Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10938 –
Normierung in der internationalen Digitalpolitik
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Vormarsch der Volksrepublik Chinas in den Führungsebenen
internationaler technologischer Normierungsgremien, ihre Dominanz bei der Proliferation
digitaler Infrastruktur (und damit De-facto-Normierung) im Rahmen der
„digital silk road“ und den BRICS (Brasilien, Russland, Indien, China und
Südafrika) sowie die steigende Relevanz ihres eigenen Normierungsstandards
(„China Compulsory Certification“) wurde in den letzten Jahren sowohl
medial als auch politisch immer wieder mit Sorge diskutiert. In einer Antwort auf
die Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 20/10292 sagt die
Bundesregierung dazu: „In vielen Fällen erschwert die „China Compulsory
Certification“ das Tätigwerden ausländischer Unternehmen auf dem chinesischen
Markt. Insoweit ist eine „China Compulsory Certification“ ein technisches
Handelshemmnis für den freien Warenverkehr.“ Diese und weitere
Entwicklungen, beispielsweise im Bereich des Internet-Protokolls, deuten auf eine
Entkopplung internationaler technologischer Normen hin.
Die Bundesregierung hat die Relevanz dieses Themas zwar erkannt und
schreibt in der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im
Februar 2024 vorgelegten Internationalen Digitalstrategie (S. 11, bmdv.bun
d.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/pm004-internationale-digitalpolitik-de.
pdf?__blob=publicationFile): „Normung und Standardisierung sind
entscheidend für Technologie- und Marktführerschaft sowie eine sichere Nutzung
digitaler Technologien.“. In der gesamten Strategie werden nach Ansicht der
Fragesteller jedoch weder ein klarer Zielzustand noch konkrete Maßnahmen
benannt. Grundsätzlich fehlt eine stringente Herangehensweise zu dem
Thema. Denn auch in weiteren Strategien spielt technologische Normierung eine
Rolle (z. B. Digitalstrategie, China-Strategie, Industriestrategie), die jeweils
ihrerseits eine stärkere Präsenz in internationalen Gremien fordern. Unter
anderem der Haushalt der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP spiegelt nach Auffassung der Fragesteller diesen
Anspruch jedoch nicht wider. So reduzieren sich die zur Förderung
bereitgestellten Mittel für 2024 sogar leicht im Vergleich zu 2023 (vgl. Antwort zu Frage 6
auf Bundestagsdrucksache 20/9231 und Bundeshaushaltsplan 2024, S. 13,
www.bundeshaushalt.de/static/daten/2024/soll/epl09.pdf). Darüber hinaus ist
nach Ansicht der Fragesteller die deutsche und deutsch-chinesische
Normierungspolitik ein intransparenter Initiativen-Dschungel. Neben der „Deutsch-
Chinesischen Kommission für Zusammenarbeit in der Normung“, dem „Glo-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/11279
20. Wahlperiode 06.05.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 3. Mai 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
bal Project Quality Infrastructure“ und dem „Standardization Council 4.0“
zum bilateralen Austausch, existieren auch noch der „Wissens- und
Technologietransfer durch Patente und Normen“ (WIPANO) und das „Deutsche
Strategieforum für Standardisierung“. Wie und ob diese Gremien sich untereinander
koordinieren, ergänzen, Doppelstrukturen bilden oder sich Ziele setzen und
diese auch erreichen, bleibt schwierig nachzuvollziehen und intransparent.
Daher ergeben sich für die Fraktion der CDU/CSU aus den Formulierungen der
Bundesregierung bezüglich internationaler Normierung in der Strategie für die
Internationale Digitalpolitik (ebd., S. 11) Nachfragen.
1. Welches Bundesministerium ist innerhalb der Bundesregierung für die
technologische Standardisierungs- und Normierungspolitik federführend
zuständig?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist innerhalb
der Bundesregierung für die nationale und internationale Normungs- und
Standardisierungspolitik federführend zuständig.
2. Welche anderen Bundesministerien sind innerhalb der Bundesregierung
mitberatend im Bereich technologischer Standardisierungs- und
Normierungspolitik eingebunden?
a) Welche konkreten Abteilungen umfasst dies in den genannten
Bundesministerien (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln)?
b) Welche Rolle nimmt das Bundeskanzleramt konkret innerhalb der
Standardisierungs- und Normierungspolitik ein?
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist in die
technologische Normungs- und Standardisierungspolitik mit Blick auf den Bereich Cyber-
und Informationssicherheit durch die Abteilung CI eingebunden. Zudem ist die
Abteilung DV (Digitale Verwaltung) für die Standardisierung im Rahmen der
Verwaltungsdigitalisierung zuständig.
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) arbeitet im Rahmen der
Ressortzuständigkeit mit internationalen Partnern im Bereich technologischer
Normungs- und Standardisierungspolitik zusammen. Im BMVg umfasst dies
die Abteilungen Rüstung, Planung, Cyber/Informationstechnik, Politik, Recht
und Organisation sowie die Abteilung Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen.
Im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist die Abteilung 5
Digitalisierung und Innovation in die technologische Normungs- und
Standardisierungspolitik eingebunden.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist zu
Standardisierungsthemen mit Bezug zu Mobilität und Digitalem eingebunden. Die
Koordinierung im BMDV liegt bei der Abteilung DP (Digital- und Datenpolitik),
Fachabteilungen werden eingebunden, insbesondere StV (Straßenverkehr) und
G (Grundsatzfragen) sowie DK (Digitale Konnektivität). Im Rahmen der
Normungskoordinierung werden alle Fachabteilungen beteiligt.
Im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) wird das Thema Normung in der Abteilung T
(Transformation – Digitalisierung, Circular Economy, Klimaanpassung) koordiniert.
Daneben sind je nach Themengebiet einzelne Referate in die inhaltliche Arbeit
zum Thema Normungs- und Standardisierungspolitik eingebunden.
Das BMUV unterstützt zudem die DIN-Koordinierungsstelle Umweltschutz
(KU), um Normen inhaltlich aus Umweltsicht zu verbessern.
Im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) befassen sich die
Abteilung für Grundsatzfragen und Strategien; Koordinierung, die Abteilung
für Forschung für technologische Souveränität und Innovationen, die Abteilung
für Lebenswissenschaften sowie die Abteilung für Zukunftsvorsorge –
Forschung für Grundlagen und nachhaltige Entwicklung mit Fragen der
entwicklungsbegleitenden Normung und Standardisierung.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) unterstützt
Normungs- und Standardisierungspolitik vor allem über Aktivitäten aus seinen
Abteilungen 1 (Globale Gesundheit, Digitalisierung, Ernährungssicherheit) und
4 (Multilaterale Entwicklungspolitik, Transformation, Klima).
