Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann,
Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/10941 –
Linksextremistische Zellen in Deutschland und mögliche Anschlagsgefahren
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Recherchen von NDR und WDR ergaben, dass die Zahl der untergetauchten
Linksextremisten in Deutschland auf rund 20 Personen angestiegen ist. Dabei
soll ein Großteil der rund 20 Linksextremisten, die sich bewusst für ein Leben
im Untergrund entschieden haben, aus dem Umfeld der Gruppe der Leipziger
Extremistin Lina E. stammen. Laut Sachsens Innenminister Armin Schuster ist
die Zahl der Untergetauchten allein rund um Lina E. „eine neue Dimension“.
„Die Taten sind so schwerwiegend, dass als Nebenfolge sogar der Tod eines
Menschen nicht ausgeschlossen werden kann“, so Armin Schuster.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll in einer internen
Gefährdungsanalyse seine Warnung im Bereich Linksextremismus deswegen verstärkt haben:
Die Verfassungsschützer sehen demnach erhärtete Anhaltspunkte für eine im
Untergrund operierende Zelle. Demnach würden die Untergetauchten
weiterhin Aktionen ausführen, obwohl die Behörden ihre Ermittlungen bereits
intensiviert hätten (
www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/Zahl-untergetauchter-
Linksextremisten-steigt-,pressemeldungndr24140.html).
Was die Sicherheitsbehörden nach einem anderen Bericht ergänzend besorgt,
ist, dass sich im vergangenen Jahr Gruppen der linksextremen Szene offenbar
besser vernetzt haben. In Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz
hätten sich unterschiedliche Antifa-Gruppierungen zu einer
„Antifaschistischen Aktion Süd“ (Antifa Süd) zusammengeschlossen, um Rechtsextremen
nach eigenen Angaben „mit gebündelten Kräften den Kampf“ anzusagen.
Fernziel soll eine bundesweite Antifa sein (
www.tagesschau.de/investigativ/n
dr-wdr/linksextremisten-untergrund-100.html).
1. Wie viele Linksextremisten sind derzeit untergetaucht, und wie viele
gelten jeweils als gewaltbereit und sind als „Gefährder“ oder „relevante
Person“ eingestuft (bitte neben dem Geschlecht auch nach einer etwaigen
Zugehörigkeit zur Gruppe um Lina E. aufschlüsseln)?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bewertet derzeit 14
Linksextremisten, davon fünf weiblich und neun männlich, als „untergetaucht“. Alle
Untergetauchten werden dem gewaltorientierten Linksextremismus zugeordnet.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/11154
20. Wahlperiode 22.04.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 22. April 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zum größten Teil gehören sie der in der Fragestellung beschriebenen Struktur,
dem Netzwerk „Antifa-Ost“, an.
Zur Frage der Anzahl der gewaltorientierten Personen im Phänomenbereich
Linksextremismus wird auf die immer noch aktuelle Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 40 des Abgeordneten Stephan Brandner auf
Bundestagsdrucksache 20/10926 verwiesen. Darüber hinaus sind derzeit im
Phänomenbereich der PMK -links- neun Gefährder und 75 Relevante Personen
eingestuft.
2. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die in der
Vorbemerkung der Fragesteller angesprochene linksextremistische
Untergrundzelle, und gibt es Hinweise, dass diese Zelle mit weiteren
linksextremistischen Untergrundzellen in Deutschland vernetzt ist (bitte weiter
ausführen)?
3. Welche genauen Gefahren gehen von dieser Untergrundzelle (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) aus, und betreffen diese das gesamte
Bundesgebiet sowie das Ausland?
4. Gibt es weitere derartige im Untergrund operierende Zellen, und wenn ja,
wie viele, und in welchen Bundesländern?
