[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3976
17. Wahlperiode 29. 11. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD
– Drucksache 17/3728 –
Erforschung der Amyotrophen Lateralsklerose und Stand der
Forschungsförderung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bei der Amyotrophen Lateralsklerose (im Folgenden: ALS) handelt es sich
um eine degenerative Erkrankung des motorischen Nervensystems. Im
Verlauf der Krankheit sterben Nervenzellen im Gehirn, im Gehirnstamm sowie
im äußeren Teil des Rückenmarks ab, die die Muskulatur versorgen, was zu
Lähmungen der gesamten Skelettmuskulatur und dadurch zum Tod führt.
Jedes Jahr erkranken in Deutschland rund ein bis drei von 100 000 Menschen
an dieser Krankheit. Das durchschnittliche Erkrankungsalter liegt bei 56 bis
58 Jahren und Männer sind häufiger von ALS betroffen als Frauen (im
Verhältnis 1,5 zu 1). Weltweit werden 120 000 Neuerkrankungen pro Jahr
geschätzt.
Wegen der relativ geringen Zahl der Patientinnen und Patienten wird die
Krankheit als „seltene Krankheit“ (orphan disease) geführt und es gibt für
Unternehmen der pharmazeutischen Industrie kommerziell wenige Anreize, um
die Krankheit, ihre Ursachen und mögliche Therapien zu erforschen.
Hinzu kommt, dass ALS bei vielen Patientinnen und Patienten in kurzer Zeit
zu schweren Behinderungen und zum Tod führt und deshalb für die
Öffentlichkeit kaum wahrnehmbar verläuft.
In den Fokus der Öffentlichkeit rückt die ALS insbesondere dann, wenn
bekannte Persönlichkeiten an ALS erkranken. Ein Beispiel aus der jüngeren
Vergangenheit ist der Fall des Kunstprofessors Jörg Immendorff.
Die Ursachen der ALS sind bis heute weitgehend ungeklärt und insbesondere
in der Anfangsphase der Erkrankung ist das Krankheitsbild sehr variabel. Die
ALS ist nicht heilbar und der Krankheitsverlauf führt im Schnitt nach drei bis
fünf Jahren zum Tod. Die Behandlung der ALS erfolgt daher in erster Linie
symptomatisch und dient nicht zuletzt dazu, die Lebensqualität der
Betroffenen zu erhöhen bzw. zu erhalten. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 25. November 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3976 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie viele Neuerkrankungen an ALS gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung jährlich in Deutschland?
Genaue Daten zur Anzahl der Neuerkrankungen an ALS in Deutschland liegen
nicht vor. Epidemiologische Daten zu Neuerkrankungsraten an ALS sind
jedoch aus bevölkerungsbasierten Krankheitsregistern in anderen Ländern
Italien, Schottland, Irland, England und den USA) verfügbar. Aus diesen
Registern ist bekannt, dass die Neuerkrankungsrate bei 1,5 bis 2,5 Fällen pro
100 000 Einwohner pro Jahr liegt. Hieraus lässt sich für Deutschland
hochrechnen, dass pro Jahr wahrscheinlich etwa 1 200 bis 2 000 Menschen neu an einer
ALS erkranken. Derzeit werden in einzelnen Regionen Deutschlands
(Rheinland-Pfalz, Region Schwaben, Nordrhein-Westfalen) bevölkerungsbasierte
Register zur Erfassung aller ALS-Erkrankungen aufgebaut und auch ein
deutschlandweites Register ist geplant. Diese Register werden in einigen Jahren
wahrscheinlich eine exaktere Abschätzung der Häufigkeit von ALS in Deutschland
ermöglichen.
2. Handelt es sich nach Einschätzung der Bundesregierung bei der ALS um
eine „seltene Krankheit“?
In der Europäischen Union gilt eine Erkrankung als selten, wenn nicht mehr als
fünf von 10 000 Menschen in der EU von ihr betroffen sind. Nach dieser
Definition ist ALS eine seltene neurodegenerative Erkrankung.
3. Welche Ursachen der ALS sind der Bundesregierung bekannt und fördert
der Bund Projekte zur Erforschung aller aktuell bekannten Ursachen der
ALS?
Die Ursachen der ALS sind weitgehend ungeklärt. Verschiedene
Genmutationen und Umweltfaktoren sind mit der ALS in Zusammenhang gebracht
worden. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass es sich um ein komplexes
genetisches Geschehen handelt, bei dem zahlreiche genetische Faktoren und
Umweltfaktoren zusammenwirken. Die Mehrzahl der Fälle tritt sporadisch auf, nur bei
weniger als 10 Prozent der Betroffenen liegt eine familiäre Form der ALS mit
meist autosomal-dominantem Erbgang vor.
Bei etwa 20 Prozent der Patienten mit familiärem Hintergrund liegen
Mutationen des Enzyms SOD I vor. Kürzlich wurde entdeckt, dass eine Vervielfachung
der Aminosäure Glutamin im Ataxin-2-Protein mit einem erhöhten Risiko für
ALS assoziiert ist. Der neurotoxische Effekt von Ataxin-2 scheint in der
Bildung von Aggregaten mit einem weiteren Protein, TDP-43, zu liegen.
Mutationen dieses Proteins wurden sowohl bei sporadischen als auch bei familiären
Formen von ALS gefunden. Auch bei anderen neurodegenerativen
Erkrankungen, z. B. Morbus Alzheimer oder Morbus Parkinson, sind derartige
neurotoxischen Proteinaggregate als Krankheitsursachen bekannt. Der Bund fördert
zahlreiche Projekte, die diese Mechanismen untersuchen.
4. An welchen deutschen Forschungseinrichtungen werden derzeit
Forschungsprojekte mit Bezug zur ALS durchgeführt?
