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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Zwischenbilanz zum "Aktionsplan gegen Rechtsextremismus" des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
(insgesamt 111 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Datum
27.06.2024
Antwortdauer
34 Tage
Aktualisiert
08.07.2024
ThemenInnere Sicherheit
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1151824.05.2024
Zwischenbilanz zum "Aktionsplan gegen Rechtsextremismus" des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Zwischenbilanz zum „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser stellte am
15. März 2022 gemeinsam mit den Präsidenten des Bundesamts für
Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, des Bundeskriminalamts (BKA), Holger
Münch, und der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, der
Öffentlichkeit ihren „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ vor (www.bmi.bun
d.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2022/aktionsplan-rechtse
xtremismus.pdf?__blob=publicationFile&v=3). „Wir wollen
Rechtsextremismus ganzheitlich und frühzeitig bekämpfen – mit Prävention und Härte“, gab
die Bundesinnenministerin dabei damals als Ziel an (www.bmi.bund.de/Shared
Docs/pressemitteilungen/DE/2022/03/aktionsplan-rechtsextremismus.html). Sie
wolle rechtsextreme Netzwerke zerschlagen, die Szene entwaffnen, deren
Finanzen trockenlegen. Unmittelbar nach Verabschiedung des auf diesen
Phänomenbereich zugeschnittenen Zehn-Punkte-Plans, der laut Bundesministerium
des Innern und für Heimat (BMI) ein „effektives Bündel kurzfristig wirksamer
repressiver und präventiver Maßnahmen“ darstellt (www.bmi.bund.de/SharedD
ocs/pressemitteilungen/DE/2022/03/aktionsplan-rechtsextremismus.html), habe
nach Angaben des BMI bereits die Umsetzungsphase begonnen: Man habe den
Anspruch, die Maßnahmen „so schnell wie möglich, aber auch so gründlich
wie nötig umzusetzen“. Für die Bundesregierung ist Rechtsextremismus
„unverändert die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie und die
Sicherheit in Deutschland“ (so die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/8965,
„Halbzeitbilanz der Bundesregierung in der Innenpolitik“). Das bekräftigte die
Bundesinnenministerin auch am 13. Februar 2024, als sie das
Maßnahmenpapier „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen – Instrumente der
wehrhaften Demokratie nutzen“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publik
ationen/themen/sicherheit/REX-entschlossen-bekaempfen.pdf?__blob=publicat
ionFile&v=4) in der Bundespressekonferenz mit 13 Punkten, die im
Wesentlichen auf dem alten Aktionsplan basieren, der Öffentlichkeit vorlegte (www.b
mi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/gegen-rechtsextremismus/artikel-ma
ssnahmen-gegen-rex.html).
Vor diesem Hintergrund ist es nach Ansicht der Fraktion der CDU/CSU, die
den konsequenten Kampf gegen jede Form der extremistischen Bedrohung mit
dem 360-Grad-Blick unterstützt, zwei Jahre nach der Vorstellung des ersten
Maßnahmenbündels durch die Bundesinnenministerin angesichts des
extremistischen Bedrohungspotenzials und eines Höchststands Politisch motivierter
Kriminalität (PMK) mehr als angezeigt, eine Zwischenbilanz der praktischen
Umsetzung der angekündigten Maßnahmenfelder zu ziehen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/11518
20. Wahlperiode 24.05.2024
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche spezifischen Gefahren und besonderen Herausforderungen
gehen aus Sicht der Bundesregierung im Jahr 2024 von dem
Phänomenbereich „Rechtsextremismus“ aus?
2. Wie hat sich die Gefahrenlage seit März 2022 im Bereich
Rechtsextremismus aus Sicht der Bundesregierung verändert, verbessert oder
verschlimmert, und wo sind neue Ansatzpunkte und Gefahrenpotenziale
entstanden?
3. Welche anderen Bundesressorts oder Bundesbehörden neben dem BMI
sind bei der Umsetzung welcher Punkte des Aktionsplans gegen
Rechtsextremismus in welcher Form beteiligt?
4. Wie viele Personen in welchen Abteilungen innerhalb des
Zuständigkeitsbereichs des Bundesinnenministeriums waren in den Jahren 2022
und 2023 und sind aktuell mit der Bekämpfung des Rechtsextremismus
betraut (bitte in Vollzeitäquivalenten [VzÄ] aufschlüsseln und im
Vergleich die Zahlen zu den Phänomenbereichen „Linksextremismus“ und
„Islamismus“ angeben)?
5. Welche personellen und organisatorischen Umstrukturierungen innerhalb
der Abteilungen des BMI sowie seiner zugehörigen Behörden hat es in
den einschlägigen Bereichen zur Extremismusbekämpfung gegeben
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
6. Welche organisatorischen und personellen Änderungen (z. B. neue
Abteilungen und Zuständigkeiten bzw. Auflösung bisheriger Referate)
haben sich seit 2022 infolge der Umsetzung des Aktionsplans in der
Bundesregierung und den Sicherheitsbehörden ergeben, und welche
zusätzlichen Planstellen sind zur Umsetzung des Aktionsplans in welchen
Bundesbehörden 2022 und 2023 eingesetzt worden?
7. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden in dem Teilbereich
„Rechtsextreme Netzwerke zerschlagen“ seit der Vorstellung des
Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den Weg
gebracht bzw. teilweise oder vollständig umgesetzt (bitte mit Datum und
Umsetzungsstand angeben)?
8. Bei welchen der Punkte im Aktionsplan bestehen ggf. aktuell noch
rechtliche Hürden, die eine Umsetzung noch nicht ermöglichen bzw.
noch erschweren?
9. Aus welchen der zehn Schwerpunkte des Aktionsplans leiten sich
lediglich zeitlich befristete Projektförderungen ab?
10. Welche Förderprogramme wurden seit Beginn der Legislaturperiode von
der Bundesregierung im Bereich „Bekämpfung/Prävention von
Rechtsextremismus“ gestartet, und welche Förderprogramme wurden beendet
bzw. nicht fortgeführt oder weiterentwickelt (bitte Programmtitel, Ziel,
Laufzeit, Fördermittel benennen)?
11. Welche der durch den Aktionsplan geplanten Studien und
Forschungsvorhaben werden durch bundeseigene Forschungseinrichtungen oder
Behörden umgesetzt, und welche durch universitäre oder außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen?
12. Wo (Behörde und entsprechender Programmtitel), und in welcher Höhe
sind bislang durch die Maßnahmen des Aktionsplans Kosten für den
Bundeshaushalt entstanden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
13. Hat die Bundesregierung ein Konzept, um einer zunehmenden
Vermischung der extremistischen Szenen, bei der ideologische Differenzen
innerhalb der Phänomenbereiche offenbar verschwimmen und an
Bedeutung verlieren (www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/verfassungsschu
tz-haldenwang-extremismus-sicherheit-deutschland-israel-100.html), zu
begegnen, und verfügt die Bundesregierung über Informationen,
inwieweit identifizierte Tatverdächtige zuvor ideologisch festgelegt oder
durch rechtsextremistische Aktivitäten vorgeprägt sind?
14. Warum wurde die Bekämpfung des Antisemitismus als elementarer Teil
sowie verbindender und gleichzeitig identitätsstiftender Faktor der
rechtsextremistischen Ideologie nicht als gleichberechtigter
eigenständiger Kernpunkt im Aktionsplan 2022 aufgeführt?
15. In welcher Form wird die Nationale Strategie gegen Antisemitismus und
für jüdisches Leben (NASAS) in den Aktionsplan mit einbezogen?
16. Plant die Bundesregierung analog zum „Aktionsplan
Rechtsextremismus“, und zur Ergänzung der eher abstrakten NASAS-Strategie, einen
„Aktionsplan Antisemitismus“ mit konkreten Handlungsansätzen?
17. Warum sind in dem Positionspapier der Bundesinnenministerin
„Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen“ vom 13. Februar 2024 unter
Punkt 12 „Antisemitismus entgegentreten“ hauptsächlich präventive
Maßnahmen (Verbesserungen bei politischer Bildung, Forschung und
Schutzmaßnahmen für Einrichtungen) vorgesehen und kaum repressive
Maßnahmen wie beispielsweise Strafverschärfungen?
18. Welche Gesetzesinitiativen plant die Bundesregierung im Bereich der
Strafverfolgung zur Bekämpfung von antisemitischer Hetze und
Hassverbrechen?
19. Welches konkrete Ziel hat sich die Bundesregierung bis zum Ende der
Legislaturperiode bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus gesetzt,
und rechnet sie bis dahin mit der vollständigen Umsetzung des
Aktionsplans?
20. Welche rechtsextremistischen Netzwerke wurden seit 2022 zerschlagen,
und in welchem konkreten Zusammenhang mit Maßnahmen aus dem
Aktionsplan stehen diese, und wären diese Vereinsverbote, die
grundsätzlich langfristig vorbereitet werden, nach jetziger Einschätzung der
Bundesregierung auch ohne die im Aktionsplan aufgeführten
Maßnahmen ausgesprochen worden?
21. Wie hat sich aktuell die Zahl der Rechtsextremisten, nach denen
gefahndet wird, entwickelt, und wie viele werden aktuell mit offenen
Haftbefehlen durch die Behörden gesucht?
22. Reichen die bestehenden gesetzlichen Kompetenzen des Bundesamts für
Verfassungsschutz auch mit Blick auf eine Zusammenarbeit mit den
Landesämtern aus Sicht der Bundesregierung aus, um im Sinne der
Bundesregierung die Finanzströme von Rechtsextremisten besser
aufzuklären?
23. In welcher Weise wurde die Ankündigung der Bundesregierung, dass
das Bundesamt für Verfassungsschutz die Aufklärung und Analyse
rechtsextremistischer Finanzaktivitäten deutlich ausgeweitet, 2022, 2023
und bislang im Jahr 2024 praktisch umgesetzt?
24. Wann ist mit einer Reform des Nachrichtendienstrechts zu rechnen, um
die hohen formalen und rechtlichen Hürden bei den Finanzermittlungen
zu senken, und woran scheitert eine solche Reform bislang?
25. In welcher Weise wurde die Ankündigung der Bundesregierung (siehe
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 76 des
Abgeordneten Michael Breilmann auf Bundestagsdrucksache 20/4852), dass
der Austausch zwischen den Sicherheitsbehörden und nationalen sowie
internationalen Finanzbehörden weiter intensiviert wurde, im Jahr 2023
und bislang im Jahr 2024 praktisch umgesetzt (bitte konkrete
Maßnahmen und Projekte benennen)?
26. Welche Hürden will die Bundesregierung beseitigen, um zeitnah eine
effektivere und umfassendere Aufklärung von Finanzströmen im
Zusammenhang mit rechtsextremistischen Akteuren zu gewährleisten, wie
lange sind evtl. vorliegende Hindernisse bekannt, und welche Schritte
dazu hat die Bundesregierung seit dem maßgeblichen Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz im
Frühjahr 2022 ergriffen?
27. Was unternimmt die Bundesregierung dagegen, dass die
rechtsextremistische Szene laut dem Thinktank Cemas (cemas.io/publikationen/where
s-the-money-at-rechtsextreme-spendenfinanzierung-ueber-telegram/)
gezielt Gelder über Messengerdienste generiert?
28. Welche Aussteigerprogramme im Bereich Rechtsextremismus gibt es in
Zuständigkeit des Bundes, und sind in Zukunft weitere geplant?
29. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden in dem Teilbereich
„Rechtsextremisten konsequent entwaffnen“ seit der Vorstellung des
Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den Weg
gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand
angeben)?
30. Seit wann und warum befindet sich der im Januar 2023 von
Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung
des Waffengesetzes als zentrales Versprechen des Aktionsplans in
regierungsinternen Beratungen?
31. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf
zur Änderung des Waffenrechts, und rechnet die Bundesregierung bis
zum Ende der Legislaturperiode mit einem erfolgreichen Abschluss?
32. Wie viele Entwaffnungen wurden bei Rechtsextremisten seit dem
15. März 2022 vorgenommen (bitte Anzahl und Art der sichergestellten
Waffen aufschlüsseln)?
33. Wie sind die aktuellen Zahlen der waffenrechtlichen Erlaubnisse von
Zugehörigen zu den Phänomenbereichen „Rechtsextremismus“ und
„Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“?
34. Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass neben
der notwendigen Entwaffnung, präventiv dafür gesorgt wird, dass gar
nicht erst Waffen in extremistische Hände gelangen (bitte in einzelne
Maßnahmen aufschlüsseln), und teilt die Bundesregierung die
Einschätzung der Fragesteller, dass der legale Erwerb von Schusswaffen dabei
das geringste Risiko darstellt, und wenn nein, warum konkret nicht?
35. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass von den
Möglichkeiten der Bewaffnung von Rechtsextremisten mit Schusswaffen
(legaler Erwerb bzw. Besitz, illegal umgebaute Schreckschuss-, Salut-
und Flobertwaffen, illegale Herstellung von improvisierten
Schusswaffen, Erwerb von bzw. Zugriff auf Schusswaffen im Ausland) das
Fertigen improvisierter Schusswaffen ein großes Risiko darstellt (siehe
Bundeslagebild Waffenkriminalität 2022) und sich sowohl Clearnet, Darknet
als auch die Messengerdienste dabei als potenzielle Beschaffungsquelle
etabliert haben, das aktuelle Bedrohungspotenzial von mit
improvisierten Schusswaffen bewaffneten Extremisten, und was unternimmt die
Bundesregierung konkret präventiv und repressiv auf nationaler und
internationaler Ebene dagegen?
36. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um den
Schmuggel und anschließenden Verkauf von Schusswaffen in
Deutschland zu unterbinden und die internationalen Vernetzungen von
Rechtsextremisten, im Hinblick auf den Erwerb von und das Training mit
Schusswaffen, nachzuverfolgen?
37. Plant die Bundesregierung im Hinblick darauf, dass in der Polizeilichen
Kriminalstatistik derzeit weder zwischen erlaubnisfreien und
erlaubnispflichtigen noch zwischen legal besessenen oder illegalen Waffen
unterschieden wird, eine Änderung in der statistischen Erfassung?
38. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich
„Hetze im Internet ganzheitlich bekämpfen“ seit der Vorstellung des
Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den Weg
gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand
aufschlüsseln)?
39. Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung insbesondere das
Darknet, die Gaming-Szene, Imageboards etc. verstärkt beleuchten, um
extremistische Bestrebungen und digitale Netzwerke frühzeitiger
aufzudecken und Radikalisierungsverläufe schon im Anfangsstadium
aufzuhalten?
40. Welche Rolle spielt die Onlineradikalisierung in der Polizeiausbildung
aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass das Thema in
der Polizeiausbildung im Kontext des rechten Terrors und der sich
dynamisch verändernden digitalen Plattformen einschließlich von „Steam”
nur gestreift wird?
41. Plant die Bundesregierung beim BKA eine generell stärkere
Sensibilisierung für das Thema Gaming und Radikalisierung in Studium sowie in
der Aus- und Fortbildung, und wenn ja, wie genau, und wenn nein,
warum nicht?
42. Nimmt die Bundesregierung eine systematische vergleichende
Auswertung der rechtsextremen Attentate vor, die in einem Zusammenhang mit
Gaming standen, um Muster zu erkennen bzw. die Bedeutung von
Gaming herauszukristallisieren, und wenn ja, in welcher Form?
43. Prüft die Bundesregierung die Entwicklung eines Frühwarnsystems
gegen rechtsextremistische Attentate für den Gaming-Bereich?
44. Ist ein einfach bedienbares Meldeportal für Hinweise aus Gaming-
Plattformen bzw. dem Internet angedacht, und wenn ja, wann?
45. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Bereich der
Messengerdienste die rechtlichen Befugnisse nicht den rasanten technischen
Entwicklungen und dem Verhalten der Nutzer hinterherhinken?
46. Wird die Bundesregierung Anbieter verpflichten, bei den
Überwachungen die Kommunikation nicht nur umzuleiten, sondern auch zu
entschlüsseln, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
47. Wie wird die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser angekündigte
neue „Früherkennungseinheit“ (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/f
aeser-desinformation-100.html) gegen ausländische Manipulations- und
Einflusskampagnen diesen Herausforderungen gerecht werden, und
verfügen das BMI und die Sicherheitsbehörden über ausreichende OSINT-
Analysten (OSINT = Open Source Intelligence)?
48. Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung geprüft, welche
Anpassungen zum Ausbau der zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte beim
BKA erforderlich sind und wie diese praktisch umgesetzt werden
können?
49. Wie viele Löschersuche zu strafbaren Inhalten schickte das
Bundeskriminalamt in den Jahren 2022 und 2023 an den Anbieter von
Kommunikationsdiensten, und wie viele davon waren danach nicht mehr
aufrufbar?
50. In welcher Höhe verhängte das Bundesamt für Justiz Bußgelder gegen
den Kurzmitteilungsdienst Telegram in den Jahren 2022 und 2023 wegen
fehlender Meldewege?
51. Wie will die Bundesregierung die großen Onlineplattformen YouTube,
Facebook oder Twitter, die gegen die Meldepflicht von Hasspostings
geklagt und vorläufig Recht bekommen hatten, zu einer engeren
Kooperation mit dem Bundeskriminalamt und der dort eingerichteten Meldestelle
bewegen?
52. Welche konkreten Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im
Teilbereich „Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst entfernen“ seit
der Vorstellung des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die
Bundesregierung auf den Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und
Umsetzungsstand angeben)?
53. Wie viele einschlägige disziplinarrechtliche Fälle in welchen Teilen der
Bundesverwaltung gab es in den Jahren 2022 und 2023, und mit
welchem Ergebnis wurden diese jeweils abgeschlossen?
54. Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um
Sicherheitsüberprüfungen vor der Einstellung zu verstärken, um erkennbare
Verfassungsfeinde nicht erst in den Dienst gelangen zu lassen, und wenn ja,
welche?
55. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich
„Verschwörungsideologien entkräften – Radikalisierung vorbeugen“ seit
der Vorstellung des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die
Bundesregierung auf den Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und
Umsetzungsstand angeben)?
56. Was ist das Ziel der neuen Beratungs- und Koordinierungsstelle beim
Bundesamt für Verfassungsschutz, die als bundesweit bekanntes
zentrales Angebot für Hilfesuchende fungieren soll, wie werden die
Betroffenen dort unterstützt, und wie viele Fälle sind dort seit Einführung des
Formats behandelt worden?
57. Wurde die Ausweitung der Aussteigerprogramme des Bundesamts für
Verfassungsschutz auf den Phänomenbereich
„Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ bereits evaluiert, wenn ja, mit
welchem Ergebnis, und wenn nein, wann wird dies passieren?
58. Warum wurde das bereits im Aktionsplan Rechtsextremismus vom
15. März 2022 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffe
ntlichungen/2022/aktionsplan-rechtsextremismus.pdf?__blob=publicatio
nFile&v=3) unter Nummer 5 angedachte zentrale Beratungsangebot für
Menschen, die in ihrem persönlichen Umfeld eine Radikalisierung
aufgrund eines wachsenden Verschwörungsglaubens beobachten bzw.
vermuten, als Kooperationsprojekt des Bundesministeriums des Innern und
für Heimat mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend erst zwei Jahre später, seit Anfang März 2024 (www.bmfsf
j.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/verschwoerungsideologi
en-entkraeften-radikalisierung-vorbeugen-237118), praktisch umgesetzt
und bis Ende 2025 befristet?
59. Wie lässt sich aus Sicht der Bundesregierung mit Verstellung und
Täuschung in Deradikalisierungsprogrammen für Rechtsextremisten
umgehen, und ist bei allen entsprechenden Projektträgern sichergestellt, dass
das Beratungspersonal in Deradikalisierungsprogrammen über die
erforderlichen Fähigkeiten, Kompetenzen und Strategien verfügen, um
trügerische und böswillige Absichten zu erkennen, wenn ja, wie, und wenn
nein, warum nicht?
60. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich
„Prävention gegen Extremismus – demokratische Streitkultur fördern“
seit der Vorstellung des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die
Bundesregierung auf den Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und
Umsetzungsstandangeben)?
61. In welchen Netzwerken zur Prävention von Rechtsextremismus mit
Ländern und Kommunen bzw. auf grenzüberschreitender internationaler
Ebene ist die Bundesregierung aktiv vertreten oder dazu im Austausch
bzw. in Gesprächen?
62. Welche Maßnahmen aus dem bpb-Ideenwettbewerb der Bundeszentrale
für politische Bildung (100 Projekte), der im Juli 2022 ausgeschrieben
und im November 2022 mit einer Auftaktveranstaltung startete (siehe
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 76 des
Abgeordneten Michael Breilmann auf Bundestagsdrucksache 20/4852), sind
bereits in Umsetzung, bei welchen gibt es bereits konkrete Ergebnisse,
und bis wann ist mit dem Abschluss aller Projekte zu rechnen?
63. Wie sieht der Zeitplan für die weitere Umsetzung aus, und wie geht es
mit der Finanzierung bei den Projekten dauerhaft weiter?
64. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich
„Politische Bildung im Kampf gegen Rechtsextremismus stärken“ seit
der Vorstellung des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die
Bundesregierung auf den Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und
Umsetzungsstand angeben)?
65. Welche Pläne hat die Bundesregierung, nachdem der vom Deutschen
Bundestag beschlossene Etat für die Bundeszentrale für politische
Bildung, entgegen ursprünglich geplanter Kürzungen (www.mdr.de/nachric
hten/deutschland/politik/kuerzungen-politische-bildung-bundes-haushal
t-100.html), im Bundeshaushalt 2024 nun knapp unter dem Vorjahressoll
von 96 Mio. Euro liegt (www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-9
87088), diesbezüglich für den Haushalt 2025?
