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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
100 Fragen zur Einjahresbilanz der Zukunftsstrategie für Forschung und Innovation
(insgesamt 100 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
02.04.2024
Antwortdauer
33 Tage
Aktualisiert
22.05.2024
ThemenBildung & Forschung
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1051329.02.2024
100 Fragen zur Einjahresbilanz der Zukunftsstrategie für Forschung und Innovation
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
100 Fragen zur Einjahresbilanz der Zukunftsstrategie für Forschung und
Innovation
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger hat
vor einem Jahr, am 8. Februar 2023, die sogenannte Zukunftsstrategie
Forschung und Innovation vorgestellt. Nach Angaben des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF) hat die Bundesregierung damit „die Ziele,
Meilensteine und Prioritäten ihrer Forschungs- und Innovationspolitik für die
kommenden Jahre“ festgelegt (www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/zukunftsstrate
gie/zukunftsstrategie_node.html).
Im Dezember 2023 hat die Bundesregierung einen ersten Umsetzungsbericht
der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation veröffentlicht (www.bmbf.de/
SharedDocs/Downloads/de/2023/umsetzungsbericht_zukunftsstrategie.pdf?__b
lob=publicationFile&v=1). Darin betont die Bundesregierung: „Zur
Erfolgskontrolle und Messung der Fortschritte setzt die Zukunftsstrategie dabei
besonders auf die Messbarkeit ihrer Ziele. Ziel ist es, das Monitoring möglichst
effizient aufzusetzen und bestehende Datenbestände synergetisch zu nutzen. Zum
einen soll das Monitoring systematisch entlang der 17 querschnittlich in der
Zukunftsstrategie definierten Indikatoren erfolgen. Diese Indikatoren tragen
einem breiten Innovationsverständnis und einer starken Transferorientierung in
Forschung und Innovation Rechnung.“
Der Umsetzungsbericht hält nach Wahrnehmung der Fragesteller jedoch nicht
das, was die Bundesregierung versprochen hat. Anstatt über die
Erfolgskontrolle und Messung der Fortschritte zu berichten, verliert sich der Bericht nach
Ansicht der Fragesteller über die Aufzählung von zwei weiteren Strategien, der
Ankündigung eines Reallabore-Gesetzes und allgemeinen Ausführungen zum
SprinD-Freiheitsgesetz.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich die Zukunftsquote im Bundeshaushalt zwischen 2021 und
2024 entwickelt?
2. Wie haben sich in Deutschland seit 2021 die gemeinsam mit den
Ländern, Kommunen und der Wirtschaft getätigten Investitionen in
Forschung und Entwicklung (FuE) gemessen am Bruttoinlandsprodukt
(BIP) entwickelt?
3. Wie kontrolliert die Bundesregierung die Zielerreichung, dass Bund,
Länder, Kommunen und Wirtschaft bis 2025 3,5 Prozent des BIP in
Forschung und Entwicklung investieren, und wo steht Deutschland zu
Beginn des Jahres 2024?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10513
20. Wahlperiode 29.02.2024
4. Wie haben sich die FuE-Ausgaben des Bundes seit 2021 gemessen an
den FuE-Ausgaben der Unternehmen in Deutschland entwickelt?
5. Wie haben sich die Haushaltsmittel bzw. Haushaltsansätze für die
Projektförderung des Bundes im Bereich der Forschungsförderung in realen
Preisen seit 2021 entwickelt?
6. Welche Prioritäten setzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund
begrenzter Haushaltsmittel mit Blick auf die einzelnen Missionen der
Zukunftsstrategie (bitte tabellarisch die im Bundeshaushalt 2024
verfügbaren Haushaltsmittel je Mission darstellen)?
7. Wie sieht die Aufgabenverteilung zwischen der nationalen
Zukunftsstrategie und der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung aus,
gibt es nach Auffassung der Bundesregierung ggf. Doppelstrukturen,
und wenn ja, welche, wenn ja, was folgt daraus?
8. Wie groß ist der Beitrag, den der Beteiligungsfonds für
Zukunftstechnologien und das ERP-Sondervermögen (ERP = Enterprise Resource
Planning) bis 2023 für deutsche Start-ups leisten, und wie viele Start-ups
wurden bislang gefördert, und wie lange?
9. Wie viele nicht marktfähige Innovationen und Entwicklungen von
Zukunftstechnologien von gemeinnützigen Organisationen wurden im Jahr
2023 unterstützt, und wie viel Geld wurde dafür eingesetzt?
10. Wie hat sich seit 2021 die Beteiligung von Start-ups von der Seedphase
bis hin zur späten Wachstumsphase an dem Beteiligungsfonds für
Zukunftstechnologien und an dem ERP-Sondervermögen entwickelt (bitte
tabellarisch darstellen)?
11. Wie hat sich seit 2021 die Gründungsrate (Neugründungen in Relation
zum Unternehmensbestand) im Technologiesektor entwickelt, und wie
hoch lag die Gründungsrate im Hochtechnologiesektor im Jahr 2023?
12. Wie hat sich seit 2021 die Anzahl akademischer (Aus-)Gründungen in
Deutschland entwickelt (bitte tabellarisch darstellen), und welches
messbare Ziel setzt sich die Bundesregierung für die Jahre 2024 und 2025?
13. Wie unterstützt das BMBF Start-up-Gründungen dabei, „von den
Angeboten des Europäischen Innovationsrates (EIC)“ zu profitieren (www.bm
bf.de/SharedDocs/Publikationen/de/bmbf/1/730650_Zukunftsstrategie_F
orschung_und_Innovation.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 19)?
14. Wird die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) im
dritten Jahr der Koalition von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
gegründet und die Arbeit aufnehmen, wenn ja, wann wird das DATI-
Konzept vorgestellt, und wann soll die Gründung erfolgen, und wenn
nein, warum nicht?
15. Wie viele Mittel wurden in den Jahren 2022 und 2023 für die DATI
bereitgestellt, und wie viele Mittel wurden real verausgabt (bitte
tabellarisch samt Auflistung des Mittelabflusses darstellen)?
16. Von welchen Förderprogrammen des BMBF können Fachhochschulen
derzeit profitieren (bitte tabellarisch mit der verfügbaren
Gesamtfördersumme und dem jeweiligen Förderhöchstbetrag auflisten), und in
welcher Gesamthöhe haben Fachhochschulen zwischen 2021 und 2023 von
der Forschungsförderung des Bundes profitiert?
17. Welche Synergien zwischen regionalen, nationalen und europäischen
Förderinstrumenten gibt es in den „Innovationsregionen“, die auf S. 19
(ebd.) thematisiert werden?
18. Welche Innovationsregionen gibt es nach Auffassung der
Bundesregierung, und mit welcher konkreten Förderung können sie rechnen?
19. Wie wurden entsprechend der Ankündigung auf S. 26 (ebd.)
strukturschwache Regionen durch die Bundesregierung dabei unterstützt,
„Förderungen aus den EU-Strukturfonds für den Kapazitätsaufbau zu
nutzen“, wie viele EU-Mittel aus den Strukturfonds konnten in diesem Zuge
eingeworben werden, und für welche Projekte (bitte tabellarisch
auflisten)?
20. Wie viele national geförderte Innovationsprojekte gab es im Jahr 2023,
und wie viele wurden im Jahr 2023 in den EIC eingespeist, und welche
messbaren Fortschritte hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2022 bei
der Verknüpfung der entsprechenden nationalen mit den europäischen
Förderprogrammen erreicht?
21. Wie viele Knowledge and Innovation Communities (KIC) gibt es auf
nationaler Ebene, und welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung
aus diesen europäisch finanzierten Wissens- und
Innovationsgemeinschaften?
22. Welche Key Performance Indicators wurden definiert, um die durch die
Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) an den Markt
gebrachten Sprunginnovationen objektiv bewerten zu können?
23. Wie hat sich der Anteil Deutschlands an den eingeworbenen
Zuwendungen der EU-Mitgliedstaaten im aktuellen EU-Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation im Vergleich zu Horizont 2020 seit dem Jahr
2020 entwickelt (bitte tabellarisch darstellen)?
24. Hat die Bundesregierung den Kürzungen bei Horizont Europa in Höhe
von 2,1 Mrd. Euro im Europäischen Rat zugestimmt, und wenn ja,
warum?
25. Welche Auswirkungen haben die Kürzungen nach Auffassung der
Bundesregierung für deutsche Wissenschaftsorganisationen, Unternehmen
und Start-ups?
26. Wie hat sich der Anteil des aus dem Ausland angeworbenen
Wissenschafts- und Forschungspersonals an Universitäten in
Deutschland seit 2020 entwickelt, welche konkreten Maßnahmen unternimmt die
Bundesregierung, um das selbst gesetzte Ziel, den Anteil des aus dem
Ausland angeworbenen Wissenschafts- und Forschungspersonals an
Universitäten auf 15 Prozent im Jahr 2025 zu steigern, zu erreichen
(ebd., S. 24)?
27. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2022 im
Bereich Open Access unternommen, um das selbsterklärte Ziel von
„mehr Flexibilität, Offenheit und Agilität in der Förderpolitik des
Bundes“ zu erreichen, welche ggf. weiteren Maßnahmen stehen zur
Umsetzung an (ebd., S. 30)?
28. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2022 im
Bereich Open Science unternommen, um das selbsterklärte Ziel von
„mehr Flexibilität, Offenheit und Agilität in der Förderpolitik des
Bundes“ zu erreichen, und welche ggf. weiteren Maßnahmen stehen zur
Umsetzung an?
29. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2022 im
Bereich Open Data unternommen, um das selbsterklärte Ziel von mehr
„Flexibilität, Offenheit und Agilität in der Förderpolitik des Bundes“ zu
erreichen, und welche ggf. weiteren Maßnahmen stehen zur Umsetzung
an?
30. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2022 im
Bereich Open Innovation unternommen, um das selbsterklärte Ziel von
„mehr Flexibilität, Offenheit und Agilität in der Förderpolitik des
Bundes“ zu erreichen, und welche ggf. weiteren Maßnahmen stehen zur
Umsetzung an?
31. Wie hat sich seit 2021 die Innovationsquote von kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) entwickelt, und welche konkreten Maßnahmen
unternimmt die Bundesregierung, um ihr selbst gestecktes Ziel von 60
Prozent im Jahr 2025 zu erreichen (ebd., S. 25)?
32. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze im Bereich der
Forschungs- und Innovationsförderung für KMU zwischen den Jahren
2018 und 2024 in realen Preisen entwickelt (bitte sowohl für das BMBF
als auch für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
[BMWK] grafisch als auch tabellarisch darstellen)?
33. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF und BMWK in den Jahren 2024 und 2025 für
Neubewilligungen im Bereich der Forschungs- und Innovationsförderung für
KMU zur Verfügung?
34. Nach welchen objektiven Kriterien beabsichtigt die Bundesregierung,
die Entwicklung der Zusammenarbeit von Unternehmen, insbesondere
von KMU, zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren mit
Forschungseinrichtungen, zur Erforschung und Lösungsfindung für
Fragestellungen aus der Praxis zu messen?
35. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Jahr 2023 ergriffen, um
die Zusammenarbeit von Unternehmen, insbesondere KMU,
zivilgesellschaftlichen Akteuren mit Forschungseinrichtungen, zur Erforschung
und Lösungsfindung für Fragestellungen aus der Praxis zu stärken?
36. Wie hat sich seit 2021 der Anteil an Gründerinnen von Start-ups
entwickelt, und welches messbare Ziel setzt sich die Bundesregierung bis
2025?
37. Wie hat sich der Anteil der 30- bis 34-jährigen akademisch
Qualifizierten oder beruflich Höherqualifizierten seit 2021 entwickelt, und welche
konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um ihr selbst
gestecktes Ziel von 55 Prozent bis zum Jahr 2025 zu erreichen (ebd.,
S. 27)?
38. Wie hat sich der Anteil von Frauen bei Professuren seit 2021 entwickelt,
und wie will die Bundesregierung ihr selbst gestecktes Ziel von 30
Prozent bis zum Jahr 2025 erreiche, welchen konkreten Einfluss will die
Bundesregierung auf Berufungen der Hochschulen der Länder nehmen
(ebd., S. 28)?
39. Welche konkreten Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus der Deep-
Tech-Talents-Initiative und des Women2Invest-Programms des EIT, das
sie als Referenz für ihre nationalen Programme und Vorhaben zitiert
(ebd., S. 26)?
40. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten in Forschung und Entwicklung
seit 2020 entwickelt, und welches messbare Ziel setzt sich die
Bundesregierung bis 2025?
41. Nach welchen objektiven Kriterien beabsichtigt die Bundesregierung,
die Beschleunigung von Unternehmensgründungen zu messen?
42. Welche Veränderungen gab es bei der Zeitdauer von
Unternehmensgründungen im Jahr 2023, und welches messbare Ziel setzt sich die
Bundesregierung bis 2025?
43. Welche rechtlichen Änderungen und digitalen Prozesse braucht es nach
Auffassung der Bundesregierung, um das selbst gesetzte Ziel zu
erreichen, eine Unternehmensgründung in 24 Stunden zu ermöglichen (ebd.,
S. 30)?
44. Nach welchen objektiven Kriterien beabsichtigt die Bundesregierung,
die Verschlankung und Beschleunigung von Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben zu messen?
45. Welche Veränderungen gab es bei der Zeitdauer von
Bewilligungsprozessen von Forschungs- und Forschungsentwicklungsvorhaben im Jahr
2023, und welches messbare Ziel setzt sich die Bundesregierung bis
2025?
46. Nach welchen objektiven Kriterien beabsichtigt die Bundesregierung zu
messen, ob moderne rechtliche Rahmenbedingungen für Reallabore
geschaffen wurden und die Erprobung von Innovationen unter realen
Bedingungen dadurch besser zum digitalen und nachhaltigen Wandel
beitragen?
47. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen wurden im Jahr 2023 für
Reallabore geschaffen, und welche Reallabore gingen in dem Jahr an den
Start?
48. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze für die Umsetzung
der Mission „Ressourceneffiziente und auf kreislauffähiges Wirtschaften
ausgelegte wettbewerbsfähige Industrie und nachhaltige Mobilität
ermöglichen“ seit 2022 im Bundeshaushalt entwickelt?
49. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im Rahmen der
Mission „Ressourceneffiziente und auf kreislauffähiges Wirtschaften
ausgelegte wettbewerbsfähige Industrie und nachhaltige Mobilität
ermöglichen“ zur Verfügung?
