Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Clara Bünger,
Anke Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/10496 –
Waffenbesitz und Waffeneinsatz von und durch Neonazis und Reichsbürger bzw.
Selbstverwalter sowie Waffenfunde in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Immer wieder finden Ermittlungsbehörden im Rahmen von
Durchsuchungsmaßnahmen legale wie illegale Waffen bei Neonazis oder Reichsbürgern, wie
einige aktuelle Beispiele belegen: Am 1. Februar 2024 wurden anlässlich einer
Durchsuchungsmaßnahme nach einem anonymen Hinweis bei einem
mutmaßlichen Rechtsextremisten in Fuldatal/Hessen ein Waffenarsenal aus mehr als
u. a. 20 Lang- und Kurzwaffen, Munition und NS-Devotionalien sichergestellt
(
https://www.hessenschau.de/panorama/fuldatal-waffen-flak-munition-und-n
s-devotionalien-sichergestellt-v1,waffen-beschlagnahmt-fuldatal-100.html).
Bereits anlässlich von Durchsuchungsmaßnahmen im September 2023, die
auch im Zusammenhang mit dem Verbot der rechtsextremistischen
„Artgemeinschaft“ standen, wurden ebenso Waffen und NS-Devotionalien
aufgefunden (
https://www.fr.de/frankfurt/sicher-wieder-grossrazzia-gegen-rechte-in-he
ssen-lka-stellt-waffen-und-ns-devotionalien-zr-92550642.html). Im Juni 2023
waren bei einer Person in Sachsen beispielsweise mehr als 50 Kurz- und
Langwaffen sowie 60 Kilogramm Munition und NS-Devotionalien
aufgefunden worden (
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/chemnitz/vogtland/auer
bach-razzia-durchsuchung-nazi-material-reichsbuerger-100.html). Die
Aufzählung ließe sich fortsetzen. Die Bundesministerin des Innern und für
Heimat, Nancy Faeser, betonte selbst anlässlich der Vorstellung eines
Maßnahmepaketes gegen Rechtsextremismus die Notwendigkeit der konsequenten
Entwaffnung von Neonazis und Reichsbürgern (vgl. u. a.
https://www.spiegel.de/
politik/deutschland/nancy-faeser-stellt-massnahmenpaket-gegen-rechtsextremi
smus-vor-a-9666bae7-dea9-4bc1-9142-9158502e64a9). Allerdings konnte die
Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen keine aktuellen Zahlen
vorlegen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/5521). Auch ist nicht bekannt, welche Schlussfolgerungen
die Bundesregierung aus dem Evaluierungsbericht zum Dritten
Waffenrechtsänderungsgesetz vom 30. August 2023 für die Umsetzung ihrer Vorhaben im
Hinblick auf die konsequente Entwaffnung von Neonazis und Reichsbürgern
ziehen möchte.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10843
20. Wahlperiode 26.03.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 25. März 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deshalb ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller der
Informationsstand der Behörden und dessen Aktualität über das reale Gefahrenpotenzial
von wesentlicher Bedeutung.
1. Von wie vielen Rechtsextremisten, Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern
und Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“, die
a) per 1. Januar 2023 bzw.
b) per 1. Januar 2024
über eine waffenrechtliche Erlaubnis und/oder über Waffen verfügen, hat
die Bundesregierung Kenntnis (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2022 waren insgesamt 1 051 Rechtsextremisten
und etwa 400 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ Inhaber mindestens einer
waffenrechtlichen Erlaubnis.
Angesichts der unverändert hohen Fluktuation, Dynamik und Volatilität im
Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“
kann zu den Waffenerlaubnissen des diesbezüglich zuzuordnenden
Personenkreises keine konkrete Zahlenangabe erfolgen. Die Anzahl entsprechender
Erlaubnisse liegt im mittleren zweistelligen Bereich.
Die vorgenannten Zahlen umfassen Personen, die im Erhebungszeitraum nach
den einschlägigen rechtlichen Regelungen dem Personenpotential des
abgefragten Phänomenbereichs zugerechnet wurden. Sie stellen eine Zusammenfassung
der in den Ländern erhobenen Informationen und der im
Verantwortungsbereich des Bundes vorliegenden Kenntnisse dar.
