Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10888 –
Zuteilung von ergänzender Ausstattung des Katastrophenschutzes an Rheinland-
Pfalz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Es ist Aufgabe das Staates, die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu
gewährleisten, wenn diese sich im Katastrophenfall nicht mehr selbst helfen
können. Dabei gelten laut Grundgesetz für den Zivil- und Katastrophenschutz
unterschiedliche Zuständigkeiten: Während der Bund die Aufgabe hat, die
Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren („Zivilschutz“) zu schützen, sind die
Länder für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in
Friedenszeiten („Katastrophenschutz“) zuständig (
https://www.bmi.bund.de/DE/theme
n/bevoelkerungsschutz/zivil-und-katastrophenschutz/zivil-und-katastrophensc
hutz-node.html).
Bund, Länder und private Hilfsorganisationen arbeiten dabei eng vernetzt
zusammen. Das bedeutet unter anderem, dass die vom Bund im Rahmen des
Zivilschutzes bereitgestellten Ressourcen von den Ländern im
Katastrophenschutz ebenso genutzt werden können wie ihre eigenen Mittel (ebd.).
Gemäß Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) stattet der Bund die
Katastrophenschutzeinheiten der Länder in den Aufgabenbereichen
Brandschutz, Betreuung, CBRN-Schutz (Schutz vor chemischen, biologischen,
radiologischen und nuklearen Substanzen) sowie Sanitätswesen ergänzend aus
(§ 13 ZSKG). Die ergänzende Ausstattung wird den Ländern übergeben.
Diese sind, mit Ausnahme der Ausstattung der Analytischen Task Force, für
die Verteilung auf die Katastrophenschutzbehörden innerhalb ihres Landes
zuständig (
https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Ergaenzende-Ausstattung/erga
enzende-ausstattung_node.html).
Den Fragestellern ist das Verfahren der Übergabe von ergänzender
Ausstattung an die Länder, dabei insbesondere die Kriterien wann welche Ausstattung
an welches Bundesland übergeben wird, unklar. Vor allem vor dem
Hintergrund, dass in einigen Bundesländern, darunter Rheinland-Pfalz, noch ältere
Fahrzeuge im Einsatz sind, sehen die Fragesteller hier dringenden
Klärungsbedarf.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/11034
20. Wahlperiode 10.04.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
10. April 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuweisung von ergänzender
Ausstattung des Katastrophenschutzes durch den Bund an die Bundesländer?
2. Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuweisung von ergänzender
Ausstattung des Katastrophenschutzes durch den Bund an das Land Rheinland-
Pfalz (bitte nach Ausstattungstyp aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die vom Bund in Wahrnehmung seiner grundgesetzlichen Aufgabenstellung
nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes finanzierten Fahrzeuge,
Ausstattungen und Geräte für den ergänzenden Katastrophenschutz werden den
Innenressorts der Länder zur Verteilung in eigener Zuständigkeit übergeben.
Grundlage für die Beschaffung und die Zuteilung der Fahrzeuge samt
Ausstattung ist das im Jahr 2007 zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmte
Konzept für die ergänzende Ausstattung des Bundes für den
Katastrophenschutz der Länder für Zivilschutzzwecke (Ausstattungskonzept). Im
Ausstattungskonzept sind die Fahrzeugtypen, die Anzahl der Fahrzeuge je Fahrzeugtyp
sowie die Verteilung der Fahrzeuge an die Länder (Soll-Stände nach
Fahrzeugtypen für jedes Land) festgelegt.
Die Aufteilung der vom Bund für Zivilschutzzwecke zur Verfügung gestellten
Fahrzeuge auf die örtlichen Aufgabenträger wird allein von den Ländern nach
eigenem Ermessen und eigener Risikoeinschätzung vorgenommen. Die
Dislozierung der Fahrzeuge ist jederzeit unter dem Aspekt landeseigener
Überlegungen zur Katastrophenabwehr änderbar. Der Bund hat und nimmt bisher keinen
Einfluss auf die Verteilung der Fahrzeuge und der Ausstattung innerhalb eines
Landes.
