Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/10809 –
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit dem Jahr 2010
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kann durch einen der
Verlusttatbestände eintreten, die in § 17 Absatz 1 Nummer 1 bis 7 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) normiert sind. Mit dieser Kleinen Anfrage soll in
Erfahrung gebracht werden, wie viele Personen seit dem Jahr 2010 durch
welchen der einzelnen Verlusttatbestände die deutsche Staatsangehörigkeit
verloren haben.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die im Folgenden aufgeführten Fallzahlen sind dem Register der
Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) entnommen worden. In
EStA werden Entscheidungen erst nach ihrer Bestandskraft oder nach ihrem
Wirksamwerden erfasst. Es ist daher möglich, dass Entscheidungen erst Jahre
später aufgenommen werden.
In den Fällen, in denen der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
automatisch durch Gesetz ohne behördliche Entscheidung eintritt, liegen keine
Erkenntnisse vor, wie viele Personen die deutsche Staatsangehörigkeit verloren
haben.
Sofern in diesen Fällen ausnahmsweise ein staatsangehörigkeitsrechtliches
Feststellungsverfahren durchgeführt wurde, bei dem im Ergebnis ein Verlust
der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt wurde, sind die entsprechenden
Zahlen aufgeführt worden. Da die regelmäßige Eintragung des Verlustgrundes
in EStA erst seit dem 1. November 2016 in § 33 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) geregelt wurde, erfolgt eine Auswertung erst ab diesem Zeitpunkt.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10930
20. Wahlperiode 05.04.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 3. April 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Personen haben seit dem Jahr 2010 jährlich die deutsche
Staatsangehörigkeit durch Entlassung gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m.
den §§ 18 bis 24 StAG verloren (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Jahr Anzahl
2010 205
2011 176
2012 166
2013 142
2014 114
2015 85
2016 101
2017 102
2018 98
2019 126
2020 98
2021 129
2022 105
2023 84
2024 (25. März 2024) 2
2. Wie viele Personen haben seit dem Jahr 2010 jährlich die deutsche
Staatsangehörigkeit durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit
gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 2 i. V. m. § 25 StAG verloren (bitte nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens haben sich nachfolgende Fallzahlen
für den Verlust nach § 25 StAG in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Nummer 2
StAG ergeben.
Jahr Anzahl
2016 88
2017 91
2018 85
2019 81
2020 39
2021 53
2022 52
2023 35
2024 (25. März 2024) 2
3. Wie viele Personen haben seit dem Jahr 2010 jährlich die deutsche
Staatsangehörigkeit durch Verzicht gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 3 i. V. m.
§ 26 StAG verloren (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Jahr Anzahl
2010 234
2011 241
2012 259
2013 275
2014 278
2015 245
2016 267
2017 316
2018 354
2019 359
2020 285
2021 365
2022 361
2023 343
2024 (25. März 2024) 30
4. Wie viele Personen haben seit dem Jahr 2010 jährlich die deutsche
Staatsangehörigkeit durch Annahme als Kind durch einen Ausländer gemäß
§ 17 Absatz 1 Nummer 4 i. V. m. § 27 StAG verloren (bitte nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens haben sich nachfolgende Fallzahlen
für den Verlust nach § 27 StAG in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Nummer 4
StAG ergeben.
Jahr Anzahl
2016 0
2017 1
2018 0
2019 0
2020 0
2021 1
2022 0
2023 0
2024 (25. März 2024) 0
5. Wie viele Personen haben seit dem Jahr 2010 jährlich die deutsche
Staatsangehörigkeit durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren
bewaffneten Verband eines ausländischen Staates oder durch konkrete
Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im
Ausland gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 5 i. V. m. § 28 StAG verloren (bitte
nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung ist bisher noch kein Fall bekannt, in dem der Verlust der
deutschen Staatsangehörigkeit durch konkrete Beteiligung an
Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach § 28 Absatz 1
Nummer 2 und Absatz 3 StAG in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Nummer 5,
3. Alternative StAG festgestellt wurde.
Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens haben sich nachfolgende Fallzahlen
für den Verlust nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 StAG in Verbindung mit § 17
Absatz 1 Nummer 5, 1. und 2. Alternative StAG ergeben.
Jahr Anzahl
2016 6
2017 3
2018 1
2019 4
2020 6
2021 0
2022 1
2023 0
2024 (25. März 2024) 0
6. Wie viele Personen haben seit dem Jahr 2010 jährlich die deutsche
Staatsangehörigkeit durch Erklärung gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 6 i. V. m.
§ 29 StAG verloren (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Jahr Anzahl
2010 822
2011 1.233
2012 1.977
2013 3.051
2014 2.093
2015 2.214
2016 231
2017 243
2018 169
2019 118
2020 242
2021 198
2022 172
2023 151
2024 (25. März 2024) 31
7. Wie viele Personen haben seit dem Jahr 2010 jährlich die deutsche
Staatsangehörigkeit durch Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 7 i. V. m. § 35 StAG (bitte nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Jahr Anzahl
2010 32
2011 23
2012 17
2013 20
2014 51
2015 39
2016 23
2017 27
2018 37
2019 63
2020 63
2021 135
2022 135
2023 167
2024 (25. März 2024) 30
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