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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Anstehende Entscheidung der Bundesregierung zum Ausbau bzw. Austausch chinesischer Komponenten im deutschen Mobilfunknetz
(insgesamt 76 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Datum
11.07.2024
Antwortdauer
10 Tage
Aktualisiert
08.10.2024
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1206601.07.2024
Anstehende Entscheidung der Bundesregierung zum Ausbau bzw. Austausch chinesischer Komponenten im deutschen Mobilfunknetz
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/12066
20. Wahlperiode 01.07.2024
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Anstehende Entscheidung der Bundesregierung zum Ausbau bzw. Austausch
chinesischer Komponenten im deutschen Mobilfunknetz
Am Vormittag des Donnerstags, den 23. Mai 2024, haben sich Bundeskanzler
Olaf Scholz, die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser,
der Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing, die
Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock und der Bundesminister für
Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck beraten, um eine Entscheidung
in der Frage zum Ausbau bzw. Austausch von Produkten der chinesischen
Telekommunikationsausrüster Huawei Technologies Co., Ltd. und Zhong Xing
Telecommunication Equipment Company Limited (ZTE) aus den deutschen
Mobilfunknetzen zu treffen. Eine endgültige Entscheidung wurde nach Ansicht der
Fragesteller offenbar nicht getroffen, jedoch ist es das Ziel der
Bundesregierung, eine Lösung noch vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause zu
finden (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/5g-netz-ampel-politiker-wei
chen-von-harter-linie-gegen-huawei-ab/100039273.html). Gemäß Auffassung
der Bundesregierung stehen beide Unternehmen unter der Kontrolle der
Kommunistischen Partei Chinas (Antworten zu den Fragen 2 und 5 auf
Bundestagsdrucksache 20/6271). Durch 5G-Mobilfunknetze sollen künftig auch etwa
Fabriken und Stromnetze gesteuert und das autonome Fahren ermöglicht werden
(www.handelsblatt.com/politik/deutschland/5g-netz-nato-generalsekretaer-stolt
enberg-warnt-deutschland-vor-huawei/29492694.html).
Hintergrund: Im März 2023 forderte die Bundesregierung die drei
Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland – Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica –
auf, alle ihre sicherheitskritischen Komponenten aus China aufzulisten (www.s
piegel.de/politik/deutschland/5g-ausbau-ampel-streit-ueber-mobilfunknetz-chin
a-raus-a-bb9038dc-2025-4d63-a302-fdeb24bb8b76). Das Ergebnis der
Sicherheitsüberprüfung lag etwa Mitte September 2023 vor. Das Bundesministerium
des Innern und für Heimat (BMI) bewertet das Ergebnis dahin gehend, dass
beim Aufbau der 5G-Mobilfunknetze erhebliche strukturelle Abhängigkeiten
von chinesischen Herstellern bestehen, was eine Gefahr für die öffentliche
Sicherheit darstelle (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kritische-infrastr
uktur-ampelpolitiker-draengen-auf-huawei-verbot-fuer-deutsche-bahn/2942001
2.html; www.handelsblatt.com/politik/deutschland/mobilfunkstandard-5g-hart
e-linie-gegen-huawei-berlin-will-zweiten-fall-nord-stream-verhindern/2939721
4.html).
Ein ursprünglicher aus der Bewertung des Ergebnisses der
Sicherheitsüberprüfung resultierender Lösungsvorschlag zum Umgang mit chinesischen 5G-
Mobilfunkkomponenten von Bundesinnenministerin Nancy Faeser aus dem
September 2023 sah einen gestuften Ausbau, bestehend aus zwei Bausteinen,
vor. Zum einen sollen die Mobilfunknetzbetreiber bis zum 1. Januar 2026
zunächst aus ihren Kernnetzen kritische Komponenten aus China entfernen. Zum
anderen sollen die Mobilfunknetzbetreiber den Anteil der verbauten
chinesischen Mobilfunkkomponenten in den Zugangsnetzen bis zum Oktober 2026 auf
25 Prozent senken. In den sicherheitskritischen Regionen wie in Berlin/
Brandenburg und Köln/Bonn, wo besonders viele Bundesministerien und
Bundesbehörden sowie Wirtschaftsunternehmen angesiedelt sind, sollten chinesische
Komponenten komplett verboten werden. Darüber hinaus soll den Herstellern
chinesischer Mobilfunkkomponenten wie Huawei und ZTE auferlegt werden,
dass ihre Basisstationen künftig auch mit der Software anderer Anbieter
gesteuert werden können (www.spiegel.de/politik/deutschland/5g-ausbau-ampel-strei
t-ueber-mobilfunknetz-china-raus-a-bb9038dc-2025-4d63-a302-fdeb24bb8b76;
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/5g-netz-nato-generalsekretaer-stolte
nberg-warnt-deutschland-vor-huawei/29492694.html; www.handelsblatt.com/p
olitik/deutschland/mobilfunkstandard-5g-harte-linie-gegen-huawei-berlin-
willzweiten-fall-nord-stream-verhindern/29397214.html; www.faz.net/aktuell/wirts
chaft/unternehmen/warum-huawei-aus-den-deutschen-mobilfunknetzen-vertrie
ben-wird-19188171.html; www.handelsblatt.com/politik/deutschland/5g-netz-a
mpel-politiker-weichen-von-harter-linie-gegen-huawei-ab/100039273.html).
Für den Fall, dass die Telekommunikationskonzerne mit Blick auf den
angedachten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht kooperieren sollten, würde gemäß
dem Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser auch ein einseitiger
Verwaltungsakt seitens der Bundesregierung in Betracht kommen. Die
Vorgaben für die Netzbetreiber würden dann ohne deren Mitwirkung festgelegt
werden (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/mobilfunkstandard-5g-hart
e-linie-gegen-huawei-berlin-will-zweiten-fall-nord-stream-verhindern/2939721
4.html).
Laut Presseberichten befürworteten neben Bundesinnenministerin Nancy
Faeser auch Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck den skizzierten Vorschlag. Der
Bundesdigitalminister Dr. Volker Wissing lehnte den Vorschlag hingegen ab (www.spiege
l.de/politik/deutschland/5g-ausbau-ampel-streit-ueber-mobilfunknetz-china-rau
s-a-bb9038dc-2025-4d63-a302-fdeb24bb8b76).
Die deutschen Mobilfunknetzbetreiber standen den Plänen ablehnend
gegenüber. Sie warnten vor vorübergehenden Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit
des Mobilfunknetzes und unrealistischen Zeitlinien (www.reuters.com/busines
s/media-telecom/german-interior-ministry-wants-force-5g-operators-slash-hua
wei-use-official-2023-09-19/; www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/war
um-huawei-aus-den-deutschen-mobilfunknetzen-vertrieben-wird-1918817
1.html).
Auch andere Staaten wie die USA, Kanada, Frankreich oder Schweden haben
die chinesischen Hersteller Huawei und ZTE vom Aufbau ihrer 5G-Netze
ausgeschlossen (www.tagesschau.de/ausland/amerika/kanada-huawei-101.html;
www.handelsblatt.com/technik/it-internet/mobilfunk-schweden-schliesst-huaw
ei-und-zte-vom-5g-ausbau-aus/26290668.html).
Der nun von der Presse berichtete und im Raum stehende
Kompromissvorschlag sieht hinsichtlich des Zeitplans vor, dass die Mobilfunknetzbetreiber bis
Anfang 2026 kritische Komponenten aus China aus ihren Kernnetzen
ausbauen. In einem zweiten Schritt soll nun bis zum Jahr 2029 – und nicht wie beim
ersten Vorschlag schon zum Oktober 2026 – die Verbauung von kritischen
Komponenten in den Zugangsnetzen reduziert werden.
Der geänderte Zeitplan kommt offenbar den Mobilfunknetzbetreibern entgegen,
weil sich die bis 2029 verlängerte Frist dem Lebenszyklus der kritischen 5G-
Mobilfunkkomponenten, der im Schnitt zehn Jahre beträgt, annähert (www.han
delsblatt.com/politik/deutschland/5g-netz-ampel-politiker-weichen-von-harter-l
inie-gegen-huawei-ab/100039273.html).
Zu dem prozentualen Anteil, auf den die Verbauung von kritischen
Komponenten chinesischer Hersteller in den 5G-Mobilfunknetzen durch die
Mobilfunknetzbetreiber abgesenkt werden soll, und ob es bedeutsame Regionen geben
soll, in denen der Anteil noch niedriger oder gar bei null liegen soll, wird in den
Berichten über den Kompromissvorschlag zunächst nichts vorgestellt. Dabei
wird ggf. auch nicht vollends präzisiert, welche Regionen, in denen der Anteil
der Verbauung kritischer Komponenten durch chinesische Hersteller in den 5G-
Mobilfunknetzen durch die Mobilfunknetzbetreiber auf 0 Prozent abgesenkt
werden soll, die Bundesregierung fokussiert.
Mit Blick auf das zu 100 Prozent im Besitz des Bundes befindliche
Unternehmen Deutsche Bahn AG werden auch in den dortigen
Kommunikationsinfrastrukturen Komponenten des chinesischen Herstellers Huawei verbaut. Im
Dezember 2022 hat die Deutsche Bahn AG einen Auftrag an die Telekom-Tochter
Business Solutions vergeben, die Router und Verteiler des Unternehmens
Huawei verwendet (www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/digitalisierung-deutsc
he-bahn-setzt-trotz-bedenken-auf-huawei/29030480.html). Mit einem
möglichen Ausbau von Komponenten chinesischer Hersteller droht Projekten der
Bahn eine Zeitverzögerung von bis zu sechs Jahren (www.handelsblatt.com/pol
itik/deutschland/kritische-infrastruktur-ampelpolitiker-draengen-auf-huawei-ve
rbot-fuer-deutsche-bahn/29420012.html).
