[Deutscher Bundestag Drucksache 16/3975
16. Wahlperiode 28. 12. 2006
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
21. Dezember 2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Kai Gehring,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/3749 –
IT-Gipfel der Bundesregierung am 18. Dezember und Programm
Informationsgesellschaft Deutschland 2010 (iD2010)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 18. Dezember 2006 findet der IT-Gipfel der Bundesregierung im Hasso-
Plattner-Institut in Potsdam statt. Der Gipfel soll laut Bundesregierung Arbeits-
und Diskussionsforum für Wirtschaft, Wissenschaft und Politik sein. Die
Qualität des IT-Standorts Deutschland soll im internationalen Wettbewerb
verbessert werden. Die Bundesregierung will mit einer einheitlichen Strategie den
weiteren Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands bei den
Informations- und Kommunikationstechnologien forcieren. Dies hat sie auch in ihrem
im November 2006 vorgelegten Programm „iD2010 Informationsgesellschaft
Deutschland 2010“, in dem die verschiedenen programmatischen Maßnahmen
der Bundesregierung in den Bereichen IKT und Neue Medien
zusammengefasst werden, deutlich gemacht.
Die Bundesregierung war durch das Bundeswirtschaftsministerium am UN-
Weltgipfel Informationsgesellschaft 2003 (WSIS) in Genf und 2005 in Tunis
beteiligt. Sie hat die Schlusserklärungen beider Gipfel mit erarbeitet und
verabschiedet. In Genf und Tunis wurde insbesondere die Absicht erklärt, eine
menschenorientierte, inklusive Informationsgesellschaft aufzubauen, die
Menschenrechte sichert, die Teilhabe aller ermöglicht und sich nicht auf die
Förderung von Informations- und Kommunikationstechnologien als Wirtschafts-
und Wachstumsfaktoren beschränkt. Vielmehr sollen Informations- und
Kommunikationstechnologien als Werkzeuge eingesetzt werden, eine
Informationsgesellschaft aufzubauen, in der alle Zugang zu Informationen und Wissen
haben und damit ihre Möglichkeiten voll ausschöpfen und zur nachhaltigen
Entwicklung beitragen können. Ein weiteres Ergebnis der beiden Gipfel war die
Erklärung, den privaten Sektor und die Zivilgesellschaft in den Aufbau einer
solchen Informationsgesellschaft systematisch mit einzubeziehen und damit
den erfolgreichen Multistakeholderansatz der beiden Gipfel fortzusetzen. Im
Prozess zur Vorbereitung des UN-Weltgipfels Informationsgesellschaft und
zum UN-Internet Governance Forum (IGF) im November 2006 in Athen hat
sich die Bundesregierung für das Multistakeholdermodell eingesetzt und im
Zusammenhang mit dem IGF begrüßt, dass den Vertreterinnen und Vertretern
von Wirtschaft und Zivilgesellschaft eine direkte und vollständig
gleichberechtigte Mitwirkung ermöglicht wird (s. a. Bundestagsdrucksache 16/3231).
Presseberichten und Informationen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie (BMWi) kann entnommen werden, dass beim anstehenden
nationalen IT-Gipfel fast ausschließlich Wirtschaftsunternehmen teilnehmen.
Weder Parlament noch zivilgesellschaftliche Gruppen sind in die
Vorbereitungen zum Gipfel eingebunden oder zum Gipfel selbst eingeladen worden. Der
in Genf und Tunis mit befürwortete Multistakeholderansatz findet auf dem
IT-Gipfel keine Berücksichtigung.
Die Bundesregierung verweist im Programm iD2010 darauf, dass die
Informations- und Kommunikationstechnologien einen Schwerpunkt der neuen,
integrierten Innovationspolitik der Bundesregierung bilden. Eine erfolgreiche
IKT-Politik verbinde Aspekte der Innovations- und Wettbewerbspolitik mit
Elementen der Verwaltungsmodernisierung und gesellschaftlichen Teilhabe zu
einer einheitlichen Strategie.
Der in Genf und Tunis mit befürwortete Multistakeholderansatz findet auch im
Programm iD2010 keine Berücksichtigung.
