Deutscher Bundestag Drucksache 20/12165
20. Wahlperiode 02.07.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Kleinwächter, Jochen Haug,
Stefan Keuter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/11523 –
Die zwischen der Ukraine und Deutschland unterzeichnete
Sicherheitsvereinbarung im Vergleich zu den Abkommen der Ukraine mit den Niederlanden
und Frankreich und angesichts der Situation der Verteidigungs- und
Rüstungsindustrie in Europa
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 16. Februar 2024 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland eine
Vereinbarung über Sicherheitszusammenarbeit und langfristige Unterstützung
mit der Ukraine (
www.faz.net/aktuell/politik/ausland/scholz-und-selenskyj-sc
hliessen-bilaterales-sicherheitsabkommen-19524137.html, die Erklärung ist
abrufbar unter
www.bundesregierung.de/resource/blob/2008726/2260264/8efa
1868839ede7609437b341d75c3c5/2024-02-16-ukraine-sicherheitsvereinbarun
g-deu-data.pdf?download=1). Parallel dazu schloss Frankreich am gleichen
Tag eine ähnlich gelagerte Vereinbarung mit der Ukraine, gefolgt von den
Niederlanden am 1. März 2024 (
www.faz.net/aktuell/politik/ausland/ukraine-dank
t-den-niederlanden-fuer-weitere-waffenlieferungen-19559019.html). Diese
und weitere EU-Mitgliedstaaten sowie Großbritannien schlossen die
jeweiligen Abkommen mit der Ukraine vor dem Hintergrund des russischen
Angriffskrieges, der von Deutschland eingeleiteten Rüstungsinitiativen sowie mit
Blick auf die potenzielle Integration der Ukraine in die Europäische Union
und die NATO. Im Rahmen dieser Vereinbarungen finden sich auch
Verpflichtungen, die nach Einschätzung der Fragesteller über das übliche Maß eines
Sicherheitsabkommens hinausgehen, wie beispielsweise die Sicherstellung der
Kapazitäten der zukünftigen ukrainischen Streitkräfte, Rechenschaftspflicht,
wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie die Stärkung der Resilienz der
Energieversorgung und anderer kritischer Infrastrukturen. Diese Vereinbarungen rufen
Fragen hervor, etwa bezüglich der Zweckmäßigkeit dieses Abkommens und
des Standes der Verteidigung in Europa.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Angesichts der fortgesetzten, völkerrechtswidrigen russischen Kriegsführung
gegen die Ukraine und der langfristigen Bedrohung, die Russland für die
territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine darstellt, versichert die
Bundesregierung der Ukraine ihre langfristige Unterstützung. Die Herausforderungen,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 1. Juli 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
vor die die Ukraine durch den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg
gestellt ist, wie zum Beispiel die durch Russland begangenen Kriegsverbrechen
gegen unschuldige Zivilistinnen und Zivilisten aufzuarbeiten und die
Täterinnen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen, und der Wiederaufbau, insbesondere
der durch die russischen Angriffe zerstörten Infrastruktur, wirken langfristig
und machen eine entsprechende Unterstützung erforderlich.
Frankreich, Großbritannien und Deutschland haben mit dem Abschluss von
Vereinbarungen über Sicherheitszusammenarbeit eine führende Rolle bei der
langfristigen Ausrichtung der Unterstützung für die Ukraine eingenommen.
Viele weitere Partner arbeiten an der Finalisierung von
Sicherheitsvereinbarungen und intensivieren so die Unterstützung für die Ukraine und richten diese
langfristig aus. Es ist gemeinsames Ziel der bilateralen
Sicherheitsvereinbarungen, die Ukraine langfristig bei ihrer Verteidigung gegen den
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg zu unterstützen. Die Vereinbarungen fußen auf
einer Erklärung, die die Staats- und Regierungschefs der G7 am Rande des
NATO-Gipfels in Vilnius am 12. Juli 2023 verabschiedet haben, der sich
insgesamt 32 Staaten und die EU angeschlossen haben.
Details ihrer jeweiligen Entstehungsprozesse sind Gegenstand von
vertraulichen Gesprächen mit und zwischen anderen Staaten, zu denen sich die
Bundesregierung grundsätzlich nicht äußert.
Derartige Gespräche und Korrespondenzen sind Akte der Staatslenkung und
somit unmittelbares Regierungshandeln. Sie unterfallen dem Kernbereich
exekutiver Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher
politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der
Bundesrepublik Deutschland und damit auch aus Gründen des Staatswohls
geboten. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit
ausgetauschten Gesprächs- oder Korrespondenzinhalte Dritten bekannt – dies
umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament – würden sich die
Gesprächspartnerinnen und -partner bei einem zukünftigen Zusammentreffen oder
zugehöriger schriftlicher Kommunikation nicht mehr in gleicher Weise offen
austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch auch auf persönlicher Ebene und
die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann
nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im
Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen,
die Rückschlüsse auf die erörterten Themen ermöglichen könnten.
1. Ließ sich die Bundesregierung von dem zwischen der Ukraine und
Frankreich geschlossenen Abkommen inspirieren, um ihre Vereinbarung
vom 16. Februar 2024 zu entwerfen, und wenn ja, inwieweit?
Deutschland und Frankreich stimmen sich regelmäßig in zentralen Fragen der
Außen- und Sicherheitspolitik ab.
2. Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten
Quartal 2024 ein Sicherheitsabkommen mit der Ukraine geschlossen?
Nachstehend eine Übersicht über bilaterale Vereinbarungen über
Sicherheitskooperation mit der Ukraine im ersten Quartal.
