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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Anstehende Entscheidung der Bundesregierung zum Ausbau bzw. Austausch chinesischer Komponenten im deutschen Mobilfunknetz

(insgesamt 76 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

11.07.2024

Aktualisiert

08.10.2024

BT20/1206601.07.2024

Anstehende Entscheidung der Bundesregierung zum Ausbau bzw. Austausch chinesischer Komponenten im deutschen Mobilfunknetz

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/12066 20. Wahlperiode 01.07.2024 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Anstehende Entscheidung der Bundesregierung zum Ausbau bzw. Austausch chinesischer Komponenten im deutschen Mobilfunknetz Am Vormittag des Donnerstags, den 23. Mai 2024, haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz, die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser, der Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing, die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock und der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck beraten, um eine Entscheidung in der Frage zum Ausbau bzw. Austausch von Produkten der chinesischen Telekommunikationsausrüster Huawei Technologies Co., Ltd. und Zhong Xing Telecommunication Equipment Company Limited (ZTE) aus den deutschen Mobilfunknetzen zu treffen. Eine endgültige Entscheidung wurde nach Ansicht der Fragesteller offenbar nicht getroffen, jedoch ist es das Ziel der Bundesregierung, eine Lösung noch vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause zu finden (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/5g-netz-ampel-politiker-wei chen-von-harter-linie-gegen-huawei-ab/100039273.html). Gemäß Auffassung der Bundesregierung stehen beide Unternehmen unter der Kontrolle der Kommunistischen Partei Chinas (Antworten zu den Fragen 2 und 5 auf Bundestagsdrucksache 20/6271). Durch 5G-Mobilfunknetze sollen künftig auch etwa Fabriken und Stromnetze gesteuert und das autonome Fahren ermöglicht werden (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/5g-netz-nato-generalsekretaer-stolt enberg-warnt-deutschland-vor-huawei/29492694.html). Hintergrund: Im März 2023 forderte die Bundesregierung die drei Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland – Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica – auf, alle ihre sicherheitskritischen Komponenten aus China aufzulisten (www.s piegel.de/politik/deutschland/5g-ausbau-ampel-streit-ueber-mobilfunknetz-chin a-raus-a-bb9038dc-2025-4d63-a302-fdeb24bb8b76). Das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung lag etwa Mitte September 2023 vor. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) bewertet das Ergebnis dahin gehend, dass beim Aufbau der 5G-Mobilfunknetze erhebliche strukturelle Abhängigkeiten von chinesischen Herstellern bestehen, was eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kritische-infrastr uktur-ampelpolitiker-draengen-auf-huawei-verbot-fuer-deutsche-bahn/2942001 2.html; www.handelsblatt.com/politik/deutschland/mobilfunkstandard-5g-hart e-linie-gegen-huawei-berlin-will-zweiten-fall-nord-stream-verhindern/2939721 4.html). Ein ursprünglicher aus der Bewertung des Ergebnisses der Sicherheitsüberprüfung resultierender Lösungsvorschlag zum Umgang mit chinesischen 5G- Mobilfunkkomponenten von Bundesinnenministerin Nancy Faeser aus dem September 2023 sah einen gestuften Ausbau, bestehend aus zwei Bausteinen, vor. Zum einen sollen die Mobilfunknetzbetreiber bis zum 1. Januar 2026 zunächst aus ihren Kernnetzen kritische Komponenten aus China entfernen. Zum anderen sollen die Mobilfunknetzbetreiber den Anteil der verbauten chinesischen Mobilfunkkomponenten in den Zugangsnetzen bis zum Oktober 2026 auf 25 Prozent senken. In den sicherheitskritischen Regionen wie in Berlin/ Brandenburg und Köln/Bonn, wo besonders viele Bundesministerien und Bundesbehörden sowie Wirtschaftsunternehmen angesiedelt sind, sollten chinesische Komponenten komplett verboten werden. Darüber hinaus soll den Herstellern chinesischer Mobilfunkkomponenten wie Huawei und ZTE auferlegt werden, dass ihre Basisstationen künftig auch mit der Software anderer Anbieter gesteuert werden können (www.spiegel.de/politik/deutschland/5g-ausbau-ampel-strei