[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4336
17. Wahlperiode 22. 12. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bärbel
Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/3760 –
Rahmenbedingungen für den Aufbau eines Overlay-Stromnetzes
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung spricht in ihrem Energiekonzept davon, dass die
Planung eines deutschen Overlay-Stromnetzes (Stromautobahnen) erforderlich
ist. Zusätzlich zum bestehenden Netz soll es darum gehen, mit innovativen
Technologien Strom über weite Strecken verlustarm zu transportieren. Die
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien kann so über verschiedene
Wetterzonen und geographische Gegebenheiten hinweg ausgetauscht werden. Die
Auswirkungen der Fluktuationen der Einspeisungen aus erneuerbaren
Energien werden reduziert, notwendige Speicherkapazitäten gemindert und
vorhandene Speicherkapazitäten besser ausgenutzt. Zusätzlich profitiert auch der
europäische Strombinnenmarkt von einer Verbindung der Märkte.
Die Bundesregierung will zwar die politischen Rahmenbedingungen für einen
zügigen Ausbau der Netzinfrastruktur schaffen, der Aufbau eines Overlay-
Netzes wird aber zunächst nur geprüft. Dennoch sind heute bereits von
verschiedenen Akteuren erste konkrete Teile dieses Stromautobahnen-Netzes als
Seekabel realisiert oder in Planung.
1. An wen richten sich die Prüfaufträge, die in Bezug auf die Overlay-
Leitungen im Energiekonzept auf Seite 19 (Abschnitt D Nummer 1 Buchstabe a)
gestellt werden?
In welchem Zeitfenster ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Für einige Aufträge werden im Energiekonzept bereits zeitliche Ziele
vorgegeben. Die Prüfaufträge richten sich an die Ressorts, die diese nach
Zuständigkeit – gegebenenfalls gemeinsam – möglichst zeitnah durchführen werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
vom 20. Dezember 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4336 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Gegenüber welchen Bedingungen soll für den Aufbau einer Overlay-
Trasse eine verbesserte Rendite hergestellt werden?
Wie wird diese verbesserte Rendite vorgegeben, und wer ist dafür
verantwortlich?
Die Verbesserung der Rendite zielt auf eine angemessene Berücksichtigung des
höheren Risikos beim Einsatz neuer Technologien im Übertragungsnetz
gegenüber dem Einsatz herkömmlicher Systeme.
3. Woher rührt die Einschätzung, dass für Investitionen in Overlay-Netze
andere Renditen gerechtfertigt sind als für den Ausbau der Netzebenen?
Für den Einsatz neuer Techniken im Übertragungsnetz liegen noch keine
praktischen Erfahrungen bezüglich Errichtung und Betrieb vor. Angesichts der
erheblichen zu erwartenden Investitionen und des noch nicht bekannten
Systemverhaltens bestehen im Vergleich höhere Risiken.
4. Wie werden die beiden laut dem Energiekonzept der Bundesregierung
geplanten Pilottrassen zur Erprobung neuer Technologien für Overlay-
Leitungen festgelegt?
Hierzu wurden noch keine Festlegungen getroffen.
5. Liegen bereits internationale Erfahrungen in Bezug auf die neuen
Technologien vor?
Wenn ja, wie werden diese für die deutsche Situation genutzt?
Internationale Erfahrungen liegen vor bezüglich des Einsatzes der
„klassischen“ Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) in
Freileitungsbauweise sowie als Seekabel. Für die Anbindung von Offshore-Windparks in der
Nordsee an das deutsche Stromnetz werden teilweise HGÜ-Seekabel mit VSC-
Technologie (Voltage Sourced Converter) eingesetzt, so dass in jüngster Zeit
Erfahrungen mit der VSC-Technologie gesammelt werden konnten. Bezüglich
des Einsatzes verzweigter HGÜ-Leitungen und 16,7-Hz-Leitungen auf der
Höchstspannungsebene liegen noch keine internationalen Erfahrungen vor,
soweit der Bundesregierung bekannt. 750-kV-Drehstrom-Freileitungen kommen
in Russland, China, Kanada und Ungarn zum Einsatz. Diese Erfahrungen
könnten genutzt werden.
