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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Integration von Schutzberechtigten in das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben - Bestandsaufnahme bestehender Maßnahmen
(insgesamt 76 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Datum
21.03.2024
Aktualisiert
27.03.2024
BT20/1007117.01.2024
Integration von Schutzberechtigten in das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben - Bestandsaufnahme bestehender Maßnahmen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Integration von Schutzberechtigten in das gesellschaftliche und wirtschaftliche
Leben – Bestandsaufnahme bestehender Maßnahmen
Seit 2015 wurden in Deutschland über 2,6 Millionen Asylanträge gestellt. Mehr
als 1,5 Millionen Personen haben Schutz zugesprochen und entsprechende
Aufenthaltstitel erhalten. Hinzu kommen über 1 Million Ukrainerinnen und
Ukrainer, die seit Februar 2022 nach Deutschland geflohen sind und hier außerhalb
des Asylsystems Schutz erhalten. Die Integration dieser Schutzberechtigten und
weiterer zukünftig in Deutschland Schutz findender Menschen ist eine große
Herausforderung – für die Menschen selbst und auch für unsere Gesellschaft.
Ziel muss es sein, dass diese Schutzberechtigten am Ende des
Integrationsprozesses in gleichem Maße am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen
Leben teilhaben wie die einheimische Bevölkerung. Dementsprechend ist es
das im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beschriebene Ziel, die Integration der
rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländer in das
wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben durch Integrationsmaßnahmen zu
fördern und zu fordern (vgl. § 43 AufenthG). In diesem Integrationsprozess
nehmen der Spracherwerb und die Teilnahme am Ausbildungs- und
Arbeitsleben eine herausragende Rolle ein. Sie sind Hauptmotoren für eine gelingende
Integration.
Die Integrationskurse sind ein Angebot des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF), um die gesellschaftliche Integration von Ausländern zu
fördern. Ausländer sollen mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so
weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen
Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können. Hierzu
bedarf es ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. So umfasst der
Integrationskurs neben einem Orientierungskurs regelmäßig einen Basis- und einen
Aufbausprachkurs mit dem Ziel eines Referenzniveaus B1. Das reguläre
Programm wird durch Kurse ergänzt, die auf spezielle Bedürfnisse zugeschnitten
sind, wie etwa Alphabetisierungskurse, Zweitschriftlernkurse, Förderkurse
sowie Kurse für Frauen, Eltern und Jugendliche.
Die mit den Kursen verfolgte Zielsetzung konnte und kann nicht immer erreicht
werden, insbesondere werden häufig keine ausreichenden Sprachkenntnisse
erlangt, wie die jährlichen Berichte des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge zur Integrationskursgeschäftsstatistik zeigen. Eine veränderte Struktur der
Kursteilnehmer und damit verbundene veränderte Bedürfnisse, eine hohe
Anzahl von Kursabbrüchen sowie mögliche neue Ansätze sollten nach Ansicht der
Fragesteller zum Anlass für eine Evaluierung und daraus folgende Optimierung
genommen werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10071
20. Wahlperiode 17.01.2024
Anerkannte Schutzberechtigte sowie geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer
haben vollen Arbeitsmarktzugang. Auch wenn die Arbeitsmarktintegration von
Menschen mit Fluchthintergrund Fortschritte gemacht hat, bleibt sie nach
Einschätzung der Fragesteller schwierig. Viele der Schutzberechtigten bleiben über
Jahre auf staatliche Transferleistungen angewiesen, wie die Statistiken der
Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigen. Die Beschäftigungsquote der Menschen aus
den Hauptasylherkunftsländern betrug im September 2023 36,9 Prozent. Auch
die hiesige Beschäftigungsquote der Menschen aus der Ukraine ist mit
19,9 Prozent im europäischen Vergleich niedrig. Im August 2023 bezogen
40,7 Prozent der Erwerbsfähigen aus den sogenannten acht
Hauptasylherkunftsländern sowie über 60 Prozent der Erwerbsfähigen aus der Ukraine
Bürgergeld (vgl. Aktueller Migrationsmonitor der Bundesagentur für Arbeit,
Monatszahlen).
