Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10286 –
Maßnahmen der Bundesregierung, die Landwirtschaft in Deutschland im Dialog
zukunftsfähig zu gestalten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller möchten mit dieser Kleinen Anfrage bei der Bundesregierung
erfragen, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung bisher auf den
Weg gebracht hat, die in dem Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP „Landwirtschaft in Deutschland im Dialog
zukunftsfähig gestalten“ (Bundestagsdrucksache 20/10057), im Rahmen von sieben
Fragen erfragt werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die im Antrag „Landwirtschaft in Deutschland im Dialog zukunftsfähig
gestalten“ genannten Themenbereiche sind zurzeit Gegenstand des im Antrag
genannten engen Austauschs und des Dialogprozesses der regierungstragenden
Fraktionen mit Vertreterinnen und Vertretern der Landwirtschaft sowie anderen
beteiligten Branchen und gesellschaftlichen Gruppen. Konkrete Maßnahmen
sollen auf dieser Grundlage vor der parlamentarischen Sommerpause
beschlossen werden. Den Ergebnissen dieses Prozesses kann zum jetzigen Zeitpunkt
nicht vorgegriffen werden.
Unabhängig von dem oben genannten Prozess verfolgt die Bundesregierung
das Ziel, die Landwirtschaft zukunftsfest aufzustellen. Denn nur der Erhalt der
natürlichen Lebensgrundlagen – Klima, Boden, Wasser, Luft und biologische
Vielfalt – sichert auf Dauer die Voraussetzungen für die landwirtschaftliche
Produktion und somit für eine ausreichende und gesunde Ernährung. Die
Bundesregierung setzt die politischen Rahmenbedingungen, damit sich die gesamte
Landwirtschaft in ihrer Vielfalt an den Zielen Klima-, Umwelt- und
Ressourcenschutz ausrichten, auskömmliche Einkommen erzielen und
Wertschöpfungsimpulse im ländlichen Raum setzen kann. Hierfür hat die
Bundesregierung in den von den Fragestellern genannten Bereichen bereits zahlreiche
Verbesserungen auf den Weg gebracht. Auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Halbzeitbilanz des
Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir nach zwei Jahren im
Amt“ auf Bundestagdrucksache 20/10047 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10546
20. Wahlperiode 04.03.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 1. März 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt
bereits unternommen, um der Landwirtschaft durch Bürokratieabbau
effizient und monetär zu helfen, und führt die Bundesregierung bereits
sogenannte Praxis-Checks durch, die sämtliche behördlichen Maßnahmen auf
Bundes- und Landesebene auf Effizienz und Wirksamkeit überprüfen?
a) In welchem zeitlichen Intervall finden diese Praxis-Checks statt?
b) Sind in diese Praxis-Checks die betroffenen landwirtschaftlichen
Unternehmen oder Verbände sowie die Bundesländer eingebunden?
c) Welche konkreten Vorschriften, Gesetze, Dokumentationspflichten
wurden aufgrund dieser Praxis-Checks bereits zurückgenommen,
ersetzt, entschärft beziehungsweise erleichtert (bitte einzeln auflisten)?
d) Wenn die Bundesregierung noch keine sogenannten Praxis-Checks
durchführt, warum nicht, und wann möchte die Bundesregierung
damit beginnen?
Die Fragen 1 bis 1d werden gemeinsam beantwortet.
Der Abbau unnötiger Bürokratie ist ein wichtiges Anliegen der
Bundesregierung. Gerade auch in der Land- und Ernährungswirtschaft ist dieser
Bürokratieabbau wichtig, um Betriebe zu entlasten, ihre Effizienz zu steigern und
wertvolle Ressourcen einzusparen. Ein solcher Abbau darf allerdings nicht mit der
Absenkung wichtiger Standards in den Bereichen Natur-, Umwelt-, Klima-,
Tierschutz oder Nahrungsmittelsicherheit und Verbraucherschutz einhergehen.