Abschließende Zahlen für das Jahr 2023 liegen der Bundesregierung noch nicht
vor.
Eine Aufschlüsselung nach Ländern erfolgt aufgrund der föderalen Ordnung
nicht.
2. Bei wie vielen der in Frage 1a erfragten Personen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Maßnahmen und Verfahren zur Prüfung und zum
Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse eingeleitet bzw. beendet worden (bitte
nach Bundesländern sowie Stand der waffenrechtlichen Überprüfungen
auflisten)?
3. Bei wie vielen der in Frage 1b erfragten Personen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Maßnahmen und Verfahren zur Prüfung und zum
Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse eingeleitet bzw. beendet worden (bitte
nach Bundesländern sowie Stand der waffenrechtlichen Überprüfungen
auflisten)?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Regelanfrage und Nachberichtspflicht finden grundsätzlich
kontinuierlich Prüfungen zum Fortbestand der waffenrechtlichen Erlaubnisse
statt.
Infolge der Einführung einer Verbundabfrage im Jahr 2022 zur Erhebung der
waffenrechtlichen Erlaubnisse bzw. Entzüge bei Rechtsextremisten wurden im
Erhebungszeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 insgesamt
181 rechtsextremistischen Personen waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen
oder durch diese Personen im Zusammenhang mit einer staatlichen Maßnahme,
wie etwa einer vorangegangenen Anhörung durch die Waffenbehörde,
freiwillig zurückgegeben.
Seit Einrichtung des Phänomenbereichs „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“
im November 2016 wurden bis zum 31. Dezember 2022 etwa 1 125
waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen.
Angesichts der unverändert hohen Fluktuation, Dynamik und Volatilität im
Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“
kann diesbezüglich keine Zahlenangabe erfolgen. Der Bundesregierung liegen
für das Jahr 2023 in allen drei Phänomenbereichen bislang keine
abschließenden Zahlen vor.
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung
illegaler Waffen bei Durchsuchungsmaßnahmen bei Rechtsextremisten,
Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern, und wie viele Personen aus dem
Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des
Staates“ oder in von Rechtsextremisten, Reichsbürgern bzw.
Selbstverwaltern und Personen aus dem Phänomenbereich
„verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ genutzten Objekten und
Fahrzeugen in den Jahren 2022 und 2023, und zu welchen Nachmeldungen ist es
in diesem Zusammenhang für 2021 gekommen (bitte nach Gesamtzahl
der Fälle, Bundesland, Art der Waffen und Munition, Datum der
Durchsuchung einschließlich der Ergebnisse etwaiger Sonderauswertungen der
Behörden, Stand der jeweiligen Ermittlungsverfahren und bzw. oder
Verurteilungen sowie Anzahl der Ermittlungsverfahren nach den §§ 129 und
129a des Strafgesetzbuches (StGB) aufschlüsseln.)?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Einsatz von legalen
und illegalen Waffen durch Rechtsextremisten, Reichsbürgern bzw.
Selbstverwaltern, und wie viele Personen aus dem Phänomenbereich
„verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ in den Jahren
2022 und 2023 bei der Begehung von Straftaten aus dem
Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK)-rechts sowie PMK-nicht
zuzuordnen, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem
Zusammenhang für 2021 gekommen (bitte nach Gesamtzahl der Fälle,
Bundesland, Datum und Art der Straftat, Status und Art der eingesetzten Waffen
einschließlich der Ergebnisse etwaiger Sonderauswertungen der
Behörden sowie Anzahl der Ermittlungen nach den §§ 129 und 129a StGB
aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Eine automatisierte statistische Auswertung im „Kriminalpolizeilichen
Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) nach der
Anzahl der festgestellten oder eingesetzten Waffen ist nicht möglich. Bei der
Angabe von Waffenfunden und Stückzahlen im Rahmen von
Durchsuchungsmaßnahmen handelt es sich nicht um eine Pflichtangabe im KPMD-PMK. Des
Weiteren kann im KPMD-PMK weder zwischen „legalen“ und „illegalen“ Waffen
noch nach „Sicherstellung“ und „Einsatz“ automatisiert unterschieden werden.