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) ist im Präsidium des Deutschen Instituts für Normung (DIN)
vertreten, das für die nationale Normungsorganisation die Grundsätze der Geschäfts-
und Finanzpolitik von DIN festlegt. Die Digitalisierung spielt hier neben
anderen Aspekten eine wichtige Rolle. Das DIN wirkt für Deutschland bei der
Normung in Europa und international mit. Das BMWSB arbeitet auch im
Deutschen Strategieforum Normung mit, welches vom BMWK einberufen wurde.
Hier geht es um einen stärkeren Einfluss Deutschlands in der internationalen
Normung, die auch die Digitalisierung mit umfasst. Zuständig ist im BMWSB
die Abteilung B (Baupolitik, Bauwirtschaft, Bundesbau).
Das Bundeskanzleramt (BKAmt) nimmt in der Normungs- und
Standardisierungspolitik eine, wie in allen anderen Politikbereichen, koordinierende Rolle
der Bundesregierung ein. Im Rahmen der Umsetzung der politischen Leitlinien
und der Umsetzung des Koalitionsvertrags ist das BKAmt zudem in stetigem
Austausch mit den Ressorts zu diesen Themen.
3. In welchen Regierungskonsultationen wurde technologische
Standardisierung und Normierung im Jahr 2023 thematisiert?
Technologische Normung und Standardisierung sind ein zentraler Punkt für das
im Rahmen von Regierungskonsultationen stets behandelte Thema der
bilateralen Wirtschaftsbeziehungen. Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich
nicht zu vertraulichen Gesprächen.
4. Koordiniert sich die Bundesregierung mit den USA, um international
gemeinsame Standards zu setzen, wenn ja, in welchen Bereichen, und wenn
nein, warum nicht?
Ein Ziel der normungspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung ist, die
Zusammenarbeit mit bedeutenden und auch gleichgesinnten internationalen
Handelspartnern wie den USA zu stärken, um die Entwicklung industriegetriebener,
freiwilliger und konsensbasierter Standards zu unterstützen, die auf integrativen
Multi-Stakeholder-Ansätzen basieren und auch unseren offenen,
demokratischen Werten und Prinzipien entsprechen. Mit den USA lohnt der verstärkte
Dialog neben geopolitischen Interessen bei hochinnovativen Technologien
(z. B. KI, Quantum, Additive Fertigung, Green Tech), für die noch kein
etabliertes internationales Normenwerk existiert, um z. B. gemeinsame Positionen
zu erarbeiten und in die entsprechenden internationalen Gremien einzubringen.
Die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene mit den USA erfolgt hierzu auch
im EU US Trade and Technology Council (TTC). Die Bundesregierung
unterstützt insofern insbesondere auch bilaterale Gesprächsformate zwischen den
nationalen Normungsorganisationen Deutschlands und den USA unter
Einbeziehung relevanter Stakeholder.
Im Verantwortungsbereich des BMVg findet eine Koordination mit den USA
bezüglich Positionen zur Interoperabilität und Standardisierung in der NATO
statt.
Ein fachlicher Austausch zu transatlantischer Gesundheitsdatennutzung wurde
durch die vom Bundesministerium für Gesundheit ausgerichtete Konferenz
„Data for Health“ im Juni 2023 gestartet. Der Austausch wurde im Herbst 2023
in Boston fortgeführt. Der Bundesgesundheitsminister sprach gemeinsam mit
hochrangigen Expertinnen und Experten über die Chancen und
Herausforderungen bei der Nutzung von Gesundheitsdaten sowie die europäische
Zusammenarbeit in den Joint Actions „Towards the European Health Data Space“
(TEHDAS).
Im Digitalbereich erfolgt die Koordinierung mit den USA in erster Linie auf
Ebene der EU im TTC, dessen Weiterführung und -entwicklung die
Bundesregierung unterstützt. Ein wichtiges Feld bei dieser Kooperation ist im Bereich
der Technologiepolitik die Standardsetzung für digitale Technologien und deren
Anwendung. Hier wird beispielsweise im Bereich Künstliche Intelligenz
gemeinsam daran gearbeitet, Standards zu identifizieren und nutzbar zu machen.
Und auch im Bereich Digitale Identität wird daran gearbeitet, technische
Standards zu identifizieren. Zu KI arbeitet die Bundesregierung ebenso im Rahmen
der G7 mit den USA und weiteren G7-Partnern zu Prinzipien und Standards
zusammen, beispielsweise im Hiroshima KI-Prozess. Zu KI und DFFT finden
über den TTC hinaus Abstimmungen im Rahmen der OECD statt. Auch im
Bereich Digitale Identität wird daran gearbeitet, technische Standards zwischen
der EU und den USA zu identifizieren.
Im Bereich Circular Economy werden im Fachbeirat 2 „DIN/DKE-Fachbeirat
Circular Economy in der KU“ die Bearbeitung europäischer und internationaler
Projekte und die Spiegelung von CEN/CENELEC- und ISO/IEC-Gremien
beim Deutschen Institut für Normung (DIN) und der Deutschen Kommission
Elektrotechnik Informationstechnik (DKE) organisiert. Ein spezieller
Koordinierungsaustausch mit den USA zu gemeinsamen Standards im Bereich
internationale Digitalpolitik besteht nicht. Grund hierfür sind u. a. mangelnde
Kapazitäten und Resonanzen auf Seiten der USA.
Im Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung koordiniert
die Bundesregierung entsprechende Aktivitäten zur internationalen
Standardsetzung indirekt mit den USA über ihre Mitgliedschaft bzw. Mitwirkung in
internationalen Gremien und Multi-Stakeholder-Formaten, in denen auch die
USA vertreten sind sowie im Rahmen der internationalen Geberkoordinierung.
5. Koordiniert sich die Bundesregierung mit der Europäischen
Kommission, um international gemeinsame Standards zu setzen, wenn ja, in
welchen Bereichen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung koordiniert sich mit der Europäischen Kommission und
anderen Mitgliedstaaten sowie in Abstimmung mit den Stakeholdern auf der
nationalen Ebene im Rahmen des Komitologieausschusses „Committee on
Standards“ gemäß der Verordnung (EU) 1025/2012 insbesondere betreffend der
Normungsaufträge der Kommission zur Erstellung harmonisierter europäischer
Normen. Darüber hinaus erfolgt eine Koordinierung mit der Europäischen
Kommission, anderen Mitgliedstaaten sowie den Stakeholdern auf der
nationalen Ebene im „High-Level Forum on European Standardisation“, um politische
Ziele und Handlungsoptionen in der europäischen und internationalen
Normung und Standardisierung zu erörtern. Die tatsächliche Erarbeitung der
Normen und Standards obliegt den Expertinnen und Experten in den etablierten
Gremien der privaten Normungsorganisationen.
Im Gesundheitsbereich engagiert sich die Bundesregierung auf europäischer
Ebene in unterschiedlichen Zusammenhängen mit Bezug zu
Standardisierungsaktivitäten. Exemplarisch sei an dieser Stelle das europäische eHealth-
Netzwerk (eHN) genannt sowie die europäische Zusammenarbeit in den Joint
Actions „Towards the European Health Data Space“ (TEHDAS).