t-ueber-mobilfunknetz-china-raus-a-bb9038dc-2025-4d63-a302-fdeb24bb8b76; www.handelsblatt.com/politik/deutschland/5g-netz-nato-generalsekretaer-stolte nberg-warnt-deutschland-vor-huawei/29492694.html; www.handelsblatt.com/p olitik/deutschland/mobilfunkstandard-5g-harte-linie-gegen-huawei-berlin- willzweiten-fall-nord-stream-verhindern/29397214.html; www.faz.net/aktuell/wirts chaft/unternehmen/warum-huawei-aus-den-deutschen-mobilfunknetzen-vertrie ben-wird-19188171.html; www.handelsblatt.com/politik/deutschland/5g-netz-a mpel-politiker-weichen-von-harter-linie-gegen-huawei-ab/100039273.html). Für den Fall, dass die Telekommunikationskonzerne mit Blick auf den angedachten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht kooperieren sollten, würde gemäß dem Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser auch ein einseitiger Verwaltungsakt seitens der Bundesregierung in Betracht kommen. Die Vorgaben für die Netzbetreiber würden dann ohne deren Mitwirkung festgelegt werden (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/mobilfunkstandard-5g-hart e-linie-gegen-huawei-berlin-will-zweiten-fall-nord-stream-verhindern/2939721 4.html). Laut Presseberichten befürworteten neben Bundesinnenministerin Nancy Faeser auch Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck den skizzierten Vorschlag. Der Bundesdigitalminister Dr. Volker Wissing lehnte den Vorschlag hingegen ab (www.spiege l.de/politik/deutschland/5g-ausbau-ampel-streit-ueber-mobilfunknetz-china-rau s-a-bb9038dc-2025-4d63-a302-fdeb24bb8b76). Die deutschen Mobilfunknetzbetreiber standen den Plänen ablehnend gegenüber. Sie warnten vor vorübergehenden Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit des Mobilfunknetzes und unrealistischen Zeitlinien (www.reuters.com/busines s/media-telecom/german-interior-ministry-wants-force-5g-operators-slash-hua wei-use-official-2023-09-19/; www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/war um-huawei-aus-den-deutschen-mobilfunknetzen-vertrieben-wird-1918817 1.html). Auch andere Staaten wie die USA, Kanada, Frankreich oder Schweden haben die chinesischen Hersteller Huawei und ZTE vom Aufbau ihrer 5G-Netze ausgeschlossen (www.tagesschau.de/ausland/amerika/kanada-huawei-101.html; www.handelsblatt.com/technik/it-internet/mobilfunk-schweden-schliesst-huaw ei-und-zte-vom-5g-ausbau-aus/26290668.html). Der nun von der Presse berichtete und im Raum stehende Kompromissvorschlag sieht hinsichtlich des Zeitplans vor, dass die Mobilfunknetzbetreiber bis Anfang 2026 kritische Komponenten aus China aus ihren Kernnetzen ausbauen. In einem zweiten Schritt soll nun bis zum Jahr 2029 – und nicht wie beim ersten Vorschlag schon zum Oktober 2026 – die Verbauung von kritischen Komponenten in den Zugangsnetzen reduziert werden. Der geänderte Zeitplan kommt offenbar den Mobilfunknetzbetreibern entgegen, weil sich die bis 2029 verlängerte Frist dem Lebenszyklus der kritischen 5G- Mobilfunkkomponenten, der im Schnitt zehn Jahre beträgt, annähert (www.han delsblatt.com/politik/deutschland/5g-netz-ampel-politiker-weichen-von-harter-l inie-gegen-huawei-ab/100039273.html). Zu dem prozentualen Anteil, auf den die Verbauung von kritischen Komponenten chinesischer Hersteller in den 5G-Mobilfunknetzen durch die Mobilfunknetzbetreiber abgesenkt werden soll, und ob es bedeutsame Regionen geben soll, in denen der Anteil noch niedriger oder gar bei null liegen soll, wird in den Berichten über den Kompromissvorschlag zunächst nichts vorgestellt. Dabei wird ggf. auch nicht vollends präzisiert, welche Regionen, in denen der Anteil der Verbauung kritischer Komponenten durch chinesische Hersteller in den 5G- Mobilfunknetzen durch die Mobilfunknetzbetreiber auf 0 Prozent abgesenkt werden soll, die Bundesregierung fokussiert. Mit Blick auf das zu 100 Prozent im Besitz des Bundes befindliche Unternehmen Deutsche Bahn AG werden auch in den dortigen Kommunikationsinfrastrukturen Komponenten des chinesischen Herstellers Huawei verbaut. Im Dezember 2022 hat die Deutsche Bahn AG einen Auftrag an die Telekom-Tochter Business Solutions vergeben, die Router und Verteiler des Unternehmens Huawei verwendet (www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/digitalisierung-deutsc he-bahn-setzt-trotz-bedenken-auf-huawei/29030480.html). Mit einem möglichen Ausbau von Komponenten chinesischer Hersteller droht Projekten der Bahn eine Zeitverzögerung von bis zu sechs Jahren (www.handelsblatt.com/pol itik/deutschland/kritische-infrastruktur-ampelpolitiker-draengen-auf-huawei-ve rbot-fuer-deutsche-bahn/29420012.html). Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat diese Auftragsvergabe und den damit verbundenen Einbau von kritischen Komponenten bereits öffentlich kritisiert und darauf hingewiesen, dass die Gefahrenlage seit Langem bekannt sei und die Unternehmen somit genug Zeit gehabt hätten, sich auf strengere Anforderungen einzustellen. Ein Ausbau von Komponenten bei gravierenden Sicherheitsrisiken sei daher notwendig (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bu ndesinnenministerin-im-interview-faeser-rueffelt-die-telekom-wegen-huawei/2 9337086.html). Die Anordnung eines Ausbaus von Komponenten chinesischer Hersteller aus den Kommunikationsinfrastrukturen der Deutschen Bahn AG (DB AG) sieht der Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing hingegen kritisch, weil die derzeitige Rechtslage keine derartige Eingriffsmöglichkeit biete. Denn für Betreiber von nichtöffentlichen Betriebsfunknetzen besteht derzeit weder eine Zertifizierungspflicht für kritische Komponenten noch eine Verpflichtung, den Einbau von kritischen Komponenten beim Bundesinnenministerium anzuzeigen. Entsprechende Vorgaben bestehen ausschließlich für Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze (www.handelsblatt.com/politik/deut schland/kritische-infrastruktur-ampelpolitiker-draengen-auf-huawei-verbot-fue r-deutsche-bahn/29420012.html). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wann plant die Bundesregierung, eine finale Entscheidung hinsichtlich chinesischer Komponenten im deutschen Mobilfunknetz zu treffen (www. handelsblatt.com/politik/deutschland/mobilfunk-spitzentreffen-mit-kanzle r-scholz-zur-5g-sicherheit-endet-ohne-entscheidung/100039273.html; bitte das Quartal angeben)?  2. Ist die im März 2023 begonnene Untersuchung und Prüfung der Listen mit sicherheitskritischen Komponenten der Mobilfunknetzbetreiber bereits abgeschlossen, wenn ja, seit wann, und wenn nein, wann soll die Untersuchung abgeschlossen sein?  3. Soll die Entscheidung auf Basis des Prüfergebnisses mit Blick auf die Liste der Komponenten chinesischer Hersteller (https://background.tagesspie gel.de/digitalisierung/huawei-treffen-ohne-ergebnis) getroffen werden, und wenn ja, welche Indikatoren sind dabei handlungsleitend mit Blick auf die Entscheidung?  4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von einer Verbindung des Unternehmens ZTE mit dem chinesischen Militär?  5. Unterliegt das Unternehmen ZTE nach Kenntnis der Bundesregierung dem chinesischen Gesetz, und wenn ja, wäre die chinesische Firma ZTE nach Kenntnis der Bundesregierung damit zur Zusammenarbeit mit chinesischen Geheimdiensten verpflichtet?  6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von einer Verbindung des Unternehmens Huawei mit dem chinesischen Militär?  7. Unterliegt das chinesische Unternehmen Huawei nach Kenntnis der Bundesregierung dem chinesischen Gesetz, und wenn ja, wäre das chinesische Unternehmen Huawei nach Kenntnis der Bundesregierung damit zur Zusammenarbeit mit den chinesischen Geheimdiensten verpflichtet?  8. Hat die Bundesregierung umfassende, ausnahmslose Kenntnis über alle Sicherheitsvorfälle in Deutschland mit Bezug zu Telekommunikationsnetzwerken und kritischer Telekommunikationsinfrastruktur, und wenn ja, sind ihr entsprechende Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit Komponenten chinesischer Unternehmen bekannt (bitte einzeln auflisten)?  9. Hat die Bundesregierung umfassende, ausnahmslose Kenntnis über alle Sicherheitsvorfälle in den USA, in Großbritannien, Schweden, Kanada oder in Frankreich mit Bezug zu Telekommunikationsnetzwerken und kritischer Telekommunikationsinfrastruktur, und wenn ja, sind ihr entsprechende Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit Komponenten chinesischer Unternehmen bekannt (bitte einzeln auflisten)? 10. Sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle in Deutschland, soweit nicht bereits von Frage 8 umfasst, mit Bezug zum Unternehmen Huawei bekannt, und wenn ja, welche? 11. Sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle in Europa, soweit nicht bereits von Frage 9 umfasst, mit Bezug zum Unternehmen Huawei bekannt, und wenn ja, welche? 12. Sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle in Deutschland, soweit nicht bereits von Frage 8 umfasst, mit Bezug zum Unternehmen ZTE bekannt, und wenn ja, welche? 13. Sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle in Europa, soweit nicht bereits von Frage 9 umfasst, mit Bezug zum Unternehmen ZTE bekannt, und wenn ja, welche? 14. Hat die Bundesregierung die Abfrage und Überprüfung der bei den Mobilfunknetzbetreibern eingesetzten Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller im Frühjahr 2023 primär aufgrund der Sorge vor technischen Risiken, beispielsweise Spionagemöglichkeiten oder der Zugriffsmöglichkeiten aus der Ferne, eingeleitet? 15. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die im Zuge der Abfrage überprüften Mobilfunkkomponenten einen Fernzugriff aus China oder von einem anderen Ort der Welt erlauben? 16. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die im Zuge der Abfrage überprüften Mobilfunkkomponenten per Fernzugriff eine Abschaltung von Mobilfunknetzen oder wenigsten von Teilen des Mobilfunknetzes aus China heraus oder von einem anderen Ort der Welt aus erlauben? 17. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die im Zuge der Abfrage überprüften Mobilfunkkomponenten per Fernzugriff eine Drosselung der Geschwindigkeiten von Mobilfunknetzen oder wenigstens von Teilen des Mobilfunknetzes aus China heraus oder von einem anderen Ort der Welt aus erlauben? 18. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die im Zuge der Abfrage überprüften Mobilfunkkomponenten per Fernzugriff Spionage aus China heraus oder von einem anderen Ort der Welt aus erlauben? 19. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die im Zuge der Abfrage überprüften Mobilfunkkomponenten per Fernzugriff einen Datenabfluss nach China erlauben? 20. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die chinesischen Mobilfunkkomponenten im deutschen Mobilfunknetz per Update umprogrammiert werden? 21. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die chinesischen Hersteller ihre Mobilfunkkomponenten per Fernzugriff oder über ein eingespieltes Update abschalten können – analog zu der Fähigkeit des niederländischen Unternehmens ASML, seine Komponenten aus der Ferne abzuschalten („Dabei habe ASML den niederländischen Beamten versichert, dass ihre Maschinen aus der Ferne abschaltbar seien.“ www.handelsblatt.com/techn ik/it-internet/warnung-an-china-asml-kann-chipmaschinen-offenbar-aus-d er-ferne-abschalten/100038938.html)? 22. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung alle im Mobilfunknetz verbauten Komponenten aus China überprüft (www.swp.de/politik/5g-netz-u nd-huawei-so-koennten-hacker-und-spione-das-deutsche-mobilfunknetz-a ngreifen-73824439.html), und wenn ja, durch wen? 23. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung alle von den chinesischen Herstellern eingespielten Updates durch die deutschen Mobilfunknetzbetreiber oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überprüft (www.swp.de/politik/5g-netz-und-huawei-so-koennten-ha cker-und-spione-das-deutsche-mobilfunknetz-angreifen-73824439.html)? 24. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/6921, der zufolge das BMI die „Betreiber von öffentlichen 5G- Mobilfunknetzen am 6. März 2023 aufgefordert [hat], alle in den jeweiligen Netzen im Einsatz befindlichen kritischen Komponenten der Hersteller Huawei und ZTE mitzuteilen und nach einer vorgegebenen Systematik aufzulisten.“ – haben inzwischen alle Betreiber von öffentlichen 5G- Mobilfunknetzen dem BMI geantwortet und ihre kritischen Komponenten der Hersteller Huawei und ZTE mitgeteilt und diese nach der vorgegebenen Systematik aufgelistet, und wenn nein, welche Betreiber von öffentlichen 5G-Mobilfunknetzen haben nicht oder nicht vollständig geantwortet? 25. Wie hoch ist der Anteil an kritischen Komponenten chinesischer Hersteller in den deutschen Mobilfunknetzen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach 4G- und 5G-Netz separat ausweisen)? 