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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Nationale Umsetzung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie EPBD

(insgesamt 42 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

12.07.2024

Aktualisiert

30.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1202627.06.2024

Nationale Umsetzung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie – EPBD

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Mit dem von der Europäischen Kommission vorgestellten Maßnahmenpaket „Fit for 55“ wird die Umsetzung dieses EU-Klimaziels verfolgt. Ein Bestandteil ist die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) mit dem Ziel, in Europa bis 2050 zu einem emissionsfreien und vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu gelangen. Mit Inkrafttreten der Richtlinie am 28. Mai 2024 müssen nun die umfangreichen und herausfordernden EU-Vorgaben innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Bundesregierung hat bereits in ihrem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (S. 71) explizit darauf hingewiesen, die Vorschläge der Europäischen Kommission im Gebäudesektor zu unterstützen. Jedoch steht bislang eine Positionierung der Bundesregierung, insbesondere des für die EPBD federführenden Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), zur nationalen Umsetzung der Richtlinie aus. Für die betroffenen Eigentümer bleibt damit zum jetzigen Zeitpunkt offen, welche Maßgaben für sie letztlich gelten werden und welche Aufwände auf sie zukommen.

Die Dekarbonisierung des Gebäudesektors ist nach Ansicht der Fragesteller eine Herkulesaufgabe – nicht nur für Deutschland, sondern für alle EU-Mitgliedstaaten. Unter allen Umständen muss deshalb ein erneutes Chaos wie beim Gebäudeenergiegesetz (GEG; sog. Heizungsgesetz) vermieden werden. Denn der Schlüssel für eine erfolgreiche Umsetzung ist die Akzeptanz in der Bevölkerung. Die aktuelle Situation im Gebäudesektor zeigt nach Auffassung der Fragesteller jedoch, dass die Bundesregierung auf dem falschen Weg ist. Das verdeutlicht u. a. die Sanierungsrate von nunmehr 0,69 Prozent (www.geb-info.de/expertenwissen/verband-klagt-ueber-schwache-sanierungsrate).

Daher braucht es jetzt Klarheit, wie die Bundesregierung die EPBD umsetzen möchte. Und die Voraussetzung dafür ist aus Sicht der Fragesteller, dass die Grundsätze der Leistbarkeit und der wirtschaftlichen Vertretbarkeit fortbestehen, Technologieoffenheit sowie technologische Umsetzbarkeit dauerhaft gewährleistet und eine verlässliche Förderkulisse sichergestellt werden, um bezahlbares Bauen und Sanieren zu ermöglichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen42

1

Wie bewertet die Bundesregierung den vorliegenden Beschluss zur EPBD und die damit verbundene Zielsetzung, und wie sieht die konkrete Strategie zur Umsetzung der Vorgaben in nationales Recht aus?

2

Gibt es hierzu bereits konkrete Pläne für einen Sanierungsfahrplan bzw. nationale Gebäuderenovierungspläne (bitte Zeitplan, Maßnahmen sowie nationalen Zielpfad der Einsparung des Primärenergieverbrauchs auflisten), und wenn nein, welche Strategien zur Umsetzung der EPBD werden in den federführenden Bundesministerien derzeit erörtert, und wann werden diese öffentlich vorgestellt?

3

Hat sich die Bundesregierung über die Machbarkeit und die Finanzierung der nationalen Umsetzung der EPBD mit Betroffenen – beispielsweise Ländern, Kommunen, Eigentümervereinigungen oder der Wirtschaft, allen voran der Wohnungs- bzw. Immobilienwirtschaft – ausgetauscht und Lösungen erarbeitet (bitte Zeitpunkt, Bundesministerien, externe Teilnehmer sowie Themen der Gespräche auflisten), und wenn nein, werden bei der zukünftigen Entwicklung von Maßnahmen Betroffene und deren Vorschläge berücksichtigt?

4

Welche Gesetze und Verordnungen müssen aus welchen Gründen im Zuge der Umsetzung in nationales Recht geändert werden, und inwieweit werden damit Verschärfungen bei Sanierungs- und Modernisierungsvorgaben einhergehen (bitte Gesetze, Verordnungen und ggf. Änderungen mit Begründung und Zeitplan auflisten), wird es bei den Gesetzgebungsprozessen im Vergleich zum Heizungsgesetz eine Beteiligung der Öffentlichkeit mit angemessenen Fristen und Verfahren geben?