Im digitalen Bereich koordiniert sich die Bundesregierung mit der
Europäischen Kommission im Rahmen der internationalen digitalen
Partnerschaften, die der Zusammenarbeit bei der digitalen Transformation von Wirtschaft
und Gesellschaft zwischen EU und Drittstaaten dienen. Digitale
Partnerschaften der EU bestehen bisher mit Japan, der Republik Korea, Singapur sowie
Kanada.
Ziel dieses Formats ist ein übergreifender Rahmen zur Stärkung der digitalen
Konnektivität und Interoperabilität zwischen den digitalen Märkten der EU und
der Partnerländer durch Zusammenarbeit im gesamten Spektrum digitaler
Themen. Dies betrifft in vielen Fällen auch internationale digitale Standards und
Normen. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt die digitalen
Partnerschaften der EU. Mit ihren bilateralen Digitaldialogen ergänzt die
Bundesregierung die Initiativen der EU und füllt diese mit Leben.
Darüber hinaus bringt sich die Bundesregierung in enger Abstimmung mit der
Europäischen Kommission sowie anderen EU-Mitgliedstaaten aktiv in die
Ausgestaltung des Interoperable European Acts (Gesetz für ein interoperables
Europa) ein. Der Interoperable European Act setzt den Rahmen für effizientere
öffentliche digitale Dienste in der EU. Hierbei werden rechtliche,
organisatorische, semantische sowie technische Anforderungen betrachtet, denen ein Netz-
und Informationssystem genügen muss, um die grenzüberschreitende
Interoperabilität zu verbessern.
Des Weiteren koordiniert sich die Bundesregierung innerhalb der Europäischen
Konferenz der Verwaltungen für Post- und Telekommunikation (CEPT –
46 Mitgliedsstaaten) mit anderen europäischen Staaten in Bezug auf Beiträge
zur Standardisierung bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU). Die EU-
Kommission kann sich an den Aktivitäten der CEPT (durch Memorandum of
Understanding von 2004) beteiligen, hat aber sowohl in der CEPT als auch in
der ITU kein Stimmrecht.
Im Zuge der stattfindenden Abstimmungen mit der EU-Kommission zu
Digitalisierungsthemen im Rahmen von EU-Verordnungen und -Richtlinien können
Vorschriften zur Normung von festgelegten technologischen Standards
entstehen, welche für den Geschäftsbereich des BMVg relevant sein können.
Im Bereich Circular Economy werden im Fachbeirat 2 „DIN/DKE-Fachbeirat
Circular Economy in der KU“ die Bearbeitung europäischer und internationaler
Projekte und die Spiegelung von CEN/CENELEC- und ISO/IEC-Gremien bei
DIN und DKE organisiert.
Im Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung koordiniert
die Bundesregierung entsprechende Aktivitäten vor allem über den Digital for
Deveploment-Hub der EU-Kommission und seine Beteiligung an betreffenden
Team-Europe-Initiativen, die zur gemeinsamen internationalen Standardsetzung
beitragen.
Alle anderen Bereiche liegen in der Federführung des für Normung zuständigen
BMWK.
6. Koordiniert sich die Bundesregierung mit anderen EU-Staaten, um
international gemeinsame Standards zu setzen, wenn ja, in welchen
Bereichen, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Darüber hinaus gibt es bilaterale Gesprächsformate der Bundesregierung mit
EU-Staaten und Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (z. B. Österreich,
Schweiz). Auch eine Abstimmung mit Frankreich erfolgt regelmäßig. Zur
Herstellung von militärischer Interoperabilität findet im Verantwortungsbereich des
BMVg eine Koordination mit anderen EU-Staaten zur gemeinsamen
internationalen Standardsetzung statt. Die Koordinierung mit anderen EU-Staaten erfolgt
zudem über die Mitgliedschaft bzw. Mitwirkung der Bundesregierung in
internationalen Gremien und Multi-Stakeholder-Formaten, in denen auch andere
EU-Staaten vertreten sind sowie im Rahmen der internationalen
Geberkoordinierung. Im Bereich Circular Economy werden im Fachbeirat 2 „DIN/DKE-
Fachbeirat Circular Economy in der KU“ die Bearbeitung europäischer und
internationaler Projekte und die Spiegelung von CEN/CENELEC- und ISO/IEC-
Gremien bei DIN und DKE organisiert.
7. An welchen internationalen Standardisierungs- und Normierungsgremien
ist Deutschland beteiligt?
a) Wie hoch ist der prozentuale Anteil an deutschen Delegierten
innerhalb des Europäischen Komitees für Normung (CEN)?
Die Fragen 7 und 7a werden gemeinsam beantwortet.
Ein prozentualer Anteil der Delegierten aus Deutschland in den Gremien des
Europäischen Komitees für Normung (CEN) lässt sich nicht bestimmen, da der
Bundesregierung keine Erkenntnisse über die Grundgesamtheit vorliegen. Es
sind insgesamt derzeit 6 187 Expertinnen und Experten aus Deutschland
beteiligt.
b) Zu welchen Themen besetzt Deutschland Führungspositionen
innerhalb des CEN?
Deutschland hält derzeit insgesamt 25,79 % aller Sekretariate und Vorsitze
beim Europäischen Komitee für Normung (CEN). Die Normung ist
Stakeholder-getrieben, weshalb die Anzahl der Delegierten vom Interesse der
Stakeholder abhängt. Die Themen umfassen Normungsvorhaben im Maschinen- und
Anlagenbau, von Industrie- und Fertigungsverfahren, im Bauwesen sowie von
Schutzzielen im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz.
c) Wie hoch ist der prozentuale Anteil an deutschen Delegierten
innerhalb des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung
(CENELEC)?
Ein prozentualer Anteil der Delegierten aus Deutschland in den Gremien des
Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC) lässt sich
nicht bestimmen, da der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die
Grundgesamtheit vorliegen. Es sind insgesamt derzeit 2 304 Expertinnen und
Experten aus Deutschland beteiligt.
d) Zu welchen Themen besetzt Deutschland Führungspositionen
innerhalb des CENELEC?
Deutschland hält derzeit insgesamt 32 Prozent aller Sekretariate und 31 Prozent
aller Vorsitze bei CENELEC. Die Normung ist Stakeholder-getrieben, weshalb
die Anzahl der Delegierten vom Interesse der Stakeholder abhängt. Die
Themen reichen derzeit von Smart Manufacturing, industrieller Automation
inklusive Cyber-Sicherheit für Automatisierungssysteme, Kabeln, Halbleitern,
Windturbinen bis zu Nachhaltigkeitsthemen. Darüber hinaus stellt Deutschland
derzeit den Präsidenten von CENELEC.
e) Wie hoch ist der prozentuale Anteil an deutschen Delegierten
innerhalb des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen
(ETSI)?
