Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 durch die Bundesregierung
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Um flächendeckend und übergreifend Projekte durchzuführen, wurde 2016 der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) eingeführt (vgl. www.bvwp-projekte.de/).
Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ ist festgehalten, dass die Bundesregierung den Bundesverkehrswegeplan 2030 auf den Prüfstand stellen wird (vgl. www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 38).
Die Fragesteller interessiert vor diesem Hintergrund, ob die Bundesregierung eine konsequente Umsetzung der Verkehrsinfrastrukturprojekte des BVWP 2030 sicherstellen wird und welche Haltung die Bundesregierung zur Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur einnimmt.
Die Umsetzungsjahre von 2019 bis 2023 des BVWP 2030 waren bis zum Ende des vergangenen Jahres im „Investitionsrahmenplan 2019 – 2023 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes“ (IRP) aufgelistet (vgl. bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/investitionsrahmenplan-2019-2023.html). Darin waren verkehrsträgerübergreifend der Investitionsbedarf für den Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur, den Ersatz und die Erhaltung der Bestandsnetze und sonstige Investitionen enthalten (vgl. bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/investitionsrahmenplan-2019-2023.html).
Der IRP ist nach Auffassung der Fragesteller ein wichtiger Bestandteil für die Planungssicherheit im Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbau. Er ist ebenso dringend erforderlich für die Verlässlichkeit der Planungen der Bundesregierung: Die im IRP hinterlegte Verstetigung der öffentlichen Ausgaben sind ein Versprechen der Bundesregierung, notwendige Investitionen für die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur zu tätigen. Schließlich bringt der Plan auch zum Ausdruck, dass der BVWP 2030 das wichtigste Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung der Bundesregierung ist.
Bislang wurde nach Kenntnis der Fragesteller keine Aktualisierung bzw. Fortschreibung des IRP durch die Bundesregierung vorgenommen. Die Fragesteller möchten von der Bundesregierung erfahren, warum bislang keine Aktualisierung des IRP erfolgt ist, wie der Sachstand der aktuellen Projekte ist und welche Investitionen für die Jahre 2024 ff. geplant sind bzw. umgesetzt werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Hält die Bundesregierung an allen Verkehrsprojekten fest, die im BVWP 2030 vorgesehen sind?
Welche Verkehrsprojekte des BVWP 2030 werden noch im laufenden Jahr 2024 abgeschlossen (bitte tabellarisch und differenziert nach Ländern und Verkehrsträgern auflisten)?
Welche Verkehrsprojekte des BVWP 2030 wurden oder sollen in den Jahren 2023 und 2024 begonnen werden (bitte tabellarisch und differenziert nach Ländern und Verkehrsträgern auflisten)?
Hat die Abstimmung über die laufenden Projekte im BVWP 2030, wie es im Koalitionsvertrag festgehalten ist, innerhalb der Bundesregierung bereits begonnen (vgl. www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 38), und wenn nein, wann wird mit der Abstimmung begonnen?
Wann ist mit einem Ergebnis der Abstimmung über die laufenden Projekte im BVWP 2030 zu rechnen, und wann wird der Deutsche Bundestag von der Bundesregierung darüber informiert?
Wie wird sich das Abstimmungsergebnis auf die Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ), den IRP und den Haushalt 2024 ff. auswirken?
Was bedeutet die Aussage des Bundesministers für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing, auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), wie folgt: „Ich richte meine Verkehrspolitik an den tatsächlichen Begebenheiten aus, an Zahlen, Daten und Fakten und nicht an politischem Wunschdenken. Die Ergebnisse der neuen Langfrist-Verkehrsprognose machen deutlich: Der Verkehr in Deutschland wird in jeder Hinsicht zunehmen. […] Ich kämpfe dafür, dass die Menschen in unserem Land frei bestimmt ihren Mobilitätsbedürfnissen nachkommen können und unsere Wirtschaft wächst – auch dank einer guten Verkehrsinfrastruktur.“, anlässlich der Vorlage der gleitenden Langfristverkehrsprognose bis 2051 konkret für die Bedarfsplanüberprüfung des BVWP 2030, ist daraus abzulesen, dass das BMDV weiterhin plant, das zu bauen, was die Prognosen vorhersagen, und ist daraus abzulesen, dass Erhalt und Sanierung eine Priorität bekommen?
Welche Kriterien werden für die Bedarfsplanüberprüfung maßgebend sein, und werden rechtliche Entwicklungen und Zielsetzungen seit der Aufstellung des BVWP 2030 im Jahr 2016 berücksichtigt?
