Deutscher Bundestag Drucksache 20/12104
20. Wahlperiode 27.06.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Gerrit Huy,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/11832 –
Verwendung von EU-Mitteln für sozialpolitische Maßnahmen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 21. Juli 2020 beschloss der Rat der Europäischen Union ein
Konjunkturpaket, den Wiederaufbaufonds, um die wirtschaftlichen und sozialen
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in den Mitgliedstaaten einzudämmen und zu
mildern (commission.europa.eu/strategy-and-policy/recovery-plan-europ
e_de). Flankiert wird der Fonds vom europäischen Aufbauplan „Next
Generation EU“ (NGEU).
Finanzierungsgrundlage sind der Mehrjährige Finanzrahmen der EU (MFR
2021–2027) von über 1 Bill. Euro und das temporäre Aufbauinstrument „Next
Generation EU“ (NGEU), das die Kommission ermächtigt, an den
Kapitalmärkten im Namen der Union Mittel bis zu 750 Mrd. Euro zu Preisen von
2018 aufzunehmen. Die Mitgliedstaaten haften über ihre künftigen Beiträge
zum Haushalt der Europäischen Union gemeinschaftlich für die Schulden des
Fonds.
Die Auszahlungsmöglichkeiten gliederten sich in rund 360 Mrd. Euro als
Kredite sowie in rund 390 Mrd. Euro als nicht rückzahlbare Zuschüsse (
www.foc
us.de/finanzen/altersvorsorge/rente/hilfsprogramm-deutschland-finanziert-die-
hohen-renten-in-eu-laendern_id_13119663.html).
Italien erhielt bislang aus dem Wiederaufbaufonds 71,8 Mrd. Euro als nicht
rückzahlbare Zuschüsse (
www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/italien-eu-co
rona-hilfe-wiederaufbau-fonds-meloni-100.html), Spanien etwa 77,1 Mrd.
Euro (
www.gtai.de/de/trade/spanien/specials/eu-foerderung-in-spanien-67
0102) und Frankreich 39,4 Mrd. Euro (
www.gtai.de/de/trade/frankreich/specia
ls/eu-foerderung-in-frankreich-676204). Deutschland kann nach dem EU-
Verteilungsschlüssel bis zu 28 Mrd. Euro beantragen (germany.representation.
ec.europa.eu/news/verteilungsschlussel-fur-corona-wiederaufbaufonds-mehr-g
eld-fur-deutschland-2022-06-30_de).
Die Bundesregierung stellte den ersten Antrag auf Erhalt der Mittel erst Ende
2023 im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur
Nichtigkeit des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 (
www.faz.net/aktue
ll/wirtschaft/eu-wiederaufbaufonds-warum-beantragt-deutschland-die-mittel-s
o-zoegerlich-19340958.html). Die Mittel müssen nach der bisherigen
europäischen Planung bis Mitte 2026 ausgegeben werden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 27. Juni 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Während Deutschland nach Berechnungen des Bundesrechnungshofs in den
Fonds voraussichtlich 65 Mrd. Euro mehr einzahlen wird, als es selbst
Zuschüsse bekommt (
www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Statements/DE/
2021/wiederaufbaufonds.html), ihm zustehende Mittel erst spät beantragt,
aber zur Sicherung der Rentenzahlungen eine aktiengestützte Säule zur
Absicherung des jetzigen Rentenniveaus „auf Pump einführt“ (
www.zdf.de/nachric
hten/politik/deutschland/aktienrente-rente-konzept-ampel-gesetz-100.html),
warnen Experten davor, dass andere EU-Mitgliedstaaten, wie insbesondere
Italien, ihre Rentenkassen mit den Zuschüssen aus dem Wiederaufbaufonds
der EU finanzieren. Mit diesen Milliarden, so der Vorwurf von Experten,
können die Länder ihre üppigen Staatsausgaben, insbesondere im
sozialpolitischen Bereich, finanzieren (
www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/hilfsp
rogramm-deutschland-finanziert-die-hohen-renten-in-eu-laendern_id_1311966
3.html). Der bei der EU zur Beantragung der Fördermittel eingereichte
Aufbau- und Resilienzplan Italiens berücksichtigt ausdrücklich die Verbesserung
der Fähigkeit, auf die „zunehmenden Bedürfnisse im Zusammenhang mit
Demografie zu reagieren“ (eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?ur
i=CELEX:52021PC0344, Ziff. 11).
