Deutscher Bundestag Drucksache 20/11836
20. Wahlperiode 13.06.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/11345 –
Sicherheitsüberprüfungen in den Jahren 2022 und 2023
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) regelt, wie Sicherheits- und
Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Beschäftigte bei öffentlichen und
nichtöffentlichen Stellen in sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten durchzuführen sind. Es
ist zentraler Bestandteil des Spionage- und Sabotageschutzes. Zuständig ist in
den meisten Konstellationen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder
sind die entsprechenden Landesbehörden. In den letzten Jahren wurde die
Pflicht zur Durchführung einer Zuverlässigkeits- oder Sicherheitsüberprüfung
auf immer weitere Bereiche vor allem des öffentlichen Dienstes ausgeweitet.
Aktuell wird ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundespolizeigesetzes
beraten, der in § 75 eine Regelung zur obligatorischen sogenannten einfachen
Sicherheitsüberprüfung bei allen dauerhaft bei der Bundespolizei
Beschäftigten vorsieht.
Sicherheitsüberprüfungen und Wiederholungsprüfungen stellen auch eine
steigende Belastung für die Stellen dar, die diese Prüfungen vornehmen. So war
für die Jahre von 2016 bis 2021 eine steigende Zahl von
Sicherheitsüberprüfungen festzustellen, damit einhergehend auch eine längere Dauer der
Überprüfungsverfahren (Antwort zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache
20/2835). So dauert die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit
Sicherheitsermittlungen (Ü3) nach § 10 SÜG, bei der auch Leumundspersonen der bzw. des
Überprüften befragt werden, im Durchschnitt 50 Wochen. Das kann im
Extremfall bedeuten, dass eine Beschäftigte bzw. ein Beschäftigter fast ein Jahr
bis zur vollen Einsatzfähigkeit warten muss.
Der Ständige Bevollmächtigte des Parlamentarischen Kontrollgremiums
(PKGr) hat im April 2022 den Auftrag erhalten, die Funktionsfähigkeit der
Sicherheits- und Wiederholungsüberprüfungen nach dem
Sicherheitsüberprüfungsgesetz bei den Nachrichtendiensten des Bundes zu untersuchen. Das
PKGr hat hierzu im April 2023 einen Bericht mit Empfehlungen an die
Bundesregierung veröffentlicht (Bundestagsdrucksache 20/6575). Darin wurde
unter anderem empfohlen, die Stellenausstattung und Stellenbesetzung zu
verbessern, den Rückstand an Ü3-Wiederholungsprüfungen abzubauen, die
Verfahrensdauern insgesamt zu reduzieren und eine Reihe von Änderungen in den
rechtlichen Grundlagen vorzunehmen. Auch sollten daneben eine Reihe
organisatorischer Maßnahmen zur verbesserten Eigensicherung der Nachrichten-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 13. Juni 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
dienste des Bundes ergriffen und Verfahren durch Digitalisierung beschleunigt
werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen
Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem Wohl des Bundes
(Staatswohl), das durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger
Informationen gefährdet werden könnte, zu der Auffassung gelangt, dass eine
Beantwortung der Fragen 2, 2a, 2b, 5, 10, 14, 16, 17 und 18 hinsichtlich des
Bundesnachrichtendienstes (BND) nicht offen erfolgen kann.
Die Einstufung der Antworten auf die Fragen 2, 2a, 2b, 5, 10, 16 und 17
hinsichtlich des BND als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS – Vertraulich“ ist im vorliegenden Fall aus Gründen des Staatswohls
erforderlich.* Eine offene Beantwortung der Fragen könnte dazu führen, dass die
zum Schutze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betriebene interne
Aufklärungs- und Abwehrarbeit und der Umfang der getätigten Arbeitsvorgänge
transparent gemacht würden. Dadurch könnte der effektive Schutz des BND für
seine Mitarbeiter gefährdet werden. Dies kann für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Um gleichwohl dem Aufklärungs- und
Informationsrecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages nachzukommen,
werden die Antworten auf diese Fragen als Verschlusssache (VS) mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages zugeleitet.
Im Hinblick auf das Staatswohl ist die Einstufung der Antworten zu den
Fragen 14 und 18 hinsichtlich des BND als VS mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ebenso erforderlich.** Die erbetenen
Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, da sie wesentliche Strukturelemente des
BND betreffen. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch
nicht staatliche Akteure Rückschlüsse auf die Ressourcen des BND ziehen. Ein
solches Bekanntwerden könnte die Aufgabenerfüllung des BND
beeinträchtigen, was wiederum die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet
und geeignet ist, ihren Interessen Nachteile zuzufügen. Um gleichwohl dem
Aufklärungs- und Informationsrecht der Abgeordneten des Deutschen
Bundestages nachzukommen, werden die den BND betreffenden Antworten auf diese
Fragen mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ dem
Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.