Wurde im Rahmen des Infrastrukturdialogs – wie im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode mit „dem Ziel einer Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplans“ vereinbart – eine Verständigung erzielt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Werden die Ergebnisse des Infrastrukturdialogs in die Bedarfsplanüberprüfung zum BVWP 2030 einbezogen, wenn das nicht vorgesehen ist, warum nicht, und stehen aus Sicht der Bundesregierung Aufwand und Nutzen des Infrastrukturdialogs in einem angemessenen Verhältnis?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für den Erhalt bzw. Ersatz der vom Bundesverkehrsminister mehrfach angeführten 4 000 maroden Autobahnbrücken und der zusätzlichen Brücken bei Bundesstraßen und Schienenstrecken ein?
In welchem Umfang werden Haushaltsmittel in den Bundeshaushalten der Jahre 2024 und 2025 und Planungskapazitäten bei der Autobahn GmbH des Bundes auf den Erhalt bzw. Ersatz der Brücken umgewidmet?
Aus welchen Gründen erfolgte bislang keine Aktualisierung bzw. Fortschreibung des IRP durch das BMDV?
Wann erfolgt eine Aktualisierung bzw. Fortschreibung des IRP durch das BMDV, und wann wird der Deutsche Bundestag darüber informiert?
Welche Kriterien zieht die Bundesregierung bei der Planung der künftigen Umsetzung für die Aktualisierung bzw. Fortschreibung des IRP maßgebend heran?
Werden bei der Fortschreibung des IRP die Ergebnisse der Bedarfsplanüberprüfung und die aktuelle Haushaltslage berücksichtigt, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Orientiert sich die Bundesregierung bei den Grundsätzen der Projektauswahl an den zurückliegenden Investitionsrahmenplänen, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht, und welche Kriterien werden zurückgestellt bzw. kommen neu hinzu?
Plant die Bundesregierung, den Anteil an Investitionen in Sanierung und Erhalt zu erhöhen, wenn ja, wann und inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Aus- und Neubauvorhaben der Bundesschienenwege aus dem IRP (bitte für die Vorhaben entsprechend der Projektliste – Schiene im IRP auflisten)?
Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Aus- und Neubauvorhaben der Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) aus dem IRP (bitte für die Vorhaben entsprechend der Projektliste – Bundesfernstraßen im IRP auflisten)?
Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Aus- und Neubauvorhaben der Bundeswasserstraßen aus dem IRP (bitte für die Vorhaben entsprechend der Projektliste – Bundeswasserstraßen im IRP auflisten)?
Wie viele und welche Projekte des IRP werden im Jahr 2024 fertiggestellt?
Wie viele und welche Projekte des IRP werden im Jahr 2025 fertiggestellt?
Wie hoch waren die im IRP veranschlagten Investitionsmittel im Vergleich zu den tatsächlich getätigten Investitionen im Bereich Bundesschienenwege in den Jahren 2022 und 2023 (bitte nach Jahren getrennt und tabellarisch auflisten)?
Wie hoch waren die im IRP veranschlagten Investitionsmittel im Vergleich zu den tatsächlich getätigten Investitionen im Bereich Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) in den Jahren 2022 und 2023 (bitte nach Jahren getrennt und tabellarisch auflisten)?
Wie hoch waren die im IRP veranschlagten Investitionsmittel im Vergleich zu den tatsächlich getätigten Investitionen im Bereich Bundeswasserstraßen in den Jahren 2022 und 2023 (bitte nach Jahren getrennt und tabellarisch auflisten)?
Wie ist der aktuelle Planungs- und Umsetzungsstand bezüglich der Projekte des Finanzierungs- und Realisierungsplans (FRP) 2021 bis 2025 für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung (bitte nach Bedarfsplan Teil A – „laufende Projekte“ und Bedarfsplan Teil B – „neu zu beginnende Projekte“ getrennt und tabellarisch auflisten)?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gegenwärtig mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 befasst
a) im BMDV (bitte nach Abteilungen und Referaten getrennt auflisten),
b) bei der Autobahn GmbH des Bundes (bitte nach Abteilungen und Referaten getrennt auflisten),
c) beim Fernstraßen-Bundesamt (bitte nach Abteilungen und Referaten getrennt auflisten),
d) beim Eisenbahn-Bundesamt (bitte nach Abteilungen und Referaten getrennt auflisten),
e) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (bitte nach Abteilungen und Referaten getrennt auflisten) und
f) bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (bitte nach Abteilungen und Referaten getrennt auflisten)?