Deutscher Bundestag Drucksache 20/12476
20. Wahlperiode 02.08.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/12208 –
Pläne der Bundesregierung zur Umsetzung der Holzbauinitiative und zur
Förderung des Bauens mit Holz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 21. Juni 2023 hat die Bundesregierung die Holzbauinitiative beschlossen.
Mit der Initiative will die Bundesregierung den Einsatz des nachhaltigen
Rohstoffs Holz im Bausektor stärken und für mehr Klimaschutz,
Ressourceneffizienz und schnelleren Wohnungsbau sorgen. Die Initiative benennt acht
Handlungsfelder, in denen die Verwendung von Holz im Hochbau gesteigert,
Innovationen im Holzbau angestoßen und die Kreislaufwirtschaft im Baubereich
gefördert werden sollen. Die mit der Holzbauinitiative anvisierten Ziele und
Maßnahmen sind nach Ansicht der Fragesteller grundsätzlich zu begrüßen,
weil das Bauen mit Holz gesteigert und Hemmnisse reduziert werden sollen
(
www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/holzbauinitiative.pdf
?__blob=publicationFile&v=11).
Nach über einem Jahr nach Verabschiedung der Holzbauinitiative im
Bundeskabinett stellt sich die Frage, welche Maßnahmen die Bundesregierung
ergriffen hat und ob sie vorankommt, die Ziele zu erreichen. Problematisch ist aus
Sicht der Fragesteller zudem die Kohärenz mit anderen politischen Vorhaben.
Einerseits will die Bundesregierung mit der Holzbauinitiative die Holznutzung
ausweiten, andererseits werden Vorhaben verfolgt, die den Aufbau
klimastabiler Wälder hemmen und den Rohstoff Holz verknappen können
(Klimaschutzgesetz, LULUCF-Verordnung [LULUCF = Land Use, Land Use Change and
Forestry], Novelle Bundeswaldgesetz, Aktionsprogramm Natürlicher
Klimaschutz [ANK]). Nicht schlüssig ist nach Ansicht der Fragesteller zudem, dass
die Bundesregierung im Bundeshaushalt keinen eigenen Haushaltstitel für die
Holzbauinitiative vorgesehen hat. Dies verstärkt Zweifel, ob es die
Bundesregierung mit der Holzbauinitiative wirklich ernst meint. Offen ist auch, ob,
wie von der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Klara Geywitz und dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
Cem Özdemir angekündigt, die Holzbauinitiative bisher überhaupt
beigetragen hat, Holz stärker zu verwerten (Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft [BMEL] – Pressemitteilungen – Bundesbauministerin Geywitz
und Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir legen Strategie für den Holzbau
vor;
www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/085-holzbauiniti
ative.html).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 2. August 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche konkreten Auswirkungen hatte bzw. hat die Holzbauinitiative der
Bundesregierung nach Einschätzung der Bundesregierung auf die
Forstwirtschaft und den Waldumbau in Deutschland bislang, und welche sind
nach Einschätzung der Bundesregierung noch zu erwarten?
Die Holzbauinitiative (HBI) zielt in erster Linie auf den Beitrag des Holzbaus
zum Klimaschutz und die Schonung endlicher Ressourcen und nicht auf
grundlegende Änderungen der Forstwirtschaft oder des Waldumbaus ab. Zwar ist das
Holzangebot Ergebnis nachhaltiger Waldbewirtschaftung, die alle
Ökosystemleistungen mitberücksichtigt. Eine Ausrichtung der Waldbewirtschaftung allein
an der Holzverwendung wäre schon aufgrund der langen Produktionszeiträume
zu kurz gegriffen. Bei Maßnahmen, die Einfluss auf den Wald und dessen
Bewirtschaftung nehmen, müssen jedoch die Folgen für die Sicherung der
Versorgung mit dem Rohstoff Holz aus heimischen Wäldern mit abgewogen werden.
2. Ist nach Einschätzungen der Bundesregierung eine Stärkung der
Holzproduktion in Deutschland notwendig, um ausreichend regionales und
nachhaltig produziertes Holz für den Wohnungsbau zu erhalten, und wie
will die Bundesregierung dies erreichen?
Der Umfang der Holzproduktion wird grundsätzlich durch die Waldfläche, die
Baumartenzusammensetzung, die Altersstruktur der Wälder, natürliche
Ereignisse (Dürren, Stürme, Käferkalamitäten), die spezifischen
Eigentümerzielsetzungen der Waldbesitzenden sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
bestimmt. Ein steigender Holzbedarf wird perspektivisch durch weitere
Optimierungen im Bereich des effizienteren Rohstoff- und Materialeinsatzes (z. B.
Steigerung der Kreislaufführung und Kaskadennutzung) sowie – abhängig von
der Marktlage – über zusätzliche Importe gedeckt werden.
Zum Walderhalt und Sicherung der Ökosystemleistungen unterstützt die
Bundesregierung die Waldbesitzenden vorrangig bei der notwendigen Anpassung
an den Klimawandel durch eine gezielte Anreizförderung mit dem
Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ sowie durch die von Bund und
Länder kofinanzierte Förderung von Waldmaßnahmen aus der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und
Wissenstransfer in die Praxis.
3. Sollte nach Ansicht der Bundesregierung die Stärkung der
Holzproduktion mit überwiegend heimischen Baumarten erfolgen, und wenn ja,
welche Baumarten sind dies vorwiegend?
Der Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien sieht vor, dass durch
einen gezielten Waldumbau artenreiche und klimaresiliente Wälder mit
überwiegend standortheimischen Baumarten geschaffen werden sollen. Die
spezifische Baumartenwahl ist insbesondere abhängig von standörtlichen
Bedingungen vor Ort und der Bewertung der Eignung und Resilienz der Baumarten im
Klimawandel sowie der jeweiligen Zielsetzung der Waldbesitzenden. Die Frage
zur Baumartenwahl kann daher nicht pauschal beantwortet werden.
4. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll, Waldflächen in
Deutschland stillzulegen (Totholzaufbau) und damit aus der Produktion
zu nehmen?
In der Gesamtabwägung aller Ziele, auch der Klima- und Biodiversitätsziele,
hält es die Bundesregierung im Einzelfall für sinnvoll, Waldflächen einer
natürlichen Entwicklung zu überlassen.
5. Welche konkreten Auswirkungen hatte bzw. hat die Holzbauinitiative der
Bundesregierung auf die Bauwirtschaft und Bautätigkeit in Deutschland,
insbesondere auf die Beschleunigung des Wohnungsbaus und die CO2-
Einsparung im Gebäudebereich?
Die Holzbauinitiative ist auf einen mittelfristigen Zeithorizont bis zum Jahr
2030 ausgerichtet. Sie soll mit ihren acht Handlungsfeldern, von der
Vorbildfunktion des Bundes und der Stärkung von Forschung und Innovation über die
Fachkräftesicherung und den Wissenstransfer bis zur Sicherung der
Rohstoffversorgung, bis 2030 den Einsatz von Holz durch die verschiedensten Akteure
wesentlich verbessern und die Holzbauquote erhöhen.
Das Bauen mit Holz ist im Hinblick auf die Transformation der Bauwirtschaft
ein wichtiger Schlüssel hin zur Klimaneutralität. Holz verursacht über den
gesamten Lebenszyklus weniger CO2-Emissionen als andere Baumaterialien wie
Stahl und Zement. Weitere Vorteile des Bauens mit Holz sind die regionale
Verfügbarkeit des Baustoffs und ein geringerer Transportaufwand, was die
Komplexität der Lieferketten reduziert. Dies kann ggf. zukünftig vor dem
Hintergrund der CO2-Bepreisung die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der
Bauwirtschaft erhöhen.
