Vorbemerkung der Fragesteller
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat in der Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag am 12. Juni 2024 unter anderem auf die Fragen der Fraktion der CDU/CSU erklärt, dass die Sparbeschlüsse der Bundesregierung in der Landwirtschaft durch die Bundesregierung überkompensiert worden seien. Wörtlich sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: „[…] Die Gewinnglättung wird jetzt gerade im Parlament debattiert; da sind wir dran. Das allein sind ungefähr – Pi mal Daumen – 90 Mio. Euro – plus all die anderen Maßnahmen. Allein die Kompensation für GLÖZ 8 [GLÖZ = guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand] ist ein Zigfaches dessen – ich kann es Ihnen gerne auf Heller und Cent nachrechnen –, was beim Agrardiesel passiert. Ein Zigfaches dessen!“ (siehe Stenografischer Bericht der 174. Sitzung vom 12. Juni 2024, S. 18: Plenarprotokoll 20/174).
Aus Sicht der Fragesteller sind die Aussagen des Bundesministers nicht nachvollziehbar, ob und wo es zu einer „Zigfachen“ Entlastung kommt, weil die Belastungen durch die Abschaffung des Agrardiesels mit rund 440 Mio. Euro bemessen werden (siehe www.agrarheute.com/politik/oezdemir-landwirte-fuer-agrardiesel-ueberkompensiert-621771).
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Landwirtschaft zukunftsfest aufzustellen. Denn nur der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen – Klima, Boden, Wasser, Luft und biologische Vielfalt – sichert auf Dauer die Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion und somit für eine ausreichende und gesunde Ernährung. Die Bundesregierung setzt die politischen Rahmenbedingungen, damit die gesamte Landwirtschaft sich in ihrer Vielfalt an den Zielen Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz ausrichten, auskömmliche Einkommen erzielen und Wertschöpfungsimpulse im ländlichen Raum setzen kann.
Aufgrund notwendig gewordener Haushaltseinsparungen hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die Agrardieselvergütung für die Landwirtschaft stufenweise abzuschaffen. Im Jahr 2024 hat die Abschaffung noch keine finanziellen Auswirkungen, da die Erstattung für die im Jahr 2023 verbrauchten Mengen im Jahr 2024 unverändert erfolgt. Im Jahr 2025 betragen die finanziellen Einbußen durch die Abschaffung der Agrardieselbeihilfe ca. 176 Mio. Euro, im Jahr 2026 ca. 308 Mio. Euro und ab dem Jahr 2027 ca. 440 Mio. Euro. Durch die schrittweise Abschaffung der Agrardieselbeihilfe werden die Betriebe außerdem in die Lage versetzt, die finanziellen Belastungen durch betriebliche Anpassungen abzumildern.
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenbündel auf den Weg gebracht, um die Landwirtschaft zu entlasten und sie wettbewerbsfähiger zu machen.
Teil des Agrarpakets der Koalitionsfraktionen ist die Verlängerung der steuerlichen Tarifermäßigung für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft rückwirkend ab dem Jahr 2023 für sechs Jahre. Die Tarifermäßigung kann bei stark schwankenden Gewinnen zu einer Steuerermäßigung führen, indem ertragreiche mit ertragsarmen Wirtschaftsjahren ausgeglichen werden und die nachteilige Wirkung der Progression abgemildert wird. Die Entlastung der Land- und Forstwirtschaft durch die Verlängerung der Tarifermäßigung wird auf insgesamt ca. 300 Mio. Euro geschätzt. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
Bei der EU-Agrarförderung wurde für das Jahr 2024 die Möglichkeit zur Anrechnung bestimmter produktiver Ackerflächen auf den 4 Prozent Mindestanteil vorzuhaltender nichtproduktiver Ackerflächen geschaffen. Die Verpflichtung zu diesem Mindestanteil wird ab dem Jahr 2025 abgeschafft. Dadurch kann laut Berechnungen des Thünen-Instituts auf zusätzlich zwischen 100 000 und 180 000 Hektar bzw. 0,9 bis 1,5 Prozent der Ackerfläche in Deutschland eine landwirtschaftliche Produktion erfolgen. Unter der Annahme einer Getreideproduktion auf o. g. Flächenumfang geht das Thünen-Institut deshalb von einer zusätzlichen Produktionsmenge von 0,6 bis 1 Millionen Tonnen Getreide aus, was ungefähr 1 bis 2 Prozent der deutschen Getreideproduktion entspricht. Durch die o. g. Änderungen bei den Standards zur Erhaltung von Ackerflächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ 8) kann also von einer signifikanten Entlastung in der Landwirtschaft ausgegangen werden.