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat diese Auftragsvergabe und den damit
verbundenen Einbau von kritischen Komponenten bereits öffentlich kritisiert
und darauf hingewiesen, dass die Gefahrenlage seit Langem bekannt sei und
die Unternehmen somit genug Zeit gehabt hätten, sich auf strengere
Anforderungen einzustellen. Ein Ausbau von Komponenten bei gravierenden
Sicherheitsrisiken sei daher notwendig (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bu
ndesinnenministerin-im-interview-faeser-rueffelt-die-telekom-wegen-huawei/2
9337086.html).
Die Anordnung eines Ausbaus von Komponenten chinesischer Hersteller aus
den Kommunikationsinfrastrukturen der Deutschen Bahn AG (DB AG) sieht
der Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing hingegen
kritisch, weil die derzeitige Rechtslage keine derartige Eingriffsmöglichkeit biete.
Denn für Betreiber von nichtöffentlichen Betriebsfunknetzen besteht derzeit
weder eine Zertifizierungspflicht für kritische Komponenten noch eine
Verpflichtung, den Einbau von kritischen Komponenten beim
Bundesinnenministerium anzuzeigen. Entsprechende Vorgaben bestehen ausschließlich für
Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze (www.handelsblatt.com/politik/deut
schland/kritische-infrastruktur-ampelpolitiker-draengen-auf-huawei-verbot-fue
r-deutsche-bahn/29420012.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann plant die Bundesregierung, eine finale Entscheidung hinsichtlich
chinesischer Komponenten im deutschen Mobilfunknetz zu treffen (www.
handelsblatt.com/politik/deutschland/mobilfunk-spitzentreffen-mit-kanzle
r-scholz-zur-5g-sicherheit-endet-ohne-entscheidung/100039273.html;
bitte das Quartal angeben)?
2. Ist die im März 2023 begonnene Untersuchung und Prüfung der Listen
mit sicherheitskritischen Komponenten der Mobilfunknetzbetreiber
bereits abgeschlossen, wenn ja, seit wann, und wenn nein, wann soll die
Untersuchung abgeschlossen sein?
3. Soll die Entscheidung auf Basis des Prüfergebnisses mit Blick auf die
Liste der Komponenten chinesischer Hersteller (https://background.tagesspie
gel.de/digitalisierung/huawei-treffen-ohne-ergebnis) getroffen werden,
und wenn ja, welche Indikatoren sind dabei handlungsleitend mit Blick
auf die Entscheidung?
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von einer Verbindung des
Unternehmens ZTE mit dem chinesischen Militär?
5. Unterliegt das Unternehmen ZTE nach Kenntnis der Bundesregierung
dem chinesischen Gesetz, und wenn ja, wäre die chinesische Firma ZTE
nach Kenntnis der Bundesregierung damit zur Zusammenarbeit mit
chinesischen Geheimdiensten verpflichtet?
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von einer Verbindung des
Unternehmens Huawei mit dem chinesischen Militär?
7. Unterliegt das chinesische Unternehmen Huawei nach Kenntnis der
Bundesregierung dem chinesischen Gesetz, und wenn ja, wäre das chinesische
Unternehmen Huawei nach Kenntnis der Bundesregierung damit zur
Zusammenarbeit mit den chinesischen Geheimdiensten verpflichtet?
8. Hat die Bundesregierung umfassende, ausnahmslose Kenntnis über alle
Sicherheitsvorfälle in Deutschland mit Bezug zu
Telekommunikationsnetzwerken und kritischer Telekommunikationsinfrastruktur, und wenn ja,
sind ihr entsprechende Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit
Komponenten chinesischer Unternehmen bekannt (bitte einzeln auflisten)?
9. Hat die Bundesregierung umfassende, ausnahmslose Kenntnis über alle
Sicherheitsvorfälle in den USA, in Großbritannien, Schweden, Kanada
oder in Frankreich mit Bezug zu Telekommunikationsnetzwerken und
kritischer Telekommunikationsinfrastruktur, und wenn ja, sind ihr
entsprechende Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit Komponenten
chinesischer Unternehmen bekannt (bitte einzeln auflisten)?
10. Sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle in Deutschland, soweit nicht
bereits von Frage 8 umfasst, mit Bezug zum Unternehmen Huawei
bekannt, und wenn ja, welche?
11. Sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle in Europa, soweit nicht
bereits von Frage 9 umfasst, mit Bezug zum Unternehmen Huawei bekannt,
und wenn ja, welche?
12. Sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle in Deutschland, soweit nicht
bereits von Frage 8 umfasst, mit Bezug zum Unternehmen ZTE bekannt,
und wenn ja, welche?
13. Sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle in Europa, soweit nicht
bereits von Frage 9 umfasst, mit Bezug zum Unternehmen ZTE bekannt,
und wenn ja, welche?
14. Hat die Bundesregierung die Abfrage und Überprüfung der bei den
Mobilfunknetzbetreibern eingesetzten Mobilfunkkomponenten chinesischer
Hersteller im Frühjahr 2023 primär aufgrund der Sorge vor technischen
Risiken, beispielsweise Spionagemöglichkeiten oder der
Zugriffsmöglichkeiten aus der Ferne, eingeleitet?
15. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die im Zuge der Abfrage
überprüften Mobilfunkkomponenten einen Fernzugriff aus China oder von
einem anderen Ort der Welt erlauben?
16. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die im Zuge der Abfrage
überprüften Mobilfunkkomponenten per Fernzugriff eine Abschaltung
von Mobilfunknetzen oder wenigsten von Teilen des Mobilfunknetzes aus
China heraus oder von einem anderen Ort der Welt aus erlauben?
17. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die im Zuge der Abfrage
überprüften Mobilfunkkomponenten per Fernzugriff eine Drosselung der
Geschwindigkeiten von Mobilfunknetzen oder wenigstens von Teilen des
Mobilfunknetzes aus China heraus oder von einem anderen Ort der Welt
aus erlauben?
18. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die im Zuge der Abfrage
überprüften Mobilfunkkomponenten per Fernzugriff Spionage aus China
heraus oder von einem anderen Ort der Welt aus erlauben?
19. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die im Zuge der Abfrage
überprüften Mobilfunkkomponenten per Fernzugriff einen Datenabfluss
nach China erlauben?
20. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die chinesischen
Mobilfunkkomponenten im deutschen Mobilfunknetz per Update
umprogrammiert werden?
21. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die chinesischen Hersteller
ihre Mobilfunkkomponenten per Fernzugriff oder über ein eingespieltes
Update abschalten können – analog zu der Fähigkeit des niederländischen
Unternehmens ASML, seine Komponenten aus der Ferne abzuschalten
(„Dabei habe ASML den niederländischen Beamten versichert, dass ihre
Maschinen aus der Ferne abschaltbar seien.“ www.handelsblatt.com/techn
ik/it-internet/warnung-an-china-asml-kann-chipmaschinen-offenbar-aus-d
er-ferne-abschalten/100038938.html)?
22. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung alle im Mobilfunknetz
verbauten Komponenten aus China überprüft (www.swp.de/politik/5g-netz-u
nd-huawei-so-koennten-hacker-und-spione-das-deutsche-mobilfunknetz-a
ngreifen-73824439.html), und wenn ja, durch wen?
23. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung alle von den chinesischen
Herstellern eingespielten Updates durch die deutschen
Mobilfunknetzbetreiber oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) überprüft (www.swp.de/politik/5g-netz-und-huawei-so-koennten-ha
cker-und-spione-das-deutsche-mobilfunknetz-angreifen-73824439.html)?
24. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
20/6921, der zufolge das BMI die „Betreiber von öffentlichen 5G-
Mobilfunknetzen am 6. März 2023 aufgefordert [hat], alle in den
jeweiligen Netzen im Einsatz befindlichen kritischen Komponenten der
Hersteller Huawei und ZTE mitzuteilen und nach einer vorgegebenen Systematik
aufzulisten.“ – haben inzwischen alle Betreiber von öffentlichen 5G-
Mobilfunknetzen dem BMI geantwortet und ihre kritischen Komponenten
der Hersteller Huawei und ZTE mitgeteilt und diese nach der
vorgegebenen Systematik aufgelistet, und wenn nein, welche Betreiber von
öffentlichen 5G-Mobilfunknetzen haben nicht oder nicht vollständig
geantwortet?
25. Wie hoch ist der Anteil an kritischen Komponenten chinesischer
Hersteller in den deutschen Mobilfunknetzen nach Kenntnis der Bundesregierung
(bitte nach 4G- und 5G-Netz separat ausweisen)?
26. Wie hoch ist der Anteil an kritischen Komponenten chinesischer
Hersteller in der Infrastruktur des Digitalfunks der Behörden und Organisationen
mit Sicherheitsaufgaben?
27. Wie viele Digitalfunkendgeräte im Bestand der Bundespolizei, des
Bundeskriminalamts, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), der
Bundeszollverwaltung, der Zivilschutzbehörden des Bundes, des
Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie weiterer mit Sicherheits- und
Vollzugsaufgaben beauftragter Behörden und Dienststellen des Bundes stammen
von Sepura oder anderen Herstellern, die Verbindungen zu chinesischen
Unternehmen haben (bitte nach Behörde aufschlüsseln)?
28. Kann die Bundesregierung den im folgenden Presseartikel genannten
Anteil an chinesischen Komponenten im deutschen Mobilfunknetz
bestätigen: „Andere Länder in Europa haben längst gehandelt und chinesische
Komponenten komplett aus ihren Netzen verbannt. Darunter: Estland,
Lettland, Litauen, Norwegen, Schweden, Dänemark, Tschechien, die
Slowakei und Luxemburg. Frankreich hat den Anteil von 26 auf 17 Prozent
gesenkt. In Deutschland aber ist der Anteil chinesischer Technik in den
Mobilfunknetzen gestiegen: Von 57 auf 59 Prozent.“ (www.zdf.de/nachric
hten/politik/mobilfunknetz-ausbau-technik-china-sicherheitsrisiko-10
0.html)?
29. Wie viel Prozent der in Deutschland ansässigen Unternehmen sind von
Mobilfunknetzen mit verbauten Komponenten chinesischer Hersteller
abhängig?
30. Wann haben sich das Bundesinnenministerium und sein Geschäftsbereich
erstmals mit den einschlägigen Unternehmen, insbesondere mit den
Telekommunikationsanbietern und der Deutschen Bahn AG, über die
Sicherheitsrisiken beim Einbau der genannten Komponenten ausgetauscht?