Datum Land
12. Januar 2024 Vereinigtes Königreich von Großbritannien und
Nordirland (Großbritannien)
16. Februar 2024 Frankreich
Datum Land
16. Februar 2024 Deutschland
23. Februar 2024 Dänemark
24. Februar 2024 Italien
24. Februar 2024 Kanada
1. März 2024 Niederlande
Im 2. Quartal schlossen auch Finnland, Lettland, Spanien, Belgien, Portugal,
Schweden, Island, Norwegen, die Vereinigten Staaten von Amerika, Japan,
Litauen, Estland und die EU Sicherheitsabkommen mit der Ukraine ab.
3. Welche Vereinbarungen, Absprachen und Konsultationen zwischen den
EU-Mitgliedstaaten, die Sicherheitsabkommen geschlossen haben, sind
nach Kenntnis der Bundesregierung vor der Unterzeichnung dieser
Vereinbarung mit der Ukraine erfolgt?
4. Über die Festlegung welcher der in Frage 3 erfragten Inhalte und Details
einigten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Mitgliedstaaten
und spezifisch Deutschland und Frankreich vor Abschluss der
Sicherheitsabkommen?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 und auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
5. Was veranlasste die Bundesregierung, eine über ihre Amtszeit
hinausreichende Vereinbarung zu treffen?
6. Wie wirkt sich diese in Frage 5 erfragte Vereinbarung auf die weiteren
Länder aus, die an der Gemeinsamen Erklärung vom 12. Juli 2023 in
Vilnius teilgenommen haben sowie die 25 Staaten, die sich dieser
nachfolgend angeschlossen haben (
www.bundesregierung.de/resource/blob/9752
56/2202016/e809ec86097d56525ad4ad5b457e94b9/2023-07-12-g7-lead
ers-statment-deu-data.pdf?download=1)?
Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Wie viele Staaten haben sich der von Deutschland und anderen G7-
Mitgliedern am 12. Juli 2023 in Vilnius veröffentlichten Gemeinsamen
Erklärung mittlerweile angeschlossen (
www.bundesregierung.de/resource/b
lob/975256/2202016/e809ec86097d56525ad4ad5b457e94b9/2023-07-1
2-g7-leaders-statment-deu-data.pdf?download=1)?
Es haben sich insgesamt 32 Unterzeichner und die EU der Erklärung
angeschlossen.
8. In welchem Umfang hat die Bundesregierung die deutsche
Rüstungsindustrie in das Abkommen einbezogen, vor dem Hintergrund der
Erklärung, dass Deutschland und die Ukraine Möglichkeiten prüfen werden,
wie die ukrainische Rüstungsindustrie effektiv zur Wiederherstellung der
territorialen Integrität des Landes beitragen kann?
Die Bundesregierung steht regelmäßig im Austausch mit der Rüstungsindustrie,
auch zur militärischen Unterstützung der Ukraine. Hierzu kann mit Rücksicht
auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen
keine weitere Auskunft gegeben werden. Eine Veröffentlichung der
gegenständlichen Informationen ist geeignet, zumindest mittelbar Rückschlüsse auf
das Betriebs- und Geschäftsverhalten des betroffenen Unternehmens zu
ermöglichen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass diese Informationen
von Dritten entsprechend ausgewertet werden und dies eine nachhaltige
Schädigung für das Geschäftsinteresse des betroffenen Unternehmens begründet.
Eine solche Schädigung kann nur in besonderen Ausnahmefällen aufgrund
eines besonders gesteigerten Informations- und Aufklärungsinteresses
gerechtfertigt sein. Vorliegend sind solche überwiegenden Interessen jedoch nicht
ersichtlich.
9. Könnte eine mögliche mangelnde Übereinstimmung im
Verteidigungsbereich zwischen Frankreich und Deutschland nach Auffassung der
Bundesregierung die Unterstützung Deutschlands für die Ukraine negativ
beeinflussen, und wenn ja, inwiefern?
Zu hypothetischen Fragen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
10. Sind der Bundesregierung die Details des Unterstützungsabkommens
bekannt, das Frankreich ebenfalls am 16. Februar 2024 mit der Ukraine
unterzeichnet hat, und hat sie ihren Aktionsplan entsprechend angepasst
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Kann die Bundesregierung die im Rahmen ihrer Vereinbarung mit der
Ukraine vorgesehenen Ausgaben quantifizieren?
Die Sicherheitsvereinbarung sieht die langfristige Unterstützung der Ukraine
im militärischen und zivilen Bereich vor.
Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 41 bis 43 verwiesen.
12. Hat die Bundesregierung geprüft, ob die Ukraine technisch in der Lage
ist, von solchen Sicherheitskooperationen zu profitieren (wenn ja, bitte
Beispiele nennen)?
Die Absorptionsfähigkeit der Ukraine hinsichtlich militärischer Unterstützung
ist gegeben und zeigt sich in der anhaltenden ukrainischen Verteidigung gegen
den russischen Aggressor. Als weitere Beispiele sind die militärische
Ausbildung der ukrainischen Streitkräfte und die Kooperation der Rüstungsindustrie
zu nennen.
13. Gibt es Erkenntnisse der Bundesregierung über Fälle, in denen die
Rüstungsindustrie eines Landes bereits signifikant zur wirtschaftlichen
Erholung dieses Landes beigetragen hat (wenn ja, bitte Beispiele nennen)?
Die Bundesregierung erhebt keine entsprechenden Statistiken.
14. Meint die Bundesregierung, dass eine solche Vereinbarung eine
Mitgliedschaft der Ukraine in der NATO ersetzen könnte, und stellt dies ggf.
eine Möglichkeit dar, den direkten Beitritt zur NATO zu umgehen?