Zwar legt der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AVEU, Kapitel
Sozialpolitik, Artikel 153, dejure.org/gesetze/AEUV/153.html) die Nachrangigkeit der
EU-Sozialpolitik ausdrücklich fest. Allerdings entfalten die allgemeinen Ziele
und Vorgaben – so festgehalten im Protokoll über Sozialpolitik (1992) und
später dann im Vertrag von Amsterdam (1997) und in der Sozialagenda (2000)
− eine nicht zu unterschätzende Wirkung auf die Entwicklung der jeweiligen
nationalen Sozialpolitiken.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In der Vorbemerkung der Fragesteller wird sich auf das temporäre
Aufbauinstrument der Europäischen Union NextGenerationEU bezogen und hier vor
allem auf die darin enthaltene Aufbau- und Resilienzfaziltität, die in Preisen von
2022 laut Europäischer Kommission rund 650 Mrd. Euro umfasst. Aufgrund
dessen beziehen sich die Antworten ausschließlich auf EU-Mittel aus der
Aufbau- und Resilienzfazilität.
1. Wie viele EU-Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Bezug
zu sozialpolitischen Maßnahmen seit 2020 in welche Mitgliedstaaten
geflossen?
3. Welche EU-Mittel mit sozialpolitischem Bezug wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung seit 2020 in welcher Höhe als Kredite an die
Mitgliedstaaten ausgezahlt, welche als Zuschüsse?
Die Fragen 1 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Europäische Kommission veröffentlicht im Scoreboard der Aufbau- und
Resilienzfazilität (ARF) Auswertungen zu den Aufbau- und Resilienzplänen
für die einzelnen Mitgliedstaaten. Darin gibt es verschiedene Methoden zur
Berechnung der Maßnahmen mit sozialpolitischem Bezug, allerdings gibt es keine
trennscharfe Darstellung der Maßnahmen mit sozialpolitischem Bezug. Gemäß
Artikel 3 der Verordnung zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität
(2021/241) (im Folgenden: ARF-Verordnung) wurden die Maßnahmen in sechs
thematische Säulen unterteilt. Maßnahmen mit sozialpolitischem Bezug werden
insbesondere in der Säule ‚Sozialer und territorialer Zusammenhalt‘
zusammengefasst. Das ARF-Scoreboard (
https://ec.europa.eu/economy_finance/recov
ery-and-resilience-scoreboard/pillar_overview.html) gibt für jeden
Mitgliedstaat – unterteilt nach Zuschüssen und Krediten – Auskunft auch über die für
diese Säule ausgezahlten Mittel (
https://ec.europa.eu/economy_finance/recover
y-and-resilience-scoreboard/disbursements.html). Daraus ergeben sich die
nachfolgend dargestellten Angaben.
