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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Integration von Schutzberechtigten in das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben - Bestandsaufnahme bestehender Maßnahmen
(insgesamt 76 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Datum
21.03.2024
Antwortdauer
64 Tage
Aktualisiert
27.03.2024
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1007117.01.2024
Integration von Schutzberechtigten in das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben - Bestandsaufnahme bestehender Maßnahmen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Integration von Schutzberechtigten in das gesellschaftliche und wirtschaftliche
Leben – Bestandsaufnahme bestehender Maßnahmen
Seit 2015 wurden in Deutschland über 2,6 Millionen Asylanträge gestellt. Mehr
als 1,5 Millionen Personen haben Schutz zugesprochen und entsprechende
Aufenthaltstitel erhalten. Hinzu kommen über 1 Million Ukrainerinnen und
Ukrainer, die seit Februar 2022 nach Deutschland geflohen sind und hier außerhalb
des Asylsystems Schutz erhalten. Die Integration dieser Schutzberechtigten und
weiterer zukünftig in Deutschland Schutz findender Menschen ist eine große
Herausforderung – für die Menschen selbst und auch für unsere Gesellschaft.
Ziel muss es sein, dass diese Schutzberechtigten am Ende des
Integrationsprozesses in gleichem Maße am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen
Leben teilhaben wie die einheimische Bevölkerung. Dementsprechend ist es
das im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beschriebene Ziel, die Integration der
rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländer in das
wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben durch Integrationsmaßnahmen zu
fördern und zu fordern (vgl. § 43 AufenthG). In diesem Integrationsprozess
nehmen der Spracherwerb und die Teilnahme am Ausbildungs- und
Arbeitsleben eine herausragende Rolle ein. Sie sind Hauptmotoren für eine gelingende
Integration.
Die Integrationskurse sind ein Angebot des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF), um die gesellschaftliche Integration von Ausländern zu
fördern. Ausländer sollen mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so
weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen
Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können. Hierzu
bedarf es ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. So umfasst der
Integrationskurs neben einem Orientierungskurs regelmäßig einen Basis- und einen
Aufbausprachkurs mit dem Ziel eines Referenzniveaus B1. Das reguläre
Programm wird durch Kurse ergänzt, die auf spezielle Bedürfnisse zugeschnitten
sind, wie etwa Alphabetisierungskurse, Zweitschriftlernkurse, Förderkurse
sowie Kurse für Frauen, Eltern und Jugendliche.
Die mit den Kursen verfolgte Zielsetzung konnte und kann nicht immer erreicht
werden, insbesondere werden häufig keine ausreichenden Sprachkenntnisse
erlangt, wie die jährlichen Berichte des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge zur Integrationskursgeschäftsstatistik zeigen. Eine veränderte Struktur der
Kursteilnehmer und damit verbundene veränderte Bedürfnisse, eine hohe
Anzahl von Kursabbrüchen sowie mögliche neue Ansätze sollten nach Ansicht der
Fragesteller zum Anlass für eine Evaluierung und daraus folgende Optimierung
genommen werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10071
20. Wahlperiode 17.01.2024
Anerkannte Schutzberechtigte sowie geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer
haben vollen Arbeitsmarktzugang. Auch wenn die Arbeitsmarktintegration von
Menschen mit Fluchthintergrund Fortschritte gemacht hat, bleibt sie nach
Einschätzung der Fragesteller schwierig. Viele der Schutzberechtigten bleiben über
Jahre auf staatliche Transferleistungen angewiesen, wie die Statistiken der
Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigen. Die Beschäftigungsquote der Menschen aus
den Hauptasylherkunftsländern betrug im September 2023 36,9 Prozent. Auch
die hiesige Beschäftigungsquote der Menschen aus der Ukraine ist mit
19,9 Prozent im europäischen Vergleich niedrig. Im August 2023 bezogen
40,7 Prozent der Erwerbsfähigen aus den sogenannten acht
Hauptasylherkunftsländern sowie über 60 Prozent der Erwerbsfähigen aus der Ukraine
Bürgergeld (vgl. Aktueller Migrationsmonitor der Bundesagentur für Arbeit,
Monatszahlen).
Diese erwerbsfähigen Menschen müssen nach Ansicht der Fragesteller besser
und praxisbezogener an den Arbeitsmarkt und – im Falle der Menschen mit
Asylhintergrund – gerade auch an Ausbildungsmöglichkeiten herangeführt
werden. So hatten laut SoKo-Jahresbericht 2022 von den befragten
Asylantragstellern im Jahr 2022 nur 9,5 Prozent eine berufliche Ausbildung absolviert,
12,5 Prozent einen Beruf ohne Zeugnis erlernt, und fast 60 Prozent gar keine
Ausbildung absolviert. Unter derzeit knapp 484 000 als arbeitsuchend
registrierten Personen aus der Statistikgruppe der acht Hauptasylherkunftsländer
haben 8 Prozent keine Ausbildung; bei der größten Gruppe der Syrer betrifft dies
88 Prozent (vgl. Migrationsmonitor der Bundesagentur für Arbeit,
Monatszahlen).
Entgegen dem gesetzlichen Auftrag des Aufenthaltsgesetzes (§§ 93 ff.
AufenthG) beinhaltete der 13. Integrationsbericht (Bundestagsdrucksache
20/5670) der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration, Reem Alabali-Radovan, ausschließlich einen Lagebericht zu
Rassismus. Einen Bericht zur Integration blieb die Bundesregierung bislang nach
Kenntnis der Fragesteller schuldig.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen haben in den Jahren von 2013 bis 2023 an einem
Integrationskurs teilgenommen (bitte nach Jahr und prozentualem Anteil von
EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen aufschlüsseln)?
2. Wie viele von den in Frage 1 erfragten Teilnehmern haben in den Jahren
von 2013 bis 2023 am Ende eines Integrationskurses eine Sprachprüfung
(Deutsch-Test für Zuwanderer – DTZ) abgelegt?
3. Wie viele von den Testteilnehmern in Frage 2 haben in den Jahren von
2013 bis 2023 bei der Sprachprüfung das Zielniveau B1 und das
niedrigere A2-Niveau erreicht (bitte nach Jahr und Sprachniveau aufschlüsseln)?
4. Wie viele Personen mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen im
Sinne des § 44 Absatz 1 Nummer 1c sowie 2 AufenthG haben in den
Jahren von 2013 bis 2023 an Integrationskursen teilgenommen (bitte nach
Jahr, Geschlecht und den acht häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)?
5. Wie viele dieser Personen haben am Ende eines Integrationskurses eine
Sprachprüfung (DTZ) und mit welchem Ergebnis abgelegt (bitte für die
Jahre von 2013 bis 2023 sowie nach Geschlecht und den acht häufigsten
Nationalitäten aufschlüsseln)?
6. Wie viele der in Frage 4 erfragten Personen haben den Integrationskurs
nicht beendet (bitte für die Jahre von 2013 bis 2023, nach Geschlecht
sowie nach gemeldetem „Abbruch“ oder erfasster „Inaktivität“
aufschlüsseln)?
7. Wie viele gestattete Personen haben in den Jahren von 2016 bis 2023 an
Integrationskursen teilgenommen (bitte nach Jahr, Geschlecht und den
acht häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)?
8. Wie viele der gestatteten Personen haben den Integrationskurs erfolgreich
mit dem Sprachniveau B1 abgeschlossen (bitte für die Jahre von 2016 bis
2023, nach Geschlecht und den acht häufigsten Nationalitäten
aufschlüsseln)?
9. Wie viele der gestatteten Personen haben den Integrationskurs nicht
beendet (bitte für die Jahre von 2016 bis 2023, nach Geschlecht sowie
gemeldetem „Abbruch“ und erfasster „Inaktivität“ aufschlüsseln)?
10. Wie viele Personen mit einer Duldung haben in den Jahren von 2016 bis
heute Integrationskurse besucht (bitte nach Jahr, Geschlecht und den acht
häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)?
11. Wie viele Personen mit einer Duldung haben in den Jahren von 2016 bis
heute Integrationskurse erfolgreich mit dem Sprachniveau B1
abgeschlossen (bitte nach Jahr, Geschlecht und den acht häufigsten Nationalitäten
aufschlüsseln)?
12. Wie viele Personen mit einer Duldung haben den Integrationskurs nicht
beendet (bitte für die Jahre von 2016 bis heute, nach Geschlecht sowie
gemeldetem „Abbruch“ und erfasster „Inaktivität“ aufschlüsseln)?
13. Wie viele Personen aus sicheren Herkunftsstaaten nach § 29a des
Asylgesetzes (AsylG) nehmen derzeit an Integrationskursen teil, und wie viele
haben sich darüber hinaus seit dem 1. Januar 2023 für einen Kurs
angemeldet?
14. Wie viele Ukrainerinnen und Ukrainer haben von 2022 bis heute an
Integrationskursen teilgenommen bzw. nehmen an diesen teil (bitte nach
Quartal, Kursart und Geschlecht aufschlüsseln)?
15. Wie viele Ukrainerinnen und Ukrainer haben von 2022 bis heute einen
Integrationskurs bereits abgeschlossen, und mit welchem Ergebnis (bitte
nach Kursart und Sprachlevel aufschlüsseln)?
16. Was waren in den Jahren von 2021 bis heute in allen Personengruppen die
drei am häufigsten genannten Gründe für den Abbruch eines
Integrationskurses?
17. Inwieweit unterscheiden sich die prozentualen Quoten des vorzeitigen
Austritts aufgrund gemeldeten Abbruchs und erfasster Inaktivität bei den
Eltern- und Frauenintegrationskursen sowie den Jugendintegrationskursen
prozentual im Vergleich zu den allgemeinen Integrationskursen?
18. Was waren in den Jahren von 2021 bis heute bei den Eltern- und
Frauenintegrationskursen sowie den Jugendintegrationskursen die drei am
häufigsten genannten Gründe für einen Kursabbruch?
19. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den genannten
Abbruchgründen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung, um
bei den genannten Gründen ggf. Abhilfe zu schaffen, und welche
kursbegleitenden Maßnahmen kommen neben der Kinderbetreuung für welche
speziellen Gruppen in Betracht, um die Erfolgswahrscheinlichkeit zu
erhöhen?
20. Wie viele Personen haben in den Jahren von 2013 bis 2023 an
Alphabetisierungskursen teilgenommen, und wie viele von den Teilnehmenden
haben mit einem Sprachniveau von A2 oder höher abgeschlossen (bitte nach
Jahr, Sprachniveau und prozentualem Verhältnis zu den
Kursteilnehmenden sowie zu den Testteilnehmenden aufschlüsseln)?
21. Wie viele Plätze in virtuellen Integrationskursen wurden seit Juni 2020
angeboten, und wie viele wurden tatsächlich wahrgenommen (bitte nach
Halbjahren, absoluten Zahlen sowie prozentualem Anteil an allen
Kursangeboten aufschlüsseln)?
22. Welches waren die acht häufigsten Staatsangehörigkeiten der Teilnehmer
an den virtuellen Kursen (bitte nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht
der Teilnehmer aufschlüsseln)?
23. Wie viele der Teilnehmer haben den virtuellen Integrationskurs
erfolgreich abgeschlossen (bitte nach absoluten Zahlen sowie prozentualem
Anteil aufschlüsseln)?
24. Wie hoch war die Abbruchquote bei den virtuellen Integrationskursen
(bitte nach absoluter Zahl sowie prozentualem Anteil aufschlüsseln)?
25. Wurden und werden die Gründe für die Abbrüche virtueller Kurse
gesondert erfasst, und wenn ja, was waren die drei häufigsten Gründe, und wie
bewertet die Bundesregierung die genannten Abbruchgründe, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung, um bei den genannten
Gründen ggf. Abhilfe zu schaffen?
26. Wie viele Personen haben von 2020 bis heute von der Möglichkeit
Gebrauch gemacht, Unterrichtseinheiten des Sprachkurses zu wiederholen,
und wie viele Wiederholer haben in derselben Zeit erfolgreich
abgeschlossen (bitte nach Jahr und Erfolgsquote der Wiederholer bei Kursende
aufschlüsseln)?
27. Wie viele Personen haben von 2020 bis heute Integrationskurse aufgrund
des Eintritts in eine andere Tätigkeit oder Aktivierungsmaßnahme
vorzeitig verlassen (bitte nach Jahren sowie nach den Bereichen Berufstätigkeit,
Berufsausbildung, Aktivierungsmaßnahme aufschlüsseln)?
28. Wie viele Personen wurden in den Jahren von 2016 bis heute nach § 44a
AufenthG zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet (bitte
nach Jahr sowie Aufenthaltsstatus aufschlüsseln)?
29. In wie vielen Fällen erfolgten in den Jahren von 2016 bis heute
Verpflichtungen zur Integrationskursteilnahme durch den Leistungsträger im
Rahmen der Regelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)?
30. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass ausweislich der
Integrationskursgeschäftsstatistik 2022 zwischen den ausgesprochenen
Verpflichtungen und den verpflichteten neuen Integrationskursteilnehmenden eine
erhebliche Zahlendiskrepanz besteht (z. B. 269 042 TGS-Verpflichtungen
[TGS = Träger der Grundsicherung], jedoch nur 117 042 neue TSG-
verpflichtete Teilnehmende sowie 12 387 TLA-Verpflichtungen [TLA =
Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz], jedoch
nur 7 564 neue TLA-verpflichtete Teilnehmende)?
31. Wie viele teilnahmeverpflichtete Personen wurden von 2013 bis heute mit
Sanktionen durch die Leistungsträger belegt (bitte pro Jahr nach
sanktionierendem Leistungsträger, Geschlecht und den acht häufigsten
Nationalitäten aufschlüsseln)?
32. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der durchschnittlichen
Auslastung der Integrationskurse?
33. Welche Hauptgründe sieht die Bundesregierung für eine Auslastung der
Integrationskurse gerade in dieser Höhe?
34. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei dem Träger mangels
ausreichender Anmeldungen den Beginn von Integrationskursen
hinausgezögert haben, und wenn ja, wie viele Kurse wurden aus diesem Grund
verschoben oder abgesagt?
35. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um flächendeckende
Angebote an Integrationskursen, gerade im ländlichen Raum, zu fördern und
zu gewährleisten?
36. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der Evaluierung des
Pilotprojektes „Optimierte Integrationskurszusteuerung“, das von 2017 bis
2021 erprobt wurde, gezogen, und wie gedenkt die Bundesregierung,
diese Erkenntnisse umzusetzen?
37. Welche konkreten und umsetzbaren Erkenntnisse hat das
Forschungsprojekt „Evaluation der Integrationskurse“ (EvIk), das die Wirkungsweise der
Integrationskurse mit besonderem Fokus auf die Teilnehmergruppe mit
Asylantragshintergrund bis 2022 (nunmehr 2025) untersucht, bislang
erbracht, und wie genau sollen diese umgesetzt werden?
38. Wie viele Kontrollen zur Qualitätssicherung der Integrationskurse wurden
in den Jahren 2021, 2022 und 2023 jeweils vorgenommen, und mit
welchem Ergebnis?
39. Wie viele Personen haben von 2021 bis heute Angebote der
berufsbezogenen Sprachförderung wahrgenommen, und wie viele Personen haben in
demselben Zeitraum diese Sprachförderkurse erfolgreich abgeschlossen
(bitte pro Jahr und Ergebnis aufschlüsseln)?
40. Wie erfolgt der Übergang in Berufssprachkurse in der Praxis, und welche
Verbesserungen sind hier beabsichtigt?
41. Welche Rolle spielt bei diesem Übergang die Migrationsberatung für
Erwachsene (MBE)?
42. Welche sprachbezogenen Kombinationsmaßnahmen der Bundesagentur
für Arbeit existieren derzeit, und wie viele Personen im Kontext von
Fluchtmigration nutzen diese?
43. Wie viele jährliche Eintritte in arbeitsmarktpolitische Instrumente von
Personen im Kontext von Fluchtmigration erfolgten von 2016 bis heute
(bitte nach Jahr und den folgenden Kategorien: Aktivierung und
berufliche Eingliederung, Berufliche Weiterbildung, Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit, Beschäftigung schaffende Maßnahmen, Freie Förderung bzw.
sonstige Förderung aufschlüsseln)?
44. Existieren spezielle Maßnahmen, um den Übergang von
Integrationskursen in die Ausbildung zu fördern, und wenn ja, welche sind dies?
45. Wie viele Menschen haben an derartigen Überleitungsmaßnahmen seit
2021 teilgenommen, und wie viele von ihnen konnten dadurch in
Ausbildungen vermittelt werden (siehe Frage 44)?
46. Welche integrationsbezogenen Projekte oder Maßnahmen hat die
Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Staatsministerin Reem Alabali-
Radovan, außerhalb der von ihr selbst benannten Themenbereiche
Rassismus, des Chancenaufenthaltsrechts für geduldete Ausreisepflichtige und
einer Einbürgerungskampagne, die das neue Staatsangehörigkeitsrecht
begleiten soll (https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/medien/presse/i
nterviews/-die-mehrheit-der-muslime-in-deutschland-verurteilt-den-
terrorder-hamas--2231154), initiiert oder näher begleitet?
47. Welche Maßnahmen oder Programme hat die Staatsministerin Reem
Alabali-Radovan ins Leben gerufen, um Frauen mit
Migrationshintergrund den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen bzw. zu
erleichtern (bitte Maßnahme bzw. Programm sowie jeweilige
Teilnehmerinnenanzahl aufzählen)?
48. Welche Maßnahmen hat die Staatsministerin Reem Alabali-Radovan
Stand heute aufgrund des Berichts der Fachkommission der
Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit „Gemeinsam
die Einwanderungsgesellschaft gestalten“ (2021) konkret umgesetzt?
49. Welche Berufsausbildungen haben die mit Stand Dezember 2023 bei der
BA als arbeitsuchend registrierten 413 862 ukrainischen
Staatsangehörigen (Quelle: BA, Migrationsmonitor, Tabelle 3.1, Stand: Dezember
2023;bitte nach Geschlecht, Berufsausbildung, Hochschulstudium,
sonstigem aufschlüsseln)?
50. Wie viele Anerkennungen von Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüssen
ukrainischer Staatsangehöriger wurden seit 2022 mit welchen Ergebnissen
durchgeführt (bitte nach jeweiligen Kategorien nach Anerkennung,
Teilanerkennung, keine Anerkennung aufschlüsseln)?
51. Welche sind, nach Erkenntnis der Bundesregierung, die häufigsten
Schwierigkeiten bei der Anerkennung von ukrainischen Berufs- und
Hochschulabschlüssen?
52. Welche speziell auf die in Frage 49 genannte Gruppe zugeschnittenen
Maßnahmen bzw. Angebote wie etwa Nachqualifizierungen existieren
bereits, und welche weiteren plant die Bundesregierung?
53. Wie viele ukrainische Staatsangehörige befinden sich derzeit in
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (bitte nach den Kategorien: Aktivierung
und berufliche Eingliederung, Berufliche Weiterbildung, Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit, Beschäftigung schaffende Maßnahmen, Freie Förderung
bzw. sonstige Förderung aufschlüsseln)?
54. Wie viele Personen aus der Statistikgruppe Personen im Kontext von
Fluchtmigration sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt (bitte nach
Aufenthaltsstatus sowie gesonderte Ausweisung ausschließlich
geringfügiger Beschäftigung aufschlüsseln)?
55. Wie viele erwerbsfähige Personen aus der Statistikgruppe Personen im
Kontext von Fluchtmigration beziehen Leistungen nach dem SGB II und
Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III; bitte aufschlüsseln)?
56. Wie viele erwerbsfähige Personen aus der Statistikgruppe der acht
Hauptasylherkunftsländer beziehen derzeit Leistungen nach dem SGB II und
SGB III (bitte aufschlüsseln)?
57. Wie viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) aus der
Statistikgruppe Personen im Kontext von Fluchtmigration und wie viele aus der
Statistikgruppe der sogenannten Asylherkunftsländer wurden in den
Jahren von 2016 bis 2023 in Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II
vermittelt (bitte nach Statistikgruppe je nach Datenlage auswählen, nach Jahr
und jeweiligem Jahresmittelwert der Teilnehmerzahl aufschlüsseln)?
58. Wie viele Menschen bezogen bzw. beziehen von 2013 bis heute
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG; bitte jeweils pro
Jahr nach Aufenthaltsstatus sowie nach Grundleistungen und
Analogleistungen gemäß § 2 Absatz 1 AsylbLG i. V. m. dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch [SGB XII] aufschlüsseln)?
59. Wie viele Personen mit Gestattung und Duldung hatten von 2018 bis
heute eine Arbeitserlaubnis inne, und wie viele waren bzw. sind (ohne
ausschließlich geringfügige Beschäftigung) sozialversicherungspflichtig
beschäftigt (bitte pro Jahr nach Status und jeweils den acht häufigsten
Nationalitäten aufschlüsseln)?
60. Wie viel Prozent der Anträge auf eine Arbeitserlaubnis von Personen mit
Gestattung und Duldung wurden in den Jahren von 2018 bis heute positiv
beschieden (bitte nach Jahr, jeweiliger Gesamtantragszahl und Prozentsatz
aufschlüsseln)?
61. Wie viele Bezieher von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
befanden sich von 2013 bis heute in Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG
bzw. zeitweise auch § 5a AsylbLG (bitte nach Jahr,
Jahresdurchschnittswerten und Bundesländern aufschlüsseln)?
62. Bei wie vielen der in Frage 61 erfragten Personen wurde eine
Verpflichtung ausgesprochen (bitte nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln)?
63. Wie viele solcher Arbeitsgelegenheiten existieren nach Kenntnis der
Bundesregierung bundesweit zurzeit?
64. Ergeben sich für die Empfänger sogenannter Analogleistungen aus der
Neufassung der §§ 11 und 12 SGB XII sowie der Streichung des § 39a
SGB XII Änderungen, und falls ja, welche sind das genau?
65. Welche Statistiken existieren zu der Anerkennung von Berufsabschlüssen
von Personen im Kontext von Fluchtmigration und Personen aus den
sogenannten Asylherkunftsländern, und wie viele Anerkennungen und
Teilanerkennungen erfolgten für diese statistischen Personengruppen seit
2016 (bitte nach Jahren, Statistikgruppe, Anzahl der Anerkennungen und
Teilanerkennungen aufschlüsseln)?
66. Wie viele Anerkennungen erfolgten für die jeweils zehn zugangsstärksten
Herkunftsländer seit 2016, sofern zu keiner der in Frage 65 genannten
Statistikgruppen Daten zur Verfügung stehen (bitte nach Jahr, Herkunftsland
und Anzahl der Anerkennungen und Teilanerkennungen aufschlüsseln)?
67. In welchen Berufen arbeiteten Asylantragsteller, bevor sie nach
Deutschland kamen, hauptsächlich (bitte für die Jahre 2021 und 2022 und die zehn
häufigsten Bereiche aufschlüsseln), und in welchem Stadium und durch
welche Institutionen werden diese Berufe erfasst?
68. Wie viele Personen im Kontext von Fluchtmigration und wie viele
Personen aus den Hauptasylherkunftsländern befanden bzw. befinden sich von
2016 bis heute in einer Berufsausbildung (bitte je Statistikgruppe nach
Jahr, Aufenthaltsstatus, Geschlecht und den acht häufigsten Nationalitäten
aufschlüsseln)?
69. Wie viele Personen im Kontext von Fluchtmigration und/oder Personen
aus den Hauptasylherkunftsländern haben von 2016 bis 2023 eine
Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen, und wie viele haben eine
Ausbildung abgebrochen (bitte nach Jahr, je Statistikgruppe, Aufenthaltsstatus,
Geschlecht und den acht häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)?
70. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Hauptgründen der
Ausbildungsabbrüche, wie bewertet die Bundesregierung die
Abbruchgründe, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung, um
bei den genannten Gründen ggf. Abhilfe zu schaffen?
71. Mit welchen bestehenden und neuen Instrumenten will die
Bundesregierung den vom Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil
angekündigten „Job-Turbo“ zur schnellen Arbeitsvermittlung nach
Abschluss von Integrationskursen erreichen?
72. Wie genau wird der Tätigkeitsbereich des neuen „Sonderbeauftragten der
Regierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“
beschrieben?
73. Welche im Vergleich zu heute neuen Beratungselemente sollen die im
Rahmen des „Job-Turbos“ vorgesehenen verstärkten Kundengespräche in
den Jobcentern enthalten?
74. Wie häufig und in welchem Abstand fanden in den Jahren 2022 und 2023
durchschnittlich Gespräche der Jobcenter mit erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten statt?
75. Wie lange dauerte es in den Jahren 2022 und 2023 nach Eintritt in das
SGB-II- Leistungssystem durchschnittlich, bis ein persönliches
Beratungsgespräch mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stattfand?
76. Wie viele zusätzliche Kapazitäten plant die Bundesregierung, bei den
Jobcentern aufzubauen, um die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
avisierte neue „Kundenkontaktdichte“ herzustellen, damit „im Gespräch
zwischen Jobcentern und Geflüchteten Hindernisse aus dem Weg geräumt
werden.“ (https://www.sueddeutsche.de/politik/migration-arbeitsminister-
heil-will-job-turbo-fuer-gefluechtete-zuenden-dpa.urn-newsml-dpa-com-2
0090101-231018-99-611317)?
Berlin, den 11. Januar 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1078321.03.2024
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10071 - Integration von Schutzberechtigten in das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben - Bestandsaufnahme bestehender Maßnahmen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10071 –
Integration von Schutzberechtigten in das gesellschaftliche und wirtschaftliche
Leben – Bestandsaufnahme bestehender Maßnahmen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 2015 wurden in Deutschland über 2,6 Millionen Asylanträge gestellt.
Mehr als 1,5 Millionen Personen haben Schutz zugesprochen und
entsprechende Aufenthaltstitel erhalten. Hinzu kommen über 1 Million Ukrainerinnen
und Ukrainer, die seit Februar 2022 nach Deutschland geflohen sind und hier
außerhalb des Asylsystems Schutz erhalten. Die Integration dieser
Schutzberechtigten und weiterer zukünftig in Deutschland Schutz findender Menschen
ist eine große Herausforderung – für die Menschen selbst und auch für unsere
Gesellschaft. Ziel muss es sein, dass diese Schutzberechtigten am Ende des
Integrationsprozesses in gleichem Maße am gesellschaftlichen,
wirtschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben wie die einheimische Bevölkerung.
Dementsprechend ist es das im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beschriebene
Ziel, die Integration der rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden
Ausländer in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben durch
Integrationsmaßnahmen zu fördern und zu fordern (vgl. § 43 AufenthG). In
diesem Integrationsprozess nehmen der Spracherwerb und die Teilnahme am
Ausbildungs- und Arbeitsleben eine herausragende Rolle ein. Sie sind
Hauptmotoren für eine gelingende Integration.
Die Integrationskurse sind ein Angebot des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF), um die gesellschaftliche Integration von Ausländern zu
fördern. Ausländer sollen mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so
weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen
Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können. Hierzu
bedarf es ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. So umfasst der
Integrationskurs neben einem Orientierungskurs regelmäßig einen Basis- und
einen Aufbausprachkurs mit dem Ziel eines Referenzniveaus B1. Das reguläre
Programm wird durch Kurse ergänzt, die auf spezielle Bedürfnisse
zugeschnitten sind, wie etwa Alphabetisierungskurse, Zweitschriftlernkurse, Förderkurse
sowie Kurse für Frauen, Eltern und Jugendliche.
Die mit den Kursen verfolgte Zielsetzung konnte und kann nicht immer
erreicht werden, insbesondere werden häufig keine ausreichenden
Sprachkenntnisse erlangt, wie die jährlichen Berichte des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge zur Integrationskursgeschäftsstatistik zeigen. Eine veränderte
Struktur der Kursteilnehmer und damit verbundene veränderte Bedürfnisse,
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10783
20. Wahlperiode 21.03.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 20. März 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
eine hohe Anzahl von Kursabbrüchen sowie mögliche neue Ansätze sollten
nach Ansicht der Fragesteller zum Anlass für eine Evaluierung und daraus
folgende Optimierung genommen werden.
