Offene Fragen zur Ankündigung der Einführung einer Finanzierung von Programmkostenpauschalen im Rahmen von BMBF-geförderten Projekten
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung der Fragesteller
Am 5. Oktober 2010 kündigte die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, an, in der Debatte über die dringend notwendige Erhöhung des BAföG und die Verabschiedung des BAföG-Änderungsgesetzes den Bundesländern dahingehend entgegenkommen zu wollen, dass man im Rahmen der Projektförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Forschungsprojekte an Hochschulen eine Overhead-Finanzierung (auch als Programmkostenpauschale/Projektkostenpauschale bezeichnet) mit einem Gesamtvolumen von 180 Mio. Euro über zwei Jahre einführen wolle.
Die Fraktion der SPD begrüßt ausdrücklich, dass Bundesforschungsministerin Dr. Annette Schavan bereit war, zusätzliche Mittel des Bundes zu nutzen, um die BAföG-Erhöhung endlich gegen die Widerstände der unionregierten Länder durchzusetzen. Gleichzeitig ergeben sich aus der nun geplanten Lösung zahlreiche Fragen.
Fragen und Antworten27
Von welchen finanziellen Belastungen für den Bund geht die Bundesregierung hinsichtlich der langfristigen Kostenentwicklung für die angekündigten Programmkostenpauschalen über die für 2011 (ca. 60 Mio. Euro für 10 Prozent Overhead) und 2012 (ca. 120 Mio. Euro für 20 Prozent Overhead) zugesagten Mittel hinaus bis 2020 aus?
Das BMBF wird ab dem Haushaltsjahr 2011 im Rahmen der direkten Projektförderung an Hochschulen aus seinen Fachprogrammen eine Projektpauschale in Höhe von 10 Prozent der Projektausgaben gewähren. Ab 2012 beträgt die Projektpauschale bei Neubewilligungen 20 Prozent. Die Entwicklung der Kosten für die Projektpauschale wird sich proportional zu der Entwicklung der direkten Projektförderung aus dem Einzelplan 30 an Hochschulen verhalten. Eine Vorhersage der Kosten bis 2020 ist nicht möglich, da Projektfördermittel des Bundes im wettbewerblichen Verfahren vergeben werden und daher der Hochschulanteil nicht im Voraus bestimmt werden kann.
In welchem Umfang soll die Projektförderung des Bundes im Haushalt 2011 aufgestockt werden, um dieses Förderinstrument – bei erfreulicher Gewährung einer zehnprozentigen Programmpauschale für Hochschulen – nominell auf dem gleichen Niveau wie im Entwurf für den Bundeshaushalt 2011 fortführen zu können?
Der Bundeshaushalt wurde bereits vom Deutschen Bundestag beschlossen.
Aus welchem Haushaltstitel sollen die 60 Mio. Euro für 2011 finanziert werden (bitte um Übersichtsdarstellung nach Haushaltstiteln und Höhe der Programmpauschalen)?
Eine Auflistung der Titel des Einzelplan 30, aus denen derzeit im Rahmen der direkten Projektförderung Projekte an Hochschulen gefördert werden, für die die Projektpauschale ab 2011 gezahlt werden wird, ist als Anlage 1 beigefügt. Eine Auflistung der in 2011 aus diesen Titeln zu leistenden Projektpauschale ist derzeit nicht möglich, da Projektfördermittel des Bundes im qualitätsorientierten Wettbewerb vergeben werden und damit der Hochschulanteil der Förderung in den einzelnen Titeln noch nicht bestimmt werden kann.
Ist es aus Sicht des BMBF mittelfristig wünschenswert, dass die prozentual anteilige Finanzierung von Infrastrukturen für Forschungsprojekte im Rahmen der Programmkostenpauschalen auf mehr als 20 Prozent ansteigt?
Eine über 20 Prozent hinausgehende Projektpauschale ist nicht angestrebt.