Diese erwerbsfähigen Menschen müssen nach Ansicht der Fragesteller besser
und praxisbezogener an den Arbeitsmarkt und – im Falle der Menschen mit
Asylhintergrund – gerade auch an Ausbildungsmöglichkeiten herangeführt
werden. So hatten laut SoKo-Jahresbericht 2022 von den befragten
Asylantragstellern im Jahr 2022 nur 9,5 Prozent eine berufliche Ausbildung absolviert,
12,5 Prozent einen Beruf ohne Zeugnis erlernt, und fast 60 Prozent gar keine
Ausbildung absolviert. Unter derzeit knapp 484 000 als arbeitsuchend
registrierten Personen aus der Statistikgruppe der acht Hauptasylherkunftsländer
haben 8 Prozent keine Ausbildung; bei der größten Gruppe der Syrer betrifft dies
88 Prozent (vgl. Migrationsmonitor der Bundesagentur für Arbeit,
Monatszahlen).
Entgegen dem gesetzlichen Auftrag des Aufenthaltsgesetzes (§§ 93 ff.
AufenthG) beinhaltete der 13. Integrationsbericht (Bundestagsdrucksache
20/5670) der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration, Reem Alabali-Radovan, ausschließlich einen Lagebericht zu
Rassismus. Einen Bericht zur Integration blieb die Bundesregierung bislang nach
Kenntnis der Fragesteller schuldig.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen haben in den Jahren von 2013 bis 2023 an einem
Integrationskurs teilgenommen (bitte nach Jahr und prozentualem Anteil von
EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen aufschlüsseln)?
2. Wie viele von den in Frage 1 erfragten Teilnehmern haben in den Jahren
von 2013 bis 2023 am Ende eines Integrationskurses eine Sprachprüfung
(Deutsch-Test für Zuwanderer – DTZ) abgelegt?
3. Wie viele von den Testteilnehmern in Frage 2 haben in den Jahren von
2013 bis 2023 bei der Sprachprüfung das Zielniveau B1 und das
niedrigere A2-Niveau erreicht (bitte nach Jahr und Sprachniveau aufschlüsseln)?
4. Wie viele Personen mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen im
Sinne des § 44 Absatz 1 Nummer 1c sowie 2 AufenthG haben in den
Jahren von 2013 bis 2023 an Integrationskursen teilgenommen (bitte nach
Jahr, Geschlecht und den acht häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)?
5. Wie viele dieser Personen haben am Ende eines Integrationskurses eine
Sprachprüfung (DTZ) und mit welchem Ergebnis abgelegt (bitte für die
Jahre von 2013 bis 2023 sowie nach Geschlecht und den acht häufigsten
Nationalitäten aufschlüsseln)?
6. Wie viele der in Frage 4 erfragten Personen haben den Integrationskurs
nicht beendet (bitte für die Jahre von 2013 bis 2023, nach Geschlecht
sowie nach gemeldetem „Abbruch“ oder erfasster „Inaktivität“
aufschlüsseln)?
7. Wie viele gestattete Personen haben in den Jahren von 2016 bis 2023 an
Integrationskursen teilgenommen (bitte nach Jahr, Geschlecht und den
acht häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)?
8. Wie viele der gestatteten Personen haben den Integrationskurs erfolgreich
mit dem Sprachniveau B1 abgeschlossen (bitte für die Jahre von 2016 bis
2023, nach Geschlecht und den acht häufigsten Nationalitäten
aufschlüsseln)?
9. Wie viele der gestatteten Personen haben den Integrationskurs nicht
beendet (bitte für die Jahre von 2016 bis 2023, nach Geschlecht sowie
gemeldetem „Abbruch“ und erfasster „Inaktivität“ aufschlüsseln)?
10. Wie viele Personen mit einer Duldung haben in den Jahren von 2016 bis
heute Integrationskurse besucht (bitte nach Jahr, Geschlecht und den acht
häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)?
11. Wie viele Personen mit einer Duldung haben in den Jahren von 2016 bis
heute Integrationskurse erfolgreich mit dem Sprachniveau B1
abgeschlossen (bitte nach Jahr, Geschlecht und den acht häufigsten Nationalitäten
aufschlüsseln)?
12. Wie viele Personen mit einer Duldung haben den Integrationskurs nicht
beendet (bitte für die Jahre von 2016 bis heute, nach Geschlecht sowie
gemeldetem „Abbruch“ und erfasster „Inaktivität“ aufschlüsseln)?
