Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Schneider, Martin Sichert,
Kay‑Uwe Ziegler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/10885 –
Erste Erfahrungen mit der generalistischen Pflegeausbildung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahre 2020 wurde die neue generalistische Pflegeausbildung eingeführt.
Ende des Jahres 2020 waren 53 610 Frauen und Männer in dieser Ausbildung
(
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/07/PD21_356_2
12.html).
Im Jahr 2023 haben die ersten Absolventen des neuen Ausbildungsgangs ihr
Examen abgelegt (
https://lokalklick.eu/2023/08/22/generalisierte-pflegeausbil
dung-erster-jahrgang-besteht-examen/;
https://medecon.ruhr/2023/03/erster-ge
neralistik-jahrgang-macht-examen/).
Vor Einführung des neuen Ausbildungsgangs lag die Abbrecherquote bei
30 Prozent, branchenübergreifend einer der höchsten (
https://www.pflegenot-d
eutschland.de/ct/pflegeausbildung-abbruchquote/). 15 bis 20 Prozent brachen
dabei im ersten Halbjahr oder im ersten Jahr der Ausbildung ab (
https://www.
bibliomed-pflege.de/news/hohe-abbrecherquote-zu-ausbildungsbeginn).
Außerdem war die Durchfallquote teils hoch, z. B. 50 Prozent bei den
Absolventen der Akademie für medizinische Berufe der Uniklinik Freiburg im Jahre
2019 (
https://www.badische-zeitung.de/fast-jeder-zweite-pflegeschueler-faell
t-bei-abschlusspruefung-durch). In einer Klasse, die in Stuttgart aus
Deutschen und Flüchtlingen aus dem Iran, aus Syrien, Afghanistan und aus dem
Irak gebildet wurde, fielen 2019 fast 80 Prozent der Kandidaten durch –
offenbar aus sprachlichen Gründen (
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/der-fehls
chlag-von-stuttgart-17708681.html).
Mit dem neu eingeführten generalistische Ausbildungsgang wird jetzt eine
weitere Verschlechterung der Situation berichtet. Zuvor seien die Zahlen der
Auszubildenden jahrelang deutlich gestiegen, nun sei ein Rückgang und eine
deutlich höhere Abbrecherquote zu verzeichnen. Gerade viele Jugendliche, die
seinerzeit gezielt in die Altenpflege gegangen seien, würden nun durch
zusätzliche medizinische Inhalte aus dem Krankenhausbereich abgeschreckt. Der
Anstieg der Abbrecherquote auf 46 Prozent sei ein Ergebnis der
generalistischen Pflegeausbildung (
https://www.bibliomed-pflege.de/news/sorge-um-dra
matische-abbrecherquoten-in-der-pflegeausbildung).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/11109
20. Wahlperiode 19.04.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 18. April 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Neben der klassischen Berufsausbildung gibt es auch die Möglichkeit, Pflege
zu studieren. Die Absolventen dieser Studiengänge machen zwei Abschlüsse,
nämlich denselben staatlichen Berufsabschluss zur Pflegefachkraft wie die
Auszubildenden und zusätzlich den akademischen Hochschulabschluss
Bachelor (
https://www.pflegestudium.de/studiengaenge/).
Eine Frage im schriftlichen Prüfungsteil dabei kann z. B. zu einem Text
„Nazmiye hat Fieber“ sein: „Erörtern Sie die Aussage von Frau Özlem ‚Dieser
ganze Stress! Wie soll ich das nur schaffen?‘ anhand eines
kommunikationstheoretischen Modells“ (Schmal, J. [2023]. Prüfungswissen Pflegefachfrau
Pflegefachmann für die Generalistische Pflegeausbildung. Deutschland:
Elsevier Health Sciences).
Vor diesem Hintergrund wurde aktuell eine Vereinfachung der
Pflegeausbildung gefordert, um die Zahl der Abbrecher zu senken (
https://www.carevor
9.de/care-inside/bpa-fuehrt-azubi-abbrecherquote-auf-generalistik-zurueck).
