[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4204
17. Wahlperiode 10. 12. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Heinz-Joachim
Barchmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD
– Drucksache 17/3892 –
Klimaschutz in der Seeschifffahrt
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Schiffsemissionen bilden eine bedeutende Schadstoffquelle. Mit dem
Wachstum des Seeverkehrs nehmen die Umweltbelastungen durch die Emission von
Treibhausgasen und Luftschadstoffen weiter zu. Angesichts dieser
Entwicklung muss die Ökobilanz der Seeschifffahrt verbessert werden.
Handlungsfelder sind die Reduzierung von CO2-Emissionen, die Verbesserung der
Luftqualität, die Förderung alternativer Kraftstoffe und innovativer
Antriebstechnologien sowie der Einsatz ordnungspolitischer Instrumente und
marktwirtschaftlicher Anreize.
Ziel muss es sein, auf internationaler Ebene wirksame und weltweit gültige
Regelungen zur Vermeidung und Senkung der CO2-Emissionen durchzusetzen
und eine schrittweise Absenkung des höchst zulässigen Schwefelgehalts im
Schiffskraftstoff sowie eine spürbare Senkung von Stickoxiden und Partikeln
zu erreichen. Im Rahmen internationaler Gremien wie der International
Maritime Organization (IMO) muss sich Deutschland dafür einsetzen, dass die
bereits verabredeten Regelungen zur Luftreinhaltung auch tatsächlich umgesetzt
werden. Im Rahmen der IMO hat sich Deutschland bereits sehr erfolgreich für
den Umweltschutz in der Seeschifffahrt eingesetzt und war maßgeblich an der
Überarbeitung der MARPOL-Anlage VI beteiligt. So darf der Höchstwert in
den Schwefelemissions-Überwachungsgebieten (SECA) in Nord- und Ostsee
bereits 2015 nur noch 0,1 Prozent betragen.
In Cancún/Mexiko treffen sich Ende November 2010 die Vertreter der
Vertragsstaaten, um über ein Nachfolgeabkommen für das im Jahr 2012
auslaufende Kyoto-Protokoll zu beraten. Die Seeschifffahrt ist bisher nicht Teil
des Kyoto-Protokolls. Wenige Wochen vor der Klimakonferenz in Cancún/
Mexiko stellt sich die Frage, welche Initiativen die Bundesregierung
unternimmt, um den Klimaschutz in der Seeschifffahrt mit neuen Impulsen zu
fördern. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 8. Dezember 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4204 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeI. Minderungsziele
1. Welche Angaben liegen der Bundesregierung darüber vor, wie hoch der
Anteil der Schadstoffemissionen in der Seeschifffahrt – gemessen an der
Transportleistung des Verkehrsträgers – ist?
Es gibt eine ganze Reihe von Quellen, die Angaben über den Anteil der
Schadstoffemissionen im Verhältnis zur Transportleistung in der Seeschifffahrt
enthalten. Eine wichtige Quelle hierbei sind Veröffentlichungen der IMO und
hierbei insbesondere die Studie: IMO, 2009: „Second IMO GHG Study 2009“. Für
die Transportleistungen kann insbesondere auf folgende Studie zurück
gegriffen werden: UNCTAD, 2009: Review of Maritime Transport 2009; Report by
the UNCTAD secretariat. Weitere Quellen sind das schwedische Netzwerk für
Transport und Umwelt (NTM) und Fachveröffentlichungen, z. B. HANSA –
International Maritime Journal Nr. 6, 2007.
Die IMO-Studie geht von einem Treibstoffverbrauch von 277 Millionen Tonnen
im Jahr 2007 aus. Daraus ergeben sich die in der Tabelle dargestellten
Emissionen und unter Verwendung der Angaben von UNCTAD die in der zweiten
Zeile dargestellten Schadstoffemissionen bezogen auf die Transportleistung.
Die internationalen Experten, die die Studie im Auftrag der IMO veröffentlicht
haben, gehen dabei beim weltweiten Treibstoffverbrauch von einer Unsicherheit
von +/–20 Prozent aus.
Tabelle 1: Schadstoffemissionen der Seeschifffahrt 2007
2. Von welcher Entwicklung der Verkehrsleistung in der Seeschifffahrt bis
2020 bzw. 2050 geht die Bundesregierung derzeit aus (bitte in
Tonnenkilometern)?