Für das Jahr 2022 führte das Bundeskriminalamt (BKA) eine
Sonderauswertung zu den Obertatmitteln „Waffen/Gefährliches Werkzeug“ sowie „Spreng-
und Brandmittel“ im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität
-rechts-“, (PMK -rechts-) durch. Die dieser Sonderauswertung zugrunde
liegenden Fallzahlen wurden auf der Basis des Tatmittelkatalogs erhoben. Zur
detaillierten Darstellung relevanter Teilaspekte, die nicht mittels automatisierter
Abfrage generiert werden können (tatsächlicher Einsatz des Tatmittels,
Angriffsziel, detaillierte Betrachtung bestimmter Untertatmittel), erfolgte eine
händische Auswertung der im Rahmen des Meldedienstes erfassten Sachverhalte.
Im Jahr 2022 wurden insgesamt 481 Delikte mit dem Obertatmittel Waffe/
Gefährliches Werkzeug gemeldet (Stichtag: 31. Januar 2023). In 43 Prozent der
Fälle (206) handelte es sich um Gewaltdelikte. In Relation zum
Gesamtstraftatenaufkommen PMK -rechts- betrug der Anteil der Delikte mit Waffenbezug in
diesem Jahr 2 Prozent (2021: 2,2 Prozent).
Von den 481 erfassten Delikten kam es in 400 Fällen zum Einsatz von Waffen
oder zur Bedrohung mit einer oder mehreren Waffen, die in 294 Fällen gegen
Personen und 129 Mal gegen Sachen gerichtet waren. In 63 Fällen wurden
Waffen im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen oder anlässlich von
Kontrollen aufgefunden. Bei 23 Sachverhalten konnte keine Zuordnung zu einer der
oben aufgeführten Kategorien getroffen werden. Bei einigen Sachverhalten
wurden Waffen oder gefährliche Werkzeuge sowohl eingesetzt als auch im
Rahmen einer Durchsuchung oder Kontrolle aufgefunden. Zusätzlich wurden
diese zum Teil gleichzeitig sowohl gegen Personen als auch Sachen eingesetzt.
Ein Aufsummieren der Zahlen ist daher unzulässig.
Folgende Tabelle bildet die Anzahl an Delikten nach Art der festgestellten
Untertatmittel, die dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ zuzuordnen
sind, ab. Da zu einer Straftat mehrere verschiedene Tatmittel erfasst sein
können, ist eine sogenannte Mehrfachnennung bei den Untertatmitteln möglich.
Ein Aufsummieren der Delikte, getrennt nach Untertatmittel, ist daher nicht
zulässig.
Untertatmittel Delikte nach Untertatmittel
Wurfgeschoss 174
Hieb- und Stichwaffe 107
Schlaggegenstand/-waffe 98
Sonstige Waffe/Gefährliches Werkzeug 52
Reizstoffsprühgerät 36
Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe 27
Munition/Munitionsteile 10
Faustfeuerwaffe 11
Langwaffe 9
Softair-/Paintballwaffe 4
Dekowaffe 2
Kriegswaffe/Wesentliches Teil 3
Waffe/Gefährliches Werkzeug 8
Unter dem Oberthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“ wurden für 2022
(Stichtag: 31. Januar 2023) vier Fälle mit dem Obertatmittel „Waffe/
Gefährliches Werkzeug“ dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet und sind
damit in den oben aufgeführten Zahlen zur PMK -rechts- enthalten.
Für den Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- (ab 1. Januar 2023 PMK
-sonstige Zuordnung-) liegt keine Sonderauswertung vor, sodass keine
Unterscheidung nach Einsatz und/oder Durchsuchung möglich ist.
Insgesamt wurden zum Stichtag: 31. Januar 2023 für den Phänomenbereich
-nicht zuzuordnen- 654 Fälle im Jahr 2022 mit dem Obertatmittel „Waffe/
Gefährliches Werkzeug“ gemeldet, davon 28 mit dem Oberthemenfeld
„Reichsbürger/Selbstverwalter“.