13. Wie viele Personen aus sicheren Herkunftsstaaten nach § 29a des
Asylgesetzes (AsylG) nehmen derzeit an Integrationskursen teil, und wie viele
haben sich darüber hinaus seit dem 1. Januar 2023 für einen Kurs
angemeldet?
14. Wie viele Ukrainerinnen und Ukrainer haben von 2022 bis heute an
Integrationskursen teilgenommen bzw. nehmen an diesen teil (bitte nach
Quartal, Kursart und Geschlecht aufschlüsseln)?
15. Wie viele Ukrainerinnen und Ukrainer haben von 2022 bis heute einen
Integrationskurs bereits abgeschlossen, und mit welchem Ergebnis (bitte
nach Kursart und Sprachlevel aufschlüsseln)?
16. Was waren in den Jahren von 2021 bis heute in allen Personengruppen die
drei am häufigsten genannten Gründe für den Abbruch eines
Integrationskurses?
17. Inwieweit unterscheiden sich die prozentualen Quoten des vorzeitigen
Austritts aufgrund gemeldeten Abbruchs und erfasster Inaktivität bei den
Eltern- und Frauenintegrationskursen sowie den Jugendintegrationskursen
prozentual im Vergleich zu den allgemeinen Integrationskursen?
18. Was waren in den Jahren von 2021 bis heute bei den Eltern- und
Frauenintegrationskursen sowie den Jugendintegrationskursen die drei am
häufigsten genannten Gründe für einen Kursabbruch?
19. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den genannten
Abbruchgründen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung, um
bei den genannten Gründen ggf. Abhilfe zu schaffen, und welche
kursbegleitenden Maßnahmen kommen neben der Kinderbetreuung für welche
speziellen Gruppen in Betracht, um die Erfolgswahrscheinlichkeit zu
erhöhen?
20. Wie viele Personen haben in den Jahren von 2013 bis 2023 an
Alphabetisierungskursen teilgenommen, und wie viele von den Teilnehmenden
haben mit einem Sprachniveau von A2 oder höher abgeschlossen (bitte nach
Jahr, Sprachniveau und prozentualem Verhältnis zu den
Kursteilnehmenden sowie zu den Testteilnehmenden aufschlüsseln)?
21. Wie viele Plätze in virtuellen Integrationskursen wurden seit Juni 2020
angeboten, und wie viele wurden tatsächlich wahrgenommen (bitte nach
Halbjahren, absoluten Zahlen sowie prozentualem Anteil an allen
Kursangeboten aufschlüsseln)?
22. Welches waren die acht häufigsten Staatsangehörigkeiten der Teilnehmer
an den virtuellen Kursen (bitte nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht
der Teilnehmer aufschlüsseln)?
23. Wie viele der Teilnehmer haben den virtuellen Integrationskurs
erfolgreich abgeschlossen (bitte nach absoluten Zahlen sowie prozentualem
Anteil aufschlüsseln)?
24. Wie hoch war die Abbruchquote bei den virtuellen Integrationskursen
(bitte nach absoluter Zahl sowie prozentualem Anteil aufschlüsseln)?
25. Wurden und werden die Gründe für die Abbrüche virtueller Kurse
gesondert erfasst, und wenn ja, was waren die drei häufigsten Gründe, und wie
bewertet die Bundesregierung die genannten Abbruchgründe, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung, um bei den genannten
Gründen ggf. Abhilfe zu schaffen?
26. Wie viele Personen haben von 2020 bis heute von der Möglichkeit
Gebrauch gemacht, Unterrichtseinheiten des Sprachkurses zu wiederholen,
und wie viele Wiederholer haben in derselben Zeit erfolgreich
abgeschlossen (bitte nach Jahr und Erfolgsquote der Wiederholer bei Kursende
aufschlüsseln)?
27. Wie viele Personen haben von 2020 bis heute Integrationskurse aufgrund
des Eintritts in eine andere Tätigkeit oder Aktivierungsmaßnahme
vorzeitig verlassen (bitte nach Jahren sowie nach den Bereichen Berufstätigkeit,
Berufsausbildung, Aktivierungsmaßnahme aufschlüsseln)?
28. Wie viele Personen wurden in den Jahren von 2016 bis heute nach § 44a
AufenthG zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet (bitte
nach Jahr sowie Aufenthaltsstatus aufschlüsseln)?
29. In wie vielen Fällen erfolgten in den Jahren von 2016 bis heute
Verpflichtungen zur Integrationskursteilnahme durch den Leistungsträger im
Rahmen der Regelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)?
30. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass ausweislich der
Integrationskursgeschäftsstatistik 2022 zwischen den ausgesprochenen
Verpflichtungen und den verpflichteten neuen Integrationskursteilnehmenden eine
erhebliche Zahlendiskrepanz besteht (z. B. 269 042 TGS-Verpflichtungen
[TGS = Träger der Grundsicherung], jedoch nur 117 042 neue TSG-
verpflichtete Teilnehmende sowie 12 387 TLA-Verpflichtungen [TLA =
Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz], jedoch
nur 7 564 neue TLA-verpflichtete Teilnehmende)?
31. Wie viele teilnahmeverpflichtete Personen wurden von 2013 bis heute mit
Sanktionen durch die Leistungsträger belegt (bitte pro Jahr nach
sanktionierendem Leistungsträger, Geschlecht und den acht häufigsten
Nationalitäten aufschlüsseln)?
32. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der durchschnittlichen
Auslastung der Integrationskurse?
33. Welche Hauptgründe sieht die Bundesregierung für eine Auslastung der
Integrationskurse gerade in dieser Höhe?
34. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei dem Träger mangels
ausreichender Anmeldungen den Beginn von Integrationskursen
hinausgezögert haben, und wenn ja, wie viele Kurse wurden aus diesem Grund
verschoben oder abgesagt?
35. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um flächendeckende
Angebote an Integrationskursen, gerade im ländlichen Raum, zu fördern und
zu gewährleisten?
36. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der Evaluierung des
Pilotprojektes „Optimierte Integrationskurszusteuerung“, das von 2017 bis
2021 erprobt wurde, gezogen, und wie gedenkt die Bundesregierung,
diese Erkenntnisse umzusetzen?
37. Welche konkreten und umsetzbaren Erkenntnisse hat das
Forschungsprojekt „Evaluation der Integrationskurse“ (EvIk), das die Wirkungsweise der
Integrationskurse mit besonderem Fokus auf die Teilnehmergruppe mit
Asylantragshintergrund bis 2022 (nunmehr 2025) untersucht, bislang
erbracht, und wie genau sollen diese umgesetzt werden?
38. Wie viele Kontrollen zur Qualitätssicherung der Integrationskurse wurden
in den Jahren 2021, 2022 und 2023 jeweils vorgenommen, und mit
welchem Ergebnis?
39. Wie viele Personen haben von 2021 bis heute Angebote der
berufsbezogenen Sprachförderung wahrgenommen, und wie viele Personen haben in
demselben Zeitraum diese Sprachförderkurse erfolgreich abgeschlossen
(bitte pro Jahr und Ergebnis aufschlüsseln)?
40. Wie erfolgt der Übergang in Berufssprachkurse in der Praxis, und welche
Verbesserungen sind hier beabsichtigt?
41. Welche Rolle spielt bei diesem Übergang die Migrationsberatung für
Erwachsene (MBE)?
42. Welche sprachbezogenen Kombinationsmaßnahmen der Bundesagentur
für Arbeit existieren derzeit, und wie viele Personen im Kontext von
Fluchtmigration nutzen diese?
43. Wie viele jährliche Eintritte in arbeitsmarktpolitische Instrumente von
Personen im Kontext von Fluchtmigration erfolgten von 2016 bis heute
(bitte nach Jahr und den folgenden Kategorien: Aktivierung und
berufliche Eingliederung, Berufliche Weiterbildung, Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit, Beschäftigung schaffende Maßnahmen, Freie Förderung bzw.
sonstige Förderung aufschlüsseln)?
44. Existieren spezielle Maßnahmen, um den Übergang von
Integrationskursen in die Ausbildung zu fördern, und wenn ja, welche sind dies?
45. Wie viele Menschen haben an derartigen Überleitungsmaßnahmen seit
2021 teilgenommen, und wie viele von ihnen konnten dadurch in
Ausbildungen vermittelt werden (siehe Frage 44)?
46. Welche integrationsbezogenen Projekte oder Maßnahmen hat die
Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Staatsministerin Reem Alabali-
Radovan, außerhalb der von ihr selbst benannten Themenbereiche
Rassismus, des Chancenaufenthaltsrechts für geduldete Ausreisepflichtige und
einer Einbürgerungskampagne, die das neue Staatsangehörigkeitsrecht
begleiten soll (https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/medien/presse/i
nterviews/-die-mehrheit-der-muslime-in-deutschland-verurteilt-den-
terrorder-hamas--2231154), initiiert oder näher begleitet?