Bei der Zuteilung von neuen Fahrzeugen hält sich der Bund streng an das
Prinzip einer möglichst gleichmäßigen (prozentualen) Ausstattung in allen Ländern
(Ausstattungsgrad). Daraus folgt, dass der Bund mit jedem neuen Fahrzeug
eines Fahrzeugtyps zuerst das Land mit der größten prozentualen Lücke für
diesen Fahrzeugtyp (Soll-Ist-Vergleich) zum Zeitpunkt der Auslieferung des
Fahrzeugs bedient. Der Ausstattungsgrad eines Fahrzeugtyps in einem Land
wird nicht nur durch die Zuteilung von neuen Fahrzeugen beeinflusst (dies trägt
zur Erhöhung des Ausstattungsgrads des Fahrzeugtyps im Land bei), sondern
auch durch die Aussonderung der in die Jahre gekommenen Bundesfahrzeuge,
welche ersetzt werden müssen. Dieses Verteilverfahren wurde zuletzt in der
Herbstsitzung des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister
und -Senatoren der Länder im Jahr 2017 erörtert. Dies führte nicht zu einer
Änderung des seit Jahren erprobten Verfahrens.
3. Nach welchen Kriterien entscheidet der Bund über die Ersatzbeschaffung
von Fahrzeugen (bitte nach Ausstattungstypen aufschlüsseln)?
Neue Ersatzfahrzeuge werden erst dann beschafft, wenn die alten Fahrzeuge
ausgesondert wurden. Ein altes Fahrzeug wird ausgesondert, wenn der Restwert
des Fahrzeuges niedriger ist als die erforderlichen Wartungs- und
Instandsetzungskosten. Aus verwaltungsökonomischen und wirtschaftlichen Gründen
werden die ausgesonderten Fahrzeuge nicht einzeln, sondern erst nach
Bündelung der Bedarfe beschafft. Auch für die Marktteilnehmer (Hersteller und
Lieferanten) ist die Beschaffung von einem einzelnen Fahrzeug uninteressant.
Beschaffungsverfahren für Einzelfahrzeuge werden nur für Spezialfahrzeuge
des Bundes (beispielsweise Fahrzeuge und Sonderausstattung der Analytischen
Taskforce, wie Messgeräte) eingeleitet.
4. Nach welchem Nutzungszeitraum ist eine Ersatzbeschaffung von
ergänzender Ausstattung des Katastrophenschutzes vorgesehen (bitte nach
Ausstattungstypen aufschlüsseln)?
Die geltenden Bundesrechtsvorschriften sehen die Beschaffung von
Fahrzeugen nach festen Laufzeiten nicht vor. Gemäß der Verwaltungsvorschrift
Nummer 8 zu § 63 der Bundeshaushaltsordnung dürfen Ersatzbeschaffungen von
Kraftfahrzeugen nur vorgenommen werden, wenn die Notwendigkeit der
Aussonderung des bisherigen Fahrzeugs durch ein Gutachten festgestellt ist. Vor
diesem Hintergrund finden Aussonderungen von Fahrzeugen nach bestimmten
Nutzungszeiträumen nicht statt.
Hiervon ist Ausstattung mit Verfallsdatum ausgenommen (bspw. bei
persönlicher Schutzausstattung), die dezentral zu gegebener Zeit nachbeschafft werden
kann.
5. Welche Sollstärke ist vom Bund für ergänzende Ausstattung des
Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz für Löschgruppenfahrzeug
Katastrophenschutz (nachfolgend LF-KatS) festgelegt worden?
Im Ausstattungskonzept wurde als Sollstärke für Rheinland-Pfalz insgesamt 47
LF-KatS festgelegt.
6. Wie hoch ist die Ist-Stärke der tatsächlich im Rahmen dieses
Ausstattungskonzeptes an Rheinland-Pfalz zugewiesenen LF-KatS?
Der Iststärke in Rheinland-Pfalz auf der Position LF-KatS beträgt zurzeit 35
Fahrzeuge.
7. Sollte sich aus der Beantwortung der Fragen 5 und 6 ein Delta ergeben,
bis zum welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung, die Differenz aus
Soll- und Ist-Stärke der LF-KatS auszugleichen?
In diesem Jahr werden nach aktueller Planung insgesamt 67 LF-KatS beschafft
und den Ländern zugeteilt. Davon ist nach heutigem Stand ein LF-KatS für
Rheinland-Pfalz vorgesehen.
