Pläne der Bundesregierung zur Ratifikation von handelserleichternden Abkommen und Investitionsschutzverträgen durch den Deutschen Bundestag
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mit dem Ende des Kalten Krieges hat die Globalisierung deutlich an Fahrt aufgenommen. In der Folge ist die internationale Staatengemeinschaft heute so stark ökonomisch verflochten wie noch nie zuvor in der jüngeren Geschichte. Multilaterale und bilaterale Handelsabkommen gestalten die zwischenstaatlichen Handelsbeziehungen auf vertraglicher Basis und dienen der Schaffung von besseren Handelsmöglichkeiten sowie der Beseitigung von Handelshemmnissen. Durch Investitionsschutzverträge sichern Staaten wiederum ihren Investoren völkerrechtlichen Schutz im jeweiligen Anlageland zu. Insbesondere für die auslandsorientierten deutschen Unternehmen sind entsprechende Abkommen und Verträge von zentraler Bedeutung, um die eigene Wettbewerbsfähigkeit wahren zu können. Investitionsschutzverträge erleichtern auch kleinen und mittleren Unternehmen die Erschließung ausländischer Märkte. Nachdem die Bundesrepublik Deutschland seit 1959 mehr als 130 bilaterale Investitionsschutzverträge abgeschlossen hat, wurde mit dem Vertrag von Lissabon im Jahr 2009 die Zuständigkeit für ausländische Direktinvestitionen auf die Europäische Union (EU) übertragen. Die EU-Kommission hat damit die Möglichkeit, für die EU und die 27 EU-Mitgliedstaaten Abkommen zum Investitionsschutz zu verhandeln. Die gemeinsame Handelspolitik der EU fällt ebenfalls unter die alleinige Zuständigkeit der EU. Investitionsschutzverträge berühren allerdings die Zuständigkeiten der EU-Mitgliedstaaten, weshalb für ein Inkrafttreten der Verträge eine Ratifikation durch die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten notwendig ist. Gleiches gilt für gemischte Abkommen wie Assoziierungs- oder Rahmenabkommen. Einige Abkommen und Investitionsschutzverträge wie jene mit Vietnam und Singapur wurden bereits vor Jahren unterzeichnet und sowohl von den jeweiligen Vertragspartnern wie auch den nationalen Parlamenten zahlreicher EU-Mitgliedstaaten ratifiziert. Eine Ratifikation durch den Deutschen Bundestag steht jedoch noch aus. Bevor nicht alle EU-Mitgliedstaaten diese Verträge oder Abkommen ratifiziert haben, können diese nicht in Kraft treten und ihre positive Wirkung entfalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Assoziierungs-, Rahmen- und Wirtschaftlichen Partnerschaftsabkommen sowie Investitionsschutzverträge der EU sind ausverhandelt und unterzeichnet und müssen vom Deutschen Bundestag noch ratifiziert werden?
Wird die Bundesregierung Gesetzentwürfe zur Ratifikation der EU-Investitionsschutzverträge mit Vietnam und Singapur in den Deutschen Bundestag einbringen?
Wird die Bundesregierung Gesetzentwürfe zur Ratifikation der ausverhandelten und unterzeichneten EU-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit afrikanischen Staaten in den Deutschen Bundestag einbringen?
Wann erwartet die Bundesregierung infolge der Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Abschluss des modernisierten Rahmenabkommens zwischen der EU und Chile die Annahme der Beschlüsse zum Abschluss des Abkommens durch den Europäischen Rat?
Wird sich die Bundesregierung für eine zeitnahe Annahme der Beschlüsse des Europäischen Rates zum Abschluss des modernisierten Rahmenabkommens zwischen der EU und Chile einsetzen?
Wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Ratifikation des modernisierten Rahmenabkommens zwischen der EU und Chile in den Deutschen Bundestag einbringen?
Wird sich die Bundesregierung künftig für den Abschluss weiterer neuer Investitionsschutzverträge der EU mit Partnerländern einsetzen?
Welche dieser Abkommen bzw. Verträge wurden bereits vom jeweiligen Vertragspartner ratifiziert?
Welche dieser Abkommen bzw. Verträge wurden bereits von welchen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert?
Welche dieser Abkommen bzw. Verträge befinden sich in der vorläufigen Anwendung?
Wenn ja, wann wird dies erfolgen?
Wenn nein, warum nicht, und welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung gegen eine Ratifikation (bitte jeweils nach einzelnen Verträgen unterscheidend beantworten)?
Wenn ja, wann wird dies erfolgen?
Wenn nein, warum nicht, und welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung gegen eine Ratifikation (bitte jeweils nach einzelnen Verträgen unterscheidend beantworten)?
Wenn ja, wann wird dies erfolgen?
Wenn nein, warum nicht, und welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung gegen eine Ratifikation?