47. Welche Maßnahmen oder Programme hat die Staatsministerin Reem
Alabali-Radovan ins Leben gerufen, um Frauen mit
Migrationshintergrund den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen bzw. zu
erleichtern (bitte Maßnahme bzw. Programm sowie jeweilige
Teilnehmerinnenanzahl aufzählen)?
48. Welche Maßnahmen hat die Staatsministerin Reem Alabali-Radovan
Stand heute aufgrund des Berichts der Fachkommission der
Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit „Gemeinsam
die Einwanderungsgesellschaft gestalten“ (2021) konkret umgesetzt?
49. Welche Berufsausbildungen haben die mit Stand Dezember 2023 bei der
BA als arbeitsuchend registrierten 413 862 ukrainischen
Staatsangehörigen (Quelle: BA, Migrationsmonitor, Tabelle 3.1, Stand: Dezember
2023;bitte nach Geschlecht, Berufsausbildung, Hochschulstudium,
sonstigem aufschlüsseln)?
50. Wie viele Anerkennungen von Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüssen
ukrainischer Staatsangehöriger wurden seit 2022 mit welchen Ergebnissen
durchgeführt (bitte nach jeweiligen Kategorien nach Anerkennung,
Teilanerkennung, keine Anerkennung aufschlüsseln)?
51. Welche sind, nach Erkenntnis der Bundesregierung, die häufigsten
Schwierigkeiten bei der Anerkennung von ukrainischen Berufs- und
Hochschulabschlüssen?
52. Welche speziell auf die in Frage 49 genannte Gruppe zugeschnittenen
Maßnahmen bzw. Angebote wie etwa Nachqualifizierungen existieren
bereits, und welche weiteren plant die Bundesregierung?
53. Wie viele ukrainische Staatsangehörige befinden sich derzeit in
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (bitte nach den Kategorien: Aktivierung
und berufliche Eingliederung, Berufliche Weiterbildung, Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit, Beschäftigung schaffende Maßnahmen, Freie Förderung
bzw. sonstige Förderung aufschlüsseln)?
54. Wie viele Personen aus der Statistikgruppe Personen im Kontext von
Fluchtmigration sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt (bitte nach
Aufenthaltsstatus sowie gesonderte Ausweisung ausschließlich
geringfügiger Beschäftigung aufschlüsseln)?
55. Wie viele erwerbsfähige Personen aus der Statistikgruppe Personen im
Kontext von Fluchtmigration beziehen Leistungen nach dem SGB II und
Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III; bitte aufschlüsseln)?
56. Wie viele erwerbsfähige Personen aus der Statistikgruppe der acht
Hauptasylherkunftsländer beziehen derzeit Leistungen nach dem SGB II und
SGB III (bitte aufschlüsseln)?
57. Wie viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) aus der
Statistikgruppe Personen im Kontext von Fluchtmigration und wie viele aus der
Statistikgruppe der sogenannten Asylherkunftsländer wurden in den
Jahren von 2016 bis 2023 in Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II
vermittelt (bitte nach Statistikgruppe je nach Datenlage auswählen, nach Jahr
und jeweiligem Jahresmittelwert der Teilnehmerzahl aufschlüsseln)?
58. Wie viele Menschen bezogen bzw. beziehen von 2013 bis heute
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG; bitte jeweils pro
Jahr nach Aufenthaltsstatus sowie nach Grundleistungen und
Analogleistungen gemäß § 2 Absatz 1 AsylbLG i. V. m. dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch [SGB XII] aufschlüsseln)?
59. Wie viele Personen mit Gestattung und Duldung hatten von 2018 bis
heute eine Arbeitserlaubnis inne, und wie viele waren bzw. sind (ohne
ausschließlich geringfügige Beschäftigung) sozialversicherungspflichtig
beschäftigt (bitte pro Jahr nach Status und jeweils den acht häufigsten
Nationalitäten aufschlüsseln)?
60. Wie viel Prozent der Anträge auf eine Arbeitserlaubnis von Personen mit
Gestattung und Duldung wurden in den Jahren von 2018 bis heute positiv
beschieden (bitte nach Jahr, jeweiliger Gesamtantragszahl und Prozentsatz
aufschlüsseln)?
