Aufgrund der Vielfalt der Verwendungsmöglichkeiten von Soldatinnen und Soldaten (Sdt) im Ausland, die nicht unter das ParlBG fallen, ist eine umfassendere Beantwortung im Sinne der Fragestellung nur unter unzumutbarem zeitlichem und personellem Aufwand möglich.
Die Frage nach der Anzahl der betroffenen Personen zwänge dazu, jeden Wechsel auf einem Dienstposten nachzuvollziehen, wobei unterschiedliche Grundlagen der Aufenthalte (bspw. Kommandierung, Versetzung, Dienstreise, Hafenaufenthalt) und Wechsel dazwischen geprüft werden müssten. Im Weiteren wird daher bei Angabe eines personellen Umfangs die Anzahl der betroffenen Dienstposten bzw. die Delegationsgröße etc. genannt, da ein entsprechender Datenbestand nicht existiert.
a) im Rahmen einer UNO-Mission (UNO = United Nations Organization; bitte nach Mission und Jahr sowie dem konkreten Auftrag und der Art der Bewaffnung aufschlüsseln)?
Auf die wöchentlich erscheinende Unterrichtung des Parlaments (UdP) mit konkreten Aussagen zu Einsätzen, einsatzgleichen Verpflichtungen, Missionen, Humanitären Hilfsdiensten und Hilfeleistungen, Dauereinsatzaufgaben, und sonstigen Kräftebindungen wird verwiesen. Hinsichtlich der weiteren verfügbaren Informationen wird auf die Anlage 1* verwiesen.
b) zur Unterstützung der Ausbildung fremder Streitkräfte (bitte nach Jahren, Staaten sowie unter Angabe des konkreten Ausbildungsauftrags und der Art der Bewaffnung aufschlüsseln)?
Auf die wöchentlich erscheinende UdP mit konkreten Aussagen zur Ausbildung fremder Streitkräfte im Rahmen von einsatzgleichen Verpflichtungen, Missionen, Dauereinsatzaufgaben, und sonstigen Kräftebindungen wird verwiesen.
Aufgrund der Vielfalt der Verwendungsmöglichkeiten von Soldatinnen und Soldaten im Ausland zur Unterstützung der Ausbildung fremder Streitkräfte ist eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung auch hier nur eingeschränkt möglich.
Die weitere Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“** ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen.
Bei offener Beantwortung würden Rückschlüsse auf militärische Fähigkeiten und Schwerpunktsetzungen der Bundeswehr, der Partnerländer sowie Stand und Ausrichtung der internationalen Beziehungen ermöglicht. Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 6** wird verwiesen. Für diesen wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
c) im Rahmen der Mitarbeit in der NATO und der EU (bitte nach Jahren, Einsatzort, Aufgaben und Bewaffnung aufschlüsseln)?
In den Jahren 2014 bis 2024 sind in den multinationalen Hauptquartieren der NATO-Streitkräfte Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr auf 656 Dienstposten tätig gewesen. Auf NATO-Kommandostruktur (NKS), und NATO Intelligence, Surveillance and Reconnaissance Force (NISRF) entfielen im Juni 2024 insgesamt 810 Dienstposten. Zusätzlich wurden vier Soldatinnen und Soldaten in weiteren NATO-Strukturen (z. B. NATO Defense College) eingesetzt.
Darüber hinaus existiert kein Aktenbestand, der die Stellenbesetzung a posteriori nachvollziehen lassen könnte.
Auf die Anlage 2* wird verwiesen.
d) im Rahmen der Mitarbeit in den permanenten Strukturen der EU, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und der UNO (bitte jeweils nach Jahren, Einsatzort, Aufgaben und Bewaffnung aufschlüsseln)?
Mit Stand vom Juni 2024 sind im European Military Staff (EUMS), einschließlich der Military Planning & Conduct Capability (MPCC), insgesamt 33 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr tätig. Für einen Überblick über weitere verfügbare wird auf die Anlage 3* verwiesen. Darüber hinaus existiert kein Aktenbestand, der die Stellenbesetzung a posteriori nachvollziehen lassen könnte.
e) für die Unterstützung von Unternehmen bei technischen Vorführungen und auf Rüstungsmessen sowie anderen Messen (bitte unter Angabe der jeweiligen Messe, des Zwecks des Aufenthalts, der Art der Bewaffnung und der jeweiligen Kosten aufschlüsseln)?