Der Arbeitgeberverband warnte, dass die neue Pflegeausbildung
Berufsanfänger überfordere: „Wir brauchen junge Leute mit normalen Schulnoten“, wenn
„wir sie mit Anforderungen eines Studiums ‚Medizin light‘ abschrecken und
überfordern, verschärfen wir den Pflegenotstand“ (
https://www.t-online.de/fin
anzen/beruf-karriere/id_83651904/arbeitgeber-warnen-neue-pflegeausbildung-
ueberfordert-berufsanfaenger.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Ziel der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung war es, allen
Menschen, die sich für den Pflegeberuf interessieren, eine hochwertige und
zeitgemäße Ausbildung anzubieten, die den breiten beruflichen Einsatzmöglichkeiten
und den Entwicklungen in der Gesellschaft und im Gesundheitswesen
Rechnung trägt.
Die demografische Entwicklung prägt und verändert unsere Gesellschaft.
Zuvor waren die Ausbildungen in der Gesundheits- und Kranken- bzw.
Kinderkrankenpflege einerseits und in der Altenpflege andererseits getrennt geregelt,
wiesen jedoch inhaltlich große Überschneidungen auf. Der Pflegebedarf und
die Versorgungsstrukturen ändern sich beständig und damit auch die
Anforderungen an die pflegerische Versorgung und an das Pflegepersonal.
Pflegefachkräfte in Pflegeeinrichtungen müssen zunehmend auch chronisch und mehrfach
erkrankte Menschen versorgen. Und Pflegekräfte im Krankenhaus benötigen
Kenntnisse im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen, die zum Teil auch
unter Demenz leiden. Zudem werden insgesamt noch mehr Pflegefachkräfte
benötigt. Die Ausbildung in der Pflege muss daher attraktiv und zukunftsfähig
sein. Mit dem Pflegeberufegesetz wurde eine langjährig vorbereitete Reform
umgesetzt: Dies trägt dazu bei, die Qualität in der Pflege weiter zu verbessern
und die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen. Dabei wurde auch das
Schulgeld in der Altenpflege überall abgeschafft.
Durch die Reform wurden die Ausbildungen in der Altenpflege, der
Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu
einer neuen generalistischen Pflegeausbildung mit einheitlichem
Berufsabschluss als „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ zusammengeführt. In der
neuen generalistischen Pflegeausbildung werden unter Berücksichtigung des
pflegewissenschaftlichen Fortschritts übergreifende pflegerische Kompetenzen
zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen und in allen
Versorgungsbereichen vermittelt: in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und in der
ambulanten Pflege. Im Rahmen der generalistischen Ausbildung kann ein
Vertiefungseinsatz u. a. in der stationären Langzeitpflege oder z. B. in der
pädiatrischen Versorgung gewählt werden.
Auszubildende haben nach dem Pflegeberufegesetz die Möglichkeit, sich für
einen gesonderten Berufsabschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege zu entscheiden, wenn sie für das letzte
Ausbildungsdrittel, statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen, einen entsprechenden
Abschluss wählen.
Die Daten nach Teil 2 der Pflegeausbildungs-Finanzierungsverordnung –
Durchführung statistischer Erhebungen – (jährliche Statistik nach der
Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung [Pflegeausbildungsstatistik –
PfleA]) sind im Statistischen Bericht im Internet veröffentlicht (
www.destati
s.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Berufliche-
Bildung/_inhalt.html#; dort unter „Publikationen“/„Pflegeberufe-
Ausbildungsfinanzierungsverordnung“).
Weitergehende Informationen zur Pflegeausbildung insgesamt stellt das
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Internet zur Verfügung (
www.bibb.de/
de/82236.php).
1. Wie hat sich die Abbrecherquote in der Pflegeausbildung vor und nach
Einführung der generalistischen Pflegeausbildung entwickelt (bitte für die
Jahre von 2015 bis 2023 gesondert nach Geschlecht, Bundesland,
Ausbildung und Studium, Teilzeitquote, Herkunft der Auszubildenden bzw.
