Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10322 –
Erste Bilanz, aktueller Stand und Zukunft des 49-Euro-Tickets
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem 1. Mai 2023 gilt das „Deutschlandticket“ bzw. das „49-Euro-Ticket“
(vgl. bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/wissing-im-bundestag-zum-de
utschlandticket.html). Das digital buchbare, monatlich kündbare Abonnement
berechtigt zu bundesweiten Fahrten im Nah- und Regionalverkehr. Nach
Zahlen des Branchenverbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) haben seit
Einführung ca. 11 Millionen Menschen das Ticket genutzt (vgl.
www.vdv.de/d
eutschlandticket.aspx). Die erste Bilanz ist aus der Sicht der Fragesteller
dennoch in mehrfacher Hinsicht durchwachsen.
Nach dem Stand der Marktforschung im Juli/August 2023 hatten 42 Prozent
der Käufer des 49-Euro-Tickets schon vorher ein ÖPNV-Abo (ÖPNV =
öffentlicher Personennahverkehr), 47 Prozent sind Neuabonnenten, die zwar
vorher auch Bus und Bahn genutzt haben, aber nun mit dem 49-Euro-Ticket
erstmals ein Abo abgeschlossen haben und lediglich 8 Prozent der Käufer sind
Neukunden, die den ÖPNV vorher nicht genutzt haben (
www.vdv.de/deutschl
andticket.aspx).
Auch die mit der Einführung des Tickets verbundenen Erwartungen, dass
mehr Menschen statt des eigenen PKWs künftig den ÖPNV nutzen würden,
hat sich nach Ansicht der Fragesteller nicht erfüllt: Wissenschaftler der
Technischen Universität (TU) München haben herausgefunden, dass bei Personen,
welche das 49-Euro-Ticket abonniert haben, der Anteil der Nutzung des
öffentlichen Verkehrs an ihrer Tagesmobilität nur marginal steigt, nämlich im
Schnitt um 5 bis 7 Prozentpunkte (
www.tum.de/aktuelles/alle-meldungen/pres
semitteilungen/details/deutschlandticket-fuehrt-kaum-zum-verzicht-
aufsauto).
Auf lediglich 0,5 bis 0,6 Millionen Tonnen CO2-Einsparung im Jahr schätzt
das Umweltbundesamt den Effekt des Tickets – bei einer Gesamtemission von
knapp 148 Millionen Tonnen im Verkehrssektor im Jahr 2022. Somit ist die
Wirkungskraft des 49-Euro-Tickets auch hinsichtlich des Klimaschutzes mit
0,4 Prozent Einsparung geringfügig (
www.spiegel.de/wirtschaft/49-euro-ticke
t-und-klimaschutz-beliebt-und-wirkungslos-a-3eca567f-8370-4e76-94b7-1530
14b3d14c).
Die Kosten des 49-Euro-Tickets werden im Jahr 2024 auf etwa 4,1 Mrd. Euro
taxiert. Bislang teilt sich der Bund mit den Ländern die Kosten. Über die
Finanzierung im Jahr 2024 gibt es seit Monaten Unklarheiten (
www.spiegel.de/a
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10681
20. Wahlperiode 14.03.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 13. März 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
uto/deutschlandticket-stendal-schert-aus-wie-das-49-euro-ticket-in-gefahr-ger
aet-a-750b3f3a-86ff-49b5-bbf1-258850728fa6). Im Rahmen der
Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im November 2023 einigten sich die
Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler Olaf Scholz darauf, dass das Ticket
erhalten und Teile der Finanzierungslücke 2024 durch nichtausgegebene
Mittel aus dem Jahr 2023 gedeckt werden sollen. Die langfristige Finanzierung
blieb jedoch unklar (
www.zeit.de/news/2023-12/13/diskussion-um-49-euro-tic
ket-droht-das-ende).
