Bearbeitungsstand bei Corona-Schlussabrechnungen
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen schwer getroffen. Die CDU/CSU-geführte Bundesregierung hat damals verschiedene Corona-Zuschussprogramme eingeführt, um betroffenen Unternehmen unbürokratisch zu helfen. Nach über zwei Jahren sind die letzten Corona-Wirtschaftshilfen zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. Insgesamt wurden fast 5 Millionen Anträge auf Zuschüsse gestellt. 130 Mrd. Euro wurden als Wirtschaftshilfen ausgezahlt. Nun gilt es zu prüfen, ob die Corona-Wirtschaftshilfen zu Recht ausgezahlt wurden.
Die unterstützten Unternehmen waren ursprünglich verpflichtet, bis zum 30. Juni 2023 die sog. Schlussabrechnungen einzureichen. Die Frist wurde seitdem dreimal verlängert; sie ist am 31. Januar 2024 ausgelaufen. Sofern im Einzelfall darüber hinaus zusätzliche Zeit für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, konnte ebenfalls bis zum 31. Januar 2024 beantragt werden, die erforderlichen Unterlagen bis zum 31. März 2024 einzureichen. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz fehlten am 8. Februar 2024 trotz der Erinnerungen immer noch rund 70 000 Schlussabrechnungen. Auch seien die Bewilligungsstellen der Länder derzeit selbst nicht in der Lage, die Vielzahl von Schlussabrechnungspaketen abzuarbeiten. Trotz dessen fordern die Bewilligungsstellen seit Jahresanfang ausführliche Belegnachweise.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie haben sich die Einreichungszahlen seit dem 30. Juni 2023 entwickelt?
Wie viele Corona-Schlussabrechnungen sind seit dem 8. Februar 2024 noch eingegangen?
Wie viele Corona-Schlussabrechnungen wurden von den Bewilligungsstellen bereits bearbeitet?
In wie vielen Fällen wurde eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt?
Wie hoch ist der Zeitaufwand für das Prüfverfahren unter Berücksichtigung der Vorprüfungsergebnisse und der vertieften Prüfung der Schlussabrechnungen?
Wie hoch wird der Bearbeitungsaufwand für die Schlussbescheide und die Abstimmungen zu den Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen eingeschätzt?
Wie hoch (bitte in Prozent oder Euro angeben) werden die Rückforderungen bei Missbrauch und Betrug eingeschätzt?
Wann werden die Bewilligungsstellen der Länder nach Einschätzung der Bundesregierung voraussichtlich alle bereits vorliegenden Corona-Schlussabrechnungen abgearbeitet haben?
Gegen wie viele Corona-Schlussabrechnungen wurde seitens der Antragsteller Widerspruch eingelegt?
Welche Bundesländer werden durch Beratungsunternehmen wie z. B. KPMG bei der Bearbeitung der Corona-Schlussabrechnungen unterstützt?
Welches Bundesland hat welches Beratungsunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Aufgaben im Rahmen der Bearbeitung der Corona-Schlussabrechnungen beauftragt?
Welche Vergütungsregelung sehen die jeweiligen Beratungsverträge für die vereinbarten Aufgaben im Rahmen der Corona-Schlussabrechnungen vor (Stundensätze oder erfolgsabhängig)?
Wie hoch sind die Beratungskosten der betroffenen Bundesländer für die vereinbarten Aufgaben im Rahmen der Corona-Schlussabrechnungen?
Hat ein Bundesland eine erfolgsabhängige Vergütungsvereinbarung getroffen, und wenn ja, welches? Was ist konkret vereinbart?
Wie überprüft die Bundesregierung den gleichmäßigen Vollzug der Corona-Schlussabrechnungen in den Ländern durch ihre Bewilligungsstellen und ggf. etwaigen Beratungsunternehmen?