Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10529 –
Umsetzungsstand der angekündigten Unterstützung für die Solarindustrie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben in ihrem
Beschlusses zu Tagesordnungspunkt (TOP) 1 Nummer 7 der Konferenz vom
11. bis 13. Oktober 2023 in Frankfurt am Main (hessen.de/sites/hessen.hesse
n.de/files/2023-10/mpk_top_01_energiepreise_und_energieversorgungssicher
heit.pdf) „ein entschlossenes Handeln des Bundes damit Entwicklung und
Wertschöpfung in diesem Bereich nicht dauerhaft abwandern“ gefordert.
In dem Beschluss wird zudem die Bundesregierung gebeten, „gleiche und
faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktakteure sicherzustellen und
Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz der heimischen PV-Produktion [PV =
Photovoltaik] zu ergreifen.“ Im Anschluss hat im Dezember 2023 der
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck zum Schutz der
deutschen Solarhersteller angekündigt: „Eine Pilotausschreibung für eine Art
Resilienzbonus zu ermöglichen.“ (
www.rnd.de/wirtschaft/resilienzbonus-habe
ck-will-deutsche-solar-hersteller-gegen-china-konkurrenz-staerken-Z5TFDQ5
FN5FFDIL6SXX5PNIE54.html). Seit diesen Beschlüssen und den
Ankündigungen des Bundeswirtschaftsministers Dr. Robert Habeck sind mittlerweile
mehrere Monate vergangen. In der Bundesregierung gibt es einen öffentlich
bekannten Streit über die Einführung eines Resilienzbonus (
www.rnd.de/wirts
chaft/solarenergie-ampel-uneins-ueber-resilienzbonus-fuer-deutsche-solarherst
eller-272C5FG5MVA65LQFDRWJTFG6SQ.html).
Damit wird offenbar auch der Abschluss des sog. Solarpakets I im Deutschen
Bundestag immer weiter verschoben (
www.pv-magazine.de/2024/02/21/bund
estag-wird-solarpaket-1-fruehestens-im-maerz-verabschieden/). Nun hat das
erste Unternehmen die Einstellung seiner Produktion in Deutschland
angekündigt (
www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/energie-meyer-burger-stell
t-modulproduktion-in-deutschland-ein/100017505.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10697
20. Wahlperiode 18.03.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 21. März 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie ist der Umsetzungstand des Beschlusses zu TOP 1 Nummer 7 der
Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
vom 11. bis 13. Oktober 2023 in Frankfurt am Main (hessen.de/sites/hess
en.hessen.de/files/2023-10/mpk_top_01_energiepreise_und_energievers
orgungssicherheit.pdf)?
2. Wurde nach der Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert
Habeck im Dezember 2023 (
www.rnd.de/wirtschaft/resilienzbonus-habe
ck-will-deutsche-solar-hersteller-gegen-china-konkurrenz-staerken-Z5TF
DQ5FN5FFDIL6SXX5PNIE54.html) innerhalb der Bundesregierung ein
konkreter Vorschlag diskutiert, und wenn ja, welche Ressorts waren
beteiligt?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Folgende Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene sind ergriffen
worden, die auch die Ankündigung von Bundesminister Dr. Robert Habeck
betreffen.
Investitionsförderung zur Standortsicherung
Die Bundesregierung prüft und hat bereits verschiedene u. a. förderpolitische
Maßnahmen basierend auf dem neuen Beihilferahmen der EU-Kommission,
konkret dem erweiterten „Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur
Stützung der Wirtschaft infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine –
Krisenbewältigung und Gestaltung des Wandels“ (TCTF), umgesetzt. Dieser ermöglicht
durch die Regelungen in Abschnitt 2.8 (Randnummern 85 und 86)
Investitionen in Sektoren, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft
von strategischer Bedeutung sind.
Auf Randnummer 86 dieses Beihilferahmens aufsetzend hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im vergangenen Jahr ein
Interessenbekundungsverfahren zur Förderung von Leuchtturmprojekten der
Photovoltaik-(PV-)Industrie durchgeführt. Dieses Verfahren wird fortgeführt – im
Lichte der haushalterischen Vorgaben.
Diese mögliche Investitionsförderung aus dem Interessenbekundungsverfahren
bezieht sich dabei auf Leuchtturmprojekte der PV-Industrie entlang der
gesamten Wertschöpfungskette, d. h. die Herstellung von Solarmodulen, aber auch
sonstiger Komponenten wie die Herstellung von Polysilizium, die Herstellung
von Ingots und Wafern sowie von Zellen, sofern sie in Deutschland gefertigt
werden. Sie dient damit auch der Stärkung der Resilienz. Die Förderung nach
Randnummer 86 ermöglicht es, in Ausnahmefällen und unter engen
Voraussetzungen eine Förderung bis zur Höhe zu gewähren, die das Unternehmen
nachweislich außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erhalten würde
(sogenannte Matching Clause). Insbesondere muss das Investitionsvorhaben zu
einem wesentlichen Teil in anerkannten Fördergebieten getätigt werden.
Aufgrund der Haushaltssituation des Bundes ist bei der Förderung eine 50-
prozentige Länderbeteiligung unabdingbar.
Basierend auf Randnummer 85 dieses Beihilferahmens hat die
Bundesregierung in einem ersten Schritt mit der BKR-Bundesregelung
Transformationstechnologien einen nationalen Rahmen geschaffen, den Bund und Länder
nutzen können, um spezifische Förderrichtlinien zur Förderung von
Transformationstechnologien – auch PV – nach den speziellen Voraussetzungen zu erlassen.
Die EU-Kommission hat diese Bundesregelung am 19. Juli 2023 genehmigt.
In einem zweiten Schritt erfolgt die förderpolitische Umsetzung basierend auf
der o. g. Bundesregelung. Die Fördermöglichkeiten von Randnummer 85
werden derzeit zum einen über die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) umgesetzt. Für die
Durchführung der GRW-Förderung sind die Länder zuständig.
Zum anderen hat das BMWK die KfW mit der Umsetzung eines
zinsvergünstigten Kreditprogramms für Transformationstechnologien – inklusive PV –
beauftragt. Konkret wird das KfW-Programm 293 „Klimaschutzoffensive für
Unternehmen“ ab dem 18. April 2024 ein neues Modul A+ anbieten und so die
Förderung der Herstellung strategischer Transformationstechnologien
verbessern.
Außenwirtschaftliche Förderinstrumente zur Standortsicherung
Die Bundesregierung hat mit Blick auf das Unternehmen Meyer Burger die
Übernahme einer Exportkreditgarantie im Zusammenhang mit dem Aufbau von
Solarmodulproduktion in den USA grundsätzlich zugesagt. Diese
grundsätzliche Deckungszusage ist bedingt. Der Bund ist nur bereit ins Risiko zu gehen,
wenn Meyer Burger vorab ausreichend Eigenkapital in das Projekt einbringt,
weitere private Kapitalgeber bereitstehen und das Projekt durch
Vorauszahlungen von Abnehmern aus den USA unterstützt wird. Zudem muss Meyer Burger
eine Standortgarantie für den Forschungs- und Fertigungsstandort Hohenstein-
Ernstthal abgeben. Wichtig und zentral für die Bundesregierung ist es, unter
den genannten Bedingungen den Forschungs- und Fertigungsstandort
Hohenstein-Ernstthal zu erhalten und Arbeitsplätze an diesem Standort zu sichern.
Nachfrageseitige und Beschleunigungsmaßnahmen
Die Bundesregierung hat sich auf europäischer Ebene für die Einigung auf den
Net Zero Industrie Act (NZIA) eingesetzt. Diese Verordnung wird nicht nur zu
einer Beschleunigung von Genehmigungsverfahren von strategischen Projekten
im Bereich der Netto-Null- oder Transformationstechnologien führen. Es sind
auch nachfrageseitige Maßnahmen vorgesehen. Es wird verpflichtend, dass
jeder Mitgliedstaat für mindestens 30 Prozent seines Erneuerbaren-Energien-
Auktionsvolumens oder alternativ für mindestens 6 Gigawatt Resilienz- und
Nachhaltigkeitskriterien in die Auktionsbedingungen einbezieht (Artikel 20
NZIA). Nach Artikel 21 NZIA müssen Förderprogramme für den Kauf von
Net-Zero-Produkten so gestaltet werden, dass sie den Kauf von Produkten mit
einem hohen Beitrag zu Resilienz und Nachhaltigkeit fördern.