50. Wurden messbare objektive Zielvorgaben für die Mission
„Ressourceneffiziente und auf kreislauffähiges Wirtschaften ausgelegte
wettbewerbsfähige Industrie und nachhaltige Mobilität ermöglichen“ definiert,
und wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
51. Ab wann erachtet die Bundesregierung die Mission
„Ressourceneffiziente und auf kreislauffähiges Wirtschaften ausgelegte wettbewerbsfähige
Industrie und nachhaltige Mobilität ermöglichen“ als erfüllt an?
52. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze für die Umsetzung
der Mission „Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährungssicherheit und
Bewahrung der Biodiversität voranbringen“ seit 2022 im
Bundeshaushalt entwickelt?
53. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im Rahmen der
Mission „Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährungssicherheit und
Bewahrung der Biodiversität voranbringen“ zur Verfügung?
54. Wurden messbare objektive Zielvorgaben für die Mission „Klimaschutz,
Klimaanpassung, Ernährungssicherheit und Bewahrung der Biodiversität
voranbringen“ definiert, und wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
55. Ab wann erachtet die Bundesregierung die Mission „Klimaschutz,
Klimaanpassung, Ernährungssicherheit und Bewahrung der Biodiversität
voranbringen“ als erfüllt an?
56. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze im Bereich der
Klimaforschung zwischen den Jahren 2018 und 2024 in realen Preisen
entwickelt (bitte grafisch als auch tabellarisch darstellen)?
57. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im
Bereich der Klimaforschung zur Verfügung?
58. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze für die Umsetzung
der Mission „Gesundheit für alle verbessern“ seit 2022 im
Bundeshaushalt entwickelt?
59. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im Rahmen der
Mission „Gesundheit für alle verbessern“ zur Verfügung?
60. Wurden messbare objektive Zielvorgaben für die Mission „Gesundheit
für alle verbessern“ definiert, und wenn ja, welche, und wenn nein,
warum nicht?
61. Ab wann erachtet die Bundesregierung die Mission „Gesundheit für alle
verbessern“ als erfüllt an?
62. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze im Bereich der
Gesundheitsforschung zwischen den Jahren 2018 und 2024 in realen
Preisen entwickelt (bitte grafisch als auch tabellarisch darstellen)?
63. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im
Bereich der Gesundheitsforschung zur Verfügung?
64. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze für die Umsetzung
der Mission „Digitale und technologische Souveränität Deutschlands
und Europas sichern und Potenziale der Digitalisierung nutzen“ seit
2022 im Bundeshaushalt entwickelt?
65. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im Rahmen der
Mission „Digitale und technologische Souveränität Deutschlands und
Europas sichern und Potenziale der Digitalisierung nutzen“ zur
Verfügung?
66. Wurden messbare objektive Zielvorgaben für die Mission „Digitale und
technologische Souveränität Deutschlands und Europas sichern und
Potenziale der Digitalisierung nutzen“ definiert, und wenn ja, welche,
wenn nein, warum nicht?
67. Ab wann erachtet die Bundesregierung die Mission „Digitale und
technologische Souveränität Deutschlands und Europas sichern und
Potenziale der Digitalisierung nutzen“ als erfüllt an?
68. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze im Bereich der
Quantentechnologien zwischen den Jahren 2018 und 2024 in realen
Preisen entwickelt (bitte sowohl für das BMBF als auch für das BMWK
grafisch als auch tabellarisch darstellen)?
69. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF und BMWK in den Jahren 2024 und 2025 für
Neubewilligungen im Bereich der Quantentechnologien zur Verfügung?
70. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze im Bereich der
Batterieforschung zwischen den Jahren 2018 und 2024 in realen Preisen
entwickelt (bitte grafisch als auch tabellarisch sowohl für das BMBF als
auch für das BMWK unter Berücksichtigung des Klima- und
Transformationsfonds darstellen)?
71. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF und BMWK in den Jahren 2024 und 2025 für
Neubewilligungen im Bereich der Batterieforschung zur Verfügung?
72. Wie haben sich im Bundeshaushalt die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze
im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) zwischen den Jahren 2018
und 2024 in realen Preisen entwickelt?
73. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im KI-Bereich
zur Verfügung?
74. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze des BMBF im
Bereich der 6G-Forschung zwischen den Jahren 2018 und 2024 in realen
Preisen entwickelt (bitte grafisch als tabellarisch darstellen)?
75. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im
Bereich der 6G-Forschung zur Verfügung?
76. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze des BMBF im
Bereich der Robotik zwischen den Jahren 2018 und 2024 in realen Preisen
entwickelt (bitte grafisch als auch tabellarisch darstellen)?
77. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF und BMWK in den Jahren 2024 und 2025 für
Neubewilligungen im Bereich der Robotik zur Verfügung?
78. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze des BMBF im
Bereich „Kommunikationssysteme“ zwischen den Jahren 2018 und 2024 in
realen Preisen entwickelt (bitte grafisch als auch tabellarisch darstellen)?
79. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im
Bereich „Kommunikationssysteme“ zur Verfügung?
80. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze des BMBF im
Bereich „Materialforschung“ zwischen den Jahren 2018 und 2024 in realen
Preisen entwickelt (bitte grafisch als auch tabellarisch darstellen)?
81. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im
Bereich „Materialforschung“ zur Verfügung?
82. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze des BMBF im
Bereich „Mikroelektronik“ zwischen den Jahren 2018 und 2024 in realen
Preisen entwickelt (bitte grafisch als auch tabellarisch darstellen)?
83. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im
Bereich „Mikroelektronik“ zur Verfügung?
84. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze des BMBF im
Bereich „Supercomputing“ zwischen den Jahren 2018 und 2024 in realen
Preisen entwickelt (bitte grafische als auch tabellarisch darstellen)?
85. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im
Bereich „Supercomputing“ zur Verfügung?
86. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze des BMBF im
Bereich „Autonomes Fahren“ zwischen den Jahren 2018 und 2024 in realen
Preisen entwickelt (bitte grafisch als auch tabellarisch darstellen)?
87. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im
Bereich „Autonomes Fahren“ zur Verfügung?
88. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze des BMBF im
Bereich „Werkstoffinnovationen“ zwischen den Jahren 2018 und 2024 in
realen Preisen entwickelt (bitte grafisch als auch tabellarisch darstellen)?
89. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im
Bereich „Werkstoffinnovationen“ zur Verfügung?
90. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze für die Umsetzung
der Mission „Raumfahrt stärken, Weltraum und Meere erforschen,
schützen und nachhaltig nutzen“ seit 2022 im Bundeshaushalt entwickelt?
91. Wurden messbare objektive Zielvorgaben für die Mission „Raumfahrt
stärken, Weltraum und Meere erforschen, schützen und nachhaltig
nutzen“ definiert, und wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
92. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im Rahmen der
Mission „Raumfahrt stärken, Weltraum und Meere erforschen, schützen
und nachhaltig nutzen“ zur Verfügung?
93. Ab wann erachtet die Bundesregierung die Mission „Raumfahrt stärken,
Weltraum und Meere erforschen, schützen und nachhaltig nutzen“ als
erfüllt an?
94. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze des BMBF im
Bereich der Meeresforschung zwischen den Jahren 2018 und 2024 in realen
Preisen entwickelt (bitte grafisch als auch tabellarisch darstellen)?
95. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im
Bereich der Meeresforschung zur Verfügung?
96. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze für die Umsetzung
der Mission „Gesellschaftliche Resilienz, Vielfalt und Zusammenhalt
stärken“ seit 2022 im Bundeshaushalt entwickelt?
97. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im Rahmen der
Mission „Gesellschaftliche Resilienz, Vielfalt und Zusammenhalt
stärken“ zur Verfügung?
98. Wurden messbare objektive Zielvorgaben für die Mission
„Gesellschaftliche Resilienz, Vielfalt und Zusammenhalt stärken“ definiert, und wenn
ja, welche, wenn nein, warum nicht?
99. Ab wann erachtet die Bundesregierung die Mission „Gesellschaftliche
Resilienz, Vielfalt und Zusammenhalt stärken“ als erfüllt an?
100. Wie oft haben sich seit dem 8. Februar 2023 die Missionsteams getroffen
(bitte tabellarisch auflisten)?
Berlin, den 23. Februar 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1089602.04.2024
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10513 - 100 Fragen zur Einjahresbilanz der Zukunftsstrategie für Forschung und Innovation
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10513 –
100 Fragen zur Einjahresbilanz der Zukunftsstrategie für Forschung und
Innovation
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger hat
vor einem Jahr, am 8. Februar 2023, die sogenannte Zukunftsstrategie
Forschung und Innovation vorgestellt. Nach Angaben des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Bundesregierung damit „die
Ziele, Meilensteine und Prioritäten ihrer Forschungs- und Innovationspolitik
für die kommenden Jahre“ festgelegt (www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/zuku
nftsstrategie/zukunftsstrategie_node.html).
Im Dezember 2023 hat die Bundesregierung einen ersten Umsetzungsbericht
der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation veröffentlicht (www.bmb
f.de/SharedDocs/Downloads/de/2023/umsetzungsbericht_zukunftsstrategie.pd
f?__blob=publicationFile&v=1). Darin betont die Bundesregierung: „Zur
Erfolgskontrolle und Messung der Fortschritte setzt die Zukunftsstrategie dabei
besonders auf die Messbarkeit ihrer Ziele. Ziel ist es, das Monitoring
möglichst effizient aufzusetzen und bestehende Datenbestände synergetisch zu
nutzen. Zum einen soll das Monitoring systematisch entlang der 17
querschnittlich in der Zukunftsstrategie definierten Indikatoren erfolgen. Diese
Indikatoren tragen einem breiten Innovationsverständnis und einer starken
Transferorientierung in Forschung und Innovation Rechnung.“
Der Umsetzungsbericht hält nach Wahrnehmung der Fragesteller jedoch nicht
das, was die Bundesregierung versprochen hat. Anstatt über die
Erfolgskontrolle und Messung der Fortschritte zu berichten, verliert sich der Bericht nach
Ansicht der Fragesteller über die Aufzählung von zwei weiteren Strategien,
der Ankündigung eines Reallabore-Gesetzes und allgemeinen Ausführungen
zum SprinD-Freiheitsgesetz.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation wurde am 8. Februar 2023 im
Kabinett beschlossen. Sie stellt die Basis für die Forschungs- und
Innovationsaktivitäten (FuI-Aktivitäten) der Bundesregierung dar und zielt auf eine starke
strategische Positionierung des deutschen FuI-Systems. Als FuI-politische
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10896
20. Wahlperiode 02.04.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 28. März 2024 übermittelt und mit Schreiben vom 17. April 2024 korrigiert.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Dachstrategie formuliert die Zukunftsstrategie 188 Zielstellungen für sechs
Missionen. Zudem werden sechs FuI-politische Querschnittsthemen adressiert.
Die Zukunftsstrategie wird unter Federführung des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF) ressortübergreifend umgesetzt. Dazu werden
sowohl bestehende Vorhaben als auch neue Ansätze integriert. Die
Zukunftsstrategie nutzt eine innovative Governancestruktur, die durch die Einrichtung
von ressortübergreifenden Missionsteams eine funktionale Ressortabstimmung
und agiles Arbeiten ermöglicht. Zudem wird mit dem Forum #
Zukunftsstrategie ein produktiver Ansatz der Beratung und der Einbindung von Experten und
Expertinnen verfolgt. Die Zukunftsstrategie ist als „lebende“ Strategie angelegt.
Damit wird die Offenheit für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der mit
ihr verknüpften Zielstellungen verbunden. Wichtige Grundlage für die
Weiterentwicklung der FuI-politischen Strategie ist ein adäquater Monitoringansatz
und die Weiterentwicklung von 17 FuI-Indikatoren.
Die Operationalisierung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation
erfolgt während der 20. Legislaturperiode in vier Phasen. Nach der Phase der
Strategieentwicklung (1) folgte nach Kabinettsbeschluss im Jahr 2023 eine
Aufbauphase (2), die insbesondere auf die Realisierung des
Governanceansatzes gerichtet war. Zum Governanceansatz wurde im Bericht der
Bundesregierung zur Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation im
Dezember 2023 Stellung bezogen. Die im Jahr 2024 folgende
Umsetzungsphase (3) zielt nun auf die weitere und fokussierte Bearbeitung der in der
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation definierten Ziele. Die Reviewphase (4)
wird im Jahr 2025 Erreichtes zusammenführen, eine Zwischenbilanz ziehen
und Anknüpfungspunkte für die FuI-politische Strategie in der folgenden
Legislaturperiode ausweisen. Ein Bilanzbericht ist für Mai 2025 geplant.
Bei den folgenden Antworten wird auf eine Angabe inflationsbereinigter
„realer Preise“ verzichtet. Für eine Umrechnung wird auf die Daten zum
Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verwiesen.
Der Haushalt 2025 ist Gegenstand des aktuellen
Haushaltsaufstellungsverfahrens. Somit können zum jetzigen Zeitpunkt im Folgenden nur Angaben bis
einschließlich 2024 gemacht werden.
1. Wie hat sich die Zukunftsquote im Bundeshaushalt zwischen 2021 und
2024 entwickelt?
Im Auftrag des BMBF hat das Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung
(ZEW) eine Studie zur Einführung einer Zukunftsquote durchgeführt, die im
Jahr 2021 veröffentlicht wurde. Darin wird die Zukunftsquote des
Bundeshaushalts für das Jahr 2021 auf 17,02 Prozent beziffert, wobei nur der Kernhaushalt
betrachtet wird. In einem im März 2024 veröffentlichten Policy Brief berichtet
das ZEW über eine Neuberechnung der Zukunftsquote für die Jahre 2018 bis
2023, die neben dem Kernhaushalt auch die Sondervermögen einbezieht.
Demnach lag das seit dem Jahr 2018 gemessene Maximum im Jahr 2022 bei
20,4 Prozent. Der Wert für das Jahr 2023 wurde auf 20,0 Prozent beziffert.
2. Wie haben sich in Deutschland seit 2021 die gemeinsam mit den
Ländern, Kommunen und der Wirtschaft getätigten Investitionen in
Forschung und Entwicklung (FuE) gemessen am Bruttoinlandsprodukt
(BIP) entwickelt?
Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Deutschland lagen im Jahr
2021 bei 113,2 Mrd. Euro. Im Jahr 2022 stiegen die Ausgaben nach vorläufigen
Berechnungen auf 121,4 Mrd. Euro. Der Anteil der Ausgaben für Forschung
und Entwicklung am Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag im Jahr 2022 nach
vorläufigen Berechnungen wie bereits seit dem Jahr 2020 bei 3,1 Prozent. Für das
Jahr 2023 liegen noch keine Zahlen vor.
3. Wie kontrolliert die Bundesregierung die Zielerreichung, dass Bund,
Länder, Kommunen und Wirtschaft bis 2025 3,5 Prozent des BIP in
Forschung und Entwicklung investieren, und wo steht Deutschland zu
Beginn des Jahres 2024?
Um die nationale Entwicklung des 3,5-Prozent-Ziels für Forschung und
Entwicklung nachvollziehen zu können, beauftragen der Bundeskanzler und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder regelmäßig die
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) damit, zu ihrer Herbstsitzung einen
Sachstandsbericht zum Stand des 3,5-Prozent-Ziels vorzulegen. Hierfür sind
verlässliche statistische Daten erforderlich, die vielfach erst zeitversetzt
verfügbar sind. Der letzte Bericht wurde am 6. November 2023 verabschiedet und ist
auf der Webseite der GWK abrufbar. Für die Jahre 2023 und 2024 liegen noch
keine Daten vor.
4. Wie haben sich die FuE-Ausgaben des Bundes seit 2021 gemessen an
den FuE-Ausgaben der Unternehmen in Deutschland entwickelt?
Der Bundesregierung liegen zu FuE-Ausgaben der Unternehmen für das Jahr
2022 noch keine Daten vor. Ein Vergleich ist somit nicht darstellbar.
5. Wie haben sich die Haushaltsmittel bzw. Haushaltsansätze für die
Projektförderung des Bundes im Bereich der Forschungsförderung in
realen Preisen seit 2021 entwickelt?
Die Ausgaben des Bundes für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung im
Rahmen der Projektförderung wurden von 16.050 Mio. Euro im Jahr 2021 auf
17.929 Mio. Euro im Jahr 2022 gesteigert. Für das Jahr 2023 liegen noch keine
Zahlen vor.
6. Welche Prioritäten setzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund
begrenzter Haushaltsmittel mit Blick auf die einzelnen Missionen der
Zukunftsstrategie (bitte tabellarisch die im Bundeshaushalt 2024
verfügbaren Haushaltsmittel je Mission darstellen)?
Die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation bietet einen neuartigen
Rahmen innerhalb der Bundesregierung, um ressortübergreifend Ziele,
Schwerpunkte und Meilensteine der Forschungs- und Innovationspolitik zu definieren
und effektiv zu koordinieren. Mit Blick auf die forschungs- und
innovationspolitischen Herausforderungen definiert die Zukunftsstrategie sechs Missionen.
Diese spiegeln die zentralen Zukunftsfelder des Koalitionsvertrags (KoaV) zur
20. Legislaturperiode wider. Die Missionen wurden seither durch
entsprechende Schwerpunktsetzungen als Teilmissionen weiter konkretisiert. Für die
Umsetzung der Missionen wurden im Ressortkreis konkrete Missionsziele
vereinbart (siehe Zukunftsstrategie Forschung und Innovation). Die
Gelingensverantwortung für deren Umsetzung obliegt den Ressorts, die diese Missionsziele
eingebracht haben.
Neben der fachlichen Schwerpunktsetzung leistet insbesondere der innovative
Governanceansatz einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der
Zukunftsstrategie. Sechs agile ressortübergreifende Missionsteams arbeiten
kontinuierlich an der Umsetzung der sechs Missionen der Zukunftsstrategie
und agieren dabei in engem Austausch mit den Expertinnen und Experten des
von der Bundesregierung berufenen Forums #Zukunftsstrategie. Die effiziente
und transparente Kommunikation aller an der Umsetzung Beteiligten wird
durch die Nutzung einer digitalen Kollaborationsplattform unterstützt.
Die Umsetzung der Zukunftsstrategie erfolgt nach den Haushalts- und
Finanzplanungsansätzen im Rahmen des Bundeshaushalts und obliegt den jeweils
zuständigen Bundesressorts. Eine darüber hinausgehende, eigenständige
Budgetplanung für die Zukunftsstrategie existiert nicht. Vielmehr gilt – wie für andere
Strategien im Allgemeinen auch – ein genereller Finanzierungsvorbehalt.
7. Wie sieht die Aufgabenverteilung zwischen der nationalen
Zukunftsstrategie und der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung
aus, gibt es nach Auffassung der Bundesregierung ggf.
Doppelstrukturen, und wenn ja, welche, wenn ja, was folgt daraus?
Nationale und europäische Forschungsförderung sind komplementär
zueinander zu sehen, Doppelstrukturen bestehen nicht. Unter Beachtung des
Subsidiaritätsprinzips wird auf der Ebene der Europäischen Union (EU) insbesondere
jene Art von Forschungsförderung betrieben, die einen besonderen
europäischen Mehrwert darstellt. Dazu gehören insbesondere die Förderung von
Forschung und Innovation in grenzüberschreitenden Verbundprojekten, aber auch
die Schaffung eines europaweiten Wettbewerbs von Einzelprojekten wie er zum
Beispiel über den Europäischen Forschungsrats (ERC) oder den Europäischen
Innovationsrat (EIC) realisiert wird. Die Bundesregierung setzt sich für eine
aktive Nutzung des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation,
Horizont Europa ein und unterstützt deutsche Antragstellende über ein eigenes
Netzwerk von Nationalen Kontaktstellen.
8. Wie groß ist der Beitrag, den der Beteiligungsfonds für
Zukunftstechnologien und das ERP-Sondervermögen (ERP = Enterprise Resource
Planning) bis 2023 für deutsche Start-ups leisten, und wie viele
Startups wurden bislang gefördert, und wie lange?
Das Gesamtvolumen der seit 2004 eingegangenen Beteiligungen aus den
Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Beteiligungsfonds für
Zukunftstechnologien („Zukunftsfonds“) an deutschen Start-ups beträgt 1.630,4 Mio. Euro
(Stichtag: 31. März 2023/30. Juni 2023). Die Anzahl der finanzierten deutschen
Start-ups beträgt 3 289 (Stichtag 31. März 2023/30. Juni 2023).
9. Wie viele nicht marktfähige Innovationen und Entwicklungen von
Zukunftstechnologien von gemeinnützigen Organisationen wurden im Jahr
2023 unterstützt, und wie viel Geld wurde dafür eingesetzt?
Gemeinnützige Forschungseinrichtungen profitieren von verschiedenen
Programmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
und des BMBF. Das BMWK fördert mit seinen Programmen „Industrielle
Gemeinschaftsforschung“ (IGF) und „FuE-Förderung gemeinnütziger externer
Industrieforschungseinrichtungen – Innovationskompetenz“ (INNO-KOM)
vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben. Von der Förderung profitieren unter
anderem auch gemeinnützige Forschungseinrichtungen. Im Rahmen der IGF
wurden im Jahr 2023 gemeinnützigen Organisationen mit Mitteln in Höhe von
55,3 Mio. Euro gefördert, bei INNO-KOM in Höhe von 75,5 Mio. Euro.
Gemäß Nationaler Strategie für Soziale Innovationen und
Gemeinwohlorientierten Unternehmen hat auch das BMBF seine Anstrengungen erhöht,
Förderprogramme für sozial-innovative, darunter vor allem auch gemeinnützige
Organisationen, zu öffnen bzw. spezifisch zu entwickeln. Fördermaßnahmen für
Soziale Innovationen wie „Gesellschaft der Ideen“, „Gesellschaft der
Innovationen“ und der „Open Social Innovation-Prozess“ sind hier besonders zu nennen
und investierten im Jahr 2023 rund 4,5 Mio. Euro.
Eine genaue Zahl nicht marktfähiger Innovationen und Entwicklungen von
Zukunftstechnologien lässt sich nicht beziffern, da keine Daten dazu erhoben
werden, inwiefern geförderte Vorhaben (perspektivisch) ihre Ergebnisse
vermarkten oder die veröffentlichten Ergebnisse von anderen interessierten
Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum aufgegriffen werden.
10. Wie hat sich seit 2021 die Beteiligung von Start-ups von der Seedphase
bis hin zur späten Wachstumsphase an dem Beteiligungsfonds für
Zukunftstechnologien und an dem ERP-Sondervermögen entwickelt (bitte
tabellarisch darstellen)?
Innerhalb der Frist ist eine einheitliche Darstellung der Entwicklung der
Finanzierungen aus dem ERP-Sondervermögen und aus dem Zukunftsfonds nicht
möglich, da hierfür große Datenmengen ausgewertet und vereinheitlicht
werden müssen.
Die Kapitalzusagen aus dem ERP-Sondervermögen und dem Zukunftsfonds an
die Fonds beträgt nach den jüngsten der Bundesregierung vorliegenden Daten
7.642,68 Mio. Euro.
11. Wie hat sich seit 2021 die Gründungsrate (Neugründungen in Relation
zum Unternehmensbestand) im Technologiesektor entwickelt, und wie
hoch lag die Gründungsrate im Hochtechnologiesektor im Jahr 2023?
Es wird auf die über das frei zugängliche Dashboard der Expertenkommission
Forschung und Innovation (EFI) verfügbaren Daten zur Gründungsrate
verwiesen.
12. Wie hat sich seit 2021 die Anzahl akademischer (Aus-)Gründungen in
Deutschland entwickelt (bitte tabellarisch darstellen), und welches
messbare Ziel setzt sich die Bundesregierung für die Jahre 2024 und
2025?
Die Förderung wissenschaftsbasierter Start-ups ist ein Kernanliegen der
Bundesregierung. Verschiedene Maßnahmen und Ansatzpunkte zur Verbesserung
der Rahmenbedingungen für Start-ups beziehungsweise Start-up-Ökosysteme
werden in der Zukunftsstrategie sowie in der Start-up-Strategie der
Bundesregierung benannt.
Die Anzahl sämtlicher Ausgründungen an Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen werden nicht zentral erfasst.
Für Hochschulen liefert der Gründungsradar des Stifterverbands Hinweise auf
das Gründungsgeschehen und die Anzahl an Ausgründungen. Dabei ist zu
beachten, dass nicht alle angeschriebenen Hochschulen Daten zurückmelden und
thematisch spezialisierte Hochschulen (zum Beispiel
Verwaltungsfachhochschulen, Kunsthochschulen oder theologische Hochschulen) nicht
berücksichtigt werden. Neuere Daten liegen noch nicht vor.
Gründungsradar 2020
(Betrachtungszeitraum
2019)
Gründungsradar 2022
(Betrachtungszeitraum
2020)
Anzahl
Ausgründungen an Hochschulen
2.176 2.779
Davon basierend auf
Schutzrechten wie
z. B. Patenten
186 254
Für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen finden sich im „Pakt für
Forschung und Innovation Monitoring-Bericht 2023“ Angaben zur Anzahl an
Ausgründungen, die zur Verwertung von geistigem Eigentum oder Know-how
der Einrichtung unter Abschluss einer formalen Vereinbarung gegründet
wurden (entsprechende Zahlen für das Jahr 2023 werden im Sommer 2024 mit dem
Monitoring-Bericht 2024 vorgelegt).
2021 2022
Anzahl Ausgründungen, mit Verwertung von
geistigem Eigentum/Know-how der Einrichtung
unter Abschluss einer formalen Vereinbarung
58 44
Ergänzend kann auch auf die Antragszahlen für bundesweite Förderprogramme
zurückgegriffen werden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl
akademischer Ausgründungen aus dem EXIST-Gründungsstipendium und dem EXIST-
Forschungstransfer.
2021 2022 2023
Anzahl akademischer Ausgründungen aus dem
EXIST-Gründungsstipendium
246 188 129
Anzahl akademischer Ausgründungen aus dem
EXIST-Forschungstransfer
34 38 25
13. Wie unterstützt das BMBF Start-up-Gründungen dabei, „von den
Angeboten des Europäischen Innovationsrates (EIC)“ zu profitieren (www.b
mbf.de/SharedDocs/Publikationen/de/bmbf/1/730650_Zukunftsstrategi
e_Forschung_und_Innovation.pdf?__blob=publicationFile&v=4,
S. 19)?
Das BMBF ist das federführende Ressort der deutschen Delegation im
Programmausschuss des EIC und des European Innovation Ecosystems (EIE). Hier
erfolgt die programmatische und politische Steuerung der beiden
Innovationsprogramme. Die direkte Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen
und Start-ups, die ihre Innovation entlang der Wertschöpfungskette in den
Markt bringen wollen, erfolgt über die Nationale Kontaktstelle EIC, die von
BMBF und BMWK finanziert wird.
14. Wird die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) im
dritten Jahr der Koalition von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP gegründet und die Arbeit aufnehmen, wenn ja, wann wird das
DATI-Konzept vorgestellt, und wann soll die Gründung erfolgen, und
wenn nein, warum nicht?
Die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) soll in diesem Jahr
gegründet werden und ihre Arbeit aufnehmen. Die Gründung erfolgt, sobald
die wesentlichen Verfahrensschritte zur Schaffung der hierfür nötigen
Voraussetzungen durchgeführt sind. Dazu gehören die geplante Kabinettsbefassung
zum Konzept für die DATI sowie das geplante Antragsverfahren zur
Beteiligung des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen nach § 65 der
Bundeshaushaltsordnung. Das BMBF befindet sich aktuell in der Finalisierung des
Konzepts für die DATI und wird dieses im Anschluss an die Kabinettsbefassung
veröffentlichen.
15. Wie viele Mittel wurden in den Jahren 2022 und 2023 für die DATI
bereitgestellt, und wie viele Mittel wurden real verausgabt (bitte
tabellarisch samt Auflistung des Mittelabflusses darstellen)?
Der Ansatz und die Verausgabung der Mittel für die DATI für die
Haushaltsjahre 2022 und 2023 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
2022 2023
Ansatz 15.000 Tausend Euro (TEUR), davon zunächst
15.000. TEUR qualifiziert gesperrt; Entsperrung in
Höhe von 1.700 TEUR erfolgte am 10. November
2022 durch den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages
50.000 TEUR, davon 35.400
TEUR qualifiziert gesperrt
Mittelabfluss 6 TEUR 1.212 TEUR
16. Von welchen Förderprogrammen des BMBF können Fachhochschulen
derzeit profitieren (bitte tabellarisch mit der verfügbaren
Gesamtfördersumme und dem jeweiligen Förderhöchstbetrag auflisten), und in
welcher Gesamthöhe haben Fachhochschulen zwischen 2021 und 2023 von
der Forschungsförderung des Bundes profitiert?