Der Bürokratieabbau ist gleichzeitig eine Querschnitts- und eine Daueraufgabe,
die alle Regelungsebenen betrifft. Sowohl EU, Bund und auch die Länder
müssen dauerhaft daran arbeiten, den Normbestand zu optimieren, und unnötige
Bürokratie und Belastungen zu vermeiden.
Praxis-Checks können ein Instrument sein, um bürokratische Hürden und
Lösungen für deren Überwindung zu identifizieren. Die Möglichkeiten der
Entbürokratisierung der Landwirtschaft durch Praxis-Checks werden derzeit im
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geprüft.
Unabhängig vom Praxis-Check steht das BMEL intensiv mit Praktikerinnen
und Praktikern im Austausch (z. B. mit dem vom BMEL und dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz eingesetzten Dialognetzwerk zukunftsfähige Landwirtschaft). Auch hier
sollen Wege hin zu einer zukunftsfähigen Landwirtschaft unter Nutzung von
Optionen des Bürokratieabbaus identifiziert und diskutiert werden.
Zudem lässt das BMEL derzeit die rechtlichen Möglichkeiten zur
Vereinfachung von Meldepflichten in der Landwirtschaft prüfen.
Darüber hinaus wurde mit den Ländern auf der Amtschefkonferenz am 17. und
18. Januar 2024 vereinbart, dass diese konkrete Vorschläge zur
Entbürokratisierung in der Landwirtschaft vorlegen. Diese sollen im Rahmen politischer
Gespräche zwischen Bund und Ländern ausgewertet werden.
Bezüglich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat Deutschland mit anderen
EU-Mitgliedstaaten eine Initiative zur Vereinfachung der GAP-Strategiepläne
auf den Weg gebracht. Deutschland hat mit einigen Mitgliedstaaten einen
Vorschlag zur Vereinfachung der Qualitätstests beim Integrierten Verwaltungs- und
Kontrollsystem (InVeKoS) entwickelt. Für das Antragsjahr 2024 hat das BMEL
neben der Erhöhung von Prämien für einige Öko-Regelungen zum Teil auch
deren Auflagen vereinfacht. Weitere Anpassungen der Förderbedingungen bei
den Öko-Regelungen für das Antragsjahr 2025 sind in Vorbereitung. Zudem
wurde eine Bagatellregelung im Rahmen der GAP-Ausnahmen-Verordnung
eingeführt.
Das BMEL wird sich auf europäischer Ebene für eine GAP nach 2027 mit einer
klaren und spürbar einfacheren Architektur einsetzen, um auch hier für
Bürokratieabbau bei gleichzeitiger deutlich höherer Gemeinwohlorientierung zu
sorgen.
Die verschiedenen Ansätze zeigen, dass ein Abbau von Bürokratie gerade in
der Landwirtschaft komplex und nicht in kurzer Zeit nachhaltig zu erreichen
ist. Ziel muss es sein, mit klaren und nachvollziehbaren Regelungen die
Produktion von sicheren Lebensmitteln und den nachhaltigen Einsatz von
Ressourcen zu gewährleisten.
2. Welche konkreten politischen oder steuerlichen Maßnahmen hat die
Bundesregierung seit Amtsantritt bisher unternommen, um die
Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe in der Wertschöpfungskette zu
stärken?
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, fairen Wettbewerb mit fairen
Preisen im Lebensmittelmarkt zu unterstützen und die Stellung der
Erzeugerinnen und Erzeuger in der Wertschöpfungskette zu stärken.
Zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten wurde das Gesetz zur Stärkung der
Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkG) im Jahr 2023
evaluiert und die Wirksamkeit seiner Regelungen überprüft. Der Evaluierungsbericht
wurde dem Deutschen Bundestag am 22. November 2023 übersandt. Die
Evaluierung des Gesetzes hat gezeigt, dass es grundsätzlich funktioniert, aber
weitere Hebel im Gesetz nötig sind, um unfaire Handelspraktiken noch stärker
einzudämmen. Beispielsweise kommen weiterhin problematische Praktiken, wie
die unfaire Ausgestaltung von Vertragsstrafen, zum Einsatz. Das BMEL
erarbeitet nun auf Grundlage der Schlussfolgerungen aus dem Evaluierungsbericht
einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des AgrarOLkG.
Außerdem erarbeitet das BMEL derzeit einen Verordnungsentwurf zur
nationalen Anwendung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO).
Hierbei geht es um die Stärkung der landwirtschaftlichen Erzeugerinnen und
Erzeuger bei der Gestaltung der vertraglichen Lieferbeziehungen im
Milchsektor.
Mit dem Artikel 210a GMO hat die EU eine zusätzliche, weitreichende
kartellrechtliche Privilegierung für Nachhaltigkeitsinitiativen geschaffen. Das BMEL
plant, die Wirtschaftsbeteiligten über die Anwendung umfassend zu
informieren.
Die Bundesregierung prüft darüber hinaus fortlaufend, wie die Position der
Erzeugerinnen und Erzeuger in der Wertschöpfungskette gestärkt werden kann.
Als weiterer Baustein wird aktuell mit Unterstützung durch das Johann
Heinrich von Thünen-Institut geprüft, wie die Marktbeobachtung besser als
Informationsgrundlage für Erzeugerinnen und Erzeuger genutzt werden kann.
Auch Lebensmittelinformationen können dazu beitragen, Landwirtinnen und
Landwirte in der Wertschöpfungskette zu stärken, da sie die Leistungen der
Landwirtinnen und Landwirte verlässlich sichtbar machen. Verbraucherinnen
und Verbraucher können so eine bewusste Kaufentscheidung treffen und sich
aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards
entscheiden.
Das Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung ist im August 2023 in Kraft
getreten. Die Kennzeichnung der Lebensmittel mit der Haltungsform ist damit ab
dem 1. August 2025 verbindlich vorgegeben. Begonnen wurde mit der
Kennzeichnung von frischem Schweinefleisch. Erweiterungen sind im
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz bereits angelegt. Das BMEL wird als nächstes einen
Vorschlag für die Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-
Haus-Verpflegung und die Gastronomie vorlegen.
Die Bundesregierung hat zudem die verpflichtende Herkunftskennzeichnung
bei Fleisch ausgeweitet. Seit Februar 2024 muss unverpacktes Fleisch von
Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel eine Herkunftskennzeichnung aufweisen.
Für Rindfleisch galt dies bereits zuvor.
Die Bundesregierung setzt sich auch für die Stärkung regionaler
Wertschöpfungsketten ein. Über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) können künftig Investitionen, die im
Zusammenhang mit regionalen Wertschöpfungsketten stehen, verbesserte
Fördermöglichkeiten (höhere Förderzuschüsse bei Erfüllung der Voraussetzungen
gemäß GAK-Rahmenplan) erhalten. Die Umsetzung ist Aufgabe der Länder. Das
BMEL hat ein neues Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Steigerung der
innovativen, regionalen Wertschöpfung in der Lebensmittelerzeugung auf den
Weg gebracht, fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Auf- und
Ausbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten und unterstützt
Wirtschaftsbeteiligte bei der Einrichtung eines sog. Bio-Wertschöpfungskettenmanagements.
Das BMEL hat zudem die „Nationale Strategie für 30 Prozent ökologische
Land- und Lebensmittelwirtschaft bis 2030“ („Biostrategie 2030“) vorgelegt.
Sie dient dazu, die gesamte Wertschöpfungskette von der Erzeugung,
Verarbeitung über den Handel zu stärken und geeignete Rahmenbedingungen zu
schaffen bzw. Hürden zu beseitigen, um das Ziel der Bundesregierung 30 Prozent
Ökolandbau bis zum Jahr 2030 zu erreichen.