5

Wie plant die Bundesregierung, die Primärenergie des nationalen Gebäuderenovierungspfades zu bilanzieren, soll diese, wie im GEG für das individuelle Gebäude festgelegt, mit null bilanziert werden, und im Falle einer Abweichung von der jetzigen GEG-Bilanzierung, hat dies Auswirkungen auf die Energieausweise?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung, den nationalen Gebäuderenovierungspfad nach Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern zu differenzieren?

7

Plant die Bundesregierung, Nullemissionsgebäude zum Standard bei Neubauten zu machen (bitte Zeitplan, Schwellenwerte mit Grenzwerten für den Neubau sowie ggf. Ausnahmen von der Pflicht auflisten), beabsichtigt die Bundesregierung, ein einheitliches Effizienzniveau für Nullemissionsgebäude von Neubauten und sanierten Bestandsgebäuden einzuführen oder soll ein abweichendes Niveau für sanierte Bestandsgebäude gelten, und welche Schwellen- bzw. Grenzwerte sollen für sanierte Bestandsgebäude gelten?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung, Kategorien mit Ausnahmen von den Verpflichtungen für Nichtwohngebäude und Wohngebäude festzulegen, wenn ja, welche Gebäude sollen von den Sanierungspflichten ausgenommen werden, und welche Konsequenzen haben die Ausnahmen für den restlichen Gebäudebestand und die gesetzlich vorgegebenen Einsparziele (beispielsweise Erhöhung der Effizienzhausstandards bei der Sanierung), und wird beispielsweise eine Ausnahme für Gebäude im Milieuschutz oder Denkmalschutz vorgesehen, wenn die Sanierungsmaßnahmen zwangsläufig zum Verstoß gegen den Erhaltungsschutzmaßnahmen führen?

9

Von welchen Kosten bei den Betroffenen geht die Bundesregierung bei der Renovierungspflicht bzw. der Einführung von Mindesteffizienzstandards für Nichtwohngebäude aus (bitte nach privaten, kommunalen und anderen öffentlichen Eigentümern aufschlüsseln), waren der Bundesregierung diese Kosten bei ihrer Zustimmung bekannt, und was waren ihre Argumente, der Regelung dennoch zuzustimmen, und wie genau wurden diese Kosten berechnet?

10

Wie möchte die Bundesregierung die Renovierungspflicht bzw. die Einführung von Mindesteffizienzstandards für Nichtwohngebäude ausgestalten (bitte Schwellenwerte und Zeitplan darlegen), werden besonders Betroffene, wie z. B. Kommunen, durch gesonderte Förderprogramme seitens des Bundes unterstützt, und wenn ja, wann, und in welcher Höhe?

11

Plant die Bundesregierung eine Einführung von Mindesteffizienzstandards auch bei Wohngebäuden im Bestand, wenn ja, welche Schwellenwerte sollen hier gelten, und in welchem Zeitraum sollen diese von den Eigentümern umgesetzt werden?

12

Mit welchem Verfahren und anhand welcher Kriterien wird die Bundesregierung die ineffizientesten Wohngebäude ermitteln („worstperforming-buildings“), weil die EPBD hier vorsieht, dass nationale Maßnahmen zur energetischen Sanierung ergriffen werden müssen?

13

Bis wann und in welchem Umfang plant die Bundesregierung, One-Stop-Shops für Energieleistungen von Gebäuden – also technische Unterstützungseinrichtungen – einzurichten, und in welcher Höhe werden hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt?

14

Wird die Bundesregierung die Energieeffizienzausweise gemäß der Richtlinie noch in dieser Legislaturperiode überarbeiten, welche Aufwände werden daran anschließend bei der dafür notwendigen Datenerfassung in welcher Höhe vor Ort für Eigentümer jeweils entstehen, und gibt es ausreichende Kapazitäten an Sachverständigen, die diese Gebäudebewertung durchführen können, wie sollen die Verbrauchs- und Bedarfswerte berücksichtigt werden, wie sieht der Prozess der Überarbeitung der Energieeffizienzausweise aus, und welche Parteien werden dabei konsultiert?