6. Welche rechtlichen und praktischen Hemmnisse sieht die
Bundesregierung beim Bauen mit Holz, und welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung, um die Hemmnisse zu beseitigen?
Damit das Bauen mit Holz in die Breite überführt werden kann, müssen vor
allem Hemmnisse in den Bereichen Regulierung und Wissen abgebaut werden
und zugleich die positiven Wirkungen des Bauens mit Holz berücksichtigt
sowie Forschungs- und Entwicklungsbedarfe angegangen werden. Abgeleitet aus
wissenschaftlichen Analysen und mit dem Ziel, gleichberechtigte
Ausgangsbedingungen für den Einsatz von Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen
zu schaffen, adressiert die Holzbauinitiative acht Handlungsfelder mit
zugehörigen Maßnahmen, die geeignet sind, die Hemmnisse zu beseitigen.
Schwerpunkte der Holzbauinitiative liegen darauf, das klimafreundliche Bauen
mit Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung und anderen nachwachsenden
Rohstoffen zu stärken, d. h. vor allem bisherige Hemmnisse zur Nutzung
nachwachsender Baumaterialien abzubauen. Außerdem soll das ressourceneffiziente
und kreislaufgerechte Bauen mit Holz, einschließlich der Forschung und
Entwicklung, dem Wissenstransfer und der Bildung, gefördert werden. Nicht
zuletzt soll durch serielles und modulares Bauen mit kürzeren Produktions- und
Bauzeiten die Schaffung von bezahlbarem und klimafreundlichem Wohnraum
unterstützt werden.
Nähere Informationen zu den Hemmnissen können dem Thünen Report 78
entnommen werden:
https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn062357.pdf.
7. Wie steht die Bundesregierung zu einem verpflichtenden Einsatz von
Holz bei öffentlichen Bauvorhaben in Bund, Ländern und Kommunen,
um einerseits die in der Holzbauinitiative angekündigte Vorbildfunktion
einzunehmen und andererseits zur Legitimation des Holzbaus sowie zur
Glaubwürdigkeit der eigenen Klimaschutzanstrengungen in der
Gesellschaft beizutragen?
Die Baumaßnahmen des Bundes nehmen eine Vorbildfunktion bei der
Umsetzung der bau-, sozial- und klimapolitischen Ziele wahr. Bei Baumaßnahmen
des Bundes werden Anforderungen des Klima-, Umwelt- und
Gesundheitsschutzes, der Ressourcenschonung, der Energieeffizienz und des
demografischen Wandels im Wege der Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges
Bauen (BNB) umgesetzt.
Im Bauwesen ist die Erfüllung von Anforderungen an Bauwerke das Ergebnis
eines komplexen Zusammenspiels von Materialien und Technologien mit
Gestaltung, Planung, Ausführung und Nutzung sowie Rahmen- und
Randbedingungen. Bei Baumaßnahmen soll das Planungsteam im Kontext der
allgemeinen und projektspezifischen Anforderungen die jeweils vorteilhafte Lösung
entwickeln können. Vorfestlegungen auf bestimmte Baustoffe oder
Konstruktionsmethoden erschweren in der Planungs- und Baupraxis die Vereinbarkeit
projektspezifischer Anforderungen mit technischen Regeln, Rechtsnormen
sowie gesellschaftlichen und politischen Zielen, und schränken sowohl den
Planungsprozess als auch die Entscheidungsfreiheit der Bauherren ein. Alle
Bauprodukte sollen in der Planungsphase jedes Bauwerks im Wettbewerb um die
jeweils beste Lösung stehen. Das BNB ist daher grundsätzlich materialneutral
und technologieoffen. Es berücksichtigt die Vorteile des Bauens mit
ressourceneffizienten Baumaterialien mit einem geringen CO2-Fußabdruck.
Das BNB wird derzeit entsprechend der Vorgaben des Maßnahmenprogramms
Nachhaltigkeit der Bundesregierung zum „BNB 2.0“ fortentwickelt. Mit dem
„BNB 2.0“ werden u. a. die klimaschützenden Effekte des BNB weiter
ausgebaut, wodurch der Holzbau seine Effekte im Bereich Klima- und
Ressourcenschutz verstärkt wird ausspielen können. Durch den materialneutralen und
technologieoffenen Ansatz ist eine Steigerung der Holzbauquote ebenso zu
erwarten, wie eine Steigerung der Verwendung von Sekundärbaustoffen bzw.
Baustoffen mit hohem Recyclinganteil, Lehmbaustoffen oder Bauprodukten aus
CO2-armen Produktionsprozessen. Dies stimuliert den Wettbewerb um
klimaschonende Technologien in und zwischen allen Produktgruppen.
8. Beeinträchtigen nach Kenntnis der Bundesregierung die Regelungen zu
den flüchtigen organischen Verbindungen (Volatile Organic Compounds,
VOC) die Nutzung von Holz als Baustoff, und wenn ja, plant die
Bundesregierung eine Überarbeitung des AgBB-Schemas (AgBB =
Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten)?
Regelungen zu flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) dienen dem
Gesundheitsschutz der Menschen, die Innenräume dauerhaft zu Wohn-, Lern- und
Arbeitszwecken nutzen. Ihre Qualitätsmaßstäbe beruhen auf einer
evidenzbasierten Ableitung bezüglich der gesundheitlichen Wirkungen der in die
Innenraumluft ausgedünsteten Stoffe (durch toxikologische bzw. epidemiologische
Studien). Nach Kenntnis der Bundesregierung führen die genannten
Regelungen nicht zu Einschränkungen für die grundsätzliche Nutzung von Holz als
Baustoff. Die VOC-Emissionen von unbehandelten Hölzern bzw.
Holzwerkstoffen lassen sich etwa durch Auswahl der Holzart, Lagerzeit, Behandlungsart
oder die Rezeptur stark beeinflussen und durch geeignete Verarbeitung
reduzieren. Regelungen wie das AgBB-Schema haben in der Vergangenheit dazu
beigetragen, dass emissionsärmere Bauprodukte entwickelt wurden. Die
Kommission Innenraumlufthygiene des Umweltbundesamtes hat im Januar 2024
Hinweise zum Bauen mit Holz und Holzwerkstoffen veröffentlicht: Bauen mit
Holz – Empfehlungen für eine gute Raumluftqualität. Bundesgesundheitsblatt
67, 123–126, 2024 (
https://doi.org/10.1007/s00103-023-03813-1).
Gleichwohl wurde die Frage möglicher Beeinträchtigungen beim Runden Tisch
zur Holzbauinitiative im Ressortkreis mit Vertretern von Ländern und
Kommunalen Spitzenverbänden diskutiert. Aufgrund der Relevanz der VOC-
Regelungen bei den bestehenden Bauförderkriterien (u. a. durch das Qualitätssiegel
Nachhaltiges Gebäude (QNG)) wird das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Fragestellung im Rahmen der
Überarbeitung von BNB und QNG aufgreifen.
9. Plant die Bundesregierung eine Ergänzung des Förderprogramms
Klimafreundlicher Neubau hin zur Förderfähigkeit von hölzernen
Dachkonstruktionen, Decken, Innenwänden, Treppen oder Holzfaserdämmstoffen
in Höhe der gebundenen Kohlenstoffmenge, und wenn nein, warum
nicht?
Die Bundesregierung plant keine entsprechende Ergänzung. Zielsetzung des
Förderprogramms Klimafreundlicher Neubau ist es, die Errichtung besonders
energieeffizienter und klimafreundlicher Gebäude anzureizen. Es dient nicht
der Begünstigung einzelner Branchen und ist bewusst materialneutral und
technologieoffen konzipiert.