Anerkannte Schutzberechtigte sowie geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer
haben vollen Arbeitsmarktzugang. Auch wenn die Arbeitsmarktintegration
von Menschen mit Fluchthintergrund Fortschritte gemacht hat, bleibt sie nach
Einschätzung der Fragesteller schwierig. Viele der Schutzberechtigten bleiben
über Jahre auf staatliche Transferleistungen angewiesen, wie die Statistiken
der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigen. Die Beschäftigungsquote der
Menschen aus den Hauptasylherkunftsländern betrug im September 2023 36,9
Prozent. Auch die hiesige Beschäftigungsquote der Menschen aus der Ukraine ist
mit 19,9 Prozent im europäischen Vergleich niedrig. Im August 2023 bezogen
40,7 Prozent der Erwerbsfähigen aus den sogenannten acht
Hauptasylherkunftsländern sowie über 60 Prozent der Erwerbsfähigen aus der Ukraine
Bürgergeld (vgl. Aktueller Migrationsmonitor der Bundesagentur für Arbeit,
Monatszahlen).
Diese erwerbsfähigen Menschen müssen nach Ansicht der Fragesteller besser
und praxisbezogener an den Arbeitsmarkt und – im Falle der Menschen mit
Asylhintergrund – gerade auch an Ausbildungsmöglichkeiten herangeführt
werden. So hatten laut SoKo-Jahresbericht 2022 von den befragten
Asylantragstellern im Jahr 2022 nur 9,5 Prozent eine berufliche Ausbildung
absolviert, 12,5 Prozent einen Beruf ohne Zeugnis erlernt, und fast 60 Prozent gar
keine Ausbildung absolviert. Unter derzeit knapp 484 000 als arbeitsuchend
registrierten Personen aus der Statistikgruppe der acht
Hauptasylherkunftsländer haben 8 Prozent keine Ausbildung; bei der größten Gruppe der Syrer
betrifft dies 88 Prozent (vgl. Migrationsmonitor der Bundesagentur für Arbeit,
Monatszahlen).
Entgegen dem gesetzlichen Auftrag des Aufenthaltsgesetzes (§§ 93 ff.
AufenthG) beinhaltete der 13. Integrationsbericht (Bundestagsdrucksache
20/5670) der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge
und Integration, Reem Alabali-Radovan, ausschließlich einen Lagebericht zu
Rassismus. Einen Bericht zur Integration blieb die Bundesregierung bislang
nach Kenntnis der Fragesteller schuldig.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
„Personen im Kontext von Fluchtmigration“ werden in der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit (BA) seit 2016 aufgrund des „Aufenthaltsstatus“ erfasst,
und zwar Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsgestattung, einer
Aufenthaltserlaubnis Flucht (§§ 19d, 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes [AufenthG])
oder einer Duldung. Personen, die im Rahmen eines Familiennachzugs
(§§ 29 ff. AufenthG) zu geflüchteten Menschen nach Deutschland migrieren,
zählen im statistischen Sinne zu „Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus“.
Personen, die aus Fluchtgründen nach Deutschland eingereist sind, inzwischen
aber eine Niederlassungserlaubnis erworben haben, zählen im statistischen
Sinne nicht mehr zu „Personen im Kontext von Fluchtmigration“. Diese
Abgrenzung entspricht nicht notwendigerweise anderen, insbesondere juristischen
Definitionen von „Flüchtlingen“.
Daten zu Teilnehmenden der Integrationskurse werden in der halbjährlichen
Integrationskursgeschäftsstatistik erfasst und veröffentlicht. Die Erhebung erfolgt
nach bestimmten, fest definierten Merkmalsträgern. Liegen Daten für
bestimmte Merkmale nicht vor, ist keine Auswertung möglich. So liegen beispielsweise
Aufenthaltstitel nicht für alle Integrationskursteilnehmenden vor, weil diese
sich über den Verlauf eines Kurses häufig (mehrfach) ändern, sodass eine
Auswertung in dieser Hinsicht nicht möglich ist. Zudem findet eine Übermittlung
von den verschiedenen Stellen, die Berechtigungen oder Verpflichtungen
ausstellen können (Jobcenter, Sozialbehörden, Ausländerbehörden), nicht statt.
Aus diesem Grund können einige Fragen nicht beantwortet werden, da die
erbetenen Daten nicht ausgewertet werden können.
1. Wie viele Personen haben in den Jahren von 2013 bis 2023 an einem
Integrationskurs teilgenommen (bitte nach Jahr und prozentualem Anteil
von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen aufschlüsseln)?
Nachfolgende Tabelle weist die neuen Kursteilnehmenden in den erbetenen
Jahren aus. Das bedeutet, die genannte Anzahl von Personen hat in den
jeweiligen Jahren mit der Teilnahme an einem Integrationskurs begonnen. Es handelt
sich hierbei nicht um Bestandsgrößen.
Anzahl der neuen Kursteilnehmenden in den Jahren 2013 bis 2023 nach
Staatsangehörigkeiten
2013 bis 2022: konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 1. April 2023
2023: vorläufige Statistik, nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik
vergleichbar, Abfragestand: 5. Februar 2024
Ohne Kurswiederholende
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Anzahl der neuen
Kursteilnehmenden
117.354 142.439 179.398 339.578 291.911 202.933 176.445 105.964 104.356 340.438 361.999
Anteil
Deutschland
3,8 % 2,8 % 1,9 % 0,9 % 0,7 % 1,0 % 1,2 % 1,3 % 1,3 % 0,4 % 0,4 %
Anteil EU1) (ohne
Deutschland)
43,0 % 46,1 % 41,8 % 17,8 % 17,2 % 23,7 % 26,6 % 27,0 % 22,4 % 7,6 % 6,6 %
Anteil
Drittstaaten
52,4 % 49,7 % 54,8 % 80,5 % 81,0 % 73,5 % 70,2 % 69,9 % 73,5 % 91,0 % 92,2 %
Nachrichtlich Anteil
Spätaussiedlerinnen
und Spätaussiedler2)
0,8 % 1,5 % 1,5 % 0,9 % 1,1 % 1,7 % 2,1 % 1,8 % 2,7 % 1,0 % 0,8 %
1) Gemäß dem Brexit-Übergangsgesetz (BrexitÜG) vom 27. März 2019 wird das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
bis einschließlich 31. Dezember 2020 als Mitgliedsstaat der EU ausgewiesen. Seit dem 1. Januar 2021 erfolgt die statistische
Berücksichtigung ausschließlich als Drittland.
2) Spätaussiedlerinnen/Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam
mit den Spätaussiedlerinnen/Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Abs. 2 BVFG.
2. Wie viele von den in Frage 1 erfragten Teilnehmern haben in den Jahren
von 2013 bis 2023 am Ende eines Integrationskurses eine Sprachprüfung
(Deutsch-Test für Zuwanderer – DTZ) abgelegt?
3. Wie viele von den Testteilnehmern in Frage 2 haben in den Jahren von
2013 bis 2023 bei der Sprachprüfung das Zielniveau B1 und das
niedrigere A2-Niveau erreicht (bitte nach Jahr und Sprachniveau
aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Auf den Anhang A wird verwiesen.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/10783 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die Zahlen der DTZ-Teilnehmenden können allerdings nicht mit den neuen
Kursteilnehmenden (Antwort zu Frage 1) ins Verhältnis gesetzt werden. Es
handelt sich hierbei nicht um Jahreskohorten.
Durch die in der Regel überjährige Dauer von Integrationskursen sowie den
flexiblen Einstieg im Jahresverlauf, beenden Personen nur selten den
Integrationskurs in demselben Kalenderjahr, in dem sie ihn begonnen haben. Neue
Kursteilnehmende und Kursabsolventinnen und Kursabsolventen der jeweiligen
Jahre in ein Verhältnis zu setzen, führt zu rechnerisch falschen Ergebnissen.
Auch die Summen können nicht in ein Verhältnis gesetzt werden, weil
beispielsweise unter den DTZ-Teilnehmenden des Jahres 2023 viele Personen mit
Kursbeginn 2022 erfasst sind und die meisten Personen mit Kursbeginn 2023
noch nicht am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) teilgenommen haben
können, weil ihr Kurs noch nicht so weit fortgeschritten ist.
4. Wie viele Personen mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
im Sinne des § 44 Absatz 1 Nummer 1c sowie 2 AufenthG haben in den
Jahren von 2013 bis 2023 an Integrationskursen teilgenommen (bitte
nach Jahr, Geschlecht und den acht häufigsten Nationalitäten
aufschlüsseln)?
Aufenthaltstitel von Integrationskursteilnehmenden liegen nicht für alle
Personengruppen vor und können sich zudem über den Verlauf eines Kurses häufig
(mehrfach) ändern, sodass eine Auswertung in dieser Hinsicht nicht möglich
ist.
Hilfsweise werden daher die Top Staatsangehörigkeiten der letzten zehn Jahre
ausgewiesen. Da sich hier die Zusammensetzung der Top 8
Staatsangehörigkeiten im Verlauf dieser Zeit ebenfalls geändert hat, werden die Top 30
Staatsangehörigkeiten der Integrationskursteilnehmenden der Jahre 2013 bis 2023
dargestellt. Auf Anhang B wird verwiesen.*
5. Wie viele dieser Personen haben am Ende eines Integrationskurses eine
Sprachprüfung (DTZ) und mit welchem Ergebnis abgelegt (bitte für die
Jahre von 2013 bis 2023 sowie nach Geschlecht und den acht häufigsten
Nationalitäten aufschlüsseln)?
Auf Anhang C wird verwiesen.* Aus Gründen der Übersichtlichkeit, wurden
die Tabellen jeweils für die Zeiträume 2013 bis 2017 sowie 2018 bis 2023
dargestellt. Auch hier gilt, dass die Personengruppen in dieser Antwort und in der
Antwort zu Frage 4 nicht identisch sind. Im Übrigen wird auf die Antworten zu
den Fragen 3 und 4 verwiesen.
6. Wie viele der in Frage 4 erfragten Personen haben den Integrationskurs
nicht beendet (bitte für die Jahre von 2013 bis 2023, nach Geschlecht
sowie nach gemeldetem „Abbruch“ oder erfasster „Inaktivität“
aufschlüsseln)?
Einen Überblick über die Anzahl der Personen, für die eine Abbruchmeldung
durch den Kursträger vorliegt oder der statistische Status „Inaktivität“ vergeben
wurde, kann der Tabelle in Anhang D entnommen werden.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/10783 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Zu beachten ist hierbei, dass beide Kennzahlen keine Aussage darüber treffen,
dass Personen den Integrationskurs endgültig nicht beendet haben.
Der Status „Inaktivität“ ist daher keinesfalls mit einem tatsächlichen
Kursabbruch gleichzusetzen. Auch als „Annäherung“ ist er nicht geeignet. Bei dem
Merkmal handelt es sich um eine rein statistische Kennzahl, die keinerlei
Aussage darüber zulässt, ob die betroffene Person ihren Kurs abgebrochen oder
unterbrochen hat oder beispielsweise auch nach Ablegen des DTZ „lediglich“ den
Abschlusstest des Orientierungskurses „Leben in Deutschland“ nicht abgelegt
hat.
Gleiches gilt für die Abbruchmeldung durch die Kursträger. Das
Integrationskurssystem ist ganz bewusst flexibel ausgestaltet, um auch Unterbrechungen,
wie sie typischerweise bei einem Umzug, vorübergehender Aufnahme einer
Beschäftigung, Schwangerschaft, Krankheit o. Ä. entstehen, zu ermöglichen.
Das heißt Personen, die aktuell unter „Inaktivität“ oder „Abbruchmeldung“
gezählt werden, können den Integrationskurs zu einem späteren Zeitpunkt
fortsetzen und abschließen. Ein endgültiger Abbruch des Kurses lässt sich daher nicht
erfassen. Auch eine statistische Annäherung ist nicht möglich. Im Übrigen wird
auf die Antworten zu den Fragen 3, 4 und 5 verwiesen.
7. Wie viele gestattete Personen haben in den Jahren von 2016 bis 2023 an
Integrationskursen teilgenommen (bitte nach Jahr, Geschlecht und den
acht häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)?
8. Wie viele der gestatteten Personen haben den Integrationskurs
erfolgreich mit dem Sprachniveau B1 abgeschlossen (bitte für die Jahre von
2016 bis 2023, nach Geschlecht und den acht häufigsten Nationalitäten
aufschlüsseln)?
9. Wie viele der gestatteten Personen haben den Integrationskurs nicht
beendet (bitte für die Jahre von 2016 bis 2023, nach Geschlecht sowie
gemeldetem „Abbruch“ und erfasster „Inaktivität“ aufschlüsseln)?
10. Wie viele Personen mit einer Duldung haben in den Jahren von 2016 bis
heute Integrationskurse besucht (bitte nach Jahr, Geschlecht und den acht
häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)?
11. Wie viele Personen mit einer Duldung haben in den Jahren von 2016 bis
heute Integrationskurse erfolgreich mit dem Sprachniveau B1
abgeschlossen (bitte nach Jahr, Geschlecht und den acht häufigsten
Nationalitäten aufschlüsseln)?
12. Wie viele Personen mit einer Duldung haben den Integrationskurs nicht
beendet (bitte für die Jahre von 2016 bis heute, nach Geschlecht sowie
gemeldetem „Abbruch“ und erfasster „Inaktivität“ aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 bis 12 werden gemeinsam beantwortet, in dem auf die Antworten
zu den Fragen 4 bis 6 verwiesen wird. Eine Auswertung ist nicht möglich.
13. Wie viele Personen aus sicheren Herkunftsstaaten nach § 29a des
Asylgesetzes (AsylG) nehmen derzeit an Integrationskursen teil, und wie
viele haben sich darüber hinaus seit dem 1. Januar 2023 für einen Kurs
angemeldet?
Die Anzahl der neuen Kursteilnehmenden mit einer Staatsangehörigkeit aus
einem der sicheren Herkunftsstaaten nach § 29a des Asylgesetzes* (AsylG) in
den Integrationskursen im Jahr 2023 beträgt 42 279. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen. Da nach Staatsangehörigkeiten ausgewertet
wird, handelt sich nicht ausschließlich um Asylbewerbende und
Schutzberechtigte.
Zudem haben sich seit dem 1. Januar 2023 51 144 zur Teilnahme am
Integrationskurs berechtigte Staatsangehörige der Herkunftsstaaten nach § 29a
AsylG* für einen Kurs angemeldet und diesen noch nicht begonnen
(Abfragestand: 8. März 2024).
Diese Anzahl an Personen ist somit nicht Teil der oben genannten Anzahl der
neuen Kursteilnehmenden. Auch bei dieser Personengruppe handelt es sich
nicht zwingend um Asylbewerbende oder Schutzberechtigte.
14. Wie viele Ukrainerinnen und Ukrainer haben von 2022 bis heute an
Integrationskursen teilgenommen bzw. nehmen an diesen teil (bitte nach
Quartal, Kursart und Geschlecht aufschlüsseln)?
Nachfolgende Tabellen zeigen die neuen Kursteilnehmenden ukrainischer
Staatsangehörigkeit seit 2022. Auf die Antwort zu Frage 1 wird entsprechend
verwiesen, auch hier handelt es sich nicht um Bestandsgrößen.
Anzahl der neuen Kursteilnehmenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in
den Jahren 2022 und 2023 nach Kursart und Quartalen
2022: konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 1. April 2023
2023: vorläufige Statistik, nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik
vergleichbar, Abfragestand: 5. Februar 2024
Ohne Kurswiederholende, ohne Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
2022/1 2022/2 2022/3 2022/4
Summe
2022
2023/1 2023/2 2023/3 2023/4
Summe
2023
Allgemeiner
Integrationskurs
675 58.120 70.839 57.141 186.775 53.354 39.684 31.480 27.094 151.612
Eltern- bzw.
Frauenintegrationskurs
19 1.459 1.458 1.269 4.205 967 836 761 670 3.234
Integrationskurs mit
Alphabetisierung
11 229 425 518 1.183 673 708 625 746 2.752
Intensivkurs * 661 523 369 1.556 228 156 131 73 588
Jugendintegrationskurs * 1.115 2.033 1.194 4.350 1.232 877 1.182 1.058 4.349
Sonstiger spezieller
Integrationskurs1) * 131 127 168 434 131 107 226 127 591
Zweitschriftlernerkurs * 831 1.069 861 2.769 1.293 1.126 1.155 908 4.482
Insgesamt 732 62.546 76.474 61.520 201.272 57.878 43.494 35.560 30.676 167.608
* Alle EU Staaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,
Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,
Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern) sowie folgende Drittstaaten: Albanien,
Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal,
Serbien.
1) Unter Anderem Kurse für Menschen mit Behinderungen und Förderkurse.
* Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht
ausgewiesen.
Anzahl der neuen Kursteilnehmenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in
den Jahren 2022 und 2023 nach Geschlecht und Quartalen
2022: konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 1. April 2023
2023: vorläufige Statistik, nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik
vergleichbar, Abfragestand: 5. Februar 2024
Ohne Kurswiederholende, ohne Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
2022/1 2022/2 2022/3 2022/4 Summe
2022 2023/1 2023/2 2023/3 2023/4 Summe
2023
Männlich 113 9.867 15.386 15.137 40.503 18.031 15.368 13.445 11.913 58.757
Weiblich 619 52.679 61.088 46.383 160.769 39.847 28.126 22.115 18.763 108.851
Insgesamt 732 62.546 76.474 61.520 201.272 57.878 43.494 35.560 30.676 167.608
15. Wie viele Ukrainerinnen und Ukrainer haben von 2022 bis heute einen
Integrationskurs bereits abgeschlossen, und mit welchem Ergebnis (bitte
nach Kursart und Sprachlevel aufschlüsseln)?
Die Anzahl der DTZ-Teilnehmenden ukrainischer Staatsangehörigkeit mit den
jeweiligen Ergebnissen für 2022 und 2023 ist untenstehender Tabelle zu
entnehmen.
Anzahl der DTZ-Teilnehmenden1) mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in den
Jahren 2022 und 2023 nach Kursart und Gesamtergebnis DTZ
2022: Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 1. April 2023
2023: Vorläufige Statistik; Abfragestand: 9. Februar 2024
Ohne Kurswiederholende, ohne Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
B1 + A2 B1 A2 Unter A2 Insgesamt
Allgemeiner Integrationskurs 142.690 83.987 58.703 16.301 158.991
Eltern- bzw.
Frauenintegrationskurs 1.846 1.207 639 122 1.968
Integrationskurs mit
Alphabetisierung 113 48 65 59 172
Intensivkurs 1.451 1.161 290 40 1.491
Jugendintegrationskurs 3.046 2.568 478 57 3.103
Sonstiger spezieller
Integrationskurs 257 200 57 15 272
Zweitschriftlernerkurs 1.079 492 587 233 1.312
Insgesamt 150.482 89.663 60.819 16.827 167.309
1) In der Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmenden sind auch Prüfungswiederholende enthalten, die in den Vorjahreszeiträumen erfolglos an
der Sprachprüfung „Zertifikat Deutsch“ (B1) oder an der Sprachprüfung „Start Deutsch 2“ (A2) teilgenommen haben.
16. Was waren in den Jahren von 2021 bis heute in allen Personengruppen
die drei am häufigsten genannten Gründe für den Abbruch eines
Integrationskurses?
Statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.
Im Rahmen des Forschungsprojekts „Integrationsverlauf von
Integrationskursteilnehmenden (Integrationspanel)“ wurde im Jahr 2011 im
Forschungsbericht 11 (https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschungs
berichte/fb11-integrationspanel.pdf, dort S. 92) berichtet, dass damals die drei
häufigsten Gründe für einen Kursabbruch eine Schwangerschaft bzw. die
Geburt eines Kindes waren, gefolgt von der Aufnahme einer Arbeit sowie
familiären Gründe wie Kinderbetreuung oder Pflege der Eltern. Den Rechtsanspruch
auf ein Kinderbetreuungsangebot zu erfüllen, liegt dabei in die Verantwortung
der Kommunen.
Das Forschungsprojekt „Evaluation der Integrationskurse (EvIk)“ (siehe auch
Antwort zu Frage 37) analysiert im Rahmen der Befragungen von
Teilnehmenden an Allgemeinen Integrationskursen und Alphabetisierungskursen die
Gründe für einen vorzeitigen Kursaustritt. Ergebnisse hierzu werden zukünftig im
Rahmen des vierten Zwischenberichts veröffentlicht.
17. Inwieweit unterscheiden sich die prozentualen Quoten des vorzeitigen
Austritts aufgrund gemeldeten Abbruchs und erfasster Inaktivität bei den
Eltern- und Frauenintegrationskursen sowie den
Jugendintegrationskursen prozentual im Vergleich zu den allgemeinen Integrationskursen?
Zur Beantwortung der Frage 17 wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen.
Die dargestellten Prozentwerte beziehen sich auf die Summe der mit der
statistischen Kennzahl „Kursaustritt“ erfassten Personen, nicht auf die Gesamtzahl
der Teilnehmenden.
Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität in den Jahren 2013 bis 2023
nach Kursaustrittsgrund und Kursart (prozentual)
ohne Kurswiederholende
2013 bis 2022: Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 1. April 2023
2023: Vorläufige Statistik; Abfragestand: 13. Februar 2024
Teilnahmeabbruchmeldung durch Träger
in Prozent
9 Monate ohne
Kursaktivität
in Prozent
Insgesamt
Allgemeiner Integrationskurs 1,7 % 98,3 % 100,0 %
Eltern- bzw.
Frauenintegrationskurs 1,0 % 99,0 % 100,0 %
Jugendintegrationskurs 1,9 % 98,1 % 100,0 %
18. Was waren in den Jahren von 2021 bis heute bei den Eltern- und
Frauenintegrationskursen sowie den Jugendintegrationskursen die drei am
häufigsten genannten Gründe für einen Kursabbruch?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
19. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den genannten
Abbruchgründen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung, um
bei den genannten Gründen ggf. Abhilfe zu schaffen, und welche
kursbegleitenden Maßnahmen kommen neben der Kinderbetreuung für
welche speziellen Gruppen in Betracht, um die
Erfolgswahrscheinlichkeit zu erhöhen?
In Bezug auf Kinderbetreuung haben sich das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des
Innern und für Heimat (BMI) entschieden, die integrationskursbegleitende
Kinderbeaufsichtigung mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) im
Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“
weiter zu fördern.
Die in der Antwort zu Frage 16 genannten Gründe liegen zum Teil außerhalb
der Handlungsmöglichkeiten der Bundesregierung. Mit Blick auf den
sogenannten „Job-Turbo“ wird die Arbeitsaufnahme grundsätzlich unterstützt und
soll nicht verhindert werden.
20. Wie viele Personen haben in den Jahren von 2013 bis 2023 an
Alphabetisierungskursen teilgenommen, und wie viele von den Teilnehmenden
haben mit einem Sprachniveau von A2 oder höher abgeschlossen (bitte
nach Jahr, Sprachniveau und prozentualem Verhältnis zu den
Kursteilnehmenden sowie zu den Testteilnehmenden aufschlüsseln)?
Zur Beantwortung der Frage wird auf den Anhang E verwiesen.*
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die beiden Tabellen nicht in ein
Verhältnis zueinander gesetzt werden können, da sie sich nicht auf die gleiche
Grundgesamtheit beziehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
21. Wie viele Plätze in virtuellen Integrationskursen wurden seit Juni 2020
angeboten, und wie viele wurden tatsächlich wahrgenommen (bitte nach
Halbjahren, absoluten Zahlen sowie prozentualem Anteil an allen
Kursangeboten aufschlüsseln)?
Die Möglichkeit für Kursträger, Integrationskurse auch virtuell durchzuführen,
wurde bewusst maximal flexibel gestaltet, damit diese bestmöglich auf die
Bedarfe ihrer Kursteilnehmenden eingehen können. Neben dem Präsenzunterricht
bestehen drei weitere Durchführungsformen, wovon zwei virtuelle Anteile
aufweisen (Zuschaltmodell und Wechselmodell), wobei die zeitlichen Anteile der
virtuellen Durchführung ebenfalls nicht fest vorgeschrieben sind und sich auch
im Kursverlauf ändern können. Bei der dritten Durchführungsform findet der
Integrationskurs komplett im virtuellen Klassenzimmer statt. Auch zwischen
den Durchführungsformen sind kursabschnittsweise Wechsel möglich.
Aufgrund dieser hohen Flexibilität besteht keine hinreichend präzise Erfassung der
Daten, sodass keine Auswertung im Sinne der Fragestellung möglich ist.
22. Welches waren die acht häufigsten Staatsangehörigkeiten der Teilnehmer
an den virtuellen Kursen (bitte nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht
der Teilnehmer aufschlüsseln)?
Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/10783 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
23. Wie viele der Teilnehmer haben den virtuellen Integrationskurs
erfolgreich abgeschlossen (bitte nach absoluten Zahlen sowie prozentualem
Anteil aufschlüsseln)?
Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
24. Wie hoch war die Abbruchquote bei den virtuellen Integrationskursen
(bitte nach absoluter Zahl sowie prozentualem Anteil aufschlüsseln)?
Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 6 bezüglich der Kursaustrittsgründe
„Teilnahmeabbruchmeldung durch den Träger“ verwiesen.
25. Wurden und werden die Gründe für die Abbrüche virtueller Kurse
gesondert erfasst, und wenn ja, was waren die drei häufigsten Gründe, und wie
bewertet die Bundesregierung die genannten Abbruchgründe, und
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung, um bei den
genannten Gründen ggf. Abhilfe zu schaffen?
Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
26. Wie viele Personen haben von 2020 bis heute von der Möglichkeit
Gebrauch gemacht, Unterrichtseinheiten des Sprachkurses zu wiederholen,
und wie viele Wiederholer haben in derselben Zeit erfolgreich
abgeschlossen (bitte nach Jahr und Erfolgsquote der Wiederholer bei
Kursende aufschlüsseln)?
Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachstehenden Tabellen verwiesen.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Kohortenbetrachtung. Die beiden
Tabellen können daher nicht in ein Verhältnis zueinander gesetzt werden.
Anzahl der neuen Kursteilnehmenden in den Jahren 2020 bis 2023 mit
Wiederholerzulassung
2020 bis 2022: konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 1. April 2023
2023: vorläufige Statistik, nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik
vergleichbar, Abfragestand: 5. Februar 2024
2020 2021 2022 2023
Anzahl 30.355 20.977 28.458 65.413
Anzahl der DTZ-Teilnehmenden in den Jahren 2020 bis 2023 mit
Wiederholerzulassung mit DTZ-Ergebnis B1 und darunter
2020 bis 2022: Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 1. April 2023
2023: Vorläufige Statistik; Abfragestand: 9. Februar 2024
2020 2021 2022 2023
Anzahl DTZ-Teilnehmende
mit WDH-Zulassung 37.981 23.980 32.060 71.144
darunter B1 9.425 6.658 11.325 15.317
darunter B1 % 24,8 % 27,8 % 35,3 % 21,5 %
In der dargestellten Auswertung enthalten sind auch Teilnehmende von
Integrationskursen mit Alphabetisierung. Hierbei ist zu beachten, dass im Curriculum
für Alphabetisierungskurse die 300 Unterrichtseinheiten des
Wiederholerverfahrens bereits mit inkludiert sind. Es findet daher keine tatsächliche
Wiederholung von Inhalten statt, sondern die Teilnehmenden gehen in dieser Zeit im
Curriculum voran. Lediglich verfahrenstechnisch ist dies als
„Kurswiederholung“ umgesetzt. Teilnehmende von Alphabetisierungskursen benötigen für die
Zulassung zum „Wiederholerverfahren“ auch keinen erfolglos abgelegten
Deutschtest für Zuwanderer.
27. Wie viele Personen haben von 2020 bis heute Integrationskurse aufgrund
des Eintritts in eine andere Tätigkeit oder Aktivierungsmaßnahme
vorzeitig verlassen (bitte nach Jahren sowie nach den Bereichen
Berufstätigkeit, Berufsausbildung, Aktivierungsmaßnahme aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
28. Wie viele Personen wurden in den Jahren von 2016 bis heute nach § 44a
AufenthG zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet (bitte
nach Jahr sowie Aufenthaltsstatus aufschlüsseln)?