15

Beabsichtigt die Bundesregierung, einen neuen nationalen Gebäuderenovierungspass einzuführen oder die bestehenden individuellen Sanierungsfahrpläne dahin gehend weiterzuentwickeln, soll der Renovierungspass verpflichtend eingeführt werden, und welcher finanzielle und bürokratische Aufwand für Eigentümer entsteht dadurch?

16

Wann, und wie erfolgt der Aufbau der nationalen Datenbank zur Erfassung der Gesamteffizienz von Gebäuden (bitte Kosten, Personalaufwand, Ressortverantwortung sowie Zeitplan auflisten), und wird der Datenabruf über eine bundesweit einheitliche digitale Plattform (im Sinne von Open Data) möglich?

17

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Zielsetzung eingehalten wird, soll hierzu ein Monitoring bzw. eine weitere Datenerfassung durch den Bund eingeführt werden, wenn ja, welches Ressort wird die Federführung übernehmen, werden hierzu Personalkapazitäten aufgebaut, und wie viele Kosten werden für das Monitoring geplant?

18

Welche Rolle wird der Quartiersansatz bei den vorgegebenen nationalen Einsparzielen einnehmen – kann beispielsweise durch den Nachweis auf Quartiersebene der einzelne Nachweis auf Gebäudeebene entfallen, und wird überdies auch der Flottenansatz bei der Sanierung berücksichtigt?

19

Wann, und welche Förderungen wird die Bundesregierung für die Umsetzung von Quartierskonzepten auf den Weg bringen (bitte konkreten Zeitrahmen und Maßnahmen nennen)?

20

Weshalb ist, unter Bezugnahme auf Frage 19, die KfW-Förderung (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) „Energetische Stadtsanierung“ komplett und ohne Aussicht auf Fortführung von der Bundesregierung gestoppt worden (www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunen/F%C3%B6rderprodukte/Energetische-Stadtsanierung-Zuschuss-Kommunen-(432)/)?

21

Inwiefern wird die Sektorkopplung bei der Umsetzung der EPBD-Richtlinien in Deutschland berücksichtigt, welche konkreten Maßnahmen oder Strategien werden dabei angewendet, um die Integration von Strom, Wärme und Mobilität zu fördern, und werden erzeugter PV-Strom (PV = Photovoltaik) und Endenergiebedarf miteinander aufgerechnet werden können?

22

Wird es eine bundesweite Solardachpflicht für den Neubau und den Bestand geben, wenn ja, ab wann soll diese gelten, welche Kriterien (beispielsweise Gebäudetyp, Gebäudegröße) liegen dabei zugrunde, und welche Gebäude werden von einer Pflicht ggf. ausgenommen?

23

Wird die Bundesregierung eine Solardachpflicht – verbunden mit einer Änderung des Gebäudeenergiegesetzes – noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen, und wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen?

24

Sieht die Bundesregierung einen Interessenkonflikt zwischen den eigenen Vorgaben an die Gründachnutzung innerhalb des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) und einer Solardachpflicht, und wenn ja, wie wird mit Interessenkonflikten zwischen der Solardachpflicht und den Gründachpotenzialen umgegangen?

25

Wie soll der verpflichtende Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität im Neubau und insbesondere im Bestand erfolgen (bitte Zeitplan, Maßnahmen, Ausnahmetatbestände und ggf. Förderprogramme auflisten)?

26

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gesamtkosten der Richtlinien-Umsetzung (bitte ggf. in einzelne Bereiche aufschlüsseln)?

27

Erfolgte die Zustimmung Deutschlands zu der Richtlinie auf der Grundlage einer detaillierten Kostenschätzung?

28

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die im Zuge der Umsetzung der Richtlinie entstehenden Investitionskosten für Mieter, Wohnungs- bzw. Hauseigentümer, Wirtschaft und Staat sowie die Anzahl von betroffenen Gebäuden bundesweit, und inwiefern wird sich die nationale Umsetzung auf die Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens auswirken?

