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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Finanzielle Förderung der Olympiastützpunkte

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

18.06.2024

Aktualisiert

28.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1160704.06.2024

Finanzielle Förderung der Olympiastützpunkte

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Olympiastützpunkte (OSP) sind Betreuungs- und Serviceeinrichtungen für Athletinnen und Athleten der olympischen Disziplinen (Olympia-Top-Team und Olympiakader (OK) bis Nachwuchskader 1 (NK1) der Spitzenverbände) und deren verantwortliche Trainerinnen und Trainer. Die Olympiastützpunkte erfüllen insbesondere den Zweck, deutsche Athletinnen und Athleten – im Verletzungs- und Krankheitsfall schnell und fachkundig zu versorgen, um ihnen eine schnellstmögliche Wiedereingliederung in den Trainingsprozess zu ermöglichen, – im täglichen Trainingsprozess wissenschaftlich zu begleiten, um Leistungsvoraussetzungen zu schaffen, Bewegungen zu verbessern, Trainingsbelastungen zu steuern oder in Fragen der Trainingsgestaltung zu beraten, – in Fragen der Vereinbarkeit von Schule, Studium oder Beruf mit den sportlichen Leistungsanforderungen zu beraten, und – durch sportpsychologisches Training und ernährungswissenschaftliche Beratung auf die Anforderungen des Leistungssports vorzubereiten.

Über die Grundbetreuung hinaus können die OSP zusätzliche sportartspezifische Betreuungsleistungen während des lokalen Trainings am Bundesstützpunkt oder auf zentralen Lehrgangs- oder Wettkampfmaßnahmen der Spitzenverbände im Rahmen der Spezialbetreuung erbringen. Die Spezialbetreuung wird zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), Spitzenverband und den Olympiastützpunkten in Kooperationsvereinbarungen festgelegt.

Im gemeinsamen Konzept des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und des DOSB zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung war eine Umstrukturierung des Stützpunktsystems vorgesehen. Dabei wurde die Anzahl der Träger der Olympiastützpunkte von 19 auf 13 reduziert.

Die Finanzierung der OSP erfolgt überwiegend über Zuwendungen des Bundes und unterteilt sich insbesondere in die Bereiche: – Betrieb und Betreuung (operative Arbeit mit Athleten), – Trainingsstättenförderung (hier dienen die Olympiastützpunkte lediglich als Durchleitungsstelle an Träger von Sportstätten), – mischfinanzierte Trainer (auslaufendes Modell entsprechend der Bund-Länder-Vereinbarung zum Leistungssport).

Seit Langem beklagen mehrere Olympiastützpunkte eine mangelnde Auskömmlichkeit der Förderung im Bereich Betrieb und Betreuung und eine Ungleichbehandlung der Olympiastützpunkte durch den Bund.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie hoch ist die Bundesförderung für die Olympiastützpunkte im Bereich Betrieb und Betreuung pro betreutem Athleten im Vergleich untereinander (Gesamtförderung Betrieb und Betreuung geteilt durch Anzahl der zugeordneten Athleten, bitte pro Olympiastützpunkt auflisten)?

2

Wie wird der Förderbedarf im Bereich Betrieb und Betreuung der Olympiastützpunkte ermittelt, und wie hoch ist er (bitte pro Olympiastützpunkt auflisten)?

3

Wie hoch ist demgegenüber die tatsächliche Förderung im Bereich Betrieb und Betreuung der Olympiastützpunkte (bitte pro Olympiastützpunkt auflisten und jeweils ein ggf. bestehendes Delta zwischen Förderbedarf und tatsächlicher Förderung begründen)?

4

Auf welcher Basis und nach welchem Verfahren werden etwaige Abweichungen vom Förderbedarf berechnet und begründet?

5

Wie hat sich die Höhe der sogenannten Kaderpauschale, die die unterschiedliche Behandlung der Olympiastützpunkte – deren Basisausstattung als ein Teil der Förderung im Bereich und Betrieb und Betreuung ist trotz unterschiedlicher Größe identisch – ausgleichen soll, in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte pro Olympiastützpunkt nach Jahren getrennt auflisten)?

6

Wie soll künftig eine planvolle Förderung, die dem Auftrag der Olympiastützpunkte entspricht, Unterstützungsleistungen auf Weltspitzenniveau zu erreichen, vor dem Hintergrund ermöglicht werden, dass die Förderung von Beschaffungen an den Olympiastützpunkten seit Jahren mit 10 000 Euro pro Jahr und Olympiastützpunkt gedeckelt ist und die benötigten Geräte an Olympiastützpunkten oft ein Vielfaches kosten und ihre Anschaffung bislang nur im Rahmen von nicht geplanten Nachbewilligungen zum Ende des Jahres möglich war?

7

Warum erfolgt die Trainingsstättenförderung des Bundes für Träger von Sportstätten des Spitzensports über die Olympiastützpunkte als Durchlaufstellen, obgleich nach Auffassung der Fragesteller hier eine fachfremde Aufgabe vorliegt?

8

Wie werden die Träger dafür vergütet?

9

Welche weiteren Veränderungsvorhaben plant die Bundesregierung im System der Olympiastützpunkte generell?

10

Plant die Bundesregierung, im Zuge der Haushaltsaufstellung 2025 finanzielle Einsparungen bei den Zuwendungen des Bundes für Olympiastützpunkte bzw. Trainingsstätten vorzunehmen, und wenn ja, wo genau, und in welchem Umfang, und warum und wie hat sich mit Blick darauf das Bundesinteresse an dieser Förderung verändert?

Berlin, den 3. Juni 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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