Aktuelle Fragen zum Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan
der Abgeordneten Clara Bünger, Gökay Akbulut, Susanne Hennig-Wellsow, Cornelia Möhring, Petra Pau, Martina Renner und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Vor rund eineinhalb Jahren, im Oktober 2022, verkündeten die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser und die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock den Start eines Bundesaufnahmeprogramms (BAP) für Afghanistan. Damit soll Afghaninnen und Afghanen, die infolge der Machtübernahme der Taliban im August 2021 verfolgt werden, Schutz geboten werden, zum Beispiel Menschenrechtsaktivistinnen, Journalisten oder Juristen. Laut Aufnahmeanordnung der Bundesregierung ist die Aufnahme von 1 000 Personen monatlich möglich, nicht ausgeschöpfte Kontingente werden auf den Folgemonat übertragen (www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de/AktuelleArtikel/-/2558250). Die Bilanz des Programms nach einem Jahr war allerdings „mager“, wie der „Spiegel“ im Oktober 2023 berichtete. Lediglich 13 Personen waren zum damaligen Zeitpunkt über das BAP nach Deutschland eingereist, Anfang Februar 2024 lag die Zahl der Einreisen bei 105 (www.spiegel.de/politik/deutschland/afghanistan-bundesaufnahmeprogramm-bietet-nur-13-bedrohten-afghanen-schutz-a-d635948d-26e0-4ddd-aa6e-81c4f0bf2d6d; taz.de/Aufnahme-von-Afghaninnen/!5992364/).
Dass die Umsetzung des Programms schleppend verläuft, liegt nach Einschätzung von Nichtregierungsorganisationen, die als sogenannte meldeberechtigte Stellen an dem Programm mitwirken, auch an dem komplizierten Aufnahmeverfahren bzw. an „bürokratischen Hürden“ (www.spiegel.de/politik/deutschland/afghanistan-bundesaufnahmeprogramm-bietet-nur-13-bedrohten-afghanen-schutz-a-d635948d-26e0-4ddd-aa6e-81c4f0bf2d6d). Antragstellende müssen zunächst Visa für Pakistan beantragen und nach Islamabad reisen. Weil die Bundesrepublik Deutschland in Afghanistan keine diplomatische Vertretung unterhält, ist eine direkte Ausreise aus Afghanistan nach Deutschland nicht möglich. In der deutschen Botschaft in Islamabad müssen die Betreffenden sich in einem weiteren Schritt mehrstündigen Sicherheitsbefragungen unterziehen; erst nach bestandener Sicherheitsüberprüfung können sie ein Visum beantragen. Der Prozess von der ersten Aufnahmezusage bis zur Einreise nach Deutschland kann sich über Monate hinziehen. Zwischenzeitlich laufen vielfach die Visa für Pakistan ab und müssen auf eigene Kosten verlängert werden, was nach Kenntnis der Fragestellenden mit Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro pro Familie verbunden sein kann. Immer wieder kommt es auch vor, dass Aufnahmezusagen zurückgenommen werden, wenn die Betreffenden längst in Pakistan sind. Die „taz“ berichtete über eine Familie, die nach eigener Aussage ihr Haus und fast alle Besitztümer in Afghanistan verkauft hat, um Pässe und Visa für Pakistan zu finanzieren. Nach der Rücknahme der Aufnahmezusage ist die Familie nun nicht nur weiterhin durch die Taliban, sondern auch von akuter Armut bedroht (taz.de/Aufnahme-von-Afghaninnen/!5992364/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Wie viele Fälle wurden im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan bislang in das IT-Tool der Bundesregierung eingetragen, und in wie vielen Fällen stammten die Eingaben direkt von der Koordinierungsstelle bzw. von einer meldeberechtigten Stelle (bitte die Gesamtzahlen nennen und die Angaben zusätzlich auch nach Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele Fälle befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bei der Koordinierungsstelle in Bearbeitung, und wie viele Mitarbeitende sind bei der Koordinierungsstelle mit der Fallbearbeitung betraut?
Wie viele Fälle werden im Schnitt monatlich durch die Koordinierungsstelle bzw. direkt durch meldeberechtigte Stellen in das IT-Tool der Bundesregierung eingepflegt?
Wie viele Auswahlrunden haben bislang im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms stattgefunden (bitte mit Datum auflisten), und wie viele Hauptpersonen und wie viele Familienangehörige (bitte differenzieren) wurden jeweils pro Aufnahmerunde ausgewählt (bitte auch die Gesamtzahl nennen)?