Der Bund verfolgt das Ziel, das Ausstattungskonzept vollständig umzusetzen.
Der Zeitpunkt der vollständigen Umsetzung des Ausstattungskonzepts und
somit das Erreichen der Soll-Stände für die verschiedenen Fahrzeugtypen in allen
Ländern hängt im Wesentlichen von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
8. Wie viele LF-KatS wurden bisher insgesamt an Rheinland-Pfalz
überstellt, und wann (bitte nach Anzahl und Jahrgang aufschlüsseln)?
Zum Zeitpunkt der Erstellung des aktuellen Ausstattungskonzepts (Stand:
31. Dezember 2007) betrug die Iststärke auf der Position von LF-KatS in
Rheinland-Pfalz insgesamt 23 LF 16-TS (Erstzulassungen: 7 × 1985 und 16 ×
1989), wovon zwischenzeitlich 22 Fahrzeuge ausgesondert wurden. Seit 2008
wurden dem Land insgesamt 34 LF-KatS übergeben (2011: 5 Stück; 2012: 17
Stück; 2020: 7 Stück und 2022: 5 Stück).
9. Besteht für die Rheinland-Pfalz zugewiesenen LF-KatS ein konkreter
Zeitplan zur Ersatzbeschaffung?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2, 4 und 7 verwiesen.
10. Hat die Anzahl der zugewiesenen LF-KatS (Soll-Stärke) Bestand oder ist
absehbar eine Erhöhung bzw. Verringerung vorgesehen?
17. Hat die Anzahl der zugewiesenen Fahrzeuge des Fahrzeugtyps
Schlauchwagen SW 2000-Tr (Soll-Stärke) Bestand oder ist absehbar eine
Erhöhung bzw. Verringerung vorgesehen?
24. Hat die Anzahl der zugewiesenen CBRN-Erkundungsfahrzeuge (Soll-
Stärke) Bestand oder ist absehbar eine Erhöhung bzw. Verringerung
geplant?
30. Hat die Anzahl der zugewiesenen GW Dekon P (Soll-Stärke) Bestand
oder ist absehbar eine Erhöhung bzw. Verringerung geplant?
Die Fragen 10, 17, 24 und 30 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Änderung des aktuellen Ausstattungskonzepts (und somit Änderung der
Soll-Stände für die verschiedenen Fahrzeugtypen in den Ländern) ist zum
jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Wie bei der Antwort zu Frage 7 dargelegt,
verfolgt der Bund das Ziel, das Ausstattungskonzept vollständig umzusetzen.
11. Entsprechen die derzeit in Rheinland-Pfalz zum Einsatz kommenden LF-
KatS, die vom Bund zugewiesen wurden, mit ihrem Ausstattungsgrad
und Fähigkeitsspektrum den aktuellen Anforderungen, um
uneingeschränkt im Katastrophenschutzeinsatz eingesetzt werden zu können?
Bei den LF-KatS des Bundes handelt es sich um ein genormtes Fahrzeug,
welches für Katastrophenschutzeinsätze optimiert ist. Die zugrunde liegende Norm
wird in regelmäßigen Abständen auf Aktualität geprüft.
Der Anpassungsbedarf war bislang gering, so dass die in Rheinland-Pfalz
stationierten bundeseigenen LF-KatS über gleiche und solide Grundfähigkeiten
verfügen.
12. Welche Soll-Stärke ist vom Bund für ergänzende Ausstattung des
Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz für Schlauchwagen SW 2000-Tr
festgelegt worden?
Für Rheinland-Pfalz wurde im Ausstattungskonzept die Sollstärke 22
Schlauchwagen Katastrophenschutz (SW-KatS) festgelegt.
13. Wie hoch ist die Ist-Stärke der tatsächlich im Rahmen dieses
Ausstattungskonzeptes an Rheinland-Pfalz zugewiesenen Schlauchwagen SW
2000-Tr?
Die Iststärke auf der Position von SW-KatS beträgt zurzeit 15 Fahrzeuge.
14. Sollte sich aus der Beantwortung der Fragen 12 und 13 ein Delta
ergeben, bis zum welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung, die
Differenz aus Soll- und Ist-Stärke der Schlauchwagen SW 2000-Tr
auszugleichen?