66. Wird die Bundesregierung, um der Kritik (www.zeit.de/gesellschaft/zeit
geschehen/2023-11/nancy-faeser-opferschutz-rechtsextremismus-aktions
plan), dass der Aktionsplan bei der Förderung der politischen Bildung
und als Lehre aus den NSU-Untersuchungsausschüssen (NSU =
Nationalsozialistischer Untergrund) hier nicht hält, was er verspricht,
vorzubeugen, eine strukturelle Förderung und Planungssicherheit
gewährleisten?
67. Welche aktuellen Maßnahmen bei der politischen Bildung ergreift die
Bundesregierung, um Radikalisierungsprozesse besser zu verstehen?
68. Kann das Projekt Prisma aus Nordrhein-Westfalen (NRW), also die
Befassung mit Biografien von Aussteigerinnen und Aussteigern in
moderierten Gesprächen, auch für den Bund übernommen werden, wenn ja,
beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Konzept zu übernehmen, und
wenn nein, warum nicht?
69. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich
„Medienkompetenz im Umgang mit Desinformation,
Verschwörungsideologien und Radikalisierung stärken“ seit der Vorstellung des
Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den Weg
gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand angeben)?
70. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, insbesondere im Rahmen des
Förderprogramms „Demokratie im Netz“, die Gefahren von
Rechtsextremismus und Radikalisierung im Internet stärker zu thematisieren, die
Medienkompetenz zu stärken und über Verschwörungsmythen
aufzuklären?
71. Plant sie dazu auch ein eigenes Videospiel, wie z. B. beim NRW-
Verfassungsschutz, ggf. in Zusammenarbeit mit der Gaming-Branche?
72. Welche Träger der politischen Bildung mit einschlägigen Kenntnissen
im Themenfeld und im Bereich der digitalen politischen Bildung haben
Projektanträge eingereicht, in welchen Projekten wird die Förderlinie
„Demokratie im Netz“ damit ergänzt, und welche konkreten Ergebnisse
liegen dazu schon vor?
73. In welcher Weise wird die Bundesregierung dabei auch die Plattform
TikTok, als Leitmedium für junge Menschen annehmen, wo in
besonderer Weise Medienkompetenz gefragt ist?
74. Ist der Bundesregierung bekannt, dass auf TikTok oftmals auch
antisemitische Codes (www.hessenschau.de/kultur/codes-verschwoerungstheorie
n-hass-kampagne-kaempft-gegen-antisemitismus-auf-tiktok-v1,antisemit
ismus-tiktok-100.html) verwendet werden?
75. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung darauf reagiert werden, dass
automatisierte Kontrollen nicht anschlagen, wenn Emojis oder
Verklausulierungen genutzt werden?
76. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich
„Schutz von Mandatsträgern“ seit der Vorstellung des Aktionsplans am
15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht und
umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand angeben), und durch
welche Gesetzesinitiativen und Maßnahmen will die Bundesregierung
dem jüngsten Appell des Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter
Steinmeier zum besseren Schutz von Kommunalpolitikern, Rechnung
tragen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/the
men/sicherheit/REX-entschlossen-bekaempfen.pdf?__blob=publicationF
ile&v=4)?
77. Warum hat es zwei Jahre gedauert, eine entsprechende Ansprechstelle zu
installieren, und wie sieht der zukünftige Zeitplan konkret aus?
78. Mit wie vielen Kontaktaufnahmen rechnet die Bundesregierung bei der
Ansprechstelle pro Jahr?
79. Welche proaktiven Maßnahmen zum präventiven Schutz kommunaler
Mandatsträger, also zur Verhinderung derartiger Straftaten im Vorfeld,
werden durch den Aktionsplan umgesetzt?
80. Wie ist der Kreis der Teilnehmer der Allianz zum Schutz kommunaler
Amts- und Mandatsträger zusammengesetzt, und wie wird sichergestellt,
dass das Thema aus möglichst vielen Richtungen beleuchtet wird?
81. Will die Bundesregierung Vorschläge der Allianz zum Schutz
kommunaler Amts- und Mandatsträger (www.diegemeinde.de/6-konkrete-vorschla
ege-zum-schutz-kommunaler-mandatstraegerinnen-und-traeger)
umsetzen, und wenn ja, welche, und bis wann?
82. Plant die Bundesregierung als konkretes Projekt zum Schutz
kommunaler Mandatsträger die in einem Medienbericht (taz.de/Hilfe-fuer-Kommu
nalpolitikerinnen/!5984766/) genannte Änderung der
Bundeswahlordnung, um private Adressen von Kommunalpolitiker besser zu schützen?
83. Ist neben dem Schutz von kommunalen Mandatsträgern auch ein
besserer Schutz von Behördenmitarbeitern geplant, die, wie auch Journalisten,
vielerorts ähnlichen virtuellen und realen Anfeindungen, Bedrohungen
und Gefahren von Leib und Leben in ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind, und
wenn ja, welche Maßnahmen sind konkret in welchem zeitlichen
Rahmen avisiert?
84. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich
„Opfer von Rechtsextremismus nicht allein lassen“ seit der Vorstellung
des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den
Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand
angeben)?
85. In welchen diesbezüglichen Netzwerken bzw. Formaten mit den Ländern
ist der Bund aktiv vertreten, und in welcher Form?
86. Welche praktischen Ergebnisse gibt es aus dem vom Bundeskriminalamt
entsprechend initiierten Netzwerk mit den Ländern sowie mit weiteren
Partnern (Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof [GBA],
Bundesopferbeauftragter, Auswärtiges Amt [AA])?
87. In welcher Weise koordiniert das Sachgebiet „Koordinierung der
Betreuung von Betroffenen terroristischer Anschläge (KoBe)“ im
Bundeskriminalamt die Betreuung von Betroffenen bei Anschlägen?
88. Wie werden den Studenten der Hochschule des Bundes für öffentliche
Verwaltung, Fachbereich Kriminalpolizei, konkret die Inhalte zu
„Interkultureller Kompetenz“ sowie „Umgang mit Opferzeugen“ vermittelt,
und wie viele Teilnehmer in wie vielen Kursen gibt es?
89. Wurden Opferorganisationen von Anfang an bei der Erstellung des
Aktionsplans zum besseren Opferschutz einbezogen (www.zeit.de/gesellscha
ft/zeitgeschehen/2023-11/nancy-faeser-opferschutz-rechtsextremismus-a
ktionsplan), und wenn nein, warum nicht?
90. Hat sich die Bundesregierung mit Opferschutzorganisationen, wie der
Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und
antisemitischer Gewalt (VBRG) oder die mobile Opferberatung in
Sachsen-Anhalt, ggf. mittlerweile ins Benehmen gesetzt bzw.
ausgetauscht, und wenn nein, warum nicht?
91. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den von
Opferschutzorganisationen geäußerten Kritikpunkten, wie z. B. der
Forderung nach einem effektiveren Schutz und Information für Menschen,
deren Name auf sogenannten Feindeslisten von Rechtsextremen
auftauchen (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-11/nancy-faeser-opf
erschutz-rechtsextremismus-aktionsplan), und plant sie
Nachbesserungen?
92. Wie will die Bundesregierung dem Umstand Rechnung tragen, dass die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskriminalamts im
Allgemeinen nicht für die Betreuung der Opfer zuständig sind, sondern zumeist
die örtlichen Polizeibehörden?
93. In welcher Weise will die Bundesregierung effektiver Schutz für
Menschen gewährleisten, deren Namen auf sogenannten Feindeslisten von
Rechtsextremen auftauchen?
94. Fühlt sich die Bundesregierung bei der Umsetzung des Aktionsplans von
den drei Regierungsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP ausreichend getragen und unterstützt?
95. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der bisher
ablehnenden Haltung der Fraktion der FDP zu den Entwürfen zum
Demokratiefördergesetz und zum Waffengesetz (www.tagesspiegel.de/politik/
waffen-netzhass-finanzen-innenministerin-faeser-will-neue-werkzeuge-g
egen-rechtsextremisten-11205553.html), deren Umsetzung
Bundesinnenministerin Nancy Faeser, als wesentliche Bestandteile ihres
Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus, einfordert?
96. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die ein eigenes Maßnahmenpapier gegen
Rechtsextremismus vorgestellt hat (www.gruene-bundestag.de/themen/r
echtsextremismus/entschlossenes-vorgehen-gegen-rechtsextremismus)
und ein entschlosseneres Vorgehen sowie eine ressortübergreifende
Gesamtstrategie, eine Stärkung der Präventionsarbeit sowie des Schutzes
von Bedrohten im Kampf gegen Rechtsextremismus einfordern, und
wird die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Änderungen in ihrem
Aktionsplan vornehmen?
97. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Situation im Bereich des
Auslandsextremismus, insbesondere des türkischen Rechtsextremismus,
der in Deutschland in Form von Vereinen, aber auch losen Strukturen
Fuß gefasst hat?
98. Beabsichtigt die Bundesregierung, da inzwischen die ideologischen
Inhalte und Strukturen intensiv betrachtet werden, eine verstärkte
Forschung zu den spezifischen Radikalisierungsfaktoren im türkischen
Rechtsextremismus, um zu einem besseren Verständnis des Phänomens
und zur Umsetzung effektiver Präventionsmaßnahmen beizutragen, und
wenn ja, ab wann?
99. Sieht die Bundesregierung eine zunehmende bedrohliche
personellorganisatorische Querfront (www.veko-online.de/?view=article&id=239
9:titel-antisemitismus-in-deutschland-eine-neue-querfront&catid=203)
von Islamisten, Salafisten, Mitgliedern des auslandsbezogenen
Extremismus (türkische Rechtsextremisten und säkulare palästinensische
Extremisten) sowie teilweise auch Linksextremisten in Bezug auf
Antisemitismus, und vor allem durch die Ablehnung des bestehenden
demokratischen Systems geeint wird (www.tagesspiegel.de/politik/ideologien-ver
mischen-sich-zunehmend-das-sind-die-wichtigsten-erkenntnisse-aus-de
m-verfassungsschutzbericht-10014286.html), und wenn ja, welche
Konsequenzen zieht sie daraus?
100. Sind eigene Handlungsempfehlungen für dieses Gebiet geplant, und
welche Maßnahmen ergreift sie dagegen?
101. Welche Rolle misst die Bundesregierung dem umfangreichen
ressortübergreifenden Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses zur
Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus der letzten
Bundesregierung vom 25. November 2020 (www.bundesregierung.de/resource/
blob/974430/1819984/4f1f9683cf3faddf90e27f09c692abed/2020-11-25-
massnahmen-rechtsextremi-data.pdf?download=1), mit dem der Bund
von 2021 bis 2024 mehr als 1 Mrd. Euro für die Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus bereitstellte, in Bezug auf den
Aktionsplan der Bundesinnenministerin, bei, und wie ist der
Umsetzungsstand?
102. Wurde das bereitgestellte Geld vollständig ausgegeben, und welche
Projekte sind ggf. noch offen?
103. Wird zu diesen Maßnahmen dem zuständigen Bundestagsausschuss eine
Bilanz vorgestellt?
104. Wie ist der Stand beim Aufbau des NSU-Dokumentationszentrums?
105. Nimmt die Bundesregierung Sorgen aus der Zivilgesellschaft (www.fa
z.net/aktuell/feuilleton/debatten/kampf-dem-extremismus-geheimdienstli
ch-unbedenkliches-einheitssprechen-19528570.html) wahr und ernst,
dass der berechtigte forcierte Kampf gegen Rechtsextremismus nicht
unbeabsichtigt dazu führen darf, dass er zu einer Stimmung in unserer
Gesellschaft führt, bei der abweichende, aber legale Meinungen von
vornherein als falsch oder staatsgefährdend diffamiert werden, und dadurch
Menschen eher abschreckt, statt zum demokratischen Diskurs zu
ermuntern?
106. In welcher Weise berücksichtigt der Ansatz „Sport mit Haltung – gegen
Rechtsextremismus“ die problematischen Entwicklungen im Bereich der
Kampfsport-Szene, die im gewaltbereiten Rechtsextremismus, im
Linksextremismus und im Islamismus offenbar zunehmend eine bedeutende
Position einnimmt, und befürchtet sie, vor dem Hintergrund des
möglichen Missbrauchs als Vernetzungs- und Rekrutierungsplattform, eine
Steigerung der Radikalisierungsspirale?
107. Fördert die Bundesregierung im Rahmen der Stärkung der
Demokratieförderung in Zusammenarbeit mit den Ländern die
Rechtsextremismusforschung, um die Bedeutung antisemitischer
Verschwörungserzählungen für rechtsextreme Kommunikationsstrategien zu erforschen, und mit
welchen Programmen soll Rechtsextremismus tiefer ergründet werden,
mit dem Ziel, Gegenstrategien zu entwickeln?
108. Wie vereinbart die Bundesregierung ihr im Rahmen des Aktionsplans
formuliertes Ziel, dem Verfassungsschutz leichteren und umfassenderen
Zugriff auf Finanzdaten zu geben, um die Finanzquellen
rechtsextremistischer Netzwerke auszutrocknen, in der praktischen gesetzlichen
Umsetzung mit den Erfordernissen des Datenschutzes und des
Bankgeheimnisses?
109. In wie vielen Fällen wurden jeweils in den Jahren 2022, 2023 und
bislang im Jahr 2024 Finanzaktivitäten rechtsextremistischer Netzwerke
aufgeklärt bzw. unterbunden (bitte einzeln nach Jahren und
rechtsextremistischen Netzwerken auflisten)?
110. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe sind jeweils in den Jahren
2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 Vermögenswerte aus
rechtsextremistischen Netzwerken sichergestellt bzw. eingezogen worden (bitte
jeweils getrennt auflisten)?
111. Plant die Bundesregierung mit Blick auf die Frage 110 diesbezüglich in
den Sicherheitsbehörden
a) den Auf- und Ausbau von spezieller Expertise und
Analysefähigkeiten zur Nutzung von Krypto-Werten,
b) in Zusammenarbeit mit den Ländern den gezielten Einsatz von
Steuer- und Betriebsprüfungen bei Unternehmen von
gewaltorientierten rechtsradikalen Akteuren,
c) die vertiefte Analyse von Immobilienbeständen mit Verbindungen zu
gewaltorientierten rechtsextremen Akteuren, insbesondere im
Hinblick auf Geldwäscheaktivitäten?
Berlin, den 10. Mai 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1207627.06.2024
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/11518 - Zwischenbilanz zum "Aktionsplan gegen Rechtsextremismus" des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/12076
20. Wahlperiode 27.06.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/11518 –
Zwischenbilanz zum „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser stellte am
15. März 2022 gemeinsam mit den Präsidenten des Bundesamts für
Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, des Bundeskriminalamts (BKA), Holger
Münch, und der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, der
Öffentlichkeit ihren „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ vor (www.bmi.b
und.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2022/aktionsplan-rec
htsextremismus.pdf?__blob=publicationFile&v=3). „Wir wollen
Rechtsextremismus ganzheitlich und frühzeitig bekämpfen – mit Prävention und Härte“,
gab die Bundesinnenministerin dabei damals als Ziel an (www.bmi.bund.de/S
haredDocs/pressemitteilungen/DE/2022/03/aktionsplan-rechtsextremismu
s.html). Sie wolle rechtsextreme Netzwerke zerschlagen, die Szene
entwaffnen, deren Finanzen trockenlegen. Unmittelbar nach Verabschiedung des auf
diesen Phänomenbereich zugeschnittenen Zehn-Punkte-Plans, der laut
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ein „effektives Bündel
kurzfristig wirksamer repressiver und präventiver Maßnahmen“ darstellt (www.bm
i.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/03/aktionsplan-rechtsextre
mismus.html), habe nach Angaben des BMI bereits die Umsetzungsphase
begonnen: Man habe den Anspruch, die Maßnahmen „so schnell wie möglich,
aber auch so gründlich wie nötig umzusetzen“. Für die Bundesregierung ist
Rechtsextremismus „unverändert die größte extremistische Bedrohung für
unsere Demokratie und die Sicherheit in Deutschland“ (so die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/8965, „Halbzeitbilanz der Bundesregierung in der
Innenpolitik“). Das bekräftigte die Bundesinnenministerin auch am 13. Februar 2024,
als sie das Maßnahmenpapier „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen –
Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen“ (www.bmi.bund.de/SharedD
ocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/REX-entschlossen-bekae
mpfen.pdf?__blob=publicationFile&v=4) in der Bundespressekonferenz mit
13 Punkten, die im Wesentlichen auf dem alten Aktionsplan basieren, der
Öffentlichkeit vorlegte (www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/gege
n-rechtsextremismus/artikel-massnahmen-gegen-rex.html).
Vor diesem Hintergrund ist es nach Ansicht der Fraktion der CDU/CSU, die
den konsequenten Kampf gegen jede Form der extremistischen Bedrohung mit
dem 360-Grad-Blick unterstützt, zwei Jahre nach der Vorstellung des ersten
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 26. Juni 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Maßnahmenbündels durch die Bundesinnenministerin angesichts des
extremistischen Bedrohungspotenzials und eines Höchststands Politisch motivierter
Kriminalität (PMK) mehr als angezeigt, eine Zwischenbilanz der praktischen
Umsetzung der angekündigten Maßnahmenfelder zu ziehen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Kleine Anfragen werden gemäß § 104 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages (GO-BT) innerhalb von 14 Tagen durch die
Bundesregierung beantwortet. Die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/11518 umfasst allerdings 111 Fragen zuzüglich Unterfragestellungen. Eine
vollständige Beantwortung dieser umfassenden und komplexen
Fragestellungen einschließlich weitreichender Ressortabfragen und der jeweils
nachgeordneten Behörden ist innerhalb der Frist nicht möglich. Die Beantwortung einiger
Fragestellungen erfordert einen besonders hohen Auswertungs-, Arbeits- und
Koordinierungsaufwand. Die von der Bundesregierung insofern beantragte
Fristverlängerung wurde nicht gewährt. Die Bundesregierung hat die
technischen und personellen Ressourcen im Rahmen des Zumutbaren ausgeschöpft,
um gleichwohl auch innerhalb der engen Frist die Fragen mit der notwendigen
Sorgfalt so weit wie möglich zu beantworten. Um zugleich jedoch die
fristgerechte Erledigung der Fachaufgaben der involvierten Stellen nicht zu
beeinträchtigen, wurden nur zu den Fragen entsprechende Antworten bzw.
Teilantworten erstellt, bei denen nach Maßgabe des vorgegebenen Zeitrahmens und
der erforderlichen Sorgfalt eine sinnvolle Beantwortung möglich war.
1. Welche spezifischen Gefahren und besonderen Herausforderungen
gehen aus Sicht der Bundesregierung im Jahr 2024 von dem
Phänomenbereich „Rechtsextremismus“ aus?
Der Rechtsextremismus bleibt nicht zuletzt nach Auswertung des für die
Vorjahre vorliegenden Zahlenmaterials auch im Jahr 2024 eine zentrale
Herausforderung für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschlands und die
größte extremistische Bedrohung für die Demokratie. So ist das
rechtsextremistische Personenpotenzial in einem stetigen Anstieg begriffen. Dies betrifft
sowohl das Gesamtpersonenpotenzial als auch die Zahl der gewaltorientierten
Rechtsextremisten. Bereits 2022 war ein starker Anstieg (nach Abzug von
Mehrfachmitgliedschaften) auf 38 800 Personen, davon 14 000 gewaltorientiert
(2021: 33 900, davon 13 500 gewaltorientiert) im Vergleich zum Vorjahr zu
verzeichnen. Auch für 2023 ist ein Anstieg des Gesamtpersonenpotenzials und
der gewaltorientierten Rechtsextremisten zu erwarten.
Eine ähnliche Entwicklung ist für die rechtsextremistischen Straf- und
Gewalttaten zu beobachten. Die Gesamtzahl der rechtsextremistischen Straftaten stieg
2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 22,4 Prozent auf 25 660 an (2022:
20 967). Die Zahl der rechtsextremistischen Gewalttaten stieg um 13,0 Prozent
auf 1 148 an (2022: 1 016). Bei den rechtsextremistisch motivierten
Körperverletzungsdelikten mit fremdenfeindlichem Hintergrund ist eine Steigerung von
16,4 Prozent auf 874 zu beobachten (2022: 751). Ebenso stieg die Gesamtzahl
der fremdenfeindlichen Gewaltdelikte um 17,2 Prozent auf 933 (2022: 796). Im
Jahr 2023 wurden vier versuchte Tötungsdelikte (2022: zwei versuchte
Tötungsdelikte) gezählt.
Die rechtsextremistische Szene hat sich ausdifferenziert, dynamisiert und hält
an ihrer strategischen Ausrichtung der Provokation und Polarisation fest, um
langfristige Spaltungstendenzen innerhalb der Gesellschaft voranzutreiben.
Teilweise können insbesondere im aktionsorientierten Bereich der „Neuen
Rechten“, allen voran innerhalb der rechtsextremistischen „Identitären
Bewegung Deutschland“ (IBD), deutliche Tendenzen einer Reorganisation mittels
des Aufbaus neuer – wenn auch nur lokal begrenzter – Rückzugsräume erkannt
werden. Zu nennen sind auch Trends der zunehmenden Internationalisierung
der rechtsextremistischen Szene, der erhöhten Nutzung des Internets,
insbesondere der sozialen Netzwerke bzw. alternativer Online-Plattformen sowie auch
Entwicklungen des Mainstreaming von extrem rechten Ideen/Ideologien.
Rechtsextremistisch motivierte gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und
eine in den letzten Jahren verstärkt im Internet stattfindende Radikalisierung
bilden die Basis für rechtsextremistischen Terrorismus. Dabei spielt vor allem
eine fremdenfeindliche Motivation eine herausragende Rolle für
rechtsextremistische Taten. Mit den seit 2021 wieder ansteigenden Zahlen irregulärer
Migration in die Bundesrepublik Deutschland besitzt dieses Thema ein hohes
Mobilisierungspotenzial in der rechtsextremistischen Szene. Vor diesem
Hintergrund besteht auch die Gefahr rechtsterroristischer Taten.
