Deutscher Bundestag Drucksache 20/12010
20. Wahlperiode 24.06.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/11727 –
Aktueller Stand der Forschungs- und Innovationsförderung strukturschwacher
Regionen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) war aus Sicht
der Fragesteller seit 1990 durch eine starke Forschungs- und
Innovationsförderung, mit herausragenden Förderinitiativen etwa im Rahmen der
Programmfamilie „Unternehmen.Region“ (Laufzeit: 1999 bis 2022), das Aufbau-Ost-
Ministerium der Bundesrepublik Deutschland. Der Erfolg dieser strategischen
Forschungs- und Innovationsförderung wird aus Sicht der Fragesteller u. a.
dadurch ersichtlich, dass Innovationsregionen aus Ostdeutschland maßgeblich
die Entwicklung im Bereich von Schlüsseltechnologien, etwa der
Mikroelektronik, vorantreiben. In der 19. Legislaturperiode haben die
regierungstragenden Parteien die Weiterentwicklung der Forschungs- und
Innovationsförderung von strukturschwachen Regionen vorgenommen und den Fokus auf
strukturschwache Regionen in ganz Deutschland erweitert. Das Programm
„Innovation & Strukturwandel“ mit den Förderlinien „T!Raum – Transfer
Räume für die Zukunft von Regionen“, „WIR! – Wandel in der Region“, „RUBIN
– Regionale unternehmerische Bündnisse für Innovation“ und „Region.
innovativ“ wurden entsprechend aufgesetzt.
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
wurde von der aktuellen Regierungskoalition im Jahr 2021 Folgendes
versprochen:
„Wir werden das gesamtdeutsche Fördersystem und die unter diesem Dach
gebündelten Förderprogramme – orientiert an der Stärkung der
strukturschwachen Regionen – weiterentwickeln. Wir werden Förderprogramme
zusammenfassen, vereinfachen, flexibilisieren, harmonisieren und die Mittel prioritär
dorthin fließen lassen, wo der Nachholbedarf am größten ist“
(Koalitionsvertrag, S. 101)
„Neue und zu erweiternde Bundes- und Forschungseinrichtungen siedeln wir
bevorzugt in den ostdeutschen Bundesländern und strukturschwachen
Regionen an, bis ein dem Bevölkerungsanteil entsprechender Stand erreicht ist.“
(Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP,
S. 103).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 24. Juni 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze im Bereich der
Förderung strukturschwacher Regionen im Geschäftsbereich des BMBF
zwischen 1999 und 2021 entwickelt (bitte entlang der Haushaltsjahre und
abschließende Zusammenfassung der Gesamtfördersumme tabellarisch
darstellen)?
2. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze im Bereich der
Förderung strukturschwacher Regionen im Geschäftsbereich des BMBF
zwischen 2022 und 2024 entwickelt (bitte tabellarisch auflisten)?
3. Wie viele Mittel standen bzw. stehen im Bereich der Förderung
strukturschwacher Regionen im Geschäftsbereich des BMBF in den Jahren 2022
und 2023 für Neubewilligungen zur Verfügung (bitte entlang der
Haushaltsjahre tabellarisch auflisten)?
4. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im
Bereich der Förderung strukturschwacher Regionen zur Verfügung?
Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMBF leistete im benannten Zeitraum mit den vier Programmen
„Innovation & Strukturwandel“, „Unternehmen Region“, „Kommunen innovativ“
sowie „Überbetriebliche Bildungsstätten“ (ÜBS) einen zentralen Beitrag für das
gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen. Die
Haushaltsdaten für diese Programme sind den Anlagen 1 bis 4 zu entnehmen.*
Die Maßnahme „ÜBS“ richtet sich nicht ausschließlich an strukturschwache
Regionen. Daher ist in der Anlage 1* der gesamte Haushaltsansatz angegeben.
Eine differenzierte Darstellung der Haushaltsmittel ist für die Jahre 1999 bis
2021 nicht möglich.
In der Anlage 4* können zudem für die Maßnahme „ÜBS“ zum jetzigen
Zeitpunkt für 2024 noch keine Angaben zu Neubewilligungen für diese Regionen
gemacht werden.
Für das Haushaltsjahr 2025 können aufgrund des noch laufenden
Haushaltsaufstellungsverfahrens keine Angaben gemacht werden.
5. Hat die Bundesregierung Förderprogramme im Bereich der Förderung
strukturschwacher Regionen seit Dezember 2021 konzeptionell
weiterentwickelt, wenn ja, wie, wann, und mit welchem Ergebnis, und wenn
nein, warum nicht?