Die in der Antwort zu Frage 1 zitierte IMO Treibhausgasstudie enthält Angaben
zur Entwicklung der Verkehrsleistung für 2020 und 2050 basierend auf
unterschiedlichen Entwicklungsszenarien des Intergovernmental Panel on Climate
Change (IPCC). Im Durchschnitt aller Schiffsklassen nimmt die
Verkehrsleistung in den unterschiedlichen IPCC-Szenarien bis zum Jahr 2020
gegenüber 2007 zwischen 27 Prozent und 46 Prozent und bis 2050 zwischen rund
150 Prozent und 300 Prozent zu. Basierend auf den Angaben zur
Verkehrsleistung von UNCTAD ergibt sich für das Jahr 2020 eine Verkehrsleistung
zwischen rund 74 000 und rund 85 000 Mrd. Tonnenkilometern sowie für das
Jahr 2050 zwischen 145 000 und 233 000 Mrd. Tonnenkilometern.
3. Von welcher Höhe der Treibhausgasemissionen bis 2020 bzw. 2050 geht
die Bundesregierung derzeit aus (bitte in Millionen Tonnen CO2-
Äquivalent)?
Da die zweite IMO-Treibhausgasstudie eine belastbare Grundlage auch für
die Einschätzung der Emissionsentwicklung im Seeverkehr ist, geht die
Bundesregierung von einer Entwicklung aus, die im Rahmen der Einschätzung
dieser Studie liegt. Im Jahr 2020 liegen die CO2-Emissionen demnach zwischen
Jahr NOx SOx PM CO NMVOC CO2 CH4 N2O
2007 (Mio. t) 20 12 1,5 2 0,7 870 0,08 0,02
Emissionen
[Gramm pro
tkm] 0,34 0,21 0,026 0,034 0,01 0,0014 0,0003 14,95
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/42041,1 und 1,3 Gigatonnen CO2 und im Jahr 2050 zwischen 2,4 und 3,6
Gigatonnen CO2. Eine darüber hinausgehende Aussage über die CO2-Äquivalente,
d. h. die Berücksichtigung weiterer Klimaeffekte, ist aus Sicht der
Bundesregierung derzeit wegen der unzureichenden wissenschaftlichen Grundlagen
nicht möglich.
4. Wird die Bundesregierung bezogen auf die Seeschifffahrt sektorspezifische
Minderungsziele für die Treibhausgase benennen, und wie begründet sie
ihre Haltung?
Die Bundesregierung hat sich bereits im Vorfeld der Klimaverhandlungen in
Kopenhagen auf europäischer Ebene intensiv an der Erarbeitung eines
Sektorziels für den Schiffsverkehr beteiligt. Die EU hat sich darauf geeinigt, für ein
Minderungsziel bei den CO2-Emissionen des internationalen Schiffsverkehrs
von minus 20 Prozent gegenüber dem Emissionsniveau von 2005 bis zum
Jahr 2020 einzutreten.
Die Bundesregierung hält ein sektorales Vorgehen im Seeverkehr für
notwendig, weil es jahrelang nicht gelungen ist, sich auf eine Methode zur
Zuordnung der Emissionen des internationalen Seeverkehrs zu den nationalen
Emissionsinventaren zu einigen. Zudem bietet ein sektorweites Ziel eine
geeignete Grundlage für die Einführung sektoraler Maßnahmen, die
Wettbewerbsverzerrungen und „carbon leakage“ vermeiden.
5. Wird sich die Bundesregierung für die Weiterentwicklung bestehender und
die Verabschiedung neuer internationaler Übereinkommen zur
Verbesserung des Umweltschutzes in Rahmen der IMO einsetzen, und welche
konkreten Initiativen unternimmt sie dazu?
Die Bundesregierung wird auch künftig alle IMO-Maßnahmen zur
Verbesserung des Meeresumweltschutzes aktiv begleiten und unterstützen. Um dieses
Vorgehen zu stützen, legt die Bundesregierung zu fast allen wichtigen Themen
Arbeitspapiere mit konkreten Vorschlägen vor. Derzeit werden Arbeitspapiere
für die dritte Sitzung der Arbeitsgruppe Treibhausgase der IMO im März 2011
vorbereitet, die insbesondere den von Deutschland vorgeschlagenen
Emissionshandel für den internationalen Seeverkehr weiter konkretisieren sollen.
6. Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass der Klimaschutz
ebenso Bestandteil internationaler verbindlicher Vorschriften wird wie die
Anforderungen zur Schiffssicherheit oder zur Verkehrssicherheit auf See?
Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass auch für den Klimaschutz
im Seeverkehr Regelungen in international verbindlichen Vorschriften
festgeschrieben werden.
7. Welche bilateralen, europäischen und internationalen Initiativen für den
Klima- und Umweltschutz in der Seeschifffahrt hat die Bundesregierung in
dieser Legislaturperiode bisher vorangetrieben?