Eine besondere Herausforderung im Bereich des gewaltorientierten
Rechtsextremismus stellen ferner selbstradikalisierte Täter und Gruppen dar, die ohne
erkennbare Anbindung an bereits bekannte rechtsextremistische
Szenestrukturen agieren. Dabei liegt ein thematischer Schwerpunkt auf der Zunahme sowohl
auffällig junger – teils sogar minderjähriger – als auch besonders gewaltaffiner
Akteure der sogenannten Attentäter-Fanszene, welche z. B. Bezüge zum
rechtsextremistischen Akzelerationismus („Siege“-Szene) aufweisen und sich online
vernetzen. Eine hervorgehobene Bedeutung kommt dabei Chatgruppen in
Messengerdiensten und Internetplattformen wie Imageboards zu. So finden sich im
Internet zahlreiche rechtsextremistische Chatgruppen mit teilweise mehreren
Tausend Mitgliedern, in denen extreme Gewaltfantasien wie Folter- und
Mordaufrufe an der Tagesordnung sind.
Insgesamt ist die Bedeutung sozialer Netzwerke zur Verbreitung
extremistischer Narrative sowie Hass- und Hetztiraden, der Mobilisation, der
Diffamierung des politischen Gegners, einer gezielten Fehl-, Falsch- oder
Desinformation sowie der intendierten Beeinflussung der öffentlichen Meinung langfristig
nicht zu unterschätzen. Auch Desinformationen über soziale Netzwerke können
den inländischen Terrorismus fördern und zugleich als entscheidende
intervenierende Variable für gesellschaftliche Polarisationseffekte sowie
Misstrauenseinstellungen gegenüber politischen Institutionen und „Fremdgruppen“ dienen.
Weiterhin relevant ist zudem ein phänomenübergreifender Rekurs auf
Verschwörungsideologien (z. B. QAnon, Great Reset, Großer Austausch), Deep
Fakes sowie die Verwendung einer spezifischen „Meme-Kultur“ zur gezielten
Online-Manipulation. Es ist davon auszugehen, dass die Protagonisten des
Phänomenbereichs in gesellschaftlichen Krisensituationen weiterhin Personen bzw.
Personengruppen für ihre Belange instrumentalisieren, was jederzeit zu einer
sich verschärfenden Lageentwicklung führen kann. Die Bundesregierung sowie
die Sicherheitsbehörden des Bundes beobachten derartige Entwicklungen mit
Sorge und nehmen diese sehr ernst.
In der rechtsextremistischen Szene besteht darüber hinaus grundsätzlich eine
hohe Waffenaffinität, welche neben Hieb- und Stichwaffen ebenso
Schreckschuss- und erlaubnispflichtige Schusswaffen beinhaltet. Daneben gewinnen
Waffen, die mittels neuerer Verfahren wie beispielsweise dem 3D-Druck selbst
hergestellt werden können, oder auch auf andere Art improvisierte Waffen an
Bedeutung für Teile der Szene. Die Zahl der bekanntgewordenen Fälle, in
denen tatsächlich Waffen mit einem solchen Verfahren hergestellt wurden, ist
dabei bislang gering.
2. Wie hat sich die Gefahrenlage seit März 2022 im Bereich
Rechtsextremismus aus Sicht der Bundesregierung verändert, verbessert oder
verschlimmert, und wo sind neue Ansatzpunkte und Gefahrenpotenziale
entstanden?
Die Bedrohungslage durch den Rechtsextremismus ist – vor allem im Bereich
gewaltorientierter rechtsextremistischer Aktivitäten – hoch. Unabhängig davon
haben sich seit 2022 Entwicklungen manifestiert, die in bestimmten Bereichen
eine besondere Ausprägung rechtsextremistischer Aktivitäten aufzeigen.
Exemplarisch hierfür stehen folgende Trends:
Aktuell sind mehrere mutmaßlich rechtsextremistisch motivierte tätliche
Angriffe auf Kandidaten demokratischer Parteien Beispiele für die durch das
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seit einiger Zeit wahrgenommene
Zunahme von Straftaten zum Nachteil von Parteipolitikern und Repräsentanten des
Staates. Diese Entwicklung spielt insbesondere im Wahljahr 2024 eine
hervorgehobene Rolle. Es bleibt aufmerksam zu beobachten, ob sich hieraus ein
Trend entwickeln wird bzw. ableiten lässt.
Rechtsextremisten agitierten weiterhin im öffentlichen Raum gegen die
Migrationspolitik der Bundesregierung und der EU. Seit dem Spätherbst 2022 stellten
rechtsextremistische Akteure im Rahmen von öffentlichen Versammlungen
inhaltlich vermehrt wieder die Agitation gegen Migranten aus Afrika und dem
Nahen Osten in den Vordergrund und riefen in den sozialen Medien wiederholt
zum Protest gegen lokale Asylunterkünfte auf. Hinzu kommt der Versuch der
Instrumentalisierung von internationalen Krisen und der gleichzeitigen
Inszenierung als „Friedensaktivisten“, um somit Anschluss an nichtextremistische
Bevölkerungskreise zu gewinnen. In den letzten beiden Jahren konnten
wiederholt Versuche von Rechtsextremisten festgestellt werden, das Protestgeschehen
zu vereinnahmen.
Darüber hinaus nimmt die Vernetzung von Akteuren im Bereich der Neuen
Rechten weiterhin zu. Dabei ist eine arbeitsteilige Vorgehensweise zu
beobachten, die von logistischer und finanzieller Unterstützung für die Szene über
ideologische Grundsatz- und Strategiedebatten bis hin zum Aktionismus ein breites
Aktivitätsspektrum abdeckt. Zunehmend sind Bestrebungen zu erkennen, die
Vernetzungsbemühungen auf Akteure außerhalb des eigenen extremistischen
Spektrums auszuweiten.
Die Nutzung sozialer Medien von extremistischen Akteuren stellt darüber
hinaus eine große Herausforderung dar, da sich diese Akteure ungefiltert und
direkt an Konsumentinnen und Konsumenten, darunter Kinder und Jugendliche,
wenden und versuchen, diese mit entsprechenden Methoden zu radikalisieren.
Ebenfalls zu nennen sind verschwörungsideologische Zirkel, die mit einer
Vielzahl von Verschwörungserzählungen und mit mutmaßlich russischer
Unterstützung das politische und kulturelle Leben der Bundesrepublik unterminieren und
zu destabilisieren versuchen.
Die Politisch motivierte Kriminalität (PMK) -rechts- ist grundsätzlich in
besonderer Weise geeignet, die Grundwerte unserer Gesellschaft – Demokratie,
Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit – in Frage zu stellen. Statt ideologisch
gefestigten und organisierten Gruppen werden heute überwiegend lose
Kennverhältnisse und lockere, teilweise auch virtuelle Netzwerke gesehen, die für die
Sicherheitsbehörden schwerer feststellbar sind.
Darüber hinaus belegen Straftaten, die in der Vergangenheit durch allein
handelnde Personen umgesetzt wurden, die anhaltende Gefährlichkeit von
entschlossenen, mitunter im Verborgenen (selbst-)radikalisierten Einzeltätern.
3. Welche anderen Bundesressorts oder Bundesbehörden neben dem BMI
sind bei der Umsetzung welcher Punkte des Aktionsplans gegen
Rechtsextremismus in welcher Form beteiligt?
Mit dem Aktionsplan gegen Rechtsextremismus hat das Bundesministerium
des Innern und für Heimat (BMI) erste wichtige Schwerpunkte im Kampf
gegen Rechtsextremismus in der laufenden Legislaturperiode gesetzt. Die
Umsetzung der Maßnahmen fällt daher primär in die Zuständigkeit des BMI und
seines Geschäftsbereichs. Andere Ressorts werden je nach Mit-Zuständigkeit
einbezogen.
4. Wie viele Personen in welchen Abteilungen innerhalb des
Zuständigkeitsbereichs des Bundesinnenministeriums waren in den Jahren 2022
und 2023 und sind aktuell mit der Bekämpfung des Rechtsextremismus
betraut (bitte in Vollzeitäquivalenten [VzÄ] aufschlüsseln und im
Vergleich die Zahlen zu den Phänomenbereichen „Linksextremismus“ und
„Islamismus“ angeben)?
5. Welche personellen und organisatorischen Umstrukturierungen
innerhalb der Abteilungen des BMI sowie seiner zugehörigen Behörden hat
es in den einschlägigen Bereichen zur Extremismusbekämpfung
gegeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
6. Welche organisatorischen und personellen Änderungen (z. B. neue
Abteilungen und Zuständigkeiten bzw. Auflösung bisheriger Referate)
haben sich seit 2022 infolge der Umsetzung des Aktionsplans in der
Bundesregierung und den Sicherheitsbehörden ergeben, und welche
zusätzlichen Planstellen sind zur Umsetzung des Aktionsplans in welchen
Bundesbehörden 2022 und 2023 eingesetzt worden?
43. Prüft die Bundesregierung die Entwicklung eines Frühwarnsystems
gegen rechtsextremistische Attentate für den Gaming-Bereich?
46. Wird die Bundesregierung Anbieter verpflichten, bei den
Überwachungen die Kommunikation nicht nur umzuleiten, sondern auch zu
entschlüsseln, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
57. Wurde die Ausweitung der Aussteigerprogramme des Bundesamts für
Verfassungsschutz auf den Phänomenbereich
„Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ bereits evaluiert, wenn ja, mit
welchem Ergebnis, und wenn nein, wann wird dies passieren?
59. Wie lässt sich aus Sicht der Bundesregierung mit Verstellung und
Täuschung in Deradikalisierungsprogrammen für Rechtsextremisten
umgehen, und ist bei allen entsprechenden Projektträgern sichergestellt, dass
das Beratungspersonal in Deradikalisierungsprogrammen über die
erforderlichen Fähigkeiten, Kompetenzen und Strategien verfügen, um
trügerische und böswillige Absichten zu erkennen, wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
83. Ist neben dem Schutz von kommunalen Mandatsträgern auch ein
besserer Schutz von Behördenmitarbeitern geplant, die, wie auch
Journalisten, vielerorts ähnlichen virtuellen und realen Anfeindungen,
Bedrohungen und Gefahren von Leib und Leben in ihrer Tätigkeit ausgesetzt
sind, und wenn ja, welche Maßnahmen sind konkret in welchem
zeitlichen Rahmen avisiert?
99. Sieht die Bundesregierung eine zunehmende bedrohliche personell-
organisatorische Querfront (www.veko-online.de/?view=article&id=239
9:titel-antisemitismus-in-deutschland-eine-neue-querfront&catid=203)
von Islamisten, Salafisten, Mitgliedern des auslandsbezogenen
Extremismus (türkische Rechtsextremisten und säkulare palästinensische
Extremisten) sowie teilweise auch Linksextremisten in Bezug auf
Antisemitismus, und vor allem durch die Ablehnung des bestehenden
demokratischen Systems geeint wird (www.tagesspiegel.de/politik/ideologie
n-vermischen-sich-zunehmend-das-sind-die-wichtigsten-erkenntnisse-a
us-dem-verfassungsschutzbericht-10014286.html), und wenn ja, welche
Konsequenzen zieht sie daraus?
100. Sind eigene Handlungsempfehlungen für dieses Gebiet geplant, und
welche Maßnahmen ergreift sie dagegen?
Die Fragen 4 bis 6, 43, 46, 57, 59, 83, 99 und 100 werden gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden in dem Teilbereich
„Rechtsextreme Netzwerke zerschlagen“ seit der Vorstellung des
Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den Weg
gebracht bzw. teilweise oder vollständig umgesetzt (bitte mit Datum
und Umsetzungsstand angeben)?
Am 19. September 2023 wurde die rechtsextremistische Vereinigung
„Hammerskins Deutschland“ inklusive ihrer regionalen Chapter und ihrer
Teilorganisation „Crew 38“ und am 27. September 2023 die Vereinigung „Die
Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer
Lebensgestaltung e. V.“ (AG-GGG) durch das BMI nach dem Vereinsgesetz verboten.
8. Bei welchen der Punkte im Aktionsplan bestehen ggf. aktuell noch
rechtliche Hürden, die eine Umsetzung noch nicht ermöglichen bzw.
noch erschweren?
Inwieweit die Auskunftspflichten von Finanzunternehmen angepasst werden
müssen, um extremistische Finanzaktivitäten noch besser aufklären zu können
(siehe Aktionsplan Maßnahme 1 – „Rechtsextreme Netzwerke zerschlagen“),
wird derzeit innerhalb der Bundesregierung geprüft.
9. Aus welchen der zehn Schwerpunkte des Aktionsplans leiten sich
lediglich zeitlich befristete Projektförderungen ab?
Aus Maßnahme 9 des Aktionsplans (Schutz von Mandatsträgern) resultiert die
Implementierung einer bundesweiten Ansprechstelle mit einer gegenwärtigen
Projektlaufzeit von fünf Jahren (November 2023 bis Jahresende 2027).
Im Übrigen wird auf die nachfolgenden Antworten zu den Fragen 10, 60, 62 bis
65 sowie 69 bis 73 verwiesen.
10. Welche Förderprogramme wurden seit Beginn der Legislaturperiode
von der Bundesregierung im Bereich „Bekämpfung/Prävention von
Rechtsextremismus“ gestartet, und welche Förderprogramme wurden
beendet bzw. nicht fortgeführt oder weiterentwickelt (bitte
Programmtitel, Ziel, Laufzeit, Fördermittel benennen)?
11. Welche der durch den Aktionsplan geplanten Studien und
Forschungsvorhaben werden durch bundeseigene Forschungseinrichtungen oder
Behörden umgesetzt, und welche durch universitäre oder
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen?
12. Wo (Behörde und entsprechender Programmtitel), und in welcher Höhe
sind bislang durch die Maßnahmen des Aktionsplans Kosten für den
Bundeshaushalt entstanden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 10, 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
fördert mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ seit 2015
zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander
und die Arbeit gegen Radikalisierung und Polarisierung in der Gesellschaft.
Die Prävention von Rechtsextremismus bildet einen Themenschwerpunkt im
Programm. „Demokratie leben!“ hat dabei unter anderem zum Ziel, die
Entstehung demokratie- und menschenfeindlicher Haltungen sowie extremistischer
Einstellungen politischer oder religiös begründeter Form zu verhindern und
Radikalisierungsprozesse frühzeitig zu unterbrechen. Für Personen mit bereits
ausgeprägten oder geschlossenen extremistischen Weltbildern werden zudem
zivilgesellschaftliche Ausstiegsberatungen angeboten. Aktuell läuft die zweite
Förderperiode (2019 bis 2024) mit einem jährlichen Gesamtfördervolumen von
182 Mio. Euro. 2025 soll das Bundesprogramm in die dritte Förderperiode
starten.
Im BMI wurde in der Abteilung Sport in der laufenden Legislaturperiode
erstmals ein speziell auf die Spezifika des Sports zugeschnittenes „Bundes-/
Präventionsprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit
im Sport“ geschaffen. Im Fokus steht die Förderung von Sportprojekten mit
Präventivcharakter gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit
sowie eine Stärkung der demokratisch-integrativen Kraft im gemeinnützigen
organisierten Sport. Berücksichtigt werden Schnittstellen zu nicht organisierten,
freien oder kommerziellen Sportorganisationen, sportbezogener sozialer Arbeit
und anderen zivilgesellschaftlichen Initiativen und Organisationen in
Fanszenen bzw. Fanprojekte mit Aktivitätsschwerpunkt in der Bundesrepublik
Deutschland.
Darüber hinaus wird die einschlägige sportwissenschaftliche Forschung
gefördert. Die entsprechenden wissenschaftlichen Untersuchungen fokussieren auf
die Extremismusprävention im organisierten Sport, die Demokratiebildung in
Sportvereinen und die Einstellungsforschung bei Sportvereinsmitgliedern. Für
die Jahre 2023/2024 stehen für das o. g. Bundesprogramm insgesamt 2,5 Mio.
Euro zur Verfügung. Eine Verstetigung des Bundesprogramms ist geplant.
Im BMI-Geschäftsbereich hat die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)
im Rahmen der Maßnahme Nummer 7 des Aktionsplans gegen
Rechtsextremismus („Politische Bildung im Kampf gegen Rechtsextremismus stärken“) das
Förderprogramm „Stärkung politischer Bildung zur Auseinandersetzung mit
Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien. Ausschreibung für
anerkannte Träger der politischen Bildung“ umgesetzt. Darin wurden von 1.
Oktober 2022 bis 31. März 2024 zehn Projekte gefördert, die Formatansätze zur
internen Stärkung der Träger im Themenfeld rechtsextreme
Verschwörungsideologien entwickelt haben. Die Kosten des Förderprogramms beliefen sich auf
insgesamt ca. 1 155 000 Euro.
Darüber hinaus hat die BpB ein weiteres Förderprogramm aufgesetzt, das sich
explizit an Träger der politischen Bildung in Transformationsregionen oder
strukturschwachen Räumen, insbesondere im ostdeutschen Raum, wendet. Im
Förderprogramm „Stärkung politischer Bildung zur Auseinandersetzung mit
Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien. Ausschreibung für Träger
der politischen Bildung in Transformationsregionen“ werden seit 1. Oktober
2023 bis 31. Dezember 2024 sechs Projekte verschiedener Träger gefördert.
Das Format will die Kompetenzen bezüglich rechtsextremer
Verschwörungserzählungen gezielt in Anlehnung an den Aktionsplan gegen Rechtsextremismus
fördern. Ziele sind einerseits die trägerinterne Qualifizierung und
Weiterbildung im Bereich rechtsextremer Verschwörungsideologien und andererseits
sozialräumliche Ansätze zum Thema. Die Fördermittel betragen bis zu
100 000 Euro pro Projekt und belaufen sich auf geschätzte Gesamtkosten in
Höhe von 520 000 Euro.
Das unter Maßnahme Nummer 5 („Verschwörungsideologien entkräften –
Radikalisierung vorbeugen“) angekündigte Forschungsprojekt sollte im Rahmen
einer Ausschreibung vergeben werden. Nachdem diese Ausschreibung
erfolglos war, wird nun eine Verhandlungsvergabe vorbereitet.
13. Hat die Bundesregierung ein Konzept, um einer zunehmenden
Vermischung der extremistischen Szenen, bei der ideologische Differenzen
innerhalb der Phänomenbereiche offenbar verschwimmen und an
Bedeutung verlieren (www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/verfassungs
schutz-haldenwang-extremismus-sicherheit-deutschland-israel-10
0.html), zu begegnen, und verfügt die Bundesregierung über
Informationen, inwieweit identifizierte Tatverdächtige zuvor ideologisch
festgelegt oder durch rechtsextremistische Aktivitäten vorgeprägt sind?
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen der Phänomenbereiche
und auch entsprechende Überschneidungen und Vermischungen sehr genau.
Beispielsweise werden aktuelle Entwicklungen im Antisemitismus in einer
eigenen phänomenübergreifenden Arbeitsgruppe im Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) besprochen, um den
Informationsfluss zwischen den beteiligten Behörden sicherzustellen.
14. Warum wurde die Bekämpfung des Antisemitismus als elementarer Teil
sowie verbindender und gleichzeitig identitätsstiftender Faktor der
rechtsextremistischen Ideologie nicht als gleichberechtigter
eigenständiger Kernpunkt im Aktionsplan 2022 aufgeführt?
15. In welcher Form wird die Nationale Strategie gegen Antisemitismus
und für jüdisches Leben (NASAS) in den Aktionsplan mit einbezogen?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Für die rechtsextremistische Ideologie ist Antisemitismus seit jeher von
zentraler Bedeutung. Zwar variieren Bedeutung und Erscheinungsform in den
verschiedenen rechtsextremistischen Strömungen, doch stellt Antisemitismus ein
ideologisches Grundmerkmal innerhalb des gesamten Phänomenbereichs dar.
Der Aktionsplan vom 15. März 2022 ist auf die Bekämpfung des
Rechtsextremismus in all seinen Facetten gerichtet. Zur prägnanten Darstellung der
Maßnahmen wurde auf die Beschreibung von Ideologieelementen des
Rechtsextremismus verzichtet.
Die Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben wurde
im weiteren Verlauf des Jahres 2022 am 30. November 2022 von der
Bundesregierung beschlossen. Eine nachträgliche Einbeziehung in den Aktionsplan ist
nicht vorgesehen und wird nicht für sachdienlich erachtet.
16. Plant die Bundesregierung analog zum „Aktionsplan
Rechtsextremismus“, und zur Ergänzung der eher abstrakten NASAS-Strategie, einen
„Aktionsplan Antisemitismus“ mit konkreten Handlungsansätzen?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 67 des
Abgeordneten Michael Breilmann auf Bundestagsdrucksache 20/10292 wird
verwiesen.
17. Warum sind in dem Positionspapier der Bundesinnenministerin
„Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen“ vom 13. Februar 2024
unter Punkt 12 „Antisemitismus entgegentreten“ hauptsächlich
präventive Maßnahmen (Verbesserungen bei politischer Bildung, Forschung
und Schutzmaßnahmen für Einrichtungen) vorgesehen und kaum
repressive Maßnahmen wie beispielsweise Strafverschärfungen?
Das Maßnahmenpaket „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen –
Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen“ vom 13. Februar 2024 baut auf dem
Aktionsplan gegen Rechtsextremismus aus dem Jahr 2022 auf und reagiert auf
die aktuellen Entwicklungen. Das Maßnahmenpaket vom 13. Februar 2024 ist
wie der Aktionsplan ein Produkt des BMI, wohingegen Änderungen im
Strafrecht in der federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums der Justiz
(BMJ) liegen.
18. Welche Gesetzesinitiativen plant die Bundesregierung im Bereich der
Strafverfolgung zur Bekämpfung von antisemitischer Hetze und
Hassverbrechen?