31. War die Frage von (Teil-)Verboten von Komponenten chinesischer
Hersteller in deutschen Mobilfunknetzen ein Gesprächsthema in Gesprächen
mit dem chinesischen Präsidenten oder anderen chinesischen Offiziellen
beim offiziellen Besuch des Bundeskanzlers Olaf Scholz in China vom
14. April 2024 bis zum 16. April 2024 (www.bundesregierung.de/breg-de/
aktuelles/scholz-reise-nach-china-2269462)?
a) Wenn ja, hat die chinesische Seite Gegenreaktionen im Falle eines
(Teil-)Verbots angekündigt?
b) Wenn ja, wer war an den Gesprächen auf deutscher und chinesischer
Seite beteiligt?
c) Wenn nein, warum nicht, und ist dies zukünftig geplant?
32. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage kann die Bundesregierung eine
Entscheidung zu der Frage des Ausbaus von kritischen Komponenten
chinesischer Hersteller aus den deutschen 5G-Mobilfunknetzen treffen, und ist
ggf. die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage geplant?
33. Plant die Bundesregierung ein komplettes Verbot von
Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller in den sicherheitskritischen Regionen
Berlin/Brandenburg und Köln/Bonn?
34. Plant die Bundesregierung, analog zum kompletten Verbot von
Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller ein komplettes Verbot von
Mobilfunkkomponenten auch in anderen Regionen Deutschlands
vorzuschlagen?
a) Wenn ja, in welchen Regionen, und warum (bitte auflisten)?
b) Wenn nein, warum nicht?
35. Plant die Bundesregierung, ein komplettes Verbot von
Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller in einem bestimmten Umkreis um
Liegenschaften, Einrichtungen und Geländeflächen der Bundeswehr oder der
Nachrichtendienste vorzuschlagen, und wenn nein, warum nicht?
36. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass keine Beeinträchtigung der
Handlungsfähigkeit der genannten Behörden zu befürchten ist, wenn in
diesen Regionen nach wie vor voraussichtlich
Kommunikationskomponenten chinesischer Hersteller in den kritischen Infrastrukturen, wie
beispielsweise Energie- und Verkehrsnetze, verbaut sein werden?
37. Welche Behörde wäre für die Überwachung der Einhaltung eines von der
Bundesregierung vorgegebenen Pfads zum Ausbau bzw. Austausch von
kritischen Komponenten chinesischer Hersteller aus den deutschen 5G-
Mobilfunknetzen zuständig?
38. Mit welchen Instrumenten und Sanktionsmöglichkeiten könnte diese
zuständige Behörde die Einhaltung eines von der Bundesregierung
vorgegebenen Pfads zum Ausbau bzw. Austausch von kritischen Komponenten
chinesischer Hersteller aus den deutschen Mobilfunknetzen überwachen?
39. Sollen die Telekommunikationsunternehmen nach Vorstellung der
Bundesregierung im Rahmen des von der Bundesregierung avisierten
Kompromissvorschlags zum Ausbau von kritischen Komponenten aus den 5G-
Mobilfunknetzen in einen öffentlich-rechtlichen Vertrag einwilligen?
a) Wenn ja, haben die Telekommunikationsunternehmen diesbezüglich
noch Verhandlungsspielraum mit Blick auf die Details, wie etwa
Zeitlinien oder prozentuale Verbauungsanteile, der in der von der
Bundesregierung präsentierten Entscheidung zum Ausbau von kritischen
Komponenten chinesischer Hersteller aus den 5G-Mobilfunknetzen?
b) Wenn ja, bis wann soll dieser Vertrag unterzeichnet werden?
c) Wenn ja, soll gemäß der präsentierten Entscheidung zu der Frage des
Ausbaus von kritischen Komponenten chinesischer Hersteller aus dem
deutschen 5G-Mobilfunknetz im Falle der Verweigerung der
betroffenen Telekommunikationsunternehmen in Deutschland gegenüber der
Einwilligung in einen derartigen öffentlich-rechtlichen Vertrag ein
einseitiger Verwaltungsakt seitens der Bundesregierung erlassen werden,
der die Vorgaben für die Netzbetreiber ohne deren Mitwirkung
festgelegt?
d) Plant die Bundesregierung eine bundesgesetzliche Grundlage für
diesen Vertrag?
40. Welche Zeitlinien in einem zugehörigen Gesetzgebungsvorhaben zur
Einleitung der Umsetzung des Ausbaus bzw. Austauschs von kritischen
Komponenten chinesischer Hersteller aus den Mobilfunknetzen plant die
Bundesregierung?
a) Wann soll ein entsprechender Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht
werden?
b) Wann soll ein entsprechender Gesetzentwurf dem Deutschen
Bundestag übermittelt werden?
c) Bis wann möchte die Bundesregierung ihre Vorstellungen nach dem
Gesetzentwurf spätestens verabschiedet sehen?
d) Wäre der Gesetzentwurf nach Ansicht der Bundesregierung ein
Einspruchs- oder ein Zustimmungsgesetz?
41. Erwartet die Bundesregierung Gegenmaßnahmen der Volksrepublik China
aufgrund des avisierten (Teil-)Verbots des Einsatzes von
Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller in deutschen Mobilfunknetzen?
42. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch das avisierte
(Teil-)Verbot von Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller in
deutschen Mobilfunknetzen die Kosten für einen Ausbau der bereits verbauten
Komponenten und für die Beschaffung sowie den Wiedereinbau
alternativer Komponenten zu veranschlagen?
43. Mit welchen Auswirkungen und Kosten ist aus Sicht der Bundesregierung
im Rahmen einer Risikoabschätzung zu rechnen, wenn der „Wettbewerber
und systemische Rivale“ China (siehe Nationale Sicherheitsstrategie der
Bundesregierung, S. 12) in Zukunft über die technischen Komponenten
Einfluss auf das deutsche Mobilfunknetz nehmen würde (ggf. bitte anhand
von Szenarien erläutern)?
44. Rechnet die Bundesregierung durch ihr avisiertes (Teil-)Verbot von
Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller in den deutschen
Mobilfunknetzen mit Schadenersatzforderungen der in der Bundesrepublik
Deutschland tätigen Mobilfunknetzbetreiber gegenüber der Bundesrepublik
Deutschland, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
a) Ist eine Entschädigung für die betroffenen Mobilfunknetzbetreiber
vorgesehen?
b) Trifft die Bundesrepublik Deutschland in ihrem Bundeshaushalt
finanzielle Vorsorge für mögliche zu leistende Schadenersatzforderungen?
c) Aus welchem Haushaltstitel oder aus welchen Haushaltstiteln müssten
mögliche Schadenersatzforderungen der betroffenen
Mobilfunknetzbetreiber beglichen werden (bitte Kapitel und Titel im Bundeshaushalt
auflisten)?
45. Erwartet die Bundesregierung im Zuge des von ihr avisierten Ausbaus von
Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller aus deutschen
Mobilfunknetzen im Falle eines (Teil-)Verbots von Mobilfunkkomponenten
chinesischer Hersteller in deutschen Mobilfunknetzen Beeinträchtigungen der
Netzqualität, der Netzgeschwindigkeit und der Netzverfügbarkeit für
Verbraucherinnen und Verbraucher in der Bundesrepublik Deutschland, wenn
ja, in welchem zeitlichen, qualitativen und räumlichen Umfang, und was
plant die Bundesregierung, um ggf. die Beeinträchtigungen
auszugleichen?
46. Rechnet die Bundesregierung im Zuge eines Ausbaus von
Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller aus deutschen Mobilfunknetzen durch
das von ihr avisierte (Teil-)Verbot von Mobilfunkkomponenten
chinesischer Hersteller in deutschen Mobilfunknetzen mit einer Gefährdung des
Ziels der Bundesregierung, bis zum Jahr 2030 flächendeckend den
neuesten Mobilfunkstandard anbieten zu können (www.bundesregierung.de/bre
g-de/themen/digitalisierung/gigabitstrategie-2017464), und was plant die
Bundesregierung, um ggf. die Gefährdung auszugleichen?
47. Erwägt die Bundesregierung, künftig eine bestimmte Maximalquote an
verbauten Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller in deutschen
Mobilfunknetzen zur Auflage für Mobilfunknetzbetreiber mit Blick auf
die Verlängerung oder Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen zu
erklären?
48. Wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Schnitt
Komponenten im Mobilfunknetz aus technischer Sicht regulär ausgetauscht
bzw. erneuert (bitte eine durchschnittliche Zeit angeben)?
49. In welchem quantitativen Umfang sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Komponenten chinesischer Hersteller in den
Kommunikationsinfrastrukturen der Deutschen Bahn AG verbaut?
50. Bezieht die Bundesregierung in ihren Vorschlag zum Ausbau von
Komponenten chinesischer Hersteller aus den öffentlichen Mobilfunknetzen auch
den Ausbau von Komponenten aus China aus den
Kommunikationsinfrastrukturen der Deutschen Bahn AG mit ein?
a) Wenn ja, auf welchen quantitativen Umfang möchte die
Bundesregierung die Verbauung von Komponenten chinesischer Hersteller in den
Kommunikationsinfrastrukturen der Deutschen Bahn AG begrenzen?
b) Wenn ja, soll das (Teil-)Verbot des Einbaus von Komponenten
chinesischer Hersteller in den Kommunikationsinfrastrukturen der
Deutschen Bahn AG auch rückwirkend gelten und damit ein Ausbau der
Bestandskomponenten chinesischer Hersteller erwirkt werden?
c) Wenn ja, welche Fristen gelten für einen etwaigen Ausbau?
d) Wenn ja, welche Kosten entstehen der Deutschen Bahn AG nach
Kenntnis der Bundesregierung durch einen derartigen Ausbau?
e) Welche Kosten würde eine chinesische Einflussnahme auf den
Bahnverkehr mittels Komponenten chinesischer Hersteller verursachen?
f) Wenn nein, warum nicht?