3. Welche konkreten politischen oder steuerlichen Maßnahmen hat die
Bundesregierung seit Amtsantritt bisher unternommen, damit eine verlässliche
Finanzierung für die tierwohlgerechte Finanzierung sichergestellt wird?
a) Bekennt sich die Bundesregierung zu den Zielen und vor allem zu
einer zeitnahen vollumfänglichen Umsetzung der Empfehlungen der
Borchert-Kommission?
b) Plant die Bundesregierung, die Borchert-Kommission wieder aufleben
zu lassen oder plant die Bundesregierung, eine neue Kommission mit
entsprechendem Auftrag ins Leben zu rufen?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Seit Vorlage der Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung
(Borchert-Kommission) wird darüber debattiert, wie eine verlässliche Finanzierung
für den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung geschaffen werden kann.
Für die Finanzierung des Umbaus – beginnend in der Schweinehaltung – stellt
die Bundesregierung der Landwirtschaft eine Milliarde Euro zusätzlicher
finanzieller Unterstützung zur Verfügung. Damit wird die Bundesregierung mit
einem Bundesprogramm Investitionen in besonders tiergerechte
Haltungsverfahren und deren laufende Mehrkosten fördern.
Eine Entscheidung über eine darüberhinausgehende Finanzierung des Umbaus
der landwirtschaftlichen Tierhaltung hat die Bundesregierung noch nicht
getroffen.
Unabhängig davon hat das BMEL seine Auffassung deutlich gemacht, dass zur
Finanzierung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung weitere
Finanzmittel erforderlich sind, um so der Landwirtschaft Planungssicherheit zu geben.
Mit dem Beschluss vom 22. August 2023 hat das Kompetenznetzwerk
Nutztierhaltung seine Arbeit beendet.
4. Welche konkreten politischen oder steuerlichen Maßnahmen hat die
Bundesregierung seit Amtsantritt bisher unternommen, um den
landwirtschaftlichen Betrieben vor dem Hintergrund von Flächenkonkurrenzen und
Preisentwicklung den Zugang zu landwirtschaftlichen Nutzflächen zu
erleichtern, und welche neuen Flächenkonkurrenzen entstehen der
Landwirtschaft durch das von der Bundesregierung geplante „Natur-Flächen-
Gesetz“, und wann ist mit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs
zu rechnen?
Ein wichtiges Ziel des BMEL ist es, landwirtschaftliche Flächenverluste soweit
wie möglich zu reduzieren. Idealerweise sollte die vorhandene
landwirtschaftliche Fläche vollständig und nutzbar erhalten werden. Ein wichtiges Instrument
der Bundesregierung, dieses Ziel zu erreichen, ist die Deutsche
Nachhaltigkeitsstrategie. Hierin ist festgehalten, dass die Flächeninanspruchnahme für
Siedlungs- und Verkehrszwecke bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag
gesenkt werden soll.
Um die Flächenverknappung zu reduzieren, muss an erster Stelle das
Vermeiden von Flächenneuinanspruchnahmen stehen. Das heißt, dass vorhandene
Flächenpotentiale durch das Realisieren möglichst vieler paralleler Nutzungen auf
derselben Fläche optimal ausgenutzt werden müssen.
Der Bund hat als Lenkungsinstrument die Möglichkeit der Förderung
bestimmter Entwicklungen. Im Bereich des Ausbaus der Erneuerbaren Energien könnte
eine entsprechend höhere Förderung alternativer Photovoltaik (PV)-Techniken
gegenüber den oft üblichen Freiflächenanlagen die Flächenkonkurrenz mildern.