Deutschland stellt derzeit in den Gremien des Europäischen Instituts für
Telekommunikationsnormen (ETSI) einen Anteil von 19 Prozent der Mitglieder
und 17 Prozent der Stimmrechte. Die Vertretung Deutschlands ist auch seitens
der Bundesregierung als direktes Mitglied sichergestellt (BMWK).
Verwaltungen stellen insgesamt einen Anteil von etwa 10 Prozent der Mitglieder, die
Mitgliedschaft bei ETSI ist traditionell stark durch die Wirtschaft dominiert.
f) Zu welchen Themen besetzt Deutschland Führungspositionen
innerhalb des ETSI?
Über das quantitative Engagement aus deutscher Sicht in Führungspositionen
in den Gremien des ETSI liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Die Normung ist Stakeholder-getrieben, weshalb die Anzahl der Delegierten
vom Interesse der Stakeholder abhängt. Das Spektrum der Normen umfasst
unterschiedliche Technologien aus dem Funkbereich, aber auch horizontale
Querschnittsthemen im IKT-Bereich. Ein Mitarbeiter des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Klimaschutz ist aktuell auch gewähltes Mitglied und
stellvertretender Vorsitzender des Vorstands bei ETSI.
g) Wie hoch ist der prozentuale Anteil an deutschen Delegierten
innerhalb der Internationalen Organisation für Normung (ISO)?
Ein prozentualer Anteil der Delegierten aus Deutschland in den Gremien der
Internationalen Organisation für Normung (ISO) lässt sich nicht bestimmen, da
der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die Grundgesamtheit vorliegen.
Es sind insgesamt derzeit 7 127 Expertinnen und Experten aus Deutschland
beteiligt.
h) Zu welchen Themen besetzt Deutschland Führungspositionen
innerhalb der ISO?
Deutschland hält derzeit insgesamt 11,56 Prozent aller Sekretariate und
Vorsitze bei der ISO. Die Normung ist Stakeholder-getrieben, weshalb die Anzahl der
Delegierten vom Interesse der Stakeholder abhängt. Die Themen reichen von
Normungsvorhaben im Maschinen- und Anlagenbau, von Industrie- und
Fertigungsverfahren, im Bauwesen sowie von Schutzzielen im Arbeits-,
Gesundheits- und Umweltschutz. Darüber hinaus stellt Deutschland derzeit den Vize-
Präsidenten Policy von ISO.
i) Wie hoch ist der prozentuale Anteil an deutschen Delegierten
innerhalb der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC)?
Ein prozentualer Anteil der Delegierten aus Deutschland in den Gremien der
Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) lässt sich nicht
bestimmen, da der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die Grundgesamtheit
vorliegen. Es sind insgesamt derzeit 2 759 Expertinnen und Experten aus
Deutschland beteiligt.
j) Zu welchen Themen besetzt Deutschland Führungspositionen
innerhalb der IEC?
Deutschland hält derzeit 17 Prozent aller Sekretariate und 24 Prozent aller
Vorsitze bei der IEC. Die Normung ist Stakeholder-getrieben, weshalb die Anzahl
der Delegierten von dem Interesse der Stakeholder abhängt. Die Themen
reichen derzeit von Smart Manufacturing, industrieller Automation inklusive
Cyber-Sicherheit für Automatisierungssysteme, Batterien, Brennstoffzellen,
Nanotechnologien bis zu Medizingeräten.
k) Wie hoch ist der prozentuale Anteil an deutschen Delegierten
innerhalb der Internationalen Fernmeldeunion (ITU)?
Der Anteil an Delegierten aus Deutschland pro Veranstaltung variiert sehr, je
nach Bedeutung und Umfang der Themen. So kann bei
Arbeitsgruppensitzungen die Vertretung durch einen Delegierten ausreichend sein, während bei den
hoch komplexen Weltfunkkonferenzen zuletzt eine Delegiertenzahl von rund
50 erreicht wurde.
l) Zu welchen Themen besetzt Deutschland Führungspositionen
innerhalb der ITU?
Deutschland bekleidet aktuell keine der fünf Spitzenpositionen
(Generalsekretär, stellvertretender Generalsekretär, drei Direktoren der drei
Aufgabenbereiche der ITU (Funk, Standardisierung Telekommunikation, Entwicklung)) der
ITU.
8. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Plan „China
Standards 2035“ der Volksrepublik China und aus den geopolitischen Zielen,
die damit verbunden sind, und plant die Bundesregierung selbst einen
Plan „Deutschland Standards 2035“?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 27 auf
Bundestagsdrucksache 20/10665 verwiesen. Darüber hinaus ist die Normung
und Standardisierung in Deutschland wie auch auf europäischer und
internationaler Ebene Stakeholder-getrieben und privatwirtschaftlich organisiert. Die
Bundesregierung trifft keine planwirtschaftlichen Festlegungen von Normungs-
und Standardisierungszielen.
9. Wie viele deutsche Unternehmen besitzen eine „China Compulsory
Certification“?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
10. Wie viele und welche deutschen Unternehmen sind innerhalb der
„Standardization Administration of China“ an Standardisierungsprozessen
beteiligt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
11. Wie viele und welche chinesischen Standards wurden konkret von
deutschen Unternehmen beeinflusst, und in welche der fünf
Standardkategorien fallen diese (nationale [GE] Normen, Industrienormen, lokale bzw.
regionale Normen, Unternehmensnormen, Verbandsnormen)?
Eine quantitative Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. Deutsche
Unternehmen, die in der chinesischen Normung aktiv sind, verfolgen oftmals das
Ziel der Anbindung der nationalen Normen an das internationale Normenwerk
bei ISO und IEC.
12. In welchem technologischen Bereich sieht die Bundesregierung konkret
Potenzial für eine De-facto-Normierung auf internationaler Ebene durch
deutsche Standards?
Der Begriff „de-facto Normierung“ ist irreführend, da Normen auf
internationaler Ebene in den Gremien der etablierten Normungsorganisationen nach
festgelegten Regularien erarbeitet werden. Dies ermöglicht die Gestaltung eines
global einheitlichen Normenwerks mit dem festgelegten Stand der Technik in den
jeweiligen internationalen Normen, welche weltweite Anerkennung finden.
Dieses System trägt zu einem fairen internationalen Wettbewerb und der
Vermeidung technischer Handelsbarrieren bei. Inwiefern in Konsortien erstellte,
sogenannte de-facto Standards erarbeitet und dann in die etablierten
internationalen Normungsgremien eingebracht werden, obliegt den Stakeholdern der
Normung und Standardisierung. Aus Sicht der Bundesregierung sollte dies
jedoch grundsätzlich das Ziel sein, auch wenn der zeitliche Aspekt der
Technologieentwicklung eine Rolle spielt.
13. Welches Bundesministerium innerhalb der Bundesregierung betreut die
„Deutsch-Chinesische Kommission für Zusammenarbeit in der
Normung“ (DCKN), und welches Ressort ist hier federführend?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist auf deutscher Seite
federführendes Ressort für die DCKN. Auf technischer Ebene liegt die
Federführung auf deutscher Seite bei DIN und DKE.