Auf eine mündliche Frage der Abgeordneten Grietje Bettin vom 8. November
2006, wie der gesellschaftliche Aspekt der Informationsgesellschaft im
Programm iD2010 berücksichtigt würde, antwortete Bundeswirtschaftsminister
Michael Glos, man wolle in allererster Linie die immer stärker nach vorne
drängende neue Technologie in einen vernünftigen Rechtsrahmen stellen, die
Vernetzung fördern und damit vor allen Dingen neue Nutzerkreise und
Arbeitsplätze in der IuK-Technologie erschließen (Plenarprotokoll 16/62, S. 6056 A).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit dem ersten nationalen IT-Gipfel wurde ein gemeinsames Signal von
Bundesregierung, Wirtschaft und Wissenschaft für die Innovations- und
Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gesetzt. Auf dem IT-Gipfel wurde mit
der „Potsdamer Initiative für den IKT-Standort Deutschland“ ein gemeinsames
12-Punkte-Programm verabschiedet und veröffentlicht, das auf der Grundlage
des neuen Aktionsprogramms „Informationsgesellschaft Deutschland 2010“
(kurz iD2010) und der Hightech-Strategie der Bundesregierung neue
Maßnahmen und Leuchtturmprojekte auf ausgewählten Innovations- und
Wachstumsfeldern zusammenfasst. Die Bundesregierung, die Wirtschaft und Wissenschaft
haben sich zur gemeinsamen Umsetzung dieses Handlungsprogramms verpflichtet
und die Fortsetzung des Dialogs zur IKT-Politik auf hochrangiger Ebene unter
der Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vereinbart.
Zur CeBIT 2007 wird die Bundesregierung gemeinsam mit der Wirtschaft
Zwischenbilanz ziehen und das Handlungsprogramm weiter konkretisieren. Die
Bundesregierung wird die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen auf einem
nachfolgenden IT-Gipfel im Herbst 2007 gemeinsam mit Wirtschaft und
Wissenschaft beraten.
1. Wer wird am IT-Gipfel der Bundesregierung am 18. Dezember 2006
teilnehmen, und unter welchem Aspekt wurden die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer eingeladen?
An dem IT-Gipfel am 18. Dezember 2006 haben auf Einladung von
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel führende Vertreterinnen und Vertreter aus Politik,
Industrie und Wissenschaft teilgenommen. Die Einladung erfolgte unter dem
Aspekt, wie die neuen Herausforderungen für den IKT-Standort Deutschland
– insbesondere Globalisierungsdruck auf IKT-Industrie und rasante
Entwicklung der neuen Internettechnologien – gemeinsam besser bewältigt werden
können.
2. Welche Ministerien und welche Akteure und Organisationen außerhalb der
Bundesregierung waren an den Vorbereitungen zum IT-Gipfel beteiligt?
An den Vorbereitungen des IT-Gipfels waren unter der Federführung des
Bundeskanzleramtes die Bundesministerien für Wirtschaft, des Innern, für Bildung
und Forschung, für Gesundheit, für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Justiz und des
Auswärtigen Amtes beteiligt. Darüber hinaus waren beteiligt hochrangige
Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, der Verbände „Bundesverband
Informationswirtschaft Telekommunikation und Neue Medien e. V.“ (BITKOM),
„Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.“ (BDI), „Bundesverband deutscher
Banken e. V.“, „Deutscher Städte- und Gemeindebund“ (DStGB),
„Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.“ (vzbv) und „AOK Bundesverband“ sowie
der IG Metall, Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
3. Ist der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in die
Vorbereitungen zum IT-Gipfel einbezogen worden?
Der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde nicht in die
Vorbereitungen zum IT-Gipfel einbezogen.
4. Mit welcher Begründung wird die Zivilgesellschaft beim nationalen IT-
Gipfel nicht einbezogen, obwohl die Bundesregierung die WSIS-Erklärungen
mit verabschiedet hat, die Einbeziehung der Zivilgesellschaft bei Fragen
der Förderung der Informationsgesellschaft als wichtig erachtet und den
Einbeziehungsprozess im Rahmen von WSIS und des Internet Governance
Forums (IGF) als positiv bewertet hat?
Im Zentrum des nationalen IT-Gipfels stand die Verbesserung der
wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen für Informations- und
Kommunikationstechnologien (IKT) in Deutschland als wesentliche Voraussetzung für die
Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der heimischen IKT-
Branche. Angesichts dieser wirtschafts- und technologiepolitischen
Grundausrichtung standen auf dem IT-Gipfel zivilgesellschaftliche Aspekte nicht im Fokus.
5. Inwieweit wurden Vertreterinnen und Vertreter von KMU in die
Vorbereitungen des IT-Gipfels einbezogen und zum Gipfel selber eingeladen vor
dem Hintergrund, dass die Bundesregierung ihr Programm iD2010 als Teil
der nationalen Umsetzung der Lissabon-Strategie der EU benennt und es
ein Schwerpunkt der Strategie ist, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
zu fördern, wie es auch der deutsche Umsetzungsbericht zur Lissabon-
Strategie vom Herbst 2006 bekräftigt?
An den Vorbereitungen des IT-Gipfels waren Vertreterinnen und Vertreter von
kleinen und mittleren Unternehmen sowohl der Hersteller als auch der
Anwender von Informations- und Kommunikationstechnik beteiligt.