Das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat der
Europäischen Union haben sich am 6. Februar 2024 auf ein Trilogergebnis zum
Net Zero Industry Act geeinigt. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat dem
Trilogergebnis am 16. Februar 2024 einstimmig zugestimmt. Die genannten
nachfrageseitigen Maßnahmen des NZIA sind in einer Frist von 18 Monaten ab
Inkrafttreten des NZIA umzusetzen.
Eine Stimulierung der Nachfrage durch eine mögliche nationale
Resilienzmaßnahme wird auch im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen im
Bundestag zum Solarpaket I aktuell diskutiert. Soweit beihilferechtlich relevant,
bedürften diese Maßnahmen – sollten sie im parlamentarischen Verfahren
verabschiedet werden – der Genehmigung der europäischen Kommission.
Handelspolitische Maßnahmen
Von handelspolitischen Maßnahmen ist die Bundesregierung nicht überzeugt.
Sie hat der EU-Kommission ihre diesbezüglichen Bedenken zum Ausdruck
gebracht. Hier sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass sich die Energiewende
insgesamt verteuern würde und so die ambitionierten Ausbauziele stark
gefährdet wären.
3. Wird von der Bundesregierung ein Kabinettsbeschluss für die
Einführung eines Resilienzbonus angestrebt, und wenn ja, wann soll das
Kabinett darüber abstimmen?
Eine etwaige Einführung eines Resilienzbonus wird im Rahmen der
parlamentarischen Beratungen zum Solarpaket I diskutiert. Die Hoheit des Verfahrens
liegt beim Bundestag. In dem durch das Kabinett ursprünglich verabschiedeten
Solarpaket I ist keine Resilienzmaßnahme im Sinne eines Resilienzobnus, einer
Resilienzauktion oder eines KfW-Programmes (inklusive einer Anpassung
bestehender KfW-Programme) enthalten gewesen. Zur Stärkung der Resilienz der
deutschen und europäischen PV-Industrie hat die Bundesregierung bereits
verschiedene Maßnahmen ergriffen. Zudem prüft sie, den Net Zero Industry Act
(NZIA) beschleunigt umzusetzen. Details werden nun ausgearbeitet.
4. Welche Gespräche hat die Leitungsebene des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit der Solarwirtschaft über
mögliche Unterstützung für die heimische und europäische Solarindustrie seit
dem 1. Oktober 2023 geführt (bitte Name und Datum einzeln auflisten)?
Vorbemerkung zu den Fragen 4, 8, 9 und 29:
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher
geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate –
besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in der
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht
vollständig.
Datum Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung Teilnehmer Solarwirtschaft
28. November 2023 Bundesminister
Dr. Robert Habeck
u. a. Jörg Ebel, Bundesverband Solarwirtschaft, Dr. Gunter
Erfurt, Meyer Burger Technology AG, Norbert Kreft, Antec
Solar GmbH, Anja Lange, First Solar, Detlef Neuhaus,
Solarwatt, Eric Quiring, Solar Technology AG (SMA)
10. Januar 2024 Staatssekretär Sven
Giegold Carsten Körnig und Christian Menke, BSW Solar
20. November 2023 Parlamentarischer
Staatssekretär Stefan Wenzel Jörg Ebel, BSW Bundesverband Solarwirtschaft e. V.
25. November 2023 Parlamentarischer
Staatssekretär Stefan Wenzel Jörg Ebel, BSW Bundesverband Solarwirtschaft e. V.
Datum Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung Teilnehmer Solarwirtschaft
1. Dezember 2023 Parlamentarischer
Staatssekretär Michael Kellner
Detlef Neuhaus, Gilbert Schütz, A. Thomas Freudenberg,
Solarwatt
9. Februar 2024 Parlamentarischer
Staatssekretär Stefan Wenzel
Dr. Gunter Erfurt und Christoph Podewils, Meyer Burger
Technology AG, Philipp Schröder, 1KOMMA5, Markus
Meyer, Enpal, Carsten Körnig, BSW Bundesverband
Solarwirtschaft e. V., Benjamin Trinkerl Heckert-Solar
5. Welche Gespräche hat die Leitungsebene des BMWK mit Abgeordneten
der regierungstragenden Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP im Deutschen Bundestag über mögliche Unterstützung
für die heimische und europäische Solarindustrie seit dem 1. Oktober
2023 geführt (bitte Name und Datum einzeln auflisten)?
6. An welchen Gesprächen zwischen den drei regierungstragenden
Fraktionen im Deutschen Bundestag über mögliche Unterstützung für die
heimische und europäische Solarindustrie seit dem 1. Oktober 2023 haben
Vertreter des BMWK teilgenommen (bitte Namen und Datum einzeln
auflisten)?
7. Wurde in den Gesprächen zwischen der Leitungsebene des BMWK und
den drei regierungstragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag von
einer der Koalitionsfraktionen die Forderung erhoben, die Einführung
eines Resilienzbonus mit anderen politischen Vorhaben zu verknüpfen,
und wenn ja, mit welchen?
Die Fragen 5 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Fragen weisen keinen hinreichenden Mandatsbezug auf. Es gehört nicht zu
den parlamentarischen Aufgaben von Abgeordneten, andere Abgeordnete und
ihre Tätigkeiten zu kontrollieren.
8. Welche Gespräche hat die Leitungsebene des BMWK mit den
Bundesländern 2023 über mögliche Unterstützung für die heimische und
europäische Solarindustrie seit dem 1. Oktober 2023 geführt (bitte Name und
Datum einzeln auflisten)?
Auf die Vorbemerkung in der Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
Datum Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung Teilnehmerinnen und Teilnehmer Bundesländer
26. Januar 2024 Bundesminister
Dr. Robert Habeck
Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar
und Verbraucherschutz und Ministerin der Justiz des
Saarlandes
12. Februar 2024 Bundesminister
Dr. Robert Habeck
Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und
Betriebe Berlin
4. Oktober 2023 Staatssekretär Udo Philip Staatssekretärin Silke Krebs, Wirtschaftsministerium NRW
25. Oktober 2023
Parlamentarischer
Staatssekretär Stefan
Wenzel
Staatsminister Wolfram Günther, Sachsen, und weiteren
Teilnehmern
25. November 2023
Parlamentarischer
Staatssekretär Stefan
Wenzel
Staatsminister Wolfram Günther, Sachsen, und weiteren
Teilnehmern
9. Welche Gespräche hat die Leitungsebene des BMWK mit der EU-
Kommission über mögliche Unterstützung für die heimische und europäische
Solarindustrie seit dem 1. Oktober 2023 geführt (bitte Name und Datum
einzeln auflisten)?
Auf die Vorbemerkung in der Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
Datum Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung Teilnehmerinnen und Teilnehmer EU-Kommission
1. Dezember 2023 Staatssekretär Udo
Philipp
ESIA-Ministerial Meeting u. a. mit Thierry Breton, EU-
Kommissar
8. Januar 2024 Bundesminister
Dr. Robert Habeck
Valdis Dombrovskis, Executive Vice President und EU-
Kommissar
8. Januar 2024 Bundesminister
Dr. Robert Habeck Kadri Simson, EU-Kommissarin
8. Januar 2024 Bundesminister
Dr. Robert Habeck Maroš Šefčovič, Executive Vice President und EU-Kommissar
8. Januar 2024 Bundesminister
Dr. Robert Habeck Thierry Breton, EU-Kommissar
8. Januar 2024 Bundesminister
Dr. Robert Habeck Ursula von der Leyen, EU-Präsidentin
4. März 2024 Staatssekretär Sven
Giegold
Stefano Grassi, Kabinettchef der EU-Kommission; Anne
Weidenbach,Teammitglied der EU-Kommissarin Kadri Simson
10. Wie haben sich die Preise für einzelne Elemente von Solaranlagen in
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren
entwickelt (bitte tabellarisch auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
11. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Kostennachteil heimischer
und europäischer Hersteller im Vergleich zu den Importpreisen ein (bitte
nach Bauteilen aufgliedern, jeweils vermerkt mit dem Hinweis, welche
Hersteller aus Europa jeweils in diesem Segment Teile in Europa bzw.
