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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Zwischenbilanz zum "Aktionsplan gegen Rechtsextremismus" des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
(insgesamt 111 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Datum
27.06.2024
Aktualisiert
08.07.2024
BT20/1151824.05.2024
Zwischenbilanz zum "Aktionsplan gegen Rechtsextremismus" des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Zwischenbilanz zum „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser stellte am
15. März 2022 gemeinsam mit den Präsidenten des Bundesamts für
Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, des Bundeskriminalamts (BKA), Holger
Münch, und der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, der
Öffentlichkeit ihren „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ vor (www.bmi.bun
d.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2022/aktionsplan-rechtse
xtremismus.pdf?__blob=publicationFile&v=3). „Wir wollen
Rechtsextremismus ganzheitlich und frühzeitig bekämpfen – mit Prävention und Härte“, gab
die Bundesinnenministerin dabei damals als Ziel an (www.bmi.bund.de/Shared
Docs/pressemitteilungen/DE/2022/03/aktionsplan-rechtsextremismus.html). Sie
wolle rechtsextreme Netzwerke zerschlagen, die Szene entwaffnen, deren
Finanzen trockenlegen. Unmittelbar nach Verabschiedung des auf diesen
Phänomenbereich zugeschnittenen Zehn-Punkte-Plans, der laut Bundesministerium
des Innern und für Heimat (BMI) ein „effektives Bündel kurzfristig wirksamer
repressiver und präventiver Maßnahmen“ darstellt (www.bmi.bund.de/SharedD
ocs/pressemitteilungen/DE/2022/03/aktionsplan-rechtsextremismus.html), habe
nach Angaben des BMI bereits die Umsetzungsphase begonnen: Man habe den
Anspruch, die Maßnahmen „so schnell wie möglich, aber auch so gründlich
wie nötig umzusetzen“. Für die Bundesregierung ist Rechtsextremismus
„unverändert die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie und die
Sicherheit in Deutschland“ (so die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/8965,
„Halbzeitbilanz der Bundesregierung in der Innenpolitik“). Das bekräftigte die
Bundesinnenministerin auch am 13. Februar 2024, als sie das
Maßnahmenpapier „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen – Instrumente der
wehrhaften Demokratie nutzen“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publik
ationen/themen/sicherheit/REX-entschlossen-bekaempfen.pdf?__blob=publicat
ionFile&v=4) in der Bundespressekonferenz mit 13 Punkten, die im
Wesentlichen auf dem alten Aktionsplan basieren, der Öffentlichkeit vorlegte (www.b
mi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/gegen-rechtsextremismus/artikel-ma
ssnahmen-gegen-rex.html).
Vor diesem Hintergrund ist es nach Ansicht der Fraktion der CDU/CSU, die
den konsequenten Kampf gegen jede Form der extremistischen Bedrohung mit
dem 360-Grad-Blick unterstützt, zwei Jahre nach der Vorstellung des ersten
Maßnahmenbündels durch die Bundesinnenministerin angesichts des
extremistischen Bedrohungspotenzials und eines Höchststands Politisch motivierter
Kriminalität (PMK) mehr als angezeigt, eine Zwischenbilanz der praktischen
Umsetzung der angekündigten Maßnahmenfelder zu ziehen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/11518
20. Wahlperiode 24.05.2024
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche spezifischen Gefahren und besonderen Herausforderungen
gehen aus Sicht der Bundesregierung im Jahr 2024 von dem
Phänomenbereich „Rechtsextremismus“ aus?
2. Wie hat sich die Gefahrenlage seit März 2022 im Bereich
Rechtsextremismus aus Sicht der Bundesregierung verändert, verbessert oder
verschlimmert, und wo sind neue Ansatzpunkte und Gefahrenpotenziale
entstanden?
3. Welche anderen Bundesressorts oder Bundesbehörden neben dem BMI
sind bei der Umsetzung welcher Punkte des Aktionsplans gegen
Rechtsextremismus in welcher Form beteiligt?
4. Wie viele Personen in welchen Abteilungen innerhalb des
Zuständigkeitsbereichs des Bundesinnenministeriums waren in den Jahren 2022
und 2023 und sind aktuell mit der Bekämpfung des Rechtsextremismus
betraut (bitte in Vollzeitäquivalenten [VzÄ] aufschlüsseln und im
Vergleich die Zahlen zu den Phänomenbereichen „Linksextremismus“ und
„Islamismus“ angeben)?