Wurde bei den Auswahlrunden eine Gewichtung bzw. Quotierung nach bestimmten besonders gefährdeten Gruppen vorgenommen, zum Beispiel Frauen, Menschenrechtsaktivistinnen, Journalisten etc., und wenn ja, in welcher Weise?
Wie viele Aufnahmezusagen gab es bislang im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms (bitte nach Monaten aufschlüsseln und zwischen Hauptpersonen und Familienangehörigen differenzieren)?
a) Wie verteilen sich die Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms auf die Geschlechter (bitte auch hier zwischen Hauptpersonen und Angehörigen differenzieren)?
b) Welche Angaben kann die Bundesregierung mit Blick auf die erfolgten Aufnahmezusagen zur Art der Gefährdung machen (identitätsbzw. tätigkeitsbezogen, Zugehörigkeit zu besonders gefährdeten Gruppen etc.)?
Wie viele Einreisen gab es bislang im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms (bitte nach Monaten aufschlüsseln und zwischen Hauptpersonen und Familienangehörigen differenzieren)?
Wie viele Personen (bitte Zahl der Hauptpersonen sowie der Familienangehörigen nennen), die eine Aufnahmezusage erhalten haben, warten derzeit in Afghanistan, Pakistan oder im Iran auf das Durchlaufen der Sicherheitsüberprüfung, und wie viele entfallen davon jeweils auf das Ortskräfteverfahren, die Menschenrechtsliste nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie das Bundesaufnahmeprogramm?
Wie viele Sicherheitsüberprüfungen von Hauptpersonen und Familienangehörigen (bitte differenzieren) sind seit September 2023 in der deutschen Botschaft in Islamabad durchgeführt worden (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele Visa wurden seit September 2023 an gefährdete Afghaninnen und Afghanen ausgestellt, und wie viele Personen sind seither nach Deutschland eingereist (bitte auch hier zwischen Hauptpersonen und Familienangehörigen differenzieren und nach Monaten aufschlüsseln)?
Ist es bereits vorgekommen, dass Personen mit Aufnahmezusage im Bundesaufnahmeprogramm im Zuge des Visaverfahrens abgelehnt wurden (also nicht im Rahmen des Auswahlprozesses oder der Sicherheitsüberprüfung), und wenn ja, werden solche Ablehnungen dann durch das Auswärtige Amt bzw. die Botschaft begründet?
Wie viele Personen, die die Sicherheitsüberprüfung durchlaufen und bereits ein Visum erhalten haben, warten derzeit auf die Einreise nach Deutschland (bitte nach Programm differenzieren)?
Wie viele Sicherheitsüberprüfungen gefährdeter Personen aus Afghanistan werden momentan durchschnittlich am Tag in der deutschen Botschaft in Islamabad durchgeführt, und wie viele Sicherheitsüberprüfungen wären theoretisch möglich, wie viele Mitarbeitende welcher Behörden sind aktuell an der deutschen Botschaft in Islamabad an der Organisation und Durchführung der Sicherheitsinterviews beteiligt?
Sind an die Fragestellenden herangetragene Informationen zutreffend, wonach in Sicherheitsinterviews auch Fragen nach dem beruflichen Hintergrund und der „Integrationsperspektive“ gestellt werden, und wenn ja, wie wird dies begründet bzw. inwieweit sind solche Fragen relevant für die Beurteilung einer möglichen Sicherheitsbedrohung, und trifft es zu, dass Personen mitunter auch gefragt werden, ob sie damit einverstanden wären, wenn ihre Tochter nur mit einem Badeanzug bekleidet in der Schule am Schwimmunterricht teilnehmen würde, und wenn ja, wie wird dies begründet bzw. inwieweit ist diese Frage relevant für die Beurteilung einer möglichen Sicherheitsbedrohung?
Sind an die Fragestellenden herangetragene Informationen zutreffend, wonach Personen ab einem Alter von 66 Jahren nicht zu Sicherheitsinterviews eingeladen werden, und wenn ja, wie wird dies begründet?
Ist es zutreffend, dass bei humanitären Aufnahmen aus Afghanistan „bei rund 30 Prozent der Antragsteller Zweifel an der Identität und/oder am Gefährdungsstatus festgestellt“ worden seien, wie Business Insider Ende November 2023 berichtete (www.businessinsider.de/politik/deutschland/baerbock-aerger-neue-sicherheitsprobleme-bei-aufnahmen-von-afghanen/), wenn ja, welche genaueren Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen, aus welchem Anlass kamen solche Zweifel auf, und in wie vielen Fällen und in welchem Zeitraum sind solche Zweifel tatsächlich aufgetreten (bitte zwischen Hauptpersonen und Familienangehörigen differenzieren), und wie wurde dann weiter mit diesen Fällen verfahren?
