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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Kraftwerksstrategie

(insgesamt 83 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

04.03.2024

Aktualisiert

09.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1034616.02.2024

Kraftwerksstrategie

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Am 1. August 2023 verkündete das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Einigung mit der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Genehmigung für die sogenannten Kraftwerksstrategie. Am 5. Februar 2024 gab das BMWK bekannt, dass sich Bundeskanzler Olaf Scholz, der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, und der Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, über die wesentlichen Elemente einer Kraftwerksstrategie sowie Festlegungen zu weiteren Vorhaben geeinigt haben. Die Bundesregierung hatte vor ihrer jüngsten Einigung zuletzt im Rahmen der Antwort auf eine Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8718 zur Kraftwerksstrategie Stellung bezogen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen83

1

In welchen Punkten unterscheidet sich die koalitionsinterne Einigung zur Kraftwerksstrategie vom 5. Februar 2024 von der durch das BMWK verkündeten Einigung vom 1. August 2023 (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/08/20230801-rahmen-fuer-die-kraftwerksstrategie-steht.html)?

2

Wie unterscheiden sich die Kostenberechnungen der Bundesregierung zwischen den Einigungen vom 1. August 2023 und vom 5. Februar 2024?

3

Wieso wurde von der Einigung vom 1. August 2023 abgewichen?

4

Wieso weicht der Gesamtumfang der auszuschreibenden Kapazitäten der jetzigen Einigung (10 Gigawatt) erheblich vom Gesamtumfang der vorgesehenen Ausschreibungen laut Einigung vom 1. August 2023 ab (23,8 GW)?

5

Wieso hat die Bundesregierung von dem Plan Abstand genommen, dass bereits ab 2028 Kraftwerke zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden (vgl. Antwort zu Frage 35 auf Bundestagdrucksache 20/8718)?

6

Wie begründet sich der Umfang der nunmehr vorgesehenen Ausschreibung von insgesamt bis zu 10 GW?

7

Welche Berechnungen wurden angestellt, um den Ausschreibungsbedarf von viermal 2,5 GW herzuleiten?

8

Sind die Ausschreibungskapazitäten so zu verstehen, dass die Bundesregierung bis zu vier Standorte mit maximal 2,5 GW an zielt (vgl. Aussagen von Staatssekretär Steffen Hebestreit und vom Sprecher des BMWK, Korbinian Wagner, www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenzen/regierungspressekonferenz-vom-5-februar-2024-2257922)?

9

Wie viele Kraftwerke werden mit den vorgesehenen Kapazitäten von viermal 2,5 GW angezielt?

10

Ist die vorgesehene vierfache Stückelung der Ausschreibungen zeitlich zu verstehen, und wenn ja, über welchen Zeitraum sollten dann diese vier Ausschreibungsrunden erfolgen?

11

Wie viele Stunden Betriebszeit pro Jahr erwartet die Bundesregierung für diese Kraftwerke (Mindest- und Maximalszenario)?

12

Wieso sind Wasserstoff-Sprinter-Kraftwerke sowie Wasserstoff-Hybrid-Kraftwerke, anders als am 1. August 2023 verkündet, nicht mehr Teil der aktuellen Einigung vom 5. Februar 2024?

13

Hält die Bundesregierung die vorgenannten Technologien für „am teuersten“ (wie im an die Presse verteilten Hintergrundpapier „Erfolg für Technologieneutralität und Versorgungssicherheit“ vom 5. Februar 2024), und was bedeutet „teuer“ in diesem Zusammenhang?

14

Handelt es sich bei den 500 MW für Kraftwerke, die ausschließlich mit Wasserstoff laufen sollen und im Rahmen der Energieforschung gefördert werden, um eine einmalige Förderung, und wenn ja, über welchen Zeitraum?

15

Mit welchem Bedarf an grünem Wasserstoff rechnet die Bundesregierung, wenn die jetzt ausgeschriebenen Kraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 10 GW ab dem Jahr 2035 bis 2040 auf 100 Prozent Wasserstoff umgestellt werden sollen?

16

Wie viel Wasserstoff wird für den späteren Betrieb der Kraftwerke mit reinem Wasserstoff pro Jahr, pro Monat (bitte Angabe des Profils über ein typisches Jahr) und in einer zweiwöchigen „kalten Dunkelflaute“ benötigt?