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW), das zentrale nationale Instrument der regionalen Strukturpolitik, wurde
in der 20. Legislaturperiode sehr weitreichend von der Bundesregierung und
den Ländern reformiert. Die Reform war notwendig geworden aufgrund
veränderter Rahmenbedingungen, wie der erforderlichen Transformation hin zu
Klimaneutralität bis zum Jahr 2045, den wirtschaftlichen Auswirkungen der
Energiekrise sowie der demografischen Alterung. Ziel der Reform war es
daher, die GRW auf diese Herausforderungen hin auszurichten sowie die Anreize
für Investitionen in Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu stärken und die GRW
derart zum wichtigsten Instrument zur Förderung und Beschleunigung
regionaler Transformationsprozesse zu machen.
Die GRW-Reform war maßgeblich in vier eigens dafür eingesetzten Bund-
Länder-Arbeitsgruppen vorbereitet worden. Dabei wurden externe Akteure umfas-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/12010 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
send eingebunden und gaben wichtige Einschätzungen und Impulse für die
Neuausrichtung des Förderprogramms. Weiterhin wurde eine öffentliche
Konsultation durchgeführt, mit der insgesamt fast 100 Stellungnahmen von
Kommunen, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Verbänden, aus der Wissenschaft
und von zahlreichen weiteren Expertinnen und Experten in die Arbeitsgruppen
eingespeist werden konnten. Als bislang größte Reform des Programms in
seiner über 50-jährigen Geschichte wurde die GRW-Reform im Dezember 2022
von Bund und Ländern beschlossen.
Wesentliche Elemente der Reform sind die Anpassung der Zielsystematik, ein
stärkerer Fokus auf regionale Wertschöpfungsketten, die Schaffung stärkerer
Anreize für klimafreundliche Investitionen und deutliche Erweiterung von
Fördermöglichkeiten (u. a. regionale Daseinsvorsorge mit Wirtschaftsbezug; zu
Förderung von Umweltschutzinvestitionen).
Das neue GRW-Regelwerk ist mit dem neuen GRW-Koordinierungsrahmen
zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Für die erforderliche Anpassung der
Länder-Förderrichtlinien an den neuen GRW-Koordinierungsrahmen bestand ein
Übergangszeitraum bis Ende 2023, in welchem die Länder ein Wahlrecht
zwischen neuen und alten Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens hatten,
sodass die Reform vielerorts nun ab dem 1. Januar 2024 zum Tragen kommt.
Anknüpfend an die GRW-Reform haben Bund und Länder im September 2023
auch die inhaltliche Erweiterung der GRW auf Grundlage der BKR-
Bundesregelung Transformationstechnologien (basierend auf dem Temporary Crisis and
Transition Framework (TCTF) der EU KOM) beschlossen. Dies ermöglicht die
Förderung von Investitionen etwa zur Herstellung von Ausrüstung und
Schlüsselkomponenten, die für den Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft
von strategischer Bedeutung sind (bspw. Solarpanele, Batteriezellen,
Windturbinen, Wärmepumpen oder Elektrolyseure) und trägt dazu bei, Wertschöpfung
und qualifizierte Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien in den
strukturschwachen Regionen aufzubauen.
Zusätzlich zur GRW-Reform wird die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode weitere Schritte zur Stärkung der regionalen Strukturpolitik ergreifen.
Im Sommer 2024 wird sie hierfür ihren ersten Gleichwertigkeitsbericht
vorlegen. Dieser Bericht wird den aktuellen Stand und die Fortschritte bezüglich
gleichwertiger Lebensverhältnisse auf Grundlage von Statistiken und einer
Bevölkerungsbefragung transparent machen und auch eine Evaluation des
„Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen“ (GFS)
beinhalten. Anknüpfend an den ersten Gleichwertigkeitsbericht wird die
Bundesregierung das GFS weiterentwickeln und dabei neben der Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse auch die Transformation der Wirtschaft in den Fokus
nehmen.
6. Hat die Bundesregierung Förderprogramme des BMBF im Bereich der
Förderung strukturschwacher Regionen seit Dezember 2021
zusammenfasst, wenn ja, wie, wann, und mit welchem Ergebnis?
7. Hat die Bundesregierung Förderprogramme des BMBF im Bereich der
Förderung strukturschwacher Regionen seit Dezember 2021 vereinfacht,
wenn ja, wie, wann, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum
nicht?
8. Hat die Bundesregierung Förderprogramme des BMBF im Bereich der
Förderung strukturschwacher Regionen seit Dezember 2021
flexibilisiert, wenn ja, wie, wann, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein,
warum nicht?