So hat die Bundesregierung mit dem Kabinettentwurf zum Solarpaket I
verstärkte Anreize für besondere Solaranlagen (Agri-PV, Parkplatz-PV, Floating-
PV, Moor-PV) geschaffen. Zudem wurde darin beschlossen, dass der PV-Zubau
mindestens hälftig auf Freiflächen und Dachanlagen erfolgen soll. Nicht zuletzt
soll der bundesweite Netto-Zubau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-
FFA) auf landwirtschaftlich genutzten Flächen durch eine maximale
Leistungsgrenze beschränkt werden.
Bei Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) wurde
in der letzten Ausschreibungsperiode mit den pilotweise angewandten
Flächenmanagementgrundsätzen veranlasst, dass diese Flächen unter Berücksichtigung
von Nachhaltigkeitskriterien verpachtet werden und das Pachtpreisgebot keine
alleinige Rolle mehr spielt. Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie
Junglandwirtinnen und -landwirte werden hierbei besonders berücksichtigt.
Abschließend ist herauszustellen, dass der Bund hinsichtlich des Zugangs zu
landwirtschaftlichen Nutzflächen nur wenig Einflussmöglichkeiten hat. Die
Gesetzgebungskompetenz für Landesagrarstrukturgesetze liegt bei den Ländern.
Der Bund unterstützt die Länder bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen
auf dem Bodenmarkt durch Forschung zum landwirtschaftlichen Bodenmarkt,
bessere Transparenz der Eigentumsverhältnisse und juristische
Stellungnahmen.
Die inhaltlichen und organisatorischen Arbeiten an der Umsetzung des
Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 28. März 2023, insbesondere die
Arbeiten an Eckpunkten für ein Natur-Flächen-Gesetz, haben unmittelbar nach
dem Beschluss begonnen. Die Erstellung erfolgt in gemeinsamer Federführung
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen. Die Häuser befinden sich im intensiven Austausch. Da die
Arbeiten noch andauern, können aktuell keine näheren Informationen gegeben
werden.
5. Welche konkreten politischen oder steuerlichen Maßnahmen hat die
Bundesregierung seit Amtsantritt bisher unternommen, damit der Zugang zu
landwirtschaftlichen Produktionsmitteln so gesichert wird, dass
Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit gewährleistet sind, und für welche
landwirtschaftlichen Produktionsmittel besteht nach Ansicht der
Bundesregierung die Gefahr, dass diese nicht mehr gesichert werden können, und
warum ist dies so beziehungsweise warum ist dies nicht so (bitte einzeln
nach Produktionsmitteln auflisten)?
Die Bundesregierung hat den Landwirtinnen und Landwirten in schwierigen
Zeiten schnell und unbürokratisch geholfen. Angesichts zwischenzeitlich stark
gestiegener Energie- und Rohstoffkosten infolge des russischen Angriffskriegs
gegen die Ukraine hat sie 170 Mio. Euro Krisenhilfen an besonders betroffene
landwirtschaftliche Betriebe veranlasst. Im Rahmen eines weiteren Hilfspakets
der Europäischen Kommission wurden zudem gezielt Obstbau-, Wein- und
Hopfenbetriebe mit 36 Mio. Euro unterstützt.
Die Bundesregierung beobachtet die Betriebsmittelmärkte und die
Versorgungslage der Landwirtschaft sehr genau. Nach Ansicht der Bundesregierung
besteht derzeit keine Knappheit bei landwirtschaftlichen Betriebsmitteln wie
Dünger, Saatgut, Pflanzenschutzmitteln oder Futtermitteln.
Die Versorgung mit Düngemitteln muss langfristig vermehrt auf einem
nachhaltigen kreislaufbasierten System aufbauen, das weltweit bestehende
Abhängigkeiten zu verringern hilft. Zudem ist der effiziente Einsatz von
Düngemitteln ein wichtiger Baustein beim ressourcenschonenden Umgang mit
Betriebsmitteln. Auch die Verwendung und das Risiko von chemisch-synthetischen
Pflanzenschutzmitteln sind, wie in der Farm-to-Fork-Strategie festgeschrieben,
bis zum Jahr 2030 insgesamt um 50 Prozent zu reduzieren. Die
Bundesregierung arbeitet an zahlreichen Maßnahmen, um den Pflanzenschutz nachhaltiger
zu gestalten und die Verfügbarkeit von Alternativen zu chemisch-synthetischen
Pflanzenschutzmitteln zu verbessern.