29. In wie vielen Fällen erfolgten in den Jahren von 2016 bis heute
Verpflichtungen zur Integrationskursteilnahme durch den Leistungsträger im
Rahmen der Regelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB II)?
Die Fragen 28 und 29 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die Anzahl von Personen mit
Teilnahmeverpflichtung nach § 44a AufenthG. Die Zeile „ALG-II-Bezieher
(Verpflichtung durch TGS)“ weist dabei Personen aus, bei denen die
Verpflichtung im Rahmen der Regelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB II) erfolgte.
Hinweis: Auf Grundlage des Bürgergeld-Gesetzes können die Träger der
Grundsicherung (TGS) ausländische SGB II-Leistungsbeziehende seit dem
1. Juli 2023, zusätzlich zur bisherigen Verpflichtung zur Kursteilnahme, auf der
Grundlage eines sogenannten Kooperationsplanes zur Kursteilnahme nach § 5a
IntV berechtigen („TGS-Zulassung“). Mit der Aufnahme einer vorgesehenen
Teilnahme am Integrationskurs in den Kooperationsplan geht keine
unmittelbare Verpflichtung zur Teilnahme einher. Damit ist vorrangig von einer
Erteilung von Zulassungen auszugehen. Im System der BA und folglich auch im
System des BAMF werden sowohl die Teilnahmeberechtigungen als auch -
verpflichtungen vorläufig unter der Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ geführt, da
eine technische Differenzierung während eines Übergangszeitraums bis
voraussichtlich November 2024 nicht möglich ist.
Anzahl der ausgestellten Teilnahmeverpflichtungen in den Jahren 2016 bis
2023 nach Statusgruppen
2016 bis 2022: konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 1. April 2023
2023: vorläufige Statistik, nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik
vergleichbar, Abfragestand: 14. Februar 2024
Ohne Kurswiederholende
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
ALG-II-Bezieher
(Verpflichtung durch TGS) 78.004 98.056 52.857 38.520 22.165 31.592 269.042 216.416
Altzuwanderer
(Verpflichtung durch ABH) 2.650 2.545 1.212 1.072 949 1.139 1.663 1.645
Neuzuwanderer
(Verpflichtung durch ABH) 200.808 139.132 82.605 78.112 57.075 65.053 82.888 98.435
Verpflichtung durch
TLA1) 18.192 12.369 11.388 5.337 5.445 12.387 30.003
Insgesamt 281.462 257.925 149.043 129.092 85.526 103.229 365.980 346.499
Quelle: BAMF
30. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass ausweislich der
Integrationskursgeschäftsstatistik 2022 zwischen den ausgesprochenen
Verpflichtungen und den verpflichteten neuen Integrationskursteilnehmenden eine
erhebliche Zahlendiskrepanz besteht (z. B. 269 042 TGS-Verpflichtungen
[TGS = Träger der Grundsicherung], jedoch nur 117 042 neue TSG-
verpflichtete Teilnehmende sowie 12 387 TLA-Verpflichtungen [TLA =
Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz], jedoch
nur 7 564 neue TLA-verpflichtete Teilnehmende)?
Die Zahlen von Berechtigungen/Verpflichtungen und neuen
Kursteilnehmenden aus dem gleichen Kalenderjahr dürfen nicht in ein Verhältnis gesetzt
werden. Das zeigt sich an den TGS-Verpflichteten im Jahr 2022 besonders
deutlich: Etwa 90 Prozent dieser Verpflichtungen wurden erst ab Juni 2022
ausgesprochen, nur rund 10 Prozent in den ersten fünf Monaten des Jahres. Der
starke Anstieg dürfte wesentlich auf die Tatsache zurückzuführen sein, dass
Geflüchtete aus der Ukraine ab Juni 2022 SGB-II-Leistungen beziehen konnten
und damit die Möglichkeit für Jobcenter eröffnet wurde, eine Verpflichtung
auszusprechen.
Ein erheblicher Teil der im Herbst 2022 von den TGS verpflichteten Personen
dürfte mit dem Kurs erst 2023 begonnen haben, insbesondere wenn die
Verpflichtung erst in den letzten Monaten des Jahres 2022 erfolgte. Im ersten
Halbjahr 2023 wurden 118 326 TGS-Verpflichtungen erfasst, 94 996 TGS-
Verpflichtete begannen im gleichen Zeitraum einen Integrationskurs.
Dass nicht alle zur Teilnahme Verpflichteten einen Kurs auch tatsächlich
beginnen, ist nicht ungewöhnlich: So können z. B. Krankheit, Schwangerschaft oder
auch Aufnahme einer Arbeit dazu führen, dass der Verpflichtung nicht
nachgekommen werden kann.
31. Wie viele teilnahmeverpflichtete Personen wurden von 2013 bis heute
mit Sanktionen durch die Leistungsträger belegt (bitte pro Jahr nach
sanktionierendem Leistungsträger, Geschlecht und den acht häufigsten
Nationalitäten aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verweist zu neu festgestellten Leistungsminderungen
differenziert nach Minderungsgründen auf die Veröffentlichung der Statistik der
BA „Leistungsminderungen (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2007)“
(http://bpaq.de/bmas-a99, Tabellenblatt „Tab 2“). Angaben zur
Teilnahmeverpflichtung liegen nicht vor. Eine Differenzierung nach Staatsangehörigkeit liegt
nicht vor.
32. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der durchschnittlichen
Auslastung der Integrationskurse?
Die durchschnittliche Teilnehmerzahl pro Kursabschnitt lag 2023 bei 18,3
Teilnehmern und die von den Trägern durchschnittlich gemeldeten maximalen
Kursgrößen bezogen auf die mit Abstand am häufigsten durchgeführte Kursart,
den allgemeinen Integrationskurs lag bei 21,9 Teilnehmern.
33. Welche Hauptgründe sieht die Bundesregierung für eine Auslastung der
Integrationskurse gerade in dieser Höhe?
Gegenwärtig sind die Integrationskurse, wie die in der Antwort zu Frage 2
genannten Zahlen zeigen, sehr hoch ausgelastet. Der Grund hierfür liegt in der
anhaltend hohen Nachfrage.
34. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei dem Träger mangels
ausreichender Anmeldungen den Beginn von Integrationskursen
hinausgezögert haben, und wenn ja, wie viele Kurse wurden aus diesem Grund
verschoben oder abgesagt?
Es ist technisch möglich und rechtlich zulässig, den Start eines geplanten
Kurses im Einzelfall zu verschieben Die Gründe hierfür können vielfältig sein,
beispielsweise kann der unvorhergesehene Ausfall einer Lehrkraft oder die
fehlende Verfügbarkeit bereits eingeplanter Räumlichkeiten dazu führen, dass ein
Kursbeginn verschoben werden muss. Auch unzureichende
Teilnehmeranmeldungen können dazu führen, dass die Durchführung eines Kurses für den
Kursträger unwirtschaftlich wäre und daher eine Verschiebung stattfindet. In der
gegenwärtigen Nachfragesituation dürfte das jedoch eine sehr seltene Ausnahme
darstellen. Da hierzu keine systematische Erfassung erfolgt, ist eine
quantitative Auswertung im Sinne der Fragestellung nicht möglich.
35. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um flächendeckende
Angebote an Integrationskursen, gerade im ländlichen Raum, zu fördern
und zu gewährleisten?
Das Ziel, bundesweit sowie regional ein flächendeckendes und
bedarfsgerechtes Angebot an Integrationskursen zu gewährleisten, wird einerseits durch das
Trägerzulassungsverfahren sowie andererseits durch weitere unterstützende
Maßnahmen und Anreize gefördert.
Das Trägerzulassungsverfahren erweist sich hierbei insgesamt als sehr
ausdifferenziert und flexibel. Neben den regelmäßigen bedarfsunabhängigen
Erstzulassungsverfahren – in der Regel alle drei Jahre – besteht zusätzlich die
Möglichkeit, in bestimmten Regionen, in denen ein entsprechender Bedarf festgestellt
wird, das Zulassungsverfahren bedarfsabhängig für einen gewissen Zeitraum zu
öffnen.
Darüber hinaus besteht für Kurse in Regionen mit geringem Teilnahmepotential
mit der Mindestvergütung ein entsprechendes Instrumentarium, dass die
Durchführung der Kurse im Einzelfall absichert.
Demnach werden Kurse, die mit mindestens zehn Teilnehmern (anwesend/
entschuldigt am ersten Kurstag) in Alphabetisierungs-/
Jugendintegrationskursen bzw. 14 Teilnehmenden in Zweitschriftlernerkurs/allgemeinen
Integrationskurs beginnen, während des gesamten Kurses auf der Basis von 17 Teilnehmern
vergütet. Somit wird im ländlichen Raum die Kursdurchführung abgesichert,
auch wenn während des Kursverlaufs z. B. Teilnehmende wegbrechen würden
und die Fortführung des Kurses so nicht mehr wirtschaftlich wäre.
Außerdem wird die Kursdurchführung für Personen im ländlichen Raum
unterstützt durch die Gewährung von Fahrtkosten, falls erforderlich auch zu weiter
entfernten Kursorten, wenn z. B. am nächstgelegenen Kursort zu wenig
Kapazitäten vorhanden sind oder ein bestimmter Spezialkurs nicht angeboten wird.
Darüber hinaus erlaubt das BAMF die Durchführung von Integrationskursen im
Virtuellen Klassenzimmer, in denen auch zugelassene Lehrkräfte aus anderen
Regionen eingesetzt werden können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 21 verwiesen.
36. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der Evaluierung des
Pilotprojektes „Optimierte Integrationskurszusteuerung“, das von 2017
bis 2021 erprobt wurde, gezogen, und wie gedenkt die Bundesregierung,
diese Erkenntnisse umzusetzen?
Die Evaluierung hat ergeben, dass deutliche Erfolge im Hinblick auf eine
erhöhte Kurseintrittsquote sowie eine passgenaue Einstufung der Teilnehmenden
an den Pilotstandorten im Vergleich zum herkömmlichen Verfahren erzielt
werden konnten. Das ursprüngliche Ziel schnellerer Kurseintritte ließ sich
hingegen nicht durchgängig erreichen. Ebenso hat sich gezeigt, dass ein hoher
Personaleinsatz erforderlich ist, um gute Ergebnisse zu erzielen. Die gewonnenen
Erkenntnisse wurden in Form eines Instrumentenkastens bewährter Elemente
verstetigt. Diese Elemente umfassen:
– Angebot von Workshops zum Einstufungstest für die Kursträger
– Bundesweite Zusteuerung nach § 7 Absatz 5 der
Integrationskursverordnung (IntV)
– Verbesserung der Nachhaltung von Kurseintritten durch verbindlich
vereinbarte Prozesse mit verpflichtenden Behörden
– stärkere Steuerung des lokalen Kursangebotes durch Netzwerkarbeit
– beratende/begleitende Mitarbeit des BAMF bei zentralisierter Einstufung in
kommunalen Koordinierungsstellen o. ä.
– Zusteuerung nach § 7 Absatz 3 IntV in einem gemeinsamen Verfahren mit
Kommunen („KomTuM“-Verfahren)
– Zusteuerung nach § 7 Absatz 3 IntV in alleiniger Zuständigkeit des BAMF
(„TuM“-Verfahren)
– Einbindung einer MBE oder anderer Beratungsangebote in Kommunale
Koordinierungsstellen, „KomTuM“ oder „TuM“.
Aus einer im Oktober 2023 durchgeführten Erhebung in den Regionalstellen
des BAMF ergibt sich, dass die o. g. Elemente großflächig eingesetzt werden.
Von den 27 Regionalstellen meldeten 23 zurück, dass sie mindestens eines,
überwiegend jedoch mehrere der Elemente verwenden. In welchem Umfang die
Maßnahmen in die tägliche Integrationsarbeit einfließen, ist stark von den
lokalen Rahmenbedingungen abhängig.
37. Welche konkreten und umsetzbaren Erkenntnisse hat das
Forschungsprojekt „Evaluation der Integrationskurse“ (EvIk), das die Wirkungsweise
der Integrationskurse mit besonderem Fokus auf die Teilnehmergruppe
mit Asylantragshintergrund bis 2022 (nunmehr 2025) untersucht, bislang
erbracht, und wie genau sollen diese umgesetzt werden?
Die Ergebnisse des Forschungsprojektes fließen kontinuierlich in die
Beratungen und Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Integrationskurssystems
ein und werden insbesondere von der sogenannten Bewertungskommission,
einem Gremium aus Expertinnen und Experten, das das BMI und das BAMF
bei der Fortentwicklung berät, intensiv diskutiert und bilden eine wichtige
Evidenzgrundlage. Konkrete pädagogische Belange und Weiterentwicklungen
werden in der AG Visionen derzeit diskutiert. Erkenntnisse aus dem
Forschungsprojekt „Evaluation der Integrationskurse“ (EvIk) sind bei der Umsetzung der
Leitlinien für digitales Lehren und Lernen, der Fortentwicklung der
integrationskursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung im Rahmen des ESF Plus
Programms „Integrationskurs mit Kind Plus“ sowie bei der Entwicklung des Job-
Turbos zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zum Tragen gekommen.
Das Projekt „Evaluation der Integrationskurse (EvIk)“ (https://www.bamf.de/
evik) des Forschungszentrums des BAMF erforscht seit dem Jahr 2018 die
Wirkungsweise der Integrationskurse mit besonderem Fokus auf die
Teilnehmendengruppe der Geflüchteten. Dabei setzt es auf eine ganzheitliche Perspektive
und verfolgt einen Mixed-Methods-Ansatz, bei dem quantitative Primär- und
Sekundärdaten sowie qualitative Interviews ausgewertet und verzahnt werden.
Zu den vier inhaltlichen Forschungsschwerpunkten gehören die Analyse der
DTZ-Ergebnisse und Identifikation der Einflussfaktoren, die Analyse von
Kursverläufen und -austritten, die Analyse von Schnittstellen und Übergängen
in andere Angebote sowie die Analyse der Nachhaltigkeit der im Kurs
erworbenen Kenntnisse.
Der Zwischenbericht I (2019) (https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/
Forschung/Forschungsberichte/fb33-zwischenbericht-evik-I) sowie die
Teilaspekte vertiefenden BAMF-Kurzanalysen 3|2020 (https://www.bamf.de/Share
dDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanalysen/kurzanalyse3-2020-problemlage
n-integrationskursteilnehmende) und 4|2020 (https://www.bamf.de/SharedDoc
s/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanalysen/kurzanalyse4-2020-fluchtspezifische-f
aktoren-deutscherwerb) lieferten folgende Erkenntnisse:
– Zugang zum Integrationskurs: Dieser gelingt Geflüchteten häufiger, wenn
sie über ein Mindestmaß an Bildung verfügen. Bei geflüchteten Frauen ist
eine Kursteilnahme wahrscheinlicher, wenn keine Kinder unter vier Jahren
im Haushalt leben;
– Sprachlernerfolg: Geflüchtete mit Integrationskursbesuch attestieren sich
bessere deutsche Sprachkenntnisse als ohne Integrationskursbesuch;
– Unterstützungsbedarf: Ungelöste Problemlagen und ungedeckte
Hilfebedarfe (wie bei der Arbeitssuche bzw. im Bewerbungsprozess, bei
Verwaltungsangelegenheiten, bei der Wohnungssuche) können sich negativ auf den
Spracherwerb im Integrationskurs auswirken;
– Fluchtspezifische Aspekte: Nicht alle Geflüchtete sind gleichermaßen von
gesundheitlichen Belastungen, der Trennung von Familienmitgliedern,
beengten Wohnverhältnissen oder sogar „multiplen Problemlagen“ betroffen.
Sind diese aber im Kurs kumuliert vorhanden, kann sich dies negativ auf
den Deutscherwerb aller Kursteilnehmenden auswirken;
– Schnittstellen: Geflüchtete Teilnehmende sind motiviert, weiterführende
Berufssprachkurse zu besuchen, und offen für Beratungsangebote.
Die zweite Zwischenberichtserstattung mit den BAMF-Kurzanalysen 3|2021
(https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanalysen/kurza
nalyse3-2021-zugang-integrationskurs-huerden), 07|2021 (https://www.bam
f.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanalysen/kurzanalyse7-2021-inte
grationskursverlaeufe) und dem Working Paper 91 (https://www.bamf.de/wp9
1-digital-ik), stellte folgendes fest:
– Hürden beim Zugang zum Integrationskurs: Der Mangel an
Regelbetreuungsangeboten stellt für geflüchtete Frauen mit Kleinkindern eine
bedeutsame strukturelle Hürde dar, ebenso wie die geografische Entfernung
zwischen Wohnort und Ort des Integrationskurses bzw. der Kinderbetreuung,
welche in strukturschwachen Gegenden verstärkt auftritt;
– Kursverläufe: Die Mehrheit (62 Prozent) der Teilnehmenden besucht den
Allgemeinen Integrationskurs bis zum letzten Sprachkursabschnitt ohne
Unterbrechungen. Über ein Drittel der Teilnehmenden, die den Allgemeinen
Integrationskurs vorzeitig verlassen, nehmen im Analysezeitraum wieder an
einem anderen Integrationskurs teil, größtenteils im darauffolgenden
Kursabschnitt. Ein vorzeitiger Kursaustritt muss also einem erfolgreichen
Kursverlauf bzw. Deutschspracherwerb nicht im Wege stehen;
– Digitales Lehren und Lernen: Die Lehrkräfte empfinden digitale Medien
und Unterrichtsformate als Bereicherung in ihrem Unterricht. Sie wünschen
sich bei der flexiblen und situationsgerechten Einbindung digitaler
Elemente in die Unterrichtspraxis Unterstützung durch vorbereitende Schulungen.
Der Ende 2023 veröffentlichte Zwischenbericht III (https://www.bamf.de/Share
dDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb46-zwischenbericht-evik-
III.html?nn=282388) mit Befragungsdaten von Kursteilnehmenden,
Lehrkräften und Kursträgern Allgemeiner Integrationskurse und Alphabetisierungskurse
zu Kursbeginn, die von September 2021 bis April 2022 erhoben wurden,
zeigte:
– Kursteilnehmende: Teilnehmende der Alphabetisierungskurse unterscheiden
sich in wesentlichen soziodemografischen Merkmalen von Teilnehmenden
an Allgemeinen Integrationskursen: Sie sind älter, häufiger verheiratet und
haben mehr Kinder. Zudem zeigen sich Unterschiede in den
Lernvoraussetzungen und -gelegenheiten für den Deutscherwerb;
– Lehrkräfte: Die Zusammensetzung der Lehrkräfte ist ethnisch vielfältig.
Häufig unterrichten Frauen in den Kursen. Die Zusammensetzung der
Kurse, insbesondere hinsichtlich der Lernvoraussetzungen der Teilnehmenden,
weicht von den Idealvorstellungen der Lehrkräfte ab. Insgesamt sind
Lehrkräfte mit ihrem Beruf zufrieden;
– Träger: Viele Kursträger haben langjährige Erfahrung in der Durchführung
von Integrationskursen. Während viele Träger Zusatzangebote wie eine
Sozialberatung für Migrantinnen und Migranten zur Verfügung stellen, haben
nur wenige Angebote zur Kinderbetreuung oder -beaufsichtigung.
38. Wie viele Kontrollen zur Qualitätssicherung der Integrationskurse
wurden in den Jahren 2021, 2022 und 2023 jeweils vorgenommen, und mit
welchem Ergebnis?
Zur Qualitätssicherung der Integrationskurse ist das BAMF gemäß § 20
Absatz 5 Satz 3 IntV befugt, bei den Kursträgern Prüfungen durchzuführen,
Unterlagen einzusehen und unangemeldet Kurse zu besuchen.
Dies wird umgesetzt in Form von Kursprüfungen (Unterrichtsbesuche),
Verwaltungsprüfungen und Prüfungen (Hospitationen) der Durchführung der
Abschlusstests „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) und Tests „Leben in
Deutschland“ (LiD).
2021 2022 2023*
Kursprüfungen 797 1.167 1.560*
Verwaltungsprüfungen 651 857 984*
DTZ Prüfungen 175 371 325*
LiD Prüfungen 153 367 400*
Vor-Ort-Kontrollen gesamt 1.776 2.762 3.269*
* Zahlen für 2023 noch nicht abschließend konsolidiert, können durch Nacherfassungen noch
steigen.
Im betrachteten Zeitraum blieben gut die Hälfte dieser Prüfungen ohne jegliche
Beanstandung. Soweit Beanstandungen festgestellt wurden, handelte es sich
ganz überwiegend um geringfügige Mängel, die zu Hinweisen oder zu
Ermahnungen geführt haben. Nur in wenigen Fällen werden so gravierende Mängel
festgestellt, dass eine Abmahnung erfolgt. Die schärfste Sanktion, der Entzug
der Kursträgerzulassung, die insbesondere bei wiederholten und/oder
vorsätzlichen Verfehlungen verhängt wird, betrifft pro Jahr weniger als zehn Träger.
39. Wie viele Personen haben von 2021 bis heute Angebote der
berufsbezogenen Sprachförderung wahrgenommen, und wie viele Personen haben
in demselben Zeitraum diese Sprachförderkurse erfolgreich
abgeschlossen (bitte pro Jahr und Ergebnis aufschlüsseln)?
Berufssprachkurse können auch überjährig stattfinden, insofern handelt es sich
bei der Darstellung der Kurseintritte und Kursaustritte um keine
Kohortenbetrachtung. Die Kurseintritte und die Kursaustritte können nicht mit einander in
Beziehung gesetzt werden.
Die Anzahl der Kurseintritte in die Berufssprachkurse im Zeitraum 2021 bis
2023 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
2021 2022 2023
Kurseintritte*
in Berufssprachkurse 102.983 110.208 155.492
* Quelle: BAMF, Daten für die Jahre 2021 und 2022 aus dem Jahresbericht; Daten 2023
vorläufige Daten mit Stand 16.02.2024, nicht mit konsolidierten Daten im Jahresbericht vergleichbar.
Die Anzahl der Kursaustritte aus den Berufssprachkursen im Zeitraum 2022 bis
2023 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen (aufgrund pandemiebedingter
Unterbrechungen und Wiederaufnahmen liegen für das Jahr 2021 keine
belastbaren Daten vor).
2022 2023
Kursaustritte* der Berufssprachkurse 115.878 118.830
* Quelle: BAMF, Daten für die Jahre 2022 und 2023 aus der Fortschreibung mit Stand 16.02.2024,
nicht mit konsolidierten Daten vergleichbar.
Berufssprachkurse dienen dem Spracherwerb ab dem Sprachniveau B 1 bis
zum Sprachniveau C 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für
Sprachen (GER), um die Chancen der Teilnehmenden auf dem Arbeits- und
Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Teilnahme an einem Berufssprachkurs
führt zu einer Lernprogression.
Aus Teilnehmendenbefragungen in den Kursen liegen Erkenntnisse vor, dass
der Besuch eines Berufssprachkurses von den Teilnehmenden mit sehr großer
Mehrheit als eine Bereicherung empfunden wird und sie deutliche Fortschritte
in ihren sprachlichen, interkulturellen und weiteren Kompetenzen, wie z. B.
arbeitsmarktspezifischen Schlüsselqualifikationen feststellen. Diese Fragen und
weitere Wirkungen der Berufssprachkurse wurden in den vergangenen drei
Jahren von einem Forschungskonsortium unter Leitung des „Institutes für
angewandte Wirtschaftsforschung“ untersucht. Der Abschlussbericht dieser
Untersuchung wird voraussichtlich im ersten Quartal des Jahres 2024 veröffentlicht.
Im Übrigen wird auf den Bericht zur Statistik der Berufssprachkurse für das
Jahr 2022 verwiesen (https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integratio
n/Berufsbezsprachf-ESF-BAMF/BSK-Jahresberichte/bsk-jahresbericht-202
2.html).
40. Wie erfolgt der Übergang in Berufssprachkurse in der Praxis, und welche
Verbesserungen sind hier beabsichtigt?
Die meisten Teilnehmenden der Berufssprachkurse werden von den Jobcentern
oder Agenturen für Arbeit in die Berufssprachkurse vermittelt (2022: 92
Prozent). Hierzu führt das BAMF quartalsweise Gespräche in jedem Jobcenter-
Bezirk, um das Kursangebot vor Ort auf die Bedarfe abzustimmen.
Kürzlich hat die BA im Zusammenhang mit dem Job-Turbo auch die
Fachlichen Weisungen für die gemeinsamen Einrichtungen zur Sprachförderung
aktualisiert.
Dabei wurden Verfahrensregelungen zum Übergang von den Integrations- in
die Berufssprachkurse (sogenanntes Absolventenmanagement) konkretisiert.
Ziel ist insbesondere, durch zeitnahe Anschlussaktivitäten dafür zu sorgen, dass
die erworbenen Deutschsprachkenntnisse erhalten bleiben. Dies kann durch
zügige Vermittlung in eine Beschäftigung, in eine Maßnahme oder in einen
Berufssprachkurs erfolgen.
Dazu hat das BAMF darüber hinaus am 31. Januar 2024 im Einvernehmen mit
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Konzept der Job-
Berufssprachkurse (Job-BSK) eingeführt. Die Kurse sind sehr flexibel,
konsequent auf die Bedürfnisse der Betriebe und Beschäftigten ausgerichtet und
machen den berufsbegleitenden Spracherwerb für beide Seiten attraktiver und
leichter zugänglich.
41. Welche Rolle spielt bei diesem Übergang die Migrationsberatung für
Erwachsene (MBE)?
Der Schwerpunkt der Arbeit der MBE liegt auf der Beratung vor, während und
nach dem Integrationskurs. Damit ist auch die Beratung zu weiteren
Sprachkursangeboten wie den Berufssprachkursen Teil der Aufgabe der MBE. Die MBE
soll die Ratsuchenden an Fachberatungsstellen und Sprachkursträger
weiterleiten.
42. Welche sprachbezogenen Kombinationsmaßnahmen der Bundesagentur
für Arbeit existieren derzeit, und wie viele Personen im Kontext von
Fluchtmigration nutzen diese?
Eine Kombination von Maßnahmen der BA mit den Sprachfördermaßnahmen
des BAMF ist grundsätzlich immer möglich. Die Teilnahme an einer
arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahme kann mit einem Berufssprachkurs
kombiniert werden. Gleiches gilt für die Aufnahme einer Beschäftigung, die mit einer
Fördermaßnahme und bzw. oder einem Berufssprachkurs verzahnt und damit
besonders unterstützt werden kann. Dabei ist dezentral vor Ort zu entscheiden,
welche verzahnte Lösungen im jeweiligen Einzelfall sinnvoll sind.
Der Bundesregierung liegt keine Gesamtübersicht über die sprachbezogenen
Kombinationsmaßnahmen und die Zahl der Nutzer im Kontext Fluchtmigration
vor.
43. Wie viele jährliche Eintritte in arbeitsmarktpolitische Instrumente von
Personen im Kontext von Fluchtmigration erfolgten von 2016 bis heute
(bitte nach Jahr und den folgenden Kategorien: Aktivierung und
berufliche Eingliederung, Berufliche Weiterbildung, Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit, Beschäftigung schaffende Maßnahmen, Freie Förderung bzw.
sonstige Förderung aufschlüsseln)?
Angaben der Statistik der BA zu Eintritten in Maßnahmen der aktiven
Arbeitsmarktpolitik von Personen im Kontext Fluchtmigration (siehe methodische
Vorbemerkung der Bundesregierung) können dem Anhang F zu Frage 43
entnommen werden.* Angaben liegen von Juli 2016 bis September 2023 vor. Zu
ukrainischen Staatsangehörigen wird auf die Antwort zu Frage 53 verwiesen.
44. Existieren spezielle Maßnahmen, um den Übergang von
Integrationskursen in die Ausbildung zu fördern, und wenn ja, welche sind dies?