Mit hohen Nachhaltigkeits- und Klimaschutzstandards leistet das Programm
einen Beitrag, um die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu mindern.
Dieses lässt sich auf unterschiedlichste Art und Weise erreichen – der bewusste
Einsatz von Holzbaustoffen ist einer davon und schlägt sich in der geforderten
Lebenszyklusbetrachtung nieder. Eine Beschränkung auf oder eine
Besserstellung von Holzbaustoffen ist als Diskriminierung anderer Bauweisen zu werten
und würde den Wettbewerb verfälschen. Zudem ist auch Holz eine begrenzt
nachhaltig verfügbare Ressource. Mehr Holz zu verbauen, nur damit es im
Bauwerk eingelagert wird, steht den Zielen des Ressourcenschutzes entgegen.
10. Plant die Bundesregierung die Einführung eines Marktanreizprogramms
für das serielle und modulare Bauen und Sanieren mit Holz und anderen
klimafreundlichen Materialien, und wenn nein, warum nicht?
Die bestehenden Förderprogramme lassen eine Beantragung von Projekten in
serieller, modularer und systemischer Bauweise generell zu. Daher bedarf es
keiner expliziten Bundesförderprogramme ausschließlich für diese Bauweise.
11. Plant die Bundesregierung die Vereinfachung von Ausschreibungen für
serielle, modulare und systemische Bauweisen, und wenn nein, warum
nicht?
Die Bundesregierung erarbeitet aktuell einen Gesetzentwurf zur
Vergabetransformation mit den vornehmlichen Zielen der Vereinfachung und
Beschleunigung sowie Digitalisierung des Verfahrens, einer Stärkung von KMU und Start-
Ups und einer Stärkung nachhaltiger Kriterien im Verfahren. Die Anpassung
des Bauvergaberechts in der VOB/A wird dem Gesetz nachfolgen. Eine
explizite Erleichterung des Vergabeverfahrens für diese beiden Leistungsformen
wäre der Gesetzessystematik fremd. Von den Anpassungen des
Verfahrensrechts werden voraussichtlich alle Bauherrinnen und Marktteilnehmerinnen
profitieren, auch Anbieter von modularen Systemen oder serieller Bauteile.
Maßnahmen zur Vereinfachung von Ausschreibungsverfahren für diese
Bauweisen werden auch im Rahmen des Runden Tisch serielles, modulares und
systemisches Bauen diskutiert. U. a. ist vorgeschlagen und in der
Lenkungsrunde des Runden Tisches beschlossen worden, für Vergabestellen eine
Handreichung im Wege eines Auslegungserlasses zu formulieren, wie im bestehenden
vergaberechtlichen Rahmen funktionale Ausschreibungen möglichst einfach
begründet werden können. Darüber hinaus wird eine Handreichung diskutiert,
in der die unterschiedlichen Rollen der Beteiligten – Bauherren/Auftraggeber,
Planende und Bauausführende – in einem Auftrags-/Ausschreibungsverfahren
strukturiert erläutert werden. Der Prozess läuft noch.
12. Wird die Bundesregierung nach dem Vorbild Bayerns ein
Förderprogramm für den Holzbau auflegen, mit dem die gebundene Menge CO2
honoriert wird (
www.stmb.bayern.de/buw/bauthemen/gebaeudeundenerg
ie/foerderprogramme/bayfholz/index.php;
www.gesetze-bayern.de/Conte
nt/Document/BayVV_2330_B_14207)?
Holz ist eine begrenzt nachhaltig verfügbare Ressource. Durch das Bestimmen
einer Förderhöhe in Abhängigkeit von der Menge an gebundenem CO2 wird
ein Anreiz gesetzt, unnötig viel Holz zu verbauen. Ein solches Vorgehen steht
den Zielen des Ressourcenschutzes entgegen. Es mangelt auch an einer
belastbaren Begründung für das Benachteiligen materialeffizienter
Holzbaukonstruktionen.
13. Wie bewertet die Bundesregierung Zielkonflikte zwischen der
angestrebten Stärkung des Holzbaus einerseits und verschiedenen politischen
Initiativen andererseits, die zu einer Verknappung des Rohstoffs Holz
führen können (Klimaschutzgesetz, LULUCF-Verordnung, Novelle
Bundeswaldgesetz, Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz)?
In den benannten politischen Initiativen und Gesetzen sind keine Maßnahmen
vorgesehen, die nach Ansicht der Bundesregierung eine Verknappung des
Rohstoffs Holz erwarten lassen. Die vorgesehenen Klimaschutz-Maßnahmen des
Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz sollen dazu beitragen, die
Waldökosysteme dauerhaft zu erhalten, zu stabilisieren und zu mehren. Die
Produktion des nachwachsenden Rohstoffs Holz soll dabei grundsätzlich gewährleistet
bleiben. Die Holzbauinitiative der Bundesregierung enthält darüber hinaus
Maßnahmen zur Verbesserung der Datenbasis zu Holzaufkommen, -potenzialen
und -verwendung sowie nachhaltiger Verfügbarkeit wie z. B. Modellierung des
Rohholzaufkommens oder die Ausweitung des „Rohstoffmonitoring Holz“.
Diese Maßnahmen dienen u. a. dazu, belastbare Daten und Informationen für
die Weiterentwicklung und Anpassung von regulatorischen
Rahmenbedingungen oder Anreizsystemen bereitzustellen.
14. Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die Verwendung
von Laubholz im Bauwesen zu steigern, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung wird die verstärkte stoffliche Verwendung von Laubholz
insgesamt, aber insbesondere auch im Bereich des Bauwesens weiterhin
unterstützen. Die Verwendung von Laubholz ist immer wieder Gegenstand
verschiedener Forschungsprojekte, u. a. im Rahmen der Forschungsinitiative Zukunft
Bau des BMWSB.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat zuletzt
im April 2024 das Thema Bauen mit Laubholz im Rahmen eines doppelten
Förderaufrufs zur Holzbauinitiative aus dem Förderprogramm „Nachhaltige
erneuerbare Ressourcen“ (FPNR) adressiert (
https://foerderung.fnr.de/index.php?
id=17465#n15910). Zudem fördert BMEL über den Projektträger Fachagentur
Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) F&E-Projekte zur Steigerung der
stofflichen Verwendung von Laubholz und greift das Thema in verschiedenen
Informationsformaten auf. Hierzu zählen beispielhaft „Auf Zukunftskurs:
Öffentliches Bauen mit Holz“ oder die „Themennachmittage Holzbau“.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert in der
Fördermaßnahme „REGULUS – Regionale Innovationsgruppen für eine
klimaschützende Wald- und Holzwirtschaft“ Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben, die Fragen der klimaschützenden Waldbewirtschaftung untersuchen. Dazu
gehören Themen, wie die Rohstoffversorgung mit Holz, klimaangepasste Wald-
Holz-Managementsysteme, die Entwicklung multifunktionaler Wälder auf
Schadflächen und die stoffliche Altholznutzung.
15. Mit welchen rechtlichen Rahmenbedingungen und Maßnahmen plant die
Bundesregierung, die Kreislaufwirtschaft beim Holzbau voranzubringen
und das entstehende Restholz bioenergetisch zu verwerten?
Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) enthält Maßnahmen im
Handlungsfeld „Bau- und Gebäudebereich“, die u. a. Ressourcenschonung,
selektive Rückbaufähigkeit und Wiederverwendbarkeit sowie Recyclingfähigkeit
der Baustoffe, Bauprodukte und Bauwerke als Anforderungen v. a. für
öffentliche Bauvorhaben fördern. Die Maßnahmen sind technologieoffen, betreffen
also alle Baustoffe inklusive Holz.