6. In welchen technischen und/oder ökonomischen Bereichen bestehen
Entwicklungspotentiale und Entwicklungsnotwendigkeiten, um die
Technologien marktfähig und sicher einzusetzen?
In der Netzstudie II der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) wird bei den
untersuchten Übertragungstechnologien das Entwicklungspotential für die
nächsten fünf bis zehn Jahre untersucht. Die größten Entwicklungspotentiale
gibt es demnach in der Leistungselektronik bzw. der Transistorentechnologie.
Das Potential von klassischer HGÜ (sowohl Freileitung als auch
Erdverkabelung) und gasisolierten Leitungen wird als wesentlich geringer bewertet als das
Potential der VSC-Technologie. Unterdurchschnittlich werden die Potentiale
bei AC-Kabel und 750-kV-Freileitung gesehen. In der konventionellen 380-kV-
Freileitung werden keine Entwicklungspotentiale mehr gesehen. 16,7-Hz-
Wechselstrom wurde nicht untersucht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/43367. Welchem Vordringlichen Bedarf, auch gegenüber anderen
Leitungsbauprojekten, folgen die Pilotprojekte?
Wer stellt diesen Bedarf fest?
Hierzu wurden noch keine Festlegungen getroffen.
8. Wie wird ein ökonomisch effizienter Ausbau eines Overlay-Netzes
sichergestellt, und in wie vielen zeitlichen Entwicklungsstufen werden dieser
Ausbau und die Planung dafür ablaufen?
Überlegungen zu einem Overlay-Netz müssen in der fortlaufenden nationalen
und europäischen Netzausbauplanung berücksichtigt werden. Die
Bundesregierung wird 2011 ein Konzept für ein „Zielnetz 2050“ entwickeln. Das Zielnetz
soll u. a. die Planung für ein Overlay-Netz umfassen. Ein weiteres zukünftiges
Instrument sind die harmonisierten nationalen, regionalen und
gemeinschaftsweiten Netzentwicklungspläne, die sowohl seitens der
Übertragungsnetzbetreiber als auch durch die Regulierungsbehörde einer Konsultation zu unterziehen
sind. Auf dieser Grundlage wird die Bundesregierung im Rahmen einer
Bundesfachplanung einen Bundesnetzplan für das Übertragungsnetz vorlegen. Ein
ökonomisch effizienter Netzausbau ist durch eine investitionsfreundliche
Regulierung sicherzustellen.
9. Welchen Anteil wird der perspektivische Ausbau des Overlay-Netzes an
der vollständigen Integration erneuerbarer Energien haben?
Der Anteil zukünftiger Netzstrukturen an der Integration erneuerbarer Energien
hängt stark von deren Kapazität, Ausdehnung, Struktur und technischer
Realisierung ab. Die Bundesregierung kann daher zur Zeit keine Aussagen über den
Anteil treffen.
10. Wie wird die ökonomische Effizienz des Gesamtsystems unter
Abwägung aller Alternativen (Speicher, Demand Side Management,
Flexibilisierung des Kraftwerkparks) sichergestellt?
Es ist Ziel der Bundesregierung, dass die Gesamteffizienz des Systems
sichergestellt wird. Für die Transformation des Energiesystems zu einer effizienten
nachhaltigen Energieversorgung bedarf es einer Vielzahl von Ansätzen, die im
Energiekonzept vorgesehen sind. Im Bereich Speicher ist eine intensive
Forschung in neue Speichertechnologien, die Erschließung der Potentiale für
Pumpspeicherkraftwerke und die Möglichkeit der Nutzung ausländischer
Speicherpotentiale Beispiele. Es sollte so weit wie möglich davon abgesehen
werden, durch Subventionierung einzelner technologischer Ansätze eine staatliche
Präferenz zum Ausdruck zu bringen, da aus heutiger Sicht nicht absehbar ist,
welches die insgesamt ökonomisch wie ökologisch effizienteste Lösung sein
wird. Dabei wird sich der Kraftwerkspark weitgehend marktgetrieben
flexibilisieren. Lastverschiebungen sollten über hinreichend unterschiedlich
gespreizte variable Tarife für angepasstes Verbraucherverhalten angereizt werden.