In diesem Jahr werden nach aktueller Planung insgesamt 44 SW-KatS beschafft
und den Ländern zugeteilt. Davon sind nach heutigem Stand zwei SW-KatS für
Rheinland-Pfalz vorgesehen.
Der Bund verfolgt das Ziel, das Ausstattungskonzept vollständig umzusetzen.
Der Zeitpunkt der vollständigen Umsetzung des Ausstattungskonzepts und
somit das Erreichen der Soll-Stände für die verschiedenen Fahrzeugtypen in allen
Ländern hängt im Wesentlichen von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
15. Wie viele Schlauchwagen SW 2000-Tr wurden bisher insgesamt an
Rheinland-Pfalz überstellt und wann (bitte nach Anzahl und Jahrgang
aufschlüsseln)?
Die Iststärke auf der Position von SW-KatS betrug in Rheinland-Pfalz zum
31. Dezember 2007 insgesamt 22 SW 2000-Tr (Erstzulassungen 1996), wovon
zwischenzeitlich sieben Fahrzeuge ausgesondert wurden.
16. Besteht für die Rheinland-Pfalz zugewiesenen Schlauchwagen SW 2000-
Tr ein konkreter Zeitplan zur Ersatzbeschaffung?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2, 4 und 7 verwiesen.
18. Entsprechen die derzeit in Rheinland-Pfalz zum Einsatz kommenden
Schlauchwagen, die vom Bund zugewiesen wurden, mit ihrem
Ausstattungsgrad und Fähigkeitsspektrum den aktuellen Anforderungen, um
uneingeschränkt im Katastrophenschutzeinsatz eingesetzt werden zu
können?
Bei den SW 2000-Tr handelt es sich um ein genormtes Fahrzeug, welches für
Katastrophenschutzeinsätze optimiert ist. Diese Norm wurde zwischenzeitlich
zurückgezogen. Der Bund beschafft deshalb derzeit nach einem eigenem
Pflichtenheft (SW-KatS). Im Wesentlichen wurden die Grundfähigkeiten des
SW 2000-Tr übernommen, aber auch Weiterentwicklungen berücksichtigt.
Die in Rheinland-Pfalz stationierten bundeseigenen SW 2000-Tr und SW-KatS
verfügen daher über die gleichen Grundfähigkeiten.
19. Welche Soll-Stärke ist vom Bund für ergänzende Ausstattung des
Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz für CBRN-Erkundungsfahrzeuge
festgelegt worden?
Als Sollstärke wurden für Rheinland-Pfalz 36 CBRN-Erkundungsfahrzeugen
(CBRN-ErkW) festgelegt.
20. Wie hoch ist die Ist-Stärke der tatsächlich im Rahmen dieses
Ausstattungskonzeptes an Rheinland-Pfalz zugewiesenen CBRN-
Erkundungsfahrzeuge?
Die Iststärke an CBRN-ErkW in Rheinland-Pfalz beträgt zurzeit acht
Fahrzeuge.
21. Sollte sich aus der Beantwortung der Fragen 19 und 20 ein Delta
ergeben, bis zum welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung, die
Differenz aus Soll- und Ist-Stärke der CBRN-Erkundungsfahrzeuge
auszugleichen?
Der Bund beschafft derzeit neue CBRN-ErkW. Nach jetziger Planung der
Hersteller sollen etwa 120 neue CBRN-ErkW am Ende dieses Jahres dem Bund
(BBK) geliefert werden. Die Zuteilung der Fahrzeuge an die Länder wird
voraussichtlich in der zweiten Hälfte dieses Jahres erfolgen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
22. Wie viele CBRN-Erkundungsfahrzeuge wurden bisher insgesamt an
Rheinland-Pfalz überstellt, und wann (bitte nach Anzahl und Jahrgang
aufschlüsseln)?
Die Iststärke auf der Position von CBRN-ErkW betrug in Rheinland-Pfalz zum
31. Dezember 2007 insgesamt sieben Fahrzeuge (Erstzulassungen: 6 × 2001
und 1 × 2002).
Rheinland-Pfalz wurde seit 2008 ein gebrauchter CBRN-ErkW (Erstzulassung
2002) übergeben (im Jahr 2011).