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung herstellen)?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
In Deutschland werden im Auftrag des BMWK im Forschungsvorhaben „EEG-
Erfahrungsbericht – Solare Strahlungsenergie“ Preisentwicklungen für PV-
Systeme erhoben (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/pv-zwischenberi
cht-230630.pdf). Danach sind die Preise für PV-Module und -systeme trotz
gesunkener Modulpreise seit 2022 gestiegen. Der Grund dafür ist, dass die
Modulkosten weniger als 30 Prozent der Gesamtkosten ausmachen und andere
Kosten, wie z. B. Baukosten, Personalkosten oder Finanzierungskosten
gestiegen sind.
Daten zu einzelnen Elementen der Wertschöpfungskette von Solaranlagen
werden vom BMWK derzeit nicht erhoben, ebenso wenig liegen der
Bundesregierung historische Daten dazu vor.
Die ESIA („European Solar PV Industry Alliance“) erstellt Kalkulationen über
die Herstellungskosten der verschiedenen Wertschöpfungsstufen, basierend auf
Umfragen unter Herstellern aggregiert auf EU-Ebene. Da es sich um eine
anonymisierte Umfrage handelt, ist eine herstellerspezifische Aufschlüsselung
nicht möglich. Nähere Details (beispielsweise Unterschiede in den
Betriebskosten und Erstinvestition zwischen chinesischen und europäischen Produkten)
sind in der folgenden Publikation der ESIA, Finance Working Group, zu finden
(
https://solaralliance.eu/wp-content/uploads/2023/09/Recommendations-on-fin
ancial-mechanisms-to-fill-the-cost-gap-and-restore-the-PV-industry-in-Europe-
VF.pdf).
Mit Förderung durch das BMWK wurde im Jahr 2023 eine
„Durchführbarkeitsstudie Wiederansiedlung der PV Industrie in Deutschland“ gestartet, die
ebenfalls Daten über die Herstellungskosten ermittelt. Die Studie wird
voraussichtlich noch im Frühjahr 2024 über das gängige Verfahren durch die Technische
Informationsbibliothek Hannover (TIB) veröffentlicht. Zudem existiert eine
Studie des Fraunhofer ISE zum „Resilienz-Bonus Photovoltaik:
Förderinstrument zum Aufbau einer europäischen Photovoltaik-Fertigung“, die ebenfalls
auf eigenen Kalkulationen zu Preisentwicklungen für verschiedene
Komponenten der PV-Wertschöpfungskette basiert.
Die europäischen industriellen Fertigungskapazitäten für Polysilizium befinden
sich vollständig in Deutschland, für Ingots/Wafer vollständig in Norwegen
sowie für Solarzellen vollständig in Deutschland. Die industriellen
Modulfertigungskapazitäten verteilen sich zu 41 Prozent auf Deutschland, zu 13 Prozent
auf Frankreich, zu 9 Prozent auf Italien, zu 8 Prozent auf Österreich, zu 7
Prozent auf Slowenien, zu 6 Prozent auf die Schweiz und 4 Prozent auf die
Niederlande. Die restlichen 12 Prozent verteilen sich auf zehn weitere Länder in
Europa.
12. In welchem Umfang geht der Preisvorteil chinesischer Importeure nach
Einschätzung der Bundesregierung auf Subventionen zurück, und wie
wirkt sich nach dieser Schätzung der Preisvorteil auf einzelne Elemente
aus?
Die Bundesregierung setzt sich für regelbasierten und fairen Handel ein. Sie
beobachtet deshalb unfaire Handelspraktiken und Subventionen im Rahmen der
Industriepolitik in der Volkrepublik China genau. Im Fokus steht dabei auch die
PV-Industrie. Zur Durchsetzung eines Level-Playing-Fields hat die
Bundesregierung die Europäische Kommission unterstützt, u. a. bei der Schaffung
neuer Instrumente wie z. B. der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen
Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen.
Die PV-Industrie spielt als eine der Schlüsselindustrien in den
industriepolitischen Plänen der Volksrepublik China eine zentrale Rolle. Als solche erhalten
ihre Unternehmen direkte und indirekte Unterstützung durch die Regierungen
der verschiedenen staatlichen Ebenen. Diese bedienen sich dabei einer Vielzahl
an Förderinstrumenten – darunter auch den in der Frage genannten. Weitere
Informationen hierzu finden sich in den Ergebnissen der Untersuchung der EU-
Kommission von 2013 (
https://tron.trade.ec.europa.eu/investigations/case-
view?caseId=1895) sowie in einem Bericht der Internationalen Energieagentur
IEA zu globalen PV-Lieferketten aus dem Jahr 2022 (
https://iea.blob.core.wind
ows.net/assets/4eedd256-b3db-4bc6-b5aa-2711ddfc1f90/SpecialReportonSolar
PVGlobalSupplyChains.pdf, S. 106 ff.) Das chinesische Finanzministerium
veröffentlicht auf seiner Internetseite Daten zum Umfang direkter
Subventionen der Zentralregierung für erneuerbare Energien, z. B. in Form von
Einspeisetarifen (
http://www.mof.gov.cn/zyyjsgkpt/zyddfzyzf/zfxjjzyzf/kzsnydjfjsr/);
diese sind jedoch nur eines von vielen Instrumenten. Eine belastbare Angabe
zum gesamten finanziellen Umfang kann die Bundesregierung auch mit
Hinweis auf die fehlende Transparenz in der Volksrepublik nicht machen.
Subventionen Chinas werden und wurden auch auf europäischer Ebene
aufgrund der Zuständigkeit der EU für Fragen der Handelspolitik sehr genau
verfolgt. Sie waren beispielsweise Gegenstand des Berichtes der Europäischen
Kommission zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen Chinas aus dem Jahr
2017. Die darin genannten Förderungen haben auch zu
Handelsschutzmaßnahmen der EU geführt. Im PV-Bereich gab es bis 2018 Anti-Dumping
Maßnahmen für PV-Module. Derzeit liegen die normalen Zölle auf Module zwischen 0
und 2,7 Prozent. Es bestehen weiterhin Anti-Dumping-Zölle auf den Import
von Solarglas und Silizium.
13. Inwiefern hält die Bundesregierung die vermuteten chinesischen
Subventionen für WTO-widrig (WTO = Welthandelsorganisation)?
Die Zuständigkeit für handelspolitische Maßnahmen liegt in der EU bei der
Europäischen Kommission. Diese könnte erwägen, eine Untersuchung zur
Verhängung von Maßnahmen nach dem Abkommen der Welthandelsorganisation
(WTO) über Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dieses erlaubt, temporär
Schutzmaßnahmen – insbesondere Zölle und Kontingente – zu ergreifen, wenn ein
plötzlicher Importanstieg droht, der die heimische Industrie ernsthaft schädigen
kann. Hierfür müssen in der Regel Unternehmen entsprechende Belege
vorbringen und Anträge stellen. Dies ist bislang nach Kenntnis der Bundesregierung
nicht erfolgt.
14. Unterstützt die Bundesregierung die europäischen Überlegungen nach
Schutzzöllen, und wie begründet sie ihre Position?
Nach Kenntnis der Bundesregierung lehnt die Europäische Kommission
Schutzzölle ab. Unter anderem seien Verfahren zeitaufwändig, es sei keine
kurzfristige Lösung zu erwarten. Stattdessen setzt die Europäische Kommission
u. a. auf einem schnelleren Ausbau der PV, Fördermaßnahmen nach dem TCTF
und eine beschleunigte Umsetzung nachfrageseitiger Maßnahmen, wie sie im
NZIA enthalten sind. Dazu wird derzeit eine Solar Charta erarbeitet, die
voraussichtlich im April 2024 von der Europäischen Kommission, den EU-
Mitgliedstaaten und der Solarindustrie unterzeichnet werden soll. Die
Bundesregierung unterstützt diese Haltung der Europäischen Kommission (vgl. die Antwort
zu den Fragen 1 und 2) und verweist ferner auf die Antworten zu den Fragen 12
und 13.
