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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Erkenntnisse und Ermittlungen der Bundesbehörden zu Ausreisen von Rechtsextremisten in das ukrainische Kriegsgebiet

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

06.06.2024

Aktualisiert

12.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1127507.05.2024

Erkenntnisse und Ermittlungen der Bundesbehörden zu Ausreisen von Rechtsextremisten in das ukrainische Kriegsgebiet

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Seit dem Angriff Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 wird auch über die Teilnahme von Freiwilligen aus Deutschland am Kriegsgeschehen berichtet. Die Bundesregierung betont in diesem Zusammenhang, allein Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. Wohnsitz in Deutschland und solchen mit Extremismusbezug bzw. Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zu erheben, wenn die Ausreiseabsicht in die Ukraine bzw. der Verdacht der Teilnahme an Kampfhandlungen besteht. Ungeachtet dessen sind der Bundesregierung wohl auch Personen ohne Extremismusbezug bekannt, die mit der Absicht in die Ukraine gereist sind, sich der ukrainischen Armee anzuschließen und an Kampfhandlungen teilzunehmen. Ob dies auch auf Personen zutrifft, welche sich auf russischer Seite an Kampfhandlungen beteiligen wollen oder schon beteiligt haben, ist bisher unklar. Dies ist auch vor dem Hintergrund brisant, weil im April 2024 auf Weisung des Generalbundesanwaltes (GBA) zwei mutmaßliche russische Spione verhaftet wurden (www.tagesschau.de/investigativ/russland-sabotage-100.html). Einer der beiden Beschuldigten soll bereits zwischen 2014 und 2016 für eine Brigade „Volkrepublik Donezk“ in den damals russisch besetzten Gebieten gegen die Ukraine und ihre Armee gekämpft haben. Diese Brigade oder Vereinigung würde inzwischen als ausländische terroristische Vereinigung bewertet und unterliege einer Verfolgungsermächtigung des Bundesministeriums der Justiz. Dass Einheiten oder Organisationen der mit Russland verbündeten Separatisten so bewertet werden, war bislang unbekannt. Ebenso war unbekannt, dass die Sicherheitsbehörden und der GBA in diesem Zusammenhang konkrete Terrorermittlungen durchführen und wie viele Personen davon betroffen sein könnten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Rechtsextremisten oder Personen, die der Szene der „Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugerechnet werden, sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung mit Stand der Beantwortung der Kleinen Anfrage seit 2014 in das ukrainische Kriegsgebiet ausgereist, um sich auf ukrainischer Seite an Kampfhandlungen zu beteiligen?

a) Welchen Parteien, Gruppierungen, Strukturen der extremen Rechten bzw. Reichsbürgerszene entstammen diese Personen?

b) Liegen gegen Personen aus diesem Zusammenhang Erkenntnisse zu Straftaten aus dem Bereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts) vor, und wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse liegen vor?

c) Liegen gegen Personen aus diesem Zusammenhang Erkenntnisse zu sonstigen Straftaten vor, und wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse liegen vor?

d) Werden Personen aus diesem Zusammenhang als Gefährder eingestuft?

e) Werden Personen aus diesem Zusammenhang als Relevante Personen eingestuft?

f) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Personen aus diesem Zusammenhang im Besitz einer Waffenerlaubnis bzw. einer Waffenbesitzkarte sind?

2

Liegen der Bundesregierung mit Stand der Beantwortung der Kleinen Anfrage Erkenntnisse darüber vor, ob, und wenn ja, wie viele deutsche Rechtsextremisten oder Personen, die der Szene der „Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugerechnet werden, sich seit 2014 auf ukrainischer Seite an Kampfhandlungen in der Ukraine beteiligt haben?

a) Welchen Parteien, Gruppierungen, Strukturen der extremen Rechten bzw. Reichsbürgerszene entstammen diese Personen?

b) Liegen gegen Personen aus diesem Zusammenhang Erkenntnisse zu Straftaten aus dem Bereich PMK-rechts vor, und wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse liegen vor?

c) Liegen gegen Personen aus diesem Zusammenhang Erkenntnisse zu sonstigen Straftaten vor, und wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse liegen vor?

d) Werden Personen aus diesem Zusammenhang als Gefährder eingestuft?

e) Werden Personen aus diesem Zusammenhang als Relevante Personen eingestuft?

f) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Personen aus diesem Zusammenhang im Besitz einer Waffenerlaubnis bzw. einer Waffenbesitzkarte sind?

