Antikurdischer Rassismus in Deutschland
der Abgeordneten Gökay Akbulut, Clara Bünger, Petra Pau, Martina Renner und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Die Kurden sind eine ethnische Volksgruppe, deren Hauptsiedlungsgebiet Kurdistan sich über mehrere Staaten erstreckt. Kurden leben vor allem in der Türkei, im Irak, Iran und in Syrien, aber auch in geringer Zahl in Armenien, Georgien und in Russland. In einigen dieser Staaten wird die Verwendung der Bezeichnung Kurdistan kriminalisiert, die kurdische Sprache teilweise verboten, um Kurden zu assimilieren. Kurdische Parteien, Bewegungen und Vereine werden insbesondere in der Türkei aufs Schärfste bekämpft. Kurden sind immer noch Opfer von Repressionen, Diskriminierungen und Rassismus. Millionen Kurden sind deshalb in andere Staaten geflüchtet. Schätzungen zufolge leben 1,3 bis 1,5 Millionen Kurden in Deutschland. Damit sind sie eine der größten Einwanderergruppen in Deutschland.
Seit Jahren gibt es Forschungen zu Kurden in Deutschland. In einer Expertise vom Oktober 2023 (https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/MEDIENDIENST_Expertise_Kurden_in_Deutschland.pdf) haben sich Wissenschaftler unter anderem mit antikurdischem Rassismus in Deutschland befasst. Demnach werden bestehende rassistische Strukturen aus den Herkunftsländern in der Diaspora reproduziert. So ist antikurdischer Rassismus auch in Deutschland weit verbreitet. Stigmatisierung, Kriminalisierung, Diskriminierung und Anfeindungen gehören zum Alltag von vielen Kurden, auch in Schulen (vgl. https://kurdische-gemeinde.de/aktionsjahr-antikurdischen-rassismus/ und https://www.gew-hb.de/veranstaltungen/detailseite/antikurdischer-rassismus-in-schulen).
Auf der Ebene des öffentlichen Vereinsrechts ist nach Ansicht der Fragesteller eine Ungleichbehandlung von kurdischen Vereinen zu beobachten. Seit 1994 werden Daten zu kurdischen Vereinen auf Veranlassung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat automatisch an den Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt übermittelt (vgl. Bundestagsdrucksache 20/1565), obwohl der diese Praxis begründende Erlass „derzeit nicht auffindbar“ sein soll (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 18. Mai 2022, https://goekay-akbulut.de/wp-content/uploads/MF-46-MdB-Akbulut.pdf).
Nach Auffassung der Fragestellenden zeigt sich eine Ungleichbehandlung von Kurden aus der Türkei auch im Asylverfahren. Kurdische Asylsuchende aus der Türkei bekommen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wesentlich seltener Schutz als türkische Antragsteller. Dies steht in starkem Kontrast zu der massiven Verfolgung, die Angehörige der kurdischen Minderheit in der Türkei erfahren. Das BAMF übernimmt in seinen Entscheidungen teilweise unkritisch die Sichtweise der türkischen Justiz und geht von einem legitimen Strafverfolgungsinteresse aus, obwohl zahlreiche Menschenrechtsorganisationen, der Europarat und selbst das Auswärtige Amt auf den Abbau rechtsstaatlicher Standards in der Türkei hinweisen (https://www.proasyl.de/news/in-der-tuerkei-verfolgt-von-deutschland-abgelehnt-kurdinnen-brauchen-schutz/).
Konkrete Fälle von antikurdischem Rassismus, die bis zur Anwendung von Gewalttaten führen, gibt es in Deutschland viele. So gab es beispielsweise einen rassistischen Angriff gezielt gegen kurdische Geflüchtete im Ankunftszentrum Tegel in Berlin in der Nacht zum 27. November 2023. Etwa 50 Personen, teils bewaffnet, griffen mit islamistischen und kurdenfeindlichen Parolen an. Dabei wurden mehrere Kurden verletzt, mindestens sechs Personen mussten deshalb im Krankenhaus behandelt werden (vgl. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1178285.ankunftszentrum-gewalt-gegen-kurden-gefluechtete-ueber-angriff-in-tegel-unterkunft.html und https://civaka-azad.org/antikurdischer-rassismus-gewalt-tegel/).