Die bilateralen Sicherheitsvereinbarungen ersetzen nicht die euro-atlantische
Integration der Ukraine. Beim NATO-Gipfel 2008 in Bukarest haben die
Alliierten sich grundsätzlich für eine zukünftige NATO-Mitgliedschaft der Ukraine
ausgesprochen und dies seither wiederholt bekräftigt, zuletzt im Kommuniqué
des NATO-Gipfels 2023 in Vilnius. Seither gibt es keine neue Beschlusslage.
(
www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_217320.htm).
15. Welche Erwartungen knüpft die Bundesregierung daran, der Ukraine
Unterstützung in Sachen Transparenz zu gewähren?
Die Ukraine hat trotz der andauernden russischen Aggression erhebliche
Fortschritte bezüglich der Transparenz und in der Korruptionsbekämpfung erzielt.
An die Umsetzung der Vereinbarung knüpft die Bundesregierung die
Erwartung, dass die Menschen in der Ukraine partizipatorisch an innerstaatlichen
Entscheidungen mitwirken und internationale Geber sowie Investoren die
gebotene Kontrolle der Mittelverwendung vornehmen können.
16. Kann die Bundesregierung auf andere Sicherheitsabkommen verweisen,
die einen Erfolg in diesem Zusammenhang vorhersehen lassen (wenn ja,
bitte ausführen)?
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu hypothetischen Fragen.
17. Wird das Sondervermögen der Bundeswehr angesichts der
bevorstehenden Ausgaben im Rahmen dieser Sicherheitsvereinbarung beeinträchtigt,
und wenn ja, inwiefern?
Die bevorstehenden militärischen Maßnahmen im Rahmen der
Sicherheitsvereinbarung müssen sachgerecht durch Kapitel 6002 Titel 687 03 – Ertüchtigung
von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung – des
Einzelplans 60 finanziert werden. Im Wirtschaftsplan 2024 zum
Sondervermögen Bundeswehr ist einmalig eine Ausgabenermächtigung in Höhe von
520 Mio. Euro im Jahr 2024 für die Ersatzbeschaffung für an die Ukraine
abgegebenes militärisches Material veranschlagt. Vor diesem Hintergrund wird das
Sondervermögen Bundeswehr angesichts der bevorstehenden Ausgaben im
Rahmen dieser Sicherheitsvereinbarung nicht beeinträchtigt.
18. Hat die Bundesregierung konkrete Informationen darüber, dass Russland
Propaganda in der Ukraine betreibt, da in der Vereinbarung Russland
namentlich als ein Land genannt wird, das Informationen manipuliert?
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine beobachtet die
Bundesregierung eine Zunahme von Desinformation durch russische
Staatsmedien, Russland-nahe Webseiten sowie offizielle diplomatische und Kreml-nahe
Accounts in sozialen Medien. Diese Desinformation richtet sich sowohl gegen
die Bürgerinnen und Bürger westlicher Staaten als auch gegen die ukrainische
Bevölkerung. Ziel ist die Destabilisierung der ukrainischen Gesellschaft unter
anderem durch Delegitimierung der ukrainischen Regierung und der
Streitkräfte. Zudem versuchen russische Propagandaakteure, die ukrainische Regierung
fälschlicherweise als kriegstreibend und neonazistisch darzustellen. Russische
Desinformation dient aber auch der Verschleierung von durch Russland
begangener schwerster Kriegsverbrechen in der Ukraine. Zur Veranschaulichung
wird auf öffentliche Analysen russischer Propaganda und Richtigstellungen
russischer Desinformation zulasten der Ukraine verwiesen, zum Beispiel unter
https://euvsdisinfo.eu/de/ukraine-page-de/.
19. Hat sich die Bundesregierung zu den Überschneidungen und
Unterschieden zwischen diesem Sicherheitsabkommen mit der Ukraine und denen,
welche von Frankreich und der Niederlande mit der Ukraine geschlossen
worden sind, soweit diese bekannt sind, eine eigene Auffassung
erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
20. Wie begründet die Bundesregierung, dass, wie im Abschnitt III Artikel 1
und 2 der Vereinbarung hingewiesen, „wirtschaftliche Erholung,
Wiederaufbau und nachhaltige Entwicklung“ Teil ihrer Vereinbarung sind?
Die Bundesregierung geht, wie in der Nationalen Sicherheitsstrategie
festgelegt, von einer integrierten Sicherheit aus, die ebenso zivile wie militärische
Unterstützung beinhaltet.
Entsprechend bezieht sich die Vereinbarung auf Sicherheitszusammenarbeit
und langfristige Unterstützung. Zu Letzterer gehört neben anderen Aspekten
auch die Unterstützung der Ukraine im Wiederaufbauprozess auf dem Weg zu
wirtschaftlicher Erholung und nachhaltiger Entwicklung.
21. Welche Bundesbehörden waren an der Ausarbeitung der deutschen
Vereinbarung beteiligt?
Beteiligt waren in dem gesamten Prozess das Auswärtige Amt, das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesministerium der
Finanzen, das Bundesministerium des Innern und für Heimat, das
Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundeskanzleramt.
22. Wie begründet die Bundesregierung, dass die Ukraine auch im Rahmen
dieser Sicherheitsvereinbarung „materielle Unterstützung von
Partnerbehörden im Strafverfolgungsbereich“ erhalten wird (siehe Abschnitt V.
„Politische Zusammenarbeit der Vereinbarung“)?
Die Bundesregierung begründet dies mit der Vielzahl von Verfahren
ukrainischer Strafverfolgungsbehörden und Urteilen ukrainischer Gerichte bezüglich
erheblicher Straftaten einschließlich Kriegsverbrechen, die Vertreterinnen und
Vertreter der Regierung der Russischen Föderation angeordnet und unter
anderem Angehörige der russischen Streitkräfte gegen Ukrainerinnen und Ukrainer
begangen haben.
