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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Weiterentwicklung des Kapazitätsrechtes

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

30.05.2024

Aktualisiert

02.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1140815.05.2024

Weiterentwicklung des Kapazitätsrechtes

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Mit seinem Urteil im Jahr 1980 (Urteil vom 8. Februar 1980, 7 C 93.77, BVerwGE 60, 25 [45]) untersagte das Bundesverwaltungsgericht den deutschen Universitäten eine „unzulässige Niveaupflege“ hinsichtlich der Ausstattung ihrer Studiengänge mit dem gebotenen Personal. Konkret bedeutet dies für die Universitäten, dass auf Personalzuwächse sofort mit einer Erhöhung der aufzunehmenden Studierenden zu reagieren sei (www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/die-bundesregierung-will-das-kapazitaetsrecht-reformieren-18000546.html).

Das Kapazitätsrecht zielt darauf ab, dass beim Studienzugang gleiche Chancen für alle Studienberechtigten sichergestellt werden. Die Regierungsparteien aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, einen „Bund-Länder-Prozess zur Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts“ in Gang zu setzen. Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8057 zur Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts gibt es erste Gespräche mit Stakeholdern dazu.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus den bis August 2023 erfolgten Gesprächen zur Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts gezogen?

2

Welche weiteren Arbeitsprozesse leitet die Bundesregierung aus den erfolgten Gesprächen, die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8057 zur Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts aufgeführt sind, konkret ab?

a) Wurden diese Arbeitsprozesse bereits auf den Weg gebracht?

b) Wenn nein, warum nicht?

3

Mit welchen Akteuren führte die Bundesregierung seit August 2023 Gespräche zur Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts?

4

Welche konkreten Punkte wurden bei diesen Gesprächen besprochen, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?

5

Hat die Bundesregierung seit August 2023 Gespräche mit den Ländern dazu geführt?

a) Wenn ja, welche weiteren Schritte wurden mit den Ländern vereinbart?

b) Wenn nein, warum nicht?

6

Gab es seit August 2023 vonseiten der Länder bereits Vorstöße gegenüber der Bundesregierung, das Kapazitätsrecht zu novellieren oder abzuschaffen, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Vorstöße, und welche Schlüsse zieht sie daraus?

7

Wann plant die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern erste Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts vorzulegen?

8

Plant die Bundesregierung, an einem einheitlichen System der zentralen Verteilung und Planung auf der Basis von Kapazitätsverordnungen festzuhalten?

a) Wenn ja, welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts, und wann sollen diese Ziele erreicht werden?

b) Wenn nein, warum nicht?

9

Plant die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag, wie in einem Antrag der FDP aus der letzten Wahlperiode gefordert (Bundestagsdrucksache 19/10620), regelmäßig und umfassend über den aktuellen Verhandlungsstand zu informieren?

a) Wenn ja, in welcher Art und Weise, und wann?

b) Wenn nein, warum nicht?

10

Wie groß ist der Anteil der Bundesmittel, die im Rahmen des Zukunftsvertrags Studium und Lehre den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden, die unmittelbar für die Verbesserung der Betreuungsrelation in den Hochschulen genutzt werden?

11

Gibt es vonseiten des Bundes Vorgaben über die konkrete Verwendung der Bundesmittel, die im Rahmen des Zukunftsvertrags Studium und Lehre den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden, etwa im Hinblick auf eine Verbesserung der Lehrqualität?

12

Hält die Bundesregierung in Bezug auf die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge die Kapazitätsberechnung anhand des CNW (Curricularnormwert)-Verfahrens für zeitgemäß?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, welche Zulassungsverfahren werden von der Bundesregierung als Alternative zur derzeitigen Kapazitätsbestimmung bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengänge erwägt?

13

Sieht die Bundesregierung die Länder unter den geltenden Bestimmungen der Kapazitätsverordnung in ausreichendem Maße dazu befähigt, eine Betreuungsrelation an den Hochschulen sicherzustellen, die sowohl eine qualitativ hochwertige Lehre als auch eine exzellente Forschung durch ausreichend Stellen ausstattet?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Erkenntnis für künftige Gespräche mit den Ländern, die eine Reform des Kapazitätsrechts zum Gegenstand haben?

Berlin, den 14. Mai 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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