Die Fragen 2 bis 4 werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die gegenwärtige Existenz von
linksextremistischen Untergrundzellen. Auch wurden – im Gegensatz zur
Behauptung in der Vorbemerkung der Fragesteller − in keiner internen
Gefährdungsanalyse des BfV diesbezügliche „erhärtete Anhaltspunkte“ festgestellt.
Zehn der 14 untergetauchten Linksextremisten werden im konkreten
Zusammenhang mit den Überfällen auf von diesen als Rechtsextremisten ausgemachte
Personen am 9. und 10. Februar 2023 beim „Tag der Ehre“ in Budapest
polizeilich gesucht. Konkrete Erkenntnisse, dass die gesuchten Akteure nach den
Geschehnissen im Februar 2023 als Gruppe aus dem Untergrund heraus weitere
linksextremistische Gewalttaten begangen hätten, liegen der Bundesregierung
nicht vor. Generell ist das gewaltbereite linksextremistische Spektrum geprägt
von Vernetzung und persönlichen Kennverhältnissen in weite Teile der Szene
hinein. Dies gilt auch für die derzeit untergetauchten Linksextremisten.
Diesbezüglich birgt der fortgesetzte Verbleib dieser Personen in der Illegalität ein
erhebliches Radikalisierungspotential.
5. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ihr intensives
sicherheitsbehördliches Vorgehen im „Kampf gegen Rechts“, zu einer Überlastung
der Sicherheitsbehörden führt und damit zu einer unzureichenden
Bekämpfung und Aufklärung zu Lasten linksextremistischer Aktivitäten in
Deutschland geht (siehe dazu
https://jungefreiheit.de/politik/2024/afd-be
obachtung-ueberlastet-bayerns-verfassungsschutz/)?
Die Bundesregierung kann eine Überlastung im Sinne der Fragestellung
ausschließen. Sie tritt gemeinsam mit den Bundessicherheitsbehörden allen
verfassungsfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen und nimmt dabei alle
extremistischen Phänomenbereiche und deren jeweilige Besonderheiten
lageangemessen und bedarfsgerecht in den Blick.
6. Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit interne Beschwerden oder
Warnungen erhalten, dass Defizite in Bezug auf den Einsatz von
personellen Kapazitäten zur Bekämpfung und Aufklärung linksextremistischer
Szenen bestehen, und hält sie die personelle Ausstattung in diesem
Bereich nach wie vor für ausreichend (bitte ggf. auch nach Bundesbehörde
aufschlüsseln, wenn es solche Eingaben gegeben hat)?
Das BfV sammelt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags gemäß § 3 Absatz 1
Nummer 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) Informationen
über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
gerichtet sind und wertet diese aus. In diesem Zusammenhang stellt die
Personalausstattung des BfV im Bereich des Linksextremismus die
Aufgabenerfüllung im Rahmen dieser gesetzlichen Befugnisse und Zuständigkeiten sicher.
Auch das Bundeskriminalamt (BKA) stellt seine Reaktionsfähigkeit mit Blick
auf die Vielzahl weltweiter Krisen und Konflikte und deren Auswirkungen auf
die Anzahl und Qualität politisch motivierter Straftaten aus allen
Phänomenbereichen in Deutschland – im Bedarfsfall gebündelt und flexibel eingesetzt –
sicher.
Die Bundespolizei ist bezüglich der Herausforderungen bei der Bekämpfung
aller Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität (PMK)
innerhalb ihrer gesetzlichen Aufgabenzuweisung strukturell und personell
angemessen und bedarfsgerecht aufgestellt.
Darüber hinaus verfügt die Bundesregierung über keine Erkenntnisse im Sinne
der Fragestellung.
7. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es eine zunehmende
Vernetzung linksextremistischer Gruppierungen im süddeutschen Raum mit
dem Zweck der Gründung einer „Antifa Süd“ gibt und die Szene
insgesamt langfristig eine bundesweit operierende Antifa anstrebt?
a) Wenn ja, seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von diesen
jeweiligen Vernetzungsaktivitäten?
b) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Ziel dieser
Vernetzungsvorhaben, und welche Rolle spielt dabei der Einsatz von
Gewalt gegen politische Gegner?
d) Wie weit sind diese Vernetzungsbestrebungen nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils in Bezug auf die Antifa Süd und eine
bundesweite Antifa vorangeschritten?