1. Wie viele Sicherheitsüberprüfungen (SÜ) im nichtöffentlichen Bereich
wurden durch Bundesbehörden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils
jährlich vorgenommen,
a) wie viele dieser Sicherheitsüberprüfungen wurden eingeleitet und
abgeschlossen (bitte wie in der Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 18/10838 auflisten),
Die Anzahl der in den Jahren 2022 bis 2023 jährlich vorgenommenen
Sicherheitsüberprüfungen (SÜ) im nichtöffentlichen Bereich entspricht den
Einleitungen; Die sich ausschließlich auf betroffene Personen (bP) beziehenden
Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
** Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Einleitungen
Jahr Geheimschutz Sabotageschutz
Sattelitendatensicherheitsgesetz (SatDSiG)
Gesamt
2022 15 605 2 718 87 18 410
2023 14 186 4 654 55 18 895
Abschlüsse1
Geheimschutz Sabotageschutz
Sattelitendatensicherheitsgesetz (SatDSiG)
Gesamt
2022 16 271 2 868 88 19 227
2023 15 173 4 327 66 19 566
1 Abschlüsse definieren regelmäßig Voten, aber auch Verfahrenshindernisse, Antragsrücknahmen u. Ä.
b) wie viele Sicherheitsüberprüfungen wurden ohne Erkenntnisse
abgeschlossen, in wie vielen ergaben sich sicherheitserhebliche
Erkenntnisse anderer Art mit und ohne Sicherheitshinweise, und in wie vielen
wurde ein Sicherheitsrisiko festgestellt (bitte nach Jahren für
Geheimschutz, personellen Sabotageschutz, Satellitendatensicherheit
auflisten),
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Ja
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c) wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen der
Einleitung und dem Abschluss des Überprüfungsverfahrens beim
Bundesamt für Verfassungsschutz,
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Jahr Laufzeit Ü1 in Wochen Laufzeit Ü2 in Wochen Laufzeit Ü3 in Wochen
2022 11 17 79
2023 10 12 71
Anmerkung: Die Daten wurden nicht differenziert nach öffentlichem und nichtöffentlichem Bereich erfasst.
d) in wie vielen Fällen wurden gegen die Ergebnisse der
Sicherheitsüberprüfung von den Überprüften Einwände erhoben,
Die Zahl der „Einwände“ gegen Sicherheitsüberprüfungen im nichtöffentlichen
Bereich wird von der Bundesregierung nicht gesondert statistisch erfasst. Eine
Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich.
e) wie viele Personen wurden als Eheleute, Lebenspartner oder
Lebensgefährten in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen?
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Jahr Anzahl der mitbetroffenen Personen
2022 21 310
2023 20 417
Anmerkung: Die Daten wurden nicht differenziert nach öffentlichem und nichtöffentlichem Bereich
erfasst.
2. Wie viele Sicherheitsüberprüfungen im öffentlichen Bereich wurden
durch Bundesbehörden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils jährlich
vorgenommen,
a) wie viele dieser Sicherheitsüberprüfungen wurden eingeleitet und
abgeschlossen (bitte wie in der Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 18/10838 auflisten),
Hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen. Die sich ausschließlich auf betroffene Personen
beziehenden Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Einleitungen
Jahr Geheimschutz Sabotageschutz Gesamt
2022 13 720 3 370 17 090
2023 15 467 4 471 19 938
Abschlüsse
Jahr Geheimschutz Sabotageschutz Gesamt
2022 14 220 3 610 17 830
2023 14 929 4 339 19 268
b) wie viele Sicherheitsüberprüfungen wurden ohne Erkenntnisse
abgeschlossen, in wie vielen ergaben sich sicherheitserhebliche
Erkenntnisse anderer Art mit und ohne Sicherheitshinweise, und in wie vielen
wurde ein Sicherheitsrisiko festgestellt (bitte nach Jahren für
Geheimschutz, personellen Sabotageschutz, Satellitendatensicherheit
auflisten),
Hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen. Im Übrigen können die Angaben der folgenden
Tabelle entnommen werden.
Jahr Geheimschutz
SÜ ohne
Erkenntnisse
Geheimschutz
SÜ mit
sicherheitserheblichen
Erkenntnissen
anderer Art
mit und ohne
Sicherheitshinweisen
Geheimschutz
SÜ mit
Feststellung eines
Sicherheitsrisikos
Sabotageschutz
SÜ ohne
Erkenntnisse
Sabotageschutz
SÜ mit
sicherheitserheblichen
Erkenntnissen anderer
Art mit und
ohne
Sicherheitshinweisen
Sabotageschutz
SÜ mit
Feststellung eines
Sicherheitsrisikos
2022 14 855 1 625 194 4 759 141 38
2023 17 119 1 427 336 5 205 111 67
Anmerkung: Die Differenz zwischen den Abschlüssen nach 2a und den Abschlüssen nach 2b ergibt sich unter anderem aus Anträgen, die
von der zuständigen Stelle zurückgezogen wurden bzw. wegen Nichtüberprüfbarkeit vorzeitig beendet wurden.
c) wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen der
Einleitung und dem Abschluss des Überprüfungsverfahrens beim
Bundesamt für Verfassungsschutz,
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Jahr Laufzeit Ü1 in Wochen Laufzeit Ü2 in Wochen Laufzeit Ü3 in Wochen
2022 11 17 79
2023 10 12 71
Anmerkung: Die Daten wurden nicht differenziert nach öffentlichem und nichtöffentlichem Bereich erfasst.
d) in wie vielen Fällen wurden gegen die Ergebnisse der
Sicherheitsüberprüfung von den Überprüften Einwände erhoben,
Im Bezugszeitraum wurden gegen die Ergebnisse in
Sicherheitsüberprüfungsverfahren im öffentlichen Bereich (ohne den Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung, BMVg) in elf Fällen Einwände erhoben. In
einigen Behörden erfolgt allerdings für die angefragten statistischen Daten
keine Erfassung. Für den Geschäftsbereich des BMVg wird auf die Antwort zu
Frage 4b verwiesen.
e) wie viele Personen wurden als Eheleute, Lebenspartner oder
Lebensgefährten in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen?
Im Jahr 2022 wurden 8 110 und im Jahr 2023 9 064 Personen als mitbetroffene
Person in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen.
3. Wie viele Soldateneinstellungsüberprüfungen wurden in den Jahren 2022
und 2023 jeweils vorgenommen?
Die genannten Zahlen beziehen sich auf alle durch das Bundesamt für den
Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) als mitwirkende Behörde durchgeführten
Sicherheitsüberprüfungen, inklusive derjenigen der eigenen Beschäftigten und
werden für die Abteilung Personeller Geheimschutz (Abt. P) und die Abteilung
Eigensicherung (Abt. ES) des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) getrennt
aufgeschlüsselt:
2022 2023
Abt. P 17 780 20 802
Abt. ES 979 672
Gesamt 18 759 21 474
4. Wie viele Sicherheitsüberprüfungen wurden 2022 und 2023 insgesamt
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg)
durch das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD)
vorgenommen (bitte jeweils jährlich nach Geheimschutz und
Sabotageschutz und, soweit möglich, nach eingeleiteten und abgeschlossenen
Sicherheitsüberprüfungen auflisten)?
Die Zahlen werden für die Abt. P und die Abt. ES getrennt aufgeschlüsselt.
Abt. P:
Eingeleitete Sicherheitsüberprüfungen (Erst-, Aktualisierungs- und
Wiederholungsüberprüfungen).
Jahr Geheimschutz/VS Sabotageschutz Gesamt
2022 47 179 10 416 57 595
2023 52 932 9 877 62 809
Abgeschlossene Sicherheitsüberprüfungen (Erst-, Aktualisierungs- und
Wiederholungsüberprüfungen).
Jahr Geheimschutz/VS Sabotageschutz Gesamt
2022 42 865 9 423 52 288
2023 46 400 10 975 57 375
Abt. ES:
Eingeleitete Sicherheitsüberprüfungen (Erst-, Aktualisierungs- und
Wiederholungsüberprüfungen).
Jahr Geheimschutz/VS Sabotageschutz Gesamt
2022 500 9 509
2023 426 6 432
Abgeschlossene Sicherheitsüberprüfungen (Erst-, Aktualisierungs- und
Wiederholungsüberprüfungen).
Jahr Geheimschutz/VS Sabotageschutz Gesamt
2022 526 10 536
2023 451 9 460
a) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen der
Einleitung und dem Abschluss des Überprüfungsverfahrens?
Die Laufzeiten werden für die Abt. P und die Abt. ES des MAD getrennt
aufgeschlüsselt. Für die Abt. P werden zudem gesondert die Zahlen der
Soldateneinstellungsüberprüfung (SEinstÜ) aufgeschlüsselt:
Abt. P:
In den Jahren 2022 und 2023 ergaben sich folgende durchschnittliche
Laufzeiten (in Wochen) bei Sicherheitsüberprüfungsvorgängen ohne
sicherheitserhebliche Erkenntnisse.
Laufzeiten 2022 2023
Ü1 VS 7 15
Ü2 VS (mit mitbetroffener Person) 29 44
Ü2 VS (ohne mitbetroffene Person) 21 35
Ü2 Sabotageschutz (Sab) 21 42
Ü3 (mit mitbetroffener Person) 119 118
Ü3 (ohne mitbetroffene Person) 123 123
Ü1 SEinstÜ 5 8
Ü2 SEinstÜ (mit mitbetroffener Person) 9 11
Ü2 SEinstÜ (ohne mitbetroffene Person) 7 10
Ü3 SEinstÜ (mit mitbetroffener Person) 58 68
Ü3 SEinstÜ (ohne mitbetroffene Person) 45 71
Abt. ES:
In den Jahren 2022 und 2023 ergaben sich folgende durchschnittliche
Laufzeiten (in Wochen) bei Sicherheitsüberprüfungsvorgängen ohne
sicherheitserhebliche Erkenntnisse (geschlüsselt nach Erstüberprüfung, Aktualisierung und
Wiederholungsüberprüfung; eine statistische Erhebung zu mitbetroffenen Personen
findet in der Abt. ES nicht statt).