Die Bundesregierung setzt sich derzeit aktiv in der IMO für die
Fortentwicklung betrieblicher und für verbindliche technische Maßnahmen zum
Klimaschutz in der Seeschifffahrt ein. Maßgeblich ist die Bundesregierung an der
Entwicklung weltweiter marktbasierter Maßnahmen in der IMO beteiligt und
hat dazu Vorschläge für ein weltweites Emissionshandelssystem eingebracht.
Weiterhin ist sie auch auf nationaler Ebene im Rahmen zahlreicher
Veranstaltungen sowie auf EU-Ebene aktiv, um den Klima- und Umweltschutz in der
Seeschifffahrt aktiv voranzubringen.
Drucksache 17/4204 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Chance auf eine rasche Einigung
der EU-27, um im Rahmen der IMO Vorschläge zur Einbeziehung des
Schiffsverkehrs in das Klimaschutzregime zu unterbreiten, und was hat
die Bundesregierung aktiv unternommen, um zu einer abgestimmten EU-
Position zu kommen?
In der EU-27 besteht Einigkeit darüber, dass betriebliche, technische und
marktwirtschaftliche Instrumente in der IMO eingeführt werden sollen. So besteht
auch Einigkeit bei der EU-27 darüber, dass bei der nächsten Sitzung des
Umweltausschusses der IMO im Juli der in der IMO entwickelte und von
Deutschland maßgeblich mitentwickelte Energie-Effizienz-Design-Index (EEDI)
verbindlich eingeführt wird. Eine große Zahl von Themen im Bereich der
technischen und betrieblichen Maßnahmen wurde von der EU-27 einvernehmlich
vorangetrieben. Uneinigkeit besteht hinsichtlich der Frage, welches
marktwirtschaftliche Instrument am besten geeignet ist. Dabei setzt sich die
Bundesregierung in allen Abstimmungen in der EU sowie in bilateralen Gesprächen für ein
einheitliches Vorgehen ein. Jedoch sind vor einer Einigung in der EU-27 weitere
Abstimmungen erforderlich. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass
auch in dieser Frage ein einheitliches Vorgehen der EU-27 absehbar ist.
9. Wie schätzt die Bundesregierung die internationale Wirkung eines
EU-Beschlusses zur CO2-Emissionsminderung in der Seeschifffahrt ein?
Der EU-Rat und das Europäische Parlament haben 2009 in die EU-Richtlinie
2009/29/EG (23. April 2009) aufgenommen, dass die Europäische Kommission
einen Vorschlag für die Einbeziehung des Schiffsverkehrs in die
Emissionsreduzierungsverpflichtungen der EU vorlegen soll, falls die IMO und/oder die
Klimarahmenkonvention bis Ende 2011 keine verbindlichen
Klimaschutzmaßnahmen verabschiedet haben. Dies kann den politischen Druck auf die IMO
erhöhen, zeitnah ein eigenes wirksames System einzuführen. Inwieweit sich ein
solches System darüber hinaus auswirkt, hängt in hohem Maß davon ab, welches
Instrument gewählt und wie es ausgestaltet würde.
10. Welche Vorschläge zur Erreichung der CO2-Minderungsziele wird die
Bundesregierung beim Weltklimagipfel in Cancún/Mexiko vorlegen?
Die Bundesregierung wird sich gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten
der EU in Cancún dafür einsetzen, dass die IMO aufgefordert wird, zeitnah
Maßnahmen für den internationalen Schiffsverkehr zu entwickeln. Dabei sollen
diese Maßnahmen in Übereinstimmung mit dem 2-Grad-Ziel sein. Deswegen
wird sich die Bundesregierung für ein Minderungsziel für den Seeverkehr von
minus 20 Prozent gegenüber 2005 bis 2020 einsetzen. Weiterhin wird sich die
Bundesregierung dafür einsetzen, dass Teile möglicher Einnahmen aus
Klimaschutzmaßnahmen im Seeverkehr für Klimaschutzzwecke in
Entwicklungsländern verwendet werden können.
II. Maßnahmen
11. Für welche Maßnahmen wird sich die Bundesregierung einsetzen, um
eine schrittweise Absenkung des höchstzulässigen Schwefelgehalts im
Schiffskraftstoff und eine spürbare Senkung von Stickoxiden und
Partikeln zu erreichen?
Die Bundesregierung engagiert sich in der IMO für weltweit geltende
Regelungen zum Schutz der Meeresumwelt vor Emissionen aus der Seeschifffahrt. Dies
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4204gilt auch für die Emission von Luftschadstoffen. Am 1. Juli 2010 trat die
überarbeitete Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens in Kraft*, die strengere
Grenzwerte für den Schwefelgehalt von Schiffstreibstoffen vorschreibt und mit
der eine deutliche Reduzierung der Schwefeldioxid-Emissionen durch
Seeschiffe erreicht wird. Insbesondere in den Schwefelemissions-
Überwachungsgebieten (SECA) auf Nord- und Ostsee gelten besonders strenge
Anforderungen an den Schwefelgehalt von Schiffstreibstoffen.
