Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10474 –
Schnellläuferprogramm des Bundes und die Digitale Schiene Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Schnellläuferprogramm (SLP) ist auf Initiative der Bundesregierung, der
Bahnindustrie und der Deutschen Bahn AG (DB AG) im Jahr 2020 gestartet
worden, um die Digitalisierung der Schiene voranzubringen. Die
Bundesregierung stellte in diesem Zusammenhang Haushaltsmittel in Höhe von 500 Mio.
Euro zur Modernisierung der Schieneninfrastruktur für die Jahre 2020 bis
2022 bereit (vgl. digitale-schiene-deutschland.de/de/projekte/Schnelll%C3%A
4uferprogramm). Innerhalb dieses Zeitraums sollte in sieben Projekten die
vorhandene Stellwerks- und Bahnübergangssicherungstechnik durch moderne
und digitale Stellwerkstechnik ersetzt werden. Zur Modernisierung der RE10-
Schienenstrecke zwischen Kleve und Kempen wurden 80 Mio. Euro
bereitgestellt.
Der Einsatz digitaler Stellwerkstechnik sollte die RE10-Schienenstrecke
zuverlässiger und robuster machen. Hiervon sollten die mehr als 20 000
Fahrgäste (v. a. Berufspendler, Schüler und Studenten) profitieren, die täglich die
RE10-Bahnstrecke Kleve – Kempen – Düsseldorf nutzen. Nach den eineinhalb
Jahre andauernden Modernisierungsarbeiten auf der RE10-Schienenstrecke,
die mit Streckensperrungen und Schienenersatzverkehren verbunden waren,
wurde sie am 27. November 2022 wiedereröffnet. Nach
Wiederinbetriebnahme der RE10-Bahnstrecke kam es im Dezember 2022 und Januar 2023 zu
technischen Problemen und in der Folge zu Zugverspätungen und
Zugausfällen. Die Situation auf der Schienenstrecke hat sich in den vergangenen
Monaten weiter verschlechtert.
Die neue digitale Stellwerkstechnik, die auf der RE10-Bahnstrecke zum
Einsatz gekommen ist und aus dem SLP und damit aus Steuermitteln i. H. v.
80 Mio. Euro finanziert wurde, hat nach Kenntnis der Fragesteller dazu
geführt, dass die Zuverlässigkeit der Schieneninfrastruktur nachgelassen hat. Für
Arbeitnehmer, Schüler und Studenten, die zwingend auf den
Schienenpersonennahverkehr angewiesen sind, ist die Nutzung der Bahnstrecke aus Sicht der
Fragesteller zu einer Gedulds- und Belastungsprobe geworden (vgl. rp-onlin
e.de/nrw/staedte/kevelaer/niersexpress-studenten-brechen-wegen-pannen-
dasstudium-ab_aid-104924235).
Auch bei den anderen sechs Schienenstrecken kam es teilweise zu Problemen
und Verzögerungen hinsichtlich Projektablauf und Inbetriebnahme (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10865
20. Wahlperiode 27.03.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
26. März 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
„Schnellläuferprogramm des Bundes und Stand der Umsetzung auf den sieben
betroffenen Schienenstrecken“ auf Bundestagsdrucksache 20/6377).
Der Digitale Knoten Stuttgart (DKS) ist das Pilotprojekt für die Zukunft der
Digitalisierung der Schiene in Deutschland. Der DKS soll – so die Hoffnung –
neue Maßstäbe im Eisenbahnverkehr setzen. Dabei werden ca. 500
Netzkilometer, darunter das gesamte heutige S-Bahn-Netz sowie die neue Infrastruktur
von Stuttgart 21 mit digitalen Stellwerken, dem europäischen
Zugbeeinflussungssystem ETCS, hochautomatisiertem Fahren mit Triebfahrzeugführern
(ATO GoA 2) und weiteren Techniken umgebaut (vgl. digitale-schiene-deutsc
hland.de/Digitaler-Knoten-Stuttgart). Zuletzt häuften sich jedoch auch hier
Berichte, wonach es Probleme mit dem digitalen Sicherungssystem ETCS, das
im Bahnknoten Stuttgart verbaut wird, gebe. Auch die DB AG räumt ein,
„dass es Probleme mit ETCS auf der Neubaustrecke zwischen Wendlingen
und Ulm gibt“ (vgl.
www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/stut
tgart-21-etcs-probleme-werden-behoben-100.html).
