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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Geplante Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetz
(insgesamt 25 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
03.05.2024
Aktualisiert
14.05.2024
BT20/1108217.04.2024
Geplante Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetz
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Geplante Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wieso können nach wie vor BAföG-Anträge (BAföG =
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) händisch
ausgefüllt und per Post eingereicht werden anstatt eines „digital only“-
Prozesses?
2. Gibt es Planungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF), in der kommenden Novelle ein „digital only“-Verfahren
einzuführen, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
3. Hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-
Watzinger Gespräche mit den Ländern geführt, um ein durchgehend
digitales Antragsverfahren (voll-digitale Verarbeitung der Anträge) zu
verabreden, und wenn ja, welche (bitte einzeln mit Datum, Uhrzeit und
Teilnehmern auflisten)?
4. Hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger Gespräche mit
dem für die meisten BAföG-Ämter zuständigen Deutschen
Studierendenwerk (DSW) geführt, um ein durchgehend digitales Antragsverfahren
(voll-digitale Verarbeitung der Anträge) zu verabreden, und wenn ja,
welche (bitte einzeln mit Datum, Uhrzeit und Teilnehmern auflisten)?
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verständlichkeit der Texte bei den
BAföG-Anträgen, und ist sie der Auffassung, dass diese optimal ist?
6. Gibt es Formulierungen in den BAföG-Antragsformularen samt Anlagen,
bei denen deren Verständlichkeit verbessert werden könnte, und wenn ja,
welche Folgen entstehen aus dieser Erkenntnis?
7. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sämtliche Angaben für den
BAföG-Antrag in der jetzigen Form nötig sind?
8. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der Fragesteller, statt der
kleinteiligen Erfassung aller Vermögenswerte eine pauschale Erklärung
abgeben zu lassen, dass das im Eigentum befindliche Vermögen die
Grenze nicht übersteigt?
9. Wie viele Stunden Verwaltungsaufwand sind im vergangenen Jahr nach
Kenntnis der Bundesregierung dafür entstanden, diese Vermögensangaben
zu überprüfen?
10. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das jährliche Stellen von
Folgeanträgen samt aller Anlagen weiterhin zeitgemäß ist?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/11082
20. Wahlperiode 17.04.2024
11. Wird die Bundesregierung die Initiative ergreifen, um den Studierenden
das erneute Einreichen von Steuerbescheiden und weiteren Unterlagen zu
ersparen, wie beispielsweise durch die Ermöglichung eines
Registerabrufs, und wenn ja, welche, und bis wann?
12. Kann die Bundesregierung den in einem Instagram-Post des
öffentlichrechtlichen Angebots „Funk“ im Jahr 2022 dargestellten Sachverhalt, dass
nur einer von 200 Anträgen vollständig sei (www.instagram.com/p/Clyzm
QeIi6Z/), bestätigen oder verfügt die Bundesregierung über andere
Zahlen, wenn ja, welche?
13. Hat sich die Bundesregierung darum bemüht, zu ermitteln, bei wie vielen
Anträgen unvollständige Unterlagen vorliegen?
14. Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, nach denen ein
Grund für lange Bearbeitungszeiten auch das Hinzukommen neuer
Aufgaben ist, insbesondere der Heizkostenzuschuss (vgl. Artikel des SWR
vom 18. November 2023, www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/
tuebingen/bafoeg-probleme-studierende-warten-monatelang-auf-geld-10
0.html), und wenn nein, warum nicht?
15. Wird die Einführung einer „Studienstarthilfe“ in der geplanten BAföG-
Novelle zusätzlichen Bearbeitungsaufwand in den BAföG-Ämtern
erzeugen, wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?
16. Warum beabsichtigt die Bundesregierung, diese „Studienstarthilfe“ über
die BAföG-Stellen zu verarbeiten und nicht über die rein digitale
Plattform von Sachsen-Anhalt, die für den Bund im Rahmen der
Energiepreispauschale (EPP) erstellt wurde?
17. Welche Kosten sind für die Entwicklung dieser Plattform für die EPP
entstanden?
18. Welche konkrete weitere Verwendung für diese Plattform ist durch den
Bund in den nächsten zwölf Monaten geplant?
19. Was wird mit der Software, der Hardware und den Mitarbeitern der EPP
in den nächsten zwölf Monaten geschehen bzw. ist seit dem Ende der
Beantragungsfrist für die EPP geschehen?
20. Was ist bzw. wird mit den erhobenen Daten der EPP geschehen,
insbesondere mit den erfassten Bankverbindungen der Studierenden?
21. Ist bis zur Bundestagswahl noch eine weitere Novelle des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) geplant, mit der die Bedarfssätze
angesichts der Inflation und der Entwicklung anderer staatlicher
Sozialleistungen wie des Bürgergelds erhöht werden sollen?
22. Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung richtig, im Jahr 2024 das
„Bürgergeld“ um 12 Prozent zu erhöhen, die Bedarfssätze des BAföGs
jedoch nicht?
23. Wird das Kindergeld in die Berechnung des BAföGs eingerechnet, wenn
ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
24. Wurde in der Bundesregierung die Möglichkeit erörtert, die
Hinzuverdienstgrenzen in der vorlesungsfreien Zeit anzuheben, sodass der
insgesamte jährliche Betrag über die bisherige Grenze ansteigt, wenn ja, mit
welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
25. Wie hoch sind die jährlich anfallenden Kosten für den Gesetzesvollzug
des BAföG (bitte für die Jahre zwischen 2019 und 2023 angeben)?
Berlin, den 9. April 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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