Auszahlungen aus der ARF, Säule ‚Sozialer und territorialer Zusammenhalt‘
pro Mitgliedstaat
Mitgliedstaat Ausgezahlte EU-Mittel Davon Zuschüsse Davon Kredite
Österreich 191,53 Mio. Euro 191,53 Mio. Euro 0
Belgien 201,3 Mio. Euro 190,55 Mio. Euro 10,75 Mio. Euro
Bulgarien 217,78 Mio. Euro 217,78 Mio. Euro 0
Kroatien 634,48 Mio. Euro 511,47 Mio. Euro 123,01 Mio. Euro
Zypern 26,39 Mio. Euro 22,32 Mio. Euro 4,07 Mio. Euro
Tschechien 346,81 Mio. Euro 346,81 Mio. Euro 0
Dänemark 79,39 Mio. Euro 79,39 Mio. Euro 0
Estland 90,68 Mio. Euro 90,68 Mio. Euro 0
Finnland 75,13 Mio. Euro 75,13 Mio. Euro 0
Frankreich 6,5 Mrd. Euro 6,5 Mrd. Euro 0
Deutschland 929,58 Mio. Euro 929,58 Mio. Euro 0
Griechenland 1,22 Mrd. Euro 1,22 Mrd. Euro 0
Ungarn 171,76 Mio. Euro 24,05 Mio. Euro 147,71 Mio. Euro
Irland 0 0 0
Italien 19,55 Mrd. Euro 6,82 Mrd. Euro 12,73 Mrd. Euro
Lettland 206,81 Mio. Euro 206,81 Mio. Euro 0
Litauen 293,49 Mio. Euro 159,27 Mio. Euro 134,22 Mio. Euro
Luxemburg 6,13 Mio. Euro 6,13 Mio. Euro 0
Malta 29,05 Mio. Euro 29,05 Mio. Euro 0
Niederlande 0 0 0
Polen 2,77 Mrd. Euro 580,15 Mio. Euro 2,19 Mrd. Euro
Portugal 1,51 Mrd. Euro 1,31 Mrd. Euro 198,42 Mio. Euro
Rumänien 1,41 Mrd. Euro 815,72 Mio. Euro 597,55 Mio. Euro
Slowakei 429,95 Mio. Euro 429,95 Mio. Euro 0
Slowenien 195,46 Mio. Euro 79,18 Mio. Euro 116,28 Mio. Euro
Spanien 7,78 Mrd. Euro 7,73 Mrd. Euro 52,08 Mio. Euro
Schweden 0 0 0
Quelle: ARF-Scoreboard
2. Wie viele EU-Mittel hat Deutschland seit 2020 mit Bezug zu
sozialpolitischen Maßnahmen erhalten?
Der Deutsche Aufbau- und Resilienzplan (DARP) wurde am 22. Juni 2021
durch den ECOFIN-Rat angenommen (COM(2021) 341 final) und beinhaltet
circa 40 Maßnahmen.
Maßnahmen mit sozialpolitischem Bezug nach der Säule ‚Sozialer und
territorialer Zusammenhalt‘ entsprechen etwa 13,11 Prozent beziehungsweise
929,58 Mio. Euro.
Die Auszahlungen der Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität der EU an
Deutschland erfolgen nach Erfüllung von vorher festgelegten Meilensteinen
und Zielen in fünf Zahlungstranchen, die sich über die Jahre 2023 bis 2026
erstrecken (1. Tranche: 2023 (bereits erfolgt), 2. und 3. Tranche: 2024,
4. Tranche: 2025 und 5. Tranche: 2026). Eine Zuordnung nach einzelnen
Maßnahmen ist nach dem leistungsbasierten Ansatz nicht möglich.
4. Welche EU-Mittel mit sozialpolitischem Bezug wurden an Deutschland
seit 2020 in welcher Höhe als Kredite ausgezahlt, welche als Zuschüsse?
Deutschland hat aus der Aufbau- und Resilienzfazilität keine Kredite in
Anspruch genommen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2
verwiesen.
5. Wie stellt Deutschland das Ziel der EU sicher, dass mit einer
leistungsbasierten Budgetierung mit Bezug zu sozialpolitischen Maßnahmen diese
auch erfolgreich umgesetzt werden (
www.bundesrechnungshof.de/Share
dDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/hauptband-2023/02-volltext.pdf?__
blob=publicationFile&v=4#:~:text=Der%20Wiederaufbaufonds%20ist%
20ein%20Konjunkturpaket,ein%20Gesamtvolumen%20von%20750%2
0Mrd.)?