1. Ist das SLP mit Blick auf die auf der RE10-Schienenstrecke Kleve –
Kempen eingesetzten Haushaltsmittel i. H. v. 80 Mio. Euro aus Sicht der
Bundesregierung eine erfolgreiche Maßnahme, wenn ja, warum, und
wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 16 und 17 auf
Bundestagsdrucksache 20/6377 verwiesen.
2. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es auf den weiteren
Schienenstrecken, die im Rahmen des SLP modernisiert wurden, zu ähnlichen
Störungen bei der Schieneninfrastruktur bzw. bei der digitalen
Stellwerkstechnik wie auf der Schienenstrecke Kleve – Kempen kommt, wenn ja,
wo genau kommt es zu welchen Störungen, und wenn nein, warum
nicht?
Dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) sind keine derartigen Störungen von
anderen Strecken bekannt, die im Rahmen des Schnellläuferprogramms des Bundes
(SLP) modernisiert wurden.
Das SLP sah vor, dass Stellwerksprodukte des Konzeptes „Digitales Stellwerk“
von verschiedenen Herstellern auf unterschiedlichen Strecken eingebaut
werden sollten. Es wurden acht unterschiedliche Unternehmen beauftragt, auf den
SLP-Schienenstrecken ihre Stellwerke zu errichten. Demzufolge wurde nur auf
der Schienenstrecke Kleve – Kempen Stellwerkstechnik einer Firma verbaut,
bei der nachgebessert werden muss. Bei anderen Anlagen dieser Firma sind
derartige Probleme nicht aufgetreten.
3. Von welchem Tochterunternehmen der DB AG wurde der Auftrag zur
Ausrüstung der RE10-Schienenstrecke zwischen Kleve und Kempen mit
digitaler Stellwerkstechnik an das planausführende Unternehmen
vergeben, und welche vertraglichen Sanktionsmöglichkeiten bestehen für
den Fall, dass das planausführende Unternehmen seinen vertraglichen
Verpflichtungen nicht oder nur teilweise bzw. unzureichend nachkommt?
4. Ist die DB AG der Auffassung, dass das planausführende Unternehmen
seinen vertraglichen Verpflichtungen zur Ausrüstung der RE10-
Schienenstrecke zwischen Kleve und Kempen mit digitaler Stellwerkstechnik
nachgekommen ist, und wenn nein, was unternimmt die DB AG, damit
die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt werden?
5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das planausführende
Unternehmen seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der DB AG
erfüllt hat, und wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung
gegenüber der DB AG, damit die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt
werden?
Die Fragen 3 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Auftrag wurde nach Angaben der Deutschen Bahn (DB AG) von der DB
InfraGO AG vergeben. Im Rahmen des SLP erfolgte auf der Strecke des Niers-
Expresses bis Dezember 2022 die Digitalisierung der Leit- und
Sicherungstechnik. In diesem Rahmen konnten nur die Bahnübergänge zwischen Kleve und
Krefeld im 1:1-Ersatz erneuert und an die neue Technik angeschlossen werden,
für die dies ohne weitere Planrechtsverfahren nach § 18 des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes möglich war. Damit musste eine größere Anzahl an
störanfälliger Alt-Technik vor Ort verbleiben. Alle aktuell noch in Alt-Technik
vorhandenen Bahnübergänge sollen – mit Unterstützung des Landes Nordrhein-
Westfalen und des Aufgabenträgers Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR – im
Rahmen eines Programms bis Ende 2030 ebenfalls erneuert – oder soweit möglich
– geschlossen werden. Darüber hinaus wird auf die in der Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 217 bis 219 auf Bundestagsdrucksache
20/9662 genannten Maßnahmen verwiesen.