Die Fragen 7 bis 7b und 7d werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat davon Kenntnis, dass Anfang 2022 die Gründung der
„Antifaschistischen Aktion Süd“ („Antifa Süd“) aus acht gewaltorientierten
linksextremistischen Gruppierungen aus Baden-Württemberg, Bayern und
Rheinland-Pfalz bekannt gegeben wurde. Das zentrale Ziel der „Antifa Süd“
besteht eigenen Angaben zufolge darin, „antifaschistische“ Kräfte stärker zu
bündeln, um gegen „Faschisten“ auch „überregional schlagkräftig zu
intervenieren“. Die Akteure wollen eine „Antifaschistische Aktion“, „die öffentlich
wahrnehmbar ist, weil sie mit einer Stimme spricht, die bundesweit organisiert
und lokal verankert ist“. Durch die „direkte Konfrontation des Gegners“ will
die „Antifa Süd“ „Rechte und Faschist:innen handlungsunfähig machen“ und
befürwortet hierfür implizit auch den Einsatz von Gewalt. Als Fernziel strebt
die „Antifa Süd“ ihrer Gründungserklärung zufolge eine bundesweite
„Antifaschistische Aktion“ an, die militant und klandestin zusammenarbeitet – bereit
„für den Kampf gegen den Staat“, wofür die Gründung des
Zusammenschlusses mit Gruppierungen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern ein
erster Schritt sein soll. Mit Blick auf die Reichweite der
Vernetzungsbemühungen sind der Bundesregierung die bestehenden Ortsgruppen des
Zusammenschlusses bekannt, die auf der Homepage der „Antifa Süd“ benannt werden.
Über weitergehende Erkenntnisse im Sinne dieser Fragestellung verfügt die
Bundesregierung nicht.
c) Liegen der Bundesregierung über das Bundeskriminalamt
strafrechtliche Einschätzungen bzw. Bewertungen dazu vor, insbesondere
hinsichtlich der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß §§ 113 I,
IV, 22, 12 I des Strafgesetzbuches (StGB)?
Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
e) Sind am jetzigen Vernetzungsvorhaben Antifa Süd Gefährder oder
relevante Personen beteiligt, und wenn ja, wie viele?
Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung.
f) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Bestrebungen im Hinblick auf
die Frage, ob es nicht doch zumindest Antifa-Ableger als feste
Gruppierung beziehungsweise Organisation gibt?
Eine „Antifaschistische Aktion“ bzw. „Antifa“ im Sinne einer einheitlichen,
bundesweit agierenden, klar umgrenzten und strukturell auf Dauer verfestigten
Organisation dieses Namens ist der Bundesregierung weiterhin nicht bekannt.
Entsprechend sind ihr im Sinne der Fragestellung auch keine „Ableger“ einer
solchen Organisation bekannt. Zu verfestigten regionalen Gruppierungen, die
sich unter den Begriffen „Antifa“ oder „Antifaschistische Aktion“
zusammenfinden bzw. diese als Namensbestandteil tragen, wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu den 7, 7a, 7b und 7d verwiesen.
g) Handelt es sich bei der Antifa Süd um eine Gruppierung, die auch
einem Vereinsverbot unterliegen kann (
https://antifa-sued.org/uber-un
s/gruendungserklaerung/)?