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Fortschritte der DCKN seit
Beginn der Legislatur 2021?
Die DCKN ist ein auf den Austausch technischer Expertinnen und Experten der
Normung und Standardisierung ausgelegtes Dialogformat. Das BMWK stellt
mit dem Globalprojekt Qualitätsinfrastruktur (GPQI) den nötigen Rahmen für
diesen Austausch. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen
(vgl. auch zu konkreten Arbeitsergebnissen gpqi.org).
b) Welche Aufgaben übernimmt die Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit innerhalb der DCKN konkret?
Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH setzt im
Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz das GPQI um.
Innerhalb des Auftrags bereitet sie in der Länderkomponente China nach
Maßgabe des Auftraggebers und in Abstimmung mit DIN, DKE und weiteren
Stakeholdern die DCKN vor und koordiniert die Umsetzung.
c) Wie häufig tritt die DCKN zusammen, und wann fand das letzte
Treffen statt?
Die DCKN tagt einmal im Jahr. Der letzte Austausch fand im Rahmen der
11. Sitzung der Deutsch-Chinesischen Kommission Normung vom 3. bis zum
10. November 2023 statt, welche online durchgeführt wurde (vgl. Antwort zu
Frage 14).
d) Welche konkreten Ziele hat sich die DCKN für das Jahr 2024 gesetzt?
Die konkreten Ziele für den Austausch im Rahmen der DCKN für den
Zeitraum 2023 bis 2024 wurden im Rahmen der Sitzung im November 2023
gemeinsam festgelegt. Es wurde z. B. vereinbart das Thema „All Electric
Society“ gemeinsam weiter in der internationalen Normungsorganisation IEC zu
verankern und ein erstes Gespräch zum Bereich Batterierecycling zu führen.
e) Welche Leuchtturmprojekte von welchen Unternehmen wurden 2023
zur Förderung ausgewählt, und wie ist deren Umsetzungsstand (bitte
nach Leuchtturmprojekt einzeln aufschlüsseln)?
Im Rahmen der DCKN werden keine Leuchtturmprojekte von einzelnen
Unternehmen gefördert.
f) In welchem Verhältnis steht die DCKN zu anderen
Kooperationsinitiativen wie dem „Global Project Quality Infrastructure“ und dem
„Standardization Council 4.0“?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 14 und 15 verwiesen.
14. Welches Bundesministerium innerhalb der Bundesregierung betreut das
„Global Project Quality Infrastructure“ (GPQI), und welches Ressort ist
hier federführend?
Mit dem GPQI werden im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz als federführendem Ressort unter Beteiligung von
Wirtschaftsvertretern, Fachinstitutionen der Qualitätsinfrastruktur sowie Regierungsvertretern
aus den jeweiligen Partnerländern fachpolitische und technische Dialoge über
Fragen der Qualitätsinfrastruktur organisiert (Normung und Standardisierung,
Akkreditierung, Konformitätsbewertung, Messwesen, Produktsicherheit und
Marktüberwachung).
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Fortschritte des GPQI seit
Beginn der Legislatur 2021?
Im Multi-Stakeholder-Ansatz konnte mit den Partnerländern Brasilien, China,
Indien, Indonesien und Mexiko in verschiedenen Fragen der
Qualitätsinfrastruktur (QI) zuletzt ein gemeinsames Verständnis von Produktqualität und
-sicherheit hergestellt werden. Auch konkrete Veränderungen in den QI-
Systemen der Partnerländer konnten gemeinsam initiiert und entsprechend umgesetzt
werden (vgl. dazu gpqi.org).
b) Welche konkreten Ziele besitzt das GPQI für das Jahr 2024?
Konkrete Ziele des GPQI bestehen im Abbau technischer Handelshemmnisse
und können oftmals erst über einen Zeitraum mehrerer Jahre erreicht werden.
Auch variieren die Ziele in den einzelnen Partnerländern, die mit den
jeweiligen Stakeholdern gemeinsam identifiziert werden. Die Prozesse der
Zielfestlegung im Jahr 2024 und fortfolgend sind noch nicht abgeschlossen.
c) Wie häufig tritt das GPQI zusammen, und wann fand das letzte
Treffen statt?
Das GPQI koordiniert in der Regel bilaterale Jahressitzungen und nach Bedarf
fachpolitische, technische Dialogformate zwischen dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz und den entsprechenden Partnerinstitutionen in
den Ländern unter Einbeziehung der jeweiligen relevanten Stakeholder. Der
letzte Austausch fand im Rahmen der 11. Sitzung der Deutsch-Chinesischen
Kommission Normung vom 3. bis zum 10. November 2023 statt, welche online
durchgeführt wurde. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
15. Welches Bundesministerium innerhalb der Bundesregierung betreut das
„Standardization Council 4.0“, und welches Ressort ist hier
federführend?
Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz der federführende Ansprechpartner für das Standardization
Council Industrie 4.0“ (SCI 4.0). Das SCI 4.0 ist eine privatwirtschaftliche Initiative
der Normungsorganisationen DKE und DIN, der Verbände Bitkom, VDMA,
ZVEI und der Plattform Industrie 4.0. Träger des SCI 4.0 ist die DKE.
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Fortschritte des
„Standardization Council 4.0“ seit Beginn der Legislatur 2021?
Das SCI 4.0 fungiert als Plattform für die Belange der Normung und
Standardisierung im Bereich der Industrie 4.0 und ist selbst kein technischer Regelsetzer.
Die inhaltliche Arbeit wird durch Fachexpertinnen und -experten aus
Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Anwendern vorgenommen. Seit Beginn
der Legislatur 2021 konnten aus deutscher Sicht zentrale Elemente von
Industrie 4.0 in die internationale Normung eingebracht werden. Im Jahr 2023 wurde
die 5. Edition der deutschen Normungsroadmap Industrie 4.0 veröffentlicht.
b) Welche konkreten Ziele besitzt das „Standardization Council 4.0“ für
das Jahr 2024?
Im Jahr 2024 liegt der Fokus auf der Normungsarbeit zum Digitalen
Produktpass (DPP) basierend auf Prinzipien von Industrie 4.0 sowie der
Normungsarbeit zu Datenräumen auch unter Berücksichtigung regulatorischer
Entwicklungen, wie u. a. dem EU Data Act.
c) Wie häufig tritt das „Standardization Council 4.0“ zusammen, und
wann fand das letzte Treffen statt?
Die Arbeit des SCI 4.0 erfolgt in verschiedenen nationalen und europäischen
Gremien. Diese treffen sich je nach Thema in unterschiedlicher Häufigkeit.