Nach dem leistungsbasierten Ansatz, der in der Aufbau- und Resilienzfazilität
verankert wurde, müssen die Mitgliedstaaten Aufbau- und Resilienzpläne
erstellen, um Anspruch auf die Mittel aus der Fazilität zu erhalten. Darin wurden
alle Reformen und Investitionen festgelegt, ebenso wie feste Meilensteine und
Ziele zu deren Umsetzung über den Zeitrahmen der Laufzeit der Aufbau- und
Resilienzfazilität bis Ende 2026. Erst nach Nachweis über die
zufriedenstellende Erfüllung der einzelnen Meilensteine und Ziele durch die Europäische
Kommission und Genehmigung im Komitologieverfahren werden die Mittel
tranchenweise – maximal zwei Tranchen pro Jahr – ausgezahlt. Dadurch wird
sichergestellt, dass die Maßnahmen auch erfolgreich umgesetzt werden.
6. Welche sozialpolitischen Projekte wurden in Deutschland durch
beantragte EU-Fördermittel direkt oder indirekt gefördert?
Der DARP enthält folgende Maßnahmen mit sozialpolitischem Bezug:
• 4.1.1 Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ – Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020/21
• 4.1.2 Sozialgarantie 2021
• 4.1.3 Programm „Ausbildungsplätze sichern“
• 4.1.4 Reformprogramm „Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit
pandemiebedingten Lernrückständen“ im Rahmen des „Aktionsprogramms
Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und
2022“
• 4.1.5 Digitale Rentenübersicht.
7. Welche sozialpolitischen Projekte von Mitgliedstaaten wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung durch EU-Fördermittel direkt oder
indirekt gefördert?
11. Welche Projekte mit sozialpolitischem Bezug wurden in den
Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung bereits abgeschlossen,
welche werden weiterhin gefördert?
Die Fragen 7 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Angaben zum Umsetzungsstand der Maßnahmen der Säule „Sozialer und
territorialer Zusammenhalt“ finden sich im ARF-Scoreboard unter dem Link:
https://ec.europa.eu/economy_finance/recovery-and-resilience-scoreboard/socia
l.html.
Eine Auswahl der Maßnahmen auch mit sozialpolitischem Bezug stellt die
Europäische Kommission für alle Mitgliedstaaten unter dem folgenden Link
zur Verfügung:
https://commission.europa.eu/business-economy-euro/economi
c-recovery/recovery-and-resilience-facility_en#map.
Beispielhaft sind hier drei Maßnahmen aufgeführt:
• Österreich: Community Nursing
Ziel von Community Nursing ist es, die Gesundheit aller
Bevölkerungsgruppen in den Lebensbereichen von Gemeinden und Städten zu
verbessern. Dadurch soll insbesondere die Gesundheitskompetenz von älteren
sowie pflegebedürftigen Menschen und ihren An‐ und Zugehörigen gestärkt
werden (
https://cn-oesterreich.at/).
• Portugal: soziale Gebäudesanierung
Ziel der Maßnahme ist die Modernisierung von bestehenden Gebäuden mit
dem Zweck der Vermietung zu günstigen Mieten (
www.cm-viseu.pt/pt/notic
ias/requalificacao-do-bairro-municipal-prossegue-com-casas-destinadas-a-f
amilias-jovens-com-baixos-rendimentos/).
• Italien: Projekt zur Verbesserung der Bedingung für Menschen mit
Behinderungen
Ziel der landesweiten Maßnahme ist die Steigerung der Unabhängigkeit für
rund 5000 Menschen mit Behinderungen insbesondere im Bereich von
Wohngebäuden und bei der IT-Ausstattung (
www.comune.roma.it/web/it/no
tizia.page?contentId=NWS995214).