Folgende Tabelle bildet die Anzahl an Delikten nach Art der festgestellten
Untertatmittel, die dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ zuzuordnen
sind, ab. Da zu einer Straftat mehrere verschiedene Tatmittel erfasst sein
können, ist eine sogenannte Mehrfachnennung bei den Untertatmitteln möglich.
Ein Aufsummieren der Delikte, getrennt nach Untertatmittel, ist daher nicht
zulässig.
Untertatmittel Delikte nach Untertatmittel
Wurfgeschoss 245
Hieb- und Stichwaffe 164
Schlaggegenstand/-waffe 109
Sonstige Waffe/Gefährliches Werkzeug 52
Reizstoffsprühgerät 71
Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe 10
Munition/Munitionsteile 11
Faustfeuerwaffe 4
Langwaffe 5
Softair-/Paintballwaffe 3
Dekowaffe 1
Kriegswaffe/Wesentliches Teil 2
Waffe/Gefährliches Werkzeug 12
Eine Zuordnung der Tatverdächtigen zu Personen aus dem Bereich
„verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ ist im KPMD-PMK nicht
möglich.
Eine Auswertung für das Jahr 2023 liegt zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht
vor.
Beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) werden die
fragegegenständlichen Informationen statistisch nicht erfasst, so dass eine
Beantwortung für das Jahr 2023 mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist. Zur
Beantwortung wäre die händische Sichtung des gesamten Aktenbestand erforderlich,
was die Ressourcen in der betroffenen Abteilung beim GBA für einen nicht
absehbaren Zeitraum vollständig beanspruchen und deren Ermittlungsarbeit zum
Erliegen bringen würde. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu den Fragen 1 bis 1i der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/8711; die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 73 der Abgeordneten Martina Renner auf Bundestagsdrucksache
20/8804 sowie die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 5 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5521
verwiesen, auf Letztere mit der Aktualisierung, dass in Fall 1 derzeit die
Hauptverhandlung vor dem Thüringer Oberlandesgericht stattfindet; die
Anklageschrift hat Tatvorwürfe nach § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) und § 129a
StGB zum Gegenstand. Das Verfahren gegen den Beschuldigten, bei dem eine
doppelläufige Schrotflinte aufgefunden werden konnte (Fall 2), wurde im Juni
2023 zur weiteren Strafverfolgung an die zuständige Landesjustiz Nordrhein-
Westfalen abgegeben. In den Fällen 3 und 4 erfolgten im Jahr 2023
Verurteilungen; im Fall 4 ist das Urteil bereits rechtskräftig. Zu den letztgenannten
Verfahren ist anzumerken, dass in dem Verfahrenskomplex aufgrund von
Abtrennungen nunmehr drei Verfahren beim GBA anhängig sind, in denen Schusswaffen
sichergestellt wurden. In diesen Verfahren ist Anklage vor den
Oberlandesgerichten Frankfurt am Main, München und Stuttgart erhoben worden, wobei das
Oberlandesgericht Stuttgart das Hauptverfahren bereits in vollem Umfang
eröffnet hat. Sämtliche Anklagen haben unter anderem Tatvorwürfe nach § 129a
StGB zum Gegenstand.
6. Über wie viele Rechtsextremisten, Reichsbürger bzw. Selbstverwalter
und Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“, die
a) per 1. Januar 2023 bzw.
b) per 1. Januar 2024
über eine Waffenherstellungserlaubnis gemäß §§ 21 bzw. 26 des
Waffengesetzes (WaffG) verfügten, hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
7. Über wie viele Rechtsextremisten, Reichsbürger bzw. Selbstverwalter
und Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“, die
a) per 1. Januar 2023 bzw.
b) per 1. Januar 2024
über eine Waffenhandelserlaubnis gemäß § 21 WaffG verfügen, hat die
Bundesregierung Kenntnis, und wie viele davon handeln auch mit
sogenannten Militaria-Artikeln (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
8. Über wie viele Rechtsextremisten, Reichsbürger bzw. Selbstverwalter
und Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“, die
a) per 1. Januar 2023 bzw.
