Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr „Nichtöffentliche Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Unternehmen“
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat im vergangenen Jahr ein neues Förderprogramm für Unternehmen zum Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkws und Lkws aufgelegt. Vom 18. September 2023 bis zum 30. November 2023 konnten Unternehmen am Förderprogramm „Nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Unternehmen“ des BMDV teilnehmen (vgl. https://lis.ptj.de/antragseinreichung).
Ziel des Programms war der Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkws und Lkws. Das Fördervolumen belief sich auf 400 Mio. Euro. Antragsberechtigt waren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Förderfähig waren Aufwendungen für die Schnellladeinfrastruktur (mindestens 50 Kilowatt) und die technische Ausrüstung (z. B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inklusive des Tiefbaus (vgl. https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/092-wissing-bmdv-foerdert-aufbau-von-schnellladeinfrastruktur.html).
Im Fokus des Förderprogramms standen vor allem Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender (wie beispielsweise Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste; vgl. https://www.e-mobilbw.de/service/meldungen-detail/foerderung-schnellladeinfrastruktur-in-unternehmen).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung nach dem Auslaufen des Förderprogramms für den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkws und Lkws von Unternehmen insgesamt und bezüglich der
a) abgerufenen Mittel,
b) Anzahl geförderter Projekte,
c) erreichten Flächenabdeckung und
d) Auswirkungen auf die Nutzung von Elektrofahrzeugen im gewerblichen Bereich?
Ist das Förderprogramm für den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkws und Lkws von Unternehmen ein Erfolg, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Förderanträge sind bis zum 30. November 2023 eingegangen?
Wie viele der von der Bundesregierung bereitgestellten Fördermittel (400 Mio. Euro) wurden seit Veröffentlichung des Förderprogramms bewilligt und bereits ausgezahlt?
Wie viele Förderanträge konnten aufgrund von nicht fristgerechter bzw. vollständiger Einreichung, fehlender Förderfähigkeit und/oder Verzögerungen im Prüfprozess nicht bewilligt werden (bitte je nach Kategorie aufschlüsseln)?
Wie viele Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft haben einen Antrag für das Förderprogramm gestellt?
Wie viele Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung haben einen Antrag für das Förderprogramm gestellt?
Welchen Unternehmen wurden Förderbescheide erteilt (bitte nach Unternehmensgrößen aufschlüsseln)?
Auf welche Branchen verteilen sich die bereits bewilligten und ausgezahlten Förderanträge?
Wie viele Anträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wurden bewilligt?
Wie viele Anträge von Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung wurden bewilligt?
Auf welche Anzahl geförderter Projekte verteilen sich die bewilligten und bereits ausgezahlten Fördermittel?
Liegen der Bundesregierung Informationen über aktuelle Verzögerungen oder Probleme bei der Bearbeitung der Förderanträge vor, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche?
Wie schätzt die Bundesregierung das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Förderprogramms ein?
Wie gestaltet sich die durch das Förderprogramm erreichte Flächenabdeckung (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Wie viele nichtöffentliche Ladepunkte sind durch das Förderprogramm seit Beginn der Antragsfrist gefördert und errichtet worden?
Wie viele Schnellladepunkte sollen durch das Programm insgesamt errichtet werden?
Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse darüber vor, bis zu welchem Zeitpunkt die Errichtung der Ladepunkte abgeschlossen sein wird, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele der geförderten Schnellladepunkte sollen künftig für Lkws verwendet werden, und wie viele der geförderten Schnellladepunkte sollen künftig für Pkws verwendet werden?
Wie viele Handwerks- und Gewerbebetriebe konnten gefördert werden, und wie viele Flottenanwender konnten gefördert werden?
Wie viele Mietwagen- und Carsharing-Anbieter konnten jeweils durch das Programm gefördert werden?
Plant die Bundesregierung, weitere Förderanträge entgegenzunehmen, wenn ja, wann, und wie viele, und wenn nein, warum nicht?
Ist das Fördervolumen in Höhe von 400 Mio. Euro bereits verbraucht, und wenn nein, wie viel ist hiervon noch übrig?
Wie viele der bewilligten Schnellladesäulen haben eine DC-Ladeleistung (DC = Gleichstrom), welche unter 149 Kilowatt liegt?
Wie viele der bewilligten Schnellladesäulen haben eine DC-Ladeleistung, welche über 149 Kilowatt liegt?
Hält die Bundesregierung es für sinnhaft, unter Berücksichtigung des Umstands, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt moderne E-Kfzs und E-Lkws teils mit über 300 Kilowatt laden können, auch Schnellladesäulen mit einer Leistung von 50 Kilowatt zu fördern, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Wie kontrolliert die Bundesregierung die Fördervoraussetzung, dass der Betrieb der geförderten Ladeinfrastruktur mit 100 Prozent erneuerbaren Energien erfolgen muss?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie häufig ein Förderantrag nicht bewilligt werden konnte, weil die Fördervoraussetzung, dass der Betrieb der geförderten Ladeinfrastruktur mit 100 Prozent erneuerbaren Energien erfolgen muss, nicht gegeben war, wenn ja, bei wie vielen Förderanträgen war dies der Fall, und wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis über diese zentrale Fördervoraussetzung?
Über welche Kanäle wurde das Förderprogramm beworben?
Wurden Antragsfristen für das Förderprogramm in ausreichendem Maße veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse dazu vor, ob einzelne Unternehmen von der Antragsfrist zu kurzfristig informiert wurden, wenn ja, welche, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?