Dafür gilt es, die erforderliche Infrastruktur, insbesondere die Verbreitung von
„intelligenten Zählern“ voranzubringen. Es ist zu betonen, dass künftige
Overlay-Netzstrukturen und die zuvor genannten Aspekte keine Substitute
darstellen, sondern sich ergänzen.
Drucksache 17/4336 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. An wen richtet sich die Ausschreibung der beiden Pilottrassen?
Hierzu wurden noch keine Festlegungen getroffen.
12. Sollen diese später als Teil eines europäischen Overlay-Netzes dienen,
und falls ja, wie soll ihre Integration sichergestellt werden?
Die Stromübertragung über weite Strecken ist insbesondere im Rahmen eines
europäischen Konzeptes sinnvoll, da nur so ein großräumiger Ausgleich des
Angebots erneuerbarer Energien erreicht werden kann. Die Regelungen des
Dritten EU-Binnenmarktpakets sehen vor, dass eine europaweit konsistente
Netzplanung im Rahmen der durch den Verband Europäischer
Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E (European Transmission System Operators for
Electricity) zu erstellenden Netzentwicklungspläne gewährleistet wird.
13. Strebt die Bundesregierung die Umsetzung der beiden Pilottrassen mittels
Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung oder 16,7 Hz Wechselstrom
an?
Es wurden noch keine Festlegungen bezüglich der Technik zukünftiger Trassen
getroffen. Prinzipiell liegt es im Aufgabenbereich der Unternehmen, die
technisch und ökonomisch sinnvollste Lösung auszuwählen.
14. Welche Schritte werden unternommen, um auch transnationale Overlay-
Netzprojekte mit Partnerländern voranzutreiben?
15. Wie wird sichergestellt, dass der Ausbau eines nationalen Overlay-Netzes
auch in ein internationales Overlay-Netz eingebunden werden kann und
wird?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Die Regelungen des Dritten EU-Binnenmarktpakets sehen vor, dass eine
europaweit konsistente Netzplanung im Rahmen der durch ENTSO-E zu
erstellenden Netzentwicklungspläne gewährleistet wird. Über die bestehenden
Regionalinitiativen und die Nordseenetzinitiative soll auch der grenzüberschreitende
Stromaustausch weiter vorangebracht werden.
16. Wann ist die Unterzeichnung des Memorandums of Understanding der
North Seas Countries’ Offshore Grid Initiative geplant?
Das Memorandum of Understanding (MoU) wurde am 3. Dezember 2010
unterzeichnet.
17. Welche nächsten Schritte sind nach der Unterzeichnung des
Memorandums of Understanding geplant?
In welchem Zeitfenster werden sich diese abspielen?
Das MoU sieht die Einrichtung von drei Arbeitsgruppen vor, die sich mit
technischen und wirtschaftlichen Fragestellungen ebenso wie mit geeigneten
regulatorischen und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen befassen. Ziel
ist es, in den Arbeitsgruppen bereits 2011 und 2012 konkrete Ergebnisse zu
erzielen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/433618. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Zusammenschluss
der Nordsee-Anrainerstaaten für den Ausbau von Overlay-Netzen bei,
und welche Ziele sollen damit in welchem Zeithorizont erreicht werden?
Die Nordsee-Staaten-Offshore-Netz-Initiative kann einen wichtigen Beitrag zum
Aufbau einer grenzüberschreitenden Netzinfrastruktur in der Nordsee leisten.