17

Mit welchen Mitteln soll die Beschaffung dieser Mengen erreicht werden, und welche Rolle spielt importierter Wasserstoff für die Wasserstoffkraftwerke, und wie trägt dies zur Energiesicherheit bei?

18

Wieso wurde nach der Einigung vom 1. August 2023 nicht das angekündigte Konsultationsverfahren eröffnet?

19

Inwiefern berücksichtigt die Kraftwerksstrategie die neuen Vorgaben des reformierten europäischen Strommarktdesigns?

20

Wurde die nunmehr veröffentlichte Kraftwerksstrategie vorab bereits beihilferechtlich mit der Europäischen Kommission erörtert, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

21

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die beihilferechtlichen Fragen noch mit der Europäischen Kommission bis zur Europawahl geklärt werden können, und wenn nein, welche Verzögerungen sind anderenfalls zu erwarten?

22

Hat die neue Einigung der Koalition zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zur Folge, dass die mit der Europäischen Kommission im August 2023 gefundene Einigung hinfällig ist?

23

Ist die Frage der künftigen Versorgungssicherheit für die beihilferechtliche Genehmigung relevant, und wenn ja, inwiefern?

24

Wird die Bundesregierung sich in den beihilferechtlichen Verhandlungen auf die EU-Beihilfeleitlinien, Kapitel 4.1. (Abbau von Treibhausgasemissionen) bzw. 4.1.2.2 stützen?

25

Wird die Bundesregierung sich auf die EU-Beihilfeleitlinien, Kapitel 4.8 (Gewährleistung der Versorgungssicherheit) stützen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, mit welcher Begründung?

26

Warum macht die Bundesregierung keinen Gebrauch von den sogenannten Flexibilitätsförderregelungen gemäß der Strommarktverordnung?

27

Hat die Bundesregierung die für einen Kapazitätsmechanismus nach Strommarktverordnung erforderliche „umfassende Studie zu den möglichen Auswirkungen dieser Mechanismen auf die benachbarten Mitgliedstaaten“ sowie eine Konsultation der europäischen Nachbarn bereits begonnen, bzw. was ist der Zeitplan hierfür?

28

Wird sich die Bundesregierung für ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren von Kapazitätsmärkten einsetzen?

29

Welches Bundesministerium wird die beihilferechtlichen Gespräche zu den Ausschreibungen sowie zum Kapazitätsmarkt mit der EU-Kommission federführend führen, und wie werden andere Bundesministerien an der Vorbereitung und Durchführung der Gespräche beteiligt?

30

Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Notifizierung der Ausschreibung?

31

Wenn die im August 2023 verkündete Einigung mit der EU-Kommission nicht hinfällig ist, warum wird nunmehr nicht unmittelbar das Konsultationsverfahren eröffnet?

32

Hat die Bundesregierung im Zuge der Neuregelung des § 13k des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beihilferechtliche Gespräche mit der Europäischen Kommission geführt, und wenn ja, auf welcher Grundlage?

33

Hat die Bundesregierung im Zuge ihrer Einigung vom 5. Februar 2024 mit Unternehmen (der Energiewirtschaft) im Kontakt gestanden, und wenn ja, mit welchen?

34

Welche Fraktionen des Deutschen Bundestages werden von der Bundesregierung bei der politischen Einigung über das zukünftige Strommarktdesign einbezogen werden?

35

Wurde die Kraftwerksstrategie bzw. ihr Entwurf explizit im Rahmen der Plattform klimaneutrales Stromsystem behandelt, und wenn nein, warum nicht?

36

Wonach, und wann wird entschieden, ob ggf. weniger (siehe „Umfang von bis zu 4 mal 2,5 GW“, www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240205-einigung-zur-kraftwerksstrategie.html) als viermal 2,5 GW ausgeschrieben werden?

37

Welcher genaue Terminplan gilt nun für die Konsultation der Ausschreibung und die nachfolgende Ausschreibung der angekündigten Kraftwerkskapazitäten?

38

Welche Anforderungen wird die Bundesregierung als Voraussetzung zur Beteiligung an den geplanten Ausschreibungen stellen?

39

Welche über die jetzt vorgesehenen Ausschreibungen von 10 GW hinausgehenden weiteren Kapazitäten werden laut Bundesregierung erforderlich sein, um einen Kohleausstieg im Jahr 2030 umzusetzen?