Studierenden, Schulabschluss der Auszubildenden bzw. Studierenden und
Ausbildungsträger – Altenpflege, Krankenhaus etc. – aufschlüsseln)?
Statistische Daten zur Lösung von Ausbildungsverträgen werden, da der Beruf
erst ab dem Jahr 2020 erlernt werden kann und der erste Jahrgang erst im Jahr
2023 die Ausbildung beenden konnte, erstmals mit der PfleA für das Jahr 2023
Ende Juli 2024 vorliegen und im zweiten Halbjahr 2024 veröffentlicht. Die
Lösungsquote ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einer Abbruchquote: Vorzeitig
gelöste Ausbildungen können z. B. in einem anderen Betrieb fortgesetzt
werden (Betriebswechsel z. B. aus persönlichen Gründen oder auch nach einer
möglichen Insolvenz etc.). Dies kann die Statistik nicht abbilden, da die
Grundlage der Statistik Ausbildungsverträge sind und nicht Personen. Daten zu
Vertragslösungen wurden vor der Einführung der generalistischen
Pflegeausbildung in Deutschland nicht erfasst.
2. Wie hat sich die Durchfallquote bei den Abschlussprüfungen für
angehende Pflegefachkräfte vor und nach Einführung der generalistischen
Pflegeausbildung entwickelt (bitte für die Jahre von 2015 bis 2023 gesondert
nach Geschlecht, Bundesland, Ausbildung und Studium, Teilzeitquote,
Herkunft der Auszubildenden bzw. Studierenden, Schulabschluss der
Auszubildenden bzw. Studierenden und Ausbildungsträger – Altenpflege,
Krankenhaus etc. – aufschlüsseln)?
Es gab im Berichtsjahr 2022 bereits erste bestandene Prüfungen zu
verzeichnen. Diese 129 Prüfungsabschlüsse sind nach Einschätzung des Statistischen
Bundesamtes entweder auf eine vorzeitige Prüfung oder auf einen
Ausbildungsbeginn vor dem Jahr 2020 zurückzuführen. So konnten z. B. in
Niedersachsen bereits begonnene Ausbildungen in den Vorläuferberufen in die neue
Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau überführt werden.
Eine Durchfallquote lässt sich bisher noch nicht berechnen.
Dem Statistischen Bundesamt liegen auch keine Daten zu einer Durchfallquote
vor Einführung der generalistischen Pflegeausbildung vor.
3. Wie haben sich die Zahl und die Struktur der neu in die Pflegeausbildung
eintretenden Auszubildenden vor und nach Einführung der
generalistischen Pflegeausbildung verändert (bitte nach Geschlecht, Alter bei
Eintritt, Bundesland, Ausbildung und Studium, Teilzeitquote, Herkunft der
Auszubildenden bzw. Studierenden, Schulabschluss der Auszubildenden
bzw. Studierenden und Ausbildungsträger – Altenpflege, Krankenhaus etc.
– aufschlüsseln)?
Die PfleA erhebt jährlich die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge in
der Pflege. Hierzu werden die Erhebungsmerkmale nach § 22 der
Pflegeausbildungsfinanzierungs-Verordnung erfasst. Die Erhebungsmerkmale umfassen
keine Merkmale zur schulischen oder beruflichen Vorbildung. Es werden
zudem keine Informationen zur Staatsangehörigkeit oder Herkunft erhoben.
Andere Statistiken zu den Auszubildenden zum Pflegefachmann bzw. zur
Pflegefachfrau mit Informationen zur Staatsangehörigkeit oder zu einem
Migrationshintergrund sind der Bundesregierung nicht bekannt. Informationen dazu liegen
der Bundesregierung somit nicht vor.
Informationen zu den Schülerinnen und Schülern an Schulen des
Gesundheitswesens (auch mit Angaben zur Staatsangehörigkeit) werden im Internet
veröffentlicht (
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-
Forschung-Kultur/Schulen/_inhalt.html#_47pdvu90z unter Publikationen/
Berufliche Schulen).
