus aufschlüsseln)? 29. In wie vielen Fällen erfolgten in den Jahren von 2016 bis heute Verpflichtungen zur Integrationskursteilnahme durch den Leistungsträger im Rahmen der Regelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)? 30. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass ausweislich der Integrationskursgeschäftsstatistik 2022 zwischen den ausgesprochenen Verpflichtungen und den verpflichteten neuen Integrationskursteilnehmenden eine erhebliche Zahlendiskrepanz besteht (z. B. 269 042 TGS-Verpflichtungen [TGS = Träger der Grundsicherung], jedoch nur 117 042 neue TSG- verpflichtete Teilnehmende sowie 12 387 TLA-Verpflichtungen [TLA = Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz], jedoch nur 7 564 neue TLA-verpflichtete Teilnehmende)? 31. Wie viele teilnahmeverpflichtete Personen wurden von 2013 bis heute mit Sanktionen durch die Leistungsträger belegt (bitte pro Jahr nach sanktionierendem Leistungsträger, Geschlecht und den acht häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)? 32. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der durchschnittlichen Auslastung der Integrationskurse? 33. Welche Hauptgründe sieht die Bundesregierung für eine Auslastung der Integrationskurse gerade in dieser Höhe? 34. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei dem Träger mangels ausreichender Anmeldungen den Beginn von Integrationskursen hinausgezögert haben, und wenn ja, wie viele Kurse wurden aus diesem Grund verschoben oder abgesagt? 35. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um flächendeckende Angebote an Integrationskursen, gerade im ländlichen Raum, zu fördern und zu gewährleisten? 36. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der Evaluierung des Pilotprojektes „Optimierte Integrationskurszusteuerung“, das von 2017 bis 2021 erprobt wurde, gezogen, und wie gedenkt die Bundesregierung, diese Erkenntnisse umzusetzen? 37. Welche konkreten und umsetzbaren Erkenntnisse hat das Forschungsprojekt „Evaluation der Integrationskurse“ (EvIk), das die Wirkungsweise der Integrationskurse mit besonderem Fokus auf die Teilnehmergruppe mit Asylantragshintergrund bis 2022 (nunmehr 2025) untersucht, bislang erbracht, und wie genau sollen diese umgesetzt werden? 38. Wie viele Kontrollen zur Qualitätssicherung der Integrationskurse wurden in den Jahren 2021, 2022 und 2023 jeweils vorgenommen, und mit welchem Ergebnis? 39. Wie viele Personen haben von 2021 bis heute Angebote der berufsbezogenen Sprachförderung wahrgenommen, und wie viele Personen haben in demselben Zeitraum diese Sprachförderkurse erfolgreich abgeschlossen (bitte pro Jahr und Ergebnis aufschlüsseln)? 40. Wie erfolgt der Übergang in Berufssprachkurse in der Praxis, und welche Verbesserungen sind hier beabsichtigt? 41. Welche Rolle spielt bei diesem Übergang die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE)? 42. Welche sprachbezogenen Kombinationsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit existieren derzeit, und wie viele Personen im Kontext von Fluchtmigration nutzen diese? 43. Wie viele jährliche Eintritte in arbeitsmarktpolitische Instrumente von Personen im Kontext von Fluchtmigration erfolgten von 2016 bis heute (bitte nach Jahr und den folgenden Kategorien: Aktivierung und berufliche Eingliederung, Berufliche Weiterbildung, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Beschäftigung schaffende Maßnahmen, Freie Förderung bzw. sonstige Förderung aufschlüsseln)? 44. Existieren spezielle Maßnahmen, um den Übergang von Integrationskursen in die Ausbildung zu fördern, und wenn ja, welche sind dies? 45. Wie viele Menschen haben an derartigen Überleitungsmaßnahmen seit 2021 teilgenommen, und wie viele von ihnen konnten dadurch in Ausbildungen vermittelt werden (siehe Frage 44)? 46. Welche integrationsbezogenen Projekte oder Maßnahmen hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Staatsministerin Reem Alabali- Radovan, außerhalb der von ihr selbst benannten Themenbereiche Rassismus, des Chancenaufenthaltsrechts für geduldete Ausreisepflichtige und einer Einbürgerungskampagne, die das neue Staatsangehörigkeitsrecht begleiten soll (https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/medien/presse/i nterviews/-die-mehrheit-der-muslime-in-deutschland-verurteilt-den- terrorder-hamas--2231154), initiiert oder näher begleitet? 