Die folgende Aufführung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
Forschungsprojekte mit direktem Bezug zur ALS werden beispielsweise an den
Universitäten Göttingen, München, Jena, Leipzig, Ulm, Tübingen und
Würzburg durchgeführt (in alphabetischer Reihenfolge). Zahlreiche Kliniken in
Deutschland waren und sind als Studienzentren an der Durchführung klinischer
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3976Studien zur Untersuchung potenzieller neuer Mittel gegen ALS beteiligt.
Beispielhaft zu nennen sind hier die Charité – Universitätsmedizin Berlin sowie
die Universitätskliniken Ulm und Bochum. Die Charité – Universitätsmedizin
Berlin arbeitet weiterhin zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für
Muskelkranke e. V., dem Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation
sowie den Universitäten Augsburg und Leipzig an der Gestaltung kooperativer
Dienstleistungssysteme für personenbezogene Dienstleistungen am Beispiel
der ALS. Die Technische Universität Berlin und das Unfallkrankenhaus Berlin
entwickeln etwa eine mittels Bioimpedanz geregelte Schluckneuroprothese, die
bei Dysphagie (Schluckstörung) eingesetzt werden kann, die in Zusammenhang
mit ALS auftritt.
Darüber hinaus werden an zahlreichen deutschen Forschungseinrichtungen
weitere Forschungsprojekte mit Bezug zu Pathomechanismen
neurodegenerativer Erkrankungen durchgeführt, deren Ergebnisse unmittelbar auch für ALS
relevant sein können.
5. In welcher Höhe hat sich der Bund finanziell an der Erforschung der ALS
und ihrer Ursachen in den vergangenen Jahren beteiligt?
6. Mittels welcher Maßnahmen und Projekte unterstützt die Bundesregierung
die Suche nach verbesserten Verfahren zur frühzeitigen Diagnose der
ALS?
Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Suche nach verbesserten Verfahren zur frühzeitigen Diagnose
verschiedener neurodegenerativer Erkrankungen, darunter auch ALS, wird u. a. durch
grundlagenorientierte Projekte zum besseren Verständnis der Ursachen und
Pathomechanismen der jeweiligen Erkrankungen unterstützt. Die Kenntnis der
Pathomechanismen ist essentiell für eine frühzeitige Diagnose. Solange die
Krankheitsursachen nicht abschließend geklärt sind, dient daher auch
Pathogeneseforschung dem Ziel der Diagnosestellung. Der Bund hat allein in den
letzten Jahren mit knapp 50 Mio. Euro die Erforschung neurodegenerativer
Erkrankungen, darunter ALS, und deren Grundlagen unterstützt. Durch vermutete
Ähnlichkeiten in den Pathomechanismen verschiedener neurodegenerativer
Erkrankungen können diese Ergebnisse auch unmittelbar zum Verständnis der
Ursachen von ALS beitragen.
Zum anderen werden aber auch anwendungsnähere Projekte und
Technologieentwicklungen gefördert, beispielsweise die Identifizierung
krankheitsrelevanter Proteine im peripheren Nervensystem, High-Performance-Proteomanalysen
und quantitative Proteomics sowie die Identifizierung relevanter Biomarker
und bioinformatische Analyseverfahren.
Projekte mit direktem Bezug zur ALS sind im Folgenden aufgeführt. Die
Daten sind auch der Vorhabenübersicht des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung (BMBF) zu entnehmen (
www.gesundheitsforschung-bmbf.de/
de/179.php):
ERA-Net NEURON: Modelle der sporadischen ALS basierend auf genetischer
Umprogrammierung von Patientenfibroblasten (TP 5)
Technische Universität München Leiter:
Betrag:
Laufzeit:
Dr. Thomas Misgeld
269 284 Euro
1. 2. 2009 bis 31. 1. 2012
Drucksache 17/3976 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeERA-Net NEURON: Der aktivitätsabhängige ER-Mitochondrien-Kalzium-
Zyklus und die Fehlfaltung von Proteinen bei
neurodegenerativen Erkrankungen: Die Suche nach neuen
therapeutischen Ansätzen (TP 3)
ERA-Net NEURON: Der aktivitätsgesteuerte ER-Mitochondrien-Kalzium-
Zyklus und Proteinfehlhaltung bei neurodegenerativen
Erkrankungen: Identifizierung neuer Ziele therapeutischer
Intervention (TP 4)
Bernstein Fokus Neurotechnologie – Hybrid Brain – Teilprojekt C2: Direct-
Brain-Communication, Neuroprothesen und Hirnimplantate bei Gelähmten
Dieses Vorhaben wird mit insgesamt 3 085 908 Euro für alle 6 Teilprojekte
gefördert, davon entfallen ca. 800 000 Euro auf das Teilprojekt C2, das
Untersuchungen an ALS-Patienten durchführt.
Verbundprojekt: Bioimpedanz-geregelte Schluckneuroprothese (BigDysPro)
Die TU Berlin entwickelt Mess- und Stimulationssysteme, Regelalgorithmen
und Verfahren zur Schluckintentions- und Aspirationserkennung. Auf
Verbundebene unterstützt die TU Berlin das Unfallkrankenhaus Berlin technisch bei
der Durchführung der klinischen Untersuchungen.
7. Ist es richtig, dass – wenn man die Zahlen und Fakten aus der Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 53 des Abgeordneten René
Röspel vom 13. April 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1389) zugrunde legt
– in den Jahren 2009 bis 2012 das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) die ALS-Forschung mit nur rund 130 Euro pro
Neuerkrankung fördert?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
Eine Auswertung der Forschungsdatenbank des OrphaNet ergab, dass es keine
klare Korrelation zwischen der Höhe der Förderung und der Prävalenz
einzelner seltener Erkrankungen gibt. Daher ist eine Verrechnung der
Forschungsförderung in Euro pro Erkranktem kein aussagekräftiger Parameter für die
Forschungsintensität.