40

Geht die Bundesregierung davon aus, dass sämtliche dieser weiteren zu schaffenden Kapazitäten (über die 10 GW hinaus) im Rahmen eines Kapazitätsmechanismus bereitgestellt werden können?

41

Unter welchen Umständen geht die Bundesregierung davon aus, dass nach der nun geplanten Ausschreibung von insgesamt bis zu 10 GW Kraftwerkskapazität darüber hinaus gehende Kraftwerkskapazitäten im gleichen Ausschreibungsdesign ausgeschrieben werden müssten?

42

Geht die Bundesregierung davon aus, dass sämtliche dieser weiteren zu schaffenden Kapazitäten (über die 10 GW hinaus) bis 2030 bereitgestellt werden können, wenn der Kapazitätsmechanismus im Jahr 2028 startet?

43

Warum soll der Kapazitätsmarkt bzw. Kapazitätsmechanismus erst 2028 eingeführt werden, und was hindert die Bundesregierung an einer früheren Einführung eines Kapazitätsmechanismus bzw. Kapazitätsmarktes?

44

Welche Vergütungsmodelle kommen für die Bundesregierung für den Kapazitätsmechanismus in Frage?

45

Plant die Bundesregierung Änderungen beim Strommarktdesign, um die geplant mit 100 Prozent Wasserstoff betriebenen Gaskraftwerke kosteneffizient in den Kraftwerkspark zu integrieren?

46

Wird die Bundesregierung am Merit-Order-System im Strommarktdesign festhalten?

47

Soll der mit der Strategie eingeführte Kapazitätsmechanismus auch Bestandsanlagen berücksichtigt, und wenn ja, ist mit der Einführung eines Kapazitätsmechanismus auch eine Teilung der Strompreiszone verbunden?

48

Wie wird die Bundesregierung die Frage des künftigen Kapazitätsmechanismus in die jetzt geplanten Ausschreibungen von 10 GW integrieren, und bedeutet die Aussage in der gemeinsamen Pressemitteilung der Bundesregierung vom 5. Februar 2024, „dass die neuen Kraftwerke in den zukünftigen Kapazitätsmechanimus vollständig integriert werden“, dass dieser Kapazitätsmechanismus vor der ersten Ausschreibung vorliegen muss, und wenn ja, wie, und wer stellt dies fest?

49

Wie möchte die Bundesregierung die notwendige Investitionssicherheit erreichen, wenn das Marktdesign nach den Ausschreibungen verändert werden soll?

50

Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Baubeginn der Kraftwerke im vorgesehenen Ausschreibungsrahmen von insgesamt bis zu 10 GW?

51

Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Bauabschluss und der Betriebsfähigkeit neuer Kraftwerke im Rahmen der nun geplanten Ausschreibungen?

52

Wie, nach welchen Kriterien, und von wem werden bis wann die „systemdienlichen Standorte“ (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240205-einigung-zur-kraftwerksstrategie.html) ausgewählt?

53

Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter „systemdienlich“, und wie steht dieses Verständnis im Zusammenhang mit dem kürzlich vorgestellten „Zwischenbericht der Systementwicklungsstrategie“ (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/20231122-zwischenbericht-der-systementwicklungsstrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=10)?

54

Werden nach Meinung der Bundesregierung ausreichend Wasserstoffspeicher zur Verfügung stehen, um

a) der vorgesehenen 10 GW Kraftwerksleistung und

b) der bis zu 100 GW Kraftwerksleistung zu entsprechen, die laut der Langfristszenarien je nach Szenario bis 2045 erforderlich sind?

55

Wird die Bundesregierung die CO2-Abscheidung und CO2-Speicherung für Verstromungsanlagen mit gasförmigen Energieträgern erlauben?

a) Wenn ja, unter welchen Bedingungen?

b) Wenn ja, wird die Zulassung für alle Verstromungsanlagen unabhängig vom jeweiligen Brennstoff gelten, und wenn nein, warum wird die Zulassung auf Verstromungsanlagen mit bestimmten Brennstoffen begrenzt?

c) Wenn ja, soll auch die Nachrüstung bestehender Anlagen erfolgen, und falls die Nachrüstung nicht erlaubt werden soll, hat die Bundesregierung Berechnungen zum Vergleich der volkswirtschaftlichen Kosten einerseits bei Neubau im Rahmen der Kraftwerksstrategie und andererseits bei Nachrüstung bestehender Anlagen abgestellt, und zu welchen Ergebnissen kommen diese Berechnungen?