6. Welche Ergebnisse erhofft sich die Bundesregierung vom IT-Gipfel?
Der IT-Gipfel hat sich auf ein gemeinsames 12-Punkte-Programm mit dem Titel
„Potsdamer Initiative für den IKT-Standort Deutschland“ verständigt, das
zukunftsträchtige Wachstumsfelder aufzeigt, auf denen Deutschland bei den
Informations- und Kommunikationstechnologien an die Weltspitze geführt werden
soll.
7. Wie, und an welcher Stelle sollen die Ergebnisse des IT-Gipfels in die
weitere Entwicklung der nationalen Strategie zur Informationsgesellschaft
Deutschland einfließen?
Die Ergebnisse des IT-Gipfels werden in die Umsetzung des neuen
Aktionsprogramms der Bundesregierung „Informationsgesellschaft Deutschland 2010“
(kurz iD2010) einfließen. Auf der CeBIT 2007 wird die Bundesregierung
gemeinsam mit der Wirtschaft und der Wissenschaft eine Zwischenbilanz zu den
ersten Umsetzungsschritten des IT-Gipfels ziehen. Eine Bestandsaufnahme zu
den ersten Ergebnissen soll auf einem Folgegipfel im Herbst 2007
vorgenommen werden.
8. Kann die Bundesregierung erklären, wie und an welcher Stelle sie die
Gipfelerklärungen aus Genf und Tunis sowie die Ergebnisse aus Athen
national umsetzen möchte?
Die Bundesregierung bekennt sich weiterhin nachdrücklich zu den in den WSIS-
Abschlussdokumenten von Genf und Tunis niedergelegten Werten und Zielen
für eine inklusive Informationsgesellschaft. Seit Mitte der 90er-Jahre konnten
auf der Grundlage mehrerer nationaler Aktionspläne in Deutschland bereits
viele der im WSIS-Prozess definierten Ziele erreicht werden. So nimmt
Deutschland hinsichtlich der gesellschaftlichen Breite der Internet-Nutzung im
internationalen Vergleich einen Platz in der Spitzengruppe ein. Die
Bundesregierung wird ihre Bestrebungen zu einer „Informationsgesellschaft für alle“
auch unter Berücksichtigung der im Rahmen des IGF-Prozesses gewonnenen
Erkenntnisse auf der Grundlage des aktuellen nationalen Aktionsplans ID2010
konsequent fortsetzen.
9. Ist von der Bundesregierung in nächster Zukunft ein weiteres Programm
zur Informationsgesellschaft zu erwarten, das die auf den Weltgipfeln
(WSIS) vereinbarten Ziele und Programme auf nationaler Ebene umsetzt
und insbesondere auf die gesellschaftlichen und menschlichen Aspekte
der Informationsgesellschaft eingeht?
Wie soll dabei der Multistakeholderansatz umgesetzt werden?
Mit der offiziellen Einbindung von Wirtschaft und Zivilgesellschaft in den WSIS-
Prozess auf nationaler wie auch internationaler Ebene hatte Deutschland ein
wichtiges Signal gesetzt. Die Bundesregierung prüft derzeit, über welche
innovativen Instrumente die Einbindung aller gesellschaftlichen Gruppen in die
nationale politische Diskussion zur Informationsgesellschaft Deutschland weiter
verbessert werden könnte. Die Bundesregierung sieht jedoch keine
Notwendigkeit und hat nicht die Absicht in nächster Zukunft ein weiteres Programm zur
Informationsgesellschaft zu erarbeiten.
10. Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „menschen-
zentrierte, inklusive und Entwicklungs-orientierte Informationsgesellschaft“,
der in der Prinzipiendeklaration des Weltinformationsgipfels in Genf 2003
festgehalten ist?
Die Bundesregierung misst der Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen auf
dem Weg in die globale Informationsgesellschaft besondere Bedeutung bei.
Zahlreiche Initiativen richten sich gezielt an gesellschaftliche Gruppen mit
besonderen Bedürfnissen wie etwa Frauen und Mädchen, Seniorinnen und
Senioren sowie Mitbürgerinnen und Mitbürger mit eingeschränkter Mobilität. Die
Bundesregierung ist der festen Überzeugung, dass die weitere Ausgestaltung
einer „Informationsgesellschaft für alle“ in Deutschland wie auch weltweit auf
die gestalterische Mitwirkung der Wirtschaft wie auch zivilgesellschaftlicher
Gruppen angewiesen ist.