51. In welchem quantitativen Umfang sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Komponenten chinesischer Hersteller in den
Kommunikationsinfrastrukturen der Energienetze der Bundesrepublik Deutschland verbaut?
52. Inwieweit planen die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG, dass
die DB AG ihre gesamte Infrastruktur austauscht, die Informations- und
Kommunikationstechnologie von Huawei enthält, und stimmt es, dass es
die DB AG bis zu 400 Mio. Euro kosten würde, die Bauteile von Huawei
auszutauschen (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kritischeinfrast
ruktur-ampelpolitikerdraengen-auf-huawei-verbot-fuer-deutschebahn/294
20012.html), wenn nein, warum nicht, und wieviel würde es die DB AG
stattdessen kosten, Bauteile von Huawei auszutauschen?
53. Plant die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung zum Ausbau von
kritischen Komponenten chinesischer Hersteller, auch den Einbau von
Komponenten chinesischer Hersteller in den Kommunikationsinfrastrukturen
der Energienetze der Bundesrepublik Deutschland zu verbieten oder
teilweise zu verbieten, und wenn nein, warum nicht?
54. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Huawei
bei den sogenannten Wallboxen zum Aufladen von E-Autos in
Deutschland?
55. Sieht die Bundesregierung aus sicherheitspolitischer Sicht ein Risiko bei
Huawei-Wallboxen in Deutschland?
56. In welchem quantitativen Umfang sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Komponenten chinesischer Hersteller in den
Kommunikationsinfrastrukturen der Wassernetze der Bundesrepublik Deutschland verbaut?
57. Plant die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung zum Ausbau von
kritischen Komponenten chinesischer Hersteller, auch den Einbau von
Komponenten chinesischer Hersteller in den Kommunikationsinfrastrukturen
der Wassernetze der Bundesrepublik Deutschland zu verbieten oder
teilweise zu verbieten, und wenn nein, warum nicht?
58. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung derzeit keine rechtliche
Grundlage für Eingriffe in nichtöffentliche Betriebsfunknetze, und wenn
ja, warum wird sich nicht gemäß dem Gesetz über das Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) auf die öffentliche Sicherheit
berufen?
59. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass derzeit für Betreiber von
nichtöffentlichen Betriebsfunknetzen weder eine Zertifizierungspflicht für
kritische Komponenten noch eine Verpflichtung, den Einbau von
kritischen Komponenten beim BMI anzuzeigen, besteht?
60. Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag eine rechtliche
Änderung dahin gehend vorzuschlagen, dass für den Bund
Eingriffsmöglichkeiten in nichtöffentliche Betriebsfunknetze geschaffen werden, und wenn
ja, wann plant sie, dies vorzuschlagen?
61. Sind der Bundesregierung Verstöße von ZTE Deutschland gegen die
bestehenden Russland-Sanktionen bekannt (bitte Verstöße auflisten)?
62. Hat die Bundesregierung prüfen lassen, ob ZTE Deutschland gegen die
bestehenden Russland-Sanktionen verstößt?
63. Könnte die Bundesregierung aufgrund von Sanktionsverstößen anderen
Unternehmen eine Belieferung von ZTE mit Produkten untersagen, und
wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage bzw. mit welchen Instrumenten?
64. Sind der Bundesregierung Verstöße von Huawei Deutschland gegen die
bestehenden Russland-Sanktionen bekannt (bitte Verstöße auflisten)?
65. Hat die Bundesregierung prüfen lassen, ob Huawei Deutschland gegen die
bestehenden Russland-Sanktionen verstößt?
66. Könnte die Bundesregierung aufgrund von Sanktionsverstößen anderen
Unternehmen eine Belieferung von Huawei mit Produkten untersagen,
und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage bzw. mit welchen
Instrumenten?
67. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Benutzung von
Smartphones chinesischer Hersteller in Deutschland die Daten auf Server in
China übermittelt, und wenn ja, bei welchen chinesischen Smartphone-
Modellen?
68. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Benutzung von Apps
chinesischer Unternehmen in Deutschland die Daten auf Server in China
übermittelt, und wenn ja, bei welchen Apps?
69. Erwägt die Bundesregierung – analog zu Indien (www.zeit.de/news/2022-
02/14/indien-verbietet-54-chinesische-apps) – auch eine
sicherheitspolitische Untersuchung und ggf. Einschränkungen für die Nutzung von Apps
aus China?
70. Stellen nach Ansicht der Bundesregierung vernetzte Geräte und
sogenanntes smartes Spielzeug aus China eine sicherheitspolitische Gefahr dar
(www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/20
221207_SmarteProdukte.html)?
71. Erwägt die Bundesregierung Kontrollen oder Einschränkungen für
vernetzte Geräte und sogenanntes smartes Spielzeug aus China (www.bundes
netzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/20221207_Smar
teProdukte.html)?
72. Sieht die Bundesregierung aus technischer Sicht die Gefahr, dass
chinesische (E-)Autos in Deutschland durch im Pkw verbaute Steuergeräte –
Mikrofone, Kameras, Sensoren, Schnittstellen und andere äquivalente
Systeme – umfassend Daten vom Nutzer des Autos sowie der Umgebung
des Autos (Infrastrukturen, Gebäude, Personen) nach China transferieren
könnten?
73. Erwägt die Bundesregierung Einschränkungen für die – auch private –
Nutzung chinesischer Autos durch Personen in Deutschland, die
sicherheitssensible Aufgaben erfüllen (z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Streitkräfte, der Nachrichtendienste, der Bundesregierung etc.)?
74. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Kommunikationsnetzen der Bundeswehr Komponenten chinesischer Hersteller?
75. Arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche
Mobilfunknetzbetreiber bei der Erforschung und Entwicklung von 6G-Technologien mit
chinesischen Herstellern zusammen?
76. Ist die Abschlusserklärung zum Treffen des Handels- und
Technologierates EU-USA vom 4. und 5. April 2024 unter dem Titel „Advancing 6G: A
Vision for Transatlantic Collaboration“ so zu verstehen, dass die
Bundesregierung chinesische Hersteller bei der Entwicklung und dem Ausbau
von 6G heraushalten möchte (https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/librar
y/advancing-6g-vision-transatlantic-collaboration)?
Berlin, den 26. Juni 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1226011.07.2024
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12066 - Anstehende Entscheidung der Bundesregierung zum Ausbau bzw. Austausch chinesischer Komponenten im deutschen Mobilfunknetz
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/12260
20. Wahlperiode 11.07.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/12066 –
Anstehende Entscheidung der Bundesregierung zum Ausbau bzw. Austausch
chinesischer Komponenten im deutschen Mobilfunknetz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am Vormittag des Donnerstags, den 23. Mai 2024, haben sich Bundeskanzler
Olaf Scholz, die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser,
der Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing, die
Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock und der Bundesminister für
Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck beraten, um eine
Entscheidung in der Frage zum Ausbau bzw. Austausch von Produkten der
chinesischen Telekommunikationsausrüster Huawei Technologies Co., Ltd. und
Zhong Xing Telecommunication Equipment Company Limited (ZTE) aus den
deutschen Mobilfunknetzen zu treffen. Eine endgültige Entscheidung wurde
nach Ansicht der Fragesteller offenbar nicht getroffen, jedoch ist es das Ziel
der Bundesregierung, eine Lösung noch vor Beginn der parlamentarischen
Sommerpause zu finden (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/5g-netz-a
mpel-politiker-weichen-von-harter-linie-gegen-huawei-ab/100039273.html).
Gemäß Auffassung der Bundesregierung stehen beide Unternehmen unter der
Kontrolle der Kommunistischen Partei Chinas (Antworten zu den Fragen 2
und 5 auf Bundestagsdrucksache 20/6271). Durch 5G-Mobilfunknetze sollen
künftig auch etwa Fabriken und Stromnetze gesteuert und das autonome
Fahren ermöglicht werden (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/5g-netz-na
to-generalsekretaer-stoltenberg-warnt-deutschland-vor-huawei/2949269
4.html).
Hintergrund: Im März 2023 forderte die Bundesregierung die drei
Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland – Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica –
auf, alle ihre sicherheitskritischen Komponenten aus China aufzulisten (www.
spiegel.de/politik/deutschland/5g-ausbau-ampel-streit-ueber-mobilfunknetz-ch
ina-raus-a-bb9038dc-2025-4d63-a302-fdeb24bb8b76). Das Ergebnis der
Sicherheitsüberprüfung lag etwa Mitte September 2023 vor. Das
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) bewertet das Ergebnis dahin
gehend, dass beim Aufbau der 5G-Mobilfunknetze erhebliche strukturelle
Abhängigkeiten von chinesischen Herstellern bestehen, was eine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit darstelle (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kri
tische-infrastruktur-ampelpolitiker-draengen-auf-huawei-verbot-fuer-deutsch
e-bahn/29420012.html; www.handelsblatt.com/politik/deutschland/mobilfunk
standard-5g-harte-linie-gegen-huawei-berlin-will-zweiten-fall-nord-stream-ver
hindern/29397214.html).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 11. Juli 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Ein ursprünglicher aus der Bewertung des Ergebnisses der
Sicherheitsüberprüfung resultierender Lösungsvorschlag zum Umgang mit chinesischen 5G-
Mobilfunkkomponenten von Bundesinnenministerin Nancy Faeser aus dem
September 2023 sah einen gestuften Ausbau, bestehend aus zwei Bausteinen, vor.
