Sicherheitsüberprüfungen in den Jahren 2022 und 2023
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Dr. Dietmar Bartsch, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Susanne Hennig-Wellsow, Ates Gürpinar, Jan Korte, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) regelt, wie Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Beschäftigte bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen in sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten durchzuführen sind. Es ist zentraler Bestandteil des Spionage- und Sabotageschutzes. Zuständig ist in den meisten Konstellationen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder sind die entsprechenden Landesbehörden. In den letzten Jahren wurde die Pflicht zur Durchführung einer Zuverlässigkeits- oder Sicherheitsüberprüfung auf immer weitere Bereiche vor allem des öffentlichen Dienstes ausgeweitet. Aktuell wird ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundespolizeigesetzes beraten, der in § 75 eine Regelung zur obligatorischen sogenannten einfachen Sicherheitsüberprüfung bei allen dauerhaft bei der Bundespolizei Beschäftigten vorsieht.
Sicherheitsüberprüfungen und Wiederholungsprüfungen stellen auch eine steigende Belastung für die Stellen dar, die diese Prüfungen vornehmen. So war für die Jahre von 2016 bis 2021 eine steigende Zahl von Sicherheitsüberprüfungen festzustellen, damit einhergehend auch eine längere Dauer der Überprüfungsverfahren (Antwort zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 20/2835). So dauert die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) nach § 10 SÜG, bei der auch Leumundspersonen der bzw. des Überprüften befragt werden, im Durchschnitt 50 Wochen. Das kann im Extremfall bedeuten, dass eine Beschäftigte bzw. ein Beschäftigter fast ein Jahr bis zur vollen Einsatzfähigkeit warten muss.
Der Ständige Bevollmächtigte des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) hat im April 2022 den Auftrag erhalten, die Funktionsfähigkeit der Sicherheits- und Wiederholungsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz bei den Nachrichtendiensten des Bundes zu untersuchen. Das PKGr hat hierzu im April 2023 einen Bericht mit Empfehlungen an die Bundesregierung veröffentlicht (Bundestagsdrucksache 20/6575). Darin wurde unter anderem empfohlen, die Stellenausstattung und Stellenbesetzung zu verbessern, den Rückstand an Ü3-Wiederholungsprüfungen abzubauen, die Verfahrensdauern insgesamt zu reduzieren und eine Reihe von Änderungen in den rechtlichen Grundlagen vorzunehmen. Auch sollten daneben eine Reihe organisatorischer Maßnahmen zur verbesserten Eigensicherung der Nachrichtendienste des Bundes ergriffen und Verfahren durch Digitalisierung beschleunigt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele Sicherheitsüberprüfungen (SÜ) im nichtöffentlichen Bereich wurden durch Bundesbehörden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils jährlich vorgenommen,
a) wie viele dieser Sicherheitsüberprüfungen wurden eingeleitet und abgeschlossen (bitte wie in der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/10838 auflisten),
b) wie viele Sicherheitsüberprüfungen wurden ohne Erkenntnisse abgeschlossen, in wie vielen ergaben sich sicherheitserhebliche Erkenntnisse anderer Art mit und ohne Sicherheitshinweise, und in wie vielen wurde ein Sicherheitsrisiko festgestellt (bitte nach Jahren für Geheimschutz, personellen Sabotageschutz, Satellitendatensicherheit auflisten),
c) wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen der Einleitung und dem Abschluss des Überprüfungsverfahrens beim Bundesamt für Verfassungsschutz,
d) in wie vielen Fällen wurden gegen die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung von den Überprüften Einwände erhoben,
e) wie viele Personen wurden als Eheleute, Lebenspartner oder Lebensgefährten in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen?
Wie viele Sicherheitsüberprüfungen im öffentlichen Bereich wurden durch Bundesbehörden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils jährlich vorgenommen,
a) wie viele dieser Sicherheitsüberprüfungen wurden eingeleitet und abgeschlossen (bitte wie in der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/10838 auflisten),
b) wie viele Sicherheitsüberprüfungen wurden ohne Erkenntnisse abgeschlossen, in wie vielen ergaben sich sicherheitserhebliche Erkenntnisse anderer Art mit und ohne Sicherheitshinweise, und in wie vielen wurde ein Sicherheitsrisiko festgestellt (bitte nach Jahren für Geheimschutz, personellen Sabotageschutz, Satellitendatensicherheit auflisten),
c) wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen der Einleitung und dem Abschluss des Überprüfungsverfahrens beim Bundesamt für Verfassungsschutz,
d) in wie vielen Fällen wurden gegen die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung von den Überprüften Einwände erhoben,
e) wie viele Personen wurden als Eheleute, Lebenspartner oder Lebensgefährten in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen?
Wie viele Soldateneinstellungsüberprüfungen wurden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils vorgenommen?
Wie viele Sicherheitsüberprüfungen wurden 2022 und 2023 insgesamt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) durch das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) vorgenommen (bitte jeweils jährlich nach Geheimschutz und Sabotageschutz und, soweit möglich, nach eingeleiteten und abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfungen auflisten)?
a) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen der Einleitung und dem Abschluss des Überprüfungsverfahrens?
b) In wie vielen Fällen wurden gegen die Ergebnisse der Soldateneinstellungsüberprüfungen und der sonstigen Sicherheitsüberprüfungen Einwände erhoben (Eingaben an die Wehrbeauftragte, Beschwerden nach Wehrbeschwerdeordnung, verwaltungsgerichtliche Verfahren)?
c) Wie viele Personen wurden insgesamt zu den in den Fragen 3 und 4 Genannten als Eheleute, Lebenspartner oder Lebensgefährten in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen?