16. Welches Bundesministerium innerhalb der Bundesregierung betreut das
„Strategieforum für Standardisierung“, und welches Ressort ist dort
federführend, und wie ist der Umsetzungsstand der einzelnen Ziele
(
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/XYZ/zusammenfassung-deut
sches-strategieforum-standardisierung.pdf?__blob=publicationFile&
v=10) des „Strategieforums für Standardisierung“?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat das „Deutsche
Strategieforum für Standardisierung“ gegründet und ist innerhalb der
Bundesregierung dafür federführend zuständig. Im Sinne eines strategisch
koordinierten und konsensualen Vorgehens der interessierten Kreise erarbeiten
Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger der Stakeholder-Gruppen der
Normung aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Politik möglichst
konkrete Handlungsempfehlungen. Die jeweilige Umsetzung obliegt den beteiligten
und relevanten Akteuren der Normung und ist je nach Maßnahme auch
unterschiedlichen Zeithorizonten unterworfen.
a) In welchem Umfang wurden die deutschen Delegationen im Bereich
Daten und Quantum vergrößert?
Der Bundesregierung liegen derzeit noch keine Informationen über
Änderungen in den Delegationen im Bereich Daten und Quantum vor.
b) Inwiefern wurde die Zusammenarbeit mit ETSI konkret verbessert?
Die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Institut für
Telekommunikationsnormen (ETSI) im Rahmen der KI-Normungsaktivitäten findet zwischen
technischen Expertinnen und Experten in Gremien der europäischen
Normungsorganisationen, im „Europäischen Komitee für Normung“ (CEN) und dem
„Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung“ (CENELEC), statt.
ETSI-Vertreterinnen und -Vertreter nehmen an den Sitzungen der technischen
Gremien sowie an der übergeordneten Koordination zwischen den
europäischen Normungsorganisationen teil. Ziel ist gemäß Normungsauftrag der
europäischen Kommission, ETSI-Arbeitsergebnisse in der europäischen KI-
Normung zu verwenden.
c) Wurden bereits Prüfkataloge und Prüfmethoden für Standards
entwickelt, und wenn ja, wie, und wo werden diese genutzt?
Die Arbeiten zu Prüfkatalogen und -methoden für Standards werden auf Ebene
der Stakeholder ausgeführt und laufen aktuell.
d) In welchem Ausmaß wurden bereits geeignete Strukturen für die
zukünftig im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) zuständigen
Notifizierungs- und Marktüberwachungsbehörden auf Bundesländerebene
geschaffen (bitte nach Bundesländern getrennt aufführen)?
Die Abstimmung über geeignete Strukturen für die zukünftig im Bereich KI
zuständige Notifizierungs- und Marktüberwachung hat begonnen.
e) Wurde die Einführung der steuerlichen Normungsförderung nach dem
Forschungszulagengesetz rechtlich geprüft, und wenn ja, wie lautete
das Ergebnis, und wird die Bundesregierung dieses öffentlich zur
Verfügung stellen?
Die rechtliche Prüfung einer etwaigen steuerlichen Normungsförderung im
Rahmen des Forschungszulagengesetzes erfolgt in Abstimmung der beteiligten
Ressorts der Bundesregierung und ist noch nicht abgeschlossen. Das Ergebnis
wird zu gegebener Zeit im „Deutschen Strategieforum für Standardisierung“
diskutiert und nach Möglichkeit öffentlich gemacht werden.
f) Welche konkreten Änderungen wurden an der projektbezogenen
Förderung vorgenommen, um die Einbindung von Interessen kleiner und
mittlerer Unternehmen in der Normung zu verbessern?
Das BMWK hat am Förderprogramm „WIPANO – Wissens- und
Technologietransfer durch Patente und Normen“ mit aktueller Förderperiode (2024 bis
2027) Anpassungen vorgenommen, damit auch KMU mit Erfahrungen in der
nationalen Normung sich erstmals oder weitergehend an der europäischen bzw.
internationalen Normung beteiligen können. Zeitgleich kann, wenn in
bestimmten Normungsgremien in den letzten drei Jahren nicht mitgearbeitet wurde, für
zwei dieser Gremien eine Förderung gewährt werden. Auch die Beauftragung
von geeigneten Dritten ist nunmehr möglich. Weitere Verbesserungen der
Projektförderung des Normungswesens erfolgen in Abhängigkeit verfügbarer
Bundeshaushaltsmittel.
g) Gab es einen Auf- und Ausbau von Schulungs-, Trainee- und
Mentoring-Programmen, und wenn ja, wie, und in welchen
Bildungseinrichtungen sind diese zugänglich?
Der Auf- und Ausbau von Schulungs-, Trainee- und Mentoring-Programmen ist
eine dauerhafte Aufgabe, auch um dem Fachkräftemangel in der Normung zu
begegnen. Dies wird insbesondere von den nationalen Normungsorganisationen
unterstützt. Es gibt bereits verschiedene Schulungs- und
Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Gastvorlesungen, Workshops und Konferenzen,
Expertenschulungen, e-Learning etc. Auch wurde eine Vorlesungsreihe „Strategische
Normung“ initiiert, die allen Berliner Hochschulen angeboten wurde und
derzeit an der TU Berlin gehalten wird. Im Rahmen der Kommission Mittelstand
bei DIN (KOMMIT) wurde ein Konzept für ein Mentoring Programm
erarbeitet, das im Laufe von 2024 sukzessive ausgerollt werden soll. Übersichten
relevanter Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten werden bei Bedarf bei
DIN und DKE angeboten.
h) Wurde bereits eine Informationskampagne in Auftrag gegeben, um die
Wirtschaft über den strategischen Wert der Normung aufzuklären, und
wenn ja, wann soll diese beginnen, welche Agentur wurde hiermit
beauftragt, und welches Budget ist hierfür veranschlagt?
Diese Handlungsempfehlung stellt eine Maßnahme mit mittelfristigem
Zeithorizont dar. Derzeit stehen der Bundesregierung dafür keine Mittel aus dem
Bundeshaushalt zur Verfügung.
i) Inwiefern wurden die Prozesse der Listung harmonisierter
Europäischer Normen überarbeitet, und welche konkreten Auswirkungen hat
dies in der Praxis?
Die Überarbeitung der Prozesse zur Listung harmonisierter europäischer
Normen stellen eine Handlungsempfehlung mit mittelfristigem Zeithorizont dar,
welche sich an alle beteiligten Stakeholder wendet. Die Arbeiten der im Juli
2023 abgeschlossenen Task Force der Europäischen Kommission und der
europäischen Normungsorganisationen haben bereits konkrete Verbesserungen
erbracht, an der auch Mitglieder des Strategieforums beteiligt waren.
Es wird im Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 20/10926 verwiesen.
17. Wie ist die Position der Bundesregierung zur von Huawei und China
vorgeschlagenen NewIP bzw. IPv6+, und welche konkreten Risiken könnten
sich aus Sicht der Bundesregierung durch eine Umsetzung für deutsche
Bürger ergeben?
Die Bundesregierung tritt für ein globales, offenes, freies und sicheres Internet
ein und bewertet auf dieser Grundlage laufend Vorschläge zur Verbesserung
und Weiterentwicklung des Internets insbesondere in internationalen Gremien.