Altholz von Baustellensortimenten und aus dem Abbruch und Rückbau ist nach
der Altholzverordnung in vielen Fällen Altholz der Altholzkategorien A I und
A II. Es darf nach der Altholzverordnung gleichrangig stofflich und energetisch
verwertet werden. Es ist beabsichtigt, in der Altholzverordnung einen Vorrang
der stofflichen Verwertung festzulegen. Die stoffliche Verwertung von Altholz
führt ganz überwiegend zur Herstellung von Spanplatten.
Auch mit der in Erarbeitung befindlichen Nationalen Biomassestrategie
(NABIS) soll die stoffliche Nutzung von nachhaltiger Biomasse mit
langfristiger Kohlenstoffbindung, u. a. Holzbau, gestärkt werden.
Im Rahmen des FPNR des BMEL werden Forschungs- und
Entwicklungsprojekte sowohl zur kreislaufgerechten Holzverwendung (u. a. Holzbau) als auch
zur energetischen Restholznutzung gefördert.
16. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die deutsche
Forst- und Holzwirtschaft infolge der klimawandelbedingten
Veränderungen in unseren Wäldern und bei der Rohstoffgrundlage, und inwiefern
sind flankierende Maßnahmen geplant, um die deutsche Forst- und
Holzwirtschaft in dieser Transformationsphase zu unterstützen?
Der Klimawandel bewirkt eine Veränderung der Baumartenzusammensetzung
im Wald und einen Rückgang des Anteils und der Produktivität der für die
Holzwirtschaft bedeutenden Baumarten Fichte und Kiefer. Das Ausmaß des
Rückgangs und der Produktivitätseinbußen für die Fichte – wie für die anderen
Baumarten – werden die Ergebnisse der Bundeswaldinventur, die im vierten
Quartal d. J. vorgestellt werden sollen, zeigen. Die Holzbauinitiative trägt in
dieser Situation mit dazu bei, die im Zuge des notwendigen
klimawandelbedingten Waldumbaus sowie durch weitere Schäden anfallenden
Nadelholzmengen mit hoher Wertschöpfung sinnvoll zu verwenden. Durch den Waldumbau
hin zu artenreichen und klimaresilienten Wäldern wird sich der Anteil an
Laubholz erhöhen. Daher gilt es vorrangig, die stoffliche Nutzung von Laubholz in
der holzverarbeitenden Industrie auszuweiten. Die Wertschöpfung in der Forst-
und Holzwirtschaft ist derzeit zum größten Teil auf Produkte aus Nadelholz
gestützt. Beim Waldumbau hin zu artenreichen und klimaresilienten Wäldern
können neben geeigneten, vorwiegend heimischen Laubbaumarten, daher
anteilig auch klimastabilere Nadelbaumarten mit in Betracht gezogen werden. Des
Weiteren ist von großer Bedeutung, dass die Möglichkeiten der verstärkten
Kreislaufführung und Kaskadennutzung genutzt werden. Das BMEL setzt sich
hierzu z. B. im Rahmen von F&E im FPNR sowie über den Dialogprozess
Charta für Holz 2.0 für einen gezielten Wissenstransfer auch in die deutsche
Forst- und Holzwirtschaft ein.
17. Plant die Bundesregierung, im Bundeshaushalt 2025 Mittel für die
Holzbauinitiative zur Verfügung zu stellen, wenn ja, in welchen Programmen
und in welcher Höhe wird sie Mittel für die Umsetzung der
Holzbauinitiative bereitstellen, und sind dies bestehende Förderprogramme oder
werden gesondert Mittel in ihren Einzelplänen eingestellt?
18. Wie möchte die Bundesregierung, sofern sie keinen eigenen
Haushaltstitel für die Holzbauinitiative im Bundeshaushalt vorsieht, dann
sicherstellen, dass die Ziele und Maßnahmen in den acht Handlungsfeldern der
Initiative erreicht und umgesetzt werden bzw. erwägt die
Bundesregierung, zugunsten der Holzbauinitiative Mittel aus anderen Titeln
umzuschichten, zum Beispiel aus dem Aktionsprogramm Natürlicher
Klimaschutz?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Die regierungsinternen Beratungen zum Bundeshaushalt 2025 sind
abgeschlossen.
Für die Umsetzung der Holzbauinitiative wird kein eigenständiges mit
Haushaltmitteln unterlegtes Programm aufgelegt. Grundsätzlich gilt, dass die
beteiligten Ressorts ihre Maßnahmen zur Umsetzung der Holzbauinitiative der
Bundesregierung in eigener Verantwortung unter Vorbehalt verfügbarer
Haushaltsmittel umsetzen. Die Ressorts können dazu auf bestehende Programme
zurückgreifen. So sind z. B. im Einzelplan 25 des BMWSB auch im
Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 Mittel für Pilotprojekte zur Errichtung
multifunktionaler Gebäude in Holzbauweise vorgesehen (Kapitel 2501, Titel 894 03;
vgl. auch Anlage 1 zu Frage 20). Auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion CDU/CSU „Finanzielle und fachliche
Untersetzung der Holzbauinitiative“ auf Bundestagsdrucksache 20/9802 wird
verwiesen.
Eine Förderung des Holzbaus über das Aktionsprogramm natürlicher
Klimaschutz (ANK) ist nicht vorgesehen.
19. Wie lautet der Zeitplan für die Umsetzung der Lösungsansätze, die in
den acht Handlungsfeldern der Holzbauinitiative der Bundesregierung
jeweils genannt werden, und bis wann plant die Bundesregierung die
Vorlage eines konkretisierenden Arbeitsplans inklusive der Festlegung des
für die jeweilige Maßnahme verantwortlichen Ressorts, der
Umsetzungszeiträume etc.?
Die Holzbauinitiative ist auf einen Zeithorizont bis 2030 ausgerichtet. Eine
Zuordnung der Lösungsansätze und Maßnahmen entsprechend der Betroffenheit
der beteiligten Ressorts ist der Holzbauinitiative zu entnehmen.
20. Wie viele Maßnahmen wurden bereits im Rahmen der Holzbauinitiative
angestoßen, befinden sich in der Umsetzung oder sind bereits
abgeschlossen?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
Die Maßnahmen der für die Holzbauinitiative federführenden Ressorts sind in
Anlage 1 (BMWSB) und Anlage 2 (BMEL) dargestellt.*
21. Aus welchen Gründen ist nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen
der Verabschiedung der Holzbauinitiative im Bundeskabinett am 21. Juni
2023 und der ersten Sitzung des Runden Tisches „Holzbau Bund“, der
„als Kernelement“ der Holzbauinitiative vom BMEL und
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
eingerichtet wurde (siehe
www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2
023/085-holzbauinitiative.html) und der nach Kenntnis der Fragesteller
am 13. Juni 2024 erstmals getagt hat, rund ein Jahr vergangen?
Nach Kabinettsbeschluss fand unter Federführung von BMEL und BMWSB
zunächst eine breit angelegte Auftaktveranstaltung am 10. Oktober 2023 zur
Umsetzung der Holzbauinitiative statt, an der zahlreiche Vertreter aus Politik,
Wirtschaft, Wissenschaft, Umwelt und der Bau-, Forst- und Holzwirtschaft
teilnahmen. Die Ergebnisse wurden für die weitere Abstimmung und Vorbereitung
der organisatorischen und konzeptionellen Ausrichtung des Runden Tisches
zwischen den federführenden Ressorts BMWSB und BMEL und beteiligten
Ressorts berücksichtigt. Aus dem notwendigen Planungsvorlauf, u. a. unter
Einbeziehung einer im Auftrag des BMEL vorgeschalteten Abfrage der FNR zu
Länderaktivitäten im Bereich der Förderung des Holzbaus, resultierte die
Terminierung der konstituierenden Sitzung des Runden Tisches im zweiten Quartal
2024.
