Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Matthias
Peterka und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/10924 –
Juristen in den Bundesministerien und Beauftragung Externer
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Rund eine halbe Million Menschen sind in der Bundesverwaltung beschäftigt:
in Bundesministerien, bei Bundesgerichten oder in über 900 Bundesbehörden
inklusive der Bundeswehr (
www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-diens
t/arbeiten-in-der-bundesverwaltung/arbeiten-bundesverwaltung-node.html#:~:
text=Rund%20500.000%20Menschen%20sind%20in,900%20Bundesbehörde
n%20inklusive%20der%20Bundeswehr). Allein im Bundesministerium der
Justiz arbeiten über 300 Juristen. Dennoch nahm die Bundesregierung in der
Vergangenheit insbesondere Dienstleistungen externer Juristen in Anspruch
(
www.lto.de/recht/hintergruende/h/bundesregierung-honorare-anwaelte-kanzle
ien-externe-rechtsgutachten-stundensatz-vergabe/).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
1. Die Fragen beziehen sich nach hiesigem Verständnis nicht auf die
Mandatierung von Rechtsanwälten zur Prozessvertretung in konkreten
gerichtlichen Verfahren. Prozessvertretungen erfolgen im Rahmen des
Prozessrechts, ggf. zwingend, mit gesetzlichen Regelungen auch zur Abrechnung,
insbesondere zur Kostenverteilung durch das Gericht.
2. Unter nachgelagerten Behörden i.S. der Kleinen Anfrage werden die
Geschäftsbereiche der Ressorts verstanden, d. h. diesen nachgeordnete
Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung.
3. Unter Personen mit juristischer Ausbildung werden entsprechende
Beschäftigte (Beamte und Tarifbeschäftigte) in den jeweiligen Behörden
verstanden. Zu Personen, die über ein zweites juristisches Staatsexamen verfügen,
sind die hier vorausgesetzten ersten juristischen Staatsexamen nicht
zusätzlich aufgeführt. Die erfragten juristischen Bachelor- und Masterabschlüsse
in den Fragen 1 und 2 wurden nach Bachelor of Laws und Master of Laws
unabhängig von der weiteren rechtlichen/fachlichen Ausrichtung
ausgewertet.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/11197
20. Wahlperiode 25.04.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 25. April 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Da eine Person über mehrere der aufgeführten Abschlüsse verfügen kann,
kann es zu Mehrfachnennungen kommen. Folglich ist die tatsächliche
Anzahl der entsprechenden Beschäftigten mitunter geringer als aufgeführt.
4. Die Antworten basieren auf dem Stand 8. April 2024.
5. Die Angaben zum Kalenderjahr 2021 beziehen sich auf den Zeitraum ab
dem 8. Dezember 2021.
6. Die Angaben in der Antwort zu den Fragen 4 und 5 sind zum Schutz der
Grundrechte Dritter sowie von Staatswohlbelangen teilweise als
Verschlusssache – „Nur für den Dienstgebrauch“ (VS – NfD) – eingestuft.
Die Bundesregierung ist bei der Beantwortung von Fragen aus dem Parlament
verfassungsrechtlich insbesondere dazu verpflichtet, die Grundrechte Dritter zu
wahren. Hierunter fallen auch die von Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14
Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), im Übrigen nach Artikel 2 Absatz 1 GG
geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Erbringer von
Beratungsleistungen und der beauftragten Beratungsunternehmen. Dabei werden als
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse „alle auf ein Unternehmen bezogenen
Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern
nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren
Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.“ (BVerfGE 115,
205/230). Auftragnehmer, Auftragsinhalt sowie die entsprechenden Kosten der
Aufträge stellen dem Wesen nach derartige Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse dar, gerade auch in der hier abgefragten, auf die Aufträge und deren
Gesamtheit bezogenen Zusammenstellung. Für diejenigen, die über Kenntnisse
der Branchenüblichkeit verfügen, lassen die Angaben auch Rückschlüsse auf
Umfang und Kostenstruktur der jeweiligen Leistungserbringer zu. In diesem
Zusammenhang ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass vom grundrechtlich
besonders geschützten Berufsgeheimnis auch der Umstand umfasst ist, dass
überhaupt ein Anwalt konsultiert wird. Zum Schutz der Grundrechte erfordert eine
Veröffentlichung dieser Angaben deswegen die Zustimmung der Betroffenen.
Diese wurde nicht durchgängig bzw. nur für Teilantworten erteilt.
Darüber hinaus stehen einer öffentlichen Übermittlung in zwei Fällen auch
Belange des Staatswohls entgegen. Hier kann eine Gefährdung der Arbeitsweise
der Nachrichtendienste nicht ausgeschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund kann eine Antwort zu den Fragen 4 und 5 nach
sorgfältiger Abwägung des Informationsinteresses der Abgeordneten des Deutschen
Bundestages einerseits und der angesprochenen Geheimschutzinteressen
andererseits offen nicht mit allen erbetenen Angaben erfolgen. Unter entsprechender
VS-Einstufung werden die weiteren Angaben daher an die Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages übersandt.*
In vier Fällen können die Angaben zum Schutz der Grundrechte Dritter sowie
von Belangen des Staatswohls auch nicht in eingestufter Form übermittelt
werden.
Bei zwei Fällen davon haben die mit der Erstellung von zwei Rechtsgutachten
beauftragten Rechtsanwaltskanzleien unter Hinweis auf den Schutz der
Geschäftsgeheimnisse nach Artikel 12 GG der gleichzeitigen Weitergabe und
Veröffentlichung der der Beauftragung zugrunde liegenden Grunddaten
(Auftragsgegenstand, beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und Kosten des Auftrages)
ausdrücklich und auch auf Nachfragen wiederholt widersprochen. Dies ist auch bei
der hier eingestuften Form zu berücksichtigen. Um dem berechtigten
Informationsanspruch des Parlaments auch unter Berücksichtigung der geschützten In-
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
teressen der Rechtsanwaltskanzleien nachzukommen, werden in den
betroffenen Fällen nach Abwägung der betroffenen Interessen ausschließlich der
Gegenstand des erstellten Rechtsgutachtens und die gezahlten Kosten genannt.
Diesem Vorgehen haben die betroffenen Rechtsanwaltskanzleien zugestimmt.