Aktuell begleitet die Bundesregierung im Rahmen der Helsinki-Konferenz der
Ostseeanrainer (HELCOM) aktiv die Erarbeitung eines Antrags zur
Ausweisung eines Emissionskontrollgebiets für Stickoxide auf Nord- und Ostsee.
Soweit die beschriebenen Maßnahmen zur Nutzung von Mitteldestillaten in der
Seeschifffahrt führen, gewährleisten sie zudem eine deutliche Verringerung von
Partikelemissionen.
Auch der europäische Grenzwert für den Schwefelgehalt im Treibstoff für
Schiffe, die länger als zwei Stunden in einem europäischen Hafen liegen, trägt
zur Senkung der Emissionen bei.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung strenger Grenzwerte
für Schadstoffemissionen in EU-Gewässern?
Die Bundesregierung begrüßt die Verbesserung des Umwelt- und
Gesundheitsschutzes auf den sensiblen europäischen Gewässern und an den dicht besiedelten
europäischen Küsten.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, regionale
Grenzwerte für Schadstoffemissionen in Küstenregionen und auf
Seeschifffahrtsstraßen festzulegen?
Zum Schutz sensibler Meeresgebiete und besonders dicht besiedelter
Küstengebiete können auf internationaler Ebene beschlossene, regionale Maßnahmen
in Frage kommen, wie sie mit der Einrichtung der Schwefelemissions-
Überwachungsgebiete (SECAs) auf Nord- und Ostsee bereits umgesetzt wurden.
Diese Möglichkeit ist mit Blick auf Umwelt- und Gesundheitsschutz zu
begrüßen.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung von
emissionsbezogenen Befahrungsabgaben für alle europäischen Gewässer und
entsprechende Hafengebühren in allen europäischen Häfen?
Die Bundesregierung hält die Einführung von emissionsbezogenen
Befahrensabgaben sowie emissionsdifferenzierte Hafenentgelte für grundsätzlich
geeignete Instrumente, um Anreize für ein umweltverträglicheren Betrieb von
Seeschiffen zu setzen.
15. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der EU bzw. der IMO dafür
einsetzen, dass in den Meeresgebieten der EU-Staaten weitere
Schwefelemissions-Überwachungsgebiete für die Schifffahrt verbindlich
eingerichtet werden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Im Interesse eines effektiven und einheitlichen Umwelt- und
Gesundheitsschutzes setzt sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene für die
Einrichtung weiterer Schwefelemissions-Überwachungsgebiete ein.
* Nationale Umsetzung durch die siebzehnte Verordnung Umweltschutz-See.
Drucksache 17/4204 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Wie bewertet die Bundesregierung Bestrebungen, die von der IMO 2008
beschlossene Absenkung der Schwefelemissionen durch die
Seeschifffahrt wieder zu verwässern?
Mit der Überarbeitung von Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens hat die
IMO die Entwicklung der Grenzwerte für den Schwefelgehalt von
Schiffstreibstoffen festgelegt. Eine nachträgliche Verwässerung bereits beschlossener
Vorgaben würde die politische Glaubwürdigkeit der IMO empfindlich
beschädigen und würde von der Bundesregierung nicht unterstützt.
17. Hat die Bundesregierung eine Analyse der Auswirkungen der IMO-
Beschlüsse vorgenommen, die in den SECA ab 2015 eine besonders hohe
Treibstoffqualität vorschreiben, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Mit Inkrafttreten der strengeren Grenzwerte für den Schwefelgehalt von
Schiffstreibstoffen in SECAs ist eine deutliche Reduzierung der
Schwefeldioxid-Emissionen durch Seeschiffe verbunden.
18. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der nun vorliegenden
Studie des ISL (Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik) über die
Auswirkungen der neuen Treibstoffvorgaben für die Schifffahrt in Nord-
und Ostsee?
19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund
zur Stärkung der Wettbewerbsposition der Kurzstreckenseeverkehre?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Die Ergebnisse der am 12. November 2010 veröffentlichten Studie werden
derzeit geprüft und bewertet.
20. Wie bewertet die Bundesregierung den alternativen Einsatz neuer
Technologien (wie z. B. abgasreinigender Ausrüstungstechnik, Gasantriebe
für Schiffe), und welche Erkenntnisse liegen ihr dazu vor?
Die IMO-Regularien sehen den Einsatz neuer Technologien zur
Emissionsreduzierung als Alternative zur Nutzung niedrigschwefliger Kraftstoffe vor.