19. Welches konkrete Ziel hat sich die Bundesregierung bis zum Ende der
Legislaturperiode bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus gesetzt,
und rechnet sie bis dahin mit der vollständigen Umsetzung des
Aktionsplans?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist bewusst, dass es sich bei der Bekämpfung des
Rechtsextremismus um eine Daueraufgabe handelt, die einen fortwährenden Einsatz
sowohl auf repressiver als auch auf präventiver Ebene erfordert.
20. Welche rechtsextremistischen Netzwerke wurden seit 2022 zerschlagen,
und in welchem konkreten Zusammenhang mit Maßnahmen aus dem
Aktionsplan stehen diese, und wären diese Vereinsverbote, die
grundsätzlich langfristig vorbereitet werden, nach jetziger Einschätzung der
Bundesregierung auch ohne die im Aktionsplan aufgeführten
Maßnahmen ausgesprochen worden?
Am 6. April 2022 wurden durch das Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen
von Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof
(GBA) bundesweit Durchsuchungen und Festnahmen durchgeführt. Durchsucht
wurde in über 60 Objekten, es wurden vier Haftbefehle des Ermittlungsrichters
am Bundesgerichtshof vollstreckt. Die Maßnahmen richteten sich gegen
Rädelsführer und Mitglieder der rechtsextremistischen Organisationen
„Atomwaffen-Division Deutschland“ (AWDD), „Sonderkommando 1418“ (SKD 1418),
„Knockout 51“ und „Combat 18“. Während es sich bei „Combat 18“ um eine
bereits verbotene Vereinigung handelte und sich das Verfahren gegen eine
Weiterbetätigung mehrerer Mitglieder richtet, waren die übrigen drei
Organisationen erstmals von Strafverfolgungsmaßnahmen betroffen.
Im Fall von „Knockout 51“ hat der GBA im Anschluss an die geschilderten
Maßnahmen Anklage gegen die vier führenden Köpfe der Organisation wegen
Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 des Strafgesetzbuches
(StGB) vor dem Oberlandesgericht (OLG) Jena erhoben. Die
Hauptverhandlung ist noch nicht abgeschlossen.
Die Organisationen „AWDD“ und „SKD 1418“ waren hauptsächlich im
digitalen Raum aktiv. Eine Fortführung ihrer Aktionen, etwa
Rekrutierungsbemühungen, konnte nach den polizeilichen Maßnahmen nicht festgestellt werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
21. Wie hat sich aktuell die Zahl der Rechtsextremisten, nach denen
gefahndet wird, entwickelt, und wie viele werden aktuell mit offenen
Haftbefehlen durch die Behörden gesucht?
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern setzen sich intensiv mit
Personen auseinander, die der politisch rechten Szene angehören und als Verdächtige
oder Verurteilte von Straftaten mit Haftbefehl gesucht werden.
Zweck einer halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es, den
Strafverfolgungsbehörden sowie den Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder eine
zum jeweiligen Stichtag aktuelle Übersicht von Grundinformationen zu
Fahndungen nach Personen zur Verfügung zu stellen, wenn diese mindestens den
Status eines Verdächtigen im Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen in naher Zukunft
(politisch motivierte) Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden
(vgl. § 18 Absatz 1 Satz 4 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG)) und ein
offener Haftbefehl besteht.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
In folgender Tabelle wird die Anzahl der Personen mit mindestens einem
offenen Haftbefehl zum jeweiligen Stichtag aufgeführt.
Stichtag Anzahl der Personen mit offenem Haftbefehl im Phänomenbereich der PMK -rechts-
31.03.2022 568 Personen
30.09.2022 674 Personen
21.03.2023 619 Personen
29.09.2023 597 Personen
28.03.2024 606 Personen
22. Reichen die bestehenden gesetzlichen Kompetenzen des Bundesamts
für Verfassungsschutz auch mit Blick auf eine Zusammenarbeit mit den
Landesämtern aus Sicht der Bundesregierung aus, um im Sinne der
Bundesregierung die Finanzströme von Rechtsextremisten besser
aufzuklären?
23. In welcher Weise wurde die Ankündigung der Bundesregierung, dass
das Bundesamt für Verfassungsschutz die Aufklärung und Analyse
rechtsextremistischer Finanzaktivitäten deutlich ausgeweitet, 2022,
2023 und bislang im Jahr 2024 praktisch umgesetzt?
24. Wann ist mit einer Reform des Nachrichtendienstrechts zu rechnen, um
die hohen formalen und rechtlichen Hürden bei den Finanzermittlungen
zu senken, und woran scheitert eine solche Reform bislang?
26. Welche Hürden will die Bundesregierung beseitigen, um zeitnah eine
effektivere und umfassendere Aufklärung von Finanzströmen im
Zusammenhang mit rechtsextremistischen Akteuren zu gewährleisten, wie
lange sind evtl. vorliegende Hindernisse bekannt, und welche Schritte
dazu hat die Bundesregierung seit dem maßgeblichen Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz im
Frühjahr 2022 ergriffen?
27. Was unternimmt die Bundesregierung dagegen, dass die
rechtsextremistische Szene laut dem Thinktank Cemas (cemas.io/publikationen/where
s-the-money-at-rechtsextreme-spendenfinanzierung-ueber-telegram/)
gezielt Gelder über Messengerdienste generiert?
Die Fragen 22 bis 24, 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Aufgrund der Relevanz des Themas und der für die sachgerechte Bearbeitung
notwendigen Expertise wurde 2021 eine eigene Organisationseinheit innerhalb
der für Rechtsextremismus zuständigen Abteilung des BfV zur Aufklärung
rechtsextremistischer Finanzaktivitäten geschaffen. Aufgabe dieser
Organisationseinheit ist neben der fallbezogenen auch eine querschnittsorientierte
Bearbeitung und Analyse extremistischer Finanzaktivitäten, beispielsweise um
Geldströme rund um Szenekonzerte, Merchandise-Artikel oder die
Finanzierung durch Spenden besser nachvollziehen zu können. Hierbei erstellt das BfV
gezielt Analysen, die sich sowohl mit der Aufklärung von Aktivitäten der
Szene, bedeutsamer Netzwerke, als auch mit Einzelpersonen auseinandersetzen.
Weiter führt das BfV komplexe Datenanalysen zu klassischen, aber auch
blockchainbasierten (d. h. nicht zentralbankgesteuerten) Transaktionsvorgängen
(Kryptowährungen) durch.
Die Reform des Nachrichtendienstrechts ist im Koalitionsvertrag für diese
Wahlperiode vorgesehen. Ein erster, nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts vordringlicher Teil ist bereits am 30. Dezember 2023 in Kraft
getreten.
25. In welcher Weise wurde die Ankündigung der Bundesregierung (siehe
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 76 des
Abgeordneten Michael Breilmann auf Bundestagsdrucksache 20/4852), dass
der Austausch zwischen den Sicherheitsbehörden und nationalen sowie
internationalen Finanzbehörden weiter intensiviert wurde, im Jahr 2023
und bislang im Jahr 2024 praktisch umgesetzt (bitte konkrete
Maßnahmen und Projekte benennen)?
Das BfV arbeitet sowohl mit nationalen und internationalen
Finanzermittlungsbehörden als auch mit dem Finanzsektor eng zusammen. Die Analyse von
Transfers, die getätigt werden, ist dabei ebenso entscheidend wie die
Aufklärung sonstiger Finanzaktivitäten und die Sensibilisierung für Finanzströme und
-transaktionen im Zusammenhang mit Rechtsextremismus. Relevante
Erkenntnisse werden an die zuständigen Behörden unter Beachtung der geltenden
Übermittlungsvorschriften weitergegeben.
28. Welche Aussteigerprogramme im Bereich Rechtsextremismus gibt es in
Zuständigkeit des Bundes, und sind in Zukunft weitere geplant?
Das Aussteigerprogramm Rechtsextremismus im BfV wurde im April 2001 als
Beitrag des BMI zum damaligen Maßnahmenkatalog der Bundesregierung
gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt eingeführt.
Seitdem werden bundesweit erfolgreich Personen beim Ausstiegsprozess
unterstützt. Ziel ist die Herauslösung der Ausstiegswilligen aus der
rechtsextremistischen und/oder demokratiefeindlichen Szene sowie die Wiedereingliederung in
die demokratische Gesellschaft.
Im Zuge einer umfangreichen konzeptionellen Weiterentwicklung und
inhaltlichen Neuausrichtung erfolgt nun die Umbenennung des Programms in
„WendePUNKT – Aussteigerprogramm Rechtsextremismus“. Dabei ist vor
allem die Erweiterung des Programms um aktive Maßnahmen hervorzuheben: So
wurde im Rahmen von klientenorientierten Präventionsmaßnahmen die
Möglichkeit der frühzeitigen Unterstützung geschaffen, zum Beispiel in Form von
Beratungsangeboten für Betroffene und deren Angehörige. Darüber hinaus
finden Sensibilisierungsmaßnahmen statt, um Multiplikatoren in Behörden auf die
Thematik Deradikalisierung sowie die Arbeit des Aussteigerprogramms
aufmerksam zu machen.
Das BMFSFJ unterstützt im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ zivilgesellschaftliche Ausstiegsberatung in Form von Projektförderung.
Nähere Informationen zu den einzelnen Projekten sind der Programmhomepage
www.demokratie-leben.de zu entnehmen.
29. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden in dem Teilbereich
„Rechtsextremisten konsequent entwaffnen“ seit der Vorstellung des
Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den
Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand
angeben)?
30. Seit wann und warum befindet sich der im Januar 2023 von
Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung
des Waffengesetzes als zentrales Versprechen des Aktionsplans in
regierungsinternen Beratungen?
31. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf
zur Änderung des Waffenrechts, und rechnet die Bundesregierung bis
zum Ende der Legislaturperiode mit einem erfolgreichen Abschluss?
Die Fragen 29 bis 31 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMI hat einen Referentenentwurf erarbeitet, der auch Vorschläge zur
Effektivierung der Entwaffnung von Extremisten enthält. Die Abstimmungen
innerhalb der Bundesregierung dazu dauern an.
32. Wie viele Entwaffnungen wurden bei Rechtsextremisten seit dem
15. März 2022 vorgenommen (bitte Anzahl und Art der sichergestellten
Waffen aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung besaßen zum Stichtag am 31. Dezember
2022 1 051 rechtsextremistische Personen waffenrechtliche Erlaubnisse. Davon
verfügten 518 Personen ausschließlich über einen Kleinen Waffenschein. Der
Kleine Waffenschein berechtigt nicht zum Besitz erlaubnispflichtiger
„scharfer" Schusswaffen, sondern lediglich zum Führen von Schreckschuss-,
Reizstoff- und Signalwaffen, die ohne waffenrechtliche Erlaubnis ab 18 Jahren frei
erworben und besessen werden können. 522 Personen besaßen eine oder
mehrere Waffenbesitzkarten. Im Erhebungszeitraum 1. Januar 2022 bis 31.
Dezember 2022 wurden insgesamt 181 rechtsextremistischen Personen
waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen oder durch diese Personen im Zusammenhang mit
einer staatlichen Maßnahme, wie etwa einer vorangegangenen Anhörung durch
die Waffenbehörde, freiwillig zurückgegeben. Davon verfügten 118 Personen
ausschließlich über einen Kleinen Waffenschein, 48 Personen über eine oder
mehrere Waffenbesitzkarten. Die jeweilige Differenz zwischen Gesamtzahl und
Anzahl der Personen mit Kleinen Waffenscheinen bzw. Waffenbesitzkarten
ergibt sich aus anderen waffenrechtlichen Erlaubnissen.
Zum Stichtag 31. Dezember 2022 waren 2080 erlaubnispflichtige
Schusswaffen im Nationalen Waffenregister auf rechtsextremistische Personen registriert.
Die genannten Zahlen umfassen Personen, die im Erhebungszeitraum nach den
einschlägigen rechtlichen Regelungen dem Personenpotential des abgefragten
Phänomenbereichs zugerechnet wurden. Sie stellen eine Zusammenfassung der
in den Ländern erhobenen Informationen dar.
33. Wie sind die aktuellen Zahlen der waffenrechtlichen Erlaubnisse von
Zugehörigen zu den Phänomenbereichen „Rechtsextremismus“ und
„Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“?
Die Zahlen für das Jahr 2023 befinden sich derzeit im Auswertungsprozess,
eine abschließende Zahl liegt insofern aktuell noch nicht vor. Diese werden
voraussichtlich Ende des zweiten Quartals 2024 veröffentlicht.
34. Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass
neben der notwendigen Entwaffnung, präventiv dafür gesorgt wird,
dass gar nicht erst Waffen in extremistische Hände gelangen (bitte in
einzelne Maßnahmen aufschlüsseln), und teilt die Bundesregierung die
Einschätzung der Fragesteller, dass der legale Erwerb von
Schusswaffen dabei das geringste Risiko darstellt, und wenn nein, warum konkret
nicht?
Die Ausführung des Waffengesetzes erfolgt durch die Länder als eigene
Angelegenheit, Artikel 83 des Grundgesetzes (GG). Für den Vollzug der
waffenrechtlichen Regelungen sind die nach dem Landesrecht bestimmten
Waffenbehörden zuständig, §§ 48, 49 des Waffengesetzes (WaffG). Die Waffenbehörde
prüft Antragsteller einer waffenrechtlichen Erlaubnis auf ihre waffenrechtliche
Zuverlässigkeit (§ 4 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 5 WaffG) und hat
gemäß § 4 Absatz 3 WaffG die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in
regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren,
erneut auf ihre Zuverlässigkeit zu prüfen. Die Waffenbehörde ist im Rahmen der
waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung verpflichtet, Erkundigungen bei der
zuständigen Verfassungsschutzbehörde einzuholen, ob dort Tatsachen bekannt
sind, die Bedenken gegen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit begründen (§ 5
Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 WaffG). Die zuständige Verfassungsschutzbehörde
ist ihrerseits nach § 5 Absatz 5 Satz 3 WaffG zum Nachbericht verpflichtet,
d. h. sie teilt der Waffenbehörde unverzüglich mit, wenn ihr im Nachhinein
einschlägige Erkenntnisse zu einem Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis
bekannt werden. Die waffenrechtlichen Unzuverlässigkeitsgründe sind in § 5
WaffG aufgeführt. Danach liegt u. a. die Zuverlässigkeit in der Regel nicht vor
bei Mitgliedschaft in einer Vereinigung, die u. a. Bestrebungen gegen die
verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung verfolgt
oder verfolgt hat, bei Unterstützung einer solchen Vereinigung oder bei
Personen, die solche Bestrebungen einzeln verfolgen (§ 5 Absatz 2 Nummer 3
WaffG).
35. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass von den
Möglichkeiten der Bewaffnung von Rechtsextremisten mit
Schusswaffen (legaler Erwerb bzw. Besitz, illegal umgebaute Schreckschuss-,
Salut- und Flobertwaffen, illegale Herstellung von improvisierten
Schusswaffen, Erwerb von bzw. Zugriff auf Schusswaffen im Ausland) das
Fertigen improvisierter Schusswaffen ein großes Risiko darstellt (siehe
Bundeslagebild Waffenkriminalität 2022) und sich sowohl Clearnet,
Darknet als auch die Messengerdienste dabei als potenzielle
Beschaffungsquelle etabliert haben, das aktuelle Bedrohungspotenzial von mit
improvisierten Schusswaffen bewaffneten Extremisten, und was
unternimmt die Bundesregierung konkret präventiv und repressiv auf
nationaler und internationaler Ebene dagegen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Tatsache, dass die
Bedeutung des illegalen Umbaus von Schreckschusswaffen sowie die Nutzung von
3D-Druckkomponenten für die Herstellung von Schusswaffen für den illegalen
Markt in den letzten Jahren zugenommen hat, führt zwangsläufig dazu, dass
sowohl allgemein kriminelle Gruppierungen als auch mutmaßlich
rechtsextremistische Kreise auf diese Waffen zurückgreifen. Damit erhöht sich sowohl die
Bedrohungslage als auch die Gefährdungslage für Vollzugskräfte. Um dieser
Gefahr zu begegnen, erfolgt ein enger Erkenntnisaustausch zwischen den
Sicherheitsbehörden des Bundes.
36. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um den
Schmuggel und anschließenden Verkauf von Schusswaffen in
Deutschland zu unterbinden und die internationalen Vernetzungen von
Rechtsextremisten, im Hinblick auf den Erwerb von und das Training mit
Schusswaffen, nachzuverfolgen?
Die Bekämpfung des Schmuggels von Schusswaffen war und ist Bestandteil
der Kontrolle des grenzüberschreitenden Warenverkehrs in Bezug auf die
Einhaltung von Verboten und Beschränkungen. Für die Aufgabenerfüllung des
Zolls spielt es dabei keine unmittelbare Rolle, ob die Schusswaffen für
Allgemeinkriminelle oder Rechtsextremisten bestimmt sind. Ein
Informationsaustausch über Sicherstellungen von Schusswaffen bei der Einfuhr erfolgt im
Rahmen des Informationsaustausches im Polizeilichen Informations- und
Analyseverbund (PIAV).
37. Plant die Bundesregierung im Hinblick darauf, dass in der Polizeilichen
Kriminalstatistik derzeit weder zwischen erlaubnisfreien und
erlaubnispflichtigen noch zwischen legal besessenen oder illegalen Waffen
unterschieden wird, eine Änderung in der statistischen Erfassung?
Derzeit sind keine Änderungen in der statistischen Erfassung im Sinne der
Fragestellung vorgesehen.
38. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich
„Hetze im Internet ganzheitlich bekämpfen“ seit der Vorstellung des
Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den
Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand
aufschlüsseln)?
39. Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung insbesondere das
Darknet, die Gaming-Szene, Imageboards etc. verstärkt beleuchten, um
extremistische Bestrebungen und digitale Netzwerke frühzeitiger
aufzudecken und Radikalisierungsverläufe schon im Anfangsstadium
aufzuhalten?
45. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Bereich der
Messengerdienste die rechtlichen Befugnisse nicht den rasanten technischen
Entwicklungen und dem Verhalten der Nutzer hinterherhinken?
Die Fragen 38, 39 und 45 werden gemeinsam beantwortet.
Das BKA hat als erste Umsetzung von Ziffer 3 des Aktionsplans gegen
Rechtsextremismus („Hetze im Internet ganzheitlich bekämpfen“) ein Konzept zur
Bekämpfung von Hass und Hetze erstellt und bereits begonnen, seine
Strukturen dahingehend anzupassen. Die Strafverfolgung rechtswidriger Inhalte sowie
die Löschersuchen gegenüber den sozialen Netzwerken werden im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben verstärkt vorgenommen. Zur frühzeitigen Erkennung
neuer Entwicklungen werden soziale Netzwerke gezielt beobachtet. Dies
erfolgt unter anderem durch Kooperationen mit weiteren Sicherheitsbehörden
sowie mit zivilgesellschaftlichen Akteuren. Die Strukturen im BKA werden dazu
unter Einbeziehung bisheriger (operativer) Erfahrungen so gestärkt bzw.
zielgerichtet erweitert, dass die Früherkennung durch eine Identifizierung von
Brennpunkten und eine Schwerpunktsetzung zu deren gezielter Bekämpfung
ermöglicht wird.
Die europäische Meldepflicht gemäß Artikel 18 Digital Services Act (DSA)
umfasst nur solche Delikte digitaler Hasskriminalität, die eine Gefahr für die
Sicherheit oder das Leben einer oder mehrerer Personen darstellen. Erste
Erfahrungen mit Artikel 18 DSA zeigen, dass von den digitalen Diensten lediglich in
geringem Umfang Hinweise zu digitaler Hasskriminalität zu erwarten sind.
Daher wird das BKA an der etablierten Zusammenarbeit der Zentralen Meldestelle
für strafbare Inhalte im Internet (ZMI BKA) mit ihren Kooperationspartnern
festhalten und einen weiteren Ausbau mit ausgewählten Partnern prüfen.
Dadurch sollen eine effektive Strafverfolgung und eine schnelle Löschung von
relevanten Hasskommentaren im Netz gewährleistet werden.
40. Welche Rolle spielt die Onlineradikalisierung in der Polizeiausbildung
aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass das Thema in
der Polizeiausbildung im Kontext des rechten Terrors und der sich
dynamisch verändernden digitalen Plattformen einschließlich von
„Steam” nur gestreift wird?
Der Thematik wird dadurch Rechnung getragen, dass u. a. während des
Studiums für den gehobenen Kriminaldienst im BKA sich ein eigenes Lehrmodul
mit Hass- und Vorurteilskriminalität sowie gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit in klassischen und neuesten Erscheinungsformen, Hate Speech, mit der
Gefährlichkeit von Verschwörungstheorien (insbesondere zum Thema
Antisemitismus), Fake News und Gaming im Bereich der PMK befasst.
41. Plant die Bundesregierung beim BKA eine generell stärkere
Sensibilisierung für das Thema Gaming und Radikalisierung in Studium sowie
in der Aus- und Fortbildung, und wenn ja, wie genau, und wenn nein,
warum nicht?
Aktuelle Radikalisierungsstrategien und -trends werden in
Fortbildungsangeboten im Bereich der Stärkung der Demokratiefestigkeit und Diversität
berücksichtigt. Dazu gehört u. a. eine Sensibilisierung durch die Reflexion von
Vorurteilsdenken, von Diskriminierungsmechanismen, populistischer Sprache
(insbesondere Rechtspopulismus) und der Normalisierung von abwertenden,
verletzenden oder diskriminierenden Äußerungen.
Darüber hinaus werden konkret „Memes“ radikaler/extremistischer Gruppen
reflektiert, die insbesondere über soziale Netzwerke/Medien vermeintlich
harmlos gestreut werden.