Es gibt keine speziellen Überleitungsmaßnahmen in Ausbildung, die sich
ausschließlich an Teilnehmende von Integrationskursen richten. Ihnen stehen
grundsätzlich dieselben ausbildungsfördernden Leistungen des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch offen, wie Inländerinnen und Inländern. Bereits zum 1.
August 2019 wurde mit dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz der
Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zu den Leistungen und
Unterstützungsangeboten der Ausbildungsförderung erleichtert und weitgehend
unabhängig von der aufenthaltsrechtlichen Situation ausgestaltet. Voraussetzung ist
lediglich, dass aufenthaltsrechtlich Zugang zum Arbeitsmarkt besteht. Für
Asylsuchende und Geduldete sind hinsichtlich bestimmter
ausbildungsvorbereitender Leistungen, wie zum Beispiel für Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen, noch Voraufenthaltszeiten erforderlich.
45. Wie viele Menschen haben an derartigen Überleitungsmaßnahmen seit
2021 teilgenommen, und wie viele von ihnen konnten dadurch in
Ausbildungen vermittelt werden (siehe Frage 44)?
Da es keine speziellen Überleitungsmaßnahmen aus Integrationskursen gibt,
liegen auch keine statistischen Daten hierzu vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/10783 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
46. Welche integrationsbezogenen Projekte oder Maßnahmen hat die
Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Staatsministerin Reem Alabali-
Radovan, außerhalb der von ihr selbst benannten Themenbereiche
Rassismus, des Chancenaufenthaltsrechts für geduldete Ausreisepflichtige
und einer Einbürgerungskampagne, die das neue
Staatsangehörigkeitsrecht begleiten soll (https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/medie
n/presse/interviews/-die-mehrheit-der-muslime-in-deutschland-
verurteiltden-terror-der-hamas--2231154), initiiert oder näher begleitet?
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Staatsministerin Reem
Alabali-Radovan, hat integrationsbezogene Projekte oder Maßnahmen im Sinne
der Anfrage in den Förderprogrammen „Unterstützung von
Flüchtlingsprojekten“ (Haushaltstitel 684 01) und „Integrationspolitische Maßnahmen“
(Haushaltstitel 531 01) gefördert. Entsprechende Projektübersichten der Titel 684 01
und 531 01 sind als Anhang H und I beigefügt.*
47. Welche Maßnahmen oder Programme hat die Staatsministerin Reem
Alabali-Radovan ins Leben gerufen, um Frauen mit Migrationshintergrund
den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen bzw. zu erleichtern
(bitte Maßnahme bzw. Programm sowie jeweilige
Teilnehmerinnenanzahl aufzählen)?
Mit Fem.OS-Plus fördert die Beauftragte in Kooperation mit der BA ein
Modellprojekt zur aufsuchenden Beratung in sozialen Medien mit dem
Schwerpunkt Arbeitsmarktintegration; zudem fördert sie ein Projekt für
Gründungsinteressierte und Gründerinnen mit Einwanderungsgeschichte. Im ebenfalls von
der Beauftragen geförderten Modellprojekt CADS – Community Advisors –
Digital Streetwork für EU-Zugewanderte gibt es bis Ende 2024 einen
temporären Beratungsschwerpunkt für häusliche Betreuungskräfte (Live-ins) auf dem
Arbeitsmarkt. Hier handelt es sich bei der Zielgruppe maßgeblich um Frauen
aus den osteuropäischen Staaten Polen, Bulgarien, Rumänien und Kroatien.
Die Anzahl der Teilnehmenden lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt nur mit
Zielgrößen bzw. Soll-Zahlen beziffern, da es sich um laufende Projekte handelt.
Die tatsächlichen Ist-Zahlen können erst nach Ende der Projektlaufzeit beziffert
werden.
Maßnahme TN Zahl
Fem.OS Plus – Information und Beratung in den
sozialen Medien zur Arbeitsmarktintegration für
zugewanderte Frauen aus Drittstaaten in Deutschland
(Laufzeit 07/2023 – 06/2025)
Aktuell ist das Projekt in sieben Sprachen
(Ukrainisch, Türkisch, Englisch, Russisch, Französisch,
Arabisch, Persisch) an über 600 Kommunikationsorten
in den sozialen Medien überwiegend auf Facebook
vertreten und hat potenziell Millionenreichweite, da
alle Mitglieder an den Kommunikationsorten die
Antworten mitlesen können.
CADS – Community Advisors – Digital
Streetwork für EU-Beschäftigte in Deutschland -
Beratungsschwerpunkt Live-ins (Laufzeit Gesamtprojekt
02/2023 bis 12/2025)
Aktuell 1,4 Millionen Mitglieder in Facebook-
Gruppen, in denen Live-ins beraten werden.
STAGE – for international FEMpreneurs – richtet sich
an Gründerinnen und Gründungsinteressierte mit
Einwanderungsgeschichte. (Laufzeit 09/2023 – 08/2025)
Ziel: 300 Plattformnutzerinnen, 350 Teilnehmerinnen
an Veranstaltungen
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/10783 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Maßnahme TN Zahl
MIKADO Open Up hat zum Ziel, digitale
Kompetenzen und Empowerment von geflüchteten Frauen zu
stärken (Laufzeit 01/2023 – 12/2024)
Ziel: mind. 72 geschulte Multiplikator:innen/
Trainer:innen an 40 Standorten in acht Bundesländern
Gemeinsam MUTig trägt mit Unterstützungs- und
Beratungsangeboten dazu bei, die Benachteiligung
geflüchteter Mädchen und Frauen am Arbeits- und
Ausbildungsmarkt abzubauen und ihre Fähigkeiten,
mitzugestalten und mitzuentscheiden, zu stärken.
(Laufzeit 01/2023 – 12/2024)
Ziel: im Jahr 2023 sollten insgesamt 1 302 Personen
und in 2024 1 050 Personen mit Workshops und
Veranstaltungen erreicht werden.
48. Welche Maßnahmen hat die Staatsministerin Reem Alabali-Radovan
Stand heute aufgrund des Berichts der Fachkommission der
Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit
„Gemeinsam die Einwanderungsgesellschaft gestalten“ (2021) konkret
umgesetzt?
Die unabhängige Fachkommission zu den Rahmenbedingungen der
Integrationsfähigkeit wurde auf Grundlage des Koalitionsvertrags der 19.
Legislaturperiode im Januar 2019 durch das Bundeskabinett berufen. Federführend
innerhalb der Bundesregierung für die Kommission waren seinerzeit das
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration. Am 20. Januar 2021 wurde der Abschlussbericht mit dem
Titel „Gemeinsam die Einwanderungsgesellschaft gestalten“ der
Bundesregierung übergeben und taggleich dem Deutschen Bundestag und dem Deutschen
Bundesrat zugeleitet. Die Bundesregierung hat zu dem Bericht Stellung
genommen (Bundestagsdrucksache 19/30296).
Das unabhängige Gremium von Expertinnen und Experten hat sich mit einer
Vielzahl an Themen im Bereich Migration und Integration beschäftigt und
insgesamt mehr als 250 Empfehlungen an Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft,
Wirtschaft und zahlreiche weitere Akteure aufgeschrieben, u. a. Forderungen
der Fachkommission nach einem systematischen Rassismus-Monitoring,
besserem Opferschutz, der Unterstützung von Opfern und Hinterbliebenen von
rassistischen Anschlägen und der Unterstützung und Beratung von Amts- und
Würdenträgerinnen/-trägern. Außerdem enthält der Bericht der
Fachkommission Empfehlungen für Präventionsmaßnahmen in den Bereichen Sport, Schulen
und zur Stärkung des Ehrenamts, für die Integration von Frauen, z. B.
mehrsprachig aufgestellte Angebote, aufsuchende Beratung und soziale Netzwerke
aufzubauen und für die Beratung und das Empowerment von EU-
Arbeitnehmerinnen/-nehmern sowie Arbeitssuchende. Weitere Empfehlungen der
Fachkommission beziehen sich auf die Stärkung der Kompetenzen der Kommunen und
den Erfahrungsaustausch untereinander sowie darauf, dass das
migrationspolitische Lernen gefördert werden sollte und Lernen über Migrations- und
Integrationsprozesse Bestandteil der Demokratiebildung sein sollte.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Staatsministerin Reem
Alabali-Radovan, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus,
fördert in allen diesen Bereichen Projekte und Initiativen, u. a. community-
basierte Beratungsstellen gegen Rassismus, das Projekt „Anti-Rassismus im
organisierten Sport“ sowie ein Projekt zur wirksamen und nachhaltigen
Antirassismusarbeit im deutschen Amateurfußball, das Projekt „Jugendstil“, das Projekt
„Vor-Sprung – Den Übergang in die Schule sicher und erfolgreich gestalten“,
das Projekt „Ehrenamt vereint“, das Projekt Fem.OS plus, das Modellprojekt
CADS „Community Advisors für EU-Zugewanderte“), das Modellprojekt
KommA, „Digitale Kommunen: Ankunftsprozesse für eine moderne
Einwanderungsgesellschaft gestalten“ (DiKo) sowie die Veranstaltungsreihe
„Zukunftsdialog“ und das „Deutschland Quiz“ der Stiftung Bürger Europas
(Haushaltstitel 684 01, 684 02, 684 03 und 531 01, vgl. dazu auch Antwort zu den
Fragen 46 und 47).
Soweit der Koalitionsvertrag Empfehlungen der Fachkommission
Integrationsfähigkeit aufgegriffen hat und hierzu Gesetzgebungsverfahren initiiert wurden,
hat sich die Beauftragte im Rahmen ihrer gesetzlichen Amtsbefugnisse nach
§ 94 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes hieran beteiligt.
49. Welche Berufsausbildungen haben die mit Stand Dezember 2023 bei der
BA als arbeitsuchend registrierten 413 862 ukrainischen
Staatsangehörigen (Quelle: BA, Migrationsmonitor, Tabelle 3.1, Stand: Dezember
2023; bitte nach Geschlecht, Berufsausbildung, Hochschulstudium,
sonstigem aufschlüsseln)?
Zu Angaben der Statistik der BA betreffend Arbeitsuchende ukrainischer
Staatsangehörigkeit nach Geschlecht wird auf den Migrationsmonitor
verwiesen (http://bpaq.de/bmas-a52). Angaben zur beruflichen Bildung werden
aufgrund eines hohen Anteils fehlender Werte derzeit noch nicht ausgewiesen. Im
Rahmen des Job-Turbos werden diese Angaben aktuell nacherfasst.
50. Wie viele Anerkennungen von Schul-, Berufs- und
Hochschulabschlüssen ukrainischer Staatsangehöriger wurden seit 2022 mit welchen
Ergebnissen durchgeführt (bitte nach jeweiligen Kategorien nach
Anerkennung, Teilanerkennung, keine Anerkennung aufschlüsseln)?
Die Angaben zu den Verfahren zur Anerkennung ausländischer
Berufsabschlüsse nach Bundes- und Landesrecht für das Jahr 2022 können der Tabelle im
Anhang J entnommen werden.* Die Zahlen für das Jahr 2023 werden im Herbst
2024 veröffentlicht.
Die Daten zu den Anträgen auf Zeugnisbewertung zu ukrainischen
Hochschulabschlüssen wurden von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
(ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz zur Verfügung gestellt und
können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Jahr Anzahl
2022 4.098
2023 25.289
Als Erläuterung hat die ZAB hierzu ferner mitgeteilt, dass eine statistische
Erfassung der Antragszahlen nur zur Steuerung der Arbeitsprozesse erfolgt und
abgelehnte Anträge nicht gesondert erfasst werden. Die erfragten
weitergehenden Aufschlüsselungen des Verfahrensausgangs sind bei Zeugnisbewertungen
bereits dem Grunde nach nicht möglich.
Zur Anerkennung von Schulabschlüssen ukrainischer Staatsangehöriger durch
die Zeugnisanerkennungsstellen der Länder liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/10783 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
51. Welche sind, nach Erkenntnis der Bundesregierung, die häufigsten
Schwierigkeiten bei der Anerkennung von ukrainischen Berufs- und
Hochschulabschlüssen?
Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung treten in Bezug auf die
Anerkennung von ukrainischen Berufs- und Hochschulabschlüssen in der Regel keine
besonderen Herausforderungen auf. Kriegsbedingt können in einigen Fällen
bestimmte Nachweise nicht vorgelegt werden und Fragen an bzw. zu
Bildungseinrichtungen aus den besetzten Gebieten nicht oder nur unter Schwierigkeiten
beantwortet werden.
Aus dem Bereich der Heilberufe ist der Bundesregierung bekannt, dass es
insbesondere Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Arbeitsnachweisen (z. B.
Arbeitsbüchern) und Nachweisen der persönlichen Eignung gibt (z. B.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder Führungszeugnisse). Bei akademischen
Heilberufen stellt in einigen Fällen die Klärung der Frage, ob das
Medizinstudium abgeschlossen ist, eine Herausforderung dar.
52. Welche speziell auf die in Frage 49 genannte Gruppe zugeschnittenen
Maßnahmen bzw. Angebote wie etwa Nachqualifizierungen existieren
bereits, und welche weiteren plant die Bundesregierung?
Die Informations- und Beratungsangebote zur Anerkennung ausländischer
Berufsqualifikationen wurden durch spezielle Maßnahmen für ukrainische
Geflüchtete ergänzt bzw. entsprechend ausgebaut. Webseiten wie
„Germany4Ukraine“ oder „Anerkennung in Deutschland“ sowie Seiten der Länder und
der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bieten Informationen in
ukrainischer Sprache an; Infoflyer und Merkblätter, aber auch
Antragsformulare zuständiger Stellen sind vielfach auf Ukrainisch verfügbar. Auch in der
direkten Beratung, wo seitens der Bundesregierung vor allem das ESF Plus-
Förderprogramm „IQ – Integration durch Qualifizierung“ zu nennen ist, erfolgte
ein Ausbau der Angebote in ukrainischer oder russischer Sprache.
Für reglementierte Berufe wurden speziell für ukrainische
Berufsqualifikationen Qualifizierungsmaßnahmen für zahlenmäßig bedeutsame Berufe
entwickelt. Speziell für die Pflege hat das Bundesministerium für Gesundheit vom
Deutschen Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den
Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) ein modulares Konzept für die schnelle
Berufsintegration und Anerkennung ukrainischer Pflegefachkräfte entwickeln lassen,
das den Spracherwerb und einen integrierten betrieblichen Lehrgang für die
Anerkennung als Pflegefachkraft vereint.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/4833
verwiesen.
53. Wie viele ukrainische Staatsangehörige befinden sich derzeit in
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (bitte nach den Kategorien: Aktivierung
und berufliche Eingliederung, Berufliche Weiterbildung, Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit, Beschäftigung schaffende Maßnahmen, Freie
Förderung bzw. sonstige Förderung aufschlüsseln)?
Angaben der Statistik der BA zu Eintritten in Maßnahmen der aktiven
Arbeitsmarktpolitik von ukrainischen Staatsangehörigen können dem Anhang G zu
Frage 53 entnommen werden.* Angaben liegen bis September 2023 vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/10783 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
54. Wie viele Personen aus der Statistikgruppe Personen im Kontext von
Fluchtmigration sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt (bitte nach
Aufenthaltsstatus sowie gesonderte Ausweisung ausschließlich
geringfügiger Beschäftigung aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verweist diesbezüglich auf die Veröffentlichung der
Statistik der BA „Beschäftigte aus Drittstaaten nach dem Aufenthaltsstatus
(Monatszahlen)“ (http:// b p a q .de/ b m a s -b4, Tabellenblatt: „SvB_Staat“ und
„aGB_Staat“). Demnach gab es im Juni 2023 rund 438 000 Personen im
Kontext von Fluchtmigration (siehe methodische Vorbemerkung), die
sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, weitere rund 92 000 gingen einer
ausschließlich geringfügigen Beschäftigung nach. Angaben liegen bis Juni 2023
vor.
55. Wie viele erwerbsfähige Personen aus der Statistikgruppe Personen im
Kontext von Fluchtmigration beziehen Leistungen nach dem SGB II und
Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III; bitte aufschlüsseln)?
56. Wie viele erwerbsfähige Personen aus der Statistikgruppe der acht
Hauptasylherkunftsländer beziehen derzeit Leistungen nach dem SGB II
und SGB III (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 55 und 56 werden gemeinsam beantwortet.
Angaben der Statistik der BA können in der erfragten Differenzierung den
nachfolgenden Tabellen A und B entnommen werden. Zu Personen im Kontext
von Fluchtmigration wird auf die methodische Vorbemerkung verwiesen.
Tabelle A: Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Kontext
Fluchtmigration sowie der acht Asylherkunftsländer, Deutschland, September
2023, Datenstand: Januar 2024
Merkmal Bestand ELB
insgesamt
Bestand ELB im Kontext
Fluchtmigration
(ohne Ukraine)
Bestand ELB aus
Asylherkunftsländern 2)
insgesamt 3.929.813 538.451 604.593
darunter Aufstocker
(SGB-III-Leistungen) 1) 67.813 6.067 7.210
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Aufstocker sind erwerbsfähige Personen, die am statistischen Stichtag gleichzeitig
Arbeitslosengeld nach dem SGB III und Bürgergeld nach dem SGB II beziehen.
Es werden auch Personen als Aufstocker gezählt, deren Arbeitslosengeldbezug noch im
laufenden Monat endet.
2) Enthalten sind Personen mit der Staatsangehörigkeit Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria,
Pakistan, Somalia und Syrien.
Tabelle B: Bestand an Leistungsbeziehenden von Arbeitslosengeld im Kontext
Fluchtmigration sowie der acht Asylherkunftsländer, Deutschland, September
2023, Datenstand: Januar 2024
Merkmal Bestand ELB
insgesamt
Bestand ELB im Kontext
Fluchtmigration
(ohne Ukraine)
Bestand ELB aus
Asylherkunftsländern 1)
Insgesamt 837.746 20.092 24.852
darunter Aufstocker
(SGB-II-Leistungen) 67.766 5.488 7.079
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Enthalten sind Personen mit der Staatsangehörigkeit Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria,
Pakistan, Somalia und Syrien.
57. Wie viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) aus der
Statistikgruppe Personen im Kontext von Fluchtmigration und wie viele aus der
Statistikgruppe der sogenannten Asylherkunftsländer wurden in den
Jahren von 2016 bis 2023 in Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II
vermittelt (bitte nach Statistikgruppe je nach Datenlage auswählen, nach
Jahr und jeweiligem Jahresmittelwert der Teilnehmerzahl aufschlüsseln)?
Angaben der Statistik der BA zu Eintritten von Personen im Kontext von
Fluchtmigration in Maßnahmen nach § 16d SGB II können nachfolgender
Tabelle C entnommen werden (siehe auch methodische Vorbemerkung).
Ukrainische Staatsangehörige sind wegen starker Untererfassung der
aufenthaltsrechtlichen Informationen in der Auswertung nicht enthalten.
Tabelle C: Eintritte von Teilnehmenden in Arbeitsgelegenheiten, Deutschland,
Zeitreihe, Datenstand: Dezember 2023
Merkmal
Personen im Kontext
Fluchtmigration
(ohne Ukrainer/-innen) 1) 2)
Asylherkunftsländer 3)
Jul – Dez 2016 5.487 6.489
2017 10.682 12.372
2018 10.178 11.630
2019 11.441 13.096
2020 9.460 10.799
2021 9.654 10.976
2022 9.035 10.554
Jan – Sep 2023 6.354 7.722
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Die regionale Zuordnung richtet sich nach dem Wohnort der Teilnehmenden; der Deutschlandwert
enthält auch die ausländischen Wohnorte.
1) Personen im Kontext von Fluchtmigration = Summe aus Aufenthalt aus völkerrechtlichen,
humanitären oder politischen Gründen, Aufenthaltsgestattung und Duldung.
2) Für ukrainische Staatsangehörige sind die aufenthaltsrechtlichen Informationen zum
Fluchthintergrund stark untererfasst. Deshalb wird die Gesamtzahl der „Personen im Kontext
Fluchtmigration“ nur unter Ausschluss von ukrainischen Staatsangehörigen ausgewiesen.
3) Enthalten sind Personen mit der Staatsangehörigkeit Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria,
Pakistan, Somalia und Syrien
58. Wie viele Menschen bezogen bzw. beziehen von 2013 bis heute
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG; bitte jeweils pro
Jahr nach Aufenthaltsstatus sowie nach Grundleistungen und
Analogleistungen gemäß § 2 Absatz 1 AsylbLG i. V. m. dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch [SGB XII] aufschlüsseln)?
Die Frage wird auf Basis von Angaben aus der Statistik zum
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) des Statistischen Bundesamtes beantwortet. Die Zahl
der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG
unterschieden nach Grund- und Analogleistungen vom 31. Dezember 2013 bis
zum aktuell verfügbaren Stichtag 31. Dezember 2022 kann der folgenden
Tabelle entnommen werden.
Empfängerinnen und Empfänge von Regelleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland am Ende des Jahres nach Art1) der Leistung
Deutschland
Jahr insgesamt Grundleistungsempfänger
§ 3 AsylbLG
Empfänger von Hilfe zum
Lebensunterhalt § 2 AsylbLG
2013 224.993 188.624 36.369
2014 362.850 322.194 40.656
2015 974.551 888.002 86.549
2016 728.239 567.401 160.838
2017 468.608 234.690 233.918
2018 411.211 192.191 219.020
2019 383.738 176.991 206.747
2020 381.985 171.630 210.355
2021 398.585 209.540 189.045
2022 482.305 327.050 155.255
1) Empfängerinnen und Empfänger verschiedener Leistungen werden bei jeder zutreffenden
Leistungsform gezählt.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Die Aufschlüsselung nach Aufenthaltsstatus ist in der nachfolgenden Tabelle
dargestellt.
Empfängerinnen und Empfänger von Grundleistungen (§ 3) bzw. von Hilfe
zum Lebensunterhalt (§ 2) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
am Ende des Jahres nach aufenthaltsrechtlichem Status
Deutschland
Jahr
Aufenthaltsgestattung
Asylgesuch1)
Einreise über
einen
Flughafen
Aufenthaltserlaubnis
geduldete/-r
Ausländer/-in
vollziehbar
zur Ausreise
verpflichtet
Familienangehörige/-r
Folgeoder
Zweitantrag
Ohne Angabe
(einschl. BÜ-
MA)
2013 127.668 3.836 11.709 50.417 8.851 18.571 3.941 x
2014 248.544 3.254 11.931 56.392 12.950 25.354 4.424 x
2015 708.630 1.037 12.389 80.261 29.384 69.108 5.413 68.329
2016 551.059 665 7.446 68.481 23.617 28.648 4.161 44.162
2017 336.663 460 4.364 67.451 17.979 18.336 2.833 20.522
2018 286.467 320 3.340 70.858 17.979 15.307 2.347 14.593
2019 265.807 237 2.814 72.740 13.302 14.555 2.733 11.550
2020 237.015 1.120 180 3.000 92.205 15.170 12.660 2.805 11.000
2021 241.360 3.215 155 3.190 93.965 15.110 13.695 3.730 12.085
2022 269.380 16.180 135 30.300 87.775 17.870 14.970 3.715 20.915
1) Ab dem Jahr 2020 ist die Ausprägung „Asylgesuch“ dazugekommen.
Quelle: Statistisches Bundesamt
59. Wie viele Personen mit Gestattung und Duldung hatten von 2018 bis
heute eine Arbeitserlaubnis inne, und wie viele waren bzw. sind (ohne
ausschließlich geringfügige Beschäftigung) sozialversicherungspflichtig
beschäftigt (bitte pro Jahr nach Status und jeweils den acht häufigsten
Nationalitäten aufschlüsseln)?
Angaben der Statistik der BA zu sozialversicherungspflichtig beschäftigten
Personen mit erfragtem Aufenthaltsstatus können der Veröffentlichung
„Beschäftigte aus Drittstaaten nach dem Aufenthaltsstatus (Monatszahlen)“
entnommen werden (http://bpaq.de/bmas-b4, Tabellenblatt: „SvB_Staat“).
Angaben liegen ab März 2020 bis Juni 2023 vor. Informationen zur Erteilung von
Arbeitserlaubnissen liegen nicht vor.
60. Wie viel Prozent der Anträge auf eine Arbeitserlaubnis von Personen mit
Gestattung und Duldung wurden in den Jahren von 2018 bis heute
positiv beschieden (bitte nach Jahr, jeweiliger Gesamtantragszahl und
Prozentsatz aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verweist auf den Tabellenband „Zustimmungen und
Ablehnungen zur Arbeitsaufnahme Drittstaatsangehöriger“, der von der Statistik
der BA veröffentlicht wird (http://bpaq.de/bmas-b9), zuletzt für das
Berichtsjahr 2023. Tabelle 9 enthält die entsprechenden Daten für Geduldete sowie für
Asylbewerber.
61. Wie viele Bezieher von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
befanden sich von 2013 bis heute in Arbeitsgelegenheiten nach § 5
AsylbLG bzw. zeitweise auch § 5a AsylbLG (bitte nach Jahr,
Jahresdurchschnittswerten und Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Frage wird auf Basis von Angaben aus der Statistik zum AsylbLG des
Statistischen Bundesamtes beantwortet. Die amtliche Statistik weist
Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger von Arbeitsgelegenheiten nach § 5
AsylbLG sowohl am Stichtag als auch im Laufe des Berichtsjahres aus. Bei der
Stichtagsbetrachtung werden Personen gezählt, die am 31. Dezember
Regelleistungen beziehen und eine Arbeitsgelegenheit wahrnehmen, bei der Betrachtung
im Laufe des Berichtsjahres diejenigen, für die dies im Laufe des ganzen Jahres
zutrifft.
Aktuell verfügbar sind Daten bis einschließlich Berichtsjahr 2022. Die auf
Deutschland bezogenen Angaben für 2013 bis 2022 können der folgenden
Tabelle entnommen werden.
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitsgelegenheiten nach § 5
Asylbewerberleistungsgesetz nach Berichtsjahr Deutschland
Jahr am 31.12. im Laufe des
Jahres
2013 1.552 7.905
2014 2.171 12.720
2015 3.656 26.030
2016 4.302 29.973
2017 1.834 16.744
2018 1.465 13.325
2019 2.130 12.320
2020 2.134 9.321
2021 2.563 10.615
2022 4.677 17.097
Quelle: Statistisches Bundesamt
Die Aufschlüsselung nach Bundesländern ist der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen.
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 des
Asylbewerberleistungsgesetzes im Jahr 2022 nach Ländern
Land am 31.12. im Laufe des Jahres
Baden-Württemberg 1.950 3.540
Bayern 460 3.460
Berlin 110 550
Brandenburg 125 515
Bremen 10 25
Hamburg - 10
Hessen 70 1.920
Mecklenburg-
Vorpommern 280 780
Niedersachsen 165 530
Nordrhein-Westfalen 425 1.235
Rheinland-Pfalz 140 925
Saarland 20 50
Sachsen 215 1.530
Sachsen-Anhalt 50 465
Schleswig-Holstein 570 1.195
Thüringen 90 365
Quelle: Statistisches Bundesamt
Untererfassung der Empfängerinnen und Empfängern von Regelleistungen
aufgrund einer Meldeproblematik in Nordrhein-Westfalen.
62. Bei wie vielen der in Frage 61 erfragten Personen wurde eine
Verpflichtung ausgesprochen (bitte nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln)?
Dazu liegen in der amtlichen Statistik keine Informationen vor.
63. Wie viele solcher Arbeitsgelegenheiten existieren nach Kenntnis der
Bundesregierung bundesweit zurzeit?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Frage vor.
64. Ergeben sich für die Empfänger sogenannter Analogleistungen aus der
Neufassung der §§ 11 und 12 SGB XII sowie der Streichung des § 39a
SGB XII Änderungen, und falls ja, welche sind das genau?
Durch die im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) vorgenommenen
Änderungen ergeben sich hinsichtlich der weiteren Anwendung von § 5
Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) keine Änderungen.
65. Welche Statistiken existieren zu der Anerkennung von
Berufsabschlüssen von Personen im Kontext von Fluchtmigration und Personen aus den
sogenannten Asylherkunftsländern, und wie viele Anerkennungen und
Teilanerkennungen erfolgten für diese statistischen Personengruppen seit
2016 (bitte nach Jahren, Statistikgruppe, Anzahl der Anerkennungen und
Teilanerkennungen aufschlüsseln)?