11. Wird sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie im
Programm iD2010 die Zusammenarbeit auf europäischer und globaler Ebene
für die meisten Fragen der IKT-Politik als elementar anerkennt und damit
den Beschlüssen des WSIS-Gipfels folgt, in die auf dem Internet
Governance Forum in Athen gegründeten „Dynamic Coalitions“ einbringen,
so wie dies Frankreich und Großbritannien bereits tun?
Die Bundesregierung begrüßt, dass als Ergebnis des alle gesellschaftlichen
Gruppen umfassenden Dialogs zur globalen Internet Governance im Rahmen
des Internet Governance Forums der Vereinten Nationen (IGF) sogenannte
Dynamic Coalitions als themenspezifische und internationale
Gesprächsplattformen geschaffen werden. Die Entstehung dieser Koalitionen ist aus Sicht der
Bundesregierung ein sichtbares Ergebnis der von ihr nachdrücklich unterstützen
unmittelbaren und gleichberechtigen Einbindung aller gesellschaftlicher
Gruppen in den IGF-Prozess. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und ggf. in
welcher Form sie sich an den derzeit im Aufbau befindlichen Dynamic Coalitions
beteiligen wird.
12. Wird sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie im
Programm iD2010 ankündigt, offene Standards in Wirtschaft und Verwaltung
weiter fördern zu wollen, auch in die auf dem Internet Governance Forum
in Athen entstandene „Dynamic Coalition“ zu Open Standards
einbringen?
Basis für eine breite Anwendung von IKT in Wirtschaft und Verwaltung sind
offene Standards, die ein Zusammenwirken verschiedener Technologien und
Komponenten in vernetzten Systemen ermöglichen. Die Bundesregierung wird
eng mit der Wirtschaft und den Normungsorganisationen zusammenarbeiten
und diese unterstützen, schneller offene Standards zu etablieren. Dabei wird die
Bundesregierung die Interessen und Belange zivilgesellschaftlicher Gruppen im
gebotenen Umfang berücksichtigen.
13. Plant die Bundesregierung, die im Programm iD2010 angekündigte
umfassende Geodateninfrastruktur für Deutschland für jedermann frei
zugänglich zur Verfügung zu stellen, oder muss für den Zugang mit Kosten
gerechnet werden?
Der von Bund, Ländern und Kommunen in Kooperation mit der
Geoinformationswirtschaft eingeleitete Aufbau der Geodateninfrastruktur Deutschland
(GDI-DE) setzt sich aus den vier Bausteinen „Nationale Geodatenbasis“,
„Geodaten-Dienste“, „Standards“ und „Netzwerke“ zusammen. Im Einklang mit den
Anforderungen aus dem Umweltinformations- oder dem
Informationsfreiheitsgesetz, aber auch im Rahmen der voraussichtlich im Sommer nächsten Jahres
in Kraft tretenden Richtlinie der Europäischen Union zum Aufbau der
Geodateninfrastruktur für Europa (INSPIRE) bekennt sich der Bund bezüglich der
sogenannten Such- und Visualisierungsdienste über Portale auf Bundes-,
Landes- und kommunaler Ebene zu einer diesbezüglichen Kostenfreiheit.
Der Download von Daten zur kommerziellen Weiterverwendung ist hiervon zu
trennen. Soweit hierfür Entgelte verlangt werden, sind die im
Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) geregelten Grundsätze, insbesondere die
Kostenobergrenze, zu beachten.
Entscheidend für die Bundesregierung ist, dass mit der GDI-DE ein
Instrumentarium für nachhaltige politische und administrative Entscheidungsprozesse
sowie ein qualifiziertes Monitoring zur Verfügung gestellt wird.
14. Welche Pläne hat die Bundesregierung für die Einrichtung und den Betrieb
der im Programm iD2010 genannten elektronischen Bürgerportale?
Mit den Bürgerportalen (Arbeitstitel) sollen Bürgerinnen und Bürger,
Wirtschaftsunternehmen und Behörden einen Ort im Netz erhalten, von dem aus sie
einfach, sicher und nicht anonym kommunizieren können. Dabei kommt dem
Schutz der personenbezogenen Daten besondere Bedeutung zu. Bürgerportale
sollen natürlichen und juristischen Personen eine sichere und authentische
Adresse im Internet bieten und zudem dazu dienen, dass sich sowohl natürliche
als auch juristische Personen verlässlich im Internet authentisieren können.
Bürgerportale sollen von zertifizierten privaten oder ggf. auch öffentlichen
Providern bereitgestellt werden. Durch die Zertifizierung werden genau definierte
Sicherheits- und Vertraulichkeitsniveaus im gesamten Bürgerportalverbund
gewährleistet. Die Feinkonzeption der Bürgerportale soll Anfang 2007 beginnen.