22. Wer waren die Teilnehmer des ersten Treffens des Runden Tisches,
welche inhaltlichen Ergebnisse brachte das Treffen, und werden Forst-
und Holzbauverbände an der Arbeit des Runden Tisches „Holzbau
Bund“ beteiligt?
An der konstituierenden Sitzung des Rundes Tisch Holzbauinitiative nahmen
Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Bundesressorts bzw. ihres
nachgeordneten Bereiches, der Länder aus den Forst- und/oder Bau-Ressorts und der
drei kommunalen Spitzenverbände teil.
Neben obligatorischen formalen Festlegungen wurden zwei fachliche
Schwerpunkte behandelt: (1) Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen
und (2) Stärkung der Aus- und Weiterbildung bzw. des Wissenstransfers im
Bereich Holzbau.
Im Fokus von (1) stand ein Austausch zu den Aktivitäten der Länder,
insbesondere hinsichtlich der Fortentwicklung der „Richtlinie über
brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in
Holzbauweise“ (MHolzBauRL).
Zum Thema (2) würdigten die Teilnehmenden das bisherige Engagement des
BMEL und der FNR im Bereich Wissenstransfer und F&E-Förderung im
Themenfeld Bauen mit Holz. Es wurde grundsätzlich empfohlen, diesbezügliche
Maßnahmen im Abgleich mit bestehenden Länderaktivitäten zu verstärken.
Dabei soll der Fokus insbesondere auf Planer, Entscheider sowie die öffentliche
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/12476 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Hand (Bund, Länder, Kommunen) gelegt werden. Darüber hinaus wurde für
eine bessere Vernetzung zum Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den
verschiedensten Akteuren plädiert. Zum weiteren Vorgehen wird auf die
Antwort zu Frage 24 verwiesen.
23. Auf welches Datum hat man sich für das nächste Treffen des Runden
Tisches verständigt, und in welchem Turnus, in welcher
Teilnehmerkonstellation und zu welchen Themen soll diese Runde zukünftig tagen?
Auf Beschluss der Teilnehmenden der konstituierenden Sitzung soll der Runde
Tisch regelmäßig einmal jährlich in Präsenz im bisherigen Format stattfinden.
Ein konkretes Datum für die nächste Sitzung wurde nicht vereinbart. Die
inhaltliche Ausrichtung erfolgt analog des Vorgehens bei der konstituierenden
Sitzung nach Prioritätensetzung und Identifizierung aktueller Erfordernisse.
24. Wer sind die Mitglieder der angekündigten themenspezifischen
Arbeitsgruppen (background.tagesspiegel.de/agrar-und-ernaehrung/briefing/run
der-tisch-zum-holzbau-trifft-sich-zum-ersten-mal), und in welchem
Turnus sollen sich diese treffen (bitte einzeln nach Arbeitsgruppe
auflisten)?
Zum Thema „Ausbau Wissenstransfer, Fort- und Weiterbildung“ ist
vorgesehen, in der zweiten Jahreshälfte 2024 unter Federführung von BMEL eine
Expertengruppe unter Einbeziehung der existierenden Charta für Holz AG
„Bauen mit Holz in Stadt und Land“ sowie Teilnehmern des Runden Tisches
einzuberufen. Der Sitzungsturnus ist von den Mitgliedern der Expertengruppe
selbst zu bestimmen.
25. Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um Informationsdefizite
und Vorurteile gegenüber Bauen mit Holz bei Bauherren, in der
Bauwirtschaft und bei Baugenehmigungsbehörden abzubauen und zum Bauen
mit Holz zu motivieren?
Das BMEL legt mit seinem FPNR und dem Dialogprozess „Charta für Holz
2.0“ einen Schwerpunkt auf den Ausbau der Holzbaukompetenz bei Bauherren,
Planern und Genehmigungsbehörden und der Akzeptanz des Holzbaus bei der
allgemeinen Öffentlichkeit und fördert dies über den Projektträger FNR durch
zahlreiche Informationsangebote und Maßnahmen (auf die Antwort zu
Frage 20 wird verwiesen). Dazu gehört beispielsweise jüngst auch die
Förderung eines Demonstrationsprojektes zum mehrgeschossigen Bauen mit Holz-
Raummodulen, das für den Abbau von Vorurteilen gegenüber dem Holzbau
und dem seriellen Bauen auch für Besichtigungen geöffnet sein wird (
www.bm
el.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/073-foerderung-holzmodulba
u.html). Diese Aktivitäten werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
fortgesetzt und wo möglich verstärkt.
1/6
Anlage 1 zu Frage 20
Übersicht ausgewählte Aktivitäten und Planungsansätze des BMWSB
zur Umsetzung der Holzbauinitiative nach Handlungsfeldern
Stand: Juni 2024
Handlungsfeld 1: Der Bund als Vorbild und Vorreiter im klima- und
ressourceneffizienten Bauen
„Stärkere Berücksichtigung des Holzbaus bei Förderung durch Preise“: Preisträger letzter DIngBP
(Staatspreis BMWSB im Wechsel mit DAP) Fahrradparkhaus Eberswalde, Förderung Deutschen
Holzbaupreis mit einer Zuwendung, Mitwirkung in der Jury beim Holzbau Plus (Staatspreis BMEL)
„Zielgerichtete Weiterentwicklung und Ausbau der bestehenden Informations- und
Beratungsangebote für Bedarfsträger des Bundes sowie der Länder und Kommunen“ Erstellung eines
Handlungsleitfadens im Rahmen Forschungsprojekt „Holz trifft Stadt“, Vgl. HF 2, bei PD in Planung)
„Eigene Leuchtturmprojekte“:
Für Pilotprojekte zur Einrichtung multifunktionaler Gebäude in Holzbauweise (Kapitel 2501 Titel 893
04) standen in 2023 Haushaltsmittel in Höhe von 3,745 Millionen Euro zur Verfügung, neu im HH
2024:
⮚ Kap. 2501 Tit. 893 04: „Pilotprojekte zur Errichtung multifunktionaler Gebäude in
Holzbauweise“ Ausgaben + 3 Mio. EUR, davon 1 Mio. EUR für „Bauhaus Erde“ und 2 Mio.
EUR zur Energetischen Ertüchtigung der Kleingärtenvereine und deren Infrastruktur für den
„Bundesverband deutscher Gartenfreunde“
⮚ Kap. 2501 Tit. 882 07 Änderung der Zweckbestimmung des Titels in „Zuschüsse für innovative
Modellvorhaben zur nachhaltigen und klimafreundlichen Stadtentwicklung“, „Zuschüsse zur
Errichtung eines PUNKT-Holzhochhauses in Leipzig“
⮚ Kap. 2501, Tit. 686 02 „Transformationscluster Bau-Region-Trier“, Ausgaben in Höhe von
175 TEUR und eine VE in Höhe von 475 TEUR. Finanzierung eines Leuchtturmprojektes für die
Großregion Trier
Folgende Bauvorhaben in Holz- oder Holz-Hybridbauweise durch Ltg. BBR in Planung:
⮚ ein Laborneubau in Holz-Hybridbauweise für das Robert Koch-Institut am Standort
Seestraße, Projektphase: Vorplanung, Wettbewerb 2023 abgeschlossen,
2/6
⮚ ein Büro-, Verwaltungs- und Konferenzneubau in Holz-Hybridbauweise für das Robert
Koch-Institut am Standort Nordufer, Projektphase: Konzeptphase,
⮚ Stabsgebäude für das Planungsamt der Bundeswehr in Holz-Hybridbauweise am Standort
Julius-Leber-Kaserne (Projektphase: EW-Bau) -Leuchtturmprojekt für Nachhaltiges Bauen der
Bundeswehr.