Die Daten können der Tabelle im Anhang K entnommen werden.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/10783 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
66. Wie viele Anerkennungen erfolgten für die jeweils zehn
zugangsstärksten Herkunftsländer seit 2016, sofern zu keiner der in Frage 65
genannten Statistikgruppen Daten zur Verfügung stehen (bitte nach Jahr,
Herkunftsland und Anzahl der Anerkennungen und Teilanerkennungen
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 65 verwiesen.
67. In welchen Berufen arbeiteten Asylantragsteller, bevor sie nach
Deutschland kamen, hauptsächlich (bitte für die Jahre 2021 und 2022 und die
zehn häufigsten Bereiche aufschlüsseln), und in welchem Stadium und
durch welche Institutionen werden diese Berufe erfasst?
Bei der Erstbefragung im Rahmen der Annahme der Asylanträge BAMF geben
die Asylantragstellenden u. a. Auskünfte im Rahmen der Sozialen Komponente
(„SoKo“) zur vorherigen Berufstätigkeit. Die Daten basieren auf
Selbstauskünften und beinhalten keine Informationen zu einzelnen Berufen, sondern zu
Berufsgruppen bzw. Branchen. Die Daten der volljährigen
Asylerstantragstellenden werden vom Forschungszentrum des BAMF halbjährlich ausgewertet
und in einem Halbjahres- bzw. Jahresbericht veröffentlicht.
Die folgenden Tabellen zeigen die Jahresauswertung für 2021 sowie
Halbjahresauswertungen für 2022. Da die Systematik in „SoKo“ zum zweiten Halbjahr
2022 geändert wurde und sich die vorgegebenen Antwortkategorien geändert
haben (Wechsel von Frage nach „vorheriger Berufstätigkeit“, die auch in einem
Transitland ausgeübt worden sein kann, zu Frage nach „Haupttätigkeit im
Herkunftsland“), können für das Jahr 2022 keine Jahreswerte aufgeführt werden.
Letzte berufliche Tätigkeitsbereiche der volljährigen Asylerstantragstellenden
im Jahr 2021
Tätigkeitsbereiche/zuletzt ausgeübter
Beruf
Anzahl an
Personen
Anteil in Prozent
in Bezug auf die
Gruppe der
Befragten
Anteil Männer
in Prozent
Anteil Frauen
in Prozent
Handwerk 4.412 8,8 11,4 3,7
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 3.529 7,0 9,0 3,3
Dienstleistungen 3.488 7,0 7,7 5,5
Hilfstätigkeiten, Industrie-, Fabrik- und
Lagerarbeiten 3.474 6,9 8,5 4,0
Baugewerbe 3.174 6,3 9,6 0,1
Groß- und Einzelhandel 1.798 3,6 4,3 2,1
Ingenieur-, IT-, Elektroberufe,
technische Berufe 1.667 3,3 4,6 0,8
Kraftfahrzeugbereich 1.512 3,0 4,5 0,1
Büro, Banken, Versicherung 1.452 2,9 2,8 3,1
Lehrende Berufe 1.410 2,8 1,7 4,9
Hotel- und Gaststättengewerbe 1.346 2,7 3,5 1,2
Künstlerisches, Mode 1.056 2,1 2,1 2,2
Transport, Touristik und Verkehr 1.052 2,1 3,1 0,2
Öffentlicher Dienst, Kirche, Öffentliche
Sicherheit 974 1,9 2,6 0,8
Straßenhandel, Kleinselbständigkeit 973 1,9 2,5 0,9
Tätigkeitsbereiche/zuletzt ausgeübter
Beruf
Anzahl an
Personen
Anteil in Prozent
in Bezug auf die
Gruppe der
Befragten
Anteil Männer
in Prozent
Anteil Frauen
in Prozent
Medizinische, chemische Berufe,
Labortätigkeit 907 1,8 1,5 2,3
Soldat 558 1,1 1,6 0,1
Führungsposition, Wissenschaft,
Unternehmensleitung 302 0,6 0,7 0,4
Sonstige 1.516 3,0 3,0 3,1
Hausarbeit, Rente, Schule oder
Studium 10.285 20,5 6,3 48,2
ohne Arbeit 5.196 10,4 9,1 12,9
Gesamt 50.081 100,0 100,0 100,0
Quelle: Sonderauswertungen des Forschungszentrums des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, „SoKo“-Datenbank, 2022
Letzte berufliche Tätigkeitsbereiche der volljährigen Asylerstantragstellenden
im ersten Halbjahr 2022
Tätigkeitsbereiche/zuletzt
ausgeübter Beruf Anzahl Personen
Anteil in Prozent
in Bezug auf die
Gruppe der
Befragten
Anteil Männer in
Prozent
Anteil Frauen in
Prozent
Handwerk 2.853 8,2 10,3 3,2
Dienstleistungen 2.722 7,9 8,4 6,7
Baugewerbe 2.409 7,0 9,8 0,1
Hilfstätigkeiten, Industrie-, Fabrik-
und Lagerarbeiten 2.373 6,9 8,1 3,9
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2.052 5,9 7,4 2,5
Groß- und Einzelhandel 1.562 4,5 5,0 3,4
Ingenieur-, IT-, Elektroberufe,
technische Berufe 1.424 4,1 5,3 1,3
Büro, Banken, Versicherung 1.266 3,7 3,1 4,8
Hotel- und Gaststättengewerbe 1.164 3,4 4,1 1,6
Kraftfahrzeugbereich 1.116 3,2 4,6 0,0
Lehrende Berufe 938 2,7 1,7 5,2
Transport, Touristik und Verkehr 817 2,4 3,2 0,4
Medizinische, chemische Berufe,
Labortätigkeit 810 2,3 1,8 3,5
Öffentlicher Dienst, Kirche,
Öffentliche Sicherheit 734 2,1 2,6 1,0
Künstlerisches, Mode 730 2,1 1,9 2,5
Straßenhandel, Kleinselbständigkeit 648 1,9 2,1 1,4
Soldat 443 1,3 1,8 0,1
Führungsposition, Wissenschaft,
Unternehmensleitung 230 0,7 0,7 0,6
Sonstige 1.237 3,6 3,3 4,1
Hausarbeit, Rente, Schule oder
Studium 5.901 17,1 6,6 41,9
ohne Arbeit 3.174 9,2 8,2 11,5
Gesamt 34.603 100,0 100,0 100,0
Quelle: Sonderauswertungen des Forschungszentrums des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, „SoKo“-Datenbank, 2022
Branchen der Hauptberufstätigkeit im Herkunftsland der volljährigen
Asylerstantragstellenden aus allen Herkunftsländern im zweiten Halbjahr 2022
Branche Anzahl Personen Anteil in Prozent Anteil Männer
in Prozent
Anteil Frauen
in Prozent
Verarbeitendes Gewerbe (Industrie
und Handwerk) 9.758 18,6 21,5 7,0
Baugewerbe 5.398 10,3 12,8 0,3
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 4.369 8,3 9,6 3,4
Handel 3.874 7,4 7,8 5,7
Hotel- und Gaststättengewerbe 2.580 4,9 5,4 3,1
Erziehung/Bildung 1.953 3,7 2,4 8,9
Gesundheit/Pflege 1.945 3,7 2,7 7,9
Öffentlicher Dienst (inkl.
Organisationen ohne Erwerbszweck) 1.489 2,8 2,9 2,7
Informationstechnik (IT)/
Kommunikation/Medien 1.376 2,6 2,8 1,9
Verteidigung, militärischer Dienst 1.242 2,4 2,9 0,2
Ingenieurwesen, technische
Fachkräfte 1186 2,3 2,6 1,1
Verkehr und
Nachrichtenübermittlung 924 1,8 2,1 0,3
Kreditinstitute,
Versicherungsgewerbe 317 0,6 0,5 1,2
Energie, Bergbau 279 0,5 0,6 0,1
Sonstige Service- und
Dienstleistungen 9.191 17,5 18,0 15,5
Keine Berufstätigkeit, sondern
Tätigkeit im Haushalt 4.100 7,8 0,6 36,3
Keine Berufstätigkeit, da noch in
Ausbildung 2.306 4,4 4,5 3,9
Keine Berufstätigkeit, sondern
Rentnerin/Rentner 148 0,3 0,2 0,6
Gesamt 52.435 100,0 100,0 100,0
Quelle: Sonderauswertungen des Forschungszentrums des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, „SoKo“-Datenbank, 2023
68. Wie viele Personen im Kontext von Fluchtmigration und wie viele
Personen aus den Hauptasylherkunftsländern befanden bzw. befinden sich von
2016 bis heute in einer Berufsausbildung (bitte je Statistikgruppe nach
Jahr, Aufenthaltsstatus, Geschlecht und den acht häufigsten
Nationalitäten aufschlüsseln)?
69. Wie viele Personen im Kontext von Fluchtmigration und/oder Personen
aus den Hauptasylherkunftsländern haben von 2016 bis 2023 eine
Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen, und wie viele haben eine
Ausbildung abgebrochen (bitte nach Jahr, je Statistikgruppe,
Aufenthaltsstatus, Geschlecht und den acht häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)?
70. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Hauptgründen der
Ausbildungsabbrüche, wie bewertet die Bundesregierung die
Abbruchgründe, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung, um
bei den genannten Gründen ggf. Abhilfe zu schaffen?
Die Fragen 68 bis 70 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Aufenthaltsstatus von Auszubildenden sowie Absolventinnen und
Absolventen von Berufsausbildungen wird nicht systematisch erfasst. Angaben zu
Auszubildenden sowie für den Bereich der dualen Berufsausbildung von
Absolventinnen und Absolventen aus den Hauptasylherkunftsländern können der
Tabelle im Anhang L entnommen werden.* Hierbei sind nicht nur Personen im
Kontext von Fluchtmigration enthalten, sondern jeweils auch Personen aus
diesen Herkunftsländern mit anderem Aufenthaltsstatus.
Die Zahl der Ausbildungsabbrüche sowie die zugrundeliegenden
Abbruchgründe werden ebenfalls nicht systematisch erfasst. Entsprechend liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor, wie viele Geflüchtete bzw. Personen aus
den Hauptasylherkunftsländern eine Berufsausbildung abgebrochen haben und
welche Abbruchgründe hierfür ursächlich waren.
71. Mit welchen bestehenden und neuen Instrumenten will die
Bundesregierung den vom Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil
angekündigten „Job-Turbo“ zur schnellen Arbeitsvermittlung nach
Abschluss von Integrationskursen erreichen?
Um den Übergang vom Integrationskurs ins Arbeitsleben zu beschleunigen, hat
die Bundesregierung zusammen mit der BA abgestimmte Maßnahmen zur
besseren Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten vorgelegt. Dieser „Job-Turbo“
gilt unabhängig von der Nationalität für alle Geflüchteten, die einen
Integrationskurs abgeschlossen haben. Die Geflüchteten sollen hierbei schnell und
möglichst passgenau in Arbeit vermittelt werden.
1. Im Zentrum der Maßnahmen steht eine engmaschigere Betreuung durch die
Jobcenter. Geflüchtete sollen nach dem Abschluss des Integrationskurses
grundsätzlich alle sechs Wochen eingeladen und beraten werden. Um den
frühen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, soll grundsätzlich ab
Sprachniveau A2 in Beschäftigung vermittelt werden. Daneben können
beispielsweise Fachkräfte und Experten im IT-Bereich auch ohne
Deutschkenntnisse einen Job antreten. Finden Menschen auch ohne
Deutschkenntnisse eine Arbeit, müssen sie keinen Integrationskurs absolvieren. In
Kooperationsplänen werden weitere Integrationswege, etwa berufsbegleitende
Qualifizierung oder Sprachkurse, individuell festgehalten.
2. Die Unternehmen sind aufgerufen, verstärkt Geflüchtete auch ohne gute
Deutschkenntnisse einzustellen und berufsbegleitend weiter zu
qualifizieren. Jobcenter und Agenturen für Arbeit (Arbeitgeberservices) werden
entsprechend dafür werben.
3. Damit Geflüchtete und Unternehmen in Zukunft besser zueinander finden,
wird das Matching und das Informationsangebot durch Jobcenter und
Agenturen für Arbeit verbessert, etwa im Rahmen spezieller Aktionen wie z. B.
Jobmessen.
4. Geflüchtete werden gezielt informiert, etwa über Social-Media-Kanäle, dass
sich nach Abschluss der Integrationskurse die Chance für sie bietet und von
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/10783 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
ihnen erwartet wird, Arbeitserfahrung zu sammeln.
Migrantenorganisationen und Zivilgesellschaft werden dabei eingebunden werden.
5. Damit die Geflüchteten sich so gut wie möglich in den deutschen
Arbeitsmarkt einbringen können, sollen sie, wo sinnvoll und möglich, nach dem
Sammeln erster Arbeitserfahrung in einer späteren Phase zu Fachkräften
weiterentwickelt und in ihrer Beschäftigung stabilisiert werden. Dafür steht
das vorhandene Förderinstrumentarium (Arbeitgeberleistungen, Förderung
von Beschäftigten und Arbeitslosen, Berufssprachkurse) zur Verfügung.
6. Es gibt eine Eigenverantwortung der Geflüchteten, nach der Phase des
Ankommens und des Spracherwerbs auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Wenn Termine versäumt werden oder nicht kooperiert wird, kann es zu
Leistungsminderungen kommen, wie bei allen Bürgergeldbeziehenden. Bei
fehlender Erreichbarkeit können Zahlungen vorläufig eingestellt oder
Leistungen entzogen werden.
Die Bundesregierung wirbt bei den Ländern und Kommunen um Beteiligung
am Job-Turbo, insbesondere mit Blick auf die Jobcenter, die zugelassene
kommunale Träger sind.
72. Wie genau wird der Tätigkeitsbereich des neuen „Sonderbeauftragten der
Regierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“
beschrieben?
Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen bei der BA, hat als Sonderbeauftragter
der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
insbesondere die Aufgabe, Hürden bei der Einstellung Geflüchteter auf Seiten der
Unternehmen abzubauen. Noch mehr Unternehmen sollen für die Einstellung
von Geflüchteten gewonnen werden, auch wenn diese noch nicht so gut
Deutsch sprechen. Darüber hinaus arbeitet der Sonderbeauftragte mit
Netzwerken zusammen, um die arbeitsmarktliche Perspektive Geflüchteter zu stärken
und die Ausbildungs- und Arbeitsaufnahme von Geflüchteten zu
beschleunigen. Die Zusammenarbeit umfasst einem behördenübergreifenden Ansatz und
eine Intensivierung der übergreifenden Kooperation mit Verbänden und
Vertretungen von Geflüchteten.
73. Welche im Vergleich zu heute neuen Beratungselemente sollen die im
Rahmen des „Job-Turbos“ vorgesehenen verstärkten Kundengespräche
in den Jobcentern enthalten?
Die wesentlichen neuen Schwerpunktsetzungen durch den Job-Turbo sind
folgende: Der Job-Turbo legt den Fokus auf die Integration in Arbeit bereits
unmittelbar nach Abschluss von Integrationskursen, mithin mit einem
Sprachniveau von A2 oder B1. Zudem sollen mit dem Job-Turbo die Kontakte zwischen
den geflüchteten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und den
Integrationsfachkräften nach Abschluss des Integrationskurses in den Jobcentern ggf.
frühzeitiger und häufiger als bisher stattfinden. Das heißt in der Regel vier Wochen
vor planmäßigem Kursende bzw. in der Folge im Durchschnitt alle sechs
Wochen. Eine erste Arbeitsaufnahme soll nach Abschluss des Integrationskurses
möglichst frühzeitig erfolgen. Im Regelfall sollen dann Anerkennungsverfahren
berufsbegleitend weiterverfolgt werden. Die neuen Schwerpunktsetzungen
durch den Job-Turbo können im Rahmen des geltenden Instrumentariums
stattfinden, Gesetzesänderung sind nicht erforderlich.
74. Wie häufig und in welchem Abstand fanden in den Jahren 2022 und
2023 durchschnittlich Gespräche der Jobcenter mit erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten statt?
75. Wie lange dauerte es in den Jahren 2022 und 2023 nach Eintritt in das
SGB-II-Leistungssystem durchschnittlich, bis ein persönliches
Beratungsgespräch mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stattfand?
Die Fragen 74 und 75 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine statistischen Daten vor.
76. Wie viele zusätzliche Kapazitäten plant die Bundesregierung, bei den
Jobcentern aufzubauen, um die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
avisierte neue „Kundenkontaktdichte“ herzustellen, damit „im Gespräch
zwischen Jobcentern und Geflüchteten Hindernisse aus dem Weg
geräumt werden.“ (https://www.sueddeutsche.de/politik/migration-arbeitsm
inister-heil-will-job-turbo-fuer-gefluechtete-zuenden-dpa.urn-newsml-dp
a-com-20090101-231018-99-611317)?
Die Personalisierung für die Jobcenter liegt in der dezentralen Verantwortung
der Trägerversammlungen (§ 44c Absatz 2 SGB II). Sie hat dabei die zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu berücksichtigen (§ 44c Absatz 4 SGB II).
Die Umsetzung des Ziels der „Integration von Schutzberechtigten in das
gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben“ und der damit verbundene fokussierte
Personaleinsatz liegt in dezentraler Verantwortung der Jobcenter.
Anhang A zu den Fragen 2 und 3 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU; BT-Drs. 20/10071
Anzahl der DTZ-Teilnehmenden1) in den Jahren 2013 bis 2023 nach Gesamtergebnis DTZ
2013 bis 2022: Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2023 2023: Vorläufige Statistik; Abfragestand: 09.02.2024 Ohne Kurswiederholende
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absolut
2013
prozentual 2013
absolut
2014
prozentual 2014
absolut
2015
prozentual 2015
absolut
2016
prozentual
2016
absolut
2017
prozentual 2017
absolut
2018
prozentual 2018
absolut
2019
prozentual 2019
absolut
2020
prozentual 2020
absolut
2021
prozentual 2021
absolut
2022
prozentual 2022
absolut
2023
prozentual 2023
B1 + A2 71.134 92,2% 82.134 92,5% 97.819 92,7% 131.751 92,5% 211.533 90,4% 188.939 84,9% 160.452 82,1% 101.535 82,8% 82.262 87,8% 112.731 89,3% 267.733 89,0%
darunter B1 52.428 68,0% 61.856 69,6% 73.686 69,9% 95.385 66,9% 137.094 58,6% 115.793 52,0% 98.907 50,6% 63.524 51,8% 56.338 60,2% 78.087 61,9% 164.251 54,6%
darunter A2 18.706 24,2% 20.278 22,8% 24.133 22,9% 36.366 25,5% 74.439 31,8% 73.146 32,9% 61.545 31,5% 38.011 31,0% 25.924 27,7% 34.644 27,5% 103.482 34,4%
unter A2 6.022 7,8% 6.694 7,5% 7.655 7,3% 10.721 7,5% 22.452 9,6% 33.550 15,1% 34.874 17,9% 21.103 17,2% 11.382 12,2% 13.438 10,7% 33.059 11,0%
insgesamt 77.156 100,0% 88.828 100,0% 105.474 100,0% 142.472 100,0% 233.985 100,0% 222.489 100,0% 195.326 100,0% 122.638 100,0% 93.644 100,0% 126.169 100,0% 300.792 100,0%
1) In der Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmenden sind auch Prüfungswiederholende enthalten, die in den Vorjahreszeiträumen erfolglos an der Sprachprüfung "Zertifikat Deutsch" (B1) oder an der Sprachprüfung "Start Deutsch 2" (A2) teilgenommen haben.
Anhang B zu Frage 4
Anzahl der neuen Kursteilnehmenden in den Jahren 2013 bis 2023 nach Top 30 Staatsangehörigkeiten1) und Geschlecht
2013 bis 2022: konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 01.04.2023
2023: vorläufige Statistik, nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik vergleichbar, Abfragestand: 05.02.2024
Ohne Kurswiederholende
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2013
Männlich
2013
Weiblich
2013
Summe
2014
Männlich
2014
Weiblich
2014
Summe
2015
Männlich
2015
Weiblich
2015
Summe
2016
Männlich
2016
Weiblich
2016
Summe
2017
Männlich
2017
Weiblich
2017
Summe
1 Syrien 3.293 1.958 5.251 8.424 4.459 12.883 25.708 8.806 34.514 127.048 32.374 159.422 65.292 35.718 101.010
2 Ukraine 301 1.393 1.694 396 1.620 2.016 503 1.762 2.265 467 1.666 2.133 535 1.702 2.237
3 Afghanistan 1.423 1.102 2.525 1.817 1.269 3.086 1.933 1.321 3.254 2.587 1.650 4.237 12.727 7.550 20.277
4 Rumänien 2.750 4.891 7.641 4.614 7.060 11.674 6.094 9.295 15.389 5.335 8.025 13.360 4.346 7.172 11.518
5 Irak 1.353 1.329 2.682 1.013 1.124 2.137 2.536 1.771 4.307 21.063 6.624 27.687 18.159 9.334 27.493
6 Türkei 3.958 5.354 9.312 3.717 4.350 8.067 3.523 3.731 7.254 3.252 3.188 6.440 3.705 3.268 6.973
7 Polen 4.267 8.264 12.531 5.404 9.968 15.372 5.585 10.159 15.744 3.776 7.437 11.213 2.489 5.196 7.685
8 Bulgarien 2.278 3.427 5.705 3.777 5.082 8.859 5.290 6.539 11.829 4.657 6.000 10.657 3.846 5.231 9.077
9 Iran 1.245 1.123 2.368 1.344 1.369 2.713 1.191 1.246 2.437 9.477 3.730 13.207 7.739 4.217 11.956
10 Italien 2.435 2.130 4.565 3.766 3.076 6.842 4.239 3.726 7.965 3.056 2.744 5.800 2.641 2.563 5.204
11 Eritrea 125 170 295 386 215 601 1.665 385 2.050 14.354 3.158 17.512 8.836 3.304 12.140
12 Kosovo 922 1.778 2.700 1.107 1.735 2.842 1.231 1.657 2.888 1.168 1.501 2.669 1.990 1.770 3.760
13 Russische Föderation 665 2.671 3.336 798 2.658 3.456 784 2.580 3.364 685 2.266 2.951 756 2.234 2.990
14 Griechenland 2.490 2.593 5.083 2.723 2.663 5.386 2.502 2.650 5.152 1.976 2.217 4.193 1.638 1.947 3.585
15 Kroatien 236 338 574 789 1.020 1.809 1.619 2.255 3.874 1.818 2.610 4.428 1.667 2.667 4.334
16 Spanien 2.493 2.477 4.970 2.423 2.350 4.773 2.141 2.132 4.273 1.333 1.412 2.745 1.102 1.221 2.323
17 Deutschland 1.956 2.540 4.496 1.775 2.195 3.970 1.611 1.761 3.372 1.631 1.323 2.954 1.024 1.157 2.181
18 Indien 529 1.043 1.572 659 1.082 1.741 790 1.215 2.005 683 1.203 1.886 790 1.432 2.222
19 Marokko 656 1.361 2.017 811 1.301 2.112 888 1.314 2.202 818 1.343 2.161 855 1.276 2.131
20 Bosnien und Herzegowina 371 581 952 457 622 1.079 575 814 1.389 740 793 1.533 1.109 1.022 2.131
21 Ungarn 1.073 1.813 2.886 1.379 2.180 3.559 1.426 2.478 3.904 1.052 1.867 2.919 734 1.358 2.092
22 Pakistan 724 633 1.357 1.003 832 1.835 1.075 878 1.953 978 822 1.800 1.113 969 2.082
23 Serbien 439 754 1.193 452 735 1.187 600 891 1.491 564 914 1.478 899 1.013 1.912
24 Somalia 261 148 409 205 134 339 264 173 437 1.337 512 1.849 4.554 1.971 6.525
25 Albanien 189 303 492 268 391 659 423 496 919 566 600 1.166 728 781 1.509
26 Nigeria 517 491 1.008 552 552 1.104 504 574 1.078 420 535 955 641 958 1.599
27 Nordmazedonien 317 493 810 415 616 1.031 495 690 1.185 487 785 1.272 636 797 1.433
28 Vietnam 422 1.236 1.658 433 1.106 1.539 520 1.063 1.583 475 1.018 1.493 475 1.081 1.556
29 Thailand 84 1.361 1.445 75 1.223 1.298 77 1.166 1.243 79 1.072 1.151 68 1.076 1.144
30 China 225 947 1.172 269 1.195 1.464 274 1.107 1.381 225 981 1.206 289 988 1.277
Summe Top 30 37.997 54.702 92.699 51.251 64.182 115.433 76.066 74.635 150.701 212.107 100.370 312.477 151.383 110.973 262.356
Anhang B zu Frage 4
Anzahl der neuen Kursteilnehmenden in den Jahren 2013 bis 2023 nach Top 30 Staatsangehörigkeiten1) und Geschlecht
2013 bis 2022: konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 01.04.2023
2023: vorläufige Statistik, nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik vergleichbar, Abfragestand: 05.02.2024
Ohne Kurswiederholende
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Sonstige Staatsangehörigkeiten 9.283 14.455 23.738 10.114 14.776 24.890 11.175 14.854 26.029 10.756 13.364 24.120 12.093 14.309 26.402
zzgl. Spätaussiedlerinnen und
Spätaussiedler2)
372 545 917 894 1.222 2.116 1.245 1.423 2.668 1.370 1.611 2.981 1.404 1.749 3.153
Insgesamt 47.652 69.702 117.354 62.259 80.180 142.439 88.486 90.912 179.398 224.233 115.345 339.578 164.880 127.031 291.911
2018
Männlich
2018
Weiblich
2018
Summe
2019
Männlich
2019
Weiblich
2019
Summe
2020
Männlich
2020
Weiblich
2020
Summe
2021
Männlich
2021
Weiblich
2021
Summe
2022
Männlich
2022
Weiblich
2022
Summe
2023
Männlich
2023
Weiblich
2023
Summe
1 Syrien 16.674 22.051 38.725 8.898 16.201 25.099 4.813 8.393 13.206 6.438 8.856 15.294 11.215 11.044 22.259 25.664 11.551 37.215
2 Ukraine 553 1.841 2.394 492 1.867 2.359 272 1.179 1.451 302 1.272 1.574 40.503 160.769 201.272 58.757 108.851 167.608
3 Afghanistan 8.372 6.261 14.633 5.018 4.698 9.716 2.787 2.777 5.564 2.888 3.226 6.114 10.434 7.662 18.096 20.006 8.075 28.081
4 Rumänien 4.277 7.452 11.729 4.430 7.845 12.275 2.833 5.161 7.994 2.201 4.165 6.366 2.524 4.600 7.124 2.459 4.119 6.578
5 Irak 6.555 6.625 13.180 3.302 4.327 7.629 1.341 2.193 3.534 1.103 2.011 3.114 1.545 2.367 3.912 3.931 3.333 7.264
6 Türkei 4.763 4.078 8.841 5.359 4.669 10.028 4.124 3.175 7.299 3.514 3.167 6.681 4.251 3.658 7.909 9.741 5.321 15.062
7 Polen 2.119 4.534 6.653 1.877 4.009 5.886 1.113 2.408 3.521 916 1.972 2.888 1.053 2.359 3.412 1.017 2.284 3.301
8 Bulgarien 3.445 4.989 8.434 3.064 4.549 7.613 1.705 2.569 4.274 1.550 2.562 4.112 1.841 2.783 4.624 1.752 2.564 4.316
9 Iran 3.572 3.027 6.599 3.686 3.273 6.959 1.253 1.534 2.787 876 1.423 2.299 1.222 1.675 2.897 3.960 3.530 7.490
10 Italien 2.424 2.607 5.031 2.460 2.496 4.956 1.471 1.599 3.070 1.111 1.336 2.447 1.148 1.318 2.466 1.001 1.126 2.127
11 Eritrea 4.160 2.142 6.302 1.341 1.344 2.685 381 655 1.036 249 667 916 226 679 905 350 749 1.099
12 Kosovo 2.614 2.226 4.840 2.480 2.689 5.169 1.611 1.728 3.339 1.199 2.450 3.649 1.425 3.104 4.529 1.569 2.180 3.749
13 Russische Föderation 941 2.522 3.463 957 2.590 3.547 680 1.856 2.536 641 1.677 2.318 1.015 2.373 3.388 2.244 3.165 5.409
14 Griechenland 1.506 1.966 3.472 1.284 1.760 3.044 884 999 1.883 596 856 1.452 679 931 1.610 615 777 1.392
15 Kroatien 1.609 2.850 4.459 1.741 2.866 4.607 924 1.665 2.589 573 1.174 1.747 646 1.055 1.701 530 892 1.422
16 Spanien 1.067 1.202 2.269 1.030 1.163 2.193 731 822 1.553 727 848 1.575 817 945 1.762 857 909 1.766
17 Deutschland 950 1.160 2.110 972 1.128 2.100 626 705 1.331 664 705 1.369 692 799 1.491 780 761 1.541
18 Indien 935 1.715 2.650 979 2.232 3.211 712 1.494 2.206 771 1.540 2.311 987 1.886 2.873 1.241 2.441 3.682
19 Marokko 831 1.338 2.169 888 1.605 2.493 483 886 1.369 518 905 1.423 1.235 1.417 2.652 1.034 1.367 2.401
20 Bosnien und Herzegowina 1.556 1.469 3.025 1.634 1.857 3.491 1.180 1.162 2.342 1.023 1.294 2.317 1.003 1.436 2.439 1.097 1.263 2.360
21 Ungarn 638 1.225 1.863 621 1.221 1.842 349 666 1.015 277 578 855 264 560 824 259 510 769
22 Pakistan 1.344 952 2.296 1.219 961 2.180 781 556 1.337 800 746 1.546 929 914 1.843 1.323 1.197 2.520
23 Serbien 1.176 1.356 2.532 1.186 1.461 2.647 677 864 1.541 691 1.027 1.718 849 1.407 2.256 917 1.123 2.040
24 Somalia 1.815 1.215 3.030 977 997 1.974 392 525 917 371 686 1.057 461 829 1.290 851 1.013 1.864
25 Albanien 1.163 1.070 2.233 1.415 1.294 2.709 1.013 1.000 2.013 897 1.079 1.976 1.077 1.463 2.540 1.309 1.550 2.859
26 Nigeria 716 1.448 2.164 788 1.453 2.241 789 1.016 1.805 540 1.094 1.634 851 1.167 2.018 1.351 1.423 2.774
Anhang B zu Frage 4
Anzahl der neuen Kursteilnehmenden in den Jahren 2013 bis 2023 nach Top 30 Staatsangehörigkeiten1) und Geschlecht
2013 bis 2022: konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 01.04.2023
2023: vorläufige Statistik, nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik vergleichbar, Abfragestand: 05.02.2024
Ohne Kurswiederholende
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27 Nordmazedonien 981 1.065 2.046 1.144 1.255 2.399 868 951 1.819 706 909 1.615 761 1.203 1.964 811 1.227 2.038
28 Vietnam 474 1.288 1.762 480 1.311 1.791 281 882 1.163 315 1.095 1.410 377 976 1.353 417 987 1.404
29 Thailand 62 1.152 1.214 70 1.207 1.277 50 845 895 58 919 977 52 815 867 52 794 846
30 China 308 1.044 1.352 311 1.003 1.314 177 505 682 190 552 742 214 644 858 256 620 876
Summe Top 30 77.600 93.870 171.470 60.103 85.331 145.434 35.301 50.770 86.071 32.705 50.791 83.496 90.296 222.838 313.134 146.151 175.702 321.853
Sonstige
Staatsangehörigkeiten
11.601 16.346 27.947 10.950 16.415 27.365 7.344 10.594 17.938 6.883 11.129 18.012 10.248 13.581 23.829 18.833 18.352 37.185
zzgl. Spätaussiedlerinnen
und Spätaussiedler2)
1.527 1.989 3.516 1.615 2.031 3.646 856 1.099 1.955 1.289 1.559 2.848 1.503 1.972 3.475 1.343 1.618 2.961
Insgesamt 90.728 112.205 202.933 72.668 103.777 176.445 43.501 62.463 105.964 40.877 63.479 104.356 102.047 238.391 340.438 166.327 195.672 361.999
1) Maßgebend sind die 30 häufigsten Staatsangehörigkeiten der neuen Kursteilnehmenden im Gesamtzeitraum 2013 bis 2023
2) Spätaussiedlerinnen/Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlerinnen/Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Abs. 2 BVFG.