Am 22. Januar 2024 haben sich bei einer Sonder-Verkehrsministerkonferenz
(VMK) Bund und Länder darauf verständigt, dass das 49-Euro-Ticket im Jahr
2024 zunächst weiterhin 49 Euro im Monat kosten soll. Es gibt jedoch keine
Zusage, dass Einnahmeverluste, auch wenn sie über die zwischen Bund und
Ländern vereinbarten Mittel hinausgehen, vollständig ausgeglichen werden.
Durch die nicht vorhandene „Nachschusspflicht“ ist das Ticket damit aus
Sicht der Fragesteller nicht auskömmlich finanziert. Ohne eine signifikante
Preiserhöhung werden nach Auffassung der Fragesteller spätestens im Jahr
2025 die zur Finanzierung des 49-Euro-Tickets erforderlichen Mittel fehlen.
Somit bleiben die Finanzierung nach wie vor ungeklärt (
www.tagesschau.de/i
nland/gesellschaft/deutschlandticket-preis-100.html), die Zukunft des Tickets
unsicher, und die Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde sehen sich
weiterhin mit hohen wirtschaftlichen Risiken konfrontiert.
1. Welche Zwischenbilanz zieht die Bundesregierung neun Monate nach
Einführung des 49-Euro-Tickets auch mit Blick auf den qualitativen
Ausbau des ÖPNV in Stadt und Land?
Das Deutschlandticket ist ein großer Erfolg, es konnten bereits sehr viele
Menschen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gewonnen werden.
Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 15 bis 18 sowie 34 und 35
verwiesen.
2. Wie schätzt die Bundesregierung die Zukunftsperspektive des Tickets
ein?
3. Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Ticket über das Jahr 2025
hinaus bestehen bleibt, wenn ja, wie stellt sich die Bundesregierung die
langfristige Finanzierung des 49-Euro-Tickets vor, und wenn nein,
warum nicht?
4. Plant die Bundesregierung, sich auch über 2025 hinaus am 49-Euro-
Ticket zu beteiligen, wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein,
warum nicht?
5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das 49-Euro-Ticket
langfristig allein durch die Länder angeboten werden sollte, wenn ja, warum,
und wenn nein, warum nicht?
6. Erwartet die Bundesregierung eine Preissteigerung beim 49-Euro-Ticket
ab dem Jahr 2025, wenn ja, warum, und in welchem Umfang, wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 2 bis 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach erfolgter Auswertung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen
des Deutschlandtickets in den Jahren 2023 und 2024 wird im Jahr 2025 ein
erneutes Gesetzgebungsverfahren erforderlich werden, um auf der Grundlage der
dann erfolgten Regelungen zum Nachteilsausgleich die weitere Finanzierung
des bundesweit gültigen Nahverkehrstickets dauerhaft zu sichern.
7. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse zur Preissensibilität bei
den Nutzerinnen und Nutzern des 49-Euro-Tickets, wenn ja, welche, und
wenn nein, will sie diese Komponente untersuchen lassen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
8. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es im Jahr 2024 zu keiner
Preissteigerung des 49-Euro-Tickets kommen wird, wenn nein, warum
nicht, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, zusätzliche
entsprechende Finanzmittel bereitzustellen, um die Finanzierung des Tickets
sicherzustellen?
9. Besteht aus Sicht der Bundesregierung das Risiko einer möglichen
Finanzierungslücke für Verkehrsunternehmen von bis zu 1 Mrd. Euro im
Jahr 2024, wenn ja, warum, und welches, und wie soll aus Sicht der
Bundesregierung mit solch einem Risiko umgegangen werden, und wenn
nein, warum nicht?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Länder werden bei der Prognose der Entwicklung der Verkaufszahlen des
Deutschlandtickets und der hierfür benötigten Mittelbedarfe von einer
Szenario-AG der ÖPNV-Branche unterstützt. In der Sonder-
Verkehrsministerkonferenz am 22. Januar 2024 haben sich die Länder darauf verständigt, den
Einführungspreis des Deutschlandtickets von 49 Euro je Monat bis auf Weiteres für
das Jahr 2024 stabil zu halten und auf der Grundlage fortlaufend aktualisierter
Daten der Szenario-AG der Branche die weiteren Entscheidungen für das
Deutschlandticket zu treffen.