23. Aus welchem sachlichen Grund hat die Bundesregierung den Deutschen
Bundestag nicht in den Abschluss der Vereinbarung einbezogen?
Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag im rechtlich erforderlichen
Rahmen über den Abschluss der Vereinbarung unterrichtet. Der Bundestag hat
den Abschluss der Vereinbarung mit der Annahme des Antrags „Zehn Jahre
russischer Krieg gegen die Ukraine – Die Ukraine und Europa entschlossen
verteidigen“ am 22. Februar 2024 gewürdigt.
24. Welche Waffensysteme plant die Bundesregierung für die Ukraine
bereitzustellen?
Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine mit Ausrüstungs- und
Waffenlieferungen aus Beständen der Bundeswehr und durch Lieferungen der Industrie.
Die materielle Unterstützung richtet sich nach den Bedarfen der Ukraine, ist
eng mit den Partnern abgestimmt und wird kontinuierlich an die Entwicklung
des Kriegsgeschehens in der Ukraine und den daraus resultierenden
Unterstützungsbedarf angepasst.
Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht der militärischen
Unterstützungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland für die Ukraine mit Angaben zu
bereits erfolgten und geplanten Abgaben von Systemen und deren Stückzahlen ist
auf der Internetseite der Bundesregierung öffentlich einsehbar (
www.bundesreg
ierung.de/breg-de/schwerpunkte/krieg-in-der-ukraine/lieferungen-ukraine-205
4514).
25. Wie wird die Bundesregierung das Niveau der Interoperabilität der
ukrainischen Kräfte angesichts der Kapazitäten der euro-atlantischen Partner
messen?
Die Ukraine hat gemeinsam mit der NATO einen Katalog an
Interoperabilitätskriterien erarbeitet, dessen Erfüllung im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem
NATO-Ukraine-Rat regelmäßig überprüft wird.
26. Welche organisatorischen und technischen Regelungen werden getroffen,
um die Umsetzung der Vereinbarung durch die Bundesregierung zu
gewährleisten, und wie wird der Zeitrahmen der Vereinbarung verwaltet?
Die Vereinbarung ist auf zehn Jahre angelegt und kann von den Teilnehmenden
verlängert, aber auch beendet werden. Organisatorische und technische
Regelungen werden im Rahmen der praktischen Erfordernisse getroffen und
angepasst.
27. Wie plant Deutschland die Ukraine bei der Modernisierung ihrer
Verteidigungskräfte zu unterstützen, insbesondere in Bezug auf die
Entwicklung moderner, interoperabler und nachhaltiger Streitkräfte?
Die in der „Ukraine Verteidigungs-Kontaktgruppe“ organisierten Staaten haben
die „Ukraine Future Forces Initiative“ initiiert, um die langfristige Entwicklung
moderner und interoperabler ukrainischer Streitkräfte zu koordinieren. Im Zuge
der Initiative wurden Fähigkeitskoalitionen („Capability Coalitions“) gebildet,
in denen mindestens eine Führungsnation gemeinsam mit mehreren Ländern
Verantwortung für die Ertüchtigung und Modernisierung in unterschiedlichen
Fähigkeitsbereichen übernimmt.
Bisher wurden acht Fähigkeitskoalitionen gebildet: Artillerie, integrierte
Luftverteidigung, Drohnen, gepanzerte Fahrzeuge, Informationstechnik, Luftwaffe,
maritime Sicherheit und Minenräumung. Deutschland hat die Co-Führung mit
Frankreich im Bereich integrierte Luftverteidigung und die Co-Führung im
Bereich gepanzerte Fahrzeuge übernommen und leistet darüber hinaus Beiträge
zur Unterstützung anderer Fähigkeitskoalitionen.
Darüber hinaus trägt die NATO im Rahmen des „Comprehensive Assistance
Package“ mit deutscher Unterstützung zur langfristigen Entwicklung der
Ukraine Future Forces bei.
28. In welcher Form, wie in der Vereinbarung erwähnt, wird Deutschland die
ukrainische Rüstungsindustrie unterstützen, um einen signifikanten
Beitrag zur territorialen Integrität des Landes und zur wirtschaftlichen
Erholung zu leisten (
www.bundesregierung.de/resource/blob/2008726/22602
64/8efa1868839ede7609437b341d75c3c5/2024-02-16-ukraine-sicherheit
svereinbarung-deu-data.pdf?download=1; S. 4)?
Die Vereinbarung sieht in der zitierten Passage eine gemeinsame Prüfung vor,
wie die ukrainische Rüstungsindustrie in die Lage versetzt werden kann,
wirksam zur Wiederherstellung der territorialen Unversehrtheit des Landes
beizutragen sowie die wirtschaftliche Erholung bedeutend voranzutreiben, aber auch
um an einer effektiven Abschreckung künftiger Angriffe ebenso mitzuwirken
wie an der Angleichung von Standards und der Verbesserung der
Interoperabilität mit den euro-atlantischen Partnern.
Eine solche Unterstützung läuft bereits auf mehreren Ebenen, zum Beispiel
durch die Unterstützung deutscher oder ukrainischer Unternehmen, die aus
Deutschland gelieferten Rüstungsgüter zu warten und instand zu setzen oder
durch die Ermöglichung von Kooperationen zwischen deutschen und
ukrainischen Unternehmen, sei es zum Beispiel durch Exportentscheidungen im
Rahmen der Einzelfallprüfung, die Flankierung von Kooperationsanbahnungen
oder das Ausrichten von Veranstaltungen, die deutsche und ukrainische
Unternehmen mit dem Ziel zusammenbringen, engere Kooperationen zu vereinbaren.