Damit ist das planausführende Unternehmen nach Auffassung der DB AG
seinen vertraglichen Verpflichtungen aus dem SLP nachgekommen und Angaben
zu vertraglichen Sanktionsmöglichkeiten sind aus Sicht der DB AG
entbehrlich.
Aus Sicht der Bundesregierung obliegt es der DB AG, ihre vertraglichen
Ansprüche gegenüber ihren Auftragnehmern durchzusetzen.
6. Welche der Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebssituation auf der
RE10-Schienenstrecke wurden bereits begonnen bzw. umgesetzt, und
welchen Erfolg haben sie (vgl. Antwort des Parlamentarischen
Staatssekretärs Michael Theurer vom 5. Dezember 2023 zu Frage 217 des
Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/9662)?
7. Liegen die angekündigten und begonnenen Maßnahmen zur
Nachbesserung bislang im Zeitplan?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 221 bis
223 auf Bundestagsdrucksache 20/9662 geplanten Projektschritte und deren
Termine sind weiterhin aktuell.
8. Hat ein Austausch zwischen der DB InfraGO AG (zuvor DB Netz AG)
und dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als der zuständigen
Aufsichtsbehörde zwischen dem 1. Februar 2023 und dem 21. November 2023
stattgefunden, und wenn nein, warum hat es trotz der bekannten Probleme
mit der Schieneninfrastruktur keinen Austausch gegeben?
In der gesamten Projektlaufzeit seit Jahresende 2020 fand durchgängig eine
enge aufsichtsrechtliche Begleitung durch das EBA – teils auch vor Ort – statt.
9. Wie nimmt das EBA, konkret am Beispiel der Bahnstrecke Kleve –
Kempen, seine Aufsichtsfunktion gegenüber der DB InfraGO AG wahr?
Das EBA überwacht auf Grundlage der europäischen Rechtsetzung die
Erstellung, den Betrieb und die Instandhaltung von Betriebsanlagen der DB InfraGO
AG nach einem risiko- und stichprobenorientierten Ansatz.
Die Überwachung der Erstellung von signaltechnischen Anlagen an der
Schienenstrecke Kleve – Kempen erfolgte nach den Regeln der
Verwaltungsvorschrift VV BAU-STE im Rahmen der Prozessschritte Planung, Bauausführung
und Abnahme/Inbetriebnahme.
Das EBA hat bei solchen Projekten seine Aufgaben gemäß
Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz (BEVVG) und Allgemeinem Eisenbahngesetz
(AEG) als Sicherheits- und Genehmigungsbehörde wahrgenommen. Als
Sicherheitsbehörde überwacht das EBA die Einhaltung insbesondere von
technischen Sicherheitsvorschriften. In der gesamten Zeit fand durch das EBA eine
enge aufsichtsrechtliche Begleitung in Form von Planüberprüfungen, örtlichen
Überwachungen und der Teilnahme an Besprechungen mit den
Projektbeteiligten statt. In seiner Rolle als Genehmigungsbehörde gemäß EIGV befasst sich
das EBA vor Baubeginn mit den anzuzeigenden Bestandteilen der anstehenden
Baumaßnahme und entscheidet dabei über die jeweiligen
Genehmigungserfordernisse.
10. Ist es aus Sicht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
(BMDV) Aufgabe der DB InfraGO AG, das EBA bei fortdauernden
Problemen auf Bahnstrecken, die kurz zuvor mit erheblichen
Millionenbeträgen aus Bundesmitteln modernisiert wurden, über die fortdauernden
Probleme zu informieren?
Nach Auffassung der Bundesregierung nimmt die DB InfraGO ihre Aufgaben
sowohl im Hinblick auf eine Lösung der Probleme auf der in Rede stehenden
Bahnstrecke Kleve – Kempen im Rahmen ihrer Betreiberverantwortung als
auch im Hinblick auf die Information der zuständigen Aufsichtsbehörde
sachgerecht wahr. Auf die Antworten zu den Fragen 6 bis 9 wird verwiesen.
