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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Behauptungen des Bundesministers für Landwirtschaft Cem Özdemir, dass Landwirte durch die Bundesregierung überkompensiert seien

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

03.07.2024

Aktualisiert

16.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1188119.06.2024

Behauptungen des Bundesministers für Landwirtschaft Cem Özdemir, dass Landwirte durch die Bundesregierung überkompensiert seien

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat in der Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag am 12. Juni 2024 unter anderem auf die Fragen der Fraktion der CDU/CSU erklärt, dass die Sparbeschlüsse der Bundesregierung in der Landwirtschaft durch die Bundesregierung überkompensiert seien. Wörtlich sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: „[…] Die Gewinnglättung wird jetzt gerade im Parlament debattiert; da sind wir dran. Das allein sind ungefähr – Pi mal Daumen – 90 Mio. Euro – plus all die anderen Maßnahmen. Allein die Kompensation für GLÖZ 8 [GLÖZ = guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand] ist ein Zigfaches dessen – ich kann es Ihnen gerne auf Heller und Cent nachrechnen –, was beim Agrardiesel passiert. Ein Zigfaches dessen!“ (siehe Stenografischer Bericht der 174. Sitzung vom 12. Juni 2024, S. 18: Plenarprotokoll 20/174).

Aus Sicht der Fragesteller sind die Aussagen des Bundesministers nicht nachvollziehbar, ob und wo es zu einer „Zigfachen“ Entlastung kommt, weil die Belastungen durch die Abschaffung des Agrardiesels mit rund 440 Mio. Euro bemessen werden (siehe www.agrarheute.com/politik/oezdemir-landwirte-fuer-agrardiesel-ueberkompensiert-621771).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Sind nach Ansicht der Bundesregierung die Landwirte in Deutschland überkompensiert, und wenn ja, durch welche konkreten politischen Vorhaben bzw. Maßnahmen der Bundesregierung?

2

Wie hoch ist die konkrete „Zigfache“ Entlastung der Landwirte durch die Bundesregierung, die vor dem Hintergrund der Streichung des Agrardiesels stattgefunden haben soll (bitte einzeln nach Maßnahme aufschlüsseln), und welche Berechnungsparameter liegen den einzelnen Entlastungsmaßnahmen konkret zugrunde?

3

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung zutreffend, dass die dauerhafte Aussetzung der landwirtschaftlichen Flächenstilllegung (GLÖZ 8) bis zum Ende der Förderperiode 2027 ein Erfolg der Bundesregierung war, und wenn ja, wann genau hat die Bundesregierung sich dafür in Brüssel eingesetzt?

4

Wie hat sich die Bundesregierung im EU-Agrarrat bei der Abstimmung zur Aussetzung von GLÖZ 8 verhalten, und hat die Bundesregierung dem Vorschlag der EU-Kommission zur Aussetzung von GLÖZ 8 zugestimmt, und wenn nein, warum nicht?

5

Gab es innerhalb des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) oder des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) im Jahr 2024 eine aktuelle interne Prüfung oder Ausarbeitung, ob und wie eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage in der Landwirtschaft eingeführt werden könnte, und wenn ja, was war das Ergebnis, wo ist diese Prüfung oder Ausarbeitung einzusehen, und wenn nein, warum nicht?

6

Hat die Bundesregierung die mehrfach angekündigte Tarifglättung in der Landwirtschaft bereits bei der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt, um wichtige Zeit bei der Einführung zu sparen, wenn ja, wann genau, und wenn nein, warum nicht?

7

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die steuerliche Entlastung der deutschen Landwirtschaft pro Jahr durch die Einführung einer Tarifglättung ein, und welche Berechnungsparameter hat sie dabei ihrer Schätzung zugrunde gelegt?

8

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung zwingende europarechtliche Gründe für die unterjährige Anpassung des Durchschnittsatzes für umsatzsteuerpauschalierende Landwirte im laufenden Jahr 2024, wenn ja, welche, und wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen, dass dies zu einem höheren bürokratischen Aufwand und zu Rechtsunsicherheit führe (www.agrarheute.com/politik/steuerkracher-fuer-landwirte-pauschalierung-sinkt-ohne-entlastung-621469)?

9

Gab oder gibt es seitens der EU-Kommission aktuelle Schreiben oder Aussagen, dass die Bundesregierung die Anpassung des Durchschnittsatzes für umsatzsteuerpauschalierende Landwirte unterjährig noch im Jahr 2024 anzupassen habe?

Berlin, den 18. Juni 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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