Wie viele Aufnahmezusagen für gefährdete Personen aus Afghanistan wurden im weiteren Verlauf wieder aufgehoben, und wie verteilen sich diese Fälle auf die unterschiedlichen Aufnahmeprogramme, gibt es Fallgruppen, bei denen es besonders häufig zur Rücknahme der Aufnahmezusagen kommt, und gibt es Fälle, in denen die Rücknahme einer Aufnahmezusage sich auf Aussagen von Minderjährigen (zum Beispiel in der Sicherheitsbefragung) stützt?
Bei wie vielen aufgehobenen Aufnahmezusagen ging es um Zweifel an der Identität, bei wie vielen um Zweifel am Gefährdungsstatus, bei wie vielen um Sicherheitsgründe (bitte nach Programmen aufschlüsseln)?
Sind an die Fragestellenden herangetragene Informationen zutreffend, wonach die Deutsche Botschaft in Pakistan derzeit vermehrt DNA-Tests verlangt, um Verwandtschaftsbeziehungen zwischen Hauptpersonen und Familienangehörigen nachzuweisen, und wenn ja, wie wird dies begründet?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zu Personen machen, die zwar einen Aufnahmebescheid (in einem der unterschiedlichen Programme) erhalten haben, deren Visa für Pakistan allerdings ausgelaufen sind, wie viele Personen betrifft dies aktuell, und was unternimmt das Auswärtige Amt, um diese zu unterstützen, wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation bei der Erteilung von Exit permits, wie lange dauert etwa der Beantragungsprozess, welche Gebühren werden dafür erhoben usw.?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass seit Start des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan die in Aussicht gestellte Aufnahme von 1 000 Personen monatlich weit unterschritten wird, sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Anpassungen vorzunehmen, um die Aufnahmen zu beschleunigen, und wenn ja, welche?
Wie lange dauert es nach Kenntnis bzw. Schätzungen der Bundesregierung durchschnittlich von der Auswahl einer Person in einer der Auswahlrunden der Bundesregierung bis zur Einreise nach Deutschland (bitte notfalls auch ungefähre Angaben machen), was war die bislang längste, was die kürzeste Dauer?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Afghaninnen und Afghanen, die sich in einem Aufnahmeverfahren befinden, von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben, und wenn ja, wie viele, und wie viele davon entfielen auf das Bundesaufnahmeprogramm (www.tagesschau.de/ausland/asien/pakistan-abschiebungen-afghanen-100.html)?
Ist eine externe Evaluation des Bundesaufnahmeprogramms geplant, und wenn ja, wird der Evaluationsbericht veröffentlicht, wann soll diese Evaluation ggf. stattfinden, und ist geplant, die meldeberechtigten Stellen in die Evaluation einzubeziehen?
Gibt es Überlegungen oder konkrete Planungen dazu, was mit Personen geschehen soll, die zum Ende der Legislaturperiode zwar bei einer Auswahlrunde im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms ausgewählt wurden bzw. bereits eine Aufnahmezusage erhalten haben, aber noch nicht den sich anschließenden Prozess (weitere Überprüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Ausreise nach Pakistan, Sicherheitsüberprüfung, Visumverfahren usw.) durchlaufen haben, sofern das Programm in der nächsten Legislaturperiode nicht fortgesetzt wird, und ist beispielsweise geplant, die diesbezügliche Arbeit der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und der Koordinierungsstelle weiter zu finanzieren, um offene Fälle abzuschließen?
Wie viele Personen sind aktuell in der GIZ und beim BAMF (bitte differenzieren) mit der Bearbeitung des Bundesaufnahmeprogramms beschäftigt?
Nach welchen Kriterien bestimmt die Bundesregierung den Bedarf der in Islamabad durchzuführenden Sicherheitsüberprüfungen, spielt die Aufnahmebereitschaft der Bundesländer dabei eine Rolle, und wenn ja, welche, und wie wird dies ggf. begründet?
Wie viele Aufnahmezusagen im Ortskräfteverfahren gab es seit dem 28. August 2023 (bitte nach Ressorts, Ortskräften bzw. Familienangehörigen und nach Monaten differenzieren)?