Die konkreten Ziele und Zeithorizonte der Initiative gehen aus dem über
ENTSO-E öffentlich zugänglichen MoU hervor. Im ersten Schritt werden die
technischen, ökonomischen und regulatorischen Anforderungen an eine
Netzinfrastruktur in der Nordsee zu prüfen sein.
19. Wann beginnt die Planung für ein erstes gemeinsames Leitungsprojekt
der Nordsee-Anrainerstaaten und wann der Bau?
20. Welches Kabel wird das sein?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Es existieren bereits einzelne Punkt-zu-Punkt-Verbindungen zwischen
Nordsee-Anrainerstaaten, so etwa zwischen Norwegen und den Niederlanden. Auch
zwischen Deutschland und Norwegen sind derzeit zwei Interkonnektoren
geplant (NorGer und NorLink).
21. Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung in Deutschland
ergreifen, um den Bau von (See-)Kabeln und anderen Overlay-
Transportleitungen zu unterstützen?
Im Energiekonzept ist vorgesehen, dass die Bundesregierung prüfen wird, ob
der geltende Regulierungsrahmen für den Netzausbau modernisiert und
novelliert werden muss. Die Bundesregierung wird die rechtlichen Voraussetzungen
für die Cluster-Anbindung von Offshore-Parks sowie die Verbindung zu den
Anrainerstaaten in der Nord- und Ostsee schaffen.
22. Wie ist die langfristige Priorisierung zwischen einem Ausbau der
bestehenden Grenzkuppelstellen und dem Bau internationaler Overlay-
Transportleitungen?
Eine isolierte Betrachtung von Grenzkuppelstellen und Overlayleitungen ist
nicht zielführend. Zukünftige Overlay-Strukturen müssen in das bestehende
Drehstromnetz integriert werden. Die Regelungen des Dritten EU-
Binnenmarktpakets sehen vor, dass eine europaweit konsistente Netzplanung im
Rahmen der durch ENTSO-E zu erstellenden Netzentwicklungspläne gewährleistet
wird.
23. Gibt es über die North Seas Countries’ Offshore Grid Initiative hinaus
Initiativen, um mit Nachbarländern das Vorgehen zum Aufbau eines
Overlay-Netzes abzustimmen?
Wenn ja, welche?
Nein, derartige Pläne gibt es nicht.
Drucksache 17/4336 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. Wie sollen die Vorschläge des Desertec-Konsortiums in deutsche
Initiativen zum Overlay-Netz Eingang finden?
Hierzu existieren noch keine Überlegungen. Die Regelungen des Dritten EU-
Binnenmarktpakets sehen vor, dass eine europaweit konsistente Netzplanung
im Rahmen der durch ENTSO-E zu erstellenden Netzentwicklungspläne
gewährleistet wird.
25. Wer soll diese (See-)Kabel und anderen Overlay-Transportleitungen
planen (auf deutscher und auf europäischer Ebene)?
26. Wer soll diese (See-)Kabel und anderen Overlay-Transportleitungen
bauen (auf deutscher und auf europäischer Ebene)?
27. Wer soll diese (See-)Kabel und anderen Overlay-Transportleitungen
betreiben (auf deutscher und auf europäischer Ebene)?
Die Fragen 25, 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Die Planung, Errichtung und Betrieb der nationalen Übertragungsnetze, aber
auch grenzüberschreitender Verbindungen, erfolgt zur Zeit ausschließlich durch
die Übertragungsnetzbetreiber. Die Übertragungsnetzbetreiber tragen nach dem
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Verantwortung für das elektrische
Gesamtsystem. Sollten grenzüberschreitende Stromverbindungen durch Dritte
errichtet werden (Beispiel NorGer), ist eine enge Abstimmung mit den jeweiligen
nationalen Übertragungsnetzbetreibern und den Regulierungsbehörden
sicherzustellen. Die Konsistenz mit der europäischen Netzplanung muss über die
europäischen Netzentwicklungspläne gewährleistet werden. In jedem Fall müssen
die Systemsicherheit und eine sinnvolle Steuerung des Gesamtsystems
sichergestellt sein.