Von dieser Vorkehrung kann ein konkreter Anreiz zur Entwicklung neuer
Technologien, die gerade deutschen Unternehmen neue Geschäftsfelder und
Absatzmöglichkeiten eröffnen könnte, ausgehen. Da mit der Verwendung
höherschwefligen Kraftstoffes jedoch mögliche Negativaspekte wie die
unerwünschte Einleitung von Waschwässern in die Meere, eine Freisetzung von
Methan als Klimagas und Schwerölaustritt bei Havarien verbunden sein
können, ist der Verzicht auf die Verwendung solcher Kraftstoffe zu begrüßen.
Nach dem derzeitigen Stand der Technik kommen in der Seeschifffahrt zur
Emissionsreduzierung vor allem Systeme zur Abgasnachbehandlung (sog.
Scrubber) sowie der Einsatz von LNG (Flüssigerdgas) als Treibstoff als
alternative Technologien in Frage. Durch die Entwicklung dieser Technologien kann
ein ähnlicher Umwelteffekt erzielt werden wie durch die Verwendung sauberer
Treibstoffe, jedoch ohne die angesprochenen Negativaspekte. Dies muss jedoch
beim Einsatz solcher Technologien in jedem Fall sichergestellt sein.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/420421. Welche Schritte wird sie unternehmen, um diese voranzubringen?
Die Bundesregierung engagiert sich u. a. in der IMO – neben der Durchsetzung
ambitionierter Grenzwerte für Luftschadstoffemissionen – für die Umsetzung
von Energieeffizienzkonzepten (EEDI, EEOI – vgl. Antwort zu Frage 41) sowie
für marktwirtschaftliche Klimaschutzinstrumente. In der
Klimarahmenkonvention setzt sie sich für die Verabschiedung eines sektoralen Minderungsziels für
den globalen Schiffsverkehr ein. Dadurch werden indirekt technische Lösungen
zur Energieeffizienz und somit auch zur Schadstoffminderung forciert.
Weiterhin wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Unterstützung von
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für umweltfreundliche Technologien
einsetzen.
22. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich die
Wettbewerbsposition deutscher Häfen verschlechtern könnte, wenn andere Häfen
weiter mit hochschwefeligem Schiffskraftstoff angelaufen werden
können, und wenn ja, wie will sie dies künftig verhindern?
Die Bundesregierung setzt sich auch zur Vermeidung von
Wettbewerbsverzerrungen für die Ausweisung weiterer Emissions-Überwachungsgebiete ein.
23. Wie können aus Sicht der Bundesregierung technische Innovationen zur
Stickoxidreduzierung aussehen, und welche Schritte unternimmt sie, um
diese voranzubringen?
Eine Reduktion des Stickoxidausstoßes von Schiffsmotoren ist durch
innermotorische Maßnahmen, durch die Verwendung von Katalysatoren und durch
Wechsel zu einem anderen Treibstoff wie z. B. Gas möglich. Die
Anforderungen wurden 2008 durch eine Änderung der Anlage VI des MARPOL-
Übereinkommens verschärft. Dies führt zu erhöhtem Druck auf die Anlagenhersteller,
entsprechende Technologien zu entwickeln und bereitzustellen.
Um die Ausrüstung der Schiffe mit entsprechender Technologie zu forcieren,
befürwortet die Bundesregierung eine von HELCOM initiierte Ausweisung der
bisherigen SECAs als ECAs. Der Aspekt der Vermeidung von unerwünschten
Verkehrsverlagerungen von See an Land wird dabei berücksichtigt werden.
24. Welche Rolle räumt die Bundesregierung der Ausweisung von
Stickstoffemissions-Überwachungsgebieten ein?
Die Ausweisung von Stickstoffemissions-Überwachungsgebieten ist geeignet,
die Emission von Stickoxiden durch Seeschiffe deutlich zu reduzieren und
deren schädlichen Auswirkungen auf Umwelt (insbesondere den Beitrag zur
Eutrophierung) und Gesundheit zu minimieren. Stickstoffeinträge machen sich
in der Umwelt insbesondere in sensiblen Meeresgebieten wie Nord- und Ostsee
entlang der Schifffahrtsrouten bemerkbar.
25. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der IMO dafür einsetzen,
wirksame Regelungen zur Senkung der CO2-Emissionen durchzusetzen,
und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin aktiv und mit Nachdruck in der IMO
– aber auch in der Klimarahmenkonvention – für einen effektiven Klimaschutz
in der Seeschifffahrt ein. In der IMO tritt die Bundesregierung für verbindliche
technische, betriebliche und marktbasierte Maßnahmen ein. Diese Haltung be-
Drucksache 17/4204 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegründet sich darin, dass das von der internationalen Staatengemeinschaft
vereinbarte 2-Grad-Ziel nur dann erreichbar ist, wenn auch der Seeverkehr seinen
Beitrag zu Minderung der Treibhausgasemissionen leistet.