Handlungsfeld 2: Stärkung von Forschung, Innovation, Modell- und
Demonstrationsvorhaben
Stärkung der Perspektive für Laubholz in konstruktiven Verwendungen:
⮚ Standardisierter, kreislaufeffizienter Hochleistungsträger aus Recyclingstahl und Holz
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-2211
⮚ Hybride Holzbauteile aus Laubholz-Furnieren und Brettschichtholz aus Nadelholz –
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-1821
⮚ Neue Potentiale im konstruktiven Holzbau durch acetylierte Buche
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-1613
⮚ Biegetragfähige Holz-Beton-Verbundknoten aus Baubuche zur Aussteifung von Hochbauten
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-1804
Weiterentwicklung von innovativen Werkstoffen und Baustoffen auf Grundlage von
nachwachsenden Ressourcen und Reststoffen:
⮚ Selbstformende zylindrische Holzbauteile für nachhaltige Leichtbaukonstruktionen
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-2207
⮚ Statisches und bauphysikalisches Monitoring eines Gebäudes aus Papierwerkstoffen zur
Überprüfung der Dauerhaftigkeit und Validierung der Simulationsergebnisse
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-2060
⮚ Kostengünstige, Hochdämmende, schichtenreduzierte, sortenreine, klebstofffreie, digital
gefertigte Holzmassivbauweise: Herstellungs- und Fügungsoptimierung für mehrgeschossige
Außenwandkonstruktionen aus geschlitzten Kantvollhölzern
⮚
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-2054
Optimierung der Ressourcen- und Materialeffizienz im Produktionsprozess holzbasierter Baustoffe
(u.a. Steigerung Ausbeute, Produktdesign, Recycling):
⮚ Speziallamellen – Ressourceneffizienz durch Homogenisierung und Laminierung
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-2301
⮚ Entwicklung und Standardisierung innovativer Holz-Holz-Verbindungen zur Steigerung der
Energie- und Ressourceneffizienz im Holzbau
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-2208
⮚ RAFA – Robotergestützte additive Fabrikation von Bauteilen aus Altholzpartikeln
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-2312
⮚ Hybride Asymptotische Geodätische Holzgitter
3/6
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-2304
Weiterentwicklung des Seriellen Bauens und Sanierens mit Holz:
⮚ HLD Elementsystem
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-2324
⮚ Fassadenintegration von Photovoltaik und Begrünung im vorgefertigten Holzbausystem
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-2147
Verstärkter Einsatz weiterer nachwachsender Rohstoffe und Materialien (u.a. Stroh, Hanf, Paludi,
Pilzmyzel) in Ergänzung zum Baustoff Holz:
⮚ Neue Konstruktionswerkstoffe Nachwachsende Rohstoffe
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-2212
⮚ HOME – Holz-Myzelium Verbundbauweise für CO2 neutrale, kreislauffähige Ein- und
Ausbauten
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-2148
⮚ HOME II – Robotergestützte Herstellung von Myzel-Verbundwerkstoffen
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-2309
⮚ StrohGold – Lasttragende Strohleichtbauweise
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-2213
⮚ Laub als Dämmstoff
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-2223
⮚ Hanfbastfasern als Bewehrungsmaterial in klinkerarmen Betonen (BasEcoCrete)
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-2331
Förderung von holzfreundlichen Entwurfs- und Konstruktionsprinzipien:
⮚ Holzbau_findet_Stadt
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-2238
Dauerhaftigkeit und Werterhalt mit dem Ziel einer maximalen Verweildauer des Holzes im
Baustoffkreislauf:
⮚ Zirkulare H(R)BV-Decke
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-2209
sowie Begleitung der aktuellen Forschung zum Urban Mining UBA (auch Altholzverwendung)
Handlungsfeld 3: Ausbau von Bildung, Information, Beratung, Wissenstransfer und
Fachkräftesicherung
„Ausbau Informationsveranstaltungen“ (u.a. Dialog 10.10.23 BMWSB/ BMEL, zunächst HH-Mittel
erforderlich)
4/6
„Zielgruppenspezifische Aufbereitung und Diskussion der FuE-Ergebnisse aus Fördervorhaben und
Ressortforschung“:
⮚ Projekttage der Bauforschung
https://www.zukunftbau.de/foerderung/projektphase/projektetage-der-bauforschung
Handlungsfeld 4: Schaffung von Anreizen für ein klimafreundliches Bauen mit Holz,
anderen nachwachsenden Rohstoffen sowie mit anderen nachhaltigen Bauweisen
Das klimafreundliche, ressourceneffiziente und kreislaufgerechte Bauen mit Holz wird durch die
erstmalige Berücksichtigung der grauen Emissionen im Lebenszyklus aktiv gefördert.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bund mit der Neubauförderung nur indirekt auf die
Entscheidung eines Holzbaus einwirken kann: Um eine förderschädliche Selektivität zu vermeiden,
sieht die Förderrichtlinie bewusst keine Vorfestlegung des Baumaterials vor - jeder Bauherr, jede
Bauherrin ist frei in der Wahl des Baumaterials. Im Rahmen der erforderlichen Lebenszyklusanalyse
dürfte sich die Wahl von Holz jedoch gegenüber anderen Baustoffen positiv auswirken. Im
Neubaubereich wird zwischen zwei Förderstufen unterschieden: Klimafreundlicher Neubau in der
Basisvariante sowie mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus – kurz: QNG.
Handlungsfeld 5: Unterstützung des kreislaufgerechten und ressourceneffizienten
Bauens
„Modulares Bauen mit Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen“: Holz bietet neben dem
Potenzial für den Klima- und Ressourcenschutz auch eine wichtige Grundlage für das serielle &
modulare Bauen.
Das fördern wir durch die bereits eingerichtete eigenständige Geschäftsstelle. Der Runde Tisch
„Serielles, modulares & systemisches Bauen“, organisiert durch die Bundesstiftung Bauakademie, hat
im vergangenen Jahr seine Arbeit begonnen.
Ein neuer GdW-Rahmenvertrag bietet Preissicherheit und beschleunigt die Prozesse.
Holzbauunternehmen sind gleichfalls eingebunden.
Handlungsfeld 7: Weiterentwicklung rechtlicher Rahmenbedingungen, Regelungen
und Entscheidungsgrundlagen hinsichtlich Klimarelevanz und auf der Grundlage einer
sektorübergreifenden Treibhausgasbilanzierung
Aktualisierung HOAI
BMWSB ist an der Aktualisierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
beteiligt ist. Die Federführung liegt im BMWK. Ein Aspekt der HOAI-Novelle ist die Anpassung der
Honorarordnung in Bezug auf eine verstärkte Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.
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Hintergrund ist der Bedeutungsgewinn dieser Aspekte, die sich auch im Planungsprozess der
Architekten und Ingenieure widerspiegelt. Die Berücksichtigung nachhaltiger, umwelt- und
ressourcenschonender Bauweisen wurde im Rahmen der HOAI-Novelle Teil der Grundleistungen der
HOAI. Leistungen, die im Rahmen von Zertifizierungen und Nachweisführungen zum Nachhaltigen
Bauen durch die Planenden über die Grundleistungen hinaus erforderlich werden, werden in der
HOAI-Aktualisierung im Katalog der zusätzlich zu vergütenden Besonderen Leistungen konkretisiert
und ergänzt.