Georg-August-Universität Göttingen Leiter:
Betrag:
Laufzeit:
Prof. Dr. Bernhard Keller
205 134 Euro
1. 3. 2009 bis 29. 2. 2012
Universitätsklinikum Jena Leiter:
Betrag:
Laufzeit:
PD Dr. Julian Grosskreutz
237 136 Euro
1. 3. 2009 bis 29. 2. 2012
Eberhard-Karls-Universität Tübingen Leiter:
Betrag:
Laufzeit:
Prof. Dr. Niels Birbaumer
etwa 800 000 Euro
1. 9. 2008 bis 31. 8. 2013
Technische Universität Berlin Leiter:
Betrag:
Laufzeit:
Prof. Dr. Jörg Raisch
229 512 Euro
1. 4. 2010 bis 31. 3. 2013
Unfallkrankenhaus Berlin e.V. Leiter:
Betrag:
Laufzeit:
Dr. Rainer O. Seidl
230 388 Euro
1. 4. 2010 bis 31. 3. 2013
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/39768. Wie wurden durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung die
im Bundeshaushalt 2009 zusätzlich eingestellten 3 Mio. Euro für die
Erforschung von „seltenen“ sowie vernachlässigten Krankheiten genutzt (bitte
um tabellarische Übersicht mit Projektbeschreibung, Ziel,
Projektverantwortlicher, Ort usw.)?
Die Mittel wurden zu etwa gleichen Teilen für „seltene“ und „vernachlässigte“
Erkrankungen verwendet. Im Folgenden werden die Projekte zu seltenen
Erkrankungen aufgeführt.
Die Mittel für seltene Erkrankungen wurden in Höhe von 1,55 Mio. Euro für
die Förderung des Netzwerks für Ichthyosen und verwandte
Verhornungsstörungen (NIRK) eingesetzt. Dieses Netzwerk hat als Ziel,
Erkrankungsmechanismen bei Ichthyosen und Verhornungsstörungen auf verschiedenen
wissenschaftlichen Ebenen zu ergründen und abzuklären. Dabei wird ein integrierter
Ansatz mit dem Austausch von klinischen Daten, Biopsiematerial,
histologischen Daten, biochemischen Befunden, ultrastrukturellen Befunden, Befunden
die sich bei Mutationsscreening von einzelnen Patienten ergeben, als auch von
Informationen aufgrund von Genkartierungsuntersuchungen und funktionellen
Analysen bekannter pathogener Mutationen, die für Ichthyose und verwandte
Verhornungsstörungen ursächlich sind, verfolgt. Das Netzwerk wird in den
folgenden Teilprojekten gefördert. Die Daten sind auch der Vorhabenübersicht des
BMBF zu entnehmen (
www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/179.php):
Teilprojekt A: Medizinisches Zentralregister; Teilprojekt B: Biometrie und
Informationstechnologisches Zentrum; Teilprojekt C:
Netzwerkbüro; Teilprojekt H: Biochemische Charakterisierung und
Enzymsubstitution
Teilprojekt D: Charakterisierung von Genen für kongenitale Ichthyose;
Teilprojekt E - Mechanismen der Krankheitsentstehung bei der
epidermolytischen Hyperkeratose
Teilprojekt F: Funktionelle Charakterisierung von Mutationen im
Chromosom Xp11.23, die ursächlich für das Conradi-Hünermann-
Happle-Syndrom sind
Teilprojekt G: Ultrastrukturelle Charakterisierung von erblichen
Verhornungsstörungen und spezielle Aspekte der terminalen
Differenzierung
Westfälische Wilhelms-
Universität Münster
Leiter:
Betrag:
Laufzeit:
Prof. Dr. Heiko Traupe
802 232 Euro
1. 7. 2009 bis 30. 6. 2012
Universität zu Köln Leiterin:
Betrag:
Laufzeit:
Prof. Dr. Christian Hennies
415 265 Euro
1. 7. 2009 bis 30. 6. 2012
Philipps-Universität Marburg Leiter:
Betrag:
Laufzeit:
Prof. Dr. Karl-Heinz Grzeschik
143 214 Euro
1. 7. 2009 bis 30. 6. 2012
Ruprecht-Karls-Universität
Heidelberg
Leiterin:
Betrag:
Laufzeit:
Dr. Ingrid Hausser
194 210 Euro
1. 7. 2009 bis 30. 6. 2012
Drucksache 17/3976 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Sind über die in 2009 und 2010 eingestellten Finanzmittel zur
Erforschung von „seltenen“ sowie vernachlässigten Krankheiten zusätzliche
Gelder für dieses Forschungsfeld erforderlich, und wenn nein, aus
welchen Gründen nicht?
Für das Jahr 2011 sind ca. 9 Mio. Euro speziell für die Erforschung seltener
Erkrankungen im Rahmen des laufenden nationalen Förderschwerpunkts und der
internationalen Förderung im Rahmen von E-Rare vorgesehen. Darüber hinaus
wird die Erforschung seltener Erkrankungen im Rahmen von anderen
Förderschwerpunkten des Gesundheitsforschungsprogramms 2011 mit
voraussichtlich mehr als 15 Mio. Euro gefördert.
Für armutsbedingte und vernachlässigte Erkrankungen sind im Rahmen
laufender und geplanter Vorhaben innerhalb der „European and Developing Countries
Clinical Trials Partnership“, sowie der beginnenden Förderung von
Produktentwicklungspartnerschaften für 2011 rund 6 Mio. Euro eingestellt.