5. Welche personellen und organisatorischen Umstrukturierungen innerhalb
der Abteilungen des BMI sowie seiner zugehörigen Behörden hat es in
den einschlägigen Bereichen zur Extremismusbekämpfung gegeben
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
6. Welche organisatorischen und personellen Änderungen (z. B. neue
Abteilungen und Zuständigkeiten bzw. Auflösung bisheriger Referate)
haben sich seit 2022 infolge der Umsetzung des Aktionsplans in der
Bundesregierung und den Sicherheitsbehörden ergeben, und welche
zusätzlichen Planstellen sind zur Umsetzung des Aktionsplans in welchen
Bundesbehörden 2022 und 2023 eingesetzt worden?
7. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden in dem Teilbereich
„Rechtsextreme Netzwerke zerschlagen“ seit der Vorstellung des
Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den Weg
gebracht bzw. teilweise oder vollständig umgesetzt (bitte mit Datum und
Umsetzungsstand angeben)?
8. Bei welchen der Punkte im Aktionsplan bestehen ggf. aktuell noch
rechtliche Hürden, die eine Umsetzung noch nicht ermöglichen bzw.
noch erschweren?
9. Aus welchen der zehn Schwerpunkte des Aktionsplans leiten sich
lediglich zeitlich befristete Projektförderungen ab?
10. Welche Förderprogramme wurden seit Beginn der Legislaturperiode von
der Bundesregierung im Bereich „Bekämpfung/Prävention von
Rechtsextremismus“ gestartet, und welche Förderprogramme wurden beendet
bzw. nicht fortgeführt oder weiterentwickelt (bitte Programmtitel, Ziel,
Laufzeit, Fördermittel benennen)?
11. Welche der durch den Aktionsplan geplanten Studien und
Forschungsvorhaben werden durch bundeseigene Forschungseinrichtungen oder
Behörden umgesetzt, und welche durch universitäre oder außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen?
12. Wo (Behörde und entsprechender Programmtitel), und in welcher Höhe
sind bislang durch die Maßnahmen des Aktionsplans Kosten für den
Bundeshaushalt entstanden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
13. Hat die Bundesregierung ein Konzept, um einer zunehmenden
Vermischung der extremistischen Szenen, bei der ideologische Differenzen
innerhalb der Phänomenbereiche offenbar verschwimmen und an
Bedeutung verlieren (www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/verfassungsschu
tz-haldenwang-extremismus-sicherheit-deutschland-israel-100.html), zu
begegnen, und verfügt die Bundesregierung über Informationen,
inwieweit identifizierte Tatverdächtige zuvor ideologisch festgelegt oder
durch rechtsextremistische Aktivitäten vorgeprägt sind?
14. Warum wurde die Bekämpfung des Antisemitismus als elementarer Teil
sowie verbindender und gleichzeitig identitätsstiftender Faktor der
rechtsextremistischen Ideologie nicht als gleichberechtigter
eigenständiger Kernpunkt im Aktionsplan 2022 aufgeführt?
15. In welcher Form wird die Nationale Strategie gegen Antisemitismus und
für jüdisches Leben (NASAS) in den Aktionsplan mit einbezogen?
16. Plant die Bundesregierung analog zum „Aktionsplan
Rechtsextremismus“, und zur Ergänzung der eher abstrakten NASAS-Strategie, einen
„Aktionsplan Antisemitismus“ mit konkreten Handlungsansätzen?
17. Warum sind in dem Positionspapier der Bundesinnenministerin
„Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen“ vom 13. Februar 2024 unter
Punkt 12 „Antisemitismus entgegentreten“ hauptsächlich präventive
Maßnahmen (Verbesserungen bei politischer Bildung, Forschung und
Schutzmaßnahmen für Einrichtungen) vorgesehen und kaum repressive
Maßnahmen wie beispielsweise Strafverschärfungen?
18. Welche Gesetzesinitiativen plant die Bundesregierung im Bereich der
Strafverfolgung zur Bekämpfung von antisemitischer Hetze und
Hassverbrechen?
19. Welches konkrete Ziel hat sich die Bundesregierung bis zum Ende der
Legislaturperiode bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus gesetzt,
und rechnet sie bis dahin mit der vollständigen Umsetzung des
Aktionsplans?
20. Welche rechtsextremistischen Netzwerke wurden seit 2022 zerschlagen,
und in welchem konkreten Zusammenhang mit Maßnahmen aus dem
Aktionsplan stehen diese, und wären diese Vereinsverbote, die
grundsätzlich langfristig vorbereitet werden, nach jetziger Einschätzung der
Bundesregierung auch ohne die im Aktionsplan aufgeführten
Maßnahmen ausgesprochen worden?
21. Wie hat sich aktuell die Zahl der Rechtsextremisten, nach denen
gefahndet wird, entwickelt, und wie viele werden aktuell mit offenen
Haftbefehlen durch die Behörden gesucht?