28. Wird langfristig ein europäischer Netzbetreiber für die Overlay-Netze
angestrebt?
Hierzu gibt es zurzeit keine Überlegungen.
29. Wie wird eine transparente Planung für das Overlay-Netz sichergestellt?
Es gelten die Vorschriften des Dritten Binnenmarktpakets. Die nationalen
Netzentwicklungspläne sind im Rahmen eines Konsultationsverfahrens transparent
zu machen. Im Energiekonzept ist vorgesehen, dass die Bundesregierung auf
Grundlage dieser Pläne im Rahmen einer Bundesfachplanung für das
Übertragungsnetz einen Bundesnetzplan vorlegen wird.
30. Wie wird erreicht, dass die Übertragungsnetzbetreiber alle notwendigen
Netzdaten zu Verfügung stellen, damit eine fundierte, unabhängige
Berechnung erfolgen kann, welche Trasse am dringendsten benötigt wird?
Mit den zukünftig nach dem Dritten EU-Binnenmarktpaket anzufertigenden
nationalen Netzentwicklungsplänen werden die Übertragungsnetzbetreiber und
die Bundesnetzagentur in einem Konsultationsverfahren mit den
Interessenträgern den konkreten Netzausbaubedarf bestimmen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/433631. Wurde bei der dena-Netzstudie II ein Overlay-Netz behandelt?
Wenn ja, mit welchen Technologieoptionen, und werden die Ergebnisse
veröffentlicht?
Falls nein, warum nicht?
Die dena-Netzstudie II wurde am 23. November 2010 veröffentlicht. Im
Rahmen einer Sensitivitätsvariante wurde ein vermaschtes Gleichspannungs-
Overlaynetz auf Basis der VSC-Technologie und erdverlegter Kabel untersucht. Die
Ergebnisse wurden veröffentlicht.
32. In welchem Verfahren sollen die Kapazitäten dieser Netze veräußert
werden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
33. Wie steht die Bundesregierung zum Engagement von Dritten beim Bau
von Seekabeln, die nicht als Netzbetreiber an den beiden
Netzanschlusspunkten des Seekabels agieren?
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich privatwirtschaftliches
Engagement. Eine marktgetriebene Errichtung grenzüberschreitender Verbindungen,
die dem Stromhandel dienen, führt zu geringeren Strompreisen für die
deutschen Stromverbraucher.
34. Wie sehen die momentanen Bestimmungen aus, nach denen diese
Akteure beim Bau und dann beim Betrieb von (See-)Kabeln und anderen
Overlay-Transportleitungen aktiv werden können?
35. Wie will die Bundesregierung deren rechtlichen Status zukünftig
ausgestalten, und wie soll ihr Netzzugang geregelt werden?
Die Fragen 34 und 35 werden gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen bei der Errichtung von Seekabeln.
Nach Maßgabe der EU-Stromhandelsverordnung kann der Betrieb von
Interkonnektoren von der Regulierung befreit werden. Nach Maßgabe der
Energiewirtschaftsgesetzes, der Anreizregulierung und einem Positionspapier der
Bundesnetzagentur können Seekabel zur Anbindung von Offshore-Windparks
errichtet und betrieben werden.
36. Wie sollen konkret (See-)Kabel und andere Overlay-Transportleitungen
in das deutsche Stromnetz integriert werden?
37. Wie sollen (See-)Kabel und andere Overlay-Transportleitungen
allgemein in das Stromnetz und die Regulierung eingebunden werden?
Die Fragen 36 und 37 werden gemeinsam beantwortet.
Technisch sind die genannten Leitungen Bestandteile des deutschen
Stromnetzes und müssen dementsprechend in der Netzplanung und -auslegung sowie
der Sicherheitsrechnung berücksichtigt werden. Die Systemverantwortung liegt
bei den Übertragungsnetzbetreibern. Nach Maßgabe der EU-
Stromhandelsverordnung kann der Betrieb von Interkonnektoren von der Regulierung befreit
werden.