61. Wie viele Bezieher von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
befanden sich von 2013 bis heute in Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG
bzw. zeitweise auch § 5a AsylbLG (bitte nach Jahr,
Jahresdurchschnittswerten und Bundesländern aufschlüsseln)?
62. Bei wie vielen der in Frage 61 erfragten Personen wurde eine
Verpflichtung ausgesprochen (bitte nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln)?
63. Wie viele solcher Arbeitsgelegenheiten existieren nach Kenntnis der
Bundesregierung bundesweit zurzeit?
64. Ergeben sich für die Empfänger sogenannter Analogleistungen aus der
Neufassung der §§ 11 und 12 SGB XII sowie der Streichung des § 39a
SGB XII Änderungen, und falls ja, welche sind das genau?
65. Welche Statistiken existieren zu der Anerkennung von Berufsabschlüssen
von Personen im Kontext von Fluchtmigration und Personen aus den
sogenannten Asylherkunftsländern, und wie viele Anerkennungen und
Teilanerkennungen erfolgten für diese statistischen Personengruppen seit
2016 (bitte nach Jahren, Statistikgruppe, Anzahl der Anerkennungen und
Teilanerkennungen aufschlüsseln)?
66. Wie viele Anerkennungen erfolgten für die jeweils zehn zugangsstärksten
Herkunftsländer seit 2016, sofern zu keiner der in Frage 65 genannten
Statistikgruppen Daten zur Verfügung stehen (bitte nach Jahr, Herkunftsland
und Anzahl der Anerkennungen und Teilanerkennungen aufschlüsseln)?
67. In welchen Berufen arbeiteten Asylantragsteller, bevor sie nach
Deutschland kamen, hauptsächlich (bitte für die Jahre 2021 und 2022 und die zehn
häufigsten Bereiche aufschlüsseln), und in welchem Stadium und durch
welche Institutionen werden diese Berufe erfasst?
68. Wie viele Personen im Kontext von Fluchtmigration und wie viele
Personen aus den Hauptasylherkunftsländern befanden bzw. befinden sich von
2016 bis heute in einer Berufsausbildung (bitte je Statistikgruppe nach
Jahr, Aufenthaltsstatus, Geschlecht und den acht häufigsten Nationalitäten
aufschlüsseln)?
69. Wie viele Personen im Kontext von Fluchtmigration und/oder Personen
aus den Hauptasylherkunftsländern haben von 2016 bis 2023 eine
Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen, und wie viele haben eine
Ausbildung abgebrochen (bitte nach Jahr, je Statistikgruppe, Aufenthaltsstatus,
Geschlecht und den acht häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)?
70. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Hauptgründen der
Ausbildungsabbrüche, wie bewertet die Bundesregierung die
Abbruchgründe, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung, um
bei den genannten Gründen ggf. Abhilfe zu schaffen?
71. Mit welchen bestehenden und neuen Instrumenten will die
Bundesregierung den vom Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil
angekündigten „Job-Turbo“ zur schnellen Arbeitsvermittlung nach
Abschluss von Integrationskursen erreichen?
72. Wie genau wird der Tätigkeitsbereich des neuen „Sonderbeauftragten der
Regierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“
beschrieben?
73. Welche im Vergleich zu heute neuen Beratungselemente sollen die im
Rahmen des „Job-Turbos“ vorgesehenen verstärkten Kundengespräche in
den Jobcentern enthalten?
74. Wie häufig und in welchem Abstand fanden in den Jahren 2022 und 2023
durchschnittlich Gespräche der Jobcenter mit erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten statt?
75. Wie lange dauerte es in den Jahren 2022 und 2023 nach Eintritt in das
SGB-II- Leistungssystem durchschnittlich, bis ein persönliches
Beratungsgespräch mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stattfand?
76. Wie viele zusätzliche Kapazitäten plant die Bundesregierung, bei den
Jobcentern aufzubauen, um die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
avisierte neue „Kundenkontaktdichte“ herzustellen, damit „im Gespräch
zwischen Jobcentern und Geflüchteten Hindernisse aus dem Weg geräumt
werden.“ (https://www.sueddeutsche.de/politik/migration-arbeitsminister-
heil-will-job-turbo-fuer-gefluechtete-zuenden-dpa.urn-newsml-dpa-com-2
0090101-231018-99-611317)?
Berlin, den 11. Januar 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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