Die Bundesregierung äußert sich im Hinblick auf Rechtsakte nach dem
Vereinsgesetz grundsätzlich nicht zu etwaigen Verbotsüberlegungen oder dem
Vorliegen bzw. Nicht-Vorliegen diesbezüglicher Voraussetzungen, unabhängig
davon, ob hierzu im Einzelfall überhaupt Anlass besteht. Sie tut dies deshalb
nicht, um den Erfolg etwaiger operativer Maßnahmen im Einzelfall nicht zu
gefährden.
h) Gibt es Hinweise, von welchem Ort oder Bundesland aus diese
Vernetzungsbestrebungen federführend organisiert werden und wie viele
Personen als Hauptverantwortliche dahinterstehen (bitte ausführen)?
Die „Antifaschistische Aktion Süd“ („Antifa Süd“) besteht aus acht
gewaltorientierten linksextremistischen Gruppierungen aus den Bundesländern Baden-
Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz. Die Namen dieser einzelnen
Gruppierungen sind auf der Website des Zusammenschlusses abrufbar. Diese
enthalten die Ortsangaben Karlsruhe, Mannheim, München, Rems-Murr, Stuttgart,
Südliche Weinstraße, Tübingen und Villingen-Schwenningen. Zur Anzahl der
verantwortlichen Personen im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die linksextremistischen Aktivitäten
insgesamt in Deutschland, und sieht sie eine Eskalation im Vergleich zu
den Vorjahren
a) im Hinblick auf die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt gegen
politische Gegner,
Die vom Linksextremismus ausgehenden Gefahren für die freiheitliche
demokratische Grundordnung sind aus Sicht der Bundesregierung weiterhin hoch.
Die Zahl gewaltorientierter Linksextremisten hat in den letzten Jahren
zugenommen, bestehende Netzwerke haben sich verfestigt, radikalisieren sich und
es bilden sich neue militante Gruppierungen.
Insgesamt hat sich die Gefahr für schwere Gewalttaten gegen Personen, die
dem politischen Gegner zugeschrieben werden, zuletzt nochmals erhöht.
Politische Gegner sind für gewaltbereite Linksextremisten vor allem von ihnen so
bezeichnete „Faschisten“, worunter sie neben tatsächlichen oder als solchen
ausgemachten Rechtsextremisten auch den Staat und vor allem seine Polizei
fassen. So richten sich die meisten Straf- und Gewalttaten von
Linksextremisten gegen als solche ausgemachte Rechtsextremisten und die Polizei. Vor allem
im „antifaschistischen Kampf“ gewaltbereiter Linksextremisten sind Brutalität
und Gewaltbereitschaft stark ausgeprägt.
Ebenso erhöht hat sich die Gefahr für Angriffe auf Unternehmen und kritische
Infrastrukturen. Die in diesem Kontext von Linksextremisten verursachten
Sach- und Folgeschäden liegen jährlich in mehrstelliger Millionenhöhe.
b) im Hinblick auf Anschlagsversuche auf Politiker, die Leib und Leben
in ernsthafter Weise gefährden können,
Politikerinnen und Politiker bzw. ihre Parteiveranstaltungen und -einrichtungen
werden immer wieder zum Ziel gewaltbereiter Linksextremisten. Diese werden
bis auf die kommunale Ebene von Linksextremisten attackiert. Die Angriffe
können sich pauschal gegen eine Partei als solche, einzelne Personen, Themen
oder Positionen richten, wobei häufig lokale Sachverhalte oder Ereignisse zur
Tat motivieren. Diese können ein entschiedenes öffentliches Auftreten
einzelner Politikerinnen und Politiker gegen den (gewaltorientierten)
Linksextremismus sein, aber auch einzelne missliebige wirtschafts-, klima-,
verteidigungsoder migrationspolitische Entscheidungen. Als Reaktion kommt es zu
Sachbeschädigungen an Parteibüros, zur Störung von Parteiveranstaltungen und
teilweise auch zu verbalen Anfeindungen gegen einzelne Personen auf
linksextremistischen Plattformen wie „de.indymedia“. Bei öffentlichen Auftritten wie vor
allem im Wahlkampf sind auch direkte körperliche Angriffe auf Politikerinnen
und Politiker zu verzeichnen sowie Angriffe von Linksextremisten auf das
Eigentum der angefeindeten Personen in ihrem privaten Umfeld.