29. Welche spezifischen Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung
vorgesehen, um die Widerstandsfähigkeit der Ukraine gegenüber CBRN
(chemische, biologische, radiologische und nukleare Substanzen)
Risiken sowie Cyber- und hybriden Bedrohungen zu verbessern?
Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine im Rahmen der G7-Globalen
Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -
materialien in den Bereichen der biologischen und chemischen Sicherheit sowie der
nuklearen/radiologischen Sicherung. Im Nuklearbereich finden umfassende
Unterstützungsmaßnahmen für die Sicherung der ukrainischen Kernkraftwerke
Riwne und Südukraine statt.
Im Rahmen des Deutschen Biosicherheitsprogramms fördert die
Bundesregierung Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ukrainischer
Forschungs- und Gesundheitseinrichtungen sowie Universitäten in biologischer
Sicherheit, Detektion von Pathogenen, Diagnostik von Krankheiten sowie zum
Umgang mit von Russland ausgehender Desinformation.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die ukrainischen Streitkräfte,
den ukrainischen Grenzschutz und den ukrainischen Zivilschutz durch
Bereitstellung von ABC-Schutzausrüstung sowie Material zur Detektion,
Probenahme und Dekontamination. Ergänzend wurden bereits mehrfach in Deutschland
Ausbildungen an übergebenem Gerät zur ABC-Abwehr durchgeführt.
Zudem werden ukrainische Regierungsstellen im Bereich Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz bei chemischen Bedrohungslagen unterstützt. So sind im
Cyberbereich Maßnahmen im Bereich Cyber Capacity Building und Stärkung
der Cyberresilienz vorgesehen. Die Bundesregierung stimmt ihre Maßnahmen
mit anderen Gebern im Rahmen des sogenannten Tallinn-Mechanismus ab.
Die Bundesregierung steht mit dem ukrainischen Center for Countering
Disinformation (CCD) im Austausch zum Thema „Desinformation als hybride
Bedrohung“.
Auf die Antwort zu Frage 48 wird verwiesen.
30. Wie wird nach Auffassung der Bundesregierung die bilaterale
Zusammenarbeit im Nachrichtendienst- und Sicherheitsbereich gestärkt, um
Spionageabwehr und die Abwehr hybrider Kriegsführung effektiver zu
gestalten?
Die Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit im Nachrichtendienst- und
Sicherheitsbereich erfolgt im Wesentlichen durch die Intensivierung des
Informationsaustauschs und regelmäßige persönliche Beratungen.
31. Welche Rolle spielt für die Bundesregierung die wirtschaftliche
Zusammenarbeit bei der Stärkung der sozioökonomischen Widerstandsfähigkeit
der Ukraine, insbesondere im Hinblick auf kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) und die Integration in den EU-Binnenmarkt?
Für die Bundesregierung ist die wirtschaftliche Zusammenarbeit zur Stärkung
der sozioökonomischen Widerstandsfähigkeit der Ukraine ein wichtiger
Bestandteil ihrer Unterstützungsleistungen. Die Unterstützung von Kleinen und
mittlere Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung von EU-Verordnungen und
dem Einhalten von EU-Qualitätsstandards ist Teil der Zusammenarbeit und
wird in allen Bereichen mitgedacht. So werden auch Handelsbarrieren für
ukrainische und deutsche Unternehmen abgeschafft und die
Wirtschaftsbeziehungen beider Länder gestärkt.
32. Wie planen Deutschland und die Ukraine die Sicherheit der
Energieversorgung zu gewährleisten und die Energieinfrastruktur in der Ukraine
langfristig zu unterstützen?
Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine im Rahmen der bereits im Jahr
2020 geschlossenen Deutsch-Ukrainischen Energiepartnerschaft mit
langfristigen Projekten im Bereich der Energiewende. Seit Beginn des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine liegt der Fokus auf der Reparatur der zerstörten
Energieinfrastruktur sowie dem Ausbau von dezentralen und resilienten
erneuerbaren Energien. Hier sind exemplarisch die Einzahlungen in den „Ukraine
Energy Support Fund“ der Energiegemeinschaft sowie die Spendenkampagne
in Zusammenarbeit mit der deutschen Wirtschaft zu nennen sowie die aktive
Mitarbeit in der G7+-Koordinierungsgruppe für die Unterstützung des
ukrainischen Energiesektors. Diese G7+-Gruppe traf sich auch auf der Ukraine
Recovery Conference am 11. Juni 2024 in Berlin. Bei der Konferenz wurden zudem
mehrere Absichtserklärungen verschiedener Akteure unterschrieben, die sich
unter anderem auf die Förderung von Projekten für erneuerbare
Energielösungen, die Erweiterung des Energieportfolios oder die Verbesserung der
Stromnetze beziehen.
33. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Ukraine Deutschland, was
Energieversorgung angeht, ein zuverlässiger Partner zur Sicherstellung
der Energieinfrastruktur?
Ja.
34. Wie wird die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Desinformation
und Propaganda, insbesondere von russischer Seite, intensiviert (S. 5 und
6 der Vereinbarung)?
48. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um der Ukraine bei
der Bekämpfung von Desinformationskampagnen zu helfen, und wie
wird sie die Zusammenarbeit im Bereich der Informationssicherheit
intensivieren?
Die Fragen 34 und 48 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung arbeitet eng mit der Ukraine zur Bekämpfung von
Desinformation zusammen. Diese Zusammenarbeit erfolgt sowohl zwischen den
Regierungen als auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft.