Inwieweit ist im Sinne einer Gesamtkonzeption vorgesehen, die Programmpauschalen im Bereich des BMBF auch auf weitere Einzelpläne auszuweiten?
Die Zusage des Bundes zur Einführung der Projektpauschale bezieht sich auf Hochschulen als direkte Zuwendungsempfänger aus dem Einzelplan 30.
Wäre es aus Sicht der Bundesregierung denkbar, eine weitere Erhöhung des BAföG (bzw. genauer: des Länderanteils im Rahmen einer weiteren Erhöhung) durch eine Ausweitung der Finanzierung der Programmkostenpauschalen im Rahmen von BMBF-geförderten Projekten querzufinanzieren, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Nein. Es handelt sich nicht um eine „Querfinanzierung“.
Hält die Bundesregierung eine solche Querfinanzierung des Länderanteils durch den Bund grundsätzlich für sinnvoll, und mit welcher Begründung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Inwieweit ist nach Artikel 91b des Grundgesetzes und nach der Föderalismusreform II von den Hochschulen ein Mindesteigenanteil (in der Regel durch die Bereitstellung der Infrastruktur und ggf. etatisiertes Personal) bei der Projektförderung zu erbringen?
Es handelt sich bei dieser Förderung nicht um eine gemeinsame Förderung von Bund und Ländern. Vielmehr ist sie Teil der Projektförderung des Bundes. Diese unterliegt nicht Artikel 91b des Grundgesetzes (GG).
Ist geplant, im Haushalt 2012 einen eigenen Titel für die Kosten in Höhe von 120 Mio. Euro für die Programmkostenpauschalen einzurichten?
Nein, die Projektpauschalen werden unmittelbar aus den entsprechenden Fördertiteln beglichen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Für welche Projekte bzw. Programme des BMBF ist die Einführung der Programmkostenpauschale geplant?
Die Projektpauschale wird für die direkte Projektförderung von Forschungsvorhaben an Hochschulen gewährt.
Welche projektbezogenen Ausgaben (wie z. B. Personalkosten, Investitionen oder beantragte Mittel) können und sollen durch die geplanten Programmpauschalen für Universitäten im Einzelnen in der Projektförderung auf der Grundlage der Bundeshaushaltsordnung abgedeckt bzw. anerkannt werden und die Basis für die Berechnung der jeweiligen Programmpauschalen bilden?
Die Projektpauschale unterstützt die Finanzierung der durch das jeweilige Forschungsprojekt verursachten indirekten Projektausgaben. Für die letztendliche Festsetzung der Höhe der Projektpauschale ist die tatsächliche Höhe der Zuwendung, die sich nach der Prüfung des Verwendungsnachweises ergibt, entscheidend.
Gilt die geplante Programmkostenpauschale auch für Projekte des BMBF an Fachhochschulen oder nur an Universitäten, und wenn Fachhochschulen nicht in Genuss dieser Förderung kommen, warum diese nicht?
Die geplante Projektpauschale gilt auch für durch das BMBF geförderte Forschungsprojekte an Fachhochschulen.
Ist es richtig, dass der Bund über die geplante Programmkostenpauschale faktisch einen Teil der Infrastruktur an Hochschulen in den Ländern finanziert, und plant die Bundesregierung weitere (finanzielle) Angebote an die Länder mit dem Ziel, den Anteil des Bundes an der Finanzierung von Bildungs- und Forschungsinfrastrukturen zu erhöhen?
Die vom BMBF gewährte Projektpauschale unterstützt die Finanzierung der durch das jeweilige Forschungsprojekt verursachten indirekten Projektausgaben. Die Bemessungsgrundlage der 10 Prozent bzw. 20 Prozent ist die Zuwendung des BMBF.
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, dass diese Form der Infrastrukturfinanzierung nicht unter das grundgesetzliche Kooperationsverbot fällt?
Die Projektpauschale wird nicht im Rahmen einer gemeinsamen Förderung von Bund und Ländern, sondern als Teil der Projektförderung des Bundes geleistet.