Anhang C zu Frage 5
Anzahl der DTZ-Teilnehmenden 1) in den Jahren 2013 bis 2023 nach Top 30 Staatsangehörigkeiten2) und Geschlecht
2013 bis 2022: Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2023
2023: Vorläufige Statistik; Abfragestand: 09.02.2024
Ohne Kurswiederholende
* Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.
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Männlich (2013- 2017)
2013
B1 +
A2
2013
B1
2013
A2
2013
unter
A2
2013
Insgesamt
2014
B1 +
A2
2014
B1
2014
A2
2014
unter
A2
2024
Insgesamt
2015
B1 +
A2
2015
B1
2015
A2
2015
unter
A2
2015
Insgesamt
2016
B1 +
A2
2016
B1
2016
A2
2016
unter
A2
2016
Insgesamt
2017
B1 +
A2
2017
B1
2017
A2
2017
unter
A2
2017
Insgesamt
1 Syrien 887 623 264 68 955 2.213 1.539 674 196 2.409 6.149 4.605 1.544 504 6.653 27.17
2
19.89
2
7.280 1.818 28.99
0
77.52
9
49.86
7
27.66
2
7.610 85.13
9
2 Ukraine 367 267 100 27 394 333 255 78 19 352 369 288 81 25 394 415 321 94 28 443 437 356 81 28 465
3
Afghanistan
951 649 302 98 1.049 995 692 303 119 1.114 1.338 907 431 180 1.518 1.453 939 514 205 1.658 3.021 1.649 1.372 475 3.496
4 Rumänien 840 697 143 29 869 1.423 1.148 275 37 1.460 2.126 1.656 470 106 2.232 2.377 1.776 601 153 2.530 2.034 1.462 572 179 2.213
5 Irak 1.007 573 434 201 1.208 941 614 327 191 1.132 935 564 371 171 1.106 2.270 1.314 956 324 2.594 10.26
1
5.146 5.115 1.601 11.86
2
6 Türkei 2.941 1.492 1.449 427 3.368 2.545 1.256 1.289 429 2.974 2.514 1.270 1.244 391 2.905 2.372 1.125 1.247 394 2.766 2.277 1.113 1.164 367 2.644
7 Polen 1.357 974 383 86 1.443 2.117 1.565 552 148 2.265 2.601 1.889 712 189 2.790 2.492 1.813 679 164 2.656 1.633 1.127 506 123 1.756
8 Bulgarien 551 369 182 85 636 885 617 268 122 1.007 1.324 836 488 226 1.550 1.748 1.055 693 363 2.111 1.448 838 610 401 1.849
9 Iran 870 689 181 33 903 1.062 841 221 48 1.110 1.077 879 198 53 1.130 1.753 1.281 472 88 1.841 6.918 4.223 2.695 474 7.392
1
0
Italien 607 479 128 48 655 1.109 887 222 85 1.194 1.536 1.201 335 100 1.636 1.650 1.252 398 138 1.788 1.254 942 312 95 1.349
1
1
Eritrea 116 70 46 17 133 128 62 66 22 150 328 170 158 62 390 3.220 1.368 1.852 631 3.851 8.162 3.179 4.983 2.072 10.23
4
1
2
Kosovo 545 360 185 26 571 630 423 207 57 687 786 526 260 58 844 796 496 300 75 871 845 547 298 95 940
1
3
Russische
Föderation
678 458 220 90 768 582 389 193 77 659 613 429 184 82 695 660 460 200 73 733 527 353 174 69 596
1
4
Griechenland
626 474 152 73 699 1.038 785 253 120 1.158 1.173 871 302 124 1.297 1.067 752 315 125 1.192 903 641 262 91 994
1
5
Kroatien 112 98 14 * 116 176 150 26 * 177 465 403 62 * 474 690 610 80 * 696 757 630 127 16 773
1
6
Spanien 826 736 90 28 854 1.191 1.025 166 35 1.226 1.224 998 226 64 1.288 1.070 792 278 81 1.151 693 496 197 72 765
1
7
Deutschland
1.317 861 456 175 1.492 1.231 853 378 134 1.365 1.086 768 318 126 1.212 996 710 286 109 1.105 970 657 313 106 1.076
1
8
Indien 310 240 70 * 319 368 300 68 16 384 496 402 94 17 513 527 425 102 17 544 483 352 131 25 508
1
9
Marokko 509 397 112 23 532 551 423 128 32 583 601 460 141 41 642 606 443 163 37 643 668 451 217 39 707
2
0
Bosnien
und
Herzegowina
209 161 48 15 224 268 214 54 11 279 335 258 77 16 351 436 333 103 18 454 529 416 113 23 552
2
1
Ungarn 261 204 57 * 267 523 410 113 10 533 631 515 116 19 650 668 523 145 18 686 515 401 114 19 534
2
2
Pakistan 414 318 96 24 438 524 386 138 43 567 696 488 208 59 755 748 528 220 63 811 754 495 259 87 841
2
3
Serbien 279 212 67 * 288 302 227 75 11 313 311 240 71 19 330 389 280 109 26 415 374 284 90 24 398
2
4
Somalia 186 109 77 27 213 152 82 70 46 198 156 71 85 35 191 172 89 83 34 206 1.078 412 666 284 1.362
Anhang C zu Frage 5
Anzahl der DTZ-Teilnehmenden 1) in den Jahren 2013 bis 2023 nach Top 30 Staatsangehörigkeiten2) und Geschlecht
2013 bis 2022: Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2023
2023: Vorläufige Statistik; Abfragestand: 09.02.2024
Ohne Kurswiederholende
* Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.
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2
5
Albanien 95 83 12 * 101 127 92 35 * 135 200 139 61 * 209 249 177 72 10 259 337 233 104 27 364
2
6
Nigeria 467 326 141 15 482 456 325 131 25 481 462 302 160 23 485 437 273 164 37 474 381 222 159 38 419
2
7
Nordmazedonien
231 169 62 * 236 224 166 58 11 235 311 236 75 * 319 324 241 83 20 344 322 231 91 22 344
2
8
Vietnam 286 128 158 33 319 296 140 156 40 336 285 148 137 52 337 298 135 163 56 354 290 136 154 62 352
2
9
Thailand 66 49 17 * 72 50 30 20 * 57 68 40 28 * 69 55 31 24 11 66 63 33 30 * 67
3
0
China 148 95 53 14 162 145 101 44 12 157 170 123 47 17 187 172 118 54 * 180 147 109 38 18 165
Summe
Top 30
18.05
9
12.36
0
5.699 1.707 19.76
6
22.58
5
15.99
7
6.588 2.112 24.69
7
30.36
6
21.68
2
8.684 2.786 33.15
2
57.28
2
39.55
2
17.73
0
5.130 62.41
2
125.6
10
77.00
1
48.60
9
14.54
6
140.1
56
Sonstige
HKL
6.001 4.573 1.428 359 6.360 6.400 4.864 1.536 406 6.806 7.145 5.440 1.705 416 7.561 7.434 5.464 1.970 506 7.940 7.843 5.381 2.462 646 8.489
Spätaussiedler
375 232 143 47 422 445 321 124 52 497 854 612 242 73 927 1.137 832 305 75 1.212 1.176 853 323 81 1.257
Insgesamt 24.43
5
17.16
5
7.270 2.113 26.54
8
29.43
0
21.18
2
8.248 2.570 32.00
0
38.36
5
27.73
4
10.63
1
3.275 41.64
0
65.85
3
45.84
8
20.00
5
5.711 71.56
4
134.6
29
83.23
5
51.39
4
15.27
3
149.9
02
Männlich (2018 – 2023)
2018
B1 +
A2
2018
B1
2018
A2
2018
unter
A2
201
8
Insgesamt
2019
B1 +
A2
2019
B1
2019
A2
2019
unter
A2
201
9
Insgesamt
2020
B1 +
A2
2020
B1
2020
A2
2020
unter
A2
202
0
Insgesamt
2021
B1 +
A2
2021
B1
2021
A2
2021
unter
A2
202
1
Insgesamt
2022
B1 +
A2
2022
B1
2022
A2
2022
unter
A2
202
2
Insgesamt
2023
B1 +
A2
2023
B1
2023
A2
2023
unter
A2
202
3
Insgesamt
1 Syrien 46.1
04
24.9
83
21.1
21
11.1
24
57.2
28
22.7
06
10.4
13
12.2
93
9.29
9
32.0
05
10.2
32
4.37
1
5.86
1
4.76
3
14.9
95
7.40
6
3.64
7
3.75
9
2.47
4
9.88
0
11.0
90
6.52
6
4.56
4
2.54
9
13.6
39
12.1
23
6.58
9
5.53
4
2.87
2
14.9
95
2 Ukraine 514 384 130 22 536 499 366 133 31 530 334 247 87 16 350 304 242 62 17 321 550 436 114 17 567 29.9
87
16.5
94
13.3
93
5.07
1
35.0
58
3
Afghanistan
6.40
2
3.25
2
3.15
0
1.75
3
8.15
5
5.60
5
2.71
9
2.88
6
2.44
1
8.04
6
2.95
9
1.38
9
1.57
0
1.30
6
4.26
5
1.96
2
1.01
3
949 676 2.63
8
2.96
1
1.59
1
1.37
0
758 3.71
9
7.43
8
4.19
1
3.24
7
1.30
7
8.74
5
4 Rumänien 1.90
2
1.37
3
529 231 2.13
3
2.06
4
1.55
6
508 215 2.27
9
1.55
5
1.14
6
409 162 1.71
7
1.27
8
993 285 76 1.35
4
1.45
0
1.08
1
369 98 1.54
8
1.46
4
1.08
5
379 93 1.55
7
5 Irak 9.27
1
4.25
9
5.01
2
2.82
2
12.0
93
5.89
0
2.38
2
3.50
8
2.74
6
8.63
6
2.75
8
1.13
1
1.62
7
1.40
7
4.16
5
1.59
6
748 848 663 2.25
9
2.10
5
1.08
8
1.01
7
651 2.75
6
2.26
6
1.20
2
1.06
4
643 2.90
9
6 Türkei 3.12
8
1.76
8
1.36
0
427 3.55
5
3.94
7
2.34
1
1.60
6
468 4.41
5
3.17
6
1.96
1
1.21
5
335 3.51
1
3.15
3
2.23
3
920 225 3.37
8
3.47
8
2.20
8
1.27
0
270 3.74
8
3.79
5
2.32
1
1.47
4
365 4.16
0
7 Polen 1.25
3
886 367 99 1.35
2
1.03
9
755 284 87 1.12
6
703 520 183 59 762 473 383 90 23 496 580 432 148 43 623 544 417 127 43 587
8 Bulgarien 1.33
5
750 585 460 1.79
5
1.23
9
768 471 424 1.66
3
842 506 336 312 1.15
4
610 412 198 112 722 774 500 274 166 940 790 514 276 162 952
9 Iran 5.32
7
3.35
7
1.97
0
539 5.86
6
4.01
3
2.53
9
1.47
4
487 4.50
0
2.66
5
1.64
4
1.02
1
307 2.97
2
1.56
8
1.04
3
525 144 1.71
2
1.46
1
978 483 138 1.59
9
1.72
5
1.12
9
596 138 1.86
3
1
0
Italien 1.17
6
854 322 101 1.27
7
1.20
5
885 320 86 1.29
1
840 592 248 70 910 640 500 140 39 679 698 534 164 43 741 665 491 174 56 721
1
1
Eritrea 5.42
5
2.14
4
3.28
1
1.82
4
7.24
9
3.51
3
1.34
7
2.16
6
1.38
6
4.89
9
1.23
9
445 794 480 1.71
9
531 225 306 153 684 471 211 260 153 624 344 158 186 113 457
Anhang C zu Frage 5
Anzahl der DTZ-Teilnehmenden 1) in den Jahren 2013 bis 2023 nach Top 30 Staatsangehörigkeiten2) und Geschlecht
2013 bis 2022: Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2023
2023: Vorläufige Statistik; Abfragestand: 09.02.2024
Ohne Kurswiederholende
* Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.
Seite 7 von 17
1
2
Kosovo 1.34
7
846 501 160 1.50
7
1.59
5
945 650 240 1.83
5
1.16
0
638 522 198 1.35
8
999 613 386 126 1.12
5
1.29
4
807 487 158 1.45
2
1.12
8
670 458 155 1.28
3
1
3
Russische
Föderation
659 418 241 86 745 735 464 271 122 857 555 350 205 87 642 521 346 175 54 575 648 438 210 92 740 1.03
0
695 335 107 1.13
7
1
4
Griechenland
826 580 246 117 943 783 575 208 85 868 525 368 157 50 575 391 298 93 24 415 422 337 85 26 448 377 286 91 23 400
1
5
Kroatien 789 644 145 24 813 781 633 148 20 801 547 449 98 22 569 403 348 55 10 413 344 278 66 * 347 324 266 58 * 333
1
6
Spanien 587 417 170 71 658 613 450 163 74 687 430 306 124 39 469 344 275 69 23 367 426 312 114 29 455 470 327 143 40 510
1
7
Deutschland
778 570 208 93 871 699 513 186 86 785 605 470 135 50 655 454 354 100 32 486 596 467 129 42 638 543 400 143 31 574
1
8
Indien 577 405 172 13 590 660 493 167 32 692 494 367 127 28 522 548 425 123 19 567 678 525 153 28 706 723 513 210 40 763
1
9
Marokko 668 466 202 41 709 743 498 245 48 791 516 346 170 43 559 419 294 125 36 455 532 384 148 37 569 899 644 255 53 952
2
0
Bosnien
und
Herzegowina
763 552 211 29 792 1.11
0
779 331 48 1.15
8
779 565 214 41 820 775 587 188 27 802 978 690 288 43 1.02
1
840 609 231 47 887
2
1
Ungarn 404 306 98 11 415 346 276 70 10 356 242 190 52 10 252 163 129 34 * 166 193 159 34 11 204 153 121 32 * 160
2
2
Pakistan 885 557 328 95 980 893 543 350 105 998 675 402 273 81 756 584 350 234 82 666 706 459 247 67 773 718 423 295 107 825
2
3
Serbien 516 363 153 44 560 707 508 199 64 771 504 373 131 45 549 434 326 108 23 457 627 466 161 26 653 573 398 175 32 605
2
4
Somalia 1.56
6
565 1.00
1
475 2.04
1
1.05
4
413 641 433 1.48
7
555 206 349 229 784 291 132 159 101 392 347 153 194 93 440 398 177 221 100 498
2
5
Albanien 544 375 169 54 598 707 475 232 52 759 593 365 228 54 647 648 439 209 44 692 871 584 287 49 920 903 593 310 57 960
2
6
Nigeria 515 276 239 51 566 495 250 245 82 577 360 183 177 64 424 404 196 208 67 471 476 233 243 91 567 711 367 344 100 811
2
7
Nordmazedonien
467 331 136 29 496 624 442 182 51 675 529 347 182 57 586 537 396 141 28 565 616 445 171 28 644 628 443 185 34 662
2
8
Vietnam 285 135 150 58 343 310 140 170 46 356 224 91 133 43 267 166 87 79 41 207 224 100 124 39 263 244 113 131 60 304
2
9
Thailand 62 42 20 * 66 53 32 21 * 54 56 35 21 * 60 37 21 16 * 42 55 35 20 * 60 42 27 15 * 47
3
0
China 177 115 62 27 204 186 131 55 22 208 132 88 44 18 150 117 88 29 14 131 151 98 53 17 168 176 100 76 14 190
Summe
Top 30
94.2
52
51.9
73
42.2
79
20.8
84
115.
136
64.8
14
34.6
31
30.1
83
19.2
91
84.1
05
36.7
84
20.0
91
16.6
93
10.3
80
47.1
64
27.7
56
17.1
43
10.6
13
5.36
1
33.1
17
35.8
02
22.5
55
13.2
47
5.77
0
41.5
72
72.0
21
41.8
63
30.1
58
11.8
84
83.9
05
Sonstige
HKL
8.92
0
5.84
3
3.07
7
996 9.91
6
8.63
5
5.66
4
2.97
1
1.08
8
9.72
3
6.09
8
3.96
8
2.13
0
782 6.88
0
5.26
9
3.59
2
1.67
7
441 5.71
0
6.25
3
4.29
4
1.95
9
557 6.81
0
8.37
7
5.32
5
3.05
2
928 9.30
5
Spätaussiedler
1.33
7
987 350 95 1.43
2
1.35
6
969 387 108 1.46
4
1.00
4
710 294 70 1.07
4
846 610 236 47 893 1.39
0
1.00
8
382 68 1.45
8
1.42
7
1.04
1
386 67 1.49
4
Insgesamt 104.
509
58.8
03
45.7
06
21.9
75
126.
484
74.8
05
41.2
64
33.5
41
20.4
87
95.2
92
43.8
86
24.7
69
19.1
17
11.2
32
55.1
18
33.8
71
21.3
45
12.5
26
5.84
9
39.7
20
43.4
45
27.8
57
15.5
88
6.39
5
49.8
40
81.8
25
48.2
29
33.5
96
12.8
79
94.7
04
Anhang C zu Frage 5
Anzahl der DTZ-Teilnehmenden 1) in den Jahren 2013 bis 2023 nach Top 30 Staatsangehörigkeiten2) und Geschlecht
2013 bis 2022: Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2023
2023: Vorläufige Statistik; Abfragestand: 09.02.2024
Ohne Kurswiederholende
* Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.
Seite 8 von 17
Anhang C zu Frage 5
Anzahl der DTZ-Teilnehmenden 1) in den Jahren 2013 bis 2023 nach Top 30 Staatsangehörigkeiten2) und Geschlecht
2013 bis 2022: Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2023
2023: Vorläufige Statistik; Abfragestand: 09.02.2024
Ohne Kurswiederholende
* Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.
Seite 9 von 17
Weiblich (2013 – 2017)
2013
B1 +
A2
2013
B1
2013
A2
2013
Unter
A2
2013
Insgesamt
2014
B1 +
A2
2014
B1
2014
A2
2014
unter
A2
2014
Insgesamt
2015
B1 +
A2
2015
B1
2015
A2
2015
unter
A2
2015
Insgesamt
2016
B1 +
A2
2016
B1
2016
A2
2016
unter
A2
2016
Insgesamt
2017
B1 +
A2
2017
B1
2017
A2
2017
unter
A2
2017
Insgesamt
1 Syrien 671 507 164 81 752 1.253 949 304 160 1.413 2.845 2.135 710 296 3.141 6.702 4.759 1.943 621 7.323 18.73
1
12.12
7
6.604 1.942 20.67
3
2 Ukraine 1.387 1.240 147 22 1.409 1.420 1.258 162 25 1.445 1.569 1.404 165 29 1.598 1.707 1.496 211 19 1.726 1.597 1.386 211 24 1.621
3 Afghanistan 827 565 262 166 993 889 612 277 153 1.042 913 602 311 164 1.077 991 634 357 193 1.184 1.593 946 647 268 1.861
4 Rumänien 2.238 1.968 270 43 2.281 3.317 2.910 407 73 3.390 4.581 3.949 632 115 4.696 5.472 4.475 997 159 5.631 4.701 3.809 892 185 4.886
5 Irak 1.009 660 349 244 1.253 952 608 344 245 1.197 999 619 380 181 1.180 1.327 797 530 257 1.584 3.235 1.692 1.543 569 3.804
6 Türkei 4.797 2.308 2.489 1.082 5.879 4.124 2.028 2.096 1.009 5.133 3.417 1.626 1.791 860 4.277 2.894 1.411 1.483 692 3.586 2.524 1.202 1.322 644 3.168
7 Polen 4.057 3.371 686 130 4.187 5.825 4.858 967 192 6.017 6.809 5.574 1.235 235 7.044 6.751 5.472 1.279 270 7.021 4.808 3.795 1.013 218 5.026
8 Bulgarien 1.064 814 250 102 1.166 1.625 1.236 389 218 1.843 2.373 1.738 635 343 2.716 3.009 2.069 940 502 3.511 2.617 1.739 878 630 3.247
9 Iran 937 781 156 38 975 1.046 862 184 43 1.089 1.161 942 219 41 1.202 1.542 1.187 355 68 1.610 3.247 2.258 989 144 3.391
1
0
Italien 672 552 120 60 732 1.272 1.048 224 71 1.343 1.709 1.407 302 88 1.797 1.868 1.480 388 103 1.971 1.540 1.194 346 106 1.646
1
1
Eritrea 144 80 64 38 182 142 87 55 36 178 165 102 63 45 210 502 201 301 144 646 1.404 503 901 446 1.850
1
2
Kosovo 1.264 800 464 159 1.423 1.294 817 477 162 1.456 1.421 922 499 154 1.575 1.351 877 474 176 1.527 1.239 769 470 150 1.389
1
3
Russische
Föderation
2.669 2.310 359 70 2.739 2.557 2.189 368 79 2.636 2.513 2.128 385 52 2.565 2.386 1.988 398 65 2.451 2.081 1.747 334 54 2.135
1
4
Griechenland 932 759 173 63 995 1.395 1.137 258 98 1.493 1.550 1.237 313 112 1.662 1.414 1.095 319 135 1.549 1.372 1.008 364 114 1.486
1
5
Kroatien 197 179 18 * 202 338 310 28 * 341 835 769 66 * 844 1.579 1.443 136 10 1.589 1.630 1.425 205 20 1.650
1
6
Spanien 970 873 97 14 984 1.414 1.230 184 40 1.454 1.447 1.209 238 45 1.492 1.237 1.014 223 59 1.296 925 721 204 68 993
1
7
Deutschland 2.239 1.608 631 210 2.449 1.933 1.445 488 197 2.130 1.631 1.260 371 168 1.799 1.285 951 334 128 1.413 1.046 767 279 80 1.126
1
8
Indien 763 633 130 23 786 918 767 151 33 951 927 782 145 31 958 1.060 895 165 36 1.096 1.033 855 178 37 1.070
1
9
Marokko 1.002 805 197 107 1.109 1.104 869 235 102 1.206 1.087 841 246 112 1.199 1.148 880 268 79 1.227 1.183 884 299 113 1.296
2
0
Bosnien und
Herzegowina
464 390 74 28 492 496 421 75 22 518 597 515 82 23 620 712 575 137 16 728 680 568 112 21 701
2
1
Ungarn 674 586 88 12 686 1.164 1.023 141 22 1.186 1.446 1.214 232 28 1.474 1.577 1.311 266 26 1.603 1.115 922 193 33 1.148
2
2
Pakistan 525 382 143 47 572 540 415 125 34 574 650 496 154 67 717 667 482 185 70 737 673 472 201 70 743
2
3
Serbien 492 395 97 36 528 525 420 105 24 549 541 441 100 37 578 661 510 151 34 695 701 530 171 42 743
2
4
Somalia 82 41 41 20 102 77 35 42 36 113 80 43 37 31 111 85 36 49 33 118 239 92 147 104 343
2
5
Albanien 269 194 75 18 287 283 207 76 17 300 336 247 89 31 367 421 311 110 29 450 509 380 129 32 541
Anhang C zu Frage 5
Anzahl der DTZ-Teilnehmenden 1) in den Jahren 2013 bis 2023 nach Top 30 Staatsangehörigkeiten2) und Geschlecht
2013 bis 2022: Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2023
2023: Vorläufige Statistik; Abfragestand: 09.02.2024
Ohne Kurswiederholende
* Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.