c) in Bezug auf Vernetzungen ins Ausland und gemeinsamer Aktivitäten
(bitte diese Aktivitäten möglichst genau aufschlüsseln), und
Die Vernetzung mit ideologisch Gleichgesinnten im In- und Ausland hat eine
lange Tradition und ist immanentes Merkmal des Linksextremismus. Deutsche
Linksextremisten bemühen sich um den Aufbau möglichst vielfältiger
Kontakte, aus denen sich auf verschiedenen Ebenen auch strategische Ansätze der
Zusammenarbeit entwickeln können. Auf diese Weise entsteht ein umfangreiches
Kontaktspektrum – verbunden mit wechselseitigen Reisebewegungen und
Teilnahmen an Veranstaltungen. Dies gilt sowohl für den anarchistischen als auch
den autonomen Linksextremismus. Die grenzüberschreitende Vernetzung führt
dazu, dass insbesondere auf staatliche Maßnahmen gegen Linksextremisten in
anderen Staaten regelmäßig mit Solidaritätsbekundungen und -aktionen bis hin
zu Straftaten reagiert wird. Neben der anlassbezogenen Mobilisierung gegen
internationale Großereignisse agieren Linksextremisten − zuletzt
länderübergreifend zunehmend − auch in klandestinen Aktionszellen mit dem Ziel,
gemeinsam Straf- und Gewalttaten innerhalb und außerhalb Deutschlands zu
begehen.
d) in Bezug auf mögliche Unterwanderungen von
Klimaprotestgruppierungen?
Mit ihrem vorgeblichen Engagement für den Klimaschutz versuchen
Linksextremisten demokratische Diskurse zu verschieben, diese um ihre eigenen
ideologischen Positionen zu ergänzen, gesellschaftlichen Protest zu
radikalisieren sowie den Staat und seine Institutionen zu delegitimieren. In diesem
Zusammenhang versuchen gewaltorientierte Linksextremisten mithilfe von
Aktionsbündnissen Einfluss auf Klimaproteste zu nehmen. In Ablehnung des
staatlichen Gewaltmonopols werden dabei von Linksextremisten Begrifflichkeiten
wie „ziviler Ungehorsam plus“ und „friedliche Sabotage“ diskutiert. Damit soll
unter anderem die Sabotage kritischer Infrastrukturen legitimiert und als
Aktionsform in der Klimaprotestbewegung etabliert werden.
Zuletzt haben sich auch in diesem Spektrum neue linksextremistische militante
Gruppierungen oder Kampagnen gegründet. Beispielsweise forcieren
Linksextremisten mit der Anfang 2023 neu initiierten Mitmachkampagne „Switch off
– the system of destruction“ (kurz: „Switch off“) eine Verbindung des
klassischen linksextremistischen Aktionsfelds „Antikapitalismus“ mit
klimapolitischen Themen. Das Label „Switch off“ wurde inzwischen in zahlreichen
Erklärungen zu Sachbeschädigungen und Brandstiftungen mit zum Teil erheblichen
Schadenssummen verwendet. Auf der Website der Kampagne werden allein für
2023 über 50 Straftaten in Deutschland aufgeführt. Diese richteten sich unter
anderem gegen Geothermieleitungen, Funk- und Sendemasten, Messstationen
für einen Windpark, mehrere Baufahrzeuge, Autohäuser, Forstmaschinen, einen
Golfclub, Ladesäulen für Elektroautos, diverse Kabelschächte sowie gegen
Parteibüros von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahren, die durch Doxxing-
Aktivitäten der linksextremistischen Szene im Hinblick auf Polizei-,
Feuerwehr, Rettungskräfte, die Justiz und auch Politiker sowie deren
Angehörige entstehen, und kann sie im Hinblick auf diese Angriffsziele und
§ 126a StGB eine Aufschlüsselung vornehmen (bitte nach Jahren seit der
Einführung des § 126a StGB aufschlüsseln)?