15. Setzt sich die Bundesregierung für die Abschaffung der Zölle auf
Solarglas ein, die europäische Module verteuern?
Auf die Antwort zu Frage 12 zu den derzeit bestehenden Schutzzöllen wird
verwiesen.
Die Bundesregierung setzt sich für regelbasierten und fairen Handel ein. Sie
beobachtet deshalb unfaire Handelspraktiken und Subventionen im Rahmen der
Industriepolitik in der Volkrepublik China genau. Im Fokus steht dabei auch die
PV-Industrie. Zur Durchsetzung eines Level-Playing-Fields unterstützt die
Bundesregierung die Europäische Kommission auch bei Schutzzöllen auf
Solarglas, die europäische Solarglashersteller vom Wettbewerbsdruck
insbesondere aus China schützen und damit die Resilienz stärken.
16. Unterscheidet sich nach Ansicht der Bundesregierung die aktuelle
Debatte um Anti-Dumping-Zölle gegenüber der europaweiten Einführung im
Jahre 2013?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. Die Zuständigkeit für
handelspolitische Maßnahmen liegt in der EU bei der Europäischen Kommission. Diese
könnte erwägen, eine Untersuchung zur Verhängung von Maßnahmen nach
dem Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über Schutzmaßnahmen
zu ergreifen. Dieses erlaubt, temporär Schutzmaßnahmen – insbesondere Zölle
und Kontingente – zu ergreifen, wenn ein plötzlicher Importanstieg droht, der
die heimische Industrie ernsthaft schädigen kann. Hierfür müssen in der Regel
Unternehmen entsprechende Belege vorbringen und Anträge stellen. Anders als
im Jahre 2013 ist dies bislang nach Kenntnis der Bundesregierung nicht erfolgt.
Nach Kenntnis der Bundesregierung lehnt ein Großteil der Industrie Anti-
Dumping Maßnahmen ab. Statt solcher Strafzölle fordert die PV-Industrie u. a.
nachfrageseitige Maßnahmen, wie sie etwa im Net Zero Industry Act angelegt
sind (vgl. dazu auch die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen
Maßnahmen in der Antwort zu Frage 14).
17. Wie, und wann wirkt sich der europäische Net Zero Industry Act (NZIA)
auf die Resilienz deutscher Solarherstellung aus, welche deutsche
Förderung ist aus Sicht der Bundesregierung daneben erforderlich, und mit
welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, die mit dem Temporary
Crisis and Transition Framework (TCTF) einhergehenden
beihilferechtlichen Spielräume auf nationaler Ebene zur Stützung der Solarindustrie
zu nutzen?
Für den Net Zero Industry Act gilt grundsätzlich eine Umsetzungsfrist von
24 Monaten. Die in Kapitel IV enthaltenen nachfrageseitigen Maßnahmen der
Artikel 20 und 21 sind bereits 18 Monate nach Inkrafttreten des NZIA
umzusetzen. Mit einem Inkrafttreten ist zeitnah zu rechnen. Das BMWK beabsichtig
eine beschleunigte Umsetzung von NZIA. Zu weiteren Maßnahmen kann die
Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage machen.
Zur Frage der TCTF-Maßnahmen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2
verwiesen.
18. Werden sich die Förderkriterien zum Resilienzbonus im Erneuerbare-
Energien-Gesetz (EEG) an den Resilienzkriterien in Artikel 20 des Net
Zero Industry Act ausrichten, wonach mindestens 30 Prozent der
beaufschlagten Volumina nach Resilienzkriterien ausgeschrieben werden?
Soweit sich die Frage auf die Einführung eines Resilienzbonus im Erneuerbare-
Energien-Gesetz (EEG) im Rahmen des Solarpakets I bezieht, wird auf die
Antwort zu Frage 3 verwiesen. Im Hinblick auf Artikel 20 NZIA ist
grundsätzlich richtig, dass dieser den Mitgliedstaaten vorgibt, in mindestens 30 Prozent
(oder maximal 6 Gigawatt) der nationalen Ausschreibungen für sämtliche EE-
Technologien die in Artikel 20 NZIA vorgesehenen qualitativen Kriterien zu
berücksichtigen. In welchen Ausschreibungen und für welche Technologien die
Kriterien eingeführt werden, steht den Mitgliedstaaten frei; es ist nur insgesamt
das zuvor genannte Volumen zu beachten. Die Volumenvorgabe des Artikel 20
NZIA zu Resilienzausschreibungen steht nach Verständnis der
Bundesregierung in keinem Verhältnis zu einem Resilienzbonus.
19. Plant die Bundesregierung das KfW-Programm (KfW = Kreditanstalt für
Wiederaufbau) zur Erneuerbare-Energien-Finanzierung so anzupassen,
dass zinsverbilligte Darlehen bevorzugt für den Einbau von Solaranlagen
mit nachweislich resilienten Komponenten sowohl für Neubauten als
auch für Bestandsgebäude ermöglicht werden, und wenn nein, warum
nicht?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 20 verwiesen. Die
Bundesregierung wird im Zuge der Umsetzung insbesondere des Artikels 21 des NZIA
auch eine Anpassung dieses Programms überprüfen.
20. Welche weiteren Förderprogramme könnte man aus Sicht der
Bundesregierung auf Resilienzkriterien umstellen, und welche finanziellen
Auswirkungen in Form von Einsparungen bei europäischen Modulen und
Verteuerung von chinesischen Modulen hätte eine solche Umstellung?
Nach Inkrafttreten des NZIA sollen die Mitgliedstaaten, aber auch regionale
oder lokale Behörden gemäß Artikel 21 Absatz 1 NZIA Förderprogramme so
ausgestalten, dass der Kauf von finalen Produkten sogenannte Netto-Null-
Technologien unterstützt. Die zusätzliche finanzielle Kompensation kann bis zu
5 Prozent betragen. Zu den finanziellen Auswirkungen kann die
Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage treffen.
21. Sind Finanzmittel, und wenn ja, in welcher Höhe, für eine mögliche
Unterstützung der heimischen und europäischen Solarindustrie im
Klima- und Transformationsfonds von der Bundesregierung vorgesehen?
Im Wirtschaftsplan 2024 des Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind bei
Titel 892 09 „Produktionskapazitäten für Transformationstechnologien“ für
2024 50 Mio. Euro Barmittel sowie insgesamt 575 Mio. Euro
Verpflichtungsermächtigungen bis 2029 in den aktuellen Haushalt eingestellt.
22. Aus welchen weiteren Titeln sind Mittel in welcher Höhe für die
Förderung der Solarindustrie einsetzbar?
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) (Titel 0902 88201) ist in strukturschwachen Regionen
die Förderung gewerblicher Investitionen der Solarindustrie möglich sowie auf
Grundlage der BKR-Bundesregelung Transformationstechnologien die
Förderung der Herstellung von für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft
benötigter Ausrüstung und Schlüsselkomponenten (beispielsweise
Solarpaneele). Die Durchführung der GRW-Förderung inklusive der Auswahl der zu
fördernden Vorhaben ist Aufgabe der Länder. Der Bund trägt die Hälfte der
Ausgaben der Länder; im Jahr 2024 beträgt Bundesanteil etwa 679 Mio. Euro. Die
Höhe der für die Förderung der Solarindustrie eingesetzten Mittel ist abhängig
von der jeweiligen Schwerpunktsetzung der Länder und vom Antragsverhalten
der Unternehmen der Solarindustrie.
Im Rahmen des Energieforschungsprogramms der Bundesregierung hat das
BMWK im vergangenen Jahr 2023 Mittel in Höhe von rund 66,8 Mio. Euro für
Forschungsprojekte im Förderbereich Photovoltaik zur Verfügung gestellt
(gebundene Verpflichtungsermächtigungen für mehrjährige Forschungsvorhaben,
Titel 0903 68301). Das Budget der Photovoltaik-Forschungsförderung für das
Jahr 2024 ist noch nicht abschließend definiert, vor dem Hintergrund der
Haushaltslage muss jedoch von einer Minderung in der Größenordnung von 30
Prozent gegenüber dem Vorjahr ausgegangen werden.