10. Teilt die Bundesregierung die Befürchtungen der Branche, dass durch die
unsichere Finanzierung des Tickets weniger 49-Euro-Tickets verkauft
werden als möglich wären (vgl.
www.wiwo.de/politik/deutschland/millia
rden-zusatzkosten-erwartet-wird-das-deutschlandticket-bald-schon-teure
r-/29398276.html), und was plant die Bundesregierung, um diese
Unsicherheit zu reduzieren?
Nein, denn die Länder haben sich darauf verständigt, den Einführungspreis des
Deutschlandtickets von 49 Euro je Monat bis auf Weiteres stabil zu halten.
Zu Fragen der Weiterentwicklung und Förderung des Verkaufs des
Deutschlandtickets steht der Bund zudem im regelmäßigen Dialog mit den Ländern.
11. Werden durch die hohen Kosten für das 49-Euro-Ticket Finanzmittel für
die Modernisierung und den Ausbau des ÖPNVs fehlen, und wenn ja,
wie positioniert sich die Bundesregierung zu diesem Umstand?
Die „regulären“ Regionalisierungsmittel sind von der Bundesregierung in den
vergangenen Jahren mehrfach deutlich erhöht worden und steigen in den
kommenden Jahren weiter an. Für das Deutschlandticket werden zusätzliche
Regionalisierungsmittel aufgebracht. Bund und Länder beteiligen sich mit jeweils
1,5 Mrd. Euro. Zuständig für Planung, Organisation und Finanzierung des
ÖPNV sind Länder und Kommunen. Der Bund unterstützt die Länder bei der
Wahrnehmung dieser Aufgaben vielfältig in finanzieller Hinsicht, insbesondere
über das Regionalisierungsgesetz.
12. Wie will die Bundesregierung trotz der hohen Kosten für das 49-Euro-
Ticket das Angebot des öffentlichen Verkehrs im ländlichen Raum
verbessern, sodass zukünftig mehr Menschen das Ticket nutzen könnten?
Im ländlichen Raum profitieren Pendlerinnen und Pendler vom
Deutschlandticket, weil durch das Ticket die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Alltag
einfacher und preiswerter wird. Das Ticket unterstützt auch die Intermodalität.
Mit einer konsequenten Vernetzung der Verkehrsträger sowie einer engen
Verknüpfung individueller und öffentlicher Mobilität kann ein wesentlicher Beitrag
für klima-, umwelt- und sozialverträglichen Verkehr geleistet werden.
13. Wann soll der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP vereinbarte Ausbau- und Modernisierungspakt
(AMP) mit den Ländern geschlossen werden?
14. Aus welchen Gründen wurde der AMP bisher noch nicht geschlossen?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Beratungen zwischen Bund, Ländern und den kommunalen
Spitzenverbänden im Rahmen des Ausbau- und Modernisierungspakts werden weiter
fortgeführt. Bisher wurden ein gemeinsames, deutschlandweit gültiges Leitbild sowie
Beiträge zu einer transparenteren Darstellung der Mittelverwendung erarbeitet.
15. Wie viele Tickets des digitalen 49-Euro-Tickets wurden seit dem 1. Mai
2023 verkauft?
16. Werden die verkauften 49-Euro-Tickets digital erfasst, und wenn nein,
warum nicht?
17. Liegen der Bundesregierung genaue Zahlen zu den verkauften 49-Euro-
Tickets vor, und wenn nein, warum nicht?
18. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Verkehrsunternehmen,
die das 49-Euro-Ticket anbieten, durch die jeweiligen Länder
verpflichtet, alle verkauften Tickets zu melden, wenn nein, warum nicht?