Für die Bundesregierung ist – auch im Einklang mit dem European Green Deal
– entscheidend, dass natürliche Ressourcen (z. B. Klima, Böden, Wasser,
Artenvielfalt) als maßgebliche Produktionsfaktoren der Landwirtschaft so
geschützt und erhalten werden können, dass sie auch mittel- und langfristig noch
eine ausreichende, qualitativ hochwertige und bezahlbare Versorgung mit
Lebensmitteln sicherstellen. Die Bundesregierung hält deshalb an dem
wichtigen Ziel einer nachhaltigen und zukunftsfesten Landwirtschaft fest und wird
die begonnene Transformation hin zu einem nachhaltigeren Agrar- und
Ernährungssektor weiter vorantreiben.
Die Bundesregierung unterstützt die Landwirtschaft bei diesem
Transformationsprozess auf vielfältige Weise, z. B.:
- Mit der Eiweißpflanzenstrategie fördert die Bundesregierung einerseits die
heimische Produktion von pflanzlichen Proteinen für Fütterung und
menschliche Ernährung und trägt andererseits durch die Einsparung von
Düngern sowie Humusaufbau zum Umwelt- und Klimaschutz bei.
- Die Öko-Regelungen im Rahmen der GAP tragen dazu bei, den
Transformationsprozess in der Landwirtschaft zu befördern. Für das Jahr 2024 hat
die Bundesregierung daher einige Öko-Regelungen durch Vereinfachungen
und Prämienerhöhungen attraktiver gestaltet. Weitere Anpassungen bereitet
die Bundesregierung vor.
- Die im November 2023 vom BMEL vorgelegte „Nationale Strategie für
30 Prozent ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft bis 2030“ setzt
die notwendigen Rahmenbedingungen für den Ausbau des ökologischen
Landbaus vor dem Hintergrund des gemeinsamen Ziels der
Bundesregierung von 30 Prozent „Bio“ bis zum Jahr 2030.
- Vielfältige Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung unserer
Natur- und Kulturlandschaften, der Artenvielfalt sowie der genetischen
Ressourcen bei Pflanzen und Tieren werden unter anderem durch Agrarumwelt-
und Klimaschutzmaßnahmen der Länder umgesetzt. Hier unterstützt der
Bund diese über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in erheblichem Umfang.
- Das BMEL wird in Kürze eine Nationale Strategie zu genetischen
Ressourcen für Ernährung, Landwirtschaft, Forst und Fischerei vorlegen.
- Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz gibt der Klimaanpassung in Bund,
Ländern und Gemeinden erstmals einen verbindlichen Rahmen.
- Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz macht Ökosysteme stark
und verbindet Klimaschutz mit Natur- und Artenschutz und der Vorsorge
gegen die Folgen der Klimakrise.
- Die Nationale Wasserstrategie bündelt erstmals wasserbezogene
Maßnahmen in allen relevanten Sektoren, so auch für den Sektor Landwirtschaft.
- Für Maßnahmen im Bereich landwirtschaftlicher Nutzflächen wird auf die
Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Welche konkreten politischen oder steuerlichen Maßnahmen hat die
Bundesregierung seit Amtsantritt bisher unternommen, um die Einführung von
alternativen Antrieben und Treibstoffen für landwirtschaftliche Maschinen
zu unterstützen?
a) Ist die Unterstützung der Einführung von alternativen Antrieben und
Treibstoffen für landwirtschaftliche Maschinen aus Sicht der
Bundesregierung kompatibel mit der Absicht der Bundesministerin für
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Steffi
Lemke, die Verwendung von Agrarprodukten als Kraftstoffzusatz
einzuschränken (
www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/energie-umw
eltministerin-einschraenkungen-fuer-biosprit-produktion-id6251514
1.html)?