22. Reichen die bestehenden gesetzlichen Kompetenzen des Bundesamts für
Verfassungsschutz auch mit Blick auf eine Zusammenarbeit mit den
Landesämtern aus Sicht der Bundesregierung aus, um im Sinne der
Bundesregierung die Finanzströme von Rechtsextremisten besser
aufzuklären?
23. In welcher Weise wurde die Ankündigung der Bundesregierung, dass
das Bundesamt für Verfassungsschutz die Aufklärung und Analyse
rechtsextremistischer Finanzaktivitäten deutlich ausgeweitet, 2022, 2023
und bislang im Jahr 2024 praktisch umgesetzt?
24. Wann ist mit einer Reform des Nachrichtendienstrechts zu rechnen, um
die hohen formalen und rechtlichen Hürden bei den Finanzermittlungen
zu senken, und woran scheitert eine solche Reform bislang?
25. In welcher Weise wurde die Ankündigung der Bundesregierung (siehe
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 76 des
Abgeordneten Michael Breilmann auf Bundestagsdrucksache 20/4852), dass
der Austausch zwischen den Sicherheitsbehörden und nationalen sowie
internationalen Finanzbehörden weiter intensiviert wurde, im Jahr 2023
und bislang im Jahr 2024 praktisch umgesetzt (bitte konkrete
Maßnahmen und Projekte benennen)?
26. Welche Hürden will die Bundesregierung beseitigen, um zeitnah eine
effektivere und umfassendere Aufklärung von Finanzströmen im
Zusammenhang mit rechtsextremistischen Akteuren zu gewährleisten, wie
lange sind evtl. vorliegende Hindernisse bekannt, und welche Schritte
dazu hat die Bundesregierung seit dem maßgeblichen Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz im
Frühjahr 2022 ergriffen?
27. Was unternimmt die Bundesregierung dagegen, dass die
rechtsextremistische Szene laut dem Thinktank Cemas (cemas.io/publikationen/where
s-the-money-at-rechtsextreme-spendenfinanzierung-ueber-telegram/)
gezielt Gelder über Messengerdienste generiert?
28. Welche Aussteigerprogramme im Bereich Rechtsextremismus gibt es in
Zuständigkeit des Bundes, und sind in Zukunft weitere geplant?
29. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden in dem Teilbereich
„Rechtsextremisten konsequent entwaffnen“ seit der Vorstellung des
Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den Weg
gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand
angeben)?
30. Seit wann und warum befindet sich der im Januar 2023 von
Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung
des Waffengesetzes als zentrales Versprechen des Aktionsplans in
regierungsinternen Beratungen?
31. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf
zur Änderung des Waffenrechts, und rechnet die Bundesregierung bis
zum Ende der Legislaturperiode mit einem erfolgreichen Abschluss?
32. Wie viele Entwaffnungen wurden bei Rechtsextremisten seit dem
15. März 2022 vorgenommen (bitte Anzahl und Art der sichergestellten
Waffen aufschlüsseln)?
33. Wie sind die aktuellen Zahlen der waffenrechtlichen Erlaubnisse von
Zugehörigen zu den Phänomenbereichen „Rechtsextremismus“ und
„Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“?
34. Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass neben
der notwendigen Entwaffnung, präventiv dafür gesorgt wird, dass gar
nicht erst Waffen in extremistische Hände gelangen (bitte in einzelne
Maßnahmen aufschlüsseln), und teilt die Bundesregierung die
Einschätzung der Fragesteller, dass der legale Erwerb von Schusswaffen dabei
das geringste Risiko darstellt, und wenn nein, warum konkret nicht?
35. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass von den
Möglichkeiten der Bewaffnung von Rechtsextremisten mit Schusswaffen
(legaler Erwerb bzw. Besitz, illegal umgebaute Schreckschuss-, Salut-
und Flobertwaffen, illegale Herstellung von improvisierten
Schusswaffen, Erwerb von bzw. Zugriff auf Schusswaffen im Ausland) das
Fertigen improvisierter Schusswaffen ein großes Risiko darstellt (siehe
Bundeslagebild Waffenkriminalität 2022) und sich sowohl Clearnet, Darknet
als auch die Messengerdienste dabei als potenzielle Beschaffungsquelle
etabliert haben, das aktuelle Bedrohungspotenzial von mit
improvisierten Schusswaffen bewaffneten Extremisten, und was unternimmt die
Bundesregierung konkret präventiv und repressiv auf nationaler und
internationaler Ebene dagegen?
36. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um den
Schmuggel und anschließenden Verkauf von Schusswaffen in
Deutschland zu unterbinden und die internationalen Vernetzungen von
Rechtsextremisten, im Hinblick auf den Erwerb von und das Training mit
Schusswaffen, nachzuverfolgen?
37. Plant die Bundesregierung im Hinblick darauf, dass in der Polizeilichen
Kriminalstatistik derzeit weder zwischen erlaubnisfreien und
erlaubnispflichtigen noch zwischen legal besessenen oder illegalen Waffen
unterschieden wird, eine Änderung in der statistischen Erfassung?
38. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich
„Hetze im Internet ganzheitlich bekämpfen“ seit der Vorstellung des
Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den Weg
gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand
aufschlüsseln)?
39. Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung insbesondere das
Darknet, die Gaming-Szene, Imageboards etc. verstärkt beleuchten, um
extremistische Bestrebungen und digitale Netzwerke frühzeitiger
aufzudecken und Radikalisierungsverläufe schon im Anfangsstadium
aufzuhalten?
40. Welche Rolle spielt die Onlineradikalisierung in der Polizeiausbildung
aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass das Thema in
der Polizeiausbildung im Kontext des rechten Terrors und der sich
dynamisch verändernden digitalen Plattformen einschließlich von „Steam”
nur gestreift wird?
41. Plant die Bundesregierung beim BKA eine generell stärkere
Sensibilisierung für das Thema Gaming und Radikalisierung in Studium sowie in
der Aus- und Fortbildung, und wenn ja, wie genau, und wenn nein,
warum nicht?
42. Nimmt die Bundesregierung eine systematische vergleichende
Auswertung der rechtsextremen Attentate vor, die in einem Zusammenhang mit
Gaming standen, um Muster zu erkennen bzw. die Bedeutung von
Gaming herauszukristallisieren, und wenn ja, in welcher Form?
43. Prüft die Bundesregierung die Entwicklung eines Frühwarnsystems
gegen rechtsextremistische Attentate für den Gaming-Bereich?
44. Ist ein einfach bedienbares Meldeportal für Hinweise aus Gaming-
Plattformen bzw. dem Internet angedacht, und wenn ja, wann?
45. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Bereich der
Messengerdienste die rechtlichen Befugnisse nicht den rasanten technischen
Entwicklungen und dem Verhalten der Nutzer hinterherhinken?
46. Wird die Bundesregierung Anbieter verpflichten, bei den
Überwachungen die Kommunikation nicht nur umzuleiten, sondern auch zu
entschlüsseln, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
47. Wie wird die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser angekündigte
neue „Früherkennungseinheit“ (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/f
aeser-desinformation-100.html) gegen ausländische Manipulations- und
Einflusskampagnen diesen Herausforderungen gerecht werden, und
verfügen das BMI und die Sicherheitsbehörden über ausreichende OSINT-
Analysten (OSINT = Open Source Intelligence)?
48. Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung geprüft, welche
Anpassungen zum Ausbau der zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte beim
BKA erforderlich sind und wie diese praktisch umgesetzt werden
können?
49. Wie viele Löschersuche zu strafbaren Inhalten schickte das
Bundeskriminalamt in den Jahren 2022 und 2023 an den Anbieter von
Kommunikationsdiensten, und wie viele davon waren danach nicht mehr
aufrufbar?
50. In welcher Höhe verhängte das Bundesamt für Justiz Bußgelder gegen
den Kurzmitteilungsdienst Telegram in den Jahren 2022 und 2023 wegen
fehlender Meldewege?
51. Wie will die Bundesregierung die großen Onlineplattformen YouTube,
Facebook oder Twitter, die gegen die Meldepflicht von Hasspostings
geklagt und vorläufig Recht bekommen hatten, zu einer engeren
Kooperation mit dem Bundeskriminalamt und der dort eingerichteten Meldestelle
bewegen?
52. Welche konkreten Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im
Teilbereich „Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst entfernen“ seit
der Vorstellung des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die
Bundesregierung auf den Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und
Umsetzungsstand angeben)?
53. Wie viele einschlägige disziplinarrechtliche Fälle in welchen Teilen der
Bundesverwaltung gab es in den Jahren 2022 und 2023, und mit
welchem Ergebnis wurden diese jeweils abgeschlossen?
54. Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um
Sicherheitsüberprüfungen vor der Einstellung zu verstärken, um erkennbare
Verfassungsfeinde nicht erst in den Dienst gelangen zu lassen, und wenn ja,
welche?
55. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich
„Verschwörungsideologien entkräften – Radikalisierung vorbeugen“ seit
der Vorstellung des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die
Bundesregierung auf den Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und
Umsetzungsstand angeben)?