b) per 1. Januar 2024
über eine Schießstättenerlaubnis gemäß § 27 WaffG verfügen, hat die
Bundesregierung Kenntnis (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
9. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die in
den Fragen 6, 7 und 8 genannten waffenrechtlichen Erlaubnisse seit 2022
widerrufen bzw. der Widerruf eingeleitet (bitte nach Art der Erlaubnis
und Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellungen
vor.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Schießübungen von
Rechtsextremisten, Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern und Personen
aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung
des Staates“ mit legalen wie illegalen Waffen in den Jahren 2022 und
2023 im In- und Ausland, und zu welchen Nachmeldungen ist es in
diesem Zusammenhang für 2021 gekommen (bitte nach Gesamtzahl der
Fälle, Bundesland, Ort und Art der Schießübung, verwendeten Waffen
und organisatorischem Hintergrund der an den Schießübungen
beteiligten Neonazis sowie Ermittlungen nach den §§ 129 und 129a StGB
auflisten)?
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 27. Dezember 2022 sind der
Bundesregierung 23 Fallkomplexe bekannt geworden, in denen
Rechtsextremisten einzelne oder auch mehrere aufeinanderfolgende Schießübungen
abgehalten haben. In etwa der Hälfte der Fallkomplexe fanden die Schießübungen
im europäischen Ausland statt.
Zur Einordnung und Bewertung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/7052 und bezüglich der Aufschlüsselung wird auf die Antwort zu
Frage 7 der der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/12267 verwiesen.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
11. In wie vielen Fällen wurden bei Straf- und Gewalttaten gegen
Geflüchtete bzw. Flüchtlings- und Asylunterkünfte, die sich 2022 und 2023
ereigneten, legale bzw. illegale Schusswaffen durch die Täterinnen und Täter
verwendet, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem
Zusammenhang für 2021 gekommen (bitte nach Datum, Art der Schusswaffe,
Tatort, Bundesland auflisten)?
Seit dem 1. Januar 2019 besteht im KPMD-PMK ein bundesweit einheitlicher
Angriffszielkatalog. Straftaten gegen Asylbewerber/Flüchtlinge werden seither
unter diesem Angriffsziel abgebildet. In der nachstehenden Tabelle wurden
Straftaten aufgelistet, die dem Unterangriffsziel „Asylbewerber/Flüchtlinge“
zugeordnet werden und bei denen mindestens eines der Untertatmittel
„Faustfeuerwaffe“, „Softair-/Paintballwaffe“, „Langwaffe“, „Kriegswaffe/
Wesentlicher Teil“, „Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe“, „Dekowaffe“ eingetragen
worden ist (Abfragedatum: 13. Oktober 2023). Die Auflistung kann auch Fälle
beinhalten, bei denen es zu keinen „aktiven“ Angriffen gekommen ist.
Beispielhaft hierfür sind z. B. das ausschließliche Mitführen von Waffen oder das
Auffinden von Waffen im Zuge von polizeilichen Kontrollmaßnahmen.
Eine Unterscheidung zwischen „legalen“ und „illegalen“ Waffen ist anhand der
Fallzahlendatei „Lagebild Auswertung politisch motivierte Straftaten“
(LAPOS) des BKA nicht möglich.