23. Besteht für die Rheinland-Pfalz zugewiesenen CBRN-
Erkundungsfahrzeuge ein konkreter Zeitplan zur Ersatzbeschaffung?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 4, 7 und 21 verwiesen.
25. Entsprechen die derzeit in Rheinland-Pfalz zum Einsatz kommenden
CBRN-Erkundungsfahrzeuge, die vom Bund zugewiesen wurden, mit
ihrem Ausstattungsgrad und Fähigkeitsspektrum den aktuellen
Anforderungen, um uneingeschränkt im Katastrophenschutzeinsatz eingesetzt
werden zu können?
Die ergänzende Ausstattung des Bundes wird für Zwecke des Zivilschutzes
konzipiert und beschafft. Daher können diese uneingeschränkt im
Katastrophenschutz eingesetzt werden.
26. Welche Soll-Stärke ist vom Bund für ergänzende Ausstattung des
Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz für Gerätewagen Dekontamination
Personal (GW Dekon P) festgelegt worden?
Im Ausstattungskonzept wurden als Sollstärke für GW Dekon P für Rheinland-
Pfalz 36 Fahrzeuge festgelegt.
27. Wie hoch ist die Ist-Stärke der tatsächlich im Rahmen dieses
Ausstattungskonzeptes an Rheinland-Pfalz zugewiesenen Gerätewagen
Dekontamination Personal?
Die Iststärke an GW Dekon P in Rheinland-Pfalz beträgt zurzeit 35 Fahrzeuge.
28. Sollte sich aus der Beantwortung der Fragen 26 und 27 ein Delta
ergeben, bis zum welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung, die
Differenz aus Soll- und Ist-Stärke der Gerätewagen Dekontamination Personal
auszugleichen?
Der Bund verfolgt das Ziel, das Ausstattungskonzept vollständig umzusetzen.
Der Zeitpunkt der vollständigen Umsetzung des Ausstattungskonzepts und
somit das Erreichen der Soll-Stände für die verschiedenen Fahrzeugtypen in allen
Ländern hängt im Wesentlichen von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 4 verwiesen.
29. Wie viele Gerätewagen Dekontamination Personal wurden bisher
insgesamt an Rheinland-Pfalz überstellt, und wann (bitte nach Anzahl und
Jahrgang aufschlüsseln)?
Die Iststärke auf der Position von GW Dekon P betrug in Rheinland-Pfalz zum
31. Dezember 2007 insgesamt 18 Fahrzeuge (Erstzulassungen: 14 × 1999, 2 ×
2000 und 2 × 2001), wovon zwischenzeitlich ein Fahrzeug ausgesondert wurde.
Dem Land Rheinland-Pfalz wurden seit 2008 insgesamt 18 neue GW Dekon P
übergeben (2008: 1 Stück; 2014: 7 Stück; 2015: 8 Stück; 2017: 2 Stück).
31. Entsprechen die derzeit in Rheinland-Pfalz zum Einsatz kommenden
Gerätewagen Dekontamination Personal, die vom Bund zugewiesen
wurden, mit ihrem Ausstattungsgrad und Fähigkeitsspektrum den aktuellen
Anforderungen, um uneingeschränkt im Katastrophenschutzeinsatz
eingesetzt werden zu können?
Die ergänzende Ausstattung des Bundes wird für Zwecke des Zivilschutzes
konzipiert und beschafft. Daher können die GW Dekon P uneingeschränkt im
Katastrophenschutz eingesetzt werden.
32. Mit welchen Einsatzmitteln sind die in Rheinland-Pfalz stationierten
Medical Task Forces (MTF) ausgestattet (bitte nach MTF aufschlüsseln)?
Das Ausstattungskonzept sieht insgesamt 61 Standorte der Medizinischen Task
Forces (MTF) des Bundes vor. Davon sollen drei Standorte der MTF in
Rheinland-Pfalz aufgestellt sein.