26. Wie bewertet die Bundesregierung die Bereitstellung von Landstrom, um
die Schadstoffemissionen während der Liegezeit der Schiffe in den Häfen
zu reduzieren?
Die Bundesregierung begrüßt die Verwendung von Landstrom zur Reduzierung
der Schadstoffemissionen ausdrücklich. Durch die Verwendung von Landstrom
kann die Luftschadstoffbelastung in den Häfen erheblich gesenkt werden.
Darüber hinaus können Landstromanschlüsse zu einer Reduzierung der CO2-
und Lärmemissionen führen. Ein Einsatz von Landstrom ist jedoch nicht in allen
Fällen sinnvoll (z. B. Liegezeiten unter zwei Stunden) und muss im Einzelfall
geprüft werden.
27. Wird die Bundesregierung die Möglichkeiten für eine internationale
Normung von landseitigen Anschlüssen für die Stromversorgung der
Schiffe in Häfen unter wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten
prüfen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
28. Wird sich die Bundesregierung für eine internationale Standardisierung
von bordseitigen Anschlüssen an die Energieversorgung in Häfen
einsetzen?
29. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung wirtschaftlichen Systemen
zur CO2-Emissionssenkung im Bereich der Seeschifffahrt bei?
Die Fragen 27 bis 29 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hält marktwirtschaftliche Instrumente und dabei
insbesondere ein Emissionshandelssystem zur Reduzierung des Klimabeitrags des
Seeverkehrs für unverzichtbar, um sicher zu stellen, dass auch der Seeverkehr
seinen Beitrag leistet, um das 2-Grad-Ziel zu erreichen. Technische und
betriebliche Maßnahmen allein werden hierzu nicht ausreichen.
30. Wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass es bei der
Ausgestaltung eines möglichen Emissionshandelssystems nicht zu
Ausweicheffekten wie der Ausflaggung aus deutschen oder europäischen Flaggen
kommt?
Bei der Gestaltung eines marktwirtschaftlichen Systems kommt es darauf an,
dass die verpflichtenden Maßnahmen nicht an der Flagge oder anderen
Kriterien ansetzen, die Ausweichbewegungen ermöglichen. Eine Möglichkeit, dies
zu vermeiden, ist es, nicht an der Nationalität des Eigentümers oder der Flagge
eines Schiffes anzusetzen, sondern unmittelbar das Schiff als relevante Einheit
zu verwenden.
31. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Entwicklung
praxisgerechter Lösungen den Technologieschub hin zu
energieeffizienten Lösungen im Schiffbau und Schiffbetrieb verstärken und damit der
maritimen Wirtschaft in Deutschland neue Perspektiven eröffnen kann?
Die Einhaltung verbesserter Regelungen zum Umwelt- und Gesundheitsschutz
in der Seeschifffahrt stellt hohe Anforderungen an die Entwicklung technischer
Produkte. Daraus können sich gute Chancen für die Unternehmen der deut-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/4204schen maritimen Wirtschaft ergeben. Deutschlands Schiffszulieferindustrie hat
einen guten Ruf und gilt als innovativ. Die Steigerung der Energieeffizienz
eines Schiffes ist sehr komplex und insbesondere die deutschen
Motorenhersteller gelten weltweit als Systemführer. Die Anforderungen und deren
praxisgerechte Lösung kann diese Stellung bestätigen oder sogar ausbauen.
32. Welche Programme zur Förderung von Forschung und Entwicklung im
Bereich des maritimen Klima- und Umweltschutzes existieren derzeit auf
deutscher und europäischer Ebene, und wie bewertet die
Bundesregierung ihren Erfolg?
Im Rahmen des Programms „Forschung für nachhaltige Entwicklungen“ des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung werden FuE-Projekte (FuE:
Forschung und Entwicklung) zur wissenschaftlichen Erfassung der Funktion
und der Reaktion des Meeres auf Klimaänderungen gefördert. Diese Förderung
erfolgt in Abstimmung mit den internationalen Programmen des World Climate
Research Programm (WCRP) und des International Geosphere Biosphere
Programm (IGBP). Damit leistet die Bundesrepublik Deutschland einen wichtigen
Beitrag zur Umsetzung dieser internationalen Programme, die dazu dienen, die
Reaktion des Erdsystems unter sich ändernden Rahmenbedingungen besser zu
verstehen.
Die Thematik „Clean shipping – das umweltfreundliche Schiff“ wird im neuen
Programm „Maritime Systeme für die nächste Generation“ (derzeitiger
Arbeitstitel) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie aufgegriffen und
einen der zukünftigen Förderschwerpunkte darstellen.