PHB* Tatzeit Land Tatort Waffe
PMK-Rechts 20.07.2021 NI Drochtersen Waffe/Gefährliches Werkzeug
09.09.2021 ST Magdeburg Waffe/Gefährliches Werkzeug
02.10.2021 BE Berlin Faustfeuerwaffe
14.02.2022 BB Forst Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
23.02.2022 BW Friedrichshafen Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
26.03.2022 ST Halle Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
20.04.2022 BW Kißlegg Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
22.06.2022 NW Mönchengladbach Faustfeuerwaffe,
Langwaffe,
Softair-/Paintballwaffe,
Sonstige Waffe/gefährliches Werkzeug
25.06.2022 NW Krefeld Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
14.07.2022 ST Halle Faustfeuerwaffe
20.10.2022 ST Salzwedel Softair-/Paintballwaffe
28.10.2022 NI Sehnde Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
30.10.2022 TH Amt Wachsenburg Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
24.01.2023 NI Apen Faustfeuerwaffe
29.01.2023 HE Bad Soden-Salmünster Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
30.03.2023 NW Velbert Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
13.04.2023 SN Chemnitz Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
21.05.2023 ST Merseburg Softair-/Paintballwaffe
29.06.2023 NW Mülheim Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
09.07.2023 BW Oberkirch Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
18.08.2023 TH Altenburg Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
22.09.2023 TH Mühlhausen Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
29.11.2023 NW Ratingen Waffe/Gefährliches Werkzeug,
mgl. Softairwaffe
PMK-
Ausländische Ideologie
10.09.2022 BY Eggenfelden Softair-/Paintballwaffe
PMK-Sonstige
Zuordnung
20.07.2022 ST Stendal Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
02.01.2023 NI Wolfsburg Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
Angriffsziel „Asylunterkunft“
In der nachstehenden Tabelle wurden Straftaten aufgelistet, die dem
Angriffsziel „Asylunterkunft“ zugeordnet werden und bei denen mindestens eines der
Untertatmittel „Faustfeuerwaffe“, „Softair-/Paintballwaffe“, „Langwaffe“,
„Kriegswaffe/Wesentlicher Teil“, „Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe“,
„Dekowaffe“ eingetragen worden ist (Abfragedatum: 13. Oktober 2023). Die
Auflistung kann auch Fälle beinhalten, bei denen es zu keinen „aktiven“ Angriffen
gekommen ist. Beispielhaft hierfür sind z. B. das ausschließliche Mitführen von
Waffen oder das Auffinden von Waffen im Zuge von polizeilichen
Kontrollmaßnahmen.
Eine Unterscheidung zwischen „legalen“ und „illegalen“ Waffen ist anhand
LAPOS nicht möglich.
Die im Folgenden aufgeführten Fälle wurden sowohl mit dem Angriffsziel
„Asylunterkunft“ als auch mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“
gemeldet und sind deshalb in der Tabelle oben zum Angriffsziel „Asylbewerber/
Flüchtling ebenfalls enthalten.
PHB* Tatzeit Land Tatort Waffe
PMK-Rechts 09.09.2021 ST Magdeburg Waffe/Gefährliches Werkzeug
28.10.2022 NI Sehnde Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
29.01.2023 HE Bad Soden-
Salmünster
Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
09.07.2023 BW Oberkirch Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
12.08.2023 TH Ellrich Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
29.11.2023 NW Ratingen Waffe/Gefährliches Werkzeug, mgl. Softairwaffe
PMK-Sonstige
Zuordnung
02.01.2023 NI Wolfsburg Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
* Phänomenbereich (PHB)
12. In wie vielen Fällen stellten die Polizeibehörden der Länder und des
Bundes und das Zollkriminalamt nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2022 und 2023 Schusswaffen bzw. Waffenteile sicher (bitte
nach Jahren und Zusammenhang der Waffenfeststellung wie bei der
Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/12314 auflisten)?
In der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS) werden keine Informationen im
Sinne der Fragestellung erfasst. Entsprechende polizeiliche statistische Daten
liegen der Bundesregierung daher nicht vor.
Durch den Zollfahndungsdienst wurden in den Jahren 2022 und 2023 folgende
Mengen an Schusswaffen sichergestellt (die Zahlen enthalten auch
Sicherstellungen von gleichgestellten Waffen: Luftdruck-, Gas-, CO2-, Softairwaffen):
Scharfe Schusswaffen Gleichgestellte Waffen nach dem Waffenrecht Waffenteile
2022 347 854 5 145
2023 376 406 1 324
Eine statistische Aufschlüsselung nach Art des unerlaubten Umgangs (z. B.
Einfuhr, Besitz, Handel etc.) ist nicht möglich.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
13. In wie vielen Fällen stellten die Polizeibehörden der Länder und des
Bundes nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 und
2023 verborgene Schusswaffendepots fest (bitte nach Datum, Ort,
Anzahl und Art der aufgefundenen Waffen aufschlüsseln?