Die Bundesregierung ist ferner nach sorgfältiger Abwägung in zwei Fällen zu
der Auffassung gelangt, dass auch eine eingestufte Nennung des Namens der
beauftragten Kanzleien aus Gründen des Staatswohls nicht möglich ist. Selbst
die Bekanntgabe der erbetenen Informationen unter Wahrung des
Geheimschutzes durch die Übermittlung an die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages birgt das geringfügige Risiko der Offenlegung. Dies kann unter keinen
Umständen hingenommen werden. Hier ist auf Grundlage der vorliegenden –
auch nachrichtendienstlichen – Erkenntnisse davon auszugehen, dass eine
fremde Macht ein erhöhtes Aufklärungsinteresse an dem als Verschlusssache
eingestuften Beratungsgegenstand hat und eine Nennung der Kanzlei das
Aufklärungsrisiko erhöhen und damit den Beratungsgegenstand gefährden würde.
1. Wie viele Personen mit juristischer Ausbildung (bitte unterscheiden nach
erstem und zweitem juristischen Staatsexamen sowie Bachelor- und
Masterabschlüssen) sind jeweils in den einzelnen Bundesministerien tätig
(bitte nach Bundesministerium auflisten)?
2. Wie viele Personen mit juristischer Ausbildung (analog Frage 1) sind in
den nachgelagerten Behörden tätig (bitte nach Behörde auflisten)?
3. Wie viel Honorare oder andere Entgelte hat die Bundesregierung im Laufe
der aktuellen Legislaturperiode an externe Rechtsanwaltskanzleien gezahlt
(bitte nach Jahren und Bundesministerien aufschlüsseln)?
4. Hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode komplette
Gesetzentwürfe bzw. Verordnungsentwürfe oder Teile davon durch
Rechtsanwaltskanzleien erstellen lassen, und wenn ja, welche Entwürfe,
und durch wen, und welche Kosten entstanden gegebenenfalls (bitte nach
Ressort auflisten)?
5. Hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode
Rechtsgutachten durch Rechtsanwaltskanzleien erstellen lassen, und wenn ja, welche
Gutachten, und durch wen, und welche Kosten entstanden gegebenenfalls
jeweils (bitte nach Ressort auflisten)?
Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die
erfragten Daten können den Übersichten der beigefügten Anlage* entnommen
werden.
Zur allgemeinen Einordnung im Sinne der Kleinen Anfrage sei darauf
hingewiesen, dass es trotz des Vorhandenseins von eigenem juristischem
Sachverstand Anwendungsfälle geben kann, in denen die Einholung externer
rechtlicher Expertise für eine angemessene Aufgabenerfüllung erforderlich und
gemäß den haushaltsrechtlichen Vorgaben wirtschaftlich ist. Die Prüfung der
Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit im jeweiligen Einzelfall obliegt dabei dem
jeweiligen Bundesministerium selbst.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/11197 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Nach welchen rechtlichen Vergabekriterien erfolgt die Beauftragung von
Rechtsanwaltskanzleien durch die Bundesregierung?
Die Beauftragung von Rechtsanwaltskanzleien durch die Bundesregierung
erfolgt in Fällen, die dem Vergaberecht unterliegen, gemäß den Kriterien, die das
Vergaberecht in Ansehung des Einzelfalles in diesem zulässt bzw. vorgibt.
Diese sind den rechtlichen Vorgaben zu entnehmen. Bei den entsprechenden
Beschaffungen ist es möglich bzw. sind Bedarfsträger angehalten, neben dem
zu vereinbarenden Honorar insbesondere auch qualitative Zuschlagskriterien zu
berücksichtigen und auf dieser Grundlage das beste Preis-Leistungs-Verhältnis
zu ermitteln. Von dieser Möglichkeit wird bei der Vergabe in den zuvor
genannten Fällen durch die Bundesregierung Gebrauch gemacht. Welche Kriterien
dabei im Einzelnen zur Anwendung kommen, hängt vom konkreten Bedarf und
damit vom Inhalt der Leistungsbeschreibung und der hier genannten
Fragestellungen ab.
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Anlage
Ressort BMWK
Zu den Fragen 1 und 2:
Beschäftigte
mit 1.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit 2.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit juristischem
Bachelorabschluss
Beschäftigte
mit juristischem
Masterabschluss
BMWK 14 575 15 21
untergeordnete
Behörden*
10 215 1 3
* Angaben der BNetzA in der Gesamtsumme nicht enthalten. Zahlen zu
Beschäftigten mit 1. Staatsexamen und/oder 2. Staatsexamen waren dort nicht ermittelbar,
da Berufsabschlüsse der Beschäftigten nicht elektronisch erfasst werden.
Zu Frage 3:
Honorare oder Entgelte an externe
Rechtsanwaltskanzleien in Euro
2021 906.979,00
2022 7.062.658,81
2023 6.955.058,38
2024 1.597.810,00
Es handelt sich hier um Auftragswerte.
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Zu Frage 4:
Gesetzes-/
Verordnungsentwürfen (oder
Teile davon) durch
Rechtsanwaltskanzleien
erstellt
[ja oder nein]
welche
Entwürfe ggf.
durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 nein
2022 nein
2023 nein
2024 nein
Zu Frage 5:
Rechtsgutachten durch
Rechtsanwaltskanzleien erstellt
[ja oder nein]
welche Gutachten ggf. durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 ja Zulässigkeit eines
ergänzenden delegierten
Rechtsaktes zur
Energieerzeugung aus
Erdgaskraftwerken nach der
Taxonomie-Verordnung
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rosin
Büdenbender
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2022
ja Kurzgutachten zur
finanziellen Beteiligung von
Kommunen im Falle einer
vollständigen
Finanzierung der EEG Umlage
durch den Bund sowie
einer zusätzlichen
Ausweitung der finanziellen
Beteiligung aus weitere
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rosin
Büdenbender
ja Rechtsgutachten zu
Planfeststellungsverfahren
von CO²-Leitungen in
Deutschland
Redeker
Sellner Dahs
Rechtsanwälte
2023
ja Regelungsoptionen für
die gesetzliche
Verankerung von übergreifenden
Standards für Reallabore
Noerr
Partnerschaftsgesellschaft mbB
ja Rechtliche Beratung zur
Konzeption des
Anwendungsbereiches der
Gemeinschaftlichen
Gebäudeversorgung, insb. zur
Definition des
Gebäudebegriffs
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rosin
Büdenbender
ja Rechtliche Beratung zur
Auslegung der
Anforderung des "unmittelbaren
räumlichen
Zusammenhangs" innerhalb der
Eigenversorgung gemäß §
3 Nummer 19 EEG 2017
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rosin
Büdenbender
ja Rechtliches Gutachten
zur Sicherstellung der
Rettung in der AWZ
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rosin
Büdenbender
ja Rechtsgutachten -
Untersagung des Einsatzes
Noerr
Partnerschaftsgesellschaft mbB
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von Carbon Capture and
Storage/Utilization
nein Rechtsgutachten zur
finanzverfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer
verpflichtenden
Ausgestaltung der finanziellen
Beteiligung von
Kommunen
Prof. Dr. Martin
Kment
Universität
Augsburg
nein Rechtsgutachten zur
Prüfung der
Verfassungsmäßigkeit
von postgesetzlichen
Regelungen im Rahmen der
Gewährleistung des
Universaldienstes
Prof. Dr.