33. Mit welchen konkreten Instrumenten und Maßnahmen will die
Bundesregierung gewährleisten, dass die Forschung für alternative Kraftstoffe
bzw. Energieträger sowie innovative Schiffsantriebe ausgebaut wird, und
welche Schwerpunkte will sie dabei künftig setzen?
Die Bundesregierung hält die Einführung verbindlicher
Klimaschutzmaßnahmen sowie eine kontinuierliche Fortschreibung der Abgasgesetzgebung für
das beste Instrument, dass nachhaltige alternative Kraftstoffe und innovative
Schiffsantriebe verstärkt entwickelt werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
34. Welche Fördermittel stehen dafür im Rahmen der mittelfristigen
Finanzplanung zur Verfügung?
FuE-Mittel für die Reduktion von Schiffsemissionen und für die Entwicklung
eines umweltfreundlichen Schiffsbetriebs werden aktuell im Rahmen des
Förderprogramms „Schifffahrt und Meerestechnik für das 21. Jahrhundert“ zur
Verfügung gestellt. Diese Förderaktivität stellt einen von mehreren
Förderschwerpunkten dar. Für das Programm „Schifffahrt und Meerestechnik für das
21. Jahrhundert“ stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
aktuell ca. 30 Mio. Euro pro Jahr bereit.
Drucksache 17/4204 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode35. Inwieweit werden die seeschifffahrtsbezogenen Umwelt- und
Klimaschutzziele in den Nationalen Masterplan Maritime Technologien
einfließen, und wann wird dieser vorliegen?
Der Nationale Masterplan Maritime Technologien betrifft in erster Linie die
Technologien im Schiffsbau und deren Anwendungsfelder. Soweit
Schnittstellen mit Schifffahrt und Schiffbau bestehen, sollen Umwelt- und
Klimaschutzziele aufgegriffen werden. Der Masterplan soll auf der 7. Nationalen
Maritimen Konferenz in Wilhelmshaven im Mai 2011 vorgestellt werden.
36. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um den
Entwicklungsvorsprung der deutschen Schiffbau- und Zulieferindustrie zu wahren?
Die Bundesregierung sieht die bereits angesprochenen Maßnahmen zum Umwelt-
und Klimaschutz als wichtige Mittel, um den Entwicklungsvorsprung der
deutschen Schiffbau- und Zulieferindustrie zu wahren.
Hierzu zählen zunächst marktbasierte Instrumente. Die Bundesregierung hat
sich dabei im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für den
Emissionshandel als marktbasiertes Instrument für den Klimaschutz auch für den
Seeverkehr ausgesprochen. Hier wird auch auf die Antwort zu Frage 29
verwiesen.
Neben dem Ansatz, den CO2-Ausstoß der Seeschifffahrt anhand marktbasierter
Instrumente zu begrenzen, unterstützt Deutschland auch die IMO-Bemühungen
für die Einführung geeigneter technischer und betrieblicher Maßnahmen. Vor
allem auf technischer Ebene bieten sich Möglichkeiten, die Energieeffizienz
von Seeschiffen weiter zu verbessern und somit Möglichkeiten für die deutsche
Schiffbau- und Zulieferindustrie. Es ist anzustreben, dass bei der Sondersitzung
der IMO im März 2011 und beim Umweltausschuss der IMO im Juli 2011
Beschlüsse gefasst werden können, um einen verlässlichen Rahmen auch für die
deutsche Industrie zu schaffen.
Neben dem Ansatz, den CO2-Ausstoß der Seeschifffahrt anhand marktbasierter
Instrumente zu begrenzen, unterstützt Deutschland auch die IMO-Bemühungen
um die Einführung geeigneter technischer und betrieblicher Maßnahmen. Vor
allem auf technischer Ebene bieten sich Möglichkeiten, die Energieeffizienz
von Seeschiffen weiter zu verbessern. Bei diesen Maßnahmen unterstützt die
Bundesregierung die verbindliche Einführung des Energy Efficiency Design
Indicator (EEDI) sowie die Weiterentwicklung des Energy Efficiency
Operational Indicator (EEOI) und Ship Energy Efficiency Management Plan (SEEMP).
Es wird hier auch auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
Die im Bereich der Luftschadstoffe eingeführten Maßnahmen stellen ebenfalls
geeignete Anreizinstrumente dar, um anspruchsvolle Technologien zu fördern.
Im Vordergrund stehen hierbei Maßnahmen zur Begrenzung der
Schwefelemissionen und dabei die EG-Richtlinie zur Begrenzung des Schwefelgehalts
im Treibstoff (2005/33/EG), die Vorgaben zum Schwefelgehalt im Treibstoff
in MARPOL Annex VI und die Ausweisung von Schwefelemissions-
Überwachungsgebieten.