56. Was ist das Ziel der neuen Beratungs- und Koordinierungsstelle beim
Bundesamt für Verfassungsschutz, die als bundesweit bekanntes
zentrales Angebot für Hilfesuchende fungieren soll, wie werden die
Betroffenen dort unterstützt, und wie viele Fälle sind dort seit Einführung des
Formats behandelt worden?
57. Wurde die Ausweitung der Aussteigerprogramme des Bundesamts für
Verfassungsschutz auf den Phänomenbereich
„Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ bereits evaluiert, wenn ja, mit
welchem Ergebnis, und wenn nein, wann wird dies passieren?
58. Warum wurde das bereits im Aktionsplan Rechtsextremismus vom
15. März 2022 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffe
ntlichungen/2022/aktionsplan-rechtsextremismus.pdf?__blob=publicatio
nFile&v=3) unter Nummer 5 angedachte zentrale Beratungsangebot für
Menschen, die in ihrem persönlichen Umfeld eine Radikalisierung
aufgrund eines wachsenden Verschwörungsglaubens beobachten bzw.
vermuten, als Kooperationsprojekt des Bundesministeriums des Innern und
für Heimat mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend erst zwei Jahre später, seit Anfang März 2024 (www.bmfsf
j.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/verschwoerungsideologi
en-entkraeften-radikalisierung-vorbeugen-237118), praktisch umgesetzt
und bis Ende 2025 befristet?
59. Wie lässt sich aus Sicht der Bundesregierung mit Verstellung und
Täuschung in Deradikalisierungsprogrammen für Rechtsextremisten
umgehen, und ist bei allen entsprechenden Projektträgern sichergestellt, dass
das Beratungspersonal in Deradikalisierungsprogrammen über die
erforderlichen Fähigkeiten, Kompetenzen und Strategien verfügen, um
trügerische und böswillige Absichten zu erkennen, wenn ja, wie, und wenn
nein, warum nicht?
60. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich
„Prävention gegen Extremismus – demokratische Streitkultur fördern“
seit der Vorstellung des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die
Bundesregierung auf den Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und
Umsetzungsstandangeben)?
61. In welchen Netzwerken zur Prävention von Rechtsextremismus mit
Ländern und Kommunen bzw. auf grenzüberschreitender internationaler
Ebene ist die Bundesregierung aktiv vertreten oder dazu im Austausch
bzw. in Gesprächen?
62. Welche Maßnahmen aus dem bpb-Ideenwettbewerb der Bundeszentrale
für politische Bildung (100 Projekte), der im Juli 2022 ausgeschrieben
und im November 2022 mit einer Auftaktveranstaltung startete (siehe
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 76 des
Abgeordneten Michael Breilmann auf Bundestagsdrucksache 20/4852), sind
bereits in Umsetzung, bei welchen gibt es bereits konkrete Ergebnisse,
und bis wann ist mit dem Abschluss aller Projekte zu rechnen?
63. Wie sieht der Zeitplan für die weitere Umsetzung aus, und wie geht es
mit der Finanzierung bei den Projekten dauerhaft weiter?
64. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich
„Politische Bildung im Kampf gegen Rechtsextremismus stärken“ seit
der Vorstellung des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die
Bundesregierung auf den Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und
Umsetzungsstand angeben)?
65. Welche Pläne hat die Bundesregierung, nachdem der vom Deutschen
Bundestag beschlossene Etat für die Bundeszentrale für politische
Bildung, entgegen ursprünglich geplanter Kürzungen (www.mdr.de/nachric
hten/deutschland/politik/kuerzungen-politische-bildung-bundes-haushal
t-100.html), im Bundeshaushalt 2024 nun knapp unter dem Vorjahressoll
von 96 Mio. Euro liegt (www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-9
87088), diesbezüglich für den Haushalt 2025?
66. Wird die Bundesregierung, um der Kritik (www.zeit.de/gesellschaft/zeit
geschehen/2023-11/nancy-faeser-opferschutz-rechtsextremismus-aktions
plan), dass der Aktionsplan bei der Förderung der politischen Bildung
und als Lehre aus den NSU-Untersuchungsausschüssen (NSU =
Nationalsozialistischer Untergrund) hier nicht hält, was er verspricht,
vorzubeugen, eine strukturelle Förderung und Planungssicherheit
gewährleisten?
67. Welche aktuellen Maßnahmen bei der politischen Bildung ergreift die
Bundesregierung, um Radikalisierungsprozesse besser zu verstehen?
68. Kann das Projekt Prisma aus Nordrhein-Westfalen (NRW), also die
Befassung mit Biografien von Aussteigerinnen und Aussteigern in
moderierten Gesprächen, auch für den Bund übernommen werden, wenn ja,
beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Konzept zu übernehmen, und
wenn nein, warum nicht?
69. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich
„Medienkompetenz im Umgang mit Desinformation,
Verschwörungsideologien und Radikalisierung stärken“ seit der Vorstellung des
Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den Weg
gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand angeben)?
70. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, insbesondere im Rahmen des
Förderprogramms „Demokratie im Netz“, die Gefahren von
Rechtsextremismus und Radikalisierung im Internet stärker zu thematisieren, die
Medienkompetenz zu stärken und über Verschwörungsmythen
aufzuklären?
71. Plant sie dazu auch ein eigenes Videospiel, wie z. B. beim NRW-
Verfassungsschutz, ggf. in Zusammenarbeit mit der Gaming-Branche?
72. Welche Träger der politischen Bildung mit einschlägigen Kenntnissen
im Themenfeld und im Bereich der digitalen politischen Bildung haben
Projektanträge eingereicht, in welchen Projekten wird die Förderlinie
„Demokratie im Netz“ damit ergänzt, und welche konkreten Ergebnisse
liegen dazu schon vor?
73. In welcher Weise wird die Bundesregierung dabei auch die Plattform
TikTok, als Leitmedium für junge Menschen annehmen, wo in
besonderer Weise Medienkompetenz gefragt ist?
74. Ist der Bundesregierung bekannt, dass auf TikTok oftmals auch
antisemitische Codes (www.hessenschau.de/kultur/codes-verschwoerungstheorie
n-hass-kampagne-kaempft-gegen-antisemitismus-auf-tiktok-v1,antisemit
ismus-tiktok-100.html) verwendet werden?
75. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung darauf reagiert werden, dass
automatisierte Kontrollen nicht anschlagen, wenn Emojis oder
Verklausulierungen genutzt werden?
76. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich
„Schutz von Mandatsträgern“ seit der Vorstellung des Aktionsplans am
15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht und
umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand angeben), und durch
welche Gesetzesinitiativen und Maßnahmen will die Bundesregierung
dem jüngsten Appell des Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter
Steinmeier zum besseren Schutz von Kommunalpolitikern, Rechnung
tragen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/the
men/sicherheit/REX-entschlossen-bekaempfen.pdf?__blob=publicationF
ile&v=4)?
77. Warum hat es zwei Jahre gedauert, eine entsprechende Ansprechstelle zu
installieren, und wie sieht der zukünftige Zeitplan konkret aus?
78. Mit wie vielen Kontaktaufnahmen rechnet die Bundesregierung bei der
Ansprechstelle pro Jahr?
79. Welche proaktiven Maßnahmen zum präventiven Schutz kommunaler
Mandatsträger, also zur Verhinderung derartiger Straftaten im Vorfeld,
werden durch den Aktionsplan umgesetzt?
80. Wie ist der Kreis der Teilnehmer der Allianz zum Schutz kommunaler
Amts- und Mandatsträger zusammengesetzt, und wie wird sichergestellt,
dass das Thema aus möglichst vielen Richtungen beleuchtet wird?
81. Will die Bundesregierung Vorschläge der Allianz zum Schutz
kommunaler Amts- und Mandatsträger (www.diegemeinde.de/6-konkrete-vorschla
ege-zum-schutz-kommunaler-mandatstraegerinnen-und-traeger)
umsetzen, und wenn ja, welche, und bis wann?
82. Plant die Bundesregierung als konkretes Projekt zum Schutz
kommunaler Mandatsträger die in einem Medienbericht (taz.de/Hilfe-fuer-Kommu
nalpolitikerinnen/!5984766/) genannte Änderung der
Bundeswahlordnung, um private Adressen von Kommunalpolitiker besser zu schützen?
83. Ist neben dem Schutz von kommunalen Mandatsträgern auch ein
besserer Schutz von Behördenmitarbeitern geplant, die, wie auch Journalisten,
vielerorts ähnlichen virtuellen und realen Anfeindungen, Bedrohungen
und Gefahren von Leib und Leben in ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind, und
wenn ja, welche Maßnahmen sind konkret in welchem zeitlichen
Rahmen avisiert?
84. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich
„Opfer von Rechtsextremismus nicht allein lassen“ seit der Vorstellung
des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den
Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand
angeben)?
85. In welchen diesbezüglichen Netzwerken bzw. Formaten mit den Ländern
ist der Bund aktiv vertreten, und in welcher Form?
86. Welche praktischen Ergebnisse gibt es aus dem vom Bundeskriminalamt
entsprechend initiierten Netzwerk mit den Ländern sowie mit weiteren
Partnern (Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof [GBA],
Bundesopferbeauftragter, Auswärtiges Amt [AA])?