Thomas Fetzer
nein Rechtsgutachten zu
möglichen
Regelungen zur
rechtssicheren Verknüpfung von
Personendaten zu
wirtschaftsstatistischen
Zwecken und für die
Wirtschaftsforschung im
Rahmen
eines
Forschungsdatengesetzes (FDG)
Prof. Dr. iur.
Jürgen Kühling
2024 ja Rechtswissenschaftliche
Prüfung, Aktualisierung
und Erweiterung des
Gutachtens zur Arbeitshilfe
zur Formulierung von
Experimentierklauseln
Noerr
Partnerschaftsgesellschaft mbB
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Ressort BMF
Zu Fragen 1 und 2:
Beschäftigte
mit 1.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit 2.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit juristischem
Bachelorabschluss
Beschäftigte
mit juristischem
Masterabschluss
BMF 3 397 10 7
untergeordnete
Behörden
46 573 0* 1
Zu Frage 3:
Honorare oder Entgelte an externe
Rechtsanwaltskanzleien in Euro
2021 56.525,00
2022 26.299,00
2023 96.529,23
2024 0,00
Zu Frage 4:
Gesetzes-/
Verordnungsentwürfen (oder
Teile davon) durch
Rechtsanwaltskanzleien
erstellt
[ja oder nein]
welche
Entwürfe ggf.
durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 nein
2022 nein
2023 nein
2024 nein
Seite 6 von 40
Zu Frage 5:
Rechtsgutachten
durch
Rechtsanwaltskanzleien
erstellt
[ja oder nein]
welche Gutachten
ggf.
durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 nein
2022 ja Rechtsgutachten über
das Vorliegen der
verfassungsrechtlichen
Voraussetzungen für
eine neue
Bundesbehörde im GB des
BMF
Redeker
Sellner Dahs
Rechtsanwälte
2023 ja Gutachten zum
Vermögensgesetz
Gehring,
Uhmann, Rapp
2024 ja Bewertung der
Auswirkung der GenKap-
Beauftragung auf die
Quellensteuerbefreiung des KENFO
Clifford
Chance
Ressort BMI
Zu Fragen 1 und 2:
Beschäftigte
mit 1.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit 2.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit juristischem
Bachelorabschluss
Beschäftigte
mit juristischem
Masterabschluss
BMI 8 468 10 78
untergeordnete
Behörden
445 1683 205 108
Seite 7 von 40
Zu Frage 3:
Honorare oder Entgelte an externe
Rechtsanwaltskanzleien in Euro
2021 - (keine Zahlungen mehr wg. Kassenschluss)
2022 684.424,00
2023 834.097,00
2024 149.618,00
Zu Frage 4:
Gesetzes-/
Verordnungsentwürfen (oder
Teile davon) durch
Rechtsanwaltskanzleien
erstellt
[ja oder nein]
welche
Entwürfe ggf.
durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 nein
2022 nein
2023 nein
2024 nein
Zu Frage 5:
Rechtsgutachten durch
Rechtsanwaltskanzleien erstellt
[ja oder nein]
welche Gutachten ggf. durch wen
(Ersteller)
Kosten
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2021 nein
2022 ja - Datenschutzcockpit/
Registermodernisierung
- Markenrechtliche Prüfung
GovLabDE
- Vertragsentwurf
Modellvorhaben, Bürgeramt der Zukunft
- Vergaberechtliche Prüfung
zur Nutzung von ELISA für
weitere Bundesbehörden
- Rechtsberatungsbedarfe für
VPB
- Rechtsberatung
Einzelvereinbarung Föderal
- Datenschutzcockpit & Reg-
MoG
CBH
Rechtsanwälte
ja Gutachterliche
Stellungnahmen im Bereich der Digitalen
Verwaltung, insbesondere zu
datenschutzrechtlichen
Herausforderungen
Redeker
Sellner
Dahs
Rechtsanwälte
ja Gutachterliche Stellungnahme
zu vergaberechtlichen
Erleichterungen im Wege von
Gesetzesanpassungen
-
ja Gutachterliche Stellungnahme
zu rechtlichen Risiken beim
Aufbau der Verwaltungscloud
-
2023 ja Umsatzsteuerliche Analyse -
Konsequenzen aus der
Besteuerung nach § 2b UStG ab
dem 1. Januar 2025
Flick Gocke
Schaumburg
ja - Klärung juristischer
Vorfragen zur Neuen
Wohngemeinnützigkeit
- Rechtsprüfung Auftrag
GovLabDE an GovTech
Campus Deutschland e.V.
CBH
Rechtsanwälte
Seite 9 von 40
- Rechtsberatung im
Zusammenhang mit dem
Pilotprojekt Speedboat
- Digitale Verwaltung 2030:
Reifegrad 5 ff. durch (Teil-
)Automatisierung von
Gesetzes- und
Rechtsnorminterpretationen zur intelligenten
Unterstützung einer
Entscheidungsvorbereitung (AG-
zEV)
- Datenschutzcockpit/
Registermodernisierung
- Nutzungsbedingungen
Digitales Forum Kommunalpakt
- Vergaberechtsprüfung:
Auftrag eines F&E-Vorhabens
an den GovTechCampus
e.V.