26. Wie hoch ist der Anteil an kritischen Komponenten chinesischer Hersteller in der Infrastruktur des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben? 27. Wie viele Digitalfunkendgeräte im Bestand der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), der Bundeszollverwaltung, der Zivilschutzbehörden des Bundes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie weiterer mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben beauftragter Behörden und Dienststellen des Bundes stammen von Sepura oder anderen Herstellern, die Verbindungen zu chinesischen Unternehmen haben (bitte nach Behörde aufschlüsseln)? 28. Kann die Bundesregierung den im folgenden Presseartikel genannten Anteil an chinesischen Komponenten im deutschen Mobilfunknetz bestätigen: „Andere Länder in Europa haben längst gehandelt und chinesische Komponenten komplett aus ihren Netzen verbannt. Darunter: Estland, Lettland, Litauen, Norwegen, Schweden, Dänemark, Tschechien, die Slowakei und Luxemburg. Frankreich hat den Anteil von 26 auf 17 Prozent gesenkt. In Deutschland aber ist der Anteil chinesischer Technik in den Mobilfunknetzen gestiegen: Von 57 auf 59 Prozent.“ (www.zdf.de/nachric hten/politik/mobilfunknetz-ausbau-technik-china-sicherheitsrisiko-10 0.html)? 29. Wie viel Prozent der in Deutschland ansässigen Unternehmen sind von Mobilfunknetzen mit verbauten Komponenten chinesischer Hersteller abhängig? 30. Wann haben sich das Bundesinnenministerium und sein Geschäftsbereich erstmals mit den einschlägigen Unternehmen, insbesondere mit den Telekommunikationsanbietern und der Deutschen Bahn AG, über die Sicherheitsrisiken beim Einbau der genannten Komponenten ausgetauscht? 31. War die Frage von (Teil-)Verboten von Komponenten chinesischer Hersteller in deutschen Mobilfunknetzen ein Gesprächsthema in Gesprächen mit dem chinesischen Präsidenten oder anderen chinesischen Offiziellen beim offiziellen Besuch des Bundeskanzlers Olaf Scholz in China vom 14. April 2024 bis zum 16. April 2024 (www.bundesregierung.de/breg-de/ aktuelles/scholz-reise-nach-china-2269462)? a) Wenn ja, hat die chinesische Seite Gegenreaktionen im Falle eines (Teil-)Verbots angekündigt? b) Wenn ja, wer war an den Gesprächen auf deutscher und chinesischer Seite beteiligt? c) Wenn nein, warum nicht, und ist dies zukünftig geplant? 32. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage kann die Bundesregierung eine Entscheidung zu der Frage des Ausbaus von kritischen Komponenten chinesischer Hersteller aus den deutschen 5G-Mobilfunknetzen treffen, und ist ggf. die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage geplant? 33. Plant die Bundesregierung ein komplettes Verbot von Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller in den sicherheitskritischen Regionen Berlin/Brandenburg und Köln/Bonn? 34. Plant die Bundesregierung, analog zum kompletten Verbot von Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller ein komplettes Verbot von Mobilfunkkomponenten auch in anderen Regionen Deutschlands vorzuschlagen? a) Wenn ja, in welchen Regionen, und warum (bitte auflisten)? b) Wenn nein, warum nicht? 35. Plant die Bundesregierung, ein komplettes Verbot von Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller in einem bestimmten Umkreis um Liegenschaften, Einrichtungen und Geländeflächen der Bundeswehr oder der Nachrichtendienste vorzuschlagen, und wenn nein, warum nicht? 36. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass keine Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit der genannten Behörden zu befürchten ist, wenn in diesen Regionen nach wie vor voraussichtlich Kommunikationskomponenten chinesischer Hersteller in den kritischen Infrastrukturen, wie beispielsweise Energie- und Verkehrsnetze, verbaut sein werden? 37. Welche Behörde wäre für die Überwachung der Einhaltung eines von der Bundesregierung vorgegebenen Pfads zum Ausbau bzw. Austausch von kritischen Komponenten chinesischer Hersteller aus den deutschen 5G- Mobilfunknetzen zuständig? 38. Mit welchen Instrumenten und Sanktionsmöglichkeiten könnte diese zuständige Behörde die Einhaltung eines von der Bundesregierung vorgegebenen Pfads zum Ausbau bzw. Austausch von kritischen Komponenten chinesischer Hersteller aus den deutschen Mobilfunknetzen überwachen? 