Zwischen den Außenministerien beider Staaten besteht ein kontinuierlicher
Austausch zur Detektion und Bekämpfung von Desinformation. Auch in
multilateralen Foren ist die Unterstützung der Ukraine gegen russische
Desinformation ein wichtiges Anliegen.
Auf Ebene der Zivilgesellschaft besteht ein Austausch mit Vertreterinnen und
Vertretern ukrainischer Zivilgesellschaftsorganisationen. Die Bundesregierung
unterstützt beispielsweise ein Projekt zur Schulung von
Investigativjournalistinnen und -journalisten, um russischer Desinformation entgegenzuwirken. Die
Bundesregierung organisiert zudem Besucherreisen für ausländische
Journalistinnen und Journalisten, um in Deutschland über die Bekämpfung von
Desinformation zu informieren.
Seit September 2023 steht die Bundesregierung in Kontakt mit dem
ukrainischen Center for Countering Disinformation (CCD). Am 9. und 10. April 2024
fand ein Treffen in Berlin statt, bei dem sich beide Seiten über ihre jeweiligen
Maßnahmen gegen Desinformation austauschten.
35. Welche Initiativen sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, um
den Wiederaufbau und die nachhaltige Entwicklung der Ukraine zu
fördern, unter besonderer Berücksichtigung von humanitären Minenräumen
und der Verwendung erneuerbarer Energiequellen?
Hinsichtlich der Initiativen der Bundesregierung für den Wiederaufbau und die
nachhaltige Entwicklung der Ukraine wird auf die öffentlichen
Informationsangebote über die „Ukraine Recovery Conference 2024“ unter
www.urc-internati
onal.com/ verwiesen. Informationen zur Koordinierung im Rahmen der
internationalen Multi-Agency Donor Coordination Platform for Ukraine finden sich
unter
https://coordinationplatformukraine.com/.
Die ukrainische Regierung hat eine Strategie zu humanitärem Minen- und
Kampfmittelräumen entwickelt, deren Unterzeichnung durch Präsident
Selenskyj in Kürze erwartet wird. Diese Strategie umfasst als ein Ziel auch die
Freigabe von Land für Wiederaufbau und (land-) wirtschaftliche Nutzung und
somit nachhaltige Entwicklung. Die Strategie soll die weitere internationale
Unterstützung für humanitäres Minenräumen in der Ukraine anleiten.
Die Bundesregierung fördert humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen in
der Ukraine im aktuellen Jahr mit 20 Mio. Euro. Bei dieser Förderung orientiert
sie sich an der genannten ukrainischen Prioritätensetzung, wobei die
unmittelbare humanitäre Wirkung das ein Kernanliegen der Bundesregierung ist.
Die Arbeit an gemeinsamen Prioritäten hat außerdem zur Identifikation des
Bereichs der Minenopferfürsorge als einen zukünftigen Schwerpunkt des
deutschen Engagements geführt. Teil des diesjährigen Förderprogramms sind daher
auch ein Pilotprojekt zur Unterstützung von Minenopfern – von der
Traumabehandlung über die physische Rehabilitation bis hin zur psychosozialen
Unterstützung – und die Stärkung der Kapazitäten lokaler und gemeindebasierter
Strukturen.
36. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Fläche, die in der
Ukraine aufgrund der russischen Aggression mit Landminen
kontaminiert ist?
Aufgrund der Volatilität der Lage in der Ukraine unterliegt die Ausdehnung der
Flächen verminter Gebiete grundsätzlich einer stetigen Änderung. Zudem
handelt es sich nicht um zusammenhängende Flächen, sondern um eine sehr hohe
Anzahl einzelner Minenfelder unterschiedlichster Ausdehnung und dies auch
abseits aktueller Frontbereiche.
Die ukrainische Regierung beziffert die potentiell mit Minen und explosiven
Kampfmittelrückständen kontaminierte Fläche in der Ukraine aktuell auf
144 000 Quadratkilometer. Die Kontaminierung umfasst Landminen wie auch
jegliche Art explosiver Kampfmittelrückstände; eine Aufteilung nach Art der
Kontaminierung erfolgt nicht.
Dies deckt sich mit der Bewertung der Bundesregierung, dass insgesamt
ungefähr ein Viertel des Territoriums der Ukraine durch Landminen und explosive
Kampfmittelrückstände potenziell verseucht ist.
37. Welcher finanzielle Rahmen ist für die Unterstützung der Ukraine im
Bereich der Energieinfrastruktur und der grünen Energiewende durch
Deutschland vorgesehen (vgl. Abschnitt III. „Wirtschaftliche Stabilität,
Widerstandsfähigkeit und Wiederaufbau, nachhaltige Entwicklung“, S. 6
der Vereinbarung)?
Die genaue Höhe der künftig verfügbaren Mittel hängt von der Entscheidung
des Haushaltsgesetzgebers ab. Die Ukraine hat im Entwurf des Nationalen
Energie- und Klimaplans und in ihrer „Energy Strategy Roadmap 2050“
ehrgeizige Ausbauziele für Erneuerbare Energien und Emissionsreduktion festgelegt,
was die Bundesregierung im Rahmen ihrer Unterstützung berücksichtigen wird.
38. Welche konkreten Schritte werden seitens der Bundesregierung
unternommen, um auf eine mögliche künftige Aggression Russlands gegen
die Ukraine zu reagieren und eine etwaige koordinierte internationale
Antwort sicherzustellen?
Die Bundesregierung unterstützt die ukrainische Bevölkerung und die
Streitkräfte langfristig. Dazu stimmt sie sich eng mit ihren europäischen und
internationalen Partnern ab.