47. Welche Maßnahmen oder Programme hat die Staatsministerin Reem Alabali-Radovan ins Leben gerufen, um Frauen mit Migrationshintergrund den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen bzw. zu erleichtern (bitte Maßnahme bzw. Programm sowie jeweilige Teilnehmerinnenanzahl aufzählen)? 48. Welche Maßnahmen hat die Staatsministerin Reem Alabali-Radovan Stand heute aufgrund des Berichts der Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit „Gemeinsam die Einwanderungsgesellschaft gestalten“ (2021) konkret umgesetzt? 49. Welche Berufsausbildungen haben die mit Stand Dezember 2023 bei der BA als arbeitsuchend registrierten 413 862 ukrainischen Staatsangehörigen (Quelle: BA, Migrationsmonitor, Tabelle 3.1, Stand: Dezember 2023;bitte nach Geschlecht, Berufsausbildung, Hochschulstudium, sonstigem aufschlüsseln)? 50. Wie viele Anerkennungen von Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüssen ukrainischer Staatsangehöriger wurden seit 2022 mit welchen Ergebnissen durchgeführt (bitte nach jeweiligen Kategorien nach Anerkennung, Teilanerkennung, keine Anerkennung aufschlüsseln)? 51. Welche sind, nach Erkenntnis der Bundesregierung, die häufigsten Schwierigkeiten bei der Anerkennung von ukrainischen Berufs- und Hochschulabschlüssen? 52. Welche speziell auf die in Frage 49 genannte Gruppe zugeschnittenen Maßnahmen bzw. Angebote wie etwa Nachqualifizierungen existieren bereits, und welche weiteren plant die Bundesregierung? 53. Wie viele ukrainische Staatsangehörige befinden sich derzeit in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (bitte nach den Kategorien: Aktivierung und berufliche Eingliederung, Berufliche Weiterbildung, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Beschäftigung schaffende Maßnahmen, Freie Förderung bzw. sonstige Förderung aufschlüsseln)? 54. Wie viele Personen aus der Statistikgruppe Personen im Kontext von Fluchtmigration sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt (bitte nach Aufenthaltsstatus sowie gesonderte Ausweisung ausschließlich geringfügiger Beschäftigung aufschlüsseln)? 55. Wie viele erwerbsfähige Personen aus der Statistikgruppe Personen im Kontext von Fluchtmigration beziehen Leistungen nach dem SGB II und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III; bitte aufschlüsseln)? 56. Wie viele erwerbsfähige Personen aus der Statistikgruppe der acht Hauptasylherkunftsländer beziehen derzeit Leistungen nach dem SGB II und SGB III (bitte aufschlüsseln)? 57. Wie viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) aus der Statistikgruppe Personen im Kontext von Fluchtmigration und wie viele aus der Statistikgruppe der sogenannten Asylherkunftsländer wurden in den Jahren von 2016 bis 2023 in Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II vermittelt (bitte nach Statistikgruppe je nach Datenlage auswählen, nach Jahr und jeweiligem Jahresmittelwert der Teilnehmerzahl aufschlüsseln)? 58. Wie viele Menschen bezogen bzw. beziehen von 2013 bis heute Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG; bitte jeweils pro Jahr nach Aufenthaltsstatus sowie nach Grundleistungen und Analogleistungen gemäß § 2 Absatz 1 AsylbLG i. V. m. dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch [SGB XII] aufschlüsseln)? 59. Wie viele Personen mit Gestattung und Duldung hatten von 2018 bis heute eine Arbeitserlaubnis inne, und wie viele waren bzw. sind (ohne ausschließlich geringfügige Beschäftigung) sozialversicherungspflichtig beschäftigt (bitte pro Jahr nach Status und jeweils den acht häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)? 60. Wie viel Prozent der Anträge auf eine Arbeitserlaubnis von Personen mit Gestattung und Duldung wurden in den Jahren von 2018 bis heute positiv beschieden (bitte nach Jahr, jeweiliger Gesamtantragszahl und Prozentsatz aufschlüsseln)? 