24. Wie wird die Bundesregierung die Erfassung der Anzahl der verkauften
49-Euro-Tickets verbessern?
25. Wie wird die Bundesregierung die Datenlage hinsichtlich der Nutzung
des 49-Euro-Tickets verbessern?
Die Fragen 15 bis 18 sowie 24 und 25 werden aufgrund ihres
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen sind durch die Beschlüsse des
Koordinierungsrats von Bund und Ländern vom 20. März 2023 und 6. April
2023 verpflichtet, die von ihnen verkauften Deutschlandtickets an die
Datensammelstelle zu melden. Mit der Einrichtung dieser Datensammelstelle wurden
der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV), der Bundesverband
Deutscher Omnibusunternehmen e. V. (bdo), der BundesverbandSchienen
Nahverkehr (BSN) und die Deutschlandtarifverbund GmbH (DTV) beauftragt.
Neben der Schaffung einer neuen technischen Plattform waren die
erforderlichen Verfahren und Prozesse für alle meldenden Tariforganisationen zu
definieren und einzuführen. Nach einer Übergangsphase, in der für die öffentliche
Kommunikation vorrangig auf die vom VDV aus der Evaluation ermittelten
Ergebnisse zurückgegriffen wurde, konnte in den vergangenen Monaten die
Qualität der Datenmeldungen deutlich verbessert werden. Hier sind aus Sicht der
Bundesregierung dennoch weitere Anstrengungen notwendig.
Gemäß den aktuellen Ergebnissen der Marktforschung des VDV nutzen jeden
Monat rund 11 Millionen Fahrgäste das Deutschlandticket. Darunter sind fast
1 Million Fahrgäste, die den ÖPNV vorher nicht oder kaum genutzt haben.
Ausweislich der Daten der Datensammelstelle wurden seit Mai 2023 bisher rd.
74,6 Millionen Deutschlandtickets verkauft (Stand: 22. Februar 2024).
19. Wie oft wurden seit der Einführung am 1. Mai 2023 49-Euro-Tickets
abonniert und wieder gekündigt?
20. Wie hoch ist der Anteil der Nutzer, die das Ticket länger als einen Monat
abonniert haben?
Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
21. Zieht die Bundesregierung eine Änderung des 49-Euro-Tickets zu einem
mindestens sechs oder zwölf Monate dauernden Abonnement in
Erwägung, um den Verkehrsunternehmen mehr Planungs- und
Finanzierungssicherheit zu gewährleisten, wenn die Bundesregierung dies ablehnt, aus
welchem Grund?
Nach grundsätzlicher Verständigung zwischen Bund und Ländern wurden mit
der Neunten Änderung des Regionalisierungsgesetzes die Rahmenbedingungen
für das Deutschlandticket als digitales, deutschlandweit gültiges Ticket für den
ÖPNV zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich
kündbaren Abonnement geschaffen.
Überlegungen bezüglich einer möglichen Änderung der Laufzeit des
Abonnements gibt es bisher nicht.
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Kündigungsfrist, die jeden Monat
bis zum Zehnten des laufenden Monats erfolgen muss?
23. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass es
Verkehrsunternehmen gibt, die das 49-Euro-Ticket anbieten und eine Kündigungsfrist
den ganzen Monat über ermöglichen?
Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bund und Länder haben sich auf einheitliche Tarifbedingungen für das
Deutschlandticket verständigt. Dabei wurde auch die Kündigungsfrist zum
10. des Monats festgelegt.
Es ist nun Sache der Länder, für eine bundesweit einheitliche Anwendung
dieser Tarifbestimmungen zu sorgen.
26. Wie möchte die Bundesregierung neue Kunden für das 49-Euro-Ticket
gewinnen?
32. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, den Anteil
der Käuferinnen und Käufer des 49-Euro-Tickets, die den ÖPNV vorher
nicht genutzt haben, zu vergrößern?