- Entwurf eines Vertrages
zwischen BMI und dem Gov-
Tech Campus Deutschland
e. V.
ja Besonderes Verwaltungsrecht -
ja Prüfung einer
bundesgesetzlichen Rechtsgrundlage zur
Zuständigkeit des BeschA für den
Datenservice öffentlicher
Einkauf
-
ja Prüfung der gesetzlichen
Möglichkeiten vorrangiger
Beschaffung von Open-Source-
Software
-
ja Stellungnahme zur
Auslegungsfrage im Kontext der
Bereichsausnahme § 107 Abs. 1
Nr. 4 GWB versus Einhaltung
des Losgebots im Bereich des
-
Seite 10 von 40
Zivil- und
Katastrophenschutzes
ja 3-Partner-Modell (3PM):
Prüfung und Optimierung aktueller
Haftungsverhältnisse und
Formulierung von
Optimierungsvorschlägen und AGB)
-
ja Im Rahmen der
Vergabevorbereitungen für das Dateninstitut
wurde eine kombinierte
Beratungs- und gutachterliche
Leistung in Anspruch genommen.
-
ja Gutachten zur Deutschen
Verwaltungscloud-Strategie
über die rechtssichere
Gestaltung der
Rahmenbedingungen der
Koordinierungsstelle unter
Berücksichtung vergabe- und
kartellrechtlicher Aspekte
-
2024 ja Rechtliche Risiken und
Möglichkeiten für Beschaffungen
auf Online-Marktplätzen
-
ja Besonderes Verwaltungsrecht -
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Ressort AA
Zu Fragen 1 und 2:
Beschäftigte
mit 1.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit 2.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit juristischem
Bachelorabschluss
Beschäftigte
mit juristischem
Masterabschluss
AA 108 417 7 51
untergeordnete
Behörden
10 21 5 4
Zu Frage 3:
Honorare oder Entgelte an externe
Rechtsanwaltskanzleien in Euro
AA Auslandsvertretungen
2021
(26.10. -
31.12.21)
0 308.667,90*/**
2022 11.840,47 238.897,15**
2023 3.174,92 514.179,85**
2024
(01.01. –
08.04.24)
0 96.206,22**
*2021: Entsprechende Ausgaben der Auslandsvertretungen betrugen insgesamt im
Jahr 2021 308.667,90 €; eine unterjährige Abgrenzung ist derzeit nicht möglich.
** In den Ausgaben der Auslandsvertretungen sind auch Mandatierung von
Rechtsanwälten zur Prozessvertretung in konkreten gerichtlichen Verfahren enthalten.
Eine systematische Trennung der Ausgaben nach Prozessvertretung und anderen
Beauftragungen erfolgt nicht.
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Zu Frage 4:
Gesetzes-/
Verordnungsentwürfen (oder
Teile davon) durch
Rechtsanwaltskanzleien
erstellt
[ja oder nein]
welche
Entwürfe ggf.
durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 nein
2022 nein
2023 nein
2024 nein
Zu Frage 5:
Rechtsgutachten durch
Rechtsanwaltskanzleien erstellt
[ja oder nein]
welche Gutachten ggf. durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 nein
2022 ja Gutachten „Leitfaden
Rechtliche Vorgaben bei
Nennung des
Auswärtigen Amtes („AA“) als
Referenz“
Anwaltskanzlei
Göhmann
ja Gutachten zum
niederländischen Sorgerecht
Mr DeBoer-
Kühn
ja Kurzgutachten zu
rechtlichen Fragestellungen
in Verbindung mit
Konzessionsverträgen
Soudry +
Soudry
2023 ja Kurzgutachten im IT-
Recht
JUN
Rechtsanwälte
ja Kurzgutachten zu
rechtlichen Fragestellungen
in Verbindung mit
Konzessionsverträgen
Soudry +
Soudry
Seite 13 von 40
Rechtsgutachten durch
Rechtsanwaltskanzleien erstellt
[ja oder nein]
welche Gutachten ggf. durch wen
(Ersteller)
Kosten
2024 nein
Für das Ausland ist eine solche Angabe nicht möglich: Die Auslandsvertretungen
beauftragen vor Ort selbständig bei Bedarf juristische Gutachten zu ausländischem
Recht, hauptsächlich im Rahmen der Selbstverwaltung. Eine systematische
Erfassung aller Gutachten erfolgt nicht.
Ressort BMJ
Zu Fragen 1 und 2:
Beschäftigte
mit 1.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit 2.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit juristischem
Bachelorabschluss
Beschäftigte
mit juristischem
Masterabschluss
BMJ 17 374 14 73
untergeordnete
Behörden
44 468 52 23
Zu Frage 3:
Honorare oder Entgelte an externe
Rechtsanwaltskanzleien in Euro
2021 7.854,00
2022 244.998,59
2023 172.172,91
2024 1.491,19
Seite 14 von 40
Zu Frage 4:
Gesetzes-/
Verordnungsentwürfen (oder
Teile davon) durch
Rechtsanwaltskanzleien
erstellt
[ja oder nein]
welche
Entwürfe ggf.
durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 nein
2022 nein
2023 nein
2024 nein
Zu Frage 5:
Rechtsgutachten durch wen (Ersteller) Kosten
2021
–
2024*
Empirische und
rechtswissenschaftliche Untersuchung des
möblierten
Mietwohnungsmarktes
Oxford Economics
GmbH
Bedarfsorientierte Beratung im
Rahmen der Aufsicht über den
Reisesicherungsfonds
Rechtsanwaltskanzlei
Bach Langheid
Dallmayr (BLD)
Vorfragen der Privatisierung der
juris Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH), unter
anderem Vergaberecht
-
Rechtsgutachten zur
Geschäftsführerhaftung
-
Memorandum – juris GmbH
Handlungsoptionen und
rechtliche Risiken
ARVANTAGE
Gastell Rechtsanwälte
PartG mbB
anwaltliche Prüfung der
vergaberechtlichen Zulässigkeit der
Abschmelzung des
Bundesvertrages
Bird & Bird LLP
Beratung im Zusammenhang
mit Nachverhandlungen zum
GSK Stockmann
Rechtsanwälte
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Rechtsgutachten durch wen (Ersteller) Kosten
Rahmenvertrag mit der Digital
Service GmbH des Bundes
Steuerberater
Partnerschaftsgesellschaft
mbB
steuerrechtliche Beratung zur
Neuregelung des § 2b UStG
Sozietät Flick Gocke
Schaumburg
*Eine exakte Zuordnung der Rechtsgutachten zu einem konkreten Jahr ist nicht
möglich, da das Jahr der Auftragserteilung und der Erstellung des Gutachtens
auseinanderfallen.