Zahlreiche Förderprogramme des BMBF stehen auch Fachhochschulen (FH)
bzw. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) offen. Aktuelle
Förderprogramme, die sich an FH bzw. HAW richten, sind unter anderem über die
Förderdatenbank des Bundes einsehbar. Insgesamt haben FH bzw. HAW
zwischen den Jahren 2021 und 2023 von den verschiedenen Fördermaßnahmen des
BMBF profitiert. Auf die Anlage wird verwiesen.
17. Welche Synergien zwischen regionalen, nationalen und europäischen
Förderinstrumenten gibt es in den „Innovationsregionen“, die auf S. 19
(ebd.) thematisiert werden?
18. Welche Innovationsregionen gibt es nach Auffassung der
Bundesregierung, und mit welcher konkreten Förderung können sie rechnen?
Die Fragen 17 und 18 werden im Zusammenhang beantwortet.
Deutschland verfügt über eine Vielzahl innovativer Regionen, die das Potential
aufweisen, sich in ihrer Innovationsdynamik und Sichtbarkeit mit den stärksten
Regionen der Welt messen zu lassen. Mit dem Förderinstrument
„Innovationsregionen“ soll dieses Potential gehoben werden. Die Konzeptionierung wird
derzeit vorbereitet. Synergien zwischen regionalen, nationalen und
europäischen Förderinstrumenten werden im Zuge der Konkretisierung des
Förderinstruments Berücksichtigung finden.
19. Wie wurden entsprechend der Ankündigung auf S. 26 (ebd.)
strukturschwache Regionen durch die Bundesregierung dabei unterstützt,
„Förderungen aus den EU-Strukturfonds für den Kapazitätsaufbau zu
nutzen“, wie viele EU-Mittel aus den Strukturfonds konnten in diesem
Zuge eingeworben werden, und für welche Projekte (bitte tabellarisch
auflisten)?
Im Schwerpunkt sind die Länder für die Umsetzung des EU-Strukturfonds
zuständig. Dies gilt für die Strukturfonds-Programmierung und
Projektbewilligung. Die Bundesregierung steht über die Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Synergiendialog“ jedoch im Austausch mit den Ländern, um die verstärkte
Förderung von Forschung und Innovation durch Programme aus dem Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu unterstützen und dabei Synergien
zu heben, insbesondere mit dem laufenden neunten EU-Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation „Horizont Europa“. Dies geschieht zum Teil über
fördertechnische Maßnahmen, über den Wissenstransfer zu Best-practice-
Beispielen sowie über zielgerichtete Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Daten aus den Ländern, wie Förderungen der EU-Strukturfonds für den
Kapazitätsaufbaue in den Ländern genutzt werden, liegen der Bundesregierung nicht
vor.
20. Wie viele national geförderte Innovationsprojekte gab es im Jahr 2023,
und wie viele wurden im Jahr 2023 in den EIC eingespeist, und welche
messbaren Fortschritte hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2022 bei
der Verknüpfung der entsprechenden nationalen mit den europäischen
Förderprogrammen erreicht?
Das BMBF und das BMWK haben nationale Innovationsförderprogramme bei
der Zertifizierung für das sogenannte EIC Plug-in unterstützt. Das EIC Plug-in
verbindet nationale Instrumente mit dem EIC durch die Möglichkeit einer
vereinfachten Antragstellung im EIC Accelerator. Im Jahr 2022 wurden fünf
Programme zertifiziert, darunter die Förderung der Bundesagentur für
Sprunginnovationen (SPRIND), die „EXIST“-Gründungsförderung und die Förderlinie für
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) „KMU-innovativ“. In mehreren
Workshops und bilateralen Gesprächen haben das BMBF und das BMWK 2023
die nationalen Programme motiviert und unterstützt, entsprechende Prozesse zu
entwickeln, um das Plug-in in die Programme zu integrieren. Inzwischen
konnten bereits drei Start-ups erfolgreich in die EIC Accelerator Pipeline
aufgenommen werden. Die Anzahl national auf Landes- und Bundesebene geförderten
Innovationsprojekte oder Projekte mit Innovationselementen wird in
Gesamtsumme nicht erhoben. Das im Jahr 2021 einberufene EIC Forum zielt darauf
ab, die Koordination zwischen nationalen und regionalen
Innovationsprogrammen und -aktivitäten im Rahmen von Horizont Europa zu verbessern. Es soll
u. a. Synergien fördern und Überschneidungen vermeiden. Deutschland ist
hierin aktiv beteiligt. Im Rahmen von Eureka startete im Jahr 2022 mit der
Kooperationsvereinbarung (Memorandum of Understanding, MoU) zwischen Eureka
und der Europäischen Kommission ein Dialog, gemeinsam Maßnahmen zur
Steigerung der Synergien zu erörtern und zu erproben. Deutschland wird diesen
Prozess im Rahmen des deutsch-kanadischen Eureka-Vorsitzes ab Juli 2024
weiter vorantreiben. Eureka ist das weltweit größte zwischenstaatliche
Netzwerk von Forschungs- und Innovationsministerien sowie Förderagenturen
(derzeit 43 Länder und EU-Kommission).
21. Wie viele Knowledge and Innovation Communities (KIC) gibt es auf
nationaler Ebene, und welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung
aus diesen europäisch finanzierten Wissens- und
Innovationsgemeinschaften?
Das vom Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT) angebotene
Instrument der EIT KICs stößt in Deutschland auf eine große Resonanz. Alle
der derzeit neun KICs haben auch einen Standort in Deutschland und weisen
eine starke deutsche Beteiligung auf. Die KICs „EIT Health“, „EIT Raw
Materials“, „EIT Food“ sowie „EIT Kultur und Kreativwirtschaft“ werden zudem von
deutschen Partnern koordiniert. Deutschland erhielt im Jahr 2022 mit insgesamt
43,44 Mio. Euro nach Spanien die zweithöchste Zuwendung über die EIT
KICs.
22. Welche Key Performance Indicators wurden definiert, um die durch die
Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) an den Markt
gebrachten Sprunginnovationen objektiv bewerten zu können?
Die laufende Evaluation der SPRIND, welche bis Ende des Jahres 2024
abgeschlossen werden soll, soll unter anderem erfassen, ob durch die SPRIND an
den Markt gebrachte Sprunginnovationen entstanden sind.
23. Wie hat sich der Anteil Deutschlands an den eingeworbenen
Zuwendungen der EU-Mitgliedstaaten im aktuellen EU-Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation im Vergleich zu Horizont 2020 seit dem Jahr
2020 entwickelt (bitte tabellarisch darstellen)?
Es wird auf die Daten des frei zugänglichen Horizon Dashboards der EU-
Kommission verwiesen.
EU-Zuwendungen im Vergleich Horizont 2020
(2014 – 2020)
Horizont Europa
(2021 – Februar 2024)
Deutschland (in Mrd. Euro) 10,13 4,98
EU-Mitgliedstaaten (in Mrd. Euro) 61,71 28,07
Deutschlands Anteil (in Prozent) 16,4 17,7
24. Hat die Bundesregierung den Kürzungen bei Horizont Europa in Höhe
von 2,1 Mrd. Euro im Europäischen Rat zugestimmt, und wenn ja,
warum?
In der am 1. Februar 2024 erfolgten Einigung zur Halbzeitüberprüfung des
Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) wurde eine Kürzung von Horizont Europa
um 2,1 Mrd. Euro vereinbart. Die Kürzung der Mittel für Horizont Europa ist
Teil einer Umstrukturierung des MFR in Höhe von 64,6 Mrd. Euro, welche
insbesondere Finanzmittel für die Unterstützung der Ukraine im Zuge des
russischen Angriffskriegs in Höhe von 50 Mrd. Euro enthält. Die Bundesregierung
hat – wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten – im Europäischen Rat dem
Gesamtpaket zugestimmt. Angesichts der angespannten nationalen Haushaltslagen in
vielen Mitgliedstaaten wurde ein Kompromiss aus neuen Mitteln sowie
Umschichtungen und Kürzungen innerhalb des MFR gefunden, um Gelder für die
neuen Prioritäten bereitzustellen.
25. Welche Auswirkungen haben die Kürzungen nach Auffassung der
Bundesregierung für deutsche Wissenschaftsorganisationen, Unternehmen
und Start-ups?
Die Kürzungen von 2,1 Mrd. Euro werden auch deutsche Einrichtungen als
Antragstellende in Horizont Europa anteilig betreffen. In der Gesamtschau der
Forschungs- und Innovationsausgaben in Deutschland macht diese Kürzung im
EU-Bereich jedoch einen geringen Anteil aus.
26. Wie hat sich der Anteil des aus dem Ausland angeworbenen
Wissenschafts- und Forschungspersonals an Universitäten in Deutschland seit
2020 entwickelt, welche konkreten Maßnahmen unternimmt die
Bundesregierung, um das selbst gesetzte Ziel, den Anteil des aus dem
Ausland angeworbenen Wissenschafts- und Forschungspersonals an
Universitäten auf 15 Prozent im Jahr 2025 zu steigern, zu erreichen (ebd.,
S. 24)?
Es wird auf die frei zugänglichen Daten des Portals „Wissenschaft weltoffen“
verwiesen. Der Anteil des aus dem Ausland angeworbenen Wissenschafts- und
Forschungspersonals an Universitäten in Deutschland ist demnach von
13,3 Prozent im Jahr 2020 auf 13,9 Prozent im Jahr 2021 gestiegen. Um das
angestrebte Ziel von 15 Prozent im Jahr 2025 zu erreichen, unternimmt die
Bundesregierung weiterhin zahlreiche Maßnahmen. So fördert die
Bundesregierung beispielsweise mit der Alexander-von-Humboldt-Professur, dem
Emmy-Noether-Programm und dem Tenure-Track-Programm Maßnahmen, mit
denen hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für den
Forschungsstandort Deutschland gewonnen werden. Zudem arbeitet die
Bundesregierung zusammen mit den Ländern momentan an der Weiterentwicklung der
„Strategie der Wissenschaftsminister/innen von Bund und Ländern für eine
Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland“, um die
Rahmenbedingungen für die Gewinnung internationaler Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler weiter zu optimieren.
27. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2022 im
Bereich Open Access unternommen, um das selbsterklärte Ziel von
„mehr Flexibilität, Offenheit und Agilität in der Förderpolitik des
Bundes“ zu erreichen, welche ggf. weiteren Maßnahmen stehen zur
Umsetzung an (ebd., S. 30)?
Das BMBF förderte bzw. fördert im angefragten Zeitraum folgende
Maßnahmen mit dem Ziel, Open Access nachhaltig zu stärken und so die Basis für
mehr Flexibilität, Offenheit und Agilität im Forschungsalltag zu legen:
Mit der Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Beschleunigung der
Transformation zu Open Access wurden 20 Vorhaben von Februar 2021 bis Ende
2023 gefördert, die etablierte Schriftenreihen frei zugänglich über Open Access
veröffentlichen, Publikationsprozesse im Verlagswesen umgestalten oder das
Open-Access-Ökosystem nachhaltig verbessern. Eine weitere Fördermaßnahme
ist der Open Access Monitor (Förderdauer: September 2020 bis August 2023),
der das Publikationsaufkommen deutscher akademischer Einrichtungen in
wissenschaftlichen Zeitschriften erfasst und sich als eine offen verfügbare
Datenbasis hier etabliert hat.
Mit der Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Etablierung einer gelebten
Open-Access-Kultur in der deutschen Forschungs- und Wissenschaftspraxis
werden aktuell Projekte gefördert, die nachhaltige Finanzierungsmodelle und
die verbesserte Anerkennung und Bewertung von Open Access ins Zentrum
stellen sowie vielfältige Bedarfe einer Open-Access-Kultur aufgreifen. Start der
aktuell laufenden, 24 geförderten Projekte war September 2023.
Mit der Förderung einer Kompetenz- und Vernetzungsplattform im Bereich
Open Access wird die Informationslage bei allen Akteuren im deutschen
Wissenschaftssystem nachhaltig verbessert, Rahmenbedingungen und
Voraussetzungen einer Open-Access-Publikation sollen für Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler klarer werden. Erfolgreich gefördert wurden werden hier sechs
Teilvorhaben seit Dezember 2019. In der aktuellen zweiten Förderphase bis
Ende 2025 wird sichergestellt, dass bestehende Informations- und
Weiterbildungsangebote langfristig verfügbar sind, kontinuierlich weiterentwickelt und
an neue Entwicklungen der Open-Access-Transformation angepasst werden.
Am 28. April 2023 hat das BMBF zudem gemeinsam mit den Ländern die
„Open Access in Deutschland – Gemeinsame Leitlinien von Bund und
Ländern“ verabschiedet. Die gemeinsamen Leitlinien drücken den politischen
Willen von Bund und Ländern zur weiterhin verstärkten Etablierung von Open
Access im deutschen Wissenschaftssystem aus.
28. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2022 im
Bereich Open Science unternommen, um das selbsterklärte Ziel von
„mehr Flexibilität, Offenheit und Agilität in der Förderpolitik des
Bundes“ zu erreichen, und welche ggf. weiteren Maßnahmen stehen zur
Umsetzung an?
29. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2022 im
Bereich Open Data unternommen, um das selbsterklärte Ziel von mehr
„Flexibilität, Offenheit und Agilität in der Förderpolitik des Bundes“ zu
erreichen, und welche ggf. weiteren Maßnahmen stehen zur Umsetzung
an?
Die Fragen 28 und 29 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bereich Open Data ist mit der letzten Änderung des § 12a des Gesetzes zur
Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG) im Jahr 2021 maßgeblich
gestärkt worden, indem erstmals Forschungsdaten vom gesetzlichen
Anwendungsbereich erfasst werden.