10. Woran scheitert nach Erkenntnissen des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung eine Ausweitung der ALS-Forschung in Deutschland
(Qualität der Projektskizzen, mangelnde Haushaltsmittel, Mangel an
fachkundigen Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern, usw.)?
Verschiedene bereits bestehende Fördermaßnahmen wären geeignet,
Forschungsprojekte zu ALS zu fördern. Eine Ausweitung der Förderung auf
diesem Wege scheitert bislang häufig an der Qualität der Projektskizzen sowie an
mangelnder Evidenz der vorgeschlagenen Therapieansätze.
11. Wie viele Projektförderanträge mit direktem Bezug zur ALS-Forschung
wurden in den vergangenen Jahren abgelehnt, und aus welchen Gründen
(bitte um tabellarische Übersicht)?
Die Frage nach der Anzahl der abgelehnten Projekte ist nur schwer zu
beantworten, da ein Bezug zur ALS-Forschung je nach Forschungstyp (z. B.
Grundlagenforschung, Klinische Forschung-Versorgungsforschung) unterschiedlich
eng sein kann. Eine belastbare und differenzierte Antwort würde eine
Bewertung einer Vielzahl von Projektanträgen erfordern, die in der Kürze der zur
Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar ist. Für Ablehnungsgründe siehe Antwort
zu Frage 10.
12. Wie erklärt die Bundesregierung, dass einerseits laut Antwort auf die
Schriftliche Frage 53 des Abgeordneten René Röspel vom 13. April 2010
auf Bundestagsdrucksache 17/1389 nur drei Projekte zu ALS über das
Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert werden,
andererseits aber laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 120 der Abgeordneten Birgitt Bender vom 8. Juni 2010
(Bundestagsdrucksache 17/2060) die ALS in „einigen nationalen wie internationalen
Förderprogrammen des BMBF Berücksichtigung finden“ könne und hier
insgesamt sechs Programme aufgezählt werden, und wie passen diese
beiden Aussagen zusammen?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet Bekanntmachungen
zu Fördermaßnahmen im nationalen und internationalen Kontext an, an denen
sich Forscherinnen und Forscher aus dem Bereich der ALS-Forschung
konkurrierend mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Forschungsbereichen
beteiligen können. Wie viele der Forschungsanträge zum Thema ALS tatsächlich
gefördert werden, hängt vom Ergebnis der vergleichenden Begutachtung ab.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5, 6 und 10 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/397613. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit in Deutschland
eine hinreichend große Forschungslandschaft im Bereich der ALS-
Forschung entsteht, damit sich etwa die Einrichtung eines eigenständigen
Kompetenznetzes ALS lohnen würde?
Kompetenznetze in der Medizin sind ein Förderinstrument für große
Wissenschaftlergruppen, das im Wesentlichen dazu dient, den Wissenstransfer aus der
Forschung in die Praxis zu befördern. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für
die Einrichtung eines Kompetenznetzes ist das Vorhandensein einer
hinreichend entwickelten, qualitativ exzellenten Forschungsszene in Deutschland. Im
Bereich der ALS-Forschung erreicht die Forschungsszene nicht die kritische
Größe für ein Kompetenznetz. Es stehen jedoch in hinreichendem Maße andere
Fördermaßnahmen zur Verfügung, um eine Förderung auch im Bereich ALS-
Forschung zu ermöglichen und dieses Forschungsfeld in Deutschland zu
entwickeln. Zusätzliche Maßnahmen sind nach Einschätzung der Bundesregierung
nicht erforderlich.
14. Gibt es Pläne, im Rahmen der von der EU-Kommission vorangetriebenen
Maßnahmen zur Bekämpfung von „seltenen Krankheiten“ auch einen
Schwerpunkt im Bereich ALS zu setzen, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
Die Maßnahmen zur Bekämpfung von „seltenen Krankheiten“ der
Europäischen Kommission haben primär zum Ziel, die Versorgung von Patientinnen
und Patienten mit seltenen Erkrankungen zu verbessern. Der Ansatz ist hierbei
nicht spezifisch für eine einzelne der bis zu 8 000 seltenen Erkrankungen,
sondern zielt darauf ab, Maßnahmen zu initiieren, die eine möglichst große
Zahl von seltenen Erkrankungen umfassen. Hierzu zählt u. a. die
Verabschiedung eines „Nationalen Aktionsplans“ zu seltenen Erkrankungen (siehe auch
Antwort zu Frage 16).
15. Unterstützt die Bundesregierung die Pläne der EU-Kommission, im
Bereich der „seltenen Krankheiten“ die begrenzten nationalen
(Forschungs-)Ressourcen besser miteinander zu vernetzen, um so die
Bekämpfung dieser Krankheiten zu erleichtern, und wenn ja, mittels
welcher Maßnahmen?
Die Bundesregierung unterstützt bereits seit 2003 die Vernetzung der
nationalen Forschungsressourcen im Förderschwerpunkt seltene Erkrankungen. Ziel
des Förderschwerpunkts ist eine Vernetzung von Grundlagenforschung,
klinischer Forschung und Versorgungsforschung sowie die Unterstützung
interdisziplinärer Kooperationen durch die Zusammenarbeit in Forschungsverbünden.
Dadurch soll eine systematische Forschung sowie ein optimaler
Informationsfluss von der Forschung in die Versorgung und zurück gewährleistet werden,
um damit die Voraussetzungen für eine kompetente Patientenversorgung zu
schaffen.
Für die Förderung bis 2012 wurden bisher rund 55 Mio. Euro bereitgestellt.