61. Wie viele Bezieher von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz befanden sich von 2013 bis heute in Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG bzw. zeitweise auch § 5a AsylbLG (bitte nach Jahr, Jahresdurchschnittswerten und Bundesländern aufschlüsseln)? 62. Bei wie vielen der in Frage 61 erfragten Personen wurde eine Verpflichtung ausgesprochen (bitte nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln)? 63. Wie viele solcher Arbeitsgelegenheiten existieren nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit zurzeit? 64. Ergeben sich für die Empfänger sogenannter Analogleistungen aus der Neufassung der §§ 11 und 12 SGB XII sowie der Streichung des § 39a SGB XII Änderungen, und falls ja, welche sind das genau? 65. Welche Statistiken existieren zu der Anerkennung von Berufsabschlüssen von Personen im Kontext von Fluchtmigration und Personen aus den sogenannten Asylherkunftsländern, und wie viele Anerkennungen und Teilanerkennungen erfolgten für diese statistischen Personengruppen seit 2016 (bitte nach Jahren, Statistikgruppe, Anzahl der Anerkennungen und Teilanerkennungen aufschlüsseln)? 66. Wie viele Anerkennungen erfolgten für die jeweils zehn zugangsstärksten Herkunftsländer seit 2016, sofern zu keiner der in Frage 65 genannten Statistikgruppen Daten zur Verfügung stehen (bitte nach Jahr, Herkunftsland und Anzahl der Anerkennungen und Teilanerkennungen aufschlüsseln)? 67. In welchen Berufen arbeiteten Asylantragsteller, bevor sie nach Deutschland kamen, hauptsächlich (bitte für die Jahre 2021 und 2022 und die zehn häufigsten Bereiche aufschlüsseln), und in welchem Stadium und durch welche Institutionen werden diese Berufe erfasst? 68. Wie viele Personen im Kontext von Fluchtmigration und wie viele Personen aus den Hauptasylherkunftsländern befanden bzw. befinden sich von 2016 bis heute in einer Berufsausbildung (bitte je Statistikgruppe nach Jahr, Aufenthaltsstatus, Geschlecht und den acht häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)? 69. Wie viele Personen im Kontext von Fluchtmigration und/oder Personen aus den Hauptasylherkunftsländern haben von 2016 bis 2023 eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen, und wie viele haben eine Ausbildung abgebrochen (bitte nach Jahr, je Statistikgruppe, Aufenthaltsstatus, Geschlecht und den acht häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)? 70. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Hauptgründen der Ausbildungsabbrüche, wie bewertet die Bundesregierung die Abbruchgründe, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung, um bei den genannten Gründen ggf. Abhilfe zu schaffen? 71. Mit welchen bestehenden und neuen Instrumenten will die Bundesregierung den vom Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil angekündigten „Job-Turbo“ zur schnellen Arbeitsvermittlung nach Abschluss von Integrationskursen erreichen? 72. Wie genau wird der Tätigkeitsbereich des neuen „Sonderbeauftragten der Regierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“ beschrieben? 73. Welche im Vergleich zu heute neuen Beratungselemente sollen die im Rahmen des „Job-Turbos“ vorgesehenen verstärkten Kundengespräche in den Jobcentern enthalten? 74. Wie häufig und in welchem Abstand fanden in den Jahren 2022 und 2023 durchschnittlich Gespräche der Jobcenter mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten statt? 75. Wie lange dauerte es in den Jahren 2022 und 2023 nach Eintritt in das SGB-II- Leistungssystem durchschnittlich, bis ein persönliches Beratungsgespräch mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stattfand? 76. Wie viele zusätzliche Kapazitäten plant die Bundesregierung, bei den Jobcentern aufzubauen, um die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil avisierte neue „Kundenkontaktdichte“ herzustellen, damit „im Gespräch zwischen Jobcentern und Geflüchteten Hindernisse aus dem Weg geräumt werden.“ (https://www.sueddeutsche.de/politik/migration-arbeitsminister- heil-will-job-turbo-fuer-gefluechtete-zuenden-dpa.urn-newsml-dpa-com-2 0090101-231018-99-611317)? Berlin, den 11. Januar 2024 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Ähnliche Kleine Anfragen