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Haben in den Jahren seit 2020 Dienstreisen von Angehörigen der Bundeswehr in die Ukraine stattgefunden, und wenn ja, wie viele (bitte nach Datum, Organisationseinheit, örtlichem Ziel sowie Zweck der Dienstreise auflisten), und in welchen der ggf. vorgenannten Fälle wurde ggf. eine private Reise bzw. ein Urlaub mit einer Dienstreise verbunden?
Da eine automatisierte Erhebung der Dienstreisedaten erst seit dem Jahr 2021 möglich ist, weist die Bundesregierung darauf hin, dass eine händische Auswertung des gesamten, bereits archivierten Datenbestandes für das Jahr 2020 sehr zeitintensiv ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht. Eine umfassende Beantwortung eines Teils der Fragen kann aufgrund des unzumutbaren Verwaltungsaufwands nicht erfolgen, da die Suche nach Daten zu einzelnen Dienstreisen in die Ukraine in dem sehr großen Datenbestand aus dem Jahr 2020 mit einem unzumutbaren Verwaltungsaufwand verbunden wäre.
Angehörige der Bundeswehr haben im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. März 2024 insgesamt 26 Dienstreisen in die Ukraine durchgeführt. Eine Verbindung mit privaten Reisen oder Urlaub hat nicht stattgefunden.
Darüber hinaus kann die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht in offener Form erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Verschlusssachen werden entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft. Eine schützenswerte Information liegt bspw. vor, wenn durch die Offenlegung Rückschlüsse auf eigenes Handeln oder Tätigkeiten nach Raum und Zeit möglich sind.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Rückschlüsse auf Kapazitäten und Fähigkeiten der Bundeswehr zulassen. Dies ist mit Blick auf den Ukraine-Krieg besonders sensitiv. Im aktuellen Fall erfolgt die Antwort aufgrund der Angabe zu Zeiten/Orte/Verbänden sowie Grund des Aufenthaltes mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“. Aufgrund der Detaillierungstiefe ist daher n. h. B. die Einstufung erforderlich, da eine Offenlegung der angefragten Informationen Rückschlüsse auf Unterstützungsmaßnahmen bzw. Tätigkeiten der Ukraine durch die Bundeswehr bereits vor dem Angriff Russlands bis zum heutigen Tag zulässt. Dabei ist unerheblich, dass diese Dienstreisen rückblickend erfasst sind.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen.*