87. In welcher Weise koordiniert das Sachgebiet „Koordinierung der
Betreuung von Betroffenen terroristischer Anschläge (KoBe)“ im
Bundeskriminalamt die Betreuung von Betroffenen bei Anschlägen?
88. Wie werden den Studenten der Hochschule des Bundes für öffentliche
Verwaltung, Fachbereich Kriminalpolizei, konkret die Inhalte zu
„Interkultureller Kompetenz“ sowie „Umgang mit Opferzeugen“ vermittelt,
und wie viele Teilnehmer in wie vielen Kursen gibt es?
89. Wurden Opferorganisationen von Anfang an bei der Erstellung des
Aktionsplans zum besseren Opferschutz einbezogen (www.zeit.de/gesellscha
ft/zeitgeschehen/2023-11/nancy-faeser-opferschutz-rechtsextremismus-a
ktionsplan), und wenn nein, warum nicht?
90. Hat sich die Bundesregierung mit Opferschutzorganisationen, wie der
Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und
antisemitischer Gewalt (VBRG) oder die mobile Opferberatung in
Sachsen-Anhalt, ggf. mittlerweile ins Benehmen gesetzt bzw.
ausgetauscht, und wenn nein, warum nicht?
91. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den von
Opferschutzorganisationen geäußerten Kritikpunkten, wie z. B. der
Forderung nach einem effektiveren Schutz und Information für Menschen,
deren Name auf sogenannten Feindeslisten von Rechtsextremen
auftauchen (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-11/nancy-faeser-opf
erschutz-rechtsextremismus-aktionsplan), und plant sie
Nachbesserungen?
92. Wie will die Bundesregierung dem Umstand Rechnung tragen, dass die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskriminalamts im
Allgemeinen nicht für die Betreuung der Opfer zuständig sind, sondern zumeist
die örtlichen Polizeibehörden?
93. In welcher Weise will die Bundesregierung effektiver Schutz für
Menschen gewährleisten, deren Namen auf sogenannten Feindeslisten von
Rechtsextremen auftauchen?
94. Fühlt sich die Bundesregierung bei der Umsetzung des Aktionsplans von
den drei Regierungsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP ausreichend getragen und unterstützt?
95. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der bisher
ablehnenden Haltung der Fraktion der FDP zu den Entwürfen zum
Demokratiefördergesetz und zum Waffengesetz (www.tagesspiegel.de/politik/
waffen-netzhass-finanzen-innenministerin-faeser-will-neue-werkzeuge-g
egen-rechtsextremisten-11205553.html), deren Umsetzung
Bundesinnenministerin Nancy Faeser, als wesentliche Bestandteile ihres
Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus, einfordert?
96. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die ein eigenes Maßnahmenpapier gegen
Rechtsextremismus vorgestellt hat (www.gruene-bundestag.de/themen/r
echtsextremismus/entschlossenes-vorgehen-gegen-rechtsextremismus)
und ein entschlosseneres Vorgehen sowie eine ressortübergreifende
Gesamtstrategie, eine Stärkung der Präventionsarbeit sowie des Schutzes
von Bedrohten im Kampf gegen Rechtsextremismus einfordern, und
wird die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Änderungen in ihrem
Aktionsplan vornehmen?
97. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Situation im Bereich des
Auslandsextremismus, insbesondere des türkischen Rechtsextremismus,
der in Deutschland in Form von Vereinen, aber auch losen Strukturen
Fuß gefasst hat?
98. Beabsichtigt die Bundesregierung, da inzwischen die ideologischen
Inhalte und Strukturen intensiv betrachtet werden, eine verstärkte
Forschung zu den spezifischen Radikalisierungsfaktoren im türkischen
Rechtsextremismus, um zu einem besseren Verständnis des Phänomens
und zur Umsetzung effektiver Präventionsmaßnahmen beizutragen, und
wenn ja, ab wann?
99. Sieht die Bundesregierung eine zunehmende bedrohliche
personellorganisatorische Querfront (www.veko-online.de/?view=article&id=239
9:titel-antisemitismus-in-deutschland-eine-neue-querfront&catid=203)
von Islamisten, Salafisten, Mitgliedern des auslandsbezogenen
Extremismus (türkische Rechtsextremisten und säkulare palästinensische
Extremisten) sowie teilweise auch Linksextremisten in Bezug auf
Antisemitismus, und vor allem durch die Ablehnung des bestehenden
demokratischen Systems geeint wird (www.tagesspiegel.de/politik/ideologien-ver
mischen-sich-zunehmend-das-sind-die-wichtigsten-erkenntnisse-aus-de
m-verfassungsschutzbericht-10014286.html), und wenn ja, welche
Konsequenzen zieht sie daraus?