9. Hat die Bundesregierung Förderprogramme des BMBF im Bereich der
Förderung strukturschwacher Regionen seit Dezember 2021
harmonisiert, wenn ja, wie, wann, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 6 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Das Programm „Innovation & Strukturwandel“, das sich exklusiv an
strukturschwache Regionen richtet, führt den Ansatz einer strukturstärkenden
Innovationsförderung, die mit dem Programm „Unternehmen Region“ in
Ostdeutschland umgesetzt wurde, fort. Das Programm bündelt mehrere Programmlinien,
die verschiedene in strukturschwachen Regionen besonders relevante
Zielgruppen ansprechen. Die Programmlinien bieten Förderinteressierten ein flexibles
Förderangebot, da entweder mehrere Förderrunden angeboten wurden (RUBIN,
REGION.innovativ) oder offene Bündnisstrukturen gefördert werden (WIR!,
T!Raum). Die Umsetzung der Förderung in allen Programmlinien verläuft
orientiert an den individuellen Förderbedarfen und -erfahrungen der
Antragstellenden. Es findet eine laufende Harmonisierung zwischen den Programmlinien
in der Umsetzung der Förderung statt mit dem Ziel, die Förderung einfach und
zielgerichtet zu gestalten. Die Erfahrungen aus dem Programm „Innovation &
Strukturwandel“ haben bei der Entwicklung neuer themenoffener
Fördermaßnahmen, insbesondere bei der Förderrichtlinie „DATIpilot“, Eingang gefunden.
Eine weitergehende Zusammenfassung, Vereinfachung, Flexibilisierung oder
Harmonisierung mit den Programmen „Kommunen innovativ“ und „ÜBS“
wird nicht angestrebt, da beide Programme sich nicht exklusiv an
strukturschwache Regionen richten.
10. Welche neuen Forschungseinrichtungen sind seit Dezember 2021
angesiedelt worden
a) in den ostdeutschen Bundesländern und
b) in strukturschwachen Regionen?
c) Wie viele Arbeitsplätze sind bisher real in den jeweiligen
Forschungseinrichtungen entstanden?
d) Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze sollen in den jeweiligen
Forschungseinrichtungen noch entstehen?
Die Fragen 10 bis 10d werden gemeinsam beantwortet.
Eine Übersicht der seit Dezember 2021 gegründeten Forschungseinrichtungen
in ostdeutschen Bundesländern und/oder strukturschwachen Regionen ist der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Angegeben sind dabei Ist- und Sollwerte
der dortigen Arbeitsplätze; die noch zu schaffenden Arbeitsplätze ergeben sich
als Differenz. Enthalten sind sowohl Ressortforschungseinrichtungen als auch
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Bezüglich der Gründung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen wird
darauf hingewiesen, dass die Förderentscheidungen von Bund und Ländern nach
Artikel 91 b GG dem Verfahren der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
unterliegen. Entscheidungen über die gemeinsame Förderung von Wissenschaft,
Forschung und Lehre werden vorrangig an wissenschaftlicher Exzellenz
ausgerichtet; regionale Strukturentwicklungen werden angemessen berücksichtigt.
Einrichtung Ort Arbeitsplätze [Ist] Arbeitsplätze [Soll]
Leibniz-Zentrum für Photonik in der
Infektionsforschung (LPI) gGmbH (aktuell im Aufbau in
Projektförderung im Rahmen der FIS-Roadmap)
Jena 4 100–130
Helmholtz-Institut für One Health Greifswald 60 95
Helmholtz-Institut für Polymere in
Energieanwendungen (HIPOLE)
Jena 8 100
Kompetenzzentrum für Unbemannte
Luftfahrtsysteme (UC) einschließlich UAS Research Plateau
(UAS-PCC) in Cochstedt und Institut für
Elektrifizierte Luftfahrtantriebe (EL)
Cottbus 93 173
Einrichtung Technologien für Kleinflugzeuge (KF)
einschließlich Innovationszentrum für
Kleinflugzeug-Technologien (INK) in Aachen/Merzbrück
und Institut für Future Fuels (FF)
Jülich 147 220
Umweltbundesamt: Fachgebiet III 2.8
„Dekarbonisierung in der Industrie“
Cottbus 9 10
Umweltbundesamt: Nationales Zentrum für
Umwelt und Naturschutzinformationen (umwelt.info)
Merseburg 11 25
Umweltbundesamt: Anwendungslabor für
Künstliche Intelligenz und Big Data
Leipzig 17 25
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung
Cottbus 36 56
11. Wie ist der aktuelle Stand der Aufbauarbeiten des im Dezember 2023
verkündeten Standortes der sog. Deutschen Agentur für Transfer und
Innovation (DATI) in Erfurt, gibt es bereits ein Gebäude, wenn ja, wo, und
wenn nein, warum nicht?