39. Sollen die Telekommunikationsunternehmen nach Vorstellung der Bundesregierung im Rahmen des von der Bundesregierung avisierten Kompromissvorschlags zum Ausbau von kritischen Komponenten aus den 5G- Mobilfunknetzen in einen öffentlich-rechtlichen Vertrag einwilligen? a) Wenn ja, haben die Telekommunikationsunternehmen diesbezüglich noch Verhandlungsspielraum mit Blick auf die Details, wie etwa Zeitlinien oder prozentuale Verbauungsanteile, der in der von der Bundesregierung präsentierten Entscheidung zum Ausbau von kritischen Komponenten chinesischer Hersteller aus den 5G-Mobilfunknetzen? b) Wenn ja, bis wann soll dieser Vertrag unterzeichnet werden? c) Wenn ja, soll gemäß der präsentierten Entscheidung zu der Frage des Ausbaus von kritischen Komponenten chinesischer Hersteller aus dem deutschen 5G-Mobilfunknetz im Falle der Verweigerung der betroffenen Telekommunikationsunternehmen in Deutschland gegenüber der Einwilligung in einen derartigen öffentlich-rechtlichen Vertrag ein einseitiger Verwaltungsakt seitens der Bundesregierung erlassen werden, der die Vorgaben für die Netzbetreiber ohne deren Mitwirkung festgelegt? d) Plant die Bundesregierung eine bundesgesetzliche Grundlage für diesen Vertrag? 40. Welche Zeitlinien in einem zugehörigen Gesetzgebungsvorhaben zur Einleitung der Umsetzung des Ausbaus bzw. Austauschs von kritischen Komponenten chinesischer Hersteller aus den Mobilfunknetzen plant die Bundesregierung? a) Wann soll ein entsprechender Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht werden? b) Wann soll ein entsprechender Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag übermittelt werden? c) Bis wann möchte die Bundesregierung ihre Vorstellungen nach dem Gesetzentwurf spätestens verabschiedet sehen? d) Wäre der Gesetzentwurf nach Ansicht der Bundesregierung ein Einspruchs- oder ein Zustimmungsgesetz? 41. Erwartet die Bundesregierung Gegenmaßnahmen der Volksrepublik China aufgrund des avisierten (Teil-)Verbots des Einsatzes von Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller in deutschen Mobilfunknetzen? 42. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch das avisierte (Teil-)Verbot von Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller in deutschen Mobilfunknetzen die Kosten für einen Ausbau der bereits verbauten Komponenten und für die Beschaffung sowie den Wiedereinbau alternativer Komponenten zu veranschlagen? 43. Mit welchen Auswirkungen und Kosten ist aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen einer Risikoabschätzung zu rechnen, wenn der „Wettbewerber und systemische Rivale“ China (siehe Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung, S. 12) in Zukunft über die technischen Komponenten Einfluss auf das deutsche Mobilfunknetz nehmen würde (ggf. bitte anhand von Szenarien erläutern)? 44. Rechnet die Bundesregierung durch ihr avisiertes (Teil-)Verbot von Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller in den deutschen Mobilfunknetzen mit Schadenersatzforderungen der in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Mobilfunknetzbetreiber gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? a) Ist eine Entschädigung für die betroffenen Mobilfunknetzbetreiber vorgesehen? b) Trifft die Bundesrepublik Deutschland in ihrem Bundeshaushalt finanzielle Vorsorge für mögliche zu leistende Schadenersatzforderungen? c) Aus welchem Haushaltstitel oder aus welchen Haushaltstiteln müssten mögliche Schadenersatzforderungen der betroffenen Mobilfunknetzbetreiber beglichen werden (bitte Kapitel und Titel im Bundeshaushalt auflisten)? 45. Erwartet die Bundesregierung im Zuge des von ihr avisierten Ausbaus von Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller aus deutschen Mobilfunknetzen im Falle eines (Teil-)Verbots von Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller in deutschen Mobilfunknetzen Beeinträchtigungen der Netzqualität, der Netzgeschwindigkeit und der Netzverfügbarkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher in der Bundesrepublik Deutschland, wenn ja, in welchem zeitlichen, qualitativen und räumlichen Umfang, und was plant die Bundesregierung, um ggf. die Beeinträchtigungen auszugleichen? 