Laufzeiten 2022 2023
Ü1 8 10
Aktualisierung Ü1 – 4
Wiederholungsüberprüfung Ü1 8 –
Ü2 16 24
Aktualisierung Ü2 24 34
Wiederholungsüberprüfung Ü2 18 16
Ü3 22 27
Aktualisierung Ü3 17 16
Wiederholungsüberprüfung Ü3 31 34
b) In wie vielen Fällen wurden gegen die Ergebnisse der
Soldateneinstellungsüberprüfungen und der sonstigen Sicherheitsüberprüfungen
Einwände erhoben (Eingaben an die Wehrbeauftragte, Beschwerden nach
Wehrbeschwerdeordnung, verwaltungsgerichtliche Verfahren)?
Klagen von Zivilpersonal gegen die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfungen
vor den Verwaltungsgerichten erfolgten in den Jahren 2022 und 2023 nicht.
Antragsverfahren soldatischen Personals zum Bundesverwaltungsgericht gegen
die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung waren hingegen zu verzeichnen.
In den Jahren 2022 und 2023 wurden demnach im Geschäftsbereich des BMVg
wie folgt Einwände gegen die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfungen
erhoben.
Jahr Eingaben an die Wehrbeauftragte
des Deutschen Bundestages
Beschwerden nach
§ 6
Wehrbeschwerdeordnung
Antragsverfahren zum
BVerwG
2022 23 14 7
2023 20 25 12
c) Wie viele Personen wurden insgesamt zu den in den Fragen 3 und 4
Genannten als Eheleute, Lebenspartner oder Lebensgefährten in die
Sicherheitsüberprüfung einbezogen?
Im Sinne der Fragestellungen zu 3. und 4. wurden im Jahr 2022 15 843
Personen und im Jahr 2023 14 965 Personen als mitbetroffene Person in die
Sicherheitsüberprüfung einbezogen.
5. Wie viele der in den Jahren 2022 und 2023 durchgeführten
Überprüfungen waren einfache Sicherheitsüberprüfungen (§ 8 SÜG), erweiterte
Sicherheitsüberprüfungen (§ 9 SÜG) oder erweiterte
Sicherheitsüberprüfungen mit Sicherheitsermittlungen (§ 10 SÜG; bitte nach Jahren sowie
öffentlichem und nichtöffentlichem Bereich auflisten)?
Hinsichtlich BND wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Für den Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV)
können die Angaben mit ausschließlichem Bezug auf die betroffene Person der
folgenden Tabelle entnommen werden.
Öffentlicher Bereich
Jahr § 8 § 9 § 10
2022 4 791 8 418 1 011
2023 5 439 8 423 1 067
Nichtöffentlicher Bereich
Jahr § 8 § 9 § 10
2022 1 401 14 193 677
2023 1 268 13 184 721
Das BAMAD führt keine Sicherheitsüberprüfungen für den nichtöffentlichen
Bereich im Sinne der Fragestellung durch. Bei den Sicherheitsüberprüfungen
von sogenanntem Fremdpersonal handelt es sich um die Überprüfung von
Personen, die für den MAD tätig sind und nicht der Geheimschutzbetreuung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unterliegen. Der MAD ist
in diesen Fällen zuständige Stelle und mitwirkende Behörde zugleich (vgl. § 3
Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)). Im Übrigen
wird auf folgende Tabelle verwiesen.
Überprüfungshöhe Stichtag 31. Dezember 2022 Stichtag 31. Dezember 2023
Ü1/W1/A1 21 130, davon 16 412 SEinstÜ 25 023, davon 19 366 SEinstÜ
Ü2/W2/A2 VS 18 835, davon 1 232 SEinstÜ 17 681, davon 1 362 SEinstÜ
Ü2/W2/A2 Sab 9 423 10 975
Ü3/W3/A3 2 900, davon 136 SEinstÜ 3 696, davon 104 SEinstÜ
Gesamt 52 288, davon 17 780 SEinstÜ 57 375, davon 20 802 SEinstÜ
6. Wie viele der überprüften Personen in den Jahren 2022 und 2023 waren
ausländische Staatsangehörige (bitte nach Jahren sowie nach
nichtöffentlichem, öffentlichem und militärischem Bereich auflisten)?
Die sich ausschließlich auf betroffene Personen beziehenden Angaben für den
vom BfV als mitwirkende Behörde verantworteten Zuständigkeitsbereich
können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Jahr nichtöffentlich öffentlich
2022 1 667 1 544
2023 2 333 1 977
Der BND führt zu der Anzahl der überprüften ausländischen Staatsangehörigen
keine gesonderte Statistik.
Wie bereits zu Frage 5 mitgeteilt, führt das BAMAD keine
Sicherheitsüberprüfungen für den nichtöffentlichen Bereich im Sinne der Fragestellung durch. Da
bei der Erfassung der im Geschäftsbereich des BMVg durchgeführten
Sicherheitsüberprüfungen nicht nach Statusgruppen (Soldatinnen und Soldaten sowie
zivile Mitarbeitende) unterschieden wird, ist eine Beantwortung bezogen allein
auf den militärischen Bereich nicht möglich. Im Übrigen wird hinsichtlich des
BAMAD auf u. s. Tabelle verwiesen.