15. Ist zukünftig ein stärkeres Engagement der Bundesregierung bei den
Möglichkeiten der E-Partizipation und der E-Democracy zu erwarten, vor dem
Hintergrund, dass sich das E-Government-Programm der
Bundesregierung bislang vor allem als eine Möglichkeit darstellt,
Behördeninformationen online abrufbar zu machen, da die Bundesregierung im Programm
iD2010 unter dem Stichwort „Integration von Bürger und Staat in die
Informationsgesellschaft beschleunigen“ u. a. E-Government weiter fördern
möchte und sich auch eine der Arbeitsgruppen des IT-Gipfels mit dem
Thema E-Government befassen wird?
Deutschland insgesamt ist im Bereich der E-Partizipation fortschrittlich. So sind
z. B. 94 Prozent der Unternehmen ab 10 Beschäftigten und 62 Prozent der
Haushalte im Internet präsent. Damit bekleidet Deutschland im europäischen
Vergleich eine Spitzenposition. Die Bundesverwaltung hat dementsprechend in den
letzten Jahren ihre Online-Angebote stark ausgebaut. Die Angebote und
Beteiligungsmöglichkeiten umfassen allerdings mehr als nur online abrufbare
Behördeninformationen oder Dienstleistungen. Auf den Webseiten vieler
Bundesministerien werden Diskussionsforen angeboten, regelmäßig sind Mitglieder der
Bundesregierung in Chats „zu sprechen“. Um die Nutzung des Internets
dennoch weiter auszubauen, hat die Bundesregierung im Programm iD2010 eine
zielgruppenspezifische Förderung bislang unterrepräsentierter Gruppen
(Jugendliche, Frauen, ältere Menschen und Steigerung der Accessibility für
behinderte Menschen) aufgenommen. Der intensivste Kontakt von Bürgerinnen und
Bürgern mit politischen Entscheidungsträgern findet allerdings nicht auf der
Ebene des Bundes, sondern vielmehr auf Landes- und vor allem auf der
kommunalen Ebene statt. Dennoch wird die Bundesregierung das Thema auch in
Zukunft fördern und plant, im Jahr 2007 die Möglichkeiten für E-Partizipation
im Rahmen eines Forschungsauftrags zu untersuchen.
Darüber hinaus führt die Bundesregierung seit 2002 Forschungsprojekte zur
praktischen Erprobung von Online-Wahlen als Instrument zur Verbesserung der
Bürgerbeteiligung und als attraktive Alternative bzw. Ergänzung zur
Urnenoder Briefwahl durch. Aufbauend auf den Ergebnissen des BMWi-
Verbundvorhabens „Wählen in elektronischen Netzwerken (WIEN)“, mit dem der Nachweis
gelungen ist, dass sichere elektronische Wahlen aus geschützten Wahllokalen
möglich sind, soll mit dem bis 2008 laufenden Forschungsvorhaben
„voteremote“ das Wählen vom Arbeitsplatz und anderen, nicht geschützten Rechnern
erprobt werden. Hauptziel ist die Entwicklung und prototypische Erprobung
einer Wahlplattform für sichere Online-Wahlen von beliebigen
Internetzugängen mit Fokus auf nicht parlamentarische Wahlen (Betriebsrats-, Personalrats-
und Sozialwahlen).
16. Auf welche Weise finden Aspekte des Datenschutzes und des Rechts auf
anonymen Zugang zum Internet und dort angebotenen Diensten
Berücksichtigung in Bezug auf die Ankündigung der Bundesregierung E-
Identity-Konzepte vorlegen und den elektronischen Personalausweis zur
Online-Authentifizierung einführen zu wollen?
Werden dies Themen sein, mit denen sich die Arbeitsgruppe
„verbraucherfreundliche Anwendungen“ auf dem IT-Gipfel befasst?
Wird sich die Bundesregierung an der beim IGF entstandenen Dynamic
Coalition on Privacy beteiligen, die unter anderem das Thema „digitales
Identitätsmanagement“ bearbeiten wird?
Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit werden im Rahmen der
Entwicklung von E-Identity-Konzepten und der Ausgestaltung einer
Authentisierungsfunktion des elektronischen Personalausweises berücksichtigt. Der BfDI
wird bei den Planungen zu den genannten Vorhaben beteiligt.
Die genannten Vorhaben waren nicht Gegenstand der Arbeitsgruppe
„verbraucherfreundliche Anwendungen“ auf dem IT-Gipfel.
Über eine Beteiligung der Bundesregierung an der beim IGF entstandenen
„Dynamic Coalition on Privacy“ ist bisher nicht entschieden worden.
17. Mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung die
digitale Integration von Jugendlichen zu fördern, wofür sie sich in ihrem
Programm iD2010, das auch Gegenstand einer Arbeitsgruppe des IT-
Gipfels sein soll, ausspricht?