8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche EU-Mittel,
Kredite und bzw. oder Zuschüsse in welcher Höhe von den
Mitgliedstaaten Italien, Frankreich und Spanien für welche sozialpolitischen
Maßnahmen direkt oder indirekt verwendet wurden, und wenn keine Kenntnisse
vorliegen, warum nicht?
Für eine Übersicht zu den bislang an Italien, Frankreich und Spanien
ausgezahlten Mitteln für Maßnahmen mit sozialpolitischem Bezug siehe Antwort zu
Frage 3.
Eine Übersicht zur Anzahl der Maßnahmen, Meilensteine und Ziele der Säule
„Sozialer und territorialer Zusammenhalt“ findet sich auf dem ARF-Scoreboard
unter folgendem Link:
https://ec.europa.eu/economy_finance/recovery-and-resi
lience-scoreboard/social.html.
Angaben zu den bislang von der Europäischen Kommission als
zufriedenstellend erfüllt bewerteten Meilensteinen und Zielen dieser Säule finden sich auch
für die Länder Italien, Spanien und Frankreich im ARF-Scoreboard unter dem
Link:
https://ec.europa.eu/economy_finance/recovery-and-resilience-scoreboar
d/milestones_and_targets.html.
Eine Auswahl der Maßnahmen auch mit sozialpolitischem Bezug stellt die
Europäische Kommission für alle Mitgliedstaaten unter dem folgenden Link
zur Verfügung:
https://commission.europa.eu/business-economy-euro/economi
c-recovery/recovery-and-resilience-facility_en#map.
9. Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Zuschüsse der EU
von Mitgliedstaaten, insbesondere Italien, Frankreich und Spanien, zur
direkten oder indirekten Unterstützung der jeweiligen
Alterssicherungssysteme verwendet, und wenn keine Kenntnisse vorliegen, warum nicht?
10. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Deutschland „großzügige
Renten in den EU-Ländern“ (
www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rent
e/hilfsprogramm-deutschland-finanziert-die-hohen-renten-in-eu-laender
n_id_13119663.html) direkt oder indirekt finanziert?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Ziel der ARF ist, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der
COVID-19-Krise zu mildern, dabei die Resilienz der Volkswirtschaften der
Mitgliedstaaten zu verbessern und gleichzeitig den digitalen und ökologischen
Wandel voranzutreiben. Der Anwendungsbereich der Aufbau- und
Resilienzfazilität gemäß Artikel 3 der Verordnung bezieht sich auf Maßnahmen im
Bereich:
a) ökologischer Wandel,
b) digitaler Wandel,
c) intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, darunter
wirtschaftlicher Zusammenhalt, Arbeitsplätze, Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit,
Forschung, Entwicklung und Innovation sowie ein gut funktionierender
Binnenmarkt mit starken KMU,
d) sozialer und territorialer Zusammenhalt,
e) Gesundheit und wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz, um
unter anderem die Krisenvorsorge und Krisenreaktionsfähigkeit zu erhöhen,
und
f) Maßnahmen für die nächste Generation, Kinder und Jugendliche, wie zum
Beispiel Bildung und Kompetenzen.
Bei den in die Aufbau- und Resilienzpläne aufgenommenen Maßnahmen mit
Bezug auf Alterssicherungssysteme handelt es sich ausschließlich um
Reformen in diesem Bereich. Eine Finanzierung von Alterssicherungssystemen sieht
der Anwendungsbereich nicht vor.
12. Wie viele EU-Mittel mit sozialpolitischem Bezug standen Deutschland
seit 2020 als Kredite und bzw. oder Zuschüsse zu?
In der ARF-Verordnung sind keine festen Quoten in den einzelnen Aufbau- und
Resilienzplänen für Maßnahmen mit sozialpolitischem Bezug vorgesehen.
Daher gab es im DARP keine gesonderte Budgetierung für Maßnahmen mit
sozialpolitischem Bezug.