Zurzeit werden 16 Verbünde für seltene Erkrankungen mit rund 24 Mio. Euro
für drei Jahre gefördert. Eine im September 2010 veröffentlichten
Bekanntmachung bietet die Gelegenheit, Anträge für den Aufbau neuer bzw. die
Weiterführung existierender überregionaler oder bundesweiter Forschungsverbünde
mit Abgabetermin 15. Februar 2011 zu stellen. Hier können auch Anträge zu
ALS-Forschung eingereicht werden. Wenn ein eingereichter Antrag in der
Prüfung der wissenschaftlichen Qualität durch ein international besetztes
Gutachtergremium von Wissenschaftlern positiv bewertet wird, wird sich das BMBF
über die Möglichkeit der Förderung entscheiden.
Drucksache 17/3976 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAuf internationaler Ebene ist das BMBF ein maßgeblicher Akteur im ERA-Net
E-RARE, in dem Forschungsförderorganisationen mehrerer Länder
zusammenarbeiten, um gemeinsame Förderbekanntmachung und Projektförderung
transnationaler Kooperationsprojekte durchzuführen. Bisher wurden zwei
Bekanntmachungen veröffentlicht (2007 und 2009), aus denen 29 transnationale
Projekte mit rund 20 Mio. Euro gefördert werden. Die deutschen Partner in 24
dieser Projekte werden mit rund 6,3 Mio. Euro unterstützt. Die Mittel für diese
Projekte stammen aus den nationalen Forschungsbudgets, während der
Koordinierungsaufwand durch Mittel der Europäischen Kommission unterstützt
wird. Diese Förderung ergänzt die Fördermöglichkeiten im 7.
Forschungsrahmenprogramm.
16. Wird die Bundesregierung – wie von der Europäischen Union empfohlen
(Ratsempfehlung 2009/ C 151/02) – bis Ende 2013 einen nationalen Plan
zur Bekämpfung „seltener Krankheiten“ vorlegen, wird die ALS hier
explizit Berücksichtigung finden, und ist es der Bundesregierung möglich,
bereits vor 2013 einen entsprechenden Plan vorzulegen?
Am 8. März 2010 wurde das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit
seltenen Erkrankungen (NAMSE) gegründet. Das Bündnis soll ausgehend von
bereits bestehenden Strukturen und anhand europäischer Erfahrungen Vorschläge
für einen nationalen Aktionsplan für seltene Erkrankungen erarbeiten.
Das Aktionsbündnis soll dazu beitragen, die Empfehlung des Rates der
Europäischen Union vom 8. Juni 2009 umzusetzen. Dazu gehört auch die Erstellung
eines Nationalen Aktionsplans für Seltene Erkrankungen bis 2013. Die
laufenden Arbeiten des Aktionsbündnisses bleiben abzuwarten.
Da etwa 7 000 bis 8 000 Erkrankungen als selten eingestuft werden, werden
von dem Nationalen Aktionsbündnis alle etwa vier Millionen Menschen in
Deutschland berücksichtigt, die von einer seltenen Erkrankung betroffen sind.
17. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dem Bereich der
„seltenen Krankheiten“ im 8. Forschungsrahmenprogramm (FRP) der
Europäischen Union einen im Vergleich zum 7. FRP noch höheren Stellenwert
einzuräumen?
Die Beratungen zum 8. FRP befinden sich zurzeit noch in einer Phase, in der
die Grundstruktur des Rahmenprogramms geplant wird. Diese wird
insbesondere die großen Herausforderungen für die zukünftigen Generationen
einbeziehen (Lund Deklaration 2009). Aus Sicht der Bundesregierung sollten seltene
Erkrankungen weiterhin eine der Prioritäten des Forschungsrahmenprogramms
bleiben.
18. Wie viele Projekte der Versorgungs- und Pflegeforschung für den Bereich
ALS werden in Deutschland gefördert (bitte um Auflistung)?
Die Bundesregierung hält keine systematischen Informationen über die
Forschung an den ca. 7 000 bis 8 000 seltenen Erkrankungen vor. Eine
(wahrscheinlich unvollständige) Sammlung von Informationen findet sich bei Orpha-
Net (
www.orpha.net).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/397619. Sieht die Bundesregierung Bedarf für eine sich im Besonderen mit der
ALS befassende Versorgungs- und Pflegeforschung, und wenn nein, aus
welchen Gründen nicht?
Von Patientenvereinigungen wird ein Bedarf an Versorgungs- und
Pflegeforschung für seltene Erkrankungen im Allgemeinen konstatiert. Darin
unterscheidet sich ALS nicht von anderen seltenen Erkrankungen. Verschiedene
Fördermaßnahmen zur Versorgungs- oder Pflegeforschung stehen für Projekte
unterschiedlicher Indikationen offen, einschließlich der ALS. Von den zuletzt in
der Fördermaßnahme zur versorgungsnahen Forschung eingereichten 380
Projektskizzen wies allerdings keine einen Bezug zur ALS auf.
20. Welche Studien sind der Bundesregierung aktuell bekannt, in deren
Rahmen Medikamente, die bereits für andere neurologische Erkrankungen
genutzt werden, dahingehend untersucht werden, ob sie einen Beitrag zur
Behandlung der ALS leisten könnten (bitte um tabellarische Übersicht)?
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesinstituts für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) wurden seit Einführung des Genehmigungsverfahrens für
klinische Prüfungen im August 2004 bis heute (Stand 15. November 2010) acht
Studien für Patientinnen und Patienten mit amyotropher Lateralsklerose (ALS)
genehmigt. Die folgende tabellarische Übersicht erfasst die untersuchten
Prüfpräparate, deren Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft wurde und die
zusätzlich zur bestehenden Standardtherapie mit Riluzol oder bei Versagen der
Standardtherapie verabreicht wurden. Darüber hinaus sind beim BfArM zwei
weitere Anträge auf Genehmigung einer klinischen Prüfung bei Patientinnen
und Patienten mit ALS anhängig. Weitere Informationen zu den Studien finden
sich unter den dargestellten Identifikationsnummern der öffentlichen
internationalen Studiendatenbank
www.clinicaltrials.gov.