Mit der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) etabliert die
Bundesregierung eine zentrale nationale Infrastruktur für die Vernetzung und
Nutzbarmachung von Daten aus Wissenschaft und Forschung und leistet damit einen
wichtigen Beitrag im Bereich Open Science und Open Data. Die NFDI ist seit
März 2023 komplett und besteht aus insgesamt 27 Konsortien. Alle
Fachdisziplinen sind damit abgedeckt. Die Konsortien reichen von den Sozial- und
Geisteswissenschaften über die Lebens- und Agrarwissenschaften und die
Naturwissenschaften bis hin zu den Ingenieurwissenschaften. Es wird außerdem ein
sogenanntes Basisdienstekonsortium gefördert. Mit der NFDI leistet die
Bundesregierung auch einen relevanten Beitrag zur Umsetzung der European Open
Science Cloud (EOSC) auf europäischer Ebene.
Bereits seit dem Jahr 2023 werden die Zuwendungsempfänger des BMBF
angehalten, die im Projekt gewonnenen Daten, einschließlich Angaben zu den
verwendeten Instrumenten, Methoden, Datenanonymisierungen sowie
Dokumentationen, nach erfolgter Erstverwertung in nachnutzbarer Form einer
geeigneten Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Damit soll im Sinne der guten
wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und
gegebenenfalls Sekundärauswertungen durch andere Forschende ermöglicht
werden.
Im Maßnahmenpaket „Datenkompetenzen in der Wissenschaft“ fördert die
Bundesregierung im Zeitraum 2022 bis 2026 außerdem den Aufbau von
Kompetenzen und Strukturen zum besseren Umgang mit Daten in der Wissenschaft
und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur besseren Nutzung und
Verfügbarmachung von Forschungsdaten.
Zudem dient die neu geschaffene, verpflichtende Rolle einer Open-Data-
Koordination in den einzelnen Bundesbehörden dazu, die Identifizierung von
Open Data, die Bereitstellung von Open Data im nationalen Metadatenportal
GovData sowie die Förderung von Datenkompetenzen – und damit den
notwendigen Kulturwandel im Bereich Open Data als Ganzes – nachhaltig zu
fördern und zu verbessern. Begleitet wird dies durch die im Jahr 2021 vom
Bundeskabinett verabschiedete Open-Data-Strategie der Bundesregierung mit ihren
68 Umsetzungsmaßnahmen.
30. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2022 im
Bereich Open Innovation unternommen, um das selbsterklärte Ziel von
„mehr Flexibilität, Offenheit und Agilität in der Förderpolitik des
Bundes“ zu erreichen, und welche ggf. weiteren Maßnahmen stehen zur
Umsetzung an?
Aus Sicht der Bundesregierung ist Open Innovation ein wichtiges Konzept, um
ko-kreative, transferorientierte Innovationsprozesse an der Schnittstelle
zwischen Forschung und Praxis zu stärken und ist daher für viele strategische und
programmatische Aktivtäten der Bundesregierung von Bedeutung.
Mit ihrer Missionsorientierung leistet die Zukunftsstrategie einen wichtigen
Beitrag, um solche ko-kreativen Prozesse über Ressort- und Sektorgrenzen
hinweg in allen Bereichen der Forschungs-und-Innovations-(FuI-)Politik zu
befördern. Mit der Einrichtung agiler ressortübergreifender Missionsteams im
vergangenen Jahr wurde dafür ein wichtiger Grundstein gelegt. In den kommenden
Monaten soll durch die gezielte Einbindung und Aktivierung von
zivilgesellschaftlichen Akteuren und Praxispartnern die Offenheit der Missionsarbeit
weiter gefördert werden.
Im Rahmen der Zukunftsstrategie werden konkrete Vorhaben vorangetrieben,
um Partizipation, den ko-kreativen Ideen-, Wissens- und Technologietransfer
und ein breites Innovationsverständnis übergreifend zu fördern. Zu nennen sind
hier insbesondere die im Jahr 2023 veröffentlichte Nationale Strategie für
Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen, die veröffentlichte
Partizipationsstrategie Forschung des BMBF und die geplante Gründung der
DATI.
Auch mit der Stärkung von Reallabor-Ansätzen, insbesondere über das
geplante Reallabore-Gesetz, will die Bundesregierung dazu beitragen, dass der
Austausch zwischen Innovationsakteuren aus Wissenschaft, Gesellschaft,
Wirtschaft und Verwaltung noch besser gelingt und neue Möglichkeiten für die
Erprobung von Innovationen den Transfer beschleunigen.
31. Wie hat sich seit 2021 die Innovationsquote von kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) entwickelt, und welche konkreten Maßnahmen
unternimmt die Bundesregierung, um ihr selbst gestecktes Ziel von
60 Prozent im Jahr 2025 zu erreichen (ebd., S. 25)?
32. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze im Bereich der
Forschungs- und Innovationsförderung für KMU zwischen den Jahren
2018 und 2024 in realen Preisen entwickelt (bitte sowohl für das BMBF
als auch für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
[BMWK] grafisch als auch tabellarisch darstellen)?
33. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF und BMWK in den Jahren 2024 und 2025 für
Neubewilligungen im Bereich der Forschungs- und Innovationsförderung für
KMU zur Verfügung?
Die Fragen 31 bis 33 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die offen zugängliche jährliche Innovationserhebung des Leibniz-
Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) verwiesen. Die
Innovatorenquote für KMU lag demnach im Jahr 2021 bei 53,5 Prozent und im Jahr
2022 bei 49,9 Prozent. Für 2023 liegen noch keine Zahlen vor.
Für die Bundesregierung stehen KMU in besonderer Weise im
(innovations-)politischen Fokus, da sie in vielen Bereichen der Spitzenforschung
Vorreiter des technologischen Fortschritts sind. Daher sind KMU in vielen Fällen
bei Fördermaßnahmen der Bundesregierung antragsberechtigt. Eine
umfassende und eindeutige Maßnahmenzuordnung und Darstellung von KMU
zugutekommenden Ausgaben bzw. Mittelansätzen ist daher nicht möglich. Es wird
sich im Folgenden daher auf überwiegend KMU zugutekommende
Maßnahmen beschränkt.
Ein zentrales Instrument zur Förderung von Forschung und Entwicklung ist die
im Jahr 2020 per Gesetz eingeführte, aus dem Steueraufkommen direkt
finanzierte, Forschungszulage. Durch ihre Themen- sowie Branchenoffenheit richtet
sie sich an alle Unternehmen, insbesondere jedoch an KMU. 75 Prozent der seit
Start der Maßnahme im Jahr 2020 bei der Bescheinigungsstelle
Forschungszulage für den ersten Antragsschritt eingegangenen Anträge auf Bescheinigung
stammen von KMU. Die im Wachstumschancengesetz vorgesehenen
Änderungen zur weiteren Steigerung der Attraktivität der Forschungszulage, wie zum
Beispiel die Anhebungen des Fördersatzes auf Antrag um zehn Prozentpunkte
(von 25 Prozent auf 35 Prozent) für KMU, die Anhebung des fiktiven
Unternehmerlohns für Einzelunternehmer sowie die Ausweitung der förderfähigen
Aufwendungen auf bestimmte Sachkosten, kommen insbesondere KMU
zugute. Hierbei werden die Spielräume genutzt, die das EU-Beihilferecht bietet.
Das BMBF unterstützt mit der Förderinitiative „KMU-innovativ“ die
Spitzenforschung von insbesondere forschungsstarken, jungen und dynamischen
Unternehmen. Im Mittelpunkt stehen risikoreiche FuE-Vorhaben mit hohem
Innovationspotenzial in insgesamt zehn zukunftsweisenden Technologiefeldern. Die
Förderinitiative „KMU-innovativ“ zeichnet sich durch ein umfassendes
Beratungsangebot durch einen zentralen Lotsendienst sowie durch ein schlankes
Antragsverfahren mit zwei Stichtagen pro Jahr aus und soll innovationsstarken
KMU so den Einstieg in die Projektförderung erleichtern.
Darüber hinaus setzt das BMWK auf verschiedene marktorientierte
Förderungen, die KMU bei ihren innovationspolitischen Aktivitäten unterstützen.
Größte Förderprogramme sind insofern das „Zentrale Innovationsprogramm
Mittelstand“ (ZIM), das pro Jahr mehrere Tausend neue
Technologieentwicklungsprojekte fördert sowie das themen- und branchenoffene Förderprogramm
„Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (IGF), mit dem jährlich mehr als 400
vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben gefördert werden.
Im Rahmen von „KMU-innovativ“, ZIM, IGF und weiteren Mittelstands- und
Existenzförderprogrammen standen KMU seit dem Jahr 2018 folgende
Fördermittel zur Verfügung:
Ressort Ist 2018 in
TEUR
Ist 2019 in
TEUR
Ist 2020 in
TEUR
Ist 2021 in
TEUR
Ist 2022 in
TEUR
Ist 2023 in
TEUR
Soll 2024 in
TEUR
BMBF 124.334 137.520 147.446 143.075 126.667 153.141 117.242
BMWK 934.125* 910.882* 1.042.928* 1.145.810* 1.217.994* 1.121.999* 1.281.414*
Im Jahr 2024 stehen für diese Maßnahmen für Neubewilligungen (Ansatz für
2024 abzüglich Verpflichtungen aus den Vorjahren) Mittel in Höhe von
10.470 TEUR (BMBF) beziehungsweise 275.462 TEUR (BMWK) zur
Verfügung.
34. Nach welchen objektiven Kriterien beabsichtigt die Bundesregierung,
die Entwicklung der Zusammenarbeit von Unternehmen, insbesondere
von KMU, zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren mit
Forschungseinrichtungen, zur Erforschung und Lösungsfindung für
Fragestellungen aus der Praxis zu messen?
35. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Jahr 2023 ergriffen,
um die Zusammenarbeit von Unternehmen, insbesondere KMU,
zivilgesellschaftlichen Akteuren mit Forschungseinrichtungen, zur
Erforschung und Lösungsfindung für Fragestellungen aus der Praxis zu
stärken?
Die Fragen 34 und 35 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung erachtet die Zusammenarbeit von Unternehmen und
zivilgesellschaftlichen Akteuren mit Forschungseinrichtungen als ein wesentliches
Element zur Lösung konkreter Fragestellungen. Zugleich weist sie darauf hin,
dass eine solche Zusammenarbeit in sehr unterschiedlichen Formen und
Prozessen erfolgen kann. Eine klare Abgrenzung einzelner Maßnahmen der
Bundesregierung ist daher nicht möglich. Dementsprechend lässt sich der Erfolg
einer solchen Zusammenarbeit nicht durch verallgemeinerungsfähige objektive
Kriterien messen, sondern ist von den Gegebenheiten des jeweiligen
Einzelfalles abhängig.
Es wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
36. Wie hat sich seit 2021 der Anteil an Gründerinnen von Start-ups
entwickelt, und welches messbare Ziel setzt sich die Bundesregierung bis
2025?
Gemäß Deutschem Startup-Monitor betrug der Anteil an Start-up-
Gründerinnen im Jahr 2021 17,7 Prozent und stieg bis 2023 auf 21 Prozent.
In der Zukunftsstrategie hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, den
Anteil an Gründerinnen von Start-ups bis 2025 zu steigern. Als Referenzwert gilt
dabei der langjährige Durchschnitt von 19 Prozent (siehe KfW-Start-up Report
2022).
* Mit Schreiben vom 17. April 2024 korrigiert.
37. Wie hat sich der Anteil der 30- bis 34-jährigen akademisch
Qualifizierten oder beruflich Höherqualifizierten seit 2021 entwickelt, und welche
konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um ihr selbst
gestecktes Ziel von 55 Prozent bis zum Jahr 2025 zu erreichen (ebd.,
S. 27)?
Es wird auf die frei zugänglichen Daten von Destatis verwiesen. Demnach hat
sich der Anteil der 30- bis 34-jährigen akademisch Qualifizierten oder beruflich
Höherqualifizierten im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021 erhöht. Für das
Jahr 2023 liegen noch keine Zahlen vor.
Die Bundesregierung trägt mit zahlreichen Maßnahmen dazu bei, den Anteil
weiter zu erhöhen. Besonders hervorzuheben sind folgende Maßnahmen:
Mit dem 27. Änderungsgesetz zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) vom 15. Juli 2022 wurden die Bedarfssätze nach dem BAföG und
Freibeträge vom für die Förderung relevanten Einkommen von Eltern oder
Ehe-/Lebenspartnern deutlich angehoben. Gleichzeitig wurden damit auch die
Bedarfssätze und die Freibeträge für Unterhaltsberechtigte nach dem
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz erhöht. Außerdem wurde die Altersgrenze für die
Förderungsfähigkeit nach dem BAföG auf die Vollendung des
fünfundvierzigsten Lebensjahres beim Beginn der zu fördernden Ausbildung erhöht. Mit dem
Entwurf eines 29. BAföG-Änderungsgesetzes, den die Bundesregierung am
6. März 2024 im Kabinett beschlossen hat, sollen die Freibeträge erneut
angehoben werden, Flexibilisierungen bei der Förderungshöchstdauer und beim
Fachrichtungswechsel umgesetzt werden und v. a. eine sogenannte
Studienstarthilfe von einmalig 1 000 Euro als Zuschussförderung eingeführt werden,
durch die jungen Menschen aus finanziell benachteiligten Familien durch den
Abbau finanzieller Eingangshürden die Aufnahme eines Studiums erleichtert
werden soll.
Zur Steigerung der beruflichen Höherqualifizierung tragen die in den
Paragrafen 53 ff. des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelten
Fortbildungsabschlüsse bei. Dabei handelt es sich um ein eigenständiges, mehrstufiges System von
bundesweit einheitlichen beruflichen Fortbildungen, das gleichwertige
Entwicklungsmöglichkeiten wie ein Hochschulstudium bietet. Neben den
Meisterinnen und Meistern nach der Handwerksordnung, die die Bezeichnung
Bachelor Professional zusätzlich zum Meistertitel qua Gesetz „automatisch“ führen
dürfen, werden die neuen Fortbildungsabschlüsse auf der Grundlage des BBiG
in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern sukzessive umgesetzt. Seit der
Änderung des BBiG zum 1. Januar 2020 wurden bisher 20 entsprechende
Fortbildungsabschlüsse etabliert.
38. Wie hat sich der Anteil von Frauen bei Professuren seit 2021
entwickelt, und wie will die Bundesregierung ihr selbst gestecktes Ziel von
30 Prozent bis zum Jahr 2025 erreiche, welchen konkreten Einfluss will
die Bundesregierung auf Berufungen der Hochschulen der Länder
nehmen (ebd., S. 28)?