Die Möglichkeit der Radikalisierung durch Gaming wird zukünftig in eigens
entwickelten Neuangeboten berücksichtigt. Der Fachbereich Kriminalpolizei
der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im BKA widmet sich in
den Studien- und Ausbildungsgängen zum gehobenen Kriminalvollzugsdienst
des Bundes bereits seit mehreren Jahren der Thematik. Im Rahmen des
Fachmoduls zur PMK wird den Studierenden unter dem Schlagwort „Gamification
of Terror“ ein umfassender Einblick in Gaming-assoziierte
Radikalisierungsprozesse vermittelt. Dies erfolgt unter Einbezug der einschlägigen
Fachliteratur, durch Einblicke in Gamerforen, Imageboards sowie ‚Manifeste‘ von
sogenannten „Lone Actors“ und wird regelmäßig durch Fachvorträge von
Forschungseinrichtungen ergänzt. Ziel ist es hierbei, den angehenden
Kriminalkommissarinnen und -kommissaren des Bundes ein fachliches
Grundverständnis zur Gefährlichkeit des Phänomens an sich, den damit einhergehenden
Dynamiken und insbesondere den Herausforderungen für die kriminalpolizeiliche
Auswertung, Prävention und Repression zu vermitteln.
Die Forschungsstelle Terrorismus/Extremismus ist aktiv mit der Erforschung
und Analyse von Radikalisierungsverläufen und -faktoren befasst sowie in
unterschiedliche Forschungsprojekte involviert.
Die aus der wissenschaftlichen Befassung mit dem Phänomenbereich
gewonnenen Erkenntnisse werden auf unterschiedliche Weise disseminiert (in Form von
Vorträgen, Workshops und Publikationen).
42. Nimmt die Bundesregierung eine systematische vergleichende
Auswertung der rechtsextremen Attentate vor, die in einem Zusammenhang mit
Gaming standen, um Muster zu erkennen bzw. die Bedeutung von
Gaming herauszukristallisieren, und wenn ja, in welcher Form?
Das BKA betrachtet und bewertet im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung in den
Phänomenbereichen der PMK Inhalte, die im Internet verbreitet werden.
Situations- und lageabhängig werden hierbei u. a. auch Informationen zu
rechtsextremen Attentaten und Gaming-Plattformen betrachtet und ausgewertet.
Ferner beteiligt sich das BKA als assoziierter Partner für den Bereich
Strafverfolgung am Forschungsverbundprojekt des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung (BMBF) RadiGaMe (Radikalisierung auf Gamingplattformen
und Messengerdiensten).
Das BKA begleitet das Forschungsverbundprojekt bei der Bedarfserhebung,
der Entwicklung und Erprobung der dort entwickelten Instrumente für
strafrechtlich relevante Inhalte insbesondere im Hinblick auf die spätere
Einsetzbarkeit in der Praxis. Für nähere Informationen wird auf die offizielle Internetseite
des Verbundprojektes www.radigame.de/ verwiesen.
44. Ist ein einfach bedienbares Meldeportal für Hinweise aus Gaming-
Plattformen bzw. dem Internet angedacht, und wenn ja, wann?
48. Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung geprüft, welche
Anpassungen zum Ausbau der zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte
beim BKA erforderlich sind und wie diese praktisch umgesetzt werden
können?
49. Wie viele Löschersuche zu strafbaren Inhalten schickte das
Bundeskriminalamt in den Jahren 2022 und 2023 an den Anbieter von
Kommunikationsdiensten, und wie viele davon waren danach nicht mehr
aufrufbar?
Die Fragen 44, 48 und 49 werden gemeinsam beantwortet.
Um der demokratiegefährdenden Hasskriminalität im Internet weiterhin ein
wirkungsvolles Instrument entgegenzusetzen, hat die ZMI BKA kontinuierlich
ein bundesweites Kooperationsnetzwerk mit freiwilligen Partnern aufgebaut.
Dabei wurden Teile der dezentralen und bewährten Meldestrukturen, die in den
Ländern zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet bereits bestehen,
beim BKA zentral zusammengeführt.
So wurde im Mai 2022 die Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen sowie den Meldestellen „HessengegenHetze“ des
Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz und „REspect!“
der Jugendstiftung im Demokratiezentrum Baden-Württemberg aufgenommen.
Im Mai 2023 wurden sämtliche Medienanstalten der Länder an den ZMI-
Prozess angebunden (inklusive der Etablierung eines zentralen Löschprozesses in
Zusammenarbeit mit den Landesmedienanstalten) sowie im Juni 2023 die
Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft München als
Kooperationspartner der ZMI BKA aufgenommen.
Gegenwärtig arbeitet die ZMI BKA mit den o. g. Kooperationspartnern sowie
auch mit der Generalstaatsanwaltschaften München und Frankfurt am Main
zusammen.
Infolge dieses angestoßenen Ausbaus der Kooperationen ist das monatliche
Meldeaufkommen in der ZMI BKA bislang kontinuierlich angestiegen. Das
Gesamteingangsvolumen beläuft sich zwischenzeitlich auf knapp 22 200
Meldungen (Stand: 30. April 2024), die von der ZMI BKA abschließend bearbeitet
wurden. Von diesen wurden etwa 83 Prozent als strafrechtlich relevant
eingestuft. In etwa 88 Prozent der als abschließend bearbeiteten strafrechtlich
relevanten Fälle konnte die ZMI BKA entweder eine örtlich zuständige
Strafverfolgungsbehörde in einem Land (ca. 76 Prozent) oder einen möglichen
Aufenthaltsort des mutmaßlichen Verfassers im Ausland (ca. 12 Prozent) feststellen.
In diesem Kontext wurden sowohl die Personalausstattung der ZMI BKA den
steigenden Vorgangszahlen angepasst als auch die technischen Prozesse in
Abstimmung mit den Länderpolizeien und der Justiz fortlaufend optimiert sowie
größtmöglich standardisiert und automatisiert.
Die ZMI BKA wird sich auch weiterhin auf die Kooperation mit ausgewählten
zivilgesellschaftlichen und staatlichen Organisationen, Landesmedienanstalten
und Staatsanwaltschaften, die eine konsequente Vorfilterung der Meldungen
hinsichtlich demokratiegefährdender Delikte und erfolgversprechender
Ermittlungsansätze sicherstellen, konzentrieren. Dies gilt sowohl für eine effektive
Strafverfolgung als auch für ein schnelles Löschen von relevanten
Hasskommentaren im Netz.
Mit dem Ausbau der ZMI BKA für unterschiedliche Partner und einer aktiven
Unterstützung der Länder bei der Strafverfolgung digitaler Resonanzstraftaten
in einer Ad-hoc-Lage setzt die ZMI BKA zentrale Forderungen des
Aktionsplans gegen Rechtsextremismus des BMI (Maßnahme 3 „Hetze im Internet
ganzheitlich bekämpfen“) konsequent um und prüft derzeit punktuell einen
weiteren Ausbau mit ausgewählten Partnern im Rahmen der verfügbaren
Ressourcen.
47. Wie wird die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser angekündigte
neue „Früherkennungseinheit“ (www.tagesschau.de/inland/innenpoliti
k/faeser-desinformation-100.html) gegen ausländische Manipulations-
und Einflusskampagnen diesen Herausforderungen gerecht werden, und
verfügen das BMI und die Sicherheitsbehörden über ausreichende
OSINT-Analysten (OSINT = Open Source Intelligence)?
Die Früherkennungseinheit wird nach internationalem FIMI-Standard
(„Foreign Information Manipulation and Interference“) ausländische
Manipulations- und Einflusskampagnen detektieren. Im Zuge des Aufbaus der Einheit
werden in den kommenden Jahren auch weitere Open Source Intelligence
(OSINT)-Analysten benötigt.
50. In welcher Höhe verhängte das Bundesamt für Justiz Bußgelder gegen
den Kurzmitteilungsdienst Telegram in den Jahren 2022 und 2023
wegen fehlender Meldewege?
Das Bundesamt für Justiz verhängte am 5. Oktober 2022 wegen unzureichender
Meldewege für Beschwerden über rechtswidrige Inhalte gegen den
Diensteanbieter von Telegram ein Bußgeld in Höhe von 4,25 Mio. Euro. Das Verfahren
befindet sich nach Einspruch des Anbieters und Nichtabhilfeentscheidung des
Bundesamtes für Justiz zur gerichtlichen Entscheidung beim Amtsgericht
Bonn.
51. Wie will die Bundesregierung die großen Onlineplattformen YouTube,
Facebook oder Twitter, die gegen die Meldepflicht von Hasspostings
geklagt und vorläufig Recht bekommen hatten, zu einer engeren
Kooperation mit dem Bundeskriminalamt und der dort eingerichteten
Meldestelle bewegen?
Auf die Antwort zu den Fragen 48 und 49 wird verwiesen.
Darüber hinaus ist für die benannten Anbieter der Digital Services Act seit
25. August 2023 unmittelbar anwendbar, der in Artikel 18 eine Meldepflicht für
Straftaten vorsieht, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer
Person oder von Personen darstellen. Zur Durchsetzung dieser Pflichten sind die
Europäische Kommission und die zuständigen Behörden des Mitgliedstaates
zuständig, in dem der betroffene Anbieter seine Hauptniederlassung hat.
52. Welche konkreten Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im
Teilbereich „Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst entfernen“ seit
der Vorstellung des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die
Bundesregierung auf den Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und
Umsetzungsstand angeben)?
Das Verfahren zum „Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in
der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher
Vorschriften“ wurde am 20. Dezember 2023 abgeschlossen (Bundesgesetzblatt (BGBl.)
2023 I Nummer 389 vom 22. Dezember 2023). Das Gesetz ist zum 1. April
2024 in Kraft getreten und setzt den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um,
Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen.
Schwerpunkte der Reform waren:
• Systemwechsel von dem gerichtlichen Ausspruch der Entfernung aus dem
Beamtenverhältnis und anderer statusrelevanter Disziplinarmaßnahmen
(Zurückstufung, Aberkennung des Ruhegehalts) auf den Ausspruch mittels
behördlicher Disziplinarverfügung. Dieses Modell ist verfassungskonform
(Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE) aus dem Jahr
2020) und hat sich in Baden-Württemberg seit 15 Jahren bewährt.
• Eingeführt wurde ein Regelbeispiel für ein schweres Dienstvergehen „bei
einer Mitgliedschaft in einer vom Bundesverfassungsgericht für
verfassungswidrig erklärten Partei oder einer unanfechtbar verbotenen
Vereinigung oder einer Ersatzorganisation einer solchen Partei oder Vereinigung“.
• Der Pflichtenkreis für politische Beamtinnen und politische Beamte wurde
dahingehend erweitert, dass sich diese „auch während des einstweiligen
Ruhestands durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung im Sinne des GG bekennen (müssen)“.
• Ein Verlust der Beamtenrechte kraft Gesetzes tritt für einige besonders
schwerwiegende Straftaten, wie nun auch der Volksverhetzung, mit
strafrechtlicher Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs
Monaten (statt mindestens einem Jahr) ein.
53. Wie viele einschlägige disziplinarrechtliche Fälle in welchen Teilen der
Bundesverwaltung gab es in den Jahren 2022 und 2023, und mit
welchem Ergebnis wurden diese jeweils abgeschlossen?
Für den Bereich der Sicherheitsbehörden veröffentlicht das BfV regelmäßig
den Lagebericht „Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden“, der auch einen
Überblick über die entsprechenden disziplinarrechtlichen Maßnahmen gibt. Der
aktuelle Bericht ist unter www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikatione
n/DE/rechtsextremismus/2022-05-lagebericht-rechtsextremisten-reichsbuerger-
und-selbstverwalter-in-sicherheitsbehoerden.html abrufbar. Die nächste
Fortschreibung des Berichts wird in Kürze veröffentlicht.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
54. Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um
Sicherheitsüberprüfungen vor der Einstellung zu verstärken, um erkennbare
Verfassungsfeinde nicht erst in den Dienst gelangen zu lassen, und wenn ja,
welche?
Die Bundesregierung bereitet eine Novelle des
Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vor, in deren Rahmen auch die Regelungen zu Internetrecherchen im Zuge
von Sicherheitsüberprüfungen angepasst werden sollen. Der Gesetzentwurf
wird aktuell zwischen den Ressorts abgestimmt.
55. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich
„Verschwörungsideologien entkräften – Radikalisierung vorbeugen“
seit der Vorstellung des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die
Bundesregierung auf den Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und
Umsetzungsstand angeben)?
Zu Maßnahme 5 des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus
(Verschwörungsideologien entkräften – Radikalisierung vorbeugen) wird im Rahmen einer
Kooperation von BMI und BMFSFJ das Projekt „Weiterentwicklung der
Prävention von sowie Beratung zu Verschwörungsdenken in Zusammenhang mit
extremistischen Einstellungen“ umgesetzt. Das Projekt hat eine Laufzeit vom
1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025 und befindet sich im Aufbau. Erste
Umsetzungsschritte bezüglich aller Leistungsbestandteile (1 bis 5) sind
angelaufen. Diese Leistungsbestandteile sind:
1. Bestandserhebung der bundesweiten Beratungs- und Informationsangebote;
2. Vernetzung der bundesweiten Beratungs- und Informationsangebote und der
relevanten Akteurinnen und Akteure im Themenfeld
Verschwörungsdenken;
3. Konzepterstellung und Einrichtung einer bundesweiten Verweisberatung im
Themenfeld Verschwörungsdenken;
4. Entwicklung eines Leitfadens zum Umgang mit sicherheitsrelevanten Fällen
in der Beratung.
5. Transfer, Qualitätssicherung und Öffentlichkeitsarbeit.
Darüber hinaus hat das BfV im Zuge der konzeptionellen Weiterentwicklung
seines „Aussteigerprogrammes Rechtsextremismus“ (APR) im Mai 2022 das
bisherige Aussteigerprogramm auf den Phänomenbereich der
„Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ ausgeweitet. Dabei wurde auch
die Öffentlichkeitsarbeit intensiviert und weiterentwickelt. Weiterhin wurde
Ende Juni 2022 die Homepage von „Wendepunkt“ adressatengerecht angepasst.
Seit Dezember 2023 wurden auch erste proaktive
Deradikalisierungsmaßnahmen durchgeführt.
56. Was ist das Ziel der neuen Beratungs- und Koordinierungsstelle beim
Bundesamt für Verfassungsschutz, die als bundesweit bekanntes
zentrales Angebot für Hilfesuchende fungieren soll, wie werden die
Betroffenen dort unterstützt, und wie viele Fälle sind dort seit Einführung des
Formats behandelt worden?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Fragestellung auf die im BfV
eingerichtete Zentralstelle „Rechtsextremisten im öffentlichen Dienst“ abzielt.
Diese unterstützt seit ihrer Einrichtung im Jahr 2021 Behörden bei der
Bewertung und Aufklärung extremismusverdächtiger Sachverhalte. In
Zusammenarbeit mit den zuständigen BfV-Fachreferaten bewertet die Zentralstelle auf
Grundlage des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) die ihr
vorgelegten Sachverhalte. Sie trägt, beispielsweise zur Vorbereitung dienst- oder
arbeitsrechtlicher Maßnahmen, zur Erkenntnisverdichtung bei. Zudem stellt sie
Hintergrundinformationen zu extremistischen Bestrebungen zur Verfügung. Die
Zentralstelle koordiniert darüber hinaus die Zusammenarbeit des
Verfassungsschutzverbundes mit den Beschäftigungsbehörden auf Landes- und
Bundesebene. Sie ist überdies für die Erhebung, Auswertung und Berichtslegung des
von BfV erstellten Lageberichts „Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden“
zuständig. Im Rahmen der ersten beiden Lageberichte „Rechtsextremisten in
Sicherheitsbehörden“ wurden bisher 1 237 Fälle geprüft (erster Lagebericht:
377 Fälle exklusive Fälle des Bundesamtes für den Militärischen
Abschirmdienst (BAMAD); zweiter Lagebericht: 860 Fälle inklusive Fälle des
BAMAD). Für eine große Anzahl der Fälle sind jedoch die Landesbehörden für
Verfassungsschutz zuständig. Der dritte Lagebericht wird in Kürze
veröffentlicht und wird neben dem Rechtsextremismus sowie „Reichsbürgern“ und
„Selbstverwaltern“ erstmalig auch den Phänomenbereich
„Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ berücksichtigen.
58. Warum wurde das bereits im Aktionsplan Rechtsextremismus vom
15. März 2022 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffe
ntlichungen/2022/aktionsplan-rechtsextremismus.pdf?__blob=publicati
onFile&v=3) unter Nummer 5 angedachte zentrale Beratungsangebot
für Menschen, die in ihrem persönlichen Umfeld eine Radikalisierung
aufgrund eines wachsenden Verschwörungsglaubens beobachten bzw.
vermuten, als Kooperationsprojekt des Bundesministeriums des Innern
und für Heimat mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend erst zwei Jahre später, seit Anfang März 2024
(www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/verschwoer
ungsideologien-entkraeften-radikalisierung-vorbeugen-237118),
praktisch umgesetzt und bis Ende 2025 befristet?
Das Kooperationsprojekt von BMI und BMFSFJ „Weiterentwicklung der
Prävention von sowie Beratung zu Verschwörungsdenken in Zusammenhang mit
extremistischen Einstellungen“ wurde im Rahmen einer europaweiten
Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergeben. Die
Konzeptionierung des Projekts, seiner Voraussetzungen und die Erarbeitung der
Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung bedurften intensiver Vorarbeit, der
Beteiligung der Länder sowie Abstimmungen zwischen den beteiligten
Ressorts. Das zweistufige Vergabeverfahren wurde danach von August 2023 bis
Februar 2024 durchgeführt. Die Laufzeit des Projekts orientiert sich an der
notwendigen Umsetzungszeit für die einzelnen Leistungsbestandteile.
60. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich
„Prävention gegen Extremismus – demokratische Streitkultur fördern“
seit der Vorstellung des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die
Bundesregierung auf den Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und
Umsetzungsstandangeben)?
Am 15. Juli 2022 hat die BpB mit einer bundesweiten Ausschreibung einen
Ideenwettbewerb im Rahmen des Programms „Miteinander Reden“
veröffentlicht. Ziel war es, eine demokratische Streitkultur zu fördern, kontroverse
Positionen und Meinungen zusammenzubringen, aber auch Radikalisierungen und
extremistischen Tendenzen in der politischen Meinungsäußerung zu begegnen.
Bis zum 11. September 2022 konnten sich interessierte Initiativen, Vereine oder
Einzelpersonen bewerben. Es wurden 100 relevante Projekte ausgewählt, um
diese bei ihrer Arbeit und der Umsetzung ihrer Vorhaben mit finanzieller
Förderung, kollegialer Beratung, Prozessbegleitung und Weiterqualifizierung zu
unterstützen. Am 4. November 2022 fand die Auftaktveranstaltung mit knapp
100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Berlin statt. Als qualitätssichernde
Maßnahmen werden neben Prozessbegleitung, Qualifizierungsangeboten und
Vernetzung auch diverse Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit und Evaluation
konzipiert und umgesetzt. Als neue Formate wurden das „Miteinander Reden-
Festival“ (6. bis 8. Oktober 2023 in Jena) sowie Regionaltreffen (Würzburg,
Berlin, Leipzig, Hamburg, Dortmund) ins Leben gerufen, welche 2024
fortgeführt werden. Insgesamt sieben Comic-Strips im Jahr 2023 stellten
Herausforderungen und besondere Ereignisse aus der Projektarbeit vor.
61. In welchen Netzwerken zur Prävention von Rechtsextremismus mit
Ländern und Kommunen bzw. auf grenzüberschreitender
internationaler Ebene ist die Bundesregierung aktiv vertreten oder dazu im
Austausch bzw. in Gesprächen?
Die Bundesregierung ist unter anderem in folgenden Netzwerken im Sinne der
Fragestellung vertreten:
Die Prävention im Rahmen der Extremismusabwehr durch das BAMAD
sensibilisiert Personen, Dienststellen und Behörden im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg). Dazu zählen auch Bundeswehr-
Dienststellen mit örtlicher Belegenheit im Ausland. Regelmäßig findet auf
Arbeitsebene ein Austausch über die Grundlagen und Inhalte der durch die
Prävention vermittelten Inhalte statt. Partner sind hierbei sowohl Polizeien der
Länder und Verfassungsschutzbehörden als auch zivilgesellschaftlich
engagierte Vereinigungen wie beispielsweise die „Werteinitiative – jüdisch-deutsche
Positionen e. V.“. Zudem erfolgt eine Zusammenarbeit mit anderen Behörden
im Rahmen von gegenseitigen Präventionsvorträgen. Das BAMAD führt in
diesem Zusammenhang durch die Teilhabe an der Kooperation innerhalb der
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) auch
Veranstaltungen zur Extremismusprävention in Dienststellen außerhalb des
Geschäftsbereichs des BMVg durch. Hervorzuheben ist dabei die mehrwöchige
Präsentation der Ausstellung „Gemeinsam gegen Rechtsextremismus“ des
Niedersächsischen Verfassungsschutzes an der Schule für Feldjäger und Stabsdienst der
Bundeswehr unter Einbindung des Militärischen Abschirmdienstes.
Weiterhin ist die Bundesrepublik Deutschland in den Gremien der EU-
Zusammenarbeit zur Radikalisierungsprävention eingebunden, die sich neben
islamistischem und linkem Extremismus auch dem Rechtsextremismus widmen.
Zentrale Elemente sind das hochrangige Steering Board on Radicalisation, das die
strategischen und inhaltlichen Schwerpunkte der Zusammenarbeit festlegt,
sowie das Network of Prevent Policy Makers (NPPM) auf Arbeitsebene, das den
EU-Mitgliedstaaten als Austauschplattform und zur Erörterung strategischer
Aspekte der Zusammenarbeit dient und die Treffen des Steering Boards
vorbereitet.