Doxing – von Linksextremisten zumeist als „Outing“ bezeichnet – gehört zum
ständigen Repertoire der linksextremistischen Szene. Vor allem tatsächliche
oder als solche ausgemachte Rechtsextremisten sollen hierbei durch
Internetbeiträge, Plakate oder Briefkasteneinwürfe in ihrem Umfeld als „Nazis“
bekannt gemacht und sozial geächtet werden. Auch Angehörige von Polizei und
Justiz werden immer wieder von Linksextremisten auf ihren einschlägigen
Plattformen „geoutet“. Auf diese Weise wird anderen Linksextremisten die
Möglichkeit eröffnet, selbst gegen diese Personen vorzugehen. So sind
„Outings“ häufig mit mehr oder minder verklausulierten Aufrufen zu Straf- und
Gewalttaten gegen die Betroffenen verbunden. Hierdurch wird ein
Bedrohungsszenario aufgebaut und die „geoutete“ Person eingeschüchtert, da diese
jederzeit mit einem Angriff auf sich oder ihr Eigentum rechnen muss. Zum Teil
kommt es im Nachgang von „Outings“ zu Brandstiftungen an Fahrzeugen,
Sachbeschädigungen oder gewaltsamen Überfällen auf „geoutete“ Personen.
Seit Einführung des § 126a des Strafgesetzbuchs (StGB) im Jahr 2021 wurden
insgesamt 90 diesbezügliche Delikte im Phänomenbereich PMK -links- erfasst.
Eine automatisierte Beauskunftung zu bestimmten Angriffszielen im Sinne der
Fragestellung ist der Bundesregierung nicht möglich, weil Berufe bzw.
Berufsgruppen in der zugrundeliegenden Fallzahlendatenbank grundsätzlich nicht
abgebildet werden.
Eine manuelle Auswertung der Fälle der Jahre 2021 bis 2023 (Stichtag: jeweils
31. Januar des Folgejahres) und 2024 (Abfragedatum: 10. April 2024) mit
Nennung des § 126a StGB als Zähl- oder Nebendelikt erbrachte für den
Phänomenbereich PMK -links- das in untenstehender Tabelle ersichtliche Ergebnis. Die
Fallzahlen aus dem laufenden Jahr 2024 haben dabei vorläufigen Charakter und
können durch Nach-/Änderungsmeldungen teils erheblichen Veränderungen
unterworfen sein.
Jahr Gesamt Polizeiangehörige Justizangehörige Parteiangehörige bzw. deren Angehörige
2021 6 0 0 1
2022 27 2 0 7
2023 50 2 2 14
2024 7 0 0 5
Im Rahmen der manuellen Auswertung wurden keine Fälle in Bezug auf
Rettungs- bzw. Feuerwehrkräfte festgestellt.
10. Sieht die Bundesregierung einen besonderen weitergehenden
Handlungsbedarf, um Oppositionskräfte in Deutschland vor dem Hintergrund
anstehender Wahlen ausreichend vor politisch motivierten gewaltsamen
Übergriffen zu schützen (vgl. dazu die Anzahl an Gewalttaten, die
nahezu immer deutlich überwiegend gegen AfD-Repräsentanten ausgeübt
werden (Antwort zu Frage 4 (mit Anlage) auf
Bundestagsdrucksache 20/10177), und wie begründet sie ihre Antwort speziell auch im
Hinblick auf die AfD?
11. Wird die Bundesregierung die Thematik des ausreichenden Schutzes
(Frage 10) mit den Ländern erörtern, wenn nein, warum nicht, und wenn
ja, wann?