Sind außer „Schulen ans Netz“ und „Jugend ans Netz“ weitere Projekte
geplant, die Jugendlichen einen kompetenten Umgang mit Medien
vermitteln helfen?
Gibt es Überlegungen, Lehrerinnen und Lehrer besser in der
Medienkompetenzvermittlung auszubilden?
Mit der Bundesinitiative „Jugend ans Netz“ (Projektlaufzeit 07/2002 bis
06/2006) wurde eine Grundlage für informelle Bildung Jugendlicher im
Internet für den außerschulischen Bereich geschaffen. Sie hatte zum Ziel,
bundesweit junge Menschen unabhängig von ihren sozialen oder
Bildungshintergründen im außerschulischen Bereich zum aktiven Mitgestalten, vernetzten
Denken und Kommunizieren über das Medium Internet anzuregen. Im
Rahmen der Ausstattungsoffensive wurde mit dem Leasingmodell und dem
Angebotspaket „Jugend Computer Club“ eine Möglichkeit für
Jugendeinrichtungen entwickelt und erprobt, sich unabhängig von Investitionsmitteln oder
Förderzuschüssen nachhaltig mit Hard- und Software für die
medienpädagogische Arbeit auszustatten. Das Ausstattungsangebot des hierfür zuständigen
Umsetzungspartners ist auf Dauer angelegt. Die zweite Säule der
Bundesinitiative, das Jugendportal
www.netzcheckers.de, bietet jungen Menschen
Interaktion, Information, Kommunikation und Beratung in vielen thematischen
Lebensbereichen. Die Wissenschaftliche Begleitung durch das
Kompetenzzentrum Informelle Bildung an der Universität Bielefeld hat die bildungs- und
sozialpolitische Debatte um die Förderung sozial benachteiligter Jugendlicher
im Bereich neuer Medien sowohl in der Praxis als auch in der Wissenschaft im
In- und Ausland durch zahlreiche Veröffentlichungen, Träger- und
Praxisberatungen sowie die Internationale Fachtagung „Grenzenlose Cyberwelt“
zukunftsweisend beeinflusst.
In dem am 1. Juli 2006 gestarteten Nachfolgeprojekt „Jugend online“ wird das
Jugendportal
www.netzcheckers.de weiterentwickelt. Das Projekt „Jugend
Online“ soll auf der Basis des Erreichten neue Impulse für das informelle Lernen
im Internet geben und damit die Medienkompetenz junger Menschen stärken
und entwickeln sowie ein kompetentes und aktives Online-Lernen für alle im
Sinne der Chancengleichheit ermöglichen. Die unter dem Stichwort „web 2.0“
diskutierten neuen Nutzungsmöglichkeiten des Internets werden bei der
Weiterentwicklung des Jugendportals eine wesentliche Rolle spielen.
Chancengleichheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderung sind für die
Bundesregierung besondere Anliegen. Im Rahmen des Projekts „barrierefrei
kommunizieren“ erhalten Betroffene, aber auch betreuende Angehörige und
Fachkräfte in der Behindertenhilfe in Printform oder als Datenbank eine
Zusammenstellung und einen Überblick zu behinderungskompensierenden Techniken.
Sie erhalten durch die Darstellung von Hardware und Software einen Leitfaden
und Orientierungshilfe, die dazu beitragen soll, Berührungsängste abzubauen
und die dazu ermuntern, trotz Behinderung die Chancen von PC und Internet
wahrzunehmen.
Mit dem Projekt „Bundesweites Kompetenz- und Referenzzentrum barrierefrei
kommunizieren“ mit den Standorten Bonn und Berlin steht darüber hinaus ein
Informations-, Beratungs-, Schulungs-, Kommunikations- und
Veranstaltungszentrum zur Verfügung. Es richtet seine Angebote bundesweit an Menschen mit
Behinderung, an Verantwortliche in Politik, Wirtschaftsleben und Gesellschaft,
an Multiplikatoren, Multiplikatorinnen, Kostenträger und Einrichtungen, die mit
behinderten Menschen arbeiten. Das Zentrum will dazu beitragen, dass
behinderte Menschen, ihre Angehörigen sowie professionelles Personal die Chancen
von PC und Internet erkennen.
18. Wie soll das von der Bundesregierung angekündigte Ziel, Jugendliche
außerdem vor „schädlichen Medieninhalten“ zu schützen, erreicht werden?