11. Welche Stelle ist aus Sicht des BMDV für die Überwachung und Prüfung
der ordnungsgemäßen Verwendung öffentlicher Mittel, die der DB AG
bzw. der DB InfraGO AG bereitgestellt werden, verantwortlich, erfolgt
bereits diese Überwachung, und wenn nein, warum nicht?
Diese Aufgaben nimmt das EBA wahr.
12. Befürwortet die Bundesregierung die Einrichtung eines
Schienenersatzverkehrs für die mängelbehaftete RE10-Bahnstrecke als verkehrliche
Alternative für die leidgeprüften Fahrgäste, solange die Maßnahmen zur
Verbesserung der Betriebsqualität der RE10-Schieneninfrastruktur nicht
vollständig umgesetzt wurden und die Betriebssituation weiterhin von
Ausfällen und Verspätungen geprägt ist, und wenn nein, warum nicht?
Die Entscheidung über die Einrichtung von Schienenersatzverkehr ist eine
unternehmerische Entscheidung des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr bzw. des von
ihm beauftragten Eisenbahnverkehrsunternehmens Transdev Rhein-Ruhr
GmbH und liegt damit nicht im Einflussbereich der Bundesregierung.
13. Werden die geplanten und die bereits begonnenen Maßnahmen zur
Verbesserung der Betriebsqualität der RE10-Schieneninfrastruktur erneut
vom planausführenden Unternehmen ausgeführt, das bereits die
Modernisierungsmaßnahmen auf der RE10-Bahnstrecke im Rahmen des SLP
des Bundes ausgeführt hat?
Zur Verbesserung der Betriebsqualität werden nach Angaben der DB AG die
Stellwerke und Technikmodule auf der Strecke des Niers-Expresses an das
Ende des Jahres 2023 in Betrieb genommene Lichtwellenleiter-Kabel
angeschlossen. Zudem werden die Übertragungskabel aus Kupfer zwischen
Stellwerken und Technikmodulen zu den Bahnübergängen vorsorglich ausgetauscht.
Beide Maßnahmen werden ebenfalls durch die planausführende Firma
realisiert. Darüber hinaus folgt ein Programm zur Erneuerung oder Beseitigung von
Bahnübergängen in Alt-Technik bis 2030. Hier stehen die ausführenden
Unternehmen noch nicht fest.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen.
14. Plant die Bundesregierung weitere Investitionen in die im SLP
umgesetzten Projekte (u. a. in die RE10-Bahnstrecke), um anhaltende Störungen
(z. B. der digitalen Stellwerkstechnik) dauerhaft zu beseitigen?
Nein, da keine systemischen Störungen der digitalen Stellwerkstechnik
vorliegen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen.
15. Werden in Deutschland im Zuge der Ausrüstung mit digitaler
Stellwerkstechnik andere Technik und Systeme verbaut als in anderen europäischen
Netzen, und wenn ja, welche?
Nach Angaben der DB AG ist die DB InfraGO Gründungsmitglied des
EULYNX-Konsortiums europäischer Eisenbahninfrastrukturunternehmen
(EIU) zur Entwicklung und Bereitstellung einheitlicher Industriestandards für
neue modulare Stellwerkstechnik. Zudem arbeitet sie an europäischen
Projekten wie z. B. im Programm EUROPE’S Rail mit, in denen neben der
Optimierung aktuell verfügbarer Technik auch die nächste Generation leistungsfähiger
und interoperabler Signaltechnik entwickelt wird. Aus der gemeinsamen Arbeit
mit Ländern wie Frankreich, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweiz
oder Italien kann bestätigt werden, dass in Deutschland gleiche bzw. zu den
genannten Ländern vergleichbare Technik zur Digitalisierung der Signalanlagen
eingesetzt wird. Im Bereich des Schutzes der kritischen Bahninfrastruktur vor
Cyberattacken nimmt Deutschland eine Vorreiterrolle ein. Als erstes
europäisches EIU hat die InfraGO zusammen mit dem BSI (Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik) und dem EBA eine kontinuierliche Überwachung
der digitalen Stellwerke auf mögliche Cyberattacken entwickelt und zur
Zulassung gebracht.