Wie viele Aufnahmezusagen gab es seit dem 28. August 2023 an besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen nach § 22 Satz 2 AufenthG (bitte nach Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Monaten aufschlüsseln)?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Stand der Gespräche mit der Nichtregierungsorganisation Kabul Luftbrücke zur Übergabe einer Datenbank mit rund 40 000 Fällen an die Koordinierungsstelle machen (www.fr.de/politik/vorwuerfe-nach-suizid-von-afghanin-92787807.html)?
a) Ist es zutreffend, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) im März 2023 die Anforderungen an meldeberechtigte Stellen verschärft habe, was beinhalte, dass diese seitdem „einheitliche Standards bei der Erfassung und Plausibilitätsprüfung der Fälle“ erfüllen müssten, wohingegen die Organisationen zuvor nach bestem Wissen und Gewissen hätten agieren können (vgl. ebd.)?
b) Gibt es weitere Organisationen neben Kabul Luftbrücke, die seither nicht mehr als meldeberechtigte Stelle fungieren?
Wie viele Personen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bislang über Landesaufnahmeprogramme nach Deutschland kommen (bitte nach jeweiligen Landesaufnahmeprogrammen differenzieren), und welche Angaben kann die Bundesregierung zur Zahl der Anträge, Vorabzustimmungen, Botschaftsvorsprachen machen (bitte auch hier nach den verschiedenen Landesaufnahmeprogrammen differenzieren)?
a) Welche Landesaufnahmeprogramme laufen aktuell noch, bei welchen wurde ggf. beim Bundesinnenministerium die Zustimmung bzw. das Einvernehmen für eine Verlängerung nach § 23 Absatz 1 AufenthG erfragt, und welche sind ersatzlos ausgelaufen?
Ist das BMI grundsätzlich bereit, sein Einvernehmen zu erklären, wenn Bundesländer Landesaufnahmeprogramme für Afghanistan fortsetzen oder neu auflegen wollen?
b) Müssen Personen, die im Rahmen eines Landesaufnahmeprogramms aufgenommen werden, nach Kenntnis und Auffassung der Bundesregierung eigenständig einen Termin bei der jeweiligen Botschaft buchen, oder werden sie von der Botschaft kontaktiert, und wie lange sind aktuell die Wartezeiten auf einen Termin bei den deutschen Botschaften in Teheran bzw. Pakistan (bitte differenzieren)?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zur aktuellen Situation der Visavergabe im Rahmen des Familiennachzugs aus Afghanistan machen (zum Beispiel aktuelle Wartezeiten auf einen Termin in Islamabad bzw. Teheran, Anzahl der Personen bzw. „Fälle“ auf den jeweiligen Terminwartelisten; bitte zwischen Nachzug zu Flüchtlingen, subsidiär Schutzberechtigten und anderen Personen unterscheiden)?
a) Wie wird im Auswärtigen Amt bzw. in den zuständigen Botschaften mit möglichen Doppel- oder Fehlbuchungen umgegangen, gibt es diesbezüglich eine Strategie, vor dem Hintergrund, dass in Antworten auf frühere Kleine Anfragen darauf hingewiesen wurde, dass es sich vermutlich bei 10 bis 15 Prozent der Registrierungen um „Fehl- oder Doppelbuchungen“ handele (Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/8322), wie kommt die Angabe 10 bis 15 Prozent zustande, und wie viele Termine bei den deutschen Botschaften in Teheran und Islamabad mussten seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 aufgrund von Fehl- oder Doppelbuchungen abgesagt werden?
b) Sind Informationen der Fragestellenden zutreffend, wonach Afghaninnen und Afghanen, die ein Visum zum Familiennachzug beantragen möchten, sich sowohl auf der Warteliste der Botschaft Kabul (mit den Orten Teheran und Islamabad) als auch direkt auf der Warteliste der Botschaft in Teheran eintragen lassen, und wenn ja, welche näheren Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, auch zu der Frage, wie die Terminregistrierungen priorisiert werden, und gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, die unterschiedlichen Wartelisten zusammenzuführen, um Doppelbuchungen zu umgehen (bitte erläutern)?
c) Unter welchen Voraussetzungen können sich afghanische Staatsangehörige auf die Wartelisten der Botschaften in Islamabad bzw. Teheran eintragen lassen, welche Voraufenthaltszeiten werden beispielsweise vorausgesetzt, und zu welchem Zeitpunkt müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein?
Prüft die Bundesregierung die Einbeziehung weiterer Standorte zur Bearbeitung von Familiennachzugsvisa von Afghaninnen und Afghanen, und wenn ja, um welche Standorte geht es konkret, nach welchen Kriterien werden diese bewertet, und was ist der aktuelle Stand der Prüfung?
Wie viele Visa für den Familiennachzug von afghanischen Staatsangehörigen wurden 2023 und im bisherigen Jahr 2024 erteilt (bitte nach Visastellen differenziert auflisten und darüber hinaus nach Nachzug zu Ausländern, Nachzug zu Deutschen, Elternnachzug, Kindernachzug, Nachzug sonstiger Familienangehöriger aufschlüsseln)?