Drucksache 17/4336 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode38. Hat die Bundesregierung Pläne, die momentane gesetzliche Grundlage
für den Netzanschluss zu ändern?
Wenn ja, wie?
39. Ist eine Änderung der Kraftwerksnetzanschlussverordnung geplant, um
so die Integration der Seekabel zu ermöglichen?
Die Fragen 38 und 39 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, inwiefern über die Vorschriften der
EU-Stromhandelsverordnung, nach der Interkonnektoren von der Regulierung
befreit werden können, hinaus Anpassungen des rechtlichen Regimes für
Interkonnektoren erforderlich sind.
40. Nach welchen Regeln erfolgt momentan die Abregelung bzw. der
Redispatch der bestehenden Seekabel?
Bei der Abregelung von Kraftwerken oder für die Durchführung von Redispatch-
Maßnahmen haben die Übertragungsnetzbetreiber die Vorgaben in § 13 EnWG
sowie in § 8 Absatz 3 und 11 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu beachten.
Die Bundesnetzagentur wird in Kürze einen Leitfaden zum
Einspeisemanagement veröffentlichen, welcher eine Abschaltrangfolge in Bezug auf
konventionelle Anlagen sowie auf Erneuerbare-Energien-, Kraft-Wärme-Koppelung- und
Grubengasanlagen bestimmt. Für Seekabel, die der Anbindung von Offshore-
Windparks dienen, gibt es keine besonderen Regelungen. Seekabel, die der
Verbindung von Übertragungsnetzen und Strommärkten miteinander dienen, sind
grundsätzlich wie Übertragungsnetze zu behandeln.
41. Wie häufig wird durch die Anschlussnetzbetreiber auf deutscher Seite der
angemeldete Fahrplan für die Seekabel untertägig geändert?
Der Bundesnetzagentur liegen lediglich aggregierte Zahlen zu untertägigen
Fahrplanänderungen je Regelzone vor. Damit ist der Regierung unbekannt, wie
häufig Anschlussnetzbetreiber auf deutscher Seite den angemeldeten Fahrplan
für die Seekabel untertägig geändert haben.
42. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die hierdurch jährlich für die
Seekabelbetreiber entstehenden Kosten ein?
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
43. Wie hoch sind die Redispatchkosten im gesamten deutschen Stromnetz,
die bei den Netzbetreibern heute schon durch Netzengpässe entstehen?
Der Monitoringbericht der Bundesnetzagentur 2010 weist in der
Kostenkategorie nationaler und grenzüberschreitender Redispatch für das Jahr 2009 Kosten
in Höhe von 25 Mio. Euro aus. Sie verursachten damit einen Anteil unterhalb
von 1 Prozent an den gesamten Kosten der Übertragungsnetzbetreiber in 2009.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/433644. Wie haben sich die Redispatchkosten in den vergangenen 10 Jahren
verändert?
Über die Redispatchkosten der vergangenen zehn Jahre liegt der
Bundesnetzagentur keine Datenbasis vor. Von 2007 bis 2009 haben sich die
Redispatchkosten wie folgt entwickelt:
Nach einem deutlichen Anstieg um 50 Prozent zwischen 2007 und 2008 sind
die Redispatchkosten von 2008 auf 2009 wieder um ca. 44 Prozent gesunken.
Erklärungsansätze für die Entwicklung werden in der Antwort zu Frage 46
behandelt.
45. Wie plant die Bundesregierung, diesen Kosten zu begegnen?
Die Bundesnetzagentur hat im Herbst des Jahres 2009 Vorgaben für eine
Verfahrensregulierung bezüglich eines verbindlichen Anreizsystems für
Systemdienstleistungen (SDL) und den daraus resultierenden Kosten festgelegt. Die
Festlegung gilt für alle Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland. Sie setzt
Anreize zur effizienten Beschaffung von Redispatch-Leistungen, indem den
Netzbetreibern beim Überschreiten eines vorab festgelegten Referenzwertes
nicht die vollen Kosten erstattet werden, beim Unterschreiten des
Referenzwertes jedoch ein Anteil der Einsparung als Gewinn beim Netzbetreiber
verbleibt. Adressiert werden in dem beschriebenen Verfahren die „Mengen-“ und
die „Preis-Komponente“ der Redispatchkosten.