Durch die Novelle des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes wird die Stellung der Landwirtschaft in der Wertschöpfungskette gestärkt. Indem Landwirtinnen und Landwirte besser gegen unlautere Handelspraktiken geschützt werden, wird ein Beitrag zu dem Ziel, die Einkommenssituation in der Landwirtschaft zu verbessern, geleistet.
Auch lotet die Bundesregierung Instrumente, wie eine verbesserte Marktbeobachtung und Marktanalyse, aus. So hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Arbeiten an einem Milchmarkt-Dashboard begonnen.
Zudem ist der Abbau unnötiger Bürokratie ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Gerade auch in der Land- und Ernährungswirtschaft ist der Bürokratieabbau von besonderer Bedeutung, um Betriebe zu entlasten, Effizienz zu steigern und wertvolle Ressourcen einzusparen. Ein solcher Abbau darf allerdings nicht mit der Absenkung wichtiger Standards in den Bereichen Umwelt, Klimaschutz oder Nahrungsmittelsicherheit einhergehen. Der Bürokratieabbau sorgt ebenfalls für eine Entlastung und Verbesserung der Einkommenssituation der Landwirtinnen und Landwirte.
Ein erster Arbeitsfortschritt wurde Ende Mai 2024 mit der BMEL-Initiative zum Bürokratieabbau erreicht, die unter www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2024/240527-buerokratieabbau.html eingesehen werden kann. Darin sind zahlreiche Maßnahmen für den Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen benannt, die bereits umgesetzt sind oder noch im Jahr 2024 umgesetzt werden sollen. Dazu zählen u. a.:
- Die Gesetze zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes, die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken, die Milchprodukteanpassungsverordnung, die Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für tierische Erzeugnisse sowie die geplante Änderung der Weinüberwachungsverordnung.
- Weitere Bürokratieentlastungen sollen in diesem Jahr mit dem Beitrag des BMEL zur Bürokratieentlastungsverordnung zur vereinfachten Allergen- und Zusatzstoffinformation beim Verkauf loser Ware sowie der Verordnung zur Kennzeichnung von Öko-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen sowie zur Änderung der Öko-Kennzeichnungsverordnung erfolgen.
- Vereinfachungen und Erleichterungen bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union: Die aktuelle GAP ist insbesondere wegen der Anforderungen an die Ausgestaltung der „Grünen Architektur“ im Hinblick auf umweltrelevante Ziele sehr komplex. Zahlreiche Vereinfachungen und Erleichterungen bei der GAP hat die Bundesregierung schon auf den Weg gebracht: Unter anderem wurde die Verordnung zum Verwaltungs- und Kontrollsystem der GAP Mitte Mai 2024 angepasst. Künftig werden z. B. gekoppelte Tierprämien auch für Tiere mit Kennzeichnungsverstößen gewährt, sofern die betreffenden Tiere weiterhin identifizierbar sind.
- Praxisgerechtere Ausgestaltung bei den Direktzahlungen, insbesondere bei den Öko-Regelungen: So wurden Prämien für einige Öko-Regelungen erhöht und die Einstiegsschwellen bei Öko-Regelung 1a (nichtproduktive Fläche) gesenkt, so dass sich für viele Betriebe eine höhere Zahlung realisieren lässt. Weiter wurden beispielsweise exakte Größenvorgaben bei Blühstreifen gestrichen. Die Erleichterungen schaffen für die Landwirtinnen und Landwirte mehr Flexibilität.
- Mit dem Agrarpaket der Koalitionsfraktionen werden weitere Vereinfachungen bei der GAP auf den Weg gebracht.
- Das BMEL bereitet zudem zahlreiche weitere Vereinfachungen vor, z. B. im Bereich der Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten in der Tierhaltung, im Pflanzen- und Weinbau sowie die Digitalisierung des Rinderpasses.
Die verschiedenen Ansätze zeigen, dass ein Abbau unnötiger Bürokratie gerade in der Landwirtschaft komplex und nicht in kurzer Zeit zu erreichen ist. Ziel muss es sein, mit klaren, einfachen, nachvollziehbaren und leicht einzuhaltenden Regelungen die Produktion von sicheren Lebensmitteln und den nachhaltigen Einsatz von Ressourcen zu gewährleisten.
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung begrüßt eine dauerhafte Regelung zu GLÖZ 8, die – neben weiteren Maßnahmen – Bestandteil der Entlastung von Landwirtinnen und Landwirten gemäß der Protokollerklärung der Bundesregierung zum Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (Bundesratsdrucksache 91/24) ist. Über die Aussetzung von GLÖZ 8 hat keine gesonderte Abstimmung im EU-Agrarrat stattgefunden. Änderungen bei den Anforderungen von GLÖZ 8, insbesondere die dauerhafte Abschaffung der Verpflichtung zur Erbringung nichtproduktiver Flächen, waren Teil eines umfassenden Gesetzespaketes.