Ist es richtig, dass das BMBF in Förderanträgen für Hochschulen von diesen im Rahmen der Projektförderung abfordert, dass sie einen mindestens zehnprozentigen Anteil für Infrastrukturkosten und die Grundausstattung beisteuern, und wie verhält sich diese Forderung zur nun geplanten Programmkostenpauschale, die darauf hinauslaufen würde, dass einerseits ein Infrastrukturanteil der Hochschule abgefordert wird, dieser jedoch gleichzeitig zu 10 bzw. 20 Prozent durch den Bund mitfinanziert werden soll?
Eine Beteiligung an der Finanzierung der vorhabenbezogenen Grundausstattung ist auch zukünftig durch die Länder sicherzustellen. Die Hochschulen müssen diese Beteiligung weiterhin in den Förderanträgen bestätigen.
Ist es richtig, dass eine pauschale Gewährung einer Programmkostenpauschale aufgrund der unterschiedlichen Stärke der Universitäten im Bereich der Projektförderung des Bundes automatisch dazu führen wird, dass die geplanten 180 Mio. Euro (in 2010 und 2011) nicht entsprechend der Mehrkosten im Bereich BAföG auf die Länder verteilt werden können, und falls nein, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kompensation für die BAföG-Erhöhung in entsprechender Höhe (und also der Mehrkosten im Bereich BAföG für die jeweiligen Bundesländer) auf die Bundesländer im Rahmen der Programmkostenpauschale verteilt werden?
Die Projektpauschale ist keine Kompensationsleistung.
Welche Hochschulen erhalten Projektfördermittel des Bundes in welcher Höhe (bitte um Darstellung nach Hochschule sowie nach Bundesland)?
Im Rahmen der BMBF-Projektförderung sind in 2009 Zuwendungen auf Ausgabenbasis mit Relevanz für die künftige Projektpauschale an etwa 260 Hochschulen bzw. Hochschulinstituten mit einer Gesamthöhe von über 723 Mio. Euro geflossen. Die Zuwendungen nach Hochschule und Bundesland sind in der Anlage 2 dargestellt.
Verfügt die Bundesregierung über eine Übersicht, in welchen Bereichen bisher die Länder Infrastruktur- und Grundausstattungsangebote für einzelne Forschungsprojekte finanzieren, und wie soll – sofern diese Übersichten auf Seiten des Bundes nicht bekannt sind – sichergestellt werden, dass die Finanzierung der Programmkostenpauschalen durch den Bund konkret den Forschungsprojekten und nicht der allgemeinen Infrastruktur an Hochschulen zugute kommen wird?
Die Projektpauschale unterstützt die Finanzierung der durch das jeweilige Forschungsprojekt verursachten indirekten Projektausgaben. Die Hochschulen müssen im Verwendungsnachweis eine Erklärung über die zweckentsprechende Verwendung der Projektpauschale abgeben.
Inwieweit ist vorgesehen, auch gemeinnützige Forschungseinrichtungen und Ressortforschungseinrichtungen Programmpauschalen zu gewähren?
Die Projektpauschale gilt nicht für sonstige staatlich institutionell geförderte oder vergleichbar grundfinanzierte Einrichtungen.
Inwieweit sollen bei Verbundvorhaben von Hochschulen mit außeruniversitären Forschungsinstituten und/oder Unternehmen anteilig die Programmpauschalen an die Universitäten gewährt werden?
Bei Verbundprojekten des BMBF erhält jeder am Verbund beteiligte Zuwendungsempfänger einen gesonderten Zuwendungsbescheid. Nimmt eine Hochschule als Zuwendungsempfänger an einem Verbundprojekt teil, dann erhält die Hochschule eine Projektpauschale, sofern die Finanzierung aus einem entsprechenden Fachtitel des BMBF erfolgt.