Es wird auf die frei zugänglichen Daten von Destatis verwiesen. Der
Frauenanteil an Professuren ist demnach von 27,2 Prozent im Jahr 2021 auf 28,0 Prozent
im Jahr 2022 gestiegen. Ziel ist es, weiterhin die Anzahl der Professorinnen in
Richtung Parität dynamisch zu erhöhen. Darauf zahlen Bund und Länder mit
dem Professorinnenprogramm 2030 (Laufzeit 2023 bis 2030) nachhaltig ein.
39. Welche konkreten Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus der
Deep-Tech-Talents-Initiative und des Women2Invest-Programms des
EIT, das sie als Referenz für ihre nationalen Programme und Vorhaben
zitiert (ebd., S. 26)?
Die Deep-Tech-Talents-Initiative des EIT hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum
Jahr 2025 eine Million qualifizierte Arbeitskräfte in Deep-Tech-Bereichen über
das EIT-Netzwerk auszubilden. Bereits im ersten Halbjahr 2024 wurden
771 082 Arbeitskräfte über 124 Anbieter in 94 Kursen im Deep-Tech-Bereich
aus- und weitergebildet. Daher ist zu erwarten, dass das für das Jahr 2025
gesteckte Ziel erreicht wird. Eine finale Evaluierung der Initiative steht noch aus.
Das Women2Invest-Programm des EIT zielt darauf ab, Frauen mit technischen
Studienabschlüssen eine größere Teilhabe im Risikokapitalsektor zu
ermöglichen, insbesondere auch durch die Vermittlung bezahlter Praktika. Für mehr als
ein Viertel der 66 Teilnehmerinnen des Jahres 2022 ergaben sich darüber hinaus
Arbeitsverhältnisse oder Praktika, die sie während oder in der Folge des
Programms erhalten hatten. Eine finale Evaluierung der Initiative steht noch aus.
40. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten in Forschung und Entwicklung
seit 2020 entwickelt, und welches messbare Ziel setzt sich die
Bundesregierung bis 2025?
In der Zukunftsstrategie hat die Bundesregierung das Ziel gesetzt, dass die Zahl
der Beschäftigten in Forschung und Entwicklung bis zum Jahr 2025 gesteigert
werden soll. Im Jahr 2020 waren 733 831 Personen (Vollzeitäquivalente) im
Bereich Forschung und Entwicklung beschäftigt. Im Jahr 2021 stieg die Zahl
der Beschäftigten auf 753 940. Für das Jahr 2022 liegt die Zahl der in
Forschung und Entwicklung Beschäftigten nach vorläufigen Berechnungen bei
784 611. Für das Jahr 2023 liegen noch keine Zahlen vor.
41. Nach welchen objektiven Kriterien beabsichtigt die Bundesregierung,
die Beschleunigung von Unternehmensgründungen zu messen?
Die Bundesregierung erhebt keine Daten zur Dauer des Gründungsprozesses.
Die Dauer einer Unternehmensgründung in Deutschland variiert in
Abhängigkeit von der gewählten Rechtsform sowie weiteren Variablen.
42. Welche Veränderungen gab es bei der Zeitdauer von
Unternehmensgründungen im Jahr 2023, und welches messbare Ziel setzt sich die
Bundesregierung bis 2025?
Die Bundesregierung strebt weiter an, den Prozess der Gründung eines
Unternehmens zu beschleunigen. So hat sie unter anderem im Rahmen der Start-up-
Strategie einen Praxis-Check „Einfach(er) gründen“ zu bürokratischen Hürden
im Gründungsprozess gestartet. Anzumerken ist, dass eine Vielzahl der
rechtlich erforderlichen Prozessschritte in der Zuständigkeit von Ländern und
Kommunen liegt.
43. Welche rechtlichen Änderungen und digitalen Prozesse braucht es nach
Auffassung der Bundesregierung, um das selbst gesetzte Ziel zu
erreichen, eine Unternehmensgründung in 24 Stunden zu ermöglichen (ebd.,
S. 30)?
Der laufende Praxis-Check „Einfach(er) gründen“ befasst sich mit diesen
Fragen. Auf die Antwort zu Frage 42 wird verwiesen.
44. Nach welchen objektiven Kriterien beabsichtigt die Bundesregierung,
die Verschlankung und Beschleunigung von Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben zu messen?
Die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben obliegt den
forschenden Einrichtungen und Institutionen. Auf die Verschlankung und
Beschleunigung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben hat die
Bundesregierung daher keinen direkten Einfluss und setzt deshalb auch keine
objektiven Kriterien fest.
45. Welche Veränderungen gab es bei der Zeitdauer von
Bewilligungsprozessen von Forschungs- und Forschungsentwicklungsvorhaben im Jahr
2023, und welches messbare Ziel setzt sich die Bundesregierung bis
2025?
Die Verschiedenartigkeit von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erfordert
ein differenziertes System von Förderverfahren, welche in der Regel in
Förderrichtlinien festgelegt werden. Die allgemeine Kennziffer „Zeitdauer von
Bewilligungsprozessen“ wird in der Regel bei FuE-Fördermaßnahmen nicht erfasst,
da sie aufgrund der unterschiedlichen Gestaltungsvarianten nicht aussagekräftig
wäre. Insofern hat sich die Bundesregierung diesbezüglich auch kein messbares
Ziel gesetzt. Ungeachtet dessen arbeitet die Bundesregierung an der
Optimierung der Förderverfahren einschließlich der Antrags- und
Bewilligungsprozesse.
46. Nach welchen objektiven Kriterien beabsichtigt die Bundesregierung zu
messen, ob moderne rechtliche Rahmenbedingungen für Reallabore
geschaffen wurden und die Erprobung von Innovationen unter realen
Bedingungen dadurch besser zum digitalen und nachhaltigen Wandel
beitragen?
Insbesondere die Zahlen zu neuen oder überarbeiteten Experimentierklauseln
auf nationaler und europäischer Ebene können als quantitative Kriterien
herangezogen werden. Zentral ist aus Sicht der Bundesregierung aber vor allem die
Wirksamkeit und Umsetzung der Experimentierklauseln in der Praxis durch
konkrete Reallabore und den entsprechenden Wissenstransfer aus der Praxis in
die Überarbeitung gesetzlicher Normen. Eine konkrete Evaluation kann erst mit
entsprechendem zeitlichen Nachlauf zur Schaffung neuer rechtlicher
Möglichkeiten für Reallabore vorgenommen werden. Dazu dienen vor allem die
Erkenntnisse des geplanten One-Stop-Shop Reallabore (vgl. Grünbuch Reallabore
zum geplanten Reallabore-Gesetz). Dieser berät, informiert, sammelt
Informationen aus Reallaboren und unterstützt den Wissenstransfer. Aus dieser Arbeit
können durch klare Kriterien (zum Beispiel Zahl der Reallabore, Ergebnisse
von Reallaboren mit Blick auf den Rechtsrahmen und zur Nutzung der
Experimentierklauseln) entsprechende Erkenntnisse gewonnen werden.
47. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen wurden im Jahr 2023 für
Reallabore geschaffen, und welche Reallabore gingen in dem Jahr an den
Start?
Das BMWK setzt seit Anfang 2023 in Zusammenarbeit mit allen
Bundesressorts den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode zur
Erarbeitung eines Reallabore-Gesetzes und begleitender Maßnahmen um,
welche insbesondere neue rechtliche Möglichkeiten für Reallabore schaffen
sollen. Ein Gesetzentwurf ist noch in der Erarbeitung. Ein abschließender
Überblick, welche Reallabore im Jahr 2023 eingerichtet wurden, liegt nicht vor.
48. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze für die Umsetzung
der Mission „Ressourceneffiziente und auf kreislauffähiges
Wirtschaften ausgelegte wettbewerbsfähige Industrie und nachhaltige Mobilität
ermöglichen“ seit 2022 im Bundeshaushalt entwickelt?
49. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im Rahmen
der Mission „Ressourceneffiziente und auf kreislauffähiges
Wirtschaften ausgelegte wettbewerbsfähige Industrie und nachhaltige Mobilität
ermöglichen“ zur Verfügung?
Die Fragen 48 und 49 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
50. Wurden messbare objektive Zielvorgaben für die Mission
„Ressourceneffiziente und auf kreislauffähiges Wirtschaften ausgelegte
wettbewerbsfähige Industrie und nachhaltige Mobilität ermöglichen“ definiert,
und wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der Missionen formuliert die Zukunftsstrategie konkrete Ziele für
die forschungs- und innovationspolitische Arbeit der Bundesregierung.
Insgesamt definiert die Zukunftsstrategie 188 Missionsziele, deren
Gelingensverantwortung bei den jeweils zuständigen Ressorts liegt. Daneben definiert die
Zukunftsstrategie 17 übergreifende FuI-Indikatoren. Als Grundlage für das
Monitoring der Zukunftsstrategie haben sich die Ressorts geeinigt, den
Monitoringansatz so anzulegen, dass damit
a. die Umsetzung der sechs Missionen entlang der 188 Missionsziele,
b. das Monitoring der FuI-politischen Querschnittsthemen entlang der 17
übergreifenden Indikatoren sowie
c. das Prozessmonitoring insbesondere hinsichtlich der ressortübergreifenden
agilen Zusammenarbeit
erfasst und abgebildet wird. Im Fokus steht dabei bislang eine systematische
Bestandsaufnahme der vielfältigen in Umsetzung beziehungsweise in Planung
befindlichen Maßnahmen auf Ebene der sechs Missionen, um die FuI-
politische Koordinierung zwischen den Ressorts zu unterstützen.
51. Ab wann erachtet die Bundesregierung die Mission
„Ressourceneffiziente und auf kreislauffähiges Wirtschaften ausgelegte
wettbewerbsfähige Industrie und nachhaltige Mobilität ermöglichen“ als erfüllt an?
Die Missionen der Zukunftsstrategie adressieren die im Koalitionsvertrag zur
20. Legislaturperiode verankerten Zukunftsfelder und damit die großen
gesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft. Es ist aus Sicht der
Bundesregierung daher damit zu rechnen, dass die Missionen auch über die aktuelle
Zukunftsstrategie hinaus hohe Relevanz behalten werden.
Mit der Einrichtung der Missionsteams soll die ressortübergreifende
Zusammenarbeit und die Einbindung von gesellschaftlichen Akteuren in Forschungs-
und Innovations-Aktivitäten zugunsten der Missionsziele gestärkt werden.
Auch soll dadurch der Charakter einer „lernende“ Strategie, welcher der
Zukunftsstrategie zugrunde liegt, gefördert werden. In ihrem jüngsten Gutachten
hob die EFI dies als besonders wichtig hervor, um auf die hohe
Veränderungsdynamik im Forschungs- und Innovationssystem reagieren zu können. Insofern
ist die Arbeit der Missionsteams aus Sicht der Bundesregierung dann ein
Erfolg, wenn dieser neue Governanceansatz erfolgreich etabliert wurde und die
Wirkungs- und Zielorientierung entlang der gesamten Innovationskette zu
einem festen Erfolgsfaktor der Forschungs- und Innovations-Politik wird.
52. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze für die Umsetzung
der Mission „Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährungssicherheit und
Bewahrung der Biodiversität voranbringen“ seit 2022 im
Bundeshaushalt entwickelt?
53. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im Rahmen
der Mission „Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährungssicherheit und
Bewahrung der Biodiversität voranbringen“ zur Verfügung?
Die Fragen 52 und 53 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
54. Wurden messbare objektive Zielvorgaben für die Mission
„Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährungssicherheit und Bewahrung der
Biodiversität voranbringen“ definiert, und wenn ja, welche, wenn nein,
warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 50 verwiesen.
55. Ab wann erachtet die Bundesregierung die Mission „Klimaschutz,
Klimaanpassung, Ernährungssicherheit und Bewahrung der
Biodiversität voranbringen“ als erfüllt an?
Es wird auf die Antwort zu Frage 51 verwiesen.
56. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze im Bereich der
Klimaforschung zwischen den Jahren 2018 und 2024 in realen Preisen
entwickelt (bitte grafisch als auch tabellarisch darstellen)?
57. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen
im Bereich der Klimaforschung zur Verfügung?
Die Fragen 56 und 57 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Klimaforschung spielt bei zahlreichen Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben der Bundesregierung eine direkte oder indirekte Rolle. Eine umfassende
und eineindeutige Maßnahmenzuordnung und Darstellung von der
Klimaforschung zugutekommenden Ausgaben beziehungsweise Mittelansätzen ist daher
kaum möglich und mit erheblichen Unschärfen verbunden. Es wird sich im
Folgenden daher auf der Ebene der Titel des Bundeshaushaltes überwiegend
der Klimaforschung zugutekommende Mittel fokussiert. Mittel der
institutionellen Förderung sind nicht umfasst.
Ist 2018 in
TEUR
Ist 2019 in
TEUR
Ist 2020 in
TEUR
Ist 2021 in
TEUR
Ist 2022 in
TEUR
Ist 2023 in
TEUR
Soll 2024 in
TEUR
92.094 104.671 109.706 98.404 99.691 91.599 97.173
Im Jahr 2024 stehen dem BMBF für Neubewilligungen (Ansatz für 2024
abzüglich Verpflichtungen aus den Vorjahren) Mittel in Höhe von 13.469 TEUR
zur Verfügung.
58. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze für die Umsetzung
der Mission „Gesundheit für alle verbessern“ seit 2022 im
Bundeshaushalt entwickelt?
59. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im Rahmen
der Mission „Gesundheit für alle verbessern“ zur Verfügung?
Die Fragen 58 und 59 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
60. Wurden messbare objektive Zielvorgaben für die Mission „Gesundheit
für alle verbessern“ definiert, und wenn ja, welche, und wenn nein,
warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 50 verwiesen.
61. Ab wann erachtet die Bundesregierung die Mission „Gesundheit für
alle verbessern“ als erfüllt an?
Es wird auf die Antwort zu Frage 51 verwiesen.
62. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze im Bereich der
Gesundheitsforschung zwischen den Jahren 2018 und 2024 in realen
Preisen entwickelt (bitte grafisch als auch tabellarisch darstellen)?
63. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen
im Bereich der Gesundheitsforschung zur Verfügung?
Die Fragen 62 und 63 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf das Datenportal des BMBF verwiesen, in dem die Tabelle 1.1.14
für die Jahre 2018 bis 2022 die Ist-Ausgaben und für das Jahr 2023 den
Haushaltsansatz (Soll) des Bundes für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung im
Bereich „Gesundheitsforschung und Gesundheitswirtschaft“ im Rahmen der
Projektförderung und Ressortforschung darlegt. Aktuellere Daten werden
voraussichtlich im Spätsommer 2024 vorliegen.