Die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) wird geeignete
Räumlichkeiten in Erfurt anmieten. Damit hat die DATI die Möglichkeit, die
Räumlichkeiten flexibel der Aufbau- und Ausbaugeschwindigkeit anzupassen.
12. Welche Forschungseinrichtungen sind seit Dezember 2021 geschlossen
worden bzw. sollen geschlossen werden
a) in den ostdeutschen Bundesländern und
b) in strukturschwachen Regionen?
c) Wie viele Arbeitsplätze sind hiervon betroffen?
Die Fragen 12 bis 12c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung sind keine Schließungen von Forschungseinrichtungen in
strukturschwachen Regionen seit Dezember 2021 bekannt.
13. Wie viele Anträge sind im Rahmen der Förderlinie „DATIpilot – Fördern
und Lernen für Innovation und Transfer: Ein Experimentierraum im
Umfeld der DATI“ von Antragsstellern eingereicht worden
a) aus ostdeutschen Ländern und
b) aus strukturschwachen Regionen?
c) Welchen prozentualen Anteil haben Hochschulen für angewandte
Wissenschaften hieran jeweils?
Die Fragen 13 bis 13c werden gemeinsam beantwortet.
Die Förderlinie DATIpilot enthält zwei Module: Modul 1 „Innovationssprint“
und Modul 2 „Innovationscommunities“. In beiden Modulen wird ein
zweistufiges Verfahren umgesetzt, d. h. die Bewerbung erfolgt mit einer Skizze. Für
Skizzen, die in einem strukturierten Verfahren ausgewählt wurden, kann ein
formaler Förderantrag eingereicht werden. Die Frage wird auf Ebene der
eingereichten Skizzen beantwortet. Die regionale Zuordnung der Skizzen erfolgt
anhand der federführendend einreichenden Institution. Entsprechende
Übersichten sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
Modul 1 „Innovationssprint“:
Anzahl Skizzen Anteil HAW (in Prozent)
Gesamt 2 980 37
davon Ostdeutschland 713 25
davon Westdeutschland 2 267 41
davon strukturschwache Regionen (GRW-Definition) 1 405 31
Modul 2 „Innovationscommunities“
Anzahl Skizzen Anteil HAW (in Prozent)
Gesamt 483 30
davon Ostdeutschland 139 18
davon Westdeutschland 344 34
davon strukturschwache Regionen (GRW-Definition) 244 25
14. Wie hoch war das Antragsvolumen (auch auf Skizzen-Ebene) der
eingegangenen Anträge von Antragsstellern aus ostdeutschen Ländern, und
wie hoch ist das Bewilligungsvolumen (bitte jeweils die Anzahl sowie
die Summe benennen), welchen prozentualen Anteil haben Hochschulen
für Angewandte Wissenschaften hieran jeweils?
In Modul 1 konnten Hochschulen oder außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen gemeinsam mit maximal einem Praxispartner (Unternehmen, Kommunen,
Vereine u. a.) eine Skizze einreichen. Nachfolgend ist das Fördervolumen für
die einreichenden Einrichtungen und Partnereinrichtungen auf Ebene aller
eingereichten Skizzen sowie auf Ebene der formalen Förderanträge, die für
ausgewählte Skizzen eingereicht wurden, aufgeführt. Auf Ebene der formalen
Anträge lassen die vorliegenden Förderdaten keine Auswertung zum Anteil der
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zu. Aufgrund der laufenden
Bewilligungsprozesse kann aktuell keine Aussage zum finalen
Bewilligungsvolumen gemacht werden.
Modul 1 „Innovationssprint“:
Fördervolumen Skizzen
(Einreichende plus Partner)
(in Mio. Euro)
Anteil HAW
(in Prozent)
Fördervolumen formale
Anträge (inklusive
Projektpauschale) (in Mio. Euro)
Gesamt 634,7 26 72,9
davon Ostdeutschland 157,4 17 18,1
davon Westdeutschland 477,3 29 54,8
In Modul 2 wurden Skizzen von einer Sprecherin bzw. einem Sprecher eines
Managementteams, in dem mindestens ein Partner aus der Wissenschaft und
ein Partner aus der Praxis vertreten sein musste, eingereicht. Ausgewählte
Communities erhalten ein Förderbudget von bis zu fünf Mio. Euro, das durch
die Einreichung formaler Förderanträge für konkrete Projekte der Community
abgerufen werden kann. Die Einreichung formaler Anträge ist ab August 2024
fortlaufend über die nächsten vier Jahre möglich.