Jahr Betroffene Personen
2022 591
2023 650
7. In welchem Umfang wurde in den Jahren 2022 und 2023 von der
Ausnahmemöglichkeit von einer Sicherheitsüberprüfung bei Tätigkeiten in
einem sicherheitsempfindlichen Bereich nach § 8 Absatz 2 oder nach § 9
Absatz 2 Nummer 2 SÜG Gebrauch gemacht (bitte nach Jahren und den
öffentlichen Stellen, die von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht
haben, auflisten)?
Diese Zahlen werden nicht vollumfänglich statistisch erfasst. Die Recherche im
Sinne der Fragestellung hat folgendes Ergebnis zum Umfang des Gebrauchs
von der Ausnahmemöglichkeit nach § 8 Absatz 2 oder § 9 Absatz 2 Nummer 2
SÜG erbracht.
Behörde 2022 2023
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 5 16
Bundeszentralamt für Steuern 0 10
Robert Koch-Institut 41 20
8. In welchem Umfang wurden in den Jahren 2022 und 2023 zur
Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung Daten abgerufen aus dem
a) Bundeszentralregister,
b) staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister,
c) Ausländerzentralregister?
Die Angaben des BfV als mitwirkende Behörde können der folgenden Tabelle
entnommen werden.
Jahr BZR ZStV AZR
2022 78 065 78 065 3
2023 80 431 80 431 5
Die Durchführung der Registerabfragen beim Bundeszentralregister (BZR) und
beim Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) erfolgen im
Mitwirkungsbereich des BfV für alle eingeleiteten Sicherheitsüberprüfungen
sowohl für die betroffene als auch die mitbetroffene Person.
Der BND führt zu dem Umfang der im Zusammenhang mit der Durchführung
von Sicherheitsüberprüfungen aus dem BZR abgerufenen Daten keine Statistik.
In der Durchführung aller Sicherheitsüberprüfungen werden gemäß § 12
Absatz 1 Nummer 2 SÜG Daten aus dem BZR abgerufen. Anfragen an das ZStV
erfolgten im Bezugszeitraum aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen
nicht. Anfragen an das Ausländerzentralregister (AZR) für Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des BND finden nicht statt; in Einzelfällen sind Anfragen bei
mitbetroffenen Personen durchgeführt worden.
Die Angaben des BAMAD als mitwirkende Behörde können den folgenden
Tabellen entnommen werden.
Abt. P:
Jahr BZR ZStV AZR
2022 54 547 54 562 0
2023 58 118 58 124 0
Abt. ES:
Jahr BZR ZStV AZR
2022 ca. 600 ca. 600 0
2023 ca. 550 ca. 550 0
9. Wie viele personenbezogene Datensätze umfasst die im Verfahren
Nachrichtendienstliches Informationssystem und Wissensnetz (NADIS-WN)
geführte Datenbank zur Sicherstellung der
a) Nachberichtspflicht im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen nach
dem SÜG,
b) Nachberichtspflicht im Rahmen von waffenrechtlichen
Zuverlässigkeitsüberprüfungen (Waffengesetz – WaffG),
c) Nachberichtspflicht zu § 34a der Gewerbeordnung (GewO),
und in wie vielen Fällen wurde den zuständigen Stellen im Nachgang
einer Sicherheits- oder Zuverlässigkeitsüberprüfung über neu bekannt
gewordene Erkenntnisse zu überprüften Personen berichtet (bitte für
2022 und 2023 getrennt auflisten)?
Mit Stand 15. Mai 2024 umfasst das Verfahren NADIS WN derzeit 538 593
Personen, die sicherheitsüberprüft wurden. Davon entfallen 526 197
gespeicherte Personen auf das BfV und 12 396 gespeicherte Personen auf die
Landesämter für Verfassungsschutz.
Zur Sicherstellung der Nachberichtspflicht des BfV nach dem Waffengesetz
(WaffG) sind aktuell 5 565 Personen gespeichert.
Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich nicht auf
Gegenstände, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Regierung gegenüber
dem Bundestag haben, insbesondere weil sie sich außerhalb der Zuständigkeit
der Bundesregierung befinden (BVerfGE 124, 161 [189, 196]). Die
Nachberichtspflicht der Landesbehörden für Verfassungsschutz gemäß § 34a Absatz 1b
GewO unterfällt grundsätzlich nicht dem Verantwortungsbereich der
Bundesregierung und damit auch nicht dem parlamentarischen Auskunftsanspruch. Im
Rahmen der Evaluation des Zweiten Gesetzes zur Änderung
bewachungsrechtlicher Vorschriften hat die Bundesregierung zwar unter Beteiligung der Länder
ermittelt, dass mit Stand 2. August 2021 109 341 Personen zum Zweck des
Nachberichts im Sinne der Fragestellung gespeichert waren. Mit Blick auf die
Zuständigkeit der Länder liegen der Bundesregierung jedoch keine aktuellen
Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
Nachberichtsfälle im Bereich der Überprüfungen unter Mitwirkung des BfV
liegen wie folgt vor.