56

Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung bis wann umsetzen, um „Doppelbelastungen von Abgaben und Gebühren auf Strom zur Speicherung und Elektrolyse“ zu verhindern (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240205-einigung-zur-kraftwerksstrategie.html)?

57

Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung bis wann umsetzen, um „Planungs- und Genehmigungsverfahren für die in der Kraftwerksstrategie enthaltenen Kraftwerke […] substanziell“ zu beschleunigen?

58

Plant die Bundesregierung von den Verordnungsermächtigungen nach § 39o und § 39p bzw. § 88e und § 88f des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Gebrauch zu machen, und wenn nein, warum nicht, und warum soll für die reinen Wasserstoffkraftwerke stattdessen auf das Energieforschungsprogramm zurückgegriffen werden?

59

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Änderungen an der Liste der im Bau befindlichen Kraftwerke, die die Bundesregierung mit der Antwort von Staatssekretär Dr. Philipp Nimmermann am 21. November 2023 auf die Schriftliche Frage 16 des Abgeordneten Jens Spahn auf Bundestagsdrucksache 20/9462 mitgeteilt hatte?

60

Was bedeutet eine „No regret“-Menge an Kraftwerken im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit und der Versorgungslücke?

61

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Versorgungssicherheit auch bei einem vollständigen Kohleausstieg 2030 und ohne zusätzliche Maßnahmen (im Rahmen der Kraftwerksstrategie) gewährleistet wäre?

a) Wenn ja, wieso braucht es dann nach Ansicht der Bundesregierung die (kostenintensive) Kraftwerksstrategie?

b) Wenn ja, unter welchen Bedingungen wäre die Versorgungssicherheit auch ohne zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der Kraftwerksstrategie gewährleistet?

c) Wenn ja, wie wäre diese Feststellung vereinbar mit den Aussagen der Bundesnetzagentur (BNetzA), dass „die sichere Versorgung mit Elektrizität gewährleistet ist“, wenn „eine Reihe von erzeugungs- und netzseitigen Entwicklungen realisiert“ werden (Bericht der Bundesnetzagentur zu Stand und Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität, Ausschussdrucksache 20(25)281, 2. Februar 2023, S. 7) und die Szenarien einen „Zubau von neuen erdgasbefeuerten Erzeugungskapazitäten je nach Modellrechnung in der Größenordnung von rund 17 GW bis 21 GW bis 2031“ unterstellen (ebd., S. 12)?

d) Unter welchen Prämissen stehen nach Auffassung der Bundesregierung die von der Bundesnetzagentur ausgewählten Szenarien, in denen die Versorgungssicherheit gewährleistet ist?

e) Wird nach Ansicht der Bundesregierung der von der Bundesnetzagentur benannte Zubau von 17 bis 21 GW auch ohne jegliche Veränderungen des Strommarktdesigns und ohne die Maßnahmen der Kraftwerksstrategie realisiert werden?

f) Welche konkreten Maßnahmen (im Umfang von wie viel GW) befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in der Umsetzung, „damit sie bis 2030 die gewünschte Wirkung entfalten“ (www.welt.de/wirtschaft/plus250018424/Habecks-fragwuerdiger-Trick-fuer-seine-Kraftwerks-Subventionen.html) und der nach BNetzA benötigte Zubau von 17 bis 21 GW realisiert wird?

g) Welche Förderung in welchem finanziellen Umfang ist dafür in der Finanzplanung des Bundes vorgesehen?

62

Berücksichtigt die Kraftwerksstrategie auch die Planung der sogenannten Netzbetriebsmittel, der Netzreserve, der Kapazitätsreserve und der Sicherheitsbereitschaft?

63

Welche Kosten für die Umsetzung der Kraftwerksstrategie erwartet die Bundesregierung?

64

Bestätigt die Bundesregierung, dass finanzielle Mittel in Höhe von ungefähr 16 Mrd. Euro über einen Zeitraum von 20 Jahren zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie vorgesehen sind (table.media/berlin/news-ber/gemischte-reaktionen-auf-kraftwerksstrategie/)?

65

Sind diese Kosten bereits jetzt vollständig durch die Finanzplanung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) abgedeckt?