Zum einen sollen die Mobilfunknetzbetreiber bis zum 1. Januar 2026 zunächst
aus ihren Kernnetzen kritische Komponenten aus China entfernen. Zum
anderen sollen die Mobilfunknetzbetreiber den Anteil der verbauten chinesischen
Mobilfunkkomponenten in den Zugangsnetzen bis zum Oktober 2026 auf
25 Prozent senken. In den sicherheitskritischen Regionen wie in Berlin/
Brandenburg und Köln/Bonn, wo besonders viele Bundesministerien und
Bundesbehörden sowie Wirtschaftsunternehmen angesiedelt sind, sollten chinesische
Komponenten komplett verboten werden. Darüber hinaus soll den Herstellern
chinesischer Mobilfunkkomponenten wie Huawei und ZTE auferlegt werden,
dass ihre Basisstationen künftig auch mit der Software anderer Anbieter
gesteuert werden können (www.spiegel.de/politik/deutschland/5g-ausbau-
ampelstreit-ueber-mobilfunknetz-china-raus-a-bb9038dc-2025-4d63-a302-fdeb24bb
8b76; www.handelsblatt.com/politik/deutschland/5g-netz-nato-generalsekreta
er-stoltenberg-warnt-deutschland-vor-huawei/29492694.html; www.handelsbl
att.com/politik/deutschland/mobilfunkstandard-5g-harte-linie-gegen-huawei-b
erlin-will-zweiten-fall-nord-stream-verhindern/29397214.html; www.faz.net/a
ktuell/wirtschaft/unternehmen/warum-huawei-aus-den-deutschen-mobilfunkn
etzen-vertrieben-wird-19188171.html; www.handelsblatt.com/politik/deutschl
and/5g-netz-ampel-politiker-weichen-von-harter-linie-gegen-huawei-ab/10003
9273.html). Für den Fall, dass die Telekommunikationskonzerne mit Blick auf
den angedachten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht kooperieren sollten,
würde gemäß dem Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser auch ein
einseitiger Verwaltungsakt seitens der Bundesregierung in Betracht kommen.
Die Vorgaben für die Netzbetreiber würden dann ohne deren Mitwirkung
festgelegt werden (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/mobilfunkstandar
d-5g-harte-linie-gegen-huawei-berlin-will-zweiten-fall-nord-stream-verhinder
n/29397214.html).
Laut Presseberichten befürworteten neben Bundesinnenministerin Nancy
Faeser auch Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck den skizzierten Vorschlag. Der
Bundesdigitalminister Dr. Volker Wissing lehnte den Vorschlag hingegen ab (www.spiege
l.de/politik/deutschland/5g-ausbau-ampel-streit-ueber-mobilfunknetz-china-ra
us-a-bb9038dc-2025-4d63-a302-fdeb24bb8b76).
Die deutschen Mobilfunknetzbetreiber standen den Plänen ablehnend
gegenüber. Sie warnten vor vorübergehenden Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit
des Mobilfunknetzes und unrealistischen Zeitlinien (www.reuters.com/busines
s/media-telecom/german-interior-ministry-wants-force-5g-operators-slash-hua
wei-use-official-2023-09-19/; www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/wa
rum-huawei-aus-den-deutschen-mobilfunknetzen-vertrieben-wird-1918817
1.html).
Auch andere Staaten wie die USA, Kanada, Frankreich oder Schweden haben
die chinesischen Hersteller Huawei und ZTE vom Aufbau ihrer 5G-Netze
ausgeschlossen (www.tagesschau.de/ausland/amerika/kanada-huawei-101.html;
www.handelsblatt.com/technik/it-internet/mobilfunk-schweden-schliesst-hua
wei-und-zte-vom-5g-ausbau-aus/26290668.html).
Der nun von der Presse berichtete und im Raum stehende
Kompromissvorschlag sieht hinsichtlich des Zeitplans vor, dass die Mobilfunknetzbetreiber
bis Anfang 2026 kritische Komponenten aus China aus ihren Kernnetzen
ausbauen. In einem zweiten Schritt soll nun bis zum Jahr 2029 – und nicht wie
beim ersten Vorschlag schon zum Oktober 2026 – die Verbauung von
kritischen Komponenten in den Zugangsnetzen reduziert werden.
Der geänderte Zeitplan kommt offenbar den Mobilfunknetzbetreibern
entgegen, weil sich die bis 2029 verlängerte Frist dem Lebenszyklus der
kritischen 5G-Mobilfunkkomponenten, der im Schnitt zehn Jahre beträgt, annähert
(www.handelsblatt.com/politik/deutschland/5g-netz-ampel-politiker-
weichenvon-harter-linie-gegen-huawei-ab/100039273.html).
Zu dem prozentualen Anteil, auf den die Verbauung von kritischen
Komponenten chinesischer Hersteller in den 5G-Mobilfunknetzen durch die
Mobilfunknetzbetreiber abgesenkt werden soll, und ob es bedeutsame Regionen
geben soll, in denen der Anteil noch niedriger oder gar bei null liegen soll, wird
in den Berichten über den Kompromissvorschlag zunächst nichts vorgestellt.
Dabei wird ggf. auch nicht vollends präzisiert, welche Regionen, in denen der
Anteil der Verbauung kritischer Komponenten durch chinesische Hersteller in
den 5G-Mobilfunknetzen durch die Mobilfunknetzbetreiber auf 0 Prozent
abgesenkt werden soll, die Bundesregierung fokussiert.
Mit Blick auf das zu 100 Prozent im Besitz des Bundes befindliche
Unternehmen Deutsche Bahn AG werden auch in den dortigen
Kommunikationsinfrastrukturen Komponenten des chinesischen Herstellers Huawei verbaut. Im
Dezember 2022 hat die Deutsche Bahn AG einen Auftrag an die Telekom-
Tochter Business Solutions vergeben, die Router und Verteiler des Unternehmens
Huawei verwendet (www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/digitalisierung-d
eutsche-bahn-setzt-trotz-bedenken-auf-huawei/29030480.html). Mit einem
möglichen Ausbau von Komponenten chinesischer Hersteller droht Projekten
der Bahn eine Zeitverzögerung von bis zu sechs Jahren (www.handelsblat
t.com/politik/deutschland/kritische-infrastruktur-ampelpolitiker-draengen-
aufhuawei-verbot-fuer-deutsche-bahn/29420012.html).
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat diese Auftragsvergabe und den
damit verbundenen Einbau von kritischen Komponenten bereits öffentlich
kritisiert und darauf hingewiesen, dass die Gefahrenlage seit Langem bekannt sei
und die Unternehmen somit genug Zeit gehabt hätten, sich auf strengere
Anforderungen einzustellen. Ein Ausbau von Komponenten bei gravierenden
Sicherheitsrisiken sei daher notwendig (www.handelsblatt.com/politik/deutschla
nd/bundesinnenministerin-im-interview-faeser-rueffelt-die-telekom-wegen-hu
awei/29337086.html).
Die Anordnung eines Ausbaus von Komponenten chinesischer Hersteller aus
den Kommunikationsinfrastrukturen der Deutschen Bahn AG (DB AG) sieht
der Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing hingegen
kritisch, weil die derzeitige Rechtslage keine derartige Eingriffsmöglichkeit
biete. Denn für Betreiber von nichtöffentlichen Betriebsfunknetzen besteht
derzeit weder eine Zertifizierungspflicht für kritische Komponenten noch eine
Verpflichtung, den Einbau von kritischen Komponenten beim
Bundesinnenministerium anzuzeigen. Entsprechende Vorgaben bestehen ausschließlich für
Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze (www.handelsblatt.com/polit
ik/deutschland/kritische-infrastruktur-ampelpolitiker-draengen-auf-huawei-ver
bot-fuer-deutsche-bahn/29420012.html).
1. Wann plant die Bundesregierung, eine finale Entscheidung hinsichtlich
chinesischer Komponenten im deutschen Mobilfunknetz zu treffen
(www.handelsblatt.com/politik/deutschland/mobilfunk-spitzentreffen-mi
t-kanzler-scholz-zur-5g-sicherheit-endet-ohne-entscheidung/10003927
3.html; bitte das Quartal angeben)?
2. Ist die im März 2023 begonnene Untersuchung und Prüfung der Listen
mit sicherheitskritischen Komponenten der Mobilfunknetzbetreiber
bereits abgeschlossen, wenn ja, seit wann, und wenn nein, wann soll die
Untersuchung abgeschlossen sein?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) geführten
Verfahren nach § 9b Absatz 4 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSIG) sind noch nicht abgeschlossen.
3. Soll die Entscheidung auf Basis des Prüfergebnisses mit Blick auf die
Liste der Komponenten chinesischer Hersteller (https://background.tages
spiegel.de/digitalisierung/huawei-treffen-ohne-ergebnis) getroffen
werden, und wenn ja, welche Indikatoren sind dabei handlungsleitend mit
Blick auf die Entscheidung?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass bei Verfahren nach § 9b Absatz 4
BSIG im Schwerpunkt eine sicherheitspolitische Prognoseentscheidung zu
treffen ist (siehe hierzu bereits die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5
bis 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/10149).
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von einer Verbindung des
Unternehmens ZTE mit dem chinesischen Militär?
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von einer Verbindung des
Unternehmens Huawei mit dem chinesischen Militär?
Die Fragen 4 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 3 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10149
verwiesen.
5. Unterliegt das Unternehmen ZTE nach Kenntnis der Bundesregierung
dem chinesischen Gesetz, und wenn ja, wäre die chinesische Firma ZTE
nach Kenntnis der Bundesregierung damit zur Zusammenarbeit mit
chinesischen Geheimdiensten verpflichtet?
7. Unterliegt das chinesische Unternehmen Huawei nach Kenntnis der
Bundesregierung dem chinesischen Gesetz, und wenn ja, wäre das
chinesische Unternehmen Huawei nach Kenntnis der Bundesregierung damit
zur Zusammenarbeit mit den chinesischen Geheimdiensten verpflichtet?
Die Fragen 5 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 4 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10149
verwiesen.
8. Hat die Bundesregierung umfassende, ausnahmslose Kenntnis über alle
Sicherheitsvorfälle in Deutschland mit Bezug zu
Telekommunikationsnetzwerken und kritischer Telekommunikationsinfrastruktur, und wenn
ja, sind ihr entsprechende Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit
Komponenten chinesischer Unternehmen bekannt (bitte einzeln
auflisten)?
Nein.
9. Hat die Bundesregierung umfassende, ausnahmslose Kenntnis über alle
Sicherheitsvorfälle in den USA, in Großbritannien, Schweden, Kanada
oder in Frankreich mit Bezug zu Telekommunikationsnetzwerken und
kritischer Telekommunikationsinfrastruktur, und wenn ja, sind ihr
entsprechende Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit Komponenten
chinesischer Unternehmen bekannt (bitte einzeln auflisten)?