Für jeden Standort sind folgende Einsatzmittel vorgesehen:
• 1 Kommandowagen (KdoW)
• 1 Führungskraftwagen (FüKW)
• 1 Gerätewagen Behandlung 1 – Führung (GW Beh 1 Fü)
• 1 Gerätewagen Behandlung 2 – Patiententransportorganisation (GW Beh 2
PtO)
• 1 Gerätewagen Dekontamination Verletzter (GW Dekon V)
• 1 Gerätewagen Dekontamination Erstversorgung (GW Dekon EV)
• 1 Gerätewagen Dekontamination Personal (GW Dekon P)
• 7 Gerätewagen Sanität (GW San)
• 1 Mannschaftstransportwagen Behandlung 1 – Führung (MTW Beh 1 Fü)
• 1 Mannschaftstransportwagen Behandlung 2 –
Patiententransportorganisation (MTW Beh 2 PtO)
• 1 Gerätewagen Logistik Betreuung (GW Log Bt)
• 1 Gerätewagen Logistik Versorgung Verbrauchsmaterial (GW Log VV)
• 1 Gerätewagen Logistik Versorgung Einsatzkräfte (GW Log VE)
• 1 Mannschaftstransportwagen Führung Dekontamination Verletzter
• (MTW Fü Dekon V)
• 1 Mannschaftstransportwagen Dekontamination Verletzter (MTW Dekon
V)
• 6 Krankentransportwagen Typ B (KTW Typ B).
Zudem sind im Rahmen der sogenannten „Unterstützungskomponente“
folgende Fahrzeuge für Rheinland-Pfalz vorgesehen:
• 11 × Gerätewagen Sanität (GW San)
• 16 × Krankentransportwagen Typ B (KTW-B).
33. Wie stellt sich der Ist-Stand der tatsächlich bisher ausgelieferten
Einsatzmittel der in Rheinland-Pfalz stationierten MTF dar (bitte nach
Zuweisungsjahr je MTF aufschlüsseln)?
Hinsichtlich des MTF-Standortes Nummer 38 (Rheinland-Pfalz Nord):
• Im Jahr 2003: 1 Krankentransportwagen
• Im Jahr 2009: 1 Krankentransportwagen
• Im Jahr 2011: 1 Kommandowagen MTF (KdoW)
• Im Jahr 2012: 1 Mannschaftstransportwagen Behandlung 1 Führung
(MTW Beh 1 Fü) und 1 Mannschaftstransportwagen Behandlung 2
Patiententransportorganisation (MTW Beh 2 PtO)
• Im Jahr 2013: 7 Gerätewagen Sanität (GW San).
Hinsichtlich des MTF-Standortes Nummer 39 (Rheinland-Pfalz West):
• Im Jahr 2001: 1 Krankentransportwagen
• Im Jahr 2002: 1 Krankentransportwagen
• Im Jahr 2003: 1 Krankentransportwagen
• Im Jahr 2009: 3 Krankentransportwagen Typ B (KTW-B)
• Im Jahr 2011: 1 Kommandowagen MTF (KdoW)
• Im Jahr 2014: 7 Gerätewagen Sanität (GW San)
• Im Jahr 2023: 1 Mannschaftstransportwagen Behandlung 1 Führung
(MTW Beh 1 Fü) und 1 Mannschaftstransportwagen Behandlung 2
Patiententransportorganisation (MTW Beh 2 PtO).
Hinsichtlich des MTF-Standortes Nummer 40 (Rheinland-Pfalz Süd):
• Im Jahr 2002: 1 Krankentransportwagen
• Im Jahr 2009: 5 Krankentransportwagen Typ B (KTW-B)
• Im Jahr 2011: 1 Kommandowagen MTF (KdoW)
• Im Jahr 2012: 7 Gerätewagen Sanität (GW San)
• Im Jahr 2023: 1 Mannschaftstransportwagen Behandlung 1 Führung
(MTW Beh 1 Fü) und 1 Mannschaftstransportwagen Behandlung 2
Patiententransportorganisation (MTW Beh 2 PtO).
Im Rahmen der Unterstützungskomponente wurden an Rheinland-Pfalz
folgende Fahrzeuge ausgeliefert:
• Im Jahr 1999: 13 Krankentransportwagen
• Im Jahr 2001: 2 Krankentransportwagen
• Im Jahr 2015: 11 Gerätewagen Sanität (GW San).
34. Sollte sich aus der Beantwortung der Fragen 32 und 33 ein Delta
ergeben, bis zum welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung, die
Differenz aus Soll- und Ist-Stärke der Einsatzmittel der MTF auszugleichen?
Der Bund verfolgt das Ziel, das Ausstattungskonzept vollständig umzusetzen.