Im Jahr 2024 stehen dem BMBF für Neubewilligungen (Ansatz für 2024
abzüglich Verpflichtungen aus den Vorjahren) Mittel in Höhe von 62.300 TEUR
zur Verfügung. Mittel der institutionellen Förderung sind nicht umfasst.
64. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze für die Umsetzung
der Mission „Digitale und technologische Souveränität Deutschlands
und Europas sichern und Potenziale der Digitalisierung nutzen“ seit
2022 im Bundeshaushalt entwickelt?
65. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im Rahmen
der Mission „Digitale und technologische Souveränität Deutschlands
und Europas sichern und Potenziale der Digitalisierung nutzen“ zur
Verfügung?
Die Fragen 64 und 65 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
66. Wurden messbare objektive Zielvorgaben für die Mission „Digitale und
technologische Souveränität Deutschlands und Europas sichern und
Potenziale der Digitalisierung nutzen“ definiert, und wenn ja, welche,
wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 50 verwiesen.
67. Ab wann erachtet die Bundesregierung die Mission „Digitale und
technologische Souveränität Deutschlands und Europas sichern und
Potenziale der Digitalisierung nutzen“ als erfüllt an?
Es wird auf die Antwort zu Frage 51 verwiesen.
68. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze im Bereich der
Quantentechnologien zwischen den Jahren 2018 und 2024 in realen
Preisen entwickelt (bitte sowohl für das BMBF als auch für das BMWK
grafisch als auch tabellarisch darstellen)?
69. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF und BMWK in den Jahren 2024 und 2025 für
Neubewilligungen im Bereich der Quantentechnologien zur Verfügung?
Die Fragen 68 und 69 werden im Zusammenhang beantwortet.
Quantentechnologien spielen bei zahlreichen Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben von BMBF und BMWK eine direkte oder indirekte Rolle. Eine
umfassende und eineindeutige Maßnahmenzuordnung und Darstellung von
Quantentechnologien zugutekommenden Ausgaben beziehungsweise Mittelansätzen
ist daher kaum möglich und mit erheblichen Unschärfen verbunden. Es wird
sich im Folgenden daher ausgehend von der Ebene der Titel des
Bundeshaushaltes auf auf höchst möglicher Aggregationsebene überwiegend den
Quantentechnologien zugutekommende Mittel fokussiert. Mittel der institutionellen
Förderung sind nicht umfasst.
Ressort Ist 2018 in
TEUR
Ist 2019 in
TEUR
Ist 2020 in
TEUR
Ist 2021 in
TEUR
Ist 2022 in
TEUR
Ist 2023 in
TEUR
Soll 2024 in
TEUR
BMBF 98.224* 104.822* 105.659* 230.431* 280.255* 287.071* 272.584*
BMWK 0 0 0 1297 3919 6337 498
Im Jahr 2024 stehen für Neubewilligungen (Ansatz für 2024 abzüglich
Verpflichtungen aus den Vorjahren) Mittel in Höhe von 1.994 TEUR (BMBF)
beziehungsweise 1.000 TEUR (BMWK) zur Verfügung.
70. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze im Bereich der
Batterieforschung zwischen den Jahren 2018 und 2024 in realen Preisen
entwickelt (bitte grafisch als auch tabellarisch sowohl für das BMBF
als auch für das BMWK unter Berücksichtigung des Klima- und
Transformationsfonds darstellen)?
71. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF und BMWK in den Jahren 2024 und 2025 für
Neubewilligungen im Bereich der Batterieforschung zur Verfügung?
Die Fragen 70 und 71 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Batterieforschung spielt bei zahlreichen Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben von BMBF und BMWK eine direkte oder indirekte Rolle. Im Folgenden
wird daher ausgehend von der Ebene der Titel des Bundeshaushaltes (inklusive
Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds, KTF) auf auf höchst
möglicher Aggregationsebene explizit der Batterieforschung zugute kommende
Mittel fokussiert. Mittel der institutionellen Förderung sind nicht umfasst.
Ressort Ist 2018 in
TEUR
Ist 2019 in
TEUR
Ist 2020 in
TEUR
Ist 2021 in
TEUR
Ist 2022 in
TEUR
Ist 2023 in
TEUR
Soll 2024 in
TEUR
BMBF 79.440* 86.400* 101.700* 125.700* 209.000* 215.000* 213.779*
BMWK 22.139* 25.742* 29.425* 33.639* 28.461* 42.348* 82.992*
Im Jahr 2024 stehen dem BMBF für Neubewilligungen (Ansatz für 2024
abzüglich Verpflichtungen aus den Vorjahren) Mittel in Höhe von 30.160 TEUR
zur Verfügung.
Zudem ist der Titel 6092 68304 „Maßnahmen zur Weiterentwicklung der
Elektromobilität“ – aus dem das BMBF den Großteil seiner
Batterieforschungsaktivitäten umsetzt – Teil des KTF-Konsolidierungsverfahrens in der Folge des
Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum KTF vom November 2023. Das
BMBF erarbeitet derzeit Lösungen für das Haushaltsaufstellungsverfahren
2025, damit die deutsche Batterieforschung auch zukünftig stark bleibt, sodass
die Batterietechnologie ihrer Rolle als zentrale Transformations- und
Schlüsseltechnologie gerecht werden kann.
Dem BMWK liegen Zahlen zur Zuordnung der verfügbaren Mittel im Jahr
2024 auf einzelne Energietechnologien noch nicht vor beziehungsweise sind im
Jahr 2024 keine Neubewilligungen geplant.
* Mit Schreiben vom 17. April 2024 korrigiert.
72. Wie haben sich im Bundeshaushalt die Ausgaben bzw.
Haushaltsansätze im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) zwischen den Jahren
2018 und 2024 in realen Preisen entwickelt?
Auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6862 sowie auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/10348 wird verwiesen.
73. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im KI-Bereich
zur Verfügung?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10712 wird verwiesen.
74. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze des BMBF im
Bereich der 6G-Forschung zwischen den Jahren 2018 und 2024 in realen
Preisen entwickelt (bitte grafisch als tabellarisch darstellen)?
75. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen
im Bereich der 6G-Forschung zur Verfügung?
Die Fragen 74 und 75 werden im Zusammenhang beantwortet.
Eine klare Abgrenzung der Förderthemen „6G-Forschung“ und
„Kommunikationssysteme“ ist nicht möglich.
Kommunikationssysteme spielen bei zahlreichen Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben des BMBF eine direkte oder indirekte Rolle. Eine umfassende
und eindeutige Maßnahmenzuordnung und Darstellung von
Kommunikationssystemen zugutekommenden Ausgaben beziehungsweise Mittelansätzen ist
daher kaum möglich und mit erheblichen Unschärfen verbunden. Es wird sich im
Folgenden daher ausgehend von der Ebene der Titel des Bundeshaushaltes auf
auf höchst möglicher Aggregationsebene überwiegend
Kommunikationssystemen beziehungsweise der 6G-Forschung zugutekommende Mittel fokussiert.
Mittel der institutionellen Förderung sind nicht umfasst.
Ist 2018 in
TEUR
Ist 2019 in
TEUR
Ist 2020 in
TEUR
Ist 2021 in
TEUR
Ist 2022 in
TEUR
Ist 2023 in
TEUR
Soll 2024 in
TEUR
11.564 22.180 26.638 55.608 110.338 146.081 147.209
Im Jahr 2024 stehen für Neubewilligungen (Ansatz für 2024 abzüglich
Verpflichtungen aus den Vorjahren) Mittel in Höhe von 650 TEUR zur Verfügung.
76. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze des BMBF im
Bereich der Robotik zwischen den Jahren 2018 und 2024 in realen Preisen
entwickelt (bitte grafisch als auch tabellarisch darstellen)?
77. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF und BMWK in den Jahren 2024 und 2025 für
Neubewilligungen im Bereich der Robotik zur Verfügung?
Die Fragen 76 und 77 werden im Zusammenhang beantwortet.
Robotik spielt bei zahlreichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des
BMBF eine direkte oder indirekte Rolle. Eine umfassende und eineindeutige
Maßnahmenzuordnung und Darstellung von der Robotik zugutekommenden
Ausgaben beziehungsweise Mittelansätzen ist daher kaum möglich und mit
erheblichen Unschärfen verbunden. Es wird sich im Folgenden daher ausgehend
von der Ebene der Titel des Bundeshaushaltes auf auf höchst möglicher
Aggregationsebene überwiegend der Robotik zugutekommende Mittel fokussiert.
Mittel der institutionellen Förderung sind nicht umfasst.
Ist 2018 in
TEUR
Ist 2019 in
TEUR
Ist 2020 in
TEUR
Ist 2021 in
TEUR
Ist 2022 in
TEUR
Ist 2023 in
TEUR
Soll 2024 in
TEUR
7.422 11.099 14.456 11.788 7.506 6.155 4.142
Im Jahr 2024 stehen dem BMBF für Neubewilligungen (Ansatz für 2024
abzüglich Verpflichtungen aus den Vorjahren) Mittel in Höhe von 1.110 TEUR
zur Verfügung.
Das BMWK hat und plant keine spezifisch auf den Bereich Robotik
beziehungsweise Automatisierung zugeschnittenen Programme, da eine Reihe von
Förderprogrammen des BMWK diesen Technologien offenstehen.
78. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze des BMBF im
Bereich „Kommunikationssysteme“ zwischen den Jahren 2018 und 2024
in realen Preisen entwickelt (bitte grafisch als auch tabellarisch
darstellen)?
79. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen
im Bereich „Kommunikationssysteme“ zur Verfügung?
Die Fragen 78 und 79 werden im Zusammenhang beantwortet.
Auf die Antworten zu den Fragen 74 und 75 wird verwiesen.
80. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze des BMBF im
Bereich „Materialforschung“ zwischen den Jahren 2018 und 2024 in
realen Preisen entwickelt (bitte grafisch als auch tabellarisch darstellen)?
81. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen
im Bereich „Materialforschung“ zur Verfügung?
Die Fragen 80 und 81 werden im Zusammenhang beantwortet.
Eine klare Abgrenzung der Förderthemen Materialforschung und
Werkstoffinnovationen ist nicht möglich.
Da die Material- und Werkstoffforschung zudem bei zahlreichen Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben des BMBF eine direkte oder indirekte Rolle
spielen, ist eine umfassende und eineindeutige Maßnahmenzuordnung und
Darstellung von der Material- und Werkstoffforschung zugutekommenden Ausgaben
beziehungsweise Mittelansätzen kaum möglich und mit erheblichen
Unschärfen verbunden. Es wird sich im Folgenden daher ausgehend von der Ebene der
Titel des Bundeshaushaltes auf auf höchst möglicher Aggregationsebene
überwiegend der Material- und Werkstoffforschung zugutekommende Mittel
fokussiert. Mittel der institutionellen Förderung sind nicht umfasst.
Ist 2018 in
TEUR
Ist 2019 in
TEUR
Ist 2020 in
TEUR
Ist 2021 in
TEUR
Ist 2022 in
TEUR
Ist 2023 in
TEUR
Soll 2024 in
TEUR
73.164 76.560 64.605 64.556 67.791 48.977 56.840
Im Jahr 2024 stehen für Neubewilligungen (Ansatz für 2024 abzüglich
Verpflichtungen aus den Vorjahren) Mittel in Höhe von 7.471 TEUR zur
Verfügung.
82. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze des BMBF im
Bereich „Mikroelektronik“ zwischen den Jahren 2018 und 2024 in realen
Preisen entwickelt (bitte grafisch als auch tabellarisch darstellen)?
83. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen
im Bereich „Mikroelektronik“ zur Verfügung?
Die Fragen 82 und 83 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Mikroelektronik spielt bei zahlreichen Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben des BMBF eine direkte oder indirekte Rolle. Eine umfassende und
eineindeutige Maßnahmenzuordnung und Darstellung von der Mikroelektronik
zugutekommenden Ausgaben beziehungsweise Mittelansätzen ist daher kaum
möglich und mit erheblichen Unschärfen verbunden. Es wird sich im
Folgenden daher ausgehend von der Ebene der Titel des Bundeshaushaltes auf auf
höchst möglicher Aggregationsebene überwiegend der Mikroelektronik
zugutekommende Mittel fokussiert. Mittel der institutionellen Förderung sind nicht
umfasst.
Ist 2018 in
TEUR
Ist 2019 in
TEUR
Ist 2020 in
TEUR
Ist 2021 in
TEUR
Ist 2022 in
TEUR
Ist 2023 in
TEUR
Soll 2024 in
TEUR
237.271* 161.681* 180.501* 136.622* 144.364* 151.868* 191.612*
Im Jahr 2024 stehen für Neubewilligungen (Ansatz für 2024 abzüglich
Verpflichtungen aus den Vorjahren) Mittel in Höhe von 6.580 TEUR zur
Verfügung.
84. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze des BMBF im
Bereich „Supercomputing“ zwischen den Jahren 2018 und 2024 in realen
Preisen entwickelt (bitte grafische als auch tabellarisch darstellen)?
85. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen
im Bereich „Supercomputing“ zur Verfügung?
Die Fragen 84 und 85 werden im Zusammenhang beantwortet.
Supercomputing spielt bei zahlreichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
des BMBF eine direkte oder indirekte Rolle. Eine umfassende und
eineindeutige Maßnahmenzuordnung und Darstellung von dem Supercomputing
zugutekommenden Ausgaben beziehungsweise Mittelansätzen ist daher kaum
möglich und mit erheblichen Unschärfen verbunden. Es wird sich im Folgenden
daher ausgehend von der Ebene der Titel des Bundeshaushaltes auf auf höchst
möglicher Aggregationsebene überwiegend dem Supercomputing
zugutekommende Mittel fokussiert. Mittel der institutionellen Förderung sind nicht
umfasst.
Ist 2018 in
TEUR
Ist 2019 in
TEUR
Ist 2020 in
TEUR
Ist 2021 in
TEUR
Ist 2022 in
TEUR
Ist 2023 in
TEUR
Soll 2024 in
TEUR
28.887 30.520 27.014 22.230 83.924 67.891 112.627
* Mit Schreiben vom 17. April 2024 korrigiert.
Im Jahr 2024 stehen für Neubewilligungen (Ansatz für 2024 abzüglich
Verpflichtungen aus den Vorjahren) keine Mittel zur Verfügung.
86. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze des BMBF im
Bereich „Autonomes Fahren“ zwischen den Jahren 2018 und 2024 in
realen Preisen entwickelt (bitte grafisch als auch tabellarisch darstellen)?
87. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen
im Bereich „Autonomes Fahren“ zur Verfügung?
Die Fragen 86 und 87 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das autonome Fahren spielt bei zahlreichen Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben des BMBF eine direkte oder indirekte Rolle. Eine umfassende und
eineindeutige Maßnahmenzuordnung und Darstellung von dem autonomen Fahren
zugutekommenden Ausgaben beziehungsweise Mittelansätzen ist daher kaum
möglich und mit erheblichen Unschärfen verbunden. Es wird sich im
Folgenden daher ausgehend von der Ebene der Titel des Bundeshaushaltes auf auf
höchst möglicher Aggregationsebene überwiegend dem autonomen Fahren
zugutekommende Mittel fokussiert. Mittel der institutionellen Förderung sind
nicht umfasst.
Ist 2018 in
TEUR
Ist 2019 in
TEUR
Ist 2020 in
TEUR
Ist 2021 in
TEUR
Ist 2022 in
TEUR
Ist 2023 in
TEUR
Soll 2024 in
TEUR
0 0 0 0 1.582 21.812 32.568
Im Jahr 2024 stehen für Neubewilligungen (Ansatz für 2024 abzüglich
Verpflichtungen aus den Vorjahren) keine Mittel zur Verfügung.
88. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze des BMBF im
Bereich „Werkstoffinnovationen“ zwischen den Jahren 2018 und 2024 in
realen Preisen entwickelt (bitte grafisch als auch tabellarisch
darstellen)?
89. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen
im Bereich „Werkstoffinnovationen“ zur Verfügung?
Die Fragen 88 und 89 werden im Zusammenhang beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 80 und 81 wird verwiesen.
90. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze für die Umsetzung
der Mission „Raumfahrt stärken, Weltraum und Meere erforschen,
schützen und nachhaltig nutzen“ seit 2022 im Bundeshaushalt
entwickelt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
91. Wurden messbare objektive Zielvorgaben für die Mission „Raumfahrt
stärken, Weltraum und Meere erforschen, schützen und nachhaltig
nutzen“ definiert, und wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 50 verwiesen.
92. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im Rahmen
der Mission „Raumfahrt stärken, Weltraum und Meere erforschen,
schützen und nachhaltig nutzen“ zur Verfügung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
93. Ab wann erachtet die Bundesregierung die Mission „Raumfahrt
stärken, Weltraum und Meere erforschen, schützen und nachhaltig nutzen“
als erfüllt an?
Es wird auf die Antwort zu Frage 51 verwiesen.
94. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze des BMBF im
Bereich der Meeresforschung zwischen den Jahren 2018 und 2024 in
realen Preisen entwickelt (bitte grafisch als auch tabellarisch darstellen)?
95. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen
im Bereich der Meeresforschung zur Verfügung?
Die Fragen 94 und 95 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Meeresforschung spielt bei zahlreichen Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben des BMBF eine direkte oder indirekte Rolle. Eine umfassende und
eineindeutige Maßnahmenzuordnung und Darstellung von der Meeresforschung
zugutekommenden Ausgaben beziehungsweise Mittelansätzen ist daher kaum
möglich und mit erheblichen Unschärfen verbunden. Es wird sich im
Folgenden daher auf auf Ebene der Titel des Bundeshaushaltes überwiegend der
Meeresforschung zugutekommende Mittel fokussiert. Mittel der institutionellen
Förderung sind nicht umfasst.
Ist 2018 in
TEUR
Ist 2019 in
TEUR
Ist 2020 in
TEUR
Ist 2021 in
TEUR
Ist 2022 in
TEUR
Ist 2023 in
TEUR
Soll 2024 in
TEUR
65.399* 64.313* 52.881* 83.126* 97.426* 167.400* 261.821*
Im Jahr 2024 stehen für Neubewilligungen (Ansatz für 2024 abzüglich
Verpflichtungen aus den Vorjahren) Mittel in Höhe von 86.735 TEUR zur
Verfügung.
96. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze für die Umsetzung
der Mission „Gesellschaftliche Resilienz, Vielfalt und Zusammenhalt
stärken“ seit 2022 im Bundeshaushalt entwickelt?
97. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im Rahmen
der Mission „Gesellschaftliche Resilienz, Vielfalt und Zusammenhalt
stärken“ zur Verfügung?
Die Fragen 96 und 97 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
* Mit Schreiben vom 17. April 2024 korrigiert.
98. Wurden messbare objektive Zielvorgaben für die Mission
„Gesellschaftliche Resilienz, Vielfalt und Zusammenhalt stärken“ definiert,
und wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 50 verwiesen.
99. Ab wann erachtet die Bundesregierung die Mission „Gesellschaftliche
Resilienz, Vielfalt und Zusammenhalt stärken“ als erfüllt an?
Es wird auf die Antwort zu Frage 51 verwiesen.
100. Wie oft haben sich seit dem 8. Februar 2023 die Missionsteams
getroffen (bitte tabellarisch auflisten)?
Die Missionsteams arbeiten weitestgehend selbstständig, fachliche
Zuständigkeiten bleiben gewahrt. Die Missionsteams vereinbaren individuell die
Ausgestaltung ihrer Zusammenarbeit, einschließlich der Art und Anzahl ihrer Treffen.
Grundsätzlich sind mindestens zwei Treffen des gesamten Missionsteams
jährlich sowie bedarfsgeleitet weitere Abstimmungen zwischen den
koordinierenden und weiteren beteiligten Ressorts vorgesehen. Folgende Tabelle fasst die
Treffen der Missionsteams inklusive Treffen der Kernteams und
themenspezifischer Austauschformate zusammen:
Missionsteam Anzahl der Treffen
Ressourceneffiziente und auf kreislauffähiges
Wirtschaften ausgelegte wettbewerbsfähige Industrie und
nachhaltige Mobilität ermöglichen
22
Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährungssicherheit und
Bewahrung der Biodiversität voranbringen
40
Gesundheit für alle verbessern 18
Digitale und technologische Souveränität Deutschlands
und Europas sichern und Potenziale der Digitalisierung
nutzen
31
Raumfahrt stärken, Weltraum und Meere erforschen,
schützen und nachhaltig nutzen
18
Gesellschaftliche Resilienz, Vielfalt und Zusammenhalt
stärken
15
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/10513
Anlage – Antwort zu Frage 16
Übersicht: Für FH/HAW offene Fördermaßnahmen des BMBF und entsprechende Förderanteile für FH/HAW
2021 2022 2023
Fördermaßnahme
Gesamtsumme in
Euro
davon für FH/
HAW in Euro
Gesamtsumme in
Euro
davon für FH/
HAW in Euro
Gesamtsumme in
Euro
davon für FH/
HAW in Euro
Studenten- und Wissenschaftleraustausch sowie intern.
Kooperation 261.354.479,15 1.911,45 267.605.994,55 - 263.454.468,34 -
Internationaler Austausch und Zusammenarbeit in der
beruflichen Bildung 11.383.711,96 210.363,75 13.031.847,19 244.111,83 11.293.615,56 155.811,34
Innovationen und Strukturentwicklungen in der
beruflichen Bildung 77.404.868,81 3.304.563,53 76.365.828,45 3.427.958,33 69.844.811,15 3.643.747,17
Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens 126.985.171,52 4.818.001,53 138.679.369,99 4.929.401,38 135.312.111,98 4.660.725,97
Weiterbildung und Lebenslanges Lernen 60.191.652,60 242.904,23 49.438.173,98 339.333,86 46.863.686,43 286.327,74
Professionalisierung pädagogischer Prozesse 69.732.728,03 4.335.535,94 65.785.862,39 4.030.828,52 84.302.750,58 5.337.909,67
Digitaler Wandel in der Bildung 32.114.569,52 1.529.154,49 20.083.149,04 611.588,81 13.650.329,43 192.522,76
Digitaler Bildungsraum, Bildungsplattform und INVITE 15.340.702,28 568.234,84 53.871.371,24 2.348.545,77 95.833.117,40 3.201.462,49
Wissenschaftskommunikation, Partizipation, Soziale
Innovation 19.935.478,62 345.598,43 25.002.932,86 706.819,89 26.393.778,35 683.498,09
Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit
für Frauen in Bildung und Forschung 25.110.299,72 6.707.453,81 30.336.312,68 8.266.659,27 28.490.039,11 7.960.612,67
Hochschulbezogene zentrale Maßnahmen studentischer
Verbände und anderer Organisationen 112.813.855,33 - 1.991.218,43 - 1.726.608,19 32.000,00
Sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung 103.026.325,72 2.879.344,72 105.461.000,00 2.338.154,87 105.542.000,00 3.202.073,08
Gewinnung und Entwicklung von professoralem
Personal an Fachhochschulen 16.981.288,37 15.227.056,42 23.229.292,95 20.699.350,64 47.426.322,15 42.565.072,51
Bund-Länder-Programm zur Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses 57.341.519,93 945.415,32 78.795.800,12 1.860.616,69 99.858.165,08 2.436.842,14
Monitoring des Wissenschaftssystems, Wissenschafts-
und Hochschulforschung 19.730.946,83 1.063.108,48 18.761.315,67 906.466,41 17.738.684,19 672.941,07
Digitalisierung im Hochschul- und Wissenschaftssystem 33.461.529,18 3.486.690,81 68.199.472,79 17.379.023,93 54.700.756,32 13.515.867,04
Analysen, Planung und Datenerhebung für
Grundsatzfragen 39.331.582,80 1.127.621,27 48.081.055,26 1.584.557,61 61.739.942,01 2.314.714,38
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/10513
DATI; reg. Innovationsöoksysteme; Forschung an FH,
Hochschulen für angewandte Wissens. 207.885.355,32 71.020.686,64 231.522.479,03 70.387.170,39 275.581.011,28 69.316.434,89
Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit 120.131.569,42 2.805.462,34 203.237.596,14 3.134.051,28 280.730.000,00 7.314.036,11
Innovative Softwaresysteme; Künstliche Intelligenz 155.225.548,46 3.823.250,87 150.862.896,41 2.931.196,86 137.574.574,02 3.433.687,85
Elektroniksysteme 119.054.081,91 2.239.626,65 132.647.861,02 2.505.791,69 151.085.363,72 2.786.470,35
Forschung für Produktion, Dienstleistung und Arbeit 122.067.195,90 5.009.030,20 133.458.473,89 7.776.902,95 154.038.873,45 7.585.360,29
Quantensysteme - Quantentechnologien, Photonik 197.262.762,43 3.037.213,30 239.890.000,00 3.453.838,42 231.250.000,00 2.287.473,37
Innovative und digitalisierte Materialf. für Nachhaltigkeit
und Ressourcensouveränität 78.914.261,38 1.544.516,14 152.181.468,96 1.910.501,18 118.954.138,54 1.214.382,91
Zivile Sicherheitsforschung 63.600.000,00 6.002.491,66 62.528.000,00 5.010.993,91 66.900.000,00 4.920.282,70
Interaktive Technologien für Gesundheit und
Lebensqualität 76.600.946,17 5.430.441,78 76.756.583,56 7.349.263,53 71.073.724,80 8.392.270,65
Bioökonomie 137.189.399,09 4.944.408,22 125.184.413,70 4.807.541,79 121.111.854,65 4.737.682,25
Innovationsförderung und Strukturstärkung
Kohleregionen 133.708.140,89 2.900.146,40 90.228.477,62 2.616.895,31 47.562.220,88 2.885.554,61
Förderinitiative Innovative Hochschule 59.833.360,99 43.919.124,94 57.431.097,21 42.036.106,02 43.819.373,65 28.545.411,25
Förderung von Sprunginnovationen 24.776.766,95 74.065,67 81.919.019,43 - 140.251.113,33 -
Gesundheitsforschung, Medizintechnik und globale
Gesundheit 517.144.799,60 5.317.115,65 396.212.411,51 4.225.294,02 372.263.286,89 4.218.977,14
eHealth, Data Science und Bioethik 133.463.358,04 1.047.069,41 124.134.669,83 1.721.113,23 102.393.092,98 707.917,75
Neue Methoden in den Lebenswissenschaften;
Biotechnologie; Wirkstoffforschung 398.750.235,54 577.684,70 278.866.190,80 734.026,26 108.151.413,04 907.714,23
Globaler Wandel und Klimaforschung 98.404.389,74 2.457.744,98 99.690.710,59 2.887.324,11 91.599.151,61 3.311.360,27
Energietechnologien und effiziente Energienutzung;
Grüner Wasserstoff - FuE-Vorhaben 196.363.165,49 10.893.760,99 216.538.748,94 5.418.773,11 193.836.540,19 4.205.314,64
Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, und Geoforschung 123.577.999,99 5.543.805,07 131.165.000,00 5.627.414,32 114.767.999,98 4.918.785,83
Gesellschaftswissenschaften und Geschäftsmodelle für
Nachhaltigkeit 51.454.086,07 1.701.217,01 50.351.716,62 1.870.286,27 43.672.170,80 2.307.175,68
Küsten-, Meeres- und Polarforschung 57.657.716,38 122.313,60 70.260.491,57 294.890,40 65.915.851,22 329.091,12
FuE-Vorhaben im Bereich Universum und Materie
(ErUM) 37.199.000,00 227.647,08 37.756.000,00 337.536,76 33.825.000,00 327.062,57
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/10513
Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs-
und Demonstrationsanlagen 261.577.055,93 637.166,94 276.345.856,64 772.743,43 279.333.677,45 1.163.150,33
Zusammenarbeit mit anderen Staaten in den Bereichen
Bildung und Forschung 78.019.433,31 2.961.964,43 76.374.539,05 3.523.997,67 70.836.300,03 2.955.426,67
Stärkung Deutschlands im Europäischen Forschungs-
und Bildungsraum 49.148.567,98 1.638.557,92 52.477.325,63 2.171.690,52 50.748.382,36 1.464.814,20
Investitionen zur Erforschung von Universum und
Materie (ErUM) und FIS-Roadmap 341.273.025,25 471.793,37 343.102.999,97 805.477,47 384.602.999,98 624.307,69
4.922.522.932,60 233.141.264,98 4.975.845.025,71 253.984.238,71 4.916.049.301,12 261.722.273,47
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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