Im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung der Kohleregion gemäß
Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) im Einzelplan 60 (Titel 6002 893 43)
könnten freie InvKG-Mittel verwendet werden. Der entsprechende Leertitel ist
bereits im Einzelplan des BMWK ausgebracht (09 10 892 06).
23. Welche Kosten würden durch Resilienzboni oder andere Maßnahmen zur
Unterstützung der heimischen Solarindustrie für den Bund entstehen?
Ob und welche Kosten für den Bund entstünden, kann nicht allgemein
beantwortet werden. Die Kosten hängen entscheidend beispielsweise von der Höhe
bzw. dem Umfang der Maßnahme, der Laufzeit der Maßnahme sowie der
Inanspruchnahme ab. Exemplarisch sei bezüglich der Kostenabschätzungen auf den
Vorschlag des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. „Solare-Resilienz-
Sicherung für die Energiewende in Deutschland“ für Resilienzboni und
Resilienzauktionen sowie auf die Fraunhofer ISE-Studie vom 1. Februar 2024
„Resilienz-Bonus Photovoltaik Förderinstrument zum Aufbau einer europäischen
Photovoltaik Fertigung“ verwiesen.
24. Wie hoch sollen nach gegenwärtiger Intention der Bunderegierung die
jährlichen finanziellen Unterstützungen für die deutsche Solarindustrie in
den Jahren von 2024 bis 2027 sein, und inwiefern bzw. in welcher Höhe
würden Mittel über Ausschreibungen oder EEG-Zahlungen auch an
europäische Hersteller fließen?
Soweit die Frage auf mögliche Maßnahmen im Rahmen des Solarpaket I und
etwaige mit diesen zusammenhängende Mittel, die über Ausschreibungen oder
EEG-Zahlungen an europäische Hersteller fließen, abzielt, wird auf die
Antwort zu Frage 3 verwiesen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass nach dem
Fördersystem des EEG eine Vergütung stets unmittelbar an die Betreiber von
Erneuerbare-Energien-Anlagen und auf Basis eingespeister, förderfähiger
Strommengen gezahlt werden.
25. Ab welcher Höhe einer Förderung geht die Bundesregierung von einer
Überförderung der Solarproduktion aus, und ab welcher Höhe geht sie
davon aus, dass ein Verbleib heimischer Produktion nur mit dauerhafter
Förderung zu erreichen sein wird?
26. Welche Mittel davon können für Opex-Förderung und welche für Capex-
Förderung eingesetzt werden?
27. Gibt es eine Einschätzung, ob und inwiefern ein deutscher EEG-Bonus
den europäischen Binnenmarkt stören könnte?
Die Fragen 25 bis 27 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Eine Einschätzung, inwiefern ein deutscher EEG-Bonus den europäischen
Binnenmarkt stören könnte, liegt nicht vor, auch da dies von einem konkreten
Entwurf für einen Resilienzbonus abhängen dürfte. Soweit beihilferechtlich
relevant, bedürfen Fördermaßnahmen der Genehmigung der europäischen
Kommission. Dabei werden Fragen einer möglichen Überförderung sowie einer
möglichen Verzerrung des europäischen Binnenmarkts überprüft.
28. Wie wirken sich nach Einschätzung der Bundesregierung die
verschiedenen, oben aufgeführten Unterstützungsmodelle – insbesondere ein
Resilienzbonus – auf die angekündigten Investitionen in neue
Herstellungswerke aus (vgl. z. B.
www.pv-magazine.de/2023/10/06/1komma5-
kuendigtaufbau-einer-topcon-modulproduktion-in-deutschland-an/)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
29. Welche Gespräche hat die Leitungsebene des BMWK mit
Solarunternehmen bzw. Investoren in neue Produktionsstätten seit dem 1. Oktober
2023 geführt (bitte Name und Datum einzeln auflisten)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die genannten
Gespräche in der Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
30. Wie schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit ein, dass eine
rein deutsche Maßnahme ausreichend ist, um die Wettbewerbsfähigkeit
der geförderten Unternehmen kurzfristig bzw. dauerhaft wieder
herzustellen?
Es wird einerseits auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Die Bundesregierung hält andererseits Maßnahmen auch anderer EU-
Mitgliedstaaten für erforderlich, wie sie im Rahmen der Implementierung des NZIA in
nationales Recht auch umgesetzt werden sollen. Ferner sei zum einen darauf
verwiesen, dass Italien laut Medienberichten bereits eine Resilienzmaßnahme
umgesetzt hat. Zum anderen sei auf die derzeit in Abstimmung befindliche
Solar Charta verwiesen, siehe die Antwort zu Frage 14.
31. Inwiefern spielen bei einer geplanten Förderung auch sog. Top-Runner-
Modelle eine Rolle?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
Der Begriff „Top-Runnermodelle“ oder „Best-in-Class“ bezieht sich auf
Produkte oder der Produktionsverfahren, die nach den jeweiligen Kriterien im
Vergleich führend sind. In der Bekanntmachung zum
Interessenbekundungsverfahren zur Förderung von Leuchtturmprojekten der PV-Industrie wurde der Begriff
„Top-Runnermodelle“ nicht explizit verwendet, aber u. a. sollen Nachweise
über den CO2-Fußabdruck und Energieaufwand bei Zulieferkomponenten
erbracht werden. Es wurden auch konkrete Anforderungen zum CO2-Fußabdruck
über die Lebenszeit der Produkte gemacht, vgl.
www.bundesanzeiger.de/pub/p
ublication/cQjVwK2zSbFXkhY2v42/con-tent/cQjVwK2zSbFXkhY2v42/BAnz
%20AT%2023.06.2023%20B1.pdf.
32. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die spezifische
Förderung wettbewerbsfähige Technologien unterstützt (vgl.
www.spiegel.de/
wirtschaft/unternehmen/solarkonzern-meyer-burger-zweifel-am-retter-de
r-solarindustrie-a-1b704e2a-dfcb-4aac-b0ca-262b8f07c186)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen sowie insbesondere
auf die technischen sowie die Nachhaltigkeit betreffenden Anforderungen in
der Bekanntmachung zum Interessenbekundungsverfahren zur geplanten
Förderung von Leuchtturmprojekten zum Hochlauf der industriellen
Produktionskapazitäten im Bereich Photovoltaik, vgl.
www.bundesanzeiger.de/pub/publicat
ion/cQjVwK2zSbFXkhY2v42/con-tent/cQjVwK2zSbFXkhY2v42/BAnz%20A
T%2023.06.2023%20B1.pdf.
33. Kennt und wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des
Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) vom 1. Februar 2024,
und ist der Bundesregierung die Nähe der dort verantwortlichen
Personen zum Solarhersteller Meyer-Burger bekannt?
Die Bundesregierung kennt die Empfehlung der Fraunhofer ISE vom 1.
Februar 2024. Eine Bewertung der Bundesregierung hierzu gibt es nicht. Zur
Beantwortung wird ferner auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
34. Wie steht die Bundesregierung zu dem Argument, dass Unternehmen bei
denen russische Oligarchen einen (mit)bestimmenden Einfluss besitzen,
keine oder jedenfalls keine zusätzliche Förderung erhalten sollten?
35. Sollen auch Unternehmen gefördert werden, bei denen russische
Oligarchen mit ihren Unternehmen im Aufsichtsrat vertreten sind?
Die Fragen 34 und 35 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung ist keine Forderung bekannt, nach der eine
Differenzierung nur aufgrund der Eigenschaft eines (Mit-)Eigentümers als russischer
Staatsbürger vorgenommen werden sollte. Maßgeblich für das Verhalten der
Bundesregierung und anderer Akteure sind die einschlägigen Sanktionen, die
die Bundesregierung ausdrücklich unterstützt.
36. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, einen Resilienzbonus
im EEG durch eine Absenkung der EEG-Sätze für Solarstrom-
Gewinnung auszugleichen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 sowie auf die Ausführungen in der Antwort
zu den Fragen 10 und 11 verwiesen.
37. Wie beurteilt die Bundesregierung die Überlegung, nur solchen Anlagen
einen zusätzlichen Resilienzbonus im EEG zu gewähren, die gleichzeitig
einen (netzdienlichen) Speicher oder mindestens eine Wärmepumpe mit
Pufferspeicher vorhalten?