Seite 10 von 17
2
6
Nigeria 471 328 143 25 496 468 340 128 42 510 472 334 138 38 510 510 330 180 45 555 467 246 221 51 518
2
7
Nordmazedonien 388 269 119 30 418 418 294 124 24 442 490 361 129 42 532 530 378 152 37 567 577 415 162 42 619
2
8
Vietnam 1.065 638 427 134 1.199 970 579 391 123 1.093 1.058 623 435 153 1.211 929 524 405 156 1.085 913 533 380 124 1.037
2
9
Thailand 1.143 658 485 99 1.242 1.102 667 435 108 1.210 1.120 629 491 81 1.201 1.117 658 459 83 1.200 980 570 410 65 1.045
3
0
China 835 695 140 29 864 847 729 118 19 866 938 804 134 20 958 921 778 143 32 953 848 682 166 23 871
Summe Top 30 34.24
7
25.38
9
8.858 3.135 37.38
2
39.70
8
30.35
0
9.358 3.410 43.11
8
45.68
0
34.95
3
10.72
7
3.631 49.31
1
52.35
5
39.01
7
13.33
8
4.277 56.63
2
64.20
8
44.23
7
19.97
1
6.419 70.62
7
Sonstige HKL 11.87
0
9.424 2.446 743 12.61
3
12.29
9
9.782 2.517 680 12.97
9
12.57
7
10.05
4
2.523 717 13.29
4
12.16
8
9.471 2.697 695 12.86
3
11.19
1
8.456 2.735 703 11.89
4
Spätaussiedler 582 450 132 31 613 697 542 155 34 731 1.197 945 252 32 1.229 1.375 1.049 326 38 1.413 1.505 1.166 339 57 1.562
Insgesamt 46.69
9
35.26
3
11.43
6
3.909 50.60
8
52.70
4
40.67
4
12.03
0
4.124 56.82
8
59.45
4
45.95
2
13.50
2
4.380 63.83
4
65.89
8
49.53
7
16.36
1
5.010 70.90
8
76.90
4
53.85
9
23.04
5
7.179 84.08
3
Weiblich (2018 -2023)
2018
B1 +
A2
2018
B1
2018
A2
2018
unter
A2
201
8
Insgesam
t
2019
B1 +
A2
2019
B1
2019
A2
2019
unter
A2
201
9
Insgesam
t
2020
B1 +
A2
2020
B1
2020
A2
2020
unter
A2
202
0
Insgesam
t
2021
B1 +
A2
2021
B1
2021
A2
2021
unter
A2
202
1
Insgesam
t
2022
B1 +
A2
2022
B1
2022
A2
2022
unter
A2
202
2
Insgesam
t
2023
B1 +
A2
2023
B1
2023
A2
2023
unter
A2
202
3
Insgesam
t
1 Syrien 20.1
67
11.8
98
8.26
9
3.94
3
24.1
10
17.1
27
9.56
0
7.56
7
4.83
8
21.9
65
9.52
3
5.22
1
4.30
2
2.86
5
12.3
88
7.53
5
4.51
9
3.01
6
1.55
9
9.09
4
12.5
75
8.62
6
3.94
9
1.92
5
14.5
00
12.3
83
7.50
9
4.87
4
2.17
3
14.5
56
2 Ukraine 1.76
2
1.52
5
237 28 1.79
0
1.73
9
1.48
2
257 27 1.76
6
1.22
5
1.02
5
200 * 1.23
4
1.15
1
1.00
9
142 10 1.16
1
3.17
5
2.76
4
411 45 3.22
0
116.
770
69.8
69
46.9
01
11.6
94
128.
464
3 Afghanistan 3.30
7
1.77
5
1.53
2
978 4.28
5
3.64
0
1.91
7
1.72
3
1.65
6
5.29
6
2.30
8
1.19
6
1.11
2
1.13
8
3.44
6
1.93
0
1.06
1
869 639 2.56
9
2.98
2
1.66
5
1.31
7
788 3.77
0
5.08
1
2.89
5
2.18
6
1.27
9
6.36
0
4 Rumänien 4.63
6
3.77
8
858 252 4.88
8
5.05
4
4.14
3
911 250 5.30
4
3.66
4
2.95
8
706 182 3.84
6
3.06
2
2.60
4
458 88 3.15
0
3.71
3
3.04
8
665 116 3.82
9
3.39
8
2.69
1
707 161 3.55
9
5 Irak 4.18
3
2.03
9
2.14
4
1.40
9
5.59
2
3.86
4
1.79
9
2.06
5
2.03
8
5.90
2
2.28
8
1.01
6
1.27
2
1.40
3
3.69
1
1.55
9
796 763 735 2.29
4
2.41
7
1.38
7
1.03
0
780 3.19
7
2.57
3
1.28
3
1.29
0
884 3.45
7
6 Türkei 2.83
3
1.42
0
1.41
3
583 3.41
6
3.62
7
2.07
1
1.55
6
704 4.33
1
2.91
8
1.74
1
1.17
7
532 3.45
0
2.55
1
1.73
6
815 310 2.86
1
3.49
1
2.28
8
1.20
3
373 3.86
4
3.66
3
2.25
3
1.41
0
433 4.09
6
7 Polen 3.86
5
3.03
8
827 166 4.03
1
3.35
1
2.67
0
681 136 3.48
7
2.02
6
1.62
5
401 105 2.13
1
1.55
7
1.29
9
258 50 1.60
7
1.88
5
1.55
2
333 46 1.93
1
1.85
2
1.47
7
375 68 1.92
0
8 Bulgarien 2.41
6
1.57
9
837 724 3.14
0
2.44
0
1.57
8
862 692 3.13
2
1.56
4
1.01
5
549 571 2.13
5
1.17
5
835 340 262 1.43
7
1.56
1
1.09
7
464 340 1.90
1
1.49
2
954 538 382 1.87
4
9 Iran 3.24
5
2.27
6
969 237 3.48
2
3.13
3
2.15
3
980 241 3.37
4
2.28
8
1.56
6
722 202 2.49
0
1.79
9
1.36
8
431 101 1.90
0
2.05
4
1.55
1
503 125 2.17
9
2.03
7
1.44
3
594 113 2.15
0
1
0
Italien 1.49
7
1.17
0
327 93 1.59
0
1.63
2
1.27
8
354 99 1.73
1
1.07
5
818 257 78 1.15
3
931 769 162 49 980 1.04
9
814 235 55 1.10
4
955 701 254 57 1.01
2
1
1
Eritrea 1.59
2
581 1.01
1
568 2.16
0
1.54
8
560 988 624 2.17
2
860 314 546 334 1.19
4
675 292 383 202 877 788 317 471 277 1.06
5
763 293 470 280 1.04
3
Anhang C zu Frage 5
Anzahl der DTZ-Teilnehmenden 1) in den Jahren 2013 bis 2023 nach Top 30 Staatsangehörigkeiten2) und Geschlecht
2013 bis 2022: Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2023
2023: Vorläufige Statistik; Abfragestand: 09.02.2024
Ohne Kurswiederholende
* Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.
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1
2
Kosovo 1.60
7
1.00
8
599 181 1.78
8
1.92
7
1.19
0
737 225 2.15
2
1.50
4
929 575 183 1.68
7
1.21
2
784 428 124 1.33
6
2.42
6
1.66
7
759 218 2.64
4
2.38
2
1.47
3
909 234 2.61
6
1
3
Russische
Föderation
2.20
1
1.80
2
399 73 2.27
4
2.39
1
1.91
8
473 75 2.46
6
1.69
1
1.33
6
355 67 1.75
8
1.63
0
1.33
2
298 45 1.67
5
1.93
7
1.58
4
353 50 1.98
7
2.36
3
1.77
7
586 103 2.46
6
1
4
Griechenland 1.30
1
1.00
5
296 124 1.42
5
1.33
4
1.04
5
289 115 1.44
9
890 697 193 65 955 692 562 130 32 724 739 594 145 35 774 687 518 169 45 732
1
5
Kroatien 1.80
0
1.54
1
259 25 1.82
5
2.07
3
1.82
7
246 18 2.09
1
1.35
3
1.18
7
166 24 1.37
7
1.01
1
899 112 * 1.01
6
1.05
5
934 121 15 1.07
0
828 721 107 16 844
1
6
Spanien 817 633 184 56 873 812 620 192 65 877 582 447 135 56 638 477 401 76 32 509 641 496 145 37 678 606 412 194 45 651
1
7
Deutschland 970 751 219 68 1.03
8
976 761 215 75 1.05
1
692 543 149 59 751 507 404 103 31 538 728 577 151 46 774 696 546 150 43 739
1
8
Indien 1.32
2
1.06
9
253 43 1.36
5
1.54
8
1.31
0
238 42 1.59
0
1.31
5
1.07
0
245 38 1.35
3
1.36
1
1.15
1
210 21 1.38
2
1.56
3
1.32
0
243 39 1.60
2
1.69
9
1.35
7
342 36 1.73
5
1
9
Marokko 1.14
7
815 332 99 1.24
6
1.30
0
962 338 117 1.41
7
991 701 290 76 1.06
7
809 621 188 60 869 1.11
9
858 261 70 1.18
9
1.29
0
944 346 95 1.38
5
2
0
Bosnien und
Herzegowina
1.01
4
842 172 32 1.04
6
1.37
1
1.10
1
270 37 1.40
8
1.12
5
897 228 30 1.15
5
1.04
6
897 149 23 1.06
9
1.37
1
1.14
1
230 19 1.39
0
1.30
4
1.04
7
257 29 1.33
3
2
1
Ungarn 926 749 177 26 952 888 730 158 31 919 563 471 92 * 572 437 358 79 * 444 520 432 88 14 534 451 355 96 13 464
2
2
Pakistan 864 597 267 94 958 820 550 270 91 911 612 389 223 97 709 518 367 151 48 566 795 574 221 68 863 897 627 270 72 969
2
3
Serbien 827 639 188 61 888 992 765 227 76 1.06
8
718 532 186 64 782 641 510 131 40 681 1.02
5
790 235 59 1.08
4
1.05
1
782 269 51 1.10
2
2
4
Somalia 474 168 306 274 748 531 178 353 391 922 335 111 224 267 602 283 104 179 139 422 444 187 257 208 652 573 220 353 267 840
2
5
Albanien 708 529 179 45 753 904 671 233 58 962 738 532 206 48 786 756 615 141 30 786 1.22
2
959 263 30 1.25
2
1.32
2
969 353 54 1.37
6
2
6
Nigeria 680 348 332 120 800 943 475 468 188 1.13
1
680 345 335 168 848 610 294 316 155 765 974 472 502 227 1.20
1
1.13
0
528 602 264 1.39
4
2
7
Nordmazedonien
727 549 178 55 782 861 667 194 60 921 711 523 188 47 758 711 582 129 27 738 949 746 203 35 984 1.06
0
799 261 31 1.09
1
2
8
Vietnam 1.01
7
591 426 145 1.16
2
1.15
7
662 495 150 1.30
7
781 409 372 120 901 617 398 219 69 686 1.05
6
594 462 104 1.16
0
960 561 399 118 1.07
8
2
9
Thailand 1.04
4
583 461 96 1.14
0
1.12
3
618 505 70 1.19
3
766 412 354 85 851 808 481 327 57 865 1.03
3
570 463 67 1.10
0
826 452 374 58 884
3
0
China 903 751 152 34 937 882 732 150 33 915 628 497 131 18 646 478 397 81 20 498 587 496 91 26 613 562 446 116 31 593
Summe Top
30
69.8
52
46.0
49
23.8
03
10.6
32
80.4
84
69.9
88
45.9
93
23.9
95
13.2
22
83.2
10
46.4
14
30.5
23
15.8
91
8.94
0
55.3
54
38.5
29
27.4
45
11.0
84
4.97
0
43.4
99
55.8
74
40.1
00
15.7
74
6.23
7
62.1
11
171.
654
105.
902
65.7
52
19.1
29
190.
783
Sonstige HKL 12.7
95
9.57
6
3.21
9
890 13.6
85
13.8
27
10.2
56
3.57
1
1.11
0
14.9
37
9.83
3
7.18
5
2.64
8
885 10.7
18
8.74
5
6.67
3
2.07
2
529 9.27
4
11.6
44
8.71
6
2.92
8
768 12.4
12
12.4
40
8.70
4
3.73
6
1.01
1
13.4
51
Spätaussiedler
1.78
3
1.36
5
418 53 1.83
6
1.83
2
1.39
4
438 55 1.88
7
1.40
2
1.04
7
355 46 1.44
8
1.11
7
875 242 34 1.15
1
1.76
8
1.41
4
354 38 1.80
6
1.81
4
1.41
6
398 40 1.85
4
Insgesamt 84.4
30
56.9
90
27.4
40
11.5
75
96.0
05
85.6
47
57.6
43
28.0
04
14.3
87
100.
034
57.6
49
38.7
55
18.8
94
9.87
1
67.5
20
48.3
91
34.9
93
13.3
98
5.53
3
53.9
24
69.2
86
50.2
30
19.0
56
7.04
3
76.3
29
185.
908
116.
022
69.8
86
20.1
80
206.
088
Anhang C zu Frage 5
Anzahl der DTZ-Teilnehmenden1) in den Jahren 2013 bis 2023 nach Top 30 Staatsangehörigkeiten2) und Geschlecht
2013 bis 2022: Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2023
2023: Vorläufige Statistik; Abfragestand: 09.02.2024
Ohne Kurswiederholende
* Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.
Seite 12 von 17
Insgesamt (2013 – 2017)
2013
B1 +
A2
2013
B1
2013
A2
201
3
Unter
A2
2013
Insgesamt
2014
B1 +
A2
2014
B1
2014
A2
2014
unter
A2
2014
Insgesamt
2015
B1 +
A2
2015
B1
2015
A2
2015
unter
A2
2015
Insgesamt
2016
B1 +
A2
2016
B1
2016
A2
2016
unter
A2
2016
Insgesamt
2017
B1 +
A2
2017
B1
2017
A2
2017
unter
A2
2017
Insgesamt
1 Syrien 1.558 1.130 428 149 1.707 3.466 2.488 978 356 3.822 8.994 6.740 2.254 800 9.794 33.87
4
24.65
1
9.223 2.439 36.313 96.26
0
61.99
4
34.26
6
9.552 105.81
2
2 Ukraine 1.754 1.507 247 49 1.803 1.753 1.513 240 44 1.797 1.938 1.692 246 54 1.992 2.122 1.817 305 47 2.169 2.034 1.742 292 52 2.086
3 Afghanistan 1.778 1.214 564 264 2.042 1.884 1.304 580 272 2.156 2.251 1.509 742 344 2.595 2.444 1.573 871 398 2.842 4.614 2.595 2.019 743 5.357
4 Rumänien 3.078 2.665 413 72 3.150 4.740 4.058 682 110 4.850 6.707 5.605 1.102 221 6.928 7.849 6.251 1.598 312 8.161 6.735 5.271 1.464 364 7.099
5 Irak 2.016 1.233 783 445 2.461 1.893 1.222 671 436 2.329 1.934 1.183 751 352 2.286 3.597 2.111 1.486 581 4.178 13.49
6
6.838 6.658 2.170 15.666
6 Türkei 7.738 3.800 3.938 1.50
9
9.247 6.669 3.284 3.385 1.438 8.107 5.931 2.896 3.035 1.251 7.182 5.266 2.536 2.730 1.086 6.352 4.801 2.315 2.486 1.011 5.812
7 Polen 5.414 4.345 1.069 216 5.630 7.942 6.423 1.519 340 8.282 9.410 7.463 1.947 424 9.834 9.243 7.285 1.958 434 9.677 6.441 4.922 1.519 341 6.782
8 Bulgarien 1.615 1.183 432 187 1.802 2.510 1.853 657 340 2.850 3.697 2.574 1.123 569 4.266 4.757 3.124 1.633 865 5.622 4.065 2.577 1.488 1.031 5.096
9 Iran 1.807 1.470 337 71 1.878 2.108 1.703 405 91 2.199 2.238 1.821 417 94 2.332 3.295 2.468 827 156 3.451 10.16
5
6.481 3.684 618 10.783
1
0
Italien 1.279 1.031 248 108 1.387 2.381 1.935 446 156 2.537 3.245 2.608 637 188 3.433 3.518 2.732 786 241 3.759 2.794 2.136 658 201 2.995
1
1
Eritrea 260 150 110 55 315 270 149 121 58 328 493 272 221 107 600 3.722 1.569 2.153 775 4.497 9.566 3.682 5.884 2.518 12.084
1
2
Kosovo 1.809 1.160 649 185 1.994 1.924 1.240 684 219 2.143 2.207 1.448 759 212 2.419 2.147 1.373 774 251 2.398 2.084 1.316 768 245 2.329
1
3
Russische
Föderation
3.347 2.768 579 160 3.507 3.139 2.578 561 156 3.295 3.126 2.557 569 134 3.260 3.046 2.448 598 138 3.184 2.608 2.100 508 123 2.731
1
4
Griechenland 1.558 1.233 325 136 1.694 2.433 1.922 511 218 2.651 2.723 2.108 615 236 2.959 2.481 1.847 634 260 2.741 2.275 1.649 626 205 2.480
1
5
Kroatien 309 277 32 * 318 514 460 54 * 518 1.300 1.172 128 18 1.318 2.269 2.053 216 16 2.285 2.387 2.055 332 36 2.423
1
6
Spanien 1.796 1.609 187 42 1.838 2.605 2.255 350 75 2.680 2.671 2.207 464 109 2.780 2.307 1.806 501 140 2.447 1.618 1.217 401 140 1.758
1
7
Deutschland 3.556 2.469 1.087 385 3.941 3.164 2.298 866 331 3.495 2.717 2.028 689 294 3.011 2.281 1.661 620 237 2.518 2.016 1.424 592 186 2.202
1
8
Indien 1.073 873 200 32 1.105 1.286 1.067 219 49 1.335 1.423 1.184 239 48 1.471 1.587 1.320 267 53 1.640 1.516 1.207 309 62 1.578
1
9
Marokko 1.511 1.202 309 130 1.641 1.655 1.292 363 134 1.789 1.688 1.301 387 153 1.841 1.754 1.323 431 116 1.870 1.851 1.335 516 152 2.003
2
0
Bosnien und
Herzegowina
673 551 122 43 716 764 635 129 33 797 932 773 159 39 971 1.148 908 240 34 1.182 1.209 984 225 44 1.253
2
1
Ungarn 935 790 145 18 953 1.687 1.433 254 32 1.719 2.077 1.729 348 47 2.124 2.245 1.834 411 44 2.289 1.630 1.323 307 52 1.682
Anhang C zu Frage 5
Anzahl der DTZ-Teilnehmenden1) in den Jahren 2013 bis 2023 nach Top 30 Staatsangehörigkeiten2) und Geschlecht
2013 bis 2022: Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2023
2023: Vorläufige Statistik; Abfragestand: 09.02.2024
Ohne Kurswiederholende
* Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.
Seite 13 von 17
2
2
Pakistan 939 700 239 71 1.010 1.064 801 263 77 1.141 1.346 984 362 126 1.472 1.415 1.010 405 133 1.548 1.427 967 460 157 1.584
2
3
Serbien 771 607 164 45 816 827 647 180 35 862 852 681 171 56 908 1.050 790 260 60 1.110 1.075 814 261 66 1.141
2
4
Somalia 268 150 118 47 315 229 117 112 82 311 236 114 122 66 302 257 125 132 67 324 1.317 504 813 388 1.705
2
5
Albanien 364 277 87 24 388 410 299 111 25 435 536 386 150 40 576 670 488 182 39 709 846 613 233 59 905
2
6
Nigeria 938 654 284 40 978 924 665 259 67 991 934 636 298 61 995 947 603 344 82 1.029 848 468 380 89 937
2
7
Nordmazedonien 619 438 181 35 654 642 460 182 35 677 801 597 204 50 851 854 619 235 57 911 899 646 253 64 963
2
8
Vietnam 1.351 766 585 167 1.518 1.266 719 547 163 1.429 1.343 771 572 205 1.548 1.227 659 568 212 1.439 1.203 669 534 186 1.389
2
9
Thailand 1.209 707 502 105 1.314 1.152 697 455 115 1.267 1.188 669 519 82 1.270 1.172 689 483 94 1.266 1.043 603 440 69 1.112
3
0
China 983 790 193 43 1.026 992 830 162 31 1.023 1.108 927 181 37 1.145 1.093 896 197 40 1.133 995 791 204 41 1.036
Summe Top 30 52.3
06
37.7
49
14.5
57
4.8
42
57.148 62.2
93
46.3
47
15.9
46
5.522 67.815 76.0
46
56.6
35
19.4
11
6.417 82.463 109.6
37
78.5
69
31.0
68
9.407 119.04
4
189.8
18
121.2
38
68.5
80
20.96
5
210.78
3
Sonstige HKL 17.87
1
13.99
7
3.874 1.10
2
18.973 18.69
9
14.64
6
4.053 1.086 19.785 19.72
2
15.49
4
4.228 1.133 20.855 19.60
2
14.93
5
4.667 1.201 20.803 19.03
4
13.83
7
5.197 1.349 20.383
Spätaussiedler 957 682 275 78 1.035 1.142 863 279 86 1.228 2.051 1.557 494 105 2.156 2.512 1.881 631 113 2.625 2.681 2.019 662 138 2.819
Insgesamt 71.1
34
52.4
28
18.7
06
6.0
22
77.156 82.1
34
61.8
56
20.2
78
6.694 88.828 97.8
19
73.6
86
24.1
33
7.655 105.47
4
131.7
51
95.3
85
36.3
66
10.72
1
142.47
2
211.5
33
137.0
94
74.4
39
22.45
2
233.98
5
Insgesamt (2018 – 2023)
2018
B1 +
A2
2018
B1
2018
A2
2018
unter
A2
201
8
Insgesam
t
2019
B1 +
A2
2019
B1
2019
A2
2019
unter
A2
201
9
Insgesam
t
2020
B1 +
A2
2020
B1
2020
A2
2020
unter
A2
202
0
Insgesam
t
2021
B1 +
A2
2021
B1
2021
A2
2021
unter
A2
202
1
Insgesam
t
2022
B1 +
A2
2022
B1
2022
A2
2022
unter
A2
202
2
Insgesam
t
2023
B1 +
A2
2023
B1
2023
A2
2023
unter
A2
202
3
Insgesam
t
1 Syrien 66.2
71
36.8
81
29.3
90
15.0
67
81.3
38
39.8
33
19.9
73
19.8
60
14.1
37
53.9
70
19.7
55
9.59
2
10.1
63
7.62
8
27.3
83
14.9
41
8.16
6
6.77
5
4.03
3
18.9
74
23.6
65
15.1
52
8.51
3
4.47
4
28.1
39
24.5
06
14.0
98
10.4
08
5.04
5
29.5
51
2 Ukraine 2.27
6
1.90
9
367 50 2.32
6
2.23
8
1.84
8
390 58 2.29
6
1.55
9
1.27
2
287 25 1.58
4
1.45
5
1.25
1
204 27 1.48
2
3.72
5
3.20
0
525 62 3.78
7
146.
757
86.4
63
60.2
94
16.7
65
163.
522
3 Afghanistan 9.70
9
5.02
7
4.68
2
2.73
1
12.4
40
9.24
5
4.63
6
4.60
9
4.09
7
13.3
42
5.26
7
2.58
5
2.68
2
2.44
4
7.71
1
3.89
2
2.07
4
1.81
8
1.31
5
5.20
7
5.94
3
3.25
6
2.68
7
1.54
6
7.48
9
12.5
19
7.08
6
5.43
3
2.58
6
15.1
05
4 Rumänien 6.53
8
5.15
1
1.38
7
483 7.02
1
7.11
8
5.69
9
1.41
9
465 7.58
3
5.21
9
4.10
4
1.11
5
344 5.56
3
4.34
0
3.59
7
743 164 4.50
4
5.16
3
4.12
9
1.03
4
214 5.37
7
4.86
2
3.77
6
1.08
6
254 5.11
6
5 Irak 13.4
54
6.29
8
7.15
6
4.23
1
17.6
85
9.75
4
4.18
1
5.57
3
4.78
4
14.5
38
5.04
6
2.14
7
2.89
9
2.81
0
7.85
6
3.15
5
1.54
4
1.61
1
1.39
8
4.55
3
4.52
2
2.47
5
2.04
7
1.43
1
5.95
3
4.83
9
2.48
5
2.35
4
1.52
7
6.36
6
6 Türkei 5.96
1
3.18
8
2.77
3
1.01
0
6.97
1
7.57
4
4.41
2
3.16
2
1.17
2
8.74
6
6.09
4
3.70
2
2.39
2
867 6.96
1
5.70
4
3.96
9
1.73
5
535 6.23
9
6.96
9
4.49
6
2.47
3
643 7.61
2
7.45
8
4.57
4
2.88
4
798 8.25
6
7 Polen 5.11
8
3.92
4
1.19
4
265 5.38
3
4.39
0
3.42
5
965 223 4.61
3
2.72
9
2.14
5
584 164 2.89
3
2.03
0
1.68
2
348 73 2.10
3
2.46
5
1.98
4
481 89 2.55
4
2.39
6
1.89
4
502 111 2.50
7
Anhang C zu Frage 5
Anzahl der DTZ-Teilnehmenden1) in den Jahren 2013 bis 2023 nach Top 30 Staatsangehörigkeiten2) und Geschlecht
2013 bis 2022: Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2023
2023: Vorläufige Statistik; Abfragestand: 09.02.2024
Ohne Kurswiederholende
* Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.