Falls der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, auf welche
Weise ist innerhalb der deutschen Polizei sichergestellt, dass sich
Polizeibehörden nach dem Fund eines Waffendepots Informationen zu anderen
Fällen solcher Waffendepots, typische Modus Operandi, mutmaßliche
Täterstrukturen etc. beschaffen können?
20. In wie vielen Fällen stellte die Polizei nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 verborgene Sprengstoffdepots fest
(bitte nach Datum, Ort, Menge und Art des Sprengstoffs aufschlüsseln)?
Die Fragen 13 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistischen Daten vor.
Zu der Frage, auf welche Weise innerhalb der deutschen Polizei sichergestellt
ist, dass sich die Polizeibehörden nach dem Fund eines Waffendepots
Informationen zu anderen Fällen solcher Waffendepots, typische modus operandi,
mutmaßliche Täterstrukturen etc. beschaffen, wird auf die Nutzung der operativen
Komponente des „Polizeilichen Informations- und Analyse Verbundes“ (PIAV)
verwiesen. Diese hat zum Ziel, anhand der Analyse von ausgewählten
Personen-, Fall- und Sachdaten u. a. Tat-Tat- und Tat-Täter-Zusammenhänge zu
erkennen. Im Falle des Fundes eines Waffendepots sind die entsprechenden
Falldaten im PIAV bereitzustellen.
14. In wie vielen Fällen stellten die Polizeibehörden der Länder und des
Bundes und das Zollkriminalamt nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2022 und 2023 illegale Waffentransporte fest (bitte nach
Datum, Ort, Anzahl und Art der Waffen aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistischen Daten vor.
15. In wie vielen und welchen der in den Fragen 12 bis 14 erfragten Fälle
verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung die Betroffenen bzw.
letzten Besitzer über waffenrechtliche Erlaubnisse (bitte nach Datum, Ort
und Art der waffenrechtlichen Erlaubnisse aufschlüsseln)?
16. In wie vielen und welchen der in den Fragen 12 bis 14 erfragten Fälle
wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seither eine Prüfung oder ein
Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse eingeleitet (bitte nach Datum,
Ort, Art der waffenrechtlichen Erlaubnisse und Verfahrensstand
aufschlüsseln)?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
In Bezug auf einen Einzelfall wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/5481 verwiesen. Eine weitergehende Beantwortung erfordert eine
händische Auswertung und ist mit zumutbarem Aufwand nicht möglich. Zur
Begründung wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
17. In wie vielen der in den Fragen 12 bis 14 erfragten Fälle handelte es sich
nach Kenntnis der Bundesregierung bei den festgestellten Schusswaffen
um solche im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes (bitte nach Datum,
Ort, Herkunft, Anzahl und Art der Waffen aufschlüsseln)?
Von den im Jahr 2022 sichergestellten Waffen wurde bei 52 Stück ein Verstoß
gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz festgestellt, von den im Jahr 2023
sichergestellten Waffen 19 Stück.
Eine Aufschlüsselung nach Datum, Ort, Herkunft, Anzahl und Art der Waffen
würde eine händische Einzelauswertung erfordern, die mit zumutbarem
Aufwand nicht möglich ist.
In den in der Antwort zu den Fragen 4 und 5 genannten Verfahren wurden
lediglich im Fall 3 bei Durchsuchungsmaßnahmen am 20./21. April 2022 in
Boxberg (Baden-Württemberg) drei Kriegswaffen im Sinne des
Kriegswaffenkontrollgesetzes sichergestellt. Dabei handelt es sich um ein Maschinengewehr
M53 des Herstellers Zastava, ein vollautomatisches Gewehr G3 des Herstellers
Heckler & Koch und eine Maschinenpistole Typ Uzi des Herstellers IMI. Wie
die Waffen in den Besitz des Angeklagten gelangten, konnte nicht
nachvollzogen werden. Eine weitergehende Beantwortung erfordert eine händische
Auswertung und ist mit zumutbarem Aufwand nicht möglich; zur Begründung wird
auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
18. In wie vielen der in den Fragen 12 bis 14 erfragten Fälle wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung ein politischer Hintergrund festgestellt
und/oder eine Zuordnung in die Phänomenbereiche der Politisch
motivierten Kriminalität vorgenommen (bitte nach Datum, Ort,
Phänomenbereich PMK sowie Anzahl und Art der Waffen aufschlüsseln)?
