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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Geplante Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetz

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

03.05.2024

Aktualisiert

14.05.2024

BT20/1108217.04.2024

Geplante Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetz

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Geplante Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wieso können nach wie vor BAföG-Anträge (BAföG = Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) händisch ausgefüllt und per Post eingereicht werden anstatt eines „digital only“- Prozesses?  2. Gibt es Planungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), in der kommenden Novelle ein „digital only“-Verfahren einzuführen, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?  3. Hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark- Watzinger Gespräche mit den Ländern geführt, um ein durchgehend digitales Antragsverfahren (voll-digitale Verarbeitung der Anträge) zu verabreden, und wenn ja, welche (bitte einzeln mit Datum, Uhrzeit und Teilnehmern auflisten)?  4. Hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger Gespräche mit dem für die meisten BAföG-Ämter zuständigen Deutschen Studierendenwerk (DSW) geführt, um ein durchgehend digitales Antragsverfahren (voll-digitale Verarbeitung der Anträge) zu verabreden, und wenn ja, welche (bitte einzeln mit Datum, Uhrzeit und Teilnehmern auflisten)?  5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verständlichkeit der Texte bei den BAföG-Anträgen, und ist sie der Auffassung, dass diese optimal ist?  6. Gibt es Formulierungen in den BAföG-Antragsformularen samt Anlagen, bei denen deren Verständlichkeit verbessert werden könnte, und wenn ja, welche Folgen entstehen aus dieser Erkenntnis?  7. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sämtliche Angaben für den BAföG-Antrag in der jetzigen Form nötig sind?  8. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der Fragesteller, statt der kleinteiligen Erfassung aller Vermögenswerte eine pauschale Erklärung abgeben zu lassen, dass das im Eigentum befindliche Vermögen die Grenze nicht übersteigt?  9. Wie viele Stunden Verwaltungsaufwand sind im vergangenen Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung dafür entstanden, diese Vermögensangaben zu überprüfen? 10. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das jährliche Stellen von Folgeanträgen samt aller Anlagen weiterhin zeitgemäß ist? Deutscher Bundestag Drucksache 20/11082 20. Wahlperiode 17.04.2024 11. Wird die Bundesregierung die Initiative ergreifen, um den Studierenden das erneute Einreichen von Steuerbescheiden und weiteren Unterlagen zu ersparen, wie beispielsweise durch die Ermöglichung eines Registerabrufs, und wenn ja, welche, und bis wann? 12. Kann die Bundesregierung den in einem Instagram-Post des öffentlichrechtlichen Angebots „Funk“ im Jahr 2022 dargestellten Sachverhalt, dass nur einer von 200 Anträgen vollständig sei (www.instagram.com/p/Clyzm QeIi6Z/), bestätigen oder verfügt die Bundesregierung über andere Zahlen, wenn ja, welche? 13. Hat sich die Bundesregierung darum bemüht, zu ermitteln, bei wie vielen Anträgen unvollständige Unterlagen vorliegen? 14. Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, nach denen ein Grund für lange Bearbeitungszeiten auch das Hinzukommen neuer Aufgaben ist, insbesondere der Heizkostenzuschuss (vgl. Artikel des SWR vom 18. November 2023, www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ tuebingen/bafoeg-probleme-studierende-warten-monatelang-auf-geld-10 0.html), und wenn nein, warum nicht? 15. Wird die Einführung einer „Studienstarthilfe“ in der geplanten BAföG- Novelle zusätzlichen Bearbeitungsaufwand in den BAföG-Ämtern erzeugen, wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht? 16. Warum beabsichtigt die Bundesregierung, diese „Studienstarthilfe“ über die BAföG-Stellen zu verarbeiten und nicht über die rein digitale Plattform von Sachsen-Anhalt, die für den Bund im Rahmen der Energiepreispauschale (EPP) erstellt wurde? 17. Welche Kosten sind für die Entwicklung dieser Plattform für die EPP entstanden? 18. Welche konkrete weitere Verwendung für diese Plattform ist durch den Bund in den nächsten zwölf Monaten geplant? 19. Was wird mit der Software, der Hardware und den Mitarbeitern der EPP in den nächsten zwölf Monaten geschehen bzw. ist seit dem Ende der Beantragungsfrist für die EPP geschehen? 20. Was ist bzw. wird mit den erhobenen Daten der EPP geschehen, insbesondere mit den erfassten Bankverbindungen der Studierenden? 21. Ist bis zur Bundestagswahl noch eine weitere Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) geplant, mit der die Bedarfssätze angesichts der Inflation und der Entwicklung anderer staatlicher Sozialleistungen wie des Bürgergelds erhöht werden sollen? 22. Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung richtig, im Jahr 2024 das „Bürgergeld“ um 12 Prozent zu erhöhen, die Bedarfssätze des BAföGs jedoch nicht? 23. Wird das Kindergeld in die Berechnung des BAföGs eingerechnet, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? 24. Wurde in der Bundesregierung die Möglichkeit erörtert, die Hinzuverdienstgrenzen in der vorlesungsfreien Zeit anzuheben, sodass der insgesamte jährliche Betrag über die bisherige Grenze ansteigt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? 25. Wie hoch sind die jährlich anfallenden Kosten für den Gesetzesvollzug des BAföG (bitte für die Jahre zwischen 2019 und 2023 angeben)? Berlin, den 9. April 2024 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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