Eine zentrale Übersicht zu Messeunterstützungen der Industrie von Soldatinnen und Soldaten wird nicht geführt, da Messeteilnahmen vorrangig der Vertretung und Wahrnehmung deutscher sicherheits- und verteidigungspolitischer Interessen, der Darstellung eigener Fähigkeiten, der Kontaktpflege und dem fachlichen Austausch unter Angehörigen verschiedener Streitkräfte, dem eigenen Erkenntnisgewinn der entsendenden Dienststellen sowie der Aus- und Weiterbildung der deutschen Teilnehmer dienen. Eine Nutzung von An- und Abmarsch für Zwecke der Regenerations- und Einsatzausbildung (z. B. inhaltliche Erfüllung des Jahresausbildungsprogramms für Luftfahrzeugbesatzungen, Rollenausbildung seegehender Einheiten) ist hier regelmäßig vorgesehen.
Eine Verknüpfung mit Interessen deutscher Unternehmen, zu deren Portfolio auch wehrtechnische Produkte gehören, ist lediglich mittelbar durch die Vorstellung deutscher Rüstungsgüter im Ausland gegenüber Fachpublikum und der interessierten Öffentlichkeit gegeben. Diese Maßnahmen unterstützen und flankieren somit Interessen und Bemühungen deutscher Produzenten von Rüstungsgütern bei der Akquise, diese Unterstützung ist jedoch nicht ursächlich für die Entsendung von Personal und die Abstellung von Waffensystemen. Da der Zweck der Auslandsaufenthalte nicht im Wesentlichen die Messeteilnahmen sind, existiert auch kein Datenbestand, der einem solchen Zweck Kosten zuordnen würde.
Hinsichtlich des Überblicks über die verfügbaren Informationen ggf. im Sinne eines gleichzeitigen Aufenthalts bei den abgefragten Veranstaltungen wird auf die Anlage 4* verwiesen.
f) im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Selbstdarstellung der Bundeswehr (bitte unter Nennung der Veranstaltung, des Landes, der Bewaffnung und der angefallenen Kosten aufschlüsseln)?
Aufgrund der Vielfalt der Verwendungsmöglichkeiten von Soldatinnen und Soldaten im Ausland mit Aspekten von Öffentlichkeitsarbeit und Selbstdarstellung ist eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung nicht möglich. Beispielsweise treffen die abgefragten Kriterien auf Auslandsreisen des Militärmusikdienstes zu. Nach einer ersten Prüfung sind für diesen in den Jahren 2014 bis einschließlich 2024 ca. 610 Dienstreisen ins Ausland erfasst. Eine zentrale Übersicht aller Musikeinsätze im Ausland mit den abgefragten Angaben besteht nicht. Es wäre allein im Hinblick auf den Militärmusikdienst, der nur einen Ausschnitt aus möglichen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit abbildet, zu jeder einzelnen Reise der gesamte Aktenbestand im Wesentlichen nicht automatisiert durchzuarbeiten. Die Reisekosten, die überdies nicht zwischen Inlands- und Auslandsreisekosten getrennt verzeichnet werden, wurden bisweilen in dreizehn Bundeswehrdienstleistungszentren bearbeitet. Dort müssten alle Einzelabrechnungen herangezogen werden.
Eine abschließende Erhebung in der angefragten Granularität wäre daher schon für sämtliche Auslandsaufenthalte der Musikkorps in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit auch unter Berücksichtigung einer Fristverlängerung nicht möglich.
g) für Unterstützungseinsätze bei Katastrophenfällen und humanitären Notlagen (bitte nach Jahren, Einsatzort, Bewaffnung und konkretem Auftrag aufschlüsseln)?
Auf Anlage 5* wird verwiesen.