Unterstützt wird diese Zusammenarbeit durch das Radicalisation Awareness
Network (RAN), eine Struktur, in der die verschiedenen Präventionsakteure in
den EU-Mitgliedstaaten ihre Erfahrungen austauschen und fachliche
Unterstützung erfahren, etwa durch Trainings, Workshops, individuelle Beratung etc.
Das RAN wird durch die EU Kommission finanziert und wendet sich sowohl
an Praktikerinnen und Praktiker der Radikalisierungsprävention als auch an
Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten. Das RAN ist darüber
hinaus zuständig für den Austausch von Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern zum Thema Radikalisierung. Das RAN wird ab Juli 2024 durch ein EU-
Wissenszentrum zur Prävention von Radikalisierung für politische
Entscheidungsträger, Akteure aus der Praxis und Wissenschaft durch den sogenannten
„Knowledge Hub“ ersetzt.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ finden regelmäßig
Bund-Länder-Treffen statt, da über die Länder u. a. Angebote der mobilen
Beratung, der Opfer- und Betroffenenberatung sowie der Distanzierungs- und
Ausstiegsberatung insbesondere im Bereich Rechtsextremismus gestaltet
werden.
Weiterhin findet ein jährlicher Bund-Länder-Fachaustausch im Bereich
Prävention und Deradikalisierung in Strafvollzug und Bewährungshilfe statt, da dieser
phänomenübergreifende Programmbereich in enger Zusammenarbeit mit den
Ländern gefördert und begleitet wird.
62. Welche Maßnahmen aus dem bpb-Ideenwettbewerb der Bundeszentrale
für politische Bildung (100 Projekte), der im Juli 2022 ausgeschrieben
und im November 2022 mit einer Auftaktveranstaltung startete (siehe
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 76 des
Abgeordneten Michael Breilmann auf Bundestagsdrucksache 20/4852), sind
bereits in Umsetzung, bei welchen gibt es bereits konkrete Ergebnisse,
und bis wann ist mit dem Abschluss aller Projekte zu rechnen?
Alle 100 Förderprojekte haben ihre Vorhaben Ende 2022 gestartet. Zum
31. Dezember 2023 waren 28 Projekte abgeschlossen. Die restlichen Projekte
müssen ihre Vorhaben bis zum 30. November 2024 beenden. Die
Projektmaßnahmen der 100 ausgewählten Förderungen sind sehr unterschiedlich und
umfassen beispielsweise Dorfgespräche, Bürgerzeitungen, Biografiearbeit,
spielerisch-didaktische Bildungszugänge und die Erprobung neuer
Beteiligungsverfahren. Weitere Informationen zu den einzelnen Projekten können der
Internetseite www.miteinanderreden.net entnommen werden.
63. Wie sieht der Zeitplan für die weitere Umsetzung aus, und wie geht es
mit der Finanzierung bei den Projekten dauerhaft weiter?
Im Jahr 2024 sind weitere Regionaltreffen, monatliche Qualifizierungs- und
Vernetzungsangebote über die digitale „Miteinander Reden“-Werkstatt sowie
ein weiteres Festival am 13./14. Oktober 2024 in Leisnig (Sachsen) geplant.
Die Förderprojekte sollen ihre Vorhaben bis zum 30. November 2024 beenden.
Zu diesem Zeitpunkt endet wie bei Förderprogrammen üblich auch die
Finanzierung der Projekte.
Zur zukünftigen Ausgestaltung des Programms „Miteinander reden“ kann zum
jetzigen Zeitpunkt noch keine finale Aussage getroffen werden, da die
Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2025 ff. noch nicht abgeschlossen sind.
64. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich
„Politische Bildung im Kampf gegen Rechtsextremismus stärken“ seit
der Vorstellung des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die
Bundesregierung auf den Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und
Umsetzungsstand angeben)?
Im Rahmen der Maßnahme „Politische Bildung im Kampf gegen
Rechtsextremismus stärken“ (Maßnahme 7 des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus)
wurde durch die BpB das Förderprogramm „Stärkung politischer Bildung zur
Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien.
Ausschreibung für anerkannte Träger der politischen Bildung“ umgesetzt.
Darin wurden im Zeitraum 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 zehn Projekte
gefördert, die Formatansätze zur internen Stärkung der Träger im Themenfeld
rechtsextreme Verschwörungsideologien entwickelt haben. Die Maßnahme ist
abgeschlossen.
Im Dezember 2022 hat die Bundesregierung zudem den Entwurf eines
„Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung,
Extremismusprävention und politischen Bildung“ (Demokratiefördergesetz –
DFördG, Bundestagsdrucksache 20/5823) beschlossen. Als Gegenstand der
Maßnahmen wird u. a. die Förderung des Verständnisses für politische
Sachverhalte und die Stärkung der Bereitschaft zum demokratischen Engagement durch
Maßnahmen der politischen Bildung genannt.
65. Welche Pläne hat die Bundesregierung, nachdem der vom Deutschen
Bundestag beschlossene Etat für die Bundeszentrale für politische
Bildung, entgegen ursprünglich geplanter Kürzungen (www.mdr.de/nachri
chten/deutschland/politik/kuerzungen-politische-bildung-bundes-haush
alt-100.html), im Bundeshaushalt 2024 nun knapp unter dem
Vorjahressoll von 96 Mio. Euro liegt (www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldun
gen-987088), diesbezüglich für den Haushalt 2025?
Maßnahmen der politischen Bildung im Rahmen der Auseinandersetzung mit
dem Themenfeld Rechtsextremismus werden auch im Jahr 2025 ein zentrales
Aufgabenfeld der BpB sein. Es wird zudem auf die Antworten zu den
Fragen 70 bis 73 verwiesen.
66. Wird die Bundesregierung, um der Kritik (www.zeit.de/gesellschaft/zeit
geschehen/2023-11/nancy-faeser-opferschutz-rechtsextremismus-aktion
splan), dass der Aktionsplan bei der Förderung der politischen Bildung
und als Lehre aus den NSU-Untersuchungsausschüssen (NSU =
Nationalsozialistischer Untergrund) hier nicht hält, was er verspricht,
vorzubeugen, eine strukturelle Förderung und Planungssicherheit
gewährleisten?
Hinsichtlich einer weiteren strukturellen Förderung und Planungssicherheit
wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 64 zum Entwurf eines
Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung,
Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz
– DFördG) verwiesen.
67. Welche aktuellen Maßnahmen bei der politischen Bildung ergreift die
Bundesregierung, um Radikalisierungsprozesse besser zu verstehen?
Viele Projekte und Formate der BpB dienen einem besseren Verständnis von
Radikalisierungsprozessen. Exemplarisch seien genannt:
• Online-Fachtage „Rechtsextremismus und Verschwörungserzählungen“:
Bisher 14 Veranstaltungen seit 2020, die jeweils zwischen 200 und
450 Teilnehmende erreichten. Die Fachtage befassen sich mit aktuellen
Aspekten der verschwörungsideologischen Szenen und der rechtsextremen
Szene wie QAnon, Antifeminismus in Verschwörungserzählungen oder
auch Bildwelten des Rechtsterrorismus und sind vor allem auf die
Zielgruppe der Sicherheitsbehörden hin ausgerichtet.
• Online-Portal „InfoPool Rechtsextremismus“:
Das Online-Portal ist im Dezember 2023 mit Informationen zu
Rechtsextremismus und Rechtsextremismusprävention als Unterseite von bpb.de
gestartet (www.bpb.de/infopool). Dort sind Hintergrundinformationen und
unterschiedliche Themenschwerpunkte zu finden. Zuletzt erschienen ist der
Schwerpunkt „Ausstieg & Deradikalisierung“ (www.bpb.de/522730).
• Zuwendung im Rahmen des Aktionsplan gegen Rechtsextremismus: „Stop
right here“:
Ein Projekt, das Gruppenchats auf Facebook in den Blick nimmt und hier
Moderatorinnen und Moderatoren dabei unterstützen soll,
Radikalisierungsnarrative in ihren Gruppen frühzeitig zu erkennen und diesen
entgegenzuwirken.
• Zuwendung der Förderlinie „Demokratie im Netz“: „Gaming und
Rechtsextremismus“:
E-Learning-Plattform für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der
politischen Bildung. Auf dieser können sich Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren weiterbilden zu Spieleplattformen als Aktionsräumen für
extremistische Akteurinnen und Akteure, Ansprachestrategien und
Radikalisierungsprozesse. Zudem lernen sie Spieleräume als Handlungsfelder der politischen
Bildung kennen.
Darüber hinaus plant die BpB derzeit einen Band in der Schriftenreihe mit dem
Arbeitstitel „Emotionen in Radikalisierungsprozessen“, in dem die Rolle von
Emotionen für ideologische Radikalisierung sowie für die Befürwortung und
Anwendung politisch motivierter Gewalt behandelt werden soll. Darüber
hinaus soll untersucht werden, ob und inwiefern Emotionen in der Prävention und
der politischen Bildung nutzbar gemacht werden können.
In der Reihe „Zeitbild“ soll voraussichtlich 2026 eine Publikation erscheinen
zur Entwicklung des Rechtsextremismus in Deutschland (Ost/West) von 1945
bis 2025. Erstmals sollen hier die Entwicklungen in der Bundesrepublik und
der „Deutschen Demokratischen Republik“ (DDR) und in dem ab 1990
vereinten Land beleuchtet werden, um so längere Entwicklungsprozesse verstehen zu
können.
Zudem wird auf die Antwort zu den Fragen 10, 64 und 69 verwiesen.
68. Kann das Projekt Prisma aus Nordrhein-Westfalen (NRW), also die
Befassung mit Biografien von Aussteigerinnen und Aussteigern in
moderierten Gesprächen, auch für den Bund übernommen werden, wenn ja,
beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Konzept zu übernehmen, und
wenn nein, warum nicht?
Die Zuständigkeit für Prävention und Deradikalisierung liegt grundsätzlich bei
den Ländern und Kommunen. Der Bund übernimmt vorwiegend eine
koordinierende Rolle, stimmt sich stetig mit den staatlichen und nicht-staatlichen
Akteuren ab und kann Modellvorhaben finanziell fördern. Das Projekt Prisma
richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, pädagogische Fachkräfte
und die Polizei und dient der Aufklärung und Sensibilisierung. Kontakte zu
dafür in Betracht kommenden Aussteigerinnen und Aussteigern zu knüpfen, setzt
eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit voraus, die vor allem über die
Ausstiegsprogramme der Länder hergestellt werden kann. Die Durchführung
solcher Maßnahmen erfolgt daher auch aus fachlichen Gründen auf
Landesebene.
69. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich
„Medienkompetenz im Umgang mit Desinformation,
Verschwörungsideologien und Radikalisierung stärken“ seit der Vorstellung des
Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den Weg
gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand
angeben)?
Die BpB fördert im Rahmen der Förderlinie „Demokratie im Netz“ und des
Aktionsplans gegen Rechtsextremismus Modellprojekte, die die Themen
digitale Radikalisierung, Verschwörungsideologien, Desinformation und kritische
Medienkompetenz im Allgemeinen bearbeiten.
Mit der Förderausschreibung „Demokratie im Netz“ werden seit dem 1. Januar
2022 im Rahmen der Maßnahmen des „Kabinettausschusses zur Bekämpfung
von Rechtsextremismus und Rassismus“ (Maßnahmenpaket vom 25.
November 2020) Modellprojekte gefördert, die digitale Kommunikationsräume wie
soziale Medien in den Blick nehmen, in denen Prävention und Intervention
gegenüber Rechtsextremismus, Rassismus und Desinformation notwendig sind.
Unterstützt werden die Projekte durch eine formative Evaluation, die den
Projekten jederzeit Zugriff auf wissenschaftliche Expertise ermöglicht. Im ersten
Jahr wurden im Rahmen von „Demokratie im Netz“ 20 Projekte mit einem
Gesamtvolumen von 3 187 344,90 Euro gefördert. Für eine weitere Förderung ab
dem 1. Januar 2023 wurden elf Projekte ausgewählt (Fördervolumen:
2 429 725,49 Euro). Von diesen elf Projekten sind bisher sechs beendet. Die
fünf übrigen Projekte laufen bis zum 31. Dezember 2024 aus.
Als Erweiterung des Förderprogramms wurden im Rahmen des Aktionsplans
gegen Rechtsextremismus ab dem 31. Oktober 2022 drei Modellprojekte für
eine Förderung ausgewählt (Gesamtfördervolumen: 1 343 564,12 Euro). Die
Projekte befassen sich unter anderem mit der Verbreitung von extrem rechten
Narrativen und Verschwörungsideologien in digitalen teil-öffentlichen
Kommunikationsräumen. Die Projekte werden dabei eng von der BpB begleitet und
erhalten ebenfalls Zugriff auf die formative Evaluation aus der
Förderausschreibung „Demokratie im Netz“. Alle drei Projekte befinden sich in der Umsetzung
und werden bis zum 31. Dezember 2024 von der BpB gefördert.
70. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, insbesondere im Rahmen des
Förderprogramms „Demokratie im Netz“, die Gefahren von
Rechtsextremismus und Radikalisierung im Internet stärker zu thematisieren,
die Medienkompetenz zu stärken und über Verschwörungsmythen
aufzuklären?
Die Bundesregierung sieht weiterhin großen Bedarf an der Förderung von
Projekten der politischen Bildung im digitalen Raum, die sich mit
Rechtsextremismus und dessen begleitenden Phänomenen wie Hate-Speech,
Verschwörungsideologien und Desinformation auseinandersetzen. Die BpB plant daher aktuell
eine Weiterentwicklung der Förderlinie „Demokratie im Netz“, um bislang
wenig erreichte Zielgruppen zu adressieren und innovative Formate und
Methoden, beispielsweise der aufsuchenden digitalen politischen Bildung, zu
entwickeln. Zudem sollten Förderungen im Bereich der digitalen politischen Bildung
sich nicht auf präventiv wirkende Angebote beschränken, sondern auch
Formate einschließen, die Partizipation und kritisches (Medien-)Handeln im digitalen
Raum fördern.
Im Hinblick auf die zu adressierenden Zielgruppen soll unter anderem ein
Schwerpunkt auf die Entwicklung von Formaten in der Erwachsenenbildung
gelegt werden. Studien („Quelle: Internet“? Digitale Nachrichten- und
Informationskompetenzen der deutschen Bevölkerung im Test, 2022) zeigen, dass eine
kritische Medienbildung unter Erwachsenen nur rudimentär vorhanden ist.
Auch im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wird die Arbeit
gegen Hass im Netz und Desinformation fortgeführt und kontinuierlich
weiterentwickelt.
71. Plant sie dazu auch ein eigenes Videospiel, wie z. B. beim NRW-
Verfassungsschutz, ggf. in Zusammenarbeit mit der Gaming-Branche?
Die Zusammenarbeit mit der Gamingbranche wird aktuell im Rahmen zweier
Projekte intensiviert. Game-Entwickler/-innen wurden bisher noch nicht als
Zielgruppe der politischen Bildung bzw. als Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren im Sinne der politischen Bildung erreicht, weswegen verstärkte
Bemühungen in diese Richtung zielführend sind.
Die Innenministerkonferenz (IMK) hatte bereits im November 2022 die
„Entwicklung eines Videospiels, mit dem die Medienkompetenz von Kindern und
Jugendlichen im Umgang mit extremistischen Inhalten gestärkt wird“,
beschlossen. Die Bundesregierung sieht es als zielführend an,
Rahmenbedingungen und Formate anzubieten, die es Game-Entwickler/-innen ermöglichen,
eigene Ideen zu den genannten Themenfeldern Rechtsextremismus,
Radikalisierung etc. auszuarbeiten statt ein Spielkonzept von Behördenseite
vorzugeben. Entsprechend wird aktuell in der BpB eine „Masterclass Game-
Entwicklung“ umgesetzt, ein Fortbildungsformat, das zum Ziel hat, Game-Entwickler/
-innen in Bezug auf Rechtsextremismus im Gaming und darüber hinaus zu
informieren und zu sensibilisieren sowie einen positiven, handlungsorientierten
Impuls für die Game-Entwicklungsarbeit zur Stärkung einer pluralen
demokratischen Gesellschaft mitzugeben. Die „Masterclass Game-Entwicklung“ ist ein
modulares Fortbildungsformat, das von 20 ausgewählten Game-Entwickler/-
innen unterschiedlicher Arbeitsbereiche und Erfahrungsstufen durchlaufen wird.
Das Fortbildungsformat startet mit dem ersten Modul im Juni 2024 und endet
im Februar 2025 mit einer Vorstellung der erarbeiteten Inhalte. Das Format
wird durch einen externen Anbieter evaluiert.
72. Welche Träger der politischen Bildung mit einschlägigen Kenntnissen
im Themenfeld und im Bereich der digitalen politischen Bildung haben
Projektanträge eingereicht, in welchen Projekten wird die Förderlinie
„Demokratie im Netz“ damit ergänzt, und welche konkreten Ergebnisse
liegen dazu schon vor?
Mit besonderer Expertise und Erfahrung haben sich in der Vergangenheit
insbesondere die Akteure Amadeu Antonio Stiftung, Bildungsstätte Anne Frank,
Jugend Film Fernsehen (JFF) Institut für Jugend und Medienpädagogik, die
Gesellschaft für eine gute Zukunft mbH (ehemals Kooperative Berlin) sowie das
Zentrum Liberale Moderne (mit dem Projekt ostklick) hervorgetan. Die
genannten Träger werden derzeit im Rahmen von Modellförderungen durch die
BpB gefördert.
In den Projekten ist eine große Bandbreite von digitalen und analogen
Angeboten entstanden, die vielfältig eingesetzt und genutzt wurden und werden, z. B.
Online-Communities, digitale Spiele, Videoangebote, Lehrmaterialien und
Workshops. Die Abschlussberichte der Projekte werden aktuell ausgearbeitet.
Aus der formativen Evaluation der Modellprojekte im Rahmen der Förderlinie
„Demokratie im Netz“ lassen sich bisher folgende Ergebnisse festhalten:
• Angebote der digitalen politischen Bildung stehen auf den Plattformen der
sozialen Medien einer enormen Konkurrenz im Wettbewerb um
Aufmerksamkeit gegenüber. Erschwert wird die politische Bildungsarbeit zudem
dadurch, dass die professionellen Standards der politischen Bildung
(Ausgewogenheit, Kontroversität, Überwältigungsverbot) teilweise den
Funktionslogiken der Plattformen (u. a. Aufmerksamkeitsökonomie) diametral
gegenüberstehen.
• Die Schnelllebigkeit von digitalen Plattformen und die stetigen
Veränderungen der Nutzungspraktiken erfordern eine hohe Flexibilität der
Projektstrukturen wie Projektteams, einerseits in der individuellen Fortbildung,
andererseits im Projektverlauf. Die (sich ebenfalls verändernden) technischen
Rahmenbedingungen und Anforderungen, bspw. in der Inhaltsproduktion
oder im Bereich der Lizenzierung, stellen Träger der politischen Bildung
vor große Herausforderungen. Hier besteht Qualifizierungsbedarf.
• Der Transfer von klassischer oder analoger politischer Bildung auf Formate
der digitalen politischen Bildung ist bisher noch stark durch ein Trial-and-
Error-Prinzip geprägt. Gute und transferierbare Best-Practice-Beispiele
liegen bisher nicht oder nur im Einzelfall vor.
• Eine nachhaltige Etablierung digitaler politischer Bildung auf Plattformen,
bspw. mit dem Ziel des Aufbaus aktiver Communities, bedarf einer
Anpassung der strukturellen Rahmenbedingungen (z. B. Förderlaufzeiten) sowie
der finanziellen und personellen Ausstattung der Projekte.
73. In welcher Weise wird die Bundesregierung dabei auch die Plattform
TikTok, als Leitmedium für junge Menschen annehmen, wo in
besonderer Weise Medienkompetenz gefragt ist?
Für die politische Bildung ist die Etablierung von entsprechenden Angeboten
auf TikTok ein notwendiger Schritt, da die Plattform insbesondere in der
Gruppe der 16- bis 24-Jährigen einen hohen Stellenwert hat. Relevant ist TikTok in
dieser Gruppe zudem zunehmend als Suchmaschine für verschiedene, auch
gesellschaftspolitische Themen. Im Hinblick auf das Erreichen junger
Zielgruppen gewinnt TikTok damit immer mehr an Relevanz für die politische Bildung.
TikTok ist auch ein Thema der politischen Medienbildung. In Anbetracht der
steigenden Relevanz ist die kritische und differenzierte Auseinandersetzung mit
der Plattform, ihren Funktionslogiken, ihrer Bedeutung für die politische
Öffentlichkeit, aber auch der Verbreitung von Desinformationen oder inziviler
Kommunikation wichtig. Dies kann einerseits im Rahmen von Publikationen
der politischen Bildung (z. B. TikTok-Dossier auf bpb.de) geschehen, die
vornehmlich Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der politischen Bildung
erreichen. Andererseits erscheint es sinnvoll, Formate der politischen
Medienbildung nicht nur über TikTok, sondern auch auf TikTok umzusetzen, um
Nutzerinnen und Nutzer der Plattform direkt zu erreichen. Einzelne Akteure der
politischen Bildung setzen hier bereits Angebote um und tragen zu einer lebhaften
Akteurslandschaft der politischen Bildung auf TikTok bei.
Auch im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird die Arbeit zum
kritischen Umgang mit Informationen auf Social-Media-Plattformen wie TikTok
kontinuierlich weiterentwickelt, zum Beispiel im Rahmen von
Modellprojektförderungen.
74. Ist der Bundesregierung bekannt, dass auf TikTok oftmals auch
antisemitische Codes (www.hessenschau.de/kultur/codes-verschwoerungst
heorien-hass-kampagne-kaempft-gegen-antisemitismus-auf-tiktok-v1,a
ntisemitismus-tiktok-100.html) verwendet werden?
Ja.
75. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung darauf reagiert werden, dass
automatisierte Kontrollen nicht anschlagen, wenn Emojis oder
Verklausulierungen genutzt werden?
Die meisten etablierten Datenauswertungen umfassen neben den
automatisierten Arbeitsschritten auch teilautomatisierte oder manuelle Arbeitsschritte.
Neben der manuellen Nachkontrolle der automatisiert erstellten Ergebnisse
findet in aller Regel auch eine manuelle Sichtung der Rohdaten statt. Dabei wird
unter anderem auch Wissen über neue Emojis oder Verklausulierungen für die
nächste Analyse aufgebaut. Aufgrund der Menge der Daten wird dabei aber nur
stichprobenartig vorgegangen.
Es wird zu prüfen sein, ob aktuell vorgestellte Ansätze im Themenfeld
Künstliche Intelligenz (KI) dieses Problem adressieren und bei einer entsprechenden
Befassung mit dem Thema zukünftig manuelle Arbeitsschritte entbehrlich
machen könnten.
76. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich
„Schutz von Mandatsträgern“ seit der Vorstellung des Aktionsplans am
15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht und
umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand angeben), und durch
welche Gesetzesinitiativen und Maßnahmen will die Bundesregierung
dem jüngsten Appell des Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter
Steinmeier zum besseren Schutz von Kommunalpolitikern, Rechnung
tragen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/th
emen/sicherheit/REX-entschlossen-bekaempfen.pdf?__blob=publicatio
nFile&v=4)?
79. Welche proaktiven Maßnahmen zum präventiven Schutz kommunaler
Mandatsträger, also zur Verhinderung derartiger Straftaten im Vorfeld,
werden durch den Aktionsplan umgesetzt?
81. Will die Bundesregierung Vorschläge der Allianz zum Schutz
kommunaler Amts- und Mandatsträger (www.diegemeinde.de/6-konkrete-vors
chlaege-zum-schutz-kommunaler-mandatstraegerinnen-und-traeger)
umsetzen, und wenn ja, welche, und bis wann?
Die Fragen 76, 79 und 81 werden gemeinsam beantwortet.
Die Allianz zum Schutz kommunaler Mandatsträger, die im Jahr 2022 als ein
Teil des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus des BMI ins Leben gerufen
wurde, hat am 15. Januar 2024 insgesamt sechs Empfehlungen vorgelegt. Diese
werden aktuell im BMI und den Geschäftsbereichsbehörden wie folgt
umgesetzt.
Maßnahme Stand der Umsetzungsstand
Einrichtung einer
bundesweiten Ansprechstelle
Etablierung unter der Trägerschaft der Stiftung „Deutsches Forum für
Kriminalprävention“, läuft seit November 2023; Inbetriebnahme für das 3. Quartal
2024 avisiert.
Aufbau dauerhafter Strukturen
zum direkten Austausch
zwischen Bund und kommunalen
Akteuren
Mit dem Auftakt der „Allianz für Kommunen“ am 23. April 2024 hat BMI
einen kontinuierlichen Dialog zwischen Bund und kommunalen Akteuren
etabliert. Dieses Gesprächsformat bietet künftig den kommunalen
Vertreterinnen und Vertretern die Möglichkeit, regelmäßig und themenoffen über ihre
Belange vor Ort und die damit einhergehenden Herausforderungen zu
sprechen. Mit der „Allianz für Kommunen“ wird an das bisherige erfolgreiche
Austauschformat der „Allianz zum Schutz kommunaler Amts- und
Mandatsträger“ angeknüpft.
Stärkung der politischen
Bildung
Die BpB bietet hierzu bereits viele Maßnahmen an und wird diese fortführen.
Dauerhaftes Monitoring Derzeit läuft die Evaluation der ersten Förderperiode (12/2019 bis 11/2024).
Eine Fortführung ist aus fachlicher Sicht dringend geboten. Eine
Realisierung der Fortsetzung der Förderung ist vorgesehen. Hierzu bleibt das weitere
Haushaltsaufstellungsverfahren 2025 abzuwarten.
Maßnahme Stand der Umsetzungsstand
Maßnahmen zur Erhöhung
der Wertschätzung
kommunaler Politik
Die Anerkennung und Wertschätzung des Bundes für die Leistungen auf
kommunaler Ebene sind essentiell für das kooperative Zusammenwirken von
bundes- und kommunalpolitischen Akteuren. Eine öffentliche Würdigung der
Arbeit kommunaler Amts- und Mandatsträger erfolgte zuletzt u. a. durch
die Gesprächsveranstaltung von Herrn Bundespräsident mit ehrenamtlichen
Bürgermeistern am 11. April 2024 in Berlin sowie durch die
Auftaktveranstaltung der „Allianz für Kommunen“ am 23. April 2024.
Abbildung in der Demokratie-
Strategie des Bundes
Am 22. Mai 2024 hat das Bundeskabinett die Strategie der Bundesregierung
„Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus“ beschlossen. Hier
sind die Gefahren einer starken, wehrhaften Demokratie und für eine offene
und vielfältige Gesellschaft entsprechend adressiert.
77. Warum hat es zwei Jahre gedauert, eine entsprechende Ansprechstelle
zu installieren, und wie sieht der zukünftige Zeitplan konkret aus?
Der Vorschlag der „Allianz zum Schutz kommunaler Amts- und
Mandatsträger“, eine Ansprechstelle einzurichten, wurde in der zweiten Jahreshälfte 2023
erhoben. In wenigen Wochen wurde ein Konzeptentwurf erstellt, durch die
Stiftung „Deutsches Forum für Kriminalprävention“ der Antrag gestellt und das
Zuwendungsverfahren einschließlich Prüfung, Genehmigung und schließlich
Erstellung des Zuwendungsbescheides durchgeführt. Mit Projektbeginn im
November 2023 wurde Personal gewonnen, die erforderliche Büroinfrastruktur
bereitgestellt sowie ein Monitoring der vorhandenen Angebotslandschaft
durchgeführt. Nach erfolgter Kontaktaufnahme mit zentralen Akteuren auf Bundes-
und Landesebene zur Absprache von Verweisprozessen und -inhalten wird die
Ansprechstelle in der zweiten Jahreshälfte 2024 ihre operative Arbeit
aufnehmen.
78. Mit wie vielen Kontaktaufnahmen rechnet die Bundesregierung bei der
Ansprechstelle pro Jahr?
Eine Prognose zur Anzahl an Kontaktaufnahmen pro Jahr lässt sich aktuell
nicht abgeben. Andere Ansprechstellen, etwa für Frauen, Hochschulangehörige
oder Sportlerinnen und Sportler, erlauben keine vergleichenden Prognosen, da
die Größe der jeweiligen Zielgruppen, die Ausgestaltung der verschiedenen
Angebote sowie Prävalenzen in den Zielgruppen zu unterschiedlich sind.
80. Wie ist der Kreis der Teilnehmer der Allianz zum Schutz kommunaler
Amts- und Mandatsträger zusammengesetzt, und wie wird
sichergestellt, dass das Thema aus möglichst vielen Richtungen beleuchtet
wird?
Der Allianz gehören die kommunalen Spitzenverbände, die
kommunalpolitischen Vereinigungen, kommunalpolitisch Tätige sowie zuständige Behörden
und gesellschaftliche Organisationen an. Ziel war es, im Rahmen dieses
Expertenkreises in eigener Sache wirksame und zeitnah umsetzbare Maßnahmen zu
entwickeln.
82. Plant die Bundesregierung als konkretes Projekt zum Schutz
kommunaler Mandatsträger die in einem Medienbericht (taz.de/Hilfe-fuer-Komm
unalpolitikerinnen/!5984766/) genannte Änderung der
Bundeswahlordnung, um private Adressen von Kommunalpolitiker besser zu schützen?
Die Bundeswahlordnung befindet sich aktuell in der Überarbeitung, ihre
Abstimmung dauert an. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der
Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber bei der Bundestagswahl sieht der Entwurf der
Änderungsverordnung vor, dass bei der Bekanntmachung der Wahlvorschläge
künftig statt der Wohnanschrift nur noch der Wohnort öffentlich bekannt gemacht
und veröffentlicht werden. Zudem soll künftig bei der Sammlung von
Unterstützungsunterschriften nur noch der Wohnort der vorzuschlagenden
Bewerberin bzw. des vorzuschlagenden Bewerbers, nicht mehr deren vollständige
Wohnanschrift auf dem Formblatt angegeben werden. Angestrebt wird die
Verkündung der geänderten Bundeswahlordnung für Sommer 2024. Diese
Regelungen wären dann für die Bundestagswahl 2025 in Kraft. Die Regelung des
Kommunalwahlrechts obliegt dagegen den Ländern.
84. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich
„Opfer von Rechtsextremismus nicht allein lassen“ seit der Vorstellung
des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den
Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand
angeben)?
85. In welchen diesbezüglichen Netzwerken bzw. Formaten mit den
Ländern ist der Bund aktiv vertreten, und in welcher Form?
Die Fragen 84 und 85 werden gemeinsam beantwortet.
Zur Pflege des fachlichen Austauschs findet zweimal jährlich ein Fachgespräch
des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von
terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland
(Bundesopferbeauftragter) mit den Opferbeauftragten bzw. zentralen Anlaufstellen der Länder
statt. An den Fachgesprächen nehmen u. a. auch Vertreter der
Bundesanwaltschaft, des Bundesamtes für Justiz und des BKA teil.
Zudem leistet das BKA einen wichtigen Beitrag bei der bundesweiten
Verstetigung und Weiterentwicklung der polizeilichen Aus- und Fortbildung im
Bereich Interkulturelle Kompetenz, Demokratieförderung und
Extremismusresilienz durch die Ansiedlung der Geschäftsstelle „DemoPolis – Bundesweites
Netzwerk der Polizei für Diversität und Demokratie“ beim Fachbereich
Kriminalpolizei der Hochschule des Bundes. Der Ansprechpartner für Interkulturelle
Kompetenz des Fachbereichs fungiert in verantwortlicher Position im
Lenkungsgremium des Netzwerks. Die Mitglieder von „DemoPolis“, deren Zahl
auch im Jahr 2023 stetig gewachsen ist und aktuell bei 200 liegt, repräsentieren
einen Querschnitt aus einschlägiger Forschung, Hochschullehre sowie
polizeipraktischer Aus- und Fortbildung zum Thema „Interkulturelle Kompetenz/
Diversität“ und vertreten nunmehr alle Polizeien des Bundes und der Länder.
Darüber hinaus bringt sich die Bundesregierung aktuell aktiv in die
Verhandlungen zur Neufassung der EU-Opferschutzrichtlinie ein, die auf europäischer
Ebene Mindeststandards für die Opfer von Straftaten festlegt.
In der Antwort zu Frage 64 wird zudem auf die Verabschiedung des Entwurfs
eines „Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung,
Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung“
(Bundestagsdrucksache 20/5823) verwiesen. Als Gegenstand der Maßnahmen wird im
Gesetz auch die Stärkung überregionaler Strukturen, die Opfer von politisch und
ideologisch motivierter Gewalt sowie Betroffene von Diskriminierung im
gesamten Bundesgebiet beraten und unterstützen, genannt.
86. Welche praktischen Ergebnisse gibt es aus dem vom
Bundeskriminalamt entsprechend initiierten Netzwerk mit den Ländern sowie mit
weiteren Partnern (Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof [GBA],
Bundesopferbeauftragter, Auswärtiges Amt [AA])?
Das BKA hat zahlreiche Maßnahmen zur Etablierung und Stärkung des
Netzwerkes zur Opferfürsorge durchgeführt wie die Durchführung, Unterstützung
und Teilnahme an mehreren Seminaren, Arbeitsgruppen, Expertentagungen und
Fachgesprächen zu Themen wie polizeiliche Betreuung und effektive
Opferidentifizierung. Alle praktischen Maßnahmen zielen darauf ab, das nationale
Netzwerk vor dem Eintritt eines Schadensfalles zu stärken. Ziel ist es,
insbesondere die Zusammenarbeit zwischen polizeilichen und nicht-polizeilichen
Akteuren zu vertiefen sowie die Schnittstellen zwischen Bund und Ländern zu
stärken.
87. In welcher Weise koordiniert das Sachgebiet „Koordinierung der
Betreuung von Betroffenen terroristischer Anschläge (KoBe)“ im
Bundeskriminalamt die Betreuung von Betroffenen bei Anschlägen?
Das Sachgebiet „Koordinierung der Betreuung (KoBe)" im BKA befasst sich
mit der Koordination der Betreuung von Betroffenen bei Anschlägen. Die
unmittelbare Betreuung wird vom jeweiligen Land gewährleistet, das BKA
unterstützt in unmittelbaren Anschlagslagen koordinierend. Es finden zudem
regelmäßige und auch anlassbezogene Fachgespräche auf Einladung des
Bundesopferbeauftragten mit den Zentralen Opferhilfestrukturen der Länder unter
Beteiligung des BKA statt.
Daran ausgerichtet entfaltet der Bereich KoBe die nachfolgend dargestellten
Aktivitäten:
Einsatzabschnitt Koordinierung der Betreuung (EA KoBe):
Das Sachgebiet KoBe bereitet konzeptionell und strukturell die Einrichtung
eines Einsatzabschnitts Koordinierung der Betreuung (EA KoBe) im Falle
eines terroristischen oder extremistischen Anschlags in der Bundesrepublik
Deutschland und dem damit verbundenen Aufruf einer besonderen
Aufbauorganisation (BAO) im BKA vor.
Der EA KoBe hat den Auftrag, die Koordinierung der Informationserhebung
und -weitergabe von Betroffenendaten in Zusammenarbeit mit dem EA
Betreuung Land zu gewährleisten durch:
• Vorhalten von Einsatzunterlagen (Formblätter, Informationsmaterial);
• Sicherstellung des tagesaktuellen Austauschs von Betroffenendaten
zwischen der BKA-BAO und der Landes-BAO;
• Bereitstellen eines Single Point of Contact (SPoC) für den EA Betreuung
Land;
• Erstellung und Aktualisierung einer Betroffenen-Liste (Erfassung der
Betroffenendaten in der KoBe-Datenbank);
• Dokumentation von Vernehmungsersuchen;
• Dokumentation der Erhebung von Identifizierungsmaterial;
• Controlling des Rücklaufs der erhobenen Informationen;
• Koordinierung von Informationsweitergaben an Dritte in Absprache mit
dem Opferstaatsanwalt des GBA;
• Sicherstellung des Informationsaustauschs mit dem Auswärtigen Amt (AA).
Betroffene können aus Sicht des Bereiches KoBe Opfer, deren Angehörige,
Geschädigte, aber auch Zeuginnen und Zeugen, Hinweisgebende, Vermissende,
Vermisste, Ersthelfende sowie Angehörige von Täterinnen/Tätern sein.
Regelmäßige Ausrichtung einer Expertentagung
Unter Leitung des Bundeskriminalamtes findet grundsätzlich jährlich eine
Expertentagung im Bereich „Polizeiliche Betreuung“ statt. Vertretende aller
Länder nehmen seit 2021 an dieser Veranstaltung teil. Dabei geht es um die
nationale Vernetzung sowie den Austausch über bewältigte Einsatzlagen,
konzeptionelle Entwicklungen im Bereich polizeiliche Betreuung und Inhalte der Aus-
und Fortbildung.
Einrichtung einer gemeinsamen Kommunikations-, Informations- und
Diskussionsplattform
Um auch außerhalb der Expertentagung einen regelmäßigen Austausch über
konzeptionelle und rechtliche Entwicklungen, Übungs- und
Einsatzvorplanungen im Themenfeld „Polizeiliche Betreuung“ zu gewährleisten, wurde durch
das Sachgebiet KoBe eine Kommunikations-, Informations- und
Diskussionsplattform für den Bereich Betreuung für die bundesweit zuständigen
polizeilichen Ansprechpartnerinnen und -partner eingerichtet.
Vortragstätigkeit bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
KoBe beteiligt sich mit Vorträgen an verschiedenen Aus- und
Fortbildungsangeboten im BKA, bei den Polizeien der Länder und anderen Behörden und
Institutionen, die sich mit dem Thema Betreuung von Betroffenen
terroristischer und extremistischer Anschläge beschäftigen.
Weitere strategische Partner
Das BKA steht darüber hinaus durch das Sachgebiet KoBe in regelmäßigem,
unmittelbarem Kontakt mit der Geschäftsstelle des Bundesopferbeauftragten,
dem Opferstaatsanwalt beim GBA und dem Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Dadurch wird ein enger Austausch über
die polizeilichen und nichtpolizeilichen Entwicklungen im Bereich Betreuung
von Betroffenen bei Anschlägen gewährleistet.
88. Wie werden den Studenten der Hochschule des Bundes für öffentliche
Verwaltung, Fachbereich Kriminalpolizei, konkret die Inhalte zu
„Interkultureller Kompetenz“ sowie „Umgang mit Opferzeugen“ vermittelt,
und wie viele Teilnehmer in wie vielen Kursen gibt es?
Bei der Hochschulausbildung am Fachbereich Kriminalpolizei der Hochschule
des Bundes liegt der Fokus insbesondere auf der Prävention
verfassungsfeindlicher Bestrebungen durch Sensibilisierung und Wissensgenerierung. Die
kritische Selbstreflexion eigenen Handelns sowie interkulturelle Kompetenz spielen
eine wichtige Rolle im Rahmen der Vermittlung gerade auch
sozialwissenschaftlicher Inhalte. In diesem Kontext wird auch die Bedeutung einer gelebten
Fehlerkultur (im Gegensatz zur klassischen „Cop Culture“) für den Erfolg
polizeilichen Handelns vermittelt. Ergänzend dazu spielt die Bindung polizeilichen
Eingriffshandelns an Recht und Grundrechte eine bedeutende Rolle in allen
weiteren Modulen des Studiengangs.
Über die klassische Lehre hinaus werden regelmäßig weitere Veranstaltungen
wie Vortragsreihen zu verschiedensten gesellschaftlich relevanten
Themenfeldern angeboten, hier insbesondere auch gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit, Hass- und Vorurteilskriminalität sowie Hate Speech. Diese werden BKA-
weit angeboten.
Im Rahmen des Studiums für den gehobenen kriminalpolizeilichen
Vollzugsdienst des Bundes wird der Umgang mit Opferzeugen in der Vorlesung „Der
Zeuge vor Gericht" ebenfalls ausführlich behandelt. Eine inhaltliche Rahmung
im Sinne der Fragestellung erhält diese Veranstaltung durch
Lehrveranstaltungen der Kriminalistik (Vernehmung von Opferzeugen), der allgemeinen
Kriminologie (Viktimologie), durch einen Lehrveranstaltungsblock zur Hass- und
Vorurteilskriminalität sowie durch ein eigenes Modul zur PMK, das u. a. eine
Sonderveranstaltung zum Verfahren des Nationalsozialistischen Untergrundes
(NSU) und den daraus abzuleitenden Lehren für die kriminalpolizeiliche
Arbeit, insbesondere auch für den Umgang mit Opferzeuginnen und -zeugen,
beinhaltet.
89. Wurden Opferorganisationen von Anfang an bei der Erstellung des
Aktionsplans zum besseren Opferschutz einbezogen (www.zeit.de/gesel
lschaft/zeitgeschehen/2023-11/nancy-faeser-opferschutz-rechtsextremis
mus-aktionsplan), und wenn nein, warum nicht?
Der Aktionsplan zum besseren Opferschutz wurde als Teil des Aktionsplans
gegen Rechtsextremismus vom Bundesministerium des Innern und für Heimat
regierungsseitig verfasst und als solcher vorgestellt. Eine Beteiligung von
Opferschutzorganisationen an der Erstellung erfolgte nicht.
90. Hat sich die Bundesregierung mit Opferschutzorganisationen, wie der
Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und
antisemitischer Gewalt (VBRG) oder die mobile Opferberatung in
Sachsen-Anhalt, ggf. mittlerweile ins Benehmen gesetzt bzw.
ausgetauscht, und wenn nein, warum nicht?
Das BMJ und der Bundesopferbeauftragte pflegen einen regelmäßigen
Austausch mit Opferschutz- und Opferhilfeorganisationen anlässlich von
Workshops, Fachtagungen und Fachgesprächen. So haben u. a. der Verband der
Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt
(VBRG) und die mobile Opferberatung Sachsen-Anhalt am Tag der Opferhilfe
und des Opferschutzes des BMJ zum Thema „Wie kann ein empathischer,
würdiger und kultursensibler Umgang mit Betroffenen von Straftaten gelingen?“
am 14. November 2023 teilgenommen. Der VBRG war zudem in eine Tagung
zu Erinnern und Gedenken nach terroristischen und extremistischen
Anschlägen im September 2022 eingebunden und referiert bei der von BMJ seit 2022
jährlich organisierten Tagung „Rassismus – eine Herausforderung für die
Justiz“ an der Deutschen Richterakademie stets zu dem Aspekt der
Opferperspektive. Darüber hinaus steht der Bundesopferbeauftragte in einem
unregelmäßigen unmittelbaren Austausch sowohl mit dem VBRG als auch mit einzelnen
seiner Mitglieder (u. a. mobile Opferberatung in Halle, Response in Hanau).
Im Rahmen der Förderung des VBRG im Rahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ gibt es regelmäßig Gespräche auch mit dem BMFSFJ.
91. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den von
Opferschutzorganisationen geäußerten Kritikpunkten, wie z. B. der
Forderung nach einem effektiveren Schutz und Information für Menschen,
deren Name auf sogenannten Feindeslisten von Rechtsextremen
auftauchen (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-11/nancy-faeser-op
ferschutz-rechtsextremismus-aktionsplan), und plant sie
Nachbesserungen?
93. In welcher Weise will die Bundesregierung effektiver Schutz für
Menschen gewährleisten, deren Namen auf sogenannten Feindeslisten von
Rechtsextremen auftauchen?