Darüber hinaus wird auf Antwort zu Frage 27 verwiesen.
39. Inwieweit wird die Zusammenarbeit im Bereich der technischen und
finanziellen Unterstützung ausgebaut, um der Ukraine regelmäßige und
vorhersehbare Unterstützung zu bieten (S. 6, ebd.)?
Die Bundesregierung interpretiert die Frage dahingehend, dass nach
technischer und finanzieller Unterstützung auf der Seite 10 des Textes der
Vereinbarung in der von der Bundesregierung veröffentlichten Form und nicht nach den
Inhalten der Seite 6 gefragt ist.
Die Finanzministerinnen und Finanzminister und Notenbankgouverneurinnen
und Notenbankgouverneure der Gruppe der G7 haben zuletzt im Anschluss an
ihr Treffen in Stresa (Italien) vom 23. bis 25. Mai 2024 in einem gemeinsames
Kommuniqué erklärt, dass sie weiterhin fest entschlossen sind, die Ukraine bei
der Deckung ihres dringenden kurzfristigen Finanzierungsbedarfs zu
unterstützen und ihre langfristigen Prioritäten für Erholung und Wiederaufbau zu
koordinieren, auch im Rahmen der internationalen Multi-Agency Donor
Coordination Platform.
Die von der EU Anfang 2024 geschaffene Ukraine-Fazilität bietet der Ukraine
regelmäßige und vorhersehbare Unterstützung von bis zu 50 Mrd. Euro bis zum
Jahr 2027. Die Umsetzung der Ukraine-Fazilität erfolgt auf Basis des
Durchführungsbeschlusses des Rates vom 14. Mai 2024 zur Annahme des Ukraine-
Plans. In dem Beschluss sind diejenigen Reform- und Investitionsmaßnahmen
festgehalten, deren Erfüllung die Voraussetzung für die Auszahlung von
Mitteln aus Säule I (Liquiditätshilfen) der Ukraine-Fazilität sind. Im Rahmen der
Ukraine-Fazilität werden zudem öffentliche und private Investitionen für die
dringend erforderliche wirtschaftliche Erholung und den Wiederaufbau
mobilisiert, auch im Hinblick auf einen künftigen Beitritt der Ukraine zur EU.
Die bilaterale Zusammenarbeit im Zollbereich und im Gebiet der
Finanzmarktausicht mit der Ukraine schreitet voran. Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die ukrainische Wertpapieraufsicht NSSMC
(National Securities and Stock Market Commission) haben am 26. April 2024 eine
Joint Declaration unterzeichnet, auf deren Grundlage eine langfristige
Zusammenarbeit erfolgen soll.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Ukraine durch bilaterale
Zusammenarbeit in ausgewählten Handlungsfeldern und komplementär zu den
europäischen und internationalen Beiträgen.
40. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Reformprozess in der
Ukraine weiter zu unterstützen, insbesondere in den Bereichen Justiz,
Korruptionsbekämpfung und Sicherheitssektor?
Die Bundesregierung fördert in der Ukraine Projekte zum Kapazitätsaufbau in
Justiz und Verwaltung sowie im Sicherheitssektor. Diese zielen unter anderem
auf die Bereiche Korruptionsbekämpfung, Polizeiarbeit, Strafverfolgung,
Justizvollzug und Stärkung der Grundrechte. Sie tragen dadurch zur Unterstützung
von Reformprozessen in der Justiz und im Sicherheitssektor bei.
Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus beispielsweise ein Projekt zur
Stärkung des ukrainischen EU-Anpassungsprozesses im Bereich der
Rechtsstaatlichkeit mit insgesamt 4 Mio. Euro bei einer Laufzeit von 2024 bis 2025.
Ebenfalls mit dem Ziel, das ukrainische Justizsystem auf den EU-Beitritt
vorbereiten zu helfen, unterstützt die Bundesregierung die lokale Organisation
DEJURE mit 870 000 Euro im Zeitraum 2023 bis 2024.
In den Bereichen Justiz und Korruptionsbekämpfung begleitet die Deutsche
Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) die
Erarbeitung von Gesetzentwürfen, führt in diesem Zusammenhang Expertengespräche
durch, organisiert die rechtliche Beratung einzelner ukrainischer
Strafverfolgungsbehörden, insbesondere der Generalstaatsanwaltschaft und der
spezialisierten Anti-Korruptionsbehörden, und fördert die Weiterbildung von
Juristinnen und Juristen verschiedener Fachrichtungen. Hierzu werden Seminare,
Workshops und Konferenzen veranstaltet. Des Weiteren werden zu Aus- und
Fortbildungszwecken Arbeitsbesuche in Deutschland angeboten, um einen
unmittelbaren praxisorientierten Austausch mit deutschen Expertinnen und
Experten zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund des EU-Beitrittsprozesses der
Ukraine steht bei der Arbeit der IRZ die EU-Rechtsangleichung besonders im Fokus.
Details zu den konkreten Maßnahmen der IRZ können dem Jahresbericht
entnommen werden (
www.irz.de/index.php/downloads/jahresberichte).
Schließlich unterstützt das Vorhaben „Gute Regierungsführung durch GovTech
und Transparenz“ den Ausbau des ukrainischen Transparenzportals für
öffentliche Ausschreibungsprozesse „Prozorro“ sowie die Entwicklung des Systems
„DREAM“ (Digital Restoration Ecosystem for Accountable Management),
durch das alle Wiederaufbauprojekte mit maximaler Transparenz realisiert
werden sollen.
41. Wie hoch ist die Gesamtsumme der von Deutschland im Jahr 2022 für
militärische Unterstützung bereitgestellten Finanzmittel, und wie setzt
sich diese Summe im Detail zusammen?