Studientitel
Identifikationsnummer
clinical trials.gov Prüfpräparat *
Phase II/III, multicenter, randomized, parallel group,
doubleblind, placebo controlled study to assess safety and efficacy of
TRO19622 in Amyotrophic Lateral Sclerosis (ALS) patients
treated with riluzole
NCT00868166 Olesoxine
(TRO19622) *
A Multinational, Multicenter, Randomized, Double-Blind,
Placebo-Controlled, Parallel-Group Study to Assess the
Efficacy, Tolerability and Safety of talampanel in Subjects with
Amyotrophic Lateral Sclerosis (ALS). ALS-TAL-201-OL is
added as an open label extension of the ALS-TAL-201 trial:
A Multinational, Multicenter, Open label phase to Assess
Tolerability and Safety of Talampanel 50mg tid in Subjects
with Amyotrophic Lateral Sclerosis (ALS)
NCT00982150 Talampanel
A Phase II multi-centre, extension study to investigate the
long term safety of ONO-2506PO in patients diagnosed with
Amyotrophic Lateral Sclerosis (ALS).
NCT00694941 ONO-2506PO
Efficacy, Safety and Tolerability Study of 45 mg Pioglitazone
in patients with Amyotrophic Lateral Sclerosis (ALS)
receiving standard therapy (Riluzole)
NCT00690118 Pioglitazon
* Studien mit Medikamenten, die für andere neurologische Erkrankungen angewendet worden sind. Hier: Olesoxine – spinale Musklelatrophie;
Glatirameracetate - Multiple Sklerose
Drucksache 17/3976 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode* Studien mit Medikamenten, die für andere neurologische Erkrankungen angewendet worden sind. Hier: Olesoxine – spinale Musklelatrophie;
Glatirameracetate – Multiple Sklerose
21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Finanzierung eines
neuartigen Medikaments zur Behandlung der ALS bzw. zur Linderung
der Beschwerden von ALS-Kranken aufgrund der vergleichsweise
geringen Fallzahlen für die pharmazeutische Industrie nur von begrenztem
Interesse sein dürfte, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Bundesregierung kann die Geschäftsmodelle für die Entwicklung einzelner
Medikamente zu spezifischen Erkrankungen nicht kommentieren. Es gibt
jedoch Beispiele für wirtschaftlich sehr erfolgreiche Medikamente für seltene
Erkrankungen. Zurzeit sind ca. 60 Medikamente in über 70 Indikationen für
die Anwendung bei seltenen Erkrankungen zugelassen. Knapp 800 Wirkstoffe
haben eine Orphan-Drug-Designation erhalten und befinden sich daher im
Entwicklungsprozess. Darunter befinden sich auch sieben Wirkstoffe zur
Anwendung bei ALS.
22. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es Firmen gibt, die zwar Ansätze
für eine medikamentöse Behandlung von ALS entwickelt haben, diese
jedoch nicht weiterverfolgen können, da sie mangels wirtschaftlich
interessantem Markt keinen Investor bzw. Partner finden, der bereit ist, die
notwendigen, umfassenden klinischen Studien zu finanzieren, und wie
gedenkt die Bundesregierung, dieses Problem zu lösen?
Dies ist nicht bekannt, da es auch keine diesbezüglichen Anfragen nach
wissenschaftlichen Beratungen im BfArM gegeben hat.
23. Gibt es Überlegungen von Seiten der Bundesregierung, mittels welcher
Maßnahmen die Entwicklung eines neuartigen Medikaments zur
Behandlung der ALS bzw. zur Linderung der Beschwerden von ALS-Kranken
A multicentre, randomised, double-blind, placebo-controlled,
parallel group study to investigate efficacy and safety of
ONO-2506PO compared to placebo in the presence of
Riluzole, to patients diagnosed with Amyotrophic Lateral
Sclerosis (ALS), who have had onset of muscle weakness
within 14 months of randomisation
NCT00403104 ONO-2506PO
A multi-national, multi-centre, randomized, double-blind,
placebo-controlled, parallel-group study to assess the efficacy,
tolerability and safety of 40 mg glatiramer acetate injection in
subjects with amyotrophic lateral sclerosis (ALS)
NCT00326625 Glatiramer
acetate *
Randomized, stratified parallel group study on the evaluation
of an oral dose of 100 mg Thalidomid (THL) with a
subsequent increase in dose up to 400 mg in combination with
Riluzol in patients with Amyotrophic Lateral Sclerosis (ALS)
NCT00231140 Thalidomid
A long-term extension to a randomized, double-blind,
placebo-controlled, stratified, parallel-group, multicenter,
doseranging study evaluating four oral doses of TCH346 (1.0, 2.5,
7.5 and 15mg) administered once daily in patients with
Amyotrophic Lateral Sclerosis
NCT00230074 TCH346
Studientitel
Identifikationsnummer
clinical trials.gov Prüfpräparat *
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/3976gefördert werden könnte, und wenn ja, welche Überlegungen werden hier
von den zuständigen Stellen des Bundes angestellt?
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Klärung der Pathogenesemechanismen
eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Entwicklung einer kausalen
Therapie.
24. Fördert die Bundesregierung die Entwicklung von Hilfsmitteln, die in
besonderer Weise für ALS-Patientinnen und -Patienten genutzt werden
können, und wenn ja, in welcher Höhe und mit welchen Schwerpunkten?