3

Wie viele Rechtsextremisten oder Personen, die der Szene der „Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugerechnet werden, sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung mit Stand der Beantwortung der Kleinen Anfrage seit 2014 insgesamt nach Russland und in das ukrainische Kriegsgebiet ausgereist, um sich aufseiten der russischen Armee oder separatistischer Gruppen an Kampfhandlungen in der Ukraine zu beteiligen?

a) Welchen Parteien, Gruppierungen, Strukturen der extremen Rechten bzw. Reichsbürgerszene entstammen diese Personen?

b) Liegen gegen Personen aus diesem Zusammenhang Erkenntnisse zu Straftaten aus dem Bereich PMK-rechts vor, und wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse liegen vor?

c) Liegen gegen Personen aus diesem Zusammenhang Erkenntnisse zu sonstigen Straftaten vor, und wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse liegen vor?

d) Werden Personen aus diesem Zusammenhang als Gefährder eingestuft?

e) Werden Personen aus diesem Zusammenhang als Relevante Personen eingestuft?

f) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Personen aus diesem Zusammenhang im Besitz einer Waffenerlaubnis bzw. einer Waffenbesitzkarte sind?

4

Liegen der Bundesregierung mit Stand der Beantwortung der Kleinen Anfrage Erkenntnisse darüber vor, ob, und wenn ja, wie viele deutsche Rechtsextremisten oder Personen, die der Szene der „Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugerechnet werden, sich seit 2014 aufseiten der russischen Armee oder separatistischer Gruppen an Kampfhandlungen in der Ukraine beteiligt haben?

a) Welchen Parteien, Gruppierungen, Strukturen der extremen Rechten bzw. Reichsbürgerszene entstammen diese Personen?

b) Liegen gegen Personen aus diesem Zusammenhang Erkenntnisse zu Straftaten aus dem Bereich PMK-rechts vor, und wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse liegen vor?

c) Liegen gegen Personen aus diesem Zusammenhang Erkenntnisse zu sonstigen Straftaten vor, und wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse liegen vor?

d) Werden Personen aus diesem Zusammenhang als Gefährder eingestuft?

e) Werden Personen aus diesem Zusammenhang als Relevante Personen eingestuft?

f) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Personen aus diesem Zusammenhang im Besitz einer Waffenerlaubnis bzw. einer Waffenbesitzkarte sind?

5

Wie viele Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. mit Wohnsitz in Deutschland sind seit 2014 insgesamt nach Erkenntnissen der Bundesregierung mit Stand der Beantwortung der Kleinen Anfrage in das ukrainische Kriegsgebiet ausgereist, um sich auf ukrainischer Seite an Kampfhandlungen zu beteiligen?

6

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Personen aus diesem Zusammenhang im Besitz einer Waffenerlaubnis bzw. einer Waffenbesitzkarte sind?

7

Wie viele Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. mit Wohnsitz in Deutschland sind seit 2014 insgesamt nach Erkenntnissen der Bundesregierung mit Stand der Beantwortung der Kleinen Anfrage in das ukrainische Kriegsgebiet ausgereist, um sich aufseiten der russischen Armee oder separatistischer Gruppen an Kampfhandlungen zu beteiligen?

8

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Personen aus diesem Zusammenhang im Besitz einer Waffenerlaubnis bzw. einer Waffenbesitzkarte sind?

