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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aufbau der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung

(insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

29.04.2024

Aktualisiert

07.05.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1106315.04.2024

Aufbau der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung

der Abgeordneten Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Victor Perli, Bernd Riexinger, Janine Wissler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Seit 2023 ist die neue Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) eingerichtet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele der für die Jahre 2023 und 2024 geplanten Arbeitskräfte sind bereits in Dienst gestellt?

a) Wie viele davon in Voll- bzw. Teilzeit beschäftigt?

b) Wie viele Arbeitskräfte sind als Finanzermittler in Dienst gestellt?

c) Wie viele der Ermittler haben eine kriminalistische Ausbildung?

d) Wie viele Arbeitskräfte sind für die Hinweisannahmestelle in Dienst gestellt?

e) Wie hoch sind die Personalaufwendungen im Jahr 2023, und inwieweit weicht das von dem geplanten Erfüllungsaufwand aus dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II ab?

f) Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfolge der Personalgewinnung?

2

Wie viele Arbeitskräfte sollen in den Jahren 2024 und 2025 in Dienst gestellt werden (bitte gesamt und nach Bereichen aufschlüsseln)?

3

Wie soll sich der Personalaufwand der Zentralstelle in den nächsten drei Jahren entwickeln?

4

Wie hoch ist der bisher entstandene einmalige Sachaufwand im Bezug zur Gründung der Zentralstelle?

5

Wie soll sich der jährliche Sachaufwand der Zentralstelle in den nächsten drei Jahren entwickeln?

6

Wie viele „Sonderbeauftragte für die Überwachung sanktionsnaher Unternehmen“ wurden bei der Zentralstelle bisher eingesetzt, und wie viele sollen bis Jahresende eingesetzt werden?

7

Wurde im Zusammenhang mit der Gründung der Zentralstelle von selbiger oder vom Bundesministerium der Finanzen eine Unternehmensberatung beauftragt, und wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und zu welchen Vertragsrahmenkonditionen (Laufzeit, Vertragssumme, Personalaufwand)?

8

Wie viele Hinweise zu Verstößen gegen Sanktionsvorschriften gingen bereits bei der Zentralstelle ein?

a) Wie viele davon haben zu Ermittlungen geführt?

b) Wie viele davon haben zur Feststellung tatsächlicher Sanktionsverstöße geführt, und wie viel sanktioniertes Vermögen konnte dadurch eingefroren werden?

c) Wie viele davon waren für die Zentralstelle nicht verwertbar?

d) Wie können die bisherigen Einreicher solcher Hinweise typisiert werden (Bundesland, Branche, natürliche bzw. juristische Personen)?

e) Wie lange dauerte es bisher im Durchschnitt, bis Hinweise in der Zentralstelle verarbeitet wurden?

9

Wie viele sanktionsbezogene Vermögensermittlungsverfahren wurden von der Zentralstelle bisher eingeleitet, und wie viele Manntage sind dafür an Personalaufwand angefallen?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfolge der Zentralstelle?

Berlin, den 12. April 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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