Die Fragen 91 und 93 werden gemeinsam beantwortet.
Die Kommission Staatsschutz hat das BKA beauftragt, eine Gesamtübersicht
aller der in der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz des BKA bekannt
gewordenen und gesteuerten Informationssammlungen im Phänomenbereich der
PMK -rechts- zu erstellen und diese den Landeskriminalämtern (LKÄ) zur
Verfügung zu stellen.
In diesem Rahmen monitort und analysiert das BKA Informations- und
Datensammlungen bzw. sogenannte Listen, die zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung
von länderübergreifender bzw. bundesweiter Bedeutung waren. Anschließend
werden besagte Listen und ggf. gewonnene Erkenntnisse an die entsprechenden
LKÄ übermittelt. In diesem Kontext zu treffende polizeiliche und/oder
strafprozessuale Maßnahmen fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder.
Im Rahmen der Zuständigkeit des BKA nach § 6 BKAG bildet der Umgang mit
Gefährdungen einen wesentlichen Bestandteil für den Schutz des in der
Vorschrift genannten Personenkreises. Dabei werden auf Grundlage dieser
Zuständigkeit (§ 6 BKAG) alle bekannt gewordenen Informationssammlungen
ausgewertet und in die Bewertung der Individualgefährdung einbezogen. Auf eine
unreflektierte Weitergabe derartiger Erkenntnisse aus Informationssammlungen
(sogenannten Feindeslisten) an die Betroffenen durch die Polizeibehörden wird
jedoch bewusst verzichtet: Allein die Erwähnung auf einer sogenannten
„Feindesliste“ begründet keine Konkretisierung einer Gefährdung, vielmehr kommt
es auf die spezifischen Gesamtumstände an. Zudem ist aufgrund der
Regelungen der Strafprozessordnung (StPO) eine Weitergabe von Informationen aus
Strafermittlungsverfahren zu derartigen Informationssammlungen mit der
sachleitenden Staatsanwaltschaft abzustimmen.
Im Ergebnis ist daher durch polizeiliche Ermittlungen (etwa zur
Veröffentlichung selbst und zu deren Verfassern) sowie niedrigschwelliger
Kommunikation mit den Betroffenen („Konzept einer gezielten
Sicherheitskommunikation“) der Einzelfall zu bewerten. Hierfür sind in der Differenzierung nicht
zuletzt der Aufbau einer Drohkulisse oder der Ansatz einer Tatvorbereitung zu
betrachten. Dabei kann relevant sein, ob es sich um eine (zielgerichtete)
Erstoder Wiederholungsveröffentlichung handelt oder die Informationssammlung
im Rahmen polizeilicher Ermittlungen entdeckt wird.
Aus dem Gesamtergebnis können sodann gezielte Maßnahmen und
Empfehlungen abgeleitet werden. Bei entsprechendem Erfordernis werden im Einzelfall
Maßnahmen des unmittelbaren Personenschutzes getroffen.
Auch Auskunftssperren für das Melderegister werden vom BKA für die von
ihm zu schützenden Personen aktiv unterstützt. In diesem Kontext ist die
Prävention zum Informationsschutz ein wichtiges Element. Ein verbessertes
Bewusstsein im Umgang mit persönlichen Daten und Informationen sowie bei der
Nutzung von Kommunikationsmitteln können helfen, bei Betroffenen das
Sicherheitsempfinden nachhaltig zu verbessern.
Die Beratungsangebote des BKA sind in den letzten Jahren erweitert worden.
Hierzu besteht auch ein Austausch mit den Fachdienststellen der Länder. Unter
www.bka.de/DE/Service/FAQs/PMKrechts/pmkRechts_node.html können sich
Betroffene – über den in § 6 BKAG genannten Personenkreis hinaus – über das
Thema „Listen“ und den Umgang hiermit informieren.
Die Bundesregierung verweist abschließend auf den Straftatbestand des § 126a
StGB (Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten), der mit Wirkung
zum 22. September 2021 als strafrechtlicher Schutz gegen sogenannte
Feindeslisten eingeführt wurde.
92. Wie will die Bundesregierung dem Umstand Rechnung tragen, dass die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskriminalamts im
Allgemeinen nicht für die Betreuung der Opfer zuständig sind, sondern
zumeist die örtlichen Polizeibehörden?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 85, 86 und 87 wird verwiesen.
94. Fühlt sich die Bundesregierung bei der Umsetzung des Aktionsplans
von den drei Regierungsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP ausreichend getragen und unterstützt?
Mit Blick auf die Umsetzung des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus
stehen Bundesregierung und die sie tragenden Regierungsfraktionen in einem
laufenden und konstruktiven Austausch.
95. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der bisher
ablehnenden Haltung der Fraktion der FDP zu den Entwürfen zum
Demokratiefördergesetz und zum Waffengesetz (www.tagesspiegel.de/poli
tik/waffen-netzhass-finanzen-innenministerin-faeser-will-neue-werkzeu
ge-gegen-rechtsextremisten-11205553.html), deren Umsetzung
Bundesinnenministerin Nancy Faeser, als wesentliche Bestandteile ihres
Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus, einfordert?
Die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung zum Referentenentwurf zur
Änderung des WaffenG werden fortgesetzt.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur
Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung
(Demokratiefördergesetz –DFördG) wurde vom Bundeskabinett im Dezember
2022 beschlossen (siehe Antwort zu Frage 64). Der Gesetzentwurf befindet
sich seitdem im parlamentarischen Verfahren. Der Regierungsentwurf enthält
eine ausdrückliche Verpflichtung auf die Förderung der Ziele des
Grundgesetzes als Fördervoraussetzung für Zuwendungsempfänger (vgl. § 5 Absatz 2
Nummer 1 DFördG-E).
96. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, die ein eigenes Maßnahmenpapier gegen
Rechtsextremismus vorgestellt hat (www.gruene-bundestag.de/themen/rechtsextre
mismus/entschlossenes-vorgehen-gegen-rechtsextremismus) und ein
entschlosseneres Vorgehen sowie eine ressortübergreifende
Gesamtstrategie, eine Stärkung der Präventionsarbeit sowie des Schutzes von
Bedrohten im Kampf gegen Rechtsextremismus einfordern, und wird die
Bundesregierung vor diesem Hintergrund Änderungen in ihrem
Aktionsplan vornehmen?
Die Bundesregierung bekämpft Rechtsextremismus und seine
Erscheinungsformen mit aller Entschlossenheit. Hierzu zählen repressive und präventive
Maßnahmen der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden ebenso wie
Maßnahmen der politischen Bildung sowie der Demokratieförderung und
Extremismusprävention durch zivilgesellschaftliche Organisationen. Um die Demokratie
vor Rechtsextremismus, aber auch vor Extremismus aus allen weiteren
Phänomenbereichen zu schützen, hat das Bundeskabinett am 22. Mai 2024 die
Strategie „Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus“ verabschiedet.
Der Aktionsplan vom 15. März 2022 ist nicht als fortzuschreibendes Dokument
gedacht. Änderungen am Aktionsplan selbst sind demnach nicht vorgesehen.
Die Maßnahmen gegen Rechtsextremismus werden jedoch fortlaufend
überprüft und angepasst. So hat Frau Bundesministerin Faeser am 13. Februar 2024
gemeinsam mit Holger Münch, Präsident des BKA, und Thomas Haldenwang,
Präsident des BfV, einen Maßnahmenkatalog gegen Rechtsextremismus
(„13 Punkte-Plan“) vorgelegt, der den Aktionsplan vor dem Hintergrund
neuester Entwicklungen ergänzt.
97. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Situation im Bereich des
Auslandsextremismus, insbesondere des türkischen
Rechtsextremismus, der in Deutschland in Form von Vereinen, aber auch losen
Strukturen Fuß gefasst hat?
98. Beabsichtigt die Bundesregierung, da inzwischen die ideologischen
Inhalte und Strukturen intensiv betrachtet werden, eine verstärkte
Forschung zu den spezifischen Radikalisierungsfaktoren im türkischen
Rechtsextremismus, um zu einem besseren Verständnis des Phänomens
und zur Umsetzung effektiver Präventionsmaßnahmen beizutragen, und
wenn ja, ab wann?
Die Fragen 97 und 98 werden gemeinsam beantwortet.
Von den etwa 12 100 in der Bundesrepublik Deutschland lebenden
Anhängerinnen und Anhängern des türkischen Rechtsextremismus (sogenannte „Ülkücü“-
Ideologie) sind etwa 10 500 in drei großen Dachverbänden organisiert (vgl.
hierzu Verfassungsschutzbericht des Bundes 2022). Diese vertreten in
unterschiedlicher Ausrichtung die verschiedenen Ausprägungen der „Ülkücü“-
Ideologie.
Teilweise handelt es sich bei den Verbänden um Auslandsorganisationen
extrem nationalistischer türkischer Parteien. So vertritt die „Föderation der
Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e. V.“ (ADÜTDF) mit
ca. 7 000 Mitgliedern die Interessen der extrem nationalistischen türkischen
„Partei der Nationalistischen Bewegung“ (MHP), die als Urorganisation der
„Ülkücü“-Bewegung gilt. Die „Föderation der Weltordnung in Europa“ (ANF)
ist mit ca. 1 000 Mitgliedern die Europaorganisation der extrem
nationalistischen türkischen „Partei der Großen Einheit“ (BBP). Bei der BBP handelt es
sich um eine stärker islamisch ausgerichtete Abspaltung der MHP. Der dritte
große Dachverband ist die „ATİB – Union der Türkisch-Islamischen
Kulturvereine in Europa e. V.“ (ATİB) mit ca. 2 500 Mitgliedern, die sich im Jahr 1987
von der heutigen ADÜTDF abgespalten hat, ohne sich dabei oder in der Folge
ideologisch neu auszurichten. Sie ist an keine Partei in der Türkei gebunden
und ebenfalls stärker islamisch orientiert.
Die Verbände sind in der Außendarstellung um ein gemäßigtes Auftreten
bemüht und pflegen ihre rechtsextremistische Ideologie eher nach innen, vor
allem in den ihnen zugehörigen Vereinen. Dementsprechend zeigt sich auch die
Anhängerschaft bei der Teilnahme an Demonstrationen und Kundgebungen
sowie beim Zurschaustellen von „Ülkücü“-Symbolen in der Öffentlichkeit sehr
zurückhaltend. Abgesehen vom Vertreten ihrer mit der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden Ideologie verzichten die
Mitglieder der Dachverbände ganz überwiegend auf öffentliche Hassreden oder
andere Straf- und Gewalttaten. Sie zeigen sich bemüht, sich vom politischen
Gegner nicht provozieren zu lassen.
Neben den Dachverbänden existieren unorganisierte oder in Kleinstrukturen
organisierte Anhänger der „Ülkücü“-Bewegung, geschätzt 1 600 Personen
(Stand: Verfassungsschutzbericht 2022). Ein Teil davon ist eher
diskursorientiert im Internet anzutreffen und bedient dort Narrative des türkischen
Rechtsextremismus. Ein anderer Teil ist eher aktionsorientiert, darunter auch solche
Gruppierungen, die sich ähnlich einer Rockervereinigung inszenieren.
Nicht an Dachverbände gebundene Anhängerinnen und Anhänger des
türkischen Rechtsextremismus leben ihre meist rassistischen oder antisemitischen
Feindbilder häufig offen aus, etwa in den sozialen Medien, aber auch beim
öffentlichen Aufeinandertreffen mit ihren politischen Gegnern, beispielsweise
Anhängern der Arbeiterpartei Kurdistans. Insbesondere beim
Aufeinandertreffen am Rande von Demonstrationen kommt es immer wieder zu gewaltsamen
Auseinandersetzungen.
101. Welche Rolle misst die Bundesregierung dem umfangreichen
ressortübergreifenden Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses zur
Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus der letzten
Bundesregierung vom 25. November 2020 (www.bundesregierung.de/resourc
e/blob/974430/1819984/4f1f9683cf3faddf90e27f09c692abed/2020-11-
25-massnahmen-rechtsextremi-data.pdf?download=1), mit dem der
Bund von 2021 bis 2024 mehr als 1 Mrd. Euro für die Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus bereitstellte, in Bezug auf den
Aktionsplan der Bundesinnenministerin, bei, und wie ist der
Umsetzungsstand?
102. Wurde das bereitgestellte Geld vollständig ausgegeben, und welche
Projekte sind ggf. noch offen?
103. Wird zu diesen Maßnahmen dem zuständigen Bundestagsausschuss
eine Bilanz vorgestellt?
Die Fragen 101, 102 und 103 werden gemeinsam beantwortet.
Der Maßnahmenkatalog, den der Kabinettausschuss zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus der vormaligen Bundesregierung am
25. November 2020 vorgelegt hat, enthält 89 Maßnahmen aus sieben Ressorts
und vier Beauftragten der Bundesregierung, um Rechtsextremismus,
Rassismus, Antisemitismus und weitere Formen gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit ganzheitlich zu bekämpfen. Der Aktionsplan der Bundesministerin des
Innern und für Heimat vom 15. März 2022 formulierte darüber hinaus
ergänzend ein effektives Bündel kurzfristig wirksamer repressiver und präventiver
Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus in der laufenden
Legislaturperiode. Zum Stand der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs des
Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus hat die
Bundesregierung zuletzt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/636 detailliert berichtet.
104. Wie ist der Stand beim Aufbau des NSU-Dokumentationszentrums?
Seit Ende Februar 2024 liegt eine vom BMI beauftragte Machbarkeitsstudie zur
Errichtung eines NSU-Dokumentationszentrums vor, die die BpB u. a. auf
Grundlage von drei externen Expertisen erstellt hat. Das BMI prüft derzeit, wie
und in welcher Ausgestaltung deren Ergebnisse realisiert und umgesetzt
werden können.
105. Nimmt die Bundesregierung Sorgen aus der Zivilgesellschaft (www.fa
z.net/aktuell/feuilleton/debatten/kampf-dem-extremismus-geheimdienst
lich-unbedenkliches-einheitssprechen-19528570.html) wahr und ernst,
dass der berechtigte forcierte Kampf gegen Rechtsextremismus nicht
unbeabsichtigt dazu führen darf, dass er zu einer Stimmung in unserer
Gesellschaft führt, bei der abweichende, aber legale Meinungen von
vornherein als falsch oder staatsgefährdend diffamiert werden, und
dadurch Menschen eher abschreckt, statt zum demokratischen Diskurs zu
ermuntern?
Die in der Fragestellung beschriebenen Sorgen nimmt die Bundesregierung
wahr und ernst. Die Beobachtung rechtsextremistischer Bestrebungen erfolgt
nach den Vorgaben des BVerfSchG, so dass ausschließlich gesetzlich näher
bestimmte Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
vom BfV in den Blick genommen werden und Gegenstand entsprechender
Berichterstattung sind.
Im Übrigen trägt die Bundesregierung durch Angebote der politischen Bildung
dazu bei, das Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das
demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu
stärken.
106. In welcher Weise berücksichtigt der Ansatz „Sport mit Haltung – gegen
Rechtsextremismus“ die problematischen Entwicklungen im Bereich
der Kampfsport-Szene, die im gewaltbereiten Rechtsextremismus, im
Linksextremismus und im Islamismus offenbar zunehmend eine
bedeutende Position einnimmt, und befürchtet sie, vor dem Hintergrund des
möglichen Missbrauchs als Vernetzungs- und Rekrutierungsplattform,
eine Steigerung der Radikalisierungsspirale?
Das Konzept des „Bundes-/Präventionsprogramm gegen Rechtsextremismus
und Menschenfeindlichkeit im Sport“, auf Grundlage dessen die Fördermittel
durch den Haushaltsausschuss des Bundestags im Juli 2023 freigegeben
wurden, erkennt die besonderen Herausforderungen von Rechtsextremismus,
Menschenfeindlichkeit und Kampfsport an. Hier finden sich sowohl Hinweise auf
bestehende Förderprojekte anderer Programme wie explizit Maßnahmen zur
Arbeit zu diesem spezifischen Phänomenbereich, beispielsweise
• der Ausbau von Koordination, Vernetzung und Abstimmung im Bereich
Monitoring,
• die Durchführung einer Vorstudie zur Vorbereitung der Aktualisierung/
Überprüfung von existierendem Wissen sowie vorliegenden
Untersuchungen und Studien zum Thema Rechtsextremismus und
Menschenfeindlichkeit im Sport (2023 umgesetzt) sowie einer geplanten Vertiefungsstudie
nach 2023,
• Projektförderung innerhalb der Maßnahmenpakete „Inhaltliche
Qualifikation und Fortbildung“ und „Fachveranstaltung“ für Sportverbände, -bünde,
Fanprojekte und Pilotvereine.
Über die konkrete Nennung des Phänomenbereiches hinaus ist die Förderung
laut Konzept auch im Rahmen anderer Maßnahmenpakete möglich.
Im Rahmen der Förderung für Sportverbände wurden zwei Maßnahmenpakete
eines Antragstellers im Bereich Kommunikation zu dem Thema Kampfsport
gefördert. Da die Vergabe der Projektförderung im Jahr 2024 noch nicht
abgeschlossen ist, kann für das derzeitige Förderjahr noch keine Auskunft gegeben
werden. Darüber hinaus wird im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ das
Modellprojekt „Vollkontakt – Demokratie und Kampfsport“ gefördert.
107. Fördert die Bundesregierung im Rahmen der Stärkung der
Demokratieförderung in Zusammenarbeit mit den Ländern die
Rechtsextremismusforschung, um die Bedeutung antisemitischer
Verschwörungserzählungen für rechtsextreme Kommunikationsstrategien zu erforschen, und
mit welchen Programmen soll Rechtsextremismus tiefer ergründet
werden, mit dem Ziel, Gegenstrategien zu entwickeln?
Das BMBF fördert mit einem Datenportal und zwei Förderrichtlinien die
vertiefte Erforschung von Rechtsextremismus und Rassismus. In der
Förderrichtlinie „Aktuelle und historische Dynamiken von Rechtsextremismus und
Rassismus“ wird mit dem Vorhaben „RaisoN“ (Titel: Radikalisierungsprozesse durch
Verschwörungsideologien: Auswirkungen auf den sozialen Nahraum als
Herausforderung für die Bildungs- und Beratungsarbeit) ein Vorhaben gefördert,
welches sich mit den Auswirkungen von Verschwörungsideologien auf den
sozialen Nahraum (d. h. Familie, Freundeskreis) beschäftigt. Mit dem Vorhaben
werden Bildungs- und Beratungsbedarfe erfasst und es werden, jeweils in
Zusammenarbeit mit Praxispartnern, Materialien für Akteure aus der Praxis
entwickelt.
108. Wie vereinbart die Bundesregierung ihr im Rahmen des Aktionsplans
formuliertes Ziel, dem Verfassungsschutz leichteren und umfassenderen
Zugriff auf Finanzdaten zu geben, um die Finanzquellen
rechtsextremistischer Netzwerke auszutrocknen, in der praktischen gesetzlichen
Umsetzung mit den Erfordernissen des Datenschutzes und des
Bankgeheimnisses?
Ein solches Ziel wurde im Aktionsplan nicht formuliert. Maßnahme Nummer 1
des Aktionsplans formuliert als Ziel die Zerschlagung rechtsextremistischer
Netzwerke („Wir wollen rechtsextremistische Netzwerke zerschlagen. […]
Dazu werden wir die Finanzaktivitäten rechtsextremistischer Netzwerke
aufklären und austrocknen. […] Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird daher die
Aufklärung und Analyse rechtsextremistischer Finanzaktivitäten deutlich
ausweiten. Ziel ist es insbesondere, wesentliche Netzwerke, Akteure und
Geschäftsfelder zu identifizieren und zu bekämpfen.“).
109. In wie vielen Fällen wurden jeweils in den Jahren 2022, 2023 und
bislang im Jahr 2024 Finanzaktivitäten rechtsextremistischer Netzwerke
aufgeklärt bzw. unterbunden (bitte einzeln nach Jahren und
rechtsextremistischen Netzwerken auflisten)?
110. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe sind jeweils in den Jahren
2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 Vermögenswerte aus
rechtsextremistischen Netzwerken sichergestellt bzw. eingezogen worden (bitte
jeweils getrennt auflisten)?
Die Fragen 109 und 110 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 sowie 22 bis 24 verwiesen.
111. Plant die Bundesregierung mit Blick auf die Frage 110 diesbezüglich in
den Sicherheitsbehörden
a) den Auf- und Ausbau von spezieller Expertise und
Analysefähigkeiten zur Nutzung von Krypto-Werten,
b) in Zusammenarbeit mit den Ländern den gezielten Einsatz von
Steuer- und Betriebsprüfungen bei Unternehmen von
gewaltorientierten rechtsradikalen Akteuren,
c) die vertiefte Analyse von Immobilienbeständen mit Verbindungen
zu gewaltorientierten rechtsextremen Akteuren, insbesondere im
Hinblick auf Geldwäscheaktivitäten?
Die Betriebsprüfung ist Teil des Außenprüfungsdienstes der Steuerverwaltung
der Länder. Diesen obliegt die Organisationshoheit. Ob und wann eine
Außenprüfung durchgeführt wird, entscheidet die zuständige Finanzbehörde nach
pflichtgemäßem Ermessen. Bei ihrer Ermessensentscheidung hat die
Finanzbehörde vorrangig die Zweckmäßigkeit einer Außenprüfung, insbesondere die
Wahrscheinlichkeit von Steuerausfällen, Steuererstattungen oder
Gewinnverlagerungen (vgl. § 7 der Betriebsprüfungsordnung) zu erwägen. Diese
Entscheidung basiert regelmäßig auf der Abwägung von Risikogesichtspunkten. Eine
generelle Prüfung bestimmter Unternehmen genügt den Anforderungen an eine
Ermessensentscheidung nicht. Aus diesem Grund sind gezielte Prüfungen
dieser Unternehmen nicht vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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