Die Fragen 10 und 11 werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Dem BKA obliegt gemäß § 6 des Bundeskriminalamtgesetzes der
Personenschutz für die Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes. Der Schutzauftrag
umfasst damit unter anderem auch die Mitglieder des Deutschen Bundestages
und somit die Mitglieder aller im Bundestag vertretenen Fraktionen/Gruppen,
unabhängig von ihrer Rolle als Regierungs- oder Oppositionsfraktion. Dabei
erfolgen die erforderlichen Schutzmaßnahmen grundsätzlich in Abhängigkeit
der individuellen Gefährdung der durch das BKA zu schützenden Personen,
welche im Einzelfall geprüft wird. Neben den erforderlichen Maßnahmen des
BKA können weitere Schutzmaßnahmen für durch das BKA zu schützende
Personen durch die örtlich zuständigen Landespolizeidienststellen ergänzt
werden. Schutzmaßnahmen für andere zu schützende Personen führen die Länder
in eigener Zuständigkeit nach den jeweiligen Landespolizeigesetzen durch,
beispielsweise bei Mitgliedern des Europäischen Parlamentes, Mitgliedern der
Landtage, Kommunalpolitikern, anderen politischen Amtsträgern oder
gefährdeten Privatpersonen. Zu den Schutzmaßnahmen für die durch das BKA zu
schützenden Personen findet mit den Bundesländern ein regelmäßiger
Informationsaustausch statt.
Im BfV werden Informationen zu Angriffen gegen Politiker bzw. Amts- und
Mandatsträger sowie politische Parteien und deren Einrichtungen, die von
extremistischen Bestrebungen der verschiedenen Phänomenbereiche ausgehen,
gesammelt und ausgewertet. Diesbezüglich steht das BfV kontinuierlich sowie
anlassbezogen in Kontakt mit den jeweils betroffenen Landesbehörden für
Verfassungsschutz. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der hier
vorgenommenen Auswertung den Landesbehörden zur Verfügung gestellt. Die
Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung des BfV und der
Zuständigkeit der jeweiligen Landesbehörden.
Im Januar 2024 wurde zudem die bundesweite Ansprechstelle für kommunal
Aktive eingerichtet, um dem Anfeindungsgeschehen, insbesondere im
kommunalpolitischen Betrieb, entgegenzutreten. Sie wird künftig als Lotse informieren
und beraten sowie zu einer verbesserten Kommunikation zwischen
Sicherheitsbehörden, Justiz und Verwaltung zum Schutz der Betroffenen beitragen. Der
betroffenen Zielgruppe soll bedarfsgerecht schnelle Orientierung und
Verweisberatung auf Maßnahmen in den Ländern sowie auf Bundesebene angeboten
werden. Zudem soll damit eine bessere Vernetzung sämtlicher Akteure erreicht
werden. Die Ansprechstelle ist grundlegend neutral und stellt somit für alle
betroffenen politisch Aktiven ein Angebot dar.
12. Wie viele rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten wurden gegen
tatsächliche oder vermeintliche Linksextremisten und wie viele
linksextremistische Gewaltdelikte gegen tatsächliche oder vermeintliche
Rechtsextremisten jeweils in den Jahren 2019, 2021, 2022 und 2023 verübt?
Eine automatisierte Beauskunftung aus der zugrundeliegenden
Fallzahlendatenbank heraus ist nicht möglich, da die politische Orientierung eines Opfers einer
Straftat darin nicht kategorisch erfasst wird. Hilfsweise wurden zur
Beantwortung der Fragestellung die Gewaltdelikte im Phänomenbereich PMK -links- im
Unterthemenfeld (UTF) „gegen rechts“ bzw. im Phänomenbereich PMK
-rechts- im UTF „gegen links“ herangezogen (Stichtag: jeweils 31. Januar des
Folgejahres). Dies ergab folgendes Ergebnis:
Jahr PMK-L, UTF „gegen rechts“ PMK-R, UTF „gegen links“
2019 342 106
2020 409 87
2021 321 89
2022 281 92
2023 249 73
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