Mit dem Jugendschutzgesetz des Bundes und dem Jugendmedienschutz-
Staatsvertrag der Länder, die gemeinsam am 1. April 2003 in Kraft getreten sind, soll
insbesondere ein verbesserter Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der
Nutzung neuer Medien erreicht werden. Die Evaluation des
Jugendschutzgesetzes und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages, die von den
Jugendministerinnen und Jugendministern der Länder und des Bundes fachlich begleitet wird,
wird im Jahr 2007 abgeschlossen sein. Dann werden Grundlagen für genaue
Befunde zur Wirksamkeit und daraus abzuleitender Konsequenzen vorliegen.
Die Bundesregierung misst dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
schädlichen Medieninhalten jedoch nicht nur auf nationaler Ebene eine hohe
Bedeutung zu. Sie wird sich weiterhin im europäischen und internationalen Bereich
für die Verbesserung des Jugendschutzes in den elektronischen Medien
einsetzen. Die erfolgreichen Bemühungen der Bundesregierung auf diesem Gebiet
haben insbesondere auf der europäischen, aber auch auf der internationalen
Ebene in Vereinbarungen und Dokumenten Niederschlag gefunden.
Das Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität (Convention on
Cybercrime) aus dem Jahre 2001, zu dessen Unterzeichnern Deutschland
gehört, enthält Bestimmungen zur Bekämpfung von Straftaten mit Bezug zu
Kinderpornographie (Artikel 9 des Übereinkommens).
Als Mitglied des Europarates unterstützt Deutschland die gegenwärtige
Novellierung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende
Fernsehen mit eigenen Vorschlägen zu den Jugendschutzvorschriften.
In der Europäischen Union trägt die Bundesregierung die gemeinsamen
Anstrengungen zur Verbesserung des Jugendschutzes aktiv mit: Die
Bundesregierung hat sich dort stets für die Schaffung von Mindeststandards für den
Jugendschutz eingesetzt. Sie hat daher bereits bei der Erarbeitung der geltenden EG-
Fernsehrichtlinie 1989 die Einführung entsprechender Regeln nachdrücklich
unterstützt. Derzeit berät der Rat der Europäischen Union einen Vorschlag der
Kommission zur Änderung dieser Richtlinie. Danach soll der
Anwendungsbereich der EG-Fernsehrichtlinie auf sogenannte nichtlineare Dienste (Video-on-
Demand-Dienste) ausgeweitet werden. Die Mitgliedstaaten sollen auch hier
verpflichtet werden, angemessene Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen zu
ergreifen. Die Bundesregierung begrüßt diesen Vorschlag als einen Beitrag zur
Verbesserung des Jugendschutzes auch im Bereich der sogenannten neuen
Dienste.
Die im Entwurf vorliegende Empfehlung des Europäischen Parlaments und des
Rates der Europäischen Union über den Jugendschutz und den Schutz der
Menschenwürde und über das Recht auf Gegendarstellung ergänzt die bestehende
Empfehlung 98/560/EG und findet wie diese die Unterstützung der
Bundesregierung.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung das EU-Förderprogramm Safer
Internet Plus 2005–2008 der Europäischen Union, mit dem der seit 1999
laufende Internet-Aktionsplan fortgesetzt wird. Die EU stellt bei Safer Internet Plus
45 Mio. Euro für Projekte zur Bekämpfung illegaler und besonders für Kinder
und Jugendliche gefährlicher Inhalte und zur Verbesserung der
Internetsicherheit zur Verfügung.
Nach Ansicht der Bundesregierung ist es vor allem im Bereich der Europäischen
Union gelungen, den Jugendmedienschutz deutlich zu stärken. Auf
internationaler Ebene hält die Bundesregierung eine weitere Verbesserung für
wünschenswert. Eine Annäherung der unterschiedlichen Positionen gestaltet sich jedoch
schwieriger als im europäischen Bereich, da die existierenden kulturellen
Unterschiede auf internationaler Ebene noch stärker ausgeprägt sind.
Über den Schutz vor schädlichen Inhalten hinaus tritt die Bundesregierung dafür
ein, dass für Kinder und Jugendliche insbesondere im Internet zunehmend
vertrauenswürdige Inhalte und Bereiche bereitgestellt werden. Sie wird dazu im
fachlichen Begleitprogramm der deutschen EU-Präsidentschaft ein
Medienseminar durchführen, das Wege zur Sicherung von Vertrauen und Vielfalt in den
digitalen Medien aufzeigen sowie Strukturen zur Förderung vorbildlicher
Initiativen erörtern soll. Fragen kind- und jugendgerechter Inhalte in den
elektronischen Medien sind hierbei ein besonderer Schwerpunkt.