Ein entsprechend ausgearbeiteter Vorschlag ist der Bundesregierung hierzu
nicht bekannt. Um eine sinnvolle Beurteilung vornehmen zu können, bedürfte
es näherer Informationen über die Zielrichtung und Ausgestaltung eines
solchen Ansatzes. Es wird ferner auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
38. Inwieweit können mit dem Resilienzbonus Betriebskosten der
Solarproduktion aus Sicht der Bundesregierung ausgeglichen werden, und wie
hoch schätzt die Bundesregierung diesen Betriebskostenausgleich?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 und auf die in der Antwort zu Frage 23
angesprochenen Vorschläge vom Bundesverband Solarwirtschaft e. V. und
Fraunhofer ISE verwiesen.
39. Schließt die Bundesregierung die Einführung von Resilienzauktionen als
Alternative zum Resilienzbonus in der EEG-Novelle aus, und wenn ja,
warum (bitte detailliert begründen)?
Die Frage wird so verstanden, dass sie auf eine mögliche Umsetzung im
Rahmen des Solarpaket I abzielt. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
40. Wie unterscheiden sich aus Sicht der Bundesregierung Resilienzbonus
und Resilienzauktionen?
Unter diesen Stichworten werden unterschiedliche Instrumente diskutiert: Das
Stichwort Resilienzauktion nimmt aus Sicht der Bundesregierung Bezug auf
ein Fördersystem in Form von Ausschreibungen, wie es im EEG derzeit für
Anlagen ab einer installierten Leistung von einem Megawatt vorgesehen ist.
Hier können die Anforderungen an einen Beitrag der Gebote zur Steigerung der
Resilienz in einem bestimmten Bereich als Präqualifikations- und bzw. oder als
Wertungskriterium Berücksichtigung finden. Bei einem Resilienzbonus ist das
Erfüllen der Anforderungen schlicht Voraussetzung für den Erhalt der
zusätzlichen Förderung.
41. Trifft es zu, dass die Berechnungen zum Resilienzbonus auf den
bestehenden „Funding Gap“-Analysen der European Solar PV Industry
Alliance (ESIA) beruhen und im Einklang mit den EU-Beihilferichtlinien
stehen?
Es ist unklar, auf welche Berechnungen hier konkret Bezug genommen wird
(siehe die Antwort zu Frage 3). Die angeführten Zahlen der ESIA sind dem
BMWK bekannt und wurden nach Kenntnis des BMWK beispielsweise dem
Vorschlag des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. (BSW) zugrunde gelegt.
Eine Einschätzung der Europäischen Kommission zu diesen Zahlen ist dem
BMWK nicht bekannt.
42. Wie wird die „europäische Wertschöpfungstiefe“ als Kriterium für die
erhöhten Vergütungssätze des Resilienzbonus für Solarunternehmen
ermittelt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 und auf die in der Antwort zu Frage 23
angesprochenen Vorschläge vom Bundesverband Solarwirtschaft e. V. und
Fraunhofer ISE verwiesen.
43. Wie soll eine Überförderung sowie dauerhafte Abhängigkeit von
Subventionen vermieden werden?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 sowie 25 bis 27 verwiesen.
44. Wie hoch ist die derzeitige in der EU und in Deutschland produzierte
Menge an PV-Modulen im Jahr (2020, 2021, 2022 und 2023)?
Der Bundesregierung führt keine Zeitreihen über produzierte Mengen. Die
aktuellen Produktionskapazitäten für PV-Module in Europa betragen etwa
10,4 Gigawatt pro Jahr. Hiervon entfallen rund 41 Prozent, d. h. 4,26 Gigawatt,
auf Deutschland (siehe auch die Antwort zu Frage 11).
45. Wie hoch ist der Anteil der verbauten PV-Anlagen, die in Deutschland
oder der EU produziert wurden, in Deutschland und in der EU?
Die Herkunft der Solarmodule, die in Deutschland verbaut werden, wird nicht
direkt statistisch erfasst. Allerdings stammen über 95 Prozent der Module, die
global installiert werden, direkt oder indirekt (Vorprodukte) aus chinesischer
Produktion. Wir gehen davon aus, dass diese Größenordnung auch auf den
deutschen Markt übertragen werden kann.
46. Wie hoch ist der Anteil der verbauten PV-Anlagen, die in China
produziert wurden, in Deutschland und in der EU?
Auf die Antwort zu Frage 45 wird verwiesen.
47. Von den in Deutschland produzierten PV-Anlagen – wie hoch ist der
prozentuale Anteil (wertmäßig) von Bestandteilen aus dem EU-Ausland und
insbesondere aus China?
In etwa 82 Prozent aller in der EU produzierten Module werden Zellen aus dem
Nicht-EWR-Raum verbaut. In etwa 50 Prozent, der in der EU produzierten
Zellen, werden Ingots/Wafer aus dem Nicht-EWR-Raum verwendet. Insgesamt
ergibt sich auf Grund der sehr hohen Importabhängigkeiten in einzelnen
Wertschöpfungsstufen eine Abhängigkeit von etwa 95 Prozent von Importen aus
dem Nicht-EWR-Ausland.
48. Wie hoch ist der Weltmarktanteil von in China produzierten PV-
Modulen?
Der globale Wertschöpfungsanteil bei PV-Modulen aus China beträgt etwa
78 Prozent. In den davor liegenden Wertschöpfungsanteilen liegt der in China
produzierte Anteil bei bis zu 97 Prozent.
49. Wie hoch ist die PV-Modul-Produktionskapazität in China (in Watt bzw.
in Gigawatt)?
Es gibt verschiedene öffentlich verfügbare Schätzungen von
Analyseunternehmen. Diese macht sich die Bundesregierung jedoch nicht zu eigen. Daneben
gibt es auf internationaler Ebene Schätzungen der Internationalen
Energieagentur IEA. Die Internationale Energieagentur IEA schätzt die tatsächliche
Produktion von Solarmodulen in China im Jahr 2022 auf 162 Gigawatt; damit liegt die
IEA unter den Werten anderer öffentlich verfügbarer Schätzungen von
Analyseunternehmen. (IEA, 2022, Special Report on Solar PV Global Supply Chains,
S. 28, abrufbar unter
https://iea.blob.core.windows.net/assets/4eedd256-b3db-4
bc6-b5aa-2711ddfc1f90/SpecialReportonSolarPVGlobalSupplyChains.pdf).
50. Wie entwickelt sich die PV-Modul-Produktion in China (2010 bis 2023)?
Nach einem Bericht der Internationalen Energieagentur IEA ist die tatsächliche
PV-Modul Produktion in China von 12 Gigawatt im Jahr 2010 auf 162
Gigawatt im Jahr 2022 gestiegen (Wert für 2022 geschätzt). Zahlen für 2023 weist
der Bericht nicht aus (Quelle: IEA, 2022, Special Report on Solar PV Global
Supply Chains, S. 28, abrufbar unter
https://iea.blob.core.windows.net/assets/4e
edd256-b3db-4bc6-b5aa-2711ddfc1f90/SpecialReportonSolarPVGlobalSupply
Chains.pdf).
51. Wie sieht der Strom- bzw. Energiemix von in China produzierten PV-
Modulen aus?
Für die Berechnung des jeweiligen CO2-Fußabdrucks der Solarkomponenten
kann die Methode nach EPEAT (Electronic Product Enviromental Assessment
Tool) Path A zu Grunde gelegt werden. Danach ergibt sich für China für das
Jahr 2020 ein Strommix mit einer CO2-Wirkung von 901 CO2-Kg eq./kWh.
Der Strommix für China kann beispielsweise in der wissenschaftlichen
Veröffentlichung von A. A. Khan et al., Solar Energy Materials & Solar Cells 269
(2024) 112724, Abbildung 6 unter folgendem Link
www.sciencedirect.com/sci
ence/article/pii/S0927024824000369?via%3Dihub nachgelesen werden.
52. Wie sieht der CO2-Fußabdruck von in China produzierten PV-Modulen
im Vergleich zu in Deutschland bzw. in der EU produzierten Modulen
aus, und inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor,
dass es beim Verkauf von in China produzierten Modulen zu „Dumping“
kommt?