Dabei wurden auch u. a. New IP und IPv6+ geprüft. Diese Beiträge waren aus
Sicht der Bundesregierung nicht konsensfähig, da sie viele Vorschläge zu
technischen Bereichen mit unklaren Formulierungen enthielten, die von den
Urhebern der Initiativen nicht hinreichend aufgeklärt werden konnten. Hierbei
bestand das Risiko, dass Methoden wie die willkürliche, undifferenzierte und
zentralisierte Überwachung, Filterung, Blockierung oder Diskriminierung von
Internetinhalten vereinfacht werden könnten.
18. Wie ordnet die Bundesregierung die digitalpolitische Zusammenarbeit
zwischen Russland und China sowohl im Rahmen der BRICS als auch
den Aufbau digitaler Infrastruktur im sog. Globalen Süden betreffend
ein?
China und Russland haben sich in ihrer Gemeinsamen Erklärung vom 4.
Februar 2022 zu einer deutlichen Intensivierung der Zusammenarbeit in allen
Bereichen bekannt. Hierzu zählt auch die digitalpolitische Zusammenarbeit. Für
Deutschland ist das Verhältnis zwischen China und Russland, insbesondere seit
dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, von unmittelbarer
sicherheitspolitischer Bedeutung. Gerade auch digitalpolitische Themen wie Künstliche
Intelligenz, Cybersicherheit, Digital Identity und Deep Fakes haben
diesbezüglich sicherheitspolitische Relevanz.
Gleichzeitig wird maßgeblich von China und Russland die Etablierung der
BRICS als Stimme des Globalen Südens vorangetrieben. Ein wichtiges
Instrument ist hierbei die Neue Entwicklungsbank (NDB), durch deren Schaffung
2014 sich der institutionelle Charakter der BRICS in den letzten Jahren deutlich
verändert hat. So bringt die NDB verstärkt Süd-Süd-Kooperationen in Form
von Infrastrukturmaßnahmen, auch im digitalen Bereich, voran.
Mit dem Ziel, das Potenzial der digitalen Transformation weltweit zu heben
und gleichzeitig kritische Abhängigkeiten zu vermeiden, setzt sich die
Bundesregierung für den Aufbau einer sicheren und nachhaltigen Infrastruktur ein.
Hierbei leisten auch die Global Gateway Initiative der EU-Kommission als
europäischer Beitrag zur G7 PGII zu wertebasierten, hochwertigen und
transparenten Infrastrukturpartnerschaften einen wichtigen Beitrag. Länder des
globalen Südens, etwa in Afrika, sind hierbei eine zentrale Zielregion für
europäische Infrastrukturfinanzierungen.
Auch bilateral intensiviert die Bundesregierung die digitalpolitische
Zusammenarbeit mit Staaten, die sich für das Modell der Multi-Stakeholder-
Governance sowie für demokratische Werte im digitalen Raum aussprechen. So
fördert die Bundesregierung beispielsweise das Engagement und die
Repräsentation von Partnerländern des Globalen Südens in relevanten Internet Governance
Foren sowie den gegenseitigen Kapazitätsaufbau und -ausbau und baut den
digitalpolitischen Austausch im Rahmen institutionalisierter Digitaldialoge aus.
Mit der gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung internationaler Standards
können zudem auch im Globalen Süden Entwicklungshemmnisse beseitigt,
Innovationen angeregt und das Wirtschaftswachstum nachhaltig gefördert
werden.
19. Wie viele Normierungsvorschläge haben deutsche Unternehmen bzw.
Delegationen seit 2022 in internationalen Gremien eingebracht (bitte
nach Gremien, Themenbereichen und Jahr aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
20. Wie viele Standardpatente haben deutsche Unternehmen bzw.
Delegationen seit 2022 angemeldet (bitte für jedes Jahr aufschlüsseln)?
Der Begriff „Standardpatente“ existiert aus patent- und kartellrechtlicher Sicht
nicht. Bei der Einreichung einer Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und
Markenamt (DPMA, vgl.
www.dpma.de/dpma/veroeffentlichungen/statistiken/
patente/) wird diese unabhängig davon, ob die Erfindung standardessentiell
sein soll oder nicht, wie alle anderen Anmeldungen auf Patentfähigkeit geprüft.
Die Prüfung auf Patentfähigkeit erfolgt nach den Vorgaben des Patentgesetzes
und ist unabhängig von der Frage einer möglichen Standardessentialität. Da
standardessentielle genauso wie nicht-standardessentielle Patente abhängig
vom technischen Inhalt denselben Klassen der Internationalen
Patentklassifikation (IPC) zugeordnet werden, besteht auch über IPC-Klassen keine
Zählmöglichkeit.
21. Wie konkret unterstützt die Bundesregierung deutsche Unternehmen in
bilateralen Normierungsdialogen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/9953)?
a) Ist diese Unterstützung institutionalisiert, und wenn ja, in welcher
Form?
b) Was sind die konkreten Ergebnisse dieser Unterstützung aus Sicht
der Bundesregierung?
Die Fragen 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich unterstützt die Bundesregierung deutsche Unternehmen in
bilateralen Normungsdialogen im Sinne einer fachpolitischen Flankierung, auch da
den Unternehmen häufig dadurch in den Partnerländern der Zugang zu
Regierungsvertretungen und oftmals staatlich oder halbstaatlich organisierten
Fachinstitutionen erleichtert und so der mögliche Abbau von konkreten technischen
Handelshemmnissen unterstützt wird.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 sowie 13 bis 16 verwiesen.
22. Wie konkret hat die Bundesregierung innerhalb des Internet-Governance-
Forums seit Beginn der Legislatur internationale Standardisierung
thematisiert?
a) Welche Position nahm die Bundesregierung in diesem Rahmen zu
internationaler technologischer Standardisierung ein?
b) Wurden hierbei zivilgesellschaftliche Interessen miteinbezogen, und
wenn ja, wie konkret?
c) Wurden hierbei Interessen von kleinen und mittelständischen
Unternehmen miteinbezogen, und wenn ja, wie konkret?
d) Welche Kooperationen fanden seit Beginn der Legislatur im Rahmen
dieses Gremiums mit China oder chinesischen Unternehmen zum
Thema internationale Standardisierung statt?
Die Fragen 22 bis 22d werden gemeinsam beantwortet.
Das Internet Governance Forum (IGF) ist keine Normungs- und
Standardisierungsorganisation und das Mandat des IGF sieht keine Entscheidungsfunktion
für das IGF vor. Es fanden seit Beginn der Legislatur im Rahmen des IGF keine
Kooperationen mit China oder chinesischen Firmen zum Thema internationale
Standardisierung statt.