Staatlicher Jugendschutz und gesetzliche Regelungen allein reichen jedoch
nicht aus. Die gesamte Gesellschaft steht in der Verantwortung, Kinder und
Jugendliche vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Um die Öffentlichkeit für
das Thema Kinder und Medien zu sensibilisieren und Eltern sowie
pädagogische Fachkräfte über elektronische Medienangebote und den
kindgerechten Umgang mit ihnen zu informieren, fördert die Bundesregierung u. a. die
Kampagne „SCHAU HIN! Was Deine Kinder machen.“ (
www.schau-hin.info).
Darüber hinaus gibt es auch bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
Medien Informationen und Erziehungstipps (Servicetelefon: 0228-376631 –
www.bundespruefstelle.de).
19. In welcher Weise wird sich die Bundesregierung international gegen Spam
einsetzen, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung im aktuellen
Telemediengesetz die Versendung von Spam, dessen Absender oder
Betreff verschleiert ist, als Bußgeldtatbestand eingeführt hat, und da Spam
zumeist aus dem Ausland kommt, internationale Maßnahmen dringend
geboten sind?
Ist eine Teilnahme der Bundesregierung an der auf dem IGF in Athen als
„Dynamic Coalition“ gegründeten Stop-Spam Alliance geplant?
Angesichts der Tatsache, dass die weit überwiegende Zahl aller Spams aus dem
Ausland stammt, wird die Bundesregierung auch weiterhin die internationale
Zusammenarbeit beim Kampf gegen Spam unterstützen. Die Bundesregierung
beteiligt sich insbesondere an der Zusammenarbeit innerhalb der EU, hier vor
allem im Rahmen des Contact Network of Spam Authorities (CNSA), der
OECD (an deren „Anti-Spam-Werkzeugkasten“ sie aktiv mitgewirkt hat) und
der ITU und fördert die Zusammenarbeit durch bilaterale Abkommen. Die auf
dem IGF in Athen als „Dynamic Coalition“ gegründete Stop-Spam Alliance
stellt nach dem derzeitigen Stand eine Plattform für einen besseren
Informationsfluss internationaler Aktivitäten dar. Informationen zu den laufenden
Aktivitäten werden unter der URL
http://www.stopspamalliance.org/
veröffentlicht. Dies ist zu begrüßen und wird von der Bundesregierung unterstützt.
20. Werden RFID-Technologien und insbesondere der Aspekt des
Datenschutzes und der selbst bestimmten Nutzung im Zusammenhang mit
diesen Technologien Thema einer der Arbeitsgruppen des IT-Gipfels sein, die
sich mit verbraucherfreundlichen Anwendungen befassen soll, vor dem
Hintergrund, dass sich die Bundesregierung im Programm iD2010 für den
verstärkten Einsatz von RFID-Technologien ausspricht?
Wenn nein, auf welche Weise wird sich die Bundesregierung dem Aspekt
des Daten- und Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit RFID
zuwenden?
Aspekte des Daten- und Verbraucherschutzes der RFID-Technologie waren auf
dem IT-Gipfel nicht Gegenstand der Arbeitsgruppe „verbraucherfreundliche
Anwendungen“. Die Bundesregierung misst jedoch Fragen des Daten- und
Verbraucherschutzes bei RFID-Anwendungen eine wichtige Bedeutung zu, um
Akzeptanz und Vertrauen der Verbraucher in diese Technologie zu stärken. So wird
sie im Rahmen einer unter der Federführung des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie zu gründenden RFID-Dialogplattform auch Fragen einer
verbraucherfreundlichen Anwendung von RFID diskutieren. Darüber hinaus ist
vorgesehen, dass im Rahmen einer geplanten Expertenkonferenz „RFID:
Towards the Internet of Things“, die anlässlich der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft am 25. und 26. Juni 2007 in Berlin stattfinden soll, u. a. Fragen des Daten-
und Verbraucherschutzes thematisiert werden. Zudem plant das
Bundesministerium für Bildung und Forschung Maßnahmen zur Sicherstellung und
Verbesserung des Datenschutzes durch den Einsatz neuer Technologien.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass im Hinblick auf das
Datenschutzrecht derzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, da alle bisher bei
der Verwendung von RFID-Chips aufgetretenen Fragen durch das geltende
Bundesdatenschutzgesetz sachgerecht beantwortet werden. Insbesondere ist zu
bedenken, dass das Bundesdatenschutzgesetz bewusst technikneutral gefasst ist,
d. h. auf Technologien aller Art in gleicher Weise Anwendung findet. Diese
Regelungstechnik bietet den Vorteil, dass sie unabhängig von der Art der
eingesetzten Technik ein einheitliches Datenschutzniveau gewährleistet und
Gesetzesänderungen bei technischen Neuerungen regelmäßig entbehrlich bleiben.
Gleichwohl beobachtet die Bundesregierung die Entwicklung von RFID
aufmerksam auch unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes.
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