46. Rechnet die Bundesregierung im Zuge eines Ausbaus von Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller aus deutschen Mobilfunknetzen durch das von ihr avisierte (Teil-)Verbot von Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller in deutschen Mobilfunknetzen mit einer Gefährdung des Ziels der Bundesregierung, bis zum Jahr 2030 flächendeckend den neuesten Mobilfunkstandard anbieten zu können (www.bundesregierung.de/bre g-de/themen/digitalisierung/gigabitstrategie-2017464), und was plant die Bundesregierung, um ggf. die Gefährdung auszugleichen? 47. Erwägt die Bundesregierung, künftig eine bestimmte Maximalquote an verbauten Mobilfunkkomponenten chinesischer Hersteller in deutschen Mobilfunknetzen zur Auflage für Mobilfunknetzbetreiber mit Blick auf die Verlängerung oder Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen zu erklären? 48. Wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Schnitt Komponenten im Mobilfunknetz aus technischer Sicht regulär ausgetauscht bzw. erneuert (bitte eine durchschnittliche Zeit angeben)? 49. In welchem quantitativen Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Komponenten chinesischer Hersteller in den Kommunikationsinfrastrukturen der Deutschen Bahn AG verbaut? 50. Bezieht die Bundesregierung in ihren Vorschlag zum Ausbau von Komponenten chinesischer Hersteller aus den öffentlichen Mobilfunknetzen auch den Ausbau von Komponenten aus China aus den Kommunikationsinfrastrukturen der Deutschen Bahn AG mit ein? a) Wenn ja, auf welchen quantitativen Umfang möchte die Bundesregierung die Verbauung von Komponenten chinesischer Hersteller in den Kommunikationsinfrastrukturen der Deutschen Bahn AG begrenzen? b) Wenn ja, soll das (Teil-)Verbot des Einbaus von Komponenten chinesischer Hersteller in den Kommunikationsinfrastrukturen der Deutschen Bahn AG auch rückwirkend gelten und damit ein Ausbau der Bestandskomponenten chinesischer Hersteller erwirkt werden? c) Wenn ja, welche Fristen gelten für einen etwaigen Ausbau? d) Wenn ja, welche Kosten entstehen der Deutschen Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung durch einen derartigen Ausbau? e) Welche Kosten würde eine chinesische Einflussnahme auf den Bahnverkehr mittels Komponenten chinesischer Hersteller verursachen? f) Wenn nein, warum nicht? 51. In welchem quantitativen Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Komponenten chinesischer Hersteller in den Kommunikationsinfrastrukturen der Energienetze der Bundesrepublik Deutschland verbaut? 52. Inwieweit planen die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG, dass die DB AG ihre gesamte Infrastruktur austauscht, die Informations- und Kommunikationstechnologie von Huawei enthält, und stimmt es, dass es die DB AG bis zu 400 Mio. Euro kosten würde, die Bauteile von Huawei auszutauschen (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kritischeinfrast ruktur-ampelpolitikerdraengen-auf-huawei-verbot-fuer-deutschebahn/294 20012.html), wenn nein, warum nicht, und wieviel würde es die DB AG stattdessen kosten, Bauteile von Huawei auszutauschen? 53. Plant die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung zum Ausbau von kritischen Komponenten chinesischer Hersteller, auch den Einbau von Komponenten chinesischer Hersteller in den Kommunikationsinfrastrukturen der Energienetze der Bundesrepublik Deutschland zu verbieten oder teilweise zu verbieten, und wenn nein, warum nicht? 54. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Huawei bei den sogenannten Wallboxen zum Aufladen von E-Autos in Deutschland? 55. Sieht die Bundesregierung aus sicherheitspolitischer Sicht ein Risiko bei Huawei-Wallboxen in Deutschland? 56. In welchem quantitativen Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Komponenten chinesischer Hersteller in den Kommunikationsinfrastrukturen der Wassernetze der Bundesrepublik Deutschland verbaut? 57. Plant die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung zum Ausbau von kritischen Komponenten chinesischer Hersteller, auch den Einbau von Komponenten chinesischer Hersteller in den Kommunikationsinfrastrukturen der Wassernetze der Bundesrepublik Deutschland zu verbieten oder teilweise zu verbieten, und wenn nein, warum nicht? 58. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung derzeit keine rechtliche Grundlage für Eingriffe in nichtöffentliche Betriebsfunknetze, und wenn ja, warum wird sich nicht gemäß dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) auf die öffentliche Sicherheit berufen? 59. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass derzeit für Betreiber von nichtöffentlichen Betriebsfunknetzen weder eine Zertifizierungspflicht für kritische Komponenten noch eine Verpflichtung, den Einbau von kritischen Komponenten beim BMI anzuzeigen, besteht? 60. Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag eine rechtliche Änderung dahin gehend vorzuschlagen, dass für den Bund Eingriffsmöglichkeiten in nichtöffentliche Betriebsfunknetze geschaffen werden, und wenn ja, wann plant sie, dies vorzuschlagen? 61. Sind der Bundesregierung Verstöße von ZTE Deutschland gegen die bestehenden Russland-Sanktionen bekannt (bitte Verstöße auflisten)? 62. Hat die Bundesregierung prüfen lassen, ob ZTE Deutschland gegen die bestehenden Russland-Sanktionen verstößt? 63. Könnte die Bundesregierung aufgrund von Sanktionsverstößen anderen Unternehmen eine Belieferung von ZTE mit Produkten untersagen, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage bzw. mit welchen Instrumenten? 64. Sind der Bundesregierung Verstöße von Huawei Deutschland gegen die bestehenden Russland-Sanktionen bekannt (bitte Verstöße auflisten)? 65. Hat die Bundesregierung prüfen lassen, ob Huawei Deutschland gegen die bestehenden Russland-Sanktionen verstößt? 66. Könnte die Bundesregierung aufgrund von Sanktionsverstößen anderen Unternehmen eine Belieferung von Huawei mit Produkten untersagen, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage bzw. mit welchen Instrumenten? 67. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Benutzung von Smartphones chinesischer Hersteller in Deutschland die Daten auf Server in China übermittelt, und wenn ja, bei welchen chinesischen Smartphone- Modellen? 68. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Benutzung von Apps chinesischer Unternehmen in Deutschland die Daten auf Server in China übermittelt, und wenn ja, bei welchen Apps? 69. Erwägt die Bundesregierung – analog zu Indien (www.zeit.de/news/2022- 02/14/indien-verbietet-54-chinesische-apps) – auch eine sicherheitspolitische Untersuchung und ggf. Einschränkungen für die Nutzung von Apps aus China? 70. Stellen nach Ansicht der Bundesregierung vernetzte Geräte und sogenanntes smartes Spielzeug aus China eine sicherheitspolitische Gefahr dar (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/20 221207_SmarteProdukte.html)? 71. Erwägt die Bundesregierung Kontrollen oder Einschränkungen für vernetzte Geräte und sogenanntes smartes Spielzeug aus China (www.bundes netzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/20221207_Smar teProdukte.html)? 72. Sieht die Bundesregierung aus technischer Sicht die Gefahr, dass chinesische (E-)Autos in Deutschland durch im Pkw verbaute Steuergeräte – Mikrofone, Kameras, Sensoren, Schnittstellen und andere äquivalente Systeme – umfassend Daten vom Nutzer des Autos sowie der Umgebung des Autos (Infrastrukturen, Gebäude, Personen) nach China transferieren könnten? 73. Erwägt die Bundesregierung Einschränkungen für die – auch private – Nutzung chinesischer Autos durch Personen in Deutschland, die sicherheitssensible Aufgaben erfüllen (z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Streitkräfte, der Nachrichtendienste, der Bundesregierung etc.)? 74. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Kommunikationsnetzen der Bundeswehr Komponenten chinesischer Hersteller? 75. Arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Mobilfunknetzbetreiber bei der Erforschung und Entwicklung von 6G-Technologien mit chinesischen Herstellern zusammen? 76. Ist die Abschlusserklärung zum Treffen des Handels- und Technologierates EU-USA vom 4. und 5. April 2024 unter dem Titel „Advancing 6G: A Vision for Transatlantic Collaboration“ so zu verstehen, dass die Bundesregierung chinesische Hersteller bei der Entwicklung und dem Ausbau von 6G heraushalten möchte (https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/librar y/advancing-6g-vision-transatlantic-collaboration)? Berlin, den 26. Juni 2024 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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