13. Welche EU-Kredite und bzw. oder Zuschüsse hat Deutschland mit einem
Bezug zu sozialpolitischen Maßnahmen in welcher Höhe seit 2020
beantragt?
14. Welche EU-Kredite und bzw. oder Zuschüsse hat Deutschland mit einem
Bezug zu sozialpolitischen Maßnahmen in welcher Höhe seit 2020 noch
nicht beantragt, und warum nicht?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Nach dem leistungsbasierten Ansatz, siehe Antwort zu Frage 5, stellen die
Mitgliedstaaten nach Erfüllung von Meilensteinen und Zielen Auszahlungsanträge
auf die einzelnen Tranchen bei der Europäischen Kommission. Diese Tranchen
wurden bei der Genehmigung des DARP festgelegt und setzen sich aus allen
Säulen zusammen. Eine Spezifizierung der Höhe der Mittel pro Tranche nach
einzelnen Maßnahmen ist nach dem leistungsbasierten Ansatz nicht
vorgesehen.
Deutschland nimmt keine Kredite aus der ARF in Anspruch.
15. Beabsichtigt die Bundesregierung die Beantragung weiterer EU-Mittel
mit einem Bezug zur Förderung sozialpolitischer Maßnahmen, wenn ja,
wann, und wofür, und wenn nein, warum nicht?
Die Mittel, die Deutschland maximal aus der Aufbau- und Resilienzfazilität
zustehen, sind bereits im DARP gebunden. Neue Mittel stehen in dem 2026
auslaufenden Instrument nicht zur Verfügung.
16. Umfasst der Deutsche Aufbau- und Resilienzplan (DARP,
www.bundesfi
nanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/
1-allgemeine-ziele-und-kohaerenz.pdf?__blob=publicationFile&v=1)
insbesondere bei den zusätzlichen Maßnahmen auch solche, die zur
Förderung der Alterssicherung im Sinne der Stärkung der sozialen
Sicherheit in Deutschland dienlich sind, wenn ja, welche konkret, und wenn
nein, warum nicht?
Der DARP beinhaltet die Maßnahme „4.1.5 Digitale Rentenübersicht“. Mit
dieser Maßnahme soll eine Digitale Rentenübersicht erstellt werden – ein Portal,
das den Bürgerinnen und Bürgern Informationen über ihre individuelle
Absicherung im Alter aus allen drei Säulen (gesetzliche, betriebliche und private
Altersvorsorge) zur Verfügung stellt.
17. Hat die Bundesregierung geprüft, ob, zum Beispiel im Rahmen des EU-
Förderzieles nachhaltiger sozialer Sicherheit in Europa, Fördermittel zur
Sicherung des deutschen Rentenversicherungssystems, insbesondere im
Hinblick auf die Schaffung eines Aktienfonds, zu beantragen bzw. zu
verwenden sind, wenn ja, inwieweit, und mit welchem Ergebnis, und
wenn nein, warum nicht?
Die finanzielle Sicherung von Rentenversicherungssystemen durch EU-
Fördermittel war 2021 nicht Gegenstand bei der Erstellung des DARP. Eine solche
Prüfung war daher nicht Gegenstand des DARP.
18. Hat sich die Bundesregierung im Rahmen einer bereits erfolgten oder
geplanten Beantragung von EU-Mitteln auf die EU-Leitlinie bezogen, dass
Arbeitnehmer und Selbstständige im Ruhestand das Recht auf ein
Ruhegehalt haben, das ihren Beiträgen entspricht und ein angemessenes
Einkommen sicherstellt, und wenn ja, inwieweit (commission.europa.eu/syst
em/files/2017-11/social-summit-european-pillar-social-rights-booklet_d
e.pdf, S. 20, Ziff. 15 a)?
Die genannte EU-Leitlinie war 2021 nicht Gegenstand bei der Erstellung des
DARP.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333