100. Sind eigene Handlungsempfehlungen für dieses Gebiet geplant, und
welche Maßnahmen ergreift sie dagegen?
101. Welche Rolle misst die Bundesregierung dem umfangreichen
ressortübergreifenden Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses zur
Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus der letzten
Bundesregierung vom 25. November 2020 (www.bundesregierung.de/resource/
blob/974430/1819984/4f1f9683cf3faddf90e27f09c692abed/2020-11-25-
massnahmen-rechtsextremi-data.pdf?download=1), mit dem der Bund
von 2021 bis 2024 mehr als 1 Mrd. Euro für die Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus bereitstellte, in Bezug auf den
Aktionsplan der Bundesinnenministerin, bei, und wie ist der
Umsetzungsstand?
102. Wurde das bereitgestellte Geld vollständig ausgegeben, und welche
Projekte sind ggf. noch offen?
103. Wird zu diesen Maßnahmen dem zuständigen Bundestagsausschuss eine
Bilanz vorgestellt?
104. Wie ist der Stand beim Aufbau des NSU-Dokumentationszentrums?
105. Nimmt die Bundesregierung Sorgen aus der Zivilgesellschaft (www.fa
z.net/aktuell/feuilleton/debatten/kampf-dem-extremismus-geheimdienstli
ch-unbedenkliches-einheitssprechen-19528570.html) wahr und ernst,
dass der berechtigte forcierte Kampf gegen Rechtsextremismus nicht
unbeabsichtigt dazu führen darf, dass er zu einer Stimmung in unserer
Gesellschaft führt, bei der abweichende, aber legale Meinungen von
vornherein als falsch oder staatsgefährdend diffamiert werden, und dadurch
Menschen eher abschreckt, statt zum demokratischen Diskurs zu
ermuntern?
106. In welcher Weise berücksichtigt der Ansatz „Sport mit Haltung – gegen
Rechtsextremismus“ die problematischen Entwicklungen im Bereich der
Kampfsport-Szene, die im gewaltbereiten Rechtsextremismus, im
Linksextremismus und im Islamismus offenbar zunehmend eine bedeutende
Position einnimmt, und befürchtet sie, vor dem Hintergrund des
möglichen Missbrauchs als Vernetzungs- und Rekrutierungsplattform, eine
Steigerung der Radikalisierungsspirale?
107. Fördert die Bundesregierung im Rahmen der Stärkung der
Demokratieförderung in Zusammenarbeit mit den Ländern die
Rechtsextremismusforschung, um die Bedeutung antisemitischer
Verschwörungserzählungen für rechtsextreme Kommunikationsstrategien zu erforschen, und mit
welchen Programmen soll Rechtsextremismus tiefer ergründet werden,
mit dem Ziel, Gegenstrategien zu entwickeln?
108. Wie vereinbart die Bundesregierung ihr im Rahmen des Aktionsplans
formuliertes Ziel, dem Verfassungsschutz leichteren und umfassenderen
Zugriff auf Finanzdaten zu geben, um die Finanzquellen
rechtsextremistischer Netzwerke auszutrocknen, in der praktischen gesetzlichen
Umsetzung mit den Erfordernissen des Datenschutzes und des
Bankgeheimnisses?
109. In wie vielen Fällen wurden jeweils in den Jahren 2022, 2023 und
bislang im Jahr 2024 Finanzaktivitäten rechtsextremistischer Netzwerke
aufgeklärt bzw. unterbunden (bitte einzeln nach Jahren und
rechtsextremistischen Netzwerken auflisten)?
110. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe sind jeweils in den Jahren
2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 Vermögenswerte aus
rechtsextremistischen Netzwerken sichergestellt bzw. eingezogen worden (bitte
jeweils getrennt auflisten)?
111. Plant die Bundesregierung mit Blick auf die Frage 110 diesbezüglich in
den Sicherheitsbehörden
a) den Auf- und Ausbau von spezieller Expertise und
Analysefähigkeiten zur Nutzung von Krypto-Werten,
b) in Zusammenarbeit mit den Ländern den gezielten Einsatz von
Steuer- und Betriebsprüfungen bei Unternehmen von
gewaltorientierten rechtsradikalen Akteuren,
c) die vertiefte Analyse von Immobilienbeständen mit Verbindungen zu
gewaltorientierten rechtsextremen Akteuren, insbesondere im
Hinblick auf Geldwäscheaktivitäten?
Berlin, den 10. Mai 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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