Nach EPEAT Path A ergibt sich für den deutschen Strommix für das Jahr 2020
eine CO2-Wirkung von 418 CO2 kg eq./kWh (vgl. die Antwort zu Frage 51).
Der Strommix kann in der Antwort zu Frage 51 angegebenen Veröffentlichung
nachgeschlagen werden. Bei sonst gleichen Produktionsprozessen ergäbe sich
für rein in Deutschland hergestellte Solarmodule mehr als eine Halbierung des
CO2-Fußabdrucks gegenüber in China produzierten Modulen.
53. Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass es
beim Verkauf von in China produzierten Modulen außerhalb der EU zu
„Dumping“ kommt, und sollten Erkenntnisse darüber vorliegen, dass
China auf dem europäischen Markt „dumpt“, inwiefern will die
Bundesregierung dieses Thema auf Ebene der EU adressieren?
Die EU-Kommission hat bereits im Jahr 2014 einen Antidumpingzoll auf die
Einfuhren von Solarglas mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt.
Dieser wurde zuletzt im Jahr 2020 verlängert und ist weiterhin in Kraft: https://
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R1080.
Es wird des Weiteren auf die Antworten zu den Fragen 13 und 16 verwiesen.
54. Liegen der Bundesregierungen Erkenntnisse darüber vor, warum die
USA den Import von chinesischen PV-Modulen gestoppt haben, und
weiß die Bundesregierung, ob die US-Behörden Erkenntnisse von
„Dumping“ chinesischer Hersteller haben?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
55. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, warum Indien den
Import chinesischer PV-Module gestoppt hat, weiß die Bundesregierung,
ob die Behörden in Indien Erkenntnisse von „Dumping“ chinesischer
Hersteller haben, und welche Informationen liegen der Bundesregierung
darüber vor, ob sich für Indien im Zuge des Importstopps Probleme bei
der Lieferung von Rohstoffen ergeben haben?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
56. Wie hoch liegen die durchschnittlichen Herstellungskosten von in China
produzierten PV-Modulen im Durchschnitt?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 verwiesen.
57. Wie hoch sind die durchschnittlichen Herstellungskosten von in
Deutschland bzw. von in der EU hergestellten Modulen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 verwiesen.
58. Wie entwickeln sich nach Prognosen der Bundesregierung die
durchschnittlichen Herstellungskosten von in Deutschland bzw. von in der EU
hergestellten PV-Modulen in den nächsten fünf Jahre, wenn man
erwartete Automatisierungsentwicklungen und etwaige Skaleneffekte
berücksichtigt?
59. Wie lange müssten nach Prognosen der Bundesregierung heimische
Hersteller (Deutschland, EU) gefördert werden, um hinsichtlich der
Herstellungskosten mit chinesischen Produzenten wettbewerbsfähig zu sein?
Die Fragen 58 und 59 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Entwicklung der Herstellungskosten in Deutschland und der EU hängt von
zahlreichen Faktoren ab. Eine Prognose ist daher unter anderem von der
Entwicklung der Herstellungskapazitäten und Fertigungstiefe abhängig. Die
Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu chinesischen Produzenten hängt auch von der
weiteren Entwicklung der Technologie und von Subventionen in China ab.
Vergleiche dazu auch die Antworten zu den Fragen 10 bis 12.
60. Wo besitzt Deutschland bezüglich der Frage von Innovationen und der
technologischen Entwicklung einen Vorsprung gegenüber Wettbewerbern
aus beispielsweise China?
In Deutschland gibt es in verschiedenen Bereichen einen Vorsprung gegenüber
Wettbewerbern – beispielsweise konnte die Herstellung von Solarsilizium
aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung in der Technologie- und Prozessentwicklung
hinsichtlich Energieeinsatz und Emissionen soweit optimiert werden, dass
Solarsilizium aus deutscher Produktion im Vergleich zu Wettbewerbern mit
deutlich geringerem Energie- und Rohstoffeinsatz produziert werden kann. In der
Solarzellen- und Modulproduktion basieren fast alle heute etablierten Verfahren
auf Schlüsselentwicklungen des deutschen und europäischen Anlagen- und
Maschinenbaus. Auch wenn Anlagen aus Deutschland heute häufig teurer sind als
Entwicklungen aus Fernost, bieten sie derzeit noch die innovativeren
Prozessoptionen, sind zuverlässiger und variabler im Einsatz. Im Hinblick auf die
neuen Silizium-Perowskit-Tandemsolarzellen steht aktuell die Skalierung der
Technologie auf große Flächen im Zentrum des weltweiten Interesses: Das
jüngst vom Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme präsentierte erste
Vollformat-Tandemmodul mit 25 Prozent Wirkungsgrad (Weltrekord) spiegelt
den bestehenden Entwicklungsvorsprung wider.
61. Wie viele Arbeitsplätze hängen in Deutschland bzw. in der EU
unmittelbar mit der PV-Modulproduktion zusammen?
Arbeitsplatzzahlen für einzelne Wertschöpfungsstufen liegen der
Bundesregierung nicht vor. Der Bundesverband für Solarwirtschaft gibt die
Beschäftigtenzahl in der gesamten PV-Branche (inklusive Solarteuren) in Deutschland mit
etwa 55 000 an.
62. Welche Voraussetzungen sind EU-rechtlich notwendig, damit die EU
Importzölle gegenüber China im Bereich von PV-Modulen verhängen
kann?
Voraussetzung für den Erlass einer Antidumpingmaßnahme ist, dass Dumping
seitens der Hersteller in dem/den betroffenen Land/Ländern vorliegt, der
betroffene europäische Wirtschaftszweig eine „bedeutende Schädigung“ erleidet,
ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Dumping und Schädigung besteht
und die Einführung von Maßnahmen dem europäischen Interesse nicht
zuwiderläuft.
Ein Antisubventions-Ausgleichszoll kann eingeführt werden, wenn ein
Drittstaat eine spezifische Subvention ausgibt und dadurch eine „bedeutende
Schädigung“ des betroffenen europäischen Wirtschaftszweigs verursacht wird und
die Maßnahme im Interesse der Union erforderlich ist.
Schutzmaßnahmen (Safeguards) richten sich nicht gegen unfaire
Handelspraktiken, sondern sollen die EU-Industrie vor plötzlichen und außergewöhnlichen
Importanstiegen schützen. Voraussetzung ist ein absoluter oder relativer
Anstieg von Importen, ein (drohender) Schaden der einheimischen Industrie, eine
kausale Verbindung sowie ein positives Unionsinteresse.
63. Verfügt die Bundesregierung über Informationen darüber, wie viele PV-
Module aus chinesischer Produktion in europäischen Häfen im
vergangenen Jahr angekommen sind, wie viele PV-Module aus chinesischer
Produktion zum jetzigen Zeitpunkt noch in europäischen Häfen lagern und
wie viele PV-Module in den Vorjahren in die EU importiert worden sind
(bitte detailliert auflisten)?
Je nach Quelle betragen die Lagerbestände in europäischen Häfen für
chinesische Solarmodule zwischen ca. 40 und 100 Gigawatt.
64. Wie viel Produktionskapazität von Netto-Null-Technologien im Sinne
des Net Zero Industry Act sind in Europa aktuell vorhanden (bitte nach
Technologie aufschlüsseln)?
Laut Information der Europäischen Kommission (SWD(2023) 219) waren in
2022 Produktionskapazitäten in Höhe von 12,5 Gigawatt bei Wind, 1,4
Gigawatt bei PV, 13,7 Gigawatt bei Wärmepumpen und 2,3 Gigawatt bei
Elektrolyseuren vorhanden.
65. Wie viel europäische Produktionskapazität bräuchte es, um alle Vorgaben
des NZIA zu erfüllen, insbesondere Artikel 20 NZIA (bitte nach
Technologie aufschlüsseln)?
Laut Berechnungen der Europäischen Kommission (SWD(2023) 219) aus 2023
bräuchte es im Bereich Wind 17 Gigawatt, im Bereich PV 14 Gigawatt, im
Bereich Wärmepumpen 20 Gigawatt und im Bereich Elektrolyseure 10 Gigawatt
Produktionskapazitäten, um die Vorgaben des NZIA der Produktion von
40 Prozent des Bedarfs and Netto-Null-Technologien in der EU bis 2030 zu
erfüllen.