Die Fragen 26 und 32 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung ist es von entscheidender Bedeutung, dass so
viele neue Kunden wie möglich für das Deutschlandticket gewonnen werden.
Es ist insbesondere Sache der für den Nahverkehr zuständigen Länder,
gemeinsam mit der Branche hierzu weitere Maßnahmen zu ergreifen.
27. Wie wird die Bundesregierung verhindern, dass aufgrund fehlenden
Einnahmeausgleichs Aufgabenträger das 49-Euro-Ticket möglicherweise
zukünftig nicht mehr anbieten können?
Das Verfahren der Antragstellung und der Gewährung der Ausgleichsmittel für
das Deutschlandticket wird von den Ländern organisiert. Hierfür wurde eine
Musterrichtlinie für das Jahr 2024 abgestimmt, die die Kernpunkte des
Ausgleichs regelt und die jeweils in eine Förderrichtlinie des Landes mündet.
Die Aufgabenträger der Länder und die Verkehrsunternehmen sind gehalten,
die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit das Deutschlandticket auch
weiterhin Bestand hat.
28. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des 49-Euro-Tickets
hinsichtlich des Klimaschutzes, vor dem Hintergrund, dass das
Umweltbundesamt davon ausgeht, dass durch das Ticket lediglich 0,5 bis 0,6
Millionen Tonnen CO2 im Jahr eingespart werden?
29. Wie bewertet die Bundesregierung das Kosten-Nutzen-Verhältnis (0,5 bis
0,6 Millionen Tonnen CO2-Einsparung für 3 Mrd. bzw. 4,1 Mrd. Euro
pro Jahr) des 49-Euro-Tickets für die CO2-Einsparung, und wie stellt
sich dies nach Meinung der Bundesregierung im Verhältnis zu anderen
Maßnahmen zur CO2-Einsparung dar?
30. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des 49-Euro-Tickets
hinsichtlich des „Umsteigeeffekts“ vom Individualverkehr auf den ÖPNV,
vor dem Hintergrund, dass lediglich rund 8 Prozent der Nutzerinnen und
Nutzer Neukunden sind?
Die Fragen 28 bis 30 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Beim Deutschlandticket als bisher beispielloser und grundlegender
Vereinfachung der ÖPNV-Tarife sind Unsicherheiten bei der Bewertung künftiger
Wirkungen auf das Verhalten der Nutzenden besonders ausgeprägt. Nach
Berechnungen auf der Grundlage bislang vorliegender Daten im Rahmen einer
Marktforschung zum Deutschlandticket, die der VDV im Auftrag von Bund und
Ländern begleitend durchführt, werden pro Jahr mindestens 1,2 Millionen Tonnen
CO2 eingespart. In Frage 28 wird auf die Berechnungen im Zuge der Erstellung
zum Projektionsbericht 2023 verwiesen (veröffentlicht August 2023). Zum
Zeitpunkt der Berechnungen war die Daten- und Erkenntnislage zu begrenzt für
eine Modellierung von über die kurzfristige Verlagerung hinaus gehenden
systemischen Effekten. Eine abschließende Bewertung der
Treibhausgasminderungswirkung des Deutschlandtickets ist derzeit noch nicht möglich.
Mit dem Deutschlandticket verfolgt die Bundesregierung vielfältige Ziele, wie
die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von Kosten für den ÖPNV, die
Vereinfachung der Nutzung des ÖPNV durch den Abbau übermäßig komplexer
Tarifstrukturen, die Digitalisierung sowie die Attraktivitätssteigerung des
ÖPNV auch für Neukunden. Die Bundesregierung geht zudem davon aus, dass
das Potenzial an Neukunden noch nicht ausgeschöpft ist und ermuntert daher
die Branche, die Gewinnung von Neukunden weiterhin aktiv zu betreiben.
31. Profitieren aus Sicht der Bundesregierung insbesondere Pendlerinnen
und Pendler vom 49-Euro-Ticket?