Ressort BMAS
Zu Fragen 1 und 2:
Beschäftigte
mit 1.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit 2.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit juristischem
Bachelorabschluss
Beschäftigte
mit juristischem
Masterabschluss
BMAS 18 275 13 10
untergeordnete
Behörden
3 239 10 9
Zu Frage 3:
Honorare oder Entgelte an externe
Rechtsanwaltskanzleien in Euro
2021 4.031,72
2022 39.717,44
2023 383,13
2024 0,00
Seite 16 von 40
Zu Frage 4:
Gesetzes-/
Verordnungsentwürfen (oder
Teile davon) durch
Rechtsanwaltskanzleien
erstellt
[ja oder nein]
welche
Entwürfe ggf.
durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 nein
2022 nein
2023 nein
2024 nein
Zu Frage 5:
Rechtsgutachten
durch
Rechtsanwaltskanzleien
erstellt
[ja oder nein]
welche Gutachten
ggf.
durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 ja „Rechtliche
Zuständigkeiten und
Handlungsoptionen des
BMAS bzw. des
Bundes und der Länder
im Rahmen des
Bundesprogramm
Barrierefreiheit ermitteln“
Redeker
Sellner Dahs
Rechtsanwälte
·
Partnerschaftsgesellschaft mbB
2022 nein
2023 ja
Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
für die Barrierefreiheit
im privaten Bereich
Redeker
Sellner Dahs
Rechtsanwälte
·
Partnerschaftsgesellschaft mbB
ja Haftungsrechtliches
Gutachten zu einem
Unfall
Kanzlei
Heynemann
2024 nein
Seite 17 von 40
Ressort BMVg
Zu Fragen 1 und 2:
Beschäftigte
mit 1.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit 2.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit juristischem
Bachelorabschluss
Beschäftigte
mit juristischem
Masterabschluss
BMVg * 356 * *
untergeordnete
Behörden
* 1364 * *
* Zur Abdeckung der juristischen Fachexpertise werden ausschließlich
Volljuristinnen und Volljuristen (2. Staatsexamen) eingestellt und beschäftigt. Eventuell
verfügen diese Personen über zusätzliche akademische Abschlüsse (z.B. LL.M.), die
aber nicht einstellungsbegründend sind und hier nicht gesondert ausgewiesen
wurden.
Zu Frage 3:
Honorare oder Entgelte an externe
Rechtsanwaltskanzleien in Euro
2021 0
2022 105.674,38
2023 91.040,95
2024 0,00
Seite 18 von 40
Zu Frage 4:
Gesetzes-/
Verordnungsentwürfen (oder
Teile davon) durch
Rechtsanwaltskanzleien
erstellt
[ja oder nein]
welche
Entwürfe ggf.
durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 nein
2022 nein
2023 nein
2024 nein
Zu Frage 5:
Rechtsgutachten
durch
Rechtsanwaltskanzleien
erstellt
[ja oder nein]
welche Gutachten
ggf.
durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 nein
2022 ja Verschiedene
Gutachten
unterschiedlicher Länge im
Zusammenhang mit der
Einrichtung des
NATO Innovation
Fund.
Linklaters LLP
2023 ja Verschiedene
Gutachten
unterschiedlicher Länge im
Zusammenhang mit
dem Verkauf von
Geschäftsanteilen der
Firma Hensoldt.
Taylor
Wessing
2024 nein - -
Seite 19 von 40
Ressort BMEL
Zu Fragen 1 und 2:
Beschäftigte
mit 1.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit 2.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit juristischem
Bachelorabschluss
Beschäftigte
mit juristischem
Masterabschluss
BMEL 27 169 0 0
untergeordnete
Behörden
0 52 1 0
Zu Frage 3:
Honorare oder Entgelte an externe
Rechtsanwaltskanzleien in Euro
2021 22.367,10
2022 81.738,36
2023 1.879,45
2024 37.198,83
Zu Frage 4:
Gesetzes-/
Verordnungsentwürfen (oder
Teile davon) durch
Rechtsanwaltskanzleien
erstellt
[ja oder nein]
welche
Entwürfe ggf.
durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 nein
2022 nein
2023 nein
2024 nein
Seite 20 von 40
Zu Frage 5:
Rechtsgutachten
durch
Rechtsanwaltskanzleien
erstellt
[ja oder nein]
welche Gutachten
ggf.
durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 nein
2022 nein
2023 nein
2024 ja Identifikation,
Bewertung sowie
Handlungsempfehlungen zu
rechtlichen
Hemmnissen bei
der Vermeidung
von
Lebensmittelabfällen und
Weitergabe von
Lebensmittelspende
AFC Public
Services
GmbH
Ressort BMFSFJ
Zu Fragen 1 und 2:
Beschäftigte
mit 1.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit 2.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit juristischem
Bachelorabschluss
Beschäftigte
mit juristischem
Masterabschluss
BMFSFJ 10 192 0 0
untergeordnete
Behörden
32 85 25 5
Seite 21 von 40
Zu Frage 3:
Honorare oder Entgelte an externe
Rechtsanwaltskanzleien in Euro
2021 57.576,18
2022 97.171,10
2023 102.689,45
2024 3.029,74
Zu Frage 4:
Gesetzes-/
Verordnungsentwürfen (oder
Teile davon) durch
Rechtsanwaltskanzleien
erstellt
[ja oder nein]
welche
Entwürfe ggf.
durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 nein
2022 nein
2023 nein
2024 nein
Zu Frage 5:
Rechtsgutachten durch
Rechtsanwaltskanzleien erstellt
[ja oder nein]
welche Gutachten ggf. durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 ja Rechtsgutachten zur
Förderfähigkeit von „Paula im
Netz“ (Bundesstiftung
Frühe Hilfen)
Solidaris
Treuhand GmbH
(Steuerberatungsgesellschaft)
Seite 22 von 40
2022 ja Rechtsgutachten zur
Frage der
Beihilfenrelevanz der
Familienferienstätten (FFST)-
Bauförderung
Kapellmann
und Partner
Rechtsanwälte
mbH
ja Der Digital Services Act
im Verhältnis zum
deutschen
Jugendschutzgesetz
Zum Bedarf einer
Anpassung des JuSchG an den
DSA
Prof. Dr.