Nein
10. Sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle in Deutschland, soweit
nicht bereits von Frage 8 umfasst, mit Bezug zum Unternehmen Huawei
bekannt, und wenn ja, welche?
11. Sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle in Europa, soweit nicht
bereits von Frage 9 umfasst, mit Bezug zum Unternehmen Huawei
bekannt, und wenn ja, welche?
12. Sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle in Deutschland, soweit
nicht bereits von Frage 8 umfasst, mit Bezug zum Unternehmen ZTE
bekannt, und wenn ja, welche?
13. Sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle in Europa, soweit nicht
bereits von Frage 9 umfasst, mit Bezug zum Unternehmen ZTE bekannt,
und wenn ja, welche?
14. Hat die Bundesregierung die Abfrage und Überprüfung der bei den
Mobilfunknetzbetreibern eingesetzten Mobilfunkkomponenten chinesischer
Hersteller im Frühjahr 2023 primär aufgrund der Sorge vor technischen
Risiken, beispielsweise Spionagemöglichkeiten oder der
Zugriffsmöglichkeiten aus der Ferne, eingeleitet?
43. Mit welchen Auswirkungen und Kosten ist aus Sicht der
Bundesregierung im Rahmen einer Risikoabschätzung zu rechnen, wenn der
„Wettbewerber und systemische Rivale“ China (siehe Nationale
Sicherheitsstrategie der Bundesregierung, S. 12) in Zukunft über die technischen
Komponenten Einfluss auf das deutsche Mobilfunknetz nehmen würde (ggf.
bitte anhand von Szenarien erläutern)?
45. Erwartet die Bundesregierung im Zuge des von ihr avisierten Ausbaus
von Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller aus deutschen
Mobilfunknetzen im Falle eines (Teil-)Verbots von Mobilfunkkomponenten
chinesischer Hersteller in deutschen Mobilfunknetzen
Beeinträchtigungen der Netzqualität, der Netzgeschwindigkeit und der Netzverfügbarkeit
für Verbraucherinnen und Verbraucher in der Bundesrepublik
Deutschland, wenn ja, in welchem zeitlichen, qualitativen und räumlichen
Umfang, und was plant die Bundesregierung, um ggf. die
Beeinträchtigungen auszugleichen?
46. Rechnet die Bundesregierung im Zuge eines Ausbaus von
Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller aus deutschen Mobilfunknetzen
durch das von ihr avisierte (Teil-)Verbot von Mobilfunkkomponenten
chinesischer Hersteller in deutschen Mobilfunknetzen mit einer
Gefährdung des Ziels der Bundesregierung, bis zum Jahr 2030 flächendeckend
den neuesten Mobilfunkstandard anbieten zu können (www.bundesregier
ung.de/breg-de/themen/digitalisierung/gigabitstrategie-2017464), und
was plant die Bundesregierung, um ggf. die Gefährdung auszugleichen?
Die Fragen 10 bis 14, 43, 45 und 46 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 bis 7 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10149
verwiesen.
15. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die im Zuge der Abfrage
überprüften Mobilfunkkomponenten einen Fernzugriff aus China oder
von einem anderen Ort der Welt erlauben?
16. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die im Zuge der Abfrage
überprüften Mobilfunkkomponenten per Fernzugriff eine Abschaltung
von Mobilfunknetzen oder wenigsten von Teilen des Mobilfunknetzes
aus China heraus oder von einem anderen Ort der Welt aus erlauben?
17. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die im Zuge der Abfrage
überprüften Mobilfunkkomponenten per Fernzugriff eine Drosselung der
Geschwindigkeiten von Mobilfunknetzen oder wenigstens von Teilen des
Mobilfunknetzes aus China heraus oder von einem anderen Ort der Welt
aus erlauben?
18. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die im Zuge der Abfrage
überprüften Mobilfunkkomponenten per Fernzugriff Spionage aus China
heraus oder von einem anderen Ort der Welt aus erlauben?
19. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die im Zuge der Abfrage
überprüften Mobilfunkkomponenten per Fernzugriff einen Datenabfluss
nach China erlauben?
20. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die chinesischen
Mobilfunkkomponenten im deutschen Mobilfunknetz per Update
umprogrammiert werden?
21. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die chinesischen Hersteller
ihre Mobilfunkkomponenten per Fernzugriff oder über ein eingespieltes
Update abschalten können – analog zu der Fähigkeit des
niederländischen Unternehmens ASML, seine Komponenten aus der Ferne
abzuschalten („Dabei habe ASML den niederländischen Beamten versichert,
dass ihre Maschinen aus der Ferne abschaltbar seien.“ www.handelsblat
t.com/technik/it-internet/warnung-an-china-asml-kann-chipmaschinen-of
fenbar-aus-der-ferne-abschalten/100038938.html)?
Die Fragen 15 bis 21 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 bis 12 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10149
verwiesen.
22. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung alle im Mobilfunknetz
verbauten Komponenten aus China überprüft (www.swp.de/politik/5g-
netzund-huawei-so-koennten-hacker-und-spione-das-deutsche-mobilfunknet
z-angreifen-73824439.html), und wenn ja, durch wen?
Die Frage bezieht sich nach Auffassung der Bundesregierung auf sämtliche in
Mobilfunknetzen verbauten Komponenten. Gegenstand der Verfahren nach
§ 9b Absatz 4 BSIG können jedoch nur kritische Komponenten i. S. v. § 2
Absatz 13 BSIG sein.
23. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung alle von den chinesischen
Herstellern eingespielten Updates durch die deutschen
Mobilfunknetzbetreiber oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) überprüft (www.swp.de/politik/5g-netz-und-huawei-so-koennten-h
acker-und-spione-das-deutsche-mobilfunknetz-angreifen-7382443
9.html)?
Gegenstand der Verfahren nach § 9b Absatz 4 BSIG können nur kritische
Komponenten i. S. v. § 2 Absatz 13 BSIG sein. Ob hierzu Updates zählen, prüft das
BMI im Einzelfall.
24. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
20/6921, der zufolge das BMI die „Betreiber von öffentlichen 5G-
Mobilfunknetzen am 6. März 2023 aufgefordert [hat], alle in den jeweiligen
Netzen im Einsatz befindlichen kritischen Komponenten der Hersteller
Huawei und ZTE mitzuteilen und nach einer vorgegebenen Systematik
aufzulisten.“ – haben inzwischen alle Betreiber von öffentlichen 5G-
Mobilfunknetzen dem BMI geantwortet und ihre kritischen Komponenten
der Hersteller Huawei und ZTE mitgeteilt und diese nach der
vorgegebenen Systematik aufgelistet, und wenn nein, welche Betreiber von
öffentlichen 5G-Mobilfunknetzen haben nicht oder nicht vollständig
geantwortet?
Alle Betreiber haben im Rahmen der jeweiligen Verwaltungsverfahren einen
konstruktiven Beitrag geleistet.
25. Wie hoch ist der Anteil an kritischen Komponenten chinesischer
Hersteller in den deutschen Mobilfunknetzen nach Kenntnis der
Bundesregierung (bitte nach 4G- und 5G-Netz separat ausweisen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/7956 verwiesen.
26. Wie hoch ist der Anteil an kritischen Komponenten chinesischer
Hersteller in der Infrastruktur des Digitalfunks der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben?
Für den Digitalfunk von Behörden sind keine kritischen Komponenten i. S. v.
§ 2 Absatz 13 BSIG definiert. In der Infrastruktur des Digitalfunks der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind keine Komponenten
chinesischer Hersteller verbaut.
27. Wie viele Digitalfunkendgeräte im Bestand der Bundespolizei, des
Bundeskriminalamts, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), der
Bundeszollverwaltung, der Zivilschutzbehörden des Bundes, des
Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie weiterer mit Sicherheits- und
Vollzugsaufgaben beauftragter Behörden und Dienststellen des Bundes
stammen von Sepura oder anderen Herstellern, die Verbindungen zu
chinesischen Unternehmen haben (bitte nach Behörde aufschlüsseln)?
Die Bundesbehörden setzen keine Digitalfunkendgeräte von Herstellern ein, die
bekannte Verbindungen zu chinesischen Unternehmen haben.
28. Kann die Bundesregierung den im folgenden Presseartikel genannten
Anteil an chinesischen Komponenten im deutschen Mobilfunknetz
bestätigen: „Andere Länder in Europa haben längst gehandelt und chinesische
Komponenten komplett aus ihren Netzen verbannt. Darunter: Estland,
Lettland, Litauen, Norwegen, Schweden, Dänemark, Tschechien, die
Slowakei und Luxemburg. Frankreich hat den Anteil von 26 auf 17
Prozent gesenkt. In Deutschland aber ist der Anteil chinesischer Technik in
den Mobilfunknetzen gestiegen: Von 57 auf 59 Prozent.“ (www.zdf.de/n
achrichten/politik/mobilfunknetz-ausbau-technik-china-sicherheitsrisiko-
100.html)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/7956 verwiesen.
29. Wie viel Prozent der in Deutschland ansässigen Unternehmen sind von
Mobilfunknetzen mit verbauten Komponenten chinesischer Hersteller
abhängig?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
30. Wann haben sich das Bundesinnenministerium und sein
Geschäftsbereich erstmals mit den einschlägigen Unternehmen, insbesondere mit den
Telekommunikationsanbietern und der Deutschen Bahn AG, über die
Sicherheitsrisiken beim Einbau der genannten Komponenten ausgetauscht?
Die Bundesregierung steht seit Inkrafttreten des am 28. Mai 2021 in Kraft
getretenen IT-Sicherheitsgesetzes 2.0. regelmäßig in Kontakt mit den
einschlägigen Unternehmen.