Eine besondere Bedrohung für Kurden stellen Anhänger der „Ülkücü“-Bewegung bzw. „Grauen Wölfe“ dar (vgl. https://jungle.world/artikel/2021/05/hasspost-vom-tuerkentum). So wurde vor knapp vier Jahren ein Kurde von einem Anhänger der „Grauen Wölfe“ getötet (vgl. https://anfdeutsch.com/aktuelles/kurde-in-dortmund-brutal-ermordet-19236).
Damit solche kurdenfeindlichen Vorfälle erfasst, analysiert und dokumentiert werden, hat sich die „Informationsstelle Antikurdischer Rassismus“ gegründet (vgl. https://antikurdischer-rassismus.de/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu antikurdischem Rassismus in Deutschland?
Welche Einstellungen, Handlungen, Verhaltensweisen usw. definiert die Bundesregierung als antikurdischen Rassismus, sofern ihr Erkenntnisse zu diesem Themenfeld vorliegen?
Wie hat sich die Zahl der Angriffe auf kurdische Vereine, Veranstaltungen, Versammlungsstätten und Kundgebungen bzw. Demonstrationen in Deutschland seit 2009 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Tathergang vor?
Wie haben sich seit 2009 die Übergriffe gegen Kurden nach Anzahl und Art nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren und Art des Angriffs aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu antikurdischem Rassismus in Schulen, in Ausbildungsstätten und in Hochschulen vor?
Von welcher Dunkelziffer geht die Bundesregierung dabei auf welcher Grundlage aus?
Welche Anstrengungen bzw. Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Aufklärung dieses Dunkelfeldes?
Welche Meldestellen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Bundesländern zur Erfassung von Gewalt gegen Minderheiten, die explizit auch antikurdischen Rassismus bzw. Kurdenfeindlichkeit erfassen, und welche Hilfeangebote werden zusätzlich angeboten?
Mit welchen kurdischen Verbänden bzw. Vereinen oder Einzelpersonen steht die Bundesregierung in welchem Rahmen zu den Themen Rassismusprävention, Diskriminierung und zu anderen Themen in Kontakt?
Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheitslage von Kurden und kurdischen Einrichtungen in Deutschland ein?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß von antikurdischem Rassismus, von Kurdenfeindlichkeit, Hasspostings und Hassreden im Internet gegen Kurden?
Plant die Bundesregierung, eine Studie zur Verbreitung von antikurdischem Rassismus zu veranlassen, wenn nein, warum nicht?
Was ist der letzte Stand der Umsetzung des vom Deutschen Bundestag gefassten Beschlusses vom 18. November 2020, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, gegen die Vereine der „Ülkücü“-Bewegung Organisationsverbote zu prüfen (Bundestagsdrucksache 19/24388)?
Hat die Bundesregierung den Erlass des Bundesministeriums des Innern von 1994, der als Grundlage der Übermittlungspraxis in Bezug auf kurdische Vereine dient, mittlerweile gefunden, wenn ja, welchen konkreten Inhalt – insbesondere in Bezug auf Verfahren und Zuständigkeiten – hat der Erlass, und wenn nein, inwieweit wird noch nach dem Erlass gesucht, etwa durch Nachfragen bei den Landesinnenministerien?
Wie viele Asylanträge von Asylsuchenden aus der Türkei wurden 2023 registriert (bitte zwischen türkisch- und kurdisch-stämmigen Asylsuchenden, über und unter 18-Jährigen und Geschlecht differenzieren und nach Quartalen auflisten)?
Wie hat das BAMF 2023 über die Asylanträge von türkisch- und kurdisch-stämmigen Asylsuchenden (bitte differenzieren) aus der Türkei entschieden (bitte nach den verschiedenen Status aufschlüsseln)?
Wie hoch waren 2023 die Schutzquote und die Schutzquote ohne Berücksichtigung der formellen Ablehnungen bei Asylantragstellerinnen und Asylantragstellern aus der Türkei insgesamt sowie differenziert nach türkisch- und kurdisch-stämmigen Antragstellerinnen und Antragstellern (bitte auch nach Quartalen aufschlüsseln)?