Die Bundesregierung wirbt für eine breite Teilnahme deutscher Stakeholder,
inklusive der Zivilgesellschaft, Parlamentariern, der technischen Community und
der Wirtschaft. Das Internet Governance Forum Deutschland (IGF-D) dient als
nationales Austauschformat für alle interessierten Stakeholder. Auch hier bringt
sich die Bundesregierung aktiv ein.
23. Wie konkret hat die Bundesregierung innerhalb der Gruppe der Sieben
(G7) seit Beginn der Legislatur internationale Standardisierung
thematisiert?
a) Welche Position nahm die Bundesregierung in diesem Rahmen zu
internationaler technologischer Standardisierung ein?
b) Wurden hierbei zivilgesellschaftliche Interessen miteinbezogen, und
wenn ja, wie konkret?
c) Wurden hierbei Interessen von kleinen und mittelständischen
Unternehmen miteinbezogen, und wenn ja, wie konkret?
Die Fragen 23 bis 23c werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der G7 Digital and Tech Working Group (DTWG) wurde
internationale Standardisierung bisher unter allen G7-Präsidentschaften während der
aktuellen Legislaturperiode thematisiert. Unter deutscher G7-Präsidentschaft
(2022) waren Normung und Standardisierung Schwerpunktthemen.
Die Bundesregierung verfolgt in diesem Rahmen das Ziel, die Zusammenarbeit
mit internationalen Handelspartnern zu stärken, um die Entwicklung
industriegetriebener, freiwilliger und konsensbasierter Standards zu unterstützen, die auf
integrativen Multi-Stakeholder-Ansätzen basieren und offenen, demokratischen
Werten und Prinzipien entsprechen (vgl. dazu Antwort zu Frage 4).
Die Bundesregierung unterstützt die Einbeziehungen von Stakeholdern,
einschließlich der Zivilgesellschaft sowie kleiner und mittelständischer
Unternehmen, und ihren Interessen im Rahmen der G7.
Grundsätzlich können sich Akteure und Organisationen über Formate wie die
Business 7 (B7) und Civil 7 (C7) untereinander vernetzen und mit der G7 in
einen Dialog treten. Im April 2022 organisierte die Bundesregierung unter
deutscher G7-Präsidentschaft einen Multi-Stakeholder-Expertenworkshop unter
dem Titel „Strengthening G7 Coordination on Supporting International
Standardization for the Digital and Green Transformations“. Darauf aufbauend
organisierte die Bundesregierung im September 2022 die G7 Multi-Stakeholder-
Konferenz „Standardization – a strategic instrument for climate action and the
global digital energy transition“. Dabei spielte auch der Themenkomplex der
stärkeren Beteiligung und der Aus- und Weiterbildung in der Normung von
kleinen und mittelständischen Unternehmen eine Rolle.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
24. Wie konkret hat die Bundesregierung innerhalb der Gruppe der Zwanzig
(G20) seit Beginn der Legislatur internationale Standardisierung
thematisiert?
a) Welche Position nahm die Bundesregierung in diesem Rahmen zu
internationaler technologischer Standardisierung ein?
b) Wurden hierbei zivilgesellschaftliche Interessen miteinbezogen, und
wenn ja, wie konkret?
c) Wurden hierbei Interessen von kleinen und mittelständischen
Unternehmen miteinbezogen, und wenn ja, wie konkret?
d) Welche Kooperationen fanden seit Beginn der Legislatur im Rahmen
dieses Gremiums mit China zum Thema internationale
Standardisierung statt?
Die Fragen 24 bis 24d werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der G20 Digital Economy Working Group (DEWG) war bzw. ist
das Thema Standardisierung unter der indonesischen (2022), indischen (2023)
und brasilianischen (2024) G20-Präsidentschaft kein Schwerpunktthema. Bei
der Diskussion des Schwerpunktthemas grenzüberschreitende Datenflüsse
unter der indonesischen G20-Präsidentschaft hatte Deutschland betont, dass ein
stärkerer Fokus auf den Aspekt der Standardisierung in diesem Rahmen
wünschenswert wäre. Der Aspekt wurde jedoch nur teilweise aufgegriffen. Insoweit
ist zu diesem Thema die Einbeziehung der Zivilgesellschaft bzw. der kleinen
und mittelständischen Unternehmen nicht über die üblichen Dialogformate
(Civil 20, Business 20) erfolgt.
25. Hat die Bundesregierung eine eigene, einheitliche, ressortübergreifende
und konkrete strategische Zielsetzung zur Standardisierungs- und
Normierungspolitik, und wenn ja, wie lautet diese?
Normung und Standardisierung sind sowohl auf nationaler, europäischer wie
auch internationaler Ebene grundsätzlich privatwirtschaftlich getragen und
organisiert. In Deutschland ist die öffentlich-private Partnerschaft zwischen Staat
und Normungsorganisationen durch den Normungsvertrag (1975) geregelt, auf
der europäischen Ebene zwischen dem Gesetzgeber und den europäischen
Normungsorganisationen durch den Neuen Rechtsrahmen (NLF) und die EU-
Normungsverordnung 1025/2012. Insofern unterstützt die Bundesregierung die
zuletzt unter Beteiligung aller an der Normung interessierten Kreise erarbeitete
und 2017 veröffentlichte Deutsche Normungsstrategie. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 16 verwiesen.
26. Haben Vertreter der Bundesregierung am ICANN-Meeting (ICANN =
Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) 2023 in
Hamburg teilgenommen, und welche Rolle nehmen Organisationen wie das
ICANN nach Auffassung der Bundesregierung in der internationalen
Standardisierungs- und Normierungspolitik ein?
Die Bundesregierung ist im Regierungsbeirat der ICANN vertreten und hat mit
einer Delegation am ICANN78 Annual General Meeting in Hamburg vom 21.
bis 26. Oktober 2023 teilgenommen.
ICANN ist anders als z. B. die Internet Engineering Task Force (IETF) keine
Organisation, die Internet-Standards selbst erarbeitet. ICANN ist eine auf dem
Multi-Stakeholder-Modell basierende Organisation, die für die grundlegende
Koordinierung des Systems der weltweit eindeutigen
Identifizierungskennungen des globalen Internets zuständig ist. Dazu gehört die grundlegende
Verwaltung des Domain Name System (DNS) sowie der Nummern im Internet (IP-
Adressen, AS-Nummern).
27. Wie konkret hat die Bundesregierung innerhalb der Gruppe der Zwanzig
seit Beginn der Legislatur internationale Standardisierung thematisiert?
a) Welche Position nahm die Bundesregierung in diesem Rahmen zu
internationaler technologischer Standardisierung ein?
b) Wurden hierbei zivilgesellschaftliche Interessen miteinbezogen, und
wenn ja, wie konkret?
c) Wurden hierbei Interessen von kleinen und mittelständischen
Unternehmen miteinbezogen, und wenn ja, wie konkret?
d) Welche Kooperationen fanden seit Beginn der Legislatur im Rahmen
dieses Gremiums mit China zum Thema internationale
Standardisierung statt?
Die Fragen 27 bis 27d werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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