Bauprodukte
Die Verwendung von Bauprodukten liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder.
In der neuen BauPVO wird die Grundlage geschaffen, Umweltindikatoren für Bauprodukte künftig
verpflichtend anzugeben. Zudem wird die Möglichkeit eröffnet, inhärente Umweltmerkmale als
zusätzliche Anforderungen an Bauprodukte zu stellen. Bauprodukte aus Holz unterfallen
grundsätzlich der BauPVO und können somit unter den neuen Regelungen im Wege der
Europäischen Harmonisierung weiterentwickelt werden.
Handlungsfeld 8: Monitoring und Datenhaltung im Handlungsfeld Bauen und Wohnen
insbesondere zur Evaluierung klimarelevanter Effekte
Initiative BIM Deutschland
Das BIM Portal der Initiative BIM Deutschland wurde eingerichtet, um vor allem öffentliche
Auftraggeber aber auch private Auftraggeber bei der Definition von Informationsbedarfen und
Auftragnehmer bei der qualitätsgesicherten Lieferung von digitalen Bauwerksmodellen zu
unterstützen. Zu den Informationsbedarfen gehören insbesondere Angaben, wer, wann, in welcher
Detaillierung und in welchem Format die angeforderten Daten liefern soll, damit der Auftraggeber
auf der Grundlage dieser Daten seine Prozesse steuern und notwendige Entscheidungen treffen
kann. Die angeforderten Daten umfassen nicht nur die geometrischen Maße, sondern insbesondere
auch relevante Eigenschaften zu Bauteilen. Die Auftraggeber finden auf dem BIM-Portal digitale
Vorlagen, die sie bei der Definition der Informationsanforderungen für alle Leistungsphasen
unterstützen. Durch Verwendung von abgestimmten Informationsanforderungen, erhalten
zukünftige Auftragnehmer eindeutige und konsistente Leistungsbeschreibungen, um die erwarteten
Leistungen
kalkulieren bzw. umsetzen zu können. Zudem können sich die IT- und Bau-Produktanbieter im BIM-
Portal darüber informieren, welche Anforderungen von Seiten öffentlicher Auftraggeber an ihre
Produkte gestellt werden. Siehe auch
https://www.bimdeutschland.de/leistungen/bim-portal
Das BIM Portal dient somit auch der Veröffentlichung von Merkmalsdaten und kann dadurch auch
für Datensätze für den Holzbau genutzt werden. Hier können neben konkreten Merkmalsdaten zum
Beispiel für den Gebäuderessourcenpass auch weitere Informationen zur digitalen Bereitstellung von
Informationsbedarfen im Zusammenhang mit dem Holzbau zur Verfügung gestellt werden. Die
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fachliche Erstellung sowie der Qualitätscheck von Merkmalsdaten etc. obliegt dabei der
FachexpertInnen des Holzbaus (w.z.B. FNR- Modellierungsrichtlinie).
Insofern eine Veröffentlichung von Datenstrukturen etc. zum Holzbau auf dem BIM Portal erfolgt, ist
auch eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit von BIM Deutschland möglich.
Hinweis: Aktuell sind keine Haushaltsmittel für Maßnahmen zur Unterstützung der Holzbauinitiative
durch BIM D geplant. Nach aktuellem Stand der Anmeldungen für das Jahr 2025 ist mit Kürzungen im
Bereich BIM Deutschland zu rechnen. Maßnahmen können also nur haushaltsneutral im Zuge von
geplanten Maßnahmen von BIM D umgesetzt werden.
Digitaler Gebäuderessourcenpass
„Nutzung eines digitalen Gebäuderessourcenpass mit der Darstellung des Materialinventars“, in
Aufstellung 2024 durch BMWSB, erste Einführungsschritte 2025 im QNG geplant
Anlage 2 zu Frage 20
Maßnahmen der FNR im
Rahmen der Holzbauinitiative
(Stand Mai 2024)
HANDLUNGSFELD 2: 3
Stärkung von Forschung, Innovation, Modell- und Demonstrationsvorhaben 3
Beispiele bewilligter und abgeschlossener Vorhaben 3
HANDLUNGSFELD 3: 4
Ausbau von Bildung, Information, Beratung, Wissenstransfer und
Fachkräftesicherung 4
HANDLUNGSFELD 5: 6
Unterstützung des kreislaufgerechten und ressourceneffizienten Bauens 6
HANDLUNGSFELD 8: 7
Über den Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
fördert das BMEL im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltige
Erneuerbare Ressourcen" zahlreiche Forschungs-, Entwicklungs- und
Demonstrationsprojekte im Bereich nachwachsender Rohstoffe, zu denen
auch das Bauen mit Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffe gehört.
Darüber hinaus werden Maßnahmen zum Wissenstransfer und der
Öffentlichkeitsarbeit zum Themenfeld von der FNR im Auftrag des BMEL
durchgeführt.
Seit Kabinettsbeschluss der Holzbauinitiative (HBI) am 21.06.2023 sind folgende
Maßnahmen durchgeführt worden bzw. sind in Planung und den Handlungsfeldern
wie folgt zuzuordnen:
Maßnahmen der FNR im Rahmen der Holzbauinitiative
(Stand Mai 2024)
2
Fehler! Kein gültiger Dateiname.
Maßnahmen der FNR im Rahmen der Holzbauinitiative
(Stand Mai 2024)
3
HANDLUNGSFELD 2:
Stärkung von Forschung, Innovation, Modell- und Demonstrationsvorhaben
Veröffentlichung von zwei zeitlich begrenzten Förderaufrufen:
1. Sanieren und modernisieren mit Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen
(01.04.2024 – 31.07.2024)
2. Steigerung des Einsatzes von Laubholz im konstruktiven Holzbau
(01.04.2024 – 30.09.2024)
Beispiele bewilligter und abgeschlossener Vorhaben
Verbundvorhaben
Entwicklung eines unterzugfreien
Massivholz-Deckensystems für
eine flexible Grundrissgestaltung im
mehrgeschossigen Holzbau
FKZ: 2221HV059A-C 01.07.2023 bis
30.06.2026
Holzbau-Systemlösungen für die
Mehrgeschossigkeit
FKZ: 2221HV071A-E 01.08.2023 bis
31.07.2026
Erstellung eines Leitfadens zum
Bauen mehrgeschossiger Gebäude
mit Holz unter expliziter
Berücksichtigung von Windlasten
FKZ: 2221HV069A-C 01.10.2023 bis
30.09.2025
Entwicklung eines alternativen
Rettungswegkonzeptes für
Gebäude und Aufstockungen in
den GK 4 und 5
FKZ: 2221HV089A-C 01.11.2023 bis
31.10.2025
Insgesamt werden seit dem 21.06.2023 91 Verbund- und Einzelvorhaben mit einer
Zuwendungssumme von 23,2 Mio. € gefördert. Zudem wurden 12 Verbund- und
Einzelvorhaben erfolgreich abgeschlossen (Zuwendungssumme 3,7 Mio. €), die die
Holzbauinitiative unterstützen.
