Umgang des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mit Staaten des südlichen Afrikas beim Artenschutz
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Anfang April 2024 hatte der Präsident Botswanas, Mokgweetsi Masisi, der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke, angeboten, 20 000 Elefanten aus Botswana in Deutschland anzusiedeln (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/20-000-elefanten-aus-botswana-fuer-deutschland-absurde-pr-oder-ernst-gemeinte-drohung,U8rpVOY). Hintergrund der symbolischen Offerte ist, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) die Einfuhr von Jagdtrophäen nach Deutschland zu beschränken plant. (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 42, Plenarprotokoll 20/153). Im Nachgang eines Treffens der Umweltminister von Botswana und Deutschland kam es zu Äußerungen, dass dieses Vorhaben ohne Berücksichtigung der Belange Botswanas durchgeführt werden soll. Der Vorwurf neokolonialen Vorgehens wurde gegen Deutschland und andere europäische Staaten erhoben (www.berliner-zeitung.de/open-source/botswana-gegen-steffi-lemke-was-wirklich-hinter-dem-streit-um-20000-elefanten-steckt-li.2202329). Auch der namibische Minister für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus, Pohamba Shifeta, lud Bundesumweltministerin Steffi Lemke ein, um sich vor dem Hintergrund dieser Debatte einen eigenen Eindruck von der touristischen und ökonomischen Bedeutung der Trophäenjagd für Namibia zu verschaffen (www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/ueber-die-debatte-zu-den-namibia-jagdtrophaeen-19616211.html). Gerade zu Namibia bestehen angesichts der kolonialen Vergangenheit Deutschlands historisch belastete Beziehungen, die einen behutsamen Umgang in dieser Frage erfordern.
Bei einer Delegationsreise des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im März 2024 wurde den Delegationsteilnehmern deutlich gemacht, dass die Trophäenjagd zu einer der touristischen Haupteinnahmequellen zähle und damit von wirtschaftlicher Bedeutung sei. Außerdem wurde betont, dass die regulierte Jagd zum Schutz der Wildtiere und damit zum Arterhalt beitrage.
Das BMUV teilte bereits im Februar 2024 auf die Mündliche Frage 42 mit, dass „aus Sicht des Bundesumweltministeriums Einfuhren von Jagdtrophäen verboten werden sollen“. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hätte dazu „leider keine Einigung erzielt werden“ können. Man wolle „auf Basis artenschutzfachlicher Maßgaben die Importe von Jagdtrophäen geschützter Arten insgesamt reduzieren und im Einzelfall ganz verbieten“ (Plenarprotokoll 20/153).
Im Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zu Tagesordnungspunkt (TOP) 9 der 68. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages weist das BMUV darauf hin, dass gemäß EU-Artenschutzverordnung für Jagdtrophäen des Anhang B keine Einfuhrgenehmigung erforderlich sei. Auf EU-Ebene werde diskutiert, ob die „Ausnahme von der Einfuhrgenehmigungspflicht für alle Arten des Anhangs aufgehoben werden soll“ (Ausschussdrucksache 20 (16) 625).
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen10
Ist sich die Bundesregierung der Außenwirkung der Aussagen des BMUV zu Einschränkung der Einfuhrgenehmigungen gerade gegenüber den betroffenen Staaten des südlichen Afrikas bewusst, und nimmt man diese diplomatischen Verwicklungen in Kauf?
Wie, und in welchem Zeitrahmen beabsichtigt das BMUV die Beziehungen zu Namibia und Botswana in der Debatte um Einfuhrbeschränkungen und möglichen Einfuhrverboten von Produkten aus der Trophäenjagd wieder zu verbessern, und welche konkreten Gespräche gab es dazu?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die entstandenen diplomatischen Verwicklungen mit den Staaten des südlichen Afrikas wieder ins Lot zu bringen?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass gerade die internationalen Artenschutzbemühungen nicht unter dem Verhalten Deutschlands leiden?
Will das BMUV gemäß der Antwort auf die Mündliche Frage 42 der Abgeordneten Dr. Anja Weisgerber, Plenarprotokoll 20/153 auch weiterhin in eigener Verantwortung auf Basis artenschutzfachlicher Maßgaben Importe von Jagdtrophäen geschützter Arten insgesamt reduzieren und im Einzelfall sogar ganz verbieten?
Werden diese Maßnahmen innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, und wenn nein, warum nicht?
Plant das BMUV, und wenn ja, mit welchen Instrumenten, die Regierungen der Staaten des südlichen Afrikas wie Namibia und Botswana bei der Planung von zusätzlichen Einfuhrbeschränkungen und möglichen Einfuhrverboten von Produkten aus der Trophäenjagd nach Deutschland und in die EU einzubeziehen?
Wie stellt sich die Bundesregierung zur Ausnahme von der Einfuhrgenehmigungspflicht für alle bzw. einzelne Arten des Anhangs B der EU-Artenschutzverordnung?
Welchen Beitrag leistet das BMUV zur Entscheidungsfindung bei dieser Einfuhrgenehmigungspflicht?
Bringt das BMUV seine grundsätzliche Haltung, dass Einfuhren von Jagdtrophäen im Einzelfall sogar ganz verboten werden sollen, als Haltung der gesamten Bundesrepublik Deutschland ein?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, mit bereits bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten die Einfuhr zu streng geschützten Wildtierarten (CITIES Anhang-A) verbessert zu kontrollieren und zu beschränken?