Verfahren 2022 2023
SÜG 190 200
WaffG 1 6
SÜ_LFV 3 2
BAMAD und BND haben keinen Zugriff auf die Datenbank NADIS WN und
stellen lediglich Anfragen an das BfV gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 1 SÜG.
Eine Nachberichtspflicht der angefragten Stelle gegenüber dem BND besteht
nicht.
Im BAMAD eingegangene Nachberichtsfälle im Bereich der
Sicherheitsüberprüfungen unter Mitwirkung des BAMAD können der folgenden Tabelle
entnommen werden.
Verfahren 2022 2023
SÜG 73 361 63 675
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der
Zugehörigkeit von Personen, deren Zuverlässigkeit nach dem SÜG, dem
WaffG oder der GewO verneint wurde, zur Zugehörigkeit zu
verfassungsschutzrelevanten Phänomenbereichen vor (bitte für die Jahre 2022
und 2023 und nach Phänomenbereichen getrennt auflisten)?
Hinsichtlich BND wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Für den Mitwirkungsbereich des BfV können die Angaben der folgenden
Tabelle entnommen werden.
Jahr REX LEX AEX Terrorismus
2022 21 3 3 1
2023 37 10 9 4
Hinsichtlich der Sicherheitsüberprüfungen der BAMAD Abt. P können hierzu
mangels statistischer Erfassung keine Angaben gemacht werden. Durch die
BAMAD Abt. ES wurden in den Jahren 2022 und 2023 keine Vorgänge mit
Zweifeln an der Zuverlässigkeit infolge von Erkenntnissen im
„verfassungsschutzrelevanten Phänomenbereich“ abgeschlossen.
11. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Kritik des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (BfDI) in seinem 31. Tätigkeitsbericht (S. 70 f.), es
gebe durch sich überschneidende Regelungen zum Geheim- und
Sabotageschutz in unterschiedlichen Gesetzen, die jeweils auf das SÜG (§ 1
Absatz 2 Nummer 4 SÜG) verweisen, Mehrfachüberprüfungen derselben
Person, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Problem
der Mehrfachüberprüfungen?
12. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem wiederholt durch den BfDI vorgebrachten Vorschlag, das
Sicherheitsüberprüfungsrecht neu zu ordnen mit dem Ziel, die
Normenklarheit zu verbessern und den unter der Hand geänderten Zielen der
Sicherheitsüberprüfung, nämlich neben dem Geheim- und Sabotageschutz
auch allgemein mögliche Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst
fernzuhalten, Rechnung zu tragen?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung wird im Rahmen einer Stellungnahme an den
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) auf die
zuletzt im 32. Tätigkeitsbericht des BfDI aufgeführten Punkte mit Bezug zum
Sicherheitsüberprüfungsrecht eingehen. Auf diese Stellungnahme, die derzeit
noch innerhalb der Bundesregierung erarbeitet wird, wird verwiesen.
13. Welchen Stand hat derzeit das Gesetzesvorhaben zur Änderung des
Sicherheitsüberprüfungsgesetzes im Nachgang der Evaluation der Novelle
des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (Bericht vom 16. Juni 2023)?
Auch aufgrund der Empfehlung des Parlamentarischen Kontrollgremiums
(PKGr) (Bundestagsdrucksache 20/6575) hat das Bundesministerium des
Innern und für Heimat einen Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes erstellt. Mit dem Entwurf werden
die im Rahmen der Evaluation des Ersten Gesetzes zur Änderung des SÜG
festgestellten punktuellen Verbesserungsbedarfe aufgegriffen. Zudem werden
das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen sowie die Rahmenbedingungen
des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes an die verschärfte
Sicherheitslage angepasst. Der Entwurf wird aktuell im Ressortkreis abgestimmt.
14. Wie ist der derzeitige Stand bei den Stellenbesetzungen des BfV, des
Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundeamtes für den
Militärischen Abschirmdienst im Bereich Sicherheitsüberprüfungen?
Hinsichtlich des BND wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen. Die Besetzungsquote der im BfV für Sicherheitsüberprüfungen
zuständigen Referate liegt bei 95 Prozent. Die BAMAD Abt. P verfügt über eine
Besetzungsquote von 74 Prozent. Der Bereich Personeller Geheimschutz der
BAMAD Abt. ES ist zu 85 Prozent besetzt.
15. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der öffentlichen Bewertung des Parlamentarischen
Kontrollgremiums zum Bericht des Ständigen Beauftragten des PKGR
„Funktionsfähigkeit der Sicherheits- und Wiederholungsprüfungen nach dem
Sicherheitsüberprüfungsgesetz bei den Nachrichtendiensten des Bundes“
(Bundestagsdrucksache 20/6575), Nummer 1, Stellenausstattung und
Stellenbesetzung bei den Nachrichtendiensten des Bundes im Bereich
Sicherheitsüberprüfung sollten zügig geprüft und unbesetzte Dienstposten
so früh wie möglich besetzt werden?