Pendlerinnen und Pendler profitieren in besonderem Maße vom
Deutschlandticket, da sie eine hohe Nutzungsintensität des Tickets aufweisen, mitunter weite
Distanzen zurücklegen, zudem häufig über Tarifgrenzen hinweg unterwegs sind
(beispielsweise durch Einpendeln aus dem Umland in einen Ballungsraum) und
dadurch bisher meist von relativ hohen Ticketpreisen betroffen waren.
33. Wie hoch ist der Anteil der Nutzerinnen und Nutzer des 49-Euro-Tickets
in Städten und städtischen Gebieten, und wenn die Bundesregierung
nicht über die Zahlen verfügt, warum nicht?
34. Wie hoch ist der Anteil der Nutzerinnen und Nutzer des 49-Euro-Tickets
im ländlichen Raum, und wenn die Bundesregierung nicht über die
Zahlen verfügt, warum nicht?
Die Fragen 33 und 34 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Auswertung der Daten nach Raumtypen ist vorgesehen und soll in einer
BMDV-eigenen Evaluation umgesetzt werden.
35. Welche Möglichkeiten zur Erweiterung von Mitnahmemöglichkeiten im
Rahmen des 49-Euro-Tickets bestehen aus Sicht der Bundesregierung,
und zieht die Bundesregierung diese Möglichkeiten in Betracht?
Das Deutschlandticket hat bereits jetzt die Tarifsystematik vereinfacht und die
Attraktivität des ÖPNV erhöht. Es ermöglicht die deutschlandweite Nutzung
des ÖPNV und ist damit ein wichtiger Beitrag, Mobilität attraktiver und
erschwinglicher zu machen. Der Bund wird weiterhin Gespräche mit den
Ländern führen und gemeinsam mit diesen die Möglichkeiten der
Weiterentwicklung des Deutschlandtickets prüfen.
36. Wie viele Haushaltsmittel, die für das 49-Euro-Ticket 2023 vorgesehen
waren, sind aktuell übrig?
37. Wird es nach Meinung der Bundesregierung auch im Jahr 2024
Überträge aus nichtverausgabten Finanzmitteln geben (
www.ad-hoc-news.de/pol
itik/die-spd-setzt-auf-einen-weiterhin-stabilen-preis-des-deutschlandticke
ts/64691747)?
Die Fragen 36 und 37 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Höhe der nicht verbrauchten Ausgleichsmittel für das Deutschlandticket
für die Jahre 2023 und 2024 werden erst nach Abschluss der endgültigen
Abrechnung im Jahr 2025 bzw. 2026 feststehen. Das Antragsverfahren wird von
den Ländern organisiert, diese werden dem Bund die entsprechenden
Nachweise vorlegen.
38. Wird die Bundesregierung, die im Jahr 2023 nichtverausgabten Mittel für
das 49-Euro-Ticket vollständig und zusätzlich zu den 2024 vorgesehenen
Mitteln in das Jahr 2024 übertragen und den Ländern zur Verfügung
stellen, wenn nein, warum nicht?
§ 9 des Neunten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes regelt,
dass für das Jahr 2023 die tatsächlich entstandenen finanziellen Nachteile
ausgeglichen werden. Für das Kalenderjahr 2023 ist nach Vorlage der endgültigen
Daten zu prüfen, auf welche Höhe sich der tatsächlich erforderliche Betrag
beläuft, um die finanziellen Nachteile hälftig auszugleichen. Sollte die Prüfung
ergeben, dass der Betrag für das Jahr 2023 nicht ausgereicht hat, um die
finanziellen Nachteile hälftig auszugleichen, steht den Ländern ein Betrag in Höhe
der Hälfte des Betrages zu, den die finanziellen Nachteile den Betrag von
3 Mrd. Euro übersteigen. Sollte die Prüfung ergeben, dass der Betrag im Jahr
2023 zu hoch war, um die finanziellen Nachteile hälftig auszugleichen, steht
dem Bund ein Betrag entsprechend dem Ergebnis der Prüfung zu.