Matthias
Cornils
2023 ja Aufbau rechtlicher
Strukturen zur Organisation
des deutsch-israelischen
Jugendaustauschs
Rechtsanwälte
FPS
2024 ja Rechtsgutachtens zu
ausgewählten
prozessrechtlichen Fragen zur
Umsetzung der
Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches
Recht
Anwältinnenbüro
Susette Jörk,
Ina Feige,
Nadine Maiwald
ja Prüfung Störfallregelung
für Langzeitkonten
Anwaltskanzlei
Göhmann
Seite 23 von 40
Ressort BMG
Zu Fragen 1 und 2:
Beschäftigte
mit 1.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit 2.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit juristischem
Bachelorabschluss
Beschäftigte
mit juristischem
Masterabschluss
BMG 11 188 3 23
untergeordnete
Behörden
4 49 0 0
Zu Frage 3:
Honorare oder Entgelte an externe
Rechtsanwaltskanzleien in Euro
2021 78.368,60
2022 1.013.457,66
2023 1.577.848,49
2024 423.262,23
Zu Frage 4:
Gesetzes-/
Verordnungsentwürfen (oder
Teile davon) durch
Rechtsanwaltskanzleien
erstellt
[ja oder nein]
welche
Entwürfe ggf.
durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 nein
2022 nein
2023 nein
2024 nein
Seite 24 von 40
Zu Frage 5:
Rechtsgutachten
durch
Rechtsanwaltskanzleien
erstellt
[ja oder nein]
welche Gutachten
ggf.
durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 nein
2022
ja Vereinbarkeit des
eGK-
Einlöseverfahrens von
elektronischen Verordnungen
mit dem europäischen
Wettbewerbsrecht
Redeker
Sellner Dahs
ja Vergaberechtliches
Gutachten zu einer
weiteren
Verlängerung der
Projektverträge zur Entwicklung
und zum Betrieb der
Corona Warn App mit
der SAP Deutschland
SE & Co. KG und der
T-Systems
International GmbH bis zum
31. Mai 2023
Clifford
Chance
ja Ausbau der gematik
GmbH zu einer
digitalen
Gesundheitsagentur
Redeker
Sellner Dahs
Rechtsanwälte
2023
ja Rechtsgutachten
Interoperabilität
Clifford
Chance
ja Rechtsgutachten IOP-
Kompass
Clifford
Chance
Seite 25 von 40
Rechtsgutachten
durch
Rechtsanwaltskanzleien
erstellt
[ja oder nein]
welche Gutachten
ggf.
durch wen
(Ersteller)
Kosten
ja
Rechtsprechungsübersicht:
Verbraucherschutz bei
Verträgen über
Pflegeleistungen
Fritze Wicke
Seelig
2024 ja Rechtsgutachten -
Vereinbarungen im
Kontext "Pakt für den
Öffentlichen
Gesundheitsdienst"
Clifford
Chance
Ressort BMDV
Zu Fragen 1 und 2:
Beschäftigte
mit 1.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit 2.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit juristischem
Bachelorabschluss
Beschäftigte
mit juristischem
Masterabschluss
BMDV 324*
untergeordnete
Behörden
14 505 3 12 (davon 11
mit 2. jur.
Staatsexamen)
* Eine differenzierte Aufschlüsselung nach juristischen Abschlüssen erfolgt im
BMDV nicht. Die genannte Zahl beinhaltet alle Beschäftigten, die im höheren
Dienst arbeiten und einen juristischen Abschluss haben.
Seite 26 von 40
Zu Frage 3:
Honorare oder Entgelte an externe
Rechtsanwaltskanzleien in Euro
2021 995.081
2022 2.093.712
2023 1.854.747
2024 502.900
Zu Frage 4:
Gesetzes-/
Verordnungsentwürfen (oder
Teile davon) durch
Rechtsanwaltskanzleien
erstellt
[ja oder nein]
welche
Entwürfe ggf.
durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 nein
2022 nein
2023 nein
2024 nein
Zu Frage 5:
Rechtsgutachten durch
Rechtsanwaltskanzleien erstellt
[ja oder nein]
welche Gutachten ggf. durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 Ja Kurzgutachten zur CO2-
Differenzierung bei der
Mauterhebung
PricewaterhouseCoopers
Legal AG
Rechtsanwaltsgesellschaft
Seite 27 von 40
2022
Ja Gutachten zu i-Kfz Stufe
4, zur Digitalisierung von
Fahrzeugdokumenten
und zur Neufassung der
Fahrzeug-
Zulassungsverordnung (FZV)
Fieldfisher
Plog
Rechtsanwaltsgesellschaft mbB
Ja Kurzgutachten zur Frage
des Kostenansatzes bei
der CO2-Differenzierung;
Kurzgutachten zur Frage
der Zulässigkeit einer
Spreizung des
Mautteilsatzes für die
Infrastrukturkosten;
Vermerk zum
Kostenansatz beim CO2-Aufschlag;
Kurzgutachterliche
Stellungnahme zu den Folgen
einer Nichtanpassung der
Mautteilsätze
PricewaterhouseCoopers
Legal AG
Rechtsanwaltsgesellschaft
Ja Rechtliche Beratung zu
Fragen der
Planungsbeschleunigung,
insbesondere Gutachten zu
Stichtagsregelungen
Redeker
Sellner Dahs
Rechtsanwälte
PartG mbH
Ja Rechtsgutachten zur
Kostenpflicht für von den
Ländern im Rahmen der
Bundesauftragsverwaltung
der Bundesfernstraßen
beauftragte und bis zum
31.12.2020 erbrachte
Leistungen Dritter nach
der Reform der
Bundesfernstraßenverwaltung
(Auslegung von § 10
Fernstraßen-
Überleitungsgesetz (FernstrÜG))
Müller-Wrede
& Partner
Rechtsanwälte
PartGmbB
Seite 28 von 40
ja Stellungnahme zur
umsatzsteuerlichen
Würdigung von
Eisenbahnkreuzungssachverhalten unter
Berücksichtigung des §
2b UStG
Ernst & Young
GmbH
Wirtschaftsprü
fungsgesellschaft
2023
ja Kurzgutachterliche
Stellungnahme zur
Verwendung der Einnahmen aus
der Erhebung des CO2-
Aufschlags
PricewaterhouseCoopers
Legal AG
Rechtsanwaltsgesellschaft
Ja Ausgleichsleistung für das
Deutschlandticket bei
einer Einbeziehung des
Fernbuslinienverkehrs –
Beihilferechtliche
Bewertung
KPMG Law
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ja Kurzgutachten zur
europarechtlichen Zulässigkeit
der Regelung einer
entgeltfreien Bereitstellung
von Mobilitätsdaten im
deutschen
Mobilitätsdatengesetz
Müller-Wrede
& Partner
Rechtsanwälte
PartGmbB
Ja Rechtsgutachten zum
Thema: Ob und falls ja in
welcher Höhe besteht
rechtlich ein
Regressanspruch des Bundes gegen
Bundesminister a. D.