42. Wie hoch ist die Gesamtsumme der von Deutschland im Jahr 2023 für
militärische Unterstützung bereitgestellten Finanzmittel, und wie setzt
sich diese Summe im Detail zusammen?
43. Welche konkrete Summe hat Deutschland für das Jahr 2024 für
militärische Unterstützung der Ukraine festgelegt, und wie verteilen sich diese
Mittel auf die verschiedenen Unterstützungsbereiche?
Die Fragen 41 bis 43 werden zusammen beantwortet.
Wie in der Sicherheitsvereinbarung aufgeführt, hat Deutschland im Jahr 2022
der Ukraine bilateral militärische Unterstützung im Gesamtwert von 1,68 Mrd.
Euro, finanziert durch die Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung, zur
Verfügung gestellt. Von diesem Betrag entfielen 51,6 Mio. Euro auf die
Wiederbeschaffung von an die Ukraine abgegebenen Materials. In der Summe nicht
enthalten sind Pflichtbeiträge zur Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen
der Europäischen Friedensfazilität (EPF) zugunsten der Ukraine. Im Jahr 2023
hat Deutschland der Ukraine bilateral militärische Unterstützung im
Gesamtwert von über 5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt, einschließlich 236,75 Mio.
Euro für Wiederbeschaffungen. Für das laufende Jahr 2024 hat Deutschland die
Bereitstellung von Ertüchtigungsmitteln für bilaterale militärische
Unterstützung im Gesamtwert von bislang 7,1 Mrd. Euro beschlossen. Darin enthalten
sind 256 Mio. Euro für die Wiederbeschaffung von an die Ukraine
abgegebenem Material. Hinzukommen 520 Mio. Euro aus Mitteln des Sondervermögens
der Bundeswehr für Wiederbeschaffungen.
Für Details zu Gesamtumfang und Art der Unterstützung wird auf die
entsprechende Internetseite der Bundesregierung (
www.bundesregierung.de/breg-de/sc
hwerpunkte/krieg-in-der-ukraine/lieferungen-ukraine-2054514) verwiesen.
44. Wie viele internationale und europäische Institutionen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung an der Bereitstellung von regelmäßiger
finanzieller Unterstützung für die Ukraine beteiligt, und welches
Gesamtvolumen an Unterstützung wird angestrebt?
Die Europäische Union und der Internationale Währungsfonds sowie weitere
internationale Geber stellen regelmäßig finanzielle Unterstützung für die
Ukraine zur Verfügung. Die EU stellt im Rahmen der Ukraine-Fazilität 50 Mrd. Euro
für die Unterstützung der Ukraine im Zeitraum 2024 bis 2027 zur Verfügung.
Am 31. März 2023 genehmigte der Internationale Währungsfonds (IWF) ein
Vierjahresprogramm für die Ukraine mit einem Gesamtvolumen von 15,6 Mrd.
US-Dollar im Rahmen einer Erweiterten Fondsfazilität (EFF). Darüber hinaus
leisten europäische und internationale Entwicklungsbanken im Rahmen ihrer
Mandate und Kapazitäten wichtige finanzielle Unterstützung für die Ukraine.
45. Plant die Bundesregierung, die Entwicklung der ukrainischen
Verteidigungsindustrie zu unterstützen, insbesondere hinsichtlich der
Kapazitätsentwicklung und technologischen Zusammenarbeit, wie es Frankreich
(vgl.
https://esut.de/2023/10/meldungen/44941/frankreich-will-seine-rues
tungsindustrie-mit-der-ukraine-vernetzen/) und die Niederlande (vgl.
www.government.nl/latest/news/2024/02/23/the-netherlands-concludes-t
en-year-security-agreement-with-ukraine) zugesagt haben (wenn ja, bitte
ausführen)?
Die Bundesregierung wird bei Bedarfsmeldungen der Ukraine in jedem
Einzelfall die gegebenen Möglichkeiten zur Unterstützung der Entwicklung der
ukrainischen Verteidigungsindustrie und der technologischen Zusammenarbeit
überprüfen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
46. Warum hat die Bundesregierung keine spezifischen finanziellen Zusagen
in der Sicherheitsvereinbarung mit der Ukraine festgelegt, vergleichbar
mit den Verpflichtungen Frankreichs (vgl.
www.tagesschau.de/ausland/e
uropa/ukraine-sicherheitspakt-frankreich-berlin-100.html), und plant sie,
dies in Zukunft zu tun?
Die Bundesregierung konkretisiert in ihrer Sicherheitsvereinbarung mit der
Ukraine spezifisch die Zusagen im militärischen Bereich.
Auf die Antworten zu den Fragen 41 bis 43 wird verwiesen.
Mit der Sicherheitsvereinbarung hat die Bundesregierung der Ukraine eine
langfristige Zusage zur militärischen und zivilen Unterstützung gegeben. Die
Vereinbarung enthält alle der Bundesregierung zum damaligen Zeitpunkt vom
Deutschen Bundestag erteilten finanziellen Ermächtigungen. Entscheidungen
zu weitergehenden zukünftigen finanziellen Festlegungen obliegen dem
Deutschen Bundestag und sind Teil zukünftiger Haushaltsaufstellungsverfahren.
47. Wie viele Fälle von Schwerer und Organisierter Kriminalität, die die
Sicherheit und Stabilität der Ukraine bedrohen, wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang identifiziert, und welche spezifischen
Maßnahmen zur Bekämpfung sind geplant?
Es erfolgt keine statistische Erfassung in Bezug auf Fälle von schwerer und
organisierter Kriminalität, die die Sicherheit und Stabilität der Ukraine bedrohen.
Die Bekämpfung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
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