16. Sind der Bundesregierung aus anderen europäischen Netzen ähnliche
Probleme mit der Ausrüstung und dem Betrieb digitaler
Stellwerkstechnik bekannt, wie hier bei der RE10-Strecke, und wenn nein, woran liegt
das nach Meinung der Bundesregierung?
Dem EBA sind keine derartigen Störungen aus anderen europäischen Ländern
bekannt. Denn es handelt sich nicht um ein Problem der Stellwerkstechnik,
sondern der Weiternutzung veralteter Übertragungskabel.
17. Wie ist der aktuelle Umsetzungs- und Planungsstand bei den anderen
sechs Schienenstrecken (bitte jeweils auflisten)?
Mit Finnentrop, Kleve – Kempen (Niers-Express) und Wörth – Germersheim –
Speyer sind im Jahr 2022 bereits drei der sieben Strecken aus dem SLP in
Betrieb gegangen. Die übrigen vier Projekte Ansbach-Triesdorf, Zwieseler
Spinne, Lichtenfels – Coburg – Sonneberg und Gera – Weischlitz befinden sich
nach Angaben der DB AG in den Bauphasen und werden sukzessive in Betrieb
genommen.
18. Wie hoch ist der Anteil des Netzes mit digitaler Leit- und
Sicherungstechnik gemessen am Gesamtnetz aktuell?
Derzeit sind nach Angaben der DB AG von den 33 297 km Betriebslänge 520
km mit dem European Train Control System (ETCS) ausgerüstet. Dies
entspricht 1,6 Prozent des Streckennetzes.
19. Hält die Bundesregierung an ihrem Ziel fest, das gesamte Schienennetz
des Bundes bis spätestens 2040 mit ETCS und digitalen Stellwerken
auszurüsten?
a) Wenn ja, wie soll dieses Ziel realistisch erreicht werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
29. Wie beabsichtigt die Bundesregierung zu verhindern, dass ohne einen
ETCS-Rolloutplan Neu- und Ausbauvorhaben der DB AG weiter ohne
ETCS und ohne digitale Stellwerke geplant und auch in den 2030er-
Jahren ohne diese gebaut würden?
Die Fragen 19 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) lässt derzeit in
einer Machbarkeitsstudie die Umsetzungsstrategie für das Projekt Digitale
Schiene Deutschland (DSD) überprüfen. Diese Machbarkeitsstudie wird
voraussichtlich im Sommer 2024 vorliegen. Im Lichte der Ergebnisse und der
Empfehlungen der Gutachter wird die Bundesregierung die weitere Zeit- und
Rolloutplanung für die DSD-Umsetzung festlegen.
20. Wie will die Bundesregierung vor dem Hintergrund der massiven
Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 die Umrüstung der digitalen
Fahrzeugumrüstung erfolgreich weiter umsetzen?
21. Wie soll für die Umrüstung der digitalen Fahrzeugumrüstung der
benötigte Aufbau von Werkstattkapazitäten und geschultem Personal
gelingen?
Die Fragen 20 und 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die Ausrüstung der Fahrzeuge des Digitalen Knotens Stuttgart stehen
482 Mio. Euro zur Verfügung, für die Durchführung eines First-of-Class-
Sofortprogramms weitere 300 Mio. Euro bis zum Jahr 2026. Um für den Bund
und alle anderen Beteiligten eine möglichst kostengünstige Ausrüstung zu
realisieren, wird die Einrichtung einer Koordinierungsstelle geprüft. Hierdurch
wird eine Optimierung der Werkstatt- und Personalkapazitäten angestrebt. Der
Aufbau entsprechender Kapazitäten ist Angelegenheit der Hersteller und
Eisenbahnverkehrsunternehmen.