Scheuer und kann dieser
mit Aussicht auf Erfolg
durchgesetzt werden
kann?
Müller-Wrede
& Partner
Rechtsanwälte
PartGmbB
Ja Gutachten zu i-Kfz Stufe
4, zur Digitalisierung von
Fahrzeugdokumenten
und zur Neufassung der
Fieldfisher
Plog
Rechtsanwaltsgesellschaft mbB
Seite 29 von 40
Fahrzeug-
Zulassungsverordnung (FZV)
2024
Ja Kurzstellungnahme zur
Anpassung der
Förderprogramme De-minimis,
Ausbildung und
Weiterbildung vor dem Hintergrund
der Herabsetzung der
Mautpflichtgrenze
PricewaterhouseCoopers
Legal AG
Rechtsanwaltsgesellschaft
Ja Rechtsgutachtliche
Stellungnahme zu Fragen des
§ 30 GmbHG im
Zusammenhang mit einer
erwogenen Reduzierung
des Carry Over
Ernst & Young
Law GmbH
Seite 30 von 40
Ressort BMUV
Zu Fragen 1 und 2:
Beschäftigte
mit 1.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit 2.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit juristischem
Bachelorabschluss
Beschäftigte
mit juristischem
Masterabschluss
BMUV 5 171 8 33
untergeordnete
Behörden
3 138 19 11
Zu Frage 3:
Honorare oder Entgelte an externe
Rechtsanwaltskanzleien in Euro
2021 0,00
2022 95.389,57
2023 424.556,37
2024 34.825,36
Zu Frage 4:
Gesetzes-/
Verordnungsentwürfen (oder
Teile davon) durch
Rechtsanwaltskanzleien
erstellt
[ja oder nein]
welche
Entwürfe ggf.
durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 nein
2022 nein
Seite 31 von 40
2023 ja
Reparaturgesetz
(Unterstützung bei
der
Entwicklung eines
Entwurfs)
Redeker
Sellner Dahs
Rechtsanwälte
2024 nein
Zu Frage 5:
Rechtsgutachten durch
Rechtsanwaltskanzleien erstellt
[ja oder nein]
welche Gutachten ggf. durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 nein
2022 ja Entsorgungsverantwortung
für radioaktive Abfällen
aus dem
Forschungsreaktor Dresden-Rossendorf
Lenz und Johlen
ja Prüfung von Rechtsfragen
im Bereich der
Beteiligungsverwaltung
ZENK
Rechtsanwälte
2023 ja Kosten der
Produktkontrolle radioaktiver Abfälle
Lenz und Johlen
ja Ermächtigungsgrundlage
Naturschutzdaten
Redeker Sellner
Dahs
Rechtsanwälte
ja Prüfung von Rechtsfragen
im Bereich der
Beteiligungsverwaltung
ZENK
Rechtsanwälte
ja Fördermaßnahmen zum
Moorbodenschutz
Redeker Sellner
Dahs
Rechtsanwälte
ja Beihilfekonforme
Umsetzung von
Flächenübertragungen an staatliche und
nichtstaatliche
Organisationen
Redeker Sellner
Dahs
Rechtsanwälte
2024 ja Einzelabruf
Rechtsberatung im Zusammenhang
mit Fördermaßnahmen
Redeker Sellner
Dahs
Rechtsanwälte
Seite 32 von 40
Rechtsgutachten durch
Rechtsanwaltskanzleien erstellt
[ja oder nein]
welche Gutachten ggf. durch wen
(Ersteller)
Kosten
des Aktionsprogramms
Natürlicher Klimaschutz
der Bundesregierung
ja Prüfung von Rechtsfragen
im Bereich der
Beteiligungsverwaltung
ZENK
Rechtsanwälte
Ressort BMBF
Zu Fragen 1 und 2:
Beschäftigte
mit 1.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit 2.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit juristischem
Bachelorabschluss
Beschäftigte
mit juristischem
Masterabschluss
BMBF 11 189* * *
untergeordnete
Behörden
Fehlanzeige, da
keine
untergeordnete
Behörde besteht
- - -
* Insgesamt sind 200 Personen mit juristischer Ausbildung (Niveau mindestens
Bachelorabschluss /erstes juristisches Staatsexamen) im BMBF beschäftigt. Bei
11 Personen besteht die gesicherte Erkenntnis, dass sie nur das erste
Staatsexamen besitzen. Eine Differenzierung zwischen Bachelor of Laws und Master of
Laws konnte nicht elektronisch vorgenommen werden
Seite 33 von 40
Zu Frage 3:
Honorare oder Entgelte an externe
Rechtsanwaltskanzleien in Euro
2021 0
2022 318.163,87
2023 255.525,63
2024 10.939,67
Zu Frage 4:
Gesetzes-/
Verordnungsentwürfen (oder
Teile davon) durch
Rechtsanwaltskanzleien
erstellt
[ja oder nein]
welche
Entwürfe ggf.
durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 nein
2022 nein
2023 nein
2024 nein
Zu Frage 5:
Rechtsgutachten durch
Rechtsanwaltskanzleien erstellt
[ja oder nein]
welche Gutachten ggf. durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 nein
2022 ja Materielle und formelle
Prüfung eines
Zuschlagskriteriums (Vergabe zur
Beschaffung eines
Supercomputers)
Beiten
Burkhardt
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
ja Zwei Rechtsgutachten: Raue
Partnerschaft von
Seite 34 von 40
Rechtsgutachten durch
Rechtsanwaltskanzleien erstellt
[ja oder nein]
welche Gutachten ggf. durch wen
(Ersteller)
Kosten
1. zur Notwendigkeit einer
Fachaufsicht nach
Beleihung der SPRIND
2. zur geteilten
Rechtsaufsicht zwischen BMBF
und BMWK nach
Beleihung der SPRIND
Rechtsanwälten und
Rechtsanwältinnen mbB
ja Begutachtung von
Muster-Anstellungsverträgen
für Geschäftsführungen
und Vorstände BMBF-
geförderter Einrichtungen
Göhmann
Rechtsanwälte
Abogados
Advokat
Steuerberater
Partnerschaft mbH
ja Prüfung
gesellschaftsrechtlicher
Fragestellungen bei BMBF-
geförderten Einrichtungen
Luther
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
nein Beauftragung eines
Rechtsgutachtens zur
Frage einer
verfassungsrechtlichen
Finanzierungskompetenz des
Bundes für den geplanten
Aufbau und späteren
Betrieb der Nationalen
digitalen Bildungsplattform
Prof. Dr.