Im Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der
Länder vom 6. November 2023 wurde vereinbart, dass im Jahr 2023 zur
Verfügung gestellte und nicht verbrauchte Mittel im Jahr 2024 für den Ausgleich der
finanziellen Nachteile aus dem Deutschlandticket eingesetzt werden können
(abrufbar unter
https://hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2023-11/mpk_bun
deskanzler_6.11._top_8_deutschlandticket.pdf). Dazu ist das
Regionalisierungsgesetz zu ändern.
39. Wann wird es nach Kenntnis der Bundesregierung eine finale
Einnahmeaufteilung (Stufe 3) geben?
Gemäß dem Beschluss des Koordinierungsrats vom 20. März 2023 soll mit
Wirkung zum 1. Januar 2026 ein grundsätzlich nachfrageorientiertes
Einnahmeaufteilungsverfahren zur Anwendung gebracht werden (sogenannte Stufe 3).
Das entsprechende Verfahren wird gemeinsam von den Ländern mit der
Branche entwickelt und anschließend dem Koordinierungsrat zur Beschlussfassung
vorgelegt.
40. Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Allgemeine Vorschrift zum 49-Euro-Ticket, wenn es keine flächendeckend
Allgemeinen Vorschriften der Länder zum 49-Euro-Ticket gibt, warum
nicht, und wie kann dem aus Sicht der Bundesregierung begegnet
werden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
41. Werden die Verkehrsunternehmen, die das 49-Euro-Ticket vertreiben,
aktuell zur Mitwirkung an der Einnahmeaufteilung verpflichtet, wenn ja,
inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
42. Ist der Bundesregierung bekannt, ob manche Verkehrsunternehmen ihre
Einnahmen nicht melden und so deren zusätzliche Einnahmen nicht
verteilt werden (vgl.
www.zeit.de/mobilitaet/2023-12/49-euro-ticket-kuendi
gung-frist-deutschlandticket-mopla/seite-2)?
a) Wenn ja, warum gehen weder der Bund noch die Länder gegen diese
Verletzung der Bestimmungen des Koordinierungsrats vor?
b) Wenn ja, befürwortet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund
eine gesetzliche Regelung vonseiten der Länder, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 41 bis 42b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Einnahmenaufteilung wird gemeinsam von den Ländern mit der Branche
entwickelt. Dabei haben die Länder sicherzustellen, dass alle Unternehmen, die
das Deutschlandticket vertreiben, zur Mitwirkung an der Einnahmenaufteilung
verpflichtet werden.
43. Wie ist die Finanzierung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Deutschland-
Ticket durch Bund und Länder geregelt?
Die Datensammelstelle dient der schnellen Bereitstellung der Verkaufszahlen
des Deutschlandtickets sowie aller weiteren Tickets mit ihren Einnahmen für
die Evaluation und ist im späteren Verlauf ein geeignetes Werkzeug für die
Einnahmeaufteilung zum Deutschlandticket. Die von den Beteiligten der Branche
(VDV, bdo, BSN und DTV) zu diesem Zweck gebildete Arbeitsgemeinschaft
(Arge) erhält ein jährliches Budget. Die Beschlussfassung dazu erfolgt im
Koordinierungsrat. Entsprechend der Vereinbarungen in der Musterrichtlinie 2024
erfolgt die Abrechnung zunächst über das Vorsitzland der
Verkehrsministerkonferenz, Nordrhein-Westfalen. In der finalen Abrechnung bzw. der
länderinternen Mittelumverteilung wird sichergestellt, dass die Aufwendungen je zur
Hälfte von Bund und Ländern getragen und zwischen den Ländern
entsprechend der insgesamt eingetretenen Ausgleichsnotwendigkeit verteilt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333