Wie soll eine Benachteiligung von Nicht-Hochschul-Projekten z. B. in der unternehmensgetriebenen Forschung von kleinen und mittleren Unternehmen durch die Projektpauschalen vermieden werden?
Mit der Einführung der Projektpauschale ist keine Benachteiligung der kleinen und mittleren Unternehmen verbunden, da diese in der Regel auf Kostenbasis gefördert werden (im Gegensatz zu Hochschulen, die in der Regel auf Ausgabenbasis abrechnen) und hier projektbedingte Gemeinkosten geltend machen können.
Welche Folgen haben die Programmpauschalen für Einzelprogramme wie z. B. den Spitzencluster–Wettbewerb, bei denen die Förderquote – z. B. in Summe 50 Prozent der Gesamtausgaben – gedeckelt ist? Welche Folgen haben die geplanten Programmpauschalen für Hochschulen in diesem Bereich für die Gesamtfinanzierungsstruktur und die nicht hochschulischen Partner?
Mit der Einführung der Projektpauschale sollen grundsätzlich keine Auswirkungen auf mögliche Förderquoten oder sonstige Obergrenzen verbunden sein Die Projektpauschale hat keinen Einfluss auf die Gesamtfinanzierungsstruktur eines Verbundprojektes oder die nicht hochschulischen Partner. Bei einzelnen Programmen – z. B. Spitzencluster-Wettbewerb – wird die technische Umsetzung noch geregelt.
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Länder die vollen 160 Mio. Euro für zwei Jahre zugunsten des Ausbaus des BAföG umschichten werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
Welche Maßnahmen plant der Bund, wenn Länder unter Verweis auf die gefundene Regelung mit dem Bund stärker ihre Mittel für die Hochschulen kürzen, als es nach dem Kompensationsangebot über die Programmkostenpauschalen entsprechend angemessen wäre?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
Besteht nach Auffassung der Bundesregierung die Gefahr, dass besonders forschungsstarke Universitäten durch die Neuregelung zusätzliche Finanzmittel erwarten können, während Hochschulen, die keine oder nur wenige Projektfördermittel des Bundes erhalten, durch die Neuregelung weniger Geld zur Verfügung haben werden, und wie gedenkt die Bundesregierung dies zu verhindern, bzw. wenn nein, warum nicht?
Jede Hochschule hat die Möglichkeit, sich beim BMBF um ein Forschungsprojekt zu bewerben und ab 2011 zusätzliche Mittel zu erhalten.
Hat das BMBF im Vorfeld der Sitzung des Vermittlungsausschusses zum BAföG-Gesetz den Plan zur Einführung einer Programmkostenpauschale für BMBF-geförderte Projekte durchgerechnet, und welche Auswirkungen haben sich nach diesen Berechnungen für die einzelnen Bundesländer ergeben?
Ja, auf der Grundlage eines Haushaltsjahrs wurde im Vorfeld der genannten Sitzungen eine hypothetische Abschätzung vorgenommen, wie sich bezogen auf Basis des Haushaltsjahrs 2009 rein rechnerisch die Einführung einer Projektpauschale für BMBF-geförderte Projekte ausgewirkt hätte. Diese Abschätzung ist beigefügt. Über die tatsächliche Vergabe der Projektförderung des BMBF wird grundsätzlich in qualitätsorientierten und wettbewerblichen Auswahlprozessen entschieden.
Inwieweit schließen bestehende EU-Notifizierungen für einige BMBF-Projektförderbereiche eine Programmpauschale explizit aus? Welche sind dies ggf., und welche Folgen hat dies ggf. für diese Förderbereiche und etwaige Programmpauschalen?
Bestehende EU-Notifizierungen schließen eine Gewährung der Projektpauschale grundsätzlich nicht aus; laufende Förderprogramme müssen nicht erneut notifiziert werden, wenn insb. keine Erhöhung der Ausgangsmittel um mehr als 20 Prozent und auch keine Herabsetzung der Beihilfeintensität für Unternehmen erfolgt.