Seite 14 von 17
8 Bulgarien 3.75
1
2.32
9
1.42
2
1.18
4
4.93
5
3.67
9
2.34
6
1.33
3
1.11
6
4.79
5
2.40
6
1.52
1
885 883 3.28
9
1.78
5
1.24
7
538 374 2.15
9
2.33
5
1.59
7
738 506 2.84
1
2.28
2
1.46
8
814 544 2.82
6
9 Iran 8.57
2
5.63
3
2.93
9
776 9.34
8
7.14
6
4.69
2
2.45
4
728 7.87
4
4.95
3
3.21
0
1.74
3
509 5.46
2
3.36
7
2.41
1
956 245 3.61
2
3.51
5
2.52
9
986 263 3.77
8
3.76
2
2.57
2
1.19
0
251 4.01
3
1
0
Italien 2.67
3
2.02
4
649 194 2.86
7
2.83
7
2.16
3
674 185 3.02
2
1.91
5
1.41
0
505 148 2.06
3
1.57
1
1.26
9
302 88 1.65
9
1.74
7
1.34
8
399 98 1.84
5
1.62
0
1.19
2
428 113 1.73
3
1
1
Eritrea 7.01
7
2.72
5
4.29
2
2.39
2
9.40
9
5.06
1
1.90
7
3.15
4
2.01
0
7.07
1
2.09
9
759 1.34
0
814 2.91
3
1.20
6
517 689 355 1.56
1
1.25
9
528 731 430 1.68
9
1.10
7
451 656 393 1.50
0
1
2
Kosovo 2.95
4
1.85
4
1.10
0
341 3.29
5
3.52
2
2.13
5
1.38
7
465 3.98
7
2.66
4
1.56
7
1.09
7
381 3.04
5
2.21
1
1.39
7
814 250 2.46
1
3.72
0
2.47
4
1.24
6
376 4.09
6
3.51
0
2.14
3
1.36
7
389 3.89
9
1
3
Russische
Föderation
2.86
0
2.22
0
640 159 3.01
9
3.12
6
2.38
2
744 197 3.32
3
2.24
6
1.68
6
560 154 2.40
0
2.15
1
1.67
8
473 99 2.25
0
2.58
5
2.02
2
563 142 2.72
7
3.39
3
2.47
2
921 210 3.60
3
1
4
Griechenland 2.12
7
1.58
5
542 241 2.36
8
2.11
7
1.62
0
497 200 2.31
7
1.41
5
1.06
5
350 115 1.53
0
1.08
3
860 223 56 1.13
9
1.16
1
931 230 61 1.22
2
1.06
4
804 260 68 1.13
2
1
5
Kroatien 2.58
9
2.18
5
404 49 2.63
8
2.85
4
2.46
0
394 38 2.89
2
1.90
0
1.63
6
264 46 1.94
6
1.41
4
1.24
7
167 15 1.42
9
1.39
9
1.21
2
187 18 1.41
7
1.15
2
987 165 25 1.17
7
1
6
Spanien 1.40
4
1.05
0
354 127 1.53
1
1.42
5
1.07
0
355 139 1.56
4
1.01
2
753 259 95 1.10
7
821 676 145 55 876 1.06
7
808 259 66 1.13
3
1.07
6
739 337 85 1.16
1
1
7
Deutschland 1.74
8
1.32
1
427 161 1.90
9
1.67
5
1.27
4
401 161 1.83
6
1.29
7
1.01
3
284 109 1.40
6
961 758 203 63 1.02
4
1.32
4
1.04
4
280 88 1.41
2
1.23
9
946 293 74 1.31
3
1
8
Indien 1.89
9
1.47
4
425 56 1.95
5
2.20
8
1.80
3
405 74 2.28
2
1.80
9
1.43
7
372 66 1.87
5
1.90
9
1.57
6
333 40 1.94
9
2.24
1
1.84
5
396 67 2.30
8
2.42
2
1.87
0
552 76 2.49
8
1
9
Marokko 1.81
5
1.28
1
534 140 1.95
5
2.04
3
1.46
0
583 165 2.20
8
1.50
7
1.04
7
460 119 1.62
6
1.22
8
915 313 96 1.32
4
1.65
1
1.24
2
409 107 1.75
8
2.18
9
1.58
8
601 148 2.33
7
2
0
Bosnien und
Herzegowina
1.77
7
1.39
4
383 61 1.83
8
2.48
1
1.88
0
601 85 2.56
6
1.90
4
1.46
2
442 71 1.97
5
1.82
1
1.48
4
337 50 1.87
1
2.34
9
1.83
1
518 62 2.41
1
2.14
4
1.65
6
488 76 2.22
0
2
1
Ungarn 1.33
0
1.05
5
275 37 1.36
7
1.23
4
1.00
6
228 41 1.27
5
805 661 144 19 824 600 487 113 10 610 713 591 122 25 738 604 476 128 20 624
2
2
Pakistan 1.74
9
1.15
4
595 189 1.93
8
1.71
3
1.09
3
620 196 1.90
9
1.28
7
791 496 178 1.46
5
1.10
2
717 385 130 1.23
2
1.50
1
1.03
3
468 135 1.63
6
1.61
5
1.05
0
565 179 1.79
4
2
3
Serbien 1.34
3
1.00
2
341 105 1.44
8
1.69
9
1.27
3
426 140 1.83
9
1.22
2
905 317 109 1.33
1
1.07
5
836 239 63 1.13
8
1.65
2
1.25
6
396 85 1.73
7
1.62
4
1.18
0
444 83 1.70
7
2
4
Somalia 2.04
0
733 1.30
7
749 2.78
9
1.58
5
591 994 824 2.40
9
890 317 573 496 1.38
6
574 236 338 240 814 791 340 451 301 1.09
2
971 397 574 367 1.33
8
2
5
Albanien 1.25
2
904 348 99 1.35
1
1.61
1
1.14
6
465 110 1.72
1
1.33
1
897 434 102 1.43
3
1.40
4
1.05
4
350 74 1.47
8
2.09
3
1.54
3
550 79 2.17
2
2.22
5
1.56
2
663 111 2.33
6
2
6
Nigeria 1.19
5
624 571 171 1.36
6
1.43
8
725 713 270 1.70
8
1.04
0
528 512 232 1.27
2
1.01
4
490 524 222 1.23
6
1.45
0
705 745 318 1.76
8
1.84
1
895 946 364 2.20
5
2
7
Nordmazedonien
1.19
4
880 314 84 1.27
8
1.48
5
1.10
9
376 111 1.59
6
1.24
0
870 370 104 1.34
4
1.24
8
978 270 55 1.30
3
1.56
5
1.19
1
374 63 1.62
8
1.68
8
1.24
2
446 65 1.75
3
2
8
Vietnam 1.30
2
726 576 203 1.50
5
1.46
7
802 665 196 1.66
3
1.00
5
500 505 163 1.16
8
783 485 298 110 893 1.28
0
694 586 143 1.42
3
1.20
4
674 530 178 1.38
2
2
9
Thailand 1.10
6
625 481 100 1.20
6
1.17
6
650 526 71 1.24
7
822 447 375 89 911 845 502 343 62 907 1.08
8
605 483 72 1.16
0
868 479 389 63 931
3
0
China 1.08
0
866 214 61 1.14
1
1.06
8
863 205 55 1.12
3
760 585 175 36 796 595 485 110 34 629 738 594 144 43 781 738 546 192 45 783
Summe Top
30
164.
104
98.0
22
66.0
82
31.5
16
195.
620
134.
802
80.6
24
54.1
78
32.5
13
167.
315
83.1
98
50.6
14
32.5
84
19.3
20
102.
518
66.2
85
44.5
88
21.6
97
10.3
31
76.6
16
91.6
76
62.6
55
29.0
21
12.0
07
103.
683
243.
675
147.
765
95.9
10
31.0
13
274.
688
Anhang C zu Frage 5
Anzahl der DTZ-Teilnehmenden1) in den Jahren 2013 bis 2023 nach Top 30 Staatsangehörigkeiten2) und Geschlecht
2013 bis 2022: Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2023
2023: Vorläufige Statistik; Abfragestand: 09.02.2024
Ohne Kurswiederholende
* Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.
Seite 15 von 17
Sonstige HKL 21.7
15
15.4
19
6.29
6
1.88
6
23.6
01
22.4
62
15.9
20
6.54
2
2.19
8
24.6
60
15.9
31
11.1
53
4.77
8
1.66
7
17.5
98
14.0
14
10.2
65
3.74
9
970 14.9
84
17.8
97
13.0
10
4.88
7
1.32
5
19.2
22
20.8
17
14.0
29
6.78
8
1.93
9
22.7
56
Spätaussiedler
3.12
0
2.35
2
768 148 3.26
8
3.18
8
2.36
3
825 163 3.35
1
2.40
6
1.75
7
649 116 2.52
2
1.96
3
1.48
5
478 81 2.04
4
3.15
8
2.42
2
736 106 3.26
4
3.24
1
2.45
7
784 107 3.34
8
Insgesamt 188.
939
115.
793
73.1
46
33.5
50
222.
489
160.
452
98.9
07
61.5
45
34.8
74
195.
326
101.
535
63.5
24
38.0
11
21.1
03
122.
638
82.2
62
56.3
38
25.9
24
11.3
82
93.6
44
112.
731
78.0
87
34.6
44
13.4
38
126.
169
267.
733
164.
251
103.
482
33.0
59
300.
792
1) In der Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmenden sind auch Prüfungswiederholende enthalten, die in den Vorjahreszeiträumen erfolglos an der Sprachprüfung "Zertifikat Deutsch" (B1) oder an der Sprachprüfung "Start Deutsch 2" (A2) teilgenommen haben.
2) Maßgebend sind die 30 häufigsten Staatsangehörigkeiten der neuen Kursteilnehmenden im Gesamtzeitraum 2013 bis 2023.
Anhang D zu Frage 6
Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität von Personen mit Staatsangehörigkeit gemäß Definition "Top 30 Staatsangehörigkeiten"1) in den Jahren 2013 bis 2023 nach Kursaustrittsgrund
und Geschlecht
Ohne Kurswiederholende, ohne Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
2013 bis 2022: Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2023
2023: Vorläufige Statistik; Abfragestand: 13.02.2024
Seite 16 von 17
2013
Männlich
2013
Weiblich
2013
Insgesamt
2014
Männlich
2014
Weiblich
2014
Insgesamt
2015
Männlich
2015
Weiblich
2015
Insgesamt
2016
Männlich
2016
Weiblich
2016
Insgesamt
2017
Männlich
2017
Weiblich
2017
Insgesamt
9 Monate ohne Kursaktivität 11.852 18.369 30.221 16.181 21.345 37.526 21.584 25.970 47.554 28.488 30.859 59.347 44.251 37.566 81.817
Teilnahmeabbruchmeldung durch Träger 74 94 168 45 44 89 14 * 23 * * * * *
Insgesamt 11.926 18.463 30.389 16.226 21.389 37.615 21.598 25.979 47.577 28.489 30.859 59.348 44.256 37.568 81.824
2018
Männlich
2018
Weiblich
2018
Insgesamt
2019
Männlich
2019
Weiblich
2019
Insgesamt
2020
Männlich
2020
Weiblich
2020
Summ
e
2021
Männlich
2021
Weiblich
2021
Insgesamt
2022
Männlich
2022
Weiblich
2022
Insgesamt
2023
Männlich
2023
Weiblich
2023
Insgesamt
9 Monate ohne Kursaktivität 53.279 38.278 91.557 48.871 39.367 88.238 45.106 45.303 90.409 21.657 24.644 46.301 24.081 28.226 52.307 29.847 49.613 79.460
Teilnahmeabbruchmeldung durch
Träger
1.798 1.266 3.064 1.620 1.517 3.137 886 1.084 1.970 452 700 1.152 540 957 1.497 741 1.097 1.838
Insgesamt 55.077 39.544 94.621 50.491 40.884 91.375 45.992 46.387 92.379 22.109 25.344 47.453 24.621 29.183 53.804 30.588 50.710 81.298
1) Maßgebend sind die 30 häufigsten Staatsangehörigkeiten der neuen Kursteilnehmenden im Gesamtzeitraum 2013 bis 2023.
* Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.
Anhang E zu Frage 20
Seite 17 von 17
Anzahl der neuen Kursteilnehmenden in den Jahren 2013 bis 2023 in Integrationskursen mit Alphabetisierung
2013 bis 2022: konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 01.04.2023
2023: vorläufige Statistik, nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik vergleichbar, Abfragestand: 05.02.2024
Ohne Kurswiederholende
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Anzahl 10.928 13.154 22.089 62.688 76.889 44.960 28.875 14.593 14.477 20.930 28.804
Anzahl der DTZ-Teilnehmenden1) in den Jahren 2013 bis 2023 mit Besuch eines Integrationskurses mit Alphabetisierung nach Gesamtergebnis DTZ
2013 bis 2022: Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2023
2023: Vorläufige Statistik; Abfragestand: 09.02.2024
Ohne Kurswiederholende
2013
absolut
2013
prozentual
2014
absolut
2014
prozentual
2015
absolut
2015
prozentual
2016
absolut
2016
prozentual
2017
absolut
2017
prozentual
2018
absolut
2018
prozentual
2019
absolut
2019
prozentual
2020
absolut
2020
prozentual
2021
absolut
2021
prozentual
2022
absolut
2022
prozentual
2023
absolut
2023
prozentual
B1 + A2 3.746 64,1% 3.729 63,4% 4.029 63,9% 5.962 67,0% 14.314 67,5% 26.127 59,3% 23.926 52,7% 12.655 50,3% 7.998 55,4% 11.727 62,3% 12.296 59,7%
darunter
B1
1.485 25,4% 1.408 24,0% 1.642 26,1% 2.339 26,3% 4.768 22,5% 7.174 16,3% 6.232 13,7% 3.373 13,4% 2.445 16,9% 4.852 25,8% 4.356 21,2%
darunter
A2
2.261 38,7% 2.321 39,5% 2.387 37,9% 3.623 40,7% 9.546 45,0% 18.953 43,0% 17.694 39,0% 9.282 36,9% 5.553 38,5% 6.875 36,5% 7.940 38,6%
unter A2 2.094 35,9% 2.149 36,6% 2.272 36,1% 2.936 33,0% 6.901 32,5% 17.929 40,7% 21.461 47,3% 12.514 49,7% 6.429 44,6% 7.094 37,7% 8.294 40,3%
insgesamt 5.840 100,0
%
5.878 100,0
%
6.301 100,0
%
8.898 100,0
%
21.215 100,0
%
44.056 100,0
%
45.387 100,0
%
25.169 100,0
%
14.427 100,0
%
18.821 100,0
%
20.590 100,0
%
1) In der Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmenden sind auch Prüfungswiederholende enthalten, die in den Vorjahreszeiträumen erfolglos an der Sprachprüfung "Zertifikat Deutsch" (B1) oder an der Sprachprüfung "Start Deutsch 2" (A2) teilgenommen haben.
Seite 1 von 2
Anhang F (Frage 43) zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, BT-Drs. 20/10071
Tabelle: Eintritte von Teilnehmenden in ausgewählte Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik - Personen im Kontext von
Fluchtmigration (ohne Ukrainer/-innen)1) 2)
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: Dezember 2023
Summe
der
Eintritte
Instrumente Jul - Dez
2016
2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jan - Sep
2023
1 2 3 4 5 6 7 8
Insgesamt3) 211.567 422.107 422.432 426.343 294.209 274.160 241.751 167.461
dar. A Aktivierung und berufliche
Eingliederung
183.975 351.856 334.435 322.247 211.463 187.680 166.027 113.725
C Berufliche Weiterbildung 6.284 15.770 21.985 29.200 23.880 22.579 23.355 18.438
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 4.889 14.375 21.899 27.234 20.534 25.133 22.155 15.425
F Beschäftigung schaffende Maßnahmen 5.930 11.607 11.049 12.413 10.215 10.483 10.245 7.426
G Freie Förderung / H Sonstige
Förderung
2.552 7.461 8.836 11.910 8.362 7.270 5.576 3.499
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Die regionale Zuordnung richtet sich nach dem Wohnort der Teilnehmenden; der Deutschlandwert enthält auch die ausländischen Wohnorte.
1) Personen im Kontext von Fluchtmigration = Summe aus Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, Aufenthaltsgestattung und Duldung.
2) Für ukrainische Staatsangehörige sind die aufenthaltsrechtlichen Informationen zum Fluchthintergrund stark untererfasst. Deshalb wird die Gesamtzahl der „Personen im Kontext
Fluchtmigration“ nur unter Ausschluss von ukrainischen Staatsangehörigen ausgewiesen.
3) Ohne Ergebnisse zu Teilnahmen an Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III, kommunalen Eingliederungsleistungen und Bürgergeldbonus
Seite 2 von 2
Anhang G (Frage 53)
Tabelle: Eintritte von Teilnehmenden in ausgewählte Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik - ukrainische Staatsangehörige
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: Dezember 2023
Summe
der
Eintritte
Instrumente Jul - Dez
2016
2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jan - Sep
2023
1 2 3 4 5 6 7 8
Insgesamt1) 8.279 14.158 12.360 13.023 8.882 8.320 57.002 91.848
dar. A Aktivierung und berufliche
Eingliederung
6.218 10.527 8.984 9.046 5.830 5.378 48.785 80.003
C Berufliche Weiterbildung 879 1.526 1.494 1.738 1.447 1.411 2.013 3.186
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 430 764 704 858 608 645 4.068 5.152
F Beschäftigung schaffende Maßnahmen 433 894 779 940 660 562 914 1.530
G Freie Förderung / H Sonstige
Förderung
89 166 104 165 117 82 803 1.322
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Die regionale Zuordnung richtet sich nach dem Wohnort der Teilnehmenden; der Deutschlandwert enthält auch die ausländischen Wohnorte.
1) Ohne Ergebnisse zu Teilnahmen an Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III, kommunalen Eingliederungsleistungen und Bürgergeldbonus
Anhang H (Frage 46) zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU, BT-Drs. 20/10071
Seite 1 von 2
Projekte der Beauftragten - Kapitel 0413 - Titel 531 01
Nr. Zuwendungsempfänger /
Vertragspartner
Projektname
1 Rat für Migration Mediendienst Integration
2 Minor - Digital gemeinnützige
GmbH
CADS - Community Advisors - Digital Streetwork für
EU-Beschäftigte in Deutschland
3 Bürger Europas e.V. Integrationsquiz
5 Bundesverband
russischsprachiger Eltern e.V.
Implural
6 Civis Medienstiftung Civis Dialog
7 Deutsche Jugend in Europa
Bundesverband e.V.
Jugendliches Engagement in
Migrant*innenorganisationen
8 Förderverein des
Bundeszuwanderungs- und
Integrationsrats e.V.
Young Up! Junge BIPoC für Teilhabe ermutigen,
begeistern und aktivieren
9 Türkische Gemeinde in
Deutschland e.V. (TGD)
Gut Gestartet - erfolgreich angekommen 2.0 - ein
Projekt für nachziehende Ehegatt:innen aus der Türkei
10 Evangelisches Werk für Diakonie
und Entwicklung e.V.
Vorintegration und Übergangsmanagement:
Vorintegrative Beratung und transnationale Begleitung
von Migration im Rahmen von Internationaler
Migrationssozialarbeit
11 IMAP GmbH Digitale Kommunen - Ankunftsprozesse für eine
moderne Einwanderungsgesellschaft gestalten (DiKo)
12 Minor - Digital gemeinnützige
GmbH
Fem.Os - Aufsuchendes Orientierungs- und
Beratungs-System in den sozialen Medien für
Migrantinnen
14 Sie gründet e.V. - Verband
internationaler Entrepreneurinnen
in Deutschland c/o Frauenalia
gUG
STAGE - for international FEMpreneurs
Anhang H (Frage 46) zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU, BT-Drs. 20/10071
Seite 2 von 2
Nr. Zuwendungsempfänger /
Vertragspartner
Projektname
15 Bundesinstitut für
Bevölkerungsforschung
(Verwaltungsvereinbarung)
Diversität und Chancengleichheit Survey -
Beschäftigtenbefragung im öffentlichen Dienst
16 Universität Hildesheim Studie: Integration als Kommunale Pflichtaufgabe?
17 Deutsches Zentrum für
Integrations- und
Migrationsforschung
wissenschaftsbasierter Integrationsbericht
18 OECD Länderbericht Deutschland
19 Stiftung Bürger für Bürger BMFSFJ Kofinanzierung Demokratie leben
"Demokratie, Teilhabe und Mitgestaltung durch
bürgerschaftliches Engagement ostdeutscher
Migranten*inneninitiativen"
20 Stiftung Uni Hildesheim Bundeszentrale für politische Bildung Kofinanzierung
Projekt "Migration Lab Germany"
21 Minor - Projektkontor für Bildung
und Forschung gGmbH
ESF Kofinanzierung Projekt "Social Media Streetwork
- Mehrsprachiche Erstinformation und
Verweisberatung in sozialen Medien gegen
Marginalisierung"
22 Neue Deutsche Medienmacher
e.V.
AMIF Kofinanzierung Projekt "Zentrale digitale
bundesweite Anlaufstelle für Information, Austausch
und Beratung für Drittstaatsangehörige"
Anhang I (Frage 46) zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU, BT-Drs. 20/10071
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Projekte der Beauftragten - Kapitel 0413 - Titel 684 01 "Unterstützung von
Flüchtlingsprojekten"
Nr. Zuwendungsempfänger Projektname
1 Evangelisches Werk für Diakonie und
Entwicklung e.V.
Unterstützungsangebote zum Empowerment
geflüchteter Frauen und anderer vulnerabeler
Personengruppen
2 Arbeitsgemeinschaft Migrantinnen,
Migranten und Flüchtline in
Niedersachsen e.V. (amfn)
GeT AKTIV – Geflüchtete für Teilhabe in der Politik und
Gesellschaft aktivieren
3 Tür an Tür Integrationsprojekte
gGmbH
Wohnen statt Unterbringung - reloaded (WosU
reloaded)
4 Mina - Leben in Vielfalt e.V. Vielfalt Inklusiv
5 Iranische Gemeinde in Deutschland
e.V.
Frauen in Aktion
6 FrauenComputerZentrumberlin e.V. Mikado Open Up - Multiplikator*innen-Schulung Digital
Empowerment
7 Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ehrenamt vereint!
8 Start with a friend e.V. SwaF People
9 Mensch Mensch Mensch e.V. Ehrenamt für und mit Geflüchteten aktivieren,
qualifizieren und unterstützen
10 Deutsche Gesellschaft e.V. Deutschland zusammen gestalten
11 International Rescue Committee - IRC
Deutschland gGmbH
Families Make the Differnce
12 DGB- Jugendbildungsstätte Flecken
Zechlin gGmbH
Perspektive Bleiben
Anhang I (Frage 46) zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU, BT-Drs. 20/10071
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Nr. Zuwendungsempfänger Projektname
13 International Rescue Committee - IRC
Deutschland gGmbH
Vor Sprung
14 Handicap International e.V. Empowerment now - Aufbau von Strukturen der
Selbstvertretung für Geflüchtete mit Behinderung und
ihren Angehörigen
15 Dachverband der
Migrantinnenorganisationen e.V.
(DaMigra)
Gemeinsam MUTig
16 Bundesverband Netzwerke von
Migrantenorganisationen (BV-NEMO)
Migrant*innen- Organisationen als stabile Partner in der
lokalen Geflüchtetenarbeit
17 Universitätsklinikum Hamburg-
Eppendorf
Weiterentwicklung und Dissemination eines
Peergestützten Ansatzes zur nachhaltigen psychosozialen
Unterstützung traumatisierter Geflüchteter
18 Deutsche Kinder- und Jugendstiftung
GmbH
Fit nach vorn
19 Deutscher Paritätischer
Wohlfahrtsverband - Gesamtverband
e.V.
Empowerment mit Sprach- und Kulturmittler*innen als
Multiplikator*innen für die Vermittlung und
Wahrnehmung von sexuellen und reproduktiven
Rechten Geflüchteter
20 Bundesarbeitsgemeinschaft der
Immigrantenverbände in der BRD e.V.
(BAGIV)
Ehrenamtler mit Migrationshintergrund im Einsatz für
Flüchtlinge
21 Verband afghanischer Organisationen
in Deutschland e.V. (VAFO)
HamWatan
22 Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in
Deutschland e.V.
Brückenbau - Vielfalt begegnen
23 Deutscher Olympischer Sportbund
e.V. (DOSB)
Willkommen im Sport
24 DFB-Stiftung Egidius Braun Frauen und Kinder in der Ukraine
25 Familien- und Sozialverein des
Lesben- und Schwulenverbandes in
Deutschland e.V. (LSVD)
Fluchtgrund: queer - Queer Refugees Deutschland
Anhang J (Frage 50) zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU, BT-Drs. 20/10071
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Verfahren 2022
amtliche Anerkennungsstatistik nach den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen des Bundes und der Länder
(BQFG)
Berufe nach Bundes- und nach Landesrecht
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Jahr Beschiedene
Verfahren
Entscheidung
(vor
Rechtsbehelf)
positiv -
volle
Gleichwertigkeit
positiv -
partieller
Berufszugang 1)
"Auflage" einer
Ausgleichsmaßnahme 2)
teilweise
Gleichwertigkeit 3)
negativ
Insgesamt 1323 522 21 633 87 60
2022 Bundesrecht 849 375 0 381 87 9
Landesrecht 474 150 21 252 0 51
Quelle: amtliche Anerkennungsstatistik nach den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen des Bundes und der Länder (BQFG) 2022.
Erhebung der Statistischen Ämter von Bund und Ländern. Berechnungen des Statistischen Bundesamtes und des BIBB.
Hinweis:
Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Gesamtwert kann deshalb von der Summe
der Einzelwerte abweichen.
1) Bescheide mit partiellem Berufszugang sind nur bei reglementierten Berufen möglich.
2) Bescheide mit "Auflage" einer Ausgleichsmaßnahme sind nur bei reglementierten Berufen möglich.
3) Bescheide mit teilweiser Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation sind nur bei nicht reglementierten Berufen möglich.
Anhang K (Frage 65)
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Verfahren 2016-2022
amtliche Anerkennungsstatistik nach den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen des Bundes und der Länder (BQFG)
Berufe nach Bundes- und nach Landesrecht
Staatsangehörigkeit: afghanisch, eritreisch, irakisch, iranisch, nigerianisch, pakistanisch, somalisch, syrisch
Staatsangehörigkeit: afghanisch, eritreisch, irakisch, iranisch, nigerianisch, pakistanisch, somalisch, syrisch
(gruppiert)
Jahr beschiedene
Verfahren
Entscheidung
(vor
Rechtsbehelf)
positiv -
volle
Gleichwertigkeit
positiv -
partieller
Berufszugang 1)
"Auflage" einer
Ausgleichsmaßnahme 2)
teilweise
Gleichwertigkeit 3)
negativ
2022 Insgesamt 5397 2241 30 2532 372 222
Bundesrecht 4317 1542 0 2346 372 57
Landesrecht 1080 699 30 186 0 165
2021 Insgesamt 4851 2313 9 1716 513 300
Bundesrecht 3804 1734 0 1479 513 81
Landesrecht 1044 579 9 237 0 219
2020 Insgesamt 5073 2556 21 1542 657 300
Bundesrecht 3675 1770 0 1176 636 93
Landesrecht 1398 786 21 366 21 207
2019 Insgesamt 6057 2736 6 1770 1215 327
Bundesrecht 4428 1614 0 1554 1164 96
Landesrecht 1629 1122 6 216 51 231
2018 Insgesamt 6762 3231 15 1896 1179 438
Bundesrecht 4641 1683 0 1716 1116 126
Landesrecht 2118 1548 15 180 63 312
2017 Insgesamt 5589 3405 3 1200 618 363
Bundesrecht 3087 1338 0 1068 615 69
Landesrecht 2502 2070 3 132 3 294
2016 Insgesamt 3048 2037 0 612 225 174
Bundesrecht 1785 972 0 525 222 66
Landesrecht 1263 1065 0 87 3 108
Quelle: amtliche Anerkennungsstatistik nach den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen des Bundes und der Länder (BQFG) 2016-2022.
Erhebung der Statistischen Ämter von Bund und Ländern. Berechnungen des Statistischen Bundesamtes und des BIBB.
Hinweis:
Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Gesamtwert kann deshalb von der
Summe der Einzelwerte abweichen.
1) Bescheide mit partiellem Berufszugang sind nur bei reglementierten Berufen möglich.
2) Bescheide mit "Auflage" einer Ausgleichsmaßnahme sind nur bei reglementierten Berufen möglich.
3) Bescheide mit teilweiser Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation sind nur bei nicht reglementierten Berufen möglich.
Anhang L (Fragen 68-69)
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Ausländische Auszubildende sowie Absolventinnen/Absolventen
mit der Staatsangehörigkeit eines Asylherkunftslandes in der dualen Berufsausbildung
(BBiG/HwO)
nach einzelnen Nationalitäten, 2016-2022
Jahr Staatsangehörigkeit Auszubildende
(Bestand am
31.12.)
Absolventinnen/ Absolventen
2022 afghanisch 9.051 3.495
eritreisch 1.557 696
irakisch 6.246 1.359
iranisch 3.165 771
nigerianisch 741 177
pakistanisch 855 273
somalisch 576 183
syrisch 17.652 4.950
2021 afghanisch 12.045 3.978
eritreisch 2.214 720
irakisch 5.940 1.116
iranisch 3.282 687
nigerianisch 786 168
pakistanisch 990 276
somalisch 735 183
syrisch 18.606 4.398
2020 afghanisch 14.964 2.790
eritreisch 2.847 582
irakisch 5.577 735
iranisch 3.123 468
nigerianisch 843 177
pakistanisch 1.137 282
somalisch 840 150
syrisch 19.134 2.676
2019 afghanisch 16.101 1.386
eritreisch 3.063 312
irakisch 4.977 462
iranisch 2.874 270
nigerianisch 852 114
pakistanisch 1.293 168
somalisch 876 129
syrisch 17.517 1.044
2018 afghanisch 13.371 666
eritreisch 2.547 126
irakisch 3.765 333
iranisch 2.196 162
nigerianisch 777 63
pakistanisch 1.164 96
somalisch 741 66
Anhang L (Fragen 68-69)
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Jahr Staatsangehörigkeit Auszubildende
(Bestand am
31.12.)
Absolventinnen/ Absolventen
syrisch 12.762 300
2017 afghanisch 8.304 441
eritreisch 1.656 42
irakisch 2.364 297
iranisch 1.341 120
nigerianisch 624 45
pakistanisch 876 57
somalisch 600 39
syrisch 6.327 144
2016 afghanisch 3.231 342
eritreisch 732 24
irakisch 1.455 246
iranisch 780 96
nigerianisch 336 36
pakistanisch 474 33
somalisch 399 24
syrisch 2.007 111
Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen
Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember), Berichtsjahre 2016 bis 2022. Absolutwerte aus Datenschutzgründen
jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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