9

Wie viele Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. mit Wohnsitz in Deutschland standen seit 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung mit folgenden Organisationen in Verbindung oder haben sich an deren Aktivitäten beteiligt

a) „Volksmiliz des Donezkbeckens“ („Нарoдное oпoлчение Дoнбасса“),

b) Internationale Union öffentlicher Vereinigungen „Große Don-Armee“,

c) Bataillon Wostok,

d) Kosakische Nationalgarde,

e) Sparta-Bataillon,

f) Somali-Bataillon,

g) Zarya-Bataillon,

h) Prizrak-Brigade,

i) Oplot-Bataillon,

j) Kalmius-Bataillon,

k) Todesbataillon (Batallion „Смерть“),

l) Bürgerbewegung „NOVOROSSIYA“ (Движение „Новороссия“),

m) Nightwolves MC (Моторклуб „Ночные Волки“),

n) Allrussische militärischpatriotische gesellschaftliche Bewegung „Jugendarmee“ (Всероссийское военнопатриотическое общественное движение «Юнармия») alias Yunarmija (Junarmija),

o) Armed Forces of the Russian Federation (Streitkräfte der Russischen Föderation),

p) National Guard of the Russian Federation (Nationalgarde der Russischen Föderation) alias Rosgvardiya (russisch: Росгвардия),

q) Russian Imperial Legion (Russische Reichslegion) alias Russkiy Imperskiy Legion, Saint Petersburg Imperial Legion, „Imperial Legion“, „RIL“ (russisch: Русский имперский легион),

r) Russian Imperial Movement (Russische Reichsbewegung) alias RIM; Russkoye Imperskoye Dvizheniye (russisch: Русское имперское движение),

s) Task Force „Rusich“ alias Military-Patriotic Club „Rusich“; „Rusich“ Sabotage And Assault Reconnaissance Group; „Rusich“ Task Force; Sabotage And Assault Reconnaissance Group „Rusich“; „DSHRG Rusich“,

t) Freiwilligenunion des Donezkbeckens,

u) Wagner Group (WagnerGruppe) (russisch: Группа Вагнера) alias Vagner Group (VagnerGruppe) alias PMC Wagner?

10

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Personen aus diesem Zusammenhang im Besitz einer Waffenerlaubnis bzw. einer Waffenbesitzkarte sind?

11

Liegen gegen Personen aus diesem Zusammenhang nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse zu Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität vor, und wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse liegen vor?

12

Werden Personen aus diesem Zusammenhang nach Kenntnis der Bundesregierung als Gefährder oder als Relevante Personen eingestuft, und wenn ja, wie viele jeweils, und für welchen Phänomenbereich?

13

Wie viele nichtdeutsche Rechtsextremisten mit dem mutmaßlichen Ziel Ukraine wurden seit dem 24. Februar 2022 insgesamt an der Durchreise der Bundesrepublik Deutschland gehindert?

14

Wann hat das Bundesministerium der Justiz betreffend welcher der in Frage 9 genannten ausländischen Organisationen oder welcher weiteren, um Kriegsgeschehen in der Ukraine beteiligten Organisation oder Vereinigung eine Verfolgungsermächtigung i. S. d. §§ 89a, 89c, 129b des Strafgesetzbuchs (StGB) erteilt?

15

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Personen, die in den Fragen 1 bis 4 und 9 genannt sind, Ermittlungen wegen mutmaßlicher Beteiligung an Straftaten während des Kriegsgeschehens in der Ukraine seit 2014 geführt, und wenn ja, gegen wie viele dieser Personen jeweils wegen welcher Vorwürfe?

16

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Personen, die in den Fragen 1 bis 4 und 9 genannt sind, Ermittlungen wegen mutmaßlicher Beteiligung an Straftaten in Deutschland seit Beginn des Kriegsgeschehens in der Ukraine seit 2014 geführt, und wenn ja, gegen wie viele dieser Personen jeweils wegen welcher Vorwürfe?

Berlin, den 3. Mai 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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