Eine weitergehende Beantwortung erfordert eine händische Auswertung und ist
mit zumutbarem Aufwand nicht möglich. Zur Begründung wird auf die
Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
19. In wie vielen Fällen stellte die Polizei nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 Sprengstoff sicher (bitte nach Datum,
Ort, Menge und Art des Sprengstoffs [gewerblicher, militärischer
Sprengstoff, Selbstlaborate] aufschlüsseln)?
Im Tatmitteldienst (TMD) sind für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt sechs
Fälle erfasst, in denen explosionsgefährliche Stoffe sichergestellt wurden:
Datum Ort Menge Art des Sprengstoffes
(gewerblicher, militärischer Sprengstoff
oder Selbstlaborate)
28.02.2022 29451 Dannenberg Unbekannt* Selbstlaborat
24.03.2022 76855 Annweiler am Trifels Ca. 235 g Unbekannt*
Unbekannt Selbstlaborat
24.05.2022 25469 Halstenbek Ca. 3 470 g Selbstlaborat
10.10.2022 83714 Miesbach, 94572 Schöfweg
Langfuhrt
sechs Glasröhrchen
und ca. 68 g
Selbstlaborat
24.03.2023 30952 Ronneberg Unbekannt Selbstlaborat
28.06.2023 Königs-Wusterhausen, Zossen,
Mellensee
5 kg Gewerblich
* Die Angaben im TMD beruhen auf den Eintragungen der ermittlungsführenden Dienststellen der Länder. Wenn dort „unbekannt“ bei
Menge oder Art des Sprengstoffes angegeben ist, kann die Bundesregierung dazu keine Angaben machen.
Hierbei ist anzumerken, dass im TMD nach Inkrafttreten neuer
Erfassungsrichtlinien im Jahr 2022 lediglich auswertbare Tatmittelerkenntnisse erfasst sind und
nicht alle Bundesländer in gleichem Maße entsprechende Tatmittel an das BKA
melden. Demnach bildet der TMD keinen statistischen Überblick über die
Sicherstellung aller explosionsgefährlichen Stoffe ab, da dies nicht Ziel des
TMD ist und diese Erkenntnisse aus dem PIAV erhoben werden können.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6639
verwiesen. Eine weitergehende Beantwortung ist mit zumutbarem Aufwand nicht
möglich; zur Begründung wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5
verwiesen.
21. In wie vielen Fällen stellte die Polizei nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 illegale Sprengstofftransporte fest
(bitte nach Datum, Ort, Menge und Art des Sprengstoffs aufschlüsseln)?
22. In wie vielen und welchen der in den Fragen 19 bis 21 erfragten Fälle
verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung die Betroffenen bzw.
letzten Besitzer über sprengstoffrechtliche Erlaubnisse (bitte nach Datum,
Ort und Art der sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse aufschlüsseln)?
23. In wie vielen und welchen der in den Fragen 19 bis 21 erfragten Fälle
wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seither eine Prüfung oder ein
Entzug der sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse eingeleitet (bitte nach
Datum, Ort, Art der sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse und
Verfahrensstand aufschlüsseln)?
24. In wie vielen der in den Fragen 19 bis 21 erfragten Fälle wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung ein politischer Hintergrund festgestellt
und/oder eine Zuordnung in die Phänomenbereiche der Politisch
motivierten Kriminalität vorgenommen (bitte nach Datum, Ort,
Phänomenbereich PMK sowie Anzahl und Art der Waffen aufschlüsseln)?
Die Fragen 21 bis 24 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistischen Daten vor.
25. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Ergebnissen des Evaluierungsberichtes zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz
im Einzelnen, und welchen Handlungsbedarf hat sie daraufhin
identifiziert?
Die politischen Gespräche innerhalb der Bundesregierung zu diesem Thema
dauern an.
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