NZIA Artikel 20 trifft keine Vorgaben darüber, für welche Technologien
Mitgliedsstaaten entsprechende Kriterien des Artikels anwenden. Außerdem
enthält Artikel 20 eine Reihe von Ausnahmen, so dass zunächst pro Mitgliedsstaat
der EU analysiert werden müsste, welche Volumina tatsächlich entsprechende
Vorgaben nutzen und für welche Technologien diese angewandt werden.
66. Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung das Investitionsvolumen,
das zum Hochlauf der benötigten Produktionskapazitäten der einzelnen
Technologien notwendig wäre (bitte nach Technologie aufschlüsseln)?
Die Europäische Kommission hat in ihrem Impact Assement zum Net Zero
Industry Act (NZIA) eine umfassende Analyse, die unter anderem die weltweiten
und europäischen Investitionsbedarfe betrifft, vorgenommen. Das Impact
Assement kann unter der Dokumentennummer SWD(2023) 68 final über den Link:
https://single-market-economy.ec.europa.eu/publications/staff-working-docume
nt-investment-needs-assessment-and-funding-availabilities-strengthen-eus-ne
t_en heruntergeladen werden. Da das Investitionsvolumen durch eine Vielzahl
von Faktoren beeinflusst wird, ist hierzu keine genaue Angabe möglich.
67. Zu welchem Anteil müssen etwaige Investitionen in den Ausbau der
Produktionskapazitäten aus dem Bundeshaushalt bzw. mit europäischen
Mitteln gestützt werden, und wie hoch ist der Förderbedarf?
Im Net Zero Industry Act sind hierzu keine Regelungen getroffen. Es liegen
keine Informationen zu einem etwaigen Förderbedarf vor.
68. Welche Anreize beabsichtigt die Bundesregierung zu setzen, um den
nötigen Hochlauf zu unterstützen, und wie sollen diese konkret ausgestaltet
werden?
Die im Net Zero Industry Act enthaltenen Anreize zielen in erster Linie auf die
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und nachfrageseitige Impulse ab.
69. Wie möchte die Bundesregierung eine zersplitterte Förderlandschaft in
Europa vermeiden, die den Aufbau europaweit agierender, resilienter
Produktionen behindert und stattdessen, kleinere und damit stärker auf
Förderung angewiesene Produktionen, deren Ausgestaltung sich nach
den jeweiligen nationalen Förderungen richtet, initiiert?
Die der Frage zugrunde liegende Annahme teilt die Bundesregierung nicht. Im
Übrigen obliegt die Organisation der Förderlandschaft in Europa der
Europäischen Kommission.
70. Sieht die Bundesregierung es als erforderlich an, dass die Förderkriterien
des jetzt angestrebten Resilienzbonus genau die Kriterien des Net Zero
Industry Act widerspiegeln soll, und soll nach Ansicht der
Bundesregierung bei den jeweils mit Bonus versehenen Teilen einer Solaranlage
(Modul, Wechselrichter etc.) – wie vom NZIA gefordert – der
Mindestanteil europäischer Komponenten bei 50 Prozent liegen?
Soweit hier auf eine mögliche Resilienzmaßnahme im Rahmen des Solarpaket I
Bezug genommen wird, wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Grundsätzlich gilt, dass europaweit einheitliche Kriterien, wie mit dem NZIA angestrebt,
sinnvoll sein dürften, um europäische Herstellerunternehmen zu stärken. Der
zweiten Frage liegt ein Fehlverständnis des NZIA zugrunde: Das
Resilienzkriterium im NZIA knüpft daran an, dass Mitgliedstaaten berücksichtigen sollen,
wenn – für den Fall, dass bei einer Technologie mehr als 50 Prozent der EU-
weit bezogenen Produkte aus einer Herkunftsquelle stammen – ein konkretes
Produkt nicht aus dieser Herkunftsquelle stammt.
71. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung, dass ein deutscher
Sonderweg vermieden werden soll?
Es ist unklar, worauf sich diese Frage konkret bezieht. Die Bundesregierung
hält europaweite Anstrengungen für eine Stärkung der Solarindustrie für
erforderlich. Mit dem NZIA wird hier ein wichtiger Schritt gegangen. Vergleiche
hierzu auch die Antwort zu Frage 30.
72. Wie viel der geschätzten Gesamtkosten eines im EEG gewährten
Resilienzbonus könnte den europäischen, insbesondere den italienischen und
französischen Herstellern nach Einschätzung der Bundesregierung
zufließen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Soweit auf eine
mögliche Resilienzmaßnahme im Zuge des Solarpaket I Bezug genommen
wird, wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
73. Wie steht die Bundesregierung zu dem Konzept einer „Solarbank“ als
einem europäischen Instrument der PV-Förderung zur Bündelung von
Fördermitteln und zum Aufbau einer europäischen Solarindustrie, das
basierend – analog zu der europäisch eingerichteten Hydrogen Bank –
auf §§ 8 f der ETS Directive beruht und über einen Deligated Act (DA)
kurzfristig eingesetzt werden könnte (vgl.
www.solarpowereurope.org/ad
vocacy/position-papers/the-eu-solar-manufacturing-facility)?
Die Bundesregierung hält europaweite Anstrengungen für eine Stärkung der
Solarindustrie für erforderlich. Mit dem NZIA wird hier ein wichtiger Schritt
gegangen. Die Bundesregierung setzt sich für ein harmonisiertes Vorgehen bei
der Umsetzung von NZIA ein. Dies betrifft sowohl die Wahl der
Umsetzungsinstrumente als auch möglichst einheitliche Kriterien und
Berechnungsmethoden. Daneben ist eine Stärkung von EU-Finanzierungsinstrumenten für die
Stärkung der PV-Industrie sinnvoll. Ein Konzept für eine Solarbank liegt der
Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung würde ein Konzept für eine
Solarbank prüfen, sobald ein solches Konzept vorgelegt würde.
74. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung einerseits die
Anschaffungskosten einer Solaranlage, der Installation und des Speichers
(bitte getrennte Preisspannen aufführen) für eine beispielhaft
angenommene 10-kWh-Anlage, und wie hoch wäre der geschätzte Zufluss für den
Kunden durch den Resilienzbonus p. a. in dem Modell des Fraunhofer
ISE und in den anderen von der Bundesregierung erwogenen
Fördermechanismen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 11 sowie 3 verwiesen.
75. Wie beurteilt die Bundesregierung den für die bisherige
Fördersystematik völlig neuartigen Vorschlag des Fraunhofer ISE, dass auch der
Eigenverbrauch mit einem EEG-Resilienzbonus honoriert werden solle, und
wie könnte – nach Auffassung der Bundesregierung – ein solcher nicht
über den Zähler laufender Verbrauch gemessen, gemeldet und
kontrolliert werden?
Das bisherige Fördersystem des EEG knüpft an der Vergütung von ins
öffentliche Netz eingespeisten Strommengen an. Diese Strommengen müssen durch
mess- und eichrechtskonforme Zähler ermittelt werden. Eine Berücksichtigung
des Eigenverbrauchs würde entsprechend eine grundsätzliche Abweichung vom
bisherigen Fördersystem bedeuten, die voraussichtlich auch beihilferechtlich
problematisch sein dürfte. Wollte man an einem anderen Wert anknüpfen,
müsste auch dieser den Anforderungen des Mess- und Eichrechts entsprechend
ermittelt werden.
76. Auf welchem Weg könnten – nach Auffassung der Bundesregierung –
die knapp 900 Verteilnetzbetreiber die notwendigen Informationen über
die Herkunft der verschiedenen Solaranlagenteile erhalten und die
Korrektheit überprüfen, damit für eine teilweise aus resistenter Produktion
stammende Anlage ein entsprechender EEG-Bonus ausgezahlt werden
kann?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Nach Kenntnis der
Bundesregierung enthält der von Fraunhofer ISE gemachten Vorschlag dafür einen
Lösungsvorschlag.
77. Hat die Bundesregierung eine Übergangslösung für PV-Module aus
Drittländern, die bereits in den Lagern der Unternehmen sind und die
durch die Einführung eines Resilienzbonus zu hohen Verlusten der
Unternehmen führen würden, berücksichtigt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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