Soweit dies in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit recherchierbar ist,
fördert die Bundesregierung keine Entwicklung von Hilfsmitteln, die spezifisch
die Erfordernisse von ALS-Patientinnen und -Patienten adressieren. Siehe aber
Antwort zu Frage 4: Schluckneuroprothese, anwendbar bei diversen
Erkrankungen.
25. Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit es in den vergangenen Jahren
Erfolge im Rahmen von klinischen Studien mit Medikamenten zur
Behandlung der ALS in Deutschland gegeben hat (bitte um Auflistung)?
Ergebnisse klinischer Prüfungen werden von den zuständigen
Bundesoberbehörden insbesondere im Rahmen der Bearbeitung von Anträgen auf
Zulassung von Arzneimitteln geprüft. Die (Zwischen-)Ergebnisse der acht Studien
zur Behandlung von ALS sind teilweise über die bereits genannte Datenbank
www.clinicaltrials.gov verfügbar (siehe Tabelle zu Antwort zu Frage 20).
26. Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung die Nutzung von
Biobanken zur Erforschung genetischer Ursachen der ALS, und welche
gesetzgeberischen Maßnahmen wären gegebenenfalls erforderlich, um die
Rahmenbedingungen der Forschung in Deutschland in dieser Frage zu
verbessern?
27. Wie bewertet die Bundesregierung den Aufbau eines ALS-Registers für
den Bereich Schwaben an der Universität Ulm, und welche Folgen hätte
nach Auffassung der Bundesregierung die Umsetzung der Empfehlungen
des Deutschen Ethikrates aus dem Jahr 2010 zur Regulierung von
Biobanken für das hier eingerichtete Register?
Die Fragen 26 und 27 werden im Zusammenhang beantwortet.
Derzeit werden in einzelnen Regionen Deutschlands (Rheinland-Pfalz, Region
Schwaben, Nordrhein-Westfalen) bevölkerungsbasierte Register zur Erfassung
aller ALS-Erkrankungen aufgebaut und auch ein deutschlandweites Register ist
geplant. Diese Register werden in einigen Jahren wahrscheinlich eine exaktere
Abschätzung der Häufigkeit von ALS in Deutschland ermöglichen.
Bevölkerungsbezogene epidemiologische Daten zur Inzidenz und Prävalenz sind u. a.
eine Basis für die Planung klinischer Studien.
Biomaterialbanken und klinische Register sind grundsätzlich ein
unverzichtbares Instrument der krankheits- und patientenorientierten Forschung. Klinische
Register erlauben die Beschreibung des Krankheitsverlaufs, die Identifizierung
von Untergruppen und bilden ggf. eine Basis für die Identifizierung von
krankheitsassoziierten Genvarianten und die Beschreibung von Genotyp-Phänotyp-
Korrelationen.
Drucksache 17/3976 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit zu weiteren
gesetzlichen Initiativen für den Bereich der Forschung. Im Gesetzgebungsverfahren
zum Gendiagnostikgesetz hat die Bundesregierung dies unter Hinweis auf die
bestehende Rechtslage, insbesondere die Datenschutzgesetze von Bund und
Ländern sowie die vorherige Befassung von Ethikkommissionen, sowie unter
Hinweis auf die laufende Diskussion auf nationaler wie auf internationaler
Ebene begründet (siehe dazu im Einzelnen auf Bundestagsdrucksache 16/10582
„Zu Nummer 1a“). Die Bundesregierung wird den gesetzgeberischen
Handlungsbedarf kontinuierlich prüfen.
28. Ist der Hinweis in der Antwort des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung auf die Schriftliche Frage 120 der Abgeordneten Birgitt
Bender vom 8. Juni 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/2060, laut der
„voraussichtlich Anfang 2011“ die Möglichkeit bestehen wird, Anträge für
die Förderung zu ALS einzureichen, dahingehend zu verstehen, dass ab
2011 über das Gesundheitsforschungsprogramm entsprechende
Maßnahmen gefördert werden können?
Am 15. Februar 2011 endet die Abgabefrist für Forschungsanträge im Rahmen
des Förderschwerpunkts für seltene Erkrankungen des
Gesundheitsforschungsprogramms. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Weitere
Informationen für Antragsteller finden sich unter
www.gesundheitsforschung-
bmbf.de/de/2504.php.
29. Hält es die Bundesregierung für erforderlich, die Nutzung von
krankheitsspezifischen Stammzelllinien in Deutschland zuzulassen, damit
Forscherinnen und Forscher auf diesem Wege die Krankheitsmechanismen
zu untersuchen und/oder um mögliche Ansatzpunkte für neue
Arzneimittel zu entdecken?
Krankheitsspezifische Stammzelllinien können embryonale Stammzelllinien
(ES) oder induzierte pluripotente Stammzellen (IPS) sein.
Die Forschung mit patientenspezifischen humanen iPS-Zellen ist in
Deutschland erlaubt; für hES-Zellen gelten die strengen Anforderungen des
Stammzellgesetzes. Mit der am 21. August 2008 in Kraft getretenen Novelle des
Stammzellgesetzes hat der Gesetzgeber diese Rechtslage erneut bestätigt.
30. Wie viele Stammzelllinien (embryonale Stammzelllinien, induzierte
pluripotente Stammzelllinien) zur Erforschung der ALS stehen weltweit zur
Verfügung (bitte um tabellarische Übersicht)?
In der Vergangenheit wurden mehrere verschiedene humane pluripotente
Stammzell-Linien, vor allem humane embryonale Stammzellen (hES-Zellen),
im Rahmen mehrerer Studien in Motoneuronen, dem von ALS betroffenen
Zelltyp, differenziert. Solche humanen Motoneuronen können dann prinzipiell
zur Untersuchung von Aspekten der ALS geeignet sein.