31. War die Frage von (Teil-)Verboten von Komponenten chinesischer
Hersteller in deutschen Mobilfunknetzen ein Gesprächsthema in Gesprächen
mit dem chinesischen Präsidenten oder anderen chinesischen Offiziellen
beim offiziellen Besuch des Bundeskanzlers Olaf Scholz in China vom
14. April 2024 bis zum 16. April 2024 (www.bundesregierung.de/breg-d
e/aktuelles/scholz-reise-nach-china-2269462)?
a) Wenn ja, hat die chinesische Seite Gegenreaktionen im Falle eines
(Teil-)Verbots angekündigt?
b) Wenn ja, wer war an den Gesprächen auf deutscher und chinesischer
Seite beteiligt?
c) Wenn nein, warum nicht, und ist dies zukünftig geplant?
Die Fragen 31 bis 31c werden gemeinsam beantwortet.
Zu den konkreten Inhalten vertraulicher Gespräche des Bundeskanzlers mit
Vertretern ausländischer Regierungen macht die Bundesregierung keine
Angaben. Derartige Gespräche sind Akte der Staatslenkung und somit
unmittelbares Regierungshandeln. Sie unterliegen dem Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene
ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der
Bundesrepublik Deutschland und damit auch aus Gründen des Staatswohls geboten.
Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten
Gesprächsinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine Weitergabe an das
Parlament – würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen
Zusammentreffen nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein
unvoreingenommener Austausch auf auch persönlicher Ebene und die damit verbundene
Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere,
weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr
möglich.
32. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage kann die Bundesregierung eine
Entscheidung zu der Frage des Ausbaus von kritischen Komponenten
chinesischer Hersteller aus den deutschen 5G-Mobilfunknetzen treffen, und ist
ggf. die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage geplant?
40. Welche Zeitlinien in einem zugehörigen Gesetzgebungsvorhaben zur
Einleitung der Umsetzung des Ausbaus bzw. Austauschs von kritischen
Komponenten chinesischer Hersteller aus den Mobilfunknetzen plant die
Bundesregierung?
a) Wann soll ein entsprechender Gesetzentwurf ins Kabinett
eingebracht werden?
b) Wann soll ein entsprechender Gesetzentwurf dem Deutschen
Bundestag übermittelt werden?
c) Bis wann möchte die Bundesregierung ihre Vorstellungen nach dem
Gesetzentwurf spätestens verabschiedet sehen?
d) Wäre der Gesetzentwurf nach Ansicht der Bundesregierung ein
Einspruchs- oder ein Zustimmungsgesetz?
Die Fragen 32 und 40 bis 40d werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 39 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10149 verwiesen.
33. Plant die Bundesregierung ein komplettes Verbot von
Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller in den sicherheitskritischen Regionen
Berlin/Brandenburg und Köln/Bonn?
34. Plant die Bundesregierung, analog zum kompletten Verbot von
Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller ein komplettes Verbot von
Mobilfunkkomponenten auch in anderen Regionen Deutschlands
vorzuschlagen?
a) Wenn ja, in welchen Regionen, und warum (bitte auflisten)?
b) Wenn nein, warum nicht?
35. Plant die Bundesregierung, ein komplettes Verbot von
Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller in einem bestimmten Umkreis um
Liegenschaften, Einrichtungen und Geländeflächen der Bundeswehr oder der
Nachrichtendienste vorzuschlagen, und wenn nein, warum nicht?
36. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass keine Beeinträchtigung der
Handlungsfähigkeit der genannten Behörden zu befürchten ist, wenn in
diesen Regionen nach wie vor voraussichtlich
Kommunikationskomponenten chinesischer Hersteller in den kritischen Infrastrukturen, wie
beispielsweise Energie- und Verkehrsnetze, verbaut sein werden?
38. Mit welchen Instrumenten und Sanktionsmöglichkeiten könnte diese
zuständige Behörde die Einhaltung eines von der Bundesregierung
vorgegebenen Pfads zum Ausbau bzw. Austausch von kritischen
Komponenten chinesischer Hersteller aus den deutschen Mobilfunknetzen
überwachen?
39. Sollen die Telekommunikationsunternehmen nach Vorstellung der
Bundesregierung im Rahmen des von der Bundesregierung avisierten
Kompromissvorschlags zum Ausbau von kritischen Komponenten aus den
5G-Mobilfunknetzen in einen öffentlich-rechtlichen Vertrag einwilligen?
a) Wenn ja, haben die Telekommunikationsunternehmen diesbezüglich
noch Verhandlungsspielraum mit Blick auf die Details, wie etwa
Zeitlinien oder prozentuale Verbauungsanteile, der in der von der
Bundesregierung präsentierten Entscheidung zum Ausbau von
kritischen Komponenten chinesischer Hersteller aus den 5G-
Mobilfunknetzen?
b) Wenn ja, bis wann soll dieser Vertrag unterzeichnet werden?
c) Wenn ja, soll gemäß der präsentierten Entscheidung zu der Frage des
Ausbaus von kritischen Komponenten chinesischer Hersteller aus
dem deutschen 5G-Mobilfunknetz im Falle der Verweigerung der
betroffenen Telekommunikationsunternehmen in Deutschland
gegenüber der Einwilligung in einen derartigen öffentlich-rechtlichen
Vertrag ein einseitiger Verwaltungsakt seitens der Bundesregierung
erlassen werden, der die Vorgaben für die Netzbetreiber ohne deren
Mitwirkung festgelegt?
d) Plant die Bundesregierung eine bundesgesetzliche Grundlage für
diesen Vertrag?
Die Fragen 33 bis 36 sowie 38 bis 39d werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 15 bis 17 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10149
verwiesen. Hinsichtlich Frage 39d weist die Bundesregierung darauf hin, dass
das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG-Bund) den Abschluss
eines Verwaltungsverfahrens mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
bereits vorsieht, §§ 53 ff. VwVfG-Bund.
37. Welche Behörde wäre für die Überwachung der Einhaltung eines von der
Bundesregierung vorgegebenen Pfads zum Ausbau bzw. Austausch von
kritischen Komponenten chinesischer Hersteller aus den deutschen 5G-
Mobilfunknetzen zuständig?
Zuständige Behörde wäre das BMI.
41. Erwartet die Bundesregierung Gegenmaßnahmen der Volksrepublik
China aufgrund des avisierten (Teil-)Verbots des Einsatzes von
Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller in deutschen
Mobilfunknetzen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10149 verwiesen.
42. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch das avisierte
(Teil-)Verbot von Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller in
deutschen Mobilfunknetzen die Kosten für einen Ausbau der bereits
verbauten Komponenten und für die Beschaffung sowie den Wiedereinbau
alternativer Komponenten zu veranschlagen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10149 verwiesen.
44. Rechnet die Bundesregierung durch ihr avisiertes (Teil-)Verbot von
Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller in den deutschen
Mobilfunknetzen mit Schadenersatzforderungen der in der Bundesrepublik
Deutschland tätigen Mobilfunknetzbetreiber gegenüber der
Bundesrepublik Deutschland, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
a) Ist eine Entschädigung für die betroffenen Mobilfunknetzbetreiber
vorgesehen?
b) Trifft die Bundesrepublik Deutschland in ihrem Bundeshaushalt
finanzielle Vorsorge für mögliche zu leistende
Schadenersatzforderungen?
c) Aus welchem Haushaltstitel oder aus welchen Haushaltstiteln
müssten mögliche Schadenersatzforderungen der betroffenen
Mobilfunknetzbetreiber beglichen werden (bitte Kapitel und Titel im
Bundeshaushalt auflisten)?
Die Fragen 44 bis 44c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 22 und 22a
sowie 22b und 22c der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/10149 verwiesen.
47. Erwägt die Bundesregierung, künftig eine bestimmte Maximalquote an
verbauten Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller in deutschen
Mobilfunknetzen zur Auflage für Mobilfunknetzbetreiber mit Blick auf
die Verlängerung oder Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen zu
erklären?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10149 verwiesen.
48. Wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Schnitt
Komponenten im Mobilfunknetz aus technischer Sicht regulär ausgetauscht
bzw. erneuert (bitte eine durchschnittliche Zeit angeben)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10149 verwiesen.
49. In welchem quantitativen Umfang sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Komponenten chinesischer Hersteller in den
Kommunikationsinfrastrukturen der Deutschen Bahn AG verbaut?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10149 verwiesen.
50. Bezieht die Bundesregierung in ihren Vorschlag zum Ausbau von
Komponenten chinesischer Hersteller aus den öffentlichen Mobilfunknetzen
auch den Ausbau von Komponenten aus China aus den
Kommunikationsinfrastrukturen der Deutschen Bahn AG mit ein?
a) Wenn ja, auf welchen quantitativen Umfang möchte die
Bundesregierung die Verbauung von Komponenten chinesischer Hersteller
in den Kommunikationsinfrastrukturen der Deutschen Bahn AG
begrenzen?
b) Wenn ja, soll das (Teil-)Verbot des Einbaus von Komponenten
chinesischer Hersteller in den Kommunikationsinfrastrukturen der
Deutschen Bahn AG auch rückwirkend gelten und damit ein Ausbau der
Bestandskomponenten chinesischer Hersteller erwirkt werden?
c) Wenn ja, welche Fristen gelten für einen etwaigen Ausbau?
d) Wenn ja, welche Kosten entstehen der Deutschen Bahn AG nach
Kenntnis der Bundesregierung durch einen derartigen Ausbau?
e) Welche Kosten würde eine chinesische Einflussnahme auf den
Bahnverkehr mittels Komponenten chinesischer Hersteller verursachen?
f) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 50 bis 50f werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 32 bis 32d der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/10149 verwiesen.
51. In welchem quantitativen Umfang sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Komponenten chinesischer Hersteller in den
Kommunikationsinfrastrukturen der Energienetze der Bundesrepublik Deutschland verbaut?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10149 verwiesen.
52. Inwieweit planen die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG, dass
die DB AG ihre gesamte Infrastruktur austauscht, die Informations- und
Kommunikationstechnologie von Huawei enthält, und stimmt es, dass es
die DB AG bis zu 400 Mio. Euro kosten würde, die Bauteile von Huawei
auszutauschen (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kritischeinfra
struktur-ampelpolitikerdraengen-auf-huawei-verbot-fuer-deutschebahn/2
9420012.html), wenn nein, warum nicht, und wieviel würde es die
DB AG stattdessen kosten, Bauteile von Huawei auszutauschen?