Vor dem Hintergrund wachsender Anforderungen an die Umweltverträglichkeit
der Seeschiffe im Bereich der Abgase und steigender Treibstoffpreise gewinnen
innovative Antriebstechnologien und die Nutzung alternativer Energien an
Bedeutung. Soweit sie zur Erreichung ihrer Ziele beitragen und sinnvoll sind,
unterstützt die Bundesregierung diese. Im Hinblick auf alternative Antriebe und
Energien wird auch auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.
Im Übrigen wird auch auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/420437. Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, damit die Thematik
alternative Kraftstoffe und innovative Antriebe in der Schifffahrt zu
Schwerpunkten der europäischen Forschungs- und Förderpolitik gemacht
werden?
In Deutschland sind verschiedene Entwicklungen zu dieser Thematik
begonnen worden, die – soweit möglich – durch die Bundesregierung unterstützt
werden. Hierzu zählen Projekte wie „Skysails“, Flettnerrotor (Wind als Antrieb),
Brennstoffzelle (E4ships). Diese Projekt werden soweit möglich sowohl
finanziell, wie auch durch Präsentationen in unterschiedlichen Gremien (z. B.
in der IMO) unterstützt. Zudem beteiligt sich die Bundesregierung an Projekten
im Rahmen der Programme zur Europäischen Territorialen Zusammenarbeit
(INTERREG IVB) z. B. zur Entwicklung eines Logistiknetzes zur Versorgung
der Schifffahrt mit Liquid Natural Gas (LNG) als alternativem Treibstoff.
38. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele Schiffe
unter deutscher Flagge sich am Clean Shipping beteiligen?
Nein.
39. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich die Nachfrage
nach innovativen Produkten durch anspruchsvolle Umweltstandards
fördern lässt?
Die Entwicklung von Umweltstandards dient primär der Verbesserung des
Umwelt- und Gesundheitsschutzes, kann sich jedoch bei entsprechender
Ausgestaltung gleichzeitig positiv auf die Nachfrage nach innovativen Produkten
auswirken.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen.
40. Wie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass deutsche
Umweltstandards europaweit und im internationalen Rahmen Gültigkeit
behalten?
Für den Seeverkehr relevante Regelungen im Bereich des Umweltschutzes
werden in der Regel im Europäischen oder internationalen Kontext festgelegt,
so dass sich im Hinblick auf die zentralen Aufgabenfelder im Bereich
Seeverkehr und Umweltschutz diese Frage nicht stellt. Unabhängig davon wird die
Bundesregierung ihre Positionen im internationalen Bereich unter
Berücksichtigung an den hohen Anforderungen in Deutschland sowie am Stand und
großen Potenzial deutscher Technologien orientieren.
41. Wie beurteilt die Bundesregierung die Etablierung eines international
anwendbaren Umweltindex, der die Umweltverträglichkeit von Schiffen
bewertet?
42. Soll nach Auffassung der Bundesregierung dieser Umweltindex auch für
bestehende Flotten Anwendung finden, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 41 und 42 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung sind keine Bestrebungen zur Entwicklung eines
international anwendbaren Umweltindex zur Bewertung der Umweltverträglichkeit
von Schiffen bekannt. Innerhalb der IMO werden derzeit Indices zur
Beurteilung der Effizienz entwickelt bzw. befinden sich in der Testphase. Dies sind der
Drucksache 17/4204 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesog. Energie-Effizienz-Design-Index (EEDI) und ein Energieeffizienzindex für
in Betrieb befindliche Schiffe (EEOI). Die Bundesregierung begrüßt die
Entwicklung von Indices zur Verbesserung der Energieeffizienz von Schiffen. Aus
Sicht des Klimaschutzes und unter Berücksichtigung der langen Lebensdauer
von Schiffen ist es dabei von Bedeutung, dass sowohl neue als auch bereits
betriebene Schiffe unter mögliche Regelungen fallen.
43. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung von
Zertifizierungsstandards auf EU-Ebene für ein ökologisches und effizientes Clean
Shipping, wie es die Nord-Range-Häfen etabliert haben?
Die Beurteilung solcher Maßnahmen hängt in hohem Maß von ihrer Gestaltung
ab. Lokale Anreizmechanismen (z. B. der von den Häfen Amsterdam,
Rotterdam, Antwerpen, Le Havre, Hamburg und Bremen entwickelte Environmental
Ship Index) können durchaus zu umweltverträglicherem Handeln führen, sie
dürfen aber nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Unabhängig davon
dürfen Regelungen nicht mit anderen bereits existierenden Regelwerken
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ISSN 0722-8333]