29

Wie viele bundeseigene Immobilien sind von den Sanierungs- und Modernisierungsvorgaben betroffen, und welche Kosten fallen dabei für den Bund an?

30

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche regionalen Unterschiede hinsichtlich der Gebäudestruktur vorliegen und ob bestimmte Regionen durch die Umsetzung der EPBD strukturell überdurchschnittlich belastet werden könnten, und wenn diese Daten nicht vorliegen, wird die Bundesregierung hierzu Daten erheben?

31

Wird die Bundesregierung die Sanierungs- und Modernisierungsvorgaben mit neuen auskömmlichen und verlässlichen Förderprogrammen flankieren oder soll die nationale Umsetzung auf Basis bestehender Programme erfolgen?

32

Welche Haushaltsmittel stellt die Bundesregierung für die Umsetzung der Richtlinie zur Verfügung (bitte jährlich und nach Bundesministerium und Programm aufschlüsseln)?

33

Liegen Bundesregierung Datenerhebungen vor, wie lange durchschnittlich die Sanierung eines Gebäudes dauert, das zu den Worst-Performance-Buildings zählt, beabsichtigt die Bundesregierung eine Sanktionierung von Immobilienbesitzern, falls die zeitlichen und technischen Vorgaben nicht eingehalten werden, und wenn ja, welche Sanktionen sind vorgesehen, wird es Nutzungsverbote für Wohn- und Nichtwohngebäude geben, und welche Ausnahmen sollen hierzu eingeführt werden?

34

Plant die Bundesregierung, auch die Sanierung von Gebäuden durchzusetzen, deren Eigentümer sich eine Sanierung bzw. Modernisierung finanziell nicht leisten können, sind in diesem Kontext Ausnahmetatbestände, Verlängerungen von Umsetzungsfristen oder besondere Kreditprogramme und höhere Förderungen geplant, und wenn nein, warum nicht, und sollten die Eigentümer diese Gebäude an den Staat veräußern, werden dafür Mittel im Haushalt vorgesehen?

35

Sieht die Bundesregierung die Gefahr des vermehrten Leerstandes und der Verkäufe von Wohngebäuden, weil Eigentümer dem Sanierungszwang aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht entsprechen können?

36

Beabsichtigt die Bundesregierung, bereits in den vergangenen Jahren getätigte Investitionen in Modernisierung und Sanierung bei den nationalen Einsparzielen rückwirkend zu berücksichtigen?

37

Werden bei bestehenden Dekarbonisierungsplänen von Bestandshaltern diese von der Einzelsanierung von Gebäuden ausgenommen?

38

Wie möchte die Bundesregierung die Sanierungsrate auf das für die Zielsetzung erforderliche Ausmaß steigern (bitte Maßnahmen, Förderprogramme und eingeplante Haushaltsmittel auflisten)?

39

Inwieweit wird sich der Fachkräftemangel auf die nationale Umsetzung der EPBD auswirken, und welche Strategien und Maßnahmen werden ergriffen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und um neue Fachkräfte auszubilden?

40

Soll es seitens der Bundesregierung Initiativen gemeinsam mit dem Handwerk und der Industrie geben, um ausreichende Kapazitäten an Personal, Rohstoffen und Bauprodukten vorzuhalten, und wenn ja, welche Haushaltsmittel werden hierfür, beispielsweise für die Ausbildung und Gewinnung von Fachkräften, zur Verfügung gestellt?

41

Plant die Bundesregierung flankierende Änderungen im Mietrecht hinsichtlich der Möglichkeit zu Mieterhöhungen aufgrund der notwendigen energetischen Modernisierungen?

42

Ist der Bundesregierung bewusst, dass die nationale Umsetzung der EPBD zwingend in dieser Legislaturperiode erfolgen muss, weil im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl im September 2025 und die bestehende Frist zur Einleitung eines Gesetzgebungsprozesses bis Mai 2026 ein angemessener Gesetzgebungsprozess nach Ansicht der Fragesteller für ein derart bedeutsames Gesetzgebungsprojekt erheblich erschwert bis unmöglich gemacht und gleichzeitig erheblichen Druck auf von der Umsetzung Betroffene ausüben würde?

Berlin, den 20. Juni 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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