Zum Jahresende 2023 befanden sich nach vorläufigen Ergebnissen des
Statistischen Bundesamtes insgesamt 147.000 Personen in der Ausbildung zum Beruf
der Pflegefachfrau beziehungsweise des Pflegefachmanns. Davon hatten zum
Stand 31. Dezember 2023 53.900 Auszubildende im Jahr 2023 einen Vertrag
zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann unterschrieben. Gegenüber dem
Vorjahr waren das 3 Prozent oder 1.800 mehr neu abgeschlossene
Ausbildungsverträge (im Jahr 2022: 52.100 Neuverträge zum 31. Dezember 2022). Die
Entwicklung der Ausbildungseintritte insgesamt im Zeitraum der Jahre 2015/2016
bis 2023 zeigt die folgende Tabelle.
Ausbildungseintritte
im Berichtsjahr insgesamt
Deutschland
gesamt
männlich weiblich
2015/2016 49.014 10.854 38.160
2016/2017 50.421 10.872 39.549
2017/2018 50.494 11.447 39.047
2018/2019 51.879 12.027 39.849
2019/2020 56.118 13.437 42.681
2020 57.294 14.151 43.143
2021 61.329 15.216 46.116
2022 56.706 14.961 41.745
2023 59.600 16.300 43.300
Quelle: Statistisches Bundesamt: Bildung und Kultur – Berufliche Schulen – Fachserie 11, Reihe 2
(für 2015/2016 bis 2019/2020); Statistik nach der Pflegeberufe-
Ausbildungsfinanzierungsverordnung 2022 (für 2020 bis 2022); Pressemitteilung 125 v. 27. März 2024 (für 2023).
Eine Differenzierung nach Ländern kann den Quellen entnommen werden.
Ende des Jahres 2023 befanden sich insgesamt rund 110.000 Pflegefachfrauen
und 37.000 Pflegefachmänner in Ausbildung. Das entsprach einem
Frauenanteil von 75 Prozent. Auch bei den Neuabschlüssen verzeichnete dieses
Berufsbild mit 38.900 neuen Verträgen einen Frauenanteil von knapp drei Vierteln
(72 Prozent) – nur 15.100 Männer schlossen 2023 einen Ausbildungsvertrag als
Pflegefachmann neu ab. Mit einem Anteil von 28 Prozent im Jahr 2023 stieg
der Männeranteil bei den Neuabschlüssen gegenüber 2020 (24 Prozent) leicht.
Die Teilzeitquote lag bei ca. 1 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt 2024,
verfügbar unter:
www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/03/PD2
4_125_212.html).
4. Wie haben sich die Zahl und die Struktur der nach der Ausbildung neu in
den Beruf eintretenden Mitarbeiter vor und nach Einführung der
generalistischen Pflegeausbildung verändert (bitte nach Geschlecht, Alter bei
Eintritt, Bundesland, Ausbildung und Studium, Teilzeitquote, Herkunft der
Auszubildenden bzw. Studierenden, Schulabschluss der Auszubildenden
bzw. Studierenden und Ausbildungsträger – Altenpflege, Krankenhaus etc.
– aufschlüsseln)?
Dazu liegen der Bundesregierung aus der PfleA keine statistischen Daten vor,
da nach der neuen Statistik nicht mehr trennscharf zwischen Gesundheits- und
Krankenpflege einerseits und Altenpflege andererseits unterschieden wird.
Nähere Informationen hierzu können der Statistik-Information zum Aggregat
Pflegeberufe (
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/
Klassifikationen/Klassifikation-der-Berufe/KldB2010-Fassung2020/Arbeitsmit
tel/Generische-Publikationen/Berufsaggregate/Gesundheits-Pflegeberufe-Aggre
gat.pdf?__blob=publicationFile&v=4) sowie der Hintergrund-Information
„Pflegeberufe in den Arbeitsmarktstatistiken“ (
https://statistik.arbeitsagentu
r.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodenberichte/
Uebergreifend/Generische-Publikationen/Hintergrundinfo-Pflegeberufe-in-den-
Arbeitsmarktstatistiken.pdf?__blob=publicationFile&v=4) entnommen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333