Derzeit existieren nach Kenntnis der Bundesregierung jedoch keine humanen
ES- Zell-Linien, die eine Mutation im SOD1-Gen bzw. in anderen
gegebenenfalls mit ALS in Zusammenhang stehenden Genen tragen. Die
einschlägigen hES-Zell-Register (beispielsweise hES-Zell-Register der EU, hESReg
(
www.hescreg.eu) oder das Stammzellregister der University of Massachusetts
Medical School (
www.umassmed.edu/iscr/index.aspx)) enthalten keine
Hinweise auf die Existenz derartiger hES-Zell-Linien.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/3976Ein Register, in dem alle oder auch nur ein Großteil der derzeit existierenden
induzierten pluripotenten Stammzell-Linien (hiPS-Zell-Linien)
zusammengefasst sind, existiert gegenwärtig nicht.
31. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wenn ja, wie viele
Untersuchungsprojekte deutsche Forscherinnen und Forscher in der ALS-
Forschung mittels iPS-Zellen (Stammzellen) beantragt bzw. durchgeführt
haben?
Die Bundesregierung kann hier nur Auskunft geben über von ihr selbst
geförderte Forschungsprojekte. Im Rahmen der Forschungsförderung des BMBF
wird im ERA-Net NEURON zurzeit ein Projekt zur ALS mittels iPS-Zellen
durchgeführt. Siehe dazu Antwort zu Frage 6, Projekt „Modelle der
sporadischen ALS basierend auf genetischer Umprogrammierung von
Patientenfibroblasten“.
32. Plant die Bundesregierung, die Forderung der Initiative Therapieforschung
ALS umzusetzen und – angesichts der in Deutschland bestehenden
Defizite in der ALS-Forschung – ein Förderprogramm für die ALS-
Therapieforschung mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem Fördervolumen
von mindestens 10 Mio. Euro jährlich zu verabschieden, und wenn nein,
aus welchen Gründen nicht?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 10 und 13 verwiesen.
33. Hält die Bundesregierung die Einrichtung und Finanzierung einer
Koordinierungsstelle, die die internationale Entwicklung der ALS-Forschung
kontinuierlich beobachtet, auf dieser Grundlage Gelder für
Forschungsprojekte und klinische Studien auch in Deutschland bereitstellt und
internationale Kooperationen und die Zusammenarbeit mit Privatfirmen
einbezieht, für sinnvoll, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Es wird derzeit europaweit schon viel für die koordinierte Forschung von
seltenen Erkrankungen und damit auch von ALS getan. Gemeinsame
Förderaktivitäten für seltene Erkrankungen erfolgen beispielsweise durch das ERA-Netz
E- RARE, das Fördergelder für Forschungsprojekte in den einzelnen
Mitgliedstaaten, auch in Deutschland, zur Verfügung stellt und internationale
wissenschaftliche Kooperation zu seltenen Erkrankungen fördert. An diesen
Kooperationen können sich, je nach nationalen Förderrichtlinien, auch Privatfirmen
beteiligen. Im Rahmen von E-RARE hat sich die Arbeit in den multilateralen
wissenschaftlichen Netzwerken sehr bewährt und soll nunmehr in einer zweiten
Phase fortgeführt werden. Des Weiteren wird die Erforschung neurologischer
Erkrankungen im Rahmen des ERA-Nets NEURON und speziell von
neurodegenerativen Erkrankungen auch im Rahmen der Joint Programming Initiative
JPND europaweit koordiniert. Daher wird zum jetzigen Zeitpunkt die
Etablierung von einzelnen Zentren als Koordinatoren der europaweiten ALS-
Forschungsförderung als nicht notwendig erachtet.
34. Welche Projekte im Rahmen des Deutschen Zentrums für
Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) in der Helmholtz-Gemeinschaft lassen sich
der Erforschung der ALS zuordnen?
Das DZNE wurde 2009 gegründet und befindet sich noch in der Aufbauphase.
Nachdem die organisatorischen Strukturen etabliert sind, wird nun die
wissenschaftliche Strategie des Zentrums umgesetzt. Eine der Hauptaufgaben des
Drucksache 17/3976 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDZNE ist die Erforschung der molekularen Mechanismen der verschiedenen
neurodegenerativen Erkrankungen. Das DZNE hat sich in der Aufbauphase
zunächst auf häufig vorkommende neurodegenerative Erkrankungen (z. B.
Morbus Parkinson und Morbus Alzheimer) konzentriert. Daneben beschäftigt sich
das DZNE auch mit seltenen neurodegenerativen Erkrankungen wie Ataxien,
Huntington oder Prionerkrankungen. Laufende Projekte zur ALS gibt es derzeit
am DZNE noch nicht.
Große wissenschaftliche Expertise auf dem Gebiet der ALS besteht an der
Universität Ulm, mit der das DZNE eine enge Zusammenarbeit plant. Es ist
geplant, im Rahmen der Kooperation mit der Universität Ulm diesen
Forschungsbereich so bald wie möglich zu initiieren.
35. Gibt es aktuell Pläne, die Zahl der Projekte zur Erforschung der ALS im
Rahmen des DZNE auszuweiten, und wenn ja, mit welcher Zielrichtung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
36. Wie hoch ist der Anteil am Gesamtbudget des DZNE (in Höhe von
66 Mio. Euro pro Jahr), der für die Erforschung der ALS aufgewendet
wird?
Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
37. Hält es die Bundesregierung für sinnvoll und erforderlich, dem DZNE
zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, damit sich die
Einrichtung noch stärker der Erforschung der ALS widmen kann, und wenn
nein, aus welchen Gründen nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
38. Im Rahmen welcher (internationaler) Kooperationsprojekte arbeitet das
DZNE an der Erforschung der ALS?
Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]