22. Wie viele Termine hat das BMDV seit Beginn der 20. Wahlperiode zum
ETCS-Rollout wahrgenommen, und wie viele Termine zu diesem Thema
sind im Jahr 2024 geplant?
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung werden auf allen Ebenen der
Bundesministerien Gespräche mit einer Vielzahl von Personen, Verbänden und
Organisationen geführt. Eine lückenlose Auflistung von diesen Kontakten, den
Umständen ihres Zustandekommens, allen Beteiligten und des Zweckes
etwaiger Gespräche kann bei der Beantwortung der vorliegenden Frage nicht
geleistet werden. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass es am
Rande von Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu einzelnen Kontakten
gekommen sein könnte. Auch können durch Zeitablauf mögliche Kontakte
gegebenenfalls nicht mehr nachvollzogen werden
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher stattgefundener Treffen besteht
nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt (siehe dazu u. a. die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert.
Das BMDV nimmt eine Vielzahl von Terminen im Zusammenhang mit der
Planung, Finanzierung und Umsetzung der DSD wahr. Dazu gehören regelmäßige
Jour-Fixe-Termine mit der DB InfraGO AG und dem EBA,
Arbeitsgruppensitzungen z. B. zum Thema Fahrzeugumrüstung, Treffen mit dem ERTMS-EU-
Koordinator des European Rail Traffic Management System (ERTMS), weitere
Abstimmungen z. B. zur ERTMS-Ausrüstung der TEN-Korridore auf EU-
Ebene und mit Nachbarstaaten.
23. Kann das Bahnprojekt Stuttgart 21 nach Kenntnis der Bundesregierung
wie geplant im Dezember 2025 an den Start gehen?
24. Wie wahrscheinlich ist aus Sicht der Bundesregierung lediglich eine
teilweise Inbetriebnahme des Bahnprojekts Stuttgart 21?
Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Inbetriebnahme des künftigen Stuttgarter Hauptbahnhofs ist nach Angaben
der DB AG weiterhin für Dezember 2025 vorgesehen. Aufgrund der großen
Herausforderungen beim bundesweiten Pilotprojekt Digitaler Knoten Stuttgart
(DKS) erstellt die DB AG den Netzfahrplan für 2026 jedoch noch auf Basis der
alten Infrastruktur mit dem bestehenden Kopfbahnhof. Die DB AG strebt an,
alle wesentlichen Elemente von Stuttgart 21 – mit Ausnahme der Gäubahn-
Anbindung über den Flughafen und den Pfaffensteigtunnel– bis spätestens Ende
2026 in Betrieb zu nehmen.
25. Welche Probleme bestehen aktuell beim Pilotprojekt Digitaler Knoten
Stuttgart (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
26. Wie versucht die DB AG diese Probleme zu lösen, um das Projekt bis
2025 erfolgreich umzusetzen?
Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zum ersten Mal in Deutschland soll ein ganzer Bahnknoten komplett digital
ausgerüstet werden. Es handelt sich bei Stuttgart 21 um die komplexeste
Inbetriebnahme eines neuen Eisenbahnknotens der letzten Jahrzehnte mit
deutschlandweiten Auswirkungen und ist beispiellos in Europa. Aufgrund der
nahenden Inbetriebnahme arbeitet die DB AG derzeit mit Hochdruck daran, im Detail
festzulegen, in welcher Abfolge die verschiedenen neu gebauten
Infrastrukturteile unter Berücksichtigung der verfügbaren Fahrzeugflotten in Betrieb gehen.
Im Juni 2024 müsse feststehen, welche Infrastruktur für den Fahrplan von
Dezember 2025 an zur Verfügung steht.
Wegen des Verzugs bei der Generik für das Digitale Stellwerk kann nach
Auskunft der DB AG die S-Bahn mit der Verlängerung der Stammstrecke bis zur
neuen Station Mittnachtstraße nicht wie geplant im September 2025 mit
digitaler Technik in Betrieb genommen werden; die Inbetriebnahme der
Stammstreckenverlängerung sei nun für das Jahr 2026 geplant.