Ein wirksames Mittel zur Begrenzung des Bedarfs an Redispatch-Maßnahmen
ist darüber hinaus insbesondere der gezielte Ausbau der Stromnetzinfrastruktur.
Der Netzausbau ist insbesondere dann vorzuziehen, wenn die jährlich
aufzuwendenden Redispatch-Kosten die vergleichbaren Kosten einer die Kapazität
erweiternden Infrastruktur dauerhaft übersteigen.
46. Welche Rückschlüsse zieht die Bunderegierung aus der Entwicklung der
Redispatchkosten?
Der Rückgang der Kostenposition von 2008 auf 2009 ist u. a. durch die
Entwicklung der Windeinspeisung im Betrachtungszeitraum erklärbar. So war
2008 ein vergleichsweise windstarkes Jahr. Die Konzentration der
Windkraftstandorte im Norden Deutschlands bedingt eine höhere Netzauslastung und hat
damit einen steigernden Effekt auf die Redispatch-Kosten. Weil sich für 2009
unterdurchschnittliche Windverhältnisse ergeben haben, senkte dies die
Redispatch-Kosten. Außerdem ist die Kostenposition des Jahres bereits
beeinflusst durch den von der Bundesnetzagentur entwickelten Anreizmechanismus.
Bei einem Zuwachs an Erzeugungskapazitäten im Norden Deutschlands neben
dem Zubau an Windkapazitäten im On- und Offshore-Bereich sind hier auch
konventionelle Kraftwerke von Relevanz und einem nicht mit entsprechender
Geschwindigkeit folgenden Zuwachs an Transportkapazitäten wird der Bedarf
an Redispatchmaßnahmen in den kommenden Jahren ansteigen. Dies wird
jedoch nicht kontinuierlich erfolgen, sondern sprunghaft. Bei Überschreiten
bestimmter Schwellen genügt es nicht mehr, die Fahrweise einzelner
Kraftwerke zu beeinflussen, sondern es müssen dann flächendeckend Redispatch-
Maßnahmen ergriffen werden, die extrem teuer werden können.
Jahr 2007 2008 2009
Kosten für Redispatch in Mio. Euro 30,0 45,0 25,0
Drucksache 17/4336 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode47. Wie steht die Bundesregierung zu einer Aufteilung Deutschlands in
mehrere Strompreiszonen, wie sie aktuell in Schweden vorgenommen wird,
und wie werden die Auswirkungen auf die Investitionssicherheit von
möglichen Overlay-Netzinvestoren eingeschätzt?
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung, den deutschen
Stromgroßhandelsmarkt in mehrere Strompreiszonen aufzuteilen. Es liegen der
Bundesregierung keine Informationen dahingehend vor, dass eine Aufteilung in
weitere Strompreiszonen aus ökonomischer wie netzsicherheitstechnischer Sicht
angezeigt wäre. Auch liegen keine Erkenntnisse dahingehend vor, dass eine
Aufteilung signifikanten Nutzen gegenüber dem Status quo bringen würde und
dass das Verhältnis von Risiken und Kosten einer solch gravierenden Änderung
des Marktdesigns des Strommarktes zum damit verbundenen möglichen Nutzen
diese rechtfertigen würde. Der schwedische Strommarkt und das schwedische
Übertragungsnetz unterscheiden sich strukturell deutlich von der Situation in
Deutschland. Eine direkte Übertragung von Erwägungen, die Schweden zu einer
Aufteilung seines bisher einheitlichen in mehrere Marktgebiete bewogen hat,
auf Deutschland ist daher weder sinnvoll noch angezeigt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]