Margrit Seckelmann
Seite 35 von 40
ja Rechtsberatung zum
Beschaffungsverfahren für
die Nationale
Bildungsplattform
LUTZ | ABEL
Rechtsanwalts
PartG mbB
ja Rechtsgutachten Redeker
Sellner Dahs
Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft
mbB
2023 ja Gutachten zum
damaligen Entwurf des SPRIND-
Freiheitsgesetzes
Raue
Partnerschaft von
Rechtsanwälten und
Rechtsanwältinnen mbB
ja Prüfung
gesellschaftsrechtlicher
Fragestellungen bei BMBF-
geförderten Einrichtungen
Luther
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
ja Begutachtung von
Muster-Anstellungsverträgen
für Geschäftsführungen
und Vorstände BMBF-
geförderter Einrichtungen
Göhmann
Rechtsanwälte
Abogados
Advokat
Steuerberater
Partnerschaft mbH
ja verfassungsrechtliche
Aspekte der Errichtung und
Finanzierung einer
Bildungsplattform
Redeker
Sellner Dahs
Rechtsanwälte
ja Erstellung eines
Gutachtens zum Thema:
Standards einer modernen
und
wissenschaftsadäquaten Governance
großer
Forschungseinrichtungen, hier:
Freshfields
Bruckhaus
Deringer
Rechtsanwälte
Steuerberater
PartG mbB
Seite 36 von 40
Organstruktur der
Fraunhofer-Gesellschaft
ja Rechtsgutachten zu
Möglichkeiten der
Sanktionierung der Hochschulen bei
Verstößen gegen das
Stipendienprogramm-
Gesetz (StipG)
Redeker
Sellner Dahs
Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft
mbB
2024 nein
Ressort BMZ
Zu Fragen 1 und 2:
Beschäftigte
mit 1.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit 2.
juristischen
Staatsexamen
Beschäftigte
mit juristischem
Bachelorabschluss
Beschäftigte
mit juristischem
Masterabschluss
BMZ 7 82 - -
untergeordnete
Behörden
- - - -
Zu Frage 3:
Honorare oder Entgelte an externe
Rechtsanwaltskanzleien in Euro
2021 0
2022 46.644,42
2023 24.631,81
2024 666,40
Zu Frage 4:
Gesetzes-/
Verordnungsentwürfen (oder
Teile davon) durch
welche
Entwürfe ggf.
durch wen
(Ersteller)
Kosten
Seite 37 von 40
Rechtsanwaltskanzleien
erstellt
[ja oder nein]
2021 nein
2022 nein
2023 nein
2024 nein
Zu Frage 5:
Rechtsgutachten durch
Rechtsanwaltskanzleien
erstellt
[ja oder nein]
welche
Gutachten ggf.
durch wen
(Ersteller)*
Kosten
2021 nein
2022 ja GmbH-
Beteiligung;
entgeltliche
Nebentätigkeit
Mazars RAe
GmbH
Steuernachzahlung
Entwicklungshelfer
Mazars RAe
GmbH
Cookies auf
Homepage
Spirit Legal
Cookie Banner Spirit Legal
Bildlizenzen Spirit Legal
Fotos auf
Homepage
Spirit Legal
Rahmenarbeitszeit nach
21 Uhr
Mazars RAe
GmbH
Mobile Arbeit;
Ausland
Marzars RAe
GmbH
Verzinsung
betriebsnotwendiges Kapital
Marzars RAe
GmbH
Seite 38 von 40
Umsatzsteuer Marzars RAe
GmbH
Probezeit
Unterabteilung
PWC legal
Formular
Einwilligung Foto-
/
Filmaufnahmen
Spirit Legal
2023 ja Löschung E-
Mail
Postfächer
PWC legal
Auftragsdatenvereinbarung
Rahmenvertrag
Fotodienstleistungen
Spirit Legal
Nutzungsbedingungen
Urheberrecht
Spirit Legal
Prüfung
Markenname
Spirit Legal
Umsatzsteuer;
reverse charge
AHS RAe
2024 ja Urheberrecht
Fortbildungsunterlagen
Spirit Legal
*Mit den genannten Kanzleien wurden Rahmenverträge abgeschlossen. Diesen
Rahmenverträgen lag eine öffentliche Ausschreibung zugrunde.
Ressort BMWSB
Zu Fragen 1 und 2:
Beschäftigte Beschäftigte Beschäftigte
mit juristischem
Beschäftigte
mit juristischem
Seite 39 von 40
mit 1.
juristischen
Staatsexamen
mit 2.
juristischen
Staatsexamen
Bachelorabschluss
Masterabschluss
BMWSB* 0 67 1 4
untergeordnete
Behörden
3 39 * *
* Übersichten zu den Abschlüssen werden als Datensätze nicht standardisiert
erfasst und liegen daher nur teilweise vor.
Zu Frage 3:
Honorare oder Entgelte an externe
Rechtsanwaltskanzleien in Euro
2021 13.441
2022 15.743
2023 8.586
2024 6.854
Seite 40 von 40
Zu Frage 4:
Gesetzes-/
Verordnungsentwürfen (oder
Teile davon) durch
Rechtsanwaltskanzleien
erstellt
[ja oder nein]
welche
Entwürfe ggf.
durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 nein
2022 nein
2023 nein
2024 nein
Zu Frage 5:
Rechtsgutachten durch
Rechtsanwaltskanzleien
erstellt
[ja oder nein]
welche
Gutachten ggf.
durch wen
(Ersteller)
Kosten
2021 nein
2022 nein
2023 nein
2024 nein
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333