Die Feststellungen und Empfehlungen des PKGr zur Reduzierung der
Verfahrensdauern im Bereich der Sicherheitsüberprüfungen werden von der
Bundesregierung insgesamt als zielführend und wertig erachtet.
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass eine adäquate
Personalausstattung der am Sicherheitsüberprüfungsprozess beteiligten Arbeitsbereiche des
BfV einen entscheidenden Faktor zur Verkürzung der Bearbeitungsdauer
darstellt. Durch Personalgewinnungsmaßnahmen des BfV konnte in den Jahren
2021 bis 2023 ein spürbarer Personalzuwachs in den betreffenden
Organisationseinheiten erreicht werden. Die Besetzung derzeit noch freier Dienstposten
ist zeitnah angestrebt.
Die Stellenausstattung des BfV sollte den aktuellen Erfordernissen entsprechen.
Die zunehmende Zahl von Personen mit Migrationsgeschichte, die für
sicherheitsempfindliche Tätigkeiten vorgesehen sind, führt zu aufwändigeren
Sicherheitsüberprüfungsverfahren, da Auslandsaufenthalte oder auch Kontakte in
Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken (SmbS) stets aufzuklären und zu
bewerten sind. Hinzu tritt die veränderte Sicherheitslage bezüglich Russlands,
Chinas und zuletzt aufgrund der Ereignisse in Nahost. Auch ist die Zahl der
insgesamt zu überprüfenden Personen in den vergangenen Jahren stetig
gestiegen. Hinzu kommt die angestrebte Erweiterung des Kreises von Personen, die
einer SÜ unterzogen werden sollen, auch aufgrund der vorgeschlagenen
Neuregelung in § 75 des Entwurfs eines Gesetzes zur Neustrukturierung des
Bundespolizeigesetzes.
Im Zuge des strukturellen Aufwuchses des BAMAD wurde dem angepassten
gesetzlichen Auftrag als mitwirkende Behörde bei der Durchführung von
Sicherheitsüberprüfungen für den Geschäftsbereich des BMVg stets Rechnung
getragen, indem die Dienstpostenumfänge in der Abteilung Personeller
Geheimschutz sowie den nachgeordneten regionalen MAD-Stellen erhöht wurden.
Die betroffenen Dienstposten wurden und werden weiterhin priorisiert besetzt.
Der Personalbereich des BND bemüht sich stets, vakante Dienstposten zügig
nachzubesetzen und bietet diese Dienstposten prioritär in Personalgesprächen
an. Dies hat bereits zu einer ersten Verbesserung der Besetzungssituation
geführt.
16. Wie ist der Umfang der laut PKGr nicht fristgemäß durchgeführten
Wiederholungsprüfungen (Nummer 2 der Bewertung) jeweils zum Stichtag
31. Dezember 2022 und 31. Dezember 2023, und welche Maßnahmen
ergreift die Bundesregierung, um deren Anzahl zu verringern?
Hinsichtlich BND wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Im SÜG sind keine festen Fristen für turnusmäßige
Wiederholungsüberprüfungen vorgesehen. Diese sind im Regelfall im Abstand von zehn Jahren
durchzuführen. Einzelfallbezogene Unter- oder Überschreitungen sind also
grundsätzlich möglich.
Dies vorausgeschickt leitet das BfV anstehende Wiederholungsüberprüfungen
sowohl in seiner Funktion als mitwirkende Behörde als auch als zuständige
Stelle grundsätzlich fristgerecht ein. Aufgrund der individuellen Fallgestaltung
können sich jedoch Verzögerungen in der Bearbeitungsdauer ergeben.
Darüber hinaus führten die gesundheitsbehördlichen
Beschränkungsmaßnahmen zur Bekämpfung der SARS-CoV2-Pandemie in den Jahren 2021 und 2022
zu einem Rückstau in der Verfahrensbearbeitung im Bereich der
Sicherheitsermittlungen (insbesondere Ü3). Die so entstandenen Rückstände wurden im Jahr
2023 sukzessive und unter erhöhtem personellen Ressourceneinsatz weitgehend
abgebaut.
Zudem hat das BfV im Bereich Sicherheitsüberprüfungen die Arbeitsmethodik
der einzelnen Arbeitsbereiche weitestmöglich standardisiert und
organisationsübergreifende Aufgaben zentralisiert. Flankierend zu diesen Maßnahmen wird
die Digitalisierung des gesamten Sicherheitsüberprüfungsprozesses mit
Hochdruck vorangetrieben, sodass eine zielgerichtete Beschleunigung aller
Verfahrensschritte erreicht werden kann.
Seitens des BAMAD kann über die fristgerechte Einleitung von
Wiederholungsüberprüfungen keine Aussage getroffen werden, da die Verantwortung für
die Einleitung der Wiederholungsüberprüfungen bei den
Sicherheitsbeauftragten in den einzelnen Dienststellen des Geschäftsbereichs BMVg liegt und eine
zentrale statistische Auswertung nicht möglich ist. Den Sicherheitsbeauftragten
steht ein Programm zur Verfügung, das eine elektronische Wiedervorlage, z. B.
anlässlich anstehender Aktualisierungen oder Wiederholungsüberprüfungen,
entsprechend der Forderung des PKGr ermöglicht.
17. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie, um
insgesamt die Verfahrensdauern insbesondere der
Sicherheitsüberprüfungen mit Sicherheitsermittlungen sowohl durch Personalaufwuchs sowie
weitere Maßnahmen zu reduzieren?
18. Welche Schritte plant die Bundesregierung zur Modernisierung und
Digitalisierung der Arbeitsprozesse bei den Sicherheitsüberprüfungen, wie
sie sowohl das PKGr in seiner Bewertung als auch der BfDI in seinem
32. Tätigkeitsbericht (Nummer 3.3.5, S. 32)?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Hinsichtlich des BND wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen. Bereits im Vorfeld sowie aufgrund der Empfehlung des PKGr hat das
BfV eine Reihe von Optimierungspotentialen eigenständig identifiziert und
z. T. bereits umgesetzt.
Im Hinblick auf die Verringerung der Verfahrensdauern werden eine am
Arbeitsaufkommen gemessene adäquate Stellen-/Personalausstattung sowie eine
weitestmögliche Digitalisierung der Verwaltungsabläufe als Schlüsselfaktoren
angesehen.
Hinsichtlich der gegenwärtigen Stellen-/Personalausstattung der
Sicherheitsüberprüfungsbereiche des BfV wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
Personalbedarfsberechnungen und -gewinnungsmaßnahmen werden
regelmäßig, vor allem im Kontext eines prognostizierten Anstiegs des
Überprüfungsaufkommens in Folge gesetzlicher Novellierungen, evaluiert und initiiert.
Mit dem Ziel, einen weitgehend digitalisierten und somit beschleunigten
Ablauf des Sicherheitsüberprüfungsprozesses zu etablieren, hat das BfV
verschiedene Projekte initiiert und priorisiert. Ein entsprechendes IT-Verfahren, das die
bestehenden, dezentralen Datenbanken zusammenführt und somit die
jederzeitige Auskunftsfähigkeit zum Verfahrensstand einschließlich Steuerungs- und
Priorisierungsmöglichkeiten gewährleistet, wurde konzeptioniert, technisch
entwickelt und in den Probewirkbetrieb genommen. Darüber hinaus erfolgte
Anfang 2023 die Produktivsetzung des IT-Verfahrens „Elektronische
Sicherheitserklärung (ElekSiE)“, so dass die Erstellung der Sicherheitserklärung und
die anschließende weitere Bearbeitung größtenteils digital möglich ist. Die
Anbindung der zuständigen Stellen an ElekSiE und die Umsetzung weiterer
Prozessschritte erfolgen mit hoher Priorität.
Das BMVg hat einen Sonderbeauftragten zwecks der Beschleunigung der
Durchlaufzeiten des Sicherheitsüberprüfungsverfahrens in seinem
Geschäftsbereich bestellt, der entsprechende Vorschläge erarbeiten wird. Das
Sicherheitsüberprüfungsverfahren im Mitwirkungsbereich des BAMAD ist bereits
digitalisiert. Der Prozess der Sicherheitsüberprüfung soll zukünftig im gesamten
Geschäftsbereich BMVg digital abgebildet werden und die am Prozess beteiligten
Stellen (Militärischer Abschirmdienst, Sicherheitsbeauftragte und
Geheimschutzbeauftragte) eingebunden werden. Ziel der Digitalisierung des
Sicherheitsüberprüfungsverfahrens ist eine komplett digitale, medienbruchfreie und
womöglich automatisierte Bearbeitung des gesamten
Sicherheitsüberprüfungsprozesses durch alle beteiligten Stellen. Ergebnis soll ein digitalisiertes,
papierloses und abgesichertes Sicherheitsüberprüfungsverfahren sein. Die Lösung zur
Digitalisierung des Sicherheitsüberprüfungsverfahrens soll dreigeteilt
entwickelt werden: Ein Workflow Tool für das Fachpersonal, eine digitale Akten-
und Ablagenverwaltung sowie ein webbasiertes Portal für alle betroffenen
Personen, das aus dem Internet webbasiert zugänglich sein und das Unterzeichnen
der Sicherheitserklärung mittels einer elektronischen Signatur ermöglichen soll.
Ziel der Maßnahme der Dienstekonsolidierung „Digitale Sicherheitsakte“ ist
die Digitalisierung der bisher ausschließlich analog geführten Sicherheitsakten.
Dazu soll eine Anwendung entwickelt werden, die eine medienbruchfreie
Übertragung von anderweitig digital vorhandenen Daten via standardisierter
Schnittstellen ermöglichen soll, etwa zur elektronischen Sicherheitserklärung und zu
digitalen Personalverwaltungssystemen. Nach Fertigstellung soll die
Anwendung allen Bundesbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Hinsichtlich des 32. Tätigkeitsberichts des BfDI wird auf die Antwort zu den
Fragen 11 und 12 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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