Der Zeitpunkt der vollständigen Umsetzung des Ausstattungskonzepts und
somit das Erreichen der Soll-Stände für die verschiedenen Fahrzeugtypen in allen
Ländern hängt im Wesentlichen von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 4 verwiesen.
35. Mit welchen Einsatzmitteln sind die in Rheinland-Pfalz stationierten
Analytischen Task Forces (ATF) ausgestattet (bitte nach ATF
aufschlüsseln)?
36. Wie stellt sich der Ist-Stand der tatsächlich bisher ausgelieferten
Einsatzmittel der in Rheinland-Pfalz stationierten ATF dar (bitte nach
Zuweisungsjahr je ATF aufschlüsseln)?
37. Sollte sich aus der Beantwortung der Fragen 35 und 36 ein Delta
ergeben, bis zum welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung, die
Differenz aus Soll- und Ist-Stärke der Einsatzmittel der ATF auszugleichen?
Die Fragen 35 bis 37 werden gemeinsam beantwortet.
Die Analytische Task Force (ATF) ist eine Spezialressource des zivilen CBRN-
Schutzes in der Schutzstufe IV (Sonderschutz mit Hilfe von Spezialkräften) an
acht Standorten in Deutschland (Berlin, Dortmund, Essen, Hamburg, Köln,
Leipzig, Mannheim, München). Die ATF setzt sich aus hoch spezialisierten
mobilen Einsatzkräften zusammen. Mit ihren besonderen Fähigkeiten zur
CBRN-Analytik und Beratung der örtlichen Einsatzleitung in CBRN-Lagen
ergänzt die ATF die üblicherweise vorhandenen Möglichkeiten der Kommunen
beziehungsweise der Länder.
Durch die Dislozierung der ATF an acht Standorten in Deutschland ist diese
Spezialressource kurzfristig an jedem Ort in Deutschland einsetzbar. Die
Ausstattung der ATF ist so konzipiert, dass eine schnelle Verlegung nach
Alarmierung möglich ist.
In Rheinland-Pfalz ist kein ATF-Standort vorgesehen. Eine Abdeckung des
Landes Rheinland-Pfalz wird durch die ATF-Standorte Mannheim, Köln,
Dortmund und Essen sichergestellt.
38. Plant die Bundesregierung die Bereitstellung zusätzlicher Einsatzmittel
im Bereich des Sanitätswesens bzw. medizinischen Katastrophenschutzes
in Rheinland-Pfalz, und wenn ja, in welchem Umfang, und in welchem
Zeitplan (bitte nach Einsatzmitteln bzw. Einheiten aufschlüsseln)?
Aktuell gibt es keine konkreten Planungen für eine zusätzliche Bereitstellung
an Einsatzmitteln für den Gesundheitlichen Bevölkerungsschutz jenseits des
bestehenden Ausstattungskonzeptes.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat die
im letzten Jahr erschienene Leitlinie „Katastrophenmedizinische prähospitale
Behandlungsleitlinien“ als Forschungsprojekt gefördert, welche medizinische
Standards und Rahmenbedingungen für die Anwendung von
Katastrophenmedizin beschreibt. Basierend darauf und auf den Auswertungen der
medizinischen Erkenntnisse (u. a. der Flutereignisse 2021, des Krieges in der Ukraine
und der Terroranschläge in Israel, aber auch der Übungsserie EUROMED für
die MTF) wird die vorhandene Ausstattung aktuell durch das BBK fachlich
weiterentwickelt. Dies könnte zur „Aktualisierungen“ an der bestehenden
Ausstattung und zu zusätzlichen neu zu konzipierenden Einsatzmitteln führen. Ein
Beispiel für solche zusätzliche neue Ausstattung kann die stattgehabte
Beschaffung von zusätzlichen Mitteln zur Blutstillung wie Tourniquets und
Beckenschlingen umfassen (
www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/MTF/Fahr
zeuge-Technik-Staerke/Behandlung-Fahrzeuge-Technik-Staerke/Behandlung-G
W-San/verlastung-beckenschlingen-tourniquets-gw-san-bund.pdf?__blob=publ
icationFile&v=6).
Hiervon sind in 2023 an Rheinland-Pfalz 790 Tourniquets und 339
Beckenschlingen ausgeliefert worden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333