b) Plant die Bundesregierung, Innovationen im Biokraftstoffsektor
zuzulassen und zu fördern, und wenn ja, welche konkret?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung, die aktuelle Höhe der THG-Quote
(THG = Treibhausgas) im Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG) zu prüfen und eine vorzeitige Anhebung vorzunehmen
sowie die Beimischungsquote von fortschrittlichen Biokraftstoffen zu
erhöhen?
Die Fragen 6 bis 6c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung fördert alternative Antriebe in der Landwirtschaft. Mit
dem Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-
Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau fördert das BMEL Investitionen in
alternative Antriebe bei Landmaschinen, wie beispielsweise elektrische Traktoren
als Hoflader oder biomethangetriebene Traktoren. Zudem wird die
Verstromung von bisher dieselbetriebenen Prozessen und Maschinen in der
Innenwirtschaft (z. B. durch elektrisch betriebene Roboter wie Futter- oder Mistschieber)
gefördert. Die Maschinenförderung ist grundsätzlich technologie- und damit
auch innovationsoffen angelegt, sofern die alternativen Antriebe CO2-
Emissionen einsparen, der wechselweise Einsatz von fossilen Diesel bei den
geförderten Maschinen technisch ausgeschlossen ist und die verwendeten Biokraftstoffe
den bestehenden Nachhaltigkeitsvorschriften entsprechen. Im Rahmen des
Forschungs- und Innovationsprogramms „Klimaschutz in der Landwirtschaft“ hat
das BMEL im Jahr 2023 eine Bekanntmachung zu alternativen
Antriebstechniken ohne fossile Kraftstoffe sowie erneuerbare Energien veröffentlicht. Die
eingereichten Skizzen werden zurzeit begutachtet.
Insbesondere die Verwendung von in regionalen Wertschöpfungsketten bzw.
betriebsnah erzeugten, reinen Pflanzenkraftstoffen kann eine gute Alternative
für die Landmaschinen darstellen, die sich kurzfristig nicht mit anderen
Antriebstechnologien ausstatten lassen. Eventuelle direkte oder indirekte
Unterstützungsmöglichkeiten werden abhängig von der Haushaltslage und dem
förderrechtlichen Umfeld diskutiert.
Die Bundesregierung plant derzeit keine Anhebung der Beimischungsquote.
7. Welche konkreten steuerlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit
Amtsantritt bisher verabschiedet, um landwirtschaftliche Betriebe zu
entlasten und resilienter zu machen, und wie hat sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die steuerliche Belastung der landwirtschaftlichen Betriebe
im Mittel seit Amtsantritt der Bundesregierung entwickelt, und mit
welcher steuerlichen Belastung für die landwirtschaftlichen Betriebe rechnet
die Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025?
Die Bundesregierung will Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für die
Unternehmen in Deutschland verbessern und steuerliche Anreize für
klimafreundliche Investitionen setzen.
Hierzu hat die Bundesregierung die Entlastung für Unternehmen des
produzierenden Gewerbes bei der Stromsteuer ab 1. Januar 2024 umgesetzt. Von dieser
Entlastung profitieren auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Durch die
Beibehaltung des bisherigen Selbstbehalts bei gleichzeitigem Anstieg des
Entlastungsbetrags von 5,13 Euro für eine Megawattstunde auf 20 Euro für eine
Megawattstunde greift die Stromsteuervergünstigung bereits ab einem
Jahresstromverbrauch von rund 12,5 Megawattstunden und kommt dadurch auch
besonders kleinen Betrieben zugute. Zudem hat die Bundesregierung das Gesetz
zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie
Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) mit
steuerlichen Erleichterungen und Anreizen auf den Weg gebracht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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