15. Wie viele Mittel sind real bisher im Rahmen der o. g. DATI-Förderlinie
an Akteure bzw. Einrichtungen in ostdeutschen Ländern angekommen,
und welchen prozentualen Anteil haben Hochschulen für Angewandte
Wissenschaften hieran jeweils?
Aufgrund der laufenden Antrags- und Bewilligungsprozesse und frühesten
beantragten Projektstarts zum 1. Juni 2024 (Modul 1) wurden bisher keine Mittel
ausgezahlt.
Kleine Anfrage der der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/11727
Anlage 1
Ausgaben des BMBF zur Förderung strukturschwacher Regionen (in TEuro)
Fördermaßnahmen 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Unternehmen Region
(3004 / 685 10) 1.295 7.487 13.763 27.459 40.426 61.694 70.551 73.356
Innovation &
Strukturwandel
(3004 / 683 10 Erl. Ziff. 2
seit HHJ 2023, davor
3004 /685 10)
Kommunen innovativ
Überbetriebliche
Bildungsstätten (ÜBS) 59.418 63.884 42.714 36.854 32.979 29.887 29.209 29.000
Fördermaßnahmen 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Unternehmen Region
(3004 / 685 10) 80.680 91.936 117.150 135.420 141.712 135.674 121.011 106.212
Innovation &
Strukturwandel
(3004 / 683 10 Erl. Ziff. 2
seit HHJ 2023, davor
3004 /685 10)
Kommunen innovativ
Überbetriebliche
Bildungsstätten (ÜBS) 29.000 29.000 46.000 43.000 40.000 40.000 40.000 40.000
Kleine Anfrage der der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/11727
Fördermaßnahmen 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Unternehmen Region
(3004 / 685 10) 114.815 137.499 151.102 114.496 155.252 139.716 121.080
Innovation &
Strukturwandel
(3004 / 683 10 Erl. Ziff. 2
seit HHJ 2023, davor
3004 /685 10) 4.798 1.755 10.018 51.508
Kommunen innovativ 764 2.914 3.646 3.290 927 540
Überbetriebliche
Bildungsstätten (ÜBS) 42.000 56.000 72.000 72.000 72.000 72.000 72.000
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/11727
Anlage 2
Ausgaben des BMBF zur Förderung strukturschwacher Regionen (in TEuro)
Fördermaßnahmen 2022 2023
Geplant
2024
Unternehmen Region (3004 / 685 10) 57.800 23.100 7.900
Innovation & Strukturwandel: W!IR; T!Raum; RUBIN (3004 / 683 10 Erl.
Ziff. 2 seit HHJ 2023, davor 3004 /685 10) sowie REGION.innovativ
(3004 / 685 10) 76.459 106.434 166.200
Kommunen innovativ 2.204 2.174 1.245
Überbetriebliche Bildungsstätten (ÜBS) 26.802 35.074
Für
laufendes
HHJ noch
nicht
vorliegend
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/11727
Anlage 3
Für Neubewilligungen des BMBF zur Förderung in strukturschwacher Regionen im jeweiligen Haushaltsjahr (in TEuro) zur Verfügung stehende
Ausgabeermächtigungen
Fördermaßnahmen 2022 2023
Unternehmen Region (3004 / 685 10) 0 0
Innovation & Strukturwandel: WIR!; T!Raum; RUBIN (3004 / 683 10 Erl. Ziff. 2 seit HHJ 2023, davor 3004
/685 10) sowie REGION.innovativ (3004 / 685 10) 2.642 19.572
Kommunen innovativ 2.204 2.174
Überbetriebliche Bildungsstätten (ÜBS) 8.300 12.113
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/11727
Anlage 4
Für Neubewilligungen des BMBF zur Förderung in strukturschwacher Regionen im jeweiligen
Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Ausgabeermächtigungen (in TEuro)
Fördermaßnahmen 2024
Unternehmen Region (3004 / 685 10) 0
Innovation & Strukturwandel (3004 / 683 10 Erl. Ziff. 2 seit HHJ 2023, davor
3004 /685 10) 4.815
Kommunen innovativ 0
Überbetriebliche Bildungsstätten (ÜBS)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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