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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Antiziganistische Straftaten im Jahr 2023

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

31.07.2024

Aktualisiert

06.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1220909.07.2024

Antiziganistische Straftaten im Jahr 2023

der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Im Jahr 2023 wurden 171 antiziganistische Straf- und Gewalttaten registriert. (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11066). Im Jahr 2018 waren es noch 81 registrierte Straftaten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8343). Die Zahl hat sich demnach innerhalb weniger Jahre mehr als verdoppelt. Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller gehen zahlreiche Selbstorganisationen von Sinti und Roma davon aus, dass die tatsächliche Zahl der Straftaten weitaus höher liegt. Eine kontinuierliche Erfassung nicht nur der antiziganistischen Straf- und Gewalttaten, sondern auch das Erfragen und die Evaluation von Präventionsmaßnahmen, ist daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller unerlässlich, um einen Überblick über die Verbreitung von Antiziganismus und den Umgang damit zu erhalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

In wie vielen Fällen der auf Bundestagsdrucksache 20/11066 in Anlage 18, Tabelle 2, genannten Fälle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, Anklage erhoben und wurden Täterinnen und Täter verurteilt?

2

Welche Überschneidungen gab es bei den auf Bundestagsdrucksache 20/11066 in Anlage 18, Tabelle 2, genannten 171 Fällen mit anderen Unterthemenfeldern (antisemitisch, ausländerfeindlich, rassistisch usw.)?

3

Welche Strategien der Kriminalprävention gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf antiziganistische Straftaten?

4

Wie viele Straftaten richteten sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegen ukrainische Roma?

5

Welche Staatsangehörigkeit hatten die Geschädigten der auf Bundestagsdrucksache 20/11066 in Anlage 18, Tabelle 2, genannten Fälle nach Kenntnis der Bundesregierung?

Berlin, den 2. Juli 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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