Wie viele der in den Jahren 2022 und 2023 durchgeführten Überprüfungen waren einfache Sicherheitsüberprüfungen (§ 8 SÜG), erweiterte Sicherheitsüberprüfungen (§ 9 SÜG) oder erweiterte Sicherheitsüberprüfungen mit Sicherheitsermittlungen (§ 10 SÜG; bitte nach Jahren sowie öffentlichem und nichtöffentlichem Bereich auflisten)?
Wie viele der überprüften Personen in den Jahren 2022 und 2023 waren ausländische Staatsangehörige (bitte nach Jahren sowie nach nichtöffentlichem, öffentlichem und militärischem Bereich auflisten)?
In welchem Umfang wurde in den Jahren 2022 und 2023 von der Ausnahmemöglichkeit von einer Sicherheitsüberprüfung bei Tätigkeiten in einem sicherheitsempfindlichen Bereich nach § 8 Absatz 2 oder nach § 9 Absatz 2 Nummer 2 SÜG Gebrauch gemacht (bitte nach Jahren und den öffentlichen Stellen, die von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht haben, auflisten)?
In welchem Umfang wurden in den Jahren 2022 und 2023 zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung Daten abgerufen aus dem
a) Bundeszentralregister,
b) staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister,
c) Ausländerzentralregister?
Wie viele personenbezogene Datensätze umfasst die im Verfahren Nachrichtendienstliches Informationssystem und Wissensnetz (NADIS-WN) geführte Datenbank zur Sicherstellung der
a) Nachberichtspflicht im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen nach dem SÜG,
b) Nachberichtspflicht im Rahmen von waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen (Waffengesetz – WaffG),
c) Nachberichtspflicht zu § 34a der Gewerbeordnung (GewO),
und in wie vielen Fällen wurde den zuständigen Stellen im Nachgang einer Sicherheits- oder Zuverlässigkeitsüberprüfung über neu bekannt gewordene Erkenntnisse zu überprüften Personen berichtet (bitte für 2022 und 2023 getrennt auflisten)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Zugehörigkeit von Personen, deren Zuverlässigkeit nach dem SÜG, dem WaffG oder der GewO verneint wurde, zur Zugehörigkeit zu verfassungsschutzrelevanten Phänomenbereichen vor (bitte für die Jahre 2022 und 2023 und nach Phänomenbereichen getrennt auflisten)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in seinem 31. Tätigkeitsbericht (S. 70 f.), es gebe durch sich überschneidende Regelungen zum Geheim- und Sabotageschutz in unterschiedlichen Gesetzen, die jeweils auf das SÜG (§ 1 Absatz 2 Nummer 4 SÜG) verweisen, Mehrfachüberprüfungen derselben Person, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Problem der Mehrfachüberprüfungen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem wiederholt durch den BfDI vorgebrachten Vorschlag, das Sicherheitsüberprüfungsrecht neu zu ordnen mit dem Ziel, die Normenklarheit zu verbessern und den unter der Hand geänderten Zielen der Sicherheitsüberprüfung, nämlich neben dem Geheim- und Sabotageschutz auch allgemein mögliche Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst fernzuhalten, Rechnung zu tragen?
Welchen Stand hat derzeit das Gesetzesvorhaben zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes im Nachgang der Evaluation der Novelle des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (Bericht vom 16. Juni 2023)?
Wie ist der derzeitige Stand bei den Stellenbesetzungen des BfV, des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundeamtes für den Militärischen Abschirmdienst im Bereich Sicherheitsüberprüfungen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der öffentlichen Bewertung des Parlamentarischen Kontrollgremiums zum Bericht des Ständigen Beauftragten des PKGR „Funktionsfähigkeit der Sicherheits- und Wiederholungsprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz bei den Nachrichtendiensten des Bundes“ (Bundestagsdrucksache 20/6575), Nummer 1, Stellenausstattung und Stellenbesetzung bei den Nachrichtendiensten des Bundes im Bereich Sicherheitsüberprüfung sollten zügig geprüft und unbesetzte Dienstposten so früh wie möglich besetzt werden?
Wie ist der Umfang der laut PKGr nicht fristgemäß durchgeführten Wiederholungsprüfungen (Nummer 2 der Bewertung) jeweils zum Stichtag 31. Dezember 2022 und 31. Dezember 2023, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um deren Anzahl zu verringern?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie, um insgesamt die Verfahrensdauern insbesondere der Sicherheitsüberprüfungen mit Sicherheitsermittlungen sowohl durch Personalaufwuchs sowie weitere Maßnahmen zu reduzieren?
Welche Schritte plant die Bundesregierung zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsprozesse bei den Sicherheitsüberprüfungen, wie sie sowohl das PKGr in seiner Bewertung als auch der BfDI in seinem 32. Tätigkeitsbericht (Nummer 3.3.5, S. 32)?