Maßnahmen der FNR im Rahmen der Holzbauinitiative
(Stand Mai 2024)
4
HANDLUNGSFELD 3:
Ausbau von Bildung, Information, Beratung, Wissenstransfer und
Fachkräftesicherung
1. Seminarreihe – Auf Zukunftskurs: Öffentliches Bauen mit Holz
mit den Themen:
• Modulbauten für Schulen und Kita
• Zirkuläres Bauen und serielle Sanierung für den öffentlichen Bereich
• Besonderheiten beim Bauen mit Holz – integrale Planung bei öffentlichen
Holzbauprojekten
• Serielle Sanierung im öffentlichen Wohnungsbau in Holz
• Kommunale Funktionsgebäude in Holz – klimabewusstes und
ressourcenschonendes Bauen
• Neubau von Hortgebäuden mit Stroh und Holz
2. Themennachmittage Holzbau
mit den Themen:
• Kreislaufeffiziente Holzbausystemlösungen
• Feuchteschutz im Holzbau: Schadentoleranz und Dauerhaftigkeit
• Urbaner Holzbau im Detail: Aufstockung und Nachverdichtung
• Zirkuläres Bauen: Kreislaufwirtschaft im Bauwesen
• Holzbau: HOAI und BIM
3. Teilnahme an Fachveranstaltungen und Messen/Ausstellungen
• Deutscher Holzbau Kongress Berlin (DHK), FNR-Stand und Prämierung des
Bundeswettbewerbs HolzbauPlus
• Effiziente Gebäude 2023, ZEBAU GmbH, FNR-Stand
• EASTWOOD Leipzig, FNR-Stand
• Charta für Holz 2.0 im Dialog, Thema: „Die Holzbauinitiative der
Bundesregierung: Klimagerechtes Bauen im Fokus“
• 16. Europäischer Kongress (EBH), FNR-Stand
• IGW 2024, FNR-Stand mit Ausstellungsbereich Bauen mit nachwachsenden
Rohstoffen
• Norddeutsche Holzbautage, Wismar, FNR-Stand und Redebeitrag
• 16. Fachkonferenz „Kommunen aktiv für den Klimaschutz“, Bonn, FNR-Stand
• Deutscher Holzbau Kongress Berlin (DHK), FNR-Stand
• Building Green 2024, FNR-Stand
• Süddeutscher Holzbau Kongress (SHK), FNR-Stand
• Effiziente Gebäude 2024, ZEBAU GmbH, FNR-Stand und Redebeitrag
• 17. Europäischer Kongress (EBH), FNR-Stand
• Denkmal, Leipzig FNR-Stand
• Klimafestival, Berlin FNR-Stand
Maßnahmen der FNR im Rahmen der Holzbauinitiative
(Stand Mai 2024)
5
• Exkursionsangebot für Studierende „Bauen mit nR“ (geplant 2025)
4. Veröffentlichung von Fachinformationen
• Internetpräsenz:
https://baustoffe.fnr.de/
• Dokumentation Bundeswettbewerb HolzbauPlus 2022/23
• Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen; 7. aktualisierte Auflage 2023
• Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen; 13. überarbeitete Auflage
2024
• Altbausanierung mit nachwachsenden Rohstoffen; 6. aktualisierte Auflage
2024
• Leitfaden Strohbauweise - Nachhaltiges Bauen und Dämmen mit Stroh; 7.
Aktualisierte Auflage 2024
• 4 Handreichungen in Zusammenarbeit mit der AG Bauen der CfH 2.0 zu den
Themen:
(1) Zusammenlegung von Losen bei der Holzbauvergabe
(2) Vergabe von Planungsleistungen – Einbindung von Holzbaukompetenz im
Planungsteam
(3) Funktionale oder teilfunktionale Ausschreibungen bei Holzbauprojekten
(4) Anwendungsbeispiele von Gütezeichen (2025)
•
5. Bundeswettbewerb HolzbauPlus 2025/26
• Mit dem HolzbauPlus-Preis als Bauherrenpreis soll das Engagement des
Bauherrn für das Bauen mit Holz und weiteren nachwachsenden Rohstoffen
gewürdigt werden und dazu motivieren, nachhaltiger mit Holz und weiteren
nachwachsenden Rohstoffen Bauprojekte umzusetzen
• Ausgezeichnet werden Bauherren, deren Gebäude in der Summe der
verwendeten Bau- und Dämmstoffe sowie die Nutzungs- und Energiekonzepte
nachhaltig sind.
• Ziel des Bundeswettbewerbs ist es, die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der
Fördermaßnahmen des BMEL im Bereich nachwachsende Rohstoffe und
deren nachhaltige Nutzung zu informieren.
• Der Wettbewerb ist eine Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit zum
„Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ (FPNR) des BMEL
• Die Preisverleihung für den HolzbauPlus-Wettbewerb 2025/26 wird 2026
voraussichtlich im Rahmen des Deutschen Holzbaukongress in Berlin
durchgeführt.
Maßnahmen der FNR im Rahmen der Holzbauinitiative
(Stand Mai 2024)
6
HANDLUNGSFELD 5:
Unterstützung des kreislaufgerechten und ressourceneffizienten Bauens
Verbundvorhaben
Entwicklung von schnellen,
hindernisfreien, umweltschonenden
und sicheren Analyseroutinen zur
eigenständigen Anwendung durch
die unmittelbar an Altholz-
Wertschöpfungsketten
FKZ: 2222HV010A-B 01.12.2023 bis
30.11.2026
Recycling for Future – Konzepte zur
recyclinggerechten Herstellung von
Konstruktionen in Holztafelbauart
FKZ: 2221HV030A-F 01.01.2024 bis
31.12.2026
Bewertung und Aufbereitung von
Altholz zur Rückführung in den
Kreislauf im Rahmen eines
Wiederverwendungskonzeptes
FKZ: 2221HV031A-F 01.01.2024 bis
31.12.2026
Gesellschaftlicher Dialog und
Qualitätssicherung bei der Nutzung
von Recyclingholz entlang der
Wertschöpfungskette
FKZ: 2222HV003A-B 01.01.2024 bis
31.12.2026
HANDLUNGSFELD 6:
Sicherung nachhaltiger Rohstoffversorgung und Wertschöpfungsketten
Seminarreihe – Digitalisierung mit den Themen:
• Digitale Technologien in der Lieferkette Holz
• Baumstamm- und Holzartenidentifizierung mittels KI
• Baumartenwahl im Klimawandel: Prognosetools zur Risikoabschätzung
• Schädlingsmonitoring, Detektion von Sturmschäden und deren Bewältigung
Fachveranstaltungen
• Statusseminar „(Klein)Privatwald“ - mit den Themen: Diskussion von aktuellen
Forschungsthemen die den (Klein)Privatwald betreffen und Stärkung von
Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
• Charta für Holz im Dialog 2024 - mit dem Thema: „Holz im Kreislauf – Treiber für
Innovation“
Maßnahmen der FNR im Rahmen der Holzbauinitiative
(Stand Mai 2024)
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Veröffentlichung von Fachinformationen
• Handlungsleitfaden „Zukunft der Esche“ (1. Auflage 2024)
• Über die Nutzung und Verwendung einheimischer Laubhölzer (3. Auflage 2024)
• Borkenkäfer an Nadelbäumen - Erkennen, Vorbeugen, Bekämpfen (12. Auflage
2023)
• Forstschädlinge erkennen, überwachen, bekämpfen (2. Auflage 2023)
• Internetpräsenz:
https://wald.fnr.de
HANDLUNGSFELD 8:
Monitoring und Datenhaltung im Handlungsfeld Bauen und Wohnen
insbesondere zur Evaluierung klimarelevanter Effekte
Verbundvorhaben
Kommunales Informationssystem
Holzbau – Modell zur
Quantifizierung und Darstellung von
Treibhausgas-Einsparpotenzialen
durch stoffliche Holzverwendung in
Kommunen
FKZ: 2221HV105A-B 01.10.2023 bis
30.09.2025
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333