66

Wird die Ausschreibung sowohl aus variablen Kosten als auch aus einer Investitionsförderung bestehen, und welche Deckelungen sind unter Umständen vorgesehen? Sind hierbei direkte Investitionsbeihilfen vorgesehen, über die Laufzeit festgelegte Kapazitätszahlungen, oder werden auch CfDs (Differenzkontrakte) zur ausreichenden Vergütung des Kraftwerkbetriebs erwogen?

67

Welche Mittel werden für das Energieforschungsprogramm für die Errichtung und den Betrieb der 500-MW-Wasserstoffkraftwerke vorgehalten, und sind diese Mittel im KTF oder an anderer Stelle eingestellt?

68

Wie stellt sich die Bundesregierung die Einbindung der Kernfusion im Rahmen der Kraftwerksstrategie konkret vor, und werden dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt?

69

Mit wie vielen Betriebsstunden pro Jahr rechnet die Bundesregierung für diese reinen Wasserstoffkraftwerke?

70

Auf welcher Grundlage beruht die Berechnung von „maximal 800 Stunden pro Jahr“ als Betriebszeit der reinen Wasserstoffkraftwerke?

71

Wie groß ist der Kostenunterschied zwischen dem Betrieb reiner Wasserstoffkraftwerke bzw. erdgasbasierter Kraftwerke bei der von der Bundesregierung angenommen erwarteten Betriebszeit?

72

Mit welchen Auswirkungen auf den Strompreis rechnet die Bundesregierung durch ihre Kraftwerksstrategie (speziell den Ausbau von viermal 2,5 GW), durch den Kapazitätsmechanismus sowie den späteren Einsatz von reinen Wasserstoffkraftwerken, und welche Prämissen legt sie dafür jeweils zugrunde?

73

Wie hoch soll der Anteil von grünem Wasserstoff beim Einsatz in Wasserstoffkraftwerken sein, und wie soll sich der Anteil in den kommenden Jahren entwickeln?

74

Welche CO2-Einsparungen strebt die Bundesregierung durch die Maßnahmen der Kraftwerksstrategie an?

75

Wie würde sich die Umsetzung der Kraftwerksstrategie auf den Redispatch-Bedarf und die damit verbundenen Kosten auswirken?

76

Wie wird sich die Umsetzung der Kraftwerksstrategie nach Erwartung der Bundesregierung bis 2035 auf den Netzreservebedarf in Deutschland auswirken?

77

Für welche Kohlekraftwerke mit welcher Nennleistung hat die Bundesnetzagentur angeordnet, dass sie bis mindestens 2031 in Bereitschaft bleiben müssen?

78

Auf welchen Annahmen fußt die Aussage, „wenn wir in dem Tempo weitermachen, dann erreichen wir die Ausbau- und die Klimaziele“ (www.zdf.de/nachrichten-sendungen/zdf-morgenmagazin/robert-habeck-energiewende-100.html)?

79

Wann wird die Bundesregierung bzw. die Bundesnetzagentur das nächste Versorgungssicherheitsmonitoring vorlegen?

80

Wie ist in diesem Zusammenhang die Aussage in der gemeinsamen Pressemitteilung vom 5. Februar 2024 zu verstehen, dass dies „auch Szenarien mit konservativen und krisenhaften Annahmen“ einbezieht?

81

Wann legt die Bundesregierung den Evaluierungsbericht nach § 54 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vor?

82

Sieht die Bundesregierung einen Bedarf, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz im Rahmen der Kraftwerksstrategie vorzeitig zu evaluieren und zu novellieren, und wird die Bundesregierung hierzu zeitnah Eckpunkte vorlegen?

83

Welche Bedeutung misst die Kraftwerksstrategie der Fernwärme, insbesondere der KWK (Kraft-Wärme-Kopplung), zu, und inwieweit wird auf einem weiteren Fernwärmegipfel die Kraftwerksstrategie mit der Branche diskutiert, so wie Bundesminister Dr. Robert Habeck es auf dem AGFW (Arbeitsgemeinschaft Fernwärme)-Infotag, am 1. Februar 2024, angekündigt hat (www.agfw.de/energiewirtschaft-recht-politik/energiewende-politik/aktuelles-aus-dem-bereich/newsdetail/gut-besuchter-agfw-infotag-laeutet-entscheidendes-jahr-fuer-die-fernwaerme-ein)?

Berlin, den 15. Februar 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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