Eine solche Maßnahme ist aktuell nicht geplant. Zum zitierten Artikel liegen
der Bundesregierung aktuell keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu den Fragen 50 bis 50f verwiesen.
53. Plant die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung zum Ausbau von
kritischen Komponenten chinesischer Hersteller, auch den Einbau von
Komponenten chinesischer Hersteller in den Kommunikationsinfrastrukturen
der Energienetze der Bundesrepublik Deutschland zu verbieten oder
teilweise zu verbieten, und wenn nein, warum nicht?
Die Frage unterstellt nach Auffassung der Bundesregierung, dass in den
Verfahren nach § 9b Absatz 4 BSIG bereits eine Entscheidung getroffen worden
sei. Indes sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung
verweist insoweit auf die Antwort zu Frage 1.
Hinsichtlich eines etwaigen Verbots des Einbaus von Komponenten
chinesischer Hersteller in den Kommunikationsinfrastrukturen der Energienetze der
Bundesrepublik Deutschland verweist die Bundesregierung auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 34 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
auf Bundestagsdrucksache 20/10149.
54. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Huawei
bei den sogenannten Wallboxen zum Aufladen von E-Autos in
Deutschland?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
55. Sieht die Bundesregierung aus sicherheitspolitischer Sicht ein Risiko bei
Huawei-Wallboxen in Deutschland?
Die Bundesregierung behält mögliche Sicherheitsrisiken im Zusammenhang
mit weiteren Produkten der genannten Hersteller und darüber hinaus
fortlaufend im Rahmen einer cybersicherheitspolitischen Gesamtschau im Blick.
56. In welchem quantitativen Umfang sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Komponenten chinesischer Hersteller in den
Kommunikationsinfrastrukturen der Wassernetze der Bundesrepublik Deutschland verbaut?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 35 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10149 verwiesen.
57. Plant die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung zum Ausbau von
kritischen Komponenten chinesischer Hersteller, auch den Einbau von
Komponenten chinesischer Hersteller in den Kommunikationsinfrastrukturen
der Wassernetze der Bundesrepublik Deutschland zu verbieten oder
teilweise zu verbieten, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 36 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10149 verwiesen.
58. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung derzeit keine rechtliche
Grundlage für Eingriffe in nichtöffentliche Betriebsfunknetze, und wenn
ja, warum wird sich nicht gemäß dem Gesetz über das Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) auf die öffentliche
Sicherheit berufen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 37 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10149 verwiesen.
59. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass derzeit für Betreiber von
nichtöffentlichen Betriebsfunknetzen weder eine Zertifizierungspflicht
für kritische Komponenten noch eine Verpflichtung, den Einbau von
kritischen Komponenten beim BMI anzuzeigen, besteht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 38 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10149 verwiesen.
60. Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag eine rechtliche
Änderung dahin gehend vorzuschlagen, dass für den Bund
Eingriffsmöglichkeiten in nichtöffentliche Betriebsfunknetze geschaffen werden, und
wenn ja, wann plant sie, dies vorzuschlagen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 39 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10149 verwiesen.
61. Sind der Bundesregierung Verstöße von ZTE Deutschland gegen die
bestehenden Russland-Sanktionen bekannt (bitte Verstöße auflisten)?
62. Hat die Bundesregierung prüfen lassen, ob ZTE Deutschland gegen die
bestehenden Russland-Sanktionen verstößt?
Die Fragen 61 und 62 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 40 und 41 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/10149 verwiesen.
64. Sind der Bundesregierung Verstöße von Huawei Deutschland gegen die
bestehenden Russland-Sanktionen bekannt (bitte Verstöße auflisten)?
65. Hat die Bundesregierung prüfen lassen, ob Huawei Deutschland gegen
die bestehenden Russland-Sanktionen verstößt?
Die Fragen 64 und 65 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 43 und 44 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/10149 verwiesen.
63. Könnte die Bundesregierung aufgrund von Sanktionsverstößen anderen
Unternehmen eine Belieferung von ZTE mit Produkten untersagen, und
wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage bzw. mit welchen Instrumenten?
66. Könnte die Bundesregierung aufgrund von Sanktionsverstößen anderen
Unternehmen eine Belieferung von Huawei mit Produkten untersagen,
und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage bzw. mit welchen
Instrumenten?
Die Fragen 63 und 66 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 42 und 45 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/10149 verwiesen.
67. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Benutzung von
Smartphones chinesischer Hersteller in Deutschland die Daten auf Server in
China übermittelt, und wenn ja, bei welchen chinesischen Smartphone-
Modellen?
68. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Benutzung von Apps
chinesischer Unternehmen in Deutschland die Daten auf Server in China
übermittelt, und wenn ja, bei welchen Apps?
Die Fragen 67 und 68 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10149 verwiesen. Auch
bezüglich Apps chinesischer Hersteller kann insoweit nicht ausgeschlossen
werden, dass Daten chinesischer Hersteller auf Server in China und an
Sicherheitsbehörden übermittelt werden.
69. Erwägt die Bundesregierung – analog zu Indien (www.zeit.de/news/202
2-02/14/indien-verbietet-54-chinesische-apps) – auch eine
sicherheitspolitische Untersuchung und ggf. Einschränkungen für die Nutzung von
Apps aus China?
Der zitierte Artikel bezieht sich nach Auffassung der Bundesregierung auf
Apps, die von Endnutzern auf Mobiltelefonen zu privaten Zwecken genutzt
werden. § 9b Absatz 4 BSIG ist jedoch ausschließlich auf kritische
Komponenten i. S. d. § 2 Absatz 13 BSIG und damit nicht auf derartige Apps anwendbar.
70. Stellen nach Ansicht der Bundesregierung vernetzte Geräte und
sogenanntes smartes Spielzeug aus China eine sicherheitspolitische Gefahr
dar (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/202
2/20221207_SmarteProdukte.html)?
In der zitierten Pressemitteilung erinnerte die Bundesnetzagentur (insbesondere
für das Weihnachtsgeschäft 2022) die Verbraucher an das Verbot für bestimmte
Telekommunikationsanlagen aus § 8 des Gesetzes über den Datenschutz und
den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen
Diensten (TDDDG). Nach § 8 Absatz 1 TDDDG ist es verboten,
Telekommunikationsanlagen u. a. zu besitzen oder auf den Markt bereitzustellen, die mit
Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser
Umstände in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das Bild eines
anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen oder das nicht öffentlich gesprochene
Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören.
Das Verbot stärkt den Schutz der Privatsphäre. Daher sollen in Deutschland
von vorneherein Geräte nicht vertrieben werden dürfen, die unter die obige
Regelung fallen.
71. Erwägt die Bundesregierung Kontrollen oder Einschränkungen für
vernetzte Geräte und sogenanntes smartes Spielzeug aus China (www.bunde
snetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/20221207_Sm
arteProdukte.html)?
Sofern bekannt wird, dass chinesische Verkäufer Geräte anbieten, die unter das
Verbot des § 8 Absatz 1 TDDDG fallen oder gegen sonstige gesetzliche
Regelungen verstoßen, werden durch die Markbeobachtungsbehörden (in vielen
Fällen die Bundesnetzagentur) Maßnahmen ergriffen, damit das Produkt nicht in
den Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) gelangt.
72. Sieht die Bundesregierung aus technischer Sicht die Gefahr, dass
chinesische (E-)Autos in Deutschland durch im Pkw verbaute Steuergeräte –
Mikrofone, Kameras, Sensoren, Schnittstellen und andere äquivalente
Systeme – umfassend Daten vom Nutzer des Autos sowie der Umgebung
des Autos (Infrastrukturen, Gebäude, Personen) nach China transferieren
könnten?
Aus technischer Sicht können Daten, die durch im Fahrzeug verbaute Sensoren
oder Steuergeräte generiert werden, im Fahrzeug selbst gespeichert oder auf
Systeme der Hersteller oder von Dritten (zum Beispiel Dienstleistern)
übertragen werden. Grundsätzlich ist es daher im Fall ausländischer Hersteller
möglich, dass solche Daten auf Servern im jeweiligen Land gespeichert werden.
73. Erwägt die Bundesregierung Einschränkungen für die – auch private –
Nutzung chinesischer Autos durch Personen in Deutschland, die
sicherheitssensible Aufgaben erfüllen (z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Streitkräfte, der Nachrichtendienste, der Bundesregierung etc.)?
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Streitkräfte, Nachrichtendienste
sowie der Bundesregierung bestehen insoweit keine einheitlichen Regelungen.
74. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Kommunikationsnetzen der Bundeswehr Komponenten chinesischer Hersteller?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 17 bis 17c der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/6271 verwiesen.
75. Arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche
Mobilfunknetzbetreiber bei der Erforschung und Entwicklung von 6G-Technologien mit
chinesischen Herstellern zusammen?
In der laufenden nationalen 6G-Forschungsinitiative der Bundesregierung sind
keine chinesischen Hersteller direkt oder indirekt beteiligt. Chinesische
Hersteller und deutsche Mobilfunknetzbetreiber sind Mitglieder der
Industrievereinigung „6G Smart Networks and Services Industry Association (6G-IA)“. 6G-
IA ist an der von der Europäischen Union mitgeförderten Gemeinsamen
Unternehmung „European Smart Networks and Services Joint Undertaking (SNS
JU)“ beteiligt. Übergreifendes Ziel des SNS JU ist es, Forschung und
Entwicklung zu 6G in Europa auszubauen.
76. Ist die Abschlusserklärung zum Treffen des Handels- und
Technologierates EU-USA vom 4. und 5. April 2024 unter dem Titel „Advancing 6G:
A Vision for Transatlantic Collaboration“ so zu verstehen, dass die
Bundesregierung chinesische Hersteller bei der Entwicklung und dem
Ausbau von 6G heraushalten möchte (https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/
library/advancing-6g-vision-transatlantic-collaboration)?
Aus der Abschlusserklärung des Handels- und Technologierates vom
4./5. April 2024 lassen sich keine Positionen der Bundesregierung ableiten, da
es sich um eine zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von Amerika
abgestimmte Erklärung handelt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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