Nach Angaben der DB AG hat diese gemeinsam mit ihrem Auftragnehmer
integrierte Teams gebildet, um die Umsetzung der mit ihrem Auftragnehmer
vereinbarten Produkte in ausreichender Qualität bis zur Inbetriebnahme
sicherzustellen. So sollten schnelle, integrierte Lösungen für die Herausforderungen
insbesondere im Bereich Entwicklung, Zulassung und Freigabe realisiert
werden.
27. Wie bringt sich das BMDV beim Digitalen Knoten Stuttgart ein, um den
Erfolg des Projekts zu gewährleisten?
Das BMDV stellt maßgebliche Finanzierungsbeiträge für den DKS bereit.
Dazu zählen neben der Ausrüstung der Infrastruktur auch die Förderung der
ERTMS-Fahrzeugumrüstung.
28. Wird der dritte Baustein des Digitalen Knoten Stuttgarts wie geplant und
im bislang vorgesehenen Zeitplan umgesetzt, und wenn nein, warum
nicht?
Für die bauliche Umsetzung des DKS inklusive Baustufe 3 (DKS III) hat der
Bund im Jahr 2023 die notwendigen Voraussetzungen für eine planmäßige
Weiterführung des Vorhabens geschaffen. Die im Bundeshaushalt vorgesehenen
Mittel wurden entsperrt und gebunden. Die Finanzierungsvereinbarung zur
Realisierung von DKS III wurde am 27. Dezember 2023 vom BMDV und der DB
Netz AG unterzeichnet.
Aus Sicht des BMDV ist die Umsetzung des DSD-Starterpaketes inklusive
aller drei Bausteine des DKS mit Unterzeichnung der Trilateralen Vereinbarung
(Trila) 2020 zwischen DB AG, BMF und BMDV im Rahmen der damaligen
Eigenkapitalerhöhung vereinbart. Für die Digitale Schiene sind dabei insgesamt
4 Mrd. Euro, davon über 1 Mrd. Euro zusätzliche Eigenkapitalmittel,
vorgesehen. Laut Trila 2020 ist das DSD-Starterpaket inklusive der von der DB AG
zu erbringenden Eigenmittel damit durchfinanziert.
30. Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass nach der
Ausrüstung von Strecken und Netzen mit digitalen Stellwerken und
ETCS die darauf verkehrenden Züge auch über die passende digitale
Ausrüstung verfügen?
Zur Abstimmung der Umrüstzeitpunkte von Fahrzeugen und Infrastruktur und
der technischen Anforderungen wird die Einrichtung einer
Koordinierungsstelle durch die Bundesregierung geprüft.
31. Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass 2025, wenn
das Bahnprojekt Stuttgart 21 in Betrieb geht, alle dort verkehrenden
Triebfahrzeuge der verschiedenen Anbieter auch ihre Fahrgäste im
Schienenpersonenfern-, Schienenpersonenregional- und
Schienenpersonennahverkehr befördern können?
Der Bund hat für DKS als eines der drei Projekte im Zuge des DSD-
Starterpakets eine Fahrzeugförderrichtlinie aufgesetzt, die die Ausrüstung der in
Stuttgart verkehrenden Fahrzeuge gemäß DSD-Zielbild in erheblichem Umfang
fördert. Die Aufgabenträger Land Baden-Württemberg für den Regionalverkehr
und Verband Region Stuttgart für die Stuttgarter S-Bahn haben die Ausrüstung
der in ihrem Eigentum befindlichen bzw. der in ihrem Auftrag im Knoten
Stuttgart verkehrenden Fahrzeuge beauftragt. Zwischen den Projekten der
Infrastruktur- und der Fahrzeugausrüstung für den DKS findet ein fortlaufender
Austausch statt. Die Projektverantwortlichen gehen davon aus, dass zur
Inbetriebnahme eine für den vorgesehenen Fahrplan ausreichende Anzahl digital
ausgerüsteter Fahrzeuge zur Verfügung stehen wird.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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